v 8 8
8 8
daß
Rumänische Froni. Durch Geschützfeuer haben wir Abteilungen feindlicher Infanterie zerstreut, die auf dem linken Ufer des St. Georgkanals nördlich von Tulcea si worden. 8
Türkischer Bericht.
1““ u“ 8 onstantinopel, 10. Februar. (W. T. B.) General⸗
tabsbericht vom 9. Februar. 1 Tigrisfront. Nach Nachrichten, die infolge Draht⸗ unterbrechung erst kürzlich eingetroffen sind, hat am 3. Februar füdlich von Tigris ein größeres Treffen stattgefunden. In der Nacht zum 3. und am Morgen nahm der Feind unsere Stellungen unter heftiges Geschützfeuer und griff um 11 Uhr Vormittags an. Bei seinem ersten An⸗ griff gelang es dem Gegner, sich eines Teiles unserer ersten Linie zu bemächtigen, er wurde aber durch unseren Gegenangriff teilweise zurückgeworfen. Er drang darauf abermals vor, aber es gelang uns, unsere zweite Linie bis auf einen kleinen Bruchteil durch einen heftigen Gegenangriff wiederzunehmen. Weitere Angriffe am Nachmittag desselben Tages wurden abgewiesen. Weiter östlich wurde eine Kapallerie⸗ brigade nebst Artillerie, welche gegen den Tigris vorzudringen versuchte, durch das Feuer unserer Kanonenboote gezwungen, den Rückzug anzutreten. Am 9. Februar und an den folgenden Tagen Infanterie⸗ und Artilleriefeuer südlich vom Tigris in der Stellung von Fellahie.
Kaukasusfront. Im Abschnitt des rechten Flügels sind unsere Sturmtruppen in die erste Linie des Feindes einge⸗ drungen, haben ihm viele Verluste beigebracht und eine Menge Ausrüstungsstücke und Kriegsgerät erbeutet.
An den anderen Fronten kein Vorgang von Bedeutung.
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
Konstantinopel, (W. T. B.) bericht vom 10. Februar. 8 8
Tigrisfront. Am 9. Februar griff der Feind nach Artillerievorbereitung, die bereits am Morgen begann, um 10 Uhr Vormittags unsere Stellungen südlich vom Tigris an. Der Angriff wurde unter großen Verlusten für den Feind abgeschlagen. Bei einem zweiten Angriff des Gegners gelang es anfangs einem einzigen seiner Bataillone, in unsere Linien einzudringen, es wurde jedoch durch Hand⸗ granaten⸗ und Bajonettkampf wieder aus unserer Stellung ver⸗ trieben, und so waren um 3 Uhr Nachmittags unsere Stellungen völlig wiedergenommen. Ein feindlicher Flieger wurde durch unser Infanteriefeuer zur Landung gezwungen.
Kaukasusfront. Im Abschnitt des linken Flügels wurde ein Ueberfall starker feindlicher Aufklärungsabteilungen auf unsere Stellungen vollkommen abgeschlagen.
Von den übrigen Fronten kein wichtiges Ereignis.
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
11. Februar. Heeres⸗
Der Krieg zur See.
London, 9. Februar. (W. T. B.) britische
Admiralität gibt bekannt:
Der englische Dampfer „City of Birmingham“ wurde ohne Warnung am 27. November vorigen Jahres durch ein feind⸗ lichs Unterlecebot torpediert, als er 126 Meilen von der nächsten Küste entfernt war. Der Dampfer hatte eine Besatzung von 145 Mann und 170 Passagtere an Bord, von denen 90 Frauen und Kinder waren. Um diese Zeit war schwerer Wellengang, aber innerhalb 10 Minuten nach der Explosion waren alle Boote mit allen Passagieren und der Mannschaft niedergelassen und frei vom Schiff. Im Einklang mit der englischen Stetradition blieb der Kapitän an Bold, bis das Schiff unter ihm sank. Er wurde eine halbe Stunde später aufg fischt Das Verhalten der Mannschaft und Passagtere war durchweg bewunderungswürdig. Nach dem Bericht des Kapitäns rahmen die Frauen ihre Plätze in den Booten ruhig ein, als wenn sie zu ihren Mahlzeiten gingen, und als sie in den Booten waren, begannen sie zu singen. Drei Stunden später wurden die Boote von einem Hofpitalschiff aufgenommen. Dort stellte sich bei der Nach⸗ zählung der Passagiere und Mannschaften heraus, daß der Schiffzarzt und drei Leute von der Mannschaft sich nicht unter den Ueberlebenden besanden und wahrscheinlich ertrunken sind.
Hierzu ist zu bemerken, daß am 27. November 1916 nach den eingegangenen Meldungen ein größerer graugemalter und mit einem Geschütz bewaffneter Regierungstransporter vernichtet worden ist. Dieser bewaffnete Regierungstransporter war der englische Dampfer „City of Birmingham“. Wäre die „City of Birmingham“ kein Regierungstransporter, sondern ein — gewesen, wie die englische Admiralität aus leicht erkennbaren Gründen jetzt plötzlich die Welt glauben machen will, so hätte die englische Admiralität nicht mehr als volle zwei Monate geschwiegen.
Berlin, 10. Februar. (W. T. B.) Eines unserer Unterseeboote hat in der Nordsee neuerdings fünf unbekannte englische Dampfer von insgesamt 14 000 Brutto⸗ Registertonnen im Unterwasserangriff versenkt.
