1916 / 293 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.) begründet seinen Ankrag, wonach Stadtbreise, Landkreise und zur Evprichtung eines Schätzungs⸗ amts berechtigte Gemeinden nur „mit ühner Zustimmung“ zur Er⸗

ichtung Lines gomcinschaftlichen Schätzungsamtes zu einem Zweck

veorbande geomäß dem Zweckverbandsgesetz verbunden werden können. . Ministerialdirektor Brümmer bittet um Ablehnung des An⸗ trags, dunch welchen das Prinzip des Zweckverbandsgesetzes durch⸗ brochen werden würde.

Nach kurzen Ausführungen der Abg. von Dew i tz (freikons.), von Jacoby und Boisly (nl.) schließt die allgemeine Besprechung.

In § 2 (Zuständigkeit der Schätzungsämter) hat die Kom⸗ mission einen Zusatz beschlossen, wonach den Schätzungsämtern die Verrichtungen der Bauschöffenämter übertragen werden

önnen.

Abg. Hammer (kons.) begründet seinen Antrag, in welchem

e Staatsvegierung ersucht wird, eine landesherrliche Verordnung erbeizuführen, durch die der zweite Teil des Gesetzes über die Si che⸗ ktung der Baufordevungen vom 1. Juni 1909 in den Ge⸗ einden, in denen Bauschwindel festgestellt ist, auf die Dauer von zehn

Jahren in Kraft gesetzt wird und die Vevrichtungen, dis nach diesem seetz dem Bauschöffenamt obliogen, den Schatzungsämtern über⸗ tvagen werden. Ministerialdirektoy von Meveren: ndelsministers, kann dev zweite Teil

Sicherung der Bauforderungen durch ordnung eingeführt werden, und zwar stimmte Gemeinden, nachdem die Handel 1 sind. Das in einer Denkschrift zusammengestellte ist einer Reihe von Gemeinden kurz vodn Ausbruch, des Krioges zur Prüfung vorgelegt worden. Nach Ausbruch des Kvieges haben die Gemeinden die Sache eimstweilen zurückgestellt, da sie mib anderen Arbeiten belastet sind. Es kann nur in Frage tommen, daß die Gemeinden nach Abschluß des Krieges sich mit der Frage wieder befassen. Uebrigens würde die Eimnführung des zweiten Teilg des in Frage stehenden Gesetzes eine Verteuerung des Bauens zur Folge haben. b

Abg. Pohl (fontschr. Volksp.) erklärt sich gegen den Antrag Hammer. 8

8 3 stellt die Bedingungen fest, unter denen das Schätzungsamt zur Schätzung verpflichtet⸗ist. Die Kom mission hat einen Zusatz beschlossen, wonach dem Ersuchen der Steuer⸗ behörden um Schätzung nicht stattzugeben ist.

Abg. Lieber inl.) beantragt Streichung diesos Zusatzes.

„Nach kurzen Ausführungen des Abg. Grafen Moltke (freikons.) begründet 8

Abg. Dr. Wuermeling,(Zenbr.) seinen Antra g, worin dar⸗ gelegt wird, welche Behörden die Schätzung beantragen können. An⸗ deren als diesen Behörden sollen die Akten des Schätzungsamts nicht vorgelegt werden dürfen.;

Minister für Landwirtschaft,

. 2 4

Freiherr von Schorlemer: Meine Herren! Die Ausführungen meines Herrn Vorredners und Antragstellers, die mir leider bei der beispiellosen Ruhe im Hause nur zum geringen Teile verständlich geworden sind, haben mich in der Auffassung nicht erschüttern können, daß es am besten bei der Fassung des § 3 gemäß den Beschlüssen Ihrer Kommission ver⸗ bleiben würde.

Was zunächst den Antrag der Herren Dr. Hager und Dr. Wuermeling angeht, der die Behörden, welche eine Schätzung be⸗ antragen können, aufführen will, so nehme ich Bezug auf die Aus⸗ führungen meiner Kommissare in der Kommissionsberatung. Ich muß auch hier wiederholen, daß es sehr viel zweckmäßiger und auch erschöpfender sein würde, diejenigen Behörden zu bezeichnen, welche unter keinen Umständen eine Schätzung beantragen dürfen, als die⸗ jenigen einzeln namhaft zu machen, denen die Befugnis zum An⸗ trage einer Schätzung zusteht. Es ist schon in der Kommission darauf aufmerksam gemacht worden, daß manche Behörden, die in diesem Antrage nicht genannt sind, z. B. die Bergbehörden, das Landeswasseramt, auch die Königliche Ansiedlungskommission, ein Interesse daran haben können, eine Schätzung herbeizuführen; diese Möglichkeit würde aber nach dem Antrage ausgeschlossen sein.

Was sodann den Absatz 2 des Antrages Nr. 323 angeht, der die Hinzufügung eines Absatzes 3 beantragt, nach wedchem die Akten des Schätzungsamts anderen Personen und Behörden als den nach Absatz 1 zur Stellung von Schätzungsanträgen berechtigten ohne aus⸗ drückliche Zustimmung der Eigentümer oder Nießbraucher des Grund⸗ stücks zur Einsicht nicht vorgelegt oder abschriftlich mitgeteilt werden dürfen, so hat der Herr Vertreter des Finanzministers in der Kom⸗ mission bereits die Gründe auseinandergesetzt, welche es dem Herrn Finanzminister unmöglich machen, diesem Antrage zuzustimmen. Ich glaube, von einer Wiederholung diesar Gründe hier absehen zu dürfen,

mache aber ausdrücklich darauf aufmerksam, daß auch in der gegen⸗ wärtigen Beratung der Herr Finanzminister seine Zustimmung zu

Nach Auffassung des Gesetzes über

landesherrliche Ver⸗ immer nur für be⸗ skammern gehört worden Material

8 des dꝓL

Domänen und Forsten

ddiesem Antrage nicht geben kann.

