Lösung der Frage der Prirat⸗ vorgeschlagen worden, vielleicht ist es Einkommens zugrunde zu legen. Weise der Zahlung der Gtaats⸗
Dieienigen Gemeinden, die der
d den Volksschullebrern eine Zu⸗ Anschauung der Staatsregterung en daden, während diejenigen cchen Gründen diese Zulage nicht ch delohnt werden, daß der Staat für sie ein⸗ Hoffentlich kommen etzt alle Volkeschullehrer zu ibrem —Recht; dern sie haden doch nicht Schuld an der Art der Regelung der Volksschallasten. Unser Antrag fordert, daß der Staat die Beihilsen fur die Volksschullehrer übernimmt und daß die bereits gezahlten den Gemeinden ersetzt werden. Das ist eine Forderung der Bihiigkeit. Gegen den Zusatz, daß auch die Volksschul⸗ lebrerinnen dabei berü t werden, haben wir nichts einzuwenden. Daß keine etatsmäßigen Stellen geschaffen werden, die nicht undedingt not vendig sind, können wir nur billigen. Die u“ nöͤtigen müssen aber geschaffen werden, damft die Anwärter jetzt während des Krieges nicht zu lange auf die Anstellung warten brauchen und namentlich, wenn sie verheiratet sind, nicht wirtschaftlrch geschädigt werden. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr. Heß (Zentr.): Das Bevölkerungsproblem ist eine Frage 5„ simnicher Natur, aber die Geldfrage spielt dabei eine — Rolle. Die schönsten Reden belfen uns darüber nicht inweg, wenn der Finanzminister nicht sehr tief in seinen Säckel
greift. Die Frage der Beamtenbesoldung und besonders der Kriegs⸗ zulagen muß groß ügg aufgefaßt werden, denn wir stehen einer außerordentl schen Notlage gegenöber. Leistungrfähig genug wird das deutsche und preußische Vosk dazu wieder werden. (Sebr richtig! im Zentrum.) Die Frage der sogenennten Kriegsentschädigung ist auch nicht von der Hand zu welsen. Unsere Gegner müssen und so enschädigen, wie sie uns durch den Krteg geschädigt haden. Die Reform der Beamtenbesoldung vach dem Kriece muß ganz anders angefaßt werden als bisher. Selbstverständlich muß auch für jeden anderen Stand gesorgt werden. Die Alterdzulagen müssen so g staltet sein, daß der Beamte in einem angemessenen Lebens⸗ alter heiraten und eine mehrköpsige Familie unterhalten kann. Dabei muß unterschieden werden zwischen verbeirateten und unver⸗ beirateten Beamden zwtschen kenderreichen und kinderarmen Familien. Der Unterschied in der Besoldung kinderreicher und kinderarmer Familien muß groß genug sein, um fühlbar zu werden. andere Besoldung der Junggesehen wird und muß ein Weg gefunden werden. Leider ist in vielen höheren Beamtenfamilten nicht einmal Ib das Zweikindersystem, sondern schon deinahe das Einkindersystem vorhanden.
(Schluß des Blattes.)
Kumst und Wissenschaft.
Die ägvptische Abteilung der Berliner Museen ist nicht arm an auserlesenen Beispielen von Tierdarstellungen, die ja bekanntlich immer ein Ruhm der Aecgyppter gewesen sind. In der füngten Zeit ist die Sammlung aber, wie Dr. Schäffer im Februar. deft der „Amtlichen Berichte aus den Koniglichen Kunftsammlungen“ mitteilt, ganz unerwartet aus deutschem Kunstbesitz um zwei aus⸗ ereichnete Stücke vermehrt worden, die dei den nern der alt⸗ Heheen Kunst berechtigtes Auffehen erregen. Um mehr als ein Jahrtauserd voneinander getrennt, verkörpert ein jedes von ihnen für das Gebiet der Tierdarstellung den Geist einer Zeit hoher Kunst⸗ blüte. Das ältere der beiden neuen Werke ist ein Lowenkopf aus
elbweißem Alabaster, den Georg Steindorff im ägvptischen Kunst⸗ andel erworben hat. Der Kopf hat nach seiner ganzen Zurichtung einmal an einem Gerät gesessen: entweder an einem steinernen Bett, wie sa die Aegppter Sit⸗ und Liegemöhel mit Tiermotiven aus.⸗ statten pflegten, oder er diente als Schmuck eines Wasserspenders. Me Kunstwerk fesselt der Löwenkopf durch die gedrungene Kraft der Fermen. Mie 9 entspricht etwa einem Drittel eines nafürlichen Loͤwenkopfes. Die Formbehandlung im einzelnen ist un⸗ gewöhnlich eindringlich. Durch schoͤn geschwungenen Schatten an
Theater.
Aoönigliche Schauspiele. Senntag: Phennbans. 54 Adonnementevorstellung. Dienst. und F eip ätze sind aufgebeben. Hosfsmanns Grezühlungen. Pbankastische Oper in drei Akten, einem Prolog und et em Cpilog von J. Barbier. Musik von J. Offenbach. Musikalische Leitung:: Hetr Kapehmeister Dr. Stiedrv. Regie Herr Oberreglsseur Deoescher. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 Uhr.
ESchausptelhaus. Mittags 12 Uhr: 144. Kartenresfervesatz. Mittagsvor⸗ stellung zum Besten der Ostpreußen⸗ btife. Abends: 56. Abynnementsvor⸗ stellung. Pienst. und Freiplätze sind auf⸗ hehoben. Die Muärchentaute. Luftspiel in drei Aufzügen von Oito Franz Gensichen. In Stene gesetzt von Herrn Oberregisseur Hatrv. Anfang 7 ½ Uhr.
Montag: Opernhaug 55. Abennements⸗ vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze And auf gebcben. Otello. Oper in ier Akten von ufeppe Verdt. Next von Arrigo Boito.
r die deutsche Bühne üdertragen von Mar Ka beck Musskalische Leitung: er
rr Chöre: Heir Pro⸗
Mittw Tad.
(Untergrundbahn
Sonntag,
7 ½ Uhr: Maria Stuart. Montag: Macbech. Dienstag, Mittwoch un
Weh’ dem, der lugt!
reitag: Hamlet.
Kapegmeister Pr. Stiedry. Regie: 7 ½ Ubr weehisseur Bachmann.
fessor Rüdel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielkaus. 57. Akonnementsvor⸗ stellung. Adaige. Ein Schauspiel in drei N,a en von Hans Mühler. In Genegesetz von Herrn Regisseur Dr. Buuck. Anfang 7 ½ Uhr.