Christiania, 10. gss. (W. T. B.) An das Mini⸗ sterium des Aeußern gelangte ein Telegramm aus Grimsby, demzufolge ein U⸗Boot am 8. Februar, 7 Uhr 45 Minuten Vormittags, einen Angriff ohne Warnung auf den Langesunder Dampfer „Ida“, der mit Ballast von Leith nach London unterwegs war, gemacht hat. Ehe das U⸗Boot gesichtet wurde, feuerte es vier Schüsse ab, danach im ganzen über 20 Gra⸗ naten. Zwei Mann wurden getötet, fünf verwundet. Als der Rest der Besatzung in die Boote ging, wurde das Schießen eingestellt und die U⸗Bootmannschaft versenkte die „Ida“ mittels Bomben. Ein britischer Torpedojäger nahm die Dampfer⸗ mannschaft auf.
Haag, 10. Februar. (W. T. B.) Letzte Nacht wurden acht Mann des Segelloggers „Marianne Sch. 235“, der versenkt wurde, an Bord des Leuchtschiffes „Terschelling⸗ bank“ gebracht.
London, 10. Februar. (W. T. B.) „Lloyds“ melden: Der englische Dampfer „Japanese Prince“ und die norwegischen Dampfer „Ellavore“ und „Havgard“ wurden versenkt. Der Kapitän der „Ellavore“ ist gelandet, der Maat und elf Mann werden vermißt.
London, 10. Februar. (W. T. B.) „Lloyds“ melden, die englischen Dampfer „Lullington“ und „Matola“ versenkt worden sind. Die Besatzung des „Lullington“ wurde gelandet. Der englische Dampfer „Bechtree“ (1277 Tonnen) und der norwegische Dampfer „Soldbakken“ sollen versenkt worden sein. Zwei Mann sind umgekommen. Der norwegische Segler,Storskow⸗ ist von einem U⸗Boot versenkt worden.
Die
bleibt bis
Berlin, 11. Februar. (W. T. B.) Unter den am 9. Februar als versenkt gemeldeten sieben Dampfern und drei Segelschiffen befanden sich zwei Dampfer, die Eisen⸗ erz geladen hatten, je einer mit Ladung Weizen bezw. Nüssen und einer, der Grubenholz für England an Bord hatte. Von den Segelschiffen führten zwei Lebensmittel nach England. Weiterhin wurden versenkt zehn Dampfer und dreizehn Segelschiffe mit insgesamt 32 000 Br.⸗Reg.⸗To. 11” acht Fischdampfer.
Wohlfahrtspflege.
Der Gedanke der Kriegspatenschaft, der in der persöulichen Anteilnahme des Kriegspaten an einer Kriegswaise seinen klarsten Ausdruck findet, gewinnt immer breiteren Boden. Einzelne Männer und Frauen, wie auch Vereine und Körperschaften haben in dieser Einrichtung die sachgemäße Form gesehen, wie sie an den Waisen der zum Schutz des Vaterlands Gefallenen ihre Dankesschuld abtragen und auch vielen an den Fronten in täglicher Lebensgefahr stehenden Päternn eine Sicherung ihrer Kinder daheim gewähren können. Dieses Liebeswerk wird durch den unter der Schirn herrschaft des preußischen Kriegeministers stehenden Reichsverband für Kriegspatenschaften (Vorse: General Freiherr von Langern ann; Geschäftsstelle: Berlin W. 30, Münchener Straße 49) in einheitlichem Geiste gefördert und ausgebaut. Aber der Rahmen seiner Satzung sst so wett gespaunt, daß in ihm auch Raum für jede aus örtlichen und persönlichen Verhältnissen ent⸗ springende Eigenart der Ausübung der Kriegspatenschaft geageben ist, so daß sie sich in voller Selbständigkeit entfalten und wirken kann. Dringend empfohlen wird jedoch, daß keine Kriegspatenschaft üͤber⸗ nommen wird obne Verständigung mit den amtlichen Fürsorgestellen in Stadt und Land, den Jugendfürsorgevereinen und sonstigen er⸗ probten Organisationen. Namentlich sollte ohne solche Ver⸗ ständigung keine Kriegspatenversicherung abgeschlossen werden. Noch immer gehen Klagen und Beschwerden darüber ein, daß unter dem Deckmantel der Ltebestätigkeit geschäftliche Erwerbszwecke viel⸗ fach bei solchen Versicherungen betrieben werden. Hliervor ist zu Nutz und Frommen der Kriegerwaisen nachdrücklich zu warnen. In jedem einzelnen Falle sollte Rat und Auskunft bei den obengerannten Stellen eingeholt werden, damit Schädigungen der Kriegepatenschafts⸗ sache verhüttt werden.
Der Köln⸗Neuessener Bergwerksverein in Essen⸗Alten⸗ essen hat der Nationalstiftung für die Hinterbliebengen der im Kriege Gefallenen den Betrag von 200 000 ℳ überwiesen.
Wie ferner dem „W. T. B.“ aus Nürnherg berichtet wird, hat der Fabrikbesitzer Kommerzienrat Rudolf Chillingworth zugunsten der Nationalstiftung zur Kriegsfürsorge den Betrag von 100 000 ℳ gesuftet mit der Bestimmung, daß die Hälfte hiervon dem Bezirk Nürnberg urd dem Bezirk Düsseldorf über⸗ wiesen wird.
Der Bankier Ernst Haaßengier in Halle a. S. hat anläßlich feines 70. Geburtstages verfügt, daß nach seinem Ableben aus seinem Nachlaß 500 000 ℳ der Stadt Halle zur Gründung und Führung einer Bankler Ernst Haaßengier⸗Stiftung Kriegerheim über⸗ wiesen werden soll. Diese Stiftung soll, wenn von Kriegern kein Anspruch mehr gemacht wird, in ein Greisenasyl umgewandelt werden.
