1916 / 285 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

utsche Berlustlisten.

(W. 507.)

Frick, Wilbelm Dannstetien, Urach leicht verw., b. d. Tr. Hofele, Bernhard Sckw. Gmürd schwer perwundet. 1 Rathgeb, Alois Neuler, Ellwangen inf. Verw. gestorben. 8. Kompagnic. 1 Vzfeldw. Albert Pfleiderer Heilbronn leicht verwundet. Utffz. Friedrich Ziegler Schnelldorf, Feuchtwangen leicht verwundet, b. d. Truppe. 18 Vöhringer, Ludwig Wittlingen, Urach leicht verwundet. Koppermann, Otto Harzungen, Hildesheim verwundet. Burgel, Albert Fellbach, Cannstatt leicht verwundet.

1. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Schweizer, August Oeffingen, Cannstadt schwer verw A. Kompagnie. Vzfeldw. Franz Wahl Ludwigsburg Utffz. Anton Widmer Friedingen, Riedlingen l. v., b. d. Tr. Gefr. Gustav Bähler, Botenheim, Brackenheim, inf. Verw. gest. Bahmer, Gustav Gündelbach, Moulbronn leicht verw. Riegraf, Hermann Neustadt, Waiblingen leicht verwundet. Löhle, Wikhelm Langensteinbach, Baden gefallen.

10. Kompagnie. 1

Utifz. Robert Götzenberger, Duttenberg, Neckarsulm, schw. v. Ulmer, Robert Schwaikheim, Waiblingen leicht varwundet. ZBayha, Adolf Kornwestheim, Ludwigsburg schwer verw.

11. Kompagnie. 8 Gefr. Wilhelm Ehrle Ermershausen, Gerabronn gefallen. Jauß, Karl Marbach a. N. schwer verwundet.

Zehnder, Karl Mariazell, Oberndorf schwer verwundet. ngerer, Ludwig Ingelfingen. Künzelsau leicht verwundet. Büttner, Hans Stuttgart⸗Berg infolge Verw. gest.

b . 12. Kompaognic. 8 Hahn, Gottlob Hildrizhausen, Herrenberg I. v., b. d. Tr. Sberbeck, Friedrich Neuhof, Hildesheim leicht verwundet. Wedemeyer, Heinrich Förste a. Harz leicht verwundet.

2. Maschin engewehr⸗Kompagnie. Harrer, Paul Vaihingen a. Enz. infolge Verwundung gest.

leicht verwundek

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.

Regimentsstab. Jung, Gottlieb Steinächle, Marbach verletzt. 1. Kompagnie. Utffz. Friedrich Layer Winnenden, Waiblingen verletzt. Gefr. Egmont Baumgärtner Feuorbach, Stuttgart verl. Rickert, Christian, Unterheimbach, Weinsberg, inf. Krankh. gest. Dengler, Christian Berneck, Nagold verletzt. RNachtrieb, Ernst Oppelsbohm, Waiblingen verletzt. Elser, Hans Heidenheim verletzt. 2. Kompagnic. ““ Utffz. Jakob Zimmermann, Heldenfingen, Heidenheim, verletzt. Gefr. Karl König Holzgerlingen, Böblingen leicht verw. Bühler, Gottfried Botenheim, Brackenheim leicht verw. 8 schle, Johannes Wendelsheim, Rottenburg schwer verw. Walter, Wilhelm Undingen, Reutlingen schwer verwundet. Gatz, Martin Neuenkurg, Preußen verletzt. Rieger, Germann Zepsenhan, Rottweil schwer verwundet. Mannhardt, Johannes Schlaitdorf, Tübingen schwer v. 3. Kompagnie. Schaich, Richard Rottweil schwer verwundet. Wanner, Karl Bihberach a. R. verletzt. Sattler, Karl Mötzingen, Herrenberg verl., b. d. Tr.

1 4. Kompagnie.

H* cker, Friedrich Markgröningen, Ludwigsburg gefallen. Reichert, Wilhelm Chningen, Böblingen verl. Unger, Wilhelm Lindach, Gmünd verletzt.

1 . 5. Kompagniec. 1 Rommel, Johannes Ennabeuren, Münsingen leicht verw. Branz, Johanmn Hundersingen, Münsingen schwer verw. Köffler, Ernst Schwarzenhorb, Crailsheim leicht verw. . Joseph Birkhof, Gmünd gefallen.

