1917 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerlum der geistlic en und Unlerrichts⸗ angelegenheiten. Die Maler Professoren Martin Körte und Otto Seech zu ordentlichen Lehrern an der Keeiasgeah Iüerzahen Sectü kn die buürenden Kuͤnsas in Cfeee h enh

—.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Die Kanigliche Akademle der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität Tühingen Dr. Karl von Müller zum korrespondierenden Mitgliede ihrer philoso⸗

hisch⸗historischen Klasse gewühlt.

Kriegsministerium. Nachtrag . u den Bekanntmachungen WM 1000/11. 15. KRA, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Beb⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, und WM 1300/12. 15. KRA, betreffend Beschlagnahme und Bestands⸗ rhebung von Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstücken ür Heer, Marine und Feldpost, vom 1. Februar 1916.

(WM 560/2. 17. KRA vom 10. März 1917.)

Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit gemäß der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 357) in Verbindung mit

en. Erweiterungsbekanntmachungen vom 9. Oktober 1915 Reichs⸗Gesetzbl. S. 645), vom 25. November 1915 (Reichs⸗ Hesetzbl. S. 778) und vom 14. September 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1019) zur allgemeinen Kenntnis gebracht:

Antikel I.

Die durch die Bekanntmachungen WM 1000/11. 15. KRA, § 9 Absatz 2, und WMI 1300/12. 1b. KRA, § 8 Apsatz 2, der Ankauft⸗ abteilang für beschlagnahmte Wehwanen des Königlich Preußischen Kriegs inisteriums übertragene Zuständigkeit geht auf das Bekleidungs⸗ Beschaff ngeamt über.

Demgemaß wird die Abänderung des § 9, Absatz 1 der Bekannt⸗ machung WM 1000/11. 15. KRA, und des § 8, Absatz 1 der Be⸗ kanntmachung WM 1300/12. 15. KRA sowse der Erläuterungen und Egänzungen zu den beiden Bekanntmochungen vom 26. März 1916 (M 467/3. 16. KRa, verb mu WM 1318/2. 16 KRA und wWM 170/2. 16. KRaA) Nr. 37 an Sulle der Ankaufsabterlung für beschlagnahmie Wehwaren das Bekleidungs⸗Beschaffungsamt er⸗ mächttgt, das Figentum an den durch die genannten Belanntmachungen beschlag ahmten Gegenständen gemäß § 1 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf auf die von ihm bezeichneten Per⸗ sonen zu übertragen.

Artikel II.

Diese Bekanntmachung tritt am 10. März 1917 in Kraft. Berlin, den 10. März 1917.

Kriegsministerium. J. V.: Groener.

Tagesordnung für die am Mittwoch, den 14. März 1917, statt⸗

findende vierte Gesamtsitzung des Bezirkseisen⸗ bahnratse Cöln.

A. Mitteilungen der geschäfrstührenden Duektion. . 8 B. Votlagen der Königlichen Eisenbahndtrektionen, betreffend Auf⸗ bebung der Ausnahmetartfe 50 für Basalt, Quarz, Schmemm⸗ steine Ton usw., 5 p für Packlagesteine, Steinschrolten usw, 11 für Dacsschteser, auch Schieferabfall, ungemahlen, 22 für Holz⸗ stoff, Holzzelltoff, Strohstoff und Strohzellnoff, 13 c für Blei und Zink usw., S 8 für Blei und Zink usw. zum Ortsverbrauch in den Häfen, 88 b für Blei und Zink usw. zur Ausfuhr über See nach außerdeutschen Ländern und deutschen Kolonien und S8c für Rohblei, Zink und Zinkstaub zur Ausfuhr über See nach außerdeutschen Ländern und deutschen Kolonten. 8 C. Mitteilungen über Verkehrs⸗ und Fahrplanänderungen. 1 9 eeeee ist 89 maßgebend füh⸗ he am Märzz ftattsidende erste Sitzung des ständigen Ausschusses des Bezirkeeisenbahnrats Cöln. ieha⸗ 1.“ Cöln, den 7. März 1917. C1 1“ Köulgliche Eisenbahndirektion. von Schaewen.

Bekannutmachung.

Die Vorträge und Uebungen an der Königlichen Technischen Hochschule in Hannover werden im Sommerhalbjahr 1917 am Dienstag, 17. April 1917, beginnen. Einschrelbungen dazu erfolgen vom 1.— 28. April 1917. Preogramme werden vom Sekretartat gegen Einsendung von 60 in Briefmarken der Deutschen Reichspost portofrei oder auf Wunsch gegen Nachnahme zugesandt.

Hannover, im März 1917.

Der Rektor der Technischen Hochschule. J. V.: Rodenberg.

8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltu atin Basggg Perlenen vom Handel vom 23. September 1915 (R=EBl. S. 603) ist dem Schlächtermeister und Haußeigentümer Karl Michna, hier⸗ selbst, Wrangellraße 76, durch Versügung vom heutigen Tage der Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worten.

Berlin, den 23. Februar 1917.

