8
haben sie bei einer Bankanstalt, die an einem anderen Orte ihren Sitz hat, hinterlegt. Es unterliegt keinem Bedenken, wenn diese Anleihestücke zum Zwecke der Entrichtung der Kriegsabgabe bei den staa lichen Annahmestellen am Sitze der F
Banken durch diese für Rechnung ihrer Kundemn, e werden, sofern es sich um Annahmestellen des für die der Kriegsabgabe zuständigen Bundesstaats handelt.
Anstalten wohnen oder hier ihren Sitz haben.
lehnen.
Die Hebestellen sind in geeigneter Weise zu benachrichtigen.
Berlin, den 28. Februar 1917. 8— Der Finanzminister. J. A.: Heinke.
An Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern.
8 8
Bekanntmachung. .
ekeanmg
1 Dagegen muß es dabei verbleiben, daß die selbständigen Reichsbank⸗ anstalten und das Kontor für Wertpapiere als Annahmestellen nur für solche Steuerpflichtigen gelten, die am Sitze dieser Die Reichs⸗ bankanstalten werden die Annahme der von einer an ihrem Sitze ansaͤssigen Firma für Rechnung eines an einem anderen Orte ansässigen Steuerpflichtigen eingelieferten Wertpapiere ab⸗
sämtliche Königliche Regierungen und an die Königliche
Das Verzeichnis der Vorlesungen an der hiesigen Universität für das am 16. April 1917 beginnende Sommersemester 1917 ist von heute ab bei dem Oberpedell im Universitätsgebäude für 50 ₰, bei
Zusendung für 70 ₰, zu haben. Berlin, den 7. März 1917.
Der Rektor der Köͤniglichen Friebrich⸗Wilhelms⸗Universität. E. Bumm.
8 TLagesordnung für die 47. Sitzung des Bezirkseisenbahnrate Bromberg am 21. März 1917 in Königsberg (Pr).
mufbehung verschiedener veralteter Ausvabmetarife.
IWesn keeshtsmns des Ausnahmelaris 2r in seinem ursprünglichen mfange.
Abstanznahme von einer Erhöhung der Kohlenfrachten nach den Direkttoneberirken Danzig und Königsberg.
beeen veeaeriun S 3 2 bezw. Verallgemeinerung jeses Tarifg.
Vo und tellmeise Aufhebung der Salzausnahmetarife 3 a, 3§d,
Bromberg, den 1. März 1917.
Königliche Eisenbahndirektion. Halke.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Heinrich Stechmann bier, Neuestraße Nr. 18,
baben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Hondel vom 23. September 1915 den Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. “ Harburg, den 5. März 1917.
Die Polizeidirektion. Tilemann.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. März 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten, wie „W. T. B.“ meldet, heute vormittag den Vortrag des Generalstabs.
Zwischen Seiner Majestät dem Kaiser und König und Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe hat, wie „W. T. B“ meldet, aus Anlaß des Aufenthalts des Fürssen an der Westfront kürzlich der nach⸗ stehende Depeschenwechsel stattgefunden:
An des Kassers Majesftät! Großes Hauptquartier.
Eure Kaiserliche Mazestät bitte ich, an der Front weilend, in ehrerbietigster Perebrung melden zu dürfen, daß mir soeben der Kommandierende General des 7. Armeekorpo von Frangois aufs neue seine dauernde Zufriedenheit mit meinen an diesem Teile der Front kämpfenden Uippischen Landeskindern zu meiner großen Freude gemeldet hat. Es sind dieselben Truppen, die mit ihren westsällschen und badischen Kameraden am 25. Ja⸗ nuar dieses Jahres auf dem Weßufer der Maas, im Abschnitt des Kommandierenden Generals von Françosls, die französischen Gräben auf Höhe 304 gestürmt haben und sich diesen wertvollen Gelände⸗ gewinn trotz aller sesther wiederholten wütenden Versuche des Feindes nicht hbaben entreißen lassen. Angefeuert von dem Sieges⸗ bewußtsein aller deutschen Stämme und ihrer Fürsten, bas sich in Furer Maiestät so ruhmvoll verkörpert, werden meine braven Landeskinder, wie ich mich auch an anderen Teilen der Wefffront, von denen ich soeben bier eingetroffen bin, zu meiner freudigsten Genugtuung habe überzeugen dürfen, ihre beschworene Pflicht un⸗ erschütterlich bis zum letzten Blrurstropfen und bis zum enrgülttgen Siege treu erfüllen. Dazu schenke uns Gott aber vor ollem ECurer Majestät dem Vaterlonde so unersetzliche und kosthare Gesundbeit, die wir vom Allmächtigen erflehen. Meine Lipper rufen mit mir: Lange lebe unser geliebter edler Kaiser und oberster Feldherr!
Leopold Fürst zur Lippe. Seine Majeslät der Kaiser antwortete:
Sen.. He ehehh Purchlaucht Fürst zur Lippe, im Felde.
4 rer Hochfürstlichen Durchlaucht danke Ich wärmstens für die Mich docherf euende Meldung über die hervorragende Leistung und glänzende Haltung, durch welche aufs neue Ihre lippischen Landee kinder sich in schmweren Kämpfeng ausgezeschnet haben. Ich bitte Eure Hochfürstliche Durchlaucht, ihnen allen Meinen Kaiser⸗ lichen Dank und snung zu übermitteln, und bin gewißs, daß sie auch serner in angestammter Treut tap ser und fest ihre Pflicht
tun werden.. 8 Wilhelm I. R.
