Für die Anmeldungen müssen Vordrucke benutzt werden, die bei
der Gemüsekonserven⸗Kriegsgesellschaft m. b H. zu Braunschweig anzu⸗ fordern siad. Das Eigenlum an diesen Faßbohnen darf ohne unsere Genehmigung nicht welter übertragen werden. — Bohnen, die uns nicht angezeigt werden, dürfen zu keinen höheren Preisen als den oben festgesetzten Höchst⸗ preisen verkauft werden. 8 Gemeinnützigen Stellen, die im Interesse der Ernährung der Bevölkerung von Behörden ins Leben gerufen worden sind, werden die von ihnen beschafften 2g nicht abgenommen werden; zur Anzeige sind sie jedoch verpflichtet. Ueber die Höchstpreise für Faßbohnen im Kleinhandel erfolgen noch beson ere Bekanntmachungen. “ 1 Braunschweig, den 16. Dezember 1916. Gemtsekonserven⸗Krsegsa⸗seln hef mit beschränkter Haftung. Dr. Kanter. 5 1“
8 ““ “ Auf Grund der Verordnung des Reichskanzlers vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Gemüse (4GBl. S. 914) geben wir mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers bekannt: Die Fabrikationshöchstpreise für Bohnenkonserven in luftdicht erschlessenen Bebältnissen, d h. di⸗ Preise, die die Fabriken höchstens beim Absoetz an die Händler in Aur chnung bringen dürf n, sind für ie 1/1. Doje von 900 cem Rauminhalt wie folgt festsesetzt: Junge Sch utt. und Brechbohnen . 0,66 ℳ Junge Sch itt⸗ u d Brechbohnen I, Kaup⸗Perl⸗ bohnen und K up⸗Wachsbohnen TIIö J““ aller Art aus norddeutschen Fa⸗ t ken 8 Stangenbohnen aller Art aus Fabriken Bayerns, Württembergs, Badens und Ellaß⸗Lorthringens. Junge große Bohnen 0 83 Funge große Bohnen I... 1,03 Die Fabrikationshöchstpreise der übrigen Packungen werden andelsüblich wie folgt, errechnet: die 1/2 Dose kostet die Hälfte der 1/1 Dose zuzüglich 0,07 ℳ Bei Brechbohnen und Schnitibohnen aller Art kostet die 1 1/2/1 Dose das 1 1/2 ache der 1/1 Dose weniger 0,01 ℳ dis 2/1 Hose das Doppelte der 1/1 Dose weniger 0 03 ℳ die 2 7/2/1 Dose das 2 1/2 fache der 1/1 Dose weniger 0,05 ℳ Bei jungen g oßen Bohnen k stet die 1 1/2/1 Dose das 1 1/2 fache der 1/1 Dose weniger 0 02 ℳ
8 die 2/1 Lose das Doppelte der 1/1 Dose weniger 0,05 ℳ
die 2 1/2/1 Dose das 2 1/2 fache der 1/1 Dose weriger 0,08 ℳ
Die Konservenfahrikanten sind verpflichtet, nachzuprüfen, ob sie
cht in der Lage sind, zu geringeren als den Höchtpreisen zu verkaufen.
Für die Errechnung der Höchstpreise bestehen folgende Vor⸗ schiiften: Der Preig der Konserven setzt sich zusammen 1. aus den P eisen der verbrauchten Rohware,
. aus den sonstigen 8 Gewinnes.
Zu 1. Der Bedarf an Rohware für die ½1 Dose beträgt bei Schniti⸗ und Brechbohnen aller Art 750 g, bei jungen großen Bohnen 2000 g.
Die Pieise der Rohgemüse, die der Kalkulation höchstens zu Grunde gel gi werden dürfen, betragen bei
Schnittbohnen für 1/2 kg 6099; Schnitttobnen 1, Keup⸗Perlbohnen und Krup Wachsbhohnen “ 0,12 ℳ norddeulsche Stangenbohnen.. 0 15 ℳ . 0,22 — 0,23 ℳ 6 20
südtentsche Stangeabohnen.. sngen großen BHohnen .. — u 2. Für Dosen, Loöhne, Betri⸗bsunkosten, Handlungs⸗ und Genera unkost’n und Gewinn dürfen folgende Gesamtzuschläge nicht überschritten werden: hi jungen Schnitt⸗ und Brechbohnen 0,51 ℳ bii jungen Schnitt⸗ und Beochbohnen I, Kr. p Perlbobnen und Krup⸗Wachsbohnen 0 52 ℳ 8 0 53 ℳ 0,54 6
bei S angenbobnen x 6”] bei jungen großen Bohnen Fabriken, die geringere durchschnittliche Einstandspreise für die Rob⸗ ware oder, einschließlich eines angemessenen Gewinnes, geringere Selbstkonen bei der Verarbeitung haben, als hier angegeben, sind verrfl chtet, die Höch preise entsprechend herabzusetzen. In dieser Beztehung ist eine Kontrolle der Fabriken vor esehen.
