dem expedierenden Sekretär dei der 2 und
„ 1.8 8 n Wervecheane Rangen nster, Fritze 8 b Hildesheim, Laukiehn — Schönfelder in Breslau, Scherzberg in Marienwerder. Manke in Köolin. Sprengel in Allenstein. Matitdesind in Vrezlan, Holl⸗ nisch in Liegnit, Hitz in Coln, Herrmang m Marien⸗ werder, Sinz in Allenstemn, Janssen in Würfel in Marienwerder, Oderländer in Köenn. Carl in Danzg Klebanoweki in Arnaoderg. Gräne in Coin, dem Re⸗ gierungshauptkassenbuchdalter Wiegand in Cassel, den Re⸗ gierunassekretären Leitzmann, Kieseler in Erfurt, dem Regierungshauptkassenbuchhalter Boder in Stade, den Re⸗ gierungssekretären Wlodardkt in Stetin. Günther, Ellert in Potsdam, dem Regierungshauptkassenbuchhalter Wegener in Stade den Schlossarczyk in Liegnitz, Müller in Breslau, Schnakenberg in Stade, Lorenz in Cöln, Hardert in Arnsderg, Poppenburg in Düsseldorf, dem Regierungshauptkassenkassierer Roether in Köslin, den gescktetären Vanck in Allenstein und Bodei den Sdaraxer als Rechnungsrat zu verleihen. . 83 16“ EI1“ Auf Grund Allerhöchster Ermachtigung Seiner Maj estät des Königs hat das S inisterium infolge der von der Stadtverordneterwersammlung in Landsberg a. W. getrofsenen Wahl den desoldeten Beigeordneten (zweiten Bürgermeister) Lehmann daseldst in gleicher Amtseigenschaft auf weitere zwölf Jahre und insolge der von der Stadtverordnetenpersammlung in Neustadt O. S. getroffenen Wahl den bisherigen dortigen un⸗ besoldeten Beigeordneien. Rechtsanwalt und Notar Josef —2 in gleicher Amtseigenschaft auf fernere sechs Jahre
Bekanntmachung
über die Genehmigung der Notverordnung vom 14. September 1916, betreffend den Erwerb von Reichskriegsanleihe für Stiftungen, standesherr⸗ liche Haus güter, Familienfideikommisse, Lehen und Stammgüter, durch die beiden Häuser des Landtags.
Vom 16. Januar 1917. 8
Der auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 erlassenen Verordnung, detreffend den Erwerb von Reichskriegsanleihe für S mftungen standesherrliche Hausgüter, Familienfideikommisse, Lehen und Stammgüter, vom 14 September 1916 (Gesetzsamml. S. 121) haben die beiden Häuser des Landtags die verfassungs⸗ mäßige Genehmigung erteilt. 88
Berlin, den 1C. Januar 1917.
Das Staatsministeriu von Breitenhach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. 8 von Loebell. Helfferich. Graf von Roedern.
8 Bekanntmachung, b betreffend Genehmigung der Verordnung vom 1. September 1916 über eine Abänderung des Ver⸗ zeichnisses der Wasse läufe erster Ordnung (Anlage zum Wassergesetze vom 7. April 1913 — Gesetz⸗ samml. S. 53 —) durch die beiden Häuser des Landtags.
Vom 20. Januar 1917.
Zu der auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Jannar 1850 erlassenen Verordnung vom 1. Seprember 1916 (Gesetzsamml. S. 129), betreffend Abänderung des Verzeichnisses der Wasserläufe erster Ordnung (Anlage zum Wassergesetze vom 7. April 1913 — Gesetzsamml. S 53 —), haben die beiden Häuser des Land⸗ tags die verfassungemäßiage Genehmigung erteilt.
Berlin, den 20 Januar 1917.
