1917 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

absarzt, 8 in Kablenz, Johann, Schlossermeister in Bremen, Dr. ch, Arihur, Sanilätsrat in Bischofswerba, Sachsen, Rocholl, Thesbor, Kaufmann in Bremen, Pr. Roemer, Hermann, Professor in nburg, Anhalt, Dr. Röpert, Wilhelm, Direktor des Kreis ranteghauses in Dessau, Rohde, Wilhelm, Kunst⸗ und Handelsgärtner in Burg hei Bremen, Dr. Rolfs, Wilhelm, Sanitätsrat in Augustusburg, Sachsen, Rost, Walther, Architekt und Fabrikbesitzer in Chemnitz, Ruyter, Daniel, Großkaufmann in Bremen, Runyter, Johann, Direktor der Spartasse in Bremen, Dr. Scharfe, Helmut, Frauenarzt in Cöthen, Anhalt, Dr. Schede, Franz, praktischer Arzt in München, Schelle, Arno, Oberbademeister in Gottleuba, Sachsen, Dr. Scheumann, Martin, Sanitäts⸗ rat in Großenhain, Sachsen, Schieben, Jakob, Gärtner in Trier, Schmidt, Edmund, Magazinbeamter in Hangau, Schmidt, Hermann, Fabrikant in Reichenbach i. V., Dr. Schmidt, Ftiedrich, Königlich sächsischer Oberstabsarzt der Reserve, Speziglarzt für Chirurgie und Frauenkrankheilen in Dresden, Schmidt, Oskar, Generalmajor z. D. in Dresden, Dr. Schmitz, Cajetanus, Franzistanerpater in Düsseldorf. Dr. Schmohl, Carl, Oberstabsarzt der Reserve a. D., prak⸗ isscher Arzt in Kötzschenbroda, Sachsen, Dr. Schmorl, Ernst, Sanitätsrat in Dresden. Schöning, Georg, Holzbildhauer in Beemen, Schöppel, Gustav, Schuhmachermeister in Dessau, Schokle, Carl, Vorarbeiter in Cöthen, Anhalt, Schroer, mich, Keimmalsergeant in Barmen, Schröter, August, Kesselschmied i Cöthen, Anhalt, Dr. Schrolt, Adolf, praktischer Arzt in Arnstorf, Bayern, Dr. Schubert, Paul, Hofrat, Oberarzt am Carolahause in Dresden, Dr. Schü⸗ mann, Ernst, Oberarzt des Johanniterkrankenhauses in Dohna Heidenau, Sachsen, Dr. Schuütz, Arthur, proktischer Arzt in Begesack, Dr. Schulze, Hugo, Sanitätsrat, Chefarzt der Lungenheitstätte Hohwald bei Neustadt, Sachsen, Schuster, Johannes, Kaufmann, Königlicher Hoflieferant in Dresden, r. Schmahe, Hans, Stabsarzt der Reserve a. D., Oberarzt am Stadtkrankenhause in Plauen i. V, Schwarzer, Georg, Barufsarbeiter der Inneren Mission in Dresden, Dr. Seißer, Nudolf, Königlich bayerischer Hofrat, praktischer Arzt in Wärzburg, Dr. Sell, Karl, praktischer Arzt und Knapp⸗ schaftsarzt in Ottweiler, Dr. Selle, Wilhelm, Generalarzt 8 D. Heibarzt Seiner Majestat des Königs von Sachsen, Sembdner, Eduard, Kaufmann und Porzellanmoler in Dresden, Dr. Sobe, Ernst, leitender Arzt eines Vereinslazaretts in Dresden, Sörup, Alexander, Königlich sächsischer Hofrat, Hofzahnarzt in Dresden, Sohnreyn, Gustav, Oberpfleger in Cöln⸗Linden⸗ thal, Steiger, Wilhelm, Pürgermeister in Güsten, Anhalt, Steinecke, Gustav, Krankenwärter in Berlin, Sternheim, Adolf, Kaufmann in Lemgo, Lippe, Stoll, Friedrich, Königlich bayerischer Obergeometer in Würzburg, Stolze, August Hugo, Schuldtrektor in Chemnitz, Strauchmeier, Emil, Lehrer in Ballenstecdt, Anhalt, Strohbach, Paul, Tischlermeister in Dohna, Sachsen, Strunz, Ernst, Privatmann in Nürn⸗ berg, Struthoff, Albert, Vorarbeiter in Bremen, Stüttgen, Josef, eeh in Aachen, Dr. Teichmann, Karl, raktischer Arzt in Rockwinkel bei Bremen, Tharandt, Richard, Obersekretär beim Albertverein in Dresden, rhiele, Karl, Tischler in Mittweidg, Sachsen, Thiele, Leopold,. Tischlermeister in. Güsten, Anhalt, v. Thomg, Rudolf, praktischer Arzt, in München, seisen, Hermann, Gärtner in Lehe⸗Hoßn bei Bretzen, or. Villmanns, Hermonn, Generalarzt A la en⸗ es Königlich sächsischen Sanitätskorps, Geheimer Medizinktat, ordentlicher Honorarprofessor an der Universität in Leipzig, Trapmann, Auaust, Anstreicher in Cranenburg, Kreis Kleve, Trautmann, Hermann, Fabrikbesitzer in Cöthen, Anhalt, Uhlig, Reinhard, Fabrikant in Werdau, Sachsen, Dr. Ulrich, Otto, praktischer Arzt in Herrnhut, Sachsen, Dr. Vehrlina, Wilhelm, Sanitätsrat in Schötmar, Lippe, Dr. Velhagen, Carl, Augenarzt in Chemnitz, Voigt, Richard, Kaufmann in Glauchau, Sachsen, Dr. Wagner, Rudolf, Sanilätsrat in Mülheim a. d. Ruhr, Wallas, Hermann, Fahrkartendrucker in Mesden, Dr. Walther, Hans, Stabsarzt der Reserve, Spezlalarzt für Chirurgie und Orthopädie in Loschwitz bei Dresden, Dr. Walther, Johannes, Oberarzt der Heilstätte Hohwald bei Neustadt, Sachsen, Dr. Weber, Oswald, prak⸗ tischer Arzt in Glauchau, Sachsen, Weber, Max, Maler⸗ meister in Bremen, Weber, Norberlus, Erzabt in St. Ottilien, Bayern, Dr. Weber, Wilhelm, praktischer Arzt in Dresden, Wedler, Christian, Ratsdiener in Güsten, Anhalt, Weid⸗ müller, Karl, Kaufmann und Spediteur in Glauchau, Sachsen, Weinert, Karl, Steuersekretär in Osterode, Osipr., Weiß, Viktor, Kaufmann in Landau, Bayern, Wengenmayr, Re⸗ migius, Sattler und Tapezierer in Dillingen, Bayern, Dr. Weßel, Wilhelm, Sanitätsrat in Detmold, estphal, Johannes, Lehrer in Lübeck, Dr. Wej, Gustav, Geheimer Medizinalrat, Kreisarzt in Düren, Wiegmann, Julius, Faktor in Ratzeburg, Kreis Herzogtum Lauenburg, Dr. Wies⸗ ner, Vernhard, praktischer Arzt in Aschaffenburg, Bayern, Dr. Wießner, Max, praktischer Arzt in Mittwelda, Sachsen, Wildenhain, Morens, Stadtrat und Baumeister in Neu⸗ stadt, Sachsen, Dr. Wittkugel, Carl, praktischer Arzt in Bad Etster, Sachsen. Wolf, Franz, Klempner in Dessau, Dr. Wolff, Felix Gustav, Hofrat, leitender Arzt in Relbolds⸗ grün, Sachsen, Dr. Wollner, Gustav, Hofrat, praktischer Arzt in Hersbruck, Bayern, Dr. Wunderlich, Georg, Hofrat praktischer Arzt in Würzburg, Wunderlich, Curt, aufmann in Pregden, Zimmermann, Paul, Masseur in Traben⸗ Trarbach, Kreis Zell, und Dr. Zumpe, Carl, praktischer Arzt, lllʒ