Ich habe so im großen und ganzen den Eindruck, als wenn die Bedeutung dieses § 3 doch einigermaßen überschätzt wird. Wenn die Schätzungsämter, wie wir alle hoffen, im Laufe der Jahre ihren Aufgaben genügen umd eine wirklich objektive Schätzung der Grund⸗ ftücke herbeigeführt wird, damn, möchte ich sagen, haben doch eigent⸗ lich alle Beteiligsten, Behörden sowie Private, ein Interesse daran, daß allen Rechesakten und schließlich, wenn Sie wollen, auch sogar der Veranlagumg diese Schfitzung des Schöätzungsamtes zugrunde ge⸗ legt wird. Wenn hier e ingewendot worden ist, daß es doch ein großer Uncerschied wäre, olz ein Grundstück geschätzt wird zum Zwecke der Belähung dann habe der Gläubliiger ein Interesse daran, es möglichst hoch geschätzt zu sehen oder zum Zwecke der Be⸗ steuerung dann sei das Interesse des Grundstückseigentümers dahin gerichtet, die Schätzung möglichst niedrig gestaltet zu sehen —, so

wird das eine gewam'ete Veranlagungsbehörde doch unter keinen

Umständen hindern, auf indirektem Wege sich diejenigen Auskünfie zu verschaffen, welche der Schätzung des Scchätzungsamtes zugrunde gelegt worden sind. Wenn ein Grundstück beliehen worden ist von nem Pravaten, eirner Hypothekenbank oder einer Landschaft, so wird doch die Belastung des Grundstücks im Grumdbuch eingetragen, und die Veconlagungsbehörde ist jeden Augenblick in der Lage, von dieser Belaftung Kenntzis zu nehmen, und sie kann aus der Höhe der Belastung sich schon einigermaßen berausrechnen wenn die Belastung uf Grund der Schätzung des Schätzungsamtes berbeigeführt worden st —, wie hoch das Grundstück vom Schätzungsamt bewertet worden st. Dieser Czesüchtspunkt kommt meines Erachtens ausschlaggebend nicht in Frage. Nun noch! eüns. Ich glaube, alle Beteiligten haben ein Interesse daran, daß der Kreis derjenigen Persumen, welche eine Schätzung be⸗

1u“

antragen können, nicht unnötig und ohne kriftigen Grund erwerkert wird. Deswegen ist in § 3 in der Fassung der Kommission vor⸗ gesehen, daß abgesehen von den Behörden Privatpersonen eine Schätzumg nur beantragen können, wenn sie Eigentümer, Mit eigentümer oder an dem Grundstück Berechtigte sind. Ich glaube, daß diese Vorschriften genügen werden, und daß deswegen der An⸗ trag Nr. 337, der es ermöglichen will, daß das Schätzungsamt auch auf Antrag eines anderen Beteiligten, der ein berechtigtes Interesse an der Schätzung darlegt, eine Schätzung vornimmt, doch zu weit geht. Ich will nur auf folgendes aufmerksam machen. Nach § 12 Absatz 2 ist der Grundstückseigentümer zur Auskumft über die Ver⸗ hältnisse seines Grundstücks dem Schätzungsamt gegenüber ver⸗ pflichtet. Das Schätzungsamt ist also in der Lage, von dem Grund⸗ stückseigentümer die Angaben zu erlangen, welche zur Schätzung des Grundbesitzes erforderlich sind. Käme z. B. der Bergfiskus oder eine sonstige Bergbau treibende Gesellschaft, die ein Interesse an einer Schätzung des Grundstücks glaubhaft macht, so würden dies durch das Schätzungsamt eine Schätzung erhalten auf Grund von Unterlagen, die der Eigentümer möglicherweise gegen seine Inter⸗ essen hat liefern müssen. Ich glaube, das sind Konsequenzen, die im Interesse des Grundstückseigentümers nicht außer acht gelassen sein sollen. Ich bitte deshalb wiederholt, es bei der Fassung Ihrer Kommission zu dem § 3 belassen zu wollen.

Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Cassel sfortschr. Volksp.), Boisly (nl.) und Weissermel (conf.) wird der §1 in der Kommissionsfassung mit den Anträgen der National⸗ liberalen und des Zentrums angenommen. Auch § 2 wird in der Kommissionsfassung genehmigt, der Antrag Hammer ab⸗ gelehnt. Zu § 3 wird der Antrag des Zentrums genehmigt und der so veränderte Paragraph zusammen mit der Kom⸗ missionsfassung angenommen.

§ Za, von der Kommission neu eingefügt, lautet:

„Die Schätzung der Grundstücke geschieht nach dem gemeinen

Wert. Als gemeiner Wert im Sinne dieses Gefetzes ist der Wert

anzusehen, den das Grundstück für jeden Besitzer hat. Bei der Feststellung dieses Wertes sind unter Berücksichtigung der dauernden

Eigenschaften des Grundstücks zum Anbalte zu nehmen in erster

Linie der Ertrag, den das Grundstück bei ordnungsmäßiger Bewirt⸗

schaftung jedem Besitzer nachhallig gewähren kann, sowie die im gewöhnlichen Verkehr für Grundstücke in gleicher oder gleichwertiger Lage gezahlten Kausppeise, letztere insbesondere bei Grundstücken, die keinen oder einen verhältnismäßig geringen, Ertrag haben. Für die Zukunft zu erhoffende Wertsteigerungen sind außer Ansatz zu lassen, wenn nicht die Voraussetzungen, auf denen sie beruhen, schon zur Zeit der Schätzung feststehen.

Abg. Müller⸗Prüm (Zentr.) spricht sich gegen die Kom⸗ missionsfassung aus und will, namentlich auch im Interesse des rheinischen und des westfälischen Bauernvereins, die sich mit darauf bezüglichen Eingaben an das Haus gewendet haben, den reinen Er⸗ tragswert zugrunde gelegt wissen.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Der verehrte Herr Vorredner hat die Wir⸗ kungen des § 3a für die Verhältnisse der rheinischen Landwirtschaft in sehr beweglichen und eindringlichen Worten unter Angabe so

Forsten

vieler Gründe geschildert, daß ich unwillkürlich er wird mir das

nicht übel nehmen bei der Auslegung des § 3 a durch ihn an das Wort erinnert wurde: Im Auslegen seid nur hübsch munker; legt Ihr nicht aus, so legt Ihr unter. (Heiterkeit.)

