Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht: Allerhöchstihrem General à la suite, Generalmajor von Cramon, zugeteilt der Person Seiner Majestät des Kaisers Karl von Oesterreich, Avostolischen Königs von Ungarn, die Königliche Krone zum Noten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern, dem Generalleutnant von Homeyer, Kommandeur einer Infanteriebrigade, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern, dem Konteradmiral z. D. Westphal, zuletzt von der Marinestation der Ostsee, bisher Präses der technischen Ver⸗ suchskammission, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Generalmajor von Below, Kommandeur einer Infanteriedivision, den Könialichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem Stern und Schwertern, dem Obersten von Gottberg, Kommandeur einer In⸗ e. bhcs. und dem Obersten z. D. Schulz, Kommandeur es Infanteriereaiments Nr. 376, den Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse mit Schwertern, . Allerhöchnihrem Flügeladjutanten, Kapitän zur See Friedrich von Bülow, Abteisungschef im Admira stabe der arine, die Schmerter zum Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern sowie dem Oberstleutnant Dieckmann, Kommandeur des Reserve⸗ infanterieregiments Nr. 26, dem Major von Mutius im Grenadierregiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pom⸗ merschen) Nr. 2, dem Major Klein, Kommandeur des Feld⸗ artilleriereaiments Nr. 227, dem Hauptmann Leonhardy in einer Feldfliegerabteilung, dem Hauptmann Hausser im Ge⸗ neralstabe einer Infanteriedivision, dem Hauptmann Münster, Adjutanten einer Infanterjebrigade, dem Kavpitänleutnant Hartwig, Kommandanten eines Unterseeboots, und den Leut⸗ nants der Reserve Tiede und Freiherr von Gregory in einer Feldfliegerabteilung das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Rechnungsrat Ehrmann in Berlin⸗ Steglitz, bisher Rendant der Staatsschuldentilaungskasse, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleisk4e,
dem Landgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Fühling in Efferen, Landkreis Cöln, und dem Rechnungsrevisor beim Landgericht in Flensburg, Rechnungsrat Stange den König⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Kanzleisekretäur Thibaut beim Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamt und dem bisherigen Ersten Maschinisten beim Kaiser Wilhelm⸗Kanal Birkholz in Frankfurt a. O. das Verdienst⸗ kreuz in Gold,
dem bisherigen Gemeindevorsteher, Bauerngutsbesitzer Sälte in Cladow, Kreis Osthavelland, das Verdienstkreuz in Silber,
dem ealeigegülten a. D. Bode in Iburg, dem Eisen⸗ bahnbureaugehilfen Se in Straßburg i. E.⸗Kronen⸗ burg, dem Straßenbahnfahrmeister a. D. Wunsch in Berlin, den Straßenbahnschaffnern a. D. Hannemann, Haß, Hinz⸗ mann, Jaehnisch, Preuß, Raasch, Rettig, Sasse, Schenk, Scheumann, Schröder und Ueckert in Berlin, Keil und Regel in Berlin⸗Lichtenbercg, Ehring in Berlin⸗Mariendorf, Bachfeld in Berlin⸗Niederschön⸗ ausen, Mosehauer in Berlin⸗Reinickendorf, Hengst in
erlin⸗Schönebera, Lange in Berlin⸗Tegel, Kahlert in
Berlin⸗Treptow, Fischer in Berlin⸗Weißensee, Grabert und Müller in Berlin⸗Wilmersdorf, Barz, Engler und Rosenträger in Charlottenburg, Buchwitz in Friedrichethal bei Oranienburg und Malige in Neukölln, den Stroßenbahn⸗ fahrern a. D. Gogoll in Berlin⸗Mariendorf und Tietz in Berlin⸗Niederschönhausen das Allaemeine Ehrenzeichen sowie dem bisherigen Straßenbahnkutscher Dusterhoff in Burg, Landkreis Cottbus, dem bieherigen Straßenbahnwagenwäscher Simanoweki in Berlin⸗Lichtenberg, dem bisherigen Straßen⸗ bahnhofarbeiter Winter in Berlin und dem Knecht Spiegel in Massel, Kreis Trebnitz, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädiast geruht: dem Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Molitor in
Colmar den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Kaiserlichen Regierungsassessor Dr. Karl Schwarz⸗
kopf zum Kaiserlichen Regierungsrat und ständigen Hilfs⸗ arbeiter im Reichsamt des Innern zu ernennen.
