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8 wird mit d ormel rnbeülllte 1. —n.1.
ausgefertigt. 17
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orgen sein 52. Lebensjahr. 8
utmaßliche Entschädigungswert der Güter maßgebend ekanntmachuna. Bekanntmachungen vom 8. Moz 1915 (.Reichsanzelger⸗ Nr. 107„ ) Baden. befinden. mutmaßli igungswert der 8 atzenstein in Hildesheim, ist der Handel mit Metallen „ 1 ät b 1s 590 Mark beantragt wird, kann das 0 anc — 2 Zu Ziffer v. Dem Aus⸗ und Durchfuhrverbote neu unterstellt werden des Aufrufes an das deutsche Volk, wie „W. T. B.“ von weniger als Mark beantragt wird, kann das Prä⸗ Die Mitgli ihrem Amtsantritt durch Handschlag an 55 2 Die Mitglieder sind vor ihrem H Entsckeidung zu veranlassen. Die Polizeldirektlion. Dr. Feekanb. gerichtete Schaf, und Ziegenfelle, auch Lamm⸗ und Z Kkelfelle, gebracht wird, welch warmes Echo die Worte des Kaisers bei b 1 b1. 5 8 inem ralen Staate angehören, erfolgt die Ueberweisung dur 8 — stimmten Geldbetrag gerichtet, so ist der mutmaßliche Ent⸗ Die Verpflichtung des Vorsitzenden erfolgt durch einen vom ꝛder einem barentxvi eb Wer 28. Tgt. ee. Adurch — Zahlung nach Anordnung des Vorsitz gelung der t . 9 ) Roß Frauen. 8 1 8 Kalb⸗, Schweins⸗, Elch., Hirsch⸗, Reh⸗ und Wtldschweinsleder, einzusetzen, his die Feinde niedergerungen seien und dadurch 5. Im § 5 Abs. 2 wird der zweite Satz durch folgende Be⸗ Kommission sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Für Sachen, in denen gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 die Entscheidu kettzffend Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel Schaf⸗, Ziegen⸗ usw. Leder, lacktert, aus Nr. 552 b, * . geordnet werden. 1 G. A. tddekopf, Berlin W. 56, Jägerstraßte 25, dusch Verfügung leider aus Leder (soweit sie nicht als Uniform⸗ oder Heeresaus⸗ nahmten Güter, andere dinglich Berechtigte und diejenigen Der Reichskanzler beaufsichtigt die Geschäftsführung. 9 83 5 mrichtiger 2 up;. een, insbesonde h dis ’ sie n 8 8 ö die durch Aufstellung unrichtiger Behauptungen, insbesondere durch die Web“, Wirk⸗ 188 X.* waren, wegen Unzuverlässigkeit in Waren (aus Leder), aus Nry. 560 e— g, soweit sie nicht, wie 6. Im § 5 Abs. 3 fällt das Wort „dinglich weg. sder Vorsitzende. Entschädigungebetrage er oder teilweise in Abzug gebracht werden bezug auf disen Handelsbetrieb untersagt. 1 ersche Unfform, und Heeresausrüstungsstücke, bisher dem Aus⸗ und „Ueber jede Verhandlung soll eine Niederschrift gefertigt nigen oder sachgemäßen Erledigung erforderlich erscheint. b die Berichtigung der ihm als unrichtig bekannten Behauptung absicht⸗ Der bisher im Ministerium des Aeußern beschäftigt ge⸗ 8 2 3 leder⸗ ndere .562 b b , -. Fr.,* wirkenden Personen sowie das Ergebnis der Verhandlungen Verhandlung. Wilbleder⸗ und andere Lederbandschuhe aus Nr. 562 b, ausersehen, demnächst als Vertreter des Ministers des Aeußeren NBa teiligten behufs Genehmigung vorgelesen oder zur Durchsicht dinglich Perechtigte dae; kückzahlung des durch die Kosten der Beweiserhebung in Ayfdr † — — 1 — 18h — — NNL“ Nens 11ö14.“*“ den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarss, ins⸗ fuh verkot unterworfenen Darmschnüre, feile und Luftfahrzeug⸗ Freiherr von Andtian wird zur Dienstleistung ins Ministerium soll der Grund angegeben werden. schädigung erhält, als Beteiligte zulassen. oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war oder von dem Be⸗ ö“ dutie ge 8 eeüätks .. Buabapest lüigssiss geführten Verhandlungen über den Ausgleich mit
sitzern müssen sich ein rechts⸗ und ein handelskundiges Mitglied, Antrag nicht auf einen bestimmlen Geldhekrag gerichte, so R der bB“ 1 1 40 215 Fis egen E“ “ b “ 5 l1 SDem Kaufmann Aler Rehfeld, Inhaber der Firma Sal. üe zens Eee. vom 24. Oktober 1 „Reichzanzeiger’¹*8 Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog hat an Bei der Komission können Spruchabteilungen (Senate) 8688 vom Reichs⸗ 8 b 1. S2I Seine Majestät den Kaiser und König nach Bekannt⸗ 3 Sntschäbi Der Vorsitzende, die Beisitzer und Vertreter werden vom Rei „Vorsi⸗ hat die Ueberweisung der festgestellten C tter gebildet werden. In Sachen, in denen eine ee kanzler ernannt und abberufen 8,0 1 ar. bi wei Wochen nach E Fes wieder gestatter. ssfiind unter anderem folgende Waren: 1 anz an chädigungen an die Beteiligten binnen z ergehen der Hilldesheim, den 15. Januar 1917. 1 enthaarte halb⸗ oder ganzgare, noch nicht gefärbte oder mwester zu«, meldet, ein Schreiben gerichtet, in dem zum Ausdruck sibium die Entscheidung einem Mitglied übertragen; ist ein Eidesstatt zu treuer und gewissenhafter Fü ihres Amtes zu ver⸗ zu b Zie.; 8 8. 8 ern b . ; Fide senhafter Führung ihres Amtes z An Beteiligte, die dem Deutschen Reiche oder einem verh 1 .7 — 1 W Antrag nicht gestellt oder ist der Antrag nicht auf einen be⸗ pflichten. 