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser vnd König haben heute den hisherigen schweizerischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an Allerhöchstihrem Hofe Dr. von Claparéde zur Entgegennahme seines Abberufungsschreibens und darauf den neuernannten schweizerischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Dr. Haab zur Ent⸗ gegennahme seines Beglaubigungsschreibens in Audienz zu empfangen geruht.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Zimmer⸗ mann wohnte den Audienzen bei.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

Nesdns und vartragenden Rat im smarineam rinkmann zum Wirklichen Gehei

Oberbaurat mit dem Range der Räte 2 Rüesicch Tbesct

den Geheimen Admixalitätsrat und vortragenden Rat im Reicrdensaütns Dr. Albath zum Wirklichen Geheimen Admiralstätsrat mit dem Range der Räte I. Klasse,

die Gehetmen Admiralitätsräte und vorttagenden Räte Greß und v zu E und Ab⸗

llungschefs im Reichsmarineamt un ned. R Marineintendanturräte Grimm und Lanz zu etatsmäßigen Marineintendanturräten zu ernennen

owie dem Regierungsbaumeister Hahn den Charakter als Bau⸗

rat mit dem Range der Räte IV. Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst geruht, den Bibliothekar bei der Königlichen Bibliothek in Berlin Dr. jur. Erich von Rath zum Direktor der Bibliothek bei dem Reichsgerichte zu ernennen.

Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungs⸗ Vom 28. Februar 1917.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Der diesem Gesetz als Anlage *) beigefügte dritte zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1916 tritt dem Neichshaushaltsetat hinzu. 1

u“

Der Neichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung ein⸗ maliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von fünfzehn Milliarden Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen.