Kunst und Wissenschaft.
Die Bücherei des Königlichen Kunstgewerbemuseums auf weiteres geschlossen.
5 8 88 “
Literatur.
— Soeben erschien der Jabrgang 1916 des Jahrbuchs des Reichsversicherungtrechts: Rechtsprechung und Rechtslehre des Jahres 1915, herausgegeben vom Königlich baverischen Hofrat Dr. Soergel in Verbindung mit dem Gehennen Regierungsrot Dr. Mentzel und Regterungsrat Dr. Schulz (Berlin, Stuttgart, Lelpzig 19f7, Verlag von W. Kohlhammer. 335 S. Geb. 5,70 ℳ). Dieser fünfte Jahrgang des trotz des Krieges pün ktlich erschienenen Jahrbuchs bietet wie die früberen Jahrgärge eine erschöpfende und öbersichtliche, nach den Paragraphen der Reichs⸗ versicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und ihrer Nebengesetze geordnete Zusammenstellung aller wichtigen Entscheidungen aug dem Gebiete der Arbeiter, und Angestelltenversicherung in k apper, gemeinverständlicher Form. Bei jedem Gesetzes⸗ parogrophen sind ferne; die dazu ergangenen Veroronurgen und die einschläägige Literatur vermerkt. Ein auch die früheren Jahrgänge mitumfassendes Regiter erleichtert die Urbersicht. Das Jahrbuch ist bei der Fölle des Materials, das die mit der Arbeiter, und Angesselltenversicherung beaßten Stellen zu bewältigen haben, ein kaum entbehrlicher Ratgeber.
— Fragen des Osteus ist der Titel des Februarheftes der Süd⸗ deutschen Monatshefte (Preis 1,50 ℳ, Verlag Leipzig und München). Das Sonderheft hat folgenden Inhalt: Preußen kann nicht kolonisieren!; Die religtös politische Lage Lplands unter rufsischer Oberboheit von Wllheim Grimm, ehemals Pastor in L'pland; Jüdisches Rätsel; Der Kunstwart; Von einer Reise nach Warschau von Dr. Adolf Friedemann in Berlin; Bismarcks Friedensschlüsse; Jüdisches Volksschulwesen in Warschau von Professer Dr. Moritz Sobernheim in Berlin; Vom Juden und seinem Baron von Paul Grafen von Kryserli gk, z. Zt. im Felde; Ins'lbücherei; Die Lage der jüdischen Arbeiter in Pol’n von Wladimir Metem in Warschau; Aus Polens letzten Tagen. Bilder aus der Warschauer Gesell chaft des 18. Jahrhunderts von Professor Dr. Rudolf Stübe in Leipzig; Neue Bücher; Altmodische Gursbesitzer, Erzählung von Nikolar Gogol. Deutsch von Adolf Dirr; Ueber Fiedensbed ingungen; An einen Juden von H⸗ Heinrich Ehrler in Freiburg; Rosse helfen nicht. Galizische Judensage; Der Emigrant von J. L. Perez. Deutsch von Alexander Eliasberg; Wie ein hoher englischer Offizier im Seprember 1914 vom Kiiege dachte; Ein Bücherverzeichnis zur Wissenschaft des Juden⸗ tums von Wlad. W. Kaplun⸗Kogan in Berlin; Neue Reclam⸗ Nummern; Deutsche Bavernansiedlungen in der Ukraina von Edmund Schmid in Frankfurt a. O.; Zur neuen Ebers⸗Ausgabe von Josef Hofmiller in München; Oestliche Kochkunst von Dr. Adolf Dirr, Kustos am Ethyographischen Museum in Mürchen; Wichtige Neu⸗ erscheinungen; Baralong Denkschrift der Deutschen Regierung über die Ermordung der Besatzung eines deutschen Unterseebootes durch den Kommandanten des biitischen Hilfskreuzers „Baralong“. Mit⸗ geteilt durch K. A. von Müller; Ertlärung.
Kurze Anzeigen
rschienener Schriften, deren Besprechung vorbe 8 ten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaklion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Für alle Welt. IZllustrierte Zeltschrift mit der Abteilung Erfindungen und Entdeckungen auf allen Gebieten der FesermeenHazzen und Technik. XXIII. Jahrgang, Heft 5, bis 9. Jährlich 28 Hefte à 0,40 ℳ. Berlin W. 57, Deutsches Verlagshaug Bong u. Co.
Der Krieg 1914 in Wort und Bild. Heft 106 bis 111. Preis des Heftes 0,30 ℳ. Berlin W. 57, Polsdamerstr. 88, Deutsches Ve lagshaus Bong u. Co.
HPindenburgs Mauer im Osten. Von Fritz Wert⸗ 8g 2,80 ℳ, gebdn. 3,50 ℳ. Stuttgart, Deutsche Verlags⸗ anstalt. 3
Deutsche und romanische Freimauerei. Von Dr. jur Heinz Brauweiler. 1,60 ℳ. Cöln, J. P. Backem. 9 Deutschland und Polen. Von Fredrik Böök. München F. Bruckmann. 8 1
Die Zukunft Belaiens. Von Cornellius Gurlitt 3 ℳ. Berlin. W. (6, Willelmstr. 48, Der Zirkel. Aritekturverlat
Sternhüchlein für das Jahr 1917. Herausgeg. von Febst Henseling. 1 ℳ. Stuttgart, Franckhsche Verlagsbuch.
andlung.
