Umfange erfolgen sollte, seine ernsten Bedenken. Er führt
*
Schmalkalden und dem gemeinschaftlichen, Landgericht in Meiningen und der Gerichtsassessor Schuppli bei dem Amts 81 L“
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Förster Bretthauer in Neidenburg ist zum Forst kassenrendanten ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die Unternehmerin bezw. der Leiter der Fuma Auguste Kohne, Käsefahrik in Borsum, haden sich unzuverlässig in Befolgung der Pflichten gezeigt, welche ihnen durch die Verordnung über Käse vom 20. Oktober 1916 auferlegt sind. Ich habe daher auf Grund des § 13 dieser Verordnung in Verbindung mit § 1 der Be⸗ kanntm ochung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 den Betrieb geschlossen und die ferti g und den Handel mit Käfereiprodukten
Hildesbeim, den 12. Januar 1917. Der Landrat des Landkreises Hlldesheim. u 8
Bekanntmachung.
Dem Gärtner, angeblichen Kaufmann Heinrich Markgraf, eeboren am 5. Junt 1889 in Marburg a L., z. Zt. Landsturmrekrut m Ersatzbataillon des Reserveinfanterieregiments Nr. 81 in Hom⸗
burg v. 6. H., wohnhaft in Frankfurt a. M., Leibnitzstraße 36,
Geschäftslokal: gr. Eschenheimerstraße 48, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, masbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen katurerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen an. wegen Unmverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb ntersagt.
Frankfurt a. M., den 12. Januar 1917.
Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.
Deutsches Reich. 3 Preußen. Berlin, 22. Januar 1917.
Das Kriegsamt teilt amtlich durch „W. T. B.“ mit: Von verschiedenen Stellen wird berichtet, daß in der Arbeiterschaft kriegswirtschaftlicher Betriebe sich neuerdings eine stärkere Neigung zur Abwanderung bemerkbar macht. Zwar wollen die Arbeiter nicht die Kriegs⸗ wirtschaft überhaupt verlassen, um in andere Wirtschaftszweige überzugehen; vielmehr findet zumeist nur das Verlangen des
Arbeitswechsels innerhalb der Kriegswirtschaft selbst statt. Aber auch ein solcher Wechsel hat, wenn er gleichzeitig und in nicht bloß durch die mit der Veränderung der Arbeitsstelle ver⸗ bundenen Reisen, Vorbereitungen und Neueinrichtungen den Verlust einer Anzahl von Arbeitstagen mit sich, sondern kann auch durch die plötliche Entziehung von Arbeitskräften, ins⸗ besondere von Facharbeitern, den ungestörten Fortgang der auf sie angewiesenen Betriebe gefährden. Es dürfte daher geboten sein, den Ursachen dieser Erscheinung nachzugehen, um ihnen in zweckdienlicher Weise entgegenzuwirken.
Weeshalb erstreben die Arbeiter den Arbeitswechsel? Weil
ie an der neuen Stelle mehr zu verdienen hoffen; weil sie mit ihrer Familie, von der sie getrennt sind, zusammenziehen und dadurch selbst bei gleicher Lohnhöhe billiger leben können; weil sie überhaupt aus der Fremde in die Heimat und die heimischen Verhältnisse zurückkehren möchten. Das kann man ihnen an sich nicht verdenken; und deshalb wird man, wenn man sie trotzdem an der bisherigen Arbeitsstelle festhalten will, alles tun müssen, was ohne Beeinträchtigung anderer berechtigter Interessen geschehen kann, um ihnen den Entschluß des freiwilligen Verbleibens zu erleichtern. Die Arbeitgeber also, die ihre Arbeiter behalten wollen, werden zunächst zu prüfen haben, ob und wie weit sie die von ihnen bisher gewährten Löhne im Hinblick auf die Kriegsteuerung zu steigern in der Lage sind. Zwar kann nicht verlangt werden, daß die sprunghafte Entwicklung der Lohn⸗ verhältnisse, wie sie in manchen, zeitlich begrenzten Industrien eingesetzt hat, von anderen mitgemacht wird, die als Dauer⸗ betriebe auf eine stetige Entwicklung dieser Verhältnisse Bedacht nehmen müssen. Aber eine den Zeitumständen Rech⸗ nung tragende Angemessenheit der Löhne ist unter allen Um⸗ ständen herzustellen, Lohndrückerei ebenso wie die Lohntreiberei zu vermeiden. Ferner ist auf den doppelten Haushalt aus⸗ wärts wohnender Arbeiter bei der Bemessung des Arbeits⸗ entgelts Rücksicht zu nehmen. Erleichtert wird das durch den
Erlaß des Reichskanzlers vom 9. Januar 1917, der vorschreibt,
daß bei dem Ausgleich zwischen dem bisherigen Einkommen
ines vom Heexesdienst Zurückgestellten und seinem augenblick⸗ lichen Arbeitseinkommen ein Betrag von 2 ℳ für den Tag für den Unterhalt der Familie eingestellt wird. Aber auch darüber hinaus wird für die Fälle des Doppelhaushalts die
Gewührung einer ausreichenden Familienzulage durch den
Arbeitgeber ins Auge zu fassen sein. Endlich sind auch die
übrigen Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Unter⸗ kunft und Ernährung, unter den gleichen Gesichtspunkten einer
Nachprüfung zu unterziehen und, soweit möglich, in entgegen⸗
kommender Weise auszugestalten. Ganz unstatthaft aber sind die Versuche von Arbeitgebern, in utllauterer Weise Arbeiter
anderen Betrigben abspenstig zu machen und für sich heran⸗ zuziehen. Ein solches Verfahren, das die Beunruhigung in die Arbeiterschaft geradezu hineinträgt, verkennt völlig die Gesamtlage des Wirtschaftslebens, ist nicht scharf genug zu verurteilen und muß unbedingt unterbleiben. Es ist mit Sicher⸗ heit zu erwarten, daß eine einfache Ueberlegung und der vater⸗ ländische Sinn der Arbeitgeber von selbst solche Mißbräuche abstellen werden.
