Die Bestimmungen gelten nicht für Zündhölzer, die im Ausland hergestellt sind.
§ 8 Die B stimmurgen treten mit dem Tage der Verkünduna, 8 e 2 und die §§ 4, 6 jedoch erst mit dem 1. Jantar 1917
Berlin, den 16. Dezember 1916. 8 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 1 Dr. Helfferich. 8
— Bekanntmachung, etreffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen. “
Vom 16. Dezember 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ern ächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
uflösung von Verträgen mit feindlichen Staats⸗ angehörigen aus Gründen der Vergeltung 8 § 1
Der Reichskanzler kann aus Gründen der Vergeltung einen Kauf⸗ oder Lie ferungsvertrag, den ein Deutscher mit einem Angebörigen Greßhritanniens und Irlands, Itoliens oder Frankreichs oder der Kolonten und auswärtigen Besitzungen dieser Staaten geschlossen hat, auf Antrog des Deutschen für aufgelöst erklären.
Die Aufhebungserklärung kann auf einen Teil des Vertrags be⸗ chränkt werden.
Soweit der Verkäufer zur Zeit der Stellung des Antrags die hm in bezug auf die Leistung der verkauften Sachen obliegenden Verpflichtungen schon erfühtt hatte, ist die Arfhebungserklärung ohne Wirkung. Hat der Käufer den Kaufpreis schon gezählt, so kann er hn, soweit der Vertrag aufgelöst ist, zurückverlangen.
Die Vorschriften der Abs. 1 bis 3 finden auf Werkverträge sowfe auf Frachtverträge, welche die Beförderung von Gütern zur See zum Gegenstande haben, und auf Mietverträge über Seeschiffe entsprechende Anwendung, Sie gelten nicht für Börsentermingeschäfte.
§ 2 Der Reichskanzler kann die Entscheidung durch allgemeine An⸗ ordnung oder im einzelnen Falle einer anderen Stelle übertragen und nähere Anordnungen über das Verfahren treffen.
II. Rechtsstreitigkeiten über Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen
§ 3
Hat ein Deutscher mit einem Angehörigen eines feindlichen Staates einen Vertrag geschlessen, so ist zur Entscheidung von Streitigkeiten über die Einwi kung des Krieges auf die Rechte und Pfl chten aus dem Vertrag auch das Gerscht, in dessen Bezirke der Deut che seinen allgemeinen Gerichtsstand bat, oder, wenn er im In⸗ land keinen allgemeinen Gerichtestand hat, das Gericht, in dessen Bezirk er sich dauernd aufhält, zuständig. 8
Liegen be’ Streitigkeiten der im §3 bezeichneten Art für die Zu⸗ stellung der Klageschritt an den feindlichen Staats ingehörigen die Vor⸗ aussetzungen der öffentlichen Zastellung vor und erbietet sich der Kläger, eine Mitteilung über den Inhalt der Klage unter Angabe des Gerichts und des Verbandlungstermins in einem neutralen Lante durch eingeschriebenen Brief unter der Adresse des Beklagten zur Post zu geben oder in anderer zweckentsprechender Weise an den Be⸗ kiagten zu befördern, so kann bei Bewilligung der öffentlichen Zu⸗ stellung das Gericht anordnen, daß die im § 204 Abs. 2 der Z vil⸗ prozeßordnung vorgeschriebene Einrückung nur einmal und nur im „Reichzanzeiger“ zu erfolgen hat. Das gleiche gilt in anderen Fällen, in denen das dem feindlichen Staatsangehörigegn zuzustellende Schrift⸗
stück eine Ladung enthält. Der Kläger hat geaubhaft zu machen, daß er die Mitteilung in
der im Abs. 1 bezeichneten Weise innerhalb angemessener Zeit zur Post gegeben hat oder daß die Mitteilung dem Beklagten zugegangen
ist; andernfalle kann das Gericht die Verhandlung vertagen und an ordnen, daß der Beklagte von neuem zu laden ist. 8
III. Schlußvorschriften
§ 5 Einem Deutschen im Sinne der vorstehenden Vorschriften stehen Uhuristische Personen oder Handelsgesellschaften anderer Aut gleich, die
im Inland oder in den Schutzgebieten ihren Sitz haben.
Dem Angehörigen eines feindlichen Staates im Sinne der vor⸗
stehenden Vorschriften stehen gleich:
1. natütliche Personen, die in dem feindlichen Staate ihren
Wovnsitz oder ihre gewerbliche Hauptniederlassung haben;
juristische Personen und Handelsgesellschaften anderer Art,
die in dem feindlichen Staate ihren Sitz haben;
Handelsgesellschaften anderer Art, die im sonstigen Ausland ihren Sitz haben, wenn an ihnen feindliche Staatsangehörige oder, soweit es sich um die Anwendung des § 1 bandelt, Angehörige der dort bezeichneten feindlichen Staaten uüber⸗
wiegend beteiligt sind.