Ich trage ja zunächst als Ressortminister für den § 3a keine Verantwortung. Die Staatsregierung ging bei ihrem Entwurf von der Auffassung aus, daß das Gesetz über die Grundsätze der Wert⸗ ermittlung keine Vorschriften enthalten solle; das sollte den Aus⸗ führungsbestimmungen überlassen bleiben, und zwar wesentlich in der Erwägung, daß die örtlichen Verhältnisse sehr verschieden sind und am zweckmäßigsten von den einzelnen Schätzungsämtern an der Hand der für die Wertfeststellung von den Ausführungsbestimmungen ge⸗ gebenen Richtlinien beurteilt werden. Ihre Kommission hat anders gedacht und beschlossen. Wenn die Staatsregierung diesem § 3a ihre Zustimmung erteilt hat, so hat sie das wesentlich deshalb getan, weil im § 3a zwar Schätzungsgrundsätze aufgestellt, aber so gefaßt sind, daß den einzelnen Schätzungsämtern genügende Freiheit bleibt, um die örtlichen Verhältnisse und auch die Interessen des beteiligten Grundbesitzers entsprechend zu berücksichtigen. Es ist meines Er⸗ achtens ein Irrtum, der zu den Eingaben von landwirtschaftlicher Seite Veranlassung gegeben hat, daß hier unter allen Umständen der gemeine Wert in des Wortes landläufiger Bedeutung maßgebend sein solle.

In § Za ist zwar die Schätzung nach dem gemeinen Wert vor⸗ gesehen und dieser definiert worden. Es ist aber gleich hinterher gesagt, daß bei der Schätzung in erster Linie der Ertvag des Grund⸗ stücks berücksichtigt werden soll. Meine Herren, was hier in diesem § Za vorgeschrieben wird, das ist in anderen Worten dasselbe, was die mit ländlichen Verhältnissen am meisten vnd am besten ver⸗ trauten und immer als Beispiel angeführten Grundkreditanstalten, die Landschaften, schon lange bei ihren Schätzungen beachtet haben. Abgesehen von der Schlesischen Landschaft, die auch keinen reinen Ertragswert mehr kennt, schätzen alle übrigen Landschaften und auch die Landbank der Rheinprovinz durchaus nicht mehr nach dem ein⸗ fachen Ertragswert, sondern sie legen ihrer Wertbemessung einen weitergehenden Maßstab zugrunde. Deswegen glaube ich, geht das Verlangen zu weit und ist auch im Interesse des Geldsuchenden undurchführbar, unter allen Umständen nur auf den Ertragswert Rücksicht zu nehmen. Meine Herren, der Verkaufspreis soll nach den Bestimmungen des § 3a doch auch nur dann in Betracht kommen, wenn er sich als ein Preis darstellt, der im normalen Grund⸗ stücksverkehr gezahlt wird; sobald es sich um Liebhaberwerte handelt, um Werte, die im Einzelfalle aus ganz besonderen Gründen an⸗ gelegt sind, kommt dieser Verkaufspreis unter keinen Umständen in Frage, sondern nur der unter normalen Verhältnissen gezahlte Kauf⸗ preis. Solche Kauspreise werden in den meisten Fällen vorliegen. Es kommt nicht darauf an, daß gerade ein Nachbargut zu gleichem Preise verkauft ist, sondern es handelt sich im wesentlichen darum, ob Grundstücke in gleicher Lage und Beschaffenheit, wenn auch an andarer Stelle, zu einem Preise verkauft worden sind, der nach den vorhandenen Unterlagen dem wirklichen Werte dieses Grundstücks entspricht.

Ich möchte glauben, daß die Befürchtungen, die der Herr Abge⸗ ordnete Müller⸗Prüm in dankbarer Berücksichtigung Landwirtschaft⸗ licher Interessen geäußert hat, unbegründet sind. Wenn ich das aus⸗ spreche, kann man auch einigermaßen darauf vertrauen, da ich d ch

1

als Verkreler landwärlschaftlicher Inkeressen in eister Lin sehen werde. Ich bitte daher, es bei der Fassung des Komn beschlusses bewenden zu lassen.

Auch die Abgg. Weissermel (kons.) und Casg sprechen sich für den § Za aus, der darauf mit großer Mehre angenommen wird. 1

Zu § 4, der von den Mitgliedern des Schätzungsamtes der Zahl seiner Mitglieder sowie von der Vornahme Schätzungen handelt und der ein Beschwerderecht gegen Schätzung nach den Kommissionsbeschlüssen vorsiet fürwortet

Abg. Krause⸗Waldenburg (freikons.) einen Antra g,]† von dem Ergebnis der Schätzung nicht nur dem Eigentütk Grundstücks, sondern auch allen denjenigen, denen ein ber Interesse an dem Ausfall der Schätzung beizumessen ist, Mitt gemacht werden muß. Namentlich müsse den Bergwerksbes deren Betrieb sich in der Zeit nach der Schätzung in der Erd das Grundstück erstreckt, Gelegenheit zur Wahrnehmung ihrer tigten Interessen gegeben werden.

In der Diskussion sprechen sich Ministerialdirge

8

Pohlmann ⸗Lissa (fortschr. Volksp.) und Abg. Fleuse

Brümmer, ein, Vertreter der konservativen Fraktion, qa

(Zentr.) gegen den Antrag, Abg. Boisly (nl.) für ihn mal

Der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt, unverändert angenommen, ebenso §§ 5 und 6.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Vizepräsident Dr. Porsch schlägt vor, die nächste Sitzun zuhalten am Mittwoch, 11 Uhr, mit der Tagesordnung: u⸗ und dritte Lesung des Diätengesetzes, Fortsetzung der soeben a brochenen Beratung und zweite Lesung des Stadtschaftengesetzes.

Abg. von Pappenheim kkons.) schlägt vor, das Diätenge nicht auf die Tagesordnung zu setzen. 2 s gegen das Gesetz hatten sich bei der Kommissionsberatung noch h schärft, und sie habe in dieser schveren Zeit kein Interesse daran 1 jetzt eine Verfassungsänderung beschlossen werde.

Nachdem sich die Abgg. Dr. Pachniicke (fortic

6 8852 .

Volksp.) Dr. Friedberg (nl.) und Herold. (Zentr.) geg

diesen Vorschlag, namentlich mit Rücksicht auf den dadurch ha—⸗

beigeführten Zeitverlust durch die spätere Vornahme der N stimmung nach 21 Tagen, ausgesprochen haben, zieht N von Pappenheim kkons.) seinen Widerspruch zurück.

bleibt also bei dem Vorschlag des Präsidenten

Schluß gegen 5 Uhr.

