1917 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Anordnung hat zu erfolgen, wenn eine regelmäßige Abholung⸗ der Abfälle stattfindet.

Weüeche⸗ im Sinne dieser Verordnung sind kierische Knochen jeder Art, Hornschläuche (Hornzapfen) sowie die Füße von Rindern und Pferden.

§ 2 Der Reichskanzler ist ermächtigt, den Verkehr mit Knochen, auch soweit sie aus dem Ausland oder den besetzten Gebieten eingeführt werden, zu regeln.

Nach näberer Bestimmung des Reichskanzlers sind dem Kriegs⸗ ausschusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, anzumelden und auf Verlangen abzuliefern:

1. Oele und Fette sowie Oel⸗ und Fettsäuren jeder Art, die aus Knochen durch technische Verarbeitung gewonnen sind; 2. afle durch Fettabscheider oder auf andere Weise gewonnenen

Spülwasserfette und Klärschlammfette;

alle in Abdeckereien, Kadaververwertungsanstalten sowie

Anstalten zur Verarbeitung von beanstandetem Fleische an⸗

fallenden Oele, Fette, Oel⸗ und ——

alle mit 35 Dampf oder Lösungsmitteln gewonnenen Oele, Fette, Vel⸗ und Fettsäuren, alle durch Umwandlung aus Rohstoffen j der Art gewonnenen Oel-⸗ und Fertsäuren sowie alle öl⸗ und fettsäurehalsigen Raffinationkrückstände; Wollfett und Tran, ohne Rücksicht auf die Art der Ge⸗

winnung; alle wen Pressung gewonnenen Oele, Fette, Oel⸗ Fettsäuren; 8

. öl., n. öl⸗ ben fettsäurehaltige oder tranbaltige Klär. und eichmassen; alle verdorbenen oder sonst für die menschliche Ernährung nicht geeigneten, ganz oder zum Teil aus kierischen Stoff n hergestellten Konserden, Würste sowie sonstigen Fleisch und Fettwaren, die in gewecblichen oder Handelebetrieben anfallen.

In gleicher Weise sind die aus Knochen bergestellten Futtermittel dem Kriegsausschusse für Ersatzfutter, G. m. b. H. in Berlin, anzu⸗ melden und auf Verlangen abzuliefern.

z v kann die Abli ferungspflicht auf andere fett⸗ altige Stoffe ausdehnen 1 8

Kommt eine Vereinbarung über den Preis nicht zustande, so

wird er durch die höbere Verwaltungsbehörde endgültig festgesetzt. § 4

Der Preis für die nachstebend aufgeführten Oele und Fette darf für 100 Krlogramm Reingewicht einschließlich Verpackung frei Waggon Versandstation nicht übersteigen: bei technischem Knochenfett bei Speiseknochenfett. . bei rohem Klauenöl . . . vlCCCC

Der Reichskanzler kann vorstehende Preise abändern sowie Höchst. preise für Knochen, die im § 3 bezeschneten oder nach § 3 zu be⸗ zeichnenden Stoffe und die daraus gewonnenen Oele, Fetre, Oel⸗ und

ettfäuren festsetzen. 8 Die im 8 1 oder gemäß Abs. 2 festgesetzten Preife sind Höchst preise im Sinne des Gesetzes, beteffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmochung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs Gesetzbl. S 25), vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) und vom 23. März 1916 (Reichs⸗

Gesetzbl. S 183). 5 5

Der Reichskanzler erläßt die Ausführungsbestimmungen. Welch⸗ Babörden ais zuständice Behörden im Sinne des § 1 und welche als hötere Verwaltungsbehörden im Sinne des § 3 Abs. 4 anzusehen and, bestimmt die Landeszentralbehörde. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften der

Wer den Vorschriften des § 1, § 3 Abs. 1 oder 2 oder den auf Grund des § 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 erlafsenen Anordnungen zuwider⸗ handelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geld⸗ strafe bis zu fünszehnbundert Mark bestraft. Neben der Strafe kann auf Etnziehung der Stoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwider⸗ bandlung bezteht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 18

und

2 * .

§ 2

Die Verordnung tritt am 16. Februar 1917 in Kraft; sie tritt an die Stelle der Bekanntmachung über den Verkehr mit Knochen,

Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 13. Aprfl 1916 (Reichs⸗Gesetzdl. S. 276), der Bekanntmachung über Ausdehnung der Vorschriften

diefer Verordnung vom 25. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 409), der Bekauntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über den Ver⸗ kehr mit Knochen ufw. vom 5. Oktober 1916 (Reichs.Gesetzbl. S. 1128), der Bekanntmachungen zur Ergänzung der Bekanntmachung über Aus⸗ dehnung der Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Knochen usw. vom 5. Oktober 1916 (Reichz⸗Gesetzbl. S. 1129) und vom 17. November 1916 (Reichs⸗Gesetzdl. S. 1283). Der Reichs⸗ kanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 15. Februar 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

