Königreich Preußen.
Seine Majestält der König haben Allergnädigst geruht: dem Obermilitärintendanturrat Köstlin, den Milttär⸗ intendanturräten Ahlemann, Praße, Huck, Koch, Schallehn und Nerlich den Charakter als Geheimer Kriegsrat, den Geheimen expedierenden Sekretären im Kriegs⸗ ministerium Schneider und Kohlmeyer, dem Proviantamts⸗ direktor Bartelt in Düsseldorf, dem Registrator beim stell⸗ vertretenden Generalkommando VIII. Armeekorps Hillig, dem Registrator bei der Generalinspektion des In⸗ genieur⸗ und Pionierkorps und der Festungen Hof⸗ mann, dem Registrator bei dem stellvertretenden General⸗ kommando X. Armeekorps Borchers, den Oberzahlmeistern John vom Infanterieregiment Prinz Friedrich der Niederlande (2 Westfälischen) Nr. 15, Heise vom Füsilierregiment General⸗ Feldmarschell Graf Blumenthal (Magdeburgischen) Nr. 36, Palm von der 1. Rheinischen Trainabteilung Nr. 8, Bechtner vom 1. Ostpreußischen Feldartillerieregiment Nr. 16 Charakter als Rech ungsrak, ferner aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand den Oberzahlmeistern Lange von der Unterofftzierschule in Jülich und Kork vom Dragonerregiment Prinz Albrecht von Preußen “ Nr. 1 den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗
den
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Königs hat das Staatsministerium den bei der Re⸗ gierung in Danzig beschäftiaten Gerichtsassessor Dr. Schiplak zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirksaus⸗ schusse zu Danzig, abgesehen vom Vorsitze, auf die Dauer seines
Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staateministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Pasewalk getroffenen Wahl den bisherigen zweiten Bürgermeister Dr. Willy Peppler in
Sonneberg in Thüringen als Bürgermeister der Stadt Pasewalk auf die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
Der Stadtgemeinde Dortmund wird hierdurch zur Erweiterung der städtischen Hafenanlagen auf der Ostseite des Do tmund -—- Eme⸗Kanals das Recht zur Entziehung oder Beschränkung der in den Gemeinden Dortmund, Deusen und
Evina belegenen, auf den überreichten Plänen B und C grün angelegten, in der beiliegenden Nachweisung nach Eigentümern, Katasternummern und Größen bezeichneten Grundstücke nach Maßaabe des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ amml. S. 221) verltehen. Ferner wird der Stadtgemeinde Dortmund hierdurch für künftige Erweiterungen der stäotischen Hafenanlagen auf der Wenseite des Dortmund —Ems⸗Kanals das gleiche Recht ver⸗ iehen bezüalich desjenigen in den Gemeinden Dortmund und Ellmaghausen belegenen, auf dem überreichten Plane A braun ngelegten Geländes, das begrenzt wird östlich vom Dort⸗ mund — Ems Kanal, nördlich von der Umgehungsbahn Nette — Kurl (südliche Gleisführung) bis zu deren Kreuzung mit der Hauptbahnstrecke Mengede — Dortmund (Hauptbahnhof), westlich durch die Staatsbahnarenze, füdlich durch die Franziusstraße Dortmund — soweit nicht für dieses Gelände schon durch die Königliche Verordnung vom 11. Oktober 1894 das Ent⸗ ignungorecht verliehen ist. Berlin, den 1. Februar 1917. G Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach.
Anordnung der Landeszentralbehörden. 81. Auf Grund des § 18 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahre 1916/17 vom 14 September 1916 (GBl. S. 1032) wird hiermit für den Preußischen Staat als besondere Vermittlungsstelle zwischen der Reichszuckerstelle und den Kommunalverbänden ein
* Landeszuckeramt errichtet. b .⸗ Landeszuckeramt ist eine Behörde und hat seinen Sitz in Berlin.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und die Mit⸗ glieder des Landeszuckeramts werden vom Minister des Innern im Benehmen mit den Ministern für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt.
Die Aufsicht über das Landeszuckeramt führt der Minister des Innern. Der Erlaß einer Geschäftsanweisung für das Landeszuckeramt bleibt vorbehalten.
Das Landeszuckeramt hat die Durchführung der Zucker⸗ versorgung im preußischen Staatsgebiet einheitlich zu leiten und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ihm liegt die Unterverteilung der nach der Ueberweisung der Reichs⸗ zuckerstelle auf die preußischen Kommunalverbände entfallenden Gesamtmenge an Zucker ob.
In den Angelegenheiten der Süßstoffversorgung über⸗ nimmt das Landeszuckeramt die Vermittlung des Verkehrs zwischen der Reichszuckerstelle und den Kommunalverbänden.
