1917 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Auf Grund der Verordnung, betreffend zwangsweise Verwaltung rumänischer Unternehmungen, vom 28. September 1916 (NGBl. S. 1099) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für das in Deutschland besindliche hee folgender Firmen: 8

1) Misu Landmann, Bukarest, 2) H. Brenner, Bukarest, 8 8 3) Fratit Boghen, Jassy, sowie die Firma A. Ber⸗ coviei, Berlin, Friedrichstr. 133, die Zwangsperwaltung angeordnet. (Verwalter: Handelsrichter Marlin Loose in Charlottenbura, Sybeistr. 66) 1 . Die über das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma G. M. Breyers Söhne, Bukarest, angeordnele Zwangsverwaltung ist aufgehoben. Berlin, den 1. März 1917. Der Minister für und Gewerbe. J. A.: Lusensky. G

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen uund Jorsten.

Den Domänenpächtern Quandt in Kashagen, Niemann in Groß Schäönfeld, von Creytz in Aschersleben, Stiemcke in Altstadt⸗Pyritz und Dreetz in Schönwalde, Negierungs⸗ bezirk Stettin, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verliehen worden. Sä.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Königliche Akademie der Künste zu Berlin. Sommerkursus der Lehranstalten für Musik. A. Akademilche Meisterschulen für mufikalische Kom⸗ position zu Berlin in Charlottenburg Fasanenstraße I.

Vorsteber: die Herren Professoren Dr. Humperdinck und Pr. Georg Schumann.

Die Meist en haben den Zweck, den in sie aufgenommenen Schüern Geiesenbeit zur weiteren Au bildung in der Komposition unter unmsttelbarer Lrftung eines Meisters zu geben enügend vor⸗ beneitete Aprart v, die einem der voigenam ten Meister sich apzu⸗ schließen wünschen, haben sich hbei diem in der ernen Woche des Monate April pertöntich zu melden und ibre Kompeositionen und Zeuanssse (tashesfondete auch den Nachweis einer untadelhaften sitt⸗ Uichen Führung) doarzufegen. ne er ris praktsiche Befähiaurg der Bewerber zur Aufnahme in die Meiklerlchule entscheihet ner be hs Meister. Der Unterricht ist kis auf weite e Bef immung unentgeltlich.

Nähern s auch im Bureau der Akademte der Künste, Berlin w. 8, Pariser Platz 4.

B. Akademische Hochschule für Musik zu Berlin in Tharlottenbarg, Fasanenstraße 1.

Direktortum: Gebeimer Regterung rat, Professor Dr. Kietzschmar, Prof ss r Bartb, Professor Dr. Humperdirck, Professor Felix Schmidt.

Die Aumnahmebermngungen sind aus ken Satzungen e sichtlich.

Pie Anmeldung ist schriftlich unter Beifügung der unter Nr. VIII der Satzungen gygegetenen Nachweise, aus denen das zu hudierende ege erschtlich sein muß. spätenens bis zum 7 April 1917 an das DPirektorium ker Köni lichen akademischen Hoch chale für Musit zu richten Auch muß aus der Meldung 8IEIEI11“ dem Bewerher der Prötunggtag be⸗

kannk i das Sommerhalbjahr 1917

Die Aafnahmeprüsungen für finden Raik: 1) für Kompesition, Dhektion. (Kapellmeister), Klavier, Gembalo, Mlelt ne ll, Harfe, Kontrahaß und Blasinstrumente am 16. Apri, Morgens 9 Uht; 2) fur Gesaug (einschl. Op rnschule) am 16. April, Nach⸗ miita 8 4 Ubr; 3) für Woline und Orgel am 17. April. Morgens 9 Uhr; 4) fur EFborschule (Emzelgesangunterricht) am 23. Apill, Mittags 12 Uhe; 5) für Chor am 23. April, Nachmittags 4 Uhr. Die Bewenber haben sich ohne weitere Benachri tu den Prüfungen cinzufinden. Berlig, den 1. März 191 . Der Senat, S klion für Musik.

sigungen

8

Beklanntmachung.

Koöͤnigliche Technische Hochschule in Breslau. teilung für Maschinenmgenleurwesen und Elektrotechnik. Adtetlung für Gzemie und Hüͤttenkunde. Abteilung für Allgemeine Wissenscharlen.

Die Studterenden der Techazschen Hochschule find berechttgt, an den Vorlesungen und Uehungen der Universität feilzunebmen das Pregramm kann vom Geschäftez mmer der Hochschule geven Ein⸗ venung von t0 (Ausland 1 ℳ) einschl a. bezogen werden. Die Finschzeihangen für das Sommerhalblahr 1917 erfolgen vom 1. März dis 21. Avril. Beginn der Vorlesungen etwa 20. April.

Breslau, den 22. Februar 1917.

Tagezordnung füir die am Sonnadend, den 17. März 1917, 12 ½ Uhr, im Situngsiagale des Verwaltungsgebäudes stati⸗ findende 61. ordentliche Sitzung des Bezirkseisenbahn⸗ rars in Altona: 8.

1 Geschäftliche Mitteilungen. Aendernnocz a der Iusammensetzung des Beurktelsenbahnratz. 11. Mitteilungen über Anträge und Beschlüsse a9 8 frübheren Sitzungen. eeg Aasnahmefrachtsätze fär hölzernc, chemisch präpazierte kegrepöeangen nach Pönemark. ermaͤhaarg sür roße Kattosteln an Trocknereien und Ver⸗

tung der in Futterzwecken hestimmten Trockenkartoffeln g Scheiden, Schrot) in den Rohstofftarlf (Aus.