Bohnenkonserven, die auf Grund der Gestehungspreise zu diesen Preisen nicht abgesetzt werden können, werden von uns im Interesse der Gesamtheit einbeitlich bewirtschaftet werden. Zu diesem Zwecke haben die j tzigen Eigentümer bei der Gemü ekonserven⸗Kriegsgesell⸗ schift m. b. H. zu Braunschweig bis zum 25. Dezember 1916 an⸗ zugeben,
a) welche Mengen Bohnenkonserven dieser Art sie in ihrem Besitz haben. b) die Belege darüber zu erbringen, wie hoch die Gestehungs⸗ costen der Konserven sind.
Für die Anmeldungen müssen Vordrucke benutzt werden, die bei der Gemüsekonserven⸗Kriegsgesellschaft m. b. H. zu Braunschweig an⸗ zufordern sind.
„Dte Konserven werden sodann von uns übervommen werden. Ohne unsere Genehmtgung darf das Eigentum an diesen Bohnen nicht über tragen werden.
Bohnen, die uns nicht angezeigt werden, dürfen zu keinem höheren Preise als den oben festgesetzten Höchst⸗ preisen verkauft werden.
Die Kleinbandelspreife werden in ühlicher Form errechnet. Zunächst wird zu den Fabrikartonspreisen ein Pausch lsatz für Fracht von 0,05 ℳ auf die 1/1 Dose (auf die übrigen Dosengrößen ent⸗ sprech nd) zugeschlagen. Hierzu wird ein Aufschlag von 20 % hinzu⸗ gerechnet. Dieser Aufschlag stellt eine Entschäaͤdigung der Unkosten des Groß⸗ und Kleinhandels sowie dessen Gewinn dar.
Braunschweig, den 16. Dezember 1916.
Gemüsekonserven⸗Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Dr. Kanter.
Uebersicht über die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1917 voraussichtlich stattfindenden Prüfungen zum
Seesteuermann und Schiffer auf großer Fahrt. 8 Termine für die Prüfungen b
——
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72 9 5 9 2
Seesteuermann. Schiffer auf großer Fahrt. Strallund. . . Januar 30 Elsfletih . . Febrzar 21. Bremen . Februar Mitte Danztg März 29 Hamburg. . 8 15. 11u“ 1““
El fleih. 8 21. 8 Altona.. “ 22. 8
Anmerkung. Alle Termine können verschohben werden. Meldungen zu einer Müf u. sind an den Vorsitzenden der Komm ssion fü die See⸗ schiffer⸗ und Sersteuermannsprüfangen der betreffenden Seefahrtschule zu
ö
Fabrikationskosten einschließlich des
UNebersicht über die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1917 voraussichtlich stattfindenden Seedampfschiffs⸗ maschinistenprüfungen sowie Vor⸗ und Haupt⸗
prüfungen zum Schiffsingenieur.
zum 8 Seemaschinisten IV. und III. Klasse. Lübeck . . Januar 3. Flensburg Steitin . . . 8. Stettin. Lübeck 14. Hamburg. . Bremen. 15. Rostock .. 22. Flensburg 16. Flersburg. 27. Rostock. 8 19. Geestemünde.. 5. Lübeck .. 21. Königsberg. 88 Hamburg 22. Stettin... “ 12. Stetiin. Flensburg Flensburg Hamburg. Stettin... Flen burg. Bremerhaven Roöstock.. II. und I. Klaffe. Januar 16. Hamburg*). Februar 13. Flegeburg 8 27. Rostock.. März 7. Schiffsingenieur. Vorprüfung: . Hauptprüfung: Hamburg . . . März 15. Hamburg . März 14. Anmerkung: Alle Termine können um einige Tage verschoben werden. Meldungen zu einer Prufung sind an den Vorsitzenden der betreffenden Prüfungskommission zu richten. *) Nur Prüfung zum Maschinisten 1. Klasse. 9 „ 2. Klasse.
N.
. Februar 13.
19. 22.
Flensburg. Faensburg Flensburg Hamburg**)
27. 28.
*
Bekanntmachung. vH
Dem Häutebändler Falk Baumblatt, Pleicherkirchga in Würzburg, wird mit sofortiger Wirksamkeit der Handel mit
Würzhurg, den 15. Dezember 1916. Stadtmagistrat. Brand.