Der Minister des Innern kann im Benehmen mit den Ministern für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten dem Landeszuckeramt weitere Aufgaben übertragen. Dem Landeszuckeramt wird auf Grund der Bekannt⸗ machung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (RGBl. S. 607) und der ergänzenden Bekanntmachungen vom 4 No⸗ vember 1915 und vom 6. Juli 1916 (RGBl. 1915 S. 728, 1916 S. 673) die Befugnis verliehen, die Ver⸗ sorgung der Bevölkerung des Staatesgebiets oder eines Teils des Staatsgebiets mit Zucker gemäß § 15 Abs. 3 der ersterwähnten Bekanntmachung in seiner gegen⸗ wärtigen Fassung zu regeln. Soweit das Landeszuckeramt von dieser Befugnis Gebrauch macht, ruhen die entsprechenden Be⸗ fugnisse der Kommunalverbände und der Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten. Von diesen Stellen etwa erlassene, der Regelung des Landeszuckeramts entgegenstehenden Anordnungen
8 8
sind durch besondere Bekanntmachung mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anordnungen des Landeszuckeramts außer Wirkung zu setzen. Einer Vorlage der Anordnungen des Landeszuckeramts hei den unterzeichneten Ministern zur Ge⸗ nehmhaltung vor ihrer Veröffentlichung bedarf es nicht.
§ 4. Das Landeszuckeramt tritt mit den staatlichen und kom⸗ munalen Behörden in unmittelbaren Verkehr. Die staatlichen und kommunalen Behörden haben den innerhalb seiner Zu⸗ ständigkeit an sie gerichteten Ersuchen des Landeszuckeramts zu entsprechen.
Diese Kraft. Berlin, den 31. Januar 1917. Der Minister Der Minister für Handel und des Gewerbe. Innern. Sydow. v. Loebell.
8 4. 8 b 1
s
§ 5. Anordnung tritt mit dem 15 Febru⸗ 1917
Der Minister
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
J. V.: von Falkenhausen.
Betrifft: Inanspruchnahme von Unterstützungsmitteln für militärisch verwendete Beamte.
Durch die Einberufung der Beamten zum Militärdienst werden ihre wirtschaftlichen Verhältnisse im allgemeinen nicht verschlechtert, sodaß die Inanspruchnahme von Unterstützungs⸗ mitteln für militärisch verwendete Beamte in größerem Maßstabe im allgemeinen nicht in Frage kommt. Für die Ausnahmen von allgemeinerer Bedeutung, die sich aus den nachstehend angeführten 2 Gründen ergeben, werden die zu⸗ standigen Behörden ermächtigt, selbständig mit Zuwendungen einzugreifen:
1) rden Beamte, die verheiratet sind und einen eigenen Haus⸗ stand begründet haben, in immobiler militärischer Stellung mit Offiztersrang ar rhalb ihres Wohnorts oder desjenigen Ortes, an dem sie ihren jetzigen tatsächlichen Familsenhausstand haben, be⸗ schäftigt, so fuhrt rie Anrechnung des reinen Betrages ihrer Krtegs⸗ besoldung auf das Zwildte steintommen vor allem dann, wenn die Militärbesoldung das Zivildiensteinkommen nicht oder nicht wesent⸗ lich uͤbersteigt und auch durch Anwendung der 3600 ℳ.Grenze (1 3 Abs. 2 des Staatsmtnisterialbeschlusses vom 1. Juni 1888 zur Ausführung des § 66 des Reichsmilitärgesetzes) ihnen keine Vortetle erwachsen, nicht selten dabin, daß die mit der doppelten Wirtschaflsfuͤhrung zumal bei der gegenwärtigen Teuerung verbundenen Unkosten in dem Einkemmenszuwachs eine voll⸗ kommene D ckurg nicht finden. Derartige Fälle sind geeignet, ein Eingreifen mit besonderen Zuwendungen zu rechtfertigen; die Zu⸗ wenoun en fi den ihre Grenze in den jenigen Betrage, den der Beamte unter Berücksichtigung seines Mehreintommens und der im Familien⸗ haushalt durch seine Abwesenheit eintretenden Ersparnis braucht, um seine Lerenethaltung am auswärtigen Orte zu bestreiten.
2) Bei Gewährung der Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungs⸗ zulagen dürfen die im Militärdienste stehenden Beamten nach den be⸗ stehenden Vorschriften nicht berücksichtigt werden, weil in der Regel durch Lieferung von Kost, Quariter, Bekleidung usw. seitens der milttärischen Sielle oder durch das erhöhte Einkommen dem Be⸗ amten eine Besserstellung ode: Wirtschaftsersparnis erwächst, die über den Betrag der bei Nichtverwendung im Mtlitärdienst gegebenen⸗ falls zuständigen Kriegsteuerungszula en und Kriegsbeibilfen nicht unerhehlich hinausgeht. Uebrigens sind auch die Angehörigen der Kriecsteilnehmer, die ibr Gehalt fortbezsehen, grund⸗ sätzlich von der bei Bedürfftgkeit eintretenden Reichsfam ltenunter⸗ stützu g nicht a sseschlessen (Erlat des Herrn Minters des Inrern vom 30. Janvar 1916 zur A sführung der Bundeeratsverordnung vom 21 Januar 1916). Ind gakonn, vor allem bei Beamtten, die in milstär schen Stell n geringeren Dinstgrades verwendet werden und eine ahlreiche F milie zu unte halten haben, der Fall eintreten, daß der Betrag der bei Nich verwendung beim Militär g geb nenfalls zuständigen Kriegsbeihtlfen und Kriegsteuerungs ulagen über den⸗ jenigen Betrog binausgeht, der durch die mililtärtsche Verwendung des Beamten als Mehrverdienst erwächst oder im Hausbalte erspart wird, ohne daß eine Reichsfamilienunterstützung gewäbrt wird. Die Höhe der in diesem Falle angemessenen Zuwendung findet ihre Grenze in dem Betrage der Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungs⸗ zulagen, die gegebenenfalls zu gewähren sein würden, abꝛüglich des⸗ jenigen Betrages, der durch Mehrverdienst oder Abwesenheit erspart wird; bhierbei ist ein peinliches Eindringen in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beamten zu verm iden und zu berücksichtigen, daß der K egsteilnehmer damit rechnen kann, Liebesgaben von seinen Angehörtgen zu erhalten.