Bekanntmachung, . betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation nachstehender Firmen usw. angeordnet:
des im Inland befindlichen Vermögens des britischen Staats⸗ angehörigen Kaufmanns Albert Pappenheimer in London (Liquidator: Fabrikdirektor J. Schlipphak in Tirschenreuth),
der Firma S. Erhard, Kurz⸗ und Spielwaren⸗Export⸗ und vommissionsgeschäft, Hauptniederlassung London, Zweig⸗ niederlassung Nürnberg, Alleininhaber Stephan Erhard in Nürnberg (Liquidator: Kaufmann Johann Schenzel
in Nürnberg, Hallerhüttenstraße 7).
Berlin, den 18. Januar 1917. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquière
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 50 Ziff. 1 des Postgesetzes vom 28. Ok⸗ iober 1871 wird vom 7 Februar ab die Einschreibung (§ 13, 1 der Postordnung vom 20. März 1900) bei Privatpaketen bis
auf weiteres ausgeschlossen. Berlin, den 5. Februar 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke.
1u““
Bekanntmachung. Auf Grund der Perordnungen über die zwangsweise Verwaltung französischer, britischer, russischer und rumänischer Unternehmungen vom 256. November und 22. Dezember 1914 (RSBl. S. 487 und 556), vom 4. Mürz 1915 (RGBl. S. 133), vom 10. Februar und 28. Sep⸗ tember 1916 (RGBl. S. 89 und 1099) wurden in Zwangs⸗ verwaltung genommen: die Firma Salomo Rubinstein in Chemnitz, Moritzstr. 33 (Ver⸗ walter: Johannes Miram in Chemnitz, Kasserstr. 3); der Nachlaß des Karl August Wilm in Dresden (Verwalter 88 Arthur Schmalz in Dresden, Johann⸗Georgen⸗ Allee ; die in Leip ig befindlichen Warenläger der Firmen: “ Charles Hei sieck in Reims, Howard & Co. in London, B. Chaufso in Toulouse, Hippolyte Bal & C., in Chamberp, Dent, Ahgcroft & Co. in London, Ernest M vys & Cg. in LSconden, Wengers Lrn. in Etruria, Crespus fils & Co. in Paris, J. Souzanak jan in Tiflie, Brach & Co. in Paris (Verwalter: Kaufmann Oskar Zenari in Leipzis, Handels hof); das in Markranstädt befindl’che Warevlager der Firma H. & G Des mbre in Lille (Verwalter: Arthur Hofmann in Le pzig, Fockestraße 1 11).
Wieder aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung der Zigarettenfabrik „Tunis“, David Boterfas in Dresden und der Firmen Samuel Zonnenblick und Haskel Sternberg in Chemnitz.
Ein Wechsel in der Person des Zwangsverwalters trat ein bei den Firmen:
Salomon Bendersky in Plauen, Bronowskl & Flatto in Plauen,
VPDessau & Feferkorn in Plauen und Leo Steckt in Plauen (an
Stelle des Fabrikanten Arno v. Schaeffer der Kaufmann Otto Rambach in Plauen, Trockentalstraße 58);
bei dem in Leipzig befindlichen Warenlager der Firma P. Chenel
& Co., Cavatllon (Vauclouse) (an Stelle von Karl Wilhelm
Renz Bruno Pause in Leipzig⸗Reudnitz, Täubchenweg 77 a II).
Dresden, den 3. Februar 1917. “
Ministerium des Innern. Graf Vitzthum von Eckstädt.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß durch Ver⸗ fügung vom 1. Februar 1917 dem Chemiker Dr. of phil. Arthur Morton, Gschäftsführer und alleinigen Gesellschafter der Firma Morton & Morton G. m. b. H. in Leipzig, Thomasiusstraße 23, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit chemischen Erzeugnissen, und durch Ver⸗ fügung vom gleichen Tage dem Arthur Peter Wilhelm Pinkert in Leipzig, Nikolaistraße 18 III bei Gottlick, Geschäftslokal Ritter⸗ straße 4, ebenfalls der Handel mit Gegenssänden des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere mit Kerzen und Seife, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden is 8—
Leipzig, am 2. Februar 1917. Der Rat der Stadt Leipzig.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Abraham, Jakob gen. Jaques felner, geboren 24. 10. 1885 in Slupia, wohnhaft in Hamburg, Isestraße 85 I, wird der Handel mit Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln sowie sämtlichen Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, wie rohen Natuxrerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen, und sämtlichen Gegensländen des Kriegshedarfs wegen Unzuverlässigkeit auf Grund der Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Seplember 1915 untersagt. “
Hamburg, den 30. Januar 191 1. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.