11 b 8 *
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5623 eine Verordnung über die Einschränkung der Malzverwendung in den Bierbrauereien, vom 16. Dezember 1916, und unter
preise für Soda, vom 18. Dezember 1916. Berlin W. 9, den 19. Dezember 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ggförst Warbeck in Polle, Robitzsch in Hro; Bartél, Hillenkamp in Forst⸗ newuld, Kühbacher in Sterbfritz sowie dem Land⸗ messer mit dem Titel Oberförster Sonnrag in Berlin den
verleihen. 8
J“ 1“ “ ————— 8 1 8
88 8 8 8. 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem in Allerhöchstihrem Geheimen Zivilkabinett angestellten Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Paul Massebus den Charakter als Hofrat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Arnsberg getroffenen Wahl den Apothekenbesitzer Theodor Schwarz daselbst als unbe⸗ soldeten Beigeordneten der Stadt Arnsberg für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt. ö“
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Polizeisekretär Paul Brose als Geheimer expedterender Sekretär und Kalkulator angestellt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Titel Hegemeister wurde verliehen den Förstern: im Regierungsbezirk Königsberg i. Pr.:
Brauer in Müllershorst, Oberförsterei Gertlauken; Hoch⸗ feld in Zweiteichen, Oberförsterei Wichertshof; Lockwald in Steinwalde, Oberförsterei Tapiau; Matusch in Margen, Ober⸗ försterei Kobbelbubde; Schrage in Bieberswalde, Oberförsterei Tapiau; Seegardel in Schäferei, Oberförsterei Klooschen; Soecknick in Kegels, Majoratsforst Juditten; Woköck in Wilhelmshorst, Oberförsterei Warnicken; Zenker in Georgs⸗ höhe, Stiftsforst Maldaiten;
im Regierungsbezirk Gumbinnen:
Fleischer in Pötschkehmen, Oberförsterei Eichwald; Friese in Schleuse, Oberförsterei Skallischen; Gillweit in Grünwalde, Oberförsterei Brödlauken; Koenke in Jonischken,
Heydtwalde; Kupczyk in Argenbruch, Oberförsterei Wilhelms⸗ bruch; Maurach in Rahnkallwen, Oberförsterei Astrawischken;
in Angerapp, Oberförsterei Skallischen; Schärrmann in
Katzenfang, Oberförsterei Trappönen; Schwarz in Schönhof,
Oberförsterei Neu Lubönen; Todtenhaupt in Heydtwalde,
Oberförsterei Heydtwalde; Willgeroth in Notz, Oberförsterei
Tzullkinnen; Wilke in Seedranken, Oberförsterei Rothebude; im Regierungsbezirk Allenstein:
Arnswald in Jaschkowen, Oberförsterei Breitenheide; Butz in Ratzeburg, Oberförsterei Ratzeburg; Collasius in Eichental, Oberförsterei Wolfsbruch; Gerleit in Grünwalde, Oberförsterei Puppen; Höffgen in Bärenwinkel, Oberförsterei Puppen; Jost in Ostau, Oberförsterei Grüneberge; Klatt in
Sakrent, Oberförsterei Cruttinnen; Mielisch in Eiche, Ober⸗
4 Lö1“
sse 1
Leder und Großotehhäuten für das Reichtgebiet untersagt.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummet 286
Nr. 5624 eine Bekanntmachung über Aenderung der Höchst⸗
Titel Forstmeister mit dem Nange der Räte vierter Klasse zu
Oberförsterei Norkaiten; Kopitz in Lindenberg, Oberförsterei
8
Petznick in Schakummen, Oberförsterei Warnen; Rosenthal⸗
zrsterei Lyck: Schultz in Wolfsbruch, Oberförsterei Wolfs⸗
ruch; Seunff in Schillings, Oberförsterei Kudippen; Staerker in Althof, Oberförsterei Kudippen; Weigel in Seehorst, Oberförsterei Kurwien; Weiß in Graskau, Ober⸗ försterei Purden; Zimmermann in Luckabude, Oberförsterei Reußwalde;
im Regierungsbezirk Danzig:
Gehlmann in Karpno, Oberförsterei Lippusch; Hoefer in Wirthy, Oberförsterei Wirthy; Hoffmann in Starsin, Oberförsterei Darslub; Huß in Darslub. Oberförsterei Darslub; Jagusch in Scharnow, Oberförsterei Wilhelmswalde; Koseck in Grunwalde, Oberförsterei Gr. Bartel; Krotki in Wittomin, Oberförsterei Kielau; Lojeweski in Hasenwinkel, Oberfö sterei Wilhelmswalde; Lüpcke ig Eibenrode, Ober⸗ försterei Lorenz; Luthardt in Pasewark, Oberförsterei Steegen; Maaß in Glinow, Oberförsterei Sullenschin: Müller in Rehhof, Oberförsterei Schönberg; feiffer in Vaterhorst, Oberförsterei Darslub; Schultz in Brodden, Ober⸗ försterei Pelplin; Schulz in Musa, Oberförsterei Darslub; Schütt in Marienhain, Oberförsterei Gnewau; Trosiener in Golluhn, Oberförsterei Lorenz; Winkelmann in Schlag,
Oberförsterei Deutschheide; Zastrow in Mirchau, Oberförsterel Mirchau; im Regierungsbezirk Marienwerder:
Beisert in Grünthal, Oberförsterei Köniasbruch; Deutsch⸗ mann in Sternbach, Oberförsterei Lindenbusch; Glinski in Altfließ, Oberförsterei Osche; Kloniecki in Gunthen, Ober⸗ försterei Marienwerder; Krüger in Wildungen, Oberförsterei Zanderbrück; Manke in Lukowo, Oberförsterei Czersk; Neitzel in Rehberg, Oberförsterei Lautenburg; Rose in Char⸗ lottenthal, Oberförsterei Charlottenthal; Scheffler in Buß⸗ berg, Oberförsterei Tütz; Schendel in Jägersberg, Ober⸗ försterei Hammerstein; Scholz in Spirwia, Oberförsterei Gildon; Scholz in Labodda, Oberförsterei Königsbruch; Thalmann in Plochotschin, Oberförsterei Warlubien; Thieme in Ferdinandshof, Oberförsterei Eisenbrück; Utech in Barloggi, Oberförsterei Schüttenwalde; 8
im Regierungsbezirk Potsdam:
Arndsen in Raedel, Oberförsterei Lehnin; Chérié Colpin, Oberförsterei Colpin; Koltermann in Neuland, Ober⸗ försterei Zechlin; Levien in Freienhagen, Oberförsterei Neu⸗ holland; Lubahn in Fristow, Oberförsterei Alt Ruppin; Luda in Crams, Oberförsterei Alt Placht; Masurath in Neu Globsow, Oberförsterei Menz; Puls in Wucker, Ober⸗ försterei Reiersdorß; Reese in Knurtschlag, Oberförsterei Zehdenick; Schäfer in Lottsche, Oberförsterei Liebenwalde; Schulze in Vogelsang, Oberförsterei Zehdenick; Thieme in
Forsthaus Werbellinsee, Oberförsterei Grimnitz; Zäpernick in
Birkholzgrund, Oberförsterei Kremmen; im Regierungsbezirk Frankfurt a. OH..