Opernhauz. Dienstogt Die Huge poiten. — Miltwoch: Mioletta (1. Ienvtata.) — Ponnerstag: Tristan und JIio de — Freitagt Ein Maéte⸗ bau. — Gonnabend: Die Meisterünger ron RNüruberg — Eypontag: Mingyon.
chauspierhans. Dienstag: Dichters Ehrentag. — Die kiei en BVerwandten. VBreutschau. Mittwoch: Wahen⸗ Gei 8 Pod. Donnerstag: Die Mä chen tante — Fr itag: Peer Gynt. — Sonnaherd; Die Marchentante.
antag Khnige.
don Walter
tolle Komtes6.
Zu ermaßigten Pretien Abende 7
Grdgeisl. Freitag: aul Parsberg.
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Komudienhnus. Drutsches Theater. (Direktten⸗ Maꝛ 8
ardt. e. Nachmittags 2 81 8 92 . Wen: Fuhrm „
E ere 8 8. aun Hessche
Der Kebente Tag.
Die verlovcene 7 Uhr Ho.
Mentag und Donnerstag: Flgaros
82
Montag und folg lorene Tochter.
Für die
ochter. dret Anfpkgen von dadwig Fuldo age
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zogen sein.
einem schönen Bande, der in dem Korpsverlag in Bapaume erscheint,
Rokoke,
Dienstag und Freitag: Othello. und Sonnabend Dantons
Kammerspiele. Sonntag, Nachmittags 2 ¾ Uhr: kleinen Preisen: Minna von helm. — Abends 7 ¾ Uhr: Das Konzert. Montag die Sennabend: Das Konzert. Volksbühne. (Theater am Bülomplatz.) Schönbanser Direktion: Max Reinhardt. Rachmittags 3 Uhr: kleinen Preisen: Nachtafnl. c Aben
d Donnerstag:
nabend: Der Biberpelz. Rhesssxige Jestn Fäss 8
8 „ g 8 theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Herliner CThoater. Seonntag. Nach⸗ Zu 8 59. ten Preisen: Jobannis⸗ mittage 3 Uhr: Zu ermäsigten Preisen: Wenn zwei Hochzeit machen. — Abends 7 Die tolle Komteès. Schwank umt Gesang in drei Akten don Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik
Montag und folgende Toge:
Theater in der Königgrüter Straße. Sonnfag. Nachmittage 3 Uhr: Kamerabden. — Uhr: Erdgeift. vier Aufzügen von Frank Wedekind.
Montag: Jan der Wunderbare.
Pienetag, Mittwoch und Sennabend:
Donneretag: Ein Traumspiel. d Lange und
Sonntag, mi toge 3 Uhr! Zu ermäßiaten Abende
Mähne und Augen und durch die Haltung des Ohres erhielt der Kopf den Ausdruck gespannten in die Weite Spähens. Die Stirn nt drohend gerunzelt. Der Kopf scheint auf Seitenansicht an⸗ gelegt zu sein, wenigstens entfaltet er erst von der Seite und unter gewisser Beleuchtung gesehen, seine volle Schönheit. Das Stück scheint nicht völlig fertig gestellt gewesen zu sein, zum mindesten fehlt ihm noch die Politur. Der Kopf ist zweifellos zur Zeit des alten Reich s ent⸗ — Seitenstücke zu ihm sind in dem gewaltigen Löwen aus dem otentempel des Ne⸗user⸗rs aus der fünsten Dynastie (um 2700 v. Chr) gegeben, der dei den Grabungen der Deutschen Orieutgesell⸗ schaft gefunden wurde und dessen Teile sich jetzt im Museum von Katro definden. Unser Stück durfte aus dem Totentempel eines der Pvramidenkönige stammen. In jeder Beziehung im Gegensatz zu diesem älteren Werk steht das zweite neuerworbene Stück, ein Geschenk der Erben des Geheimen Sanitätstats Dettweiler aus Cron⸗ berg i. T. Es ist ein hölzerner Schakalkopf. Er ist, wie sich das bet einem ägyprischen Stück von selbst versteht, handwerklich so gut wie möglich gearbeitet. Der hintere Kopfteil ist aus aufgehendem Langbolz gearbeltet, in das das Hirnholz des Schnauzenteils senkrecht eingezapft ist; die glatte hintere Fläche trägt zwei Dübellöcher. Augenscheinlich hat der Kopf nicht zu einem Gerät, aber auch nicht zu einer reinen Tiersiaur, sondern zur Statue eines schakalköpfigen Gottes mit Menschenkörper gehört. Das ganze Werk ist im Alter⸗ tum mit feinem Stuck überzogen und mit schwarzer Asphaltfarbe bemalt gewesen. Der Kunstler hat mit großer Sicherheit die Naturformen ersfaßt und gesteigert. Wie der Verfertiger des oben genannten Löwenkopfes die geschlossenen, gedrungenen Formen des Löͤwen gleichsam zusammengeballt hat, sind hier die steil aufsteigenden Obhren und die langgezogene Schnauze des Schakals scharf ausmodelliert. Der Hinterkopf war wohl durch einen Kugel⸗ ausschnitt verdeckt, wie ihn der Löwenkopf noch aufweist. Nur stellte er bdier die als Fravenfrisur bekannte Tracht dar, durch die die Aegvpter besonders gen die Tiergesichter ihrer Götter mit den Menschenrümpfen verschmolzen. Die beiden dicken Haarsträhnen kommen unten noch zum Vorschein und setzten sich auf der Brust des Rumpfrs wohl fort. Den Zusammenbang des Tierkopfes mit der Frifur vermitteit ein mähnenarkiger Kragen, wie ihn der Schakal in der Natur nicht aufweist. Dieser Schakulkopf ist nicht auf Seitenansicht berechnet, vielmehr wirken auch von vorn geseben die detrten Ohren, das spitze Gesicht und die schnuppernde Nase vorrreff⸗ Uch. Beso ders fein ist das Maul modelltert, mit gierigen häutigen Winkeln, etwas üöberhängenden L zen und starken Wangenknochen, die das ⸗Auge zu einem äußerst sprechenden, Usti en Ausdruck zusammen. pressen. Der Kapf ist von übernatürlicher Größe, d'e Menschenfigur, die zu ihm gehörte, dürfte etwa dreivertel eines ledenden Menschen betragen hader. Der Kopf stammt aus der 18. Dvnaftie, der Höhe⸗ zcit des neuen Reichs (um 1400 p. Chr.) Zwei im Stil faft gleiche. nur kleinere Schnauzteile inden sich am Grabe des Königs Haremhab. Er dürfte durch eingeborene Raubgräber um 1890 ans Licht ge⸗
Ein an der Sommefront ftebendes Reservekorps gidt jetzt in
die köstlichen Pastellporträts des De La Tour heraus. Alle diese Werke besttzt die Vaterstadt des Künstlers St. Quentin. In trefflich gelungenen Nachdildungen erscheinen da die Gestalt n des we sie der Pastellmaler Ludwigs XV. mit seiner Uebenswürdigen und geistvohen Kunst gestaltet hat: Marschälle und Phbilosophen, Prinzessinnen und Tänzerinnen, Adbés und Künstler. Wenn hier in einem Bande, der ganz in der Nähe der furchtbarsten Kämpfe entstand, die Kunst des Feindes vorurteiltlos verbreitet und gewmdigt wird, so ist das ein schönes Vorrecht dentscher Gesinnung. Seine Majestät der König von Würt⸗ temberg hat die Widmung des Bandes angenommen, dessen Ertrag dem Hinterbliebenenfonds des herausgebenden Reservekorps zugute⸗ kommen soll. Die Einführung in die Kunst des De La Tour schrieb ein Angehöriger des Korps, Dr. Hermann Ehrhard.