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Haupiblatt.)

8 Oesterreich⸗Ungarn. Der Kaiser hat laut Meldung des „W. T. B.“ na stehenden Armee⸗ und Flottenbefehl erlassen: An melne Soldaten der Armee und Flotte! Gottes gnädige Hilfe, Eure und unserer treuen Verbuündels

Tapferkeit und Ausdauer haben eine Lage geschaffen, die unsen

endgültigen Sieg nicht mehr zweifelhaft erscheinen läßt.

In dem Bestreben, den in schwerer Zeit mannhaft an harrenden Völkern die Segnungen des Friedens wiederzuged habe ich und meine erlauchten Bundesgenossen einen Verst lur Herbeiführung eines ehrenvollen Friedens unte nommen.

Ich bete zum Allmächtigen, er möge diesen Schritt n seinem Segen geleiten! Ich bin aber auch sicher, Ihr werdet n dem gleichen Heldenmut weiterkämpfen, bis der Friede geschloß ist oder bis Ihr den Feind entscheidend geschlagen habt. Ween, 12. Dezember 1916. Karl.

Als im Sommer 1914 die Langmut Oesterreich⸗Ungan gegenüber einer Reihe planmäßig fortgesetzter und sich sie steigernder Herausforderungen und Bedrohungen erschüps 2 und die Monarchie sich nach fast 50 ununterbrochenen Frieden jahren gezwungen sah, zum Schwerte zu greifen, waren; diesen schweren Entschluß, so wird amtlicherseits geschriehe weder Angriffspläne noch Eroberungsabsichten, sondern al schließlich das bittere Gebot der Notwehr maßgebend. Inl Bestand zu verteidigen und für die Zukunft vor ähnlic tückischen Anschlägen feindseliger Nachbarn zu sichern, das u Aufgabe und Ziel der Monarchie in dem gegenwärtigen Kriege. Verein mit ihren in treuer Waffenbrüderschaft erprobten N. bündeten haben Oesterreich⸗Ungarns Heer und Flotte kämpfen und blutend, aber auch erzielt und die Absichten ihrer Gegner zuschanden gemach Der Vierbund hat nicht nur eine unübersehbare Reihe n Siegen errungen, sondern hält auch ausgedehnte feindliche Gebie in seiner Gewalt. Ungebrochen ist seine Kraft, welche kürzlich der letzte verräterische Gegner zu fühlen bekam, unen schüttert der zaähe Widerstandswille seiner Bevölkerung. Nimme können die Feinde hoffen, diesen Mächtebund zu besiegen un zu zertrümmern. Absperrungs⸗ und Aushungerungsmaßregeln mürbe zu mache Ihre Kriegsziele, denen sie im dritten Kriegsjahre nicht nits gekommen sind, werden sich in der Folge vollends als unerneh bar erweisen. Nutzlos und vergeblich ist daher die Fortsetun des Kampfes für diese Gegner. Die Mächte des Vierbundeh vmngsgen haben ihre Ziele: Verteidigung gegen den von lange

and geplanten und verabredeten Angriff auf ihren Bestu und ihre Integrität sowie Gewinnung realer Bürgschaften gen die Wiederholung solcher Bedrohungen ihres Daseins mj ihrer friedlichen Entwicklung wirksam verfolgt und werden von dem durch die errungenen Vorteile gesicherten Bode ihrer Existenz nimmer abdrängen lassen. Die Fortsetzung mörderischen Krieges, in dem die Gegner noch viel jerstacs aber die Schicksale nach der entschlossenen Zuversicht des Ue bundes nicht mehr wenden können, stellt sich immer mehr 2— zwecklose Vernichtung von Menschenleben und Gütern, als 8 durch keine Notwendigkeit gerechtfertigte Unmernschlichte als Verbrechen an der Zivilisation dar.

Diese Ueberzeugung und die Hoffnung, daß die gl⸗ Einsicht auch im gegnerischen Lager zum Durchbruche langen könnte, hat bei dem Wiener Kabinett in Uebereinstimmung mit den Regierungen der verbün g Mächte den Gedanken gereift, einen offenen und loln Versuch zu unternehmen, um zu einer Aussprache mit Gegnern zum Zwecke der Anbahnung eines Friler⸗ zu gelangen. 1

volle

dete

Zu diesem Behufe haben die Regienmgh Oesterreich⸗Ungarns, Deutschlands, der Türkei und 2

Die Bedenken seiner Pnl

vorstürmend und siegend reiche Erfol

Nimmer wird es ihnen gelingen, ihn duche

gariens an die in den belreffenden Hauplstädten Verlreter der mit dem Schutze der respektiven augehörigen in den feindlichen Ländern betrauten Stoaten gleichlautende Noten gerichtet, die ihre Geneigtheit, in Friedensverhandlungen mit den Gegnern einzutreten, darlegen und das Ersuchen entha lten, diese Eröffnung im Wege ihrer Regierungen den betreffenden feindlichen Staaten zu übermitteln. Gleichzeitig wurde dieser Schritt mit einer hbesonderen Note zur Kenntnis des Vertreters des Heiligen Stuhles gebracht und das werktätige Interesse des Papstes für dieses Friedensangebot erbeten. Ebenso wurden die in den vier Hauptstädten beglaubigten Vertreter der übrigen neutralen Staaten von dem Schritt zur Benachrichtigung ihrer Regierungen verständigt. Oesterreich⸗Ungarn und seine Verbündeten haben mit diesem Schritte einen neuerlichen Beweis ihrer Friedensliebe erbracht. An den Gegnern ist es jetzt, vor der ganzen Welt ein Zeugnis ihrer Gesinnungen abzulegen. Den Vierbund wird aber, was auch immer das Ergebnis seines Vorschlages sein mag, für die ihm etwa aufgenötigte Fort⸗ setzung des Krieges auch vor dem Richterstuhle seiner eigenen Völker keine Verantwortung treffen können.

Der Kaiser ist gestern mit Gefolge aus Budapest nach Wien zurückgekehrt.