§ 3 .

Die zur Ausgabe gelangenden Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Reichswechsel sowie die etwa zu⸗ gehörenden Zinsscheine können sämtlich oder teilweise auf aus⸗ ländische oder auch nach einem bestimmten Wertoerhältnisse gleichzeitig auf in⸗ und ausländische Währungen sowie im Aus⸗ land zahlhar gestellt werden. b

Die Festsetzung des Wertverhältnisses sowie der näheren Bedingungen für Zahlungen im Ausland bleibt dem Reichs⸗ kanzler überlassen. 8 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 28. Februar 1917. vb“ Wilhelm. von Bethmann Hollweg.

*) Die Anlage ist hier nicht mitabgedruckt.

Bekanntmachung

über Rohzucker und Zuckerrüben sowie über das Brennen von Rühen üund E“ im Betriebs⸗ iahr 1917718.

5

Vom 2. März 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1

Die im § 1 Abs. 1 bis 3 der Bekanntmachupg über Rohzucker und Zuckerrügen im Beirtebsjahr 1917/18 vom 2. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesepbl. S. 1524) für Zuͤckerrüben vorgeschriebenen Mindest⸗ preise werden um je 50 Pfennig erhöht.

Verträge, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu nledrigeren als den nach Abs. 1 zulaͤssigen Preisen abgeschlossen sind, gelten, soweit im Betziebe jahr 1917/18 zu iefern ist, als zu dem Mindest⸗ preis abgeschlossen. Die Verschrift im § 1 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1916 findet enisprechende Anwendung⸗

Der im § 2 Abs. 1 der Belanntmachung über Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1917/18 vom 2. Dezember 1916 festgesetzte Preis für Rohzucker wird auf 22 erhöht.

Das zuständige Hauptamt kann landwirtschaftlichen Brennereien und solchen gewerblichen Brennereien, die im lepten Jahre ihtes Be⸗ triebs vor dem 1. Ostober 1914 mehlige Stoffe verarbeitet haben, für das Brennereivetriebsjahr 1917/18 die Verarbeirung von Rüben aller Art sowie von Topinamburzs gestatten.

Die Genehmigung ist bei dem zuständigen Hauptamt, bei Zucker⸗ rüben nach einem von der Reichszuckerstelle aufzustellenden Muster, nach⸗ zusuchen. Die Genehmigung wird mit der Maßgabe erteilt, daß durch die Verarheitung die Brennereiklasse nicht geändert und die Abgabenbelastung nscht erhöht wird, sowie daß der Brennerei andere Nachteile hinsichtlich der Steuerbehandlung für das Betriebsjahr 1917/18 und für später nicht enistehen.

Die Genehmigung zum Biennen von Zuckerrüben darf von dem Hauptamt nur im Einvernehmen mit der Reichszuckerstelle erteilt werden. Sle ist in der Regel zu erteilen für Zuckerrüben, die durch Mehranbau gegenüher dem Jahre 1916 gewonnen wenden sowie für Zuckerrüben, von denen anunehmen ist, daß ihre Verwertung in Zuckerfabriten oder Rübensaftfabriken wirtschaftlich nicht möglich ist.

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. März 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich

3 1 Bekanntmaschung 8 she die Annahme von Krigsanleshesmischen⸗ scheinen bei Entrichtung von Kriegsabgabe.

Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, bei der Entrichtung der Kriegsabgabe außer den Schuldverschrei⸗ bungen, Schuldbuchforderungen und Schatzanweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs 32 des Kriegssteuer⸗ gesetzes) auch die solche Schuldverschretbungen und Schatz⸗ anweisungen bis zu ihrer Ausreichung vertretenden, von der Neicheg ausgestellten Zwischenscheine insoweit an Zahlungs Statt anzunehmen, als der Umtausch der Zwischenscheine gegen Kriegsanleihestücke noch nicht möglich war⸗

Sämtliche Annahmestellen für Schuldverschreibungen oder

ö des Reichs (Seite 7 des Zentral⸗ as Deutse ic 7

ien efin Deutsche Reich 1917) werden deshalb

1.5F eüber fünfprozentige Schuldverschreibungen der f

ten Kriegsanleihe mit vom 1. April 1917 ab laufenden

Zinsen zum Annahmewert von 101,25 für je 100 Nennwert, 82

Zwischenscheine über viereinhalbprozentige Schatzanweisungen der fünften Kriegsanleihe mit Zinslauf vom 1. Januar 1917 ab zum Annahmewert von 98,75 für je 100 Nennwert anzunehmen. des.