1 vis An Beteiligte, die dem vnbündeten — . ungespalten oder gespalten, der Nr. 544, Fürst und Volk in Baden gefunden hätten. Die Badener, 5. lebe 11u17“ t 8 Leder, halb⸗ eder ganzsar, auch zugerichtet, anderes als Rind⸗,Roß⸗, Männer und Frauen, seien bereit, alles für das Vaterland schädigungswert der Güter maßgebend. Reichskanzler ernannten höheren Reichsbeamten, d “ Rener der weisung an Angehörige feindlicher Staaten bleibt vorbehalten. Ee öS 1 5, Schy ei 1— 4. Im § 3 Abs. 1 fällt der zweite Satz weg. der übrigen Mitglieder durch den Vorsitzenden. Die Mitg 18 Auf Grund der Bundezratsverort nung vom 23. September 1915, aus Nr. 545 a — d. für das deutsche Vaterland eine sichere Zukunft gewonnen sei. 8 en § 4. x oreeee ird, kahn ein besonderes Verkahran — RGBl. S. 603), habe ich der Fuma E A. Schüddekopf und bearbeitete Häute von Fischen oder Kriechtieren der Nr. 553, 11“ 2 ck. sümachhg Veietüigte gelten die Eigentümer der beschlag⸗ b erläßt ihre Geschäftsordnung unter Zustimmung einem Mitglied übertragen wird, — Verfahren an⸗ e. Faehessn Ernst August Schübdekopf, Inhaber der Firma Stöcke, Reitpeitschen und dergleichen aus Tierfl chfen der Nr. 558, Seine Durchlaucht v 7* 8 — B es Rei bskanz ers. 9. 2 8 35 2 1 1 9 8 — 88 1“ . . Ner† lrn Reicke zur L. I vem heutigen, Tage den Handel mit Gegenständen des rüstungsstücke bereits verboten waren) der Nr. 559, ö .- an den Gütern ein Zurückbehaltungsrecht zu⸗ Die für das öeefes 2 Die Kosten des Verfahrens fallen dem Reiche zur Last. Kosten, Keriegebebarfs und des Fiicen Bedarfs, insbesondere mit Sattler⸗ und Täschnerwaren sowie andere nicht besonders genannte gestanden hat. beamtenpersonal, für Geschäftsräume und Geschäftsbedürfnis i⸗ bhn Sne a.ü.h. brdhnah n er standen sind, könne . aus Nr. ht, 8 pers f schäf “ Angabe ungeeigneter Beweismittel, entstanden sind, können von dem edermanschetten, Stiefelschäfte. Lederriemen, Mützenschirme, 8 “ 7. Im 8 6 Abs. 3 fällt der zweite Satz weg. IrAmtssitz der Kommission ist Berlin. Sie darf in wicstemn der Eigentümer die Umichtigkeit der von ihm aufgestellten Be⸗ Berlin, den 12. Januar 1917. 9. Sohlen, Soblenschoner, Kratzenrückenbäͤnder usw., Rucksäͤck, SHesterreich⸗u 8 7 lgende B 2 1 Fällen an anderen Orten Sitzungen abhalten, wenn dies zur schleu⸗ wenn der Eig⸗ 13 8 EEEE; d 8 erreich⸗Uugarn. 8. 8 7 wird durch folgende Bestimmun ersetzt: 3 Feü O g halten, ge- hauptung gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt oder Der Pollzeipräsident. Krieggwucheramt. J. V.: Doys. Durchfuhrverbot unterworfen waren. 6“ iase * F. ; 2 zssickei terlaf 88 8 u1““ andschube, andere als für Männer: 1 lßerordentli vn 2 üchtigte Mini werden. Diese soll Ort und Tag der Verhandlung, die Be⸗ § 5. 1 “ lich oder infolge grober Fabrläfsigkeit unterlassen hat. Das gleiche ö“ 1.“ Han “ 8 Irr. Sg⸗ 81 wesene außeror entliche Gesandte und Bevollmächtigte Minister zeichnung der 5— und der bei der Verhandlung mit⸗ Die Entscheidung erfolgt im Beschlußverfahren ohne mündliche gilt, wenn durs, Bie Fachräglicht “ von eherptungen die 1 Bekanntmachung. 5 Gleocchandschahe aus Nr. 562a, (Stefan von Ugron ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge u“ 8 8 dses Erledigung des 3 Bersa brens verzogert murd un die frübere A ufstellung 8 Nuf ( rund der Bundekratsverordnun vom 23. September 1915 b 8 I22c 6. 811 8 enthalten. iore er en sceidung solen die Beeiligten gehört gerden ls absichtlich oder infolge geober Fohrlassigkeis unterblisben it. vnrestend Ferahaltung unzuverlissiger Wersonen dom verre s Lür —e geheen Fieene ehs voned. deseg. nan aate, nach Warschau abzugehen, wo er bere e früheren Zeiten Die Ver ungsniederschrift wi vese „, Beteiligte gelten die Eigentümer der beschlagnahmten Güter, an Eine von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung kann pon S. 603v) habe ich dem Kaufmann vLeopold Glaser in Berlin, außer für Frauen und Kinder, aus Nrn. 563 — 566 „svpviele Jahre hindurch in amtlicher Eigenschaft tätig war. Der Rerhenhungsn M. ft vird den anwesenden Be dinglich Berechtigte und diejeni en Persopen denen an den Gütern do ahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht m. rden. D 816.* „ 4 1 6 8₰ 8 „ 1 . 9. Sr g ft g3. 2 g. eee un jentgen Persopen, dene der Zahlung eines Ko 1S WSs. vn,Aewe 8i Alte Schönhemserstraße 43/44, durch bersheagg vom heutigen T ge Waren aus Därmen, andere als die ber⸗its dem Aus⸗ und Durch⸗ bisherige Verireter des Ministeriums des Aeußeren in Warschau vorgelegt und soll von ihnen unterschrieben werden. Wird Die Kommission kann ferner Personen, die ein rechtliches Inte⸗ nommenen Vorschusses unterbleibt, wenn das angegebene Beweismitte! I114A“*“ d Schelertu s 2se. 1 sgat vhe b schrif Faben. d er Eireree rein Zerechti ö8*“ E. F ber besondere mit Lumpen, Putz⸗ und Scheuertüchern, wegen teile, aus Nr. 567, des Aeußeren berufen. 