Das Buch vom Auto. Bau und Betrieb des Automobils Von Theodor Lehmbeck 3. Aufl. Mit 230 Textabbildungen. 2 6 ℳ. Berlin W. 62, Lutherstr. 14. Richard Carl Schmidt u. Co.
Hans Hellers Höllen fahrt. Erlebnisse in fianzösss Kriegsgefangenschaft. Von Otto von Gottberg. 1 ℳ. Berlia gcs Dranienstr. 140 — 142. Otto Elsner. 1
Die Söhne des Senators. Von Theodor Storm.
8. Aul. Gebdn. — Bötjer Basch. Eine Geschichte von Theo. dor Storm. 10 Aufl. Gebdn. Berlin W. 35, Litzowstr. 7. Gehrüder Paetel (Dr. Georg Paetel). „Kaiserworte, aus ewählt von Pr. Friedrich Everling 2,50 ℳ. Berlin SW. 48, Wilhelmstr. 29. Trowitzsch u. Sohn. Entente und Neutralität. Von Peofrssor Veit Valentin. 1,50 ℳ. Leipzig, S. Hirzel.
Dzutsche Kriegsklaänge 1914/16 Ausgewählt von Johann Albrecht, Herzog zu Mecklenburg. 7. Heft 0,40 ℳ. Leipzig K. F. Kvehler. 3
Verkehrswesen.
Im Postverkehr mit dem österreichischen Küsten lande sind folgenoe Aenderungen eingetreten: Der Perivatpaketverkehr mit Cepovan ist wieder aufgenommen worden. Zugelassen sind Patete bis zum Gewicht von 5 kg auf Gefahr des Absenders. Wertangabe und Eilbestellung sind ausgeschlossen. Eingestellt ist jeglicher Verkehr mit Vornberg, Prebacina uad Schönpaß sowie der Einschreib⸗ und Wertbriefverkehr mit Ternova bei Görz.
eneu
Nr. 6 des „Zentralblalts für das Deutsche Reich“ herausgegehen im Reichsamt des Innern, vom 9. Februar 1917 hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vornahme von Zivelstandsbandlungen. — Mliitärwesen: Erster Nachtrag zu dem Gesamtverzeichnisse der den Militäranwärtern usw. in den Bundez⸗ staaten vorbehaltenen Siellen. — Maß⸗ und Gewichtswesen: Zu⸗ lassung emes Systems von Meßwandlern zur Beglaubigung durch die Elektrischen Prüfaͤmter. — Pest⸗ und Telegrapbenwesen: Ausschließung der Einschrelbung bei Privatpaketen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 43. Abonne⸗ mentsvorstellurg. Fideliov. Oper in zwei Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach dem Französischen von Ferdinand Treitschke⸗ Zu Anfang: „DOuvertüre zu Fidelio“. Vor der letzten Ver⸗ wandlung: „Ouvertüre Lennore (Nr. 3)“. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Blech. Regte: Herr Regifseur Bachmann. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 ¾ Uhr.
Schauspielhaus. 44. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben.
Neu einstudiert: Die Märchentante. Luftfptel in drei Akten von Otto Franz Gensichen. In Szene gesitzt von Herrn Oberregisseur Patry. Anfang 7 ½ Uhr. Mettwoch: Opernhaus. 44. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ vnd Freiplätze sind aufgehoben. Richard Wagner⸗Zyklus. Erster Tag: Rienzi, der Letzte der Tribunen. Große tragische Oper in fünf Akten von Richard Wagner. Anfang 6 ½ Uhr Schauspielhaus. 45. Abonnementsvorstellung. Könige. En Schauspitel in drei Aufzügen von Hans Müller. von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 ½ Uhr.
Familiennachrichten.
163862] Nachruf.
Am 9. Februar 1917 verschied zu Berlin im hohen 6 Alter von 88 Jahren Seine Erzellenz der Vizeabmiral a. D., Ritter h. O.
Herr Otto Livonius, zuletzt Departementsdirektor in der früheren Admiralltät.
Die Kaise liche Marine verliert in dem Heimgegangenen ihren ältesten Seeotfizser, der bis zuletzt der Entwicklung b der Kriegeflotte und ihrer Mitwirkung im jetzigen Kriege mit größtem Interesse gefolgt ist.
Seine vornehme Gesinnung und hervorragenden Charaktereigenschaften sichern dem Verstorbenen ein treues Gedenken.
Berlin, den 9. Februar 1917.
Der Staatssekretär des Reichsmarineamts: v. Capelle.
Verlobt: Frl. Christa von Rathenow mit Hrn. Hauptmann Ernt Moritz von Katsenberg (Noskow bei Freetz, Kr. Schlawe — Döbertp) — Fil. Gabriele von Goldfus mit Prn. Ernst Brandt⸗Plohmühle (Liegnitz) — Frl. Marte Luise Schmidt mit Hrn. Wolf E. Schleber (Berlin —Greiz). 1
Verebelicht: Hr. Oberleutrant i. Reit. Feldjägerkorps und Foch⸗ referendar Hubert Kinner mit Frl. Charlotle von Nattermorllet (Hamburpg). g
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungsassessor Dr. jur. Frit D. von Hansemann (Bonn).
Gestorben: Hr. Sanitätsrat Dr. Philipp Manché (Berlin). — Fr. Louise von Hermann, geb. von Klitzing (Schiltigheim be⸗ Straßburg).
