1917 / 11 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jan 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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. 8 Berlin, Sonnabend, den 13. Januar, Abends. —.”. RRgnnannvFIrnAncrme

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1917.

Inhalt des amtlichen Teiles: Allerhöchster Erlaß. Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich. (Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung über den Absatz von Seemuscheln.

Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung franzö⸗ sischer Unternehmungen.

Handelsverbote. 1

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung, betreffend die Auflösung der Immediatkommission zur Vorbereitung der Verwaltungsreform.

Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung britischer Unternehmungen.

Erlaß, betreffend Vermögensanzeigen.

Handelsverbote.

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

Erste Betlage:

Bekanntmachung der in der Woche vom 31. Dezember 1916 bis zum 6. Januar 1917 zu Kriegswohlfahrtszwecken ge⸗ nehmigten öffentlichen Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.

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An das deutsche

Unsere einde haben die Maske fallen lassen. Erst haben sie mit Hohn und heuchlerischen Worten von

Freiheitsliebe und Menschlichkeit unser ehrliches Friedens⸗ angebot zurückgewiesen. In ihrer Antwort an die Vereinigten Staaten haben sie sich jetzt darüber hinaus zu einer Er⸗ oberungssucht bekannt, deren Schändlichkeit durch ihre ver⸗ leumderische Begründung noch gesteigert wird.

Ihr Ziel ist die Niederwerfung Deutschlands, die Zer⸗ stückelung der mit uns verbündeten Mächte und die Knechtung der Freiheit Europas und der Meere unter dasselbe Joch, das zähneknirschend jetzt Griechenland trägt.

Aber was sie in dreißig Monaten des blutigsten Kampses und des gewissenlosesten Wirtschaftskrieges nicht erreichen konnten, das werden sie auch in aller Zukunft nicht voll⸗

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mit der unser kämpfendes Volk vor dem Feind und daheim jedwede Mühsal und Not des Krieges getragen hat, bürgen dafür, daß unser geliebtes Vaterland auch fernerhin nichts zu fürchten hat. Hellflammende Entrüstung und heiliger Zorn werden jedes deutschen Mannes und Weibes Kraft ver⸗ doppeln, gleichviel, ob sie dem Kampf, der Arbeit oder dem opferberkiten Dulden geweiht ist.

Der Gott, der diesen herrlichen Geist der Freiheit in unseres tapferen Volkes Herz gepflanzt hat, wird uns und unseren treuen, sturmerprobten Verbündeten auch den vollen Sieg über alle feindliche Machtgier und Vernichtungswut geben.

Großes Hauptquartier, den 12. Januar 1917.

1 Wilhelm I. R.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Regierungs⸗ und Geheimen Baurat Lehmbeck in Hannover den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

den Oberzollkontrolleuren a. D., Zollinspektoren Bock in Pasing bei München und Koch in Marburg, den Oberzoll⸗ sekretären a. D., Rechnungsräten Curti in Posen und Jordahn in Königsberg i Pr., den Oberzollrevisoren a. D Reuter in Kripp a. Rh., Kreis Ahrweiler, und Soemer in Düsseldorf den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Götlingen, Gehe men Regierungsrat Dr. Lehmann den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Geheimen Bergrat Jaekel in Breslau und dem Baugewerkschuldirektor, Gewerbeschulrat Meiring in Frank⸗ furt a. O. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor a. D. Elsner in Königshütte O. Schl., dem Prokuristen Knüpfer in Charlottenburg, dem Kreisausschuß⸗ sekretär Paulick in Coubus, dem Staatskassenkontrolleur a. D. Meyer in Arolsen, den Zollsekretären a. D. Halden⸗ wanger in Schüldow, Kreis Niederbarnim, und Waldmann in Hannover und dem Zohassistenten a. D. Pöhlert in Nord⸗ hausen den Königlichen Kron