Im ungarischen Reichstage verlas gestern der Ministerpräsident Graf Tisza unter allgemeiner Spannung die Note der verbündeten Mächte an die Entente⸗ staaten. 8 Anschließend daran sagte er laut Bericht des

Ich möchte hervorheben, daß der in der verlesenen Note ver⸗ tretene Standpunkt eigentlich nichts Neues enthält, sondern nur jenen Gesichtspunkt zum Ausdruck bringt, den die Monarchie und ihre Ver⸗ bündeten während des Keteges und schon vor diesem eingenommen haben. Diese Tatsach⸗ muß hervorgehoben werden, um den unter⸗ nommenen Schritt nach seiner wahren Bedeutung zu würdigen.

Der Ministerpräsident gab sodann einen geschichtlichen Nückblick auf die europäische Lage und zeigte, wie diese sich seit der Bildung der zwei Mächtegruppen entwickelt habe.

Die Gruppe der Mittelmächte sei, so fuhrte Graf Tieza aus, auf Verteidigung und Abwehr bedacht gewesen, während Rußland infolge seines Ausdehnungsdranges auf dem Balkan und Frankreich durch seine Revanchegelüste eine aggreffive Politik verfolgt bätten. Doch erst der Anschluß Englands habe in St. Petersburg und Paris die Hoffnung auf Verwirklichung der Angriffsplne gestärkt, die auf die Zertrümmerung Deutschlands und der Monarchie gerichtet ge⸗ wesen seien. „Als die Vierverbandsmäͤchte sich uns in den Weg stellten, mußten wir“, fuhr der Ministerpräsident fort, „um die Abwehr einer beispiellosen Herausforderung zu verhindern, zur Wahrung unserer bedrohten Lebensinteressen und zur Sichtrung unserer Existenz zu den Waffen greifen. Wir haben aber das Schwert ohne jeden Gedanken an Eroberung und ohne haferfüllte Absicht auf Ver⸗ nichtung unserer Gegner ergriffen. Wir waren stets vor dem Krieg, dann im Augenblick seines Ausbruches und auch während der ganzen Dauer bereit, Frieden zu schließen. Der Grund, daß wir in feierlicher Form die Kundgeburg unseter Friedens absicht nicht früher veranstaltet haben, war, daß wir einem solchen Feinde gegenüberstanden, der auf unsere Vernichtung ausging und dem wir daher ein Friedensangebot nur dann machen konnten, als es niemand in den Sinn kommen konnte, ein Zeichen der Schwäche darin zu erblicken. Wir glauben, daß jetzt, wo die im Sommer begonnene große Ossensive unserer Feinde als ge⸗ scheitert betrachtet werden kann, wo der letzte Trumpf der Einmischung Rumäniens vergeblich ausgespielt und wo eben wegen der Erfolge in

u 886 beglaubigten- Staats⸗

Pett lautgeworden.

Rumänlen auch der Aushungerungsplan vereitelt worden ist, der ge⸗ eignete Augenblick gekommen ist, um ein Friedensangebot zu machen. Unser Minister des Aeußern hat sich deswegen mit den Bundesgenossen in Verbindung gesetzt und diese Anregung ist sympatisch auf⸗ genommen worden. Im vollsten Einvernehmen und nach reif⸗ licher Ueberlegung haben sich sfämtliche Mächte des Vierbundes ent⸗ schlossen, das Friedensangebot zu stellen. Es ist jetzt Sache unserer Gegner, dazu Stellung zu nehmen. Sie stehen vor einem Entschluß von einer Bedeutung, wie er nur ganz vereinzelt in der Geschichte dasteht. Wenn sie wollen, können sie den Krieg fortsetzen, aber der Krieg kann von ihnen nur mehr ohne jede Hoffnung auf Erfolg und ohne jede Aussicht auf irgend ein Ergebnis weitergeführt werden. Wenn es Sünde ist, einen Krieg in der Hoffnung auf Machterwetterung zu entfesseln, so ist die Sünde noch tausend⸗ mal größer, ihn fortzusetzen, wenn auch die Hoffnung geschwunden ist. Wenn unser Friedensangebot einen entsprechenden Wider⸗ hall bei unseren Gegnern finden wird, so wird die Herstellung des nach meiner Ueberzeugung keinen unüberwindlichen Schwierig⸗ eiten begegnen. Meiner Ueberzeugung nach sind die Friedens⸗ anerhietungen, die wir ihnen stellen würden, annehmbar und geeignet zur Herstellung eines dauernden Friedens. Wenn unsere Gegner diesen Weg betreten, so werden sie bei uns auf ehrliche lovale Auf⸗ nahme rechnen können. Wenn die Gegner jedoch den Krieg fort⸗ setzen wollen, so wird der Krieg weitergeführf, und wegen des Er⸗

gebnisses kann kein Zweifel sein. Wir haben in den schwierigsten Zeiten des Krieges standgehalten, und wer kann zweifeln, daß wir den Krieg nicht auch weiterhin siegreich führen werden. Die Verantwortung trifft diejenigen, welche die offen und mannhaft zum Frieden ausgestreckte Rechte zurückgewiesen haben. Wir werden diesen Schritt auch dann nickt bereuen, wenn er kein Entgegenkommen sinden sollte. Wir werden dann in dem ruhigen Bewußtsein den Krieg fortsetzen, daß wir den ehrlichen und erasten Versuch unternommen haben, der verheerenden Arbeit des Kriegsdämons ein Ende zu machen.“ (Die Rede, die an vielen Stellen von Zeichen der Zustimmung unterbrochen wurde, wurde am Schluß mit allgemein lebhaftem Beifall aufgenommen.)