Wahie gas Metalledern des Landeseisenbahnoals. UIt. Gyterperkehrtangele genheiten. 1 der Ketahichen Eilenhahndirektion, detressend Aufbe 4 de Aasz, zemetmfs 1 für prälsches Haudolz uw. F der vsmzab ein e 8 8. 8 89, S 8b. S Fe. r Piet und Ziak lowee

IV. Febhrplanengelegenheiten. ge Feni. vnd ihre vngünstige Wuk ʒ veee

satglüche Feeeee 7n. ape. 8

Bekanntmachung.

1915, bet ffend

(RoG Bl. S. 603), babde ich dem Kaufmann

des Kriegsbedarfs und des f verlä sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

erlin, den 16. Febrwar 1917. 6 Der Polizeipräsident. J. B.: von Rönne.

Bekanntmachung. 8 Dem Mühlenbesitzer Otto Döring in Langenhagen, ge⸗

Grund der Bundesrotsverond zung vom 23. Sepfember 1915, b⸗treßtend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (KRSBl. S. 603),

Mi isters für Handel und Gewerhe vom 27. September 1915 der Mühlenbetrieb einschl. des Handels mit Müllerei⸗

sowie die Gebühren für öffentliche Bekanntmachung hat Döͤring zu tragen. 8 Greifenberg i. Pomm., den 19. Februar 1917.

Der Landrat. von Thadden.

Bekanntmachung.

Der Frau Helene Bernst’ein in Bunzlau, ist wegen Unzuverlässigkeit im Gewerbebetrtebe der 1 Bedarfsarttkeln des täglichen Verbrauchs, insbhesondere mit Lebens⸗ und Futtermititeln aller Art, mit Natur⸗ erzeuanissen, Heiz⸗ und Brennstoffen, durch Beschluß vom 2. März 1917 untersagt.

Bunzlau, den 2. März 1917.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Busse.

Zollstraße 22, Handel mit

N Bekanntmachung. 8

8. „gen Verkaufs von Nohrungsmitteln mit einer öͤbermäßigen Preiterhobe na ist dem Kaufmaan Karl Rasche in Wtlhelms⸗ haben, Börsenstraße 45, der Handel mit Gegenstͤnden des täglichen Bedarss, inebesoneere mit Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln, bis auf weiteres untersagt.

Wittmund, den 12. Januar 1917. Der Landrat. Schram

Bekanntmachung.. Wegen Verkaufs von Lebensmitteln mit einer übermäßigen Preissteigerung ist dem Kaufmonn Anton Bolten in Wilhelms⸗ baven, Bismarcknraße 99, der Handel mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs, insbesondere mit Lebens⸗ und Genuß⸗ miiteln, bis auf weiteres untersagt. Wittmund, den 1. März 1917. Der Landrat. Schramm.

Bekanntmachung.

Gemäöß. § 1 Abs. 1 und 2 der Perordnung des Bundesrats vom 23 SGeptember 1915 (RSBl. S. 803) über die Fernhaftung unzu⸗ verlälsiner Personen vom Handel bhabe sch dem Lederhändter Fritz Grote, geb. am 29 Mai 1891 in Dösselvorr, zurzeit Düsfel. dorf, Cölnerstraße 80, woehnbaßtz ie Ausübhung des Handele mit Gegenstärnden des tläglichen Bedarfs für das gesamte Reichsgebiet berboten.

Düsseldorf, den 1. März 1917.

Die Polizetverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. B. Dr. Lehr.

82

Bekanntmachung.

S. 357) sind bekannt gemacht;

1) der auf Grund Aherhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministertums vom 13 Novembder 1916, betreffend die Genehmtgung einer Aenderung des Statuig der Lebensversicherungsanstale der Oupreußischen Land⸗ schaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Gum⸗ binnen Nr 6 S. 62, ausgegeben am 10. Februar 1917 (vgl. die Bekanntmachung S. 8 Nr. 8);

2) der a⸗f Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml S. 153) ergangene Erlaß des Staatemmistertums vom 23. Dezember 1916, betreffend die Verlethung des Entetanungs⸗ rechts an den Reichefiskus, vertreten durch den Reichskanzter (Richsschatzamt), für den Bau einer Wasserlertung von der polnischen vLandesgrenze bieé zum Reichsstickstoffwerte Cborzow in Obersch esten, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Oppeln Nr. 2 S. 16, ausgegeben am 13. Januar 1917;

3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. Auguft 1914 (Gesetzzamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 30 Dezemder 1916. betreffead die Verlethung des Entetgnungs⸗ rechts an de Stadtgemeinde Cöln für den Umbau der Gleisanlagen der Privatanschlußbarn nach dem Schlacht, und Viehbof der Stadt Cöln, durch das Amtsblatt der Köntalichen Regierung in Coͤln Nr. 3 S. 14, ausgegeben am 20. Januar 1917.

Preusten. Berlin, 6. März 1917.

eine Majestät der Kaiser und König hörten gestern, „W. TX. B.“ meldet, den Vortrag des Generalstabes und empfingen den Grafen Hutten⸗Czapskl zur M

Nasestät die Kaiserin und Königin empfingen gestern im Anschluß an die Audienz bei Seiner Masestäͤt dem Kaiser und König den blsherigen schwatzerischen Gesandten Dr. von Claparode und den neuernannien schweizerischen Gesandten Dr. Haab. b

er 8. ö 1 Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel

und Verkehr und für Jnstizwesen sowie der Ausschuß für Handel

und Verlehr hielten heute Siszungen.

