1916 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

n.

Bei der Enteignung sind dem Besitzer so viel Kohlrüben zu be⸗ lassen, 58 ihm zu seiner Ernährung und zur Ernährung der An⸗ gebörigen seiner Wirtschaft täglich ein Pfund Kohlrüben für jede Per bis zum 1. April 1917 verbleiben.

§ 10 .“

Die Anordnung, durch die enteignet wird, kann an den einzelnen Besitzer oder an alle Besitzer des Bezirks oder eines Teils des Bezirks gerichtet werden; im ersteren Falle geht das Eigentum über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht, in letzterem Falle mit Ablauf des Tages nach Ausgabe des amtlichen Blatts, in dem die Anordnung amtlich veröffentlicht wird. 8

11

Der Uebernahmepreis wird unter Berücksichtiaung des Höchst⸗ preises für Kohlrüben sowie der Güte und Verwendbharkeit der Vor⸗ räte und unter Kürzung um eine Mark für den Zentner von der höberen Verwaltungsbehörde nach Anhörung von Sachverständigen dgültig festgesetzt. Die baren Auslagen des Verfahrens trägt der Besitzer. Den Betrag, um den der Uebernahmepreis gekürzt ist, er⸗ hält der Kommunalverband, aus dessen Bezirk die enteignete Menge in Anspruch genommen wird.

Wist der Besitzer nach, daß er zulässigerweise Vorräte zu einem höheren Preise als dem Höchstvreis erworben hat, so ist statt des Höchstpreises der Einstandspreis zu berücksichtigen. .

§ 12 Der Besitzer hat die Vorräte, die er freihändig übereignet hat oder dtie bei ihm enteignet sind, zu verwahren und pfleglich zu be⸗ handeln, bis der Erwerber sie in seinen Gewahrsam übernimmt.

Bewirtschaftung der Kohlrübe exh Verbrauchsregelung. § 13

Kohlrüben, die als Ersatz für fehlende Kartoff n erforderlich sind, zu sorgen. Ste kann sich bierbei der Hilfe der nach § 7 der Bekannt⸗ machung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916 (Reichs⸗ Ges tzbl. S. 590) eingerichteten Vermitrlungestellen sowie der Kom⸗ munalverbände bedienen. Dtese haben ihr auf Verlangen Auskunft zu geben und sind an ihre Weisungen gebunden. Die Reichskartoffel⸗ stelle trifft die näheren Bestimmungen über den Erwerb und kann die näheren Bedingungen für die Lieferung festsetzen.

§ 14 Die Kommunalverbände, denen durch die Reichskartoffelstelle Kohlrüben zuvgewiesen werden, haben deren Verbrauch in ihrem Be⸗ zirke zu regeln. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß zwei Teile Kohlrüben einem Teile Kartoffeln gleichstehen. b § 15 Der Reichekanzler, die Landeszentralbehörden oder die von diesen bestimmten Behörden könren die Art der Regelung 14) vor⸗ schreiber; die Landeszentralbehörden oder die von diesen bestimmten Bebvörden können die Regelung für sämtl verbände selbst vornehmen.

Die Kommunalverbände können in ihren Bezirken Lagerräume für die La erung der Vorräte in Anspruch nehmen. Die Vergütung setzt die höhere Verwaltungsbehörde endgültig sest.

§ 17 1

Die Kommunalverbände können den Gemeinden die Regelung des Verbrauchs für den Bezirk der Gemeinde übertragen. Soweit den Gemeinden die Regelung des Verbrauchs übertragen wird, gelten die §§ 14 bts 16 für die Gemeinden entsprechend. Gemeinden, die nach der jetzten Volkszählung mehr als 10 000 Einwohner haben, können die Uebertragung verlangen. g 18

Ueber Strei igkeiten, die bei de Verbrauchsregelung (§§ 14 bis 17

entstehen, entscheitet die höhere Verwaltungsb hörde endgültig. 8

FBA IV. Schlußbestimmungen . § 19 Die Landeszentralbehörden erlassen die erforderlichen Ausführungs⸗ bestimmunzen. Ste bestimmen, wer als Gem inde, als Kommunal⸗ verba d, als zuständige Behörde u d als böhe e V rwaltenesbehö de im Sinne dieser Verordnung anz sehen ist. Sie können bestimmen, daß die den Kommunalperbänden und Gemeinden übeitragenen An⸗ ordnungen du ch deren Vorstände erfolgen. § 20 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