Krie swucheramt. Machatiu 8.

reußen. Berlin, 10. März 1917.

Seine Mgjestat der Kaiser und Ksnig empüngen gestern, wie „W. T. B.“ meldet, Seine Magnifizenz den Bärgermeister von Lübeck, Dr. Fehling, und hörten den Vor⸗ trag des Generalstabes.

Ihre Majestäten ber Kaiser und die Kaiserin be⸗ gaben sich gestern früh, am Todestage weiland Seiner Majestät Kaiser Wilhelms I., nach dem Mausoleum in Char⸗ lottenburg und legten am Sarkophage des Verewigten einen

Kranz nieder.

8

Anläßlich des Ablebens des Grafen von Zeppelin hat Seine Majestät der Kaiser und König, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Telegramm an Seine Majestät dem König von Württemberg gerichtet:

Diet deurüdr über das Aolechen des Fafen Zeppelin syreche Dir als seinem Könto, dem der Entschlaf ne in nesster Dank⸗ teit und Trene erg ben war, Meine herzliche Teilnabme aus. seirem langjährigen unermüdlichen Ringen um die Beherrschung der Laft hast Du ihm stets beigestanden und ihm geholfen, die Erfolge zu erringen, die den Ruhm seines Namens über die ganze Welt verbreiteten. Dies dante Ich Dir an der Bahre des Ent⸗ schlasenen, dessen einfaches, offenes Wesen, unberührt von äußerem Glanze, stets vorbildlich gewesen ist. Daß er das Ende des Krieges, in dem er so Großes geleistet hat, nicht erlebt hat, ist t ef bedauerlich, stin Werk wird aber in seinem Geiste fortgeführt werden. Wil helm.

Darauf hat Seine Majestät der König telegraphisch folgendermaßen erwidert:

Die Worte der Teilnahme und der gnädigen Anerkennuna, die Du aus Auslaß des Hinscheidens des Grafen Zeppelin an Mich gerichtet hast, haben Mich tief ergriffen. Ich bin stolz darauf, daß dieser Sohn des Schwabenlandes durch seine unentwegte Förrerung der Bebherrschung der Luft, durch sein zähes Festhalten an seiner Ueberteugung in seinem Teil dazu heitragen durfte, die Erfolge ugserer berrlichen Heere vorzuhereiten und damit sein Lebenswerk gektönt zu sehen. Er hat Mir als Mensch und als Erfiader von Jugend an nahegestanden, und Ich danke Dir von ganzem Herzen für Deine Teilnahme, insbesondere auch für die Zusicherung, daß auf seinen Bahnen fortgeschritten werden soll.

Wilhelm.

Dem verstorbenen Grafen von Zeppelin widmet der Chef des Generalstabs des Feldheeres, Generalfeldmarschall vnh wie „W. T. B.“ mitteilt, folgenden

achruf:

Am 8. März verschied in Berlin der Königlich württembergische General der Kavallerie, General à la suite Seiner Majestät des Königs Graf von Zeppelin. Die Trauer des deutschen Volkes um den He mgang seines großen Sohnes teilt in tiesstem Schmerze der Deuliche Generalstab. Wir gedenken dankbar der langen Jahre unermüdlicher Arbeit, in denen des Entschlafenen schöpferischer Geist und seine kühne Hand das Werkeeug schuf, aus dem uns Deutschen im Da einskampfe ein starkes Kriegsmittel erstand. Und wie sein Werk dem Heere zur sto'zen Waffe wurde, so ward sein ganies Leben uns zum Vorbild höchster Kriegertugend. Er gab uns das Beispiel unbeugsamen Willens, zäher Arbeit, nie ermattender Kraft und unerschütterlicher Zuversicht. Dies Vorbild soll für alle Zukunft unser Streben leiten.

Der Chef des Generalstabs des Feldheeres von Hindenburg, Generalfeldmarschall.

D 9 preußische Kriegsminister, General der Artillerie von Stein widmet dem Verewigten folgende Worte: Am 8. März dieses Jahres verschted in Berliin Herr Graf Ferdinand von Zeppelin, Königlich württembergischer General der Kavallerie und General à la suite Seiner Majestät des Königs, Ritter des hoben Orden s vom Schwarzen Adler, des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste und des Eisernen Krruzes 1. Klasse, im 79. Lebensjahbre. Mit ihm in ein Mann in die Ewigkeu abgerufen worden, der der Ariegskunst und Kriegsführung neue Bohnen gewiesen hat, dem Vaterland und Heer Gewaltiges verdarken, von dessen bahnbrechende Schöpfung auf dem Gebiete der Luftscheffahrt sie in Zutunft noch Hrößeres zu erwarten be⸗ rechtat si d. Semn Name wind überall, wo die deutsche Zunge

klungt, unsterhlich sein! 1 Der Königlich preußzsche Kriegsminister. S von Skein.