Reichska⸗ Länder für anwendbar erklärt werden.
§ 7 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Se in Kraft. mfang sie
vö111“
Der Reichzkanzler bestimmt, wann und in welchem außer Kraft tritt. den 16. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
träge mit feindlichen Staatsangehörigen,
16. Dezember 1916. Vom 17. Dezember 1916.
“ 1 Auf Grund des § 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1396) wird folgendes
bestimmt: 8 Artikel 1
Die Entscheidung über die Auflösung von Verträgen mit feind⸗ lichen Staatsangehörigen aus Gründen der Vergeltung wird, unbe⸗ schadet der Befugnis des Reschs kanzlers zum Erlaß allgemeiner An⸗ ordnungen, dem Reichsschiedsgerichte für Kriegswirtschaft übertragen. den Vorsitzenden oder in dessen Ver⸗
tietung durch ein Mitglied, welches die Befähtgung zum Richter⸗
Die Enzscheidung erfolgt durch
1 amte besitzt. 3 8 Artikel 2
Der Antrag auf Auflösungserklärung ist schriftlich bei dem Reichs⸗
schiedsgerichte fur Kriegswirtschaft einzureichen. In dem Antrag ist der Inhalt des Vertrags darzulegen.
§ 6 8 Die Vorschriften der §§ 1, 2 können durch Bekanntmachung des skanzlers auf andere als die im § 1 bezeichneten feindlichen
zur Ausführung der Verordnung, betreffend Ver⸗ vom
Im einzelnen soll der Antrag namentlich angeben: die Vertragsparteien nach Namen, Stand oder Wohnort und Staatsangehörtgkeit; 8 den Zeitpankt der Schließung des Vertrag; den Vegenstand und den Umfang der Leistungen, auf die sich der Vertrag bezieht, sowie die Höhe des Entgelts; den Zeitpunft, in welchem der Vertrag zu erfüllen ist oder bei ordnungsmäßiger Erledigung zu erfüllen gewesen wäre; 3 die Abreden, durch welche für den Fall höherer Gewalt, eines Krieges usw. die Erfüllungszeit hinausgeschoben oder in fonstiger Weise Vorsorge getroffen wird; falls derartige Abreden nicht getroffen sind, ist dies ausdrücklich zu ver⸗ merken.
Der Antrag soll ferner angeben: “ inwieweit der Vertrag von der einen oder andern Seite oder von beiden Seiten schon erfüllt ist; inwieweit und aus welchen Gründen der Vertrag nach all⸗ gemeinen Rechtsgrundsätzen als fortbestehend oder binfällig angesehen wird oder aus welchen Gründen in dieser Be⸗ Fee Zweifel obwalten; die Gründe, die für die Auflösungserklärung geltend ge⸗
macht werden. Artikel 4
Ist eine Vertragsvartei eine junistische Person, so ist außer ihrem Sitze tunlichst anzugeben, welchen Staaten im wesentlichen die Be⸗
teiligten angehören. Ift eine Vertragsvarteit eine Handelsgesellschaft Sjarigt Name, Wohnort und Staats⸗
Gewerbe,
ohne juristische Persönlichkeit, fo ist Name, W angehörigkeit der Mitglieder anzugeben.
Artikel 5 48 8 Der Antragsteller soll die ihm zugänglichen, auf den Vertrag be⸗ züglichen oder sonst zur Aufklärung des Sachverhältnisses dientichen
Urkunden beifügen. Artikel 6
Das Reicheschiedsgericht kann vor der Entscheidung weitere Er⸗
mittlungen anstellen. 1““ Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen.
Artikel 7 Für die Entscheldung wird eine zur Reichskasse fließende Gebühr
erhoben. 3 Die Höhe der Gehühr wird von dem Reichsschiedsgerichte be⸗
stimmt. Die Gebühr soll in der Regel nicht weniger als fünfzig Mark und nicht mehr als eintausend Mark betragen. Aus besonderen Gründen kann von der Erhebung einer Gebühr Abstand genommen
werden. Das Reichsschiedsericht kann den Erlaß der Entscheidung von
der Vorauezablung der Gehühr abhängig machen Die Beitreibung der Gebühr erfolgt auf Ersuchen des Reichs⸗
schiedsgerichts nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Bei⸗ treibung öffent icher Abgaben. v“ Berlin, den 17. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
8 Helfserich.
Bekanntmachung über die Anmeldung von Auslandsforderungen.
Vom 16. Dezember 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)
folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Forderungen gegen Sch⸗ ner im feindlichen Aus land sind nach Maßhabe der vom 9 gr zu Frhcen Vorschriften anzu⸗
melden.