Das Staatsmiristerium. von Breitenbach Beseler. Sydow.
von Trott zu Solz Freiherr von Schorlemer. Lentze von Loebell. Helfferich. Graf von Roedern.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabaabengesetzes vom 14. Juli 1898 (G.S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kom⸗ munalabgaben einschätbare Remertrag aus dem Betriebsjahre 1915/16 bei der Nauendorf⸗Gerleboaker Eisenbahn bezüglich ihrer preußischen Strecke auf 16 876 ℳ 57 ₰ fest⸗ gestellt worden ist. Magdeburg, den 18. Januar 1917. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.
Bekanntmachung.
Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 24. Dezember 1912 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S 2) im Sommer⸗ halbjahr 1917 an der hiesigen Hochschule abzuhaltende tier⸗ ärztliche Prüfung beginnt am Montag, den 16. April 1917.
Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis zum 1. März d. J. an mich einzureichen.
Hannover, den 20. Januar 1917.
Der Rektor der Tierärztlichen Hochschule Dr. Frick.
Bekanntmachung.
Dem Bädermeisser Ferdinand Sander und dessen Che⸗ frau, Fribde geb Döruchen, in Hüdesheim ist der Handei mit Backwaren wieer gestattet.
Hildesheim, den 18. Januar 1917.
Die Pollzeidirektion. Dr. Gerland
8 Bekanntmnachune. Dem Kaufmann Arnold Tischbein in Hildesheim ist der Handel vit Metallwaren wieder gestättet. Hüddesheim, den 19. Januar 1917. . Polizeidirektion. Dr. Gerland.
Bekanntmachnng.
Durch rechtskräftige Verfügung vom 22. Dezember 1916 ist der Lebensmittelhändlerin Frau Emilie Schwar! hierseldst, Neuer Markt Nr. 7. auf Grund der Bundenatsverordnung zur Fern⸗ haltung unzuverléssiger Personen dom Handel dom 23. September
1915 (R Bl. S. 603) die fernere Ausübung des Handels mit 8 11“
Lebeusmitteln aller Art untersagt worten. Memel, den 11. Januar 1917. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Brenneisen.
Bekanntmachung.
Dem Milchpächter Carl Schmidtke in Gallböfen, Kreis Fischhaufen, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundes⸗ rats vom 23. Septemder 1915 der Handel mit Milch unter⸗ sagt worden.
Fischhausen, den 12. Januar 1917.
Der Landrat. Petersen.
Bekanntmnachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel [(Re Bl. S. 603) habe ich der Firma Max Landstedt Nach⸗ folger, Inhaber Erich Beuth, in Charlottenburg, Frederictastraße 6, durch Verfügung vem heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Teer und Teererzeugnissen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrib untersagt.
Berlin, den 18. Januar 1917.
Der Polizeipräsident. J. V.:
11
von Rönne.
Bekanntmachung.
Dem Händler Willy Neumann in Neuwarp ist der Handel mit Wildenrten auf Grund des § 1 der Bundesratsver⸗ ordnung vom 23. September 1916 untersagt worden. Er hat auch die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die
Gebühren für die im § 1 der Verordnung vorgeschriebene öffentliche
Bekanntmachung, zu erstatten. Ueckermünde, den 18 Januar 1917. 1“ Der Landrat. von Heyden.
Bekanntmachung.
Der Mühlenbesitzer Napieralski in Schmiegel ist wiederholt durch rechtskräftiges Erkenntnis des hiesigen Schössfengerichts wegen Vergebens gegen die Bundesratsverordnung vom 25. Januor und 28 Juni 1915 verurtellt worden, wodurch er seine Urzuverlässiakeit hinsichtlich des Müdlenbetriebes dargetan hat. Ich habe ihm des halb gemän § 1 der Bundesratsverordnurg vom 23 S ptemder 1915 (-RGBl. S. 603) in Verbinduna mit den dazu erlass nen Aus⸗ fuhrungebe immungen vom 27 ders. Mts. (HM Bl. S. 246 unter dem heurigen Tage die sernere Ausübung dieses Gewerbe⸗ betriebes bis auf weiteres untersagt Die Kosten der Bekannt⸗ machung sind don dem Betroffenen zu erstatten.