—
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. T yrol in Charlottenburh Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedition Rechnungsrat Men gering in Berlin. Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckersi und Verlagsanstalt, Berrlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen 369. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten
In Szene gesetzt
die Sicherheit der Personen,
8*
zum Deutschen Reichsanze
No. 37
Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
1“ Frankreich.
Die Regierung hat dem „Temps“ zufolge die Be⸗ hörden offiziell angewiesen, mit den Vertretern von Venizelos in Verbindung zu treten, und den Marseiller Generalkonsul der Salonikier Regierung anerkannt. Die An⸗ erkennung der Konsuln in Lyon, Bordeauxr und Le Havre steht bevor.
— In der Sitzung des Senats am Freitag kam es bei der Erörterung der Interpellation über die Kohlenkrise zu heftigen Angriffen auf die Regierung. Besonders wurde dabei die 1 Unfähigkeit des früheren Transportministers Sembat erügt und das Abkommen mit England kritisiert. Der Senator Seryvant sagte laut Bericht des „W. T. B.“, er Staat habe das Monopol für die Kohleneinfuhr übernommen d darüber mit England verhandelt. Diese Lösung sei vielleicht ünstig für die Verbündeten, aber nicht für den französischen Handel und die französische Industrie. Die Senatoren Dobierre und Berenger schlossen sich dem Redner an, indem sie Freiheit für die Händler forderten. Der Minister Herriot antwortete, Frankreich habe ein Abkommen mit England. Man könnte darauf verzichten, und er würde gern zu diesem Mittel greifen, wenn Frankreich nicht darunter litte. Aber der Senat wisse, wodurch gegenwärtig die Schiffe verhindert würden, in andere Häfen zu gelangen. Wenn Frankreich das Abkommen mit England nicht löse, so müsse es dieses loval einhalten, es aber nicht in Einzelbeiten durchlöchern. Das Ab⸗ kommen habe übrigens große Vorteile. Es sei gegenwärtig das größte Glück, das man haben könne, auf dem Meere Englands Verbündeter zu sein. Zweifellos müsse man das Abkommen biegsamer und kauf⸗ männischer gestalten; aber England habe sich Frankreich gegenüber bei der Verteilung des verfügbaren Frachtraums bereits sehr liberal ge⸗ zeigt. Großbritannien habe seine Einfuhr entschlossen herabgesetzt, wie Frankreich es auch müsse. Man spreche von Verschiffungsfreiheit als von einem möglichen Hilfsmittel, aber die Beschränkung der ver⸗ fügbaren Tonnage betreffe die geregelten wie die ungeregelten Trans⸗ porte. Frankreich hätte also nicht mehr Schiffe zur Verfügung, wenn es auf das jetzige System verzichte und dem Handel Frei⸗ heit ließe. Der Minister Herriot verwarf schließlich eine Tagesordnung, in der Sembat ein Tadel ausgesprochen werden sollte, und stellte die Vertrauensfrage. Sodann wurde eine Tagesordnung angenommen, in der der Regierung das Vertrauen ausge⸗ sprochen und gewünscht wird, sie möge der Kohlennot und der Transportkrise glücklich steuern.
Rußland.
Der Premierminister Fürst Golitzin dementiert der „Ber⸗ lingske Tidende“ zufolge die Gerüchte, wonach die Wieder⸗ eröffnung der Reichsduma weiter aufgeschoben werden würde, und erklärt, er werde persönlich in der ersten Sitzung der Duma erscheinen. Ob ein gemeinsames Arbeiten zwischen Regierung und Duma möglich sei, hänge von der Haltung der Duma ab; er selbst werde sich an das in dem Kaiserlichen
Handschreiben entwickelte Programm halter
. 88 Niederlande. 8 Der Minister des Aeußern Loudon hat den General⸗ staaten in Form eines Weißbbuches die diplomatische Korrespondenz zwischen ihm und den Gesandten Deutschlands und Oesterreich⸗Ungarns im Haag über den verschärften U⸗Bootkrieg zugehen lassen. Wie das „Haager Korrespondenzbureau“ meldet, geht daraus hervor, daß der Minister in Beantwortung der Noten der beiden Mittelmächte sie an die Proteste erinnert, die die niederländische Regierung schon früher gegen Maßregeln erhoben habe, die von englischer und deutscher Seite auf der Nordsee ergriffen worden sind, und darauf hinweist, daß die niederländische Regierung sich jetzt mit umsomehr Grund verpflichtet fühlt, gegen das angekündigte ⸗Boot⸗System Einspruch zu erheben. Die nieder⸗ ländische Regierung könne in der Zerstörung neutraler Schiffe durch die Kriegführenden nur eine Verletzung des Völkerrechts erblicken, ganz zu schweigen von der Verletzung der Gesetze der Menschlichkeit, wenn dies ohne Rücksicht auf die sich an Bord befinden, ge⸗ Die Verantwortung für die etwaige Vernichtung von niederländischen Schiffen in den Gebieten, von denen die Rede sei, und für den daraus folgenden Verlust an Menschenleben würde auf die deutsche Regierung fallen. Die Verantwortung der deutschen Regierung würde besonders schwer sein in den Fällen, in denen die Schiffe durch die feindlichen Kriegsschiffe, die das Untersuchungsrecht ausüben, gezwungen würden, sich in die gefährliche Zone zu begeben.
— Das Marinedepartement teilt mit, daß das Leucht⸗ schiff „Terschellinger Bank“ jetzt in 53 Grad 29 Minuten nördlicher Breite und 4 Grad 17 Minuten östlicher Länge von Greenwich verankert ist.
