Ner Bezugnpreis beträgt uierteljährlich 6 ℳ%ℳ 30 ₰.
Alle Bostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin
außer
den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Helbstabholer
auch die Expedition SW. Einzelne Unmmern kosten 25 ₰.
48, Wilhelmstraße Nr. 22.
Inhalt des Ordensverleihungen ꝛc.
Dentsches Reich.
Ernennungen ꝛc. 16“ Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten. Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unter⸗
nehmungen. Bekanntmachung über für Ausputzgerste. Bekanntmachung, betreffend das V Sauerkraut durch Hersteller.
Königreich Preußen. 8 Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhö sonstige Personalveränderungen.
Erste Beilage: ö“
Bekanntmachung der in der Woche vom 19. bis 25. November d. J. zu Kriegswohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.
Festsetzung eines Uebernahmehöchstpre ises
erbot des Absatzes von
Seine Majestät der König haben Alergnädigst geruht:
dem Großherzoglich oldenburgischen Obereisenbahn⸗ inspeltor a. D. Griese in Osnabrück⸗Eversburg und dem
Landeshauptkassenbuchhalter Schultz in Breslau d
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id dem Obverbahnmeisser, Rechniirgskal Bollmann in Bochum den Königlichen Kronenorben dritter Klasse,
dem bisherigen Patronatsältesten, Rittergutsbesitzer Hacke⸗
messer in Wintershagen B, Landtreis Stolp, den Königlichen
Kronenorden vierter Klasse,
dem Hauptlehrer a. D.
eld den Adler der Inhaber
Hohenzollern,
Winkelmann in Altona⸗Bahren⸗
des Königlichen Hausordens von dem Eisenhahnzugführer a. D. Grüneklee in Frankfurt M. das Verdienstkreuz in Gold, dem Kreiskommunal⸗ und Kreissparkassengegenbuchführer D. Jablonka in Strelno, dem städtischen Bureauhilfs⸗ brbeiter Naumann in Charlottenburg und dem Eisenbahn⸗ ee g. D. Muth in Limburg das Verdienstkreuz in ilber, „dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Schöne in Lich, Hessen, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem städtischen Gelderheber a. D. Lehmann in Berlin, eem Gerichtsdiener a. D. Leue in Magdeburg, dem ehe⸗ jaligen Holzhauermeister, Altsitzer Pank in Neu Lübbenau, em Holzhauer und Kolonisten Nischan in Birkholz, beide Freis Beeskomw⸗Storkow, den Eisenbahnweichenstellern a. D. örner in Müschenbach, Oberwesterwaldkreis, und Friele Fuldo, dem Eisenbahnhilfsweichensteller a. D. Krä mer in keitersen, dem Eisenbahnhilfspförtner a. D. Schneider in Nichelbach und dem bisherigen Eisenbahnstreckenarbeiter Stahl Schmerfeld, sämtlich Kreis Altenkirchen, das Allgemeine
hrenzeichen zu verleihen. 8
Deutsches Reich.
Dem Dragoman bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in erusalem Dr. Ziemke ist auf Grund des § 1 des Ge⸗ bes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Ge⸗ bes vom 6. Februar 1875 die Ermächtiagung erteilt worden, Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der ter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen 1en Geburten, Heiraten und Sterbefälle von so
3 2
Beim Reichseisenbahnamt ist bisor Bethke zum Geheimen expedierenden Sekretär und (kulator ernannt worden.
Bekanntmachung, 1“ treffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation tescher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. 871) habe ich die Liquidation des in Deutschland befind⸗ en Vermögens der Meccano Ltd. in Liverpool, insbesondere r. Beteiliaung an der Firma Meccano G. m. b. H. in lin, Burgstraße 28, angeordnet. (Liquidator: Direktor James holz in Berlin, Kurfürstenstraße 16“ Berlin, den 30. November 1916. 88
1 Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquiores.
der technische Rechnungs⸗
. 8 2
8 Bekanntmachung über Festsetzung eines Uebernahmehöch für Ausputzgerste. Vom 30 November 1916. 8
Auf Grund des § 7 der Verordnung über Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1108) in Ver⸗ bindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Erri tung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesenhl. S. 402) wird bestimmt:
Der Uebernahmepreis für Ausputzgerste darf 200 ℳ für die Tonne nicht übersteigen.
