1916 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Danz, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 67, dem Major Sehmodorf im Generalstabe eines Reservekorps, 1 Landwehrinfanterie⸗ regiments Nr. 81, dem Mafor Krebs, Kommandeur des Ersatz⸗ infanterieregiments Nr. 28, dem Major von Burstin, Kom⸗ Infanterieregiments Hamburg (2 Hanseatischen) Nr. 76, dem Major Freiherrn von Brandis im 4. Hannoverschen Infanterieregiment Nr. 164, dem Major von Bojan, Kom⸗ mandeur des 2. Thüringischen Infanterieregiments Nr. 32, Stabe des Chefs des Generalstabes Major Rothenbücher, Kommandeur von Bayern dem Hauptmann der Maschinen⸗ gewehrtruppen bei einem Armeeoberkommando von Branden⸗ Reserveinfanterie⸗ Hauptmann Breithaupt im Reserve⸗ . Rosen⸗ Pionierkompagnie Nr. 100, dem Hauptmann Nr. 164, Fischer⸗Treuenfeld im Infanterie⸗ regiment von Horn (3. Rheinischen) Nr. 29, dem Hauptmann im Infanterieregiment Hamburg (2. Hanseatischen) Nr. 76, dem Hauptmann Prausnitzer im Generalstabe einer Infanteriedivision, dem Leumant der Reserve Klein im Reserve⸗ und dem Leutnant der Reserve Hanseatischen) Hausordens von

dem Major Haupt, Kommandeur des

mandeur des

dem Major Mende beim des Feldheeres, dem des Infanterieregiments König Ludwig III. (2. Niederschlesischen) Nr. 47, stein, dem Hauptmann Willke im regiment Nr. 94, dem feldartillerieregiment Nr. crantz bei der Goesch im 4. Hannoverschen Infanterieregiment dem Hauptmann von

22, dem Hauptmann

Hübner

infanterieregiment Nr. 71

Schwartz im Infanterieregiment Hamburg (2. Nr. 76 das Kreuz der Ritter des Königlichen

Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.

Deutsches Reich. tmachung über Pferdefleisch. Vom 13. Dezember 1916. 8

Auf zur Sicherung der

Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:

§ 1 Die Preise für Pferdefleisch vurfen im Kleinbandel bei der Ab⸗

abe an den Verbraucher folgende Beträge nicht übergeigen: für 8 Lendenbratfleisch, Leber, Frischwurst h1344

für 1 Prund M skelfleisch, ausgenommen Lenden⸗ hratfleisch, ohne Knochen . . .. 8 1,60

für 1 Pfund Herz und Eingeweide, Kopffleisch

und andere geringere Sorten Fleisch, aus⸗ 116111166A*“ bbeeeö

10

Zur Berücksichtigung der besonderen Marktverhältnisse in den die Landeezent albehörden ezirk oder Teile

verschtedenen Wiressch sts ebieten können oder die von ihnen bestimmten Behörden für ihren B ib es Bezirkes niedrigere Höchstpreise, als im § 1 festgesetzt sind,

festsetzen.

§ 3 Die Kommunalverbände können den Verkehr mit Pferden, die

zur Schlachtung bestimmt sind, und mit Pferdefleisch sowte den Ver⸗ brauch von Pferdefl isch regeln. Regelung für die Gemeindebezirke übe tragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung mehr als 10 000 Einwohner hatten, können die U vertranung verlangen.

Die Vorschrift im §. 2 Satz 2 der Verordnung vom 21. Aygust 1916 über di⸗ Regelung des Flellchverbrauchs (Reichs Gesetzol. S. 941) bleiot unber hrt. 8 8

Nit, Lanserzenkrafbehorden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ börden können die Kommun lverhaäͤnde und Gemeinden für die Zweck⸗ dr Regelung vereinigen, sie können auch die Regelung für ihren B zirk oder Teile ihies Bezirkes selbst vornehmen. Soweit die Rege⸗ lung heernach für einen gröteren Betirk erfolgt, ruhen die Befugnisse der zu diesem Bezirke gehörenden Stellen.

9 4 Die Herstellung von Dauerwurst aus Pferdefleisch wird untersagt. § 5

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschristen dieser

Verordnung zulassen.

86 Mit G fängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu ehntausend Mazk oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

. wer die in dieser Verordnung oder auf Grund dieser Ver⸗ ordnung festgesetzten Höcht'preise überschreitet,

.wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den diese Preise überschritien werden, oder sich zu einem solden Vertrag erbietet,

3. wer der Vorschrift im § 4 oder den Bestimmungen zuwiderbandelt. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Pandlung bezeht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.

nach § 3 erlassenen

Diese Verordnung tritt am 27. Dezember 1916 in Kraft. Berlin, den 13. Dezember 1916. 6 Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

8

Bekanntmachung,

betreffend Zollerleichterungen für Industrieerzeug⸗ nisse aus den besetzten feindlichen Gebieten.

