1917 / 19 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jan 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Anerhenrecht reichlich Anwendung findet, und cieeerre e dn hen nicht in die Erscheinung kritt; ader das Anerdenrtede R æ etwas anderes als fideikommissarische Bindung. Desded * ven

jedem, mag er wohnen, wo er will, die Moöglidn hen emsen nh

er von dieser neuen Einrichtung Gedrauch echen Nes.. Der dritte Teil des Gesetzes, der de Familten Riitangen betrifft, ist von verhältnismähig gerisgerem Beenenes 8 iüt micht viel Neues darin gesagt. Nur das eise wesenehch. das auch die Bildung der Familienstiftungen den einen Genedesegans addamig sein soll, die in der Regel dem Konde zustedt sonst aber von der Aufsichtshehörde ausgesprochen wird, dies die wan sich regelmäßig das Amtsgericht zu denken dat, das den Feanzen Verhaltnissen am mächsten steht. Wenn das Genedegnngerordernis auch für Stif⸗ tungen eintritt, dand ist der Möglichkert dergedeugt, daß diejenigen, die nicht zu der Frwünschten deremenarischen Bindung gelangen

können, nachher den Weg der Famehentiftung beschreiten und die Gäter durch die Famiktenstistang eͤlegen, um sie auf diese Weise für die Familie zu dinden und aus dem allgemeinen Verkehr zu ziehen.

Dem beugt das Crzordernis der Genehmigung bei Familienstif⸗

Eine recht wichtige Erscheinung ist es auch, daß, wenn die fidei⸗ kommissarische Bindung stattfindet, das auch eine Kräftigung des Familiensinnes dedenbet. Der Familienverband ist es, für den der Fideikemmißbeützer das Gut als Sondergut in treuer Hand hält; er ist zwar Eigentümer des Guts, verwaltet es aber gleichzeitig im Interesse der ganzen Familie; dieses Verhältnis muß dahin führen, daß die Verdindung der einzelnen Familienglieder untereinander ge⸗ festigt wird. Und wenn so auch auf diesem Gebiete eine Stärkung des Familiensinnes erfolgt, so ist dies, glaube ich, für unseren ganzen Staat den boher Bedeutung.

Zum Schluß möchte ich nur noch darauf aufmerksam machen, daß die Regelung der Angelegenheit in der Tat sehr dringlich ist, daß die Uedelstände, die wir jetzt haben, nicht länger bestehen dürfen, und daß diese Uebelstände aber Feineswegs nur darin bestehen, daß sich jetzt Fideikommisse ohne Genehmigung bilden und erweitern, sondern daß gerade das, was ich über die Stellung der Fideikommißbesitzer sagte, immerhin zu einer schleunigen und dringlichen Erledigung führt. Nachdem wir einmal an eine organische Neuregelung des ganzen Fidei⸗ kommißrechts gegangen sind, wäre es doch sehr lückenhaft, wenn wir jetzt einen einzigen Teil herausnehmen wollten. Der Antrag, der hier gestellt ist und auch mit zur Diskussion. steht, würde schließlich darauf hinauslaufen. Ich glaube nicht ich kann hier zwar nur für meine Person sprechen —, daß die Staatsregierung in der Lage sein wird, auf diesen Antrag einzugehen.

So möchte ich Sie, indem ich nochmals betone, daß das Gesetz in der Tat höchst wichtig ist und seine baldige Verabschiedung im all⸗ gemeinen Interesse dringend erwünscht ist, hiermit bitten, diesem Gesetze Ihre Zustimmung geben zu wollen. (Bravol rechts.)