E““ Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntauend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wa un befugt beschlagnahmte Vorräte beiseiteschafft, ins⸗ besondere aus dem Bezirke des Kommunalve bendes, für den sie beschlagnahmt sind, ent'ernt, sie beschädigt, zerstört, verfuttert, verarbeitet, verarbeiten läßt, zur Verarbeitung ar nimmt oder verbraucht;

2. wer unbefugt besch agnahmte Vorräte verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs⸗ oder Erwerbsgeschäft über sie abschlteßt;

3. wer die zur Erhaltung der Vornräte erforderlichen Hand⸗ lungen 3) rflichtwtdrig unterläßt;

4. wer eine ihm nsch § 2 Abs. 3 und § 4 obliegende Anzeige nicht in der gesetzten F ist ervattet oder wissentlich unvoll⸗ ständige oder unrichtige Angaben macht:

pfl glich zu bebandeln, zuwiderbandelt; 6. wer den Avordnungen zuwiderbandelt, die eine Landes⸗ zentralbehörde eine von dieser bestimmte Behörde, ein

Vero dnung erlessen hat.

Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung bezteht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören

oder nicht, eingezogen werden.

§ 22 Diese Verordnung tritt mit dem 4. Dezember 1916 in Kraft.

Berlin, den 1. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

vi über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine. Vom 30. November 1916.

folgende Verordnung erlassen:

orgung des deutschen Wirtschafislebens mit Phosphor zu fördern.

2 Die gemäß § 1 beu ichnete 8 ist befugt:

betreiben;

steine zu

m Betrieb auf eigene Rechnung zu 88 v

verlangen. ““ 3

2

Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Landeszentral⸗

Die Reichskartoffelstelle hat für die Deckung des Bedarfs an

iche oder einzelne Kommunal⸗

betreffe

5. wer der Verpflichtung des § 12, Vomäte zu verwahren und

Kommunalverband oder eine Gemeinde, der die Regelung ihres Verbrauchs übert agen ist, nach den Vorschriften dieser

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über ie Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

5 1 Der Reichskanzler bezeichnet eine Stelle, der es obliegt, die Ver⸗

1. aoaf fremden Grundnücken phospborhaltige Mineralien und Geneine aufzusuchen und zu gewinnen, sowie die zur Auf⸗ bereitung erforderlichen Anlagen zu errichten und zu

die Ueberlassung bestehender Anlagen zur Aussuchung, Ge⸗ winnung oder Aufberestung rhospherbattiger Mineralien und

Dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten wird in den Fällen des § 2 für die Inanspruüchnahme der Grundstücke oder An⸗ lagen eine Eatschädigung gewährt.

Im Streitfall wird die Vergütung von einem Schiedsgericht endgültig unter Ausschluß des Rechtswegs festgesetzt. Das Schieds⸗ —v besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Reichskanzler ernannt werden. 1

§ 4

Kommt über die Ausübung der im § 2 erteilten Befugnisse eine Einigung zwischen der vom Reichskanzler bezeichneten Stelle und dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsverechtigten nicht zustande oder ergeben sich zwischen ihnen Streitigketten über die Ausübung der Befugnisse, so entscheidet die höhere Verwaltungsbebörde des Bezirks, in dem das Grund ück oder die Anlagen sich befinden; sie weist die Stelle, soweit erforderlich, in den Besitz des Grundstücks oder der Anlagen ein.