Schmiegel, den 12. Januar 1917. 8
8 Der Landrat. Brinckman.
Bekanntmachung.
Den Eheleuten Metzger August Hahne und Elisabeth geb. Völker sowie deren Sohn August Hahne in Dortmund, Malli Vkrortstr 187, hasen wir auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23 September 1915 sowie der hierzu erlassenen Ausfübrungs⸗ bestimmurgen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27 Septemder 1915 die weitere Ausübung des Geschäfts⸗ betriebes vom Montag, den 22. Januar 1917, ab wegen Unzuper⸗ lässigkeit bis auf weiteres untersagt. Tie Koten der Bekannt⸗ machung sind von den Betroffenen zu erstatten.
Dortmund, den 18. Januar 1917. Die Polizeiverwaltung. Kienitz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23 September 1915, betreffend Fernhalturg unzuverlässiger Personen vom Handel (*GŚBl. S. 603), ist durch Versügung vom beutigen Tage dem Metzver Michael Soldeck und dessen EChefrau in Buer i. W., Stein⸗ meßnraße 13, der Handel mit Fleisch und Fleisch untersagt worden.
Buer t. W., den 10. Januar 1917.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Ruhr.
1““ 16“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
11 558 das Gesetz, betreffend den Vorsitz im katho⸗
lischen Kirchenvorstand in Frankfurt a. M., vom 8. Januar 1917, unter 8
Nr. 11 559 eine Bekanntmachung über die Genehmigung der Notverordnung vom 14. September 1916, betreffend den Erwerb von Reichskriegsanleihe für Stiftungen, standesherrliche Hausgüter, Familienfideikommisse, Lehen und Stammgüter, durch die beiden Häuser des Landtags, vom 16. Januar 1917, und unter
Nr. 11 560 eine Bekanntmachuna, betressend Genehmigung der Verordnung vom 1. September 1916 über eine Abänderung des Verzeichnisses der Wasserläufe erster Ordnung (Anlage zum Wassergesetz vom 7. April 1913 — Gesetzsamml. S. 53 —) durch die beiden Häuser des Landtags, vom 20. Januar 1917.
Berlin W. 9, den 22. Januar 1917.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Richtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußsen. Berlin, 23 Januar 1917. Die vereinigten Augschüsse des Bundesrate für Z und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielte deute eine Stäung. dh
Die Deutsche Staatshandwerker⸗ und Arbeiter⸗ gemeinschaft, die stärkste Organisation der in den h und Eisenbahnbetrieben tätigen Handwerker und Arbeiter, die allein in Spandau über 7000 Mitalieder zählt, hat an den Chef des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rat von Valentini, wie „W. T. B.“ meldet, die Bitte gerichtet, nachfolgende Ent⸗ schließung Seiner Majestät dem Kaiser und König unterdreiten zu wollen:
Die Mitglieder der Deutschen Staatshandwerker⸗ und Arbeiter⸗ gemeinschaft sind durchdrungen von der Erkenntnis, daß gerade hren den Arbeitern in den Militärwerkstätten, Geschützliefereien, Gewehr⸗ und Munitionsfahrrken und in den Eisenbahndetrieben, eine er hödte Pflicht zur unbeirrbaren Treue, gewissenhafter und angespannter Täng⸗ keit obliegt, und bitten Eure Majestät, erneut das Gelöbnis treuester Pflichterfüllung entgegennehmen zu wollen. Den Sieg, den wir er⸗ rungen haben, gilt es festzuhalten und wenn auch Arbeit und Ent⸗ behrung noch so schwer sein sollten. Wir werden immer eingedenk bleiben, daß, nachdem die Gegner unser Friedensangedot zurückgewiesen haben, wir unseren Brüdern an der Front weiter Waffen schmieden
müssen, bis der letzte Cegner, durch deutsche Waffen ntedergerungen,
den deutschen Frieden angenommen hat. Im Auftrage: Fortenbacher, Vorsitzender, Spandau.