G“
Der Bundesrat versammelte s zu einer Voll⸗
sibunaz vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und fuür Justizmwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr sowie die Ausschüsse für in und für Handel und Verkehr Sitzungen.
——
Der Geheime Justizrat und vortragende Rat im Justiz⸗ ministerium Georg Güthe, Ehrendoktor der Universität Breslau, ist am en Nachmittage von längerem Leiden durch den
.
Sein Heimgang bedeutet für das Justizministerium einen außerordentlich schweren Verlust und wird in allen Kreisen der Rechtswissenschaft mit großer Trauer empfunden werden. Der Ver⸗ storbene, der am 15. Jun 1868 geboren war, war als Amtsrichter in Lälm und dann 28 mprichter in Berlin tätig. Im Jhste 1908 wurds er Uer zum Kammergerichtsrat ernannt. Im Februar 1913 wurde er als Hilfsarbeiter in das Justtz⸗ ministerium berufen, in dem er am 19. Mai desselben Jahres zum vortragenden Rat aufrückte Er hat hier ebenso wie in seinen früheren richterlichen Stellungen dem Staate sehr wert⸗ volle Dienste geleistet. Mit einem scharfen Verstande waren bei ihm ganz ungewöhnliche Kenntnisse auf allen Gebieten des Rechtes verbunden, die ihn besonders zu gesetz⸗ geberischen Arbeiten befähigten. Mit einer seltenen Hingebung hat er sich ohne Rücksicht auf seine Gesundheit den ihm über⸗ tragenen Aufgaben gewidmet. Seine große Arbeitskraft er⸗ möglichte es ihm, sich daneben noch seinen schon früh begonnenen umfangreichen schriftstelleriscchen Arbeiten zu widmen. Sein Kommentar zur Grundbuchordnung und der nach dem Tode von Jaeckel von ihmz fortgeführte Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz werden stets zu den wertvollsten Schöpfungen der Rechtswissenschaft ge⸗ hören. Als im November 1915 ihn plötzlich schwere Er⸗ krankung aus seinem rastlosen Streben herausriß, war er besonders auf dem Gebiete der Kriegsverordnungen tätig, wofür er noch vor kurzem durch Verleihung des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet worden ist. Sein liebens⸗ würdiges, anspruchsloses Wesen, sein heiteres und treues Gemüt haben ihm die herzlichste Zuneigung seiner Vargesetzten und Mitarbeiter erworben. Sein Tod hat ein arbeitsreiches Leben viel zu früh geendet und eine schmerzliche
die Verringerung der neutralen Schiffahrt verursacht, geht aus den Statistiken über Schiffahrtsverkehr der neutralen Häfen hervor. In der Woche vom 25 Februar bis 3. März 1917 liefen nach dem „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ im Rotterdamer Hafen nur 7 Schiffe gegen 57 in der gleichen Woche des Vorjahres ein. Für 1914 war die Zahl noch 197 Schiffe Nach dem „Algemeen Handelsblad“ kamen in
Jahre 1916 an. 8
29. Januar 1917 (Nr. 170) eine Zuschrift von deutschfeind⸗ licher „lettischer Seite“ veröffentlicht, in der u. a. behauptet wird, in den letzten neun Monaten seien 2000 Letten oder 2 Prozent der lettischen Bevölkerung wegen „Hochverrats“ hingerichtet worden. Damit diese ungeheuerliche Nachricht glaubwürdiger erscheine, wird die im deutschen Okku⸗ pationsgebiete sélbst herausgegebene „Mitauische Zeitung“ be- Angabe eines Datums) als Quelle genannt. Ange⸗ tellte. Ermittlungen haben, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, ergeben, daß die „Mitauische Zeitung“ niemals eine derartige Mitteilung gebracht hat. Die Wahrheit ist, daß im gesamten in Betracht kommenden Etappen⸗ gebiete einschließlich des Gouvernements Libau seit 1. April 1916 32 Letten wegen Krisgsverrats zum Tode verurteilt werden mußten; von diesen send 26 hinaerichtet worden. Die Behauptung der angeblich „lettischen Seite“ in der „Neuen Zürcher Zeitung“ beruht also — so bedauerlich es ist, daß in den angeführten 26 Fällen mit der vollen Strenge des Kriege⸗ rechts eingeschritten werden mußte — auf freier Erfindung.