Der Gräsfin von Zeppelin sind anläßlich des Hin⸗ scheidens ihres Gemahls u. a. noch folgende Beileidskund⸗ gebungen zugegangen: 3 8

Seine Majestät der König von Bayern sandte nachstehendes Telegramm:

Dte T auerkunde von dem unerwarteten Hinscheiden Ihres von Mir hechgeschätzten Gemahls, den Ich erst jüngst bei der Tagung des Deutschen Museums in vollster Frische zu sehen die Freude hatte, hat Mich aufs tiefste betrübt. Mit dem ganzen deutschen Volke trauere Ich an der Babre dieses seltenen Mannes, dessen geniale Erfindergabe und unbeugsame Zaͤhtgkett den Luftweg für den mepschlichen Nertehr erschlossen und in dem lenkbaren Luft⸗ schiff dem Deutschen Reich eine wertvolle Waffe geschmiedet bat. Von Herzen sprechen die Königin und Ich Ihnen, Frau Gräfin, und all den Ihren Unser tiefempfundenes wärmstes Beileid aus.

Lud wig.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden telegraphierte:

Die Großherzogin und Ich betrauern von ganzem Herzen das Hinscheiden Ihres hochverehrten Herrn Gemahls und gedenken daberl Ihrer und der Ihrigen mit aufrichtiger Teilnahme. Wtr bewahren dem um unser deutsches Vaterland so unendlich ver⸗ dienten Heimgegangenen das dantbarste Andenken.

Friedrich, Großherzog von Baden.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Luise von Baden:

Auf das allertiefste bewegt, erfahre ich die erschütternde Trauer⸗ kunde und vermag Ihnen nicht auszusprechen, wie mein ganzes Herz bei Ihnen ist in tiefgehender Teilnahme. Der Ihnen auferleote Verlust mird von Unzähligen miterlebt und mitempfunden. Sie wissen, wie ich Ihren dahingeschiedenen Gatten verehrte, und Sie können ermessen, wie ich ihn von ganzem Herzen betrauere. Gott stehe Ihnen bei. Großherzogin Luise von Baden.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen: Die Frau Prinzessin und ich drücken Ihnen tiefbewegt unsere innigste Teilnahme aus zum Hmscheiden des Grafen, dessen Werke und Verdienste unyergänglich und Unsterblich bleiben.

Heinrich von Preußen. Der Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von Capelle:

Die Nachricht von dem Hiuscheiden Ihres Herrn Gemahle, Generals der Kavallerie Grafen von Zeppelin, hat mich aufs tieiste erschüͤttert. Eure Exzellenz bitte ich, meine und der Kaiserlichen Marine Ausdruck innigster Anteilnabme an diesem schmerzl chen Verlust entgegenzunehmen. Was der Verstorbene in tatenreichem Leben auch besonhers für die Kriegeflotte geschaffen hat, sichert ihm ein ehrendes Ander ken und den Dank des Vaterlandes für alle Zeiten 1 von Capelle,

Abmiral, Staatssekrelär des Reichsmarineamts.

Der Präsident des Reichstags, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Kaempf: SSt l7- 21 2 Zse agenendr Reichetges ; der schmerzlichen Geff⸗ entgegennehmen zu wollen, die das ganze veutsche Volk erfüllen an der Pabr⸗ seines großen Mithürgerg. Die weltgeschichtliche Bedeutung des geniglen Mannes und seines Werkes wird tief eingegraben bleiben in deg Oeen jedes Deutschen. r. Ka

empf, Präsident des Reichstags.

8 *

Der Ausschuß des Bundesral wesen hielt heute eine Sitzung.

Aum 7. September 1914 hat, wie nach den Ermittel nunmehr angenommen werden muß, der Oberleutnant ien Reserve in einem Füsilierregiment, Kaiserlicher Regierungt⸗ rat Dr. Friedrich Kestner im 36. Lebensjahre Se— Heldentod fürs Vaterland gefunden. Das Reichsschatzamt dem er seit dem 1. April 1911 als ständiger Hitfsarbeite. angehörte, betrauert in dem Dahingeschiedenen einen fit b Zukunft viel verheißenden, verdienten Beamten 88

ner

lehrtenfamilie hervorgegangen, hot Kestner nach e endigung seiner Rechtsstudien sein besonderes Interesse für die volkswirtschaftlichen und sozialen Probleme seiner Zeit sehr bald praktisch in hervorragender Weise betätigt. Während seines juristischen Vorbereitungsdienstes hat er im Jahre 1904 zu 1905 als Hilfsarbeiter beim Reichskommissariat für die Weltausstellung in St. Louis, wo er u. a. die Ausstellung der deutschen Unfall⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Invalidenversicherung selbständig vertrat, wertvolle Dienste geleistet. Ebenso hat er bei den Vorarbeiten für die Reichsfinanzreform des Jahres 1909 n dem hierfür beim Reichsschatzamt errichteten volkswirtschaftlichen Bureau eine anerkennenswerte Tätigkeit entfaltet. Auch ist er durch sein Werk über den Organisationszwanz, von dem er selt noch die zweite Auflage besorgen konnte, in weiteren Kreisen rühmlichst bekannt geworden. Seit seinem endgültigen Uebertntt in den Reichsdienst hat er an verschiedenen gesetzgebertschen