Blanue in Klossow, Oberförsterei Neumühl; Brauns in Sorauer Wald, Oberförsterei Sorau; Konetzke in Friedrichs⸗ thal, Oberförsterei Geünhaus; Kuchenbäcker in Gr. Muck⸗ rower Teerofen, Oberförsterei Dammendorf; Kunstmann in Rohrbruch, Oberförsterei Marienwalde; Michaelis in Cich⸗ wald, Oberförsterei Neuhaus; Ra domski in Schützenhaus, Oberförsterei Lübben; Reichardt in Dolgensee, Obersörsterei Döllensradung; Schönrock in Coritten Dikte, Oberförsterei Lagow; Seele in Wolfsgrube, Oberförsterei Driesen;
im Regierungsbezirk Stettin:
Bergemann in Eggpesin, Oberförsterei Eggesin; Krüger in Stabenow, Oberförsterei Jakobshagen; Plötz in Forsthaus Eichfeuer, Oberförsterei Mützelburg; Reimer Bevernteich, Oberförsterei Jädkemühl; 8 1
im Regierungsbezirk Köslin:
Lemke in Reiherhorst, Oberförsterei Taubenberg; Quandt
in Renkenhagen, Oberförsterei Altkrakow; im Regierungsbezirk Stralsund:
Badestein in Sürprerow, Oberförsterei Darß; Lenck in Segebadenhau, Oberförsterei Poggendorf; Nürnberg in Jägerhof, Oberförsterei Jägerhof; Schwartz in Mönchaut, Oberförsterei Werder; Zarnack in Süderholz, Oberförsterei Poggendorf; “
im Regierungsbezirk Posen:
Grun in Stierwald,“ Oberförsterei Hundeshag in Wanda, Oberförsterei Wanda; Peetsch in Tannenberg, Oberförsterei Wanda; Rubach in Antons wald, Obersförsterei Wronke; Schultz in Josephsthal. Oberförsterei Mauche; Smolibocki in Kalischerheide, Oberförsterei Grenzheide;
Sommerfeld in Schierzig, Oberförsterei Brätz; Wozniak
in Hegewald, Oberförsterei Wronke; im Regierungsbezirk Bromberg: Collier in Hochbrück, Oberförsterei Mirau; Stöwen, Oberförsterei Schönlanke; Helmbold in Friemark, Oberförsterei Durowo; Krakowsky in Lochau. Oberförsterei Bromberg; Neumann in Barenberg, Oberförsterei Schirpitz; Nickel in Mühlgrund, Oberförsterei Mirau; Niekosken, Oberförsterei Schönlanke; im Regierungsbezirk Breslau:
Barginde in Katholisch⸗Hammer, Oberförsterei Katholisch⸗
Hammer; Bosch in Maliers, Oberförsterei Kuhbrück; Brandenburger in Wesola, Oberförsterei Namslau; Eckert in Raschwitz, Oberförsterei Stoberau; Geister in Leubusch, Oberförsterei Rogelwitz; Heyse in Grunewald, Oberförste ei Reinerz; Mittnacht in Glausche, Oberförsterei Namslau; Raschke in Grunewald, Oberförsterei Reinerz; Sacher in Rodeland, Oberförsterei Peistermwiz; Theuser in Klein Lahse, Oberförsterei Donnerswalde; Wabnick in Buchberg, Ober⸗ försterei Nesselgrund; Wedekind in Pechofen, Oberförsterei Donnerswalbe; Wipperling in Königswalde, Oberförsterei Nesselgrund; im Regierungsbezirk Liegnitz:
Neygenfind in Albendorf, Oberförsterei Ullersdorf; Prenzel in Bergen, Oberförsterei Hoyerswerda; Winkler in Leippe, Oberförsterei Hoyers werda;
1 im Regierungsbezirk Oppeln: 1
Häusler in Wielepole, Oberförsterei Paruschowit: Riedel in Rehhof, Oberförsterei Schelitz;
1.“ im Regierungsbezirk Magdeburg: Fiedler in Borgsdorf, Oberförsterei Schweinitz: Jakobh in Colbitz, Oberförsterei Colvitz; Jenrich in Golzhausen, Ober försterei Colbitz; Jentzsch in Dretzen, Oberförsterei Magd burgerforth; Jetzke in Wendlobbese, Oberförsterei Schweinitz Kadersch in Friedrichsbrunn, Oberförsterei Thale; Müller in Altbrandsleben, Oberförsterei Dingelstedt; Müller in Hüfig, Oberförsterei Bischofswald; Schwarzlose in Schnöggers⸗ burg, Oberförsterei Jävenitz; Tetzner in Hütten, Oberförsterei
Planken; 6
7 88 9 8 br veeaus
; Paul 8
Gurt in
Tittel in
im Regierungsbezirk Merseburg:
Blume in Züllsdorfer Pechhütte, Oberförsterei Anna⸗ burg; Dannehl in Annarode II. Oberförsterei Annarode: Edelmann in Züllsdorf, Oberförsterei Rosenfeld; Eggert in Kraupa, Oberförsterei Liebenwerda; Hartung in Authausen, Oberförsterei Falkenberg; Lukafczik in Oppelhain, Ober⸗ färsterei Elsterwerda; Marx in Jagdhaus, Oberförsterei Lieben⸗ werda; Semmler in Pölsfeld, Oberförsterei Pölsfeld; Sterz in Niemegk, Oberförsterei Zöckeritz; 8