Werden diese Richtlinien innegehalten, so muß auf der
anderen Seite aber auch von den Arbeitnehmern erwariet werden, daß sie, sofern ihre Arbeitsbebingungen als gerecht und billig anzuerkennen sind, nicht bloß deshalb auf die so⸗ fortige Auflötung des Arbeitsverhältnisses dringen, weil sie es anderwärts noch besser haben können. Ein solches Ver⸗ halten wäre mit den Zwecken des Hilfsdienstgesetzes, die doch
schließlich für unser gesamtes Wirtschaftsleben und alle an ihr Beteiligten den Ausschlag geben müssen, schlechthin unvereinbar. Das wird jeder verständige Arbeiter, der sich diese Zwechke wirklich klar gemacht hat, einsehen. Immerhin wäre auch hier die Belehrung durch die Organisationen als wertvolle Unter⸗ stützung zu begrüßen.
Ein besonderes Wort muß den in der Kriegswirtschaft beschäftigten zurückgestellten Wehrpflichtigen, den sogenannten Reklamierten, gewidmet werden. Für sie gilt der Satz: Wehrpflicht geht vor Hilfsdienst⸗ pflicht, Heeresdienst vor Hilfsdienst. Sie sind von der Erfüllung der Wehrpflicht und der Leistung des Heeresdienstes nur so lange entbunden, als ihre ander⸗ weitige Beschäftigung für das Vaterland noch wichtiger ist als der Dienst im Heere. Sobald diese Voraussetzung wegfällt, könnte es die Heeresverwaltung gar nicht ver⸗ antworten, sie nicht wieder in den Heeresdienst einzu⸗ stellen, in den sie von Haus aus gehören. Die Voraussetzung ihrer Zurückstellung entfällt aber unter Umständen auch dann, wenn sie nicht mehr gerade an derjenigen Stelle arbeiten, für die sie nach ihren besonderen Fähigkeiten als Facharbeiter ent⸗ weder zurückgestellt oder doch besonders notwendig sind, sondern an einer anderen Stelle, an der sie leichter ersetzt werden können. Sie hätten alfo in solchen Fällen die Wieder⸗ einziehung zu gewärtigen, nicht etwa aus Rücksicht auf den Arbeit⸗ geber, sondern lediglich aus militärischen Rücksichten. Für die Erledigung von Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und einen sich daraus ergebenden Arbeitswechsel verbleibt auch den Reklamierten der Schutz des Hilfsdienst⸗ gesetzes und der darin vorgesehenen Ausschüsse. Im übrigen wird Sorge getragen werden, die natürlichen und begreiflichen Wünsche der Reklamierten schon bei der Zurückstellung oder doch späterhin durch Austausch nach Möglichkeit zu erfüllen. Nur kann dies nicht auf einmal geschehen, sondern verlangt, da es planmäßig erfolgen muß, eine gewisse Zeit.
Die Arbeiter, und zwar sowohl die reklamierten wie die übrigen, können hiernach gewiß sein, daß ihre berechtigten Inter⸗ essen gewahrt und geschützt werden, soweit es im Bereiche der durch die Ansprüche der Zeit begrenzten Möglichkeit liegt. Sollte es trotzdem zu Mißhelligkeiten kommen, so werden sie gut tun, nicht sofort den Abkehrschein zu fordern, sondern zu⸗ nächst die Vermittlung des Vorsitzenden des Schlichtungs⸗ ausschusses oder der Kriegsamtsstelle anzurufen, die ihnen nicht versagt werden wird. Bei gutem Willen aller Teile wird es unschwer gelingen, auch im Einvernehmen aller Teile und ohne Zwang die großen Aufgaben zu lösen, die dem vaterländischen Hilfsdienst zum Heil des Volkes gestellt sind.