Verschiedene Hagandische Blatter, verbrgitsg die Nachricht, daß Deutschlaud bei Holland uber die Abkretung eines

Lünderstreifens der Proyinz Limbupxg varnstellig ge⸗

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September äffiger Personen vom Handel Fernhaltung unzuverlässig *

Seller raße 3, durch Perfügung vom heutigen Tage den Handel

kzeugmaschinen sowie mit sonstigen Gegenständen ve täglichen Bedarfs weden Unzu⸗

boren am 9. Januar 1860 in Alt Bork, Kreis Kolberg⸗Körlin, ist auf in Verbindung mit Ziffer I der Ausfübrungsrestimmungen des Herrn

erreugnissen untersagt worden. Die Kesten des Vertohrens

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.

worden sei. daß diese Meldung auf reiner Erfindung beruht.

Kesfsel, bringt zur allgemeinen Kenntnis, daß der 8 15 seiner Bekanntmachung über die Streckung der Heeresnäh⸗ arbeiten vom 2. Februar 1917 0. Nr. 155 211 folgende Fassung erhält:

Diese Verordnung kritt am 15. März 1917 mit der Maßcgabe in Kraft, daß die Besschäf ig ing ohne Ausweisbich insowest zulätsig bleibt, ols der Arbeitnehmer glaubhaft macht, taß er die Ausstellung

eine Entscheidung noch nicht erhalten hat. .“

———-—-—;—

Alle in den Jahren 1892 bis 1899 geborenen öster⸗ reichischen und ungarischen Staatsangehörigen bezw. bosnisch⸗herzegowinischen Landesangehörigen werden in der Zeit vom 9. März bis 28. März 1917 einer neuer⸗ lichen Musterung in der Landwehrinspektion Berlin Schöne⸗ berg (General Papestraße) zwischen 9 und 12 Uhr unterzogen werden. Zu erscheinen haben alle männlichen Personen obiger Jahrgänge, die ihren ständigen Aufenthalt in Groß Berlin, in den Provinzen Brandenburg und Sachsen oder im Herzogtum Braunschweig haben. Die Musterungspflichtigen haben sämt⸗ liche Ausweispapiere (Reisepan, österr. oder ungar. Arbeitsbuch, Heimatschein), einen polizeilichen Anmeldeschein und, falls sie Februar nicht konskribiert sind, zwei behördlich bestätigte unauf⸗ gezogene Photographien mitzuvringen.

8

1

Sachsen⸗Eoburg⸗Gotha.

Dem gemeinschaftlichen Landtag der Herzogtümer Coburg und Gotha ist, wie „W. T. B.“ mitteilt, ein Geset⸗ entwurf vorgelegt worden, nach dem Mitglieder des Herzog⸗ lichen Hauses, die einem außerdeutschen Staat angehören, das Recht der Regierungsnachfolge für sich und ihre Nach⸗ kommen verlieren, wenn ihr Heimatsstaat Krieg gegen das Deutsche Reich führt. 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Minister des Aeußern Graf von Czernin hat dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika eine Denkschrift, betreffend den Unterseebootkrieg, übergeben.

Lut Bericht des „W. T. B.“ wird in der Denk chrift zunächst der schrittmweisen Außerkraftsetzung der Regeln des Väͤlkerrechts fuüͤr den Seekrieg durch England ausführlich gedacht. Dabet wird darguf hingewiesen, daß gerade der Prasid nt der Vereinizten Stazten von Amerika in Worten, die ig der Gesch chte des Völker⸗ rechts fortleben werden, rargetan hat, daß die von England unter dem Namen „Blockate; verhängte Sperre über die Küsten der Nordsee in grellstem Widersprud zu den her⸗ gebrachten und durch internanionale Verxt äage sestgelegten Normen des Biockaderechts stehr. Auch Italien schlos sich dem Beisptele Englands an und erklärte die Küsten seines Gegners für blocktert. Erst nach mehr alsz zwet Jahren sind die Mtittelmächte dazu über⸗ gegangen, Glerches mir Gleichem zu vergelten, um eine gebiete ische P sicht gegen tore Voͤrker zu erfüllen und der Freiheit der Meere schtteßlich zum Sieg zu verhelien Die Ertlärungen, die sie am 31. Januar d. J. erlassen haden, richten sich nur scheiabar wiser die Rechte der Neutralen, in Wahrheit dienen sie fa der Wiederherstellung dieser Rechte. Die Tauchboote, die Englands Küste umkreisen, den, daß der Tag nicht mehr fern ist, da die Flaggen aller Staaten im 8 der neu errungenen Freiheit friedlich über den Meeren wohen werden.

Die öͤsterreichisch ungarische Regierung weist ferner darauf hin, daß sie sich in dem Notenwechsel über die Fälle der Ancona' und der „Persia' vorbehalten batte, die schwierigen volkerrechtlichen Frogen, die mit dem Unterseebootkrieg zasammenhängen, in einem späteren Z-itpunkt zur Erörterurg zu bringen. Bei der jetzi en Er⸗ örterung dieser Fragen wird sie von dem Wunsche geleitet, der amerikanischen Regierung darzutun, daß sie an der von ihr früher er⸗ teilten Zusscherung sesthätt, und von dem Beste’eben, durch Klärung jener wichtigsten, aus dem Unterse boetkrieg sich ergedenden Fragen Mißverstondnissen zwischen der Monarchte und der amerita⸗ vischen Uaion vorzubeugen. Den Kern der ganzen Materie bildet die Sorae fur die Scherheit der Personen an Bord vor der Vernichtung feindlicher Handels chiffe. Dem Grundsatz, doß bei Ausühbung des Rechts der Vernichzung femdlicher Handelsschiffe der

