Der Bezugspreisg beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Helbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne nmmern kosten 25 ₰.
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Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, Liner 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzelgers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Donnerstag,
den 1. Februar, Abends.
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Inhalt des a Drdensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. rnennungen ꝛc. ekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung fran⸗
zösischer Unternehmungen.
andelsverbot. Königreich Preußen.
mennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
ufhebung eines Handelsverbots
fandelsverbote.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberbahnmeister a. D., Rechnungsrat Hintze in bgen. Kreis Fallingbostel, den Roten Adlerorden vierter asse, 4 dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät id Direktor des Seminars für orientalische Sprachen an der iversitäat in Berlin, Geheimen Oberregierungsrat Dr. hcghan den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter asse, dem bisherigen Handelsrichter, Geheimen Regierungsrat gr. Pieck in Berlin⸗Wilmersdorf den Königlichen Kronen⸗ bden dritter Klasse, 1 den terbahn T2. a. 2 Lrl⸗ gelhöfer in Gießen SGänzelickex Kramengrden pierter Klasse, öaaann Erzpriester Völkel in Deutsch Kamitz, mvdkreis Neisse, bisher in Swinemünde, den Adler der Ritter Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Eisenbahnlokomotioführer a. D. Hütt in Betzderf, leis Altenkirchen, das Verdienstkreuz in Gold, ;dem CEisenbahnzugführer a. D. Schneider in Frankfurt M. das Verdienstkreuz in Silber, dem Bahnhofsaufseher a. D. Vogt in Alsweiler, Kreis t. Wendel, und dem Eisenbahnrangierführer a. D. Zell⸗ ann in Altenhaßlau, Kreis Gelnhausen, das Kreuz des All⸗ mneinen Ehrenzeichens, 8 dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Bicker in Frankfurt M. den Eisenbahnschaffnern a. D. Kohl in Betzdorf, Kreis ltenkirchen, Mertes und Müller in Trier, den Eisenbahn⸗ igiermeistern a. D. Gaul in Petersberg, Kreis Fulda, und eipp in Leihgestern, Hessen, dem Eisenbahnwerkführer a. D. leber in Saarbrücken, dem Eisenbahnwagenaufseher a. D. hiel in Saarbrücken⸗Malstatt, den Eisenbahnweichenstellern (D. Klassert in Großkrotzenburg. Landkreis Hanau, Krug Friedberg, Hessen, Maisenbacher in Frankfurt a. M.⸗ ederrad, Margraf in Dortelweil, Hessen, Hein in Reinig, udkreis Trier, und Neusius in Serrig, Kreis Saarburg, Bahnwärtern a. D. Eifler in Güdingen, Landkreis Saar⸗ ücken, und Spieß in Steindorf, Kreis Wetzlar, das gemeine Ehrenzeichen sowie dem Arbeiter Fritsche in Pot Ullgemeine Ehren⸗ chen in Bronze zu verleihen. “
Deutsches Reich.
[Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Königlich württembergischen Regierungsassessor Theodor
ehring zum Kaiserlichen Regierungsrat bei der Reichsver⸗ herungsanstalt für Angestellte zu ernennen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ llise Verwaltung französischer Unternehmungen, n 26. November 1914 (ℛGBl. S. 487) ist für die folgende ternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 1“1“ 291. Liste. “ Ländlicher Grundbesitz. Kreis Colmar. Gemeinden Colmar, Holzweier, Türkheim, Wettolsheim, Sulzbach:
a 7 ha Grundbesitz der a. Witwe des Apvpellationsrats Franz Josef Richert, Elise Flora Josefine Fortunate geb. Hirsch, Rentnerin in Alger, b. Marie Margaretha Therese Sopolene Richert, ohne Gewerbe in Alger, c. Karl Peter Josef Richert, Staatsanwalt in Tisi⸗Oufon (Provinz Alger), in Erbengemein⸗ schaft des alten Rechts (Verwaster: Kreisbauinspektor a. D., Regierungs⸗ und Baurat Freiherr Franz von Althaus in Colmar). Straßburg, den 25. Januar 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
J. A.: Dittmar.
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8
1A“ „Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 292. Liste.