1AX“X“ v s dla, nnsicet. heäse wir anbeehh . eeee. Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. abgenutzte Lederstücke und waren sowie sonstige Lederakb fälle, der — Wie das e erf Die Verhandlr i schrift soll v sitz teiligten absichtlich oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht rechtzeitt 1 za Die Verhandlungsniederschrift soll vor dem Vorsitzenden § 6 bharmegant 1““ sfder ge g F w echtzeitig Der Polszelpräsident. J. V.: von Rönne⸗ 8 E6“ ic 2 Üeese 5 Dem Kriegsausschuß für Oele und Fette ist eine gewisse Ungarn demnächst fortgesetzt werden. Nachdem einige der — 8 8 Sschuß f lewisse Pnoch schwebenden Meinungsverschiedenheiten beigelegt werden
9. und dem Schriftführer unterschrieben werden.“ Die V. si icht öffentlich. 1 1 b Saieage⸗ — Die Vethandlungen sind nicht öffentlich Auf Antrag können den Beteiligten notwendige Auslagen erstatten
9. Im § 9 wird das Wort „Protokollführer“ durch das Wort Der Vorsitzende kann den Beteiligten die Anwesenheit gestatten. nden⸗ ügten nofr e. 8. 2 884 „ 28 — Bensb an Mlle 918 5 5 1 6 . 1g2. S ge 85⸗2 288 fo 42 „ p„ F. 9 eid 12 fol⸗ MW 88 2 8 88 . 2 8 45 1 1 8 „Schriftfuͤhrer“ ersetzt. Die Kommission kann anordnen, daß mündlich verhandelt wird, werden, deren Betrag festzusetzen ist; die Entscheidung erfolgt, wenn Menge von Stickstoffdünger in Form von schwefelsaurem konnten, lasse sich erhoffen, daß über die noch offenen Punkte
1 84 le * b „ . ie nicht in! Beschluß (§ 16) getroffen ist, endgültig durch den Vor⸗ Bekanntmachung. “ 9 EEEII11]“ sell je. M F. S 1 1 8 .610 fällt weg. und daß die Beteiligten zu den Verhandlungen erscheinen oder sich in 8 nicht in dem Zeschluß (§ 16 9 gültig Vor 1 Ammoniak zur Verfügung gestellt worden, die er, wie „W. IZ Harer Ze F. e. 2 b 58 8 84 f.2- 3 hanl weg. der Verhandlung durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen itzenden des zuständigen Senats. Anf Grund der Bundebratkverordnung dom 23. September mitteilt, zur Hebung des Ertrages der Oelsaatenernte in absehbarer Zeit eine Einigung werde erzielt werden können. ; Anwalt vertreten lassen. Zur mündlichen Verhandlung sind die Be⸗ 8 68 1915, ketreffend Fernpaltung unzuvperlässiger Personen vom Handel zunächst den Landwirten, die im Herbst 1916 Raps oder q Ss, per ev.⸗g-es en “ Die handelskundigen Mitglieder verwalten ihr Amt in der Regel (RHBl. S. 603 " habe ich dem Ingenteur E. W. Rebhfeld in Rübsen angebaut haben, in der Weise zur Verfügung stellen 8 Polen. 1 neutrale Beteiligte durch die Worte „Beteiligte, die dem ministerium zu laden. als Ehrenamt. Sie erhalten bei Dienstverrichtungen außerhalb ihreg Berlin, Steglitzer Straße 20, durch Verfügung vom beutigen Tage ird, daß jedem Land “ 3 soll 8 9 ma In der vorgestrigen Sitzung des provisorischen Staats Deutschen Reiche oder einem verbündeten oder neutralen Die Ladung ergeht an die Beteiligten, deren Wohnort bekannt Wohnsitzes aus Reichsmitteln Tagegelder und Reisekosten. sen Handel mit Werkzeugmaschin en und sonstigen Ge gen⸗ wird, aß jedem Landwirt das Recht zustehen so „ g. Lieferung rates wurde eine Adresse 82 polnischen Militär Staate angehören“, die Worte „bei einer Reichskasse auf An⸗ ist, durch eingeschriebenen Brief, an Beteiligte, deren Wohnort nicht Berlin, den 17. Januar 1917. 1 sänden des Kriegsbedarfs jeder Art wegen Unzuverlässigkeit von 100 kg schwefelsaures Ammoniak auf jeden An Raps oder organisation verlesen, in der die Entwicklung der Armeefrage 1 Selln in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. ARübsen angebauten Hektar zu beanspruchen. Die Landwirte geschildert und auf die Verdienste des Kommandanten Pilsudski Berlin, den 16. Januar 1917. müssen den Antrag auf Lieferung des Ammoniatk bei den be⸗ hingewiesen wird. Am Schlusse der Adresse heißt es: „Heute,
weisung“ durch die Worte „nach Anordnung“ ersetzt. bekannt ist, oder mit denen eine schriftliche Verständigung während ST111.“ t. 13. Als § 18 a wird folgende Bestimmung eingestellt: des Krieges erschwert oder zeitraubend it. durch üffexe Bekannt⸗ v S vfß vr v1 828- . Ig, „ ing in der F 8 Einrück in den „Reichsanzeiger“. 8 . nnt issionäre Kriee 8 ses ihne 8 5 95 2 „Für Sachen, in denen gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 die Ent⸗ machung in der Form einmaliger Einrückung in den „Reichsanzeig Der Poltzeipräsident. von Oppen. * ende 1 Kesehnasheges, gith igten an wo der Anfang ‚einer polnischen Regierung ins Leben ritt, Rübsen I. Fe heies Bodenfläche durch Bescheinigung des Orts⸗ hält es die polnische Militärorganisation für ihre Ehrenpflicht, ng en s. b den dem provisorischen polnischen Staatsrate ihre Kräfte und ihr
