1916 / 285 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

. aus den Tenstsshehe g.

nicht für hegeben; dann wird im Wege der Ausführungsbestimmung

der Zweck der Herren Antragsteller also verwirklicht werden können.

Abg. Dr. Rösicke Ckon): Nach dieser Erklärung des Staats⸗ . und im Vertrauen darauf ziehen wir den Antrag in der

nnahme, daß die Mehrheit zustimmt, zurück.

Abg. Dittmann (soz. Arbeitsgem.): Ich. protestiere dagegen, daß auf dem Umwege über die Ausführungsbestimmungen etwas in das Gesetz hineinkommt, was das Gegenteil dessen ist, was die Mehr⸗ heit gewollt hat. 1—

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Meine Herren! Sie haben eben den Protest des Herrn Abgeord⸗ neten Dittmann gehört. Das Haus ist also in der Auslegung des Paragraphen nicht einig. Angesichts dieser Tatsache scheint mir, daß Sie, wenn Sie sichergehen wollen, den Antrag besser aufrecht er⸗ halten. (Große Unruhe und Zurufe links.)

Abg. Dr. Rösicke (dkons.): Da es nunmehr ausgeschlossen ist, die Sache lediglich durch die Ausführungsbestimmungen zu ordnen, bringen wir den Antrag wieder ein.

Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Ich möchte meinem Er⸗ 123. Ausdruck geben darüber, daß der Staatsfekretär dieser Er⸗ lärung des Abg. Dittmann eine solche Bedeutung beilegt.

Abg. Bauer (Soz.): Ich betone nochmals, daß mir die land⸗ wirtschaftlichen Interessen durch den 9, wie er verlangt, voll⸗ kommen gewahrt Fbervr, Wir haben das Vertrauen, daß die landwirtschaftlichen rtreter auch die gewerblichen Interessen zu wahren verstehen werden.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich: Meine Herren! Wir sprechen hier in aller Ruhe über eine sach⸗

ANiche und technische Angelegenheit. Deswegen ist mir die Entrüstung

des Herrn Abg. Gothein nicht ganz verständlich. (Sehr richtig! rechts. Zurufe links.) Ebensowenig wie es mir verständlich ist, wie der Herr Abg. Gothein mich mit dem Herrn Abg. Dittmann für s olidarisch erklären kann. Die Sache ist einfach die: Der Bundesrat wird auch zusammen mit dem Reichstagsausschuß das Gesetz, wie es hier vor⸗ liegt, nicht abändern können. Das kann er nicht, ich glaube, darüber find wir alle einig. Wenn also das Gesetz eine Auslegung bekommen follte, die eine solche Ausführungsbestimmung nicht zuläßt, so ist die

Ausführungsbestimmung auch nicht mit Zustimmung des Reichstags⸗

ausschusses möglich. t

8 nach den Motiven des Gesetzgebers geforscht wird. Der Widerspruch,

esrdrückenden Mehrheit des

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wir möchten Wert darauf legen, für die Regel das

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kommt nunmehr zur A

Nun ist es mir doch fraglich, wie die Entscheidung ausfällt, wenn

den Herr Abg. Dittmann formell erhoben hat, namentlich zusammen

mit den Ausführungen des Herrn Abg.⸗Gothein, der vorhin nach⸗ zuweisen versucht hat, daß die Bestimmung des Gesetzes veine solche

Auslegung gar nicht verträgt, daß sie mit dem Antrage der Konser⸗

vativen nicht kompatibel ist, läßt mir doch eine spätere, Auslegung

nicht als ausgeschlossen erscheinen, daß der Wortlaut des Gesetzes eine solche Ausführungsbestimmung ausschließt. Ich habe meinerseits gar

nicht in dieser Richtung entschieden, sondern habe nur die Meinung

zum Ausdruck gebracht und dazu glaube ich mich den Antragstellern gegenüber verpflichtet —, daß es unter den obwaltenden Umständen⸗ sicherer für den Antragsteller ist, wenn er den Antrag nicht zurückzieht. Ich glaube, das wat mein Recht und meine Pflicht. 1

Abg. Dittmann (soz. Arbeitsgem.): Ich habe lediglich for⸗ mellen Peherspruch dagegen, daß durch die Ausfühkungs⸗ bestimmungen etwas angeordnet wird, was dem klaren Wortlaut des Gesetzes widerspricht. 1 1

Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Es bleibt durchaus möglich, purch die Ausfühtungsbestimmungen zwei Ausschüsse einrichten zu⸗

lassen. Es ist nicht die Aufgabe des Staatssekretärs, wenn seitens der auses eine Einigung vorhanden und man sich über das klar ist, was man will, auf den, Widerspruch des Ver⸗ treters einer kleinen Fraktion diesem seine Unterstützung zus leihen; und, die Einigkeit des Hauses dadurch⸗ zu zbeeinträchfigen. B

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zwei, auch drei und enne el ge geis s eglrbiteat wenhen können, und, wie für Berlin, gebildet werden müssen. Kommt es in der Praxis dazu, dann müssen sie auch zweckentsprechend ausgebaut werden.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Die Erklärung, auf die der Herr Abgeordnete Erzberger jetzt ent⸗

cheidenden Wert legt, kann ich abgeben. Nach meiner Ansicht schließt der Wortlaut des § 9 keineswegs aus, daß der Bundesrat zusammen mit dem zu bildenden Reichstagsausschuß eine solche Bestimmung be⸗ schließt, wie sie im Sinne des konservativen Antrages liegt. Ich habe nur, nachdem ich vorhin diese Erklärung abgegeben habe und vavauf Widerspruch aus dem Hause dagegen erhoben worden ist, loyal

zu sein geglaubt, wenn ich darauf aufmerksam mache, daß darin eine

gewisse Gefahr liegen könne. Die Entscheidung darüber, ob diese

Gefahr wichtig ist oder nicht, muß iche selbstverständlich dem Hause

überlassen. Nach meiner Auffassung jedenfalls genügen die Aus⸗ führungsbestimmungen. Abg, Graf Westarp (dkons.): Ich akzeptiere die Erklärungen, vie die Abgg. Erzberger und Gothein sachlich abgegeben haben; aber 8 rinzip festzulegen.