der Kriegführende nur durch vorhergehende Warnung gerecht werden, sei es durch Warnung des zu versenkenden Fabrzeuges selbst, durch Warnang vor der Ausfahrt des Schiffes oder schließ⸗ lich durch eine ollgemeine, für alle in Betracht kommenden seind⸗ lichen Schiffe bestimmte Warnung. Eire warnungslose Verntch⸗ tung ist indessen zulässig, wenn das Schff fluht oder Widerstand leistet oder wenn es im Dienste der Kriegühcung steht oder auch Waffen führt, um Feindieligke ten ijgendweicher Art zu begehen. Im ganzen Verlaufe dis Krieges haben die österreich sch⸗ungarischen Kriegsschifse nicht ein einziges seindliches Handelelchiff ohne vor⸗ berige, wenn auch generelle Warnung derrichtet. Den Grundsäten

rechtzeitig erlassene Warnung den der Benutzung gefährdeter Schiffe abzuhalten, als ihne Reitung auf See rem bliaden Ua⸗ gefähr gabeim zu stellen. Die k. und k. Regierung hat sich nicht dovon uüberzeugen löunen, daß Angeheriec ncutraler Staaten ein Recht darauf desitzen, auf feindtichen Schiffen unb helligt zu reisen. Der Grundsatz, daß die Neutralen auch in Triegzzeiten die Vo teile der Meerestreiheit genteßen, gilt nut für netrals Seisfe, nicht für neutrale Personen an Bord feindlicher Schiffe. Denn die Krieg⸗ führenden sind berechrigt, den feindlichen Schiffsveikehr zu unterbinden, und dürfen, wenn sis im Besitz der erforderlichen Kriegsmiltel sind, feindlichen Handelsscheffen das Besahren der See bel 1oaltiger sofortiger Vernichtang atersagen.

Die Neutralen haben nur darauf Anspruch, daß ihnen der Kriegführende das an den Feind gerichtete Verbot rechtzeitin bekanat⸗ gibt, damit s; es vermeiden können, ihre Persoaen und ihr Eigentum feindlichen Sch ffen anzudertrauen. Eine Beztreitung der Richlis kelt dieser Ausfübrunen wurde darauf bizauskaufen, daß Nenutrale sich in die milllärischen Operationen der Krleag ührenben einmengen und lich soaar zum Richter datüher aufwe sen könnten, welche Kriegs⸗ mittel geꝛen den Feind in Arwenzugg gebracht werden dürsen. Niemals ist auch nar der eseste Bweisel darühen wach geworden, daß neutrale Staats maekörioe allen Schaee htn 88 tragen haͤben, den sie dadurch rletden, des sie zz Lante ein Geblel betreieg, wo kritgerische Opeigiienen Kattünnen. Es Itegt kein Erund vor, für den Seeklieg eine grdere Norm geiten zu lassen, zumat die zweite Frtedenskonkerenz den Wansch geäaß it hat, die Möchte meen zur Zelt, da Fer Seekeieg eine vertrazemés e Reselung gefunden baben werr&, daß für den Ameketeg geitende Flecht, sowen gls möglich, auch im Fire Anwenden. 8

Die k. und 7 Reglern faij d regierung in Wesen eines P en Eegg. e.

sich das Washinatoner Kabinett Preigt fönde, e in shrem von

„W. T. B.“ jst amtlich ermächtigt, 2 zu erklären,

Der Oberbefehlshober in den Marken, Generaloberst von

eines Ausweisbuchs bereits vor dem 10. März 1917 beantratt, aber

Verlust an Menschenleben moglichst vermieden werden sell, kann

der Menschlichkeit entspricht es besser, die Personen duarch eine

11““ Fearen.

armfter Menschenfreundlichkeit getragenen Bestreben, amertkanische Büraer vor Gefährdung auf See zu bewahten, durch Belebrungen d Warnung seiner Schutzbesohlenen zu unterstützen. Die Bewaff⸗ ung von Handetsfehrzeugen, auch nur zur Berteidigung gegen e Ausübung des Beuterechtn, ist im modernen Völkerrecht cht begrüͤndet. Ein Ketegsschiff ist verpflichter, einem feind⸗ ichen Handelsfahrzeug in fitedlichtr Form zu begegnen, es zuhalten, mt dem Kapitän in Bertehr zu trrten, die Borrpavptere vifen, ein Protokoll und gegebenenfalls ein Inventarverzetchnis utzunebmen. Vien sett als seböpverständlich voraus daß das Kelegt⸗ biff volle Gewißheit darüber besitzt, daß ihm das DHondetsich ff Bnerfeuns friedlich begegne. Kein Stnat kann die Pflichten der Neaschlchkeit gegen die berufenen Verteidiger des Vaterlandes seerr'ger einschatzen als die Pflichten gegen die Angehötigen fremder üchte. 8 Hesterreich Unnarn hat auch in dieser Frage an seiner Zufage gttgebalten: Die Neutralen sind rechtzettig davor gewarnt worden, bre Person und Habe einem bewaffneten Schiff anzuvertrauen, die gekünrigte Maßnahme wurde nicht sogleich ins Wert gesetzt, sondern gusschub erteilt, und endlich sind die k. und k. Kriegsschiffe ange⸗ ziesen, setbit bei bewaffneren feindlichen Hundelsschiffen nach Müög, schkett auf Warnung und Rettung der Perfonen an Bord bedacht fein.