Hierauf sprachen die Vertreter der einzelnen oppositionellen Fraktionen, die ihre Zustimmung zu dem Friedensangebot aus⸗

drückten. Im Verlaufe der Verhandlungen der Mittel⸗

europäischen Wirtschaftskonferenz über die Handels⸗ politik führte der erste Berichterstatter Geheimrat Wolf obiger Quelle zufolge aus:

Handelspolstisch vermag das Handinbandgehen Deutschlands und Hesterreich-Ungarns für beide Länder viel Ersprießliches zu leisten. Bei Verbandlungen mit dritten Staaten soll die Aufgabe zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn verteilt werden, uvm mehr Zu⸗ geständnisse zu erlangen, Handelsverträge, die bisher bloß mit Deutsch⸗ land geschtossen worden sind, sollen zukünftig in größerer Zahl auch mit Oesterreich⸗Ungarn geschlossen werden. Oesterreich⸗Ungarn kedarf einer starken Hebung seiner Ausfuhr, damit seine passioe Handels⸗ und Zablungsbilanz in eine aktive verwandelt wird. Das ist eine Lebensfrage fer Oesterreich⸗Ungarn. ““ ist einer solchen Handelspolittt des Einverständnisses durch die in den letzte Monaten geglückte Vereinheillichung des Zolltarifschemas, die eine alte Forderung der mitteleuropaͤtschen Wirtschaftsvereine ver⸗ waklicht. Die Bewältigung dieser Aufgabe in verhältnismäͤßig kurzer Zeit eröffnet die Aussicht auf ein Gelingen des handelspolttischen

erkes auch in seinen anderen Teilen. Der Krieg ist nicht bloß ein Ferstörer, sondern auch ein Baumeister. Was wir an matersellen

ütern im Kriege verlieren, gewinnen wir allerseits an moralischer und brg nisatorischer Kraft, und nicht zuletzt gilt das auch für das wirtschaftliche Gebset.,

Kopenhagen (LCotteriegeschäft) sind den

8

Verkehrswesen. 85

DSefl 6 vom Jahrgang 1916 des „Archlys für Eisenbahn⸗ wesen“, berausgegehen im preußischen Minifterlum der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: Die wirtschaftliche Lage Rußlands aun der 8 des Ent⸗ wurfg zum Reichsbudget 1916 (von Dr. Mertens); Der Ausgleichs⸗ fonds der preußischen Staatsbahnen, seine Entstehung und seine Eatwicklung (von Dr. Keilpflug), Schluß; Berechnung der Selbst⸗ kosten im Durchgangs⸗ und Nahgüterverkehr (von Vogel), mnt eiger Tavelle; Die Eisenbahnen Argentiniens (von Offermann); Die Königlich baverlschen Staatseisenbahnen in den Jahren 1913 und 1914; Die Königlich württem⸗ bergischen Staatsbahnen in den Jahren 1913 und 1914: Die Eisenbahnen der Schwelz im Jahre 1914. Kleine Mitteilungen: Die Eisenbahnen der Erde im Jahre 1914; Generalpostmeister von Nagler und die Eisenbahnen; Ueber die Verwendung des Stein⸗ toblengases für die Beleuchtung von Eisenbahnwagen; Die Eisen⸗ bahnen Paraguays: Die Eisenbahnen Boliviens: Die Eisenbahnen in Brasilien im Jahre 1913. Rechtsprechung: Wegerecht (Er⸗ kenntnis des Oberoerwaltungsgerichts vom 4. Januar 1916). Gesetzgebung: Deutsches Reich; Preußen; Wärttemberg; Oesterreich: Rußland. Büͤcherschau.

Handel und Gewerbe. im Reichsamt des Innern zusamme n⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.)

Die in Anlehnung an die deutsch⸗türkische Veretnigung gegründete und seit Dezember 1915 tätige Auskunftsstelle für deutsch⸗türkische Wirt⸗ schaftsfragen in Berlin bat ibren Namen in „Zentralgeschäͤftsstelle für Deutsch⸗Türkische Wirtschaftsfragen“ umgeändert. Ihr Sitz ist in Berlin W. 35, Potsdamerstraße 111. Die Zentralstelle dient zur Förderung der deutsch⸗türklschen Wirltschaftsbeziehungen

(Aus den

gestellten

Dänemark.

Beschränkung der Feitaugfuhr. In der letzten Zeit sind in zunehmendem Umfang Klagen über die steigende Knappheit an Das Justizministerium hat daher unter dem 6. November 1916 Schritte unternommen, um dieser Knappbelt zu begegnen. Das Landwirtschaftsministerium ist ersucht worden, für den Erlaß einer Anweisung an die kontrollierenden Tierärzte bei den zur Ausfuhr berechtigten Schlächtereien Sorge zu tragen, wonach der dem

einheimischen Verbrauche vorbehaltene Anteil des in den Schlächtereien gewonnenen und für die menschliche Ernährung geeigneten Schweine⸗ weiteres von 50 v. H. auf 60 v. H. erhöht wird. (Nach Berlingske Tidende.)

settes bis auf

Auefuhrverbote. Durch Königliche Kundmachung ist vom 23. Dezember 1916 ab die Ausfuhr nachstehender Waren verboten worden: Aeste und Zweige, auch geschält und gespalten. Span, Stroh, Schilf, Binsen, Fasern, Baft und andere zum Flechten oder ähnlicher Bearbeitung oder zu Bürstenbinderwaren bestimmte flanzliche Stoffe, nicht besonders genannt, unbearbeitet. Roheisen, in Sand E“ Eisenstangen, bearbeitet, sichtlich für Betonarbeiten be⸗ timmt. Trägereisen, Winkeleisen und anderes warm gewalztes Fassoneisen, im Gewichte von 20 kg oder mehr auf das laufende Meter. Etsenbleche, auch geschnitten: ohne Schliff oder Politur und ohne Ueberzug aus anderen Metallen oder sonstige Flächen⸗ bedeckung, andere als kaltgewalzte, auch wenn sie gewellt sind oder auf einer Seite eingewalzte Muster tragen, ferner Eisenbleche aller Art mit verschiedenen Härtegraden im Querschnitt (Compoundstahl⸗ bleche). Eisenbleche, auch geschnitten: verseben mit matter oxyd⸗ freier Außenfläche (gebeizt). (Streckholms Dagcgblad.)

