1916 / 287 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

5. Dezember 1916,

Jetter, Ludwig Walddorf bish. vermißt, gef

Zu Verlustliste Nr. 135.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 128

2. Kompagnie. 2. 397) Neasf n Selbolpsweiler bish. vermißt, grrichtlich für sot erklärt. gerichtlich 8

Zu Verlustliste Nr. 144 Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119.

7. Kompagnie. wor Gicht Kirsame r) Christian Gruern infolge Verwundung gestorben. 8

——

Zu Verlustliste Nr. 158. Dragoner⸗Regiment Nr. 25, Ludwigsburg. 4. Eskadron. Es ist zu ergänzen: Gefr. Adolf Heim gestorben. *

berger Stuttgart

Zu Verlustliste Nr. 196. 8 1 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248.

6. Kompagnie. .

ũ L. 437) Horgenzell bish.

““ 340), vercheng ir tot erklärt.

Zu Verlustliste Nr. 216. 9 Infanterie⸗Regiment Nr. 189, Tübingen⸗ 1 11. Kompagnie. 1u“ Mühlhäuser, Hermann (nicht Richaeh Eschenbach 8 gefallen.

3 Zu Verlustliste Nr. 223. Infauterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 7. Kompagnie. b Meyver (nicht Maier), Ernst Obermarschacht gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 228. Reserve⸗Infauterie⸗Negiment Nr. 246.

10. Kompagnie. ““

Bretzler, Gotthilf Althütte bish. vermißt, gerichtlich für 5 1 kot erklärt. Hampp, Ernst Breuningsweiler bish. vermißt, gerichtlich für tot erklärt. gefallen

12. Kompagnie. 2 4 il Gönningen 589 vermißt, gerichtlich für tot erklärt.

Zu Verlustliste Nr. 230. 1 Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 1. Kompagnie. fnicht Res.) Joseph Schuler Ennetach tot (V. L 8nu Verlustliste Nr. 236. Reserve⸗Iufauterie⸗Regiment N r. 247. 1 Maschinengewehr⸗Zug. 8 Uethammer, Gotthilf (nicht Hermann) Winden J.

1 Zu Verlustliste Nr. 256. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 9. Kompagnie.

e”, Greutz gefallen. *.Heußler ist zs ee Henbler“

8 S8 E Zu Verlustliste Nr. 270. 8 Jufanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 10. Kompagnie.

Weischädel (nicht Weischede!) Sulzbach

schwer verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 28 1. Insanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

Statt Ohne Kompagnie⸗Angabe. (Ersatz⸗Trans⸗

port)) ist zu setzen: 3. Kompagnie.

““ Zu Verlustliste Nr. 289. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 2. Kompagnie.

Woitzel (nicht Woizel), Wilhelm Eupen inf. Verw. gest.

Zu Verlustliste Nr. 291. Insanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 8 12. Kompagnie.

8

Utffz. Johann (nicht Johannes) Stütz Schwäb. Gmünd in⸗ Ruß, Franz Eggingen bish. verwundet, gestorben

folge Verwundung gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.

1d 6. Kompagnie. Krgsfr. (nicht Gefr.) Felir Sailer Oberndorf gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 293. 5. Feld⸗Pionier⸗Kompagnie. Stierle, Karl Cbingen bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 297. Reserve⸗Jufauterio⸗Regiment Nr. 122. 1. Kompagnie. 8 Weißrock, Joseph Mutzig bish. vermißt, gefallen. —. 11eX 8 Zu Verlustliste Nr. 298. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122 6. Kompagnie. 8 Böß, Clemens Dorfmerkingen bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 299. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 8. Kompagnie.

Kolb, Karl Calw bish. vermißt, gefallen.

List, Friedrich Pfullingen bish. in Gefgsch., daselbst gestorben.

(gem. von Frankreich). Wolfinger, Friedrich Obernhause

Zu Verlustliste Nr. 301. 66

Ersatz⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 52.