Gegen die Entscheidungen und Anordnungen der höheren Ver⸗ waltungsbehörde finder Beschwerde an die Landeszentralbehörde statt.

behörde kann vorläufige Anordnungen

treffen; unter Ausschluß des Rechtswegs. 1

s entscheidet endgültig

8 8 5

Der Reichskanzler kann nähere Bestimmungen zur Ausführung der Verordnung treffen. Er kann ferner den Verkehr mit Phosphor und mit pbosphorhaltigen Rohstoffen und Erzeugnissen regeln. Dabei kann best mmt werden, daß Zuwiderhandlungen mir Gefängnis bdis zu einem Jahre und mit Geldurafe bis zu zehntauͤfend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft werden und daß neben der Strafe die Vorräte, auf die die Zuwiderhandlung sich bezieht, ein⸗ ne navwerden können, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

§ 6 Diese Verordnung irtit mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.

Berlin, den 30. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über die Durchfuhr von Eiern.

Vom 1. Dezember 1916.

Auf Grund des § 3 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Eiern vom 18. April 1916 (Reichs⸗ zesetzbl. S. 299) bestimme ich:

I Die Durchfuhr von Eiern über die Grenzen des Deutschen Reichs ist bis auf weiteres verboten.

II 1 Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung

in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

nd die Unterstützung von Familien in Dienst eingetretener Mannschaften.

Vom 3. Pezember 19t0t. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtiaung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung, betreffend Abänderung der Bundesrats⸗ verordnung vom 21. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 55), betreffend die Unterstüzung von Familien in den Dienst ein⸗ getretener Manhschaften, erlassen:

1. 1 § 4 werden als Abs. 2 und 3 folgende Bestimmungen eing fügt: Ueing ear die Monate November 1916 bis einschließlich April 1917 werden, die im Abs. 1 bezeichneten Mindestsätze auf mo atlich 20 Mark für rie Ehefrauen und auf monatlich 10 Mark für die sonstigen Berechtigten festgesetzt.

Die Berräge, welche die bisherigen Sätz⸗ übersteigen, werden für die Monate Nov mber und Dezember 1916 zusammen mit der zwesten Halbmonatsrate im Dezember 1916 ausgezahlt.

2. Folgende Bestimmung tritt als § 12 hinzu:

Die Familien der aus dem Heerresdienst entlassenen Mmunschiften 1 des Getzes, betreffend die Unterstützung von 1 den Dtenst eingetretener Mannschaften vom 28 Fe

4. Tenh e 14 und § 1 der Verordnung) erhalten noch eine Halbmonatsrate nach dem Tage der Entlassung als außerordent⸗ liche Unterstützung.

Diese Bestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1916 in Kraft.

Berlin, den 3. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanz Dr. Helfferich.

en

lers.

Bekanntmachung. 8

Das stellv. Generalkommando I. bayer. A.⸗K. hat dem Waren⸗ agenten Georg Brenner in München, Lindwurmstraße 88, und dem Melbereibesitzer Anton Dankerl in München, Kur⸗ fürstenplatz 6, wegen Ueberschreitung der Höchstpreise und übermaäßiger Preissteigerung den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt.

München, den 1. Dezember 1916. 8

Der Kommandierende General b von der Tann.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 der Bundesratsperordnung über die Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Hesetzbl. S. 603) wtird der Firma „Borsdorfer Hüttenwerke“ in Borsdorf Inhaber Kaufmann Kurt Bretschneider und dessen Ehefrau Johanna Hedwig Bret⸗ schneider, geb. Dittrich, in Le pzig, Bitterfelderstraße 12 der Handel mit Gegenständen aus Kupfer, Messing und sonstigen Metallen wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres

untersagt. schaft.

Grimma, 27. November 1—1b6. Die Königliche Amtshauptmann

Behanntmachung. 8

1 2 2 Dem Mllchhändler Carl Rudolf Christian Dabelsteen, Lauf⸗ graben 21, wird auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung

11.“

b 5 3 fernere Handel täglichen Bedarfs untersagt. 68 8

2*8 “]

mit Milch und anderen Gegenständen des

Hamburg, den 2. Dezember 1916. 8

Die Deputation für H Schlffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Bekanntmachung. Dem Milcchhändler Christian Junker, Idastraße 10, wied

auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 der fernere Handel mit Milch und anderen Gegenständen des

täglichen Bedarfs untersagt.

Hamburg, den 2. Dezember 1916. Die Deputation für Handel, Schlffahrt und Gewerbe. 1 Justus Strandes.