Der Antrag der Deutsch⸗Konservativen, der jetzt lautet:

auin der Regel sind für gewerbliche Betriebe die Vertreter aus den gewerblichen Anftrußpen. für landwirtschaftliche Betriebe Berufsgruppen zu entnehmen“ . dgice Segen ihn stimmen die Sozialdemokraten beider Richtungen, die fortschrittliche Volks⸗ partei und die Mehrheit der Nationalliberalen. Das Bureau

erklärt den Antrag für abgelehnt.

§ 10, wonach das Kriegsamt die Anweisung für das Ver⸗

fahren bei den Ausschüssen erläßt, wird ohne Debatte ange⸗ nommen.

Nach 8 11 müssen in allen für den vaterländischen Hilfs⸗

vienst tätigen Betrieben, für die Titel VII'der Gewerbeord⸗

nung gilt, und in denen in der Regel mindestens 50 Arbeiter beschäftigt werden, ständige Arbeiterausschüsse bestehen.

Abg. Stadthagen (soz. Arbeitsgem.): Wir beantragen, die Worte „für die Titel VII der Gewerbeordnung gilt“ zu streichen. Durch diese Worte werden die ländlichen Arbeiter, die 8 von dem

koalitionsrecht ausgenommen sind, unter ein ganz besonderes Aus⸗ nahmegesetz gestellt. Ich bitte Sie, wenigstens hier die ländlichen Ar⸗ beiter mit den übrigen Arbeitern gleichzustellen.

Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt und § 11 ange⸗ nommen. § 13, der Bestimmungen über die Schlichtung von Lohn⸗ liegsewear. enthält, bestimmt u. a., daß, wenmn in einem für en vaterländischen Hilfsdienst tätigen Betriebe, für den Titel VII der Gewerbeordnung gilt, ein ständiger Arbeiter⸗ ausschuß nicht Hepehe bei Lohnstreitigkeiten der im § 9 be⸗ ichnete Ausschuß als Schlichtungsstelle angerufen werden ann.

In der zweiten Lesung ist hierzu der Zusatz gemacht

1“

9 besteht kein Zweifel, daß

triebe gilt. 3 Ein Antrag Graf Westarp wieder streichen. Abg. Dr. Roesiche sdkons.): Dieser Zusatz ist auf den Antrag des Abg. Behrens Sescblafs⸗ worden. Wenn wir ihn beibehalten, so könnten die ländlichen Arbeiter hinter dem Rücken ihrer Arheit⸗ geber sich an den Ausschuß wenden, ohne vorher ihre ünsche dem Arbeitgeber vorgetragen zu haben. Die Arbeiten in der Landwirt⸗ shaft müssen schnell gemacht werden, weil die höe sten volkswirtschaft⸗ ichen We n dem Spiele stehen. Eine Verzöögerung in der land⸗ wirtschaftlichen Arbeit kann die schwersten Nachteile mit sich bringen. In der Industrie liegen die vezerse anz anders. Wir können her die schweren Nachteile, die aus dieser Be⸗

die Verantwortung hwerer r B. stne entstehen können, nicht übernehmen, und bitten e, im beibehalten,

etzten Augenblick den Zusatz wieder zu streichen.

Abg. Brey (Soz.): Wenn wir den Zusatz so haben die ländlichen Arbeiter eS⸗ den Schutz, den das Gesetz ihnen geben soll, sie haben dann weni tens eine Stelle, wo sie ihre Beschwerde unterbringen können. Sie den Antrag Westarp aber an, so gefährden Sie gerade die Volks⸗ ernährung. 1

Abg. Behrens (deutsche trauensverhältnis zwischen den fördern. Daß die Arbeiter gebers die Schlichtungsstelle möglich; erst muß doch der schla en, was er will, Ausschuß angerufen werden. Wenn b : Kriegsamt vorgelegt wird, wird dieses nicht so unvernünftig sein, ec nüeäsen. wenn der Arbeiter nicht erst mit seinem Arbeitgeber ver⸗ handelt hat. 1

Abg. Dr. Roesicke (dkons.): Es ist wohl die Möglichkeit ge⸗ geben, daß der Arbeiter hinter dem Rücken des Arbeitgebers sofort an⸗ den Ausschuß Feht⸗ Dadurch wird; dig aber in dieser Kriegszeit kann die Ernährungsfrage durch solche Streitig⸗

(dkons.) will diesen Zusatz

Fraktion): Wir wollen das Ver⸗ rbeitnehmern und Arbeit hebern hinter dem Rücken des Arbeit⸗ anrufen, halte ich für un⸗ Arbeiter dem Arbeitgeber vor⸗

bestehen, spricht sich das herum und der Arbeiter an anderer Stelle will dann dieselben Arbeitsbedingungen haben. Dann wird der Ar⸗ beitgeber aber nicht sagen, er könne gehen, sondern er wird sehen, was sich machen läßt. 4 Püheprscen Dr. Paasche bittet, nicht so 55 und dergleichen zu sprechen, da das Haus omme. 4* Abg. Brey (Soz.): Daß die⸗Verhältnisse der ländlichen Arbeiter die schlechtesten in Deutschlan . och. der Arbeitszwang eingefürt, die Landwirtschaft bekommt Arbeiter überwiesen aus gewerblichen und industriellen Betrieben. Deshalb müssen wir den Arbeitern ein Mindestmaß von Schutz gewähren. Abg. Stolle (Soz.): Die v des Abg. Roesicke treffen nicht zu. Der Landwirt, der seine Arbejter gut behandelt, hat keinen Mangel an Arbeitern. Der Antrag des Grafen Westarp.⸗ würde aber die landwirtschaftlichen Arbeiter vogelfrei machen. Der Antrag Graf⸗ Weeth wird gegen die Stimmen der Deutschkonservativen abgelehnt, der Paragraph bleibt un⸗ veränderztat 166“ 8 LDV A“ 3 „Den im vaterländischen Hilfsdienst beschäftigten darf die Ausübung des ihnen gesetzlich zustehenden Vereins⸗ und Versammlungsrechts nicht beschränkt werden. 8 Ein Kommissionsantrag Spahn will diesen Paragraphen re⸗ daktionell so fassen, daß den im Hilfsdienst; beschäftigten Personen das gesetzliche Vereins⸗ und Versammlungsrecht gewahrt wird.“ *Abg. Bauer (Soz.): Ich bitte Sie dringend, an der ursprüng⸗g lichen. Fassung festzuhaltne. Die neu vorgeschlagene Fassun 88 auf Anregung des Unterstaatssekrebärs Richter gewählt worden. Die Fassung ist uns bedenklich. 5*