6. Kompagnie. Johannes (nicht Hans) Arnold Pfronstetten Zu Verlustliste Nr. 321. 3. Feld⸗Pionier⸗Kompagnic. 1

[Itze Havelberg bish. verw. u. vermißt,

Pongan (ncht Pon gau), Friedrich Sulg a. N. gefallen.

üins Infcuntterie Regiment Nr. 124, Weingarten. 1

Rieckmann (nicht Riekmann), Hei

en bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 355. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 10. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 358.

7. Kompagnie. 82 8 Reen jnrich Sahrendorf

gefallen.

8 8* 23u Verlustliste Nr. 360. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 8 G 9. Kompagnie.

Makarius (nicht Makarus) Bierstetten inf. Verw. gest.

Zu Verlustliste Nr. 374. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulur. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 414. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 3. Kompagnie.

Böckle, Friedrich (nicht Fritz) Affstätt gefallen

Zu Verlustliste Nr. 419. Inufanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 12. Kompagnie. 3 Jäckh (nicht Jäch), 817.2 Weil im Dorf bish. verw., vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 420. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

9. Kompagnie.. 6b er (nicht Hueber), Gustav Enzweihingen gofellen.

aczek(nicht Sedlaczech, Joseyh Zwittau gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 428. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.

3. Kompagnie. Boecker, Wilhelm (nicht Friedrich) Hohenlimburg gestorben.

B Zu Verlustliste Nr. 432. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. V

11. Kompagnie. [d, Wilhelm Afaltrach bish

8 Si

verwundet, gestorben. 48 Zu Berlustliste Nr. 448. Füstlier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 11. Kompagnie. . 1 f Gottli Fi bish. vermißt, in Gefgsch. d enhöö Gottlieb Eichhof bish. vermißt, Seee Bettcfecgfeneim bish. vermißt, in Gefgsch. 1“ 1 8 Nr 449. 1“ Zu Verlustliste Nr. Maschinengewehr⸗Scharfschützen⸗Tru pp Nr. 93. 18 Baur gnicht Bauer), Viktor, Kranktr. Schw. Gmünd verw. Berichtigung zu Verlustliste Nr. nüas Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 8 2. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 150. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 4. Kompagnie.

Döll, Friedrich Rappoltshofen bish. vermißt, in Gefgsch.

Häcker, Paul Sersheim bish. vermißt, in Gefg h.

8888

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 8. Kompagnie. 1 Rehmer, Fritz, St. Gallen 89 vermißt, in Gefgsch

K Zu Verlustliste Nr. 455. 8 Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 6. Kompagni

Breuner, August Friedrichstal ste. tot erklärt.

öZlu Verlustliste Nr. 459. Minenwerfer⸗Kompagnie Nr. 226.

Zu Verlustliste Nr. 46 2. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 8 12. Kompagnie. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Seubert, Evppingen vermißt. 8

Zu Verlustliste Nr. 463. Infauterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. Ohne Kompagnie⸗Angabe. Meßner, Christian e inons bish. vermißt, gerichtlich für

tot erklärt. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.

1. Kompagnie. ““ Gnieser, Friedrich Cröffelbach bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 465. 1

Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 1. Kompagnie. .“

Dederer, Wilhelm Heilbronn bish. vermißt, in Gefgsch. E““ 1 Reich, Karl Simmozheim bish. vermißt, in Gefgsch. 3. Kompagnie,. 18 Pfisterer, Max Augsburg⸗Lechhausen bish. vermißt, in Gefangenschaft. .

1 Zu Verlustliste Nr. 466. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.

6. Kompagnie.

Hptm. d. L. Ernst Nagel 2 Schwäb, Gmünd bish. vermißt, in k Geeeree⸗ 1 meier), Hermann Saulgau Bürkenmaier (ni gir 2i er), Sa 85 S bish. vermißt, in Gefgsch. 7. Kompognie. ““

Lleinhelns, Christian Dörzbach bish. vermißt, in Gefgsch.