Nach zuverlässigen Nachrichten werden, wie „W. T. B.“ mitteilt, kriegsgefangene deutsche Offiziere seitens der französischen Heeresleitung einer unwürdigen und völkerrechtswidrigen Behandlung ausgesetzt, um sie zu militärisch wichtigen Aussagen zu zwingen. In be⸗
stimmten Sammelplätzen, so z. B. der Zitadelle von Amiens,
werden sie bis zu 14 Tagen in Einzelhaft gehalten und stets von neuem anstregenden Verhören unte mworfen. Bei Verweige⸗ rung der Aussage werden sie bedroht und sogar mit dreitägigem Dunkelarrest bei Wasser und Brot bestraft. Die Offiziere er⸗ halten Mannschaftskost. dürfen ihre Zelle nicht verlassen, schlafen auf Pritschen und Stpohlack und werden in jeder Be⸗ ziehung unmwürdig behandelt. Zur Herbeiführung der Gleich⸗ mäßigkeit ist von der deutschen Obersten Heeresleitung an⸗ geordnet, daß alle künftig zu Gefangenen gemachten Offiziere und Offiziersstellvertreter bis auf weiteres in der gleichen Weis 1 rden.
1““
Die „Times“ vom 1. Januar d. J. greift, offenbar mit großer Genugtuung, einen angeblich dem dänischen Blatt „Politiken“ entnommenen Artikel auf, der sich mit der Ver⸗ senkung des dänischen Dampfers „Hroptatyr“ durch ein deutsches U⸗Boot befaßt. Danach sei die Besatzung ge⸗ zwungen worden, in die Boote zu gehen. Als eins von diesen eben zu Wasser gelassen wäre, hätte das von der anderen Seite des Dampfers kommende U⸗Boot das Rettungsboot im Vorbeifahren gerammt, wobei es gegen die Bordwand ge⸗ schleudert worden wäre. Der Erfolg wäre der Tod des Kapitäns gewesen, dem der Kopf vom Rumpf getrennt worden wäre. Ein schwer verletzter Matrose wäre nachher seinen Ver⸗ wundungen erlegen. Was an diesen „haarsträubenden Einzel⸗ heiten“, wie die „Times“ sich ausdrückt, wahr ist, ergibt sich laut Mitteilung des „W. T. B.“ aus der inzwischen vorliegenden Meldung des betreffenden U⸗Bootskom mandanten:
Der dänische Dampfer „Hroptatyr“ wurde am 23. Dezember v. J. angehalten und eine Sprenggruppe an Bord geschickt. Beim Zuwassersieren des Rettungsbootes schlippte durch die Schuld der Schiffsbesatzung die hintere Talje aus; alle im Boot befindlichen Leute fielen ins Wasser. Ein anderes Schiffsboot hatte den Dampfer bereits verlassen. Die Sprenggzuppe fierte das Rettungsboot ganz zu Wasser und beteiligte sich in hervorragender Weise an der Rettung der ins Wasser gefallenen Dänen. Das U⸗Boot, daß die Vorgänge beobachtete, kam heran, um die im Wasser schwimmenden Leute zu retten. Das Rettungsboot, in dem alle Leute aufgenommen waren, kam in der Nähe des Hecks des Dampfers, der stark nach Lee abtrieb, zwischen Dampser und U⸗Boot und wurde umgekantet. Ein Teil der Bootsbesatzung sprang vorher ins Wasser, andere auf das U⸗Boot, der Rest war während des Umkantens im Boot geblieben. Ein Mann — nach Aussage der Dänen der Dampferkapitän — wurde gegen die Bordwand des Dampfers gedrückt, fiel außenbords und veisank, ein zweiter, der achteraus trieb, wurde, am Bein perletzt, von dem gerade ankommenden Boot des vvßff versenkten dänischen Dampfers „Dansborg“ aufgenommen, ein drilter blieb, anscheinend schwerer verletzt, in dem halb zertrümmerten Boot liegen. Inzwischen erschien ein französisches Bewachungsfahrzeug; die Sprenggruppe fand gerade noch Zeit, das Seeventil zu öffnen, eine Sprengpatrone anzuschlagen, ein auf der Brücke stehendes kleines Boot auszusetzen und, nachdem der Schwerverletzte aufgengommen war, an Bord zu gelangen, worauf das U⸗Bvot noch rechtzeitig vor dem heran⸗ kommenden Bewachungsfahrzeug tauchte. Der Dampfer sank dann.
Aus diesem Bericht erhellt wieder die Haltlosigkeit auf dreister Entstellung beruhender fremder Berichterstattung.
Das Reichseisenbahnamt hat unterm 12. d. M. einige Aenderungen der Nummern la, Ib und le der An⸗ lage C zur Eisenbahn⸗Verkehrsorbnung verfügt. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 10 des „Reichs⸗
gesetzblattes“ vom 18. d. M. hervor.