— Dem Haager „Korrespondenzbureau“ wird von befugter Seite mitgeteilt, daß die deutsche Marine, soweit das noch möglich war, Maßregeln getroffen hat, um die beiden nach Stornoway ausgesandten niederländischen Schlepyp⸗ dampfer, die den von England aufgehaltenen Getreidedampfer „Westerdijk“ abholen sollen, vor Versenkung in der gefährlichen Zone zu schützen.
— Im Haag eingetroffenen Nachrichten zufolge hat die englische Regierung im Prinzip zugestimmt, daß holländische Schiffe, die von Amerika nach Holland fahren, in Zukunft nicht verpflichtet sein werden, einen Hafen in England anzulaufen, sondern statt dessen Halifax oder die Bermudas an⸗ laufen können. Ueber die Schiffe aus anderen Ländern sowie über die von Holland und den Kolonien nach Holland aus⸗ fahrenden wird noch verhandelt.
Amtlich wird mitgeteilt, daß der Kolonialminister tele⸗ graphisch die Nachricht erhalten hat, daß 22 niederländische Dampfer, die in englischen Häfen im Osten festgehalten wurden, die verlangte Erlaubnis zur A usklarierung er⸗ halten haben. “
schieht.
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 12. Februar
Schweden.
Die 1911 eingesetzte Kommission zur Verbesserung der Seeverbindungen zwischen Schweden und Rußland schlägt nach einer Mitteilung des „Svenska Telegrambyran“ in ihrem jetzt eingereichten Bericht eine von Schweden im Einverständnis mit Rußland durch die Staatsbahnverwaltung zu betreibende Dampffährenverbindung zwischen Kapellskär und Baltischport vor. Ueber diesen Vorschlag soll mit Rußland ver⸗ handelt werden.
— Die am Freitag in Stockholm abgehaltene Konferenz der schwedischen Reeder gab, wie „Dagns Nyheter“ meldet, bekannt, daß die schwedische Tonnage ausreiche, um Schwedens notwendige Einfuhr sicherzustellen, unter der Voraussetzung, daß die in den Häfen kriegführender Länder be⸗ findliche Tonnage freigegeben werde und freie Fahrt nach Schweden erhalte, sowie daß die notwendigen Bunterkohlen zu erhalten wären, ohne dabei Fahrten ausführen zu müssen, die nicht den schwedischen Interessen dienten. Eine Abordnung der Reeder gab obige Beschlüsse dem Ministerium bekannt und forderte Maßnahmen, die Schweden die für seine vitalen Inter⸗ essen nötige Tonnage sichern.
Aus London eingetroffenen Nachrichten zufolge läßt Eng⸗ land keine schwedischen Schiffe mehr aus englischen Häfen heraus. Der Dampfer „Tule“ war der letzte schwedische Dampfer, welcher Großbritannien verlassen durfte. “
Norwegen. S
Der norwegische Dampfer „Sortland“ ist, wie „Dagbladet“ meldet, am 8. d. M. Nachts innerhalb der terri⸗ torialen Grenze von zwei englischen Torpedojägern be⸗ schossen worden.
Schweiz.
Der Bundesrat hat am 9. d. M. laut Meldung des „W. T. B.“ nachstehende Note an die Kaiserlich deutsche Regierung gerichtet:
Mit der Note vom 31. Januar d. J. haben Eure Exzellenz im Auftrage der Kaiserlichen Regierung in einläßlicher Weise die Gruͤnde auseinandergesetzt, welche sie zu der Entscheidung führten, alle Be⸗ schränkungen fallen zu lassen, die sie sich vordem in der Verwendung ihrer Kampfmittel zur See auferlegt habe. In der beigegebenen Denkschrift, auf welche die Note wegen der Einzelheiten der ge⸗ planten Kriegsmaßregeln zur Sce Bezug nimmt, wird er⸗ klärt, daß vom 1. Februar 1917 an in bestimmt umgrenzten Sperrgebteten um Großbritannien, Frankreich und Italien herum jedem Seeverkehr ohne weiteres mit allen Waffen entgegen⸗ treten werde, und daß neutrale Schiffe, die die Sperrgebiete befahren, dies auf eigene Gefahr tun. Wenn auch Vorsorge getroffen sei, daß neutrale Schiffe, die am 1. Februar auf der Fahrt nach Häfen der Sperrgebiete waren, während einer angemessenen Frist geschont werden, so sei doch dringend anzuraten, daß sie mit allen verfügbaren Mitteln gewarnt und umgeleitet werden. Neutrale Schiffe, die in Häfen der Sperrgebiete liegen, können mit gleicher Sicherheit die Sperrgebiete noch verlassen, wenn sie vor dem 5. Februar auslaufen und den kürzesten Weg in freies Gebiet nehmen.
Es konnte der Kaiserlichen Regierung nicht entgehen, daß durch diese in der Denkschrift aufgeführten Maßnahmen ein schwerer Ein⸗ griff in das der Schweiz als neutralem Staate nach den Grundsätzen des Völkerrechts zustehende Recht des friedlichen Handels begangen wird. In der Tat bedeutet die Blockade fast aller für die Benutzung durch die Schweiz in Betracht fallenden Häfen eine ernste Gesähr⸗ dung unserer Lebensmittel⸗ und Rohstoffversorgung und unseres über⸗ seeischen Exportes. Auch wenn durch freundschaftliche Verständigung mit der französischen Regierung die Benutzung des Hafens von Cette, der außerhalb der blockterten Zone liegt, exmöglicht wird, sind die Seetransporte in einer Weise eingeschränkt, daß unserer Volkswirt⸗ schaft die empfindlichsten Schädigungen zugefügt werden.