Vom 14. Dezember 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes, be⸗ treffend die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw., vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8

I. Die Waren der Nummern 724, 777 bis 805 ein schließlich, 820, 821, 843, 894, 904 und 906 des Zolltartfs bleiben, 182 den

besetzten feindlichen Gebteten erzeugt sind, bis auf weiteres bei der

Einfuhr zollfrei. II.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Auberkraftteetens.

Berlin, den 14. Dezember 1916. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Roedern.

1

Die Deutsche Arzneitaxe 1917 wird im Laufe Monats im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung, Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen und ist im Buchhandel zum Ladenpreise von 1,50 für ein Exemplar i Puappband zu beziehen.

rund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen Volksernährung vom 22. Mat 1916 (Reichs⸗

1,80 Mark,

ö1“

Sie können den Gemeinden die

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter: Nr. 5604 eine Bekanntmachung über Pferdefleisch, 13. Dezember 1916. Berlin W. 9, den 14. Dezember 1916. 8 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

vom

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichtsassessor Friedrich Bartz aus Berlin⸗Lichtenberg zum Amtsrichter in Franzburg,

den Gerichtsassessor Kurt Kollender aus Neisse zum Amts⸗ richter in Stepenitz,

den Gerichtsassessor Dr. Amtsrichter in Polkwitz,

die Gerichtsassessoren Bruno Pagel und Dr. Martin Pauly aus Naumburg a. S. zu Amtsrichtern in Bitterfeld,

den Gerichtsassessor Graf von Brockdorff in Berlin⸗ Tempelhof zum Amtsrichter in Schweidnitz,

den Gerichtsassessor Walter Schellert aus Wittenberg zum Amtsrichter in Blumenthal,

den Gerichtsassessor Johannes Meyer aus Lüchow zum Amtsrichter in Nienburg,

den Gerichtsassessor Johannes Rehbock aus GCöttingen zum Amtsrichter in Ahlden,

den Gerichtsassessor Otto Reischauer aus Obernkirchen zum Amtsrichter in Syke,

den Gerichtsassessor Werner Hilgemann aus Hörde zum Amtsrichter in Hagen i. W.,

den Gerichtsassessor Dr. Karl Schimmelbusch in Düssel⸗ dorf zum Amtsrichter in Emmerich,

den Gerichtsassessor Walter Klose aus Schneidemühl zum Staatsanwalt in Lyck,

den Gerichtsassessor Graßmann in Berlin zum Staats⸗ anwalt in Bromberg,

den Gerichtsassessor Dr. Erich in Berlin zum Staats⸗ G bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts III in Berlin,

den Gerichtsassessor Gustav Wagemann aus Göttingen zum Staatsanwalt in Frankfurt a. M.,

den Gerichtsassessor Alfred Lautz Staatsanwalt in Duisburg,

den Gerichtsassessor Karl Arndts in Staatsanwalt daselbst und

den Gerichtsassessor Dr. Gottfried Kuhnt in Bonn zum Staatsanwalt in Cöln zu ernennen.

8

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Mörs getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Beigeordneten der Stadt Remscheid Dr. jur. Fritz Eckert als Bürgermeister der Stadt Mörs für di gesetzliche Amtsdauer von 12 Jahren bestätigt.

Gaertner in Beuthen a. O. zum

aus Elberfeld zum

Düsseldorf zum

Ministerium des Königlichen Hauses. V Pekannstmachung. 8 Ihre Könkgliche Hoheit die Frau Prinzessin Joachim von Preußen ist heute morgen 2 Uhr 20 Minuten im Stadischloß zu Potsdam zur Freude Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten und des ganzen Köͤniglichen Hauses von einem Prinzen glücklich entbunden worden. . Die hohe Wöchnerin und der neugeborene Prinz erfreuen sich des besten Wohlseins. 8 Berlin, den 15. Dezember 191w6. Der Minister des Königlichen Hauses Graf A. zu Eulenburg.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗

weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers für das in Neckargemünd an der Allee⸗Straße be⸗ legene Anwesen des englischen Stnatsangehörigen, Oberst a. D. Franz Tweddel in Dinau, Cotes du Nord, und seiner Ehefrau, Mathilde geb. van Dulcken, die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Kursmakler Ernst Mayer⸗Selbach in Frank⸗ furt a. M.)

Berlin, den 12. Dezember 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 J. A.: Lusensky.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. Dezember 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König hielt vor⸗ gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in Gegenwart Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen in der Nähe von Mülhausen im Elsaß eine Truppenschau ab.

In der am 14. Dezember unter dem sekretärs des Reichsjustizamts, Wirklichen Geheimen Rats Dr. Lisco abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über die Stempel⸗ pflicht ausländischer Wertpapiere die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Zollerleichterungen für Industrieerzengnisse aus den besetzten feindlichen Gebieten, der Entwurf einer Bekanntmachung über Hülsenfrüchte, der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Krankenversicherung von Arbeitern im Ausland, der Entwurf einer deutschen Arzneitaxe 1917, eine Ergänzung der Bekanntmachung, betreffend gesundheits⸗ schädliche und täuschende Zusätze zu Fleisch und dessen Zubereitungen usw, der Entwurf einer Bekanntmachung, be⸗ treffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, der Entwurf einer Bekanntmachung über die Anmeldung von Auslands⸗