11“
1
In einer allgemeinen Verfü des Justizministert vom 17. Januar 1917, betressend Strofausschuß und Strafunterbrechung zwecks Verwendung des Ver⸗ urteilten im vaterländischen Hilfs dienst, ist „ef sprechend den bereits in den Berlemngen des Justizministert vom 16. Oktober 8 (s. Nr. 249 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 21. Oktober v. J.) gegebenen An⸗ weisungen nunmehr allgemein bestimmt, daß Gesuche um Strafaufschub oder Strafunterbrechung, die von der Verurteilten selbst oder für diese von dritten Personen (z. B. Arbeitgebern) oder von Behörden (z. B. den auf Grund de 87 Abs. 2 des Gesetzes uͤber den vaterländischen Hilfsdienst ge vildeten Ausschüssen) ausgehen, stets auch unter dem Gesichte punkt etwaiger Verwendung des Verurteilten im vaterländische Hilfsdienst geprüft werden. Es ist dabei in allen Ncen sorgsam abzuwägen, ob nach der Schwere der Strastat, der Höhe der erkannten Strafe oder sonstigen Umständen das strafrechtliche Bedürfnis nach baldiger Einleitung oder Weiter⸗ führung der Strafvollstreckung, oder ob nach der Be⸗ deutung der Verwendung des Verurteilten im Hilfsdieng G. B. weil der Verurteiste in einem wichtigen industriellen oder landwirtschaftlichen Hilfsbetriebe nicht oder nur schwer zu ersetzen sein würde) die allgemeinen vaterländischen Interessen überwiegen. Im Zweifelsfalle sollen die letzteren den Aus⸗ schlag geben. Geeignetenfalls ist bei Hilfsdienstpflichtigen die Gewährung von Aufschub oder Unterbrechung von vornherein in der Form der bedingten Strafaussetzung gemäß dem Aller höchsten Erlasse vom 23. Oktober 1895 bezüglich der ganzen Strafe oder des noch verbliebenen Strafrestes in Aussicht zu nehmen. Auch Ausländern (z. B. n Industrie oder Landwirtschaft beschäftigten polnischen Arbeitem soll mit Rücksicht auf diese Tätigkeit in weitgehen dem Maße Strafaufschub oder Strafunterbrechung gewähn werden, wobei ihnen für den Fall treuer Pflichterfüllung gleichfalls von vornherein die Befürwortung weiterer Ver⸗ günstigungen (Verlängerung des Aufschubs oder der Unter⸗ brechung, Umwandlung von Freiheitsstrafen in Geldstrafen, bei geringen Verfehlungen unter Umständen auch Straferlaß) in Aus⸗ sicht gestellt werden kann. Ist letzteres geschehen, so ist ein ent⸗ sprechender Vermerk in die Akten aufzunehmen und darauf a achten, daß später die weitere Prüfung ach dieser Richtung “ v
Die Königliche Dechnische Hochschule in Berlin ver⸗ anstaltet zur Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät des Kaisers und Königs am 26. Januar, Abends 6 Uhr einen Festakt in der Aula ihres Hauptgebäudes, bei dem der zeitige Rektor, Professor Dr.⸗Ing. Kloß die Festrede über „Potsbdam und Weimar, die Wurzeln deutscher Krast⸗ halten wird.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Bedarf an Arbeitskräften in verschiedena
Zweigen der Volkswirtschaft veranlaßt die Heeresverwaße tung, anzuordnen, daß ohne Rücksicht auf die wieder zu g wärtigenden Anbauurlaube in militärischem Dienst stehent Militärpersonen — nach Zulässigkeit des Dienstes — bis zu Beginn der landwirtschaftlichen Frühjahrsarbeiten, das ist i Oesterreich bis zum 15. Februar, beurlaubt und während ia Zeit ihrer Beurlaubung ihrem Berufe, Gewerbe usw. zur We fügung gestellt werden. Die für die Beurlaubung in e tracht kommenden Mannschaften dürfen jedoch, wie „W. T. F. mitteilt, nur dann beurlaubt werden, wenn ihr Lebensunterhalt bezw. ihre Ernährungsmöglichkeit während der Dauer ihrer Beurlaubung ausreichend gesichert ist. Die Mannschaften, ie diesen Nachweis nicht erbringen können, dürfen also nicht beurlaubt werden. In der heutigen Konferenz der nationalen Arbeitspartei teilte der Ministerpräsident Graf Tisza, wie „W. T. B.“ meldet, mit, daß mehrere Partet⸗ mitglieder unter Hinweis auf die unter dem Dite⸗ Inkompatibilitätsangelegenheiten von der Opposition ein⸗ geleitete Bewegung den Gedanken angeregt hätten, die Arbeitspartei möge die Angelegenheiten durch eime Interpellation im Abgeordnetenhause auf die Tagesordnung bringen. Er habe mit der größten Bereitwilligkeit dem Ge⸗ danken beigepflichtet und ersuche die Partei, ihm gleichfalbd beizustimmen. Die Ausführungen des Ministerpräsidenten wurden mit einhelliger Zustimmung entgegengenommen.
Großbritannien und Irland.