den Lehrern Fischer in Nienburg a. W, Hoffmann und Thiell in Beuthen O. Schl. und dem Lehrer a. D. Feldges in Antweiler, Kreis Adenau, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Amtsvorsteher Ziebold in Oberneuland, Landkreis Neisse, den Prokuristen Greve in Berlin und Mayer in Aachen, dem Zolleinnehmer a. D Heilsberg in Königsberg i. Pr.⸗Kalthof, den Zollassistenten a. D. Bahleke in Gröningen, Kreis Oschersleben, und Hannig in Schönebeck, Kreis Kalbe, das Verdienstkreuz in Gold,

dem Zollaufseher a. D. Beyer in Harburg das Allge⸗ meine Ehrenzeichen sowie

dem Hauptmann a. D. Corsepius bei der Etappen⸗ munitionsverwaltung einer Armee, dem Feldarzt Dr. Weih⸗ mann beim Jägerregiment zu Pferde Nr. 8, dem Veterinär der Reserve Dr. Neuerburg beim Feldartillerieregiment Nr. 225, dem Feldwebel Ronicke, dem Vizefeldwebel Ehli, dem Oberjäger Wehage und dem Jäger Krüger, somtlich im Jägerbataillon Nr. 7, die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Generalleutnant Krafft von Dellmensingen, Kommandeur eines Korps, das Eichenlaub zum Orden pour le mérite, dem Königlich bayerischen Generalleutnant Huller, Kom⸗ mandeur einer Infanteriediwwision, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit dem Stern Und Schwertern, ae ich bayexische 8.

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dem Kaiserlich türkischen Oberstleutnant Mumtaz Bey,

bisher Militärattaché in Athen, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande,

dem General der Infanterie Dürr, Generaladjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, die Schwerter zum Königlichen Kronenorden erster Klasse,

dem Generalmajor Freiherrn Seutter von Lötzen Flügeladjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Hof⸗ und Kabinetts⸗ kurier 1. Klasse Rettich Edlen von Wildenhorst in Wien und dem bisherigen Attaché bei der Königlich schwedischen Gesandtschaft in Berlin Freiherrn von Beck⸗Friis den Königlichen Kronenorden vierter Kaasse,

dem Königlich bayerischen Oberstleutnant Jaud, Kom⸗ mandeur des bayerischen Reserveinfanterieregiments Nr. 19, dem Königlich bayerischen Major Aschauer, Kommandeur des kombinierten Jägerregimems, dem Königlich bayerischen Major Hoeller, Kommandeur des bayerischen Fußartilleriebataillons Nr. 4, dem Königlich sächsischen Major von Kirchbach, Ab⸗ teilungschef veim Stabe des Chefs des Feldeisenbahnwesens, und dem Königlich württembergischen Haupimann Geyer im Generalstabe deo Feldheeres dae Kreuz der Ritter des König⸗ lichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern sowie

dem Reucistrator Beick bei der Generaladjutantur Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden das Verdienst⸗ kreuz in Gold zu verleihen. S

Seine Maäjestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

dem Reichsgerichtsrat Greuner in Leipzig die Erlaubnis zur Anlegung des ihm verliehenen Fürstlich Reußischen Ehren⸗

kreuzes erster Klasse zu erteilen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den lebenslänglichen Reichsrat der Krone Bayerns, König⸗

lich bayerischen Geheimen Baurat Dr.⸗Ing. h. c. Oskar von

Miller mittels Allerhöchsten Erlasses vom 11. Dezember 1916

zum Mitglied des Kuratoriums der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt zu berufen.

Bekanntmachung über den Absatz von Seemuscheln.

Vom 11. Januar 1917.

Aunuf Grund des § 2 und 3 der Bekanntmachung über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln vom 2. No⸗ vember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1243) wird folgendes be⸗ stimmt:

§ 1.

Der Absatz von Seemuscheln, die an der Nordseeküste von Capvel (Bezirk Stade) bis Eckwarderhörne gegenüber Wilbelmshaven ge⸗ landet werden, darf nur mit Gegehmigung der Muschelvertrtebs⸗ gesellschaft „Unterweser“ b. P. in Bremerhaven erfolgen.

Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf den Weiterabsatz von Seemuscheln, die mit Genehmigung der Muschel⸗Vertriebsgesell⸗ schaft „Unterweser“ m. b. H. in Bremerhaven abgesetzt werden.

§ 2.

Die Erlaubnis zum Ankauf von Seemuscheln im Großhandel wird im Gebiet von der holländischen Grenze his südlich Stadtgebiet Wilhelmshaven sowie an der Ostsee bis 31. Januar 1917 für alle diejenigen Personen verlängert, denen der Handel mit Seemuscheln auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Furtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Junt 1916 (Reichsgesetzbl. S. 581) gestattet ist.

Diese Erlaubnis ist jederzeit sowohl allgemein als auch einzelnen Personen gegenüber widerruflich.

Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann Ausnahmen von

den Vorschriften des § 1 zulassen. § 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach § 7 der Bekannrmachung über die Ueberw ching des Verkehres mit See⸗ muscheln vom 2. November 1916 (Reiche⸗G seybl. S. 1243) mit Gesänanis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 1“

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in K aft. Der § 2 der Bekanntmachung uüber den Absatz von See⸗ muscheln vom 22. Dezember 1916 (Reicheanzeiger Nr. 303) tatzt mit dem gle ichen Tage außer Kraft. Berlin, den 11. Januar 1917. Die Ueberwachungsstelle für Seemu

cheln.

Bekanntmachung. 8

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914(RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden

285. Liste. ün Städtischer Grundbesitz. Kreis Metz⸗Stadt. Gemeinde Metz.

Hofraite, Wohnhaus und Keller Kl. Gaalbrücke straße Nr. 8 1,05 a) der 1) Eley Hippolvt Kaufmann Witwe Adele geb. Rabot in Mtz die Erden ½, 2) Rabot Marin Ernefcee Rentnerin in Nanecy, die Erben ½ in Grbengem inschaft des alten Rechtes; die Erben von 1) sind unter sich in Erbengemein⸗ schaft dee meuen Rechts a. paste Joseph Lehrer Ebeftau Jo⸗ hanna gb. Elov m St. Mox bei Nancy ½⅛, b. Sib lle Arolf Kaufmana Ehef au Erpestine geb. Cloy in Metz, Kl. Saalbruck nstaße 8, ½, Allemnerbin von 2) ist zufolge jetzt⸗ williger Verfügun Ehefrau Haite geb Eloy obengenannt Ver⸗ walter: Bürgermeister Dr. Foret, Metz).

Hofraite, Wohnhaus und Nebengebäude Pall⸗Mallstraße 7 (1,54 a) der Ouby Joh Bapt Witwe Melante, geb. Grandidter, ver⸗ storben 13. 7. 1916 m Metz, lt. Testament vom 12 12. 1908 Erbe Eugen Ponard in Parleè, Rue de Landy Nr. 19 (Verwalter: derselbe).

Straßburg, den 7. Januar 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (7G Bl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

286. Liste.

Nachlaßmassen: a Die Nachlaßmasse des Eigentümers Johann Jul us Barthelemy in Metz (Z vangeverwalter: Bürermeister Dr. Foret in Metz); b. die Nachlaßmasse der Witwe von Anatol Hennocque Luise Sophte geb Mreder, gesto ben am 24. 9. 1914 in Lenge helm (Zwangeverwalter: Closse, stellver⸗ tretender Bürgermeister in Langenh im).

Straßburg, den 8. Januar 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothrmgen Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

1 Bekanntmachung

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (4GBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

287. Liste. Nachlaßmassen: Die Nachloßmasse der Frau Wwe. Valentin

Massing, gestorben am 15. Junt 1916 zu Saaralben (Zwangs⸗

verwalter Notar Juntrat Schlich in Püttlingen).

Straßburg, den 8. Januar 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des ern J. A.: Dittmar. 3