Justus Strandes.
8
Bekanntmachung.
Der Firma Hansafischindustrie G. m. b. H. und ihrem Geschäftsführer Kaufmann Leo Küpper in Hamburg, Bieberbaus, wird der Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel untersagt.
Kostenpflicht wird anerkannt.
Hamburg, den 31. Januar 1917.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 20 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5685 eine Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzee über den vaterländischen Hilfs⸗ dienst, vom 30 Januar 1917, und unter Nr. 5686 eine Anweisung über das Verfahren bei den auf Grund des Hilfsdienstgesetzes gebildeten Ausschüssen 30. Januar 1917. “ Berlin W. 9, den 3. Februar 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
sgmgoönigreich Prenßenn. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
“
den Oberlandesgerichtsrat, Geheimen Justizrat Otto Meyer in Celle zum Senatspräsidenten bei dem Oberlandes⸗ gericht in Marienwerder und b den Gerichtsassessor Primavesi in Dorsten zum Amts⸗ richter in Gronau i. Westf. zu ernennen. A“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer am Friedrich Wilhelms⸗Gymnasium in Cöln, Professor Maximilian Schmitt⸗Hartlieb zum Gym⸗ nasialdirektor zu ernennen sowie dem Direktor der Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschule in Erfurt, Professor Schmidt und dem Direktor der Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschule in Cöln, Professor Thormählen den Charakter als Gewerbeschulrat, dem Baugewerkschuldirektor, Professor Dr. phil. Dipl⸗Ing. Wagner in Posen, dem Maschmenbauschuldirektor, Professor Dipl.⸗Ing. Otto in Aachen, den Direktoren, Professoren Kreis an der Kunstgewerbeschule in Düsseldorf, Abele an der Ge⸗ werblichen Zeichen⸗ und Kunstgewerbeschule in Aachen, Leven
Weis⸗
vom
an der Zeichenakademie in Hanau, Bosselt an der Kunst⸗ geeahe⸗ und Handwerkerschule in Magdeburg, Dipl.⸗Ing. Thiele an der Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschule in Char⸗ lottenburg, Koernig an der Handwerker⸗ und 5 schule in Bromberg, Dr. phil. Lüer an der Kunstgewerbe⸗ und gewerblichen Zeichenschule in Cassel, den Bau⸗ gewerkschuloberlehrern, Professoren Gutekunst in Cöln, Dipl.⸗Ing. Maehmar in Essen, Rohde in Eckernförde, Heese in Essen, Brude, Bahlke, Wünsche und Wunsch in Frank⸗ 2 a. M., Hahn in Erfurt, Striegel in Cöln, Koch in Nienburg a. . Nübel in Münster i. W., Preul in Cöln, Baldauf in Essen, d Aubert in Erfurt, den Maschinenbau⸗ schuloberlehrern, Professoren Weisner in Graudenz, Dipl.⸗
ng. Matthießen in Kiel, Dipl.⸗Ing. Düssel in Duisburg,
üsgen in Elberfeld und Euler in Hagen den Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlang in Wattenscheid getroffenen Wahl den Kaufmann Eduard Dyckerhoff daselbst als un⸗ besoldeten Beigeordneten der Stadt Wattenscheid für die gesetz⸗ liche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Charakter als Professor ist verliehen worden: den Baugewerkschuloberlehrern Dipi.⸗Ing. Teichmann und Küster in Cöln, Hummel und Reinecke in Cassel, Kelch in Frank⸗ furt a. M., Frommer in Neukölln, Lehmann in Dt. Krone, Marquart in Posen, Mühe in Essen, Schaller in Nienburg, Strohmeyer und Dipl.⸗Ing. Kunath in Frank⸗ furt a. O., Fischer in Aachen, Pfaff in Hildesheim, Blau in Münster, den Maschinenbauschuloberlehrern Drews und Dipl.⸗Ing. John in Posen, Knorr und Schröder in Kiel, Hinrichs in Dortmund, Oeser in Hagen, Schnorbusch in Cöln, Dipl.⸗Ing. hg- in Essen, Dipl.⸗Ing. Mayr in Magde⸗ burg, den Lehrern der Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschulen Pankok in Barmen, Röhr in Altona, den Lehrern an der Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschule Becker⸗Heyer und Otto in Charlottenburg, dem Lehrer an der Höheren Fachschule für Textil⸗ und Bekleidungsindustrie in Berlin Kunath und dem Lehrer an der Höheren Fachschule für Tertilindustrie in Barmen
Lepperhoff.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 S.Se. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ anzlers über den Nachlaß der am 14. Juli 1916 in Göttingen verstorbenen ledigen Eämma Eggert die Zwangsverwaltung an⸗ geordnet. (Verwalter: Prokurist Carl Hartmann in Göttingen.)