Utffz. Karl S Gefr. Karl Kälber Fefr Gilbert Erb Eyerschet, Joseph Rank, Theodor

Braun, Christian Neckarmühlbach b Götz, Hermann Langenbeutingen bi

Utffz. Karl Jeutter

Maurer, Albert Botenheim (nicht Bootenheim) ver Gefr Reülheince chorr Nürtingen bish. vermitt, in Gefgsch.

Aschbarg, M eal 8,& C hristoph Enßlen Ebhau

Gefr. Max Golz Einsiedel bis

B eyersdorffer (nicht Be

Miffoertsweiler b Blumer, Joseph Wilfertsweiler b

Wilhelm, Immanuel, Strümpfelbach, bish. vermißt, i

1“

6 88 Georg Aalen (nicht Baußenhart (nicht Bausen

Lin. d. L. Rodert Graeger Arnstadt bish. vermißt, 22 Linger, Heinrich, Fovchtenberg, bish. vermißt, in Brfen 8 Karl 85 bish. vermißt, in Gefgsch

Moosmann, Johannes Lauterbach b

gle, Gotblob Kornwestheim bish. vermiß

Zu Verlustliste Nr. 452. 1 Lin. d. L

Ziegler, J

Rieg er, Eberhard Bräunisheim

8. Kompa

nie. G ißt, in Gefgsch. Beck, Karl Lampoldshausen Keb. vermiß Woisgn ng, Joha fall

nnes Irrendorf nicht gefallen, sondern ver⸗

wundet in Gefgsch. 1

9. Kompagnie. Schindelin bish. vermißt, in Ge⸗ 3 8 eaceft. bish. vermißt, in Gesgsch. Griesheim bish. vermißt, in Gefgsch. , Rappoltsweiler bisher vermißt, in Ge⸗ fangenschaft. 8 b S Erlenbach bish. vermißt, in Gefgsch

1 jnie. 1“ 1.eb ish. vermißt, in Gef

Dh. vermißt, in Gefgsch. er, Jakob Tiesenbach bish. vermißt, in Gefgsch.

Kochendörf gakt ist in b. Kraft, Paul Böckinger bish. vermißt, in Gefgsch enmann, Erx 4 8 ¹ 29 1 Rorh. Johann Rupertshofen bish. vermißt, in Gefgsch.

Ernst Oelbronn bish. vermißt, in efusch

11. Komyagnie— S. Aalen 4 bish. vermißt, in Gefgsch. Beizkofen bish. vermißt, in Gefgsch.

iler bish. vermißt, in Gefgsch. Meges ee 8— 8 bish. vermißt, gefallen. 8 vermißt, verw. in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 467. 1 Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

2. Kompagnie. ersdörffe-, Ludwig Pfedeb⸗

verwundet, vermißt

bach bis 8 Verlustliste Nr. 422. Infonterie⸗Regiment Nr. 124, Weingar Si rneenn Fis. verwundet, gestorben. Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29. 5. Batterie. e Gefosch

Zu Verlustliste Nr. 473.

3 Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.

2. Kompagnie. Fefallen. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. b . 10. Kompagnie. 8 Böegrochen) gefallen. 11. Kompagnie. bae- h), Alois Griefingen gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 476. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 4. Kompagnie. 8 orwart (nicht Thorwarth), Leonhard Gemmihhagen

heefallen. 8 2 Es ist zu weil irrtümlich gemeldet: Sachs, Erich

Crailsheim leicht verwundet.

Weitere Verluste.

Schneider, Rudolf Eltingen bish. verwundet gestorben

Zu Verlustliste Nr. 477 .. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 6. Kompagnie.