Bekanntmachung. Der Händlerin Ehefrau Anna Binder, hier, Lloydstzaße 28 ist

der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Act, sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs auf Geund der Vero dnung des Bundesrats vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 10. Dezember

sagt worden.

Bremerhaven, den 1. Dezember 1916.

IN Fer

Bremisches Amt. J. V.: Tjaden, D

8

1 Bekanntmachung. 8 Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesratz vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuyerlässiger Persons⸗

Anweisung des Kaiserlichen Ministeriums vom 11. Oktober 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (3. B. Amtsbl. S. 305) wird dem Albert Pfauwadel und dessen Ehefrau, Rosalie geb. Müller, Spezereihändler in Mülhausen, der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗

mirteln und Spezereiwaren aller Art, von heute ab für daß

ganze Gebiet des Deutschen Reichs untersagt. Mülhausen i. E., den 17. November 1916. Der Kaiserliche Kreisdirektor und Polizeipräsident. Dall.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Fea. 271 und 272 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 271 unter Nr. 5584 eine Verordnung zur Ergänzung der Bekannt⸗ machung über Gerste aus der Ernte 1916, vom 1. Dezember 1916, unter

1. Dezember 1916, und unter Nr. 5586 eine Bekanntmachung über Kohlrüben, vom 1. Dezember 1916. 1 ““ Nummer 272 unter 8 Nr. 5587 eine Bekanntmachung über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine, vom 30. November 1916, unter Nr. 5588 eine Bekanntmachung über die Durchfuhr von Eiern, vom 1. Dezember 1916. I1I1ͤ Berlin W. 9, den 2. Dezember 1916. 8 saiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

ö’ 8 r. Beyschlag, Geheim eerbergrat, Professor, Direktor der Geologischen Landesanstalt, .

rranke, Geheimer Scheibe,

Dr. Pufahl,

Stavenhagen, desgl. 8 Rauff,

uhrmann, Professor an

Krug, Professor, Chemiker,

Tübben, Bergrat, Professor an der Technischen Berlin, den 2. Dezember 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

an der T 1“*“

Hochschule.

inisterium der geistlichen und Unterricht —angelegenheiten.

Der Provinzialschulrat Dr. Gaede ist dem Provi kollegium in Danzig überwiesen worden.

Deutsches Reich. 8 8 4 11“ Preußen. Berlin, 4. Dezember 1916

Seine Majestät der Kaiser und König hat an den Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, wie „W. T. B.“ meldet, das nachstehende Telegramm gerichtet:

Ihre Meldung von der im Reichstage erfolgten Annahme des Gesetzentwurfes über den Vaterländischen Hilfsdienst erfüllt Mich mit großer Freude und Befriedigung. Mein wärmster Dank gebührt der von vaterländischem Geist getragenen gemeinsamen Arbeit der Reichsregierung

t damit von

vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ziffern 1, 2, 4 und 5 der

Reichstages. es fest entschlossen egreiche Durchführung der Verteidig ung seines Landes und seiner Macht jedes Opfer an Blut, Gut und Arbeit darzubringen. Ein von solchem einheitlichen Willen beseeltes Volk wird mit Gottes gnädigem Beistand seinen durch Intelligenz, Arbeitsamkeit und sittliche Kraft errungenen Platz unter den Kulturvölkern der Erde gegen jedermann behaupten Goit lohne alle Opferfreudigkeit und lasse das gerechte

Werk gelingen. Wilh 11“ Ihelm I. R.

„Dezember unter dem Vorsitz des Königlich bhayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗ feld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundes⸗ rats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1917/18 die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner eine Aenderung der Verord⸗ nung vom 21. Januar 1916, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, der Ent⸗ wurf einer Bekanntmachung über die Verjährung rückständiger Beiträge nach § 29 der Reichsversicherungsordnung und der Entwurf einer Bekanntmachung über die Höhe der Zinsen, die dem Gemeinvermögen bei der Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ versicherung gutzuschreiben sind.