Ländlicher Grundbesitz. Kreis Colmar. Gemeinde Obermorschweier: etwa 0,4 ha Reben;
Gemeinde Winzenheim: etwa 0,2 ha Acker und etwa 0,3 ha Reben der Gustav Heinrich Dryander, Rentner, EChefrau Margarethe Eugenie geb. Doll in Colmar, jetzt angeblich in Paris lebend (Verwalter: Notar, Justizrat Dr. von Amelunxen in Colmar). Straßburg, den 25. Januar 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
“ 11n¹
kanntmachung.
Be Den Südfruchthändlern Miguel Roca in Leipzig
und Anton Roca in Eisenach ist der Handel mit Gegen⸗
ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit unterm 18. Januar 1917 untersagt worden. Eisenach, den 18. Januar 1917.
Der Vorstand der Residenzstadt. Schmieder.
&Uwhkgereh eeuasfn.
Seine Majestät der Konig haben digst
1
Akergnädigst geruht:
den Regierungsrat von Joeden in Keslin zum Ober⸗ regierungsrat zu ernennen und
den Oberzollinspektoren Goßlau in Frankfurt a. M., Keil in Duisburg, Böhm in Münster i. W., Cordes in Aachen und Krause in Schivelbein den Charakter als Zollrat,
den Oberzollsekretären Kawel in Breslau, Hirtschulz in Cassel, Tiltmann in Cöln, Niedel in Breslau, Kayser in Magdeburg, Kumm und Eggerding in Hannover, Dreschke in Posen, Steger in Cöln, Walther in Posen, Schräder in Münster i. W., Hermes und Coenen in Cöln, Goerke in Posen und Schulz in Hannover, dem Kassierer bei der Oberzollkasse Walter in Berlin, den Oberzollsekretären Friedrich in Posen und Drohmann in Berlin, dem Kassierer bei der Oberzollkasse Müller in Stettin, den Oberzollsekretären Kohls in Hannover und Lescheck in Cassel den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
1.“
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Setale Majestät des Konigs ist die Wahl des Oberlehrers, Professors Justin Kintzinger an der Oberrealschule in Metz zum Direktor des städtischen Lyözeums in Recklinghausen durch das Staatsmini⸗ sterium bestätigt worden. ““ 1
Finanzministerium. .“
8
Der Katasterkontrolleur, Steuerinspektor Nell ist von Oldenburg nach Plön versetzt und der Katasterlandmesser Mathias zum Katasterkontrolleiur in Oldenburg bestellt
Ministerium des Innern. Der Oberregierungsrat von Joeden ist zum Direktor des der Regierung in Marienwerder angegliederten Ober⸗ versicherungsamts auf Lebenszeit und zum ständigen Vertreter des Regierungspräsident Vorsitz dieser ö worden. .“ Königliche Se g (Preußische Staatshank). Bei der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) sind ernannt: der Seehandlungskassensetretär Zeitzmann zum Seehandlungsbuchhalter und der Bureaudiätar Kurz zum Seehandlungskassensekretär. P8
2
Bekanntnachung. Dem Bäckermeister Wilhelm Brand in Benrath⸗Urdegh
Umfang des Deutsches Reiches gestattet worden. Düsseldorf, den 26. Januar 1917. Der Landrat. von Beckerath.
—.-———
Bekanntmachung. /
Der Händlerin Chesran Therese Walther, 992 8
in Weißenfels, 1 haben wir auf Grund Feusführungs⸗
vom 23. September 1915 sowie der hierzu erlassen bestimmungen des Herrn Minist Handel ugß eeer, von
7
27. September 1915 (RSBl. 1915 S. 603) die weitere Ausübung
des Geschäftsbetriebes im Handel mit Gegenständen des
täglichen Bedarfs, insbesondere mit Rahrungs und Futter⸗
mitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres für das
gesamte Reichsg⸗biet untersa 1
sind von der Betroffenen zu erstatten. Weißenfels, den 27. Januar 1917
ie
Daehn.
Bekanntmachung. “
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats über die Fernha tung unzuversässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RSBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Peter Johann Dirkse, geboren am 10. Januar 1874 in Pvorsdroten in Holland, zurz it Düsseldorf, Küttenstraße 21, wohnhaft, die Aus⸗ übung des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln für das gesamte Reichsgebiet verboten. ö“
Düsseldorf, den 26. Januar 1917.