Utffz. Otto Bukenberger (nicht Buckenberge;) Freuden⸗

stadt gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 428. Reserve⸗Infanterie⸗Regimeut Nr. . 5. Kompagnie. ö6“ n. d. L. (nicht Ltn. d. R.) Friedrich Dengler, Walheim, gefall⸗ Zu Verlustliste Nr. 479. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

9. Kompagnie.

Meisburger (nicht Meißburger), Karl, Leutkirch, gefallen

11. Kompagnie.

Utffz. Johann (nicht Johannes) Joas Hofherrntveiler gefalle

Reserve⸗Feldartillerie Regiment Nr. 54. 1 F

Utff. Dsber Schumacher Pforzheim leicht verwundeh.

n3. gla

ist beizusetzen: bei der Truppe. G Zu Verlustliste Nr. 483. 1 1 Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.

6 1. Kompagnie.

Johannes Reutlingen bish. vennißt, in Gesgsch. iuu ish. vermißt, in Gefgsch. Johann Stuttgart bish. vermißt, in Gefgsch. 2. Kompagnie.

Hugger, Karl Wellendingen bish. vermißt, in Gefgsch

Zu Verlustliste Nr. 484. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 2. Kompagnie.

bish. vermißt, in Gefgsch.

Zu Verlustliste Nr. 486. G Greuadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.

Kompagnie.

4. ““ Meyer (nicht Mayer), Johannes Dorfmerkingen in Gefgsch.

7. Kompagnie.

L. h, Gustay (nicht Paver) Vaihingen a. C. in g 8* deen.; n 8 gylmücht. Schh wald besh. vermißt, in gi.

Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.

11, Kompagnie. 11“ Johannes Steinheim bish. vermißt, verw. in Gefgsch Zu Verlustliste Nr. 492. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, ulm.

3. Kompagnie. Lu t, Ludwig Merklingen bish. vermißt, verwundeb in Gefgch

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anftast. erlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

1

atn

Der Hezugaprris beträgt vierteljährlich 6 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin 82 den Hostanstalten und Aritungsspeditruren für Kelbstabholer nuch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne ummern kosten 23 ₰.

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No. 287.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. 1

Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst. 1

Verordnung über Höchstpreise für Hafer und Gerste.

Bekanntmachung, betr. Liquidation britischer Unternehmungen.

8 betreffend die Ausgabe der Nummer 274 des Reichs⸗ e

etzblatts. Königreich Preußen. 18 über die Stiftung eines Verdienstkreuzes für Kriegs⸗ ilfe.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Hofansage.

Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Staats auverwaltung.

Ausführungsanweisung II zu den Bekanntmachungen über Vor⸗ ratserhebungen vom 2. Februar 1915, vom 3. September 1915 und vom 21. Oktober 1915.

Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung britischer

höö.

kkanntmachung, betreffend den kommunalabgaben ichtigen Reinertrag der Nordhausen⸗Wernigeroder Eisenbahn Sühe

Aufhebung eines Handelsverbots. 11“

Handelsverbot.

g zsche in Hannover, Feuerwerkskapitänleutnant a. D. Schröder in Kiel, dem Bürgermeister peden in Hoya, dem Oberzollrevisor a. D. Barckhof f in Cöln⸗Lindenthal und dem Kanzleisekretär a. D. Koeniger in Berlin den Noten Adlerorden vierter Klasse, dem „Ersten Staatsanwalt a. D., Geheimen Justizrat Savels in Marburg und dem Regierungssekretär a. B., Rech⸗ nungsrat Deneke in Blankenburg a. H. den Königlichen Kronen⸗ orden dritter Klasse, dem Tierarzt Möllmann in Ankum, Kreis Bersenbrück, dem Rentner Buchholz in Köslin, dem Rektor Fätken⸗ heuer in Podejuch, Kreis Randow, dem Hauptlehrer in Burscheid, Landkreis Solingen, und dem Hegemeister a. D. Körner in Eppstein, Obertaunuskreis, den Königlichen Kronen⸗ g v. Klasse,