Die nach den vorstehenden Gesichtspunkten zahlbaren Zu⸗ wendungen sind außerplanmäßig zu verrechnen.
An den Verwendungszwecken der allgemeinen Unter⸗ stützungsmittel wird hierdurch nichts geändert.
Der in diesem Rechnungsjahre verausgabte Betrag ist, soweit die Finanz⸗ und die allgemeine Verwaltung in Frage kommen, mir, dem Finanzminister, bis zum 25. April anzu⸗ eigen. Bis zum gleichen Zeitpunkte sehe ich, der Minister des e einer Anzeige der Herren Regierungspräsidenten dar⸗ über entgegen, welcher Betrag bei der gesamten inneren Ver⸗ waltung verausgabt worden ist.
Berlin, den 31. Januar 1917.
8 Der Der Minister des Innern. Finanzminister. Im Auftrage: Lentze. von Jarotzky. An die Herren Oberpräsidenten, die Herren Regierungs⸗ präsidenten und die Königliche Ministerial⸗, Militär⸗ ünd Baukommission, z. Hd. des Herrn Präsidenten des Bezirksausschusses hier.
Ministerium des Innern. X“
Der Kreisassistenzarzt Dr. Kauffmann aus Willenber ist zum Kreisarzt in Preußisch Holland ernannt worden. 1
Kriegsministerium.
Der Obermilitärintendantursekretär Klang von der stell⸗ vertretenden Intendantur XX Armeekorps ist zum Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegsministerium ernannt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 7. Februar 1917.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Im ungarischen Abgeordnetenhause b gestern der Ministerpräsident Graf Tisza zur Berschärfang des Unterseebootskrieges laut Bericht des „W. T. 84 olgendes aus: 3
Indem ich in Verbindung mit dem in der heutigen geschlossene Sitzung stattg⸗habten Ideenaustausche hier pflichtgemäß das Wort ir, gresfe, um mich über die infolge der kräftigeren Anwendung 8 Unterseekampfes eingetretene Lage zu äußern, muß ich mich natme gemäß in erster Reihe mit der Natur des Unterseebootskrieges be fassen. Wir haben es mit einer neuen Waffe zu lun, die eigentlch in diesem Kriege zum ersten Male verwendet wird. Die auf dih Waffe bezuͤglichen detaillterten Rechtsnormen haben sich daher en dem praktischen Leben noch nicht herauskristallisieren können. müssen daher die auf den Seekrieg bezüglichen allgemeinen Väölla rechtsregeln vorerst auch auf den Unterseekrieg anwenden Selbs⸗ verständlich in sinngemäßer Weise, das heißt mit Berügsichtigung 8 spezifischen Natur dieser Waffe Aktuell wurde die Sache eigentsch in Fällen der Biockade. Dort wift sich die Frage auf, auf wej⸗ Weise die Blockade mit der Anwendung der Unterzeeboote durg, geführt werden kann. Und da erscheint es zweifellos, daß es der inveran Natur der Tauchbootwaffe zuwiderliefe, wollte man auf sie die leccha Rechtsnormen anwenden, die für andere Seefahrzeuge, die eine Blodid durchführen, bestehen. Das würde gegen die Natur der in Rede stehenden Waffe selbst verstoßen. ber es wird dies auch durch das Vorgehen unserer Feinde unmöglich gemacht, die die Handele⸗ dampfer bestückt und sie geradezu ermuntert und aufgefordert batg, die Unterseeboote anzugreifen und möglichst zu rammen ordee dur Artilleriefeuer zu vernichten. Dieses Vorgehen läuft ja den Rechttz normen schnurstracks zuwider, die hinsichtlich des Seekrieges bestehen Allein überholt erscheint meines E achtens diese ganze Frage aut schon durch den Umstand, daß unsere Feinde zum Zwecke der Durchf lhrun der Blockade auf weizen Gebieten des Meeres in bisher nie be hachteten großen Dime sionen sich einer Waffe bedienen, die für die Neutrala mindestens ebenso Svaden bringend und gefährlich ist wie der Unter⸗ seebootkrieg; es sind dies die sogenannten Minenfelder Feinde erklären ja weite Meeresflächen als Minenfelder und sie speirn wichtige Hadelsstraßen durch Mmen ab. Sie legen Minenfelder a mit der Folae für die neutrale Schiffahrt, daß jedes neutrale⸗ Schüf und jeder neutrale Passagter das Risiko auf sich nehmen, wenn sie t iesem Gebtete fahren, dort auf eine Mine aufzufahren und in we Luft gesprengt zu werden. Wenn dies erlaubt ist, und die Neutralg haben dagegen ja nicht Stelluxgg genommen, dann frage ich, warmn
nicht gewisse Teile des Meres auch durch Unterseeboote solta