§ 2 1 Die Landeszentralbehörden bestimmen, bei welchen Stellen die
Anmeldungen zu erfolgen haben. G b Auf Erfordern dieser Stellen oder des Reichskanzlers ist jeder⸗
mann verpflichtet, binnen einer festzusetzenden Frist eine Erklärung darüber abzugeben, ob bet ihm die Voraussetzungen der Anmeldepflicht vorliegen sowie eine abgegebene Ertlärung oder Anmeldung durch
nähere Auskünfte zu ergänzen. 0
8 Die mit der Entgegennahme oder Bearbeitung der Anmeldungen befaßten Personen si d verpflichtet, über die aus Anlaß der An⸗ meldung zu ihrer Kenntnis gelangten Verhältnisse Verschwlegenheit
zu beobachten.
§ 4 8 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.
§ 5
Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhbundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft: 1. wer vporsätzlich den gemäß § 1 ergehenden Anordnungen des Reiche kanzlers über die Anmeldung oder einer gemäß § 2 Abs. 2 ergehenden Aufforderung nicht oder nicht inner⸗ halb der vorgeschriebenen Frist nachkommt; 2. wer bei der Anmeldung oder bei einer nach § 2 Abs. 2 ab⸗ zugebeaden Erkärung oder Auskanft wissentlich unvpoll⸗
ständige oder unrichtige Angaben macht; “ 3. wer den Vorschriften des § 3 zuwider Verschwiegenheit
nicht beobachtet. 3 In dem Falle der Nr. 3 tritt die Verfolgung nur auf An⸗
trag ein.
§ 6 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 16. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung,
betreffend Festsetzung des Zuschlags zu den Friedens⸗ preisen der zum Kriegsdienst ausgehobenen Pferde.
Vom 16. Dezember 1916.
Anuf Grund des Artikel 1 Abs. 4 der Verordnung des Bundesrats vom 30. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 983), betreffend Aenderung des § 25 des Gesetzes über die Kriegs⸗ leistungen vom 13. Juni 1873, bestimme ich in Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Festsetzung des Zuschlags zu den Friedenspreisen der zum Kriegsdienst ausgehobenen Pferde, vom 30. Auaust 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 984):
Der Zuschlag zu den Friedenspreisen der zum
Kriegsdienst ausgehobenen Pferde wird mit Geltung
vom 20. November 1916 auf 75 vom Hundert der
Friedenspreise festgesetzt. 11““ b Berlin, den 16. Dezember 1916. 6 Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in
Belgien hade ich gemäß der Verordnung über die Liquidation britischer Unternehmungen vom 29. August 1916 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgienz vom 13. September 1916 Nr. 253) folgende Liquidation an⸗
eordnet: 3 1) des in Belgien befindlichen Vermögeng der Firma: Antmerp
Water Works Company Limited London in Antwerpen (Ligquidator:
Rechtsanwalt Dr. J. M. Lappenberg in Antwerpen, Aufsichtsstelle
ür Handelsunternehmungen), B — 9; des in Belgien befindlichen Vermögens der Firma: Impersal
Continental Gas Association in London E. C. insbesondere der ihr
ehörigen Unternebmungen Compagnie du Gaz d’'Anvers in Ant⸗ penber und der Comvagnie Continentale du Gaz de Bruxelles in
Brüssel (Liquidator: Re chtsanwalt Dr. J. M. Lappenberg in Ant⸗
werpen, Aufsichtsstelle für Handelsunternehmungen). . Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.
Brüssel, den 16. Dezember 1916.
r Verwaltungschef bei dem Generalgouverneur in
8 Dr. von Sandt.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 285 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5615 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Ver⸗ ordnung vom 18. April 1916 über die Einfuhr von konden⸗ sierter Milch und von Milchpulver, vom 16. Dezember 1916,
unter Nr. 5616 eine Bekanntmachung über die Einfuhr und
Durchfuhr von Milcherzeugnissen aller Art, vom 16. Dezember 1916, unter Nr. 5617 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Zündwaren, vom 16. Dezember 1916, unter Nr. 5618 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen über den Verkehr mit Zündwaren, vom 16. Ke⸗ zember 1916, unter 1 Nr. 5619 eine Bekanntmachung, betreffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916, unter Nr. 5620 eine Bekanntmachung zur Ausführung der Ver⸗ ordnuna, betreffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916, vom 17. Dezember 1916, unter Nr. 5621 eine Bekanntmachung über die Anmeldung von Auslandsforderungen, vom 16. Dezember 1916, und unter Nr. 5622 eine Bekanntmachung, betreffend Festsetzung des Zuschlags zu den Friedenspreisen der zum Kriegsdienst aus⸗ gehobenen Pferde, vom 16. Dezember 19166. Berlin W. 9, den 19. Dezember 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
m Schmiedeobermeister Jakob Heck in Bad Homburg v. d. H. ist das Prädikat als Königlicher Hofschmiedemeister verliehen worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die am 12. Januar 1915 auf Grund der Verordnung, betreffkend die zwanasweise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22 Dezember 1914 (RGBl. S. 556) angeordnete Zwangsverwaltung der Firma H. Aron, Elek⸗ trizitätszählerfabrik G. m. b. H. in Charlottenburg ist aufgehoben Berlin, den 15. Dezember 1910.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. A.: Lusensky.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Den Domänenpächtern Ewald in Kl. Sdengowen, Re⸗ gierungsbezirk Allenstein, Wendland in Mestin, Kunigk in Bietau, Nickel in Pischnitz, Wolschon in Kamlau und Quassowski in Gohra, Regierungsbezirk Danzig, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verliehen worden.
