Die 32 im Jahre 1916 pachtfrei gewordenen Domänen, der vorletzten Pachtperiode (1880 — 1898) bei einem Flächeninhalt von 16 886 ha einen jährlichen Pachtzins von 703 305 ℳ, in der 1916 ab⸗ gelaufenen letzten Pachtveriode bei einem Flächer inhalt von 16 794 ha einen jäbrlichen Poechtzins von 578 158 ℳ erbrachten, find, obwohl ihr Flächenbalt jett abermals um 67 he auf 16 727 ha veikleigert ist, auf die Zeit von 1916 bis 1934 für 725 970 ℳ, d. s. 150 812 ℳ mehr als in der letzten Periode, neu verpachtet worden. Dies ergibt im Durchschnitt für 1 ha 43,, ℳ gegen 34 ℳ in der letzten und 41,7 ℳ in der vorletzten Persode. .
Die 30 im Jahre 1917 pachtfrei werdenden und bereits wieder vervachteten Domänen hoben in der vorletzten Pachtperiode (1881 bis 1899) bei einem Flächeninhalt von 14010 ha einen jährlichen Pachtzins von 685 943 ℳ, in der 1917 ablaufe den Per iode bei einem Flächeninhalt von 14482 ha einen jährlichen Pachtzins von 625 177 ℳ erbracht und ergeben für die neue Pach periode von 1917 bis 1935 frotz Verkleinerung des Flächeninhalts um 124 ha auf 14 358 ha jäbrlich 770 353 ℳ, d. s. 145 176 ℳ mehr als in der letzten Pachtperiode. Dies bedeutet einen durchschnittlichen jährlichen Pachtzins von 53,7 ℳ für 1 ha gegen 43 ½ ℳ ia der letzten und 49,0 ℳ in der vorletzten Pachtperiode.
In den einzelnen Provinzen beträgt der künftige durchschnittliche Pachtzine für 1 ha:
bei 32 im Jahre 1916 pachtfrei gewordenen Domänen
letzten neu pachtunge e
ℳ ⸗ℳ V 22 8 22 8 34,7 23,e 327 372 33,,) 48,0 24,0 36,1
—
““ s bei 30 im Jahre 1917 pachtfrei werdenden Domänen
in der Neuver⸗ l. tzten] neuen
pachtungen Pöchtpertode
⸗ 36,8 39,0 46,4 41 ⁶
Ostvreußen. Westpreußen.. Brandenburg. Pommern..
— 66.2 73,8 75,7 472 — — 364 364 49, 60,7 43,7 50,4 47,5 508
Den höchsten Pachtzins für L ha ergab die “ bei den Domänen Emmeringen im Kreise Oschersleben, Regierungsbeirk Mandeburg, mit 1455 ℳ (in der letzten Pachtperiode erbrachte diese Domäane 86, ℳ für 1 ha), Blumenberg im Kreise Wanzleben des⸗ selben Rewierunesbezirks mit 132,1 ℳ (gegen 114,7 ℳ), Eilenstedt im Kreise Oscherzleben mit 126,5 ℳ (gegen 120,½ ℳ), Wanzleben im gleichnamigen Kreise mit 112,9 ℳ (gegen 98,% ℳ), Mulmke im Kreise Ha berstadt, Regierungsbezirk Magdeburg, mit 97,2 ℳ (gegen 91.7 ℳ), Neuverdumer Grashaus im Kreise Wittmund, Regierungsbezirk Aurich, mit 97,1 ℳ (gegen 66,5 ℳ), Klostermansfeld im Mansfelder Ge irgskreise, Regierungsbezirk Merseburg, mit 96,1 ℳ (gegen 82,2 ℳ), Grögersdorf im Kreise Nimptsch, Regterungsbezirk Breslau, mit 95, ℳ (gegen 70,2 ℳ) und Tiefensee in demselben Kreise mit 94,%0 ℳ gegen 70,8 ℳ in der letzten Pachtperiode).
Wohlfahrtspflege. Zahlen vom Roten Kreuz.
Es braucht heute kaum noch ein Wort darüber gesprochen zu werden, was das Rote Kreuz in schwerer Kriegsnot bedeutet. Sollte man seine Wirksamkeit irgendwo noch unterschätzen, so führen die Zablen eine beredte Sprache. Bekanntlich setzen sich die Einnahmen ieser großen Vereinigung für öffentliche Wohlfahrt zumeist aus frei⸗ willigen Beiträgen zusammen. Ein wie gewa liger Stirom sich aus Millionen Wässerchen bildet, bezeugt die Tatsache, daß in den ersten beiden Kriegsjahren der Gesamtumsatz des an der Spitze aller deutschen Ve einigungen vem Roten Kreuz stehenden Hauptausschusses nicht weniger als 80 Millionen Mark betrug. Wohlgemerkt bezieht sich dies nur auf das deutsche Roie Kreuz, und es sind in dieser Zahl nur die Einnabmen und Ausgaben des Hauptausschusses enthalten, nicht aber die Umfätze der einzelnen Landesvereine, der dem Roten Kreuz angeschlessenen Frauenvereine und auch nicht die laufenden
egelmäßigen Einnahmen und Ausgaben. Jene 80 Millionen be⸗ euten lediglich außerorden tliche Kriegsgelder. Mit welchen Beträgen auch die Landesvereine arbeiten, beweist die Abrechnung des Haupt⸗ usschusses für den preußischen Verein. Seine Einnahmen und Aus⸗ aben betrugen in den beiden Kriegsjahren rund 30 Millionen Mark. Wie wurden die Gelder verwendet? Etwa 21 ½ Mallionen Mark nd bei dem deutschen Hauptausschuß für Kriegstrankenpflege usammengekommen und auch für diesen Zweck ausgegeben; für Liebes⸗ aben wurden 2 270 000, für Mineralwasser mehr als 1 030 000, für Kriegswohlfahrtspflege etwa 9 000 000 und für ins Feld und in die Lazarette gegebene Bücher und Zeitungen 7 350 000 ℳ aus⸗ egeben, um nur einige Zahlen zu nennen. Der preußzsche Haupt⸗ usschuß verwendete in der angegebenen Zeit etwa 11 ½ Millionen für iegskrankenpflege, 1 300 000 ℳ für zehn Vereinslazarettzüge, ferner für Bekleidung und Ausrüstung der Mitglieder der freiwilltgen Kranken⸗ pflege 7 674 000 ℳ, für Liebesgaben 924 000 ℳ; den Provinzvereinen wurden 872 000 ℳ überwiesen und für Kriegswohlfahrtspflege 3 285 000 ℳ aufgewendet. Das alles sind nur die Hauptzahlen. Bekanntlich erfüllt das Rote Kreuz auch umfangreiche Friedens⸗ aufgaben, die während des Krieges zwar etwas zurückgetreten sind, ber trotzdem erhebliche Mittel in Anspruch nehmen. Zu nennen ist ier namentlich die ausgedehnte Säuglinasfürsorge.
Wer die Zahlen allein schätzt, der staunt über die gewaltigen Summen, die dem Roten Kreuz aus der offenen Hand des gesamten
eutschen Volkes zur Verfügung strhen. Aber alle diese großen Zahlen werden klein gegenüber der Not, die es heute zu Üindern gllt. Hter kann nicht genug getan werden. Während eines Krieges von der Furchtbarkeit des gegenwärtigen überschreitet die Kriegenot und die soziale Hilfsbedürftigkeit alle Grenzen des früheren Maßstabes. Daher ist es dringend zu wünschen, daß dem Roten Kreung fortgesetzt aus unählbaren Rinnsalen und Quellen des ganzen Deutschen Reiches der befruchtende Segen zuströmt.
Kunst und Wissenschaft.
n dieser Woche haben die öffentlichen Vortragszyklen im Hör⸗ aal des Königlichen Kunstgewerbemuseums begonnen, und zwar
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pricht der Geheimrat Jessen über den Anteil der Frau am deutschen
Karstgewerbe an den Montagen, Abends 8 ⅞ Uhr; der Professor Rathgen ber Zerfall und Erhaltung von Kunst⸗ und Kulturdenkmälern Freitags, Abends 8 ½ Uhr. Die Vorträge sind unentgeltlich und werden durch ichtbilder und Ausstellungen erläutert.
Das Kaiserlich ottomanische Museum in Kon⸗ tantinopel hat aus seinen reichen Beständen bisher nur In⸗ chriften veröffentlicht. Um so mehr ist es daher zu begrüßen, daß sebt der Professor an der Universität Konstantinopel Unger damit beginnt, die Schätze des Museums an babylonisch⸗assyrischen Kunstgegenständen zu publizieren. Er veröffentlicht zunächst „zwei babylonische Antiken aus Nippur“. Die erste, ein ungefähr in Meter langer bronzener Stahb mit mehreren Rillen, ist weifellos ein babylonisches Längenmaß, die zweite, ein merkwürdiger vlinderförmiger Gegenstand aus Dolerit, hat naich der an der Vorderseite angebrachten Inschrift den Sockel für ein Götter⸗ chiff, das in einem Tempel aufgestellt war, gebildet. Im zweiten Heft seiner Veröffentlichung vermittelt Unger die Bekanntschaft mit inem bemerkenswerten Stück aßsyrischer Provinzialkunst, einer Relief⸗ stele aus der Zeit Adadeniraris III. (811—783 v. Chr.), die ron einem seiner Statthalter zu Ehren des Königs errichtet worden war. us der Inschrift, die äußerst schwer zu lesen ist, geht hervor, daß in den ersten fünf Jahren der Regierung des Königs, der, wie wir
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auch sonst wissen, in seiner Kindheit zum Königtum berufen wurde, eine Mutter, die berühmte Semiramis, die Herrschaft ausübte. Erst
Jahre 806 v. Chr. wurde er selbständiger Her scher und unter⸗ nahm dann seine Züge gegen das Philisterland und Damaskus, dessen König Mari ihm Trübut zahlte.
Theater und Mufik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Margarete“ mit den Damen von Gaanfelt, von Scheele⸗Müller, Bi kensnöm und den Herren Jadlowker, Bohnen, Grcenen und Habsch in den Hauptzollen gegeben. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Frau Inger auf Oestiot“ von Henrik Idbsen auf, eführt. In den Haupt⸗ follen wirken die Damen Durieux und Thimig sowie die Herren Kraufneck, Clewing und de Vogt mit.
Im Theater in der Königgräatzer Straße weist die Neueinstudterung von Schillers „Maria Stuart“ am Donnerstag folgende Besetzung der Hauptrollen auf: Elisabeth: Helene Fehdmer; Maria Stuart: Irene Triesch; Schrewsbury: Rudolf Lettinger; Burleigh: Zelnik; Kent: Willv Appelt; Dav son: Bruno Kastner; Paulet: Hans Mierendorff; Mortimer? Ludwig Hartau. In der Rolle des Grafen Leicester tritt Werner Hollmann seine Tätigkeit an den Meinbard⸗Bernauerschen Bühnen an. Die Spiel⸗ leitung hat Rudolf Bernauer.
Mannigfaltiges.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing „W. T. B.“ zufolge gestern abend den Leiter der Reichsfettstelle, Landrat von Graevenitz zum Vortrag über die Fett⸗ und Milch⸗
verforgung.
Amtlich wird gemeldet: Gestern, Vormittags 5 Uhr 45 Mi⸗ nuten, ist auf dem Bahnbof Weimar der D⸗Zug 203 vermutlich durch Ueberfahren des Blocksignals in Ulla auf den Eilgüter⸗ zug 6093 aufgefahren. Von beiden Zügen sind mehrere Wagen entgleist und beschädigt. Drei Eisenbahnbedienstete sind tot, einer verletzt. Um 9 Uhr 30 Minuten Vormittags wurde ein⸗ gleisiger Betrieb zwischen Weimar und Erfurt eingerichtet. Die Untersuchung ist eingeleitet. Von den Reisenden wurde niemand verlett.
Die Präsidenten der Parlamente der verbündeten taaten waren gestern mitlag Gäste des Staatssekretärs des Innern, Staatsmtnisters Dr. Helfferich. Außerdem waren, wie „W. T. B.“ meldet, der Reichskanzler, der österreichtsch⸗ungarische Botschafter, der türkische Botschafter, der bulgarische Gesandte, ferner die in Berlin anwesenden Staatssekretäre, der Kriegsminister von Stein, die belden Vizepräösidenten des Reichstags und andere führende Parlamentsrier sowie eine Anzahl höherer Beamter des Auswärtigen Amts und des Reichsamis des Innern erschienen. Der Staatssekretär des Innern, Staats⸗ minister Dr. Helfferich hielt dabet folgende Ansprache: „Meine Herren! Gestatten Sie mir, in wenigen Worten der Freude Ausdruck zu geben, daß ich die Herren Präsidenten der Volksvertretungen der verbündeten Länder bei mir begrüßen darf Meine Freude ist besonders groß, da ich als Staatssekretär des Joenern und Vertreter des Reichskanzlers nach unserer deutschen EE“ den Vorzug habe, in dauernder Fühlung mit unserer Volksvertretung zu arbeiten, und da mir aus der täglichen Arbeit stets von neuem b⸗wußt wird, was die Volksvertretung in diesem gewalttgen Volkskrieg für das Durchhalten und Siegen bedeutet und leistet. Ich sebe ein glückliches Vorzeichen darin, daß die von langer Hand geplante Zusommenkunft der Herren Präsidenten sich in einem Augenblick verwirklicht hat, der mehr vielleicht als irgend ein anderer seit Kriegsausbruch die verbündeten Völker aufruft zur äußersten Kraftanspannung und zur geschlessenen Einheit in Kampf und Arbeit. Die Antwort der feindlichen Machtbaber auf den Frted nsvorschlag unserer Staatsoberhäupter ist im dreißiesten Kriegsmonat eine neue Kriegserklärung, die Erklärung eines Ver⸗ nichtungskrieges bis aufs Messer. Wer Augen hat zu sehen und Obren hat zu hören, der weiß jetzt, welche Stunde gescheagen hat. Unsere Völker haben begriffen, bis zum letzten Mann. Unsere Feinde werden begreifen lernen. Wenn sie immer noch sich und der Welt das lächerliche Ammenmärchen von der Mititärkaste vor⸗ erzählen, von der ihr Edelmut unsere Völker befreien will, — die Zusammenkuanft und die herzliche Uebereinstimmung der ersten Spitzen unserer Volksvertretungen zeigt aller Welt aufs neue, daß unsere Feinde falsch spekulteren, daß es bei uns keine Milttärkaste, sondern nur ein einziges großes Volkshrer gibt, daß unsere Völker in sich und miteinander einig zusammenstehen in dem felsenfesten Entschluß — komme was da wolle — durchzuhalten und zu siegen. Sie werden, meine Herren Präsidenten, an den heimischen Herd zu⸗ rückkehren mit neuem Mut und neuer Siegeszuversicht; Sie werden ihren Völkern und ihren Vertretungen mitteilen, daß Sie überall bei den Bundesgenossen den gleichen Geist gefunden haben, den Geist des unbedingten Vertrauens auf das göttliche Lebensrecht
unserer Nationen, auf die unerschöpfliche Kraft und Opferberett⸗
schaft unserer Völker und auf die alles bezwingende Schlagkraft unserer unvergleschlichen Heere und Flotten. Ich bin durchdrungen von der Ueberzeugung, daß in dem schweren Entscheidun skampf um Sein und Nichtsein die Volksvertretungen der verbündeten Länder unter Ihrer Füh⸗ rung, meine Herren Präsidenten, wie bisher der Größe der Zeit sich würdig erweisen und mit ihrer ganzen Kraft helfen werden, unsere gute Sache zum Sieg zu führen.“ Der Präsident des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses Dr. Sylvester dankte im Namen der anwesenden Parlomentspräsidenten der verbündeten Reiche und führte dabei folgendes aus: „In tiefernster Stunde sind die Prösidenten der ver⸗ hündeten Völker, Staaten und Kammern zusammengetreten, um einen engen und innigen Austausch ihrer Gefühle und ihrer Gedanken zu pflegen. Stolz erfüllt sind sie von dem Empfang, der ihnen in Berlin zu teil geworden ist und mit tiefem Dank scheiden sie wieder in ihre Heimat. Die Friedensbotschaft, die hinausgegangen ist, ist ver⸗ klungen, weil die Entente der Ansicht war, daß derjenige, der eine Abfuhr erhalten hat, Sieger war. Die Friedensbotschaft, die von dem Gedanken ausgegangen ist, daß der Stärkere nackgeben solle, ist vergeblich gewesen. Nun kommt der letzte Gang, der ungemein hart und blutig ausfallen wird. Alle, die wir hier sitzen, sind tief erfüllt von den ungeheuren Opfern und Mühen, die unsere Heldensöhne an den Fronten für ihr Vaterland bringen. Wir wollen ihnen Treue um Treue halten und bewundernd auf ihre Heldentaten blicken. Ich ersuche Sie, meine Herren, mit mir anzustoßen auf unsere Heldensöhne, die an der Front sich für des Vaterlandes Wohl und Wehe opfern. Unsere verbüͤndeten Armeen und ihre bewährten Führer sie leben hoch!“ — Abends folgten die Präsidenten der Vier⸗ bundsparlaͤmente einer Einladung des Präsidenten des Reichstags, Wirklichen Geheimen Rates Dr. Kaempf, der ihnen zu Ehren einen größeren Empfang veranstaltet hatte.
Folgende Warnung vor dem Bezug von Lebensmitteln aus dem Auslande wird durch „W. T. B.“ verbreitet: In den neutralen Ländern, besonders Holland und Dänemark, hat sich seit Monaten ein schwunghafter Handel entwickelt, der sich mit der Ver⸗ sendung von Lebensmitteln in Postpaketen an private Besteller in Deutschland befaßt. Verlockende Inserate, in denen Butter, Eter, Fleisch, Speck usw. angeboten werden, erscheinen in deutschen Zeitungen und finden nur zu willige Beachtung. Das deutsche Publikum kann nicht dringend genug davor gewarnt werden, sich auf diese Anpreisungen einzulassen, und zwar aus folgenden Gründen: auf der einen Seite sind viele der Firmen, die die Waren anbieten, einfach Schwindel⸗ geschäfte. Sie verlangen von den Bestellern die vorherige Einsendung eiver Anzahlung und lassen nichts mehr von sich hören, sobald sie das Geld erhalten haben. Auf der anderen Seite können die Lebensmittel, selbst wenn sie richtig
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abgeschickt werden, nicht in die Hände der Besteller gelangen, sbgesc es sich um zentralisierte Waren handelt (Butter, Käse, ve Margarine, Schmalz, Hülsenfrüchte, Fleisch und Fleischwaren, Heringe⸗ Kaff e, Tee, Kakao, kondensierte Milch), müssen die mit der Turch. fübrung der Zentralisierung beauftragten Gesehsschaffen der ihr vom Gesetz übertragenen Pflicht genügen und die aus dem Auslande kommenden Lebensmittel mit Beschlag belegen, auch wernn es nur die ge⸗ ringen Mengen eines Postpaketes sind. Die Entschadigung, die der Besteller dann erbält, bleibt meist unter dem der aus ländischen Firma bezahlten exorbitanten Preife. Auf jeden Fall hat also das Publskum, das sich auf privatem Wege Lebenemittel aus dem Aut⸗ lande beschaffen will, nur Schaden davon. Wer sich vor diesem Schaden bewahren will, wird gut tun, den ausländischen Anpreisungen keinerlei Beachtung zu schenken.
Der nächste der von der Vereinigung für staatsbürger⸗ liche Bildung veranstalteten a fklären en Vorträge der Mit⸗ lieder des Kriegsernährungsamts findet morgen, Mittwoch Abends 8 Uhr, im S tzunge saale des Hauses der Abgeordnefen, Prinz Albrechtstraße 5, statt. Der Generalsek elär Stegerwald vom Vor⸗ stande des AUmies wird über „Zweck und Organisation des Kriegsernährunggamtes“ sprechen. Darauf findet eine freie Aussprache statt. Eintrit skarten sind von der Geschäbtsstelle der Vereinigung in Charlottenburg, Leibnizstraße 47, zu beziehen.
Anfang Februar findet in den Ausstellungshallen am Zooloe ischen Garten in Berlin eme Deutsche Luftkriegsbeuteausstellung statt Die Schirmherrschaft hat Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen, den Ehrenvorsitz der Generalleutnant von Hoeppner, kommandierender General der Luftstreitkräfte, übernomn en. Hie Geschäftsstelle der gesamten Ausstellung ist der „Luftfahrerdank, Charlottenburg 2, Joachimsthalerstraße 1.
Kunstgeschichtliche Vorträge mit Lichthildern für Schüler und Schülerinnen der oberen Klassen höherer Lehranstalten veranstaltet die Gesellschaft für Volks⸗ bildung mit Genehmigung des Ministeriums der geistlichen und Unterrichisangelegenh iten im Theate saal der Königlichen U bungs⸗ sternwarte (Alte „U ania“, Invalldenstr. 57/62). Die Vorträge führen in die vom Kriece berührten Städte des Westens und Ostens. Vorrra ender ist Dr Alfred Koeppen. Eint ittskarten für alle 5 Vor⸗ träge kosten 2,50 ℳ, für Einzelvorträge je 75 ₰. Die Vorträge finden Freita s, den 2, 9, 16, 23 Februar und 2 März für Schülerinnen je Nachmit ags 4 ½ — 5 ¾ Uhr. für Schüler an denselben Tagen von 6 ¼ — 7 ½ Uhr statt. Der Vorv rkauf der Karten egffolgt bei den betreffe den Schuldienern, in der Gesellschaft für Volks⸗ bvildung (Lüneburger Sirß⸗ 21), bei A. Wertheim, in Kantorowiey Buchhandlung (Potsdamer Straße 135) und in der Gselltusschen Buchhandlung (Mohrenstraße 52).
Im „Verein für künstlerische und wissenschaftliche Bestrebungen“ (Vorsitzender: Professor Waldemar Meye“) spricht am Freitag, Abends 8 Ubr, im Küͤnstlerhaus der Hof⸗ und Dom⸗ prediger Lrvz. Doehring über: „Martin Luther der Deutsche“. Dem Vortrag gebt ein musikalischer Teil voraue, der Werke von Johann Sebastian Bach bringt. Mitwrrende sind: Paula Wein⸗ baum (Gesang), Auguste Cottlow (Klavtier).
In der „Urania“ beginnt am Mittwoch die zweite Reihe der Gelehrtenvorträge aus wissenschaftlichen Gebieten der Gegenwart, zu der sehr ermäßigte. “ ausgegeben werden. Die Vorträge finden stets Mitiwochs, Abends 8 Uhr, statt. Den ersten Vortrag bält morgen der Geheimrat, Prof ssor Dr. L⸗hmann aus Leipzig über „Rumänien als Kriegsschauplatz“. Wentere Vor⸗ träge werden halten: Geheimrat, Professor Dr. Julius WeIf Berlin: „Unterhaltsmittel und Menschenzahl, en Zukun tsbild (31. Januar); Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Prof ssor Dr. K. von Buchka⸗ Berlin: Die Ueberwachung des Nabrungsmitielper kehrs während des Krieges“ (7. Februar); Dr. Christian von Hofe⸗Berlin: „U’ber Militärfernrehre und ihre Enrwicklungsgeschichte’ (14. Februar); Dr. F. Havruck⸗Berlin: „Künstliche E weißgewinung“ (21. Fe⸗ bruar); Dr Paul Rohrbach⸗Berlin: „Der deutsche Gedanke in der Welt“ (28. Februar). 8
Hamburg, 22. Januar. (W. T. B.) Infolge starken Eis⸗ ganges ist heute morgen unter der großen Elb brücke ein Schlepp⸗ dampfer, der zwei Dampfer binter sich zog, gesunken. Von der Besatzung konnten sich zwei Mann retten, indem sie auf die Eis⸗ schollen sprangen, drei andere ertranken. f Rettungs⸗ und Hebungsversuche waren ohne Erfolg.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 24. Abonne⸗ mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Margarete. Oper in fünf Akten von Charles Gounod. Text nach Goethes „Faust“, von Jules Barbier und Michel Carré. Mastkalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 24. Abonnementsvorstellung. Frau Inger auf Oestrot. Schauspiel in fünf Akten von Henrik Ibsen in der Uebertragung der Gesamtausgabe. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 25. Abonnementsvorstellung. Der Evangelimann. Mustkalisches Schauspiel in zwei Aufzügen, nach einer von Dr. Leopold Florian Meißner erzählten wahren Begebenheit, von Wilhelm Kienzl. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 25. Abonnementsvorstellung. Egmont. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Goethe. Musik von Beethoven. Anfang 6 ½ Uhr.
Familiennachrichten.
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Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Eberhard von Batocki (Berlin⸗
Grunewald). — Eine Tochter: Hrn. Wilhelm von Zitzewitz⸗ Bo nzin (Bornzin bei Großdühsow).
Gestorben: Hr. Oberlandesgerichtepräsident a. D., Wirklicher Ge⸗ beimer Oberjustizrat Dr. Albrecht Nückel (Cöln). — Hr. Senats⸗ präsident a. D., Wirklicher Geheimer Oberjustizrat Dr. Paul Hilse (Naumburg a. S.). — Fr. Constanze von Perthes, geb. Maragraff (Berlin). — Fr. Marie Eggeling, geb. Kricheldorff (Göttingen).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedition, Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.
Drück der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,
Berlin, Wilhelmstraße 323. 8 Sechs Beilagen b (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 7) sowie die 1348. u. 13849. Ausgabe der Deutschen Verlustlisten.
Sofort eingeleitete
E 19.
Parlamentsbericht.“*) Preußischer Landtag. Idre.
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2
1-
Haus der Abgeordneten. 51. Sitzung vom 22. Januar 1917, 2 Uhr nachm.
Am Rgierungstische: die Staatsminister Dr. Beseler Dr. Freiherr von Schorlemer. Präsident Dr. Graf von Schwerin ung um 214 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des ljetzentwurfs über Familienfideikom⸗ isse, Stammgüter und Familienstiftungen
bindung mit der ersten Beratung des Antrages der
Aronsohn u. Gen. (fortschr. Volksp.) auf Annahme
Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung von dfideikommissen.
eser Entwurf bestimmt in seinem einzigen Para⸗
n:
Während der Dauer des Krieges und bis zum Ablauf von Fahren nach dem Friedensschluß ist die Errichtung von Grund⸗ mmissen oder die Vergrößerung bestehender Grundfideikom⸗ nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des zministeriums. Soweit sie erfolgen, ist dem Landtag bei nächsten Zusammentritt davon Mitteilung zu machen.“
die allgemeinen Besprechungen beider Gesetzentwürfe
eröffnet die
anden verbunden.
Zustizminister Dr. Beseler: ine Herren! Als im Jahre 1914 die schon sehr weit vor⸗ brittenen Verhandlungen über das damals zur Beratung stehende mißgesetz durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen hatte die Staatsregierung immer noch vor Augen, daß sich Weiterberatung des Entwurfs durchführen lassen werde, und auch, als ob im Jahre 1915 sich vielleicht die Möglichkeit u finden würde. Das war indessen nicht der Fall, da, wie ien ja bekannt, der Landtagsschluß auch die Beseitigung des een Entwurfs mit sich brachte. Aber auch damals hat die Staats⸗ immer vor Augen behalten, daß das Gesetz über die Fidei⸗ doch über kurz oder lang wieder eingebracht werden müßte; ssen wurden die Vorarbeiten, die für den neuen Entwurf g waren, sobald es ging, wieder in Angriff genommen. Vor⸗
damals von verschiedenen Seiten, aus dem Herrenhause dem Abgeordnetenhause hervorgetretenen Wunsch entsprach, daß Teil des Gesetzes sich mit kleinen Fideikommissen befassen In Frage kommen als solche kleinen Fideikommisse in nie die vielfach sogenannten bäuerlichen Fideikommisse. In Richtung ist auch gearbeitet worden. Die Arbeit erwies sich Zumfangreicher, als man sich gedacht hatte. Es war nicht die richtige Form zu finden. Es mußte namentlich auf den chalt im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch über llienfideikommisse und Stammgüter Rücksicht genommen wer⸗ h diesem Vorbehalt war es unerläßlich, eine Form zu finden, t fideikommissarischen Bindungsweise entsprach. Es mußte ein ungsgeschäft zugrunde gelegt, ferner die Unveräußerlichkeit des s bestimmt und die Möglichkeit einer Verfügung von Todes⸗ ausgeschlossen werden. Schließlich mußte die Bindung zu⸗ iner bestimmten Familie ausgesprochen und eine feste Folge⸗ eingeführt werden. Nach längeren Erwägungen ist die Form
wie sie jetzt im zweiten Teile des Gesetzes vorliegt. allgemeinen Begründung der jetzigen Vorlage glaube ich noch
nde Bemerkungen anfügen zu sollen.