5 7 7 Iebe 4 . 3 18 Morsitkondo jno Mr bor L mordnen. scheidung einem Mitgliede übertragen wird, kann ein besonderes ö1 eeertar ne sich in 1 Znsteltanzsbevollmäͤchtigte “ Verfahren angeordnet werden. bestellt, so erfolgt die Ladung an diese. Sind die Beteiligten in dem Bekanntmachung über Dru ckpapierpreise. stehers hzuweisen j Der Kriegsausschuß erteilt den vorstehers nachzuweisen ist. Der Kriegsausschuß er vr den Blut zur Verfügung zu stellen.“ Nach Belanntgabe weiterer Landwirten sodann einen Bezugsschein, auf welchem die Dünger⸗ Adressen und Glückwünsche wurde laut Bericht des „W. T. B.“ 2 eeienes
14. § 19 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: ur mündlichen Verhandlun b ten Termine trotz rechtzeitige F. 8 2.009 . g ersetzt: 8ö lichen V g anberaumten Termine trotz rechtzeitiger 1 ühe „Die Kosten des Verfahrens fallen dem Reiche zur Last. “ nicht gehörig vertreten, so wird gleichwohl in der Sache ver⸗ 8 “ der “ des bee exen. be 8 ichtaͤmtliches “ 11““ treffend die Reichsstelle für Druckpapier, vom Januar 1911 N ges. F mngst 8Seeasserfts ghns er 88g gn Landwirte, eine vorläufige Geschäftsordnung festgesett. In den erlin, angegeben ist, welche die Lieferung bewirkt. Vollstreckungsausschuß, dem kraft Amles Kronmarschalt untd
Kasten, die durch Aufstellung unrichtiger Behauptungen, insbe⸗ handelt und entschieden. 1 b durch die Angabe 1Sve. Beweismittel entstanden Ueber jede Verhandlung s 1. 7. ““ Reichs Gese bl. S. 50) 18 satendes vesiamtan 8 2 G“ hcaug egrazn wenenvenmntergg Bihal jese solr bee erhandlung soll eine Niederschrift gefertigt werden. Die Bekanntmachung über Dr rpreise vom 11 ober - s Reich. Die Preise stellen e folgt; 1 S 1 5 3 Zeö“ 8 Abgug cebracht werden weng ECE Diese soll Prt und Tag der Verhandlung, die Bezeichnung der Be⸗ 1916 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 248 vom 20. Oktober 19 3 ” Füͤr gewöhnliche Ware westlich der Elbe geliefert. . . 2,23 ℳ Fcheee. rce, . 1 Hrersss,e. ner zrian E der olge al gen za der ei der Berhandlung witwirkenden Personen sowie Ziffer 1 bis 3 gilt auch für die Monate November und De Preunßen. Berlin, 19. Januar 1917. Für gedarrte und gemahlene Ware. . . .. .2 26 ½ „ Kunowsti, Lempickt, Pilsudski und Graf Rostworowski gewählt. h Fahr f 71ges en Behauptung gekannt o er infolge das Ergebnis der Verhandlungen enthalten. z b 1916 der am 18. Janug ter dem Vorsitz des Königlich Fuͤr östlich der Elbr geliefertes gewöhnliches Ammoniak 2,24 „ Zur beschleunigten Organisation der polnischen Armee wurde grober Fahrlässigkeit nicht gekannt oder die Berichtigung der Die Verhandlungsniederschrift wird den anwesenden Beteiliaten zember 1916. In der am 18. Januar unter ver; Borsih des Köͤnsglich Für gedarrte und gemahlene Ware CEAE1“ einstimmig die Bildung einer Militärkommission daber Faberchnäen nnden “ oder infolge behufs Genehmiaung vorgelesen oder zur Durchsicht vorgelegt und soll Berlin, den 18. Januar 1917. bayerischen Gesandten, Dr. Grafen n 5 für das Kilo Prozent Stickstoff einschließlich anteiliger beschlossen, die aus dem Kronmarschall und sechs grober Fahrlässigkeit unterlassen hat. Das Gleiche gilt, wenn von ihnen unterschrieben werden. Wird die Genehmigung versagt Reichsstelle für Druckpapie feld⸗Koefering abgehaltenen 8 enarsitzung des 8 59 E“ dcheh, ansorcns wneiizer Seichenl neh Heeennaomn cereng sn bheich s 1essehhas Aufstellung von Behauptungen die oder untexbleibt die Unterschrift, so soll der Grund angeoeben werden. ühe, Geheimer Regierungsrat rats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über die Ver⸗ ind eela ihe Zes jr gi Fn satzungsbehörden und dem Lec ionskommando verständigen Erledigung des Verfahrens verzögert wird und die frühere Die Verhandlungsniederschrift soll von dem Vorsitzenden und dem he, Geh ” üestas folaung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über wirt⸗ 100 zuzüglich der gesotztichen vSeg⸗ Lieferunaen Und die Organisaiton elner Mititärkommission des Iie kaen e i N E Ste metiten merden. 1 . schaftliche Maßnahmen die Zustimmung erteilt. Zar en SvEEEEqee“ ausarbeiten. Ferner wurde die boldige Einberufung einer bücb⸗n ist. 28 5 e11 1 Pi Verh 8” 828 8 ⁸. M 1 2 S 1 “ . gelangten ferner “ K * . il⸗ Ammoniak oder gedarr te Ammoniak nach seiner Wahl zu Kommission zur Ausarbeitung . Ceaonfet 2. g gae nn hhs von einem Beteiligten beantragte Beweisethebung. . (8 e Penan Genrag den ehg es Füsehenaheftte ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 %½ ꝑkeagung der deg purtgregister der ganurf üues ekec. lefen lle sonbigen Anekenes Srtelten der. Sfansüstnn neeee e de de Verfossung des Königreiches sowie die ees 8 Verfaheee. . . ichtigung d⸗ gesamten Inh 1 206 1 nehmern in das Geburtsr. 42 ʒ 2 1 2844G in d üun 9e 8 8 macht werden 32n e Kackzahl Assttevorsamsss abheh e “ gung üihs des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter berchurh über die Benrkunbunt von Geburts⸗ und Sterbefällen des Kriegsausschusses. 1 Schaffung einer Organi ation zur Bearbeitung von Kultus⸗ n. Die Rückzahlung des durch die Kosten der 1 g ie B g. v oönnen nur bei umgehender An⸗ und Unterrichtsfragen beschlossen. Die Annahme