blockiert werden dürfen, wobei die neutrale Schiffabt lediglich dem nämlichen Risiko ausgesetzt wäre, daß sie nämlich wenn sie sich dennoch in die von vornberein genau be zeichneten Gebiete begibt, dort möglicherweise dem Torpedo einen Unterseeboots zum Opfer fallen kann. Dies war unser Standpurt in dieser Frage vom Anbeginn. Bestärkt in diesem Standpund mußten wir werden durch den Umstand, daß unsere Feinde diesen schärferen Unterseebvotkrieg, aber wirklich und völlig schonungslose Unterseebeolkrieg gegen uns angewendet haben. Handels⸗ und Fe agferampfes, die feindlichen Unterseebooten zun Opfer fielen, sind ja ohne vorhergehende Warnung torpediert worden Auch haben wir in der Tat nicht wahrgenommen, daß die Zulässig⸗ ken dieser Waffe von anderen neutrtalen Staaten beanstandet worden wäre, als einzig von den Vereinigten Staaten von Amerika. Gezm unseren Standpunkt haben lediglich die Vereinigten Staaten Einspruz erhoben. Wir alle erinnern uns des Notenwechsels, der in einen
früheren Stadium dieses Krieges eben in dieser Sache sowohl zwischn
der Regierung unserer Monarchie und den Vereinigten Staaten, wie zwischen der deutschen Reichsregterung und den Vereinigter Staaten stattfand. Damals waren wir, um wüteren Meinungs unterschteden und Retbungen vorzubeugen, im vollen En⸗ vernebmen mit unseren deutschen Verbündeten aus Zweck mäbigkeusgründen bereit, einstweilen uns des Gebrauchs einen Waffe zu enthalten, zu deren Berechtigung wir uns stets bekannten, von deren Berechtigung wir überzeugt waren und auch heute üder⸗ zeugt sind. Heute verhält sich die Sache anders. Heute wyud um eine solche Enthalung durch das Auftreten unserer Feinde unmöglich gemacht, die als Antwort auf die von unserer und gerade auch da der Seite des Präsidenten der Vereinigten Staaten erfolgte Frte dens⸗ anregung unsere Vernichtung in brutalster Weise proklamterk haben. Einer solchen Erklärung gegenüber kann es keine andere Antwont geben als die Vertetdigung unseres angegriffenen Lebens mit Inansprucknahme aller uns zur Verfügung slehenden berechtigten Mittel. Enthoben werden wir jeder weiteren Enthaltung ferne auch durch das Vorgehen Englands, das wenige Tage vor Beainn unserer füngsten maritimen Aktion Seegebiete von ricienhaftem Um⸗ fang als Minenfelder erklärt hat, auf denen diese Handlung direch aggressiven Charakter besitzt und die Schiffahrt der neutralen Staaten Nordeuropas direkt behindert und gefährdet. Und schließlich nehmen wir jetzt Zuflucht zu dieser Waffe im Bewußtsein, daß alle Von⸗ bedingungen des vollen Erfolges vorhanden sind, daß mithin der Zeitpunkt für die erfolgreiche Anwendung dieses Mutels gekommmn ist. Das waren die Gesichtepunkte, welche die Regier ng des Deutschen Reichs und der Monarchte bewogen haben, einen käfligern U.Boorkrieg zu beginnen. Wir taten dies mit möglichst weitgehender Rücksicht auf die neutrale Schiffahrt, für welche wir offene Wege gr⸗ sichert haben. Bisher haben wir auch keinerlei Ursache zu der An⸗ nahme, als ob dieser unser Entschluß bei dem größten Teile der neutralen Staaten nicht auf entsprechendes Verständnis stoßen würde. Einnn die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat diesen Schrut mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu dem Peutsche Reiche beantwortet. Wir können uns trotzdem der Erwarlung nicht vir⸗ schlteßen, daß auch die Regierung der Vereinigten Staaten alle jem Gesichtspunkte, zu einer Handlung entschließt, die nach unserer Ueberzeugurg der großen und heiligen Sache der Menschheit und des Friedens mn ebenso den eigenen Interessen der Vereinigten Staaten abträglich;
Wir haben ja deshalb zu dieser Waffe gegriffen, weil wir sie als
der wirksamsten Müuttel zor Erreichung eines baldigen Friedens betrachter⸗
Wir haben zu ihr gegriffen, um jenen Frieden näher zu bringen, derß
auf der nämlichen grundsätzlichen Basis steht, die der Präsident der Vereintaten Staaten verkündet hat. Wir stehen auch heute noch auf dem Standpunkte des vom Präside ten Wilson vorgeschlagenen Friedens, der niemand in seinen Paseinsbedingungen angreift, nie⸗ mand demütigen will, und geetgnet ist, einem dauerhaften Frieden zur Grundlage zu dienen. Wir steben auch heute noch zur Verband⸗ lung bereit, sobald wir Bürgschaft gewinnen, daß unsere Feinde zur Erreichung eines solchen Friedens mit uns zu verhandeln geneigt sind. Solange jedoch dies nicht der Fall ist, solange unsere Fende uns nach dem Leben trachten, sind wir genötigt und entschlossen, zun Zurückweisung dieses unmenschlichen und verdrecherischen Anschlaut uns unter allen Umständen aller berechtigten Mitlel zu bedienen, dir zur Gewährleistung des Erfolges geeignet sind. Ich richte an daß geehrte Haus die Bitte, diese meine Erklärung, 1 ie ich bei der Natun der Sache in vollem Einvernehmen mit dem Herra Minister ders Aeußern, und ich kann hinzufügen, auf Grund der mit ihm gepflogenen Besprechung getan habe, zur Kenntnis nehmen zu wollen. 1
Nach dem Ministerpräsidenten Grafen Tisza ergriffen die Parteiführer das Wort.
