1917 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1917 18:00:01 GMT) scan diff

5) bei Nr. 1712 der Liste V, veröffentlicht mit Beschluß vom 28 Junt 1916 (Zentral⸗ und Bezuks⸗Amtsblatt S. 248), nicht Missemer, Andreas Josef, sondern Mißmer, Andreas Josef, 6) bei Nr. 1909 der Liste VI, veröffentlicht mit Beschluß veom 14. Jult 1916 (Zentral⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt S. 289), nicht Barth, .- Edmund, geb. 5. 2. 1885, sondern Barth, August Edmund, geb. 4. 2. 1885, 7) bei Nr. 1927 der Liste VI nicht Beringer, sondern Berenger, Franz Karl, 8) bei Nr. 2031 der Liste VI nicht Georgin, geb. am 21. 9. 1891, sondern Georgin, geb. am 21. 9. 1890, 1 88 9) bei Nr. 2133 der Liste VI nicht Lallement, geb. 28. 6. 1876, sondern Lallement, geb. 27. 6. 1876, 10) bei Nr. 2184 der Liste VI nicht Mathies, sondern Mathis, 11) bei Nr. 2234 der Liste VI nicht Perrin, sondern Perin, 12) bei Nr. 2330 der Liste VI nicht Thienes, sondern Thines, 13) bei Nr. 2336 der Liste VI nicht Tonnen, sondern Tonnon, 14) bei Nr. 2419 der Liste VII, veröffentlicht mit Beschluß vom 10. August 1916 (Zentral⸗ und Bezirks⸗Amtsblatt S. 349), nicht Clement Achenius, sondern Clement Arsen, . 15) bei Nr. 2449 der Liste VII nicht Geoffrey, Leo, geb. 20. 5. 1897 zu Anslingen, sondern Geoffroy, Leo August, geb. 20. 5. 1897 zu Elfringen, Kreis Saarburg, 16) bei Nr. 2450 der Liste VII nicht Grandpierre, Ludwia, geb. 11. 7. 1890, sondern Grandpierre, Ludwig, geb. 10. 7. 1890 zu Ars a. M., Kreis Metz Land, 17) bei Nr. 2504 der Liste VII nicht Mangin, Paul Josef, geb. 29. 10. 1895, sondern Mangin, Paul Josef, geb. 29. 10. 1885 zu Ars a. M., Kreis Metz⸗Land.

Straßburg, den 11. Januar 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, Abteilung des Innern. Freiherr von Tschammer, Staatssekretär.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Carl Andreas Jörgensen in Hamburg, Catharinenstraße 20, Inhaber der Firmen Carl Jörgensen in Hamburg, Dresden und Kopenhagen, Mitinhaber der Firma Carl Jörgensen & Co. in Hamburg, wird der Handel mit Gegenständen des räglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Sep⸗ tember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel untersagt. 8

Hamburg, den 11. Januar 1917. 8 8

Die Deputation für Handel, Schiffah Justus Strandes.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603) und der Ziffern 1, 2, 4 und 5 der Anwessung des Katserlichen Ministeriums vom 11. Oktober 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (3. u. BA Bl. S. 305) wird dem Pferdemetzger Ferdinanod Achard in Straßburg, Ochsengasse 4, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs.⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs von heute ab für das ganze Geviet des Deutschen Reichs untersagt.

Straßburg i. E., den 6. Januar 1917.

Der Polizeipräsident. von Lautz.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5656 eine Bekanntmachung über die Wahlen nach der Rächsversicherungsordnung, vom 115 Januar 1917, unter r 8657 eine Bekanntmachung, bekreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in den Vereinigten Staaten von Meriko, vom 12. Januar 1917, und unter Nr. 5658 eine Verordnung über Gebühren für Sach⸗

verständige in Rayonangelegenheiten, vom 11. Januar 1917. . Berlin W. 9, den 15. Januar 1917. 8 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

des

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Oberregierungsrat Loeffler aus Essen zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat bei der Oberrechnungskammer zu ernennen.

Nachdem dem Reichsfiskus, vertreten durch den Reichs⸗ kanzler (Reichsschatzamt), zum Bau einer Wasserleitung von der polnischen Landesgrenze bis zum Reichsstickstoffwerk Chorzow in Oberschles3ien das Enteignungsrecht durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 23. Dezember. 1916 verliehen worden ist, wird nunmehr auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Ver⸗ ordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 Gesetzsamml. S. 159 mit Nachträgen vom 27. März und vom 25. Sep⸗ tember 1915 Gesetzsamml. S. 57 und 141 bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausführung der vorbezeichneten Wasserleitung Anwendung findet.

Berlin, dan 3. Jannar 1911.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Frhr. von Schorlemer. Lentze. . von Loebell. Helfferich. von Stein.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Niemann in Mülheim a. d. Ruhr ist zum Gewerbeinspektor ernannt worden.

Dem Gewerbeassessor Deubner in Bielefeld etatmäßige Hilfsarbeiterstelle verliehen worden.

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ist eine

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem mit der Abhaltung von Vorlesungen an der Universität in Kiel beauftragten Privatdozenten in der theologischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Lic. Hermann Mulert ist das Prädikat Professor beigelegt worden

Bekanntmachung.