Die Mitteilung des Präsidenten des Ackerbauamtzs Prothero, daß die Männer der Klasse C III in Bataillone unter militärischem Kommando verteilt werden würden, um de zum Militärdienst einberufenen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zu ersetzen, hat dem „Daily Chronicle“ zufolge unter den Fachvereinigungen, besonders aber in der Fachvereinigung der F gerufen. Die Mitglieder drastischen Maßregeln, schluß bleibt.
dieser Vereinigung drohen mit falls das Kriegsamt bei seinem Be⸗
Frankreich.
Der Kriegsminister, General Liautey hat bestimmt, baß alle den Klassen 1888/89 angehörenden Ackerbauern und Lamd⸗ wirte zu landwirtschaftlichen Arbeiten herangezogen werden sollen.
— In der Sitzung der Deputiertenkammer am Freitag voriger Woche machte sich, Pariser Blättermeldungen zufolge, sofort bei Beginn eine feinbselige Stim mung gegen den Ministerpräsidenten Briand geltend. Nach Begründung der Interpellationen Abrami und Ferry hestieg Briand unter Schweigen die Tribüne und erklärte, der Regierung erscheine es zwar unangebracht, jetzt die Interpellationen zu heantworten, er wolle aber, da er versbnlich zu stark angegriffen worden sei, Erklü⸗ rungen abgeben und stege ber Kammer zur Verfügung, Als Briand die Tribüne verließ, ertönte, entgegen der sonstigen Gewohn⸗ heit, keine einzige Beifallskundgebung. Während der Aus⸗ führungen Abramis über die Festsetzung des Zeitpunktes der Behandlung seiner Interpellation mwurden verschiedene Zwischen⸗ rufe laut, wonach die Regierung schon viel zu lange auf Erklärungen hahbe warten lassen. Brianh nahm die Be⸗ sprechung für Donnerstag an und fügte hinzu, die Er⸗ eignisse an den ersten Dezembertagen in Alhen machten allerdings Erklärungen der Reglerüung nötig. Allein die Regierung könne sich nicht vorwerfen lassen, daß sie jemals Erklärungen perweigert hahe. Sowohl in Geheimsitzungen wie vor den Ausschüssen habe er stets Auskunft gegeben. Er
8
8 nehmen
fügung zu stellen oder jedes
langebot, überreicht.
Inneres
Feldarbeiter, große Entrüstung hervoar⸗
erde auch in diesem Falle unter Vorlegung der notwen vokumente Erklärungen abgeben, die die Kammer 1,22. stellen müßten. Bei der anschließenden Besprechung der Inter⸗ pellation Pressemane über die Antwort an Wilson kam d2s zu heftigen Auseinandersetzungen, die zwischen dem Mehrheits⸗ ozialisten Renaudel und dem Minderheitssozialisten Bracke fast zu Tätlichkeiten ausarteten.
— Im Finanzausschuß des Senats hat der Mi für Trangyorte, 2L und he cc. e eg a .dee Matser Lyoner Blätter erfahren, mitteilen lassen, daß er im Einver⸗ mit dem Finanzminister Ribot die Preise für Eisenbahnfahrkarten und Frachten um 15 Prozent erhöhen wolle. Die Preissteigerung solle zur Deckung der durch die Kohlenteuerung verursachten Mehrkosten dienen.
Nußland.
Ausz Anlaß der Verschiebung des Zusammentritts der gesetzgebenden Kammern um einen Monat erklärte der Ministerpräsident Fürst Golitzin, wie die St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur meldet, in einer Unterredung, diese (Verschiebung sei ebensosehr dadurch veranlaßt, daß die Aus⸗ arbeitung des Budgets noch nicht beendet sei, wie durch die Notwendigkeit, daß das neue Kabinett alle schwebenden und zu besprechenden Fragen angesichts des Wiederzusammentritts der Kammern ermwägen müsse. Die Reaierung halte eine feste Verbindung und ein solidarisches Zusammenarbeiten mit der Kammer für unerläßlich. Fürst Golitzin erklärte bestimmt, daß auf keinen Fall der Zusammentritt der Kammern eine neue Vertagung erfahren werde.
Niederlande.
Amsterdamer Blätter melden, daß der holländische Dampfer „Westerdijk“ mit 4500 Tonnen Getreide für die niederländische Regierung schon 34 Tage in Stornoway lliegt. Das Schiff mußte den Hafen wegen Kohlenmangels anlaufen. Man bedeutete dort dem Kavitän, daß er nur dann Kohlen bekommen könne, wenn seine Neederei sich verpflichte, 50 Proz. ihres Laderaums der englischen Regierung zur Ver⸗ ihrer Schiffe eine Reise für englische Rechnung machen zu lassen. Die Reederei konnte auf das Angebot nicht eingehen, weil ihre Schiffe von der niederländischen Regierung für die Getreideanfuhr requfriert sind. Reederei und Regierung haben seitdem vergeblich alle möglichen Schritte unternommen, um den Dampfer frei zu ekommen. Die einzige Möglichkeit, das Schiff heraus⸗ zzubekommen, wäre, es durch einen Schleypdampfer abholen zu
Plassen. Aber die Schleppdampferreedereien weigern sich aus Wurcht vor englischen Vergeltungsmaßnahmen, diese Arbeit zu
übernehmen. Griechenland.