Berlin, den 30. Januar 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Der Steuersekretär Karl Lange ist zum Inspektor der Königlichen Kunstschule in Berlin ernannt worden.
Dem Gymnasialdirektor Schmitt⸗Hartlieb ist die Direktion des Gymnasiums in Mörs übertragen worden.
Kriegsministerium. Beschlagnahme von Calciumcarbid.
Auf Grund des § 3 Absatz 3 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Calcium⸗ carbid, Nr. N. 1200. 12. 16. A. II. 4 vom 12. Januar 1917 wird hiermit bekanntgegeben:
Die in § 4 Ziffer 1 und 2 der vorgenannten Bekannt⸗ machung gegebene Bezugs⸗ und Verbrauchserlaubnis wird hierdurch bis zum 31. März 1917 verlängert.
Berlin, den 2. Februar 1917.
Kriegsministerium. Kriegsamt. Im Auftrage: Koeth.
Bekanntmachung.
Der Frau Margarete Wolf, geb. Göllner, geberen am 24. April 1882 in Eichfeld, wohr haft in Frankfurt a. M, Oeder⸗ weg 34, Geschäftslokal benda, wied der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Pedarfs, inebesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln cller Art, ferner rohen Naturerzeug⸗ nissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen wieder gestattet.
Frankfurt a. M., den 31. Januar 1917.
ck
Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.
8 vekanntmachung. uf Grund der Bestimmungen in § 1 der Bekanntmachung vom 23. Sipember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (² SBl. S 603) ist dem Kaufmann Hugo Breitkreutz in Czornikau wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung des Handels mit Lebens⸗ und Gerußmitteln untersagt worden. Czarnikau, den 1. Februar 1917. Der Landrat. Rauschning.
Bekanntmachung.
“ 8 1 Auf Grund der Bestimmungen in § 1 der Bekanntmachung vom
23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (=GBl. S. 603) ist der Kaufmannsfrau Em ma Breit⸗ kreutz in Czarnikau wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung des Handels mit Lebens⸗ und Genußmitteln untersagt
worden. Czarnikau, den 1. Februar 1917. Der Landrat. Rauschning.
“
111141464*“
Dem Händler Marcuse in Liegnitz ist auf Grund der
Bundebratt vercwꝛdnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) wegen Unmyverlässigkeit der Handel mit Futtermitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Kriegsdauer untersagt worden.
Spremberg, den 25. Januar 1917.
Der Königliche Landrat
J. V.: von Wühlisch, Kreisdeputierter.
Bekanutmachung.
, ikant Christovh Niemann in Borsum hat
1 Kägsbah Betvolgung der Pflichten gezeigt, welche ihm durch v mans über Käse vom 20. Oktober 1916 auferlegt sind. Ich aher auf G und des § 13 dieser Verordnur g in Verbindung der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen
andel vom 23. September 1915 den Betrieb geschlossen Anfertigung und den Handel mit Käsereiprodukten
agt. * ldeshelm, den 31. Januar 1917. Landrat des Landkreises Hildesheim. J.
—-—
Bekanntmachung.
n Kohlenhändler Albert Theodor Gerlich, geboren Januar 1874 in Würzfurg, wohnbaft in Frankfurt a. M., sstraße 9, Geschäftslokal ebenda, wird hie durch der Handel egenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere ungs⸗ und Futtermitteln aller Art, rohen Natur⸗ nissen sowie Heiz⸗ und Leuchtstoffen, ferner jecliche are oder unmittelhare Beteiligung an einem solchen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb agt. ankfurt a. M., den 2. Februar 1917.