Vorsitz des Staats⸗

Nummer 282

Verwendung weiblicher Hilfskräfte im Gerichtsschraiz dienste, der Entwurf einer Bekanntmachung über die Geschät aufsicht zur Abwendung des Konkurses und der Entwurf ang Bekanntmachuug über Gebühren für Sachverständige in Ran angelegenheiten. Demnächst wurde über die Gewährung

Beihilfen an Gemeinden für Kriegswohlfahrtspflege un verschiedene Eingaben Beschluß gesaßt. 8 gr he

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Jai wesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

11“ 8 11“ Zwischen dem Generalfeldmarschall von Hindenbu und dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg sn vorgestern laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Depe gewechselt worden: 8

An Seine Exzellenz den Herrn Reichskanzler.

Euer Exzellenz beglückwünsche ich zu Ihrer gestrigen Reichtte, rede. Mit tiefer Bewegung und großer Genugtunng habei gelesen. Euer Exzellenz haben auf Befehl Seiner Majestät dieser Rede eine tiefe sittliche Kraftäußerung unseres deutes Vaterlandes eingeleitet, die sich wuͤrdig anschließt und sich grin auf die Stärke des deutschen Volkes daheim und im Feilde.

Wir Soldaten wissen, daß es für uns gerade in dis Augenblick keine höhere und hiiligere Pflicht gibt, als den 89 mit äußerster Tatkraft weiter zu verfolgen und für Kaiser Vaterland zu leben und zu sterben.

von Hindenburg.

An Seine Exzellenz den Herrn Generalfeldmarschall von Hindenburg.

Euer Exsellenz danke ich aufrichtig für den mich tief wegenden Glückwunsch zu meiner gestrigen Rede. In den Wam des Mannes, dem unser Kaiserlicher Herr das deutsche Sces anvertraut hat, und der es mit sieghafter Kraft führt, verres ich die Stimme unseres deutschen Volksheeres. Seine Taten⸗ Lande und zu Wasser haben die Bahn fretgemacht für den hes herzigen Entschluß, den Seine Majestät der Kaiser mit seim hoben Verbündeten gestern ausgeführt hat. Die todesman Pflichttreue und die unerschütterliche Tapferkeit der Männer, fur Deutschland fechten, bürgen uns dafür, daß wir, wern; unseren Feinden hbeute noch nicht gefällt, dem Kriege ein Enee machen, unserem Vaterlande erst recht einen starken und kann haften Frieden erkämpfen werden.

von Bethmann Hollweg.

8

Aenderung des Aus⸗ und Durchfuhrverbots für Waren des 5. Abschnitts des Zolltarifs.

Durch die Bekanntmachung vom 14. Dezember 1916,b treffend das Verbot der Aus⸗ und Durchfuhr von Waren 5. Abschnitts des Zolltarifs, im heutigen Reichsanzeiger si folgende Bekanntmachungen über Aus⸗ und Durchfuhrverbue ersetzt, soweit sie Waren dieses Abschnitts betreffen:

Nummer des

1 Reichsanzeigen

1) Die Bekanntmachung vom 27. April 1916 1 (Diese Bekanntmachung hebt folg nde früheren Bekanntmachungen, soweit sie Waren des 5. Abschnitis des Zolltarifs betreffen, auf: Bekanntmachung vom 31. Jult 111“ 178

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31.

4. 1 11. 16.

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Ziffer II.

forderungen, der Entwurf einer Bekanntmachung über die

17. 12. 1“ 8 3 88 Fanuar 190916

17 0 0

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IIöö“ 8 .“ 8 10. Apeil 1“ 2) Die Bekanntmachung vom 23. August 1916 3) Die Bekanntmachung vom 8. September 1916 1 Im übrigen ist zu der Bekanntmachung vom 14. Dezeme 1916 noch folgendes zu bemerken:

Zu Ziffer IV. Die in Ziffer IV aufgeführten Erzeugnisse se auch dann vom Verbot ausgenommen, wenn sie mit Näharbett n aufgenähter Arbeit versehen oder geklebt sind, z. B. apbltkieite 9 1 spinstwaten, Spitzenstoffe in Form von Kragen, Raͤschen, Halglrana

Die Freigabe beschlagnahmter Gegenstände ist beim König vreußischen Kriegsministerium (Kriegsamt) zu beantragen.

Gewebe aus Seide in Verbindung mit Wolle oder Kunstme unterliegen dem Verbote. ne lres

Im Sinne dieser Bekanntmachung gelten als „Gewebe, nicne aus Seide’ nur solche, deren Kette oder Einschlag ganz 8s 874 besteht. Als „Sammet, teilweise aus Seide“ ist auch solcher Sone anzusehen, dessen Polkette ganz aus Seide besteht. (In der zun besteht die Polkette, also der den eigentlichen Sammet bilden de Shn aus Seide und ist bei der Un ersuchung nicht eigentlich alt 2 erkenntlich, son ern als aufftehender Flor, während die na Bindung dienende Grundkette gewöhnlich als Kette angesfptonn wird.) übl Bei Kleidern, Putzwaren und sonstigen genähten Gerensiig aus Unterabschniit II bleiben Ausfütterungen mit Gecpinstue

Sonderausgahe

*

Szume, Schnüre, Gurte hinsichtlich der Beurteilung der Ausfuhr⸗ freiheit außer Betracht.