erste Teil handelt vom eigentlichen Familienfideikommiß. gehe davon aus, daß die Landwirtschaft dort am günstigsten be⸗ n werden kann, wo großer und kleiner Besitz nebeneinander vor⸗ n sind. (Sehr richtig! rechts.) Bei den Familienfideikom⸗ des Entwurfs handelt es sich nur um die Besitzer großer (Sehr richtig! links.) Nur sie kommen für den ersten Teil Pesetzes in Betracht. Ich denke mir, der Großgrundbesitzer wird gabe darin erblicken müssen, daß er eine beträchtliche Fläche es in hohem Kulturzustand bewirtschaftet, und daß er nament⸗ uch die nötigen Mittel, die er besitzt, dazu verwendet, um die Erfahrungen der Landwirtschaft zu erproben und zu ver⸗ n. Es wird das ja nicht nur für ihn selbst von Nutzen sein, wenn ein Vorteil ergibt, sondern auch für die Allgemeinheit, weil haffung einer möglichst großen Menge von Lebensmitteln doch n im Interesse der Allgemeinheit liegt. Daneben wird hoch in Betracht kommen, daß er bei der Bewirtschaftung, die er Weise durchführt, sehr günstig auf die kleinen Besitzer im einwirkt; sie werden aus seinem Betriebe ersehen können, selber etwa auf ihren kleineren Gütern nachher davon ge⸗ können, während sie meist wohl nicht die Mittel haben „selbst vorher solche Versuche anzustellen. Ich glaube nun, biese Aufgaben des Großgrundbesitzes ganz besonders gut auch en Fideikommißbesitzern erfüllt werden können. Ich sage damit werständlich nicht, daß der Fideikommißbesitzer als solcher ohne die andern Besitzer freier Güter in der landwirtschaftlichen übertreffen wird; denn ich weiß ja sehr wohl, daß wir eine reier Güter haben, auf denen ganz vorzüglich gewirtschaftet (Sehr richtig! links.) Aber der Fideikommißbesitzer ist durch ze Stellung besonders doch dahin geführt, den Boden, den wirtschaftet, möglichst pfleglich zu behandeln. Er hat das Gut als Familiengut bekommen. Er soll es nach richtiger Auffassung keben lang bewirtschaften und soll er dermaleinst wieder einem lienmitglied übergeben. Also er wird besonders eng mit dem und Boden verknüpft sein. Das wird sich jedenfalls bei der irtschaftung immer als vorteilhaft erweisen und wird nament⸗ i Verhältnis zu den umliegenden Besitzern von recht erheblicher
) Ohne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und tesekretäre.
Erste Beilage eiger und Königlich Preuß
Berlin, Dienstag, den 23. Januar
Bedeutung sein. Es liegt auf der Hand, daß, wenn jemand beson⸗ ders fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, er auch ein be⸗ sonders festes Heimatsgefühl bekommt, und daß er die engen Be⸗ ziehungen zu seinen Nachbarn besonders hegen und pflegen wird; das ergibt sich von selber. Er ist darum auch besonders geeignet, in wirtschaftlicher Beziehung günstig zu wirken. Er wird gewiß auch bereit sein, alle die Ehrenämter, die in Frage kommen, zu übernehmen.
Diese bedeutsame Stellung der Fideikommißbesitzer muß aber nach der anderen Seite doch auch dahin führen, zu verhüten, daß der gebundene Besitz nicht zu weit ausgedehnt wird, damit nicht Mißstände entstehen. Es muß unter allen Umständen vermieden werden, daß für die Ausbreitung und Entwicklung des übrigen Besitzes auf dem Lande und namentlich auch für Bauernland, das doch sehr wichtig ist, nicht genügender Raum vorhanden ist, und daß für die Neuansiedlung von Bauern stets Boden zur Verfügung steht.
Nun fragt es sich, ob unsere jetzige Gesetzgebung dafür ausreicht, diesen Uebelständen vorzubeugen. Das ist entschieden nicht der Fall. Nach der heutigen Gesetzgebung haben wir in einzelnen Teilen des Landes, insbesondere in einzelnen gemeinrechtlichen Bezirken eine Ge⸗ nehmigung zur Errichtung von Fideikommissen überhaupt nicht; ein jeder ist also in der Lage, sich einen Grundbesitz zu erwerben, und ihn fideikommissarisch zu binden, wenn er nur diejenigen Formalitäten erfüllt, die das Gesetz dafür verlangt, wenn er sich also an die Fideikommißbehörde, das Oberlandesgericht, wendet und das Gesuch einfach zur Bestätigung vorlegt; dieses muß dann, wenn die Formali⸗ täten erfüllt werden, die Bestätigung erteilen. Im übrigen haben wir in Preußen für große Fideikommisse, d. h. Fideikommisse mit einem Reinertrag von über 30 000 Mark, Bestimmungen, nach denen sie nur entstehen können, so weit sie genehmigt sind. Aber unter dieser Reinertragsgrenze bedürfen sie der Genehmigung nicht, sie können vielmehr ohne weiteres von den Besitzern errichtet werden, wie die Fideikommisse in einzelnen Bezirken des gemeinen Rechts, von denen ich sprach. Bei dieser Rechtslage ist es nicht ausgeschlossen, daß sich durch derartige ganz freie fideikommissarische Bindungen ungeheuer viel gebundenes Land ergibt, und daß fideikommissarische Bindungen, weil die Staatsregierung es gar nicht hindern kann, auch an Orten stattfinden, wo sie ganz und gar nicht hingehören, z. B. an die Grenze einer großen Stadt, wo eine derartige fideikommissarische Bindung störend und hindernd sein kann.
Außerdem ist es ein sehr bedeutsames Moment, daß der Fidei⸗
kommißbesitzer nach dem gegenwärtigen Recht keineswegs diejenige
wirtschaftliche Stellung hat, die er haben muß, wenn er seine Tätigkeit so ausüben will, wie er sie nach der Meinung des Gesetzes gestalten muß. Er hat keineswegs die nötige Freiheit der Bewegung, die namentlich in heutiger Zeit durchaus nötig ist. Ich komme später noch darauf zurück.
Zunächst fragt es sich, wie man dem vorbeugen kann, daß will⸗ kürlich und ohne Zustimmung der Regierung Fideikommisse errichten oder erweitert werden. Das kann dadurch geschehen, daß man die Genehmigung einführt, daß also kein Fideikommiß errichtet oder erweitert werden darf, ohne daß dazu besondere Genehmigung erteilt ist. In gewissem Sinne ist es aber auch von großer Bedeutung, daß bestimmte Grenzen gezogen werden, über die hinaus Güter nicht als Fideikommisse gebildet oder erweitert werden dürfen, ich meine die sogenannten Latifundien, den übergroßen Besitz. Es handelt sich darum, eine Grenze zu finden, bis zu der es überhaupt gestattet sein soll, den Grund und Boden als Fideikommiß zu binden. Es ist sehr schwierig zu sagen, wie die Grenze richtig bestimmt werden kann. Etwas Willkür muß dabei immer unterlaufen. Im Entwurf steht bekanntlich, daß eine Größe von 2500 ha das Höchstmaß sein soll. Hierbei ist, wie ich gleich bemerken will, der Wald nicht mit ein⸗ begriffen; denn die Regierung ist der Meinung, daß bei dieser Vorlage eine Bindung des Waldes nicht geboten ist, da erfahrungsgemäß bei Fideikommissen Wälder außerordentlich gut verwaltet werden und des⸗ halb in bester Obhut sind. Wenn wir so eine Höchstgrenze gefunden haben, bedeutet das keineswegs, daß nun auf jedes Gut, das die Höchst⸗ grenze nicht erreicht, nachher auch die Genehmigung finden muß. Bei der Frage, ob die Genehmigung zu erteilen sei, wird auch noch ein⸗ mal in jedem einzelnen Fall geprüft werden müssen, ob nicht auch das gesetzlich festgesetzte Höchstquantum in diesem Falle zu groß ist. Es kann ein kleines Gut mit sehr wertvollem Boden einen viel größeren Wert haben als ein großes Gut, das aber schlechten Boden hat. Außerdem ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Fideikommisse sich nicht häufen. Es hat gar kein Interesse für den Staat, wenn in einzelnen Gegenden ein Fideikommiß bei dem anderen liegt, und
deshalb ist das Maß bestimmt, wie weit in gewissen Bezirken über⸗,
haupt eine Bildung von Fideikommissen statthaft sein soll. Die Grenze ist hier nach den Verhältnissen des Kreises, in welchem der zu bindende Besitz liegt, und der angrenzenden Kreise gezogen. Auch hier läßt sich nicht sehen, daß damit das absolut Richtige getroffen ist. Aber immerhin ist damit ein bestimmtes Maß, das mit nicht gar zu großen Uebelständen verbunden ist, gefunden.
Meine Herren, nun zu der Stellung des Fideikommißbesitzers. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Nach dem heutigen Recht kann er außerordentlich wenig selbständig machen. Er ist bei fast allen Geldunternehmungen an die Zustimmung von Anwärtern und unter Umständen an Familienbeschlüsse gebunden, die regelmäßig einstimmig gefaßt sein müssen. Das ist ein außekordentlich schwerfälliger Appa⸗ rat. Der Entwurf steht deshalb auf dem Standpunkt, daß dem Fidei⸗ kommißbesitzer von vornherein eine größere Freiheit, als er sie jetzt hat, für seine Person allein gegeben werden muß, sodaß er in vieler Hinsicht, wo er früher nicht selbständig vorgehen konnte, jetzt an keine Genehmigung gebunden ist. Das betrifft nur den gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb. Aber auch darüber hinaus kann er nach dem Ent⸗ wurf viele Geschäfte, zu denen er nach bisherigem Recht eines Fa⸗ milienbeschlusses bedurfte, nunmehr mit Zustimmung der Familien⸗ vertretung, die in diesem Gesetzentwurf bei allen Fideikomissen ein⸗ geführt wird, vornehmen. Ich möchte in dieser Besiehung darauf
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aufmerksam machen: wir haben es erlebt, daß wesentliche Meliora⸗ tionen vorgenommen werden mußten, und daß es dem Fideikommiß⸗ besitzer nicht gelang, dazu die Zustimmung der Familie zu bekommen, — ein außerordentlich bedenklicher Zustand! Wir haben es auch er⸗ lebt, daß Auflösungen von Fideikommissen, die im hohen Grade wünschenswert wurden, einfach nicht möglich waren, weil nach der Gesetzeslage diese Auflösungen überhaupt nicht erfolgen konnten, oder daß es doch die allergrößten Schwierigkeiten machte, um hier einem Zustand abzuhelfen, der für die Betreffenden außerordentlich drückend war. Alle diese Uebelstände werden beseitigt, wenigstens soweit es möglich ist, durch die Bestimmungen, die der neue Entwurf emthält.
Was ich erwähnt habe, sind nicht die einzigen Verbesserungen; der Entwurf enthält vielmehr noch eine ganze Reihe wichtiger Be⸗ stimmungen, die eine wesentliche Verbesserung des bisherigen Zu⸗ standes bedeuten. So z. B. schreibt der Entwurf vor, daß die Häufung von Fideikommissen in einer Hand möglichst vermieden werden soll. Eine solche Beschränkung bestand bisher nicht. Ihre Einführung ist ein wesentlicher Fortschritt. Der jetzige Entwurf läßt ferner reine Geldfideikommisse überhaupt nicht mehr zu. Sie passen nicht in den Rahmen einer Fideikommißgesetzgebung, welche die Fideikommisse auf die Bedeutung der Erhaltung von leistungsfähigem Grundbesitz in der Familie fundiert. Des weiteren ist Fürsorge dafür getroffen, daß auch diejenigen Angehörigen des Fideikommißbesitzers, die im Erbfalle, wenn der Besitz nicht gebunden wäre, an der Erbfolge in den Besitz teilgenommen hätten, durch eine angemessene Versorgung dafür ab⸗ gefunden werden, daß eine Beerbung insoweit nicht stattfindet. Schließlich ist auch Vorkehrung dagegen getroffen worden, daß Bauern⸗ güter oder sonstige selbständige kleine oder mittlere Stellen zur Fideikommißbildung verwendet werden. Wer Bauenngüter zusammen⸗ kauft, um nachher ein Fideikommiß daraus zu errichten, wird die Ge⸗ nehmigung nicht finden; und wenn sich ein Fideikommiß dadurch er⸗ weitern will, daß es Bauerngüter zu sich heranzieht, so soll das auch nicht zulässig sein. 8
Ich halte mich absichtlich kurz. Der Inhalt des Gesetzentwurfs ist den Herren zum großen Teil schon bekannt. Ich habe mich daher nur ganz im allgemeinen ausgedrückt, aber was ich angeführt habe, genügt meiner Ueberzeugung nach vollkommen, um erkennen zu lassen, daß das Gesetz eine ganz wesentliche und bedeutsame Aenderung des jetzigen Rechtszustandes mit sich bringt.
Ich möchte auch schon hier betonen, daß es dringend erforderlich erscheint, daß das Gesetzgebungswerk nun endlich einmal zum Abschluß kommt. (Sehr richtig! rechts.) Es wird an dem Fideikommißgesetz seit etwa 1896 gearbeitet; Sie wissen, daß die eigentliche Ausführung des Werkes schon im Jahre 1913 begonnen hat und daß der Abschluß eigentlich bevorstand; die Beratung über den neuen Entwurf ist nur eine Fortsetzung der damaligen Verhandlungen. Es ist aber auch sehr
wertvoll und bedeutsam, daß das Gesetz gerade jetzt abgeschlossen wird.
Denn wenn erst der Friede gekommen sein wird, werden wir für die Arbeiten an dem Fideikommißgesetz wohl zunächst keine Zeit finden; da werden andere so große Aufgaben vorhanden sein, daß diejenigen, mit denen wir uns heute zu beschäftigen haben, dagegen werden zurück⸗ treten müssen; es würde dann die zweckentsprechende Regelung des Fideikommißrechts auf weite Zeit hinausgeschoben werden müssen. Dies zu vermeiden, halte ich für eine sehr bedeutsame Aufgabe.
Es ist auch nicht zu unterschätzen, daß jetzt in viele Hände große Geldvermögen kommen, die leicht verdient sind im Kriege (Sehr richtig! rechts), und die auch von denen, die sie erworben haben, gern angelegt werden in Grundbesitz, und zwar fideikommissarisch. Es ist vorauszusehen, daß sie sich andrängen werden, um derartige Bildungen für sich zu erreichen, und es ist bereits betont, daß sie auch jetzt, wie die Rechtslage ist, sehr gut Gelegenheit dazu haben, ohne daß die Regierung es hindern kann.
Ich möchte nun zu dem zweiten Teile des Gesetzes übergehen, zu den sogenannten kleinbäuerlichen oder bäuerlichen Fideikommissen. Wir haben sie anschließend an die Bezeichnung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Stammgüter genannt. Der Gedanke ist im großen und ganzen der folgende. Es ist jedermann berechtigt, ein Stammgut zu errichten; die Errichtung erfolgt durch Stiftung, d. h. durch die Erklärung, daß eine bestimmte Besitzung zum Stammgut gewidmet werde. Die Folge dieser Erklärung ist, daß die Besitzung für die Familie des jeweiligen Besitzers gebunden wird, daß sie nicht veräußert werden darf und daß auch keine letztwilligen Verfügungen darüber zulässig sind. Diese Regelung schließt sich zwar in gewisser Hinsicht an das Anerbenrecht an, aber mit dem wesentlichen Unter⸗ schiede, daß nach Anerbenrecht eine freihändige Veräußerung des An⸗ erbenguts durch den Anerben zulässig ist und dieser auch letztwillig darüber verfügen kann; es ist also doch ein wesentlich anderes Gebilde, das aber gerade für den Kleinbesitz sich wohl als ganz brauchbar und zweckmäßig erweisen wird. Der Vorzug, den der Stammutsfolger erhalten soll, besteht darin, daß er einen leistungsfähigen S erhält, der nicht überlastet ist, dessen Belastung vielmehr grundsätzlich auf einer verhältnismäßig geringen Höhe gehalten wird. Um zu er⸗ möglichen, daß das Stammgut frei von Ueberlastung bleibt, ist eine Verschuldungsgrenze eingeführt, die bei zwei Dritteln des Ertrags⸗ werts des Stammhofs gezogen ist. Ueber diese Wertgrenze hinaus ann eine Belastung des Stammhofs nur unter besonderen Umständen stattfinden; in der Regel wird daher der Stammhof, wenn er dem Nachfolger übergeben wird, in Höhe von einem Drittel seines tragswerts schuldenfrei sein. 8
Das ist ein sehr wesentlicher Vorteil, der dem Besitzer die Mög⸗ lichkeit bietet, sich auch unter schwierigen Verhältnissen auf dem Stammgut zu halten. Meine Herren, es kann ja keiner voraussehen, wie weit die Einrichtung der Stammgüter nachher praktisch wird; immerhin gewährt sie jedem, der einen mittleren oder bäuerlichen Besitz hat, das gleiche Recht, das die Besitzer größerer Güter haben. Ich weiß sehr wohl, daß gerade in der ländlichen Bevölkerung die Sitte in den Familien⸗ und Vermögensverhältnissen eine große Rolle spielt. Wir haben einzelne Gegenden im Lande, in denen dad
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