im Regierungsbezirk Erfurt:
Austen in Ershausen, Oberförsterei Ershausen; Bauer in Forsthaus Zehne berg, Oberförsterei Leinefelde: Hering in Sachsenburg, Oberförsterei Erfurt; Nette in Forsthaus Eichen⸗ berg, Oberförsterei Erfurt; Seggert in Albrechts, Ober⸗ föͤrsterei Suhl;
im Regierungsbezirk Schleswig:
Duve in Glashütte, Oberförsterei Segeberg; Herwig in Stursbüllund, Oberförsterei Hadersleben; Marx in Guttau, Oberförsterei Kiel; Möller in Bargstedt, Oberförsterei Bar⸗ lohe; Schützendorff in Aarupholz, Oberförsterei Apenrade; Stock in Stocksee, Oberförsterei Neumünster; Wulk in Gölm, Oberförsterei Reinfeld;
im RNegierungsbezirk Hannover:
Dieterich in Schneeren, Oberförsterei Rehburg: Gode in Helldiek, Oberförsterei Diepholz: Höhne in Hardenbostel, Oberförsterei Neubruchhausen; Kellner in Leese, Ober⸗ bee Rehburg; Reverey in Hämelschenburg, Oberförsterei Grohnde;
1 im Regierungsbezirk Hildesheim:
Engel in Mackensen, Oberförsterei Dassel; Jahn in Grasdorf Oberförsterei Wendhaufen; Krause in Schönhagen, Oberförsterei Nienover; Künstel in Schluft, Obetförsterei Sieber; Kurth in Neuhaus, Oberförsterei Neuhaus; Linde⸗ kugel in Lautenthal, Oberförsterei Lautenthal; Lohrengel in Vahle, Oberförsterei Knobben; Ludwig in Sievershausen, Oberförsterei Dassel; Merkel in Sieber, Oberförsterei Sieber: Mielert in Mittel Schulenburg, Oberförsterei Schulenburg; Müller in Riefensbeek, Oberförsterei Riefensbeek; Nicolai in Glashütte, Oberförsterei Bramwald: Oehlmann in Oder⸗ haus, Oberförsterei Oderhaus; Pape in Sillium, Ober⸗ försterei Sillium; Rademacher in Lonau, Oberförsterei Longu; Sauer in Sihesse, Oberförsterei Diekholzen; Schneider in Steinborn, Oberförsterei Knobben; Schwendt in Eschers⸗ hausen, Oberförsterei Knobben; Vierling in Königshof, Oberförsterei Elend; Würffel in Reinhausen, Oberförsterei Reinhausen;
“ im Regierungsbezirk Lüneburg:
Ehrig in Langlingen, Oberförsterei Celle; Heyer in Breloh, Oberförsterei Munster; Jahn in Carrenzien, Ober⸗ försterei Carrenzien; Lemm in Groß Eicklingen, Oberförsterei Celle; Mahlke in Grünenjäger, Oberförsterei Carrenzien; Mertens in Ehrhorn, Oberförsterei Langeloh: Mesecke in Hänigsen, Oberförsterei Uetze; Molle in Lopau, Oberförsterei Munster; Prinzhorn in Bokel, Oberförsterei Sprakensehl; Nößler in Fuhrberg, Oberförsterei Fuhrberg: Schmidt in Stapel, Oberförsterei Carrenzien; Schmidt in Helmerkamp, Oberförsterei Celle; —
1 im Regierungsbezirk Stade:
Fenner in Kuhstedt, Oberförsterei Kuhstedt; Ludwigs in Hepstedt, Oberförsterei Zeven; Peters in Luhne, Ober⸗ färstee Rotenburg; Reichelt in Spange, Oberförsterei Roten⸗ urg;
im Regierungsbezirr Osnabrück mit Aurich: Herrmann in Westerholte, Oberförsterei Bersenbrück; Spechtmeyer in Lingen, Oberförsterei Lingen;
im Regierungsbezirk Minden:
Rademacher in Harth, Oberförsterei Büren; Wacker⸗ mann in Nammen, Oberförsterei Minden; Willmes in Löwenberg, Oberförsterei Neuenheerse; “ 8
im Regierungsbezirk Arnsberg: 8 Eickenbusch in Madfeld, Oberförsterei Bredelar; Franz in Bredelar, Oberförsterei Bredelar; Hartung in Hohenroth,
Oberförsterei Hainchen;