12. Im § 18 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „deutsche und teiligten, für die Beschlagnahmebehörden das zuständige Kriegs⸗
S-N B7 . 9 b 7 + Nr. 5603 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung dere. eu . Gge. Auträge auf Lieferung k
Beweiserhebung in Anspruch genommenen sses unter H. p 8 — 8. öge E.gFiäg.. 1 Deutscher im Ausland, die Vorlage, betreffend Fesisetzung der ꝙ 98. 838 . 8 — ear
bleibt, üen 88 en. eer “ y, a 2g welche AllaX1h ruppen eeünen bn ebitcerenxer Tena g. de Elene sheverkeheverhnung vom 12. Janaaß von den privaten Versicherungsunternehmungen fuͤr das 28** meldung serücksichtigt werden. Tu““ . Antrage ersolgte einsätmmis.
hee 2. aelasn Seee egkeh t e. Pernlltase schafts E““ üi hee Nr. 5664 eine Bekanntmachung betreffend die Reichsstell kdah seahs I“ hnan; Bekannt⸗ 8
* 8 8 b 1 8 1 88 8* 8 8 16½ 7 SPr . 20 8 0 ge e d 90 v 8 9 ve 8 8 . — „ 6 8 8 2 4 1. 8 3 1 8 2 1 8 † 8 8 2 2* 8 8 1 8 8 1. der infolge grober Fahrlaäͤssigkeit nicht rechtzeitig nuüͤngsstellen und deren Beauftragten über Uaffersalhsc Veischaffenbenn für Pruckgühter, vom 17. Jimuac 1912, ügd I machung über Mineralöle, Mineralölerzeugnisse, Erdwachs und Eine Bekanntmachung des Kriegsernährungsamts setzt, Das Indische Amt erläßt laut Meldung des „Reuterschen
1 „Bej 2 J“ ““ n Kerzen, eine Ergänzung der Bekanntmachung vom 31. Juli wie „W. T. B“ mitteilt, die Erzeugerhöchstpreise beim b1..“ .“ 5 vorschriften der Zahlungsverbote gegen 8 fein iche ai Sa 1916, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, und Veskaufe von Saatgut für Lupinen auf 80 ℳ, für Sr Smassserkhse sar J.e e Aeenn
mitgeteilt worden ist. Menge und Wert des Gutes sowie über Lager⸗, Besitz⸗ und Eigen⸗ Auf Antrag können den Beteiligten notwendige Auslagen tumsverhältnisse angestellt worden sind. ken auf 100 ℳ für den Doppelzentner W wert sei, eine befendere indische Kriegganleibe aufzubringen. Gs . 8 w ist jetzt beschlossen worden, für das Jahr 1917/1918 eine jolche An⸗
88 . — I — venh. ⸗. J rigen die K e, 3 der vom 17. Januar 1917. “ 1 9 über die Berei
erstattet werden, deren Betrag festzusetzen ist⸗ die Entichen ZIm übrigen kann die Kommission jederzeit von Amts wegen oder be eine Aenderung der Bekanntmachung über die Bereitung von Wick n. g festzusetz st; Entscheidung auf Antrag weitere Beweiserhebungen selbst vornehmen oder durch Berlin W. 9, den 18. Januar 1917. Backware vom 26. Mai 1916. Demnächst wurde über eine 8
8 8 leihe aufzunehmen. Die Gründe dafür werden im kommenden
8 2 1 ger 5
indischen Etat ausführlich dargelegt werden. Der gesamte Erlös
erfolgt, wenn sie nicht in dem Beschlusse (§ 17) getroffen ist, Ersuch 3 venag. 8 8, 8 ℳ 1“ 18 (8 „ Ersuchen von Behörden oder durch eigene beauftragte Mitglieder vor⸗ Laiserli g 3 Bef viuß gefaß endgültig durch den Vorsitzenden des zuständigen Senats“ nehmen lassen. Das beauftragte Miballed soll bel SBö Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt 6 8 f s Krieges inn 8 “
11“ E1“ 8 W. T. B.“ wird der Regierung des Köntgs übergeben werden, um ihr bet der
Kriegswitwengeld gewährt ist, können, wie durch „W. T. B. Weiterfüͤhrung des Krieges bebllflich zu sein. Die Höhe der Anleihe
K 5 288 C cxer . . h 8, 8 G 8 “ 15. 8 20 erhält folgende Fassung: einen Schtififührer heranziehen, den es durch Handschlag an Eides⸗ üee essbhes Witwen, denen aus Anlaß des gegenwärtigen 8. ün ä verwalten ihr Amt in Pftitg an treuer und gewissenhafter Ausführung seines Amtes ver⸗ 88 . 8 ege 9 re 9 Si i Di 1 oflichtet. g] eri 1 „foj 8 ¹ or Mioder 5 jre ¹ 1 8 2 8 b 1 7 7 ———— Wohnitzes “ flichtet G ee E Staatsministerium trat heute zu mitgeteitt wird, im Falle ihrer Wiederverheiratung unter ge⸗ wird unbegrenzt sein. DHie Regierung hofft auf starke Beteiligung. Reisekosten.“ g n Tagegelder un Der Reichskanzler und das zustäͤndige Kriegsministerium können Königreich Preußen. 8 Liner Setrene tesseenssen. wissen Voraussetzungen eine einmalige A bfindungssum me Die Ausgabebedingungen der Anleihe können vor der Veröffent. g Artikel2 stets von dem Stande der Sache durch Akteneinsicht Kenntnis nehmen ne Mafestät der Köni haben Allergnädigst eruht: . her bis zur Höhe von 5¼ des dreifachen Betrages der Kriegs⸗ lichung d.6 Etats nicht mitgeteilt werden, sse werden jedoch nicht rtikel 2. 1 1— W V der Kountg 9g gst g. hhe⸗ 8 1 1 versorgung erhalten. Anträge sind an die örtlichen Fürsorge⸗ wentger günstig sein, als diejentgen der englischen Anlethe. dem Direktor bei dem Hause der Abgeordneten, Geheimen Der österreichische Ministerpräsident Graf Clam⸗