Breßmer, Karl Uhingen, Göppingen leicht v., 5. b. Tr. 6. Kompagnie. Armbruster, Gustav Reicheneck, Urach schwer verwundet. Kreeb, Wilhelm Schorndorf schwer vewundet. Dietz, Wilhelm Altfüstenhütte, Weinsberg schwer verw. Umbach, Korl Erligheim, Besigheim schwer verwundet. 8*2 rdan, Eugen Neuhengstett, Calw schwer verwundet. Hafner, Joseph Waiblingen gefallen. 8

8 7. Kompagnie. Utffz. Eugen Kienzle Stuttgart verletzt, bei der Tyvuppe. Gefr. Gustav Ficher Böckingen, Heilbronn I. v., b. d. Tr. Breisch, Gotilob Münchingen, Leonberg verletzt. Schömperle, Paul Höfingen, Leonberg verl., b. d. Tr. Winkler, Moritz Dorfmerkingen, Neresheim schw. verw. Salat, Isidor Röhlingen, Ellwangen 1 Hafner, Wilhelm Kirchentellinsfurt, Tübingen verletzt.

(nachtr. gem.). 89 1 8. Kompagnie. 8

äffele, Ludwig Westheim, Hall leicht verwundet. Merz, August Beinstein, Waiblingen schwer verwundet. Katzmaier, Gottlieb Honau, Reutlingen leicht verwundet. Märtterer, Karl Neustadt, Waiblingen leicht verwundet. Pfister, Karl Schawendi, Laupheim inf. Krankheit gestorben.

66 8; 9. Kompagnie. 1

Utffz. Christiun Waldbüßer, Spatzenhof, Weinsberg, gefallen. Utffz. Gustav Fischer Ohrnberg, Oehringen leicht verwundet. Utffz. Herbert Straub Wäschenbeuren, hheim I. verw. Uiffz. Joseph Hieber Wißgoldingen, Gmünd l. v. b. d. Tr. Maier, Karl Eningen, Reutlingen leicht verwundet. Pbilipp, Paul Furt, Ravensburg leicht verwundet. Schempp, Gottlieh. Meßstetten, Balingen leicht verwundet. Welz, Albert Hinterlintal, Gaildorf inf. Verw. gestorben. Eisele, Valentin Grooßengstingen, Reutlingen leicht venv.

f6 1 10. Kompagnie.. Uiffz. Jakbb Häußler Geifertshofen, Gaildorf I. v.⸗ b. d. Tr. Bräuninger, Friedrich, Krankentv. Sindringen, Oehringen ei gast E8 leicht vevwundet. Fre uß, Karl Frickenhofen, Gaildorf verletzt. aumgärtner, Ernst Waiblingen gefallen. Rink, Anton Großeislingen, Göppingen gefallen. Bippus, Anton Epfendorf, Oberndorf leicht verwundet. Stegmaier, Otto Krausenhof, Gmünd schwer verwundet. Zimmermann, Johannes haus, Nürtingen gefallen.

Frey, Wilhelm Mannshaupten, Schorndouf leicht verwundet.

8 11. Kompagnie. VPzfelbw. Georg 88nb ner Beeghof, Crailsheim verwundet. Gefr. Friedrich hem Windischbrachbach, Gerabronn gefallen. 3 roll, Nikolaus Zöbingen, Ellwangen verwundet. Eichin, mann Maulburg, Schopfheim, Baden gefallen,

2

Höfe.⸗ „Karl Murrhardt, Backnang gefallen. Lerner, August Oepfingen, Ehingen gefallen. 8 (S 85 r, Eugen St. Gallen, Sckweiz gefallen. Steck, Paul Heidenheim verletzt. 1 18 Stirn, Friedrich Hesselbronn, Dehringen leicht verwundet. veFh Freheich Stegmäsere esüern Beih Lacht z. Friedrich egmaier Ensingen, Varhingen lei verw. Feiepnich Kupfer Eckartshausen, Hall inf. Verw. gest.