In der am

Nr. 5585 eine Bekanntmachung über Kartoffeln, vom

Der Bundesrat versammelte sich heute z einer Voll⸗

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

eines Rates erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Direktor des Schillergymnasiums in Münster Dr.

Gaede zum Provinzialschulrat zu ernennen.

dieser Anstalt durch das Staatsministerium bestätigt worden.

1“

Justizministerium.

Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Nickel bei dem

Pension erteilt.

worden.

Andernach.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichtsassessor Emil Hülsmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bochum, der Gerichtsassessor Dr. Marx Rosenthal bei dem Amtsgericht in Wetzlar und der Frücgn

Gerichtsassessor Dr. Udo Baumgarten bei dem Am

8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

ammensetzung bestellt: Vorsitzender:

Reuß, Wirklicher Geheimer Oberbergrat, vortragender Rat.

Stellvertretender Vorsitzender: Voelkel, Geheimer Oberbergrat, vortragender Rat.

unzuverläsiger Personen vom Handel vom 23. September 1975 der

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Nachdem große Teile Rumäniens in die Hände der Mittel⸗ mächte gefallen sind, ist von diesen eine Verwaltung des er⸗ oberten Gebietes eingerichtet worden. „Militärverwaltung in Rumänien“ steht laut Meldung des „W. T. B.“ der General Tülff von Tschepe und Beginn des Krieges Ihm unterstehen vers

dem vortragenden Rat beim Staatsministerium, Geheimen Oberregierungsrat Dr. von Steinmeister den Charakter

als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range An der Spitze dieser

ührer des

Weidenbach, 8 8 edene Ab⸗

8. rheinischen Korps war. teilungen, in denen neben deutschen auch Vertreter der anderen Mittelmächte sind. Die Ausnutzung des Landes geschieht nach genau vorher festgelegten Bedürfnissen Rumäniens, von England widerrechtl nung tragen.

Richard 1 Grundsätzen, die andererseits den Bedürfnissen der

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät ich abgeschlossenen Mittelmächte Rech⸗

des Königs ist die Wahl des Oberlehrers, Professors Otto

Callsen an dem Realgymnasium in Magdeburg zum Direktor 8 8 r Herr Minister der geistlichen und Unter⸗

richtsangelegenheiten für die Universitäten und technischen Hoch⸗

schulen hat nunmehr auch der Herr Minister für Landwirtschaft,

Domänen und Forsten genehmigt, daß an der Königlichen

Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin im Felde und deutsche Kriegs⸗ gefangene, die den. Anforderungen für die Aufnahme als ordentliche Studierende entsprechen, ihrer Abwesenheit Heeresdienst beurlaubt geführt werden.

Ebenso wie

Amtsgericht Berlin⸗Mitte ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Kriegsteilnehmer

Der Rechtsanwalt Kottenhoff in Limburg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Frankfurt a. M,, mit Anweisung seines Amtssitzes in Limburg, ernannt

immatrikuliert und gleich den Studierenden Die förmliche Verpflichtung ist nachzuholen, sobald der einzelne Studierende zurückkehrt und Anträge sind unter Beifügung des Schulabgangszeugnisses oder des Berechtigungsscheines zum einjährig freiwilligen Dienst (in Urschrift oder amtlich beglaubigter Abschrift) sowie eines sendung der Einschreibgebühren im Betrage von 10 (Reichs⸗ ausländer 15 ℳ) an den Rektor der Hochschule zu richten. Im Falle der Minderjährigkeit ist eine Einwilligung des Vaters oder Vormundes mit einzusenden.

eingezogenen

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Delius bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Mäünster und der Rechtsanwalt Hirtz bei dem Amtsgericht in

Studium aufnimmt.

Lebenslaufs und Ein⸗

ericht

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1293 und 1294 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 701. und die 508. württembergische Verlustliste.

Nachdem die Bergakademie in Berlin an die Technische Hochschule in Charlottenburg angegliedert worden ist, wird an Stelle der Kommission für Bergreferendarprüfungen, die bieher mit der Bergakademie verbunden war, bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe ein Ausschuß für die erste Prüfung der Vergbaubeflissenen in folgender Zü⸗

17/18 ist in der vor⸗ Sö. ET. B. gewählt worden.