Hie Angabe, die bewaffneten britischen Dampfer „Serondo“ und Welsh Prinen“ seien von österreichtisch⸗ungarischen Tauchbocnen ohne Barnung verfenkt worden, berubt auf einem Irrtum. K. und k. siensichiffs warm hier überhaupt nicht beretligt. Uebrigens darf emerk! werden, daßs die österreichisch⸗ungartschen Tauchboote nur in er Adrin und im Mittelmeer operteren, und daß daher eine Beem⸗ rächttcung -. Weat hth Interessen durch k. und k. Kriegsschiffe kaum u besorgen ist.

ie Absperrung der in der Erklärung bezeichneten Seegebiete oll die Feinde einem Frieren gefügig machen, der die Gewähr der Hauer in sich trägt. Bas mit der Absperrung der Westmäͤchte ange⸗ tebte Ziwt würde am schneülsten und sichersten erreicht werden, wenn jenen Meeresteilen kein einziges Menschenleben verloren ainge und eines in Gefahr geriete. VTie früher von der k. urd k. Regierung gebene Zusicherung ist weder aufgeboben noch eingeschraͤnkt worden. Hie k. und k. Reaierung leat größten Wert darauf, durch Worr d Tat zu bekraͤftigen, daß ihr in glercher Weise die Grundsötze der Nenschlichkelt voranleuchten wie das Gevbot der Achtung vor den Enteressen der neutralen Völker.

E“ .“ Frankreich.

Der Nationalrat der Sozialistenpartei hat der Agence Havas“ zufolge mit 1553 gegen 1377 Stimmen bei 1 Stimmenthaltungen eine Tagesordnung angenommen, welche se Tagesordnung der Konferenz der verbündeten känder ohne Veränderung genehmigt. Ein Antrag der Minderheit schlug vor, eine Veränderung dahin vorzu⸗ chmen, daß die Wiederaufnahme der internationalen Zeziehungen empfohlen wird,. Von der russischen sozial⸗ semokratischen Partei wurde ein Schriftstüch zugunsten osorttger Wiederaufnahme der Beziehungen verlesen. Der Vorschlag wurde namentlich von Bracke bekämpft, der erklänte, enn eine soiche Abänderung vorgenommen würde, würden ich die englischen Soziatisten weigern, an der Kanferenz teil⸗ unehmen. In einer Nachtsitzung nahm der Nationatrat einen Vorschlag des Professors an der Genfer Universität Milhaud in, den augführenden Ausschuß des Internationaten Sozialisten⸗ zureaus zu beauftragen, alle Abteilungen bei den Krieg⸗ übrenden und den Neutralen aufmfordern, Berichte über ihre ätigkeit vor dem Kriege und wähvrend des Krieges sowie hin⸗ ichtlich der Bolschaft Wilsons einzuschicken. Nach serhr lange schtiger Beratung nahm der Nationalkrat ferner folgenden Antrag Constant am:

Uie französische At lung hat seit Kriegsbeginn der nationalen Werteidinung thre vole Mirwirtung gewährt. Ste erklärt, daß sie sich bemühen mird, die Politik des Lindes wirksam in einer Richtung u lesken, die je'den Gedanken an Eesberungen und Ann kiionen aus⸗ chli t, den Frieren und die Achtung vor den Rechten der Nationen bdurch eine inteimmonale Ginrichtung wiederberveht und die Aufrecht⸗ rhaltung eines danernden Friedens tatföchlich sichert. Der Kongreß st mit dem von der belgtschen Arbeiterpartet angenommenen und beröff ntüchten Antrag eimnvertanden und ertlärt razu: Die Konferenz, en der Abgeordnete der Parter teilnehmen werden, bereutet keme

eranderung der Haltung in der Frage der Wiederaufnahme der

nternationalen Beziebungen.

Die Mehrheit überreichte eine lange Entschließung, welche die Auffassung der Konferenz von Zimmerwald und Kienthal zurückweist. Die Entschließung wurde von Rednern der Zimmer⸗ walder Richtung lebhaft bekämpft. Der Antrag der Mehr⸗ heit wurde schließlich angenommen und die Sitzung darauf ge⸗ schlossen.

Rußland.

Die Konferenz der Verbündeten, die in St. Peters⸗ burg zusammengetrelen war und kürzlich ihre Arbeit beendet hat, war berufen worden, um das Werk der früheren, unter den verbündeten Mächten abnehaltenen Konferenzen fortzusetzen ind ausz abauen. Nach der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ hat sie den gleichen Weg verfolgt wie die Konferenzen von Paris und Rom und hat praklische Lösungen gefunden, um das militärische, politische, indu⸗ sirielle, wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeiten immer enger zu genalten. Sie hat daran gearbeitet, die Ein⸗ heit der Handlung bei der Führung des Krieges wirksam zu verbessern und zu festigen, indem sie zu diesem Zweck die Schaffung emes eigenen Orgaus vorsah, und ferner geeignete

[Maßregein ergriffen, um die Bemühungen der Verbündeten Sie hat

besser zu verteilen und miteinander zu verbinden. endlich nach Mitteln geforscht, um so vollständig wie möglich alle Kräfte der Verbünderen durch immer engere Vereimnigung ihrer Hilfsquellen aller Art auszunützen.

Die erste Sitzung der Duma ist, wie ans der russischen Presse hervorgeht, verhältnismäßig ruhig verlaufen,

was in allen oppositionellen Kreisen große Enttätuschung hervor⸗

gerufen hat. Die weite Sitzung vom 28. Februar verlief jeboch infolge der gegen die Regierung gerichteten Angriffe außerordentlich erregt.