Abg. Delbrück (kons.): Ich stelle den 28 2 die Vorlage und den Antrag Aronsohn einer Kommission von 28 Mitgliedern zu üͤberweisen. Das Gesetz war schon vor dem Kriege fast erledigt, und nen hinzugekommen ist lediglich die Materie der Stammhöfe. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind von weittragender Bedeutung, denn sie sind wesentlich für die Bildung des großen und des kleinen Besitzes. Auf diesem Gebiete herrscht großte Unsicherheit, und es E; werden, wenn nicht große Mißstände eintreten sollen. Diese Miß⸗ stände können durch den Antrag Aronsohn nicht beseitigt werden. Im riege sind nur ganz wenige Fideikommisse neu gebildet. Eine rrößere Freiheit für die Fideikommisse ist für die Bewirtschaftung eineswegs gleichgultig: z. B. ist es jetzt schwer, Meliorationskredit zu bekommen. Das Gesetz widerspricht nicht der inneren Kolonisation, sondern diese soll gerade mit dieser Gesetzgebung in Einklang gebracht werden. Es ist gesagt worden, der Entwurf erleichtere die Fidei⸗ kommisse, statt sie zu erschweren. Das Gesetz geht gerade auf Erschwe⸗ rung und Beschränkung der Fideikommisse hinaus, es bringt gerade eine Entwicklung, die in der Richtung der Linken liegt, nur geht es ihr darin nicht weit genug. Das Gesetz bewegt sich entschieden in einer den modernen Verhältnissen sich anpassenden Richtung, macht also gerade im Sinne der Linken einen Fortschritt. Wir werden in der Kommission alles sachlich prüfe denn es liegt uns natürlich daran, die Kräfte zusammenzufassen, wir haben den besten Willen, im Sinne des neuen Geistes sachlich zu ar⸗ beiten und einen Boden zu finden, auf dem wir gemeinsam ein ge⸗ deihliches Werk zum Abschluß bringen konnen, auf das wir später mit Stolz zurückblicken konnen, weil es möglich gewesen. ist, eine solche Kulturarbeit auch in den Stürmen dieser schweren Zeit zu machen. Abg. Bitte (Zentr.): Auch das Zentrum ist für die Verwei⸗ sung der Vorlage und des Antrages Aronsohn an eine Kommission von 28 Mitgliedern, erklärt aber schon jetzt die Ablehnung des An⸗ trages, da er mit der Tendenz und dem Zwecke des Gesetzes nicht im Einklang steht. Der neue Gesetzentwurf trägt den Wünschen Rechnung, welche in den Kommissionen der beiden Häuser des Land⸗ tages zum Ausdruck gebracht worden sind, und insbesondere dem von meinen Parteifreunden wiederholt geaußerten Wunsch, die rechtliche Bindung auch dem kleinen und mittleren Grundbesitz zugänglich zu machen. Wir können also der Regierung dafur Dank sagen, daß sie diese Materie sorgfältig und in den Einzelbeiten zweckmaßia geregelt hat. In diesem hohen Hause ist man stets darüber einig gewesen, wie nötig die Erhaltung, Festigung und Vermehrung des kleinen Besitzes für das Ganze ist, wie die innere Kolonisation eine Notwendiakeit darstellt. In diesem Hause ist das schöne Wort geprägt worden, daß der Bauern⸗ stand der Junabrunnen unserer Volkskraft und Volksgesundheit ist. Auch mit Rücksicht auf die Kriegsgewinne und die Erweiterungsbestre⸗ bungen des Grundbesitzes und der Industrie muß hier jetzt zugegriffen werden. Die Kriegsgewinne sucht man in Landankäufen anzulegen, um sich eine Jagd und andere Annehmlichkeiten, die der Grundbesitz bietet zuzulegen. Es ist Gefahr vorhanden, daß durch die Uebermacht des Kapitals und der Industrie der kleine Besitz aufgesogen wird, deshalb ist das Stammgutgesetz nur zu begrüßen. Nun ist in einigen Landesteilen, und zwar gerade in denjenigen, die uns näherstehen, die Stammautbildung nicht gerade sympathisch begrüßt worden. Man will dort ein freier Mann sein. Dem steht ja aber nichts entgegen; es wird niemand gezwungen, seinen Besitz zu binden, es braucht auch gar nicht der ganze Besitz gebunden zu werden. In der Kommission wird über die Einzelheiten ausführlicher zu reden sein. Die Schätzung des bäuerlichen Besitzes müßte übrigens nach anderen Grundsätzen als die des großeren Besitzes stattfinden. Es wären dafür vielleicht be⸗ sondere Kommissionen einzusezen. Daß der Großgrundbesitz ein in unserem Wirtschaftsleben unentbehrlicher Faktor ist, hat man im Mai 1914, fast allseitig anerkanat. Aber es muß ein ge⸗ rechtes Verhältnis zwischen beiden bestehen. Die Anhäufung des Grundbesitzes ist ebenso gefährlich wie seine Zersplitterung. Darum muß der Latifundienwirtschaft energisch entgegengewirkt werden, deren verderbliche Wirkungen wir nicht nur aus dem Altertum kennen, sondem heutzutage namentlich in England sehen. In dieser Be⸗ sehung bietet die Vorlage eine große Anzahl von beschränkenden estimmungen, die doch alle durchaus im Sinne der Linken sein müßten. Aba.

des Gesetzes Die von dem als stichhaltig ansehen; um in größerem Umsange Holz braucht man nicht die Gesetzgebung zu bemühen. In

Dr. Lobhmann (nl.): Wir müssen die Wiedereinbringung ür verwunderlich, ja für befremdlich erklären. bga. Delbrück vorgeführten Gründe kann ich nicht

zu schlaßen uns zur Ab⸗

s aes in den letzten zwanzig Jahren und im Osten stär imn Westen. Wir werden dem Antrage der fortschrittlichen Volkspartei

dung des Gesetzes veranlaßt, ist, daß niemand von uns weiß, welche mere Agrawpeolitik nach dem Kriege wird in Angriff nehmen Mir dalten eine so starke Erweiterung der fideikommissarischen .wie sie das Gesetz will, nicht für richtig. In den letzien Zren ist diese Bindung schon außerordentlich viel srößer g. er als