1. Nach einer Meldung des „Secolo“ beabsichtigt die eng⸗ ische Regierung, die gesamte griechische Handels⸗ flotte gegen Pachtzahlung zu requirieren. Die riechische Regierung sei darüber beunruhigt und beanspruche ür die Versorgung des Landes mit Lebensmitteln eine genügende Anzahl von Schiffen zur eigenen Verfügung. — Die militärischen Vertreter der Entente haben den riechischen Generalstab davon in Kenntnis gesetzt, daß für den Dransport aller Kanonen und Maschinengewehre des griechischen Heeses nach dem Peloponnes ein vierzehntägiger Urlaub bewilligt sei, der am 20. Januar beginnen solle. 8 Bulgarien
Der Ministerpräsident Radoslawow hat gestern den
Vertretern der neutralen Länder die bulagarische Note,
betreffend die Antwort des Vierverbandes auf das Friedens⸗ Der Wortlaut der Note wird nächsten Mittwoch veröffentlicht. 9 6
Montenegro.
Das Ministerium des Aeußern teilt, der „Agence Havas“ zufolge, mit, daß der König die Demission des Kabinetts Radowitsch angenommen habe und das neue Ministerium, wie folat, gebildet sei: Vorsitz Krieag und interimistisch auch Milo Matanowitsch, bisheriger Kriegsminister; Auswärtige Angelegenheiten und interimistisch Oeffentlicher Unterricht und Kultus Major Milutin Tamanowitsch; Justiz und interimistisch Finanzen und Oeffentliche Arbeiten Dr. Stanicha Iltitsch, früheres Mitglied des Berufungsgerichts⸗ ofes. Die vorgestern vom „Journal“ veröffentlichte Mit⸗ teilung über das neue Kabinett ist hlernach unzutreffend.
1u““
Kriegsnachrichten.
Berlin, 20. Januär, Abends. (W. T. B.)
An der Westfront keine besonderen Ereignisse
Großes Hauptquartier, 21. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Anußer stellenweise lebhafterem Artilleriekampf und erfolg⸗
reichen eigenen Patrouillenunternehmungen verlief der Tag
ohne wesentliche Ereignisse.
Oestlicher Kriegsschauplatz. 1 Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. „DOestlich Baranowitschi drangen deutsche Stoßtrupps in die russische Gräben ein und brachten 17 Gefangene zurück.
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. In den Ostkarpathen kam ein geplanter feindlicher An⸗ griff an der Valeputna⸗Straße in unserem wirkunasvollen Artilleriefeuer nicht zur Entwicklung. Kleine russische Vorstöße wurden abgewiesen. Front des Generalfeldmarschalls 1 von Mackensen. Mit Nanesti siel am 19. Januar der ganze von den Ruffen dort noch zäh verteidigte Brückenkopf in unsere Hand. Bommern, Altmärker und Westpreußen stürmten mehrere feindliche Linien mit stark ausgebauten Stützpunkten. Der Ort selber wurde in heißem Häuser⸗ 8 genommen.
11““
Die über die Serethbrücken zurückflutenden Russen wurden von unseren Batterien und Maschinengewehren flankierend gefaßt und erlitten schwere Verluste.
1 Offizier, 555 Mann, 2 Maschinengewehre und 4 Minenwerfer fielen in unsere Hand. 8
Mazedonische Fronhnt. Im Cerna⸗Bogen östlich Parolowo führte eine deutsche Erkundungsabteilung eine erfolgreiche Unternehmung durch.
Der Erste Generalquartiermeister. “
Berli
se.
Großes Hauptquartier, 22. Januar. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. „ Bei Lens wurde ein schwächerer englischer Angriff im Handgranatenkampf abgeschlagen. Bei Bezonvaux und östlich Pont⸗à⸗Mousson brachten Erkundungsabteilungen von kurzen Vorstößen in die feindliche Stellung mehrere Franzosen und ein Maschinengewehr zurück.
8 Oestlicher Kriegsschauplatz.
Front des Generalfeldmarschall “ Prinz Leopold von Bayern. Westlich Friedrichstadt wurden Nachts angreifende russische Jagdkommandos abgewiesen.
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph.
In den Ostkarpathen kam es an mehreren Stellen zu Vorfeldkämpfen, die für uns günstig verliefen.
Nördlich des Oitoz Tals war die beiderseitige Artillerie⸗ tätigkeit zeitweise lebhaft.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.
Westlich Panciu griff eine feindliche Kompagnie unsere
Sicherungen an der Putna an. Sie wurde zuruckgeschlagen.