Ich habe der Frau Bäckermeister Veronika Heinrich, geb. Korczak, auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBl. S. 603 den Handel mit Backwaren untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung dieser Anordnung hat Frau Heinrich zu tragen. Bischofsburg, den 12. Januar 1917.

Der Landrat. J. V.: Waldhausen, Regierungsassesso

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsbekanntmachung, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der zu dieser Verordnung erlassenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, babe ich dem Kaufmann Hermann Schlüter, in Firma J. F. Schlüter in Wankendorf, den Handel mit Getreide, Futtermitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen jeder Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Die Kosten dieses Verfabrens, insbesondere der por⸗ geschriebenen Bekanntmachung, trägt Schlüter. Plön, den 3. Januar 1917.

Der Königliche Landrat. Kieper 8

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (=⸗GBl. S. 603) ist dem Händler Levi van der Hack, hier, Goldene Aue 3 wohnhaft, der Handel mit Altwaren des täglichen Bedarfs und der Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs für das gesamte Reichsgebiet verboten worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung sind von dem Genannten zu erstatten.

Hanau, den 28. Dezember 1916.

Königliche Polizeidtrektion. Laur.

Bekanntmachung.

Dem Metzgermeister Josef Schmandt, hier, Schwanen⸗ straße, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeglicher Handel mit Wurstwaren wegen Unzuverlässigkeit unter⸗

sagt worden. Elberfeld, den 13. Januar 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Scheffler.

KRichtamtliches.

v; Preußen. Berlin, 16. Januar 1917. Seine Majestät der König von Sachsen hat laut Meldung des „W. T. B.“ an Seine Majestät den Kaiser und König zu Allerhöchstdessen Aufruf an das Deutsche Volk folgendes Telegramm gerichtet: An Seine Majestät den Deutschen Kalser. Großes Hauptquartier.

Der Aufruf Eurer Kaiserlichen Majestät findet, wie in meinem Herzen, so in dem eines jeden Meiner Uatertanen den lebhaftesten iderball. Ich und mein Volk fühlen uns Eurer Katferlichen Matestät für die das Empnden 8 jeden Deutschen wieder⸗ gebenden Wortezu vnausf llchemn. amt verpflichtet. Wir sehen mit tiefster Emvörung wie die Feinde die dargebotene Frledenshand mit Hohn zurückgewiesen haben, und sind nunmehr entschlossen, unsere beiligsten Güter bis aufs äußerste zu verteidigen und das Schwert nicht eher in die Scheide zu stecken, als bis dem frevel⸗ haften Vernichtungswillen unserer Feinde gegenüber der Sieg voll

erkämpft ist. Friedrich August.

Der Präsident des Reichstags, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Kaempf hat an Seine Majestät den Kaiser folgende Depesche gerichtet:

Eure Katserliche und Königliche Majestät haben in zündenden Worten der hell flammenden Entrüstung und dem heiligen Zorn Ausdruck gegeben, von dem jedes Deutschen Herz in dem Augenblick durchglüht ist, in welchem das hochherzige Friedens⸗ angebot Eurer Majestät und Eurer Majestät Verbündeten von unseren Feinden schnöde und mit heuchlerischer Begründung zurück⸗ gewiesen ist. Angesichts des nunmehr offen bekundeten Zieles unserer Gegner, Deutschland und seine Verbündeten niederzuwerfen und zu

mit dem unerschütterlichen Willen, treu und einmütig zusammen⸗ zustehen, bis die schändlichen Pläne unserer Feinde an dem ehernen Walle zerschellt sind, mit dem Deutschland und seine Verhündeten bis zum letzten Blutstropfen ihr Dasein und ihre Freibeit ver⸗ teidigen. Dr. Kaempf, ‚Präsident des Reichetags. Ferner sandten Telegramme der Vorstand der deutsch⸗ konservativen Partei, der Präsident des Deutschen Landwirt⸗ schaftsrates und des Preußischen Landesökonomiekollegiums, der Vorstand des Bundes der Landwirte, der Hansabund für Ge⸗ werbe, Handel und Industrie, der Zentralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes, der Zentralausschuß der vereinigten Innungsverbände Deutschlands, die Freie Vaterländische Ver⸗ einigung, die badischen Handels⸗ und Handwerkskammern, der Verband südwestdeutscher Industrieller, der Verband der Metallindustriellen Badens und der Pfalz u. a.

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr hielt heute eine Sitzung.

Der Kardinal⸗Fürsterzbischof von Olmütz, Freiherr von Skrbensky, hat den Pfarrer Josef Nathan in Branitz zum Fürsterzbischöflichen Kommissarius für den preußischen Anteil der Erzdiözese Olmütz ernannt, nachdem von dem Kardinal zu dieser Ernennung die landesherrliche Genehmigung nachgesucht und diese mittels Allerhöchsten Erlasses vom 2. Dezember 1916 erteilt worden ist.