ijm Regierungsbezirk Cassel: 86 „Eckhardt in Forsthaus Mosborn⸗Süd, Oberförsterei Försbach; Ehl in Schletzenhausen, Oberförsterei Giesel; Fricke in Sababurg, Oberförsterei Gottsbüren; Gies in Forsthaus Cornberg, Oberförsterei Rotenburg⸗Ost; Gißel in Spangenberg, Oberförsterei Spangenberg; Heindorf in Sand⸗ berg, Oberförsterei Thiergarten; Hertting in Forsthaus Hundeburg, Oberförsterei Wetter⸗Ost; Hirsch in Appenfeld, Oberförsterei Wallenstein; Hofmann in Forsthaus Treisbach, Oberförsterei Jesberg; Keßler in Gottsbüren, Oberförsterei Carlshafen; Kieber in Forsthaus Treisbach⸗West, Oberförsterei Jesberg; Kreß in Wilhelmshausen, Ober⸗ försterei Gahrenberg; Kühnemuth in Falkenbach, Ober⸗ försterei Niederaula; Lüders in Seigertshausen, Ober⸗ försterei Neukirchen; Mainz zu Kerspenhausen, Ober⸗ försterei Hersfeld⸗Wippershain; Meckbach in Aren⸗ born, Oberförsterei Oedelsheim; Paul in Ahlberg, Ober⸗ försterei Gahrenberg; Paul in Schonstein, Oberförsterei Dens⸗ berg; Riemenschneider in Lohra, Oberförsterei Ellnhausen; Schember in Marjoß, Oberförsterei Marjoß; Schlarbaum in Germerode, Oberförsterei Meißner: Seibel in Adels⸗ hausen, Oberförsterei Morschen; Spohr in Wirtheim, Ober⸗ försterei Cassel; Stehl in Forsthaus Kornberg, Oberförsterei Neukirchen; Steiner in Ippinghausen, Oberförsterei Naum⸗ burg; Steinhöfel in Erdmannshain, Oberförsterei Nenters⸗ hausen; Thon in Forsthaus Eichelskopf, Oberförsterei Morschen; Vetter in Rommerz, Oberförsterei Neuhof; Wacker in Forsthaus Giesenhagen, Oberförsterei Witzen⸗ hausen; Wellhausen in Seckenhain, Oberförsterei Wallenstein;
8 im Regierungsbezirk Wiesbaden: Bluartholomae in Fleisbach, Oberförsterei Driedorf: Gros in Nanzenbach, Oberförsterei Oberscheld; Jung in Gontersdorf, Oberförsterei Driedorf; ʒMomberger in Dietz⸗ lölze, Oberförsterei Ebersbach; Neuhöfer in Osterfeld, Oberförsterei Battenberg: Schmitt in Waldmark, Ober⸗ försterei Merenberg; Schumacher in Exppstein, Oberförsterei Hofheim; Weber in Offdilln, Oberförsterei Ebersbach;
iim Regierungsbezirk Koblenz:
Echternacht in Krofdorf, Oberförsterei Krofdorf;
ahney in Flammersfeld, Oberförsterei Altenkirchen; Keil in Forsthaus Langhard, Oberfösterei Adenau; Kuß in Medard, Oberförsterei Meisenheim; Paul in Hundsbach, Oberförsterei Meisenheim; Saleck in Sommet, Oberförnerei Kaisersesch: Stork in Opel, Oberförsterei Neupfalz; Stork in Buch, Oberförsterei Castellaun; 8
8
ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem
im Regierungsbezirk Düsseldorf: Brüggemann in Dornick, Oberförsterei Rheinwarden; Gierlichs in Latzenbusch, Oberförsterei Fanten; Stobberg in Vluynbusch, Oberförsterei Tanten;
im Regierungsbezirk Trier:
Angel in Tranenweyer, Oberförsterei Dhronecken; Berg⸗ mann in Börfink, Oberförsterei Hermeskeil; Kremp in Reins⸗ feld, Oberförsterei Osburg; Lex in Schwarzenborn, Ober⸗ försterei Wittlich, Maßie in Ludweiler, Oberförsterei Karls⸗ brunn; Schuler in Trier, Oberförsterei Trier; Schuster in Horbruch, Oberförsterei Morbach;
8 im Regierungsbezirk Aachen:
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*
Delvaux in Forsthaus Hubertushöhe, Oberförsterei Wenau; Meyer in Wolfgarten I, Oberförsterei Gemünd; Schill in Rott, Oberförsterei Roetgen.
Hauptverwaltung der Staͤatsschulden.
Die Zinsscheine Reihe VII Nr. 1 bis 20 zu den
3 ½ zinsigen Prioritätsobligationen III. Serie der
Bergisch⸗Märkischen Eisen bahn über die Zinsen für die
zehn Jahre vom 1. Januar 1917 bis 31. Dezember 1926 nebst
den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 2. Januar 1917 ab
ausgereicht und zwar durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 38, durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C. 2, Am Zeughause 2, durch sämtliche preußischen Regierungshauptkassen, Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwalteten Fporstkassen, durch sämtliche Reichsbankhaupt⸗ und Reichsbankstellen und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbank⸗ nebenstellen. Vordrucke zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab⸗ hebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungs⸗ scheine den Ausreichungsstellen einzuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben.