em Lehrer Prause in Rozdrazewo, Kreis Krotoschin, den 8 der Inhaber des Königlichen Hausordens ö dem Fürstlich Hohenloheschen Forstsekretär Kastelsky in lein Althammer, Kreis Kosel, dem Katasterassistenten a. D. Lollmar in Cassel und dem Gerichtsvollzieher a. D. Enders 8 Schl. 88 Fedesaeas in Gold sowie m Gärtnerausgedinger Ziebler in Amti Landkreis Guben, dem Schloßkastellan Scholz in Märzdorf, e L Gold⸗ terg⸗Haynau, dem Strafanstaltsaufseher a. D. Schuch in Frettin, Kreis Torgau, und dem Polizeisergeanten Imm in hägles, Kreis Dramburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver⸗

eri a. DB. Fr

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

1 Faden Reichsmilitärgerichtsrat Anschütz zum Senals⸗ Präsidenten beim Reichsmilitärgericht und

we den Marineoberkriegsgerichtsrat Wie he zum Reichsmilitär⸗ gerichtzrat zu ernennen.

n vaterländischen Hilfsdienst. Vom 5. Dezember 1916. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

gerordnen im Namen des Reichs, nach erfol 2 1b gter Zustimmun ³ Zundesrats und des Reichstags, was folgt: 8 1

§ 1 ahegeder männliche Deutsche vom vollendeten siebzehnter. bis zum 8 ndeten sechz;gsten Lebensjabre ist, soweit er nicht zum Dienste in dühreneffneten Mocht einberufen ist, zum vaterländischen Hilföbienft end des Kriegeg verpflichtet. 1

2 8

Als im vaterländischen Hufcb enft täti 8 adls 1 g gelten alle Personen, die 8 eöhorden, behördlichen Einrichtungen, 2 der ee herfaer⸗ in brftlia und Forstwirtschaft, in der Krankenpflege, in kriegswirt⸗ Fe nchen Organisationen jeder Art oder in sonstigen Berufen oder meitegn⸗ die für Zwecke der Kriegführung oder der Vollsversorgung ie zaßl ar oder mittelbar Bedeutung haben, beschäftigt sind, soweit

1 dieser Personen das Bedürfnis nicht übersteigt.

sdienstpflichtige, die vor dem 1. August 1916 in einem land⸗

Königlich Preußi

einer Behörde beschäftigten nehmen mit dem Kriegsamt. der bei einer solchen beschäftigten vder Landeszentralbehörde.

trieb im Sinne des § 2 Bedeutu

Betriebe tätigen P Teile des Bezirks zu bilden sind.

geber und der Arbeitnehmer.

mit dem Kriegsamt zukommt. auf die Gebiete mehrerer

Zentralbehörde des Bundesstaats

zu bestellen. Bei Besch

merden

Die nicht im Sinne 1a0 können jederzeit zum vaterländisch

forderung zur freiwilligen

ertretern der Arbeltgeber und

hat bei einer der nach § 2 in F

un rtschaftischen Betriebe tätig waren, dürfen aus diesem Be⸗

suchen.

rufe nicht zum Zwecke der Ueberweisun im vaterländischen Hilfsdienst hberanbgesbgen werden.

Die Leitung des vat das Hilfedi ng des vaterländlschen edien scges Kriegsministerium errichtet

entscheidet das Kriegsamt nach Benehmen mit de

ersonen das Bedürfnis

Die höher die Landeszentralbehörde oder die von ihr zu bestim Erstreckt sich der Beiirk eines Stell

Gegen die Entscheidung des Ausschu schwerde an die beim Kriegsamt einzursch n ffizieren des Kriegsamts, von denen der ührt, zwei vom Reich ⸗kanzler ernannten Be

sächsischer oder württembergischer Ausschüsse ist dem Kriegsmintsterium des beteilig 81”

7 2 beschäf

eldung,

§ 4 Ueber die Frage, oh und . welchem e ersonen das Bedürfnis scheidet die zuständige Reichs⸗ oder L