Der Polizeipräsident. In Vertretung: von Klenck.
B.: Ossenkopp.
Bekanntmachung.
n Jababern der Firma Hein rich und Karl Rudolvph Leder⸗ G. m. b. H in Hofbeim a. Ts. wird bierdurch die weitere bung ihres Fabrik⸗ und Handelsbetriebs wegen lässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb für das gesamte ebiet unte sagt. Die von dieser Anordnung Betroffenen baben ch das Verfahren vperursachten baren Auslagen, insbesondere bühren für diese Bekanntmachung zu erstatten.
zchst a. M, den 27. Januar 1917. Der Landrat. Dr. Klauser.
8
Bekanntmachung.
Händlerin Wilhelmine Kwiatkowski, Kraut⸗ 62, bier, ist auf Grund der Verordnung des Bundesrats September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger n vom Handel, jeder Handel mit Nahrungs⸗ und mitteln untersagt worden.
e Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung hat die eene zu tragen.
armen, den 30. Januar 1917.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.
8 ““*“
Milchhändlerin Elisabeth Hucks in Capellen, Kreis die sich durch fortgesetzte Milchfälschungen als unzuverlässig bat, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der l mit Milch untersagt worden.
e Händlerin Hucks hat die Kosten der Bekanntmachung zu
örs, den 15. Januar 1917.
Der Landrat. von Laer.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 5. Februar 1911.
eine Majestät der Kaiser und König hat sich hesuche Seiner “ des Königs der Bul⸗ vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, mit größerem e, unter dem sich auch der bulgarische Militärbevoll⸗ ste Oberst Gantchew befand, nach Pöstyen in Ungarn „ wo der König zur Kur weilt. Auf dem Wege vom of zum Hotel Thermia⸗Palast wurden Seiner Majestät kaiser von der Bevölkerung begeisterte Kundgebungen racht. Nach herzlicher Begrüßung durch Seine ät den König Ferdinand konferierten beide chen mehrere Stunden allein. Darnach fand eine afel im großen Saale des Hotels statt, an der auch die itigen Gefolge teilnahmen. Nach der Tafel wurden Majestät dem Kaiser die Damen und Herren des chen Roten Kreuzes vorgestellt, zu dessen Gunsten er goldenen Nagel in eine Nachbildung der Krone Ungarns ig. Am späten Abend wurde nach herzlicher Ver⸗ dung die Rückreise nach dem Großen Hauptquartier an⸗
das Reutersche Bureau meldet, die Regierung der igten Staaten von Amerika habe den Ab⸗ der diplomatischen Beziehungen mit Deutsch⸗ ausgesprochen. Der Präsident Wilson habe im davon Mitteilung gemacht. Dem deutschen Bot⸗ Grafen Bernstorff seien die Pässe zugestellt worden. mer kanische Botschafter Gerard sei angewiesen worden, hland 1 verlassen. bie „W. T. B.“ meldet, liegt eine Bestätigung dieser gen hier an amtlicher Stelle noch nicht vor, jedoch wird ichtigkeit nicht bezweifelt. 89
23. Januar d. J. starb der frühere Gouverneur des ebiets Kamerun, Jesko von Puttkamer, im bensjahre. Einer unserer ältesten und verdientesten albeamten ist mit ihm dahingeschieden. Am 2. Juli
Berlin geboren, bestand er im Jahre 1881 die erste hhe Prüfung. Nach kurzer Beschäftigung im preußischen enste trat er in den Konsulardienst über und wurde im hr 1883 dem Konsulat in Chicago zugewiesen. Nachdem à 1 Jahr im Auewärtigen Amt verwendet worden war, er nach Erwerb der Kolonien unter den ersten Beamten ai 1885 als interimistischer Kanzler nach Kamerun
Im Juli 1887 erhielt von Puttkamer die
8 Kaiserlichen Kommissars für das Togo⸗
übertragen, zu dessen Landeshauptmann er am zember 1891 bestellt wurde. Am 13. August 1895 er⸗ eine Ernennung zum Gouverneur von Kamerun. 2 1907 wurde er in den einstweiligen und durch Aller⸗ Order vom 14. Juli 1908 in den dauernden Ruhestand