Berlin, den 13. Dezember 1916. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
— Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Salomon Schulz in Königsberg i. Pr. III. Fließstraße 8, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die weitere Aus⸗ übung des Handels mit Zigarren, Tabak, Beleuchtungs⸗ batterien und sonstigen Gegenständen des taglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt worden. Königsberg i. Pr., den 12. Dezember 1916.
Der Polizeipräsident. von Wehrs.
9
r Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Hermann Fernitz in Königzberg i. Pr., Tragbeimer Mühlenstraße 4, ist durch Verfügung vomeutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fershäaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die weitere Ausübung des Handels mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt worden. 114“
Königsberg i. Pr., den 12. Dezember 1916.
.“ Der Poltzeipräsident. von Wehrs.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich der Schlächtereiinhaberin Frau Marta Lindigkeit in Berlin, Köpensckerstr 56, durch Verfügung vom heutigen Tage, den Handel mit Nabhrungsmitteln und be⸗ sonders mit Fleisch, Fleisch⸗ und Wurstwaren wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unt ersagt.
Berlin, den 15. Dezember 1916. b Der Polizeipräsident. J. V.: Doyé.
8 B e k a nun t m a. ch un g. “
Dem Schlachter Klaus Mumm,m„, wobnhaft in Kiel, Muhliusstraße 91, wird hiermit auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln untersagt, weil er Schweine unangemeldet und ohne Erlaubnis des Magistrats in geschlachtetem Zustande an Privatleute abgegeben hat. 1 2 b
Kiel, den 7. Dezember 1916.
Städtische Polizeibehörde.
Deutsches Reich. 6
Preußen. Berlin, 20. Dezember 1916.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus⸗ schuß für Zoll⸗- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
In der am 19. Dezember unter dem Vorsitz des Staats⸗
Entwurf Feiner Bekanntmachung, betreffend Uebergangs⸗ bestimmungen zu den §§ 9 und 10 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, und dem Entwurf einer Bekannt⸗ machung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des G. über den vaterländischen Hilssdienst, die Zustimmung ertil 1
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Die russische Regierung beschäftigte seit geraumer Zeit viele Tausende von Kriegsgefangenen am Bau der Murman⸗Eisenbahn auf der Kolahalbinsel. Die
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aurigen Umstände, unter denen die dort befindlichen Kriegs⸗
gefangenen zu leiden hatten, und deren Wirkung zahllose Opfer erlagen, sind der Oeffentlichkeit bekannt. Die deutsche Heeresvermaltung sah sich, nachdem die erhobenen Proteste keine Besserung zu erzielen vermochten, gezwungen, als Ver⸗ geltung 1000 russische Offiziere in ein Mannschaftslager zu überführen und sie dort einer besonders strengen Behandlung zu unterziehen. Die russische Regierung antwortete hierauf mit der Maßregel, daß am 15. November sämtliche kriegsgefangenen deutschen Offiziere in Nußland gleichtalls in Mannschaftslager gelegt und der gleichen Behandlung wie diese russischen Offiziere in Deutschland unterworfen wurden. 1 Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, ist es nunmehr, noch ehe die deutsche Regierung zu einer weiteren Verschärfung und Ausdehnung der von ihr beabsichtigten Gegenmaßregel kam, der hochherzigen Vermittlung der Präsidenten des Schwedischen und des Dänischen Roten Kreuzes, Ihrer König lichen Hoheiten des Prinzen Karl von Schweden und des Prinzen Waldemar von Dänemark gelungen, eine Einigung herbeizu⸗ führen. Nach einer Mitteilung des Zaren wird vom 1. Januar a. St. sich kein Kriegsgefangener mehr in den Gebhieten der Murmanbahn auf der Kola⸗Halbinsel befinden. Gleichzeitig hat der Zar den Befehl ergehen lassen, daß mit den Ver⸗ geltungsmaßnahmen gegenüber den deutschen Offizieren auf⸗ zuhören sei. Andererseits hat Seine Majestät der Deutsche Kaiser angeordnet, daß sogleich die 1000 russischen Offiziere in Offiziersgefangenenlager zurückgebracht und wieder in vollem Umfange als Offiziere behandelt werden. Den hohen Präsidenten des Schwedischen und des Dänischen Roten Kreuzes gebührt der volle Dank des deutschen Volkes, daß durch ihre Vermittlung Zustände beseitigt wurden, welche die ernstesten Folgen für die Kriegsgefangenen beider Länder hätten herbeiführen können.