In dem von den Einlieferern den Annahmestellen einzureichenden „Verzeichnis der an Zahlungs Statt eingereichten Wertpapiere’“ (Muster 10 der Kriegs⸗ steuerausführungsbestimmungen) sind die eingereichten Zwischenscheine besonders, und zwar getrennt nach Zwischen⸗ scheinen über Schuldverschreibungen und Zwischenscheinen über Schatzanweisungen, aufzuführen, in den von den Annahmestellen den Einlieferern auszustellenden Be⸗ scheinigungen (Muster 12 der Kriegssteuerausführungs⸗ bestimmungen) dagegen nicht besonders, sondern an den Stellen mitaufzuführen, an denen die Kriegsanleihestücke, deren Stelle sie vertreten, aufzuführen sein würden; Zwischen⸗ scheine über fünsprozentige Schuldverschreibungen der fünften Kriegsanleihe, also unter den Stücken der fünf⸗ prozentigen Schuldverschreibungen mit den am 1. Oktober 1917 und später fälligen Zinsscheinen, Zwischenscheine über piereinhalbprozentige Schatzanweisungen der fünften Kriegs⸗ anleihe unter den Stücken der viereinhalbprozentigen Schatz⸗ anweisungen mit dem am 1. Juli 1917 und später fälligen Zinsscheinen.

Die Frstsetzung des Annahmewerts für Zwischenscheine über Stücke späterer Kriegsanleihen wird vorbehalten.

Berlin, den 3. März 1917.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Roedern

Bekanntmachung.

Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin hat auf Grund von § 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 (Reichsgesetzblatt S. 914) in Verbindung mit der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst über gesäuerte Rüben vom 8 12. 16 (Reichs⸗ anzeiger 290 vom 9. 12. 16) mit Genehmigung des Bevoll⸗ mächtigten des Reichskanzlers bestimmt:

1) Die Hersteller von Sauerkraut dürfen solches nur gegen einen von der Kriegegesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin ausgeferttaten Bezuasschein abgeben.

2) Die Beimgsscheine werden den von den Landestentralbehärden der K tegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin namhast gemachten Steulen überwiesen, die die weitere Verteilung nach An⸗ weisung der Landeszentralbehörden vornet men.

3) Beim Verkauf des Sauertrautes und Rübensaverkrautes (sauren Rüben) dürfen die nachstehenden Preise nicht überschritten

werden:

I. a. Peim Absatz durch den Hersteller frei Verladestation des 8 Herstellers für 50 Kilogramm ohne Verpackung 13,— ℳ, b. beim Absatz in Gehinden von 50 Kilegramm und darüker mnei Haus oder Lager des Emp⸗ fängers für 50 Kllogramm. . .114,— ℳ, c. beim Absatz in Gebinden unter 50 Kllogramm frei Haus oder Lager des Empfängers für 8 d 1⸗-⸗- II. beim Absatz an den Kleinhandel seitens der 8 behörklichen Vertengungssellen frei Haus oder Lager des Empfängers für 50 Kilogramm ohne

Verpackhimg . . . . 15,50

III. beim Absatz an den Verbraucher seitens des Kleinhndels einsch ießlich handelsüblicher Ver⸗ packung für 0,5 Kllogramm. . . . . . . 60,20 ℳ. IV. Die Gebinde durfen nur zu dem von der Kriegsgesellschaft für Sauertkraut jeweils durch öffeatliche Bekanntmachung feitgesetzten Tagespreise herechnet werden und werden von dieser zu dem bei der Rücklieferung der Fusser bestehenden Tagespreise ihrem Werte entsprechend zuruckgekauft, falls nicht Rück abe an die liefernde Fabrik vereinbart ist. Bet Streitigkeiten über den Wert der Fässer entscheidet die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungs⸗Abteilung, nach Anbörurg von Sachverständigen endgültig. Berlin, den 3. März 1917. Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. Köhler.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

310. Liste. v 1“

Ländlicher Grundbesitz. 8 Kreis Zabern. (23. Nachtragsverz ichnis.) Gemeinde Lützelstein. * Wohnbaus Nr. 148, Acker und Wiesen (94,75 a) des Leo Goll,

in Straßburg (Verwalter: Notar Kellermann in Buchs⸗ weller).

Straßburg, den 24. Februar 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

ekanntmachung. 1

Den Warenagenten Moritz Blatk und Salomon Golden⸗

hirsch, beide in München, wurde wegen Unzuverlässigkeit der

Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des

Kriegsbedarss untersagt. München, den 1. März 1917.

Der Kommandierende General.

Bekanntmachung. Dem Käse⸗ und Butterbändler Josef Lutz in München wurde vom stellv. Generalkommando 1. b. A. K. wegen Unzuverlälsigkeit der Handel mit Nahrungsmitteln unter lagt und die E chlle

von der Tann.

seines Geschäftes angeordnei. München, den 1. März 1917. 6 Der Kommarndierende General. von der Tann.