seiner eisernen Gesundheit vergännt gewesen, eine koloniale Tätigkeit in Afrika zu 2 Hen- Sein Wirken fällt ena mit der Periode der politischen Erschließung der westafrikanischen Kolonien, der Einrichtung einer Verwaltung und dem Beginn des wirtschaftlichen Aufbaues. Keinerlei Erfahrung stand den ersten deutschen Beamten für ihre neuen Aufgaben zur Seite. Ganz auf sich selbst gestellt und mit nur geringen mili⸗ tärischen und finanziellen Mitteln ausgerüstet, mußten sie un⸗ geordnete und der deutschen Herrschaft widerstrebende Verhältnisse umzuformen versuchen. Wie kaum ein anderer war von Putt⸗ kamer hierfür geschaffen. Nicht beeinflußt von den Grundsätzen einer bei uns bewährten Verwaltungsschulung, dafür aber be⸗ gabt mit einem sicheren Blick für die Bedürfnisse der heimischen Volkswirtschaft und mit warmem Verständnis für das Seelen⸗ leben der Eingeborenen hat er es mit großem Geschick verstanden, die beiden Kolonien Toao und Kamerun durch ihre erste Ent⸗ wicklungssiufe ohne schwere Erschütterungen der Gebiete, ohne größere Aufstände und militärische Expeditionen hindurchzuführen und Handel und Pflanzungswirtschaft, die Vorbedinaungen für ihr späteres Gedeihen, zu schaffen. Mit der Geschichte unseres westafrikanischen Gebietes wird der Name Puttkamers unlöslich
Ueber 20 Jahre lang ist es von Puttkamer dank
verbunden bleiben. Darüber hinaus wird aber die Kolonial⸗ verwaltung der liebenswürdigen Persönlichkeit des Entschlafenen ein dauerndes Andenken bewahreiekng.
Aenderung des Aus⸗ und Durchfuhrverbots für Waren des 1. Abschnitts des Zolltarifs.
Durch die Bekanntmachung vom 2. Februar 1917, be⸗ treffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren des 1. Abschnitts des Zolltarifs, im heutigen „Reichsanzeiger“ sind insbesondere folgende Bekanntmachungen über Aus⸗ und Durchfuhrverbote ersetzt, soweit sie Waren dieses Ab⸗ schnitts zum Gegenstande haben: -
Nummer des
Ree chsanzeigers
Bekanntmachung vom 16. Februar 1916 1 8
(sowie die dadurch ersetzten früheren Bekannt⸗ machungen)
Bekanntmachung vom 28. März 1916 “ 2. April 1916 . Avpril 1916 1916
Mai Mai 1916 Juni 1916 Kult 1916 2 August 1916 3. Oktober 1916 Dezember 1916
. Dezember 1916
c111“q“ vbee
Dem Ausfuhrverbote neu unterstellt sind unter anderen die folgenden Waren:
Paprika der Nr. 66,
Seetang und andere Algen; Pflanzenhaar und sonftige Polsterstoffe; Pflanzenstoffe zur Herstellung von Flechtarbeiten usw., außer
Espartogras (Alfa, Halfa, Sputo), aus Nr. 68a,
Piassava Fasern und „Stengel; Wurzelfasern, abgeschält; Reis⸗ wurzeln, Besengin ter, Palmyrafasern, Kitool sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Herstellung von Besen und Bürsten, der Nr. 68 c, ““
Fischsetzlinge aus 115 a, b, “
4 dg. Honig, 125 a, “
Kaninchen, lebend, aus Nr. 125 b, “
Hasen⸗ und Kaninchen⸗, Biber⸗, Affen⸗, Bisamtatten I1“
Nutriahaare der Nr. 145b,
Seidengebäuse (Seidenkokons) der Nr. 152,
Falen und FEn, en a roh, der Nr. 154,
elle zur Pelwerkbereitung von Fuchs, Hamster, Kirsch, Hund, Katze, Reh, Renntier, Wolf und Z ege, aus 37. 128 8
Wein, Traubenmost und Weintrüb der Nrn. 180 183,
zu Genußzwecken verwendbare weinhaltige Genänke; durch Zusatz von weinigen oder wässerigen Auszü en, von Gewüren und Zucker oder in ähnlicher Weise aus Wein ohne Zusatz von Branntwein künstlich bereitete Gerränke, aus Nr. 184 (solche mit Heilmettelzwecken waren schon verboten’,
Senf der Nr. 210,
Mostrich der Nr. 211, “
Rauchtabak mit mehr als 2 mm Schnittbreite aus Nr. 220e, Schnupf⸗, Kautabak in Rollen, Platten; Tabakmehl, staub; 25 aus Stengeln oder Rippen von Tabakblättern, der
. 220 f des Statistischen Warenverzelchnisses (Ausfuhr⸗ nummern).