Gestern trat die in Verfolg eines Beschlusses des Reichs⸗ tags vom 7. Juni 1916 vom Reichskanzler berufene Kom⸗ mission zur Prüfung der Verträge über Kriegs⸗ lieferungen zu ihrer ersten Sitzung im Reichstagsgebäude zusammen. Der vom Reichskanzler mit der Leitung der Kom⸗ mission betraute Staatssekretär des Innern, Stagtsminister Dr. Helfferich leitete die Verhandlungen, wie „W. T. B.“ berichtet, mit folgenden Worten ein:
Ich eröffne die Sitzung und heiße Sie, meine Herren, herzlich willkommen Ich hoffe, daß Ihre Arbeit, die umfassend und schwer ist, sich als wertvoll und nützlich erweisen wird. Die Prüfung von Verträgen über Kriegslieferungen im Wert von vielen Milliarden Mark ist eine Aufgabe, wie sie in der Welt noch nicht zu bewältigen war. Die Aufgabe muß bewältigt werden, schon um unserem Volke das Vertrauen zu erhalten, daß in diesen Geschäften alles mit rechten Dingen zugeht, daß nach vernünftigen Grundsätzen ver⸗ fahren wird, daß die Personen, die so gewalfige Geschäfte zu bearbeiten haben, dem alten Raf der deutschen Beamtenschaft Ehre machen, daß mit den Riesensummen sparsam umgegangen wird, daß eine gewissenhafte Kontrolle da ist und daß Fehlgriffe, wie sie bei Geschäftt abschlüssen so gewaltigen Umfangs unvermeidlich sind, ihre Remedur finden. Die große Aufgabe ist mit den ühlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, nicht zu losen. Die ver⸗ bündeten Reglerungen haben sich deshalb gerne bereit gezeigt, in Uebereinstimmung mit dem Reichétag eirnen neuen Weg zu betreten. Sie erwarten, daß die Zusammenarheit mit dieser Kommission sich als der richtige Weg bewähren wird.“
Der Staatssekretär erinnerte sodann an die Vorgänge bei Ein⸗ setzung der Rüstungskommission. In gleicher Weise set auch bei Bildung dieser Kommission verfahten. Die Berufung von Mit⸗ gliedern des Reichstags habe der Reichskanzter nach Benehmen mit den einzelnen Parteien veanlaßt. Ihren Wünschen sei Rechnung ge⸗ tragen. Vertreter der beteiligten Ressorts seien in die Kommission be⸗ rufen. Die etwaige Zuziehung von Sachverständigen werde von der Gestaltung des Arbeitsplanes und dem Läaufe der Verhandlungen ab⸗ hängig zu machen sein. Die Arbeiten der Kommission dürften die Rechnungeprüfung durch den Rechnungshof nicht beeinträchtigen. Beide verfolgten verschiedene Aufgaben: Der Rechnungshof prüfe die Rech⸗ nungen, die Kommission die Verträge. Auch die laufenden Dienst⸗ geschäfte dürften nicht durch zu große Belastung der ohnehin mit ihren Kräften aufs äußerste angespannten Beamten und Offiziere mit Arbeiten der Kommission benachteiliat werden. Die unmittelbaren Erfordernisse des Krieges müßten allem anderen vorgehen. Während des Krieges werde eine Einzelprüfung sämtlicher Lieferungsverträge—
nicht möglich sein. Vielleicht könnten Stichproben gemacht werden. Der Staatssekretär bat die Mitglieder der Kommission um Ans.-. sprache, ob sie sich, wenigstens für die Dauer des Krieges, auf eine Kennmis nahme der für den Abschluß der Verträge maßgebenden allgemeinen Gruadsätze beschränken oder sich auch auf die Prüfungen an Einzelfällen einlassen wollten, die hierzu besonders Veranlassung gäben.
An der anschließenden Erörterung beteiligten sich die Ab⸗ geordneten der verschiedenen Parteien. Den Ausführungen des Staatssekretärs wurde im wesentlichen zugestimmt.
Von einer Seite wurde der Wunsch geäußert, der anwesende Vertreter des Rechnungshofes möge Auskunft über die Art der Prüfungen von Krie srechnungen durch den Rechnungshof geben. Zu⸗ gleich wurde die Prüfung von Einzelfällen für erwünscht erachtet. Sie würde auch Anhaltspunkte für Vermeidung von Fehlern bei weiteren Vertragsabschlüfsen geben. Das gelte besonders von Pro⸗ visionen und Zwischengewinnen. ¹
Von anderer Seite wurde ersucht, daß besonders Aufklärung über die Frage der gewaltigen Preissteigerungen in den ersten Monaten des Krieges und über die Verteilung der Aufträge auf die einzelnen Bundesstaaten gegeben werde.
Die Kommission einigte sich dahin, daß in der nächsten Sitzung zunächst von den einzelnen Verwaltungen die maß⸗ gebenden Grundsätze für den Abschluß von Lieferungsverträgen mündlich und an der Hand schriftlicher Unterlagen mitgeteilt werden sollten, ferner, daß Einzelfälle, die in der Oeffentlichteit zu Bedenken und Beunruhigung Anlaß gegeben, schriftlich von den Kommissionsmitgliedern dem Vorsitzenden mitzuteilen seien, der sie den zuständigen Dienststellen zur Prüfung und Fest⸗ des Sachverhalts zuleiten und sie alsdann, nach Gegen⸗ 5* geordnet, der Kommission behufs Beratung vorlegen werde. 1 8 Die nächste Sitzung der Kommission wird am Dienstag, den 9. Januar 1917, stattfinden. G
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Mitt dem heutigen Tage tritt eine Bekanntmachung, be⸗ treffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kalbfellen, Schaf⸗, Lamm⸗ und Ziegenfellen sowie von Leder daraus (L. 111/11. 16. KRA) in Kraft. Durch diese Bekanntmachung werden alle Kalb⸗, Schaf⸗, Lamm⸗ und Ziegenfelle aus dem “ einschließlich der bereits eingearbeiteten, beschlagnahmt. rotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die Veräußerung und Verarbeitung der Felle in bestimmtem Umfange gestattet. Nur ist eine genaue Regelung der Veräußerung, Behandlung un Verarbeitung der genannten Felle in ganz ähnlicher Weise ge
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