Zum Bürgermeister für die Jahre 19 Sitzung des Senats, wie

der Senator Dr. Fehling

8 8. Berlin, 2. Dezember, Abends. (W. T. B.) Im Westen und an der Ostfront nichls Wesentliches. In den Karpathen erneute, aber wieder vergebliche Ent⸗ lastungsvorstöße. Für uns günstige Entwicklung der Lage in Rumänien. Nordwestlich Monastir starkes Feuer. Bulgarischer Vor⸗ stoß warf dort den Angreifer zurück. 8

Großes Hauptquartier, 3. Dezember. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Im Somme⸗ und Maas⸗Gebiet nahm zu einzelnen

Tagesstunden die Artillerietätigkeit zu und hielt sich auch

Nachts stellenweise an Stärke über dem gewöhnlichen Maß

Oestlicher Kriegsschauplaz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. 8 Abgesehen von lebhaftem Feuer an der Narajowka und südlich des Dnjestr, keine wesentlichen Ereignisse.

FrNvroont des Generalobersten Erzherzog Joseph. 8

Geestern, am fünften Tage der russisch⸗rumänischen Karpathen⸗Offensive, richteten sich die Angriffe haupt⸗

sächlich gegen die deutschen Linien in den Waldkarpathen. Am Gutin Tomnatek, am Smotrec, besonders heftig westlich der Baba Ludowa und ist wiederholt an der Creteala⸗ Höhe stürmten die Russen immer vergeblich an. Unser Feuer riß breite Lücken in die Massen der Angreifer. Vom Nachstoß hinter dem weichenden Feind her brachten an der Baba Ludowa deutsche Jagdkommandos 4 Offiziere und über 300 Mann zurück.

Auch östlich von Kirlibaba, beiderseits des Trotosul⸗ und Oitoz⸗Tales scheiterten starke Angriffe. Hier wurden mehrere hundert Gefangene gemacht. 8

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Dte Schlacht am Argesul dauert an; sie hat bisher den von unserer Führung beabsichtigten Verlauf genomnmen.

Von Campulung und Pitesti her gewannen deutsche und österreichisch⸗ungarische Truppen kämpfend Boden.

Im Argesul⸗Tal stießen heute Nacht zwei Bataillone des Westpreußischen Reserveinfanterieregiments Nr. 21 mit Artillerie unter Führung des verwundeten Majors von Richter vom Neumärkischen Feldartillerieregiment Nr. 54 bis Gaesti vor und nahmen dem Feind dort 6 Haubitzen ab.

Der Argesul ist weiter stromabwärts überschritten.

Eine rumänische Stoßgruppe, die südwestlich von Bukarest über den Argesul und den Neajlovu vorge⸗ drungen war, ist umfaßt und unter schweren Verlusten 181 Nordosten über den Neajlovu⸗Abschnitt zurückgeworfen worden.

Auf dem äußersten rechten Flügel an der Donau wurden am 1 12. russische Angriffe verlustreich abgewiesen. Die Lage hat sich dort am 2. 12. nicht geändert.

Die Beute der 9 und der Donau⸗Armee aus den gestrigen Kämpfen beläuft sich auf 2860 Gefangene, 15 Geschütze, mehrere Kraftwagen und sehr viele andere Fahrzeuge. 88 1

Am Westflügel der Dobrudscha⸗Front wiesen bulgarische Regimenter starke Angriffe durch Feuer, zum Teil durch Vor⸗ stoß über die eigenen Linien zurück. eiter östlich gingen ottomanische und bulgarische Abteilungen gegen die russischen Stellungen vor, stellten durch Gefangene von 3 russischen Divisionen die Verteilung der feindlichen Kräfte fest und er⸗ beuteten 2 Panzerkraftwagen mit englischer Besatzung. 8

Mazedonische Front. MNuach Trommelfeuer griff der Gegner die von Bulgaren besetzte Höhe 1248 nordwestlich von Monastir an und holte sich dabei blutige Verluste. Die Höhe blieb, ebenso wie der gletßhfall angegriffene Ruinenberg bei Gruniste, fest in er Hand der Verteidiger. 3 Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

11

8

8 Berlin, 3. Dezember, Abends. (W. T. B.) 1 Im Westen und Osten nichts Besonderers. In Rumänien erfolgreiches Vordringen am

Argesul. An mazedonischer Front starkes Feuer bei Monastir

und Gruniste.