Dem Durchfuhrverbote neu unterstellt sind unter anderen die folgenden Waren:
Pflanzenoffe zur Herstell ng von Flechtarbeiten ufw., außer Esparto⸗ gros (A fa, Halfa, Sparto), aus Nr. 68a,
Seetang und andere Algen; Pflanzenhaar und sonstige Polsterstoffe, der Nr. 68b,
Piassapꝛfasern und „stergel; Wurzelfasern, abgeschält: Reigwurzeln, Besen ginster, Palmyrafasern, Kitool sowie andere Pflanzen⸗ stoffe zur He stellung von Besen und Bursten, der Nr. 68c,
Hasen⸗ und Kani chen⸗, Biber⸗, Affen⸗, Bisamratlen⸗ und Nutria⸗ haare, der Nr. 145 b,
Seirengehäuse (Seidenkokons) der Nr. 12,
Hasen⸗ und Kaninchenfelle der Nr. 154,
Felle zur Pelzwertbereitung ven Fuchs, Hamster, Hisch, Hund, Katze, Reb, Renntier. Wolf und Ziege, aus Nr. 155,
Knochen, Knochenzapfen, H fe und Klauen, zu anderen als Schnitz⸗ zwecken, roh, auch entfenset, der Nr. 156 f,
Hornspäne und Hornmebl (Abfälle von der Bearbeitung von Tier⸗ hörnern und Hornwaren) der Nr. 156 g,
Schweinsfettdärme aus Nr. 157, “
Schachtelmus (Marmelade) aus Nr. 213, auch in luftdicht ver⸗ schlossenen Behält issen, aus Nr. 219 des Statistischen Waren⸗ verzeichntsses (Ausfuhrnummern).
v“
In Ergänzung des Verzeichnisses der mit dem Kontrollstempel versehenen ausländischen Inhaber⸗ papiere mit Prämien q(zu vgl. Nr. 297 des Jahrgangs 1909 des „Reichsanzeigers“) wird nachstehend der 16. Nach⸗ trag zu diesem Verzeichnis bekaännt gegeben: “
8
D. Oesterreich⸗Ungarn. 4. Ungarische Prämienanleihe von 1870. (Ungarische 100 Gulden⸗Loose, bestehend aus Hälften zu je 50 Gulden.)
Seiten 135 flg.: Serie 2498 Nr. 24 I, 4431 Nr. 39 J. II, 4480 Nr. 32 I. II.
G. Spanien. Madrid, Städtische Anleihe von 1868. (Madrider 3 proz. 100⸗Franken⸗Lose. Seite 249: Nr. 381 695. 696. 697. 700.
DOttomanische Prämtenanleihe von 1870. (Türkische 3 proz. 400⸗Franken⸗Lose.) Seiten 290 flg.: Nr. 765 196. 879 151. 10296656. 1102 388.