Staatssekretär⸗des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

zwortung *für die Geschäfte meines Ressorts trage, mich’ in Lallen

lich auf die Beratung und die Mitwirkung der mir unterstellten Beamten, vor allem der beiden Unterstaatssekretäre, darunter auch des Herrn Unterstaatssekretärs Dr. Richter, angewiesen. Aber die Ver⸗ sicherung kann ich den Herren geben: in dem Sinne, wie der Herr

beraten. Schließlich habe ich mich auch, wenn ich auch noch nicht ein halbes Jahr an der Spitze meines Ressorts stehe, mit diesen für unsere ganze wirtschaftliche Entwicklung so wichtigen Dingen immer eingehend beschäftigt, und ich glaube mir auch einiges Urteil in dieser Beziehung zutrauen zu dürfen. Ich glaube, übersehen zu hönnen, ob das, was meine Herren mir raten, gerechtfertigt ist oder nicht, und ich glaube, in allen wesentlichen Dingen eine selbständige Auffassung zu besitzen, die ich auch vertrete. b

Im übrigen, meine Herren, waren wir bei der langen Debatte vorgestern einig darüber, daß im Sinne der Anträge zu § 13 a neues Recht hier nicht geschaffen werden soll. Es ist hier zum Ausdruck gebracht worden, daß das bestehende Recht eingeschärft werden soll, und diesem Zweck, der hier allgemein vertreten worden ist, wird durch die neu vorgeschlagene Redaktion besser Rechnung getragen als durch die alte. Ich habe neulich erklärt, daß durch den Zusatz, den der Herr Abgeordnete Dr. Spahn beantvagt, mir meine Bedenken be⸗ seitigt erscheinen, und ich glaube es sind fast alle Parteien, die unter dem Antrag stehen der Meinung, daß in der Tat, was zum Ausdruck gebracht werden soll, durch die neue Redaktion besser zum Ausdruck gebracht wird als durch die schließlich doch etwas im⸗ provisierte Redaktion, die vorgestern angenommen worden ist.

Abg. Henke (soz. Arbeitsgem.): Wir beantragen, daß den im vaterländischen Hilfsdienst beschäftigten ersonen auch die Ausübung des Koalitionsrechts und des Streikrechts nicht verweigert werden darf. Die Macht der Unternehmex ist in diesem Kriege so konzen⸗ triert worden, daß es notwendig ist, auch den Arbeitern, erweiterte Rechtsgarantien zu gewähren. Wo die Löhne wirklich erhöht worden sind, da steht die Erhöhung in keinem Verhältnis, zu den Wucher⸗ preisen der Nahrungsmittel. Deshalb müssen die Arbeiter das Koalitionsrecht, das Streikrecht haben, um sich gegen das Unternehmer⸗

tum zu schützen. b

Abg. Dr. Spahn (Fentrh. Unterstaatssekretär Richter ist bei dieser ganzen Frage unbeteiligt gewesen. Die Aenderung, die wir beantragen, ist tatsächlich nur eine redaktionelle.

Abg. Heine (Soz.): Wir fürchten, daß nach der Fassung des Antrages Spahn die Frauen zu kurz kommen. Außerdem fürchten wir, daß, wenn dieser Antrag nur sagt, daß das Vereins⸗ und Ver⸗ sammlungsrecht der Hilfsdienstpflichtigen zu wahren ist, die Ausübung dieses Rechtes nicht ausdrücklich gewahrt ist.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.): Die Be⸗ hächeh des Vorredners wegen der Frquen teile ich nicht, denn die

rauen fallen fett een das Vereinsgesetz. Da aber Be⸗ denken gegen den Kompromißantrag Spahn erhoben w sind,

so ziehe ich meinerseits meine Unterschrift zurück.

8 8 .

Personen⸗

Abg. Erzberge .(Zentr.): Ich kann mich materiell wie formell⸗ treten. **Es iste ganz zselbstverständlich, daßs ich, der ich die Verant⸗ dem Abg. Gothein anschließen. Nach

wördent, daß das gleiche auch für die landwirlschaftlichen Be⸗

Nehmen

und wenn sie sich nicht einigen, dann kann der Wenn das Urteil des Ausschusses dem⸗

wird zwar der Arbeitgeber nicht geschädigt,

keiten gefährdet werden. Die Landwirtschaft muß einheitliche Arbeits⸗ bedingungen haben, denn wenn irgendwo bessere Arbeitsbedingungen⸗

eingehend über die sonst nicht zu Ende

sind, bleibt bestehen, und nun wird noch/

1

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9

Meine Herren! Ich möchte gegenüber den: Ausführungen des Herrn Ahgeordneten⸗ Bauer für die mir zunterstelltens Weamten, ein⸗

Dinzen auf das eingehendste orientiere. Dabei bin ich’ selbstverständ⸗,

1

Abgeordnete Bauer meint, werde ich von keinem meiner Beamten

Siaasssekrelär des Innern, Siaalsminister De. Helfferich.

gelehnt, ebenso der Kompromißantrag.

Meine Herren! Ich möchte Sie im Gegensatz zu dem Herrn Vor⸗ redner bitten, den Antrag nicht zurückzuziehen. (Ahal links.) Jan meine Herren, Sie haben immer wieder das alte Mißtrauen⸗ Die Redaktion ist in der Tat besser, sehr viel besser ausgeglichen als die jenige, die gestern hier improvisiert worden ist. 8

Im übrigen darf ich Herrn Abg. Heine erwidern: seine Ausfüh⸗ rungen waren mir etwas zu fein; ganz bin ich dabei nicht mitge⸗ kommen. Ich halte es doch für selbstverständlich, daß, wenn hier steht, daß das Vereins⸗ und Versammlungsrecht ihnen gewahrt bleibt, dann das Vereins⸗ und Versammlungsrecht doch in dem Umfange gewahrt bleibt, in dem ihnen die Ausübung heute zusteht. Ich glaube: das ist klar.

Abg. Dr. Junck (nl.):

Da Zweifel Fünßert sind über dis Tragweite des Antrages, so ziehe ich a

meinerseits meine Unter⸗

schrift unter diesen Antrag zurück.

Präsident: Ich möchte Feben ob der Antrag aufrecht⸗

erhalten wird, ich kann nicht übersehen, ob 30 Unterschriften darunter

bleiben. (Rufe: Nein!) Wird der Antrag zurückgezogen? (Wider⸗

hrch) Ich habe eben ausgerechnet, daß nur 24 Unterschriften eiben.