1““
Theater und Musik.
Theater am Nollendorfplatz Die Gulaschkanone“, Volkestück mit Gesang und Tanz in
8 1..“
von Walter Kollo, hat gestern im Theater am Nollendorfplatz die Stücke aufdringlich geschäftspatriotischer Art, wie „Immer fest druff!“ und „Blaue Jungens“, abgelöst. Von einem besonderen künstlerischen Aufschwung ist freilich auch jetzt nicht die Rede, in erster Linie wird dem Unterhaltungsbedürfnis Rechnun getragen; aber der leichtgezimmerte Bau, der auf den Grund mauern des alten Volksstücks aufgeführt worden sst, steht wertgasten auf gesunder Unterlage. Das Heereslieferun 8fieber, das bald vach Ausdruch des Weltkrieges manche 58 ännische Kreise erariff un üble Erscheinungen zur Folge hatte, wird hier zum Gegenstand de Spottes gemacht Verfehlte Gpekulationen des Inhabers eine Damenbekseldungefirma, der sein Geschäft in eine Gul lschfabrik um wandelte, bedroden das Liebesglück seiner Tochter, die mit seinen Geschäftsteilhaber verlobt ist, bis zuletzt alles wieder ins recht Gleis kommt. Unterhaltender als die Handlung selbst sind die reichlich einLeflochtenen Gesangs, und Taniszenen, zu dene Walter Kollo die wi kungsvolle Musik gesch ieben hat. Eine hübf ausgestattete, flotte Aufführung rückte alles ins hellste Licht. Pau Heidemann und Grete Freund gaben mit jugendlicher Geschmeidigkeit, die im Tanz bie an die Grenze des Akrobattschen zu geben hatte, vas funge
Augustin mit drolliger Bewe lichkeit verkerpert wuroe. Als Ceuplet⸗ sänger erinnerte Richard Sentus an die besten Berliner Vo bilde
aus der alten Zeit des Volksstückes, und urwüchsig komisch, wi
immer, war Senta Söneland. Auch die Nebenrollen waren vortrefflich besetzt. Starker Betfall erzwang die Wiederholung der meiste
musskalischen Einlagen.
Im Koniglichen Opernhause wird morgen Offenbachs pbankastische Oper Hoffmanns Erzöählungen“ mit den Damen Denera, Hansa, Leisner, man, Bronsgeest, Henke, Sommer, Bachmann, Habsch, Funck und Krasa in den Hauptrollen aufgeführt. Dirigent ist der Kapellmeister Dr. Stied v. Dte Vorstellung beginnt um 7 Uhr.
Im Königlichen Schaufpielhause wird morgen Ott Franz Gensichens Lastspiel „Die Maͤrchentante“ gegeben.
Verpermann mit. Spielleiter ist Herr Pat v.
Die Ausgabe der Dauerbezugskarten für je 29 Vor⸗ stellungen in den Königlichen Tbeatern im Monat März fiadet in der Königlichen Theaterbauptkasse gegen Vorzeigung der Dauer⸗ bezugsverträge von 9 ¼ bie 1 Uor stat, und zwar am 27. d. M für den 1 Rang, das Parkett und den II Rang des Körigischen Opern⸗ hauses und am 28. d M für den III Rang des Königlichen Opern⸗ hauses und für alle Platzgatturngen des Königlichen Schauspielbauses.
„Kammerwahl“, das vieraktige Buüͤbnenwerk, dessen Uraufführung am 1. Maärz im Schillertheater Charlottenburg stattfindet und dos die Verfesser Mite Kremnitz und Hermann Kieénzl eine rumänische Zustandsburleske nennen, benutzt als Grundlae ein 1882 geschrtebenes Lust'piel „Der verlorene Brief’“ des rumänischen Dra⸗ matikers J. L. Ca ogfale. Carogials, der im Junt 1912 m Berlin gestorben ist, hat lebhaften Anteil an den politischen Zuhänden seiner Heimat genommen und in einkgen seiner Werke die Schwäöchen und Schaͤden seines Heimatlandes mit sattrischen Hseben cegeivelt; „Der verlorene Brief“ gehört in die Reihe dieser satirischen Stücke.
Am Dienstag, den 6. März, sindet im Theater in der Koͤntg⸗ grätzer Straße die Erstaufführung von August Strindbergs Drama „Totentanz“, I. Teil, stott. Die Vorbereitungen sind jedoch für beide Teile des Werkes soweit vo geschritten, daß die WErstaufführung des dieher in Berlin noch nicht aufge⸗ führten II. Teiles für den darauffolgenden Tag festgesetzt
erden konnte. Irene Treesch, Ludwig Hartau und Paul Oro im ersten Teil die Hauptrollen, 2 zweisen Teil neten noch Maria Orska, Fritz Schull und Bruso Kastner in den Hauptrollen hinzu. Spielleiter in Rudolf Bernauer. Svend Gade hat die neuen Bühnenbilder entworfen.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in de 8 Ersten und Zweiten Beilage.)
drei Aften don Hermann Haller und Willi Wolff, Musik
Deutsches Künstlerthenter. (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologtschen Garten.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Prelsen: Wenn wir Toten erwachen. — Abends 7 x¾œ Uhr: Der Reise⸗ begieiter. Lustspiel in drei Akten von Gustad Nadelburg. In freier Ueber⸗ traguagg nach einem Lustspiel von Michael Klapp.
Der
Zu
(Dpgg 8 Barn⸗ Donnerstag
Komische
Montag und folgende Tage: Reifebegleiter.
or.)
