1916 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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(Sammet und

her Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 30 ₰. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Kelbstahholer

auch die Exkpedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Kummern kosten 25 ₰.

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Juhalt des amtlichen Teiles:

unntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. bensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. anntmachung über Pferdefleisch. anntmachung, betreffend tzeuanisse aus den besetzten feindlichen Gebieten. tteilung, betreffend das Erscheinen der Deutschen Arznei⸗ aare 1917. hhe betreffend die Ausgabe der Nummer 282 des Reichs⸗

hesetzblatts.

Königreich Preußen. innungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und onstige Personalveränderungen. unntmachung, betreffend die Geburt eines Königlichen Prinzen.

anntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung britischer 8g b

Unternehmungen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und rchfuhr von 1) Waffen, Munition, Pulver und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von Kriegsbedarfs⸗

artikeln dienen, i . 2) Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem

triebe von Gegenständen des Kriegsbedurfs zur Ver⸗

wendung gelangen,

ige ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:

I. Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr tlicher Waren des 5. Abschnitts des Zolltarifs erische und pflanzliche Spinnstoffe und Waren daraus; enschenhaare; zugerichtete Schmuckfedern; und Hüte) leeblich der Gespinste, Gewebe und Säcke aus Textilose, rtilit.

II. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle er seither auf Grund der eingangs genannten iserlichen Verordnungen re Bekannt⸗

ungen, insoweit sie Waren des 5. Abschnitts des lltarifs zum Gegenstande haben.

III. Die Ausfuhr der unter I genannten Waren im Ver⸗ lungsverkehr (Eigen⸗ und Lohnveredelung) ist gestattet, außer Stoffe, die zu Verbandzwecken geeignet sind.

IV. Das Verbot unter I erstreckt sich nicht auf folgende aren: .“

8 Ausfuhrnummern

8 d. Aue Unterabschnitt 4. dese Sfsegechcüfhe Robseide vom

Mausbeerspinnerr .391 a, 392 a Rohseide in Verbindung mit anderen Gespinsten dr. als Wolle, Baumwolle oder Ramie. aus 393 Florettseidengespinste . . . . . ... uö“ 398 a—e Seldenzwirn aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Ausnahme der chirurgischen 8 ähseide . Ibb Rohseide, künstliche Seide und Florettseidengespinste, in Verbindung (jedoch nicht umsponnen) mit Metallfäden (Draht oder Lahn). . . . dichte, ungemusterte taftbindige Gewebe, ganz aus Seide des Maulbeerspinners, beide seitig mit z festen Kanten gewebt (Pongers) . .. 1 401 dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung, ganz oder teilweise aus Seide . . . .402 403 Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe ganz oder teilweise aus Seide ö 404 a d andere dichte Gewebe, ganz oder teilweise aus Seide, außer Kartuschbeutelzeug (Pulvertuch) und Aus⸗ gi brenn (Artz⸗)ittc .... .... .. aus 405 a— b Bel, ganz oder teilweise aus Seide .. . . . .. 406 euteltuch, ganz oder teilweise aus Seide (Müllergaze) 407 aie, Krepp, Flor und dergleichen undichte Gewebe, ganz oder teilweise aus Seide, außer Kartusch⸗ 5 beutelzeug (Pulvertuch) und Ausbrenn. (Letz⸗) stoff andschuhe und andere Wirkwaren, Wirk⸗ und Netz⸗ S toffe, Netzwaren, ganz oder teilweise aus Seide pitzenstoffe und Spitzen aller Art, einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, ganz oder teil⸗ Stiaweise aus Seide. 8 111““ 38 86— ckereien auf Grundstoffen, ganz oder tellweise Posanus Selde. 111414““ osamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, nüre und dergleichen) aus Seide; nach Art er sogenannten Baumwollensparterie hergestellte gren. mit Ausnahme der breiten Viscabändchen 89 Kunstseide (die wie schmale der Nr. 394 Fn eemm Verbot unterliegen); Chenille .. . . . opfmacherwaren auch mit Unterlagen oder Ein⸗ bunt agen von Holz, Bein, Horn, Leder, Eisen.. Facquardmäscheborten Grätenstiche und Barmer ögen, aus Baumwolle mit künstlicher Seideverschieden.

400

aus 412 a aus 412 b

Berlin, Freitag, den 15. Dezember, A

—VVV—

Zollerleichterungen für Industrie⸗

Anzrigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeils 30 ₰, Liner 3 gespaltenen Einheitszeile 580 ₰⸗

Anzeigen nimmt an:

die Aönigliche Expedikion des Reichs⸗ und Staatsauzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 382.