Zu der gestrigen Nachricht, daß dem bewaffneten englischen Dampfer „Prinzessin Melita“ das Einlaufen in den neuen Wasserweg verboten worden ist, wird dem „W. T. B.“ folgendes mitgeteilt:
Urber die Stellungnabme Hollands gegenüber bewaffneten
Handelsschiffen gibt dos von der holländschen Regierung im Oktober 1915 verbffentlichte Orargebach Auskunft. Hiernach vertritt die holländische Reskerung den Standpunkt, daß es aus Gründen der Neutralität ihre Pflicht sei, bewaffnete Handelsschiffe unter die durch Artikel 4 der niederländischen Neutralitäts⸗ als den Kriegsschiffen gleichgestellten Fahrzeuge zu rechnen. Als Fahrzeugen, die den Kriegsschiffen gleichgestellt sind, ist be⸗ waffneten Handelsschiffen somit der Zutritt zu den niederländischen Hoheitkgewässern grundsätzlich verboten. Ausnahmen werden nur in den in der Neutralitätserklärung ausdrücklich aufgeführten Fällen, Havarie oder Scenot, gestattet. Mangel an Wasser oder an Bord ausgebrechene Krankbest, sind dagegen keine Gründe, die das Einlaufen, in niederländisches Rechtsgebiet recht⸗ fertigen. Das aus solchen Gründen einlaufende Kriegs⸗ oder be⸗ waffnete Handelsschiff verketzt die Neutralität Hollands und zwingt dadurch die bolländische Regierung zur sofortigen Internierung von Schiff und Monnschaft, sobald sie sestgestellt hat, daß das Einlaufen nicht durch Havarie oder Seenot notwendig geworden ist. Ein solches Schiff würde nur dann nicht zu internieren sein, wenn es, wie bei den vperschtedenen Fällen des Berührens holländischer Gewässer durch deutsche Unterseeboote, unabsichtlich in die hbohändischen Hoheits⸗ gewässer geraten wäre. Denn dann läge eine Verletzung des Artikels 4, der klar und bestimmt die Absicht des Einlaufens voraussetzt, nicht vor.
Der Reichshülsenfruchtstelle ist bekannt geworden, daß zahlreiche industrielle Werke Anbauverträge über Hülsenfrüchte im Austausch gegen schwefelsaures Ammoniak abschließen. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, sind derartige Verträge insofern wertlos, als, durch sie die gesetzlice für Hülsenftüchte bestehende Ablieferungspflicht nicht aufgehoben wird. Die betreffenden Werke erhalten also die Hülsenfrüchte nicht. Die Landwirte ihrerseits müssen sich bei dieser Rechtslage die Frage vorlegen, ob sie sich nicht durch den Ahschluß derartiger Tauschverträge zivilrechtlich schadensersatzpflichtg machen. Sie müssen ebensogut wie die betressenden industriellen Werke eigentlich wissen, daß die gesetzlich angeordnete Beschlagnahme durch der⸗ artige Vereinbarungen nicht aufgehoben wird. Aehnliche Tauschverträge sollen auch über bereits vorhandene, aus der letztjährigen Ernte stammende Hülsenfrüchte geschlossen werden. Vor der Lieferung von Hülsensrüchten auf Grund derartiger Abkommen kann nur 2n dringend gewarnt werden, da die Reichshülsenfruchtstelle alle ihr bekannt werdenden Fälle mit allen Mitteln strafrechtlich verfolgen wird.
Anbauverträge über Hülsenfrüchte können nur mit der Reichshülsenfruchtstelle oder mit deren Genehmigung abge⸗ ssen werden. Die Anbauner erhalten beim Abschluß von
erartigen Verträgen mit der Reichshülsenfruchtstelle als Prämie
1““
Lücke hinter⸗ —
Wie sehr der uneingeschränkte Unterseebootkrieg auch
derselben Woche in Amsterdam nur 5 Schiffe gegen 26 im
Die „Neue Zürcher Zeitung“ hat in ihrer Ausgabe vom
. — . 8* “ 85
4 dz Thomasphosphatmehl sür den Hektar der vertraglich Bilbao an England gestaitet hab
gebundenen Fläche. Sämtliche Landwirtschaftskammern und 8 ler TrPe nag — 7,.
Kommissionäre der Reichshütsenfruchtstelle sind ermächtigt, der⸗ diesen Verkauf nicht gestattet.
artige Verträge für die Reichshülsenfruchtstelle abzuschließen, 8
Kommunalver bänden . n. 1-e Anbauverträgen “ Niederkande.
ebenfalls gestattet, aber nicht für größere Mengen als 1 kg Das „Haager Korrespondenz Bureau“ melbet, daß wehr
auf den Kopf ihrer zu versorgenden Bevölkerung. Diese Ver⸗ der Peruss Ueberseetrust, noch die Reedereien neue Regelung der holländischen Schiffahrt, nach der
träge bedürfen zudem zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung
der Reichshülsenfruchtstelle. 1 die Schiffe nicht mehr Häfen in England anzulaufen brauchen, 8 der englischen Regierung irgend welche neue Zugeständnisse
eigeräumt haben.
Der englische Handelsdampfer „Prinzeß
Melita“, der vorgestern abend, weil er bewaffnet 8—— ——
in See gehen mußte, ist laut Meldung des „W. T. B.“ gestern
früh, nachdem er Geschütz und Lafette über Bord ge⸗
worfen hatte, noch einmal in den Nieuwen Waterweg einge⸗
fahren und hat die Reise nach Rotterdam fortgesetzt.