Lessingtheuter. Sonntag, Nachmitt. Akten don K. 2 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Die utgeschnittene Ecke. — Abends 7 Uhr: Leer Gynt. Dramatisches Gedicht von ee Ibsen. Uebersetzt von Christian Morgenstern. Musik von Edward Grieg. Montag: Charlotte Stieglitz.
Zu dg Szirmai.
Majestät. Akten von
feuer. — Abends 7 8 Uhr: Alt.Heidel⸗ berg. Schauspiel in fünf Akten von Wilbelm Mevyer⸗Förster. Montag: Der Familientag. Dienstag: Der Herr im Hause. Mittwoch: Will und Wiebke. Donnerstag und Sonnabend: Alt⸗ Heidelberg. 18 Freitag: Götz non Berlichingen.
Charlottenburg. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Kater Lampe. — Abends 7 ½⅞ Uhr: Der Herr im benn Süten in pier Auf⸗ ö zügen von Paul Lindau.
Tropödie in Montag Will und Wiebke. —
Dienstag: Das Alter.
Mittwoch: Götz von Verlichingen.
Donnerstag: Zum ersten Male: Dir “ ese Wü eass Kollo.
reitag: err im Hause. Monta
Sonnabend: Die Kammerwahl. merven;,
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Die Jungfrau von Orlegus.
— Abends 7
Franz Arnold don Gilbert.
Die 3 ½ Uhr: Geschwister. Krug.
Theater
Abends
Tora
Nach⸗ reisen: 8 Uhr Lustspiel in
Deutsches Opernhans. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße Direktion: Georg Hartmann.] Sonntag, UÜUhr: In ermäßigten
sen: Die Gntsführung aus dem erail. — Abends 6 ½ Uhr: Die Meister⸗
Lustspiel in DPie ver⸗
Cubanerin.
finger von Nürnberg.
Akten von Richard Wagner. Montag und Freitag: Jugend. Dienstag: Die Königin von Saba. Mittwoch: Die toꝛen Augen.
Sonnabend:
Oper. (An der Weiden⸗
3 ¾ Uhr: Heimat. — Abends 7 ⅞ Uhr: Der Vußta Kavalier. Operette in drei tarl von Bakonvi. Deutsch von Robert Bodanski. Musik von Albert
In Vorbereitung: Die Dose Seiner Deutsches Singspiel in drei Rudolf Presber Walther Stein. Musik von Gilbert.
Theater des Westens. (Station:
onntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: mäßigten Prrisen: Ein Walzertraum.
Glück. Operette in
Montag und folgende Tage: Fahrt ins Glück.
Mittwoch und Sonnabend. Nachmittaas Die Dienstboten. —
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Zu er⸗ mäßigten Preisen: IJmmer seste vruff
kanone. Voltsstück mit — Tanz in drei Akten von Hermann Haller und Willi Wolff.
und Gulaschkanonc.
Lustspielhans. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Nachmittzꝛas 3 Uhr: mäßigten Preisen: Charlene Tante. — 34—37. Abends 7 ½ Uhr: Die schöne Cubanerin.
Okankomwski. Musik Montag und folgende Tage: Die schöne
Thaliatheater. (Dresdenerstr. 72,/73.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er⸗ mäßigten Preisen: Blondinchen. — Abends 7 ¾¼ Uhr: Das Vagabunden⸗ mädel. Possenspiel mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Bern⸗ hard Buchbinder. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert. Montag und folgende Tage: Das VFagabundenmödel.
Zirkus Busch. Sonntag: 2 grofßse Vorstellungen. Nachmittags 3 ½ Uhr: Die Geier⸗Prinzessin. — Abende 7 ¼ Ubr: Die verfunkene Stadt. Riesen⸗ Pracht⸗Wasser⸗Pantomime in einem Vor⸗ spiel und vier Akten, nach der Vmeto⸗ Legende frei bearbeitet von Paula Busch — Außerdem in beiden Vorstellungen: Das glänzende Februar⸗Programm. (Nachmittags hat jeder Erwachsene ein angehöriges Kind unter 10 Jahren frei auf allen Sttzplätzen, jedes weitere Kind zahlt halbe Preise.)
Montag und folgende Tage: Dir versunkene Stadt und das glänzende drei Akten von Februar⸗Programm.
und Ernst Bach. Ivr ———V
ie Familiennachrichten
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kamm herrn Heinrich von Engel (3. Zt. Du⸗ dingshausen). — Hrn. Rittmeister von Mörner (Berlin).
Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. Paul von Fragstein und Niemsdorff (Göttingen). — Fr. Agnes von Gerschen, geb. Dutreux (Fürstenwalde a. Spree).
Oper in drei
: Die Walküre. Carmen.
e.) Sonntag, Nachmittags
und Leo
Kantstraße 12.) Zu er⸗
Garten.
½ Uhr: Die Fahrt ins
Die — Der zerbrochene
am Nollendorfplutz.
Die Gulasch⸗
7 ½ Uhr: 4 Gesang und
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorficher der Expedition, Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Expevition (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagbanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen susoie bie 185 ½ Auegabe be⸗ Peurtschen Berlustlisten.
Musik von Walter
folgende Tage: Die
Zu er⸗
drei Akten von Georg
pon Max Gabriel.
Liebespaar, während ein älteres Paar von Hemp Bender und Poldi
“ Escher und den Herren Berg-..
In den Hauptrollen wirken die Damen Conrad Coste, Helsler und Schlüler, die Herren Kraußneck, Poettcher, Keppfer, von Ledebur, Sachs und
eutschen Reichsanz
Parlamentsbericht.*) “ Deutscher Reichstag. 82. Sitzung vom 23. Februar 1917, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Am Tische des Bundesrats: die Staatsminister Staats⸗ sekretäär des Innern Dr. Helfferich und Staatssekretär des Reichsschatzamts Graf von Roedern, ferner der Staats⸗ sekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco.
Präsident Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 5 Minuten. 1 8
Auf der Pagesordnung stehen zunächst Anfragen.
1) Abg. Dr. Müller⸗Meiningen fortschr. Volksp.)
ragt:
„Wegen sFbele ger oder in entschuldbarem Irrtum begangener Handlungen gegen die wirtschaftlichen Kriegsgesetze ist eine Füle von Bestrafungen erfolgt.