Berlin, 3. Dezember. (W. T. B.) Die Schlacht am Argesul nordwestlich von Bukarest ist von der 9. Armee gewonnen.

Seine Maiestät der Kaiser und König haben Aller⸗ höchst aus diesem Anlaß in Preußen und Elsaß⸗Lothringen am 4. 12. 16 Kirchengeläut angeordnet.

Großes Hauptquartier, 4. Dezember. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaz. Armee des Generalfeldmarschalls Herzog Albrecht von Württemberg.

Im Ipern⸗ und Wytschaete⸗Bogen gingen im An⸗ schluß an Sprengungen englische Patrouillen gegen unsere Stellungen vor. Einzelnen gelang es, in den vordersten Graben zu kommen; sie wurden im Handgemenge überwältigt oder zurückgetrieben.

Von den übrigen Armeen sind besondere Ereign berichten. 9 .“ Oestlicher Kriegsschauplaz. Front des Generalfeldmarschalls 8 Prinz Leopold von Bayern. 8 b Nördlich des Dryswjaty⸗Sees gingen nach starker Feuervorbereitung russische Kräfte gegen unsere Linien vor; sie wurden verlustreich abgewiesen. Ebenso scheiterte der Vorstoß feindlicher Streifabteilungen an der Bystrzyca Solotwinska.

Eigene Unternehmungen westlich von Tarnopol und

isse nicht

zu

S

8

8 9 ortsetzung in der Zweiten Beilage.

südlich von Stanisl u hatten Erfol

Front des Generalobersten

Erzherzog Joseph.

In den Waldkarpathen hat gestern die Angriffs der Russen nachgelassen, nur zu leicht zurückgewiesenen, lichen Vorstößen rafften sie sich an einigen Punkten 1 teigertes Artilleriefeuer scheint das Abflauen der

ssische Druck noch an der sieben⸗ bürgischen Ostfront. Am Trotosul⸗Tale gelang es dem Feinde, kleine Fortschritte zusmachen. Deuts en entrissen ihm weiter stellung wieder.

des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Der 3. Dezember brachte in der Schlacht am Argesul die Entscheidung; sie ist gewonnen.

Die Operationen der Armee des Generals der Infanterie von Falkenhayn Mitte November durch die siegreiche Schlacht von Targu Jiu begonnen und der auf das Nord⸗ ufer der Donau gegangenen deutschen, bulgarischen und otto⸗ manischen Kräfte sind von Erfolg gekrönt gewesen.

Die unter Führung des Generals der Infanterie Kosch kämpfende Donau⸗Armee von Svistov her, die durch die westliche Walachei über Craiova vordingende Armeegruppe des Generalleutnants Kuehne, die nach harten Kämpfen längs des Argesul aus dem Gebirge heraustretende Gruppe des Ge⸗ neralleutnants Krafft von Delmensingen und die unter Be⸗ fehl des Generalleutnants von Morgen über Campulung vor⸗ brechenden deutschen und österreichisch⸗ungarischen Truppen haben ihre Vereinigung zwischen Donau Gebirge vollzogen.

Der linke Flügel nahm gestern Targoviste. Truppen des Generalleutnants Krafft von Delmensingen setzten von Pitesti her ihren Siegeszug fort, schlugen die 1. rumänische Armee vollständig und trieben ihre Reste über Titu, den Gabelpunkt der Bahnen von Bukarest auf Campulung und Pitesti, 41. Infanteriedivision unter Führung des Generalleutnants Schmidt von Knobelsdorf.

Auf dem linken Argesu

Angriffe

verdecken zu sollen. Stärker war der ru

che und österreichisch⸗ ungarische Trup südlich eine jüngst verlorene Höhen

Heeresfront

und dem

in die Arme der bewährten

l⸗Ufer, nordwestlich und westlich von Bukarest, blieb der Kampf in erfolgreichem Fort⸗ schreiten.