Im übrigen entscheiden über die Frage, ob ein

ng hat, sowie ob

Umfang die Zahl der in einem Beruf, einer Srganifation oder einem * übersteigt, Ausschüsse, die für den Bezirk jedes Stellvertretenden Veneralkonmandas chüfe für

§ 5

Jeder Ausschuß 4 Abs. 2) besteht aus einem Offizier als Vorsitzenden, zwei öheren Staatsbeamten, von denen 8. ser Ge⸗ werbeaufsicht angehören soll, sowie aus je zwei Den Offizier Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestellt Sachsen und Württemberg das Kriegsministerium, dem in diesen Bundes⸗ staaten auch im übrigen der Vollzug des Gesetzes im Einvernehmen en Staatsbeamten beruft

gaten, so werden d

den zuständigen Behäͤrden dieser Bundesstgaten berufen; hei den E t⸗ scheidungen des Aussche ssetz wirken die Seagmtcn de. Vmmdig aats 2 die Organtsation nnes der B

en Hilfsdienst heran

Die Heranziehung u der Regel zunächst . die das Kriegsamt oder eine durch Vermittlung der Landeszentralbehörde zu bestimmende Stelle erläßt. Wird dieser Aufforderung nicht in ausreichendem Meße ent⸗ sprochen, so wird der einzelne Hilfsdienstpflichtige durch be schriftliche Aufforderung eines Aueosch Regel für jeden Bezirk einer Ersatzko einem Offizier als Vorsitzenden, einem höheren Beamten und je zwei

der Arbeitnehmer

Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden Für die Bestellung des Offiziers sowie der Vertreter und der Aebeitnehmer gilt § 5 Satz 2; den höheren Beamten beruft die Landeszentralbehörde oder die von ih Jeder, dem die besondere schriftliche Aufforderung in Frage kommenden St n. Soweit hierdurch eine Beschäftigung binnen zwei Wochen nach Zustellung der Aufforderung nicht herbeigeführt wird, findet die Ueberweisung zi einer Beschäftigung durch den Ausschuß statt.

Ueber Beschwerden gegen die Ueberweisung entscheidet der bei dem Stellvertretenden Generalkommando gebildete

Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Bei der Ueberweisung zur 8

die Familienverhältnisse, den Wobnort und die

die bisherige Tätigkeit des Rück 1 6

Niemand darf nehmen, der bei einer der im

2

oder in den letzten zwei Wochen beschäftigt gewese Hilfsdienstpflichtige nicht eine Bescheinigung seines le ten Arbeitgebers darüber beibringt, daß er die Beschäftigung mit reß

aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber

8

schäftigung ist auf das Lebensalter,

sowie auf na

§ 9 einen Hilfsdienstpflichtigen in § 2 b

die von dem Hilfe

beantragte Bescheinigung auszuste en, so steht diesem

u, der in der Rege

Vorsitzenden sowie aus je „ecei Vertretern der

m Beauftragten

Arbeitnehmer besteht. Je zwei dieser Vertreter

übrigen sind aus der

Untersuchung des Falles an, daß scheiden vorliegt, so stellt er eine Wirkung die

Als w besserung der

Arbeitsbedingungen gelten.

Berufögruppe zu entnehmen, teiligte Hilfsdienstpflichttge angehört.

Erkennt der

ein wichtiger Grund für das Aus⸗

Bescheinigung aus,

escheinigung des Arbeitgebers ersetzt. schtiger Grund soll Uinsbes⸗ 8

im vateälände

in eine andere B. eschäftigung

stes liegt dem beim een Kriegsamt ob.

aandegzentra behörde im Einver⸗ Ueber die Frage, was als behördliche Einrichtung anzusehen ist, sowie ob und in welchem Umfang die Zahl Personen das Bedürfnis übersteigt,

r zuständigen Reichs⸗

Vertretern der Arbeit⸗ fowie die Vertreter der das Kriegsamt, in Bayern,

vertretenden Generalkommandos

Desu auaubende

8 sses 4 Abs. 2) sindet Be⸗ tende Zentralstelle statt, die

en 88 einem 88. der zu ernennenden Beamten, dem der Betrieb, die Organisation oder der Berufausübende je einem Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht; für die Bestellung dieser Vertreter gilt § 5 Satz 2.