L1.2 v. 8 . * 8 12 8 8 „ru So 15 Mz 5„ 2 g ir vüse. inf YNVeo 8 os Gefv. Tamb. Friedrich Dietz Tannen, Oehringen leicht verw. K E Wildbad, Neuenbürg uf. Verw. gest. 2 2

Seifert, Johannes Baustetten, Laupheim leicht verwundet. Kaifer, Gottlob Siebersbach, Backnang inf. Verw. Kronmüller, He Wolf, Jakob Reichenberg, Backnang leicht verwundet.

gestorben.

Voge ugen Schömberg, Rottweil verletzt, b. d. Truppe.

Seyfried, Karl Sprollenhaus, Neuenbürg inf. Krankh. gest.

.— Fornebach. 2 ang schw. verw. Höflinger, Daniel Holzhausen, Göppingen verl., b. d. Tr. v b.. E“ ‚Hageloch, Wilhelm Pfullingen, Reutlingen leicht verw.

Walter, Gottlieb Undingen, Reutlingen leicht verwundet.

3 Maschinengewehr⸗Kompagnie. Vzfeldw. Offz. Stellv. Adolf Albus Rotvreil schwer verw.

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 226. 1 Ederle, Jakob Dettingen, Urach inf. Krankheit gestorben.

San. Utffz. Emil Furtwän 8 ler Schönwald, Baden verletzt. Foas, Hermann Oberkochen, Aalen leicht verwundet. Raible, Christian Baisingen, Horb leicht verwundet.

Lindner, Markus Aldingen, Ludwigsburg verletzt. Lindenmayer, Andreas Ulm gefallen.

leicht verwundet.

Böckingen, Heilbronn ngi 8 verletzt, bei

Schmittgall, Karl Böckt vas bige dan Hottmann, Jakob Windischenbach, Oehringen

Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 307.

Seizer, Georg Eschach, Gaildorf leicht verwundet. Popella, Max Ratibor, Bosatz, Preußen leicht verwundet.

der Tmppe. Nachtr. gemeldet.) 1b Schweizer, Hans Münster, Cannstatt verletzt. Nachtr. gem Wahl, Georg, Großengstingen, Reutlingen, verletzt. (Nachtr. gem. Wäidmann, Wilhelm Königsbronn, Heidenheim verletzt. 1 (Nachträglich gemeldet.) 8 Schneider, Friedrich Lauffen, Besigheim verletzt, bei der Truppe. (Nachträglich gemeldet.)

Fernsprech⸗Doppelzug Nr. 27. Gefr. Alfons Pfau Simprechtshausen, Gefr. Anton Zufraß Leutershausen, letzt, bei der Truppe. . Kaiser, Wilhelm Scheppach, Weinsberg leicht verwundet. Waibel, Franz Schönebürg, Laupheim leicht verwundet.

Neustadt, Bayern ver⸗

Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronu⸗Mergentheim.

1. Kompagnie. Burkhardt, Paul Stuttgart leicht verwundet.

4. Kompagnie. Vzfeldw. Friedrich

Feldfliegertruppe.

Ltn. Eugen Woerner, früher im Feldart.⸗Regt. Nr. 49 Ravens⸗ blurg leicht verwundet. 1 Ltn. d. R. Felir Burger, früher im Feldart.⸗Regt. Nr. 65 Nußdorf, Vaihingen leicht verw., b. d. Tr.

Baumann Vaihingen a, Enz infolge Schmucker, Franz Luflina,

Verwundung gestorben. Föll, Eugen Fichtenberg, Gaildorf leicht verwundet, b. d. Tr.

Etappen⸗Fuhrparkkolonne Nr. 263. Machtolf, Karl Malmsheim, Leonberg l. v. (Nachtr. gem)

Bayern leicht verwundet. chmid, Wilhelm Neipperg, Brackenheim l. verw., b. d. Tr. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

10. Kompagnie. . Karl, Tomerdingen, Blaubeuren, gefallen. (Nachtr. gem.)

Groner,

Radfahrer⸗Kompagnie Nr. 2.

Emerich, Franz Neckarsulm verletzt. 8 Rumscheidt. Friedrich Langerfeld, Preußen gefallen.

1““ Stab der II. Abteilung.

111“

Gef⸗ Hermann Wein Mitteeltal, Freudenstabt schw. verw.

1. Landwehr⸗Eskadron. Gefr. Heinrich dummler Stuttgart verletzt.

Ehemalige 3. Landwehr⸗Eskadron. Löhr, Friedrich Lutter, Braunschweig I. verw. (Nachtr. gem.)

Landwehr⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. T2. 1. Batterie. Traub, Joseph Heiningen, Göppingen verw. 5. (terie. ““ Gefr. Otto Eichler Stuttgart inf. Krankheit gestorben. Gefr. Otto Hammer Uhlbach, Cannstatt verletzt. 6. Batterie. Eckert, Jakob Nattheim, Heidenheim verletzt. 8. Batterie. hh Weber, Klemens Mettenberg, Biberach leicht verwundet.

Körner, Christian Spechtshof, Waiblingen verletzt. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65, Ludwigsburg.

Ge Fritz G. Heaf te Prinae b. d. Tr. Gefr. Georg Fritz Walddorf, Tübingen .verw., b. d.

Ersatz⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65. 1 4. Batterie. 1 Lin. d. R. Friedrich Veil Crailsheim leicht verw., b. d. Tr. Sergt. Friedrich Karrer Tübingen schwer verwundet. Gefr. Karl Faber Kleingartach, Brackenheim leicht verw. Bantle, Anton Epfendorf, Oberndorf schwer perwundet. 5. Batterie.

Walser, Alois Edelbeuren, Biberach . 6. Batterie. 8 Schmid II, Nikolaus Ballendorf, Ulm J. verw., b. d. Tr.

Leichte Munitionskolonne der II. Abteilung. Utffz. Wilhelm Enz Eberdingen, Vaihingen leicht verwundet. Uis. Friedrich Roller Wildberg, Nagold leicht verwundet.

Feldartillerie⸗Regiment Nr. 281. 8

(Nachtr. gem.)

leicht verwundet.

2. Dr. Hans Grimm Waldsee verletzt.

Feldartillerie⸗Batterie Nr. 888. Rieß, Kaspar Tuttlingen verletzt. (Nachtr. gem.)

Feldartillerie⸗Batterie Nr. 912. Mundle, Wilhelm Darmsheim, Böblingen inf. Verw. gest.

Gebirgs⸗Kanonen⸗Batterie Nr. 8. Gefr. Karl Heck Halle a. S. leicht verwundet.

IV. Bataillon Fußartillerie⸗Regiment Nr. 13. 89 12. Batterie. Joas, Paul Stuttgart leicht verwundet. 1 Munitionskolonne der 12. Batterie. Gefr. Johann Kramer Dietmannsweiler, Tettnag I. verw. Gefr. Johann Schmid Hagen, Ulm schwer verwundet.

Veter. d.

Gh.

3. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Sammet, Friedrich Althütte, Backnang verletzt.

5. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Forster, Johannes Wain, Laupheim gefallen. 5. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. utf z. Georg Lochler Neu Ulm, Bavern verw. (Nachtr. gem.) Utffz. Konrad Schmalzriedt Münchingen, Leonberg verletzt. b 1 ʒMachtr. gem.) Schweizer, Christian Ulm verletzt. Hähnle, Johann, Eckenweiler, Rottenburg, verw. 6. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie.

(Nachtr. gem.)

Gefr. Wilhelm Veigele Eßlingen. inf. Verwundung gest. Pen elmann, Johann Ulm⸗Söflingen 1 verwundet. Dangel, Friedrich Böhringen, Urach inf. Verwundung gest. Keitel, Friedrich Wiesenbach, Gerabronn schwer verwundet. eil, Joseph Röttingen, Neresheim schwer verwundet. rankenhauser, Andreas Friedberg, Bayern schw. verw. artmann, Albert Eplißgen schwer verwundet. eich, Anton Wangen 1. A. schwer verwundet. erle, Gottlieb Holzgerlingen, Böblingen leicht verw. t, Jakob Ruith, Baden leicht verwundet. naus, Karl Blochingen. Saulgau leicht verwundet.

1 Pionier⸗Kompagnie Nr. 116. b Sattler, Johannes Oeschelbronn, Herrenberg leicht verw.

Minenwerfer⸗Kompagnie 1 1 Utffz. Karl Wolf, Weil im Schönbuch, Böblingen, l. v., b. d. Tr. n August Le 1* pp Buoch, Waiblingen l. verw., b. d. Tr.

K

4 1“

Berthold, Joseph

2

.