Glühstrümpfe, nicht ausgeglühte der Ausfuhrnummer 500 b unterliegen ebenso wie ausgeglühte der Nummer 371 dem Verbote.

Knopfmacherwaren mit Uaterlagen oder Einlagen von anderen Metallen als Eisen unterliegen besonderer Behandlung gemöß der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1915 (Reichsanzeiger Nr. 251).

Zu Ziffer V. Für die Sächerstellung der Wiedereinfuhr von Umschließungen aus Spinnstoffen gelten die im nichtamtlichen Tetle des Reichsanzeigers Nr. 13 vom 16. Januar 1915 unter der Ueber⸗ schrift „Verbot der Ausfuhr von Jutesäcken“ für Jutesäcke aufge⸗ stellten Regeln.

Zu Zisfer VI. Ein Verzeichnis der Gegenstände, welche als Uniformstücke, Heeresaus üstungsstücke und als erkennbare Teile von solchen anzusehen sind, ist im nichtamtlichen Teile des Reichsanzeigers Nr. 6 vom 8. Januar 1915 veröffentlicht und durch die Bekannt⸗ machungen vom 8. Mai 1915 (Reichsanseiger Nr. 108, nschtamtlicher Teil) und vom 24. Oktober 1915 (Reichsanzeiger Nr. 252) ergänzt worden.

Zu Ziffer VII. Eine Verbots⸗ und Freiliste von Gegenständen zur Verhutung und Behandlung von Krankheiten, Leiden und Körper⸗ schäden ist durch Verfügung des Reichskanzlers vom 4 September 1915 aufgestellt und in den Veröffentlichungen von Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote, Ujde. Nr. 36 enthalten.

Zu Ziffer VIII. Dem Ausfuhrverbote neu unterstellt sind unter anderen die folgenden Waren:

Hasen,⸗, Kaninchen⸗, Biber⸗, Affen⸗, Bisamratten⸗, Nutriahaare der Nr. 413 ,

Hirsch⸗, Hunde, Schweine⸗ Nr. 413 e,

Krollhaare aus Schweine⸗ oder Nr. 415,

Fußbodenteppiche, im Stück als Meterware oder abgepaßt (ohne Näharbeit) aus Garnen von groben Tierhaaren, auch aus Tuch⸗ enden geflochtene, der Nrn. 427, 428 a— b,

dichte Gewebe für Möbel und Zummerausstattung, gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt, aus Wolle oder anderen Tierbaaren, im

Stück als Meterware und abgepaßt, der Nrn. 429 - 430,

Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe, wie

Astrachan und Krimmer, der Nr. 431,

Smiee. . und abgepaßte Waren aus solchen sowie Tüll, der Nr. 436, 1z

Spitzenstoffe und abgepaßte Waren aus solchen, der Nrn. 464a—e,

Stickereien auf nicht seidenen Grundstoffen, der Nrn. 465 a— c, auch über ein Drittel der zu bestickenden Fläche fertige Stickereien,

dichte Gewebe für Moͤbel und Zimmerausstattung aus Jute, ge⸗ färbt, bedruckt, buntgewebt, gemustert, der Nr. 490,

Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe, aus Ge⸗ spinsten von Spinnstoffen des Unterabschnitts 1) ohne Bei⸗ mischung von tierischen Spinnstoffen oder von Baumwolle, der Nr 491,

Gaze, Tüll und ähnliche undichte Gewebe, der Nr. 499,

Spitzenstoffe und abgepaßte Waren aus solchen, der Nr. 501,

Buchbinderzeugstoffe, glatt oder geyreßt, Pusleinwand, Wachstuch, Malerleinwand (Malertuch) und andere wasserdichte Gewebe, der Nrn. 503 506,

Tapeten, Linkrusta und dergleichen aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, der Nr. 510,

Regen, und Sonnenschirme der Nr. 525, seidenen,

Menschenhaare und Waren daraus, der Nrn. 528 530,

Hutstumpen der Nrn 540 a und b,

Dungabfallseide der Nr. 543 c des Statistlschen Warenverzeichnisses.

und ähnliche grob e Tierhaare der

anderen groben Tierhaaren der

mit Ausnahme der rein⸗

Nachdem der Bundesrat durch seine Verordnung vom 11. Dezember 1916 (RGBl. S. 1355) einheitliche Vor⸗ schriften zwecks Ersparnis von Brennstoffen und Be⸗ leuchtungsmitteln für das ganze Reich erlassen hat, hat der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel, wie „W. T. B.“ mitteilt, seine Bekanntmachung vom 30. November 1916 (Sekt. O. Nr. 137 313), betreffend Ver⸗ bot der Lichtreklame, mit Ablauf des gestrigen Tages außer Kraft gesetzt.

Bayern. Der frühere spanische Gesandte in Berlin, Miguel

Tenorio di Castilla ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern

im Alter von 99 Jahren in München gestorben.