Arbeiten teilgenommen. Von scharfem, praktischem Verstand,

rascher Auffassung und unermüdlicher Arbeitskraft hat er zie ihm anvertrauten dienstlichen Aufgaben mit Leichtigkeit und

Sicherheit beherrscht. Im persönlichen Verkehr haben ihn die,

die ihm nähergetreten sind, nicht nur um seiner ausgebreiteten;

Allagemeinbildung wegen geschätzt, sondern auch wegen seinet offenen vornehmen Charakters und seiner frischen gutherzigen Art liebgewonnen. Für eine beherzte, brave Tat hat ihm diee

Lebensrettungsmedaille am Bande die Brust geschmückt. Daz

Reichsschatzamt wird ihm ein dauerndes treues Angedenten bewahren.

Zur Beruhigung der eigenen Völker und zur Täuschung

der Neutralen wud die Entente nicht müde, wie schon früher, so besonders seit dem Einsetzen des ungehemmten Unterseeboot⸗ krieges überall Nachrichten über große deutsche Untersee⸗ bootverluste zu verbreiten. Solche allgemein gehaltenen Behauptungen ohne jegliche positive Unterlagen sm billig und lassen sich nicht sachlich widerlegen. 58 wiederholt sich hier dasselbe Spiel wie bei der Bericht⸗ erstattung über Flugzeugverluste im Landkriege. Bekanntlcch veröffentlicht unser Heeresbericht schon seit langer Zeit bei der periodischen Bekanntgabe der Flugzeugverluste unserer Gegne nicht nur nackte Zahlen, sondern ganz detaillierte Angaben über Nationalität. Ursprung und Charakter der einzelnen Flug⸗ zeuge und ihre Motoren sowie über Namen und Rang der Insassen. Hierin lag die Aufforderung an unsere Gegner⸗ das gleiche zu tun, um die Richtigkeit ihrer Angaben über deutsche Flugzeugverluste zu beweisen. Bekannttich sind unsen Feinde dieser Aufforderung nicht nachgekommen; die Grünze dafür liegen auf der Hand.

Ehbenso wie die bewußten unwahren Behauptungen über deutsche Flugzeuge, so sind auch diejenigen über deutsche Unten⸗ seebootverluste lediglich auf tendenziöse Stimmungsmache be⸗

rechnet. Die meisten konkreten Einzelfälle, wo deutsche Untersee⸗ boote dem Feinde zum Opfer gefallen oder schwer beschädigt

sein sollen, haben sich, abgesehen von Weddigen. Crompton und dem Baralongfall, an deren Bekanntwerden die englische Regierung wohlweislich kein Interesse hatte, immer noch mu Erfolg widerlegen lassen. Es sei nur erinnert an den anges⸗ lichen Verlust von „U 61“ an der portugiesischen Küste durch einen französischen Zerstörer, ferner an die Beschießung von Bayonne durch ein Unterseeboot, wobei dieses durch französische Küstenartillerie mehrfach getroffen sein sollte.

Gelegentliche Verluste sind selbstverständlich unausbleiblich bei einer technisch so empfindlichen Waffe, dem Wagemut unserer C⸗Bootleute und dem ungeheuren Ahwehrapparat, den der Feind in Bewegung gesetzt hat. Die Verluste haben sich nach wie vor in geringen Grenzen gehalten und bleiben im be⸗

sonderen ganz außerordentlich hinter der Zahl zurück, die in

feindlichen und zum Teil auch neutralen Ausland verbreiter

wird, um die Wirksamkeit unseres Unterseebootkrieges herab⸗

zusetzen.

legentliche Verluste nicht im geringsten beeinträchtigt; um so weniger, als der laufende und dauernd steigende Zuwachs an Unterseebooten selbst etwaige größere Verluste um ein Viel⸗ faches übertrifft. An diesen Tatsachen werden auch in Zukunft die vom Feinde bombastisch angekündigten neuen und durch⸗ greifenden Abwehr⸗ und Vernichtungsmaßnahmen nichts ändern

B1“

Das norwegische Auswärtige Amt gibt nach einer Pressemeldung aus Christiania die Versenkung der norwegischen Schiffe „Norma“, „Storeneß“ und

Mabella“ in einer Fassung bekannt, die nicht unwider⸗!

sprochen bleiben darf. In dieser Betanntmachung wird ge⸗

meldet, daß alle drei Schiffe ohne Warnung versenkt worden

seien. Diese Darstellung ist nicht zutreffend und kann insbesonderedurch die dreifache Wiederholung des verwendeten Aus⸗ drucks „ohne Warnung“ ein unrichtiges Bild der tatsächlichen Verhältnisse erzeugen. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, ist die Versenkung der Schiffe in dem bekanntgegebenen, genau bezeichneten deutschen Sperrgebiet erfolgt. Vor dem Befahren

dieses Gebiets ist durch die deutsche Bekanntmachung vom 1. Februar dieses Jahres gewarnt worden; wenn die drei nor⸗ wegischen Schiffe trotzdem das Sperrgeblet durchfuhren, so