* Abg. Groeber (Zentr.): Ich bitte, von neuem die Unter⸗

stützungsfrage zu stellen. .

Der Antrag Spahn wird genügend unterstützt.

Abg. Bauer (Soz.): Der Unterstaatssekretär Richter hat in meiner Gegenwart die Anregung gegeben, daß eine solche Aenderung mit dem Paragraphen vorgenommen wird.

Der Antrag der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Polen ab⸗

So ist die Fassung der zweiten Lesung aufrecht erhalten. § 14 bestimmt:

„Für die industriellen Betriebe der Heeres⸗ und Marinever⸗ waltung sind durch die zustendigen Dienstbehörden Vorschriften im Sinne der §§ 11 bis 13 (A iterace g; zu erlassen.“

Abg. Legien (Soz.) befürwortet einen Antrag seiner Partei, auch die Staatseisenbahnbetriebe hinzuzufügen.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Meine Herren, ich muß gegen den Antrag, die Eisenbahnen hier

mit einzubeziehen, die allerschwersten Bedenken äußern. Es liegt ja hier noch eine Resolution vor auf Nr. 562, die wohl erst nachher diskutiert werden soll, die aber mit diesem Paragraphen in engstem

„Zusammenhang steht. Ich bitte daher um Erlaubnis, gleichzeitig über

dieses Thema sprechen zu dürfen; der Zusammenhang ist ein ganz

unmittelbarer. 4 In den Betrieben der Staatseisenbahnen bestehen Arbeiteraus⸗ schüsse für nahezu die Gesamtheit der dort vorhandenen Arbeiter. Nur

auf entlegenen Nebenstrecken, wo technisch eine Bildung von Arbeiter⸗ ausschüssen nicht möglich ist, bestehen sie nicht. Aber ich glaube, daß

wohl vier Fünftel der sämtlichen Arbeiter durch Arbeiterausschüsse

vertreten sind. Die Funktionen dieser Arbeiterausschüsse sind in einer

Dienstvorschrift geregelt, in der es u. a. heißt, daß der Arbeiterausschuß die Aufgabe hat:

a. Anträge, Wünsche und Beschwerden, die von seinen Mit⸗

gliedern vorgebracht werden und die Arbeiter der durch ihn ver⸗

tretenen Dienststellen oder einzelne Gruppen berühren, bei dem

Vorstande des vorgesetzten Amtes durch ihren Dienstvorsteher vor⸗

¹ zubringen und sich in Zusammenkünften mit ihm darüber gutachtlich e* zu äußern; n

b. über sonstige, das Arbeitsverhältnis betreffende Fragen, ins⸗ besondere über allgemeine Lohnfragen, Einrichtungen zur Verhütung von Unfällen und andere Einrichtungen, die zum Wohle der Arbeiter und ihrer Angehörigen getroffen zwerden⸗ sollen, auf Anfordern ein

Gutachten abzugeben. 1 Der Herr Eisenbahnminister hat mir versichert, daß die Praxis dieser Arbeiterausschüsse über die Begrenzung, die hier vorgesehen ist, sich bereits hinaus entwickelt hat, und hat mir ferner in einer langen Unterhaltung, die ich gestern mit ihm über diesen Gegenstand hatte, ausdrücklich die Zusicherung gegeben, daß er seinerseits bereit ist und bemüht sein will, die Arbeiterausschüsse in der Richtung, wie es die Resolution vorsieht, weiter auszubauen. Ich glaube, diese Mitteilung ist für Sie wichtig und tut Ihren Wünschen Genüge. Die Schieds⸗ stellen auf die Eisenbahnen zu übertragen, das würde allerdings für die Eisenbahnen eine Instanz schaffen, die außerhalb der ganzen Ver⸗ waltung steht. Das müssen wir unter allen Umständen vermeiden; das ist etwas, was mit der unbedingten, präzisen Aufrechterhaltung des Betriebes der Eisenbahnen dem Herrn Eisenbahnminister und auch mir nicht ganz vereinbar erscheint. Eine solche Gefährdung dürfen wir gerade in der jetzigen Zeit unter keinen Umstünden herauf⸗ beschwören lassen. Das würde den Zweck des Gesetzes in Frage stellen. Deshalb muß ich hier, so leid es mir tut, sagen, daß, wenn

der Antrag, wie er hier gestellt ist, ungenommen wird, dann in der

Tat das Gesetz gefährdet ist. (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Dieses Wort habe ich bisher nicht ausgesprochen; in diesem Punkte muß ich es leider tun.

Abg. Ickler (nl.); Die Eisenbahnerausschüsse haben eigentlich nur gutachtliche Befugnisse, deshalb möchte ich Sie dringend bitten, diese 11““ auszubauen. Die Ausschüsse müßten auch in Lohnfragen berechtigt sein, Anträge zu stellen. Die Staatsarbeiter haben gewiß in dieser schweren Zeit ihre volle Schuldigkeit getan.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

„Ich möchte ausdrücklich sagen, daß die Wünsche, die eben der Herr Vorredner ausgesprochen hat, durch die Mitteilung gedeckt werden, die ich hier auf Grund einer Unterhaltung mit dem Herrn Arbeitsminister machen konnte. Der Herr Arbeitsminister hat in Anerkennung der ganz außerordentlichen Verdienste, die die Eisenbahn⸗ arbeiter sich in diesem Kriege, bei diesem Tag und Nacht aufs äußerste angespannten Betriebe erworben haben, die ernstliche Absicht, die Arbeiterausschüsse in der Richtung auszubauen, wie es in der Resolution Ickler zum Ausdruck gebracht ist. (Bravo!)

Abg. Giesberts (Zentr.): Sachlich stimme ich mit den An⸗ tragstellern überein. Ich verkenne aber nicht die Schwierigkeiten, die sich für die einzelnen Bundesstaaten aus einer reichs e lichen Regelung ergeben können. In diesem Sinne möchte ich Ihnen dier Resolution Bassermann empfehlen.

Abg. Hencke (soz. Wenn der preußische Eisen⸗ bahnminister sich im Sinne unseres Antrags ausgesprochen haben sollte, dacn 6 ee ich nicht ein, warum unser Antrag nicht angenommen

unte. 1t

Abg. Le I (Soz.); Wenn der Eisenbahnminister auf dem Gebiete der Arbeiterausschüsse Wandel schaffen will, dann bestehen doch keine Bedenken gegen iesen Antrag.