1 Preußen. Berlin, 19. Dezember 1916.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel
und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen eine Sitzung.
Unter dem Titel: Einheitlichkeit der Betriebs⸗ führung auf den Staatseisenbahnen schreibt die „Nord⸗ deutsche Allgemeine Zeitung“:
Der Krieg stellt an den Betrieb der Staatseisenbahnen gan außerordentliche Anforderungen. Der preußische Eisenbahnminister bat sich daher veranlaßt gesehen um die Einheitlichkeit der Beteiebs⸗ führung in bestimmten Gebieten zu verstärken, eine Oher⸗ betriebsleitung einzusetzen. Nachdem für die westlichen Eisenbahn⸗ direktionsbezirke bereits Ende Oktober dieses Jahres „ Präsident der Eisenbahndirektion in Saarbrücken mit solchen besonderen Vollmachten ausestattet worden war, hat nunmett in gleicher Weise der Präsident der Eisenbahndirektion in Berlin für die mittleren und einen Teil der östlichen Bezirke die⸗ selben weitreichenden Befugnisse erhalten. Beide Präsidenten Nn als außerordentliche Kommissare des Ministers bestellt worden 89 haben als solche das Recht erbalten, für die ihnen zugewiesenen Be zirke selbständig Verkehrgsperren zu verhängen, Umleitungen des bg
Voll⸗
die zur Behebung eintretender Betriebsschwierigkeiten erforder 8 werden. Nach den Erfahrungen, die im Westen gemacht worden sind, läßt sich von dieser Oberbetriebsleitung eine schäfere Zusammenfossung des gesamten Betriebsapparates und damit eine Erhöhung der Leistung
fähtgkeit der Staatseisenbahnen erwarten.
Der Antrag soll ersehen lassen, ob die Auflösungserklärung für
den ganzen Vertrag oder nur für einz
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elne Teile beantragt wird.
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kehes vorzunehmen und überhaupt alle Abhilfemaßnahmen anzuor anah b
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8 8 Oesterreich⸗Ungarn. 11“
Der Kai der, gestern früh von Feiner mehrtägi
8 kaäaiser, t Irtägi Reise an die Front nach Wien zurückgekehrt ist, e 49 Laufe des Vormittags den mit der Kabinettsbildung betrauten Geheimen RNat Dr. von Spitzmüller in einstündiger Audsenz und nahm seinen Bericht über den Stand der Kabinettsbildung sowie über die gesamte politische Lage ent⸗ 8,129. e beance hierauf Dr. von Spitzmüller ie Ka 8 ug, die sich in vorgeschritt Stadi 2 dides sortzazeg n geschrittenem Stadium be
— Im ungarischen Abgeordnetenha 1 1n. i g hause teilte de Ministerpräsident Graf Tisza gestern mit, daß 92¹ Krönnder am 30. Dezember stattfindet, und beantragte, daß das Ab⸗ geordnetenhaus hierfür gewisse Vorkehrungen treffen und die Wahl des Paladin⸗Stellvertreters vornehmen möge, der gemeinsam mit dem Primas dem König die Krone aufs Haupt setzen soll. Ferner soll eine Abordnung gewählt werden, die nach dem feierlichen Einzug den König begrüßt und ihn ersucht, die Krönung vorzunehmen und die Erlaubnis zur Krönung der 8e oC bheher 8 Antrag des Ministerpräsidenten entspa ine lebhafte Debatte, über die „ 3.“, wi dercer „über die „W. T. B.“, wie Von der Opposition wurde der Vorschlag bekä
Tisza zum Paladin. Stellvertreter, der 8 Ae heläm te de eng. zu wählen. Graf Andrassy erklärte, der Ministerprästdent set in die um die ganze Nation in ihrer Ein⸗
Parteikämpfe zu sehr verwickelt, heit darstellen zu können. Viel geeigneter fuͤr dieses Amt wäre der
Erzherzog Joseph. (Bei Nennung dieses Namens bra Oppositio
in demonstrative Beifallsrufe aus.) Es sei die hheceans Fasche sicht verbreitet, daß der Gegensatz zwischen Opposition und Mehrheit nicht ohne Einfluß auf die Gefühle der ungarischen Orpesition für die Dynasste geblieben sei. Schon von diesem Gesicht punkte aus wäre die Wahl einer allgemein geachteten und geliebten Persönlichkeit der Dynastie wie des Erzherzogs Joseph zum Paladin⸗Stellvertreter
sehr empfehlenswert.