Die von heute ah zur Ausgabe gelangenden Nummern 41 und 42 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten N ummer 41 unter Nr. 5743 das Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat fan das Rechnungs⸗ r eee 28. Februar 1917 8n

Kaiserlichen Gouvernement

geute eine Sitzung.

Nummer 42 unter ö“ Nr. 5744 eine Bekanntmachung über Rohzucker und Zucker⸗ rüben sowie üher das Brennen von Rüben und Topinambu im Betriebsjahr 1917/18, vom 2. März 1917. S Berlin W. 9, den 3. März 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. 8

Königreich Preußen. Zusttzministerium.

em Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Bo slyj in Halberstadt, dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat Metzig in Frankfurt a. M. und den Amtsgerichtsräten Ge⸗ heimer Justizrat Dr. Albanus in Delitzsch und Harte in Burg (Bez. Magdeburg) ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Versetzt sind: der Landrichter Wilimzig in Allenstein nach Königsberg i. Pr., der Landrichter Dr. Albrecht in Kleve als Amtsrichter nach Riesenburg, der Amtsrichter Prölß in Ourowao als Landrichter nach Flensburg, der Staatsanmalt Dr. Thiel in Essen an die Oberstaatsanwalt⸗ schaft in Hamm und der Staatsanwalt Dalmer in Posen nach Hirschberg.

Dem Notar, Justizrat Emmrich in Suhl ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Emmrich bei dem Amtsgericht in Suhl und dem Landgericht in Meiningen, Stomps bet dem Land⸗ gericht I in Berlin, Meul bei dem Amtsgericht in Brühl, Dr. Fahrenhorst bei dem Amtsgericht in Hürde und Kann bei dem Amtsgericht in Zempelburg.

In die Liste der Rechtsanwälte ist eingetragen der Gerichts⸗ assessor Dr. Heinrich Schwarz bei dem Amts ericht in Bad Homburg v. d. H. 8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (RSBl. S. 133) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über den Nachlaß des am 20. Januar 1916 in Godesberg a. Rh. verstorbenen Friedrich Martin Trappe die Zwangsver⸗ waltung angeordnet worden (Verwalter: Hüttendirektor a. D. Mar Liebig in Godesberg, Max⸗Franzstraße 10).

Berlin, den 28. Februar 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

2

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

8,

und Forsten. Dem hiesigen landwirtschaftlichen Sachverständigen beim ü von Deutsch Guinea, Tierarzt Max Braun ist die kommissarische Verwaltung der Kreistier⸗

arztstelle in Biedenkopf übertragen worden.

Fiiserem 3 Der Kreisassistenzarzt Dr. Mende aus Stettin ist zum Kreisarzt in Pillkallen ernannt worben.

Bekanntmachung. 1

Auf Grund der Bundesrat verordnung vom 23. September 1915, hetreffend Fenhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), ist der Firma Gunay Rosenthal und dem Kaufmonn Gustad Rosentbal, Berlin C 2, Heiligegeiststraße 15, als In⸗ haber der Firma Gustav Rosentbal durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelesbetrteb untersagt

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. März 1911.

Seine Majestät der Kaiser und König hürten gestern, wie „W. T. B.“ meldet, den Vortrag des General⸗ stabes.

8

hielt

8

Der Ausschuß des Bundesrats für Justizwesen

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg empfing vorgestern eine Abordnung des Rates für Flandern, der am 4. Februar 1917 in einer Versammlung aller aktiven vlämischen Gruppen gewählt worden war. Die Ab⸗ ordnung überbrachte, wie „W. T. B.“ mitteilt, die Beschlüsse und Wünsche des Rates für Flandern, die dieser allen kriegführenden und neutralen Staaten durch seinen Aufruf vom 4. Februar 1917 zur Kenntnis gebracht hatte. Der Sprecher der Abordnung trug das vplämische aktivistische Programm einer inneren Autonomie Flanderns auf der Grundlage der niederländischen Sprache und Kultur vor. Er erinnerte an die Rede des Reichskanzlers vom 5. April 1916, an die bisherigen dankens⸗ werten Maßnahmen des Generalgouverneurs und bat um die weitere Durchführung dieser auf der Grundlage der inter⸗ nationalen Rechtsbestimmungen getroffenen Maßnahmen. Der Reichskanzler erwiderte: .

Meine Perren! Ihrem Wursche nach einer persönlichen Aus⸗ sprache bin ich gern entagegengekommen. Herzlich heiße ich Sie in des Deutschen Reiches Hauptstabt willkommen als die Vertreter eines durch Blut und Sprache verwandten Volkes, mit dem in den Zeiten der reichsten Blüte germanischer Kultur uns polittsch, kulturell und wirtschaftlich enge Beziehungen einten. Ich brauche nur die Namen Augsburg und Antwerpen, Nürnberg und Brügge zu nennen, und in uns allen erwacht aus dem Schlaf veraangener Zeiten das Hewußisein einer Verwandtschaft und Wesensgemeinschaft, die beide Völke verknüpft.