Der Hauptredner war der Kadettenfübrer Miljukow der u. a. ausführte, das Schweigen des Ministerpräsidenten am Eröffnungstage set vielsagender, als die langen Rerrn früherer Ministerptäsidenten. Die Regierung habe der Tuma nichts mitzuteilen, was zur Zu⸗ sammenarheit wischen ihr und der Duma fühten könne. Hinter der Duma sirehe das ganze russische Volk, binter der Regierung jedoch nur die türokemische EClique, desbalh miüglückten alle Maßnahmen der Re⸗ gierung. Die iunere Lage Rußlands sei verzweifelter denn se zuvor. Die Duma wünsche mit der Regierung kAnen Frieden zu schließen, sondern wolle den Widerstand der Regierung überwinden. Die Rede des Lmywirtschaftamtnisters am vorhergehenden Tage beweise die Un⸗ fäbi keit der Ragierung, die Lbsung der Fmanz. und Lebensmittel⸗ Frsorgungsfragen zu übernenmen. nrernehmen, sanst sei keine Loͤsung moglich. Der Füͤhrer der Arbeitergruppe Lerenski war noch schärfer in seinen Angriffen. Ge sagte, jetzt sei der keuischste Punkt des Krieges gekommen, über dessen Ausgang er sehr pessimistisch denke. Einfältig set es,

der britischen Regierung zu dem Ergebnis

ankaßt haben.

voch ewähzten werde, betrügen 142 Misonen türtische Pfund.

Das Voik musse selbst die Leitung

von der Eroberung Konstantinopels und der Beränderung der Karte von

Eurova zu sprechen, wenn die Reogterung nicht eimal im stunde sei,

dis eigene Land zu verteidigen. Die Kritik an eimeluen Miniftern set unnbtig, das ganze Svitem mufse geündert warden. Die Regin⸗ rung habe das geiamte Wirrschafteleben Rußlandg vernichtet. Weiters Wonte zu vergeunden, ser jetzt fane Zeit metzt, man musse mit Taten den Abschluß des blutigen Krieges vorbereiten. Schlitglich erhod Purtschkewttsch gegen die Bebandhüng seiner Rede vom vorher⸗ gebenden Tage durch die Zensur Ginwruch, wodurch die Rede voll⸗

ständig verstümmelt in die Zeitungen gelungt sei⸗

8 Spanien.

Der Ministerrat hat, dem „Daily Telearaph“ zufolge,

am Sonnabend beschlossen, der Presse die Aufnahme von Be⸗ richten über die Ankunft, die Abreise und die Bestimmung pvon Handelsschiffen zu verdieten. v“

Portugal. Der fruhere Präsibent der Republik „W. T. B.“ meldet, gestorben.

8 Niederlande.

Der Niederländische Uebersee⸗Trust teilt laut Meldung des „W. T. B.“ mit, daß seine Verhandlungen mit geführt haben, daß der Dampfer „Wilis“ des Rotterdamschen Lloyd, der mit Ladung und Possagieren auf der Ausreise nach Niederländisch

Ostindien begriffen ist und seit etwa drei Wochen in Bergen liegt, jetzt seine Reise über Halifar und den Panamakanal fortsetzen darf, ohne einen Hafen in England anzulaufen.

8

ITchweden.

Das Ministerium Hammerffsoeld hat vorgestern

sein Rücktrittsgesuch eingereicht, das der Känig jedoch ab⸗

gelehnt hat. Bei der Behandlung dieses Gesuches im gestrigen Ministerrat sagte der König, wie das „Svenska Telogram⸗ byrau“ meldet: Ich verstebe die Schwierigkeiten, die das Rücktrittggesuch ver⸗ Ich habe indessen volles Vertrauen zu meinen egen⸗ wärtigen Ratgebern, die mit den außerordentlichen, darch den Welt⸗ krieg geschaffenen⸗Verhältnissen wobl vertraut sind. Ein Regierungs⸗ wechsel unter den jetzigen Umständen würde nicht nur bedeutende Schwierigkeiten mit sich bringen, sondern könnte auch so aufgefaßt oder gedeutet werden, als ser er vorbedeutend mit einer Abweichung in einer oder der anderen Richtung von der bisher komequent durchgeführten unparteiischen Nutralitätepolttik, an der fepzuhalten ich fest entschlossen bin. Aus diesem Geunde glaube ich mit Rücksicht auf die Verantwortlichkeit meiner Stellung in Ihr Gesuch gegenwärzig nicht einwilligen zu düren. Ich bitte Sie, statt dessen aufs ein⸗ dringlichste alle Anstrengungen zu machen, um einen Autmweg aus den Schwierigkeiten zu finden, die Ihren Aboangswunsch veranlaßt haben. Ich fordere Sie deshalb auf, in Ihren Aemtern, die Ich Ihnen an⸗ vertraut habe, zu bleiben, in der Hoffnung, daß ein solcher Autweg zu finden sein werde. Die Mitalieder des Ministerrats erklärten darauf, daß sie sich der weiteren Verwaltung ihrer Aemter nicht entziehen wollten, in der Erwartung, daß die von Seiner Mafestät aus⸗ gedrückte Hoffnung in Erfüllung gehen werde.

*

Norwegen.

Der britische Gefandte in Christiania hat, wie

„Morgenblader“ berichtet. erklärt, daß seine Regierung den norwegischen Reedereien Kohlentransporte aus Amerika⸗

nach Norwegen nicht erlauben werde. Das bedeute, daß der Plan aufgegeben werden müsse, was Norwegen, in

erster Linie den norwegischen Staat, sehr schädige, da er große

Mengen Kohlen in Amerika gekauft und berens Schiffe zum Abtransport gemietet habe. Alle Pläne des norwegischen Reederverbandes seien damit vollständig umgestoßen.