Amerika. *
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ ist de aus Demokraten und Republikanern bestehende vereinigte Aueschuß des amerikanischen Kongresses überein⸗ gekommen, eine Aenderung der Geschäftsordnung des Senats in der Richtung zu empfehlen, daß jede Debatte mit Zweidrittel⸗Mehrheit geschlossen werden kann.
ist nach einer Mel⸗ Die Regierung hat
Durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Februar ds. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 153) ist bestimmt, daß inländischer Schwefelkies vom 20. Februar ds. ab an die Kriegschemikalien⸗Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, in Berlin W. 9 (Köthenerstr. 1—4) zu liefern ist. Nach § 1 der auch hierfür maßnebenden Aus⸗ führungsbestimmungen über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 1196) sind die Er⸗ zeuger von Schwefelkies verpflichtet, ihre gesamte Monats⸗ erzeugung bis zum 10. Tage des nächsten Monats unter An⸗ gabe der Menge des Schwefelgehalts und der physikalischen Beschaffenheit der genannten Stelle anzuzeigen. Die Anzeige hat erstmalig bis zum 10. März 1917 über die in der Zeit vom 20. bis zum 28. Februar 1917 erzeugten Mengen zu er⸗ folgen. 16
Um den nötigen Ausgleich für die billigere Herausgabe des Verbrauchszuckers der Kommunalverbände zu ermöglichen, wurde durch Entschließung des Kriegsernährungsamts, wie „W. T. B.“ mitteilt, bestimmt, daß der für die Her⸗ stellung von Schokolade und Süßigkeiten durch die Zuckerzuteilungsstelle für das deutsche Süßigkeitengewerbe in Würzburg zugeteilte Zucker künftig mit einem von den Schokolade⸗ und Zuckerwarenfabriken voraus einzuzahlenden Sonderzuschlag von 30 ℳ für den Doppelzentner über den allgemeinen Industriezuckerzuschlag von 5,80 ℳ für den Doppel⸗ zentner hinaus belegt wird. Ferner wurden die Gebühren füt die Zuteilung auf künftig 30 ₰ für den egge. fest⸗ gesetzt. Durch diesen Sonderzuschlag wird der Rohstoff für Zuckerwaren um etwa die Hälfte des seitherigen Preises ver⸗ teuert. Die zuckerverarbeitende Industrie der Süßwaren⸗ fabrikation muß also künftighin mit dieser Grundlage für ihre Erzeugnisse rechnen.
Kriegsnachrichten.
Außer lebhaftem Artilleriefener und reger Patrouillen⸗ tätigkeit kam es am 6. März lediglich am Cauridres⸗Walde zu größeren Kampfhandlungen. Die Franzosen mühen sich hartnäckig, die hier am 4. verloren gegangenen Stellungen zurückzunehmen. Den ganzen Tag über lag starkes feind⸗ liches Artilleriefeuer unter Fliegerbeobachtung auf den neuen deutschen Stellungen und dem Hintergelände. Dem von 5 Uhr 30 Minuten bis 7 Uhr währenden Trommelfeuer folgte ein Angriff, der jedoch im Vernichtungsfeuer der deutschen Batterien und Mtnenwerfer größtenteils nicht zur Entwicklung kam. Wo der Feind vorbrach, wurde er durch Maschinengewehr⸗ und Infanteriefeuer abgewiesen. Nachts wiederholte sich das starke Artilleriefeuer noch mehrfach, doch kamen weitere Angriffe im wirkungsvollen Abwehr⸗ feuer nicht zur Durchführung. Deutsche Patrouillen stießen bis zu den feindlichen Gräben vor und stellten schwere blutige Verluste der Franzosen fest. Die eroberten neuen Stellungen sind restlos in deutscher Hand. Da die Franzosen ihre Wieder⸗ eroberung bereits am 6. März, 1 Uhr Vormittags, durch Funkspruch gemeldet haben, sie in Wirklichkeit jedoch allen Ver⸗ suchen zum Trotz nicht gelingen will, so sieht sich der französische Funkdienst zu einer Verschleierung genötigt. Der Eiffelturm fabelt am 6. März, 4 Uhr Nachmittags, von deutschen Wieder⸗ eroberungsversuchen, von denen schon deswegen nicht die Rede sein kann, weil die Deutschen von dem am 4. März eroberten Gelände keinen Fuß breit aufgegeben haben. (W. T. B.)
4.“
Die Bürgerschaft bewilligte in ihrer gestrigen Sitzung, wie „W. T. B.“ meldet, einstimmig wettere 20 Millionen Mark für Kriegsausgaben. Der gesamte bisher be⸗ willigte Betrag erreicht damit 205 Millionen.
Oesterreich⸗Ungarn. Der Kaiser und die Kaiserin sind gestern nach Bada⸗ pest abgereist. 8 Großbritannien und Irland.
Das Kabinett verhandelte vorgestern über die irische Frage, kam aber, dem „Manchester Guardtan“ usfolge, zu feinem Beschluß Das Blant bezweifelt, daß die Debatte im Unterhaus zu einem Resultat führen wird⸗
— Der Chef der Rekrutierungsabteilung des Departements für den nationalen Hilfsdienst erklärte gestern in einer Rede, daß man beabsichtige, am 24. März einen nationalen Hilfsdiensttag abzuhalten. Die freiwillige Anwerbung wird am 31. März abgeschlossen werden. ““ 1
Frankreich. Der englische Arbeitsminister Hodge ist vorgestern in egleitung hoher engtischer Beamter in Paris eingetroffen, um mit der franzöfischen Regierung verschiedene Fragen kommerzieller und industrieller Art zu besprechen. 1
Rußtland.