Die Debatte wird heute fortgesetzt.
Polen.
Das Generalgouvernement in Lublin teilt mit daß die am 15. November veranstaltete Zählung der anwesenden Zivilbevölkerung im österreichisch⸗ungarischen Okku⸗ pationsgebiet die Gesamtzahl von 3 495 476 Personen er⸗ 18 8 .g 8. 1 656 400 männliche und 1 839 076 weibliche Einwohner. ie durchschnittli b sdi beträgt 81 für den 114“ Beriscececgs sete
Großbritannien und Irland. 1
„Das Auswärtige Amt hat nach einer Meldun 8 „Reuterschen Bureaus“ auf Ersuchen der “ ee hs von Amerika dem österreichisch⸗ungarischen Botschafter n heee Grafen Tarnowski freies Geleit be⸗
— Im Unterhause kündigte der Kanzler der Scha Bonar Law gestern an, daß die Seen 1. tagung des Pa rlaments werde am 22. Dezember eintreten und die neue Tagung zeitig im Februar beginnen können. Der Minister teilte ferner mit, daß Lloyd George wahr⸗ scheinlich imstande sein würde, seine Erklärung heute abzugeben und daß sich unter den Vorlagen, die noch vor der Vertagung erledigt werden sollten, eine Kriegsanleihebill befinde, die s. Fehait iht 8 5 setzen würde, eine Anleihe aus⸗ geben, wenn es die Zeit dazu für geeignet daß das Parlament tage. 1.8 ““
Frrankreich. 8
Das Minsterium des Aeußern veröffentlicht der „Agence Havas“ zufolge nachstehende Mitteilung:
Der Botchaftsrat der Vereinigten Staaten hat dem Ministe⸗ rium des Aeußern die vom Reichskanzler angekünd gte Note der deutschen Regierung überreicht. Die deutsche Note, die nichts anderes ist als der vom Kanzler ii seiner Rede vom 12. Dezember baiet Tert eaeha g. 8. allgemeinen Vorschlag ohne An⸗ gabe irgend einer bestimmten Bedingung. ie er de 1 gung. Die Uebergabe fand ohne
. — General Joffre hat dem General Nivelle die Befug⸗ nüge 88 Oberbefehlshaber der Nord⸗ und der Nordostarmee ergeben.
— In dem von dem Kongreß der Sozialistischen Vereinigung des Seinedepartements angenommenen, bereits gestern kurz mitgeteilten Beschlusse heißt es der „Agence Havas“ zufolge:
Die perbuͤndeten Regierungen haben die Pfll t, die Vorschläge zu denen sich der Gegner bereit erklät, nicht 99 deren Fescrage bahme abzulehnen. Demgemäß fordert die Vereinigung des Seine⸗ epartements die verbündeten Regierungen auf, bei gleschzeitigen kräfligen Anstrengungen für die Landesverteidigung alle Verhandlungen anzunehmen, die notwendig sind, um amtlich von den Friedens⸗
edingungen Deutschlands unterrichtet zu werden.
Die Vereinigung fordert also erstens, keinen Vorschlag ohne dessen ernste Prüfung abzulehnen, zweitens die Vorschläge den betreffenden Parlamenten vorzulegen. Schließlich lädt die Rereinigung die verbündeten Regierungen für den Fall, daß ie Vorschläge unannehmbar erscheinen sollten, ein, sie öffentlich 88 den kriegführenden Völkern kund zu geben und selbst sofort durch formelle Gegenvorschläge das Kriegsziel bekanntzugeben, as sie für unbedingt erforderlich erachten.
Italien.