Am 14. Januar d. J. ist der Geheime Oberjustizrat und vortragende RNat im Justizministerium Heinrich Engelbert in seiner westfälischen Heimat schwerer Krankheit erlegen. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Staatsanwalt in Bochum und Berlin wurde er 1908 im Alter von 39 Jahren als Hilfsarbeiter in das Justizministerium berufen, 1909 zum Geheimen Justizrat und vortragenden Nat und 1914 zum Geheimen Oberjustizrat ernangt. In dieser Stellung hat er vermöge seiner hervorragenden Befähigung,

seiner umfassenden Kenninisse und seines klaren Urteils dem

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zerstückeln, schart sich das ganze deutsche Volk um Eure Majestät.I

Staate auf den verschiedenen Gebieten der Justizverwaltung wertvolle Dienste geleistet. 0

warmes Herz im Verein mit seinem offenen, freundlichen Wesen erwarben ihm die aufrichtige Zuneigung seiner Vorgesetzien und Mitarbeiter, die sein allzu frühes Scheiden aus ihrem Kreise mit wehmütiger Trauer erfüllt. Als der Krieg ausbrach, empfand er es schmerzlich, daß die damals schon vorhandenen seines Leidens ihn hinderten, mit dem 4. Garde⸗

Sein pflichttreuer Sinn und sein

regiment z. F., dem er als Hauptmann der Reserve angehörte, ins Feld zu ziehen. Daß er als Zeichen der Anerkennung für die Selbstaufopferung, mit der er junge Mannschaft für den Kriegsdienst ausgebildet hatte, den ihm früher verliehenen Auszeichnungen das Eiserne Kreuz hinzufügen durfte, war seine

letzte Freude. 1“

Unterm 11. Januar sind im Auswärtigen Amte, wie

„W. T. B.“ meldet, von Bevollmächtigten des Deutschen

Reiches und des Osmanischen Reiches eine Reihe von Verträgen unterzeichnet worden, die bestimmt sind, die Rechtsbeziehungen zwischen den beiden Reichen in erschöpfender Weise zu regeln. Es sind dies: ein Konsularvertrag, ein Ver⸗ trag über Rechtsschutz und gegenseitige Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten, ein Auslieferungsvertrag, ein Niederlassungs⸗ vertrag sowie ein Vertrag über die gegenseitige Zuführung von Wehrpflichtigen und Fahnenflüchtigen der Land⸗ und See⸗ streitkräfte. Dazu kommen fünf weitere Verträge, wonach die Bestimmungen der bezeichneten Rechtsverträge auf die deutschen Schutzgebiete, den besonderen Verhältnissen dieser Gebiete ent sprechend, ausgedehnt werden. 1

Die Verträge sollen das in der Türkei bisher in Geltung gewesene System der sogenannten Kapitulationen durch neue, dem modernen europäischen Völkerrecht entsprechende Bestim⸗

mungen ersetzen.

Von befugter informierter Seite ist „Wolffs Telegraphisches Bureau“ ermächtigt, auf die amtliche Reuterauslassung über die deutsche Note an die Neutralen folgendes zu erwidern:

Die Fragen und Vorwürfe, die Reuter im Auftrage der englischen Regierung erhebt, um Deutschlands Schuld am Ausbruch des Krieges zu beweisen, sind für niemand mehr neu. Es sind die⸗ selben Pbrasen, die längst widerlegt worden sind. Wir stellen einige Gegenfragen. Hat nicht Sir Edward Grey erklärt, er perzichte auf die Konferenzidee, wenn es Deutschland gelinge, Oesterreich Ungarn zu direkten Verhandlungen mit Rußland zu bringen, und ist dies Deutsch⸗ lands dauernden Bemühungen nicht geglückt? War nicht die Anerbietung eines Scheedsgerichts an demselben Tage, wo Rußland gegen Oesterreich Ungarn, den Bundesgenossen Deutschlands, das diesem vertragsmäßig zur Hilfe verpflichtet war, mobtlisterte, ein Ansinnen, auf das Deutschland nur so reagteren konnte, wie 28 reagiert hat⸗ Hat nicht der englische Botschafter in Petersburg schon om 25. Jullt Sasonow gewarnt, die Mobilisation anzuordnen, weil Deutschland nicht mit einer Gegenmohilisation sich begnügen könne, sondern so⸗ gleich Krieg erklären müsse“ Hat nicht Graf Pourtalès Herrn Sasonow dauernd dasselbe gesagt? Hatte es nicht England in der Hand, dem Kriege fernzubleiben, wollte es nicht vielmehr dee Gelegenheit benutzen, um über Deutschland herzufallen, nach⸗ dem Sir Edward Grey es abgelehnt hatte, neutral zu bleiber, selbst wenn Belgiens Neutralstät, oder die Integrität Frank⸗ reichs und der französischen Kolonien von Deutschland garantten werden würden? Spricht daraus und aus der strikten Weigerung⸗ überhaupt Bedingungen zu nennen, unter denen Großbritannten neutral bleiben würde, nicht der absolute Angeiffswille Englande; hat sich nicht Rußland bet England nach vollzogener Mobtlisation für die feste Haltung bedankt, die England Deutschland gegenüber eingenommen hat? Warum schweigt die Reuter⸗Melrung über Irland, wo englische Offiziere unschuldige Iren aus reiner Lust am Toͤten ohne Kriegsgericht erschossen haben? Erinnern sich die Eng⸗ länder nicht an die Konzentrationzlager während des Burenkrieget, wo Tausende unschuldiger Burenkinder zugrunde gingen, und weiß die englische Regierung nicht, wie eine große Anzahl der Buren noch jetzt über England denkt? Sind der englischen Regterung die Duma⸗ debatten über die Behandlung der Fremdvölker in Rußland un⸗ bekannt? Noch neulich hat der russische Abgeordnete Tschenkeli in der Duma gesagt, daß oft von der Dumatribüne davon gesprochen worden sei, daß die russische Regierung während des Krieges alle menschlichen und göttlichen Gesetze hinstchtlich einer ganzen Reihe von Völkerschaften verletzt habe. Sind nicht nach dem unanfechtbaren Zeugnis russischer Dumamitglieder zahllose Juden in Rußland un⸗ schuldtg aufgehängt und Mohamedaner im Kaukasus zu Tode gequält worden? Haben nicht England und Frankreich unter dem heuchlentchen Mantel der Schutzmacht an das souveräne Griechenland Forde⸗ rungen gestellt, die weit über die Forderungen hinausgingen, dee seinerzeit Oesterreich⸗Ungarn an Serbien zu stellen gezwungen war Was die Kolonien anlangt, so hat Deutschland die seinigen alle durch friedliche Abmachangen gewonnen. Es hat auch kein Schuldkonto auf⸗ zuweisen, wie das, mit dem England in Indien und Frankreich in Marokko belastet sind. Kann England irgend einen Beweis dafür er⸗ bringen, daß Deutschland vor der Auslegung des englischen Minenfeldes in der Nordsee Minen anderswo als an den deutschen und englischen Küsten und in den Zufahrtsstraßen zu den englischen Gewässern nach entsprechender Warnung an die Neutralen gelegt hat? Ist nicht der deutsche Unterseebootkrieg ledtalich eine Vergeltungsmaßregel gegen die englischeg Aushungerungspolitik? Ist den Engländern unbekannt, daß Park eine Festung war, die von Deutschland regelrecht nach den Gesetzen des Krieges belagert worden ist? Ist den Enaländern bekannt, daß 8 russische Gefangenenlager gibt, in denen während des Krieges viel Tausende deutscher Gefangener elend zugrunde gegangen sind, ig Totzki allein 17 000⸗ Weiß man in Europa, lLaß in manchen Gefangenenlagern die Leichen der Verstorbenen in gefrorenem Zustandz übereinandergestapelt worden und vor den Lagern aufgeschichtet worden sind? Warum eraähnt die Reuternote zwar den Lusttaniafall, nicht ab⸗ die Pogroms in Johannisburg, London und Moskau, den Baralong fall, den King Stephen, den Fall Felicie Pfadt, die Erschießung un schuldiger deutscher Kaufleute in Marokko, die Ermordung des deutschen Botschaftsbeamten Kattner unter den Augen und mith Billigung der russischen Polizer? Warum beschäfrigt sich die englisck Presse nicht mit den englischen Anerbietungen über Belgsen im Jahn 18872 Vermeidet man es, zu gestehen, daß die englische Regierung zweierlei Interpretationen des Völkerrechts kennt, je nachdem die ein oder andere ihren Interessen nützlich ist? Warum hat man England die Veröffentlichung der belgischen Gesandtenberichte übet die Einkreisungspolitik Englands verboten? Schämt man sich seinche eigenen Taten?

Vor der Eröffnung des Provisorischen Staats rats fand gestern in Warschau in Gegenwart der General gouverneure von Beseler und Kuk mit ihren Stähben, des Vertretern der beiden Verwaltungen und der Polnischen Legionen mit dem Kommandanten Grafen Szeptycki sowie allel Staatsratsmitglieber und der Kommissare der Okkupationt mächte ein feierliches Hochamt in der Kathedrale statz zelebriert von dem Staatsratézmitglieb, Prälaten von Przezhzient unter Assistenz zweier Legionskaplane und anderer Geist

licher. Danach begaben sich die Staatsratsmitglieber und

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Kommissare zum“ ischen Staatsrates, wo sie von dem Grafen Szepiycki an der Spi einer Ehrenkampagnie der Palnischen .’ne sowie Offtgkiee und Soldatenabordnungen aller Regimenter empfangen wurden. Unter den Klängen des Nationalliedes betraten die Staats⸗ ratsmitglieder den Saal, geleitet vom Grafen Szeptycki. Nach Ansprachen des deutschen Kommissars Grafen Lerchenfeld und des österreichisch⸗ungarischen Kommissars Freiherrn Konopka wurde Naclaw von Njemojewski zum Kronmarschall und von Mikulowski⸗Pomorski zu seinem Vertreter gewählt. Abordnungen aus allen Teilen des Landes legten Begrüßungs⸗ adressen nieder. 1 1

Palais, dem Sitz des

Spanien. Anläßlich eines Festmahls der konservativen Partei h

‚5 Festm Jat

der ehemalige Ministerpräsident Dato eine Rede b282 in

der er Lyoner Blättern zufolge erklärte, daß die äußere

Politik Spaniens unverändert den Charakter strengster

Neutralität beibehalten müsse. Dank dieser Politik habe es der in allen Ländern außerordent⸗

König verstanden, sein Ansehen

lich zu erhöhen. Spanien werde im gegebenen Augenblick genügende Autorität besitzen, damit seine Stimme sich Geltung verschaffe. 1“ 8b

8

Portugal.