taten sie dies auf eigene Gefahr. Sie waren gewarnt. Durch die Bekanntmachungen des deutschen Admiralstabs ist wieder⸗ holt darauf hingewiesen worden, daß nach Ablauf der ur⸗ sprünglichen „Schonungsfristen“ keine Schiffe mehr auf eine besondere Warnung rechnen dürfen, diese vielmehr durch die allgemein für die Sperrgebiete erlassene Warnung ersetzt werde. Wenn die norwegischen Schiffe den Gefahren zum Opfer gefallen sind, die im deutschen Sperrgeblet die Schiffahrt in gleicher Weise bedrohen, wie in dem zuerst von England erklärten „Seekriegsgebiet“, so sollte angesichts der deutlich ausgesprochenen allgemeinen Warnung nicht von „war⸗ nungslosen Versenkungen“ gesprochen werden. Die feindliche Propaganda verwendel, entgegen dem festliegenden Talbestande,

Die Wirksamkeit des Unterseebootkrieges wird durch ge⸗

vr: 2 klar zutage f Stimmung zu beeiflussen, er sollte aher, weil sachlich unzu⸗ treffend, nicht in die Berichte neutraler Länder übergehen. 1

* Die Reihen unserer landwirtschaftli 84 434 wirtschaftlichen Produzenten find

im Felde. Die Zurückgebliebenen mühen sich hart, um mit

Alten, Frauen und Kindern und den zum Glück zahlreichen V naeehs schließlich über die Erträge des Geschäftsjahrs und ihre Ver⸗

Kriegsgefangenen die Ackerbestellung durchzuführen. Aber es will nicht langen, zumal es auch an Gespannen mangelt. Und doch ist es eine Lebensfrage für das deutsche Volk, daß unser Land soviel wie möglich an Nahrungsmitteln für Mensch und Tier hervorbringe. Das haben in den letzten Monaten auch die Städter, ja, vor allem die Städter, am eigenen Leibe zu verspüren gehabt. .

Darum soll es nicht als eine Hilfsaktion für die Land⸗ wirtschaft, sondern als eine allgemeine, für alle Schichten des Polkes, und gerade auch für die städtischen Kreise, überaus bedeutsame waf üre Aktion ve. werden, wenn sich Frauen aus den Städten zum Hilfsdienst in der Land⸗ , 1 Pess g

Iu. racht kommen natürlich nur solche Frauen und Mädchen, die nicht bereits in wichtiger kriegswirtschaftlicher Arbeit stehen. Wer heute in der Kriegsindustrie, in der Krankenpflege usw. beschäftigt ist, soll natürlich darin verbleiben. Nur bisher brachliegende Kräfte leisten dem Reiche einen Dienst, wenn sie sich zur landwirtschaftlichen Arbeit melden.

„Vor allen ergeht der Ruf an alle deutschen Frauen und Mädchen, die vom Lunde stammen, mit den landwirtschaftlichen Axbeiten vertraut sind, und die dafür erforderliche kärperliche Rüstigkeit und Widerstandskraft besitzen. Die Erfahrungen, die die Landwirte im Herbst 1914 mit ungeübten Städterinnen gemacht haben, ermutigen nicht zur Fortsesung des Versuchs:

dar heilige Eiser, mit dem die freiwilligen Helferinnen damals

ans Werk gingen, fonnte doch zumeist die mangelnde Kraft und Uehung nicht ersetzen. Aber die vom Lande stammenden Helferinnen werden überall hochwillkammen sein, auch wenn sie ihre Kinder mitbringen! Zahlreiche Bauern und Gutsbesitzer werden sich bereit erklären, Frauen mit ihren Kindern aufzunehmen und so reichlich zu beföstigen, wie die Nat der Zeit es irgend erlaubt, selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß die Mutter sich als brauchbare Hilfskraft in der Wirtschaft erweist. Mit Sicherheit kann erwartet werden, daß viele Frauen gern die Gelegenheit ergreifen werden, um ihren kärglich ernährten, in der Großstadt von Luft und Licht abgesperrten Kleinen einige Manate gesunden Landlebens zu verschaffen.

Mehr noch wie hisher muß in allen Kreisen des deutschen Volkes der Wille geweckt werden, an der Erzeugung der für Heer und Hetmat gleich wichtigen Nahrungsmittel tätig mitzu⸗ arbeiten. Es geht nicht an, daß Frauen und Mädchen nom Lande in die Fabriken abmwandern, weil ihnen dort höherer Lahn winkt. Wer soll denn an ihrer Stelle für Brot, Kar⸗ toffeln und Milch sorgen?

Ist es schon vaterländische Pflicht aller Frauen, die irgend dazu in der Lage sind, Arheit auf dem Lande zu über⸗ nehmen, muß es Ehrensache aller bereits auf dem Lande befindlichen Frauen sein, jetzt in dem Entscheidungskampf mit unsernen Feinden dort zu bleiben wo sie die nützlichste Kriegs⸗ arbeit verrichten können: auf heimischer Scholle! Nicht laut

und eindringlich genug kann immer wieder dieser schöne Grund⸗

satz verkündet werden, damit wir siegen!

(Anmerkung: Die Arbeitevermittlung übernehmen die bet den Landwirtschaftskammern eingerichteten landwirtschaftlichen Arbeits⸗ nachweise.) 1“

Das Reichseisenbahnamt hat unterm 1. d. Mts. einige AMenderungen der Nummern Ja, I) und Id der An⸗ lage C zur Eisenbahnverkehrsordnung verfügt. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 43 des Reichs⸗ gesetzblattet vom 6. d. Mts. hervor.

Nr. 4 des 15. Jahrgangs der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung bringt ein Rundschreiben an die großen inländischen und aus⸗ ländischen Lebensversicherungsunternehmungen, betreffend den Betrieb der Kriegspatenversicherung. sich Mitteilungen über die neuerdings genehmigten Zu⸗ lassungen, Geschäftsplanänderungen, Bestands⸗ veränderungen und über die Untersagung des Ge⸗ schäftsbetriebs einer inländischen Gesellschaft. Es werden Geschäftsplanänderungen ausländischer Unterneh⸗ mungen mitgeteilt, die Nachweisung über die Bestellung Hauptbevollmächtigter für ausländische Gesellschaften wird ergänzt.

Von den sodann zum Abdrucke gebrachten drei Be⸗ schlüssen erklärt der erste die Beschränkung des Klage⸗ rechts des Versicherten auf die Gerichte des Sitzes der Gesellschaft als dem Gedanken des § 48 des Versicherungs⸗ vertragsgesetzes zuwiderlaufend für unzulässig, wenn die Gesellschaft sich vorbehalten will, selbst gegen den Versicherten an seinem Wohnsitze klagen zu können. Ein weiterer Be⸗ schluß bezeichnet die Ausdehnung der Haftpflicht⸗ versicherung auf die Deckung von Zollstrafen, seibst soweit diese als reine Ordnungsstrafen ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Versicherten verhängt werden, als un⸗ erlaubt:! Dem letzten Beschlusse lag die Beschmwerde eines Versicherten zu Grunde, dessen zum 1. April 1914 ausgebrachte Kündigung des Versicherungsvertrags ven der Gesellschaft mit dem an sich zutreffenden Hinweis ab⸗ gelehnt war, daß der Versicherte vorläufig noch bis zum 1. April 1916 an den Vertrag gebunden sei. Dem Stand⸗ punkte der Gesellschaft, daß mangels einer abermaligen Kündigung der Vertrag weiter bestehe, trat das Amt mit der von der Gefellschaft schließlich anerkannten Ermägung entgegen, daß in der Kündigung vom Jahre 1914 der erkenn⸗ bare Wille enthalten gewesen sei, das Versicherungs⸗ verhältnis zum nächsten zulässigen Zeitpunkt zu be⸗ endigen. Bei einer anderen Deutung durch die Gesellschaft hätte es dieser obgelegen, ihre Auslegung rechtzeitig zweifelsfret klarzulegen. 18

Der Abschnitt „Sonstiges“ verbrettet sich unter An⸗ führung ziffernmäßiger Uebersichten über den Einfluß des Krieges auf die Anlage des Vermögens bet den deutschen Lebensversicherungsunternehmungen.

Sodann werden unter der Ueberschrift „Amtliche Ver⸗

liegenden Zweck die

zu Millionen stehen Bauern und Landarhester

wiedergegeben.

Hieran schließen zwischen

interessie ende Betrachtungen über die gewonnenen Zahlen der kürzlich erschienenen Versicherungsstatistik fuür 1918 mitgeteilt. Die Untersuchung hat sich auf 255 deutsche und 55 aus⸗ ländische Unternehmungen erstreckt. Es werden bei den wichtigeren Versicherungszweigen Angaben uüber den Geschäftsumfang der

ternehmungen nach Pollcenzahl und Versicherungssummen gemacht, ferner über die Höhe der bei den Gesellschaften ver⸗ ausgabten Verwaltungskosten und Steuern, über die Bilanzen der Gesellschaften, insbesondere ihre Haupteinzelposten und teilung.

Aus einem Auszug aus dem dem Reichstage vorgelegten „neunten Nachtrage zu der Denkschrift über die wirt⸗ schaftlichen Maßnahmen aus Anlaß des Krieges“ ist zu entnehmen, daß die Lage der privaten Versicherungsunter⸗ nehmungen nach wie vor unerschüttert erscheint und daß der Bestand der bei englischen und französischen Sach⸗ versicherungsgesellschaften noch laufenden inländischen Versicherungen gegen die Zeit vor dem Kriege auf einen sehr geringfügigen Betrag zurückgegangen ist, indem er der Polere zaht nach nur noch 5,52 vom Hundert und der Ver⸗

sicherungssumme nach nur noch 7,16 vom Hundert des Be⸗

standes vor dem Kriege erreicht.