3

Bekanntmachung, Ausführungsbestimmungen zur Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Knochen, Knochen⸗ erzeugnissen, ins besondere Knochenfetten, und anderen fetthaltigen Stoffen vom 15. Februar 1917 (AReichs⸗Gesetzbl. S. 137). Vom 16. Februar 1917. Auf Grund der §§ 2, 3, 5 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Kmochenerzeugnissen, insbesondere Knochen⸗ fetten, und anderen fetthaltigen Stoffen vom 15. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 137) wird folgendes bestimmt:

§ 1

Wer wöchentlich alle Zufuhren einer Woche zusammen⸗ gerechnet 500 oder mehr Kilogramm Knochen 1 Abs. 3 der Bekanntmachung üher den Verkehr mit Knochen vom 15. Februar 1917 [Reichs⸗Gesetzbl. S. 137]) in Gewahrsam nimmt, ist ver⸗ pflichtet, diese am Sonnabend jeder Woche gerrennt nach Eigentümern und Arten in handelsüblicher Bezeichnung unter Angabe der Menge, des Eigentümers und Lagerungsorts dem Kriegsausschusse für pflanz⸗ liche und tiertsche Oele und Fetie, G. m. b. H. (Knochenstelle) in Berlin anzuzeigen, sofern nicht im Einzelfalle hinsichtlich der melde⸗ pflichtigen Menge eine anderweite Vereinbarung mit der K nochen st. Ue

etroffen ist.

3 Freag. und Wurstkonservenfabriken, Schinkensalzereien, Wurst⸗ fabriken, Kopfausschlächtereien haben die in ihrem Betrieb anfallenden frischen Knochen täglich dem Kriegsausschusse (Knochenstelle) entsprechend den Bestimmungen des Abs. 1 anzuzeigen, sofern nicht im Einzelfall eine besondere Vereinbarung dem Kriegsausschusse (Knochenstelle)

über fortlaufende Zuteilung Gefälles an bestimmte Betriebe ge⸗ über die nach § 1 angemeldeten Knochen

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betreffend

fetthaltigen Stoffen vom 15. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 137) nür stattet. wegen der Verfügung AeSe

jeichneten Betriebe zur an über den Preis nicht zustande, so setzt der Ketegsausschuß

(Knochen

Reichskanzlers zu veranlassen, daß von dem Sesamfgefag⸗ an Knochen ein angemessener Teil den Beinwarenfabriken und ä

Keiegsausschusse für Eesatzfutter nach dessen Vorschriften anzumelden

rückstände zur Herstellung von Gelatine und Leim verwandt werden.

schlach et, ist verpflichtet,

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snebesondere Knochenfetten, und anderen

nochen, Knochener, eugnissen, Zustimmung des Kriegeausschusses (Knochenstelle) ge⸗

Der Kriegeausschuß (Knochenstelle) hat sich auf Anfrage b 88 8 h.Megn⸗ unverzüglich nach Empfang

mit

Auf sein Verlangen sind die Knochen dem von ihm be⸗ erarbeitung zuzulelten. Kommt eine Ver⸗ telle) diesen endgültig fest.

Der Keiegsausschuß (Knochenstelle) hat nach näherer Weisung des

nlichen Betrieben zugeführt wird. Nach erfolgter Entfettung sind sämtliche Mengen Knochen, Knochenschrot und Knochenrückstände, soweit sie nicht nach vorstehender Bestimmung den Beinwarenfabriken zuzuweisen sind, dem

und zur Verfügung zu sellen. Die bet der Entsettung von frischen Kaochen anfallende Leimbrühe ist sofort haltbar einzudicken und dem Kriegsausschusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette (Knochen⸗ stelle) zur Verfügung zu stellen. Den Preitz für entfettete Knochen, Knochenschrot, Knochenrück kände und Leimbrübe setzen der Krfegs⸗ ausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette und der Kriegs⸗ ausschuß für Ersatzfutter gemeinsam fest. Der Krieosausschuß für Ersatzfutter hat nach näherer Weisung des Reichskanzlers zu veran⸗ lassen, daß eine angemessene Menge entfetteter Knochen und Knochen⸗

Wer gewerbsmäͤßig Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen oder Schweine auf Verlangen des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Gele und Fette (Knochenstelle) die anfallenden frischen Knochen den von diesem bezeichneten Stellen unmittelbar zuzuleiten. Das Verlangen des Kriegsausschusses ist auf dessen Er⸗ suchen durch die Gemeinde öffentlich bekannt zu machen. Knochen, die mit der Fleischration im regelmäßigen Kleinverkauf an die Be⸗ völkerung abgegeben werden, fallen nicht unter diese Bestimmung. Die Preisbestimmung erfolgt nach § 2 Abs. 1 Satz 4.

Koochen verarbeitende Betriebe, in denen aus Knochen Oele, Fette, Oel⸗ oder Fettsäuren gewonnen werden, haben diese waggon⸗ weise jedesmal dann dem Kriegsausschusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette unter Einsendung größerer versiegelte Proben und Unterfuchungsbescheinigungen anzubieten, wenn diese Menge in der Fabrikation angefallen ist. In der Fabrikation anfallendes Knochen⸗ speisefett, Klauen und Knochenöl muß dereits bei Mengen von 100 Kilogramm netito angeboten werden.