Eine Meldung des „Daily Chronicle gemeen Handelsblad“ zufolge, daß die portugiesische Re⸗ gierung alle Deutschen aus dem Lande verbannt und ihren Besitz beschlagnahmt habe. Dieser deutsche Besitz werde jetzt verkauft und der dafür erzielte Erlös, der oft sehr hoch sei, bis nach dem Kriege aufhewahrt werden, dann werde die Regierung entscheiden, ob das Geld den Eigentümern zu⸗ rückgegeben werden dürfe. Wenn sich herausstelle, daß sie sich verräterischer Handlungen schuldig gemacht hätten, würden sie lles Geld verlieren. 6

besagt dem „Al-⸗

Schweden. Die neue Tagung des Reichstags ist gestern eröffnet

worden. Türkei.

Die Pforte hat wie die Zentralmächte an die Neutralen eine Note gerichtet, worin die Behauptungen in der Antwort⸗ note der Entente zurückgewiesen werden.

. In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer teilte der Minister des Aeußern Halil Bey mit, daß eine Reihe von Verträgen abgeschlossen worden sind, die die Rechtsbeziehungen zwischen dem Deutschen und dem veei. Reiche regeln. Er sagte der „Agence Milli“ zufolge:

Das große Werk, das unsere Nation erwarkete, ist beute eine vollendete Tatsach⸗e. Unser gr ßer Verhündeter Deutschland hat seine endgültige Unterschrift unter das Abkommen gesetzt, das auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des Völkerrechtes uasere rechtlichen Beztehungen zum Deutschen Reiche regelt. Die Bedeutung dieses Ereignisses ist sehr groß für uns.

Der Minister wies sodann auf die durch die Kapitula⸗ tionen geschaffene Ungleichheit zwischen den Osmanen und den Ausländern in vrechtlicher Beziehung hin sowie auf die Hemmungen auf wirtschaftlichem Gebiete und legte dar, daß die Völker sich infolge der Ausdehnung ihrer Beziehungen genötigt gesehen hätten, gewisse Verträge auf der Grundlage dr ccfet und Gegenseitigkeit abzuschließen. Der Minister ügte hinzu:

So haben wir ebenso wie andere unabhängige Länder und ent⸗ sprechend den zwischen anderen Völkern abgeschlossenen Verträgen, heute zur Regelung unserer rechtlichen Beziehungen auf der Grund⸗ lage der Gleichbett und Gegenseitigkeit eien Konsularvertrag, einen Vertrag über Rechtsschutz und gegenseitige Rechtsbirfe in bürgerlichen Angelegenheiten und einen Auslieferungsvertrag abgeschlossen. Unser Land stand vor dem Kriege außerhalb des europätschen Völkerrechts. Durch die Abschaffung der Kapitulationen haben wir unsere Gleich⸗ heit erklärt und heute durch die erstmalige Unterzeichnung eines Ver⸗ trages auf der Grundlage der Gleichheit und Gegenseitigkeit unseren Platz unter den Mächten eingenommen, wodurch wir unsere volle innere wie äußere Souveränität wiedererlangten. Durch die Unterzeichnung der Verträge wurde auch die glänzende Waffenbrüder⸗ schaft und das Bündnis der beiden Regierungen bekräfttgt, die Schulter an Schulter für ein großes Ziel kämpfen. Die Oemanen, die dieses Datum feiern, werden es als den Beginn einer Epoche der Wohlfahrt betrachten können und ehrfurchtsvoll des Namens des deutschen Herrschers gedenken! b 8

Griechenland.

„Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ hatte der

Ministerpräsident Lambros vor der Antwort der Regierung auf das Ultimatum der Entente mehrere Besprechungen mit dem italienischen Gesandten Bosdari, um Verhandlungen über diejenigen Forderungen des Ultimatums herbeizuführen, bezüglich deren die griechische Regierung Vorbehalte ge⸗ macht hatte. —— Der „Daily Chronicle“ meldet, daß das griechische Truppenkontingent auf der Insel Euboea nicht vermindert worden, sondern im Gegenteil verstärkt worden sei, und noch immer Soldaten über die Brücke bei Chalkis nach der Insel zögen. Angedlich seien diese Truppen Urlauber. In Chalkis kom⸗ mandiere der General Bairas, dem vor kurzem angekommene königstreue Offiziere zur Seite stünden. Derselbe General habe die Verhaftungen zahlreicher Venizelisten durchzusetzen verstanden; er rufe jetzt alle venizelistischen Beamten von ihrem Posten ab und befehle ihnen, sich in Chalkis zu melden.

Der „Agence Havas“ zufolge hat die „nationale Regierung“ in Saloniki beschlossen, jeder nicht eingezogenen Person eine Sondersteuer aufzuerlegen. 8

Kriegsnachrichten. (W

Berlin, 15. Januar, Abends. (W. T. B.) Im Westen und Osten geringe Gefechtstätigkeit. Zwischen Casinu⸗ und Susitatal sowie bei Fundeni sind starke russische Angriffe abgeschlagen.

8 Großes Hauptquartier, 16. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Der Versuch franzoͤsischer Abteilungen, bei Beuvraignes (südlich Roye) in unsere Stellung einzudringen, wurde durch die Grabenbesatzung verhindert. Im übrigen hielt sich die beiderseitige Kampftätigkeit, ab

Preisprüfungsstellen vom 25.