Die Bekanntmach ütt mit Tage der Verk zu be Selcgen ee entsenden und Anträge stellen. stellen od die Ortspolizelbehörd ich 1 le Bek ung tritt mit dem Tage d erkündung Der Vorfitzende der Kommission benachrichtigt den Reichskanzler 1 1 v 8 erbn 88 1 tellen oder an die Ortspolizeibehörde zu richten. in Kraft. h kns das zuständige Kriegsministerrum von anstehenden wichtigen Wer⸗ “ Peet ih eee k 10 Martinic, der vchstsche Ministerpräsident Graf Frunkreich. Berlin, den 17. Januar 1917 handlungen. Hauses, Professor Dr. August Wolfstieg den Charakter als der österreichische Minister Generalmajor Höfer, der ungarische Der Ministerpräsident Briand hat vorgestern den Ge⸗ h “ Den übrigen Beteiligten kann der Vorsitzende Akteneinsicht na⸗ Geheimer Regierungsrat zu verleihen. Ackerbauminister Baron Ghillany, der Präsident des ungari⸗ 8 ö 11“ 3 bag 1u 8 8X; Der Stellvertreter des Reichskanzlers. seinem Ermessen gestatten. - ch 1 schen “ Kürthy, der Generalkonsul Uunter den in Deutschland sich aufhaltenden, im Königreich sandten der Schweiz, Schwehens, Dänemarts und Dr. Helfferich. — § 11. ics, Vertreter des Kriegsministeri d des Polen beheimateten polnischen Arbeitern ist vielfach die Norwegens die Antwort der Regierungen der Ver⸗ 5 Fels 8 H11. 8 1 “ ar Joannovics, Vertreter des Kriegsministeriums un e 12 1 . bündeten auf die Mitteilungen überreicht, die die Schweiz „. Die Kommission kann den Beteiligten aufgeben, binnen einer be⸗ Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Mafestät Armeeoberkommandos sowie mehrere Referenten sind, wie Meinung verbreitet, daß ihre zwangsweise Einziehung zum ar ee retetenteit Fehtersh be e “ stimmten Frist die Tatsachen und Beweismittel, auf die sich ihre An⸗ des Köntas hat das Staatsministerium auf den Vorschlag W. T. B.“ b ldet, gestern vormitta hier eingetroffen. polnischen Heere beabsichtigt sei. Wie „W T. B.“ mitteilt, am 22. Dezember und die skandinavischen Staaten am 29. De⸗ „Auf Grund der Bekanntmachung vom 17. Januar 1917 syrüche stützen, in einem Schriftsatze niederzulegen und Urkunden sowie des Magistrats in Tribsees den bisherigen Beigeordneten 1“ 8 I 8 8 u“ besteht eine solche Absicht nicht, vielmehr wird darauf hin⸗ zember an sie gerichtet hatten, um sich dem Ersuchen des erhält meine Anordnung, betreffend vas Verfahren vor andere Beweismittel vorzulegen oder Zeugen zu gestellen. Die Frist Andreas Weber in Gollnow zum Bürgermeister der Stadt 8 . gewiesen, daß sich das polnische Heer nur aus Frei⸗ Präsidenten Wilson zugunsten des Friedens anzuschließen. Die der N eich sentschädigungskommi † ion, vom ;5. hag weniger als eine Woche und nicht mehr als zwei Monate Tribsees ernannt. . 1 willigen ergänzt. Alle Gerüchte über zwangsweise Ein⸗ Antwort beschränkt sich nach einer Meldung der „Agence 5. April 1915 folgende Fassung: Die Kommission kann fordern, daß der Schriftsatz von einem mit Zusammenfassung ziehung beruhen duf Erfindung oder böswilliger Ausstreuung. vereeüsiran hü⸗ ö28 der Verbündeten und 7 1. schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht 2 Auf Grund Allerhöchster Ermächti Sei Majestät der Aus⸗ ut te für Waren des 8 Zelgiens an Wilson vom 10. Januar zu erinnern, in der die Die Reichsentschäbigungskonmisßn 8 . 1 2. varle henen, bei einem deutschen Gericht zuge⸗ f G erhöchster Ermächtigung Seiner Majestät der Aus⸗ und Durchfuhrverbote für Waren des Fer. — v-e. ie v EI” lassenen “ 1 ist, wenn dies zur sachlichen des Konigs hat das Staatsmimisterium infolge der von der 6. Abschnitts des Zolltarifs 2 i er d — enwartigen Krieges im feindlichen Forderung der Angelegenheit angezeiat ers heint S s . 3 8 3 —₰ 3 8 Ausland im Namen des Reichs beschlagnahmten 6 üter festzustellen, e Bei Versaumms der Füas geigm bilccent. gon nach Lage der E m rnag 5 ee aF. Durch die Bekanntmachung vom 18. Januar 1917, Der L berbefehlshaber in den Marken, Generaloberst gesprochenen Wünsche einzugehen. Se die Entschadigungsantrage der Eigentümer und anderer Be⸗ Sache ohne Berücksichtigung der nicht beigebrachten Beweismittel ent⸗ hold N. 86 büde 85 dSeg v g. en, Ponse retär a. D. Rei betreffend das Verbot der Aus⸗ und Durchfuhr von Waren von Kessel bestimmt in Erneuerung und teilwerer En. Der Wartlaut der Antwort der Verbündeten an die rechtigter zu entscheiden und die Jahlung der Entschädigungen zu scheiden. b 9 eugebaur in gleicher Amtseigenschaft auf fernere des 6. Abschnitts des Zolltarifs im heutigen „Reichsanzeiger“, günzung seines bei Erklärung des Kriegszustandes am Z1. Juli Schweiz ist folgender: 1 Sie darf mit Zustimmung der Beschlagnahmebehörde 