————
Gegenüber falschen Gerüchten und Mißdeutungen wird durch „W. T. B.“ mitgeteilt, daß von der am 381. Ja⸗ nuar 1917 in Kraft tretenden Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von rohen Seiden und Seidenabfällen aller Art (Nr. W. IV. 100/1. 17 KRA), Seidengarne aller Art nicht berührt werden. Aus⸗ genommen sind die besonders aufgeführten Bourettegarne, die bereits von der Bekanntmachung W. I. 1134/6. 15 KRA vom 15. Juli 1915 getroffen waren. 8
Es hat den Anschein, als greife auch hinsichtlich der fünften Kriegsanleihe bei den Zeichnern Beunruhigung wegen es Ausbleibens der Benachrichtigungen über die erfolgte Eintragung ihrer Zeichnungen in das Reichsschuld⸗ . buch Platz. Es muß erneut darauf hingewiesen werden, daß die Verzögerung nur in der großen Menge der eingegangenen Anträge ihren Grund hat, die trotz größter Anstrengung erst nach mehreren Wochen erledigt werden können. Zu irgend welcher Beunruhigung liegt also kein Grund vor und es wäre jedenfalls verfehlt, wegen dieser unvermeidlichen Verzögerung die Zeichnung auf eine weitere Anleihe zu unterlassen
Der Oberbesehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel gibt bekannt, daß zur Milderung der zur Zeit bestehenden Verkehrsnot und im Interesse der öffent lichen Sicherheit die Eisenbahnen in dem Gebiet des Zweck⸗ verbandes Groß⸗Berlin künftig von ihren Rechten des Verkaufs unanbringlicher Güter in schärfster Auslegung der geltenden Bestimmungen Gebrauch machen werden. Ins⸗ besondere macht Generaloberst von Kessel auf folgendes aufmerksam: 1
1. rückgüter können auch an den Sonn⸗ und Feiertagen bahn⸗ amtlich zugeführt werden. Jedermann hat dafür zu sorgen, daß habnamtlich zugeführte Stückgüter abgenommen werden und zwar an Wochentagen von 8 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends, an Sonn⸗ und Feiertagen von 10 Uhr Vermittogs bis 2 Uhr Nachmittags. Bei der Zurollung nicht abgenommene Stückgüter kann die Elsenbahn ohne Be⸗ nachrichtigung der Beteiligten und ohne Förmlichkeit sofort verkaufen.
II. Wagenladungen, insbesondere Kohlen und Briketts, die nicht feistgemäß entladen werden, können, soweit ihre Zwangsentladung und Zwangszuführung untunlich ist, von der Eisenbahn in gleicher Weise verkauft werden.
—
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Kriegsnachrichten. Luftkämpfe am 1. und 2. Februar.
Tdrotz der im Westen im allgemeinen ungünstigen Witterung war die Tätigkeit der deutschen Flieger am 1. und 2. Februar rege und erfolgreich. Die Gegner büßten im Luft⸗ kampfe am 1. 7 Flugzeuge ein, am 2. im Luftkampfe 5 und eins durch unser Abwehrfeuer. Leutnant Baldamus brachte in der Gegend von Cernay einen Farman⸗Doppeloecker brennend zum Absturz, er hat damit seinen 11. Gegner erledigt. In der Nacht vom 31. 1. zum 1. 2. belegten wir Lager und Dorf Proyart mit 1075 kg Bomben. Mehrere gute Treffer wurden beobachtet. Am 2. fanden Bomben⸗ angriffe statt auf feindliche Lager bei Croombeke. den englischen Flugplatz Bailleul und auf Truppenlager nördlich Lorce. Ein seindliches Aufklärungsgeschwader, das am 1. sich über unserer Front in Flandern zeigte, wurde auseinandergesprengt und nach Verlust von 3 Flugzeugen über die Front zurückgetrieben.
Im Osten zwang während der Kämpfe um Illuxt am 1. Februar ein deutscher Kampfeinsitzer einen russischen Dop pel⸗ decker zu beschleunigter Landung auf dem östlichen Dünaufer.
Berlin, 3. Februar, Abends. (W. T. B.) An der Somme und an der Aa zeitweilig starkes Feuer.
Großes Hauptquartier, 4. Februar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Bei unsichtigem Frostwetter war der Artilleriekampf zwischen Lens und Arras und von Serre bis zum St. Pierre⸗ Vaast⸗Walde lebhafer als in den Vortagen. Nördlich der Ancre griffen die Engländer unsere Stellungen nach Trommel⸗ feuer um Mitternacht an. Während nördlich von Beaucourt die Angriffe scheiterten, gelang es nahe dem Flußufer einer Abteilung, in unsere vordersten Gräben zu dringen
Heeresgruppe Kronprinz.
Nordöstlich von Pont à Mousson und nördlich von t M ihi el waren eigene Erkundungsvorstöße erfolgreich.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschall
5 Prinz Leopold von Bayern.
Bei Kämpfen, die sich Vormittags trotz strenger Kälte an der Aa entwickelten, wurden mehrere russische Angriffe ab⸗ gewiesen.
An der
Front des Generalobersten Erzherzog Joseh und bei der “ Heeresgruppe des Generalfeldmarschall von Mackensen ist die Lage unverändert. 1 Mazedonische Front.
Außer Feuerüberfällen bei Monastir sowie zwischen
Bardar umnd Föfran⸗Bes nichts Wesentliches. * Der Erste Generalquartiermeister. 8 8 Ludendorff.