Tärtgkeit die hbayerische Landespreisprüfungsstelle. wurde mit Ministerialentschlteßung und dem Statistischen Landesamt

der gegenwärtige Krieg schon durch Generalkommandos usw. die Geschäfte der ihm stelle für Getreide und Mehl und für Kriegerfamilten weit über

Erstattung von Gutachten uüͤber die Notwendigkeit und Gestaltung von Höchstpreisen.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Keine wesentlichen Ereignisse. 1

Front des Generalobersten ö n Joseph. —Auch gestern blieben feindliche Angriffe zwischen

Casinu⸗ und Susita⸗Tal ohne jeden Ersolg. An Stelle eingedrungene Rumänen wurden durch Gegenstoß völlig zurückgeworfen und dabei 2 Offiziere mit 200 Mann gefangen genommen. 8

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls 8 von Mackensen.

Niach heftiger Artillerievorbereitung gingen beiderseits Fundeni starke russische Massen zum Angriff vor. Einige hundert Meter vor unseren Stellungen brachen die Sturm⸗ wellen im Sperrfeuer zusammen. Bei Wiederholung der Angriffe am Abend gelangten schwache feindliche Teile in unsere Gräben, wurden aber sofort wieder vertrieben. Die Verluste des Feindes sind groß. “““

116“ Mazedonische Front.

Die Lage ist unverändert. Der Erste Generalquartiermeister.

Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 15. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemelde

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Osmanische Truppen erstürmten gestern nachmitta das Dorf Vadeni, den letzten durch den Feind 8 beseht gehaltenen Ort südlich des Sereth.

Am Südflügel der Heeresfront des Generalobersten Erz⸗ herzog Joseph führten Russen und Rumänen starke Angriffe gegen die in den letzten Tagen von uns gewonnenen Stellungen nördlich des Susita⸗Tales. Die Angreifer wurden überall abgeschlagen. Wetter nördlich nichts Neues.

Italienischer Kriegsschauplatz.

An der Dolomitenfront sprengten unsere Truppen in der vergangenen Nacht am Großen Lagazuoi das Felsband 5 der Südwand zwischen eigener und feindlicher Stellung ab. Die Sprengung ist vollkommen gelungen, eine breite Kluft trennt nun die beiden Gegner. An der Karstfront zeitweise etwas lebhaftere Artillerietätigkeit.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht. b Sofia, 15. Januar. (W. T. B.) B is 8 2 berinr ( B ulgarischer Heeres Mazedonische Front: Schwaches Artilleriefeuer auf der ganzen Front. Lebhafte feindliche Lufttätigkeit in der Gegend von Monastir, im Wardartal und an der Struma. Wir brachten ein feindliches Flugzeug, das über die Umgebung von Panthi flog, durch unser Artilleriefeuer zum Absturz. Das Flugzeug versank im Meer. Rumänische Front: YVom rechten Donau⸗Ufer aus wurden durch unser Artilleriefeuer Eisenbahnanlagen in der Umgebung von Galatz beschossen. Feindliche Artillerie erwiderte mit schwachem unwirksamem Feuer. .“

Der Krieg zur See.

„Wien, 15. Janugr. (W. T. B.) Am 14. Januar Vor⸗ mittags ist in den Gewässern Mitteldalmatiens der kleine Passagierdampfer „Zagreb“ (ungefähr 500 Tonnen) von einem feindlichen Unterseeboot ohne Warnung versenkt worden. Dreizehn Mann von der Zivilbemannung und drei⸗ zehn Fahrgäste sind ums Leben gekommen. Die Tat reiht sich würdig der Versenkung des Spitalschiffs „Elektra * und des kleinen Kursdampfers „Dubrownik“ an.

8 Madrid, 15. Januar. (W. T. B.) Nach einer Reuter⸗ Meldung fanden Fischer auf dem offenen Meere ein verlassenes Boot, das zu dem holländischen Dampfer „Bertonde“ gehörte. Man glaubt, daß die Menschen an Bord von einem anderen Dampfer aufgenommen wurden.

Parlamentarische Nachrichten. 8 8 Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten Ober lyzealdirektor a. D. Ernst, Vertreter der Kreise Samter. Birnbaum und Schwerin a. W. im Regierungsbezirk Posen (Fortschr. Volksp.), ist, wie das „Berliner Tageblatt“ mitteilt am 15. d. M. in Charlottenburg gestorben.

Statistik und Bolkswirtschaft. Baperische Landespreisprüfungsstelle.

Seit Erlaß der Bundesrate verordnung über die Errichtung von eisprüͤfungs September 1915 sind im RNeiche 1038 Preisprüfunasftellen ins veden getreten. Danunter sind 1 Reicha⸗ preisstelle (jetzt Volkswirtschaftliche Abteilung des Kriegsernährungs⸗ amts), 12 Landespreisstellen, 5 Provinzial⸗, 8 Bezirke⸗ und 1012 Orts⸗ preisftellen, von denen 5 zugleich die Funktionen einer Landes⸗ bezw. Bezirkeftelle wahrnehmen. Ein namhaftes Glied in dieser großen Reihe der deutschen Preisstellen bildet mit ihrer bisherigen einjährigen Sie vom 23. Dezember 1915 geschaffen angeglledert, dessen Arbeitsbereich die Fäͤlle der von Reich,. Staat, veranlaßten Erhebungen, daneben noch durch ebenfalls angeschlossenen Landesvermitklungs⸗ und des Landesausschufses zur Fürforge r seine Friedensarbeit erweitert hat.