Großbritannien und Irland.

Der gestern veröffentlichte Ergänzungsetat sieht nach

einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ eine weitere Million Mann für den Dienst in der Armee in dem mit dem 31. März 1917 endigenden Jahre vor. Diese Zahl stellt den wahrscheinlichen Ueberschuß über die schon im Jahre 1916/17 bewilligten Mannschaften dar. Der ursprüngliche Elat sah vier Millionen vor, mit den neuen Mannschaften werden es fünf Millionen sein. b 1 Das Unterhaus hat den geforderten Kredit von

400 Millionen Pfund Sterling einstimmig angenommen.

Bei Einbringung der geforderten Kredite schätzte der Kanzler der Schatztammer Bonar Law, wie „W. T. B.“ meldet, die Gesamt⸗ ausgabe des Finanzjahres 1916/17 auf 1915 Millionen Pfund und saate: Das Wachsen der Auegaben, die jetzt täglich 5 Millionen 719 000 Pfund betrügen, sei in der Hauptsache darauf zuräck⸗ zuführen, daß die Anleihen an die Verbündeten und die über⸗ seeischen Dominions, die jetzt ihre Ausgaben selbst finanzierten, um 400 000 Pfund täglich zugenommen hätten. Diese Vor⸗ schüsse seien ebenso gut zu den Kriegsausgaben zu rechnen, wie die bei rer Ausrüstung der eigenen Truvppen entstehenden Auegaben. Die Schnelligkeit, mit der man den Krieg zu einem siegreichen Abschlusse bringen könne, hänge zum großen Teil von dem Umfange ab, in welchem die Hilfsmittel der Verbündeten an Menschen, Geld und Munition dienstbar gemacht und der gemeinsamen Sache zugeführt werden könnten. Bonar Law machte sodann Ausführungen über die ungeheure Zunabme der Munittonzerzeugung, wobef er sagte, wenn er die Zahlen für 1915 und für heute angeben könnte, so würde der Unter⸗ schied beinahe unglaublich erscheinen. Er erklärte sodann, es seien hei dem Posten für verschiedene Ausaaben erhebliche Ersparnisse gemacht worden, besonders mit Bezug auf Lebensmittel und Eisenbahnen in Groß⸗ brstannien. Die Gesamtausgabe seit Kriegsbeginn betrage drei Mihiarden 852 Millionen Pfund, was eine gewaltige Zahl sei, doch halte er sie nicht für erschreckend. Er glaube, daß England seine Ausgaben in demselben Grade lange genug forisetzen könne, um den Feind zu schlagen. Es würde nicht an finanziellen Gründen liegen, wenn England den Sieg nicht erlangen sollte. .

Bei Besprechung der Friedensvorschläge führte Bonar Law aus: 1 Bet Bearündung der litzten Kreditvorlage gebrauchte Aequith folgende Worfe: „Die Verbündeten verlangen, daß angemessene Genugtuung für die Vergangenheit und angemessene Sscherheit für tie Zukunft vorhanden sei“. Das ist immer noch die Politik und immer noch der Entschluß der Regkerung Seiner Majestät.

waret die

1 Frankreich. 8

Der Präsident Poincaré hat auf Grund eines Berichts des Kriegsministers zwei Erlasse unterzeichnet, von denen der erste einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge lautet: General Joffre, Oberbefehlshaber der französischen Armee, übernimmt bei der Regierung die Rolle eines fach männischen Be raters, betreffend die Leitung des Krieges. Der zweite Erlaß besagt: Die Oberbefehlshaber der Nord⸗ und Nordostarmee und der Orientarmee üben jeder bezüglich der Leitung der Operationen ihr Amt aus, ohne den Bedingungen unterworfen zu sein, die im Erlaß vom 28. Oktober 1913 über die Vorschriften, betreffend die Führung großer Einheiten, und im Erlaß vom 2. Dezember 1913 über die Vorschriften, be⸗ treffend den Dienst im Felde, vorgesehen sind.

Der Ministerrat hat sich gestern für eine Vorlage entschieden, die der Regierung das Recht verleiht, durch Erlaß gewisse für die Landesverteidigung notwendige Maßnahmen zu veranlassen, so diejenigen, die die landwirtschaftliche und industrielle Erzeugung sowie die Verpflegung betreffen. Sobald diese Vorlage angenommen ist, beabsichtigt die Regierung nach einer Havasmeldung den Alkohol für die Bedürfnisse der Landesverteidigung zu beschlagnahmen und seinen Ver⸗ brauch zu verbieten.