In der Reichsduma verteidigte in der Interpellations⸗ debatte wegen der Verhaftungen der sozialistischen Mitglieder des Hauptausschusses des Kriegs⸗ industriekomitees der Vizepräsident des Hauptausschusses Konowalew die Verhafteten und erkfärte, rufsischen Blättern zufolge, die Behauptung der Nv.ag. die Verhafteten hätten für Einführung der Republik gearbeitet, für unwahr. Die Verhufteten hätten ihre Pflicht gegenüber dem Lande getan und hätten unter den Arbeitern keine aufreizende Agitation getrieben. Der Redner schloß unter dem Beifall der Linken, es sei nicht verboten, sich mit politischen Fragen zu beschäftigen. Der russische Bürger habe zwar keine Rechte, sei aber trotzdem kein Sktave. Das Vorgehen der Regierung gegen die Arbeiter sei nur ein n 8 Glied in ihrem Kampfe gegen die bürgerliche Gesellschalit. Kerenski, der Führer der Arbeitergruppe, erklärte, es handle sich bei der Interpellation nicht allein um die verhafteten Arbeiter⸗ führer, sondern namentlich darum, daß jeder Russe das Recht haben müsse zur freien Meinungsäußerung, zur politischen Betätigung und zur Versammlungsfreiheit.
Das Marineministerium hat, dem „Corriere della Sera“ zufolge, beschlossen. in Zukunft von täglichen Veröffent⸗ lichungen der Versenkungen durch U⸗Boote abzusehen. Die Zahl der versenkten Schiffe werde zukünftig zu Beginn einer jeden Woche bekannt gegeben.
— In der vorgestrigen Sitzung der Kammer wandte sich der Sozialist Labriola gegen die Antwort der Entente auf Wilsons Frie JIensnce
Wie „W T. B.“ mitteilt, berauerte Labricla, daß in dem ganen Dokument, von einem Selbstheßimmungsrecht der Völker keine Rede sei, und sagte, sicherlich sei es die Pflicht der Entente, Serkin wieder herzustellen, ober die Wiederber strlug dürse nicht zu echem Greß⸗ serbien aut Kotzzen orderer Batkanvölker führen. Vor gliem müsse sich Italien hüten, Rußland zu einer überzogenden Stellugg in Eurgpa ju verhelfen. Mie Arerkennung der zu siicheg Ahiprüche auf Korstantinopel hätte viel Schaden, besenders die Feindschaft Bulgarierd, verursacht. Der schwerste Irriuut aber sei gegenüher Pelen begangen worden, das man dem Zaren wieder anellesern welle.
Tpanien.
Die auswäxts verbreiteten Nachrichten, da Regierung den Verkauf eines Teiles der
9 Kampf⸗
“
Berlin, 7. März, Abends. (W. T. B.) b Vom Westen und Östen sind keine größeren handlungen gemeldet. 1u““
Großes Hauptquartier, 8. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Nur in der Champagne heftiges Artilleriefeuner; die übrigen Fronten blieben bei dunstigem Wetter und Schnee⸗ treiben im allgemeinen ruhig.
Bei Erkündungsvorstößen zwischen Somme und Oise wurden 17 Engländer und Franzosen sowie mehrere Maschinen⸗ gewehre eingebracht.
8 Oestlicher Kriegsschauplatz.
Keine Gefechtshandlungen von Bedeutung. Zwischen Wilejka und Molodeczuo kam durch Bombenabwurf ein russischer Eisenbahnzug zur Entgleisung.
Mazedonische Front. Nördlich des Dojran⸗Sees Vorpostengeplänkel. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
11“]
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 7. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher und südöstlicher Kriegsschauplatz.
Unverändert.
Italienischer Kriegsschauplatz.
An der Tiroler Ostfront fanden in mehreren Ab⸗ schnitten Gefechte mit günstigem Ausgang für unsere Waffen statt.
Eine feindliche Abteilung, die gegen unsere Stellungen an der Mündung des Masabaches vorging, wurde vertrieben. Zwei Nachtangriffe der Italiener auf unsere Costabella⸗ Stellungen scheiterten am zähen Widerstand unserer Truppen. Ein feindlicher Angriffsversuch gegen den Monte Sief brach schon in unserem Sperrfeuer zusammen. Die dortige Sprengung, die unseren Stellungen galt, hat nur die italienischen beschädigt.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Auulgarischer Bericht. ö Sofia, 7. März. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom
6. März. b Mazedonische Fron:. Schwache Artillerietätigkeit auf der gesamten Front. Westlich von Bitolia Patrouillen⸗ geplänkel. 1 b gefangen. Im Vardaptale Tatigkeit der; Ebene von Geyves lebhafte Patvouillentätigkeit. Eine eng⸗ lische Kompagnie mit Maschinengewehren rückte gegen das Dorf Köpri vor, wurde aber von dem Feuer unserer Posten vhfanges und mußte in Richtung auf das Vorf Kumli
ehen.
die spanis⸗ ebeEfrn.