Türkei.

Zu Beginn der Budgetberatung in der Kammer er⸗ klärte der Finanzminister Dschapid Bey zur finanziellen Lage der Türkei, wie „W. T. B.“ mitteilt:

Die Vorichüßfe, die Deutschland gewaährt habe und bis e- he Regserung habe durch den mit Denkschland abgeschlossenen Vertrag für die Zeit nach dem Kriege dem türktschen Papiergelde den gleichen Kors gesichert, ven das dentsche Papiergeld haben werde. Deutschland habe sich verrfl chter, der Tärfet in jedem Jahte drer Miatonen türkiscaue Pund Gold zu übersenden, Das Papiee solle dann in entsprachendem Umfange aus dem Verkebe gezogen werden. felbst wenn eine Anzub! der Noten durch Honbdels⸗ trangakkionen gedeckt waͤre. Nach dem Ketege würden die Waren der Verbündeten bei der Einfuhr in die Türkei begonstigt werden! Jer Minister betonte das Entgraerkommen Deunschlands ber der Nicht⸗ ablung der Zinfon der Vorschößse, bis das Payter gänzlich aus dem Verkehr gervsen sei, nämlich für 11 Jahre. Dies Entsegenkemmen werde der Türkei besonderz nach dem Ketege sehr werwoll sein und lu shrem Fortichtnt beitragen, Die ordentlichen Ausgaben sesen gegenwärkig auf 46 Millionen türkische Pfund feftgesetzt. Se würden aber im Laufe des Jahres auf Grund von Ergänzungekrediten auf 55 Milllionen vermehrt werden. Wie in allen kriegführenden Stauten würden neue Steuern eingeführt werden⸗

Die Erklärungen des Finanzu Usters⸗ wur! haftem Beifall aufgenommen.

Amerika⸗

einer vorgestern veröffentlichten Botschaft des Präsidenten Wilson an das Land heißt es laut Meldung des „Reuterschen Bureaus’“: 1

„Die leste, 64 Session des Kongresses, zeigt bei verfassungsmäßigen Schliesung eine Lagt. die wohl ohne gleicen in der Geschichte unseres Landes dasteht, ja wohl ohne gleichen in der Geschichte irgend einer modernen Regierung, eine Lage unwirtelbar vor einer Krisis, die mehr trügerische und westretchende Möglichkesiten nationaler Gefahr in sich trägt, als irgend eine andere Reglerung in der ganzen Geschichte der internationalen Beziehungen sich gegenübergesehen häat. Der KFongreß ist nicht in, der Lage gewesen, das Land zu schützen oder die grundlegendsten Rechie der Bürger zu wahren. Meht als 500 von den 591 Mitglirvern der beiden Häuser sind bereit und willig zu handeln. Das Repräsentantenhaus hatte mit überwält gender Mehrhen gebandelt, aber der Senat war nicht in der Lage zu bandeln, wenl eine kleine Gruppe ven 11 Senatoten beschlossen halte, daß er nicht handeln solle. Der

In

ihrer

Semnat hat keme Regeln, durch die die Debatte heschränkt pder beendet

werden kann oder durch die irgsad welche verschlepyenden Manbver ver⸗ hindert werden koͤnnen Ein eizeines Mitplieh kann sich jeder Handlung in den Weg stellen, wenn es nur die kötverzsche Außdauen Sesizt’, Im jetzigen Falle ist das Engebnis von Lübmung sowohl des getetge wie des ausfühtenden Zwelges der Re⸗

gterung. 8 Unfäbigkeit des Senates zu handene hat einen der not⸗

gesetgeberischen Aft der Sesfion zu einer Zelt g da die dotwendtakeit am allerdringendsten war.“

den 65. Kongreß

zu müssen, 2 ng Wir köanen das nicht erkläten, die Erklärung

er handelu kann⸗

Nachdem der Präfident die Maßregein beschrieben hat. die nicht erledigt werden konnten, fährt er fort:

„Ich wurde die Schwiertgkeit nicht beieutaen, wenn, ich zu, emer außerordentlichen Lugung einberusfen würde. Bie Lühmung 822 Seuatre wütde meiter bestehen. Der Wille und der Geist zum Handelͤ setlen nicht. Ich kann wohl sagen, daß der Kungres auaenblückttche fester in seinen Gedanten und seinem Wollen geeint ist, als er zu

Gedenkzeiten irgend eines jetzt evenden Mitulirden war. 688 bestebt nur ein völlig geeinten, patriotisch -ʒWollen.

Dir Zieie, die die Mit⸗ glieder vor Augen haden, sind döllig lar und bestimmt,ader der Senattann

nicht handeln, wenn seine Fühter nicht einnmmmige Ginwilligung ercagen. Seine Mehrheit ist machtlos und hilflos. Mitren in eime außerordentlicher Gefahren, Handein die Nation sichern, griff von anderer Seite chh

Krife voll wenn nur kestimmten, entschirdenen oder sie vor dem Krieg durch einen An⸗ men kann, ist das Handein unmöglich Dbaleich tarsächlich die Nation und ihte Vertreten mt hinter der ausfübtenden im Auslanden hewor⸗ und daß

gemacht. N. noch nicht dagewesenr Einmytigteit Regierung, stehen, wad naruͤrlsch der Aus gerusene Eindruck sein, daß es nicht soe ist, 2 andere Regierungen tun können, was sie wollen, ohne fürchten daß unsere Reagierung igend enwas lun kann. st unglaubwurdig. Der Senat der Bereintgien Staaten ist weiter nichts alc eine gesetzgehende Käörvperschaft, dir nicht bandeln kann, wenn ihre Mehrbeirauchzum Haadeln bereit ist. Eine kleine Gruppe willenestarter Männer, dien emzig ihre eigene Meinung vertreten, hat die große Regiezung der Vereimigten Staaten

hilflos und verächtlich gemachl. Dos Mitn! hiergegen, und es gibt blug

ein Mittel, das einzige Mütel ist, den Senat so u ändern, daß Maa kann sich barauf verlasten, daß das Laad dir Folgerung daraus ziehen wird, und sch zlube, daß man sich varauf velassen kann, daß der Senat Mittel zum Hondein finden und das Land vor einer Karastropbe bewadren wird.“ 8 Der Präsident hat außerdem Ermüchtigung gegeben, eine Erklärung zu veroffentlichen, die besagt, daß die Lage dadurch noch ernster geworden sei, als man annahm, man habe entdeckt, daß der Präsident zwar auf Grund’ der allgemeinen verfassungsmäßigen Vollmachten viel von dem tun kann, wofür er vom Kongreß Vollmacht verlangto, daß aber ein gewisses aites unwiderrufenes Geseßz bestaht, das praktisch unübermindliche Hindernisse bildet und die Vollmacht zunichte machen kann. Das erwähnte Es beschäftigte sich

18190 angenommen. Wiberstand amerikanischer Handelsschiffe gegen Kaperschiffe und Seerüuber, schloß aber Schiffe aus, die von „einem staatlichen hewaffneten Schiff einer Nation, die mit den Vereinigtan Staaten in Freundschaft ist“, angegriffen würden. In technischem Sinne ist aber Deutschland nicht im Krieg mit den Vereinigten Staaten und die Unterseeboote sino „bewaffnete stmatliche Schiffe“ Deutschlands.

Nach einer Washinagtoner öffentlichten Meldung stellt der Aeußern amtlich in Abrede, daß gierung Bündnisvorschläge⸗ gegangen seien.

alte Gesetz wurde

mit dem

von Pariser Blättern ver⸗ merikanische Minister des der merikanischen Re⸗⸗ von Veutschland zus

Zurden Kümpfen an der Westfrant.

An der Anere nahmen die Vorfeldkämpfe am 3. März’ ihren Fortgang. Trotz starken Kräfteeinsatzes ist es den Engländern noch nicht gelungen, an die neuen deutschen Stellungen heranzukommen. Bet diesen Kämpfen nahmen die deutschen Sicherungen den Engländern in der Gegend von Gommecourt zwei weitere Maschinengewehre ab. Einem nach ausgtebiger Artillerievorberestung mit starken Kräften gegen den Biez⸗Wald östlich Gommecourt angesetzten Angriff wichen sie elastisch nach Osten aus. Außer in dem fretwillig geräumten Gelände konnte sich der Engländer nirgends festsetzen. Wie am 28. Februar bei Sailly scheiterten am 4. März auch seme mir starken Keeften unternommenen Angriffe bei Bouchavesnes. Die in 2km Breite vorgestoßenen englischen Sturmtruppen wurden an beiden Flanken durch sofort einsetzenden Gegenangriff umfaßt und größtonteils⸗ wieder zurückgeworfen. Nur in der Mute vermochten sis ein kleines Grabenstück zu halten: Versuche, es durch einen Nacht⸗ angriff zu erwenern, scheiterten jedoch. An der ganzen übrigen Frout entfalteten die Deutschen eme lebhafte Tätigkeit. Bei Ehilly südlich der Somme wurden außer den gemeldeten Gefangenen 2 Maschinengewehre eingebracht. Die feindliche Stellung wurde planmäßig zerstört und schwere englische Ver⸗ luste festgestellt.

Der Vorstoß an der Straße Etain Verdun trug noch 3 Maschinengewehre ein. Ein weiteres Maschinengewehr und 1 Minenwerfer wurden in der Gegend von Niederaspach und bei Ammerzweiler erheutet. Ferner wurden hier weitere Ge⸗ sangene gemacht. Der größere dentsche Vorstoß auf dem öst⸗ lichen Maasnfer, der, wie gemeldet, Gelände in 1500. m. Breute und an 600 Gefangene eintrug, zeichnete sich durch be⸗ sonders geringe deutsche Verluste aus. Bereits nach karzer Artillerievorberestung war die französische Grabenbesatzung soweit niebergekämpft, daß die Sturmtrupye an 3 Stellen in die franzöͤsischen Linien einbrechen konnten. Durch rasch hinein⸗ geworfene Handaranaten wurden die Unterstände auggeräuchert und die franzssische Besatzung irnppweise gefanten ges nommen. (W. T. W.)

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Berlin, 5. März Abende (W. T. B) -

Im Westen bei Schneefall, im Osten bei strenger Kälte keine besonderen Greignisse⸗ 1

Großes⸗ Haupkäzunarkier, 6. März. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Auf dem rechten Somme⸗User nohm

zm gegen Abend der Artilleriekampf große Heftigkeit an. Nach Trommelfeuer ariff der Engländer östlich von Bounchavesnes ernent aß. Sem Angriff wurde abgewiesen, ein weiterer durch unser Vernichtungsfeuer verestelt.

In den übrigen Frontabschnitten herrschte bei Schnee⸗ gettäber meist gertige Fenertätigbott örkunder, die den Verlauf ber lennzostschen Iae ung am Caurlires⸗Wald gegenthet den von uns dort gewonnenen Linien feststellten, brachten noch 15 Sefangene ein;