Darauf ist folgende telegraphische Antwort aus dem
Großen Hauptquartier eingegangen: Herrn Fortenbacher, Spandau:
Seine Majestät der Kaiser und König lassen den Mit⸗ gliedern der Deutschen Staatshandwerker⸗ und Arbeitergemeinschaft für das Gelöhnis treuer Pflichterfüllung im Kriegshilfsdienst des Vaterlandes bestens danken.
Aaf Allerhöchsten Befehl
8 Geheimer Kabinettsrat von Valentini.
Sämtliche Dekaturanstalten und sonstige Betriebe, die Stoffe dekatieren oder in ähnlicher Weise behandeln, sind ver⸗ pflichtet, jede ihnen zur Dekatur übergebene Ware vor und nach der Vornahme der Dekatur zu wiegen. TDurch Auslieferung einer Ware, die nach der Dekatur mehr als 400 g für das Quadratmeter wiegt und deshalb unter die Bekanntmachung W M 1000/11 15 K R A fällt, verstoßen sie, wie durch
„W. T. B.“ mitgeteilt wird, gegen diese Bekanntmachung und
machen sich strafbar.
Die Befürchtung ist verbreitet, daß der Bekanntmachnng,
Bestandserhebung von Nähfäden, vom 30. 12. 16 (W M 500/12. 16. K R 4) demnächst eine Beschlagnahme der Nähfaden folgen werde. Diese Besorgnis ist, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, unbegründet. Die Heeresverwaltung stellt im Gegenteil bereits seit über Jahresfrist den Nähfadenfabriken vierteljährlich be⸗ trächtliche Mengen beschlagnahmter Garne zur Verfügung, um den laufenden Bedarf an Nähgarn zu decken. Es besteht also kein Anlaß, sich über den laufenden Bedarf hinaus mit Vor⸗ räten an Nähfaden zu versehen. Nur durch übergroße Käufe könnte künstlich eine Knappheit und eine Preissteigerung in Nähfaden herbeigeführt werden.
betreffend
“
25 8 Oesterreich⸗Ungarn. —
Der Kaiser hat laut Meldung des „W. T. B.“ nach⸗ stehenden Armee; und Flottenbefehl erlassen:
Feind in miwiderffehlichem Ansturm bie weit in fein Gebirct zu ück. warsen, weilend, haben die Führer und Trappen der Hreresarurpe, in deren Ve band damals auch Mein Edelwernsko ps gehörte, Mich gebeten, zur Erinnerung an diese giorreichen Tage das erworbene Groß⸗ kreuaz des Maria Theresien⸗Ordens anzulegen. Hatte Ich schon als Großmeister das Recht, dieses höchste milttärische Ebren⸗ zeichen an Metne Brut zu besten, so gibt Mir doch erst die Bitte hechverdtenter Fübrer und treuer kampferprobter Truppen das stolze Gefühl, das Großkreuz Meines Milstär⸗Maria⸗Therrsten⸗ Ordens als vor dem Feinde erworbhen zu tragen. In diesem er⸗ bebenden Bewußtsein lege Ich das Großkreuz an und entbiete Euch Meinen Dank und Gruß.
17. Januar 1917.
— Der Vorstand der Christlich⸗Sozialen Vereinigung
S. Jamirnten Meiner Breyen, die im Man 1916 den nendrüchigen
Karl m. p.
der deutschen Abgeordneten sprach der Korrespondenz
„Austria“ zufolge gestern beim Ministerpräsidenten Grafen Clam Martinitz vor, der in längerer Ansprache und in großen Umrissen die allgemeinen Richtlinien entwickelte, von denen sich die Regierung bei ihren Maßnahmen leuen lassen wird Den obersten Leitsatz ihrer Tärigkeit werde stets die Pflege echten, wahren Oesterreichertums und Staatsbewußtseins bilden. Die Freimachung und Ebnung des Weges zum Parlament bilde eine der ersten Aufgaden, deren Lösung die Regierung anstrebe. Den Ernährungsfragen wende die Re⸗ gierung ihre besonderen Bemühungen und unahlässige Sorge zu, unterstüzt von der dankenswerten Aufopferung der Bevölkerung.