Südwestlich der Festung wurde der Rumäne, der nach aufgefundenem Befehl die Absicht hatte, die Donau⸗Armee ver⸗ einzelt zu schlagen, während sein Nordflügel die 1. Armee standhielt, über den Neajlovo gegen den Argesul zu⸗ rückgeworfen. 8

Südlich von Bukarest waren starke rumänisch⸗russische Auch hier wurde dem Feinde eine

Angriffe abzuwehren. schwere Niederlage bereitet.

Kavallerie und Fliegern gelaugen Bahnunterbrechungen im Rücken des rumänischen Heeres.

Die Haltung unserer Truppen in den siegreichen Kämpfen war über alles Lob erhaben, ihre Marschleistungen gewaltig. Das reiche Land und die erbeuteten gefüllten Verpflegungs⸗ fahrzeuge des Gegners erleichterten die Versorgun rumänische Armee blutigen Verluste erlitten. t

Zu den Tausenden von Gefangenen aus den vorher⸗ gehenden Tagen kamen gestern noch über 8000 Mann.

Die Beute an Feldgerät und Kriegsmaterial Es fielen bei der Donau⸗Armee 35 Geschütze, bei Titu 13 Lokomotiven mit vielem rollenden Material in unsere Hand. 3

g der Truppe. schwersten

aller Art ist unabsehbar.

Die Operationen gehen plangemäß weiter, neue Kämpfe

stehen bevor.

In der Dobrudscha keine größeren Kampfhandlungen

Mazedonische Front.

9 auf die Entscheidung such Rumänien bleibt der Verlust einer auf dem Ostufer der Cerna gelegenen Höhe, die gestern von den Serben genommen wurde, und die damit verbundene Verle

Ohne Einfluß

gung eines Teils

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. ““ Oestlicher Kriegsschauplatz.

Wien, 2. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Südwestlich von Bukarest wurde der untere Argesul ge⸗ Alle Versuche des Feindes, dem Vordringen der Gegenangriff Halt zu gehbieten vergebens. Südöstlich und östlich von Pitesti stellte erste rumänische Armee erneuert zur Schlacht. General Stratilescu trug in seinem Befehle allen Offizieren und Truppen auf, auf ihren Plätzen zu sterben, da von dem bevor⸗ stehenden Kampfe das Schicksal Rumäniens abhänge. Die öster⸗ reichisch⸗ungarischen und deutschen Truppen warfen den Ein bayerisches Regiment ul⸗Tale weit über die durchbrochene Linie des Gegners hinaus; die Rumänen wichen in Un⸗ ordnung. Auch im Dambovita⸗Tal südöstlich von Cam⸗ pulong wurde rumänischer Widerstand gebrochen. Ein im Prahova⸗Tale Widerstand der dort fechtenden österreichisch⸗ungarischen Regi⸗

Donauarmee dur

eind nach heftigem Ringen. ieß im Arge

feindlicher Gegenstoß scheiterte am

Die Beute des gestrigen Tages es wurden über 6000 Gefangene, 49 Geschütze, 100 gefüllte Muni⸗ tionswagen gezählt bietet einen Maßstab für die Nieder⸗ Vergeblich versuchten die Russen, durch ihre Karpathenoffensive noch in letzter Stunde Hilfe zu bringen.

Die Angriffe der Rumänen im Grenzgebirge westlich von Focsani, die Anstürme zweier russischer Armeen gegen die Linie der Generale von Arz und von Koeveß scheiterten gestern wie an allen vorang Außergewöhnlich vorerst das einzige Ergebnis, das die Entlastungsoffensive in den Karpathen für unsere Gegner aufzuweisen hat.

Nördlich der Karpathen bei den K. u. K. Streitkräften

lage, die der Gegner erlitt.

egangenen Tagen.

feind liche Verluste blilden

Italienischer Kriegsschauplatz.

iener setzten ihr Geschützfeuer im Karstabschnitt 1b

Die Ital kachts war der

mit großem Munitionsaufwand fort.