g Werden Marine⸗ interessen berührt, so ist einer der O fiziere vom R

b eichs⸗Marmeamte gegen Entschetdungen bayertscher, etner der Offiztere von ten Bundesstaats zu bestellen.

tigten Hilfsdienstpflichtigen

usses herangezogen, mmission zu bilden ist und aus

r zu bestimmende Behörde.

Ausschuß 4 Abs. 2).

ezeschneten Stellen beschäftigt ist n ist, sofern der

en Zustimmung

l für jeden Bezirk ein Arbeitgeber und welcher der be⸗

ondere eine angemessene Ver⸗ hen

Se ZE1“

Anzeigenprris fuͤr den Raum einer 5 gespaltenen Einheitg⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatpanzeigerg

die Zahl der bei übersteigt, ent⸗

Beruf oder Be⸗ und in welchem

mende Behörde.

ie Beamten von

eine den Vorsitz

angehört, sowle

gezogen werden. durch eine Auf⸗

ondere der in der

besteht. Bei den Ausschlag. der Arbeitgeber

zugegangen ist, ellen Arbeit zu

Beschäftigung

dienstpflichtigen die Beschwerde

des Kriegsamis

Ausschuß nach die in ihrer

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. ————q

. § 10

Die Anweisung für das Verfahren hei den in § 4 Abf. 2, § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 2 bezeichneten Ausschüssen erläßt das Kriegsamt.

Für die Berufung der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeit⸗ nehmer in die Ausschüsse (§§ 5, 6, § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 2) durch das Kriegsamt sind Vorschlagslisten wirtschaftlicher Orgamsationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einzuholen.

Soweit zur Wahrnehmung der Obliegenbeiten der in § 9 Abs. 2 bezeichneten Ausschüsse bereits ähnliche Ausschüsse (Kriegsausschüfse usw.)

Wohlfäah V““] Ateben, 8 bringen und sich darüͤber zu äußern...

bestehen, können sie mit Zustimmung des Kriegsamts an die Stelle jener Ausschüfse treten. er

§ 11 In allen für den vaterländischen Hilfsdienst tätigen Betrieben, für die Titel VII der Gewerbeordnung gilt und in denen in der Regel mindestens fünfzig Arbeiter beschäftigt werden, müssen ständige Arbeiter⸗ ausschüsse bestehen.

Soweit für solche Betriebe ständige Arbeiterausschüsse nach § 134 h der Gewerbeordnung oder nach den Berggesetzen nicht be⸗ stehen, sind sie zu errichten. Die Mitglieder dieser Arbetterausschüsse werden von den volljährigen Arbeitern des Betriebs oder der Be⸗ triebsabteisung aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Das Nähere be⸗ stimmt die Landeszentralbehörde.

Nach denselben Grundsätzen und mit den gleichen. Befugnissen sind in Betrieben der im Abs. 1 bezeichneten Art mit mehr als fünfzig nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte versicherungs⸗ pflichtigen Angestellten besondere Ausschüsse (Angestelltenausschüsse) für diese Angestellten zu errichten.

§ 12

Dem Arbeiterausschusse liegt ob, das gufe Einvernehmen inner⸗ halb der Arbeiterschaft des Betriebs und zwischen der Arbeiterscha und dem Arbeitgeb Er hat Anträge, Wünsche un rden der Arh di ü1. 84 die Betrie; geinrichtunger

miter

Auf Berlangen von mindestens einem Viextel der Mit lieder des

Arbeiterausschusses muß eine Sttzung anberäanlnte und der beantragte Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden.