Graf Apponyt von der Unabhängigkeitspartet wies auf die Beantwortung des Friedensangebots der Mittelmächte dusch die Entente hin, die solche Forderungen erhoben habe, die die Zerttüdh lung Ungarns zur Folge haben würden. Solange ein Ungar in der Welt lebe, fuhr Redner fort, könne von einem derartigen Friede⸗ keine Rede sein. Es bleibe daher nichts übrig, als den Krsegn mtt der größten Energie fortzusetzen. Je größere Energie, desto mehr Aus
t, die Feinde von ihrem wahnsinnigen Programm auf solche Grund⸗ age zurückzuführen, die den riedensschluß ermögliche. Er nehne⸗ die Erklärung des Mintsterprässdenten über den C. Bootkrie in der
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Unsere sämtlichn †
die uns geleitet haben, beherzigen wird, ehe sie sicht
SH tz, daß dieser den Frieden beschleunigen werde. Er S eben weil das menschliche Gefühl gegen afgerschlepvong 8 Krieces sich empöre, weil er den Frieden vrt. stimme er dem Kampf mit allergrößter Energie zu. bessennr, habe in den Verhandlungen über die Enschränkung des Bootkrieges betont, es erwarte, daß Amerika mitwirken werde, daß Menschbeit gegen die das internationale Recht verletzende Krieg⸗ drurg Englands bescützt werde. Sollte es sich in dieser Erwartung 5 3 so werde es seine Handlungsfreiheit zurückerlangen. In dieser g- habe sich nun Deutschland getäuscht. Amerika habe keinen att zur Eindämmung der Uebergriffe Englands unternommen, so 7. im vornherein angekündigte Handlungsfreiheit vollkommen zu bt bestehe. Er wünsche, daß die baven Seeleute Deutschlands der Monarchie einen segensreichen Frieden erringen werden, und 1 die Erklärung des Miniterpräsidenten zur Kenntnis. uf Michael Karolvi (Karolyigruppe) fuͤhrte aus, er könne den cärften I⸗Bootkrieg nicht in vollem Make billigen, er würde es gaft bedauern, wenn es zwischen den Mittelmäͤchten und Amerika eriege käme; bekanntlich lebten mehr als zwei Millionen arische Staatsangehörige in Amerika, ihr Schicksal tönnte sich im le eines Krieges kitisch gestalten. Er bedaute die Verschärfung eriones nicht bloß vom menschlichen Standpunkte, sondern auch fisischen Gesicht punkte aus, da er sich das Ziel gesteckt habe, für Weltfrieden zu kämpfen. Stefan Kakovszky (klerikale Volts⸗ e) führte aus, er könne die Auffassung Kaxolvis nicht teilen, er sei Pazifist, allein er billige in vollem Maße den G.Bootkrieg, er im Interesse der Behauptang unserer Existenz nicht vermieden den fönne. Wenn die Vereinigten Staaten den gleichen Maßstab eaüber den Ententestaaten und den Mittelmächten angewendet in, so hätte vielleicht diese Phase des Krieges vermieden werden en. Er nehme die Erklärung des Ministerpräsidenten zur ntnis. 1 1 Großbritannien und Irland.
Vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldungen zufolge darf der deutschen Kriegsgebietserklärung kein neutrales
hiff aus englischen Häfen ausklariert werden.
Frankreich.
Pariser Blätter melden, daß der Abgeordneie David in⸗ ge der Ablehnung seines Zusatzantrags in der Kammer, effend Entlassung der Ackerbauern der Jahresklassen 90/91, hen Rücktritt als Generalkontrolleur für die landwirtschaft⸗ en Arbeiterfragen eingereicht hat. Das Gesuch ist vom nister Elementel genehmigt worden.
Rußland.
dDer Kaiser hat der „St. Petersburger Telegraphe ntur“ zufolge am 25. Januar angeordnet, daß zum Zwecke Beratung der polnischen Fragen eine Sonder⸗ zmission unter dem Vorsitz des Minister⸗ sidenten gebildet werden soll, dem die Minister des
heges, des Innern, des Aeußern und der Finanzen, der
neralstabschef, die Präsidenten der Kammern und des Staats⸗
und einige besonders genannte Persönlichkeiten angehören
en, darunter der frühere Ministerpräsident Goremykin und
frühere Minister des Aeußern und jetzige Botschafter in don Sasonow. b Niederlande.