Der virr hat sich unverzüglich nach Empfang des An⸗ gebots (Abs. 1) zu erklären, ob er die Ware übernehmen will. Gebht binnen 10 Tagen nach Absendung des Angebots eine Erklärung nicht ein oder erklärt der K iegsausschuß, daß er die Ware nicht übernehinen will, so erlischt die Lieferungepflicht. Erklärt der Kriegsaus schuß, die angebotene Ware übernehmen zu wollen, so ist sie auf sein Verlangen an die von ihm aufgegebene Adresse zu verladen.

§ 5

Betriebe, bei denen Stoffe der im § 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 oder gemaöß Abs. 3 der Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Enochenerzeugnissen, insbesondere Koochenfetten, und anderen fett haltigen Sioßsen vom 15. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 137) bezeichneten Art vorhanden sind, gewonnen werden oder abfallen, sind verpflichtet, die Stoffe dem Kriegsausschusse für pflanzliche und tterische Oele und Fetie jedesmal dann anzubieten, wenn die vor⸗ handene Menge mindesters 100 Kilogramm beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine besondere Vereinbarung mit dem Kriegsausschuß über fortlaufende Lieferung der Stoffe getoffen ist. sHen Persäphgen des 84 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung⸗ 1 6 n 66

Knochen verarbeitende Betriebe, in denen aus Knochen Futter⸗ mittel e, e werden, haben am Sonnabend jeder Woche die vorhandenen Futtermittel getrennt nach Eigentümern und Arten unter Argabe der Menge, des Herstellun orts, des Gehalts an Roh⸗ protein usw., vderdaulschem Protein, Pboapborsäure dem Kriegs⸗ ausschusse für Ersatzfatter, S. m. b. H. in Berlin anzubieten. Dem ersten Angedot einer jeden b sind größere verstegelte Proben und ntersuchungtbeschehrigungen deizufügen. 16“ G tür Ersatzfutter hat sich unverzüglich nach Empfang des Angebots (Abs. 1) zu erklären, ob er die Futtermittel übernehmen will. Geht dinnen 14 Tagen nach Absendung des An⸗ gebots eine Erklärung nicht ein oder erklärt der Kriegsausschuß, daß er die Futtermittel nicht übernehmen will, so erlischt die Lieferungs⸗ pflicht. Erklärt der Kriegsausschuß, die Futtermittel übernehmen zu wollen, so sind sie auf sein Verlangen an die von ihm aufgegebene Adresse zu verladen. 8

Die Bestimmungen treten am 16. Februar 1917 in Kraft. Sie treten an die Stelle der Bekanntmachungen, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinder⸗ füßen, Hornschläuchen vom 2., 25. Mai und 5. Oktober 1916 (Zentral⸗ blatt für das Deutsche Reich S. 103, 114 und 311). Berlin, den 16. Februar 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

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5

1XAXAXX“ Auf Grund des § 1 der Verordnung vom 23. September 1915 über Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist dem Maler Louis Curt in Gößnitz der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt. Ronneburg, den 12. Februar 1917. Herzogliches Landratsamt. Lemke.

8 9

Die von heule ab zur Ausgabe gelangenden Nummern

28 und 29 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer 28 unter 1 Nr. 5708 eine Bekanntmachwng über Druckfarbe, vom 15. Februar 1917, und unter 1 Nr. 5709 eine Bekanntmachung über Druckfarbe, vom 16. Februar 1917. Nummer 29 unter b Nr. 5710 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, insbesondere Knochenfetten, und anderen fetthaltigen Stoffen, vom 15. Februar 1917, unter * Nr. 5711 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zur 1gee. über den Verkehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, insbesondere Knochenfetten, und anderen fetthaltigen Stoffen vom 15. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 137), vom 16. Februar 1917, und unter

während des Krieges, vom 15. Februar 1917. Berlin W. 9, den 16. Februar 1917. Krüer.

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6

Nr. 5712 eine Bekanntmachung über Wohlfahrtspflege

König reich Pr. en sen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordenflichen Professor Dr. Hug Selter in Leipzig zum ordentlichen Professor in der med zinischen Fakultät der Universität in Königsberg zu ernennen un dem Militäroberpfarrer des XV. Armeekorps, Konsistoria rat Paul Walther in Straßburg den Charakter als Geheim Konsistorialrat zu verleihen. 8 Seine Majestät der König haben Allergnädlast geruh den Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen den Direktoren Dr. Feiler, Realschule in Burtehude, Dr. Hawis horst, Kaiser Friedrich⸗Schule (Realschule nehst Realprogyn nasium) in Ems, Dr. Stodte, Realprogymnasium in Straus berg, Dr. Görnemann, Realschule in Havelberg, Dr. Muller Realprogymnasium i. E. in Neusalz O. S., Dr. Wuttge, Städtisches Lyzeum in Wesel, Langbehn, Städtisches Lyzeum in Culm, und Koulen, Städtisches Lyzeum in Oberursel.

8

Justizministerium.

Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Klapp in Bed Wildungen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pensie erteilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Recht anwalt, Justizrat Milde bei dem Amtsgericht in Tarnowitz und der Rechtsanwalt Knöbel in Gronau bei dem Amts⸗ gericht in Ahaus. 1

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Paul Fuhrmann aus Berlin Schöͤneberg hei dem Landgericht II in Berlin, der Rechtsanwalt Ehrentreis aus Mühlberg a. E. bei dem Amtsgericht in Liebenwerda, der Gerichtsassessor Dr. Kohn bei dem Amtsgericht und dem Land gericht in Gleiwitz und der Gerichtsassessor Brix bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Lyck.

8

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Uebertragen ist: dem Regierungs⸗ und Baurat Prier, bisher Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 1 in Cöln⸗Dent die Verwaltung des Eisenbahnbetriebsamts 2 in Cöln und dem Regierunasbaumeister des Eisenbahnbaufachs Conrad bisher Varstand des Eisenbahnbetriebsamts 2 in Cöln, die Ver waltung des Eisenbahnbetriebsamts 1 in Cöln⸗Deutz.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der Charakter als Professor ist verliehen worden da Oberlehrern: Becker, Gymnasium in Quedlinburg, Michele Friedrich Wilhelm⸗Schule (Gymnasium nebst Realschule i Eschwege, Kopf, Comeniusschule (Realschule) in Berlin⸗Schün⸗ berg, Jansen, Gymnasium nebst Oberrealschule in Neuma Dr. Pritzel, Realgymnasium in Berlin⸗Lichterfelde, Rade bold, Städtisches Gymnasium in Dortmund, Gries, an eim staatlichen höheren Lehranstalt (nach Windhuk beurlauhz er mann, Progymnasium in Malmedy, Haunerload Hymnasium in Dorsten, Dr. Kirchberger, Leibniz⸗Obe realschule in Charlottenburg, 1

Hamborn, Scherer, Kronprinz Friedrich Wilhelm⸗Gymnefum in St. Wendel, Dr. Schultz, Oberrealschule I in Crfcch Dr. Müller, Friedrich Wilhelms⸗Realgymnasium in Steumn Wermwach, Königin Luise⸗Gymnasium in Zaborze, v. ölkaet Oberrealschule in Cottbus, Täger, Friedrichschule Kem gymnasium nebst Realschule) in Luckenwalde, Lic. Brandes Gymnasium in Clausthal, Sassenfeld, Gymnasinm u

Barlen, Fichterealschule in Berlin⸗Schöneberg, Habenicht Gymnasium Corvinianum in Northeim, Heinz, Gymugfum̃n in Bochum, Theel, Berlmisches Gymnasium zum grauen Roim in Berlin, Wilcke, Lessing⸗Gymnasiumin Berlin, Müller Jhnn- schule II in Hannover, Conradt, Gymnasium in Pr. Stuomm Faubel, 11. Realschule in Berlin, Dr. Wolb e, Fichtr⸗en schule (5) in Berlin, Dr. Hollstein, Realgymnastum i Cassel, Dr. Gruner, Realgymnasium in Berlin⸗Errmemh Dr. Kunze, Falk⸗Realgymnasium in Berlin, Dr. Karaut⸗ Jahn⸗Realgymnasium in Berlin⸗Lichtenberg, Dr. Sooe⸗ Königstädtische Oberrealschule in Berlin, Ullrich, Eremafum in Gr. Strehlitz, Dr. Köhler, Gynasium nebe Uan progymnasium in Limburg, Dr. Schrohl, Domschule 1- nasium nebst Realschule) in Schleswig, Dr. 2 ürna Viktoria⸗Gymnasium in Potsdam, Dr. Greiner, Paussan Realgymnasium in Berlin⸗Steglitz, Dr. Gaedice⸗ 18 realschule II in Berlin⸗Wilmersdorf, Sasse, 8. nasium in Wipperfürth, Pickert, Gymnasium in A

dorn, Dr. Schober,

Comenius Gymnasium in Lssn. Kirchhoff, Realgymnasium in Essen, Zimmermum Gymnasium in Münstereifel, Kröning, Nealgremafsumän Bromberg, Schliebs, Oberrealschule in Halberkant 8 Brües, Gymnasium in Meseritz, Buchholz, Gerefsim Demmin, Weißker, Oberrealschule in Zeitz, Ascheh gymnasium nebst Gymnasium in Leer, Bock, Friedrichs⸗Ke ser in Königsberg i. Pr., Moebius, Gymnasium amn I Schnura, Realgymnasium in Bromberg, Dr. Schors⸗ br nasium in Jülich, Hinz, Oberrealschule in Alenstem., Bergau, Städtische Oberrealschule in Königeberg e Dr. Masch, Realgymnasium in Aachen, Mor Leni hnea Kronprinz Friedrich Wilhelm⸗Gymnasium in Si Pcat Schneider, Hohenzollern⸗Gymnasium in Düsseldun, Sersd- mann, evangelische Realschule II in Breslau, Mohr, 5 Viktoria⸗Gymnasium in Posen, Heer, Progymmnaftum. 2— 8 tingen, Gleichmann, Schiller⸗Gymnasium in Gümehr 1 Hübinger, Auguste Nitktoria⸗Gymnasinm in soehe Viereck, Gymnasium in Stargard i,. Pomm., Sreus * nasium Realgymnasium in Mülheim (Feuchr, a Schiller⸗Gymnasium in Cöln⸗Ehrenfeld, Schro. vder g gymnasium in Swinemünde, Dr. Felbpausch, Cbegg in Gelsenkirchen, Aym anns, Realgymnasium in Agtee Neuenahr, Holtschmibt, Gymnasium in Kemmen ag Kießling, Humboldt⸗QOhberrealschule in Betlim. Dr. Re k en „Hberrealschule Norb in Elherfein arike, Städtisches Gymnasium nehst Realgvmnfumee 8. Hestnhsss, NRealgymnasium in Oberhausen. Wng Wöhler⸗Realgymnasium in M., Dr. Mr Realgymnasium in gede in Wüten, Br. Schulz⸗