— Vorgestern fand eine Tagung der Vertrauens⸗ männer der Deutschen Arbeiterpartei statt, die nach der Parlamentskorrespondenz ihrer einmütigen Anschanung dahin Ausdruck gab, daß rascheste Anbahnung der Neu ordnung der Dinge in Oesterreich die unerläßliche Vor⸗ bedingung für Erstarkung und Gesundung des Staates sei, ohne die eine Lösung der durch den Krieg in den Vordergrund gerückten und im Interesse der Gesamtbevölkerung gelegenen großen wirtschaftlichen und sozialen Probleme nicht denkdar sei. Be⸗ züglich der Ablehnung der Friedensvorschläge des Vierbundes durch die Entente gelangte eine Entschliehung einstimmig zur Annahme, in der es heißt:
Die Niederwerfung und Vernichtung Heutschlands und Desterreich⸗ Ungarns ist das ausgesprochene Kriegaziel der Feinde. Das dedeutet für urs entehrende Unterjechung, für die dreiten Schichten des Nolkes Arbeitstofigkeit, Hunger und Giend. Infolgedessen müssen alle Velks⸗ kräfte mohllistert werden zur Erkaͤmpfung eines Frwodens, der den in Treue verbündeten Reichen Freiheit und Sicherung vach außen, kultarelle und wirtschaftliche Gmiwicklungemdalichteit img, Innern ge⸗ währleistet. Gleich der Arbeiterschaft des Deutschen Reichehz erneuern auch wir in dieser ernsten Stunde das Gelöhnis, neu zu Kaiser und Reich zu stehen und alle unsere Kafte zu wesheg dem Kreabpienste im Felde und in der ,2 Heimat. Unser Lofungemori heizt: „Nicht nur durchhalten, sondern stegen, deng ein schwächlicher Fnede bedeutet Untergang.“
Polen.
Vorgestern, am Gedenkage dez Janugrgufstandes von 1863, veranstastete das i Natiangskamitee, dem der nationale Arbeiterverhand der poinischen Sozlaltstenparter, die polnische Volkepartei, der Verband süͤr Unahhängigkeit, der Patriotenverband und zahlreiche Kreisorganisationen angehören, eine Huldigung sfuͤr den Stagtsrat. Wie „W. T. R.“
berichiet, versaminelten sich Mutags einige lansend Menschea
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Graßes Hauptquartier, 23. Jamar. (B. T. B.) 1“ Weslicher Kriegsschauplat. Heeresgruppe Kranprinz Rupprecht.
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Oestlicher Kriegsschanplaz.
Frant des Generalfeldmarschalls 1 rinz Lespold von Bayern. 8
vorübergehend 8 das Arnleriefeuer
Grenzgebirges zur Maldau metter zu regeren Artille VButna⸗Tal 100 Gefangene ad schl Casinn⸗Tals stärkere feindliche Vorstöße Heeresgruppe des Gen von Mackenf
Lndenderff.
Südzslicher Krieg
— 2
Sdlnh des Ochrid
Zwischen dem Prespa⸗See rmllerie⸗ und Gewehrseuer. Im Bevbentung. Oestlich von der zn Gradeschnitza versuchte eine Gegenangriff vertrieben. In der
Moglena vereinzeltes Artillerie, Gewehr⸗, Semwegr⸗ und Minenmwerserfener. Im Wardartale
Strumg schwaches Artilleriefener und an einigen
Artülleriefener feindlicher Schiffe
Tüũärkischer Bericht. Konstantinopel, 21. Jamnar. (B. T. B.) Amtlicher Tigrisfront. Deßlich von Kut el Amara murden
1 †rasere Stelungen vomm Feinde umnter anhaltendes und heftiges
Arrleriesener genommen. Der Angriff, den der Feind dam mit einem Teil semer Streitkräfte gegen unsere Stellungen m, marde mit Erfolg abgeschlagen.