§ 13

Kommt in einem Betriebe der im § 11 bezeichneten Art bei Streitigke'ten über die Lohn. oder so stigen Arbeiisbesiogungen eine Eeninung zwischen dem Arbeit eber und dem Arbeiterausschusse nicht zustande, so kann, wenn nicht berde Teile ein Gewerbegericht, ein Berggewerbegericht, ein Einigungsamt einer Innung oder ein Kaufmannsgericht als Einigungsamt anrufen, von fedem Teile der in 8 9 fbsf. bezeichgete Aussch als Schlichtungsstelle angerufen werden. In diesem Falle finden die §§ 66, 68 bis 73 des G werbegerichtsgesetzes entsprechende Anwendurg mit der Maßgabe, raß ein Schiedsspruch auch rann ab⸗ zugeben ifft, wenn einer der beiden Teile nicht erscheint oder nicht verhandelt, sowie daß Personen, die an der einzelnen Streitsache als Arbeitgeber oder als Mitelied des Arbeiterausschusses betetligt gewesen sind, ber dem Schiedsspruch nicht mitwirken dürfen.

Besteht in einem für den vaterländischen Hilfsdienst tätigen Be⸗

triebe, für den Titel VII der Gewerbeordnung gilt, ein Händiger Arbetterausschuß weder nach der Gewerberrdnung oder den Berg⸗ gesetzen noch nach § 11 Abs. 2 oder Abs. 3 dieses Gesetzes, so kann bei Streitigkeiten zwischen der Arbeitenschaft und dem Mbeitgeber über die Lohn⸗ oder sonstigen Arbeitsbedingungen der in § 9. Abf. 2 bezeichnete Ausschuß als Schlichtungsstelle angerufen werden; das gleiche gilt für die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Bestimmungen des Abs. 1 Satz 2 gelten entsprechend. Unterwirft sich der Arbeitgeber dem Schiedsspruch nicht, so ist den beteiligten Arbeitnehmern auf ihr Verlangen die zum Aufgeben der Arbeit berechtigende Bescheinigung 9) zu erteilen. Unter⸗ werfen sich die Arbeunehmer dem Schiedsspruch nicht, so darf ihnen aus der dem Schiedsspruch zugrunde liegenden Veranlassung die Be⸗ scheinigung nicht erteilt werden.

§ 14 Den im vaterländischen Hilfedienst beschäftigten Personen darf die Ausübung des ihnen gesetzlich zustehenden Vereins⸗ und Ver⸗ sammlungsrechts nicht beschränkt werden.

15 Für die industriellen Betriede der Heeres⸗ und Marineverwaltung sind durch die zuständigen Dienstbehörden Vorschrtften im Sinne der §§ 11 bis 13 zu erlassen.

§ 16 Die auf Grund dieses Gesetzes der Landwirtschaft überwiesenen gewerblichen Arbeiter unterliegen nicht den landesgesetzlichen Bestim⸗ mungen über das Gesinde.

§ 17 Die durch öffentliche Bekanntmachung oder unmittelbare Anfroge des Kriegsamts oder der Ausschüsse erforderten Auskünfte über Be⸗ schäftigungs⸗ und Arbeitsfragen sowie über Lohn⸗ und Betriebsver⸗ hältnisse sind zu erteilen. Das Krieasamt ist befugt, den Betrieb durch einen Beauftragten einsehen zu lassen.

§ 18 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu Mark oder mit einer dieser Strafen oder mit Haft wird estraft, 1. wer der auf Grund deg § 7 Abs. 3 angeordneten Ueber 8 weisung zu einer Beschäftigung nicht nachkommt oder sich ohne dringenden Grund beharrlich weigert, die ihm zu⸗ gewiesene Arbeit zu verrichten; 2. wer der Vorschrift in § 9 Abs. 1 zuwider einen Arbeiter beschäftigt; der fest

gesetzten Frist nicht erteilt oder bei der Aus

3. wer die im § 17 vorgesehene Auskunft 1 nfterteilung wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht.