Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Selbstahholer anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.
Einzelne ummern kosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles 3 Deutsches Reich. ennungen ꝛc. “ kitteilung, betreffend Ueberreichung des Beglaubigungs⸗ schreibens des neuernannten Großherzoglich luxemburgischen Geschäftsträgers. ekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Ver⸗ ordnung über Rohtabak. ekanntmachung, betreffend den Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums. etanntmachung, betr. Liquidation britischer Unternehmungen. andelsverbote. inzeige, betr. die Ausgabe der Nr. 1 des Reichs⸗Gesetzblatts.
3 Königreich Preußen.
nennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
ekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung fran⸗ zösischer bezw. britischer Unternehmungen.
zufhebung eines Handelsverbots und Handelsverbote.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Beamten der Reichseisenbahnverwaltung en Charakter als Rechnungsrat zu verleihen: dem Betriebs⸗ genieur Berst in Bischheim, dem Oberbahnhofsvorsteher Fressel in Rieding, dem Eisenbahnobersekretär Franz in gtraßburg, dem Eisenbahnobersekretär Kiesling in Straß⸗ erg; FEisenbahnobersekre VPhllipp. lererin Straß urg, dem Eisenbuhnobersekretär Rihm in Metz, dem Eisen⸗ ahnobersekretär Steuerwald in Straßburg und dem Eisen⸗ ahnobersekretär Wetzler in Straßburg.
9
Der neuernannte Großherzoglich luxemburgische Geschäfts⸗ äger, Staatsrat Dr. Ernst Arendt hat dem Staatssekretär es Auswärtigen Amts am 28. v. M. sein Beglaubigungs⸗ reiben übergeben.
Bei der Reichsbank sind ernanntt; der bisherige Vorsteher der Effektenbuchhalterei des Kon⸗ rs der Reichshauptbank für Wertpapiere, Rechnungsrat chwengberg in Berlin zum Ständigen Vertreter des Hirektors des Kontors der Reichshauptbank für Wertpapiere; der bisherige Kassier bei der Reichshauptbank, Rechnungsrat ranz Schulz in Berlin zum Assistenten des Direktors des ontors der Reichshauptbank für Wertpapiere; der bisherige Oberbuchhalter bei der Reichshauptbank, kechnungsrat Südhaus in Berlin zum Vorsteher der Effekten⸗ nchhalterei des Kontors der Reichshauptbank für Wertpapiere.
1 Bekanntmachung, etreffend Aenderung der Ausführungsbestim⸗ Sungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak.
Vom 30. Dezember 1916.
Auf Grund des § 3 Abs. 2, §§ 12, 13 der Verordnung ber Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1145) stimme ich: 1 8
1 1““ 1““ 1I
Die Ausführungsbestimmungen vom 10. desetzbl. S. 1149) zu der Verordnung über lat geänden. 8
1. 8 3 erhält folgende Fassung:
Tabak, dessen Erwerb einem Hersteller von Tabakerzeugnissen estattet wird, darf nur entsprechend den Weisungen der deutschen eentrale für Kriegslieferungen von Tabakerzeugnissen, Sitz Minden Westfalen, verarbeitet werden. Solange die Zentrale keine andere Leisung erteilt, haben Hersteller von Tabaker eugnissen von ihrer onatlichen Erzeugung für die Zentrale ebensoviel zur Verfügung zu alten, wie sie im Durchschnitt der Monate Oktober, November und dezember 1916 an die Zentrale zu liefern hatten. Die zur Verfügung haltenden Mengen betragen indessen mindestens den nachstehenden nteil der im Januar 1917 hergestellten Mengen:
bei Zigarren zum Herstellerpreise bis einschließlich 90 ℳ für 1000 Stück . . .. . 60 v. H.
bei Zigarren zum Herstellerpreis über 90 bis 11616165
a116161616161616111“
die Zentrale kann auf Lieferung der zu ihrer Verfügung zu haltenden abakerzeugnifse verzichten.
Für die Zeit bis Ende Januar 1917 ist der Bedarf der Ver⸗ rbeiter nach den von ihnen in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 916 durchschnittlich verarbeiteten, der 5 der Kleinmengen⸗ eerkäufer nach den von ihnen in dem gleichen Zeitraum durchschnittlich Kleinmengenverkauf abgegebenen Tabakmengen zu bemessen.
Für die Zeit nach dem 31. Januar 1917 ist der Bedarf nach olgenden Grundsätzen zu bemessen:
bei Herstellern von Warren, Kau⸗ und Schnupftabak ist die durchschnittliche Verarbeitung der ersten sieben Monate des
fober 1916 Reichs⸗ tabak werden wie
Berlin, Mittwoch den
Jahres 1915,
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheiks- zails 320 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeils 0 B.
Anzeigen nimmt an;
dir Königliche Expedition der Reichs⸗ und BSinatganzeigers Verlin SW. 48, Wilhelmstrasße Nr. 322.
*
Abends.
bei Herstellern von Rauchtabak die durchschnittliche Verarbei⸗ tung der ersten sieben Monate des Jahres 1916 nach Abzug von 10 vom Hundert und bei Kleinmengenverkufern die durchschnittliche Abgabe im Klein⸗ SIv in den ersten sieben Monaten des Jahres zugrunde zu legen.
Die Auslandegesellschaft kann auf Antrag der Zentrale aus⸗ nahmsweise den Bedarfsanteil von einzelnen Herstellern von Tabok⸗ erzeugnissen, die ganz oder überwiegend mit Heereslieferungen beschättigt siad, vorübergehend erhöben und den Bedarfsanteil von anderen Her⸗ stellern von Tabakerzeugnissen vorübergehend herabsetzen. Der Beschluß über die Erhöhung des Bedarfsanteils ist dem Reichskomm ssar zur Beyätigung vorzulegen; gegen die Herabsetzung des Bedarfsanteils ist Beschwerde an einen aus dem Reichskommissar und zwet vom Reichs⸗ kanzler zu bestimmenden Vertretern der Tabakindustrie zusammen⸗ gesetzten Ausschuß zulässig. 1““
2. § 6 erhäͤlt folgende Fassung: 8
Auf die Verarbeitung der Vorräte der Hersteller von Tabak⸗ erzeugnissen, die bei Inkrafttreten der Verordnung steueramtlich an⸗ gemeldet waren, finden die Vorschriften im § 3 entsprechende An⸗ wendung.
II
Die Ausführungsbestimmungen vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1200) werden wie folgt geändert:
I. Im § 21 ist in Zetle 1 zwischen den Worten „gewalzten Rippen“ einzufügen: oder geschaittenen oder gewalzten und ge⸗ schnittenen. In Zeile 4 und 7 ist zwischen den Worten „gewalzte Rippen“ einzufügen: oder geschnittene oder gewalzte und geschnittene. In Zeile 5 ist statt deutsch m“ zu setzen: inländischem.
2 Im § 22 ist in Zeile 2 binter „walzen“ einzufügen: oder schneiden ode’ schneiden und walzen.
3. Im § 29 Abs. 1 sind die Worte von „ihrer nach ihrer’ bis
„gestatten“ zu ersetzen durch:
e rechensteneehang
Berlin, den 30. Dezember 1916. 1
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 8 8 Dr. Helfferich.
Bekanntmachung, betreffend den Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums.
Vom 30. Dezember 1916.
Die Königlich schwedische Regaierung hat dem Schweizeri⸗ schen Bundesrat unter dem 21. November 1916 den Bettritt Schwedens zu der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911 (Reichs⸗Gesetzbl. 1913 S. 209), angezeigt
rlin, den 30. Dezember 1916. 8
8 Der Reichskanzler. Im Auftrage: Johannes.
v66989——e betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation briti⸗ scher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation nachstehender Firmen usw. angeordnet:
1) der Firma J. Kristan G. m. b. H. in Berlin, Linden⸗ straße 16/17 (Liquidator: Kommerzienrat Dyhrenfurth in Berlin, Alsenstr. 7).
2) der Firma Albert Schiltz u. Co. Kommanditgesellschaft in Liquidation in Stettin (Liquidator: Bankier Richard J. Frank in Berlin, Französische Straße 16).
Berlin, den 2. Januar 1917. 1
.““ Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquisères.
Bekanntmachung.
Dem am 1. Oktober 1877 in Schmittweiler geborenen Reisenden Martin Moritz in Plankstadt wird der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs aller Art — gemäß der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) und der Verordnung des Gr. Ministertums des Innern vom 14. Oktober 1915 (G. und V. O. Bl. S. 277/278) — unter⸗ saat, da Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Handel⸗ treibenden in bezug auf seinen Handelsbetrieb dartun. — Die Unter⸗ sagung des Handelsbetriebs wirtt für das Reichsgebtet.
8
Schwetzingen, den 9. Dezember 1916. 1 Großh Belirksamt. ö Dr. Denzel.
Bekanntmachung.
Dem Händler Johannes Dräger, Lübeck, Untertrave 96, ist auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzwver⸗ lasiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 603) der Handel mit Fischen sowie überhaupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere
88 Eeeesgeggtten. auf seine Berechnung fiaden die d
Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Natur⸗
erzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, oder mit Gegen des Kriegsbedarfs, wegen Uazuverlässigkeit untersag worden.
Lübeck, den 20. Dezember 1916.
Das Polizeiamt. J. A.: Dr. Rüße.
8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter b
Nr. 5642 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak, vom 30. Dezember 1916 und unter
Nr. 5643 eine Bekanntmachung, betreffend den Inter⸗ nationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 30. Dezember 1916.
Berlin W. 9 den 2 Januar 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Senatspräsidenten Dr. Cretschmar bei dem Ober⸗ landesgericht in Frankfurt a. M., Schweighöfer bei dem Oberlandesgericht in Königsberg und Schlockermann bei dem Kammergericht sowie dem Sberstaatsanwalt Stachow in Marienwerder den Charakter als Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte zweiter Klasse zu verleihen und den Gerichtsgssessor 2
8
Seine Masestaät der Köntg haben Allergnädtast
den bisherigen Landrat Semper aus Wittlich zum
Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzminiteriu zu ernennen sowie
dem Generalkommissionssekretär Grunwald in Düsseldor die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte mit Pension un unter Verleihung des Charakters als Rechnungsrat und
dem Kreistierarzt Staupe in Biedenkopf die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte mit Pension und unter Verleihung des Charakters als Veterinärrat zu erteilen. 8
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die Zwangs⸗ verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für die Firma Deulsche Film⸗ gesellschaft m. b. H. in Cöln die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Justizrat Dr. Apfel in Cöln).
erlin, den 29. Dezember 1916. Der Minister für Handel und Gewerbe. J N 16“ 8 Auf Grund der Verordnungen, betreffend die Zwangs⸗ verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De⸗ zember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist na des Herrn Reichskanzlers für den aus dem Nachlaß des am 9. September 1914 in Goslar ver⸗ storbenen Ingenieurs Walter Leede dem Ernst Leede⸗Ost in London zugefallenen Erbanteil die Zwangsverwaltung ange⸗ ordnet (Verwalter: Bürgervorsteher Karl Schulz in Goslar). den 30. Dezember 1916.
Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 J. A.: Lusensky.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der P eheeer Georg Müller zum Geheimen technischen Bureauassistenten ernannt worden.
8
Ministerium des Innern.
Der Regierungssekretär Thiele aus Potsdam ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium des Innern ernannt worden.
Bekanntmachung.
Dem Warenagent Hermann Jakob Spanier in Bonn, Meckenheimerstraße 6a, habe ich auf Grund des § 2 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) gestattet, sein 8* ndelsgewerbe als Warenagent mit Gegenständen des täglichen
edarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, wie der aufzunehmen.
Bonn, den 21. Dezember 1916.
Die Ortspolizeibehörde. Der Oberbürgermeister.
essor Dr. Ailbert Pirl aus Ellrich zum
—ö