Die Gesamtsumme der im Umlauf befindlichen Berliner Pfandbriefe, einschließlich der den Reservefonds und der Pfand⸗ briefkasse des Instituts gehörigen Stücke, beträgt 283 758 400

egen 284 229 500 im Jahre vorher, nämlich 4 060 500

3 ½ % ige (alte) gegen 4 062 450 im Vorjahre, 2 611 500 4 % ige (alte) gegen 2 690 850 im Vorjahre, 1 238 100 4 ½ % ige gegen 1 273 800 im Vorjahre, 541 800 5 % ige gegen 545 400 im Vorjahre, 8 774 000 3 % ige (neue) gegen 8 858 000 im Vorjahre, 114 061 500 3 ½ % ige (neue) gegen 115 914 900 im Vorjahre, 152 471 000 4 % ige (neue) gegen 150 884 100 im Vorjahre. Im letzten Jahre sind 25 Grund⸗ stücke 8 Neu⸗ und Nachbeleihung angemeldet worden. Von den auf diese Meldungen hin genehmigten Beleihungen sind 2 637 000 noch nicht abgehoben, wobei zu bemerken ist, daß das Pfaadbriefamt

ein Jahr lang an die Beleihungsbewilligung gebunden bält, während der Grundstückseigentümer zur Abnahme der Pfandbriefe nicht verpflichtet ist.

Am 10. Dezember 1916 wurde in Berlin in einer aus allen Teilen Deutschlands zablreich besuchten Versammlung unter dem Vorsitz des Geheimen Kommeizienrats H. Humbser, Fürth in Bavern, eine Bezugsvereinigung deutscher Brauereien, G. m. b. H., gegründer. Zweck der Gesellschaft ist laut Statut die Be⸗ schaffung aller Roh⸗ und Hilfsstoffe für die Brauindustrie sowie die Verwertung der Brauereinebenerzeugnisse; außerdem soll die Gesell⸗ schaft als Bezugsvereiniaung sowie als Verteilungsstelle im Sinne der jewelligen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen dienen. Sitz der Gesellschaft ist Berlin; das Geschäftslokal be⸗ findet sich Berlin C, Burgstraße 26. Das Stammkavital beträgt vorläufig 1 600 000,— und wurde voll gezeichnet. Die etwa 70 anwesenden Brauereibesitzer und Vertreter von Gesellschaften, Ver⸗ einen und Verhänden erklärten einmütig ihren Beitritt zu der neu gegründeten Gesellschaft. Die Gesellschaft ist nicht auf die Gründer beschränkt, vielmehe soll die Vereinigung auf eine möglichst kreite Grundlage gestellt werden, wobei Groß⸗, Mittel⸗ und Kleinbraueceien in gleicher Weise Berücksichtigung finden sollen.

Unter Betritigung des Deutschen Reichs und des Königreichs Bayern wurden nach einer durch „W. T. B.“ verbreiteten Meldung der „Münchener Neuesten Nachrichten“ durch den Kriegsausschuß für Ersatzfuttermittel die Keichsfutterwerke Regensburg G. m. b. H. in Regensburg mit 9 000 000 Stammkapital gegründet. An der Gründung sind weiter beteiligt: die Stadt Regensburg, die Landwirtschaftliche Genossenschaft Regensburg (Dr. Heim), die Deutsche Gelatinefabrik A. G. Schweinfurt, Kommerzienrat A. st (München), die Bayerische Handelsbank, die Bayerische Hypotheken⸗ und Wechselbank und die Bayerische Vereinsbank, sämtlich in München. Die Gesellschaft bezweckt die Erzeugung von Kraftfutter aus einem sehr günstig beurteilten Kraftfustermittel, ferner die Verarbeitung und Gewinnung von hochwertigen Nebenprodukten, besonders von Ateton und von Schwer⸗ und Leichtölen. Geschaftsführer der Gesellschaft sind Bankdirektor Schroeder (Berlin), Kaufmann Frledenthal, Ingenieur Rubert (München) und DPr. Jentzen (Berlin).

Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlensondi kat in Essen beruft lact Meldung des „W. T. B.“ auf den 18. d. M. eine Versammlung der Zechenpesitzer ein, in der die Beteiltgung für De⸗ zember und Januar sowie die neuen Richtpreise festgesetzt werden sollen. Ferner stehen auf der Tagesordnung ein Antrag auf Stellung⸗ nahme zum Warenumsatzstempel und verschtedene Anträge des Vor⸗ standes zur Regelung innerer Angelegenheiten.

Ueber eine zweifelhafte ausländische Firma in 1 Aelresten der Kaufmanu⸗ schaft von Berlin Mirteilungen zugegangea. Vertrauenswürdigen Interessenten wid im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrich⸗

1“

straße 51 I, an den Werktagen zwis scenfrnc nähere Auskunft gegeben. 1

Laut Meldung des „W. X. B.“ hetrugen die Bruttneinnahmen der Canada Pacisic⸗Gisenbahn in der ersten Pezemberwoche 3 139 000 Dollar (93 000 Dollar mehr als im Vorfahr).

Die Gesamtausbeute der in der Transvaal Chamber of Mines vereinigten Minen betrug laut Meldung des „W. T. B.“ im November 1916 788 066 Unzen Gold im Werte von

3 326 253 Pfo. Sterl. (W. T. B.) Der bald nach Eröffnung

Wien, 12. Dezember. des Verkehrs bekannt gewordene Wortlaut der Note des Vterbundes

an die feindlichen Staaten hat an der Börs e neue Friedenshoff⸗ uungen gewect und die Stimmung infolgedessen in freundlichem Stnne beeinflußt. Gesteigerter Nachfrage begegneten insbesondere einzelne Bankpapiere, Montan⸗, Schiffahrts⸗, Holzindustrie⸗ und Maschinenfabriksaktien, bei gleichzeitigem Angebot in Rüstungswerten. Die allgemeine Tendenz war auch weiterhin fest, der Verkehr aber weniger lebhaft.

erungen des Börsenvorstandez

vom 12. Dezember 8 8. 1“ Geld Brief New Pork 5,79 olland 100 Gulden 22 anemark 100 Kronen 164 Schweden 100 Kronen 72¼ Norwegen 100 Kronen 167 Schwent 100 Franken 117 ien⸗ Budapest 100 Kronen Bulgarien 100 Leva

64.05 80 ½

63,95 79 ½

——

Der heutige Wertpapiermarkt zeigte eine ruhige, aber nicht ein⸗ heitliche Haltung. Während Schiffahrtzartien eine größere Festigkeit ur Schau trugen, bekundeten die sog. Rüstungswerte eine mattere

endenz. Die Umsätze waren unbedeutend, auch die Veränderungen hielten sich in engen Grenzen. Der Schluß war fest.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkien.