In der Abstimmung wird der Antrag der sozialdemokra⸗ tischen Arbeitsgemeinschaft gegen die Stimmen der beiden

11141.“*“

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mülle Kämpfe hindurchzu ver underttausend Firmen kann nicht im Handumdrehen durch den Staats⸗ kechanismus ersetzt werden.

hr keine Rede. amm nachlesen werden, werden sie das finden —, ich habe aus⸗

zaldemokratischen Gruppen, der Freisinnigen und Polen nach

brobe und Gegenprobe auf dem Wege der Auszählung mit 139 gegen 138 men unter dem lebhaften Beifall der Peechten abgelehnt, § 14 unverändert angenommen.

Abg. Mumm (deutsche öö beantragt eine neue Be⸗ timmung, durch welche venen riegsamt die Ermächtigung gegeben erden soll, in bestimmten F den industrielle Unternehmungen in den

Wetrieb des Reiches, nicht in dessen Besitz überzufühten,

Abg. Giesberts (Gentt.): Ich bitte Antrag anzu⸗ zum § 15, der dem Kriegsamt die

durch einen Beaufttagten einsehen zu

Abg. Gothein (fortschr. Volksp.); Meine politischen Freunde verden gegen diesen Antrag stimmen, schon weil seine Fassung nicht kar ist, Ein Druck auf die Betriehe in bezug auf die Preisfestietzung uszuuben ist nicht nötig, weil die Verwaltung schon ohne Gesetz einen zwang ach e üha von Arbeitern üben kann. Der Antrag ist ber auch gefährlich. 8

Abg. Dittmann (soz. Arbeitsgem.): Nachdem Sie unseren Intrag wegen der Verstaatlichung der Betriebe abgelehnt haben, so efürchte ich auch, daß von der jetzt eingeräumten Vollmacht nicht ein inziges Mal Gebrauch gemacht wird.

Ab

ehmen, er ist eine Ergänzung anis einräumt, den trie assen.

Abg. Groeher (Zentr): Wir haben esentliche Bedenken. Zunächft soll den Unterne achteil zugefügt werden, ohne irgendeine Instanz zu schaffen, die ob⸗ ktib prüft, ob die Maßnahme des Kriegsamts gerechtfertigt ist oder icht. Man muß doch auch für die Arbeitgeber einen Rechlsschuns erlangen. Sodann ist es bedenklich, daß ihnen der Betrieb ohne jede entschädigung weggenommen wird. Das widerspricht der Verfaffung. Abg. Hoch (Soz.): Der Antrag ist eine absolut notwendige Er⸗ ürzung des Gesetzes. 1 Abg. Mumm (deutsche Fraktion): Wir haben mit diesem An⸗ age nur vertreten, was seinerzeit Stöcker vertreten hat. Wir haben ie Unternehmerorganisationen, aber keine Arbeitsämter. Hätten wir ebiere, dann würde die Durchberatung dieses Gesetzes sich viel ein⸗ zor gestaltet haben. Es handelt sich hier nicht um Aenderung der estverhältnisgs, sondern um eine Kriegsmaßnahme. 1 Abg. Dr. Stresemann, (nl.): Für das Reich kann ich keinen orteil erblicken, daß es jetzt mitten in der wirtschaftlichen Entwicklung ch an die Stelle des Privatunternehmers Fet. Die jahrzehntelange radition, die in der Unternehmerschaft sich herausgebildet hat, kann jemand ersetzen. Sie ist ein überaus mächtiger volkswirtschaftlicher gktor. Wir haben uns noch darüber zu freuen, daß die deutsche In⸗ gistrie den plötzlich vieeh en Krieg isolierten Wirtschaftsstaat so durch ühren verstanden hat. Das Einzelleben von

gen den Antrag

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich: Meine Herren!. Ich bin etwas erstaunt über das außerordent⸗ he Maß von Vertrauen, daß die Herren Antragsteller von der uken Seite in diesem Falle dem Bundesrat entgegenbringen. (Sehr t, rechts.) Aber, meine Herren, dieses Vertrauen betrachte ich als n Danagergeschenk. Die Waffe, die dem Bundesrat in die Hand egeben werden soll, hat zwei Schneiden. Sie wollen dem Bundesrat is Recht geben, Unternehmungen, die sich dem Zwecke des Gesetzes cht gefügig zeigen, unter Druck zu setzen. Ich erkenne das durchaus Ich erkenne an, daß ein gewisser berechtigter Gedanke dem zu brunde liegt. Aber wenn Sie das Gesetz in seiner Gesamtheit nsehen und die Verhältnisse nehmen, wie sie sich tatsächlich gestaltet

nben, so ist die Uebertragung einer solchen, weit in die Privat⸗

erhältnisse eingreifenden Machtbefugnis auf den Bundesrat nicht otwendig. Das Kriegsamt und das Kriegsministerium haben heute hon Mittel genug, um ihren Willen durchzusetzen gegen eine Unter⸗ ehmung, wenn es eine solche überhaupt geben sollte, die sich den wecken des Gefetzes nicht fügt. (Sehr richtig.)

Ich komme wieder auf den Grundzweck des ganzen Gesetzes zurück: as wir wollen und brauchen, ist die Steigerung der Munitions⸗ dduktion, Anspannung der letzten Kraft, Einsetzen der vollen Per⸗ nlichkeit.

Meine Herren, wenn Sie jemand unter das Damollesschwert

ben, dann schielt er fortwährend danach, und er kann seine Kraft d sein Auge nicht auf das konzentrieren, was er leisten soll. Mit em Antrag fördern Sie also den Zweck des Gesetzes nicht, Sie be⸗ nträchtigen den Zweck, Sie beeinträchtigen die großen Leistungen, die ir von der deutschen Industrie, auf Grund ihrer Verdienste in der zergangenheit, für die Zukunft erwarten. „Abg. Graf Westarp (kons.): Wir können dem Antr 1 sstimmen, schließen uns vielmehr den Ausführungen der Ahgg. Gröber nd Stresemann an. Es ist weder eine Rechtsgarantie für die Unter⸗ hmer geschaffen, noch der Entschädigungsgedanke, der doch mit jeder mteignung verknüpft sein muß, nur mit einem Worte angedeutet.