8 Die Polizeiverwaltung⸗ Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.
Bekanntmachung.
Der Kolonialwarenhändlerin Frau Ww. Maria Schnee⸗ gans, bier, Saarbrücker raße Nr. 8, wohnhaft, ist heute auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetbl. Seite 603) der Handel mit allen Nahrungs⸗ und Futtermitteln und sämtlichen Gegenständen des t glichen Bedarfs untersagt worden. 1
Saarbrücken, den 26. Januar 1917. Der Koͤnigliche Polizeidirektor. ³ A. Schlesinger.
8
Preußen. Berlin, 1. Februar 1911.
Der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist “ laut Meldung des „W. T. B.“ die folgende Note übermittelt worden: . — Berlin, den 31. Januar 1917. Euere Exzellenz haben die Güte gehabt, mir unter dem 22. d. Mts. von der Botschaft Mitteilung zu machen, die der Herr Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika am gleichen Tage an den amerikanischen Sena gerichtet hat. Die Kaiserliche Regierung, hat pon dem Inhalt der Botschaft mit der ernsten Aufmerksamkeit Kennt⸗ nis genommen, die den von hohem „Verantwortlichkeits⸗ gefühl getragenen Darlegungen des Ferrn Präsidenten zu⸗ kommt. Es gereicht ihr zu großer Genugtuung, festzustellen, daß die Richtlinien 888 bedeutsamen Kundgebung in weitem Umfange mit den Grundsätzen uss Wünschen übereinstimmen, zu denen sich Deutschland bebunt. Hierzu gehört an erster Stelle das Recht der Selbstkestimmung und die Gleichberech⸗ tigung aller Nationen; in Anerkennung dieses Prinzips würde Deutschland es ausestig begrüßen, wenn Völker, wie Irland und Indet, die sich der Segnungen staatlicher Unabhängigkeit Ziht erfreuen, nunmehr ihre Freiheit erlang⸗ ten. Bündye, die die Völker in den Wettbewerb um die Macht hipeztreiben und in ein Netz eigennütziger Intrigen verstrickes lehnt auch das deutsche Volk ab. Dagegen ist seine freudig Mitarbeit allen Bemühungen gesichert, die auf die Verfüätung künftiger Kriege abzielen. Die reiheit der . Bestand und den enso wie die offene Tür den leitenden Grund⸗
Mere als Vorbedingung für den Fledlichen Verkehr der Völker hat e Für den Handel aller Nationen stets zu sätzet der deutschen Politik gehört. Um so tiefer beklagt es die Kaiserliche Regierung, daß d9 friedensfeindliche Verhalten ihrer Gegner es der Welt ugnöglich macht, schon jetzt die Verwirklichung dieser er⸗ Wenen Ziele in Angriff zu nehmen. Deutschland und seine berbündeten waren bereit, alsbald in Friedensverhandlungen einzutreten, und hatten als Grundlage die Sicherung des
ist die Wiederaufnahme seines Bäckereibetriebes f vx
4
wiederholten Reden und
Daseins, der Ehre und der Entwicklungsfreiheit ihrer Völker vezeichnet. Ihre Pläne waren, wie sie in der Note vom 12. Dezember 1916 ausdrücklich betonten, nicht auf die Zer⸗ schmetterung oder Vernichtung der Gegner gerichtet und nach ihrer Ueberzeugung mit den Rechten der anderen Nationen wohl vereinbar. Was insbesondere Belgien anlangt, das den Gegenstand pherqhezsäcer Sympathien in den Vereinigten Staaten bildet, so hatte der Reichskanzler wenige Wochen zuvor erklärt, daß eine Einverleibung Belgiens niemals in Deutschlands Absichten gelegen habe. Deutschland wollte in dem mit Belgien zu schließenden Frieden lediglich Vorsorge dafür treffen, daß dieses Land, mit dem die Kaiser⸗ liche 1 in guten nachbarlichen Verhältnissen zu leben wünsch von den Gegnern nicht zur Förderung feindlicher hnscheäge ausgenutzt werden kann. Solche LIage ist um so dringender geboten, als die feindlichen Machthaber in
namentlich in den Beschlüssen pen