mtiemmen und beantragen, ihn nicht an eine Kommission zu ver⸗ mweisen, sondern darüber abzustimmen. Im Herrenhause hat seinerzeit Graf Vorck von Wartenburg eine Reihe von technischen Gründen an⸗ die für die Fideikommisse sprechen sollen und vor allem be⸗ zauptet, daß sie intensiver wirtschaften als der kleinere Besitz. Die Erfahrung und die Wissenschaft beweisen das Gegenteil. Der Groß⸗ grundbesitz hat eine verhältnismäßig geringe Zahl von Pferden, Kühen und Schafen. Wenn Graf Yorck auf den Nutzen hingewiesen hat, unab⸗ hängige Existenzen zu schaffen, so haben meine Freunde dafür an sich volles Verständnis. Unabhängige Existenzen gibt es aber auch in anderen Berufe, so im Handel und in der Gelehrtenwelt. Entscheidend ist die Frage, ob die Fideikommisse geeignet sind, einen leistungsfähigen Grundbesitz zu erhalten. Diese Frage habe ich schon verneint. Was wir brauchen, ist eine Mischung von großem, kleinem und mittlerem Besitz. In einem Zeit⸗ punkt, in dem wir alles an Steuern zusammensuchen, was nur möglich ist, da erlassen wir die Stempel in einem Gesetz, das doch gewissen Ständen ein Privilegium gibt. Außerdem liegt bei diesem Entwurf die Gefahr vor, daß unter der Flagge der Stammgüter die Zahl der Fideikommisse vergrößert wird. Das kann sicher nicht dazu dienen, die wirtschaftliche Energie unseres Bauernstandes zu steigern.

Abg. Krause⸗Waldenburg (freikons.): Die Bedenken des 8 Lohmann teilen wir nicht. Daß ein leistungsfähiger Großgrundbesitz notwendig ist, ist anerkannt worden, ebenso aber auch, daß dies nur auf dem Wege der Fidei⸗ kommisse geschehen kann. Ich verstehe nicht, weshalb dabei nicht der Weg der Gesetzgebung beschritten werden soll. Aus der Steigerung der Zahl der Fideikommisse in den letzten Jahren geht doch das Be⸗ dürfnis hervor. Das Gesetz will dieses nun auf das nützliche Maß beschränken. Es ist auch anerkannt worden, daß das gegenwärtige Ge⸗ etz dringend verbesserungsbedürftig ist. Wir wollten anfänglich eben⸗ alls beantragen, den Antrag der Freisinnigen der zu bildenden Kom⸗ mission mitzuüberweisen. Wir haben aber nichts dagegen, daß über ihn ohne Kommissionsberatung abgestimmt wird. Es ergibt sich aus unserer Stellungnahme vok selbst, daß wir ihn ablehnen werden. Ueber die Stempelftage können wir uns ja nach dem Kriege ein⸗ gehender unterhalten.

Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): In der Einbringung dieser Vorlage sehen wir einen Bruch des Burgfriedens. Es gibt keine Fbage, bei der die Meinungen so auseinandergehen, wie hierbei. Ihre Lösung hängt aufs innigste mit der ganzen Gestaltung unserer inneren Politik zusammen. Im Jahre 1913 beschloß der Reichstag, die verbündeten Regierungen aufzufordern, einen Gesetz⸗ entwurf einzubringen, durch den die weitere Bildung von Fidei⸗ kommissen verboten wird. Und nun kommt die preußische Regierung mit diesem Entwurf. Es heißt, die Fideikommißbildung erfahre durch das Gesetz eine starke Erschwerung, z. B. durch die Kontingen⸗ tierung, wonach nur 10 % des gesamten landwirtschaftlichen Areals des Staates fideikommissarisch gebunden werden dürften; aber davon sind Ausnahmen gemacht, so daß insgesamt 17 bis 18 % des gesamten Staatsgebiets herauskommen können. Nach dem Tempo der Fidei⸗ kommißbildung in den Jahren von 1905 bis 1912 werden die 10 % in 39 Jahren erreicht sein. Auch das Erfordernis der Königlichen Geneh⸗ migung wird die Fideikommißbildung nicht erschweren, sie wird durch die Kontingentierung entwertet, denn es wird der Königlichen Geneh⸗ migung schwer werden, innerhalb der Kontingentgrenze eine Geneh⸗ migung zu versagen. Auch die sonstigen Erschwerungen, z. B. die Ver⸗ oflichtung, auf dem Besitz zu wohnen, werden nichts nützen. Aue diese sogenannten Erschwerungen werden aber tausendfältig da⸗ durch überwogen, daß die Höhe der Kosten in einer nahezu unglaub⸗ lichen Weise durch diesen Entwurf herabgesetzt wird. Dafür ist wirklich kein Wort des Tadels zu scharf. Es handelt sich um eine Er⸗ mäßigung auf ein Drittel bis zwei Fünftel. Halten Sie es für denk⸗ bar, daß eine Steuerherabsetzung in solchem ungeheuren Umfang in der Zeit des vaterländischen Hilfsdienstes eintreten soll? Es wird so viel von der richtigen Mischung von Groß⸗ und Kleingrundbesitz ge⸗ sprochen. Welche Mischung hält die Regierung für die richtige? Daß der Großgrundbesitz mehr Boden hat, als nötig ist, erkennt die Vor⸗ lage durch ihr Erscheinen an. Eine genügende Menge Großgrund⸗ besitz wollen auch wir. Aber ist dieser nicht schon in den Staats⸗ domänen vorhanden? Sie sind doch gewiß ein genügend sicherer Be⸗ standteil der Menge von Großgrundbesitz, die wir brauchen. Vom allgemeinen Rechtsstandpunkt aus unerträglich erscheint die Be⸗ stimmung in Paragraph 70, wonach, auch wenn ein Kind während der Ehe geboren ist, seine Zugehörigkeit zur fideikommißberechtigten Fa⸗ milie wegen unehelicher Geburt bestritten werden kann, wenn der Zu⸗ gehörigkeit von der Familienvertretung oder einem Familienmitglied in öffentlich beglaubigter Form gegenüber der Fideikommißbehörde b. ben wird, und dieser Widerspruch soll zulässig sein bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Tode des Ehemanns der Mutter. Hier wird im Gegensatz zum bürgerlichen Recht ein besonderer Be⸗ griff der Ehelichkeit des blauen Blutes für die Fideikommisse sta⸗ tuiert. Wenn der Minister der Kommission die Unterlagen darüber vorlegt, was der Krieg in dieser Hinsicht zutage gefördert hat, gesondert nach dem gebundenen und ungebundenen Grundbesitz, so wird sich daraus ergeben, daß der gebundene Grundbesitz weniger steuer⸗ räftig, weniger Ertrag liefernd ist, also schlechter wirtschaftet. Je mehr von dem Grundbesitz gebunden wird, desto mehr muß bei dem verbleibenden Rest, der allein noch den Gegenstand des Umsatzes bil⸗ den kann, ganz unzweifelhaft eine außerordentliche Preissteigerung ein⸗ treten, die noch weiter getrieben werden würde, wenn auch der mitt⸗ lere und kleine Besitz gebunden werden kann. Dieses Gesetz hat einen Standescharakter. Es ist ein Ausnahmegesetz im Interesse einer An⸗ zahl von Namensträgern. Die Familie wird benachteiligt zugunsten eines bevorzugten Sohnes. Der Fideikommißbesitzer hat ein minderes Interesse an der Meliorierung des Grund und Bodens als der freie Besitzer, er hat ein Interesse daran, möglichst viel hevrauszuwirtschaften und wenig hineinzustecken. Durch unseren Antrag wollen wir verhindern, daß vorerst die Fideikommiß⸗ bildung gesteigert wird. Er paßt sich den Kriegsverhältnissen an. Kein Mensch kann in der Tat wissen, wie sich nach dem Kriege das Bevölkerungsproblem gestalten wird. Wir werden in viel höherem Maße alt bisher Menschen, Menschen und wieder Menschen brauchen. Der Großarundbesitz ist nach seiner ganzen Vergangenbeit kein Mittel zur Vermehrung der Bevölkerung, sondern er befördert die Ab⸗ wanderung der Bevölkerung ins Ausland. Es erhebt sich die schwierige Frage, woher man die Menschen zur Bewirtschaftung der großen Lati⸗ fundien nehmen soll. Wir werden nach dem Kriege vor einer Neuregelung unseres wirtschaftlichen Lebens stehen, in erster Reihe unsever Agrar⸗ verhältnisse, und nun wird dieser Punkt vorweg genommen. Wenn wir diesen Gesshenen hier und in der Kommission beraten, so rauben wir die Zeit zu viel wichtigeren Geschäften.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Bei dem Umfange der Ausführungen des Herrn Vorredners, glaube ich Ihnen einen Gefallen zu erweisen, wenn ich auf einen großen Teil seiner Eimvendungen gegen den vorliegenden Gesetz⸗ enhvurf jetzt nicht eingehe, sondern dies der Bematung in der Kom⸗ mission vorbehalte (Zuruf links), welche ja auch der Herr Abge⸗ ordnete Waldstein bestimmt zu erwarten scheint. Ich möchte mich aber doch entschieden gegen die letzte Wendung des Herrn Vorredners verwahren, als wenn die Staatsregierung mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs sich in einem Gegensatz zum vaterländischen dtasrtait an inr a at. ahn atat a ü.hit

Anklang an diese Wendung des Herrn Vorredners fand sich auch in der Bemerkung des Herrn Vertreters der nationalliberaln Partei, der die Einbringung dieses Gesetzentwurfs im Auftrage seim Fraktion als befremdlich und bedenklich wenn ich ih recht verstanden habe bezeichnete. (Sehr richtig! links.)

Meine Herren, wenn darauf hingewiesen worden ist, daß in vorigen Jahre die Staatsregierung gegenüber dem Widerstreben der fortschrittlichen Volkspartei auf eine Weiterberatung dieses Ges⸗ entwurfs verzichtet habe, so ist dabei außer acht gelassen worden daß es sich damals um die Frage handelte, ob bis zur Vertagung des Landtages dieses Gesetzeswerk noch zu Ende gebracht werden könnte (Widerspruch bei der fortschrittlichen Volkspartei.) Da die son schrittliche Volkspartei Widerspruch erhob, und nach den herigen Beratungen zu erwarten war, daß dieser Widerspruch aus eine Ausdehnung der Beratungen zur Folge haben würde, so mußn die Staatsregierung es als ausgeschlossen erachten, bei dem Wider spruch der fortschrittlichen Volkspartei die Beratung des Geset⸗ entwurfs zu Ende zu führen. Das ist der Grund gewesen, warm im Jahre 1915 der Gesetzentwurf nicht wieder vorgelegt worden ist