Berlin, den 30. November 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts. V.: von Braun.
ses
Bekanntmachung.
sgesellschaft für Sauerkraut m. b. H., Berlin, § 2 der Verordnung über die Verarbeitung August 1916 mit Genehmigung des Be⸗
1“
Die Krieg hat auf Grund von von Gemüse vom 5.
vollmächtigten des Herrn Reichskanzlers bestimmt: Der Absatz von Sauer ist bis auf weiteres verboten.
Berlin, den 2 Dezember 1916., Kriegsgesellschaft für 16““
kraut durch Hersteller
Sauerkraut m. ler.
Könkgreich Wreuyen. Seine Majestät der König haben Alergnaͤbigst deruht:
den Landrat Dr. von Brandt gen. Flender in Neuß zum Oberregierungsrat zu ernennen und
dem Amtsgerichtsrat Dr. Krukenberg in Schleusingen den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen. 8
19 29
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Köniags ist die Wahl des Oberlehrers an der Königlichen Augustaschule Dr. Artur Buchenau zum Direktor des Sophien⸗ Lyzeums in Berlin durch das Staatsministerium bestätigt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Etats mäßige Regierungsbaumeisterstellen sind verliehen: den Reagierungsbaumeistern des Hochbaufaches Behnes in Elberfeld (Geschäftsbereich der Eisenbahndirektion daselbst), Keßler in Insterburg und Weinmann in Reinerz, diesem unter Versetzung nach Schwetz a. O. als Vorstand des Hech⸗ bauamtes daselbst.
Der Regierungsbaumeister Holtvogt ist von Minden i. W. 8 Hameln (Geschäftsbereich der Weserstrombauverwaltung) versetzt.
Die Versetzung des Wasserbauinspektors Hartmann von Thorn nach Krossen a. O. ist aufgehoben.
Ministerium des Innern.
Der Oberregierungsrut Dr. von Brandt gen. Flender ist dem Regierungspräsidenten in Düsseldorf zugeteilt worden.
Deutsches Reich. en. Berlin, 2. Dezember 1916.
1 Das Köni liche Staatsministerium trat gestern einer Sitzung üerae “
85 *
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen, der Ausschuß für Fol-. und Steuerwesen sowie die vereinigten Ausschüsse ür
echnungswesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen Sitzungen. v
1“ 8
Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungs⸗ zustand verbietet der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel, wie „W. T. B.“ meateilt, für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenbdurg b8 auf weiteres jede Art von L gelten auch die Lichtaufschriften an Läden, Geschaftshäusern, öffentlichen Lokalen und Vergnügungsstätten
“ 8 8
8 1 S 8 8 9 8 8 8
87
Anzeigenprris sür den Raum einer 5 gespaltenen Einheitg⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰,.
die Königliche Berlin SW. 48,
Anzeigen nimmt ant: Expprdition der Reichs⸗ und Staatsanzeigerg Wilhelmstraße Nr. 32.
ichtreklame. Als Lichtreklame
Berlin, Sonnabend, den 2. Dezember, Abends.
Reine kurze Ansprache
Dieses Verbot] Lon
tritt am 2. Dezember 1916 in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft mit Geldstrafe bis zu 1500 ℳ bestraft. 1“ 1
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1291 und 1292 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 700. preußische, die 320. bayerische und die 507. württembergische Verlustliste.
Oesterreich⸗Ungarn. 3
Gestern fanden in der Hofburgkapelle in Wien in An⸗ wesenheit des Kaiserpaares, des Königs der Bulgaren und seiner beiden Söhne sowie der obersten Hoschargen die Vigilien für weiland Seine Majestät den Kaiser Franz Joseph statt.