Kaukasasfront. Der seindliche linke Flügel griff mit Ederlegenen Krüften unsere Erkundungsabteilungen an, die sich miocngs, befehlsgemäß, zurückzogen, dann aber verstärkt den Gegner zurückwarfen und wieder einnahmen.
Kein wichtiges Ereignis auf den anderen Fronten.
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
Konstantinspel. 2. Jumar. (W. T. B)
Oestlich Kut⸗el⸗Amara nahm der Feind während der gengen Nacht zum 19. Januar die von uns geräumte Stellung mmer das Feuer seiner leichten und schweren Artillerie und grf am folgenden Morgen diese Stellung mit einer Infanterie⸗ brigade an. Bei diesem Angriff wurde der Feind von uns Fankenfener gennmmen und erlitt dadurch schwere
rlunste.
Bersische Front. Eine feindliche Abteilung griff unsere in der Gegend Daulet⸗Abad stehenden Kräfte an, wurde jedach abgewiesen und zog sich in Richtung auf Diz⸗Abad imrück.
Kankasus⸗Front. Der rechte Flügel des Feindes griff unsere Veorposten in Stärte einer Kompagnie an, wmarde jedoch völlig zurückgeschlagen. Im Abschnitt des linken Flügels entfalteten unsere Patrouillen trotz un⸗ versamen Geländes lebhafte Aufklürertätigkeit. Eine unserer [Patronilleng rugpen trieb vorgeschobene seindliche Aufklärer
ihre alten Stellungen
Heeres⸗
en die fe⸗ telung nordwestlich von Fromelles var⸗
Längs der Düna und nardwestlich von Luck steigerte sich
in Wolhmnien nterieregiments en Gräden vor und brachten 1 „ ein Maschmengemehr
Der Krieg zur See.
Bern, 21. Jannar.
ans Madrid: Der narwegische Dampfer „ (1002 Tannen) ist versenkt, dee
Qmumper ist gleichfe ls versenkt und die
(2365 Tonnen) versenkt worden.
Amsterdam, 21. Jannar. (M. Der norwegische Damp r⸗Reg. T.) soll versenkt worden sein. ampenborg“ (1785 T 3 a2 Kapitäns an die Reederei am deutschen Unterseeboot versenkt worden, die ist an der französischen Küste gelandet. London, 22. Jamar. (W. T. B) MPie melden, ist der japanische Dampfer „Kisagata Maru“* (2588 t) versenkt warden. Der englische Dampfer „Baron Sempill“* (1607 t) ist wahrscheinlich versenkt worden. London, 22. Jannar. (W. T. B) 8 meldung“ ist der englische Fischdampfe senkt warden: die Besatzung ist gerettet.
Varlamentsbericht. *) b
In der beutigen (55) Situng des Hauses der Ab⸗ erdneten, welcher der Minister für Handel und Gewerbe „
42 8
Sydowm beimahnte, erbat und erhielt zunächst der Prä⸗ nt die — — — Majestät 8— Kaiser und zum orstehend leburtstage die Glückwünsche des hexc-nwen- g sch
Alsdarmm wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ver⸗ ngerung der Geltungsdauer der Verordnung über Sicherstellung des Kommunalwahlrechts der Krieas⸗ teilnehmer vom 7. Jul 1915 in erster Beratung ahne De⸗ bane erledigt, in zweiter unverändert angenommen.