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Fegesunr a.

Banneht, Gymnastum. netc

troffen ist. 82 ½ 25 Knochen ist unbe der Vorschrift er den

sowie jede Verarbestung von 8 lch 8 1 Abf. 1 Satz 2 der Verordnung ü

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1 schule iu Sollugen, Poßnet, POberrealschu Bohla, Sberrealschule DHortmund, Ob⸗

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ünster,

Tholen, Realgymnasium in

Emmerich, Dr. Müller, Gymnasium in Friedeberg N.⸗M,

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5 8 Fan fafeun. 8 Kirchen, Mager, Reulgummee

in Dusdhhadm

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r Kreuzgasse in Cöln, Dr. Storch, Gymnasium nebst Real⸗ mnasium in Brandenburg a. H.,

deascs in erlin⸗Lankwitz, ürer⸗Oberrealschule

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aitz, Domgymnasium in Magdeburg, innasium in Pasewalk, Simolick,

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ülmeier, Realprogymnasium

8 ötteritz, Städtisches Lyzeum in Merseburg, Dr. Traub mooldtschule, städtisches Lyzeum in Frankfurt a. M., Fels ch, ktoriaschule,

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ben usw. ist erledigt.

ihändler Friedrich Spelthahn in Stralsund, Badenstraße

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prene Zinkgraf, in Hemelingen, Ludwigstraße 72, ist auf

üund

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ichs Gesetzbl. S. 503 ff), jeder Handel mit, Nahrungs⸗

2

ꝛtthias⸗Gymnasium in Breslau, Dr. Trusen, Gymnasium Wernigerode, Dr. Sauermann, Gymnasium in „Bruhn, Luisen⸗Gymnasium in Berlin,

üig's Obft, für welches der Höchstpreis 17 1,50 für das Pfund gefordert hatte. Stralsund, den 8. Februar 1917.

.

eogruppe Kronprinz,

in Bromberg, in Hameln,

Neukölln, Leuchtenberger, Gymnasium zalz, Gymnasium nebst Oberrrealschule Döhrmann, Realgymnasium nehst Gymnasium in ber, Dr. Hanssen, Oberrealschule II in Kiel, r. Küchler, Realgymnasium in Kiel, Dr. Kania, Friedrichs⸗ ralgymnasium in Betlin, Dr. Lohre, 10. Nealschule in lin, Dr. Ahl, Oberrealschule II in Kiel, Karl Becker, dwigs Gymnasium nebst Realgymnasium i. E. in Saar⸗ licen, Dr. Hartenstein, Gymnasium in Münden, sr. Moericke, Paulsen⸗Nealaymnasium in Berlin⸗ teglit, Dr. Ziertmann, Oberrealschule in Berlin⸗ teglis, Müller, Friedrichs Nealgymnasium in Berlin,

Steinbacher, König Friedrichschule (Nealgymnasium in riebrichshagen, Dr. Bernatzky, Gymnasium in Ratibor, oppe, Bismarckschule (Nealgymnasium nebst Oberrealschule) Hannover, Dr. Riedel, Oberrealschule in Erfurt, Rehbein, umnasium in Prenzlau, Tronnier, Bismarckschule (Realgym⸗ ium nebst Oberrealschule) in Hannover, Labs, Gymnasium in slin, Fren kel, Oberrealschule an der Lutherkirche in Hannover, och, Stadtgymnasium in Halle, Fuhlrott, Gymnasium in pbnik, Schweig, Städtisches Gymnasium in Dortmund, ansen, Kaiser Karl⸗Schule (Realgymnasium nebst Realschule) Itehoe, Schrader, Gymnasium in Rheine, Dr. Vezin, ralgymnastum in Hechingen, Dr. Klimke, Gymnasium in agan, Schneider, RNealgymnasium in Uelzen, Dr. Laubach, Realgymnasium in Cöln⸗Deutz, See⸗ ldt, Gymnasium nehst Realgymnasium in Kolberg, etrus, Städtisches Gymnasium nebst Realgymnasium in seldorf, Dr. Kohbrok, Gymnasium nebst Realgymnasium

Altona, Ecke, Realgymnasium in Nordhausen, Maas, mnasium ltona,

in Dorsten,

3 Hammer, Oberreals i Löschhorn, b

1 Bismarck⸗Gymnasium in Berlin ilmersdorf, Hohn, Oberrealschule 8 Fürstenwall Düsseldorf, Riecke, Realgymnasium in Langenberg „Thiele, Goethe⸗Gymnasium in Hannover, Seege⸗ echt, Humboldt⸗Oberrealschule in Berlin⸗Tegel, ööckerath, Städtisches Gymnasium nebst Realgymnasium in

en H., Pinkernelle, Gymnasium Dr. Briesemeister, Gymnasium nebst Kolberg, Grabau, Realgymnasium in Dr. Kalbfleisch, Kneiphöfisches Gym⸗ Königsberg i. Pr., Dr. Huth, Albrecht erreals in Neukölln, Ostwald, Gym⸗ ium in Thorn, Geßner, Albrecht Dürer⸗Oberreal⸗ lle in Neukölln, Rahlfs, Oberrealschule in Wilhelmshaven

Lörcher, Stadtgymnasium in Halle, Schlegel, mnasium in Hagen, Nolte, Oberrealschule II in Cassel, Karow, Real⸗ S Klosterschule in Il⸗ Haarmann, Realschule in Dortmund, H offmann,

Neuhaldensleben,

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Myslowitz, ¹ w Propp, Kaiser nebst Realschule) in Itzehoe, Healp. , in Goch, von den Benken, nastum Carolinum in Osnabrück, Dr. Gärtner, Fichte⸗ chule in Berlin⸗Schöneberg, Peters, Königin Luise⸗ städtisches Lyzeum und Oberlyzeum in Cöln, Städtisches Dorotheen⸗Lyzeum in Berlin, Klohß, Städtisches Luisen⸗Lyzeum in Berlin,

Schule (Realgymnasium

städtisches Lyzeum und Oberlyzeum in Danzig, ing, Städtisches Lyzeum in Buer, Scheidt, Königin e⸗Schule, städtisches Lyzeum und Oberlyzeum in Cöln und Hellmanns, Königliche Luisenstiftung in Posen.

Seine Majestät der König haben Allergnädiast geruht: vorgenannten Professoren sowie den Professoren Dr. llwo am Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium in Hannover und

rack am Realgymnasium nebst Realschule in Elbing den m der Räte vierter Klasse zu verleihen.

8 em Oberlehrer Dr. Goette am Fichte⸗Gymnasium in „Wilmersdorf ist der Charakter als Professor verliehen

Bekanntmachung. Meine Bekanntmachung vom 28. März 1916 in Nr. 79 des ichsanzeigers“ vom 1. April 1916 wegen Fernhaltung des Kaufmanns rian Borzestowski aus Karthaus vom Handel mit Kolonial⸗

Karthaus, den 9. Februar 1917. Der Landrat: Simon.

Bekanntmachung. Auf Grun 1 Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 inhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird dem

5, der Handel mit Obst untersagt, weil er für minder⸗ für das Pfund be⸗

Bürgermeister und Rat. Gronow

Der Betriebsleiterin des Bäckermeisters Holzkemper, Ida

d der Verordnung des Bundes ats vom 23. September 1915, fend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel

Genußmitteln untersagt worden. 8 ung hat die Betroffene zu tragen. Achim, den 15. Fehruar 1917.

Der Königliche Landrat.

Die Kosten der Ver⸗

von Bonin.

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Richtamtliches.

Deutsches Reich. Preußten. Berlin, 17. Februar 1911. Seine Majestät der Kaiser und König sandle ich des Erfolges bei Ripont dem Oberbefehlshaber

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felgend. Tele J8 9 Führer und Truppen, die beim gestrigen Argriff in de Champo ne sich durch planbolle Durchführung ausgezrichnet und bewährt häaben, spreche Ich Meine Anerkennung und Meinen Pank aus. Im Zusammenwirken aber zu demselben Ziel lag dieser, Uegt jeder Erfolg.

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„Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung: vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen Sitzungen. 8

An Stelle des Königlich bayerischen Bezirksamtsmanns Hamm ist der Vorsitzende der Reichszuckerstelle, Ober⸗ regierungsrat Tenge, zum Vorsitzenden des auf Grund des 8 3 der Bekanntmachung über die Herstellung von Süßigkeiten vom 30. Dezember 1915 (Reichsanzeiger Nr. 308) errichteten Beschwerdeausschusses bei der Zuckerzuteilungsstelle für das deutsche Süßigkeitengewerbe ernannt worden. Briefe an den Vorsitzenden des Ausschusses sind künftig nach Berlin SW. 19 Lindenstr. 51/53, zu richten.