Unsere Posten nahmen eine frogüsische Patranane. ugzeuge. In der
Rumänische Front. Zwischen Tulcea und dem Meere Feuerwechsel zwischen Wachabteilungen und Patrouillengefechte auf dem zugefrorenen Arm des St. Georgskanals. —
2 7. März. (W. T. M.) Amtklcher Berteht vom 7. rz.
Mazedonische Front. Auf der ganzen Front schwaches Artillerie- und Maschtnengewehrfeuer. Eine englische Kom⸗ pagnte versuchte westlich des Dojran⸗Sees gegen unsere Posten vorzugehen, wurde aber durch unser Feuer zurück⸗ getrieben.
Rumänische Front. Oestlich von Tulcea näherte sich eine russische Kompagnie auf dem zugefrorenen St. Georgs⸗ Kanal unseren Posten, wurbde aber durch Gewehr⸗ und Artillerie⸗ feuer zerstreut. 8 1
1X““
Türkischer Bericht.
Konstantinopel. 6. März. (W. T. B.) Antlicher Heeresbericht vom 6. März.
Tiarisfront. Am 5. März Morgens griffen die Eng⸗ länder mit zwei Kavallerieregimentern, sechs Panzerautomobilen und zwei Kanonenbooten vom Lande und vom Flusse aus unsere Vorposten westlich von Azizie, 80 km südöstlich von Bagdad an. Der Angriff wurde mit schweren Ver⸗ lusten für den Feind zurückgeschlagen; wir nahmen einen Offizier und drei Soldaten gefangen. Nachmittags wiederholten die Engländer ihren Angriff mit Infanterie, aber auch dieser Angriff hatte dasselbe Ergebnis wie der vorhergehende. Nachdem unsere Vorposten ihre Aufgabe durchgeführt hatten, wurden sie in der Nacht befehlsgemäß in ihre Hauptstellung zurückgenommen.
Von den anderen Fronten ist kein Ereignis von Be⸗ deutung gemeldet worden.
8
“
Konstantinopel, 7. März. (W. T. B.) Antlicher Heeresbericht vom 7. März.
Tigris⸗Front. Die Engländer nähern sich zögernd unseren Stellungen.
Kaukasus⸗Front. Nur an einigen Stellen Gefechte von Erkuͤndungspatrouillen.
Sinai⸗Front. Versuche der Engländer, gegen unseren rechten Flügel vorzugehen, wurden durch unsere Vorposten zu⸗ rückgewiesen. Ein feindliches Flugzeuggeschwader machte einen Bombenangriff auf die Station Tel el Chema, es gelang ihm aber nicht, Schaden zu verursachen. Unsere Luftabwehr⸗ geschütze schofsen ein feindliches Flugzeug ab, dessen Führer und Beobachter gefangen genommen wurden.
Galizische Front. In der Umgebung von Dzikie⸗ lany schlugen unsere Truppen im Laufe eines Bombenkampfes den Angriff eines russischen Bataillons ab und fügten ihm schwere Verluste zu.
An den anderen Fronten kein Ereignis. Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
8
Der Krieg zur See.
Berlin, 7. März. (W. T. B.) Im Mittelmeer wurden versenkt 8 Dampfer und 7 Segler mit zusammen über 40 000 Tonnen, darunter am 19. Februar ein schwer beladener Transportdampfer von etwa 8000 Tonnen bei Porto d’'Anzio, am 20. Februar der nor⸗ wegische Dampfer „Doravpore“, 2760 Tonnen, mit Stückhut von Genua nach London, am 22. Februar vier italienische Segler mit Kohlen und Lebensmitteln nach Italien, am 24. Februar südlich von Kreta ein mit einem 15 cm⸗ Geschütz bewaffneter, von Fischdampfern gesicherter Trans⸗ portdampfer von etwa 8000 t und der griechische Dampfer „Mioulis“, 2918 t, mit Baumwollsaat nach England, am 25. Februar der bewaffnete englische Dampfer „Clan Farquhar“, 5858 t, mit Baumwolle, Tee und Jute nach England, am 27. Februar der bewaff⸗ nete englische Dampfer „Brodmore“, 4071 t, mit ge⸗ frornem Fleisch nach England. Ein Kapitän und zwei Ma⸗ schinisten wurden gefangen genommen.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Paris, 7. März. (W. T. B.) Der Marineminister teilt mit: Der Torpedobootszerstörer „Cassini“, der dem Patrouillendienst im Mittelländischen Meere zugeteilt war, ist am 28. Februar, um 1 Uhr Morgens, von einem feindlichen Unterseeboot torpediert worden. Die Pulverkammer explodierte, worauf das Boot in weniger als zwei Minuten versank. Der Kommandant, 6 weitere Offiziere und 100 Unteroffiziere und Mannschaften sind um⸗ gekommen; 2 Offiziere und 32 Unteroffiziere und Mann⸗ schaften sind gerettet worden.
Parlamentsbericht.“)
V Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (76.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer bei⸗ wohnte, stand zunächst der Antrag der Abgg. Gerlach (Zentr.) und Genossen zu Beratung,
die Königliche Staatsregkerung zu ersuchen, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, mehr als bisber 1) die Seefischeret, insbesondere in der Ostsee und deren Haffen, Bodden und Wieken zu fördern, 2) die Erzeugnisse der Seefischeret möglichst als Frischware der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Den gleichen Gegenstand betrifft der Antrag der Abgg. Aronsohn und Genossen (fortschr. Volksp.),
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, mehr als bisbher der Förderung der Küsten⸗, und Binnenfischeret ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und vor allem ausreichende Mittel zur völligen Ausnutzung der vorhendenen Fischgewässer bereltzustellen.