— Der Kaiser Carl und die Kaiserin Zita empfingen vorgestern vormittag in der Hofburg alle anläßlich der Leichen⸗ eier in Wien weilenden Fürstlichkeiten und Sondergefandien, ie in Veritretung von Monarchen und von Regierungen der Feier beiwohnten, sowie die nach Wien entsandten fremd⸗ ländischen Mi itärabordnungen in Audienz. b Gestern empfingen der Kaiser und die Kaiserin das Prä ium des österreichischen FEsesesgerns 8.
9
Heimgang“ bes Valsers Frun., Joserh Anspet und zugleich den Katser und Zie Katserti un vandeibgrer Preue und ehrfurchtsvoller Hingebung versicherte. Der Kasser danste fü die Kundgebung und sprach die Hoffnung aus, daß das Parlament bald wieder zu ersprießlicher Arbeit ein ehrenvoller Friede erreicht werde. ve
— Der König von Bayern empfing wührend seines Aufenthalts in Wien den Minister des Aeußern Baron Burian, den ungarischen Ministerpräsidenten Grafen Tisz und den österreichischen Ministerprä in Audienz. .
— In Triest fand gestern eine imposante kundgebung für den Kaiser Carl der Gemeinde, der Geistlichkeit, der Vertreter Handel und Industrie und der Bürgerschaft aller Be⸗ völkerungskreise im großen Fe um die Treue und Anhänglichkeit an den Monarchen und das Kaiserhaus auszudrücken. Nach der Rede des Triester Regierungskommissars, der auf die jahrhunderslunge enge Zu⸗ gehörigkeit Triests zum österreichischen Staat hinwies, hielten die Vertreter der Kaufmannschaft und patriotischer Ver⸗ einigungen Huldigungsreden. Der Statthalter versprach, die Kundgebung vor dem Allerhöchsten Thron bekanntzugeben und betonte, die Stadt sei sich dessen bewußt, daß sie sir immer mit der Monarchie verknüpft sei und in alle Zukunft öster⸗ reichisch und nur österreichisch bleiben werde.
Großbritannien und Irlans9.
Die Regierung hat nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ im Interesse der nationalen Industrien die Er⸗ richtung eines Amtes für wissenschaftliche und industrielle Untersuchungen beschlossen, wofür beträchtliche Geldsummen zur Verfügung gestellt werden.
Der Munitionsminister unterstellte 129 neu hinzu⸗ kommende Werke der Oberaufsicht des Munitions⸗ ministeriums. Die Gesamtzahl solcher Werke beträgt jetzt 4512.
— Im Unterhaus erklärte Lord Robert Cecil vorgestern in Beantwortung einer Anfrage, betreffend die neue Lage, die durch die Weigerung der griechischen Regierung ge⸗ schaffen sei, gemäß den Forderungen der Verbündeten die Waffen auszuliefern, laut Meldung des „W. T. B.“:
Der Admiral Fournet ha die grtechische Ugierung davon in Kenntnis gesetzt, daß er, sofern ihm nicht die Artillerie im Laufe des 1. Dezember ausgeltefert werde, gezwungen sein werde, gewisse Gegen⸗ maßnahmen zu ergreifen. Die Natur dieser Gegenmaßnahmen kann nicht im voraus bekanntgegeben werden.
Im weiteren Verlauf der Sitzung verlas Lord Robert Cecil den Text des Telegramms, das Lord Grey anläßlich des Fesibanketts der League to enforce peace an Taft geschickt hat. In diesem Telegramm stand bekanntlich, daß Grey auf⸗ richtig wünsche, daß ein Völkerbund gebildet werde, der kräftig genug wäre, um nach dem Kriege den Weltfrieden zu sichern. Auf die Frage Sir William Byles', ob Deutschland sich für dieselbe Politik erkeärt habe, antwortete Cecil, wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, das wisse er nicht und das sei ihm auch gleichgültig.
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Huldigungs⸗
ungen der niederländischen Paris britische un d di
oder
8
gelangen und
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unter Teilnahme pvon
stsaale der Statthalterei statt,