Jetzt stehen wir im Beginne einer neuen Tagung, und der Grund, der damals für die Staatsregierung maßgebend war, ist

gegenwärtig weggefallen. Aber ich möchte auch noch etwas anderes

hervorheben. Die Vorlage dieses Gesetzentwurfs soll einen Bruch des Burgfriedens darstellen! (Sehr richtig! bei der fortschrittlichen Volkspartei.) Meine Herren! Ein Kodex des Burgfriedens und ein Verzeichnis derjenigen Angelegenheiten, welche unter dem S des Burgfriedens behandelt werden dürfen oder von demselben aus. geschlossen sind, ist bis heute nicht vorhanden. (Zurufe bei der fon⸗ schrittlichen Volkspartei.) Was mit dem Burgfrieden vereinbar ist ist wesentlich Sache des Gefühls. Ich gehöre gewiß zu denjenigen welche mit Ihnen der Meinung sind, daß soweit wie möglich aus dem Schoße unserer Beratungen alle Erörterungen ausgeschlossen werden müssen, welche ein Aufeinanderplatzen der Parteigegensätze zur Folg haben. (Zurufe.) Ich kann aber nicht zugeben, daß dies bei den vorliegenden Gesetzentwurf vorausgesetzt werden mußte, und ich dar mich in dieser Ansicht auf keinen geringeren als den Vertreter der Fortschrittspartei berufen, auf Herrn Abgeordneten Dr. Pachnicke der in der Sitzung vom 12. Juni 1915, als die Weiterberatung des Fideikommißgesetzentwurfes besprochen wurde, folgende Ausführung gemacht hat der Herr Präsident wird einverstanden sein, daß ic diese kurze Ausführung hier verlese:

Die Bildung neuer und die Erweiterung bestehender Fider⸗ kommisse hat zum großen Teil auf Grund der Kriegsgewinne eine bedrohliche Zunahme erfahren. Eine Handhabe hiergegen würde der Gesetzentwurf bieten⸗ der die landesherrliche Genehmigung für al Fideikommisse vorsieht.

(Hört, hört! rechts und im Zentrum.)

Dieser Entwurf aber kann, da die Schließung des Landiage beliebt wird, nicht mehr zur Erledigung kommen.

Und in einer weiteren Ausführung bemerkt derselbe Abgeordnete:

Herr Abg. Dr. v. Heydebrand kann doch nicht verlangen, dch die eine Seite allein Entgegenkommen zeigen soll. Wären Sie un entgegenkommen, so hätten wir unter Wahrung delnßs Burgfriedens ja auch am Fideikommißgese weiter arbeiten können.

(Hört, hört! rechts und im Zentrum.)

Meine Herren, wenn im vorigen Jahre der Vertreter der fon⸗ schrittlichen Volkspartei der Meinung war, daß eine Weiterberatum des Fideikommißgesetzes unter dem Schutz des Burgfriedens möglich war, dann vermisse ich in den Ausführungen der Gegner des Fider⸗ kommißgesetzentwurfs heute alle Beweisgründe, welche die Ansicht des Vertreters der fortschrittlichen Volkspartei im vorigen Jahre em kräften können. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Ich glaube daß man wirklich einmal vergessen muß, daß das Fideikommißgesez seit vielen Jahrzehnten das Schreckgespenst gewesen ist, mit dem mm auf die Volksmassen einzuwirken gesucht hat. (Sehr richtig! rechs und im Zentrum.) Sie können mir persönlich diese Empfindung nick übel nehmen, da ich einer Provinz entstamme, in der das Fideikommif oder, richtiger gesagt, die ungeteilte Vererbung des ländlichen Besites vom Vater auf den Sohn kein Vorrecht des blaues Blutes und des Adels ist, sondern eine Eigenart, die auch beim kleinsten Hofbesiter und Kötter hervortritt! Ich bin stolz darauf, daß in meiner westfälr⸗ schen Heimat auch heute noch der kleinste Bauer seinen Ehrgeiz darn setzt, das väterliche Erbe, die heimische Scholle, einem sei zu vererben, und unter allen Umständen den Verkauf dieses Besitztum bei der Erbteilung zu verhindern. (Zurufe.)