In der vorgestrigen Stzung der Deputierten⸗ kammer gab der Ministerpräsident Briand laut Bericht der „Agence Havas“ folgende Erklärungen ab:

Im Laufe der zehn Geheimsitzungen wurden zwei Fregen ab⸗ getrennt, erstens die Frage, betr. die Krtegeleitung, d. b. die Leitung unter Mitwirkung des Kriegsausschusses, sodann die Frage, betr. Abänderungen des Oberbefehls. Dieser Kriegsaus⸗ schuß wird ahle Vollmachten zu raschen Entscheidungen mit den entsprechenden Mitteln zur Ausführung erhalten. Er wird fast dauernd tagen und, wird darüber wachen, daß die Erzeugung gesteigert, die Verprobiantierung geregelt und eine gerechte Verteilung unter die Zivilbevölkerung und das Milifär gesichert wird. Ohne einen übertriebenen Optimismus zu nähren, der heute mehr als je darin besteht, die Ueberzeugung von der Gewißhelt des Sieges zu fördern, dürfen wir nicht vergessen, daß sich die deutschen Truppen fast auf uns allein gleich zu Beginn gestürzt haben. Frankreich hat den Stoß ausgebhalten und einen entscheidenden Sieg möglich gemacht. Nirgends sind die Frfolge der Deutschen entscheidend gewssen. Es ist wahr: Das tapfere Rumänien mußte weichen. Das ist traurig, aber seine auf die russischen Heere gestützte Armee wird sich wieder aufraffen, denn die orientalische Frage ist noch weit von einer Regelung entfernt, und morgen wird sich eine neue Front bilden, die die feind⸗ liche Front in Bewegung setzen wird. Man wird sagen: Das Jahr 1916 hat den Sieg nicht gebracht, aber man muß den Tatsachen ins Gesicht sehen. Nun aber hat die deuische Armee den Sieg nicht errungen. Denn nach acht Monaten haben wir den Sieg von Verdun zu unseren Eunsten gebucht. Der Kriegsausschuß wird keine Störung im Lande hervorrufen. Wir werden requtrieren, was notwendig ist. Wir werden die Regelung gewisser Fragen durch Dekret verlangen; denn die Gesetze würden für die Regelung zu langsam sein. Wir werden das Alkoholverbot verlangen. Aber es ist gewiß, daß sich der diktatorische Wille des Feindes kundtuft, der Wille, sich im Frühjahr den Sieg zu chein, dadurch, daß er seine unge⸗ nügenden Mannschaftsbestände durch sein Kriegsmaterial er⸗ gänzt. Anspielend auf die Rede des deutschen Reichs⸗ kanzlers erklärte Briand: Ich habe die Pflicht, mein Land vor einer möglichen Vergiftung zu warnen. Wenn em Land sich bis zu den Zähnen bewaffnet, wenn es unter Verletzung der Völkerrechte uüberall Menschen aushebt, um sie zux Arbeit zu zwingen, wenn ich in diesem Augenblicke meinem wiid nicht zuriefe: Achtung! Seid auf der Hut! so wäre ich sehr strasbar. Man macht uns den Vorschlag, fuhr Betand fort, über den Frieden zu verhandeln in einem Augen⸗ blick, wo Belgien, Serbien und zehn französische Departements vom Feinde besetzt sind. Unbestimmt und dunkel, aber mit feierlichen Worten sucht man die unruhigen Gewissen und die Herzen in Ländern, die um so viele Tote trauern, zu bewegen. Was sehen wir in dieser Rede? Zu allererst einen Schrei, um die Neutralen und das deutsche Volk zu täuschen: „Nicht wir sind es, die diesen schrecklichen Krieg gewollt haben; er ist uns aufgezwungen worden.“ Anf diesen Schrei will ich zum hundertsten Male antworten: „Nein, ihr Angreifer! Was ihr auch sagen mögt, es sind Tatsachen vorhanden, die es euch beweisen. Das Blut kommt über Euer Haupt, nicht über das unsrige.“ Ich habe das Recht, auf diese plumpe Falle binzuweisen. Bethmann sagte: Wir wollen unseren Völkern alle Mittel zur Wohlfahrt, die sie nur wünschen können, geben. Und den anderen Völkern bietet er als Almosen, er wolle ihnen gern zugestehen, sie nicht vernichten zu wollen. Nach der Marne⸗Schlacht und nach Verdun ist dies das, was man dem ruhmreichen, dem aufrecht stehenden Frankreich anbietet. Ein derartiges Dokument man muß nachdenken und sehen, welchen Zweck es verfolgt. Von dieser Tribüne herab habe ich das Recht zu sagen: es ist ein Manöver, ein Versuch, um unter die Verbündeten Uneinigkeit in säen, die Gewissen zu verwirren und die Völker zu demoralisieren.

Nach Schluß seiner Rede bemerkte der Ministerpräsident über die zahlreichen vorliegenden Interpellationen, er könne solche, die in einer Geheimsitzung behandelt worden seien, nicht annehmen. Diejenigen, welche die Regierung angreifen wollten, hätten die Freiheit des Wortes, die Regierung genieße die gleiche Freiheit nicht. Wenn die Kammer die übrigen Inter⸗ pellationen erörtern wolle, so werde sie dabei Gelegenheit haben, zu erklären, ob sie zu der Regierung Vertrauen habe oder nicht.