Abg Gerlach (Zentr.) beantragt, seinen Antrag der ver⸗ stärkten Staate haushaltskommission zu überweisen.
Abg. Dr. Rewoldt (Freikonf⸗) bzantragt, einen noch nicht gedruckt vorliegenden Antrag des Ahg. von Boehlendorff⸗ Kölpin, der sich ungglähr mit dem Zentrumtantrag deckt, gleich⸗ salls dem Ausschuß zu überwelsen. 8
Dasselbe beantragt Abg. Schmiljan bezüglich des Antrags der Fortschrittlichen Volkspartei.
I
Asg. Hausmann (nl.) glaubt, außerten Wünsche echüllen konne, will sich ater deratung nicht mizerzstzen. 5 mann (forischr. Jottsp.) doranf hingewishen hoban. das Fischereigesetz noch nicht in Kraft, die Sache aber dringend sei, merden die drei Annäge der verstärkten Haushaltskommission überwiesen. 1 8 Darauf setzt das Haus die Beratung des Haushalts der landwirtschaftlichen Verwaltung fort. 1 Hierzu liegt der von der konservatiben, der freikonservasiven und der Zentrumspartei unterstützte Antrag der Abgg. Dr. von Heydebrand und der Lase und Genossen (konf) vor, „die Köntgliche Staatsregterung zu ersuchen, dahin beim Bundestat zu wirken, daß 1) der Nahrungsmittel erzeugung in der einbeimischen Landwirtschaft jede nur mögliche Förnderung in sachversrändiger Weise unverzüglich zuteil werde, 2) die mit der Procukttonsförderung von jeber betrauten sachkundigen „Be⸗ hörden den erforderlichen Einfluß erbalten, 3) alle⸗ Maßnahmen einer Zwangebewirtschattung landwirtschaftlicher Betrirbe, weil praktisch undurchfübrbar, unterbleben. Nur bei wirtschaftlichem Uavermögen der Betriebeleiter ist den zuständigen Behörden ein Einschreiten gestat et.“ 8 1 Abg. Oeser (Fortschr. Volkern⸗): Meine polittschen Freunde werden dem Abs. 1 des Antrage zuß immen, dagegen haben sie Bedenten gegen Abs. 2, weil er verhindern zu sollen scheint, was der Staatss⸗ komm ssar lun soll. Es ist gestern sehr viel von der landwirtschaft⸗ lichen Produklien ale solcher und von der Vernilung der Komp tenzen und der Ve schꝛebung innerhald der Komp tenzen gesprochen worden. Der Landwirtschafte minister hat lebhafte Klage geführt über die Be⸗ einträchtigung der Komp tenen der lanpwertschatlichen Vermwaltung. Der Abg. Hoesch hat in seinen interessanten Darlegungen darauf hingewiesen, daß gerode das landwintschaftliche Ressort eine Macht ganz besonderer Art besitzen müsse. Er exemplifiterte auf England, wo unter dem Cinfluß des Krieges dem landwirtschaftlichen Ressort ein besonderes Maß von Einfluß gesichtrt ist doch nicht zu verkennen, daß die smatliche Ko 1 Deutschlands eine ganz andere ist als die Englandt. England ist ein einbettliches Bewattungsgebier, Deutschlaub ist in der Ver⸗ waltung in Bundesstaaten zerlegt. Gerade während, dieses Krieges haben sich in den Ernährungsflagen bei uns Schwierig⸗ keiten außerordentlicher Art ergerven, die zu großen Klagen Anlaß boten. Die ECinzelstaaten haben siche drehalb, gegen⸗ einander, a geschlosser, und jeder von ihnen hat eine Regelung der Ernähzungsfrage von sich aus vorgenommen, die nicht immer hemonen mit der der anderen Bundesstaaten war. Eg war nicht möglich, eme einheitliche Regelurg der Ernährungsfrage für das vanze Reichegebiet durchzuführen. Solche Einengungen der Kom⸗ petenzen, über die man sich beklaat hat, müssen meines Cr⸗ achtens ertragen werden. Es muß eine verantwortliche Stelle vorhanden sein, denn man känn nicht die Berantwortung zwischen den einzelnen beteiligten Ressorts hio und her schtoben. Allerdimgs wiro: dem Landwirt chafteminister die Uebersicht über die wirtschaftlichen Fragen dadurch erschwert. Vielleicht sind auch manche Vorwürfe, die öffentlich gegen den Lanwirtschaftomtnister erhoben sind, an eine andere Adreffe zu richten. Ueber die Beichwerden des Landwitt⸗ schartmiaisters, daß ihm die Emgabe der Gewerlschatten an den Reichs kanzler und ras Kreggernährungtamt amtlich nicht mitgeteilt und daß ohne sein Wisfen im Regierungsbeztek Trier der Anbanzwang für Kartoffeln emgeführt sei, erfahren wir wielleicht noch näheres. Darin kann allerdings eine Gefahr liegen, und ich empfinde *8 nach, mwenn der Verneter emes Ressorts gegen evergriffe der militärbchen Macht in zivile Dinge Ein vruch erhebr.