1 In Erwiderung auf mehrere Reden gab der Minister des ie en Sonnino gestern in der Kammer eine Erklärung 1 er die Auffassung ab, die die Regierung im Gegensatze zu forschiedenen Gerüchten von der Bedeutung des Schrittes der Uüinbdlichen Mächte für die Eröffnung von Friedensverhandlungen 2 von der Note der feindlichen Staaten hat, deren Tert zur ’ der Kammer gebracht worden ist. Sonnino führte er „Agenzia Stefani“ zufolge aus:
e. sind keine bestimmten Vorschläge vorhanden, außer dem all⸗ darübren Vorschlage, Friedensverhandlungen zu eröffnen. Wenn 8 hinaus Vorschläge gemacht worden wären, dann würden wir e was demenzsprechend zu tun wäre. Es wäre nicht praktisch nies auch nicht ernsthaft, heute darüber Erörterungen zu pflegen. 8 h ten wird kein Verbündeter irgend eine etwalge Bedingung in allein nng ziehen können, die ihm gegebenenfalls in einer für ihn 18 eimmten Form angeboten wäre. Im öffentlichen Interesse Rüch auf Grund der den verbündeten Regierungen schuldigen Ieveitsten kann ich Ihnen nichts mitteilen, was sich auf den 6 der Antwort bezieht, die wir auf diesen Schritt Fffentlie feindlichen Mächte crteilen werden. Die Antwort wird ver⸗ Wir 95 werden, sohald darüber ein Einvernehmen getroffen ist. Frieder e wünschen sehnsüchtig den Frieden, und zwar einen dauerhaften est 8 ber wir sehen als einen dauerhaften Frieden eine von Fegte Regelung an, deren Dauer nicht von der Festigkeit etten abhängt, die geschmiedet sein könnten, um sie einem
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oder dem anderen Volke anzulegen, sondern von dem gemeaten
Gleichgewicht zwischen den Stoaaten, von der Gründ⸗ satzes der Nationalitäten, von dem —— der eeee und der Zivilisation. Wir streben in feiner Wetse nach irgend einer internatlonalen . jochung oder der Vorherrschaft oder einer Ee nichtung von Völkern oder Nationen bedingt. Angesichts eines ernst⸗ haften Vorschlags für bestimmte Grundlagen von Verhandlungen die den oben dargelegten Forderungen der Gerechtigkeit und der Zivilisattien Genüge tun köͤnnten, würde sich niemand von vornherein weigern, darüber zu verhandeln. Aber bis jetzt zeigt auch im entferntesten nichts, daß diese Bedingungen in dem gegenwärtigen Falle sich verwirklichen, und es sind sogar sehr viel Dinge vorhanden, die auf das Gegenteil hindeuten.“ — Sonnino schloß, indem er die Kammer beschwor, die Beratung nicht mit der Annahme irgendeiner Tagerordnung zu schließen, die die Ver⸗ mutung zuließe, daß Italten in der Aufnahme des von Deutschland gemachten hinterhaltigen Schrittes eine von der seiner Verbündeten verschiedene Haltung einnehmen könnte. Demgemäß forderte Sonnino die Kammer auf, der Regierung in einer Tagesordnung ihr volles und ganzes Vertrauen auszudrücken.
Die einzelnen bedeutenden Stellen der Rede Sonninos wurden mehrfach durch den Beifall der Kammer besonders hervorgehoben und ihr Schluß wurde mit einer eindrucksvollen Kundgebung aufgenommen. Durch Zuruf wurde der Anschlag der Rede beschlossen. Der Ministerpräsident Boselli verlangte seinerseits, daß die Kammer die einfache Tagesordnung beschließe mit dem Ausdruck des vollständigen unbedingten Vertrauens. In namentlicher Abstimmung wurde die einfache Tagesordnung mit 352 Stimmen gegen 41 genehmigt.
Niederlande.
1 Beantwortung des Abteilungsberichtes der Zweiten Kammer über das Budget des Minfsierche des Aeußern teilte der Minister des Aeußern, wie „W. T. B.“ meldet mit, daß die niederländische Note vom 11. April an England über die Beschlagnahme von Briefpost unbeantwortet geblieben sei. Im November habe er gegen die Be⸗ schlagnahme deutscher, aus Holland nach Uebersee, besonders nach Indien und Amerika, gesandter Bücher und Zeitschriften in England Einspruch erhoben. England habe geantwortet, es sei dazu berechtigt, habe sich jedoch bereit erklärt, eine ähnliche Reßelüng s. wie “ mit Amerika, sodaß Uni⸗ 9 en und andere öffentliche Körperschaften wissenschaftliche und technische Schriften erhalten könnten. 6 biene gschafüliche sollten unter bestimmten Umständen auch gewisse Personen ein⸗ geschlossen werden. Mit Bezug auf die Versenkung des Dampfers „Palembang“ wies der Minister auf die be⸗ stimmten Erklärungen des deutschen Admiralstabes hin. Hier⸗ gegen könne er nur Vermutungen aufstellen. Die deutsche Regierung lehne es ab, den Fall einem internationalen Unter⸗ suchungsausschuß zu überweisen. Für die inzwischen auf⸗ geklärte Blom mersdyk⸗Angelegenheit verwies der Minister auf das Orangebuch. 8
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Dem Reichstag ist gestern vom Ministerium des Aeußern eine Vorlage, betreffend die Abtretung der dänisch⸗westindischen Inseln an Amerika, zugegangen.
Türkei.