Ueber die Debatte berichten Lyoner Blätter wie folgt:

Der Abg. Leygues, Mitglied der parlamentarischen Kommission für äußere Angelegenbeiten, beklagte sich darüber, daß er auf ver⸗ schiedene wiederholte Anfragen über die Lage im Orient von der Re⸗ gterung keine Antwort habe erhalten können. Der Ministerpräsident Briand erklärte, der Vorwurf set zwar berechtigt, eine Antwort sei aber nicht möglich gewesen, und fügte hinzu, er wollte, er besäße keine Dokumente, um Leygues zu antworten. Auf Verlangen des Abg. Tardien, zuerst seine Anfrage über die Oberste Heeresleitung zu besprechen, warf Briand von seinem Platze aus ein, daß die Regierung die Vertrauensfrage gestellt habe. Der Abg. Lafond fragte an, ob man sich eigentlich in einer geheimen oder erner öffentlichen Sitzung befinde. Die Debatte wurde unter heftigem Lärm fortgeletzt und immer wieder ertönte die Glocke des Präsidenten, bis schließlich Briand wieder das Rednervult be⸗ stieg und erklärte, es handle sich jetzt nicht mehr um eine Geschäfts⸗ ordnungsfrage, sondern einzig darum, zu wissen, ob ein Zusammen⸗ oarbeiten zwischen der Kammer und der Regierung mo zlich sei. Wenn die Kammer der R gierung keinen Glauben schenken könne, so beweise das, daß in Wirklichkest jede Zusammenarbeit unmöglich sei. Sodann crhielt der Abg. Tardieu das Wort, der aus⸗ führte, die neue Regierung sei eine Organisation, die wie jedes Kompromiß Verwirrung mit sich bringe. Die letzte Tages⸗ ordnung habe die Schaffung eines gemeinsamen Generalstabes zwischen den Verbünd ten verlangt, was er aber der neuen Regierung vorwerfe, seien nicht Einzelheiten, sondern ihr gesamtes Gefüge und ihre Leitung. Alles, was schwach und unzureichend erscheine, sei in der Leilung inbe⸗ griffen. Der Ministe präsident habe sich geirrt. In allem könne man Unzuständigkeit und Mangelhaftigkeit feststellen. Auch die moralische Leitung sei lückenhaft gewesen. Man habe die Presse einem Re⸗ iment unterworfen, das alle unabhängigen Artikel unterdrückt und damst eine

künstliche Stimmung erzeugt habe, die nicht den Tatsachen entspreche. Nicht das Parlament müsse in dem Vertrauen gestärkt werden. Der Fehler der Regierung set gewesen, eine öffentliche Meinung groß zu ziehen, deren Ergebnis es sei, doß infolge der letzten Vorgänge sogar in den Dörfern eine tiese Enttäuschung herrsche. Durch das Ver⸗ trauensvotum werde die Stimmung im Lande nicht geboben, man müsse die Männer und vor allem das Oberhaupt wechseln. Der Abg. Lairolle betonte, man habe nicht recht, mit den letzten Karten leichtsinnig zu spielen: Man brauche eine energische und tat⸗ kräftige Regterung. Der Aba. Violette stellte nach ver⸗ schiedenen Fragen über das Wirken der neuen Militär⸗ und Zivilbehörden feßtt, daß die Stimmen, die bei dem letzten Vertrauensvotum gegen die Regierung abgegeben worden seten, nicht gegen die abgegangenen Minister, sondern gegen Briand gerichtet waren. Darauf bemerkte Briand ausdrückuch, er sei darüber von Anfang an im Klaren gewesen. Der Abg. Violette bedauerte, daß Painlevé und der Keiegsminister Neoques zurückgetreten seien und fragte, ob letzterer, dessen Verantwortlichkeitsgefübl bekannt sei, wegen seiner Berichsertartung über die Orientarmee habe gehen müssen. Das französische Volk, das zu allen Anstrengungen fähig sei, werde seine letzten Opfer nicht unter der Führung Briands bringen. Auch der Abg. Goude bedauerte, daß der Kriegsminister 1 nicht mehr zurückgekehrt sei, glaabte, daß die Politik Briands gefährlich sei, und schioß, auch wenn Briand ein Vertrauensvotum erhalte, werde er nicht regieren können. Der Abg. Maginot führte aus, er scheue nicht vor der Feststell ing zurück, daß, was in dlesen beiden Jahren errescht worden sei, weit entfernt von dem sei, was erwartet worden wäre. Heute handele es sich um die letzte Anstrenaung. Die Tatsachen bewiesen, daß Briand Unrecht gehabt babe. Man müsse dadurch wieder berauskommen, daß man dem Lande neue Männer gäbe. Der Abg. Monzie untersuchte die von der Regierung ge⸗ stellte Vertrauensfrage und kam zu dem Schlusse, daß die neue Re⸗ giernng, die mit Verordnungen und nicht mehr mit Ge⸗ setzen vorgehen wolle, ein Versuch zur Diktatur sei. Auch der Admiral Bienaimé hielt die neue Regserung nicht für fähig, den Feind aus dem Lande zu verjagen. Schließlich führte Briand aus, er versuche nicht, auf die leidenschaftlichen, gegen seine Person gerichteten Angriffe zu antworten, er sei sicher, daß das Urteil der Abgeordneten sich schon vollständig fest herausgebildet hade, durch eine zu spät kommende Rede könne er daran nichts ändern. Wenn es den Abgeordneten nöttg erscheine, daß ein Mann, so oft er mit seinem Vorhaben nicht Glück hätte, ersetzt werden müsse, so müßten sie danach handeln. Man dürfe dabei aber nicht ohne Ueberlegung vorgehen. Nach den Ereignissen der letzten acht Tage dürfe man aber nicht sagen, daß die Regierung nicht halte, was sie verspreche. Hierauf schritt die Kammer zur Abstimmung und nahm mit 314 gegen 165 Stimmen eine Vertrauenstages⸗ ordnung an. Rußland.