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Ausfuhrnummern des Statistischen

Aus Untera schnitt B. Warenverzeichnisses:

Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferdehaare aus der Mähne und dem Schweife). Spitzen aller Art, einschließlich der Einsatzspitzen Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen Tüll aus 436

Aus Unterabschnitt C. Baumwolle. Spitzen aller Art, einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen bunte Jacquard⸗Wäscheborten, Grätenstiche Batmes Dogen66

Aus Unterabschnitt D. Andere pflanzliche Spinnstoffe.

Spitzen aller Art, einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen.

Aus Unterabschnitt H.

Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt.

Aus Seide (ganz oder teilweise): rauenkleider (Mäntel und Kleider). Nädchenkleider (Mäntel und Kleider), Schurzen, Unterröcke..

Mieder (Korsette, Leidchen usw.) 8 . Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände, anderweit nicht genannt .“ erltaschen, Perlfransen, aus Glasper Aus Unterabschnikt J.

Künstliche Blumen aus Gespinstwaren, Regen⸗ und Sonnenschtrme, Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen.

Blumen (Blütev, Blüten blätter, Knospen), fertige aus Gespinstwaren oder Gespinsten, auch aus Filz oder Watte, allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen, auch in fester Verbindung mit anderen Gegenständen oder unter Glas und Rahmen; Bestandteile solcher künstlichen Blumen, z. B. einzelne Blätter, Stiele, Staub⸗ fäden, Samenkapseln, Früchte usw., ohne Ver⸗ bindung untereinander; auch sogenannte Stoff⸗ schläuche zu Stielen S ö1.

Regen⸗ und Sonnenschirme aus reiner Seide.

Aus Unterabschnitt K. Menschenhaare und Waren daraus, richtete Schmuckfedern, Fächer Hüte.

Schmuckfedern, zugerichtet (zubereitet):

1 ö Reiberebern . . ... andere Federn; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Teile von Bälgen zum Schmucke

von Hüten oder dergleichen zugerichterke.. 531 c Fäch 2 2 9 2 8 2 9 8 8 2 532

acher . Hüte, außer Hutstiumpen ... .. .. .,883 5885, 537 539,541. V. Die Ausfuhr von Umschließungen aus Jute, Baum⸗ wollengeweben, Textilosegeweben, Textilit ist ohne besondere Ausfuhrbewilligung gestattet, wenn ihre Wiedereinfuhr in das Reichsgebiet nach ihrer Entleerung im Ausland sichergestellt wird.

VI. Wegen der unter den 5. Abschnitt des Zolltarifs fallenden Uniformstücke, Fne e ö und als solche erkennbaren Teile von solchen bewendet es bei den Bestim⸗ mungen der Bekanntmachung vom 24. November 1914 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 277).

VII. Wegen der unter den 5. Abschnitt des Zolltarifs fallenden Verbandmittel und sonstigen Gegenstände zur Ver⸗ hütung und Behandlung von Krankheiten, Leiden und Körper⸗ schäden bewendet es bei den Bestimmungen der Bekanntmachung vom 1. September 1915 (Reichsanzeiger Nr. 206).

VIII. Die dem Ausfuhrverbote durch die vorstehenden Be⸗ stimmungen unterstellten, bisher zur Ausfuhr nicht verbotenen Gegenstände sind zur Ausfuhr freizulassen, soweit sie bis zum 18. Dezember 1916 zum Versand aufgegeben sind.

Berlin, den 14. Dezember 916.

8 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

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Blusen,

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalleutnant Elstermann von Elster, Kom⸗ mandeur einer Reservedivision, den Stern zum Roten Adler⸗ orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern, bn enerallentgant Sehen. einer In⸗ anteriedivision, die Schwerter zum erorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, n

nee

bend 8. 8

dem Generalmajor von Hofmann, Kommandeur einer Infanteriedivision, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am zweimal schwarz⸗ und dreimal weißgestreiften Bande, ddem Generalmajor von Ditfurth, Kommandeur einer Infanteriedivision, dem Generasmajor von Wurmb, Kom⸗ mandeur einer Kavalleriebrigade, und dem Generalmajor Krahmer, Kommandeur emer Feldartilleriebrigade, den Rolen Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem Obersten Weicke, Kommandeur einer Reserve⸗ infanteriebrigade, dem Obersten Rodig, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 2, dem Obersten von Roden, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 7, dem Obersten Gündell, Kommandeur einer Infanteriebrigade, dem Obersten Leu, Infanteriebrigadekommandeusr bei einer Reservedioision, und dem Obersten Freiherrn von Wechmar, Kommandeur des Ulanenregiments von Schmidt (1. Pom⸗ merschen) Nr. 4, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie

dem Oberstleutnant zur Megede, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 266, dem Oberstleutnant Hohn⸗ horst, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 264, dem Oberstleutnant Freiherrn von Ledebur, Kommandeur des Infanterieregiments von Voigts⸗Rhetz (3. Hannoverschen) Nr. 79, dem Oberstleutnant Huebner, Oberquartiermeister einer Armee, dem Oberstleutnant Tüllmann, Kommandeur des Reservefeldartillerieregimenis Nr. 58, dem Oberstleutnant Dove von der Armee und dem Oberkommando einer Heeres⸗ gruppe zur besonderen Verwendung zur Verfü ung geste llt, dem Oberstleutnant Seelhach, Kommandeur des In⸗ Piontrre baten

Obe⸗ komfmaisdo einet Feie 9 nem Hopfen, Kommandeur des 8 e. hredmhens B. Major Wehrig Kommandeur des 2. Hannoverschen In⸗ fanterieregiments Nr 77, dem Major Lennich Kommandeunr des Infanterieregiments Nr. 188, dem Meajor von Dresky im Feldartillerieregiment Nr 231, dem Major von We hoven, Chef des Generalstabs eines Reserv korps, dem Major Woltersdorf im Reserveinfanterieregiment Nr. 22, dem Major der Landwehr Reddemann, Führer des Gardereserve⸗ pionierregiments, dem Hauptmann von Waldow im General⸗ stabe einer Reservedivision, dem Hauptmann Friese im Generalstabe einer Infanteriedivision, dem Hauptmann von Kalckreuth im Generalstabe eines Divisionskommandos zu besonderer Verwendung, dem Hauptmann Heller im Generalstabe einer Landwehrdivision, dem Hauptmann Gaede im Infanterieregiment Nr. 377, dem Hauptmann von Taysen, von der Armee und dem Oberkommando einer Armee zur besonderen Verwendung zugeteilt, dem Hauptmann Lange im Reserveinfanterieregiment Nr 237, dem Hauptmann Jarosch im Generalstabe eines Reserpekorps, dem Hauptmann der Reserve Fastje des 2. Oberelsässischen Infanterieregiments Nr. 171, dem Hauptmann a. D. Pfannenstiel, nach der Türkei kom⸗ mandiert und der Militärmission zugeteilt, dem Oberleutnant Bieneck im 4. Schlesischen Infanterieregiment Nr. 157 und dem Leutnant der Reserve Boer im Reserveinfanterieregiment Nr. 22 das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Generalleutnant Schwarte, den Generalmajoren von Barfus, von Lewinski und von Gabain, sämtlich Kommandeure je einer Infanteriedivision, und dem General⸗ major Grafen von Waldersee, Kommandeur einer Infanterie⸗ brigade, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

den Generalmajoren von Auer und von Kraewel, Kommandeure je einer Infanteriebrigade, den Roten Adler⸗ orden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem General der Artillerie z. D. Franke, Kommandeur einer württembergischen Landwehrdivision, die Schwerter zum Königlichen Kronenorden erster Klasse,

dem Obersten Bacmeister, Kommandeur einer Reserve⸗ infanteriebrigade, dem Obersten von Oertzen, Kommandeur des Reservefeldartillerieregiments Nr. 22, dem Obersten Herz⸗ bruch von der Armee und kommandiert zum Generalgouverne⸗ ment Warschau, dem Obersten Freiherrn von Maltzahn, Kommandeur einer Reserveinfanteriebrigade, dem Obersten von Gostkowski, Kommandeur einer Feldartilleriebrigade, dem Obersten von Fischer, Kommandeur des Infanterie⸗ regiments Nr. 398, dem Obersten Sydow, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 72, und dem Obersten Ribben⸗ trop, Kommandeur einer Feldartilleriebrigade, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie

dem Oberstleutnant von Oppen, Kommandeur des Füsilier⸗ regiments Generalfeldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannoverschen) Nr. 73, dem Oberstleutnant von Kaisen berg, Kommandeur des Grenadierregiments Graf Kleist vo Nollendorf (1. SePren ücen Nr. 6, dem Major vo Morsbach im Generalstabe eines Reservekorps, dem Major