Wenn Sie bedenken, daß unter dem Schutze des preußische Landrechts und schon lange vorher die Bildung der Fideikommisse in Preußen sich vollzogen hat, und daß troizdem auch gegenwärtig die Zahl der Fideikommisse nur eine sehr langsam ansteigende und keineswegs erschrecklich gegenüber der Gesamtfläche des preußischen

Staates geworden ist, dann weiß ich wahrlich nicht, woher dire

so erheblichen Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf kommen. Ich würde den Herren von der fortschrittlichen Volkspartei vielleickt recht geben, wenn es sich heute darum handelte, einen Gesetzentwurf k beraten, der als Neuheit die Gründung von Fideikommissen einzuführen bestimmt ist! Ich würde vielleicht dann mit Ihnen sagen müssen daß es besser sein würde, in gegenwärtiger Zeit eine so wichtigse wirtschaftliche Frage nicht zur Entscheidung zu dringen! Aber, meine Herren, die wirtschaftliche Lage, um die es sich hier handelt, i längst entschieden. Es handelt sich jetzt nur um eine Reform de Fideikommißrechts, und wie ich in der Kommission noch beweise⸗ zu können hoffe, nicht im Sinne und Interesse der Fideikommiß⸗ besitzer, sondern im Interesse der Gesamtheit, wesentlich zu den Zwecke, um der ungesunden Neubildung und Erweiterung von Fidei⸗ kommissen entgegenzutreten. (Bravol und sehr richtig! im Zentrum Wenn das wahr ist, dann kann man, glaube ich, wohl sinoe ira & studio an die Beratung dieses Gesetzentwurfs berantreten und wi der Staatsregierung nicht den Vorwurf machen konnen, daß sie en

Materie hier Ihrer Beratung unterstellt hat, die unter allen Unp

ständen den Burgfrieden in diesem hohen Hause storen wirmd.

Sind denn die Fideikommisse nun wirklich so staatsgefährli wie es den Anschein hat? Meine Herren, es ist schon von ver schiedenen Rednern auf die Bedeutung des Waldes und darauf hie gewiesen worden, wie wichtig es ist, daß auch der Privatwaldbesch in pfleglicher Hand bleibt. Das wird durch den Fideikommußbesit gewährleistete und die Statistik zeigt uns, daß nahezu die Hälfs

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zrei Seiten daben (Sehr richtig! links), und daß es fegenfolls ctras bedenklich exscheint, fo abfallig ü Srof besicer und den Fideikommißdesitzer zu urteilen, wie Herrn Vorredner geschehen ist. (Sehr gut! rechts.)

Meine Herren, ich komme zum Schluß

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ersten Lesung in der srid. sprechend den zuletzt im Abgeordnetenhause bebalten worden sind. Die Vorschläge der

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Demitten. Herr Abg. Waldstein hat bemängelt, daß der b reckaung der Ertragswert zugrunde geiegt werde. Hier ist besenders auch beim Anerbenrecht,

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den Bfachen Jabresertrag der eires Guses erfaßt, den es unter Brüdern hat, Konjunkturen, die Se 8 befenderen Lage in der Nähe größerer Städte, durch beldige Verwertung als Bauland ergeben, natürlich ausgeschlossen. dercei gestellt haben und dem meines Wissens auch der Redner der wärtig die Staatsregierung noch keine Stellung genommen.

ich Gande, die größere Mehrbeit dieses Hauses wird gegenüber diesem Antrage doch auch das Bedenken des rvömischen Dichters haben: timeo Danaos et dona ferentes. (Hört, hört! links.)

8 Wenn es gelingen würde, bei dieser Gelegenheit einmal für einen Jeitraum ven bestimmter Dauer die Errichtung ganz außer Kraft m setzen, so liegt die Versuchung sehr nahe, diesen vergergebenden Zunstand zu einem dauernden zu gestalten. Ich muß merne Person schon beute sagen, daß ich kaum erwarten kann, daß ber Snres der fortschrittlichen Volkspartei die Zustimmung der Keriglicen Staatsregierung finden könnte. Die Staatsregierung Wird sich doraussichel tellen, daß der vorliegende Gesetentwurf sebr wobl in dieser Session durchberaten werden kann, bildung anch in Inkunft zu verbindern und ebenso und das würde der Antrag der fortsckrittlichen Bolkspartei nicht erreicht werden den bestehenden Fideikommissen und ihren

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as Sie diesen Gesetzentrurf Ihrer Kommission dsen und demnächst mit Annabme desselben eine gesetzgeberische Arbeit abschließen werden, die nun schon Jahrzehnte hindurch die Ministerien der Instiz und für Landwirtschaft bes chäftigt hat, die beide sebalichft aftliche Werk endlich

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vollendet zu sehen. (Bravol rechts.)