1 Der Reichskontrolleur Pokrowsky ist nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zum Minister des Aeußern ernannt worden. Sein Nachfolger als Reichskontroller wurde der Gehilfe im Finanzministerium Feodosiew.

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m Ende der vorgestrigen Kammersitzung erklärte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Sonnino laut Meldung der „Agenzia Stefani“ inmitten gespanntester Auf⸗ merksamkeit als Antwort auf eine Anfrage Baslini: 8

„Es ist wahr, daß der schweizerische Gesandte mir eine Note de

deutschen Regterung und der drei ihr verbündeten Mächte übergebe hat, die besagt, daß Friedensverhandlungen begonnen werden sollten. Der schwetzerische Gesandte fügte hinzu, daß er diese Vermittlung in seiner Eigenschaft als Vertreter der deutschen Interessen in Italien übernommen und ketneswegs die Absicht habe, irgen welche Ver⸗ mittlung zu unternehmen, sondern nur zu übermitteln. Ich antwortete, fuhr Sonnino fort, indem ich Akt dovon nahm und dankte. Um au das in der Anfrage Baslini gestellte Verlangen zu antworten, erklär ich schon jetzt, daß in der Note feine einzige genaue Bezeichnung der Friedensbedingungen enthalten ist, auf Grund deren man versuche wolle, in Friedensunterhandlungen einzutreten.“

Sonnino verlas sodann die auf die Friedensbedingungen bezüglichen Worte der Note, deren Text durch die „Agenzia

Stefani“ in Uebersetzung wiedergegeben wurde, und fuhr fort

„Das ist alles. Im übrigen handelt es sich um Kriegs betrachtungen. Ich antwortete dem schweizerischen Gesandten, daß natürlich mich zuerst mit meinen Kollegen und mit den verbündete Regierungen verständigen müsse hinsichtlich der Antwort auf dies Note, die ebenfalls zwischen den vier feindlichen Mächten vereinbar worden ist. Ich möchte den Abgeordneten, der mich intenpelliert har sowie die anderen Abgeordneten, die dies ebenfalls vorhaben sollten darum erluchen, diese Debatte nicht in die Länge zu ziehen, und zwar aus folgenden Gründen nicht: In einer so heiklen Ange⸗ legenheit ist es sehr wichtig, daß die Verbündeten in vollem Einver nehmen vorgehen, nicht allein inbezug auf Kern und Wesen dessen was mitzuteilen sein wird, sondern auch hinsichtlich der Schattierunge der Form. Das wäre nun unmöglich, wenn jeder seine befondere Eindrücke von vornherein bekanntgeben wollte. Ich habe nichts weiteres hinzuzufügen.

Der Abgeordnete Baslini dankte dem Minister für die sofortige Beantwortung seiner Anfrage und sagte, um der be⸗ rechtigten Einwendung Sonninos Folge zu geben, verlange er keine weiteren Erklärungen. Hierauf wurde die Sitzung auf⸗

gehoben. Dänemark.

Bei der gestrigen Volksabstimmung über die Ab⸗ tretung der dänisch⸗westindischen Inseln an die Ver⸗ einigten Staaten stimmten laut Meldung des „W. T. B.“ 289 694 für und 157 596 gegen die Abtretun

Schweiz. 8

Die vereinigte Bundesversammlung hat zum Bundes⸗ präsidenten für das Jahr 1917, wie „W. T. B.“ meldet, den Bundesrat Edmund Schultheß, den Vorsteher des Volks⸗ wirtschaftsdepartements, und zum Vizepräsidenten den Bundesrat Calonder, den Vorsteher des Departements des Innern gewählt. v11“ Griechenland. 1” 8

Wie der „Corriere della Sera“ unter dem 14. Dezember meldet, wird heute abend oder morgen vormittag der griechischen Regierung ein Ultimatum der Entente übergeben werden.

Amerika.

Die Regierung der Vereinigten Staaten vo Amerika hat dem „Temps“ zufolge eine dritte Mit⸗ teilung an Frankreich und England gerichtet wegen der Verweigerung freien Geleits für den österreichisch⸗ ungarischen Botschafter. Nach der Begründung der amerikanischen Regierung ist die Versetzung des Botschafters ein diplomatisches Recht. Auf die vorhergehende Note an Frankreich und England war nicht geantwortet worden.

„Deutschlands Antwort auf die amerikanische An⸗ frage, betreffend die Versenkung des Dampfers „Lanas“ am 28. Oktober, ist, wie „W. T. B.“ meldet, beim Staats⸗