Abg. Hoch (Soz.): Wenn die Inhaber der Monopolbetriebe lären, daß sie sich den Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen nicht fügen, hier als unerläßlich bezeichnet worden sind, dann Reichs⸗ stung kein Mittel, sie zu zwingen. Bei dem Antrag Mumm handelt sich ja auch keineswegs um die Verwandlung aller Betriebe in taatsbetriebe, sondern diese Umwandlung soll nur im äußersten otfalle eintreten. 1 1 Abg. Dittmann (soz. Acheitsgem.).: Für den Unternehmer⸗ hutz kann in diesem Hause manchen Mitgliedern und Parteien gar cht genug geschehen, während ihnen auch das Wenige, was für den chutz der Arbeiterinteressen geschehen soll, schon zu viel ist.

Der Antrag Mumm wird gegen die Stimmen der sozial⸗ wokratischen Fraktion ad einer Minderheit der deutschen raktion abgelehnt. X““

§ 17 besagt: c““ Der Bundesrat erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen; allgemeine Verordnungen bedürfen der Zustimmung eines vom Reichstag aus seiner Mitte gewählten

Ausschusses von 15 Mitgliedern.“

Abg. Ledebour (soz. Arbeitsgem.): esem § 17 vorgesehene Ausschuß durch den Reichstag besetzt wird. ach der Fassung des § 17 entäußert sich der Reichstag wiederum ner Mitwirkung. Die Plenarberatungen des Reichstags stehen tter der permanenten Kontrolle der Oeffentlichkeit. Diese Kon⸗ lle fehlt den Beratungen des Ausschusses vollständig. Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferüch: Meine Herren! Der Antrag, den eben der Herr Abg. Ledebour treten hat, ist selbstverständlich nicht annehmbar, wenn der Zweck Gesetzes nicht aufgehoben werden soll. Denn, wenn der Reichstag solcher, d. h. durch Plenarbeschlüsse, bei allen Ausführungs. timmungen mitzureden hätte, so fürchte ich, der Zeitverlust bei der sistellung der Ausführungsbestimmungen wäre so groß, daß das esetz nicht praktisch werden köͤnnte. Was den Beschluß zweiter Lesung anbetrifft, so habe ich den indruck, daß, was ich vorgestern nacht hier gesagt habe, zwischen der

Wir wollen, daß der in

h und 12. Stunde, nicht überall so aufgefaßt worden ist, wie es ge⸗

eint war. Ich habe nichts abgelehnt; von einem Unannehmbar war Im Gegenteil wenn die Herren das Steno⸗

mern ein schwerer

drücklich erklärt, daß ich Verständnis habe für die Motive, die diesen

Antrag, wie er in zweiter Lesung angenommen worden ist, hesbei⸗

geführt haben; ich habe es aber für meine selbstverständliche Pflicht gehalten, auf die neue staatsrechtliche Situation, die durch die An⸗ nahme dieses Antrags herbeigeführt wird und auf die staatsrechrlichen Bedenken hinzuweisfen. Das bin ich den verbündeten Regierungen, die in der Sache noch nicht gesprochen haben, schuldig. Ich muß den verbündeten Regierungen unter allen Umständen gewissermaßen das Protokoll offen halten, und ich muß auch den Bedenten, die in den Kreifen det verbündeten Regierungen bestehen, Ausdruck geben im Wege der Diskussion. Dazu ist ja die Diskussion schließlich da. Im übrigen, meine Herren, bei dem Zustandekommen dieses Ge⸗ setzes muß jedermann Opfer bringen, hier im Hause die einzelnen Fraktionen, draußen im Lande die einzelnen Interessen, und schließlich auch die verbündeten Regierungen. Darüber waren wir uns bei der Einbringung des Gesetzes klar. Das habe ich auch in jedem Stadium der Diskussion immer wieder anerkannt. Auch hier im Hause ist von verschiedenen Seiten geäußert worden, daß, wenn dies und jenes nicht geschieht, die Zustimmung zu dem Gesetze verweigert werden würde, obwohl doch die Notwendigkeit des Zustandekommens des Gesetzes allgemein und überall mit Ausnahme der alleräußersten Linken an⸗ erkannt worden ist.

Es handelt sich darum, wie ich neulich sagte, das Schiff nicht zu schwer zu belaften, in das Gesetz nicht Dinge hineinzuschreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gegenstand stehen und die dazu beitragen können, das Funktionieren des Gefetzes zu be⸗ einträchtigen. Meine Herren, es war einfach meine Pflicht und Schuldigkeit, bei denjenigen Punkten, von denen ich eine Ge⸗ fährdung der Zwecke des Gesetzes erwarte, darauf hinzuweisen. Das habe ich in den verschiedenen Stadien der Verhandlung getan mit einem Nachdruck, der abgestuft war je nach der Wichtigkeit

der Sache. Aber auch vorhin bei der Frage der Eisenbahnen habe

ich das Wort „unannehmbar“ nicht ausgesprochen. Das möchte ich zur Steuer der Wahrheit gegenüber dem Herrn Abgeordneten Ledebour ausdrücklich betonen. Ich habe von einer Gefährdung des Zweckes des Gesetzes und einer Gefährdung des Zustandekommens des Gesetzes ge⸗ sprochen, aber das Wort „unannehmbar“ ist nicht gefallen.

Nun, meine Herren, um zu einem anderen Thema zu kommen, es wurde bei Beginn der Sitzung nach dem Stande der Angelegenheit

in der Frage der Familienunterstützungen gefragt. Inzwischen hat der

Bundesrat die Sitzung geschlossen, in der über die Sache beraten worden ist, und es wird die Herren vielleicht interessieren, wenn ich die Beschlüsse des Bundesrats mitteile.

Der Bundesrat hat beschlossen, daß die Familienunterstützungen

auf monatlich 20 Mark für die Ehefrauen und 10 Mark für die

sonstigen Berechtigten erhöht werden, und zwar bis einschließlich April 1917 und beginnend einschließlich mit dem Monat November. (Bravo!) Die hiernach für November und Dezember 1916 sich ergebenden⸗

Mehrbeträge werden den Familien mit den zweiten Halbmonats⸗

beträgen im Dezember 1916 ausgezahlt werden, so daß ihnen zur Weihnachtszeit ein größerer Betrag zur Verfügung steht.