Von der Auslandsgesetzgebung wird eine in Schweden erlassene Penderung des schwedischen Gesetzes vom 24. Juli 1903 über das Recht ausländischer Versicherungsanstalten, die in Schweden Versicherungsgeschäfte betreiben, mitgeteilt, nach welcher die daselbst zu leistende Sicherheit nunmehr in schwedischen Wertpapieren zu stellen ist.

Im Anhange werden 22 auf dem Gebiete des Ver⸗ sicherungsrechts ergangene gerichtliche Entscheidungen

Bayern.

Seine Majestät der König hat anläßlich des Dodes des Grafen von Zeppelin an Seine Majestät den König von Württemberg folgendet Telegramm gerichtet:

Mit schmerzlichem Bedauern erfahre ich, daß af Zeppelin unerwartet aus dem Leben geschteden. Ich nehme inntgen Anteil an Deiner und Detnes Landes Trauer um diesen hervorrogenden Mann, dessen Name der Geschichte Würtembegs angthört und auf dessen mit vorbildlicher Energie geschaffenes Lebenswerk das ganze deutsche Volk mit Stolz und Bewunderung blick. Ludwig.

———

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.]

Kriegsnachrichttttea.

Die Franzosen erneuerten vorgestern ihre wiederholt blutig gescheiterten Versuche, die Höhe 185 zurückzuerobern. Nachdem starkes Feuer auf den deutschen Stellungen südlich Ripont gelegen hatte, steigerte es sich gegen 3 Uhr zum Trommel⸗ feuer; um 4 Uhr brachen die Franzosen gegen die ganze Front der am 15 Februar von den Peutschen eroberten Stellung vor wobei es ihnen gelang, vorübergehend in Grabenteile am Südost⸗ und Südwest⸗Hung der Höhe 185 einzudringen. Diese Grabenteile gehörten zum 4. Graben des semerzeit von den Deutschen genommenen französischen Grabensystems Durch rasche und energisch gefühnte Gegennöße wurden die Franzosen indessen wieder aus diesen Grabenabschnitten zurückgemorfen. Nur die Champagne Ferme und ein westlich davon gelegenes Graben⸗ stück blieben in ihrer Hand. Die beherrschende Höhe 185 selbst, auf die es die Franzosen naturgemäß abgesehen hatten, blieb fest in deutschem Besitz. Bei zahlreichen Natroutllen⸗ kämpfen und Erkundungsvorstößen erzielten die Deutschen Erfolge. So stießen deutsche Stoßtruppgs gegen Abend nach wirkungsvollem Artillerie⸗- und Minenfeuer westlich Wytschaete bis in den 3. feindlichen Graben vor. Die Gräben lagen voll von toten Engländern, der Rest der Besatzung wurde unter heftigen Handgranatenkämpfen ver⸗ trieben. Nach Sprengung der Unterstände kehrten die deutschen Abteilungen unter sehr geringen Verlusten mtt den gemeldeten 27 Gefangenen, 1 Maschinengemehr, 1 Minen⸗ mwerfer, in die Ausgangsstellung zurück Weitere gelungene deutsche Unternehmungen erfolgten westlich der Maas sowie Maas und Mosel. An verschiedenen Stellen drangen Stoßtrupps bis in die zweiten französtschen Linien vor und brachten Gefangene, Maschinengewehre und Schnell⸗ ladegewehre zurück. Dagegen wurden feindliche Erkundungs⸗ vorstöße mehrfach verlustreich für den Angreifer abgewiesen. So bei Bucquoy, mwo von einer stärkeren englischen Patrouille der Führer und 6 Mann getötet, 10 Mann gefangen wurden. Weitere Verluste erlitten Engländer und Franzosen bei Er⸗ kundungsversuchen beiderseits der Ancre, und an der Mags. (W. T. B.) 8

Berlin, 9. März, Abends. (W. T. B.) Bei wechselnder Sicht war an vielen Stellen der West⸗

front die Gefechtstätigkett rege. Zahlreiche Luftkämpfe. Im Osten nichts Besonderes.

Großes Hauptquartier, 10. März, (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Südlich der Apre griffen die Franzosen Teile unserer Gräben bei Laucourt und südlich von Crapeaumesnil an.

Sie wurden im Handgemenge geworfen, 12 Gefangene blieben

in unserer Hand.

Hestlich von Reims hollen unsere Stoßtrupps 14 Mann aus den feindlichen Linien.

In der mwestlichen Champagne gingen beiderseils von Probsnes Russen, geführt von französischen Offizteren, gegen unsere Stellungen vor. An einzelnen Stellen eingedrungene Abteilungen wurden durch Gegenstoß vertrieben.

Südlich von Ripont enispannen sich mwestlich der Champagne Fe, die mehrmals den Befitzer wechselte, neue Kämpfe, die keine wesentliche Aenderung der Lage herbeiführten;

dort wurden von uns 55 Gefangene einbehalten.