Infanterie⸗Munitionskolonne Nr. Magnus, Sieberatsreute, Ravensburg, inf. Krankh. gest.

Bautz,

F.

1 Armierungs⸗Bataillon Nr. 59. 8 h 1. Kompagnie, Bühler, Heinrich Herrenberg leicht verw., 8 eltmann, Wilhelm Loffenau, Neuenbürg l. v., b. d Weinmann, Friedrich Bernhausen, Stutkgart schw. verw. Spriegel, Friedrich Grantschen, Weinsberg verletzt.

3. Kompagnie. Binder, Joseph Kuchen, Geislingen verletz, b. Allgaier, Jakob Paprelau, Blaubeuren verl., Meßmer, Paul Chingen a. D. verletzt.

4. Kompagnie.

uppe.

½

b. d. T

5 l.

. Truppe.

b. . DW

Ulm I. v., b. d. Tr. „Wilhelm Aalen verletzt, bei der Truppe. II, Gustav Sindelfingen, Böblingen verletzt.

Horn, Michael Gerstetten, Heidenheim gefallen. Armierungs⸗Bataillon Nr. 131.

1. Kompagnie.

H65 mehl, Adolf Franffurt a. M.

Specht, Jakob Lindental, Welzheim verletzt, bei der 2. Kompaggn

Steineck, Heinrich Ebersberg, Welzheim verletzt.

Verluste durch Krankheiten usw. Ersatz⸗Bataillon Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr.

3. Kompagnie. G Muz, Cugen Stuttgart gestorben.

Ersatz⸗Bataillon Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 2 Kompagnie.

Sch Sch B

Bol II, Johannes Asselfingen,

lan

. vdvermm b.. W Truppe.

Ersatz⸗Bataillon Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 3. Rekruten⸗Depot. Schrade, Friedrich Nußdorf gestorben. Ersatz⸗Bataillon Infanterie⸗Regiment Nr Garnison⸗Kompagnie. Trapp, Karl Kirchberg gestorben. Ersatz⸗Bataillon Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126. 1. Rekruken ⸗Depot. Roth I, Jakob Stetten gestorben. Ersatz⸗Bataillon Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 2 Garnison⸗Kompagnie,.

126.

[Günther, Wilhelm Möhringen gestorben.

Landsturm⸗Infanterie⸗Bataillon Ravensburg.

2. Kompagnie.

Kloos, Xaver Rißegg gestorben.

3. Landsturm⸗Infanterie⸗Ersatz⸗Bataillon.

3. Kompagnie.

Dieing, Georg Buchenstock gestorben.

Train⸗Ersatz⸗Abteilung Nr. 13 5. Eskadron. Neckarsulm gestorben.

Berichtigungen früherer Verlustlisten. 8 Zu Verlustliste Nr. 123.

Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart

1 10. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Kroner, Kalk Tomerdingen gefallen. 1 8

Zu Verlustliste Nr. 146. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 12. Kompagnie. 8 Uiffz. (richt Gef) Karl Kuhnle, Schorndorf, gest. (V. L. 167

Zu Verlustliste Nr. 169. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 2. Kompagnie. Faißt (nicht Faist), Karl Schramberg gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 198. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120 6. Kompagnie. Wilhelm Rutesheim bish. vermißt, gerichtlic für tot erklärt.

Zu Verlustliste Nr. 216. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 9. Kompagnie. 9 Wegmüller), Karl Unterreichenbach gefallen.

9 10. Kompagnie. bar 1 Lötterle (nicht Letterle), Robert Neuenbürg gefallen.

Weymüller (nicht

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 88

Utifz. Stko Glück Oberndorf a. N leicht verwundet. . 8 6 8 9 1 2 9 2

2. Dezember 1916.

Künzelsau schw. verw.

des Reichs⸗Gesetzblatts.

Utffz. Johannes Hitzler Heidenheim⸗Schnaitheim gestorben. 1 den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem erstmeister Haberkorn in Apenrade und dem 88

el zu Aichberg, Militärbevollmächtigten im Großen

zer Militärattaché in Sofia, den Roten Adlerorden zweiter

dem

ühr Ergänzung der Bekanntmachung über Gerste

Ermächtigung des Bundesrats

oDer Bekanntmachung über Gerste aus der Ernte 1916 vom

* 8

Uer Bezugapreis beträgt viertelsührlich 6 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestelltung an; für Berlin unßer den Postanstalten und Aritungsspediteuren für Krlbstabholer anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.