Ich erinnere außerdem daran, daß der Bundesrat beschlossen hat, die zur Unterstützung der gemeindlichen Kriegswohlfahrtspflege monatlich

bewilligten 20 Millionen Mark auf 30 Millionen Mark zu erhöhen

und den für dieselben Zwecke vorgesehenen Reservefonds von ½ Million Mark pro Monat um je 1 Million Mark zu verstärken auf 1 ½ Millionen Mark. Das bedeutet gegenüber dem für Familienunterstützungen bisher monatlich aufgewendeten Betrage von 130 Millionen und den 20 ½ Millionen für gemeindliche Kriegswohlfahrtsflege eine Mehr⸗ ausgabe um monatlich rund 55 Milionen (hört! hört!), auf die Dauer von 6 Monaten also eine Mehraufwendung von 330 Millionen (erneutes Hört! hört!), die den Familien der Kriegsteilnehmer zugute kommen wird. (Bravo!)

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, daß die Familien der aus dem Heeresdienste entlassenen Mannschaften noch eine halbe Monats⸗ rate nach dem Tage der Entlassung als außerordentliche Unterstützung erhalten, um sie vor etwaigen wirtschaftlichen Notständen bei der Rückkehr des Familienoberhauptes zu schützen.

Mit dieser Regelung, glaube ich, ist den Wünschen des Reichstags in weitem Maße Rechnung getragen. Wir haben die Sache nicht ganz bis in jede Einzelheit so gemacht, wie Sie vorschlugen; ich glaube aber, wenn Sie die Beschlüsse vergleichen, so kommen die Beschlüsse des Bundesrats auf ein Mehr an Unterstützung hinaus, als der Beschluß des Reichstags selbst bedeutet. (Bravo!) Abg. Ebert (Soz.): Für uns n Vorlage ohne § 17 unan⸗ nehmbhar. Es kommt hier nicht ein Beirat in Frage; der Bundesrat bedarf der Se Se; dieses Ausschusses. Dieser Ausschuß muß auch ständig bei der Verwaltungsarbeit des Kriegsamts mit⸗

arbeiten können; darüber scheint mir nicht genügend Auskunft gegeben worden zu sein.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Meine Herren! Ich habe neulich auch in der Spätabendstunde noch eine zweite Erklärung abgegeben, die besagte, daß, wenn der Bundesrat sich entschließen sollte, diese Bestimmung anzunehmen, es selbstverständlich ist, daß er diese Bestimmung in § 17 auch loyal ausführt. Der § 17 sieht eine Mitwirkung des Ausschusses vor vom Beirat habe ich nicht gesprochen; wenn es geschehen sein sollte, war es ein lapsus linguae also eine Mitwirkung des Ausschusses bei allen wichtigen allgemeinen Anordnungen des Kriegsamtes vor. So wie es in § 17 vorgesehen ist, wird selbstverständlich der Bundesrat diese Bestimmung ich wiederhole das Wort loval ausführen. Ich nehme an, daß diese Erklärung dem Herrn Abg. Ebert genügt.

Abg. Ledebour ssoz. Arbeitsgem.): Wir wollen dem Reichs⸗ tage die gesetz berische Befugnis erhalten und nicht einer delegierten Koͤrperschaft tragen.

Staatssekretär des Innern, Staatsmimister Dr He lfferich:

Meine Herren! Nur ein ganz kurzes Wort. Der Herr Abge ordnete Ledebour hat mir vorgeworfen, ich hätte vorhin geblufft. Nichts liegt mir ferner. Bitte, vergenwärtigen Sie sich die Situation! Die verbündeten Regierungen hatten eine Stellung überhaupt noch nicht genommen. Ein Unannehmbar habe ich nicht ausgesprochen und konnte ich nicht aussprechen; ich konnte nur zum Ausdruck hringen⸗ wie ich die Sachlage pflichtgemäß ansehen mußte, und dies habe ich getan.

Der Antvag der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft wird abgelehnt, § 17 unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen

Zu § 18 (Zeitpunkt des Außerkrafttretens) befürworiet

Ahg. Keil (Soz. den Anttag, das Gesetz am 1. Juli 1917 außer Kraft treten zu lassen, falls der Reichstag nicht vorher das Außerkrafttreten beschliaßt. Der Beichluß zweiter Lesung, disfee Notgesetz vorbehaltlos für die Kriegsdauer und noch einen Monat datüber hinaus gelten zu lassen, viel immt. Daß der Bundesrat es nicht vor Friedensschluß außer Kraft setzen werde, sei zweifellos. Niemand wisse aber, wie lange der Krieg noch däuere. Der Reichstag habe bei kurzer Befristung des Gesetzes eher die r. 8 lichkeit, Aenderungen vorzunehmen, die sich als notwendig hetaus⸗ stellen sollten.

Abg. Ledebour (soz. Arbeitsgem.): Wir unsererseits wollen, daß mit Friedensschluß das Gesetz automatisch außer Kraft tritt, daß darüber nicht erst verhandelt zu werden braucht. Ein den Be⸗ schluß würde auch eine machtvolle Friedensdemonstration sein.

§ 18 wird unverändert angenommen.

Damit ist die Einzelberatung des Gesetzentwurfs beendet. Auf die Zusammenstellung der heute beschlossenen Aenderungen wird verzichtet und sofort zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf im ganzen übergegangen.

Das Ergebnis ist die Annahme mit 235 gegen 19 Stimmen; 8 Mitglieder haben sich der Abstimmung ent⸗ halten. Die Verkündung des Resultats der Abstimmung wird von der großen Mehrheit mit Beifall begrüßt.

Präsident Dr. Kaempf: Der Beifall, mit dem Sie die An⸗ nahme des Gesetzentwurfs, betreffend den paterländischen Hülfsdienst begrüßt haben, ist im vollsten Maße Ferchtsertgt Selten ist dem Reichstage ein Gesetzentwurf von so kief einschneidender Bedeutung vorgelegt worden, ein Gesetzentwurf, der eine gleich große Tr ite hatte. Mit der Erhabenheit der Pflichten, die das gange Ve⸗ k sich zu übernehmen anschickt, verbündet sich die Entschlossenheit, in diesem uns aufgezwungenen Kampfe unseren Feinden die Spitze zu bieten⸗ Das Ziel des Krieges ist die ungehinderte Entwicklung der geistigen und wirtschaftlichen Kräfte unseres Volkes und umnserer Verbündeten. Gott schütze Kaiser und Reich, Gott schütze unser Volksheer, Gott schütze unser Vaterland.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Meine Herren! Sie haben mit Ihrer Abstimmung, soweit dieses hohe Haus in Betracht kommt, das große Werk vollendet. Der Gesetzentwurf, wie er aus Ihren Beratungen hervorgegangen ist, wird dem Bundesrat alsbald vorgelegt werden. Jetzt aber schon⸗ glaube ich mich für ermächtigt halten zu dürfen, Ihnen namens der verbündeten Regierungen den wärmsten Dank auszusprechen für die treue, hingebungsvolle und angestrengte Mitarbeit an der Gestaltung dieses Gesetzes.