88

Auf Einladung der Obersten Heeresleitung ist eine spanische Offiziersabordnung in Berlin eingetroffen. An ihrer Spitze steht der General Ruiz de Santiago, der als Chef der Artillerieabteilung im spanischen Kriegsministerium als bester Kenner des artilleristischen Gebietes großes Ansehen genießt. In seiner Begleitung befinden sich der Oberstleutnant im Generalstab Carlos Espinoza da los Monteros, der Artilleriehauptmann José Gener und der Ingenieurhauptmann Pedros Maluenda. Die spanischen Offiziere, die vom Generalfeldmarschall von Hindenburg und dem General Luden⸗ dorff empfangen wurden, begeben sich zunächst nach Belgien und dann auf den westlichen Kriegsschauplatz. 1“

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Die schwedische Presse meldete anfangs dieses Monats, er schwedische Dampfer „Edda“ wäre am 29. Januar 1917 vor der norwegischen Küste von, einem deutschen Unter⸗ seeboot versenkt worden. Er fuhr mit Kohle von Seaham nach Halmstad. Die Versenkung wäre auf ein Versehen oder auf einen Uebergriff zurückzuführen. Daozu wird durch „W. T. B.“ festgestellt, daß die „Edda“ laut Chartervertrag verpflichtet war, nach Löschung der Kohlen stad von Karlskrona nach England zurückzukehren.

8 Zur Durchführung und Vereinheitlichung der gesamten Hinterbliebenenfürsorge sind im Laufe des vergangenen Jahres in fast allen Städten und Gemeinden amtliche Für⸗ sorgestellen errichtet, die sich der Kriegshinter⸗ bliebenen mit Rat und Tat annehmen. Das Kriegeministerium hat einen Leitfaden herausgegeben, der das auf dem Gebiete der Hinterbliebenenversorgung und sozialen Fürsorge für die amtlichen Fürsorgestellen Wissensweri⸗ enthält. Er ist den Fürsorgestellen bereits zugegangen. Ferner werden von jetzt ab alle Erlasse und Be⸗ stimmungen, die für die Kriegshinterbliebenen von all⸗ gemeinem Werte sind, in den „Amtlichen Mitteilungen für kriegsbeschädigte oder versorgungsberechtigte Militär⸗ personen und für Hinterbliebene von Heeresangehörigen“ veröffentlich. Die „Amtlichen Mitteilungen“ erscheinen in zwangloser Reihefolge als Beihefte der vom Kriegs⸗ ministerium herausgegebenen Zeitschrift, Anstellungs⸗Nachrichten“, die sämtlichen Fürsorgestellen zugestellt wird und dort eingesehen werden kann.

Das Kriegsministerium hofft, auf diese Weise dem be⸗ rechtigten Wunsche der Kriegshinterbliebenen auf Beistand und Raterteilung nach Möglichkeit entgegen zu kommen. Der⸗ artige Anliegen sind zunächst an die amtliche Fürsorge stele des Wohnortes zu richten. Diese Stelle gibt auch Auskunft über Annahme von Kindern an Kindesstatt, Unterbringung von Kindern in Pflege und Uebernahme von Kriegspatenschaften für Kriegerwaisen.

Als Vermittlungsstelle der gesamten sozialen Kriegshinter⸗ bliebenenfürsorge dient der Arbeitsausschuß der Kriegerwitwen⸗ und Waisenfürsorge in Berlin W. 30 (Münchener Sraße 49), der jederzeit über Fragen der sozialen Fürsorge nähere Aus⸗ kunft erteilt.

Die „Anstellungs⸗Nachrichten“ dienen im übrigen der Zivilversorgung der Offiziere und Kapitulanten und der Berufs⸗ fürsorge für Kriegsbeschädigte. Sie gehen deshalb auch allen Truppenteilen, Lazaretten, Bezirkskommandos und den Kriegs⸗ beschädigtenfürsorgestellen zu, wo sie gleichfalls eingesehen werden können. Durch die Post bezogen kostet die Zeitschrift 2 vierteljährlich.

Bayern.

Seine Majestät der König empfing gestern den außerordentlichen Botschafter Seiner Majestät des Kaisers und Königs Karl, den ungarischen Minister⸗ präsidenten a. D. Grafen Khuen Hedervary, der von dem Legationsrat Kämmerer Grafen Bukuwky begleitet war, in feierlicher Audienz, der der Staatsminister Graf von Hertling beiwohnte. Der Botschafter überreichte hierbei ein Handschreiben Seiner Majestät des Kaisers. Unmittelbar anschließend wurde Graf Khuen von Ihrer Majestät der Königin empfangen. Mittags fand bei Ihren Majestäten ein Mahl statt, zu dem der Botschafter mit seinem Begleiter, ferner der österreichisch⸗ungarische Gesandte Graf von Thurn und Valsassina mit den Herren der österreichisch⸗ungarischen Gesandtschaft, der Staatsminister Graf von Hertling, der Staatsrat von Loeßl sowie das Gefolge geladen waren.