Mazedonische Front. Außer vereinzelten Erkunderzusammenstößen sind keine be⸗ sonderen Ereignisse zu melden. Der Erste Generalquartiermeiste
OSDOesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 20. Januar. (W. T. B) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Der Ort Nanesti westlich von Nomoloasa ist durch deutsche Regimenter erstürmt worden. Heeresfront des Generalobersten .“ Erzherzog Joseph. ““ Nördlich des Susita⸗Tals sandten auch gestern die Russen und Rumänen ihre Truppen zum Angriff vor. Alle fünf Anstürme scheiterten, wobei der Feind außer schweren blutigen Verlusten 400 Gefangene einbüßte. Nord⸗ östlich von Belbor wurden russische Erkundungstruppen ab⸗ gewiesen, bei Valeputna unternahmen unsere Aufklärungs⸗ abteilun gen einen Ueberfall auf die feindlichen Feldwachen. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Nichts zu melden. Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz.
Keine Aenderung.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Wien, 21. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
b Oestlicher Kriegsschauplatz.
Bei der Erstürmung des Brückenkopfes Nanesti westlich von Nomoloasa wurden 556 Gefangene 2 Maschinen⸗ gewehre und 4 Minenwerfer eingebracht. Im Mesti⸗ kanesti⸗Abschnitt wirkte gestern nachmittag starke russische Artillerie gegen unsere Stellungen. Nachfolgende Angriffs⸗ versuche der Russen scheiterten schon im ersten Ansetzen. Ein österreichisch-ungarischer Flieger zwang ein feindliches Flugzeug bei Marmaros⸗Szigeth zum Landen. Flugzeug und Insassen fielen unversehrt in unsere Hand. Weiter nördlich bei den K. und K. Truppen nichts von Belang.
Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant. “ 8 11X“
Bulgarischer Bericht. Spofia, 21. Januar. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 20. Januar.
Mazedonische Front. vereinzeltes Artilleriefeuer. Im Cerna⸗Bogen lebhafte Tätig⸗
In der Gegend von Bitolia
keit der beiden feindlichen Artillerien. In der Gegend von Moaglenitza Infanteriefeuer sowie Maschinengewehr⸗ und Artilleriefeuer. Im Wardartale Artilleriefeuer. Längs der Struma lebhaftere Artillerietätigkeit. Patrouillengefechte süd⸗ lich von Seres, am Wardar und in der Gegend des Golfes von Orfano. Südwestlich vom Doiran⸗See schoß Unterleutnant Brauneck sein zweites feindliches Flug⸗ eug ab
NRumänische Front. Bei Isaccea Infanteriefeuer von beiden Usern der Donau.
Sofia, 22. Januar. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 21. Januar.
Mazedonische Front. Nordwestlich Monastir ver⸗ einzeltes Feuer der Arülllerie sowie von Insanterie, Maschinen⸗ gewehren und Maschinenwerfertätigkeit. Im Cerna⸗Bogen
AX“ “ 6 8
schwache Artillerietätigkeit.
nur an gewissen Stellen vereinzeltes Feuer von Artillerie,
Infanterie, Maschinengewehren und Minenwerfertätigkeit. In Wardartale schwache Artillerietätigkeit. Patrouillengefechte und einzelne Kanonenschüsse.
Rumänische Front. An der unteren Donau östlich
Galatz nichts Bemerkenswertes zu melden.
8
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 19. Januar. (W. T. B.) Bericht. Oestlich von Kut el Amara griff der Feind nach Artillerievorbereitung von mehreren Stunden dreimal einen Teil unserer Stellung an. Alle diese Angriffe blieben ergebnislos, und der Feind erlitt große Verluste Unsere Mannschaften der freiwilligen Kavallerie griffen ein Brigade feindlicher Kavallerie an, die sich auf dem Marsch befand. Der Feind erlitt große Verluste. Unsere freiwilligen Reiter nahmen außerdem dem Feinde drei Maschinengewehr ab und schossen ein englisches Fluügzeug nieder. Die Trümmer des Flugzeuges befinden sich in unserem Besitz.
Kaukasusfront: Auf dem rechten Flügel wiesen wir Angriffe zurück, die eine feindliche Kompagnie auf unsere Vor⸗ posten unternahm.
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber. 11“
1““
Der Krieg zur See.
Berlin, 20. Januar. (W. T. B.) Unsere Torpedoboote brachten am 19. früh den holländischen Postdampfer „Prins Hendrik“, von Vlissingen nach London bestimmt, zur Untersuchung nach Zeebrügge ein. — Wie aus dem Haag gemeldet wird, ist der „Prins Hendrik“ wieder freigelassen
giere wurden in Zeebrügge zurückgehalten, auch ein Teil der Post wurde von Bord geholt.
Christiania, 20. Januar. (W. T. B.) Das norwegische Vizekonsulat Plymouth drahtet: Der Dampfer „Asp“ 1759 Br.⸗Reg.⸗To.) aus Cheittansand von Barry nach Fayal mit Kohlen unterwegs, ist am 18. 1. von einem Boot 45 Meilen nordöstlich von Bishop Rock versenkt worden. Der Kapitän und die Mannschaft wurden 3 ½ Stunden später von einem britischen Kriegsschiff geborgen und in Plymouth gelandet.