London, 11. Dezember. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 54, 5 % Argentinier von 1888 —, 4 % Brasilianer von 1889. —,—, 4 % Japaner von 1889 71 ½, 3 % Portugiesen 54 5 % Russen von 1906 80, 4 ½ % Russen von 1909 —,—, Balti⸗ more and Ohio —,—, Canadian Paclfic 174 ½, Erie 39 ½, National Railways of Mexico 6 ½, Penniylvania —, Sourhern Pocific 103 4, Union Pacisic 152 ½, United States Steel Corporation 138, Ana⸗ conda Copper 20 ½, Rio Tinto 63 ½, Charlered 11/—, De Beers def. 13 ½, Goldsields 1 ½, Randmines 3 ¾, 4 ½ % Kriegsanleihe 95, % Kriegsanleihe 83 ¼. Privatdiskont 51 ½., Silber 36 ½.

Amsterdam, 122 Dezember. (W. T. B., Tendenz: Matt, Oelwerte fest. Wechsel auf Berlin 40,92 ½, Wechsel auf Wien 25,30, Wechsel auf Schweiz 50,50, Wechsel auf Kopen⸗ hagen 67,50, Wechsel auf Stockholm 72,50. Wechsel auf New York 244,75, Wechsel auf London 11,67, Wechsel auf Paris 42,05. 5 % Niederländische Staatsanleihe 102 ⁄26. Obl. 3 % Niederl. W. S. 77, Königl. Niederl. Petroleum 520 ⅛,

olland⸗Amerika⸗Linie 436 ½, Nieverländisch⸗Indische Handelsbank 22 7,

tchison, Topeka u. Santa Fé6 106 ½ Rock Island 1, Southern

acific —,—, Southeru Railway 28, Union Pacific 148, Ana⸗ conda 195 ¼, United States Steel Corp. 119 ⅛, Französisch⸗Englische Anleihe —,—, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —,—.

New York, 11. Dezember. (Schluß.) (W. T. B.) Die Zu⸗ nahme des Auftragsbestandes beim Stahltrust und der oünstige Bank⸗ ausweis boten der heutigen Börse anfangs einen guten Rückhalt. Die Stimmung war sest bei verschiedentlich hervortretenden guten Kurs⸗ gewinnen. Im weiteren Verlaufe ging jedoch die Spek lation sebr vorsichtig zu Werke, und die Haltung wurte um die Mittagsstunde sehr unegelmäßig. Am frühen Nachmettog machte sich im Hin⸗ blick auf ungünstige Gerüchte aus Washington allentdalben An⸗ sübot bemerkbar, das noch einen größeren Umfang annahm, als le Geldraten auf 10 % anzogen. Bei teilweise recht be⸗ trächtlichen Rückgängen schloß „die Börse in schwacher Ver⸗ fassung. An Aktien wurden 1 020 000 Stück umgesetzt. Tendenz für Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Stunden Durch⸗ schnittsrate 9, Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 10, Wechsel auf London (60 Tage) 4,71,50, Cable Transfers 4,76,45, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,85,00, Wechsel auf Berlin auf Sicht 65 ½, Silber Bullion 75 ½, 3 % Northern Pacisie Bonds 67 ½ 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 110 ½, Atchison, Topeka u. Santa F 104, Baltimore u. Ohio 85 Canadian Pacific 165 ½, Chesapeake u. Ohio 66 ¼, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 91 ⅞, Dender u. Rio Grande 17 ½, Illinois Central 106, Louisville u. Nashville 130, New York Central 106 ½, Norfolk u. Western 137, Pennsvlvania 56 ½, Reading 108 ½, Southern Pacific 98 ½, Union Pacific 144 ½, Anaconda 16“ 94, United States Steel Corporation 123 ⅛, do. pref. 121 8⅛.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 11. Dezember. (W. T. B.) Kupfer prompt notizlos Liverpool, 11. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz. 7000 Ballen, Einfuhr 30 800 Ballen, davon 30 800 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. Für Januar⸗Februar 11,31, für März⸗ April 11,44. Amerikanssche und Brasilianische je 42 Pankte und Indische 35 Punkte niedriger, Aegyptische 50 Punkte höher. Liverpool, 2 Dezember. (W.T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ bericht. Wochenumsatz 34 050, do. von amerikanischer Baumwolle

27 250. Gesamte Ausfuhr 3360, do. Einfuhr 120 839, do. do. von amerikanischer Baumwolle 95 301. Gesamter Vorrat 712 490, do. do. von amerikanischer Baumwolle 580 880, do. do. von ägyptischer Baumwolle 47 550.

Bradford, 11. Dezember. (W. T. B.) Wolle. Abwarter wegen bevorstehender Eröffnung der Londoner Wellanktion. 4079 Lokotops notierten 32 Pence. b

Amsterdam, 12. Dezember. (W. T. B.) Santos⸗Kaffe per Dezember 58. 1

Amsterdam, 12. Dezember. (W. T. B.) Rüböl loko für Januar —. Leinöl loko —, fuaͤr Januar 62 ¼, für Fe bruar 64 ½, für März —, für März⸗April —.

Neyn Yort, 11. Dezember. (W. 4. B.) (Schluß.) Baumwoll loko middling 18,00, do. für Dezember 17,75, do. für Januar 17,83, do. far Februar 17,97, New Orleans do. loko middling 19,63 *), Petroleum Refined (in Cases) 10,75, do. Stand. white in New PYork 8,65, do in Tanks 4,50, do. Credit Balanccsz at Oil City 2,75, Schmalz prime Western 16,57 ½, do. Rohe & Brothers 18,00, Zucker Zentrifugal 5,63, Werzen für Dezember —,—, do. für Mal —,—, do. hard Winter Nr. 2 neuer 183 ¾ Mehl Spring⸗Wheat clears (neu) 8,05 8,25, Getreldefracht na Liverpool nom., Kaffee Rio Nr. 7 loko 9 ¼, do. für Januar 7,96, do. für März 8,15. do. für Mat 8,30, Kupfer Standard loto —,—, Zinn 43—43 ½.

*) nominell. 1

New York, 11. Dezember. (W. T. B.) Die sichtbaren Vorraͤte betrugen in der verg genen Woche an Weizen 68 255 000 Bushels, an Kanadaweizen 26 553 000 Bushels, an Mais 3 373 000 Bushels. . 8

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