Ist der Herr Reichskanzler bereit, darüber Auskunst zu geben, oh und in welchem Umfange die Regierung die Einführung des Instituts der bedingten Verurteilung — zunächst wenigstens als Kriegsmaßregel — befürworten will?“
Direktor im Reichsjustizamt Delbrück: Die Frage der Einführung des Instituts der bedingten Verurteilung wird im Zu⸗ sammenhange mit der allgemeinen Reform des Strafrechts geprüft srerden. Die Maßnahme in gegenwärtiger Zeit, sei es auch nur als Kriegsmaßregel, einzuführen, ist nicht in Aussicht genommen. Die wohltätigen Wirkungen, die man sich von dem Institut verspricht, merden in der Hauptsache schon jetzt im Verwaltungswege durch die bedingte Begnadigung erreicht. Eine Aenderung des bestehenden Zu⸗ standes würde eine erhebliche Belastung der Gerichte mit sich bringen; die Gerichte wären genötigt, sich während der Kriegszeit in ein neues und schwieriges Rechtsinstitut einzuarbeiten. Eine solche Mehr⸗ belastung, die durch zwingende Gründe nicht geboten ist, läßt sich in der Jetztzeit nicht rechtfertigen. Den Klagen über die Nichtberücksich⸗
(tigung des Rechtsirrtums auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Kriegs⸗
gesetze, die dem Herrn Abgeordneten den Anlaß zu der Anfrage ge⸗ 09 haben, ist durch die Bundesratsverordnung über die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maß⸗ nahmen vom 18. Januar d. J. abgeholfen.
2) Abg. Stadthagen (Soz. Arb.⸗Gem.) fragt:
„Für den Reichstagswahlkreis Potsdam⸗Osthavelland ist die Ersatzwahl amtlich auf den 14. März ausgeschrieben. Der Polizei⸗ präsident von Potsdam hat durch folgende an den Reichstags⸗ wähler Staab gerichtete Verfügung vom 17. die Abhaltung einer auf 882 18. Februar einberufenen Reichstagswählerversammlung untersagt:
8 Grund der Bekanntmachung des Oberkommandos in den Marken vom 31. Juli 1914 wird hiermit die Genehmigung zur Abhaltung der von Herrn Kiesel in Ihrem Namen auf Sonntag, den 18. d. M., Nachmittags 3 Uhr, in der Wirtschaft von Haus⸗ mann, hier, diyt. Wälbelnftraße 38, angemeldeten öffentlichen Reichstagswählerveérsammlung, in welcher der Schriftsteller Meh⸗ ring eine Ansyeache halten soll, versagt. g
Die Abhaltung der Mrsammlung am 18. 1. M. ist dann golizeilich gehindert worden. 6
Ist 8. Herr Reichskanzler bereit, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um das im § 17 des Waählgelfse⸗ für, den Deutschen Reichskag den Wahlberechtigten eingeräumte Recht, „in geschlossenen Räumen öffentliche Versammlungen zu vercstalten“, gegen ähn⸗ liche behördliche Eingriffe sicherzustellen?“
Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Der Herr Keichskanzler hatte bereits vor Eingang der Anfrage von anderer Seite Mitteilung über, das Verbot von Versammlungen zum Be⸗ triebe der Reichstagswahl im Reichstagswahlkreis Spandau⸗Pots⸗ tam Osthavelland erhalten. Er ist daraufhin; mit dem Ober⸗ kemmando in den Marken in Verbindung getreten. Das Oberkom⸗ mando hat Vorsorge getroffen, daß öffentliche Versammlungen in eschlossenen Räumen im Sinne des § 17 des Wehsgesehet für den Deutschen Reichstag für den Betrieb der Wahl im Reichstagswahl⸗
1 kͤreis Spandau⸗Potsdam⸗Osthavelland bis zur Beendigung der Wahl⸗
ndlung zugelassen werden unter der Voraussetzung, daß die Ein⸗ zufer sich verpflichten, für Ruhe, Ordnung und Sicherheit in und h den Versammlungen Sorge zu tragen, auch durch die Reden und anschließende Erörterung der Burgfrieden nicht gefährdet und der eist entschlossenen Durchhaltens im deutschen Volke nicht beein⸗ ichtigt wird. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.)
3) Dr. Herzfeld (Soz. Arb.⸗Gem.) fragt:
Der Oberkommandierende in den Marken hat unter dem A. Januar 1915 eine geheime, noch in Kraft befindliche Anordnung erlassen, durch die er das Stellvertretende (Generalkommando des Gardekorps in Berlin, das Stellvertretende Generalkommando III. Armeckorps in Berlin, die Kommandantur Berlin, sämtliche Garnisonkommandos und das Bezirkskommando IX, schließlich imtliche Polizeiverwaltungen ermächtigt hat, über politisch miß⸗ iebige Personen, auch über Abgeordnete, die Briefsperre zu ver⸗ längen, ihre Postsachen zu beschlagnahmen und sie durch das zu⸗ ständige Postamt der politischen Polizei in Berlin auszuhändigen.
Ist dies dem Herrn Reichskanzler bekannt und was gedenkt er gogen diese Maßnahme zu tun?“
Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Es ist tig, daß das Oberkommando in den Marken unter dem 21. Ja⸗ er 1915 cine allgemeine Verfügung über die Verhängung der Brief⸗ er erlassen hat. Diese regelt jedoch lediglich das Verfahren be⸗ iglich der Verhängung der Briefsperre, trifft aber nicht Bestimmung
ber die Voraussetzung, unter denen diese angeordnet werden kann. besondere enthalt sie keine Ermächtigung, über politisch miß⸗ age Personen die Briefsperre zu verhängen. Zur zweiten Beratung steht hierauf der Gesetzentwurf, reffend die Einberufung von Hilfsrichtern im Reichsmilitärgericht. Abg. Stadthagen (Scoz. Arb.⸗Gem.): Durch die Auslegung, man jetzt dem Gesetz vom 4. Dezember 1916 wegen der Hand⸗ ung der Schutzhaft und des Belagerungszustandes gibt, wird das⸗ e völlig illusorisch gemacht. Die Personen, die bis zum 18. De⸗ emder 1- 6 in Schutzhaft genommen worden find, bleiben einfach Fein auch wenn sie schon über 2 Jahre ihrer Freiheit beraubt sind. die Vorlage läßt die Einberufung von Hilfsrichtern in unbeschränk⸗ Umfange zu. Das ist geradezu eine Ungeheuerlichkeit; auch das
tsrecht des Reichstages wird dadurch verletzt. mtpumkt, wo ein Bedürfnis für diese Einberufung nicht mehr steht, Kaiserlicher Verordnung vorbehalten werden. Es gibt also * keinen Termin, es können auch nach dem Krieg noch Hilfsrichter erufen werden. Beide Bestimmungen müssen wir verwerfen und vantragen enisprechende Aenderung des Entwurfs. Wo wir bei der
gen Handhabung hingelangen, zeigt ja die Antwort, die mir auf dmme heutige Anfrage zuteil geworden ist. Die Ungesetzlichkeit des
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Ohne Gewahr, mit Ausnahme der Reden der Minister und aatssekretäre,
—— — EEI“ 8 1 ’ 1 4 8 2 n * üg
diefer Auffassung, als
Ferner soll der
Erste Beilage
den 24 Fehruar
Berlin Sonnahend Eingriffs in die Wahlfreiheit ist zugegeben worden, und darüber hinaus hält der Oberkommandoinhaber die von ihm verfügte Ein⸗ chränkung aufrecht, indem die polizeiliche Ueberwachung der Ver⸗ ammlung bestehen bleiben soll, die Reden den Burgfrieden nicht ge⸗ ährden dürfen und den Gedanken encleseren Durchhaltens ver⸗ treten sollen. Das ist ein unverhüllter Bruch des Geseßes. Also der Geist der Kriegsgewinner soll propagiert werben. (Der Präsibent fösacht den Redner, zur Sache zu 8i Auch gegen diese unzu⸗ lässige Beschränkung müssen wir nach gesetzlichen Schutzwehren suchen; wir schlagen eine entsprechende Bestimmung vor. Wird keine Abhilfe geschaffen, dürfen die Redner zwat reden, aber nicht die Wahrheit sagen, nicht sa en, was sie meinen, so haben wit unfreie Wahlen, Polizeiwahlen, Wahlen, gegen die die napoleonischen Wahlen ein Kinderspiel sind.
Abg. Landsberg (Soz.): Der vorliegente Gesetzentwurf ist nolwendig geworden, weil das Schutzhaftgeset vom 4. Dezember vorigen Jahres das Recht der Beschwerhe gegen die Schutzhaft und Freiheitsberaubung gab. Auch wir haben angenommen, daß das Gesetz im ganzen Reiche Anwendung finden würbe; es sollte auf alle Fälle der Freiheitsberaubung angewendet werden. Nun hören wir, daß ein Korpskommando erklärt hat, für ung gilt bas Gesetz nicht.
as läßt auf einen ganz unglaublichen angel an Intelligenz schließen. Ich erwarte, daß diejenigen, die es angeht, mit diesen Auslegern des Gesetzes Fraktur reden. Auch das Vorgehen des Ober⸗ kommandierenden in den Marken bei der Potsdamer Reichstagswohl ist zum Gegenstand einer durchaus berechtigten Kritik gemacht worden. Das Etatsrecht des Reichstags wird durch die Vorlage nicht be⸗ einträchtigt; wir können ja gat nicht beurteilen, wieviel Hilfsrichter einzuberufen sein werden. Den bezüglichen Antrag lehnen wir ab. Daß andererseits der Belaserunes h mit allen seinen Folgen allerspätestens mit Friedensschluß aufhört, ist doch selbstver⸗ ständlich. Wenn schließlich ein Beamter, der die Wahlfreiheit ver⸗ letzt, haftbar gemacht werden soll, so werden wir dafür stimmen.
General Frhr. von Langermann und Erxlencamp:
Auf die gestrige Anfrage des Abg. Fehrenbach bemerke ich, daß ich schon in der Kommission erklärt habe, daß die von uns eingeforderten Aeußerungen der Obersten Kommandobehörde des Feld⸗ und Be⸗ sa ungsheeres eingegangen sind und die Sichtung und Prüfung des Materials so schnell als möglich erfolgen soll. Das ist geschehen, und ich hoffe, daß Sie schon in nächster Zeit Gelegenheit haben werden, sich mit diesem Ergebnis zu befassen. 85 Abg. Dr. Riesser (nl.): Auch wir werden keine ungesetzliche Auslegung des Gesetzes vom 4. Dezember 1916 zugeben. Ich habe schon vor mehreren Wochen beim Kriegsministerium darauf hinge⸗ wiesen, daß die Ansicht der elsaß⸗lothringischen militärischen Stellen, das Gesetz beziehe sich nicht auf Elsaß⸗Lothringen, dem Gesetz wider⸗ spricht. Ob inzwischen etwas geschehen ist, weiß ich nicht. Für die Erörterung dieser Frage wird aber die Budbgetkommission die richtige Stelle sein. Beim Friedensschluß kann noch eine große Anzahl von Beschwerden beim Obersten Militärgericht anhängig sein. Die Ab⸗ stellung der Beschränkung der persönlichen Freiheit, des Vereins⸗ und des Preßrechtes können wir nicht bei Gelegenheit dieser Varlage durchzusetzen versuchen.
Oberst von Wrisberg: Der Oberste Militärtefehlsbaber und das Reichsmilitärgericht stehen auf dem Stanspunkt, daß das Fejet vom Dezember keine rückwirkende Kraft hat, daß aber allen in S 1geachn 1 82 12. Peee⸗ der Beschwerd egen dieses Gesetz eht. as den vom Abg. Riesser augeregter Punkt, benrefem 4 Se eeeg und hat sie witerlegt, und dieser Standpunkt ist amtlich den Kommandostellen mifoeteilt worden. 1,
„Abg. Dove (fortschr. Boltgg.: Wir werden jedes Mittel be⸗ grüßen, tas zur Abhilfe der M sände auf diesem Gebiete beiträgt und den Rechtsschutz, insbesondene gegenüber den Militärbehorden, sichert. Dieses Geset ist aber nicht der geeignete Ortt, diese Materie zu ordnen. Dieses Gesetz hat den Zwech, die Ueberfülle der Arbeit achgemaͤß und rechtzeilig zu erledigen, die durch die Ueberfülle der Beschwerden erwachsen ist. Es handelt sich also um eine formale Abhilfe. Die Erklärung des Obersten von Wrisberg begrüße ich. Der Belagerungszustand, die Verkirzung der persönlichen Freiheit ist mindestens ebenso schwer zu ertragen wie die materiellen Er⸗ schwerungen des Krieges. Dem Zustande auf diesem Gehiete muß ein Ende gemacht wertden, und zwar sobald es irgend möglich ist. Bei dem vorliegenden Gesetz handelt ezegich um Praktische Arbei!. Beim Etat werden wir Gelagenheit häben, für den Rechtsschutz Vorsorge zu treffen. (Beifall.) 1“
Abg. Stadthagen (soz. Arb.⸗Gem.) tritt den Ausführungen der Vorredner, insbesondere denen des Abg. Landsberg, entgegen und hält seine frühere Auffassung 7. 9. Abg. Gröber (Zzentr.): (G. ist kein, Zweifel, vaß nach der Ansicht sämtlicher Mitglieder des Ansschusses bas Gesetz auf alle die Personen Anwendung finden soll, die sich in Schutzhaft befinden oder eine Aufenthaltsbeschränkung erlitten haben. Personen, die eine Aufenthaltsbeschränkung erlitten haben, dürfen eine Eröffnung verlangen, weshalb ihr Aufenthalt beschränkt ist. Der Oberste Mili⸗ tärbefehlshaber hat entschieden, daß auch hier das Gesetz auf alle Fälle Anwendung finden muß. Ich frage nun, wozu wir das Geset serkacht haben und wozu der Oberste Militärbefehlshaber seinen Be⸗ ehl erlassen hat. Was geschieht mit dem Militärbefehlshaber, der so das Recht beiseite schiebt Wenn der Kaifer einen Obersten Militärbefehlshaber ernennt und ihn beauftragt, über diese Frage zu entscheiden, und wenn dieser einen Befehl erläßt, so muß dieser Befehl sofort vollzogen werden. Was ist mit dem Manne geschehen, der den Kaiserlichen Befehl nicht vollzogen hat? Wir haben hier Anspruch auf Aufklarung. (Beifall links.)