Im Vordergrund der Tätegkeit der Landespreisftelle stand die

Beispielzwelse hat sie auf Zerlangen oder von

gesehen von ee sebhafteren Arti riefeuer in mäßi 1 8 5 gen

Amts wegen Gutachten geliesert uͤber Höchstpreise für

stand getreten.

den fuͤr das Triennium 1914, 1917 fälligen Geil 88 2000

wie Kartoffeln, Gemuse, Dörrgemüse, Sauerkraut, Zucker, Milch, Hite. Bieh, Geflügel, Fleisch, Wurstwaren, Fische, Kaffee, dann füür eine Reide von anderen Bedarfsgegenständen, wie Geise, oda, Brenumaterialten, Beleuchtungsmittel, Leder, Schuhwaren. Dazu kamen allgemeine Gutachten, die auf Auslands⸗ waren, Bekämpfung von Prelstreiberelen (Kettenhaudel), insdesondere der Auswüchse im Ersatzmittelverkehr, auf Kon⸗ trolle oon Handelsbetrieben binsichtl ch ihrer Zuverlässigkeit bezogen. Des weiteren liefert die Landespressstellee in größeren Perioden Berichte. Diese fassen dle dei den örtlichen Preitstellen, durch Teil⸗ nasme an den Beratungen der Mürchener Preisstelle und im Verkehr mit anderen Landesstellen und der Reichsstelle gewonnenen Erfabrungen zusammen und stellen sie den bayerlschen Landeszentralen sowie den Kreis⸗ und Distrikisbehörden und den örtlichen Preisstellen für Zwecke ihrer Praxis zur Verfügung. Die Berichte befassen sich mit den allgemeinen Fragen der Lebensmittelversoraung und Ver⸗ brauchsregelung, mit der Fortbildung der kriegswirtschaftlichen Gesesgebung, vor allem ader mit der Preisbewegung. Hierbei werden neben dem jeweiligen Stand der geltenden Höchst., Vertrags⸗ und Uebernahmepreise die erprobten Methoden und Rich linien zur Er⸗ mittlung angemessener Preise angegeben. Mittels dieser Berschte fördert die Landespreisstelle ein einheill ches Vorgehen bei den ört⸗ lichen Preisftellen, gibt mannigfache Anregungen für deren sonn ige Tärngkeit und bietet für gewisse schwierigere Frogen erwünschte Hefesrune. Im Zufammenhang damit steht die Nachprufung, die die Landespreisstelle hinsichtlich der Höchstpreise in den ein⸗ zelnen Kommunen ükt. Es wurde dahin gewirkt, daß, soweit der Erlaß von Höchstpreisen auf Grund von reichs⸗ oder landes⸗ rechtlichen Bestimmungen den Kommunalverbänden obliegt, diese Rechtspfl cht erfällt wird, und zwar rechtzeitia und im Einklang mit den geltenden Bestimmungen. Neben der Prüfung der Höchstpreise wurde die Bewegung der häufigsten Kleinhandelspreise fortlaufend verfolgt, schon aus dem praktischen Gesichtspunkt, um etwaire Maßnahmen allgemein oder an einem bestimmten Orte zu veranlassen. Die einschlaͤgigen Arbeiten Iieferten zugleich umfassende reisübersichten über Höchst⸗-, Richt, Vertrags⸗, häufigste Kleinbandelspreise, die auch den örtlichen Preisstellen sowie den Distriktsverwaltungsbehörden gute Dienste leisten.

Bei Durchführung all dieser Aufgaben wird die Landespreisstelle, deren Leitung dem Ditektor des Statistischen Landesamts Dr. Zahn übertragen ist, in wertvoller Weise von dem mit Ministerial⸗ entschließung vom 21. Januar 1916 gebildeten Beirat unterstützt. Dieser setzt sich aus Vertretern der Mllitärverwaltung, der Landwtrt⸗ schaft, der Industrie, des Handels und der Verdraucherinteressen zusammen. Er bezät teils in Ausschüssen, teils in Vollsitzungen. Die ersteren befassen sich in der Hauptsache mit Gutachten über Höchstpreise einzelner Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. In den Vollsitzungen, an denen wiederholt Vertreter von zahlreichen örtlichen Preisstellen teilnahmen, wurden vorwiegend all. emeine Fragen behandelt, z. B. Erfahrungen der Preisstellen. Entwicktung ihrer Aufgaben, Grundsätze der Prembestimmung, Einfluß der Ver⸗ brauchsregelung bei sogenannten Verteilungswaren auf die Preise, örtliche Preisunzerschiede einzelner Lebenemittel in Bavern sowie Ausgleich der Prelsinteressen unter den Kommunalverbänden, die Lebensmittelteuerung im feindlichen Auskand usw.