Die vertrauensvollen Worte, die Sie soeben an mich richteten, finden deshalb in mir, und ich glaube wohl in jedem Deutschen, herzlichen Widerhall. Das vlämtsche Volk hat Jahrhunderte lang Bahnen gehen müssen, die immer weiter von uns wegfü rten und

wird. scheide zweier unter dem Befehl des Herrn Generalgouverneurs

von denen stammesbewußte Denker und Pichter Ihres Volkes uns sugen, daß es enswege gewesen sind. Heute fügt es Gott, daß mitten im blutigen Kampfe Deutsche und Vlamen sich bewußt werden, vaß in dem Ringen gegen das Vordringen des Welschtums gleiche Wege uns zu gleichen Zielen führen müssen. Viel Kampf und Arbeit liegt noch vor uns. Has darf und wird mich aber Le. Febe Ihnen schon jetzt die Hand zu reichen zu gemeinsamer I1 8 Seine Majestät der Kaiser, dem ich von Ihrem Wunsche. mit der Reichsleitung in Verbindung zu treten, Meldung gemacht habe, hat voll aufrichtimen Mitgefübls für die Schsckfale des vlämischen Volkes seinen Willen zu erkennen gegeben, den berechtigten, von Ihnen vorgetragenen Wünschen, soweit es die Kriegslage und die militärischen Notwendigfeiten erlauben, entgegenzukommen. In Aus⸗ fuhrung dieser Befehle Seiner Majestät habe ich Ihnen folgendes zu

eröffnen:

„Der Herr Generalgnuberneur hat seit langem in Uebereinstimmung mit mir und in UHebereinstunmung mit den Worten, die ich im April vorigen Jahres im Reichstage sprach, vorbereitende Maß⸗ nahmen erwogen und eingelestet, die darauf hinnelen, dem plämischen Volke die ihm bisher versagte Möglichfeit einer freten, kukturellen und wirtschaftrichen Entwicklung zu geben und damit den Grundstein zu legen für diejenige Selbständigkeit, die es zu erringen hofft, aber aus elgener Kraft kaum wird erreichen können. Ich weiß mich daber mit dem Herrn General⸗ gouverneur einig, wenn ich Ihnen die Versicherung aebe, daß diese Politik, die, wie Sie selbst anführten, mit den Grundsätzen des internattonalen Rechts im Emklang steht, mit allem Nachdruck forfgesetzt wird und noch während der Okkuvation mit dem Ztele der völligen Verwaltungstrennung durchgeführt werden muß, wie sie in heiden Teilen Belgieng schon seit langem gefordert Die Sprachengrenze muß so hald wie möglich zur Grenz⸗

ahber sonst getrennter Verwaltungsgebiete werden. Der gemeinsamen Arbeit der deurschen Behörden mit den Vertretern des vlämischen Volkes wird es gelingen, dieses Ziel zu erreichen. DTie Schwierigkeiten sind nicht klein, aber ich weiß, daß sie überwunden werden können bei selbhstloser Mitarbeit aller der Männer unter den Nlamen, die in tiefem Pflichtgefühl erkannt haben, welche Aufgaben ihnen die Vaterlandsliebe in diesen entscheidenden Zeiten stellt. Daß die Vlamen aug sich felbst heraus sich dir ser Pflicht bewuaßt geworden sind, beweist mir Ihr am 4. Fe⸗ bruar gefaßter Entschluß, und Ihre Einigkeit bearüße ich als die beste Sicherheit für das Gelingen unsereg Werkes. Gern werden wir deshalb auch mit dem „Rat für Flandern“ die Mittel beraten, die uns zu dem er stebten Ziele führen sollen. Das Deutsche Reich wird bei den Friebensverhandlungen und stber den Frieden binaus alles tun, was dazu dienen kann, die freie Entwick⸗ lung des plämischen Stammes zu fördern und sicherzstellen.“

Diese Versicherungen nehmen Sie mit, meine Herren, in Ihre schöne Heimat und sagen Sie den Söhnen der „Mutter Flandern“, daß wir Deutsche entschlossen sind, das Unsere zu tun, damit aus Not und Krieg sie zu neuem Blühen erwachsen möge.

Aus Anlaß des Empfangs der vlämischen Abordnung hatte der Reichskanzler für den Abend an einen kleinen Kreis von Gästen Einladungen zu einem Bierabend gerichtet.

Der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich empfing gestern die vlämischen Gäste. Hierzu waren außer dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Zimmermann und dem Staatsminister und Minister der geist⸗ lichen und Unterrichtsangelegenheiten Dr. von Trott zu Solz auch der Präsident des Reichstags Dr. Kaempf sowie eine Reihe von Parteiführern und höheren Beamten erschienen.

Die Ahnahme von Hafer für die Heeresverwaltung ist im Februar auf solche Landwirte, die lein Brotzetreide und keine Gerste mehr abzuliefern haben, beschränkt worden. Diese Einschränkung bleibt, wie das Kriegsernährungsamt durch „W. T. B.“ bekannt gibt, mit Zustimmung der Heeres⸗ verwaltung auch noch im März bis auf weiteres bestehen. Die Landwirte müssen daher noch weiterhin in erster Linie Brotgetreide und Hülsenfrüchte aus⸗ dreschen und abliefern, bis die Bestände hiervon die unbedingt erforderliche Höhe erreichen. Nicht betroffen wird durch die angeordnete Einschränkung der Hafer⸗ abnahme die Lieferung von Hafer für die Hafernährmittel⸗ fabriken, auf die zur Vermeidung von Stockungen in der Hafernährmittelherstellung größtes Gewicht gelegt werden muß. Auf die Versendung von Hafer für Nährmittelzwecke bezieht sich auch die gleichzeitig verfügte Einschränkung der Wagen⸗ gestellung für Hafersendungen nicht. Auf eine Beschleunigung der Stellung von Wagen und der Lieferung der Säcke für Brotgetreide, Gerste und Hülsenfrüchte ist hingewirkt worden.

Nach Aufhören der Frostperiode haben in Skandinavien die Herinasfänge wieder eingesetzt; frische Heringe, Bück⸗ linge und Marinaden werden daher in nächster Zeit wieder dem Konsum zur Verfügung gestellt werden können und durch die Fischorganisationen den Kommunen zugeleitet werden. Die Preise werden, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, überwacht und je nach den kommunalen Verhältnissen verschieden hoch sein. Im allgemeinen dürften sie im Klein⸗ verkauf etwa betragen:

Fuüͤr frische Heringe 0 90 bis 1,10 das Pfund (etwa 15 bis 20 das Stück, je nach Größe).

Bücklinge 1,60 das Pfund ([etwa 25 bis 35 das Stück, je nach Größe).

Für kleine Bücklinge (Sprottsücklinge) 1,45 das Pfund.

Für marknkerte Heringe (Rollmöpie, Bismarckherkage usw.) 220 bis 2,35 (etwa 30 bis 40 das Stück, je nach Größe).

Wo höhere Preise genommen werden, wird man sich zweckmäßig bei einer Kommune beschweren oder die Preis⸗ prüfungsstelle anrufen. ““

E1111“ L“

Gem äß § 7. Absatz 2 des Gesetzes über den Vater⸗ ländischen Hilfsdienst erläßt der Vorstand der Kriegsamts⸗ stelle in den Marken folgende Mufforderung:

Hilfsdienstpflichrige werden gesucht ur Perwendung im besetzten feindlichen Gebiet, und zwar als Sicherheits⸗ und Wachbienstmannschaften, Hilfs⸗ und Maschinenschreiber, Burschen, Boten, Pterdepfleger, Arbeiter aller Art, auch Land⸗ und Forst⸗ arbeiter, Kraftfahrer, Bäcker und Schlächter, Handwerker aller Art, besonders Bauhandwerker und Tischler, Bahn⸗ und Speditions⸗ arbelter.

Die Hilfsdienstpflichtteen erhalten auf Grund eines vorläusigen Dienstvertroges freie Verrflegung und Unterkunft, freie Efsenbahn⸗ fahrt von Berlin zum Bestimmungsort und zrück, freie Benutzung der Felbpost sowie auskömw liche Bezahlung.

Meldpungen von Hllfsdienstpflichtigen von Berlin und der Provinz Brandenberg mmmt entgegen die Kriegsamtsstelle in den Marken, Berlin (Piklortastr. 24). Der Meldung sind beizufstgen: poltzetlicher Ausweis mit Bild und Führungszeugnis, etwatge Militärpapfere und Entlassungsschein der letzten Arbeitsstätie, Angaben, wann der Be⸗ werber die Beschäftigung antreten kann und in welcher der obigen

stöße ab. 1 wurde den Franzosen ein wichtiger Geländepunkt entrissen.

Tätigkeiten.

Es kommen nur Hilfsdienstpflichtige in Betracht, die ohne aus⸗ reichende Beschäftigung und, falls im wehrpflichtigen Alter, dauernd D C greschrieben sind. Die nächste Ausreise erfolgt⸗ Mitte März

Die neuesten Verlustlisten der Kaiserkichen Schutz⸗ truppen sind in der Preußischen Verlustliste Nr. 769 (13883. Aus⸗ gabe vom 26. Februar 1917) und im „Deutschen Kotontalblatt’“

vom 1. März 1917 Nr. 3/5 veröffentlicht. Weitere Angaben,

als die in diesen Listen enthaltenen, können von zustündiger Seite nicht gemacht werden. 8

LE11“

eil ge.)