Einzelne ummern kosten 25 ₰.

Berlin, Montag. den 4. Dezember, Abends.

ennungen ꝛc.

dnung zur Ergänzung der Bekanntmachung über ,,] anntmachung über Kartoffeln. 8 unntmachung über Kohlrüben. 9 anntmachung über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine. anntmachung über die Durchfuhr von Eiern.

anntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in een Dienst eingetretener Mannschaften.

delsverbote.

eige, betreffend die Ausgabe der Nummern 271 und 272.

Königreich Preuße

ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und nstige Personalveränderungen.

unntmachung, betreffend die Bestellung eines Ausschusses r die erste Prüfung der Bergbaubeflissenen.

4

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungssekretär a. D., Rechnungsrat Jansen in

nih⸗ erwaltungsdirektor, Rechnungsrat Iven in Minden

Koniglichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Zollaufseher Niehu in Egeln, Kreis Wanzleben,

Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Maschinenmeister Fielin in Landsberg a. W. und

Pförtner bei der Brandenburgischen Provinzialverwaltung

er in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Grenadier Loepke im Schleswig⸗ Holsteinschen

nterieregiment Nr. 163 die Rettungsmedaille am Bande 1“M“

veine Majestät de llergnädigst geruht:

dem Königlich bayerischen Getteralmajor Freiherrn von

piquartier, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit der glichen Krone und Schwertern,

dem Königlich bayerischen Generalmajor von Lossow, tärbevollmächtigten bei der deutschen Botschaft in Kon⸗ Ppel. den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit vertern,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Obersten Laxa,

emit Schwertern am statutenmäßigen Bande sowie ürstlich lippischen Haushofmeister Beuels in Det⸗

das Verdienstkreuz in Silber zu verleihen.

eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall und Ober⸗ onienmeister Freiherrn von Reischach die Erlaubnis Anlegung des von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß⸗ hg von Mecklenburg⸗Schwerin ihm verliehenen Militär⸗ enstkreuzes zweiter Klasse zu erteilen.

Deutsches Reich.

Von dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Laurvig (Norwegen) er Kaufmann Einar Stensrud in Skien zum Konsular⸗ ten bestellt worden. 8 1

Verordnung

aus der Ernte 1916. Vom 1. Dezember 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über zu wirtschaftlichen Maß⸗ en usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

de Verordnung erlassen: Artikel I

1” 1916 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Jult 1916 Gesetzbl. S. 800) wird als § 43 folgende Vorschrift angefügt: 8. Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vor⸗

- Verfülert werden

Landeszentralbehörden, die auf Grund des

;

3 CEEEEqEqTE11’1 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 1. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich

Bekanntmachung über Kartoffeln. Vom 1. Dezember 1916.

Aacf L. eeees a9. 8 Kriegsmaßnahmen icherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

Die Regelung der Versorgung der Bevölkerung p kartoffeln 2 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916, Reschs⸗Gesetzbl. S. 590) hat nach dem Grundsatz zu erfolgen, daß der Kartoffelerzeuger bis zum 31. Dezember 1916 und vom 1. März 1917 bis zum 20 Juli 1917 auf den Tag und Kopf bis 1 ½ Pfund Kartoffeln, in der Zeit vom 1. Januar 1917 bis 28. Februar 1917 bis 1 Pfund Kartoffeln seiner Ernte für sich und für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft verwenden darf. Im übrigen wird der Tageskopfsatz bis zum 31. Dezember 1916 auf höchstens 1 Pfund Kartoffeln, vom 1. Januar 1917 bis zum 20. Juli 1917 auf höchstens ¾ Pfund Kartoffeln mit der Maßgabe festgesetzt, daß der Schwerarbeiter eine tägl’che Zulage bis 1 Pfund, vom 1. Januar 1917 ab eine tägliche Zulage bis 1 ¼ Pfund Kartoffeln erhält.