daß das Fischereigesetz die ge 8 ener Ausschuß
kann em solches Experiment bechstens im Frieden machen, wenn maon die Möglichter bar, 3 ganz ohne Beeinflassung der Produktion icht abgehen. Wenn geweisse Erzeuguisse, unbedingt erfadertich sind, fretwebig. an⸗ gebaut werden, so könnten vielleicht die Laadwirtschafts⸗ kammern die Erleuger durch verszäͤndige Beeinflussung zum srärkeren Anbau veratlassen. Die Au fübtungen des Ministers richteten sich an eine Stelle, die im Hause nicht vertreten war; wir bedauern, daß der Präsident des Küitegsernährungsamtg von Batoekt mcht anwesend war. Wir kennen deshalb nicht die Gegenarst de der anderen Geite und können nicht okfeitiv urteilen. Wir warsen ab, wie die Antwort von der anberen Site erfolgen wird. Wir fürchten aber, daß durch folch: Auseinander setzungen in der Be ölkerung der Eindruck entsteht, daß, wahrend in dieser schweren Zeit das Volk’ darauf vertraut, daß die verantwortlichen Stellen treulch und gemeinsam zasammen⸗ arbeiten, um der Not der Bevölkerung zu begegnen, die Aemter nacht gemeinsam arbeiten, sondern ein Amt gegen das andere tälig ist und daß dadurch die Schwierigkeiten enrstehen. Darum besugte ich, daß diese Auseinandersetzungen notwendig waren. Erfreuttcher⸗ weise hat der Staatzekommissar Dr. Michnelis gestern daß er die Möglichkeit von Reibungen zwischen ihm und einem Ressort’ nicht sehen könne. Aus den Aeußerungen des Ssoals⸗
wird eh im Kriege die für die Allgemeinheit nicbt genügend an⸗
daß es Sache des Beamten ist, auch
des Pfltchtgefüuhls zu höten, 1 — eine Auf,abe zu übernehmen.
in schwierigen Zeiten getreulich (Schluß des Blattes.)
Kunst und Wissenschaft.
wohltätigen Zweden der Kunstbesitz der Stadt Charlotten⸗ burg ausgestellt. Die Kunfischau ist als sosche wenig bemwerkenz⸗ wert, sie gibt aber Anleoß zu abgemeinen Bekrechtungen über die Pflege der bildenden Kunst von seiten der Eroßterliner Gemei den⸗
berühmten staatlichen Kunstfammlungen ihr Heim haben, es sich für die Stadtgemeinden eruührige, thierseits mit Mitteln Kunstwerke zu sammeln. Das ist ein Irrtum. Selbst⸗ versändlich kann niemand verlangen, daß ein zukünfti es städttsches
Museum in Wetltbewerb nete. Eire städtische Kunstsammlung sollte sich vielmehr in bewußten Gegensatz zur naticnatin Galerie süellen und das Oertliche, retn Berlinische w. der Kunst pflegen; Alte Malkerstädte wie Düsseldorf und München haben nicht mehr allein die Führung in der neueren deutschen Kunst. wurden vielmehr zum guten Teil auf Berliner Moden, im Keise der Sezession ausgefochten, und in Groß Berlin wirken guch piele der angesehensten neueren Künstler. Man mag sich zur Sezesssensbewe⸗
ganze Reihe talentvoller
nicht wegzuleugnen. desee herchh als daß Werke von ihnen in der Nationalgaleris Plotz finden kennten, in den Mahmen eiger flädtischen Galerie jedoch, die die Künstleremwicklurg auf Werlinet Beden im Laufe der letzten Jahrzehnte wider pegeln soht, würden sie der Art und dem Umfange ihrer Begabung nach recht
sollten außer jenen Vertretern der
entwicklung au
die, wie etwa
Oen Zwanasanbau halten auch mane Freundesfür vedmtlich Man
einen Mißerfolg wieder auszugleichen. Aber
gefagt,
kommissars war der alrpreußische Ton der Verantwert ichkeit und
In den Festsälen des Charlottenburger Ratbauses ist zu
Vielfach wird die Ansicht vertreten, daß in Berlin, wo die welt⸗
upgleich geringeren
Maseum mit der Nationalgalerle oder mit dem Kaiser Friedrsch⸗
durchaus Entwicklong der Die Kunstkämpfe der letzten Jahrzehnte
gung stehen, wie man will, die Tatsoche, daß aus ihrem Kreiss eire Maler und Bllehauer hervorgegangen ist, die allmäblich zu kesonnenen und abgeklärten Künstlern heranreiften, ist Viele dieser Künstter sind nun mwaoar nicht be⸗
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gat pafsen, Ha die Gegenstände einer städtischen Sammlung nicht alein künftlerische Werte — diese müssen sie natstilich unter allen Umständen hähen —, sondern auch ausgesprochen Berlmtschen Charatter besitztn sollen, 9 in, Berlin erfolgten Kunst⸗ noch die Maler und Zeichner gesammelt werden, Baluscheck oder Zille, das neue Berlittertum verkörpern,