Heute findet nach einer Meldung des „Nieuwen Notter⸗
ischen Courant“ im Haag wieder eine Konferenz der
gierung mit den Direktionen der großen Dampf⸗
iffahrtsgesellschaften und dem Bureau des Nieder⸗ dischen Ueberseetrusts statt. Die Regierung wird dabei durch
Minister des Auswärtigen, den Kolonialminister und den rineminister vertreten sein. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde verfügt, daß auch mpfschiffe, die in Holland für fremde Rechnung gebaut rden und unter der Bedingung, daß sie eine bestimmte Zeit durch für Holland fahren würden, Ausfuhrbewilligungen alten hatten, nicht nach England ausfahren dürfen. Zu Beginn der gestrigen Sitzung der Zweiten
mmer hat der Vorsitzende des Ministerrats, Minister des ßern Cort van der Linden dem „Haager Korre⸗ ndenzbureau“ zufolge nachstehende Erklärung abgegeben: Ernte Ereignisse beschäftigen die Regterung. Es ist im Augen⸗ noch nicht möglich, darüber Mitteilung zu machen. Die Re⸗ ung wird nicht. versäumen, der Kammer, sobald es im Interesse Landes gelegen ist, alle Informattonen zu geben. Es besteht Ursache zu besonderer Beunruhigung.
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Belgien. “
Nach einer Meldung der flämischen Presse fand letzten ntag in Brüssel eine von mehr als 200 Obmännern er aktiven flämischen Gruppen aus dem ganzen Lande ickte Versammlung statt. Die Versammelten erklärten einnütig für volle Autonomie des flämischen lkes und setzten einen „Rat für Flandern“ ein, dem die gabe zufällt, weitere Schritte zur Erreichung dieses Zieles nternehmen. Ein einstimmig genehmigter Aufruf an das ische Volk setzt Ziel und Zweck dieser Aufgabe auseinander. Dänemark. “ 1 Die No e des Präsidenten Wilson an die neu⸗ ten Staaten, in der diese aufgefordert werden, dem Bei⸗ 1 Amerikas zu folgen und die diplomatischen Beziehungen Deutschland abzubrechen, ist nach Meldung der Abend⸗ ter gestern in Kopenhagen und gleichzeitig auch in bckholm und Christiania überreicht worden
8 Schweden.
Der König empfing vorgestern nach seiner Rückkehr aus enhagen den deutschen Gesandten Baron von Lucius in wataudienz.
Die schwedischen Unterhändler sind vorgestern vor⸗ kag aus London an Bord des Dampfers „Thule“ in Göte Peingetroffen, der wahrscheinlich der einzige Dampfer ist, en Abfahrt die Engländer erlaubt haben. Der Bankdirektor kus Wallenberg erklärte einem Vertreter des „Svenska egrambyran“, er könne über das Ergebnis der Ver⸗ dlungen nichts mitteilen, auch nicht, ob die Verhandlungen det oder abgebrochen worden seien.
Norwegen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind die norwegischen mpfer „Athene“ und „Ull“, von Narvik nach Hull Magneteisen unterwegs, im Oktoher 1916 versenkt worden. d. vom Ministerium des Aeußern deshalb in Berlin sgjegte Verwahrung hat die deutsche Regierung nunmehr Zehauern über den Vorfall ausgesprochen und Schaden⸗ 8 angehoten.
t Amerika.
Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ eine Proklamation erlassen, in der auf Grund des Schiffahrtsgesetzes den amerikanischen Reedern peilboten wird, ihre Schiffe unter fremde Souveränität zu tellen.
Der Präsident hatte vorgestern mit dem Kriegs⸗ und dem Marinestaatssekretär Besprechungen bezüglich der Mittel, die Gesetzgebung dahin auszugestalten, daß die Regierung er⸗ mächtigt wird, nötigenfalls von den Schiffswerften, den Munitionswerkstätten und anderen Ausrüstungs⸗ anstalten Besitz zu ergreifen.
Die Regierung hat den „Central News“ zufolge die drahtlose Station in Tuckerton in New Jersey beschlag⸗ nahmt. Amerikanische Matrosen bewachen die Station. .Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, hat die Ueber⸗ führung der Besatzungen der im New Yorker Hafen liegenden deutschen und österreichischen Schiffe nach der Einwanderungsstation auf Ellis⸗Island begonnen. Die Be⸗ satzung der „Kronprinzessin Cecilie“ wurde auf eigenes An⸗ suchen an Bord anderer deutscher Schiffe gebracht. Die Maschinen von allen Dampfern sollen zerstört worden sein. Nach einem Telegramm aus Manila sollen in Cebu drei deutsche Dampfer, darunter die „Prinzessin Alice“, und in Zamboanga ebenfalls drei deutsche Dampfer beschlag⸗ nahmt sein.
— Der amerikanische Senat hat das mit dem Veto des Präsidenten an den Kongreß eingeschickte Einwanderu ngs⸗ gesetz, das für die Einwanderer eine Lese⸗ und Schreibprobe vorschreibt, obiger Quelle zufolge mit 62 gegen 19 Stimmen angenommen. Die Debatte darüber war sehr lebhaft. Da das Repräsentantenhaus die Vorlage bereits angenommen hat, wird sie automatisch Gesetz.
Fliegertätigkeit.