Meine Herren, was Sie an der Gestaltung dieses Gesetzes ge⸗ leisiet haben in dauernder Arbeit, in Tag⸗ und Nachtsitzungen, im Ausschuß und hier in der Vollversammlung ich würde sagen, das geht über menschliche Kraft fast hinaus, wenn nicht der Gedanke an unsere Truppen draußen im Felde uns alle veranlassen müßte, uns in tiefster Bescheidenheit vor unseren kämpfenden Brüdern zu beugen. (Bravo!) Ich will deshalb keine großen Worte machen. Der Dank⸗ der Ihnen mehr zu Herzen gehen wird als alles, was ich sagen kann,

steht in den Herzen unserer Truppen geschrieben, und dieser Dank

wird aus dem Herzen unserer braven Soldaten zu Ihnen kommen.

Meine Herren, die verbündeten Regierungen werden das Gesesz durchführen im Geiste der Gemeinschaftsarbeit. Die verbündeten Regierungen wissen, daß die Paragraphen dieses Gesetzes nur durch die freudige und bereitwillige Mitarbeit des ganzen Volkes in allen

seinen Schichten und Klassen zu lebendiger Wirkung geführt werden

können. Möchten alle die gregen Erwartungen, die wir an das Gesetz

knüpfen, sich in vollem Maße erfüllen für unsere Feldarmee und

unsere Heimatarmee, für das gesamte deutsche Volk und für unser geliebtes Vaterland! (Lebhafter Beifall.)

„Präsident des Kriegsamts, Generalleutnant Groener: Ich möchte Ihnen namens des Kriegsamts meinen allerwarmsten Dank aussprochen. Datz Kriegsamt wird bemüht sein, seine Tätigkeit in einer Weise aufzusassen, die, wie ich hoffe, die Zustimmung des ganzern Volkes finden wird. In der außergewöhnlichen Lage, in der sich das Kriegsamt befindet, ist es notwendig, daß es unabhängig von jedem politischen und sonstigen Rücksichten seinen gesunden Menschenverstand bekundet. (Zustimmung.) ch bin auch Ihrer Zustimmung gewiß, wenn ich unverrückt das Ziel im Auge behalte, dem Heere zu bienen. (Beifall.) Das Haus wird nun auseinandergehen; möge der Geist, der diese arbeitsreichen Tage, die hinter uns liegen, er üllt hat, alle durchglühen, möge sie hinter uns liegen, die eine Stimme, die wie aus fernen Sphären zu uns drang, die Stimme des Geistes der Verneinung. Ich erinnere daran, daß jetzt vor 46 Jabren im Dezember auf den Schlachtfeldern Frankreichs die deutschen Stämme mit Blut und Eisen zusammengeschweißt wurden. Die Saat, die damals in das deutsche Voalk gelegt wurde, wird heute geerntet. Der

„Geist unsever Väter, der das Haus bei seinen Beratungen geleitet hat, trvägt jetzt seine Früchte. 8

Es wird eine neue Saat gelegt in die Volkes, nicht nur für den gegen⸗ Krieg, sondern darüher hinaus bis in die Zukunft. Das ist die Bedeutung der Mitwirkung tages bei diesem Gesetz vom Standpunkt des Patvioten. Der Dank des Heeres ist Ihnen Fwiß Von der Front wind uns geschrieben, daß wir set fest auf dem Boden stehen. Alle, die mit⸗ gearbeitet haben, sind treue Mitkämpfer unseres Heeres gegen den Feind. Auch die Wirkung auf unsere ist bereits deutlich zu erkennen, man braucht nur die französischen und englischen Zeitungen zu lesen. So wird die entschlossene Tat des Reichstags die eng⸗ lischen Phantasien von Deutschlands Schwäche Lügen strasen. Unsere Feinde werden zu der Ueberzeugung kommen, daß das deutsche Volk unüberwindlich ist, wenn es einig 8g (Lebhafte Zustimmung.) Einig⸗ keit ist aber nur möglich, wenn Vertrauen vorhanden ist. Für mich als Soldaten enthält das Gesetz die Aufforderung zu fester Ent⸗ schlossenheit. (Zustimmung.) Der neue Dreibund: Bundestat, Reichstagsausschuß und Kriegsamt Sr. Einigkeit dem ganzen Volke mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn Meinungsverschieden⸗ heiten in diesen Beratungen zutage getreten sind, so müssen sie jetzt, seitdem das Gesetz beschlossen ist, aufhören. Die Arbeitsgemeinschaft des deutschen Volkes wird in diesem Gesetz proklamijert. Der ein⸗ heitliche Wille des ganzen Volkes eeen vaterländischen Arbeit muß die erste und dauernde Sorge des Kriegsamts sein in Verbindung mit Bundesrat und Reichstagsausschuß. Daß wir diese Aufgabe er⸗ füllen werden, darüber gibt es gar keinen Zweifel. Ich glaube an das deutsche Volk, ich glaube, daß es * aller Meinungsverschieden⸗ heiten feststeht. (Lebhafter Beifall.) Und England, der englische Löwe, mag seinen Rachen aufsperren, so weit er will (Heiterkeit), er wird nicht beißen.

Auf Antrag des Abg. Dr. Spahn (Zentr.) werden hier⸗ auf fämtliche zu diesem Gesetz gestellten. Resolutionen ohne Widerspruch dem Reichskanzler als lerial überwiesen; das⸗ ge geschbieht mit den zu diesem Gesetz eingegangenen

Herzen

wartigen ferne des Rei

etitionen. üsdan e. Kaempf: 1.; 82 net. vesflesen eine Tagung ei erwün ein wird auch t dem Termin, der für 8A Fesecs. eamn order . Meesiche hmen wäre. Zum zweiten glaube ich, eine rliche Owder ünehmen erscheint nicht angängig und außerordentlich uner⸗

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