b Abg. Leinert (Sez.): fortschrittlichen Antrag stimmen ir zu. Die Auslegungen des Ministers entsprechen nicht dem, was semerzeit zwischen den Parteien und der Regierung als Burgfriede erklärt worden ist. Das Gefühl bätte es der Regierung nahelegen muüussen, einen solchen Gesetzentwurf nicht einzubringen. Der Entwurf wird die Fideikommisse nicht einschränken, sondern ausdehnen. Der Landwirtschaftsminister hat einfach an die Stelle des Fidei⸗ kemmnes den Großgrundbesitz gesetzt, um das Gesetz zu empfehlen. Es trifft nicht zu, daß für den Zuckeranbau nur der Großgrundbesitz 4 . Ur 8 5. 5 8 in Be. cht kommt. In der Provinz Hannover befassen sich viele Gercsenschaftsfahriken damit, bei denen der Großgrundbesitz gar keine führende Rolle spielt. Um den Kartoffelanbau hat sich der Grosgrundbesitz, wie sich gerade in diesen Tagen der Kartoffelnot krgidt, fast gar nicht gekümmert. Das Gesetz hat tatsächlich den Zweck, der Neuoriemtierung entgegenzuarbeiten und die Junker am Ruder zu halten. Darum werden auch neue Standesvorrechte ge⸗ schaffen, was mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch absolut unvereinbar st. Für die Stammgutsbildung im mittleren und kleineren Guts⸗ beiics . in diesen Kreisen selbst nur sehr wenig Nei⸗ gung vorhanden. Man hat weder mit dem Hofrecht noch mit dem Anerbengesetz besonders günstige Erfahrungen gemacht im Gegenteil nehmen die Prozesse auf diesem Gebiete tein Ende. Nur um das Privileg des gebundenen Großgrundbesitzes zu mtten, soll auch der Bauer mit diesem Vorrecht beglückt werden. Die Vorlage ist auch mit den neuen Grundsätzen der deutschen Wirt⸗ Waftspolitik unvereindar, sie kehrt den Grundsatz „freie Bahn jedem Tüchtigen“ ins Gegenteil um; nicht die Tüchtigkeit, sondern die Grb⸗ folge soll allein entscheiden.

Iustizminister Dr. Beseler

Meine Herren! Ich habe nur ein paar tatsächliche Bemerkungen m machen, und zwar im Anschluß an die Rede des Herrn Abgeordneten Waldstein. Herr Abgeordneter Waldstein hat dem Justizministerium wegen der vom Justizministrium in das Gesctz hineingebrachten Be⸗ stimmungen über die Legitimation von Kindern Vorwürfe gemacht. Er hat gesagt, die durch nachfolgende Ehe legitimierten Kinder, die allgemein als eheliche Kinder gelten, würden vom Entwurf nicht in

tt aufzuerlegen, als sie sie gegenwärtig zu erfüllen haben.

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einiges !ber den Stempel sagen, dessen Höbe ebenfalls von dem Vor⸗ bemängelt worden ist. Ich bemerke im allgemeinen, daß der Wiedergabe der Beschlüsse darstellt, die im Herrenbause und bei der L Kommission dieses hoden Hauses gefaßt worden Das bezieht sich auch auf die Stempelbestimmungen, die ent⸗ gefaßten Beschlüssen bei⸗ 8 Staatsregierung erscheinen meines Erachtens desbald gerechtfertigt, weil sie lediglich den Zweck

berfolgen, die Bildung von Wald⸗ und kleinerem Grundbesitz zu der größere landwirt⸗ schaftliche Besitz, falls er zum Fideikommiß gestiftet werden soll, den

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don Fideikommissen

nach rechts und links Rechnung

reisenden mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1917

nnebelichen Kinder gemeint: diese sind allerdings ausgenommen. Das find die durch besendere staatliche Berfüguns für chelich erklarten unehelichen Kinder. Diese sind aber keinesmegs im Widerspruch mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen. In § 1737 des Bürger 8 nee der Ehelichkeitserklärung erstrecken sich auf ömmlinge Kindes, sie erf die . ee sie erstrecken sich nicht auf die Ver⸗ den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Damn hat Herr Abgeordreter Waldstein auch noch darauf hin⸗ gewiesen, daß, wenn ein Anerkenninis des Vaters erfolgt wäre, das Kind als ebelich zu gelten habe, und die Ehelichkeit dann nicht mekr engefochten werden könne. Das ist richtig, das Kind gilt dann im allge⸗ meinen auch als ebelich. Herr Abgeordneter Waldstein hat nun seine

LT üüeeen aaee Unzufriedenheit darüber ausgesprochen n, daß der Fideikommißberechtigte cll. Das ist jedoch wiederum ganz begreiflich⸗

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eine Ausnahme macken denn wenn die Befugnis des Amrärtens, die Anerkenntniserklärung des Vaters anzufechten, ausgeschlossen würde, so würde es dem Vater ganz undenommen sein, ein vollständig fremdes Kind in die Fidei⸗ kommißfolge einzubezieben. Aus dem Grunde ist die fragliche Be⸗ stimmung des bürgerlichen Rechts absichtlich nicht hineingenommen worden. Die Frage ist im übrigen bei den früberen Kommissions⸗ verbandlungen besprochen worden, und es ist auch bei der Bearbeitung daß diese Angelegenheit gerade in den einzelnen Bundesstaaten bei der Regelung des Fideikommißrechtes miterörtert werden solle. Meine Herren, ich weiß nicht, wie Herr Abgeordneter Waldstein seine Aus⸗ führungen hat machen können, die doch mit dem Wortlant und dem Sinn des Gesetzes gar nicht im Einklang stehen. Ich glaube mich jedenfalls dagegen verwahren zu müssen, daß Herr Abgeordneter Wald⸗ stein so in einem etwas von oben herab klingenden Tone von meinem Ressort gesprochen hat.