Deutsche Bombengeschwader belegten in der Nacht vom 4. zum 5. Februar die Bahnhofe von Albert, Amiens und Aveluy (nördlich Albert) mit 1550 kg, die Truppenlager und Bahnverladestelle bei Bray mit 250 kg Bomben. Zahlreiche Treffer im Ziel wurden beobachtet. In der⸗ elben Nacht griffen feindliche Flieger ohne Erfolg Guis⸗ card, Bussy und Noyvon an. Den Flugplatz Douai bewarf ein feindliches Geschwader mit 20 Bomben, ohne jedoch irgendwelchen Schaden zu verursachen. Nach dem fran ösischen Heeresbericht vom 5. Februar Nachmittags sollen ranzbstsche Flieger in der Nacht vom 2.,3. und 4 5. den Flugplatz Colmar mit Bomben beworfen haben. Davon ist in der Colmarer Gegend nichts bekannt. Man hat dort die französischen Flieger weder gesehen noch gehört, noch irgend⸗ welche Bombeneinschläge gefunden. Im Luftkampf schossen wir am 5. bei Craonne einen Nieuport ab: zwei weitere feind⸗ liche Flugzeuge werden nördlich Arras, ein viertes nördlich der Somme als abgeschossen gemeldet. Das fünfte, ein Farman⸗ Doppeldecker, wurde auf dem mazedonischen Kriegsschauplatz bei Mogila nördlich Monastir durch eins unserer Jagdflug⸗ zeuge brennend zum Absturz gebracht. (W. T. B.)
Berlin, 6. Februar, Abends. (W. T. B.) Nordwestlich voon Mülhausen blieben bei einem ge⸗ scheiterten französischen Vorstoß Gefangene in unserer Hand. Im Osten war eine Unternehmung an der Beresina für uns erfolgreich. An der Mazedonischen Front zeitweise lebhaftes Feuer im Cerna⸗Bogen.
Großes Hauptquartier, 7. Februar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Nur in wenigen Abschnitten erhob sich infolge ungünstiger Sicht die Gefechtstätigkeit üher das gewöhnliche Maß.
Südwestlich von Sennheim griff Vormittags eine französische Kompagnie nach starkem Feuer an. Sie wurde ab⸗ gewiesen und ließ mehrere Gefangene in unserer Hand.
Bei erfolgreichen Erkundungsvorstößen nahe der Küste, beiderseits der Ancre, an der Nordostfront von Verdun und am Parroy⸗Walde (Lothringen) wurden 60 Gefangene ge⸗ macht, 3 Maschinengewehre erbeutet. C1““
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
An der Beresina drangen Stoßtrupps in die feindlichen Linien und kehrten nach Zerstörung von Unterständen mit 2 russischen Offizieren, 50 Mann und 9 Minenwerfern zurück.
Auch an der Bahn Kowel —Luck hatte ein Vorstoß von Sturmtrupps vollen Erfolg. Dort wurden 18 Gefangene und 1 Minenwerfer aus den russischen Gräben geholt
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. Nordöstlich von Kirlibaba scheiterte der Angriff zwei feindlichen Kompagnien. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Längs Putna und Sereth nahm zeitweilig das Artillerie⸗ feuer zu. Mehrfach kam es zu Vorfeldgefechten. 8 Mazedonische Front. v Im Cerna⸗Bogen und auf beiden Wardar⸗Ufern einzelne starke Feuerwellen bei sonst geringer Gefechtstätigkeit.
Der Erste Generalquartiermeister. LCECLudendsds
von
.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 6. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz.
Nordöstlich von Kirlibaba stießen Abteilungen des Feld⸗ jägerbataillons Nr. 26 in die feindliche Hauptstellung vor, machten 20 Russen nieder und verfchütteten die feindlichen Gräben. Bei Comanesci wurde ein feinblicher Jagdflieger
Luftkampf zur Notlandung gezwungen. ““
zu gleichen
Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Lage unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg zur See.
Berlin, 6. Februar. (W. T. B.) Eins unserer rückkehrenden Unterseeboote hat außer zwei bereits durch die Presse als versenkt bekannt gewordenen englischen Dampfern von zusammen 7500 Tonnen noch weiterhin versenkt: Den italienischen Dampfer „Bisagno“ (2252 To.), den portugiesischen Segler „Minho“ (500 To.), einen armierten Frachtdampfer von 3500 Tonnen im Atlantischen Ozean, ferner im Nachtangriff in den englischen Gewässern zwei unbekannte Frachtdampfer von etwa 2000 bezw. 4000 Tonnen. Außerdem wurde ein Geschütz erbeutet und drei Gefangene gemacht.
8 Lübeck, 6. Februar. (W. T. B.) Der kürzlich in Lübeck eingelaufene deutsche Dampfer „Aeolus“ traf auf der Reise von Narwik nach Lübeck in der Nähe von Stavanger am 16. Januar, Vormittags, mehrere Torpedobootszerstörer, von denen zwei die Bezeichnung „G 76“ und „G 29“ trugen. Die Zerstörer machten den Versuch, den Dampfer aufzubringen, was ihnen jedoch durch die Manöver des Dampfers, der den Hafen Grundsund als Nothafen anlief, unmöglich gemacht wurde. Hier kam der Kommandant des norwegischen Torpedo⸗ boots „Garn“ an Bord des „Aeolus“ und nahm ein Protokoll über den Vorgang auf. Er erzählte dem Kapitän, daß die Zerstörer englischer Nationalität seien und schon seit einigen Tagen zusammen mit englischen Unterseebooten an der Küste gesichtet worden seien.