Die von der deutschen Reichsregierung verhängte Seesperre folgt auf eine ganze Reihe von Maßnahmen, durch die im Laufe des Krieges von beiden kriegführenden Teilen in Widerspruch zu völker⸗ rechtlichen und vertraglichen Normen unsere volkswirtschaftliche Be⸗ wegungsfreiheit bereits eingeengt worden ist und gegen welche wir vergebens unsere Stimme erhoben haben. Die Sperre ist unter Iüser Umständen nur um so drückender und folgenschwerer.
Der Bundesrat sieht sich daher gezwungen, gegen die von der Kaiserlichen Regierung angekündigte Blockade und deren Durch⸗ führung, soweit dadurch nach den gemeingültigen Grundsätzen des Völkerrechts Rechte der Neutralen verletzt werden, nachdrücklich Einspruch und Rechtsverwahrung einzulegen und vorab für den Fall, daß die tatsächliche Durchführung der Sperre sich als unpollständig erweisen sollte, alle Rechte vorzubehalten, wenn durch die von Deutschland und seinen Verbündeten angewandten Mittel schweizerische Staatsangehörige und schweizerische Ladung der Vernichtung preisgegeben werden sollten. Der Bundesrat zweifelt im übrigen nicht daran, daß die deutsche Reichsregierung alles tun wird, um den für die Sicherheit der schweizerischen Staats⸗ angehörigen und für das wirtschaftliche Leben der Schwesz aus der Blockade sich ergebenden schwierigen Folgen nach Möglichkeit vorzubeugen.
Eine gleichlautende Note ist der österreichisch⸗ ungarischen Regierung zugestellt worden.
— In einer vom amerikanischen Gesandten am 4. d. M. überreichten Note hatte der Präsident Wilson den Bundes⸗ rat von dem Abbruch der Löö Beziehungen mit Deutschland und von seiner Absicht unterrichtet, für den von ihm nicht erwarteten Fall, daß die Kaiserlich deutsche Regierung die in ihrer Blockadeerklärung auseinandergesetzten Absichten verwirklichen sollte, vom Kongreß die Ermächtigung zur Ver⸗ wendung der nationalen Macht behufs Schutzes der auf dem Meere in friedlicher und legitimer Tätigkeit sich befindenden amerikanischen Bürger zu verlangen. Hieran knüpft die Note die Bemerkung, daß dieses Vorgehen nach der Auffassung des Präsidenten in völliger Uebereinstimmung mit den von ihm in der Botschaft an den Senat vom 12. Januar entwickelten Grundsätzen stehe und daß er daher glaube, es würde die Sache des Weltfriedens fördern, wenn die übrigen neutralen Staaten eine dem Vorgehen der amerikanischen Regierung ähnliche Aktion vorzunehmen für möglich erachten würden. Da der Bundesrat vorgängig seiner definitiven Stellung⸗ nahme zur deutschen Blockadeerklärung mit anderen neutralen Staaten Fühlung nehmen wollte, beschränkte er sich darauf, am 5. d. M. den Präsidenten Wilson hiervon zu verständigen, unterließ aber nicht, ihn schon damals auf die besondere Lage zu verweisen, welche für die Schweizerische Regierung aus der durch Verfassung, Jahrhunderte lange
iger und Königlich Preußischen St
Staaten von Amerika auch
—
*
Tradition und den Willen des Volkes vorgeschriebenen Staats⸗ maxime einer vollkommenen Neutralität geschaffen wird Am 9. d. M. hat der Bundesrat der amerikanischen egierung seine definitive Stellungnahme gegenüber der deutschen Blockadeankündigung in einer Note 5 Kenntnis gebracht, in der er nach Rekapitulation des Inhalts der vorausgegangenen Note, wie die „Schweizerische Depeschenagentur“ folgendes ausführt:
Der Bundesrat kann auch heute nur auf die am 4. August 1914 abgegebene und den Staatsregierungen zur Kenntnis gebrachte Neutralitätserklärung verweisen. Bundesversammlung und Bundesrat haben damals den festen Willen bekundet, in keiner Weise von den Grundsätzen der Neutralität abzuweichen, die dem Schweizeryolk so teuer sind und so sehr seinen Bestrebungen, seiner inneren Einrichtung, seiner Stellung gegenüber den anderen Staaten entsprechen und die die Vertragsmäͤchte vom Jahre 1815 ausdrücklich anerkannt haben. Bundesrat und Bundesversammlung haben deshalb ausdrücklich erklärt, daß die schweizerische Eidgenossenschaft während des ausgebrochenen Krieges mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln ihre Neutralität und die Unverletzlichkeit ihres Gebletes aufrecht⸗ erhalten und wahren werden.