G . § 2 Kartoffeln, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl sowie Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei dürfen, vorhehaltlich der Vorschrift im Abs. 2,

nicht verfüttert werden. dürfen nur Kartofteln, die ni

1 Hie Ver Rtterung darf rut e. 8 und vur, soweit die Verfütterung an S nicht möglich ist, auch an andere Tiere.

Es ist verboten, Kartoffeln einzusäuern und die an die Trocken⸗ kartoffel⸗Verwertungs⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin abzuliefernden Mengen zu vergällen oder mit anderen Gegenständen zu vermengen.

§ 4

Zur Deckung des für die Ernährung der Bevölkerung bis zum 20. Jult 1917 erforderlichen Bedarfs an Kartoffeln in den Kommunal⸗ verbänden und Bezirken, die diesen Bedarf nicht aus den bei ihnen verfügbaren Vorräten decken können, haben die Vermittlungsstellen § 7 der Bekanntmachung über die Kartoffelversorgung vom 26. Junt 1916, Reschs⸗Gesetzbl. S. 590) die ihnen von der Reichskartoffelsteue aufgegebenen Mengen in den Kommunalverbänden ihres Bezirkes sicherzustellen.

§ 5

Die Vermittlungsstellen haben zur Durchführung der Sicher⸗ stellung die ihnen auferlegten Mengen auf die Kommunalverbände ihres Bezirkes nach Anwelsung der Reichskartoffelstelle zu perteilen. Sowest auf Grund der Sicherstellung gemäß § 1 der Bekannt⸗ machung vom 2. August 1916 (Reichs. Gesetzbl. S. 875) auf An⸗ fordern der Reichskartoffelstelle Kartoffeln geltefert sind, werden diese nach näherer Anweisung der Reichskartoffelstelle auf die nach § 4 sicherzustellende Menge angerechnet.

Die Kommunalverbände haben die ihnen zur Sicherstellung auf⸗ egebenen Kartoffelmengen auf die Gemelndebezirke unterzuverteilen. in den Gemeinden erfolgt die Unterverteilung auf die Kartoffel⸗

erzeuger durch den Gemeindevorstand.

§ 6 Die Kommunalverbände können bei den Kartoffelerzeugern auch

diejenlgen Mengen sicherstellen, die zur Deckung des eigenen Bedarfs

Kommunalverbandes erforderlich sind.

§ 7 Die Katoffelerzeuger haben ihre Kartoffelvorräte pfleglich zu be⸗

handeln und dürfen sie in Höbe der bei ihnen sichergestellten Mengen

nicht verbrauchen noch durch Rechtsgeschäft darüber verfügen.

§ 8 1 Für die Beschaffenheit der Kartoffeln, die auf Anfordern der Reichskartoffelst lle zu liefern sind, gelten die Lieferungsbedingungen der Reichskartoffelstelle mit der Maßgabe, daß als Speisekartoffeln gute, gesunde Kartoffeln von 1 Zoll (2,72 Zentimeter) Mindestgröße geliefert werden dürfen.

Wer als Kommunalverband und als Gemeinde im Sinne dieser Verordnung anzusehben ist, regelt sich nach den Bestimmungen der § 11 der Bekanntmachun über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 590) erlassen sind.

§ 10 Wer den Vorschriften in den §8§ 2, 3 und 7 oder den An⸗ ordnungen des Kommunalverbandes oder der Gemeinde über die Sicherstellung und Abgabe der sichergestellten Kartoffeln zuwider⸗ handelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. 9 11

Die Bekanntmachung über die Verpflichtung der Kommunal⸗ verbände und der Kartoffelerzeuger zur Sicherstellung und Abgabe von Kartoffeln vom 2. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 875) und die Bekanntmachung über Kartoffeln vom 14. Oktober 1916 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 1165) werden aufgehoben. Die zu diesen Bekannt⸗

Anzeigenpreis sür den Raum einer 5 gespaltenen Einhrits⸗ zeile 30 ₰,. einer 3 gespaltenen Einheitszeils 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Keichs und Staatzanzeigerr

Berlin SW. 418, Wilhelmstraße Nr. 32.

Arrestoollzzehung erfolgen.

Kommutalverbandes gebracht,

1““

machungen erlassenen Ausführungsbestimmungen bleiben bis zur Aende⸗ rung durch die zuständigen Stellen in Kaaft. 1 59 Diese Verordnurg tritt mit dem 4. Dezember 1916 in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. ““ Dr. Helfferich. 8

Bekanntmachung über Kohlrüben Vom 1. Dezember 1916.

Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

I. Beschlagnahme Die im Reiche vorhandenen Kohlrüben (Wruken, Bodenkehlrabi, Steckrüben) werden für den Kommunalverband beschlaanahmt, in dessen Bezirk sie sich befinden. Ausgenommen sind die Vorräte, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß⸗Lothringens stehen. v

An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nur mit Zustimmung des Kommunalverbandes, für den sie beschlaanahmt sind vorgenommen werden, soweit sich aus den §§ 3 bis 6 nichts anderes ergibt. Das gleiche gilt von rechtsgeschästl chen Versügungen über sie und von Verfügungen, die im Wege rer Zwangsvollstreckung oder

so kritt dieser mit ker Wku

Vorräte in seinem Bezirke binsichtlich der Rechte aus det Besch nahme an die Stelle des bisherigen Kommunslverbandeks.

Der Besitzer der zu ve sendenden Vorräte hat die Oresbe änderung unter Angabe der Mengen beiden Kommunalverbänden hinnen dret Tagen anzuzeigen. 1

Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und ver⸗ pflichtet, die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Vor dem Inkrafttreten dieser Verorrnung begonnene Transvorte dürfen zu Ende geführt werden. 1

Nimmt der Besitzer eine zur Erhaltung der Vorräte erforderliche Handlung binnen einer ihm von der zuständigen Behörde gesetzten Frist nicht vor, so hat die Behörde die erforderlichen Arbeiten auf seine Kosten durch einen Dritten vornehmen zu lassen. Der Ver⸗ 8 pflichtete bat die Vornahme auf seinem Grund und Boden sowie in 8 sesger. Wirtschaftsräumen und mit den Mitteln seines Betriebs zu gestatten.

Erstreckt sich ein landwirtschaftlicher Betri⸗h eines Kommunalverbandes binaus, so dürfen die beschlagnahmten Vor⸗ räte innerhalb dieses Betriebs von einem Kommunalverhand in den anderen gebracht werden. Mit der Ankunft der Vorräte in dem Be zirke des anderen Kommunalverbandes tritt dieser hinsichtlich der Rechte aus der Beschlagnahme an die Stelle des bisherigen Kom munalverbandes. Der Besitzer hat die Ortsveränderung binnen drei Tagen unter Angabe der Mengen beiden Kommunalverbänden an⸗

§ 5 Zulässig sind Veräußerungen an die Reichekartoffelstelle, an die von dieser bezeichneten Stellen und an den Kommunalverband, für den die Vorräte beschlagnahmt sind. Trotz der Beschlagnahme dürfen aus ihren Vorräten: ) Besitzer von Kohlrüben diese zu ibrer Ernährung und zur 1 Ernährung der Argehörigen ihrer Wirtschaft verwenden; b) Gemeinden Kohlrüben zur Ernährung ihrer Einwohner 1— 8 § 6 Tierhalter dürfen mit Genehmigung Kohlrüben in Höhe von täglich höchstens ein Zweihundertstel ihrer Vorräte verfüttern. Die Genebmigung ist nur zu erteilen, wenn die Durchhaltung der Viehbestände des Tierhalters es erfordert und dem Tierhalter andere Futterrüben zur Verfütterung nicht zur Verfügung stehen oder durch den Kommunalverband zur Verfügung gestellt werden. Bis zum 15. Dezember 1916 bedarf es dieser Genehmigung nicht.

§ 7 Die Beschlagnahme endet mit dem freihändigen Eigentums⸗ erwerbe durch die Reichskartoffelstehe, durch die von ihr bezeichneten Stellen oder durch den Kommunalverband, für den beschlognahmt ist. ferner mit der Enteignung oder einer nach den Vorschriften dieser Verordnung zugelassenen Verwendung.

zuzeigen.

verwenden.

§ 8 Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der §8§ 1 bis 7 ergeben, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.

K

Erfolat die Uebereignung der beschlagnahmten Kohlrüben nicht freiwillig 5 Abs. 1), so kann das Eigenkum daran durch Amn⸗ ordnung der zuständigen Behörde auf die Reichskartoffelstelle über tragen werden. Beantragt diese die Uebereignung an eine andere Stelle, so ist das Eigentum auf letztere zu übertragen; sie ist in der

Anordnung zu bezeich