Herr Abgeordneter Waldstein gibt mie Alaß zu einer ferneren tatsächlichen Bemerkung. Er hat gesagt, es wäre hier vor den Toren Berlins Stelle eines verkauften ein großes neues Fideikommiß errichtet und genehmigt worden. Ich weiß, welches Fideikommiß er hierbei im Auge hat. Es handelte sich um ein Feideikommißgrund⸗ stück, das durch Familienbeschluß verkauft worden war. Auf diese Weise stand der Familie ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Die Familie erwarb mit dem Gelde ein anderes Grundstück, das da⸗ durck, indem nunmehr eine sogenannte Surrogation stattfand, wiederum Fideikommiß wurde. Dazu war die Familie auf Grund des geltenden Rechts in der Lage, ohne daß eine staatliche Genehmigung hierbei in Frage kam, es war ein durchaus gesetzmäßiges Vorgehen. Herr Abgeordneter Waldstein hat aber gesagt, das hätte von der Regierung nicht genehmigt werden dürfen. Eine solche Genehmigung war aber gar nicht nötig, denn das Fideikommiß entstand auf dem Wege der Surrogation, und hierbei hatten wir nicht mitzureden. Also der Vorwurf, daß solche Dinge doch auch vorkämen, trifft nicht zu. (Bravo! rechts.)

Hierauf wird die Generaldiskussion geschlossen und di Vorlage gegen die Stimmen der gesamten Linken einschließlich der Nationalliberalen einer Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Schluß gegen 714 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 11 Uhr. Zweite und dritte Beratung des Düätengesetzes und der Hiberniavorlage, Anträge und kleinere Vorlagen.)

veg⸗ KEifse

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größere Verpflichtungen gegenüber der Familie und der

Verkehrswesen.

„In nächster Zeit ist es erforderlich, eine Reih Gütern von der Eisenbahnbeförderung zurück⸗ zustellen. Es wird daher allgemein empfohlen, bei be⸗ absichtigter Aufgabe von Gütern sich vorher bei den Annahme⸗ stellen zu erkundigen, ob sie entgegengenommen werden können. Für besonders dringliche Güter sowie für Militärgut und Privatgut für die Militärverwaltung wendet sich der Absender am besten an die für den Verladeort zuständige Linien⸗ kommandantur.

Auch im Personenzugfahrplan treien Aenderungen ein. In dieser Beziehung wird auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Eisenbahnverwaltungen in den Zeitungen verwiesen. 8

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(Aus den gestellten

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusammen⸗ „Nachrichten für Handel, Industrie Sund Landwirtschaft“.) *

Oesterreich⸗Ungarn.

Aufhebung der Eisenbahntarifvergünstigung Musterkoffer von Handlungsreisenden. Laut Mitteilung des K. K. Eisenbahnministertums baben mit Kundmachung im öster reichischen Verordnungsblatte für Eisenbahnen und Schiffahrt Nr. 127 Ff 31. Oktober 1916 die österreichischen Staats⸗ und Privatbahnen fötzie die K. u. K. Militärbahn Banjaluka Doberlin und die bos nisch⸗herzegowinischen Landesbahnen die im Anhang II des österreicht schen und bosntsch⸗herzegowinischen Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Geväck tarifs, Teil I, vorgesehene Tarifbegünstigung für Musterkoffer (auch Musterkörbe mit Ausschluß von Fahtradmustern) von Handlunges⸗ aufgehoben.

Was Ungarn betrifft, so beabsichtigen sowohl die Königlich ungartschen Staatsbahnen, als auch die übrigen ungarischen Bahnen die Musterkofferbegünstigung gleichfalls aufzuheben.

für

Die gestrige Versammlung der Zechenbesiter des Rheint sa.

Westfälischen Kohlensyndikats Essen befaßte si laut Meldung des W. T. B.“ zunächst mit der 8 d ständigen Ausschüsse und nabm sodann die Anmeldung der Verkauft⸗

Betracht gezogen. Ich meine, das ist gar nicht richtig, es steht kein Wort don den durch nachfolgende Ehe legitimierten Kindern in dem 1 Gesetzentwurf. Und wenn Herr Abgeordneter Waldstein, wie ich an⸗ mehme, auch die Motive des ⸗Gesetzes sehr genau studiert hat, so wird er auch auf Seite 94 ausdrücklich ausgesprochen finden, daß Kin⸗ der, die durch nachfolgende Ebe legitimiert sind, als Mitglieder der fideikommißberechtigten Familien zu gelten haben, oögleich es gar nicht nötig war dies bervorzubeben; es steht kein Wort, das eine andere Auslegung zuließe, in dem Gesetzentwurf. Bielleicht hat Herr Abge⸗

ordneter Waldstein mit seinen Ausführungen die für ebelich erklärten

Minderabsatz wurde wie bisher auf

eigene Schuld nicht gelieferten Menge

vereine entgeger. Die Abgabe und Entschädigung für Mehr. und t n 1,50 für die Tonne und die Höde der Strafen für jede Tonne der von den Beteiligten durch wie bisher auf 2 festgesetzt. Die Versammlung erledigte sodann auch die sonstigen zu Beginn des Jahres üblichen Gegenstände der Tagesordnung und setzte die Beteiligungkanteile für Februar in der bisherigen Höbe fest. Der Antrag der Gewerkschaft Graf Bismarck auf Erhöhung der Vet⸗ rechnungkpreise für ihren Großkolks wurde abgelehn 8

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