Hrerauf folgte die Beratung des Antrags der Abgg. Dr. von Heydebrand und Genossen, statt des § 47 und des 8 49 Abf 3 der Geschäftsordnung des Hauses folgenden neuen Paragraphen anzunehmen:
—1 Dee Abgerrenenn melden sich zum Wort sür die Wemem⸗
mnde der Tagescrnang der dem Sch Frfühner, der die Nermet iühe
führr. Die Anmel ungen erfolgen mn der Regei schrstlich Alle
Perdungen 1 Begenn der Desprechung des Gegenstandes gelten als Hse egangen.
(2¼ er Prämdent bestimmt die Reihen folge der Redner. 13] Bet Bestmmung der Reid niolge soll zunächst die Sorge für ere sackgemäße Erlertcung der Geschäfte und fur ene zmecdh⸗ müßige Gestaltung der Befprechurg, daneden insbesondere die Ruck⸗ sicht auf die verschwdenen Partetrichzungen, die Möglichkeit der Ver⸗ tertigung auf Argriffe sowie eine Einigung der Redner untereinander maßgebend sein.
(4) Jeder in die Rednerliste eingetragene Abgeondnete kann seinen Platz jedem anderen Abgeordneten abtreten.
5; Antraateler und Berichterstatter können sowohl am Beginn als auch am Schluß der Besprechung das Wort beanspruchen. Es meldet sich niemand zum Wort. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Hauses der Abgeordneten.
Die Kommission hat an der Regierungsvorlage eine Reibe von Aenderungen vorgenommen, darunter die. daß den außerhalb Berlins oder eines Umkreises von 25 km wohn⸗ haften Abgeordneten für das Fernbleiben von einer Vollsitzung nicht, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, 20 ℳ, sondern nur 10 ℳ abgezogen werden dürfen, und daß dieser Abzug nicht eintritt, werm ein auswärtiges Mitghed im Laufe eines Kalendermovats nicht mehr als vier Vollsitzungen versäumt hat. Die Regierung hat diese Aenderungen für unannehmbar erklärt. Ein Antrag der Abgag. Dr. Arendt (freikons.) und Genossen will die Regierungsvorlage wieder herstellen. Die gesamte Vorlage wird mit diesem Antrage ohne Debattc an⸗ genommen.
Dos Haus geht darauf zur zweiten Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den Erwerb der Aktien der Bergwerksgesellschaft Hibernia zu Herne durch den
Staat, über.
(Schluß des Blattes.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten befindet sich in der Ersten Beilage. 11““
) Ohne Gemwähr.
—*9 19 2
V1
79
Ghmn
Statistik und Volkswirtschaft.
rgebnisse der Neuverpachtung von preußischen Domänen im Jahre 1916.
Dem Landtag sind U bersichten über die Ergebnisse der verpachtung von 32 im Jahne 1916 pachtfrei grwordenen urd 30 im Jabre 19,7 pechtfrei werdenden Demänervorwerken unterbrettet worden, die wie der eine bedeutende Steigerung des Pachtzinses er⸗ kennen lassen. Bei 35 von insgesomt 62 Domänen in der auf 1 ha ertfahende Pochtzins, der dei ihren Neuverrachtung erzielt worden ist. um 25 und mehr Prowent hötber, ei 29 dieser Domänen um mumd 33 und mehr Prozent, bat 19 von ihnen sogar um rund 50 und mehr b Prozent, bei 3 unter bie en um 100 urd mehr Prozem höber als der in der letzten Pach periode gezahlte Pachtzins. Nur bei 3 von den 812 neu derpacht⸗ten Domänen erreicht der auf 1 ha entfalende künftige
Pachtzins nicht den am Schlusse der letzten Pachtperiode Cezahlten.
“
(B. T. B.) Lyoner Blätter melden
(1002 Tan erser gerettet worden. Der Dreimaster „Louis Josephe “ (197 Tannen) aug
Dem „Temps“ zufalge ist der spanische Dampfer, Valle“