1 8Z § 12. sechs Jahre bestatigt. sind Fede Fabere fotgente Vekanzimgchungen üüben Fra⸗ 191 erlassenen Verbots des Verkaufs und des Tragens von 2e der Bersaet . echen Uie Aht Ana ilt Ate EEEEEEEEö e. angranfen. Sie ent⸗ schei Die Kommission ist nach freiem Ermessen in den ihr geeignet und rch e vesboe ersetzt, soweit sie Waren dieses Ab⸗ Waffen für das Gehiet der Stadt Berlin und der Provinz zember 1916 erhalten, durch welche die Bundesregtexung, unter Bezug⸗ Hae Zahlungsverbote epzehentehen. ung der Entschädigungen gesetz⸗ Feshefteer chelen, ea Erhebungen auf Grund ihrer 8 Ministerium für Handel und Gewerbe. schnitts beireffen⸗ Brandenburg, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes: Waff dn beden — — g- —e — — Sie G 5 4 6 1 H“ Renpscherben. 1 b 3 1 1 N er bes § 1. Zwilpersonen, die nicht kraft türes Amies Waffen zu e kriegführenden Mächte gerichtete Note, en Wunsch aussprach, b wenis desn ch digug hee.ghee Jese len deg, Eensschad gngs. 4 1 Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ 18 NAehe shet. führen berechttt sind, dürfen nur dann Waffen tragen, wenn sie diesen die Initiative des P ähdenten der Vereintgten Staaten zu erhebliche Schwierigkeiten bereitet brer 8ie Ffchadie e 6 888 Verhandlungesprach ist deutsch. Cingaben und Schriftsätz, weise Verwaltung britiss⸗ Unternehmungen, . Bekanntmach vom 12 September 1914 Sonderausgabe einen von der Ortsvoliz’ ibehörde ihres Wohn⸗ oder Aufenthaltsortg unterstützen, und in ihrem Wunsche, den Frteden wieder hergestellt — f er vutschabigung von meß⸗ die nicht in deutscher Sprache abgefaßt sind, haben nur dann Anspruch 22. Dezember 1914 (8GBl. S. 556) und 10. Februar 1916 u“ 10. Kobember 1914 266 12* erteisten Weffenschein det sich füdren. Der Waffenschein oll zu sehen, sich berett erklärte, an einer Unnäherung der im
rer 9. t. 1 8 Fi 4 4 8 8 . 5 „ 2a 4 üi 4 8 8 54 8 8 † 2. 8s 2 nan 8 8 8 8 80 n 8 4 4 8 een Beteiligten beantragt und eine zwischen ihnen nicht auf Berücksichtigung, wenn ihnen eine beglaubigte deutsche Ueber⸗ (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers Dezember 1914 1 von 1915 Namen, Alter, Stand und Wohnung des Berechtigten sewie die Art Kriege besindlichen Nationen zu arbeisen und die Grundlagen 8 n 1 E der zugelassenen Waffe angeren. Er ist nur widerruflich und nur für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den Bölkern zu
erreicht wird. In diesem Falle darf die Kommission anordnen daß setzun ET“ 7 vee G
Cntschädi wieimnm1“ ig, heigefügt ist; das gleiche gilt für beigefügte Urkunden und liber das in Deutschlan iche; ögen, i F⸗ G
Ie Se teene bei einer deutschen Staatsbank be⸗ sonstige Schriftstücke. vn he die Beteitaungen 8— Peean e, gngg za ee eher he 1185 S 8 8 zuverlässigen Personen zu erteilen und kann bei fehlendem Nachweis * Die —8 Hena; die — *
4 * 1 * „ 2 v. b 9 .* 8 8 2„ 88 6 b 1 17 b 8 a „ 1.⸗
89 1 § 14. re. vbege — b I ’ des Bedürfnisses versagt werden. Schweiz in bochherziger Weise unterzegen hat, um die Leiden
Die K ission besteht aus fü 4 Der Porsitzende kann anberaumte Termine verlegen, Verhand⸗ gesellschaft. 8 Dortmund, der englischen Staatsangehörigen 8 Apesl . Ausgenommen ven den Bestimmungen des Absatz 1 ist das Tragen der Internierten, der Schwerverwundeten und der Evaknterken zu
rechtstundi ig. KE fh euse fün itagiedenn. von denen drei lungen vertagen und Termine zur Verkündung der Entscheidung an⸗ John Collinson in London, John Strachaa Bridges in Wood⸗ 22 b 1915 7 svon Jaodwaffen durch Inhader von Jaadscheinen. erleichtern, denen obne Unterlaß die bingebendste Sorgfalt gewidmet
dieser “ sind dohen 8 Pepeecen Re 5 imdic . einge beraumen. 6 cote Fleet und Robert Macfie Cunningham in London die üit s 1915 “ — § 2. Der Verkauf von Waßsen, Munitton, Pulver und Spreng⸗ worden ist. Daher zollen die Regierungen der Verbündeten den Ge⸗
u Richt ramt 8 1e 2 ee Seeeeg . 1 § 15. Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Justizrat Kramberg Augus 91 “ mitteln an Zioilpersonen ist verboten. Ausgenommen ist der Verkauf fühlen und Absichten, von denen die Mitteilung der Bundesregierung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst im Reiche oder Bei der Abstimmung stellt der Vorsitzende die Fragen und sam⸗ in Dortmund.) 1
1 „September 1915 Abfal lastsen hee dazu notige zt, ihre Huldigung. Ihre Haltung ist klar dargelent worden k
in einem Bundesstaate haben oder Lehrer des Rechts an einer deut⸗ 8„ Ser. ep abgn- 8 1 1 7. Nobember 1915 8 8 der nach § 1 Absatz 1 zugelassenen Waffen und der u natigen zeugt, ihre Huldigung. Ibre aitung i slar dargetegt worden in
Rech 2 melt die Stimmen. Bilden sich in Beziehun Summen, übel! — 1r None 8 1 Mnunstie e Berechtigten sow V Jag . Antwork, die si den Präsidenten Wtlson gerichtet haben. D.