8 Zu Zwecken des Austausches der Erfahrungen steht die hayerische Landerprefsstelle in regen Beziehungen zu den außerbayeri⸗ schen Preisstellen. Die Pflege dieser Beziebungen ersolat unter anderem durch Korferenzen, die teils für das füddeutsche P eis⸗ Wirtschaftsgebtet mit den Landesstellen der füddeutschen Staaten, teils auf Einladung der Reichepreisstelle mit sämrlichen Landes⸗, Provinztal⸗ und Bezirkspreisstellen abgehalten werden. Bei diesen Verhandlungen, an denen jeweils der Vorsitzende der bavyerischen Landespreisstelle sich beieiligte, wurde auch die Gelegenbeit wahrge⸗ nommen, die bayerischen Peeisinteressen in den für das Reich festge⸗ stellten Gutachten zur Geltung zu dringen sowie an den Aufgaben und am Aushau der Reichspreisstelle, der jetzigen Bollswintschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts, mitzumirken. 8 Neuerdings machen sich im Aufgabenbereich der Landespreisstalle wie der Preisstellen ühberhaupt Berschiebungen bemerkban. Ta deren Befugnisse zur Befredigung der Pekämpfung des Wuchꝛers nicht ausreichen, wurde, wie in anderen deutschen Staaten, an be⸗ son deres bayertsches Kriegswucheramt mit ent'prechend erwetterter Kompetenz errichtet. Außerdem läßt der weitene Verlauf der Krteas⸗ wirtschaft die Przise der Waren gegenüber der tatfächlichen Beschaffung der Waren an Bedeutung zurtcklreten, nimmt die öffentliche Bewirt⸗ schaftung von Lebensmttteln und Bedarfsgegenständen zu und werden Sonderorgantfationen Hierrür (. B. Landeslehensmittel⸗ stelle, Landesvermitzlungsstelle für Getmide und Mehl usm, Landes⸗ sleisch., ett⸗, fatt⸗rmittelftelle) gascchaffen, Iie dir Verfungung und Preisfestsetzung bezüglich jener ratienterten Warem zu ragelm haßen. Aber auch für diese neuen Stellen erweisen sich die zei der indes⸗ preisstelle gewonnenen vielsettigen Erfabrungen als wertvoll Tarum arbeiten sie zumeist in enger Fühlung mit der Landesvretsstelle, und diese ist mitsiamt dem Stattstischen Landesamt, zu dem sie gehärt, auch ihnen der volkswirtschaftliche Besrat, der ausgfebig in Anspruch genommen wird. v

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Zur Arbeiterbewegung.

In Magdeburg sind, der „Berl. Lok⸗Anz.“ erfährt, gestern vormittag die Schaffnertunen der Straßenbahn in den

. Der Grund der Ausstandsbewegung lag dartn, daß die Direktton der Straßenhahn an eine den Schaffnerinnen gewährte Lohnerhöhung von 5 Pfennigen für die Stunde die Bedingung knuüpfte, daß sie anstatt acht Stunden neun Stunden Dienst tun oll en.

Nach einer don „W. T. B.“ wiedengegebenen Maldung des „Matin“ aus Paris hat die in den letzten Nagen mit Ungevuld er⸗ wardete Beilegung des Ausstandes der Munitron garheitar

Imes

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moch nicht startgefunden (vgl. Nr. 11 v. B.). Arbettgeber und

ENgF 5 Fr S e 1 8 8 F rmrt Vertreter der Arbeiterschaft gten dem Munitioneminister Lohn⸗ qufstellungen vor, die starke Unterfchiede aufmweisen. sodaß beide

Parteten den Vorschlag der Geger partei für unannehmbar erklären.

Die Vertreter der Ardciterschaft forderten. daß die vohnaufstellungen

von Zeit zu Zeit geändert werden fulllen, da der spite⸗

dauernder Lebensmtitelteuerung die für heutn augreichenden Löhne in wenigen Monaten schon zu dem Leberamterhalt der Arbetter mcht

mehr genugfen. Ein verpflichtendes Schiedsgerichteverfahren in der Lohnfrage stoße dei der Arbetterschaft auf lartts Mißtrauens 8——

auf Frauen und nicht mobiltsierte Arbeiter, so erktären die Vertreter

der Arbetterschaft, dürfe das Verfahren nicht angewandt werden.

Die Regierung habe ja auch nicht das Recht, z. B. das Kapital für

Zwecke der Landesverteidigung anzufordern. Der Minister werde wohl sein ganzes Ansehen aufbieten müssen, um zu eirem

schnellen Ausgleich zu gelangen. 8

Kunst und Wissenschaft.

Das Berliner Museum für Völkerkunde hat K

Rachlässen zweler bedeutender Bertiner Helehrten interessante Stücke halten. „Die ozeanogapbische Abteilunag erbielt aus Radolt irchows Nachlaß als Ueberweifung der Berliner Anthropologischen elellschaft dret Speere und eine Schja waffe aus Australlen. Ing m Nacklaß des 1915 verstorhbenen Achgolvaen Georg Loeschele erhielt die vorgeschichttiche Abzeilung Toysscherhen aus hallstattaeit⸗ lichen Fundschichten auf der Kehr dei Bendorf, Kreis Koblenz.

Das Preisgericht der Grillparzerstiftung hat einstimm 1 fälligen Uvarzezpeeis im Betrog⸗ Kronen dem Schauspiel „Volk in Not“ van KNarlt er merkanmnt

8

nemittel,