Die Ereignisse während des gegenwärtigen Krieges haben den Bundesrat in seiner Ueberzeugung von der Notwendigkeit der Ein⸗ haltung einer strikten und loyalen Neutzalität bestärkt und den Be⸗ weis geleistet, daß heute wie im Jahre 1815 die Unverletzlichkeit und Unabhängigkeit der Schweiz im wahren Interesse der Politik Europas liegen. Die Schweiz wird an dieser Neutralität festhalten, solange nicht die Unabhängigkeit, die Integrität des Landes, die Lebensinteressen oder die Ehre des Staates verletzt werden. Der Bundesrat darf auch die Aufmerksamkeit des Präsidenten Wilson auf die einzigartig geographische Lage der Schweiz lenken, die von allen Seiten von kriegführenden Staaten eingeschlossen ist und mit Sicherheit zum allgemeinen Kriegsschauplatz werden müßte, sobald sie aus ihrer Neutralität heraustreten würde. So drückend sich daher auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schweiz zufolge der angekündigten Blockade gestalten und so sehr je nach deren Durchführung völkerrechtliche Prinzipien verletzt werden, so kann sich der Bundesrat doch nicht entschließen, dem Präsidenten Wilson in den auf Grund einer anders gestalteten Sachlage von ihm gegen⸗ über der deutschen ö unternommenen Schritten zu folgen.
Der Bundesrat hat sich desbalb darauf beschränkt, gegen die von der Kaiserlichen Regierung angekündigte Blockade und deren Durch⸗ führung, soweit dadurch nach den gemeingültigen Grundsätzen des Völkerrechts Rechte der Neutralen verletzt werden, Einspruch und Rechtsverwabrung einzulegen und insbesondere für den Fall, daß die tatsächliche Durchführung der Sperre sich als unvollständig erweisen sollte, alle Rechte vorzubehalten, wenn durch die von Deutschland und seinen Verbündeten angewandten Mittel schweizerische Staats⸗ angehörige oder schweizerische Ladung der Vernichtung preisgegeben werden sollten.
— Die Schweiz hat, wie „W. T. B.“ meldet, auf An⸗ suchen Deutschlands außer in Frankreich und in den Vereinigten 1 noch die Vertretung der deutschen Interessen in England, Japan und im nicht besetzten Teile Rumäniens übernommen.
— Der amerikanische Botschafter Gerard ist gestern abend in Bern eingetroffen. CCuAe“
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Die griechische Regierung erklärt dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, daß die Entwaffnung beendet sei. Die militärische Kontrollkommission der Verbündeten aber glaubt, daß die Re⸗ servisten noch Waffen und sogar Artillerie besitzen. Die Ver⸗ bündeten widmen der Reservistenfrage, die ein Hindernis für die Aufhebung der Blockade bildet, die größte Aufmerksamkeit. Der französische General hat sogar den Befehl zur Ablieferun der zurückgehaltenen Postsäcke an die griechische Post zurück⸗ gezogen.
Amerika.
Die „Associated Preß“ meldet aus Washington, daß amtlich mitgeteilt werde, es bestehe nicht die Absicht, deutsche Schiffe wegzunehmen. Durch Vermittlung der spanischen Botschaft seien Depeschen nach Deutschland gegangen, betreffend die Rücksichten, die den früheren deutschen Vertretern in Amerika verbürgt würden, und man hoffe, daß sie irgend welche Mißverständnisse in Deutschland betreffs der Haltung Amerikas vollständig beseitigen würden.
Der amerikanische Kriegssekretär Baker veröffentlicht laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Mitteilung:
In den Häfen von Manila und anderen Orten auf den Philippinen, von Colon und Panama ist bemerkt worden, daß deut⸗ che Schiffe Teile ihrer Maschinen entfernt haben und daß anscheinend Vorbereitungen zu ihrer Versenkung getroffen würden. Nur zu dem Zweck, viele Häfen und anderes Schiffahrtszubehör in ihnen zu schützen, sind Schritte getan worden, Schaden zu verhüten, aber keins von vg. Schiffen ist durch die Regierung der Vereinigten Staaten beschlagnahmt worden, und in allen Fällen sind Kapttäne und Mannschaften verständigt worden, daß die Regierung der Vereinigten Staaten keine Beschlagnahme ausspreche, keine Rechte über die Schiffe in Anspruch nehme und das Recht des Kapitäns und der Mannschaft nicht bestreite, das Schiff gebrauchs⸗ unfähig zu machen, falls sie dies für richtig hielten, solange die Zerstörung auf eine Weise geschehe, daß die schiffbaren Gewässer des Hafens nicht gesperrt würden, und daß kein Schade noch Gefahr für andere Schiffahrtseinrichtungen entstehe. Der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland hat das Verhältnis dieser Schiffsbesatzungen zu der Regierung der Vereinigten Staaten nicht geändert oder ihr Recht auf unsere Gastfreundschaft aufgehoben. Die getanen Schritte beschränken sich auf die nötigen Polizeibestimmungen, um Schaden am Besitz anderer und Verstopfung der Hafengewässer zu verhindern.
— Im amerikanischen Senat bekämpfte dem „Petit Parisien“ zufolge der Senator Works die Schritte des Präsdenten Wilson gegen Deutschland und sagte:
Er betone, daß weder ein Privatmann, noch der Präsident, noch der Kongreß berechtigt sei, die amerikanische Nation in den Krieg hineinzuziehen oder ihren Frieden zu gefährden aus irgend einem falschen Gefühl des Mutes, des nationalen Ansehens oder der Würde heraus. Der Redner führte sodann aus, daß die Verantwortung für die Lusitania⸗Tragödie den Vereinigten Staaten zur Last falle, da sie trotzlder Warnung Deutschlands das Schiff mit amerikanischen Bürgern habe abfahren lassen. Gegenwärtig müsse Amerika seine Schiffe und Staatsangehörigen außerhalb der Gefahrzone halten, dis der Krieg beendigt sei.
— Der Ausschuß fürmilitärische Angelegenheiten des Senats hat sich nach einer „Reutermeldung“ zugunsten eines allgemeinen Militärdienstgesetzes ausgesprochen,