Christiania, 6. Februar. T Nach einen Telegramm an das Ministerium des Aeußern wurde der Bergener Dampfer „Odin Barry“, nach Lissabon unter⸗ wegs, am 2. Februar 4 Uhr 20 Meilen nordwestlich Ouessan ohne Warnung versenkt. Ein Maschmist und ein Heizer beide aus Bergen, wurden getötet.
Rotterdam, 6. Februar. (W. T. B.) Der „Notterdamsche Lloyd“ hat vom Dampfer „Samarinda“ auf drahtlosem Wege die Nachricht erhalten, daß er 179 Mann von ver⸗ schiedenen versenkten Schiffen an Bord hat. Der läuft Vigo an, um die Schiffbrüchigen an Land zu etzen. 18
London, 6. Februar. (W. T. B.) „Lloyds“ melden daß der englische Dampfer „Hurstwood“ (1229 To.) versenkt worden ist. Drei Mann der Besatzung wurden ge⸗ tötet, zwei verwundet, die Ueberlebenden wurden gelandet.
London, 6. Februar. (W. T. B.) „Reuter“ meldet, daß der englische Dampfer „Floridian“ (6930 To.) ver⸗ senkt worden ist; die Besatzung von 16 Mann ist gerettet.
London, 6. Februar. (W. T. B.) „Lloyds“ melden, daß der englische Segler „Belford“ (1905 To.) und der englische Dampfer „Warley Pickering“ (4196 To.) versenkt worden sind. Die norwegische Bark „Tamara“ (453 To.) soll versenkt worden sein. G
Bern, 6. Februar. (W. T. B.) Die französische Presse meldet, daß die englischen Dampfer „Salway“ und „Prince“ verfenkt worden inadua.
(W. T. B.)
Parlamentarische Nachrichten.
Die nächste Sitzung des Hauses der Abgeordneten findet am Dienstag, dem 13. Februar, Nachmittags 2 Uhr, statt. Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung von
Teilen des Staatshaushaltsplanes, darunter die des Etats des Ministeriums des Innern, und die Beratung kleinerer Vorlagen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die unter dem Protektorat Seiner Köntalichen Hohelt des Prinzen Heinrich von Preußen stehende „G. esellschaft zur Förde⸗ rung des Instituis für Seeverkehr und Weltwirtschaft an der Universität Kiel, Kaiser Wilhelm⸗Stiftung“ hat am 5. Februar ihre diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung abgehalten. Aus dem vom Präͤsidenten der Gesellschaft, H. Dlederichsen, in Kiel erstatteten Geschäftsbericht ist hervorzuheben, daß die Gesell⸗ schaft im abgelaufenen Geschäfte jahre eine ungewöhnlich günstige Entwicklung genommen hat. Die Zahl der Mitglieder betrug hei Ausbruch des Krieges etwa 200; am 1. Januar 1916 waren es 469, am 1. Januar 1917; 2505. Auch seitdem ist die Mitgliederzahl in rascher Steigerung begriffen. Unter den Mitgliedern befinden sich 48 deutsche [eSenn Die Einnahmen der Gesellschaft be⸗ Uefen sich im vergangenen Jahre auf 282 832 ℳ. Da es der einzige Zweck der Gesellschaft ist, die Arteiten des Kieler Instituts sur Serverkehr und Weltwirtschaft zu fördern, konnte das letztere eine umfassende Tätigkeit entfalten. Diese erstreckt sich zurzeit auf kriegswirtschaftliche Forschungen. Das Institut hat über 80 Angeftellte und verfügt über eine große Anzahl von aus⸗ wärtigen Mitarbettern. Die Ausagaben des Instituts bellefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 210 000 ℳ. Für das am 1. April beginnende Geschäftsjahr 1917/18 ist ein Etat von 354 000 ℳ in Aussicht genommen. Seine Majestät der Katser hat dem Institut aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds einen Betrag von 40 000 ℳ bewilligt, das preußische Kultusministerium 20 000 ℳ. Zua dem Hamburgischen Kolontaltnstitut steht das Kieler Justitut in freund⸗ nachbarlichen Besiehungen. Zwischen ihnen ist eine Arbeitegemein⸗ schaft begründet worden, die vor allem in der Zeit nach dem Kriege wirksam werden soll. Es besteht die Absicht, fuͤr das Institut einen großen Neubau zu erzichten, der ihm für seine Wirksamkeit als E“ und Lehranstalt für absehhare Zeit den erwünschten
pielraum gibt. Die hierfür benötigten Mittel sollen noch während des Krieges aufgebracht werden. “
Wohlfahrtspflegge.
Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Zürich hat der deutsche Wohltätigkeitsbazar in der Tonhalle daselbst einen Reingewinn von 25 000 Francz ergeben. Die der Fürsorge für kranke schweizerische Wehrmänner von Anfang an zugedachten 10 % wurden auf 3000 Francs erhöht. Der Rest sällt dem deutschen Hilfsverein Zürich und dem Verband für deutsche Kriegsfürserge in der Schweiz Feilen zu
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