Auf dem Westufer der Maas blieb im Walde von Cheppy ein französischer Vorstoß ergebnislos

Oestlich der Maas brachen unsere Sturmabteilungen in den Caurrieres⸗Wald ein und kehrten mit 9Shn 200 Mann und 2 Maschinengewehren zursiek. Der Rest der französischen Grabenbefatzung entzog sich der Gefangennahme

8 8 v11646“

sicherungsstatistik für 1913“ einige die Allgemetnheit

Front schwaches Artilleriefeuer. Fllenertäuigkeit

südlich der Somme

Landes erworhen.

Auch bei Flirey, zwischen Maas und Mose

eine Sturmtruppunternehmung wie beabfichtigt; dabe

15 Gefangene eingebracht.

Uasere Flleger schossen 6 feindliche Flugzeug 2 Fesselballons ab; durch Abwehrfeuer wurde 1 gegneri⸗ scher Flieger zum Absturz gebracht. Leutaant Frhr. von Richthosen blieb zum 25. Male Sieger im Luftlampf.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Keine Kampfhandlungen von Belang.

Die Zahl der bei Erstürmung des Magyaros gemachten Gefangenen erhöhte sich auf 13 Offiziere, 991 Mann, die Beute auf 17 Maschtnengebehre und 5 werfer. 9 182 9g

Mazedonische Front.

Nichis Neues.

ste Generalquarlierme Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 9. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. 8 Keine besonderen Ereignisse.

Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph.

Zwischen dem Uz⸗ und dem Csobanyos⸗Tale bemäch⸗ tigten sich zsterreichisch⸗ungarische Regimenter, verstärkt durch deutsche Abteilungen, der stark verschanzten Grenzhöhe Magyaros im Sturm. Der Feind ließ 4 Offiziers, 600 Mann und mehrere Maschinengewehre und Minenwerfer in unserer Hand. Besonderes Lob gebührt dem Honved⸗In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 10.

Oestlich von Gyimes wurde ein russisches Blockhaus zerstört.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Nichts zu melden.

Italienischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz

F

8E11“

8

Unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht. 8 9eflc, 8. März. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 8. März. Mazedonische Front Nordöstlich des Dosran⸗Sees versuchten zwei enalische Kompagnien vorzugehen, wurden Auf der übrigen

aber durch unser Feuer aufgehalten. vrig Im Vardar⸗Dale levhafte

Numänische Front: Nichts von Bedeutung.

Sofig, 9. März. (W T. B.) Amtlicher Heeresberich vom 9. März.

Mazedonische Front: An der gesamlen Front schwaches Artilleriefeuer, das zwischen Vardar und Dofran⸗ See stärker war. Am Südfuß der Belasitza Planina längs der Eisenbahn Dovetee Butkovo versagten wir feindliche Natrouillen. Nach Luftkampf wurde hei Sennes ein feindliches Flugzeug gezwungen, hinter den feinblichen Linien niederzugehen.

Rumänische Front: Stellenweise Artillerie⸗ Infanteriefeuer.

Tuͤrkischer Bericht

opel. 9. März. (W. T. B.) Heeresbericht vom 9. März.

Tigrisfront. Eine schwache feindliche Kapallerieablei⸗ lung, die sich unserem linken Flügel zu nähern versuchte, wurde mit schweren Verlusten für sie zurückgeworfen. Wir erbhestteten dabei ein Maschinengewehr,. An Bord eines seinblichen ganonenbootes mwurde durch unsere schwere Arilllerie ein Brand hervorgerusen.

Kein bemerkenswerles Ereignis auf den übrigen

Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.

unb

Amtlicher

Parlamentsbericht.“)

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Herren⸗ hauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen

(78.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Bzepräsident des Staats⸗ ministeriums und Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach und der Finanzminister Dr. Lentze bei⸗ wohnten, wurde die zweise Beratung des Staatshaus⸗ haltsplans für 1917 bei dem Sonderhaushalt der Gisen⸗ bahnverwaltung fortgesetzt.

Berichterstatter Abg. Hirsch⸗Essen (nl) gibt zunächst einen Ueberblich über die Gestaltung des Etaln, die mit Rücksicht auf die schwankenden Verhältnisse des Krieges naturgemß auf elner sehr unsicheren Grundlage kube. Die Elsenbahnverwattung hat sich nach wie vor bemüht, den Anferderungen des Verkehrt und des Wirtschaftz⸗ lebens in weitgehendem limfange gerecht zu werden. Wie sie die Mobilmochung beim Autbruch detz Kriegetz bewältigt hat, sp bat sie gleich daraaf den Guͤter⸗ und Personenverkehr in einem Eg. wieder aufgenommen, wie es niemand erwarket hat. Gie hat sich damit ein hohes Verdienst um die gewerbliche Tätigkeit detz ganzen Im Laufe der Zelt haben sich der Bewältigung des Verfehrs erhebliche Schweierigkelten in den Weg gestellt. Se Schwierigkeiten sind in erster ETihte zurkchaführen auf die abßerbedentlich starke Inansbruchnabhme der Eisenbahnen durch die Heeresverwaltung. Das rollende Materlal hat dem Bebuürfnis nicht ganz entsprechen koönnen. Die Ausdehnung des Overestlonsgebiets

*) Ohne Gewähr,

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