Oberst von Wrisberg: Der betreffende Oberbefehlshaber war der Ansicht, daß er in den Operationsgebieten so handeln koönne, wie er gehandelt hat. Der Oberste Militärbefehlshaber ist sofort
B als 5 7 seiner Kenntnis kam, entgegengetreten. Der Oberste Militär efehlshaber hat seinerzeit den betreffenden Stellen Mitteilung gemacht. Ich nehme an, daß seinen Befehlen auch
unweigerlich gefolgt wird. Ich erkläre hier in seinem Namen, daß
er das Recht voll und ganz wahren wird. (Widerspruch und Beifall.)
Abg. Gröber (entr.); Uns ist mitgeteilt worden, daß der Oberste Militärbefehlshaber den unteren Militärbefehlshaber wider⸗ legt hat, das muß ich von meiner Seite aus als für nicht angängig erklären. Wenn der Oberbefehlshaber seine Meinung kundgibt, so muß dieser Befehl auch sofort vollzogen werden. Es handelt sich in militärischen Dingen nicht darum, daß der Untergebene widerlegt wird und eine juristische Pegründung gegeben wird. Wenn ihm eine Eröffnung dieser Art zuteil wird, dann hat er den ihm gewordenen Befehl unverzüglich und unweigerlich auszuführen. Wir müssen das verlangen auf Grund des Gesetzes, daß nicht nur der Reichstag, ondern auch der Bundesrat mitgemacht und der Kaiser publiziert hat, oust wäre ja unsere ganze Gefetzgebung illusorisch gemacht. (Beifall.) Wir haben deshalb das Recht, zu erfahren, was in der Sache ge⸗ schehen ist, erstens, was mit den Schutzhäftlingen geschehen ist, ob nun der Rechtsweg ihnen eröffnet und gestattet ist, und zweitens, was für uns das Wichtigste ist, was mit dem Oberbefehlshaber ge⸗ schehen ist, der sich so über den Kaiserlichen Befehl hinweggesetzt hat? Das ist ein Gegenstand des allgemeinen und des Reichsinteresses. (Lebhafter Beifall.) 1
Oberst von Wrisberg; Diesen Ausführungen gegenüber möchte ich etwas richtigstellen. Meines Wissens hat der betreffende
eiger und Königlich Preußi
ffend bie Auffasfung des Generalkommandoes, anlangt, so ist der oberste Militärbefehlshaher der Auffassung des Kommandos
chen Staatsanzeiger.
Oberbefehlshaber seine Ansicht ausgesprochen, bevor er die Richt⸗ linien kannte. Das ôndert sehr viel. Ehe er die Auffassung des Obersten Militärbefehlshabers kannte, konnte er sehr wohl der Meinung sein, 4½ seine Auffassung richtig ist. (Widerspruch und Unruhe; Lärm.) Soweit ich die Sache kenne, muß ich erkläͤren, daß dem Obersten Militärbefehlshaber keine Schwierigkeiten erwachsen sind und die Kommandierenden Generäle, sowie sie Kenntnis davon erhalten haben, auf die Anweisungen eingegangen sind.
Abg. Graf Westarp (dpkons.): Ich will auf den Sachverhalt nicht eingehen. zch habe keinen Anlaß, an dem Fatbestand zu zweifeln. Ich will jedoch einer Auffassung widersprechen, die Herr Gröber hier vorgetragen hat und der Herr Ledebour in einem Füeilcgeneh beitrat, daß der Reichstag Anspruch darauf hat, zu er⸗ ahren, was mit einem Militäarbefehlshaber geschieht, der sich dem Befehl widersetzt. (Widerspruch, Unxuhe und Lärm.) Die Aufrecht⸗ erhaltung des Gehorsams und der Disziplin ist Sache des Kaisers und unterliegt nicht der Kontrolle des Reichstags. (Widerspruch und Lärm bei den Sozialdemokraten.)
Abg. Lebebour (soz. Arb.⸗Gem.): Die Ausführungen des Grafen Westarp sind die Proklamierung des Militärabsolutismus. (Sehr richtig! sinks; Lachen.) Der Kern der Streitfrage ist, ob der Reichstag berechtigt ist, Auskunft von der Regierung zu ver⸗ langen, ob ihre Untergebenen die vom Reichstag mitbeschlossenen Gesetze gewissenhaft ausgeführt haben. (Zuruf des Abgeordneten Westarp: Das habe ich nicht bestritten! Es gehört zu den gesetz⸗ geberischen Befugnifsen des Reichstages, daß er auch die Kontrolle ausübt gegenüber einem jeden Manne, und sei er so hochgestellt, wie er wolle, ob er diese Gesetze ausführt oder nicht. (Sehr richtig! links.) Wer diese Rechte bestreitet, untergräbt die Volksvertretung und das Recht des Volkes. Ich hoffe, baf der Reichstag sich das nicht ge⸗ “ wird, was Graf Westarp hier zu proklamteren ge⸗ wagt hat.
Abg. Landsberg (Soz.): Durch unsere Gesetzgebung wollten wir den erschreckenden Zuständen ein Ende machen, die sich auf Grund des Belagerungszustandes entwickelt hatten. Nun haben wir es aber erlebt, baß in einem Teile des Reiches das Gesetz von der obersten militärischen Behörde ignoriert worden ist. Wir haben aus bester Quelle erfahren, daß die sogenannte Widerlegung keinen Erfolg gehabt hat und es bei der gesetzwidrigen Praris verbleiht. (Hört⸗ hört!) Da verlangt Graf Westarp, daß wir einsach den Kopf beugen und uns das gefallen lassen. Zwischen uns und dem Grafen Westarp bestehen erhebliche Widersprüche in der Auffassung von parlamenta⸗ rischen Rechten und Pflichten. Und daß diese hestehen, stelle ich mit Befriedigung fest.