che * 3 6 e Salmmen. 1 Beziehung auf Summen, übet die g .% G Munttion an die Berechtigten sowie der Verkauf von Jagdwaffen der Antwort, die sie an den Pe sidenten son gerichtet haben. Da schen Hochschule find. zm Bedarfssall kann die Kommission durch zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen deee keine die Mehrheit Berlin, den 16. Januar 1917. 1d Jac edte 8
Dezember 1915 . v 8 — EE116“
Erne e „ or skundi Mitgli 2 1 :e M Ar ; uund Jaadmunition an Jagdscheininhaber. b die Bundesregierung sich auf die amerikanischen Vorschläge berufen Nac dr-erge meiterer rechts⸗ oder handelskundiger Mitglieder verstärkt für sich hat, so werden die für die größte Summe abgegebenen Der inister für Handel g Gewerbe. 8. daah 8 18 6 § 3. Es ist verholen, den Waffenschein anderen Personen zum hat, haben die Regterungen der Verbündeten die Ehre, ihr bettolg. und Der Vorsitzende soll zum Richteramt befähigt sein. Er darf ee bis sich ein Nerhesest ee abgegebenen solange hinzu J. A.: Lusensky 20. Gebrauch zu überlassen oder ven dem auf den Namen eines anderen den Wortlant ihrer Antwort mitzuterlen. Sie mag in diesem Schrift
„ N7. August 1916 b 7 lick, dem die Note der beigischen Regferung beigelent i, eine H nur von einem rechtskundigen Mitglied vertreten werden Der Beri 1 5 8 sowie die durch diese Bekanntmachungen ersetzt üher ausgestellten Waff nschein Gebrauch zu machen. 8 slück, dem die Note der beigischen Regserung beigelent in, eine Har⸗ 6 8 4 ½ 8 7 7 2 2 2 * Ze 1 3 8 - en! 8 8 1 1 98 an — 8 2 wider 2 2 2 §8 P 1 bh d 2 Die Kommission entscheidet in der Befetzung von drei Mit⸗ übrigen u se der Versthende mlet⸗ ab. Im Ministerium für gandwertschaft, § 4. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote der §§ 1 bis 3 le ung der Gründe finden, aus denem die Regierungen der Verbündeten B und Forsten.
Die Kommiss 3 Waren des 6. Abschnitls des Zolltariss betreffen. erden auf Grund des § 9 des Gesetzes über den Bel gerunge⸗ glauben, es ihnen nicht möglsch ist, den Wünschen zu entsprechen, sihdg enc, ; Sechsghen, In ealisen vsrh § 16. „ 3 Im übrigen ist zu der Belen eengchung vom 18. Ja⸗ düftang in Verbindung 39 dem S 11 Deiem ber 1915 denen die Schweiz sich angeschlossen hat.
Bei der Kommission können Spruchabteilungen (Senate) ge⸗ Die Entscheidung erfolgt durch eschluß im Numen des Reichs. Dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzt Dr. Friebrich nuar 1917 noch folgendes zu E1uu ö“” (R GBl. F 813) mit Gesängnis bis zu einem Jahre, hei Vorltegen — Lyoner Blättermeldungen zufolge haben die neu⸗
bildet werden. In Sachen, in denen eine Entschädigung von weniger Der Beschluß ist auszufertigen; er enthält die Namen der Kom- Suckrow ist die Kreistierarztstelle in Gummersbach verliehen Zu Ziffer 1V. Ein TI,S. b ecae 3 vehe be mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1900 ℳ gebildeten Kammer⸗ und Senatsgruppen für nationale
Uniformfiücke, Heeresgusrüstungsstock, und alß erlennbar 8hon bestraft. Aktion gestern in einer einstimmig angenommenen Tages⸗
ordnung erklärt, die Regierung habe sich der ihr zufallende
Großbritannien und Irland.
Gründe auseinandergesetzt sind, aus denen die Verbündeten
glauben, daß es ihnen nicht möglich sei, auf die ihnen aus⸗
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als 500 ℳ beantragt witd, kann das Präsidium die Entscheibung missionsmitglieder, welche bei der Entscheidung mitgewirkt haben, und worden. 1 Mitglied übe „ist ei ag nichl aetisüt beer ied ist von dem Vorsitzentd IIun — solchen auzusehen sind, ist im nichtamtlichen Teile des Reichs⸗ kinses Mitosies überttasen; st ein Antrag nicht gektallt ober ist der v einem Beifttzer zu unterschreiben. uzeigers Nr. 6 vom 8. Januar 1915 veröffentlicht und durch die “
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