Nach einer verspätet eingetroffenen Meldung des „W. T. B.“ hielt der Minister der auswärtige Angelegenheiten Halil Bei in der Sitzung der Deputienenkammer am 14. d. M. folgende Rede: 8
Seit zweieinhalb Jahren seufzt der größte Teil der ziv’lisierten Welt unter dem Kriege. Eine gewaltige Armee von 1 als 20 Millionen Menschen schlägt an den verschiedenen Fronten. Hunderttausende junger Leute, unzählige Männer, die an der Ent⸗ wicklung des Fortschrittes des zwanzigsten Jahrhunderts und an dem Wohlergehen der Menschheit arbeiteten, sind verloren. Die Werke der Zivilisatten und des Fortschrittes sind mit dem Untergang bedroht. Wir und unsere Verbündeten wünschten diesen Krieg nicht, wir waren gezwungen, den Kampf aufzunehmen, der von unseren Feinden vorbereitet war, um unsere Existenz, zu vernichten und unsere Entwicklung zu hindern. Dieser Krieg, der sich für uns und unsere Verbündeten gleich bei Beginn als ein Verteidigungs⸗ krieg erwies, hat auch heute diesen Charakter nicht verloren. Weil heute die von unseren Armeen und denen unserer Verbündeten während zweieinhalb Jahren errungenen Siege und Erfolge mit einem neuen Ruhmeskranze gekrönt worden sind, wünschten unsere großen Herrscher im Gefühl der Menschlichkeit und um weiteres Blut⸗ vergießen zu verhindern, unseren Fetnden, für den Fall, daß sie geneigt sein würden, darauf zu hören, Friedensbedingungen vorzu⸗ chlagen, die mit unserer zukünftigen Entwicklung, unseler nationalen Existenz und unserer Ehre vereinbar sind. Unsere Regierungen ließen am letzten Dienstag unseren Feinden durch Vermirtlung der neutralen Mächte, die mit dem Schutz der Untertanen in den kriegführenden Ländern betraut sind, eine Note zugehen, deren Inhalt Sie kennen. Wir warten mit Ruhe ihre Antwort ab, im Vertrauen auf den Heroismus unserer Armee und den Opfersinn unseres Volkes. Wenn sie eine günstige Antwort geben, erwächst uns daraus Ruhm, wenn sie
oblehnend verhalten, faͤllt auf sie die Verantwortlichkeit. Das letzte Land, das dusch unsere Feinde in diesen schrecklichen Kampf hineingezogen wurde durch ruchlose Mittel und zur Befriedigung seiner Gier nach Eroberung und Umwälzung, ist jetzt niedergeworfen. Das verhängnisvolle Schicksal Rumäniens hat in den feindlichen Ländein tiefen Eindruck gemacht. Vor den Stürmen der An⸗ klage und der Erbitterung, die sich dort erhoben haben, sind die Regierungen gezwungen, ihr Amt niederzulegen, und ihre Ober⸗ befehlshaber sind gezwungen, zurückzutreten. Die Krisen folgen sich dort. Während Frankreich und England im Zusammenhang mit diesen Veränderungen sich bemühen, ihre von Angst erfüllten Völker wieder hoffnungsvoll zu machen, erkannte der russische Ministerpräsident Trepow die Notwendigkeit, dem niedergedrückten russischen Volke seinen tausendjährigen Traum vorzuspiegeln. Er erklärt, daß Frankk⸗ reich und England damit einverstanden sind, daß Rußland Konstantinopel seine Gewaltherrschaft auferlegt, und daß es not⸗ wendig ist, daß das russische Volk weiß, warum 28 sein Blut vergießt. Wir haben nicht die Gewohnheit der Prahlerei. Wir antworten auf die Wahnideen Trepows mit der Wirklichkeit der Tatsachen und wir danken Gott, daß er unseren Fahnen gestattet hat, siegreich in den rumäntschen Pässen zu wehen auf Rußlands kürzestem Wege nach Konstantinopel. Sie haben diesen Krieg begonnen, berauscht von ehrgeizigen Ansprüchen und in der Verfolgung von Trugbildern. Wir kämpfen, wir marschieren auf dem Wege der Wahrheit, wir werden unseren Weg fortsetzen im Vertrauen auf den Allmächtigen und gestützt auf die Kraft unserer Armee und den Opfersinn unseres Volkes, zum Frieden bereit und zum Kriege entschlossen.
Griechenland. Die Annahme der Forderungen
deutet den „Times“ Thessalien und die Verbringung der
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derr der Gatents be⸗ zufolge, die Entfernung der Armee aus und die Artillerie nach dem Pele⸗ onnes. Die Verbündeten werden wegen der Ereignisse in den ersten Tagen des Dezember noch eine Note an die griechische Negierung
richten. Inzwischen warten der französische und de englische Ge⸗ b“ 1“ 1 “ “ “
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sandte Instruktionen ab. Die Verlegung der Truppen und der Artillerie, die unter Aufsicht der Militärattachées von Offizieren der Verbündeten geleitet wird, wird ungefähr drei Wochen in Anspruch nehmen. 1
— Der Ministerpräsident Lambros hat, wie „W. T. B.“ meldet, erklärt, daß die Blockade erst aufgehoben würde, wenn die Frage der Genugtuung gelöst sei.