Berlin, 3. März. (W. T. B.) Im Westen zahlreiche Patrouillenunternehmungen, um⸗ sichtin und kühn ausgeführt, Besonders lebhaft waren trotz schlechter Sicht und teilweise dichtem Nebel Patrouillentätigkeit und Vorfeldkämpfe im Ancereabschnitt, bei denen die Engländer empfindliche Verluste erlitten. Die Artillerietätigkeit war gering, nur gegen Abend verstärkte sie sich an einigen Ab⸗ schnitten. Südlich der Somme herrschte geringe Kampftätigkeit. Deutsche Vorftöße an vier Stellen fügten dem Gegner Verluste bei und brachten 5 Gefangene ein. In der Gegend von Moulin sous Touvent nördlich der Aisne wurde nach heftigem feindlichen Artilleriefeuer gegen Abend eine Unternehmung ab⸗ gewiesen. Starkes Artilleriefeuer richtete sich gegen unsere Stellungen östlich Avocourt. Die englischen Verluste bei dem Angriff östlich Souchez am 1. März waren schwer. 145 tote Engländer wurden gezählt.

Bei dem gemeldeten erfolgreichen Vorstoß östlich der Narajowka wurde die feindliche Stellung stark zerstört und 10 Minenstollen von 20 bis 30 m Länge gesprengt. In Rumänien und Mazedonien Schneetreiben und Schneestürme.

Im Laufe des Februar brachten wir 4900 Gefangene, 89 Maschinengewehre und 30 Minenwerfer ein.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 3. März, Abends. (W. T. B.) Hfins Kaupshen nßes von Bedeuk

Großes Hauptquartier, 4. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Dunstiges Wetter hielt fast durchweg die Gefechtstätigkeit in mäßigen Grenzen. An mehreren Stellen waren eigene Unternehmungen erfolgreich, Bei Chilly (zwischen Somme und Avpre) wurden 19 Engländer, an der Straße Etain. —Verdun üher 100 Franzosen, beiderseits der Doller (Oberelsaß) 37 Franzosen gefangen eingebracht.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Keine Kampfhandlungen von Belang; noch immer starke

Mazedonische Front.

Die Lage ist unverändert.

Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.

Berlin, 4. März, Abends. (W. T. B. In den Morgenstunden rege Gefechtstätigkeit nördlich der Somme und auf dem Ostufer der Maas. Zahlreiche

Luftkämpfe. Im Osten und in Mazedonien nichts Wesentliches.

Großes Hauptquartier, 5. März. (W. T. B.) 16 Westlicher Kriegsschauplatz. Bei klarer Sicht war an vielen Stellen der Front die Gefechtstätigkeit gegen die Vortage gesteigert. 1

Nördlich der Somme griffen die Enaländer nach starkem Feuer füdlich des St. Pierre Vaast⸗Waldes an. Nach hartem Kampfe blieb ein Grabenstück am Wege Boucha⸗ vesnes Moislains in ihrer Hand, im übrigen wurden sie zurückgeworfen.

Auf dem Ostufer der Maas nahmen unsere Truppen die französische Stellung am Caurières⸗Wald in etwa 1500 m Breite im Sturm und wiesen nächtliche Gegen⸗ Auch an der Südostecke des Fosses⸗Waldes

Neben den blutigen Verlusten, die durch unsere über die gewonnenen Linien vorgehenden Erkunder festgestellt wurden, büßte der Feind 6 Offiztere, 572 Mann an Gefangenen, 16 Maschinen⸗ und 25 Schnelladegewehre an Beute ein.

In sehr zahlreichen Luftkämpfen verloren die Gegner gestern 18 Flugzeuge, 1 durch Abschuß von der Erde:; unser Verlust beträgt 4 Flugzeuge.

Auf dem und an der

östlichen Kriegsschauplatz

mazedonischen Front blieb die Kampftätigkeit gering.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

——

HOesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 3. März (W. T. B.) Amtlich wird gemelbet:

Oestlicher Kriegsschauplatz. Das gestern gemeldete Sturmtruppenunternehmen an der Narajowka brachte 3 russische Offiziere, 276 Mann und 7 Maschinengewehre ein. Ein bei Woronczyn in Wolhynien angesetzter Vorstoß gleicher Art führte unsere Abteilungen auf 2 ½ km Frontbreite und 1 % km Tiefe in die feindlichen Stellungen und bot Gelegenheit zu wirksamer Zerstörungs⸗ arbeit, nach deren Abschluß sie mit 122 Gefuangenen und 4 er⸗ beuteten Maschinengewehren zurückkehrten.

8 Italienischer Kriegsschauplatz. Im Suganer⸗Abschnitt unterhielt die italienische rie an einzelnen Stellen zeitweise ein lebhaftes Feuer⸗ 8 88