B

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

B.“ meldet,

* ö Kriegsnachrichten. Die Kämpfe der Kronprinzen⸗Armee bei Riponkt Die Kämpfe süblich von Ripont spielten sich auf dem gleichen Gelände ab, wo Joffre im Herbst 1915 abertausende seiner Soldaten in nutzlosen Angriffen opferte. Mit ihrem kühnen Sturmangriff am 15. Februar haben die deutschen Truppen die Franzosen auf der Höhe 185 aus einem nahezu 1000 m tiefen und über 2 ½ km breiten Grabensystem eworfen, das die Franzosen seit dem 25. September 1915 ehaupteten und mit allen Erfahrungen der Feld⸗ befestigungen und Nahkampfmitteln aller Art außergewöhulich stark ausgebaut hatten. Außer einer großen Anzahl an Ge⸗ fangenen, Toten, Verwundeten und Maschinengewehren büßte er Franzose sehr wichtige Beobachtungsstellen ein. Mit dem anbrechenden Tage nahmen die deutschen Geschütze die Arbeit auf. Bei herrlichem klarem Wetter leiteten Fliegergeschwader und Beobachter der Artillerie und Minenwerser das deutsche Feuer, das bis ins Kleinste vorbereitet, in kurzer Zeit die feind⸗ lichen Stellungen in Trümmer trommelte und erfolgreich die französische Artillerie niederrang. Die französischen Drahtverhaue wurden weggefegt, Unterstände von schweren Granaten und Minen durchschlagen und ganze Krabenabschnitte zermalmt. Mit den an⸗ gesetzten Sekunden verließen die deutschen Sturmwellen die Gräben und überrannten in unwiderstehlichem Anprall vier Linien der französischen Stellung. An einzelnen Punkten wurde mit Hand⸗ granaten, Bajonett und Kolben erbittert gerungen. Ab⸗ geschnitten, durch das deutsche Feuer dezimiert, verschüttet in Gräben und Unterständen mußten sich die Franzosen gruppen⸗ weise ergeben. Bei dem vollen Ersolge der exakten Feuer⸗ vorbereitung waren die deutschen Verluste gering. Französische Gegenangriffe, die am Abend und am folgenden Morgen zur Wiedereroberung der verlorenen Höhe vorgetragen wurden, brachen unter schwersten feindlichen Verlusten zusammen. (W. T. B.)

Berlin, 16. Februar, Abends. (W. T. B.) Von keiner Front sind besondere Ereignisse gemeldet. Großes Hauptquartier, 17. Februar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. An der Artois⸗Front und im Somme⸗Gebiet, be⸗ sonders auf beiden Ufern der Ancre, erreichte der Artilleriekampf beträchtliche Stärke. An mehreren Stellen wurden englische

Erkundungsabteilungen, süblich von Miraumont ein nach Trommelfeuer einsetzender stärkerer Angriff abgewies

Heeresgruppe Kronprinz. An der Aisne, westlich von Berry au Bac, und in der Champagne, südlich von Ripont, schlugen franzö⸗ sische Vorstöße fehl. S 8

Unsere Fliegergeschwader bewarfen wichtige Anlagen hinter der feindlichen Front ausgiebig mit Bomben. An der Somme flogen mehrere Munitionslager der Gegner in die its Knall und Erderschütterung waren bis St. Quentin wahrnehmbar. 8 1

8 Oestlicher Kriegsschauplatz.

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Bei Illuxt, südwestlich von Luck, bei Zborow, südlich von Brzezany und südwestlich von Stanislau, scheiterten russische Unternehmungen.

3 Front des Generalobersten Erzherzog Joseph.

Auf den Höhen nördlich des Ojtoz⸗T

seit Morgengrauen Kämpfe entsponnen. 8

Bei der

Heeresgruppe des Generalfeldmar von Mackensen.

Mazedonischen Fron hat sich die Lage bei geringer Gefechtstätigkeit nicht g.

und an der

ändert

Der Erste Generalquartiermeister. 8 Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 16. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Nördlich von Dorna Watra wurde ein russischer An⸗

griff durch Sperrfeuer vereitelt, an der Bystrzuca Solot⸗ winska ein feindlicher Patrouillenvorstoß abgewiesen.

Italienischer Kriegsschauplatz. Nichts zu melden.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Ein französisches Regiment mit Artillerie griff vo Korca aus die westlich dieses Ortes stehenden österreichisch⸗ ungarischen Grenzjägerkompagnien und Albanerformationen an. Unsere Truppen gingen, ohne es auf ein schärferes Gefecht an⸗ kommen zu lassen, auf ihre Höhenstellungen zurück. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

1

8

ABulgarischer Bericht. 8

Sofia, 16. Februar. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 16. Februar. Mazedonische Front. Nördlich von Bitolia, in der Gegend von Moglena und auf dem rechten Ufer des Wardar spärliches Feuer der Artillerie, Minenwerfer, Maschinengewehre und der Infanterie. An der übrigen Front ziemlich schwache Artillerietätigkeit. 8

Ein Zug .eg e Infanterie, der gegen unsere Stellungen westlich von Gewgheli vorzugehen versuchte, wurde durch Gewehrfeuer und Bomben unserer Truppen Frit 8 ap

n der Aegäischen Front beschossen seindliche Schiffe

einzeln und ohne Ergebnis die West⸗ dn⸗ vlain 9 Mhe-

busens von Kawalla.