„Bern, 20. Janugr. (W. T. B.) Nach dem „Temps“ ist das französische Segelschiff „Liberts“ (166 Tonnen) aus Paimpol und laut Meldung des „Petit Parisien“ aus Brest sind der norwegische Dampfer „City of Tampico“ (1513 To) und der Schoner „Emerande“ sowie der Dampfer „Fécamp“, nach La Rochelle unterwegs, versenkt und die Besatzungen gerettet worden. Der „Petit Parisien“ berichtet ferner, daß der englische Dampfer „Teviot“ am 19. Januar bei Havre mit einem unbekannten englischen Dampfer zusammengestoßen und dann auf Strand gesetzt worden sei.
London, 20. Januar. (W. T. B) Der „Times“ wird
aus Pernambuco vom 18. Januar gemeldet: Der Dampfe „Dramatist“ kam am 18. Dezember in einer Entfernung von 7 Meilen in Sicht des deutschen Handelskreuzers. Das deutsche Schiff kam längsseits, hißte die deutsche Kriegsflagge und signalisierte „Sofort stoppen“. Gleichzeitig wurde ein Teil der Verschanzung am Vorderdeck niedergelassen, hinter der zwei Geschütze von 2 ½ Zoll sichtbar wurden, die auf den „Dramatist“ gerichtet, waren. Dieser stoppte und ergab sich. Hierauf kamen bewaffnete Mannschafte an Bord des „Dramatist“. Die Offiziere und ein Teil der Besatzung des letzteren wurden nach dem Handelskreuzer gebracht, der Rest der Besatzung blieb bis Abend, als das Schiff mit Sprengstoffen zum Sinken gebracht wurde, an Bord. 27 indischen Heizern mit 237 Mann Schiffen auf den „Hudson Maru“ gebracht. in Sicht kam, mußten alle, die sich an Bord befanden, in den Schiffsraum gehen, und es wurden die wasserdichten Schotten über ihnen geschlossen. Vor den Türen der Schotten wurde eine bewaffnete Wache aufgestellt.
London, 20. Januar. (W. T. B.) Lloyds melden, daß der dänische Dampfer „Dagmar“ und der spanische Dampfer „Manuel“ versenkt worden sind.
London, 20. Januar. (W. T. B) Lloyds melden, daß die englische Goelette „Lilian H“ gestern von einem deutschen U⸗Boot versenkt worden ist. Der Kapitän und die Besatzung sind gelandet.
London, 21. Januar. (W. T. B.) „Aloyds“ melden: Der englische Dampfer „Neilsea Couri⸗ (3295 To.), der spanische Dampfer „Parahyba“ (2537 To.) und die nor⸗ wegischen Dampfer „Ast“ und „Marietta di Giorgio“ (988 To.) sind versenkt worden.
Wohlfahrtspflege.
Frau F. A. Krupp und Frau Krupp von Halbach baben, wie „W. T. B.’ berichtet, dei der Goldankaufsstelle in Essen (Ruhr) wertvolle Goldgegenstände und dei der Diamantenregte des südwestafrikanischen Schutzgebiets in Berlin eine Reibe selten schöner Juwelen und Schmuckstücke zur Verwertung im neutralen Ausland eingeltefert und den ganien Erlös Aabltäticen Zwecken zugeführt, und zwar dem Preußischen Landesverein des Roten Kreuzes 250 000 ℳ und dem Kriegsliebesdienst der Stadt Essen 112 000 ℳ. ““
Die Deutsche Gesellschaft für Kaufm an. Erhole heime (Ferienheime für Handel und Industrie) hielt am 9 Jannar in Wiesbaden thre diesjährige Haupiversammlung ab. Aat dem Bericht dis Vorsitzenden, Kommerzenrats Bꝛum, ging hervor, daß die Gesehlschaft im Geschäftejabr 1916 in ihvn Heimen rund 181 000 Verpfleguegetage zu verzeichnen hatte. Auf die den Mit⸗ alereen der Geselschaft offensiehenden Heime entst n diertzvu 58 000, auf die als Lazarefte dienernden vier Heime 123 000 Ber⸗ fle ungstage. Die Auedreitung der G sellschaft war möü.ee schtet bre über alles Erwarten günstig. In Würdigurg der durch den Asschluß den Angestellten erwachsenden Vorzetse trat wiederum eie sehe geoße Anzohl bedeutender Firmen der Gesellschaft sedaß e einen Stiftungszuwachs von rund 34 Miltionen Matk ver⸗ zeichnen kann. Auf Berlin und Brandenburg entfallen hierdoem erfreulicheweise rund 392000 ℳ, ein rühmlsches Zerchen für das
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Amtlicher 8
Bohlen .
1 Eine deutsche Patrouille drang in die itglienischen Gräben ein und fügte dem Gegner Verluste zu. Oestlich des Cerna und in der Gegend von Moglenitza
An der Struma
worden und wird nach Blissingen zurückkehren. Sechs Passa-
Später wurde die ganze Besatzung mit Ausnahme von von anderen versenkten Wenn ein Schiff