Staatssekretär des Innern, Staalsminister Dr. Helffe⸗rich: *
Abg. Gröber (Zentr.): Es handelt sich nicht mehr um einen einzelnen, es handelt sich mindestens um erg Pefehlshaber (Leb⸗ haftes Hört, hört!), den don Metz, den von Straßburg und den von Saarbrücken. Alle drei ignorieren das Gesetz mit der Begründung, daß ihre Verfügungen auf Grund des Kriegezustandes erlassen sind. Ich habe mich bet meinen früheren Ausführungen vielleicht nicht präzise genug ausgedrückt. Ich habe sagen ugh fragen wollen: Was ist geschehen mit einem Obermilitärbefehlshaber, der den Befehl nicht vollzogen hat und — so hätte ich hinzusetzen sollen — der bamit das Gesetz vertetzt hat? Daß wir eimnen Anspruch bcrauf haben, zu er.
fahren, was den Personen geschieht, die berufen sind, die Gesetze aus⸗ zuführen und sie nicht ausfüuhren, ihnen sogar positiv zuwiderhandeln, wird auch der Staatssekretär zugeben; mehr habe ich nicht verlangt Weit wichtiger als die Militärbefehlsbaber sind mir die von ihren Verfügungen betroffenen und mißhandelten Personen. Was ist ge⸗ schehen, nachdem der Oberbefehlshaber seinen entgegengesetzten Stant⸗ punkt vertreten hat, daß das Gesetz auch auf die Falle im Etaphpen⸗ ebiet usw. Anwendung finden muß? Mir ist mündlich und schrift⸗ ich bekannt geworden, daß in einer großen Anzahl von Fällen den Betroffenen die Rechtswohltat des Gesetzes auch nach dem 23. Fe bruar 1917 verweigert worden ist. Noch Ende Januar ist einem von ihnen von dem Befehlshaber geantwortet worden, daß b78— % der Runderlaß gar nicht berühre (Hört, hört!), da ist es nicht zu viel verlangt, wenn ich an den Stellvertreter des Reichskanzlers die dringende Bitte richte daß er das Seinige tue, um möglichft rasch dafür zu sorgen, daß die Reichsgesetze nicht Papier bleiben, sondern auch ausgeführt werden (Lebhafte Zustimmung), auch zugunsten von Leuten, die in der Aufregung, in den ersten Monaten des Krieges, unter Umständen gehandelt haben, wo heute nicht mehr mit Aufent⸗ haltsbeschränkungen vorgegangen werden würde. Ueber ganz Deutsch⸗ land find diese Unglücklichen zerstreut, die schwer zu leiden haben, die zum Teil ohne jedes Schuldbewußtsein solchen Beschränkungen unter⸗ worfen worden sind, die in ganz fremde Orte gezwungen wurden, wo sie keine Bekannten haben, wo sie nicht ihr Fortkommen finden. Wir können es gar nicht verstehen, warum man nicht zur Einsicht kommenr will, warum man diesen Leuten nicht gerccht werden will, warum ihnen nicht zugestanden wird, was sogar schwere Verbrecher be⸗ anspruchen können, Leuten, die nicht das mindeste gegen das Deutsche Reich und dessen Sicherheit getan haben; sie bleiben schutzlos weiter der Verfolgung ausgesetzt. Hier sollten alle Parteien, auch die des Grafen Westarp, mit uns zusammen stehen! Oberst von Wrisberg: Wir wären dankbar, wenn man uns Fälle angeben wollte, dann sind wir in der Lage, Antwort darauf zu geben und auch Gegenmaterial und Gegengründe vorzubringen. Im übrigen kann ich nur nochmals betonen, daß seit der letzten Verfügung, die vom Obersten Militärbefehlshaber herausgegangen ist, kein Fall bekannt geworden ist, wo ein General der betreffenden Vorschrift nicht nachgekommen wäre. Abg. Dove (fortschr. Volksp.): Der Staatssekretär hat uns mit Recht die Befugnis zugesprochen, die Durchführung der Gesetze prüfen. Er meinte, die Diskussion sei auf Mißzwerständnisse zutücl⸗ zuführen. Soweit solche vorliegen, sind sie vielleicht ontstanden durch die eventuell unbeabsichtigte Art, wie Oberst von Wrisberg es dar⸗ stellte, als ob der Oberste Militärbefehlshaber in Form einer akäden mischen Belehrung dem General seine abweichende Meinung zu er. kennen gegeben habe. Das entspricht nicht den militärischen Git. pflogenheiten man hat sich militärisch nicht gegenseitig zu überzeugen, sondern Befehle sind durchzuführen. In die Befugnisse der Oberstemn Heeresleitung einzugreifen, fäaͤllt uns nicht ein. Aber der Reichs. hanzler ist uns verantwortlich, er hat dafür zu sorgen, daß auch dieseter Instanzen gegenüber Sicherheit gegeben wird, daß sie die Gesehze befolgen, und er hat auch Mittel in der Hand, das dunchzufitchrent. Wie kommt es, daß das Gesetz nicht durchgeführt wird, welche Mittet sind angewendet worden, um die Durchführung durchzusetzen? Dieses Recht unserer Prüfungsgewalt lassen wir uns micht nehmenz der Kanzler hat alle Veranlassung, seine Befugnisse geltend zu machtn. und er hat sich auch die Frage vorzulegen, ob solche Debatten mittemn im Kriege angebracht sind. (Lebhaftes Sehr gutt! und Sehr wahrts. Aba. Dr. Riesser (nl.): Wir verstehen gar nicht, wie das Wort vom Rütteln an der Kommandogewalt des Kaisers überhaupt ie düt Diskussion geworfen werden konnte. Hier handet es sich mar die Durchführung eines Gesetzes mit wahrlich eng genng gefäaßtteng Ih. halt. Uns hierum zu kümmern, ist nicht nur unser Racht. ist nensere. Pflicht, und nichts in der Welt wird uns darin bairren ömnan. Wenm der Vertreter des Kriegsministers den Gachberhalt nicht volh
*) Die Rede des Staatssekretärs des Innern. Staatsministkerch Dr. — kann wegen verspäteten Eingangs des Stenogrammad erst übermorgen im Wortlaut mitgeteilt werdem 1““