Trotz Regenweiter und bodenloser Wege macht die folgung in der Ost⸗Walachei rasche Fortschritte. Die Trümmer der rumänischen Armee werden unaufhaltsam in das kaum 80 km breite Viereck hineingetrieben, das im Osten von den Donausümpfen, im Westen vom Gebirgsstock der Karpathen und im Norden vom Sereth begrenzt wird. Ein aussichtsreicher Widerstand in diesem flachen, vom Buzau⸗Fluß durchflossenen Gebiet ist nicht mehr wahrscheinlich, seitdem dieser Fluß in breiter Front von den Verfolgern überschritten wurde. Die einzige größere Stadt, die die Rumänen in diesem Gebiet noch besitzen, ist Ramnicu⸗Sarat: die Städte Braila Galatz und Foesani gehören geographisch und strategisch bereits zur Serethstellung. In der Dobrudscha haben die Bulgaren die Russen bis südlich Babadag getrieben. Die Front der Verbündeten hat nunmehr die größtmögliche Verkürzung um 900 km erreicht.
Die Lage auf dem westlichen Kriegsschauplatze ist von lokalen Kämpfen abgesehen, unverändert. Der Vorstoß der Franzosen bei Verdun ist nichts als eine politische De⸗ monstration und kann auf die Gesamtlage keinen Einfluß aus⸗ üben. Die Bilanz des Jahres 1916 wird für die Franzosen durch den geringen örtlichen Erfolg nicht gebessert. Nach monatelangen blutigen Kämpfen und schwersten französischen und englischen Verlusten ist die Front in Frankreich und Belgien bis auf minimale Aenderungen im Dezember 1916 dieselbe, wie im Dezember 1915. J“
Berlin, 18. Dezember, Abends. (W. T. B.) An West⸗ und Ostfront nichts Wesentliches.
In der Wala chei kleinere, für uns günstige Kämpfe.
In der Norddobrudscha ist die Linie Babadag-— Pe⸗
cineaga überschritten.
Großes Hauptquartier, 19. Dezember. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 9 Auf beiden Somme⸗Ufern wurde das Geschütz⸗ Minenwerferfeuer vorübergehend lebhafter. Nordwestlich und nördlich von Re ims sind französische Abteilungen, die nach starker Feuervorbereitung gegen unsere Gräben vorgingen, zurückgetrieben worden.
Heeresgruppe Kronprinz.
Am Nachmittag steigerte sich auf dem Ostufer der Maas der Feuerkampf. Die Franzosen griffen den Fosses⸗ Wald an. Die vor unserer Stellung liegende Chambrettes Ee blieb nach Nahkampf in ihrer Hand; an allen anderen Stellen der Angriffsfront wurden sie abgewiesen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. 8 . Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. 16 Südlich des Narocz⸗Sees und südlich der Bahn Pa rnopol — Zloczow nahm zeitweilig die Artillerietätigkeit zu. Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. Am Gutin Tomnatek in den Waldkarpathen wurden russische Patrouillen, an der Valeputna⸗Straße Angriffe eines russischen Bataillons abgeschlagen.
Heeresfront des Generalfeld marschalls von Mackensen.
„Bei Teilkämpfen wurden in den beiden letzten Tagen über 1000 Russen und Rumänen gefangen eingebrach und viele Fahrzeuge — meist mit Verpflegung beladen
erbeutet.
In der Nord⸗Dobrudscha hat der Feind seinen Rückzug über 2 ausgebaute Stellungen hinaus nordwärts fortgesetzt. Die Armee dringt gegen die untere Donau vor. 1“
Mazedonische Front.
An der Struma Patrouillen⸗Unternehmungen, die für die bulgarischen und osmanischen Truppen günstig ausgingen. Der Erste Generalquartiermeister.
Ludendorff.
und
*
Oesterreichisch⸗ungarischer Wien, 18. Dezember.
meldet: 1 Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Lage unverändert.
Heeresfront des Generaloberste Erzherzog Joseph.
Beiderseits des U Tales griffen die Russen unsere Stellungen nach heftiger Artillerievorbereitung an. Die Kämpfe sind noch nicht abgeschlossen.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls
Prinz Leopold von Bayern. „Riussische Vorstöße gegen unsere Feldwachlinie bei Augustowka blieben erfolglos. Ebenso scheiterten schwäch⸗ liche feindliche Angriffe gegen unsere neuen Stellun Bol Porsk. 8
Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. Der Stellvertreter des * des Generalslabes.
von Hoefer, Feldmarschallentnant. 8