3. Hinter dem neuen § 7 wird als neuer § 8 eingefügt: Hie Vorschriften dieser Verordnung finten auf tättische, zur landwirtschaftlichen oder gärtnerischen uxung geeignete Gund ücke entsprechende Anwendung.“ 4. § y erhält folgende Fassung:
„Sowen die Sich⸗rung der Acker⸗ und MBarten⸗ bestellung im Wege der La desgesehgebung herbeieführt ist, finden die Vorschriften dieser Verordnung keine An⸗ wendung.“
Artikel 2 Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Wortlaut der Bekannt⸗ machung über die Sicherung der Ackerbestellung vom 31. März 1915 (Reiche⸗Gesetzol. S. 210), wie er sich aus dieser Verordnung ergidt, unter der Ueberschrift Bekanntmachung über die Sicherung der Acker⸗ und Gartenbestellung“ und u ter dem Tage dieser Verordnung im Reichs⸗Gesetzblatt bekanntzumachen.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Die Bekan tmochung über die Bereitstellung von städtischem Gelände zur Kiein artenbestellung vom 4. April 1916 (Reichs. Hesetzbl. S. 236) wird aufgeboden. Die von den Landeszenträlbehöͤrden zu dieser Verordnung erlassenen Ausfübrungsbestimmungen bletben bis SSn anderweiter Bestimmungen durch die Landeszentra behörden n Krart.
Berlin, den 9. März 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung Fassung der Bekanntmachung über die Sicherung der Acker⸗ und Gartenbestellung. Vom 9. März 1917. Auf Grund des Artikel 2 der Bekanntmachung über die Sicherung der Ackerbestellung vom 9. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 224) wird die Fassung der Bekanntmachung über
die Sicherung der Acker⸗ und rtenbest nachstehend bekanntgemacht. becc tacs lttlit attt
8 Berlin, den 9. März 1917. 6 Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über die Sicherung der Acker⸗ und Gartenbestellung. e4“
. § 1 Die untere Verwaltungsbehörde ist nach näberer Anordnung der Landeszentralbehörde befugt, die Nutzungeberechti ten von Landguͤtern und landwirtschaftlichen Grundstücken mit kurzer Frist zu einer Er⸗ lärung darüber aufzufodern, ob sie ihre gesamte Ackerfläche bestellen wollen oder wesche Stücke davon unbestellt bleiben sollen. Die Moalichkeit der in Aussicht oenommenen Bestellung ist auf Erfordern glaubhaft zu machen. Die Aufforderung kann durch öffentliche Be⸗ kanntmachung erfolgen. § 2 Soweit der Nutzungsberechtigte die Bestellung nicht übernimmt oder die Möglichkeit der Bestellung nicht glaubhait s oder die Aufforderung unbeantwortet läßt, oder wenn er nicht erreicht werden kann, ist die untere Verwaltungsbehörde befugt, die Nutzung des Grundstücks mit Zubevör ganz oder zum Teil längstens bis Ende des Jahres 1918 dem Berechtigten zu entzlehe d dem qunal⸗ verbande zu übertragen. 8 ö11““ 6 § 3
Per Kommunalverhand bat bei der Nutzung des Grundstücks na den Regeln einer ordnungsmäßigen Beenahun zu .e. bnas ies nach den besonderen durch den Krieg geschaffenen Verhältnissen tunlich ist. Inwieweit der Kommunalverbard dem Nutzungs⸗ ber ch igten eine Entschädigung zu gewähren hat, besttmmt die untere Leee 8 4 S . Für die Aufwendungen des keommunalverbandes er Eigentümer od e at 3 r oder sonstige Berechtigte
„Aus Gruͤnden der Billigkeit kann die untere Verwaltungtbe örd die Rückgabe der Grundstücke an den Berechtigten ehan Ser. rüheren Zeitpunkt als dem zunächst besttmmten verfügen. Bei der Auseinandersetzung (§ 5) hat ein angemessener Ausgleich zu erfolgen. § 5 UHUeber die Ausetnandersetzung zwischen dem Kommunalverband Fagen 12 2s 8 sonstigen nehhungeberech laten be⸗ auf Antrag die untere Verwaltungsbehörde nach billig Er⸗ nessen unter Ausschluß des Rechtswegs. 8 8 3 Sn baans 8 „Gegen die Verfügungen der unteren Verwaltung §§ 1 bis 4 ist binnen einer Woche, gegen die Beschlüsse nach § 5 innen einem Monat die Beschwerde bei der höheren Verwaltungs⸗ ehörde zuläffig. Tie Entscheidung ist endgültig.
§ 7 Die Landeszentralbehörd a f 2 1 8 n Hheiftenan zentralbehörde erläßt die erforderlichen Ausführungs⸗
§ 8 Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf städtische, zu andwirtschaftlichen oder gärtneris 898 3 ntsprechende Aeesbang. nerischen Nuzung geeignete Grundstücke
2
Soweit die Sicherung de aern d Gartenbestell im W
Siche r Acker, und Gartenbestellung im Wege
er Landeegesetzgebung herbeigeführt ist,
Verordnung va⸗ eerdens Tkenes de Vorschetie ü 10
8 Diese Vero dnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Bekanntmachung, etreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation der englischen Beteiligung an der Glashütte Friedrichsthal G. m. b. H. bei Costebrau N.⸗L. an⸗ geordnet. (Liquidator: Bankier Georg Mosler in Berlin W. 56, Markgrafenstr. 45.) 114““ Berlin, den 8. März 1917. “ Der Reichskanzler. m Auftrage: von Jonquisres.
—.—
Bestimmungen, betreffend die Zahlung patentamtlicher Gebühren.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats, betreffend die Zahlung patentamtlicher Gebühren, vom 8. März 1917 .¶ene S. 222) wird folgendes bestimmt.
ei Zahlung ein d eene Zahlung einer an das Kaiserliche Patentamt zu entrichtenden g 3
8 Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer
folgende Zahlungsformen der Barzahlung gleich⸗
2
1) Der Eingang eines Postschecks bei demienigen Postscheckamt, bei welchem der Einzahler sein Konto hat, oder beim Patentamt zur Bewirkung der Gutschrift auf das Postscheckkonto des Patentamts,
2) der Einzarg eines Bankschecds, Wechsels oder einer dan. en ang beim Fass ber, lofern die Einkösung innerbalb zebn Tage nich Eingang erfolgt,
) der hn des Auftrags zur Gutschrift auf das Reichsbankgirokonto der Kasse des Patentam s bet der Reichs⸗ hauptbank oder einer Reichsbankanstalt.
Berlin, den 12. März 1917.
Kaiserliches Patentamt. Robolski.
Be ntmachung.
Dem Zuckerwarenhersteller Friedrich Oskar Hermann Schilbach in Plauen, Neundorfer Straße 101 wohnhaft, ist die Her⸗ stellung sowie der Handel mit Zuckerwaren gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über die Fern⸗
baltung unzuve lässiger Personen vom Handel vom 23. September
1915 untersagt worden. Plauen, 6. März 1917. 1 G Der Stadtrat. Mette, Polizeidtrektor.
1“ —
Bekanntmachung.
Mit rechtskräftügem Erkenntnis vom 15. Januar 1917 wurde dem Wilhelm Gutgesell, Löwennr. 17 hier, gemäß § 1 der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen der Handel mit untersagt.
Freiburg, 6. März 1917. 11“ Großherzogliches Bezirksamt. Dr. Klotz
Bekanntmachung.
Dem Schlachter Emil Eulitz in Hamburg, Seillerstr. 56,
wird der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Zubereitungen, die unter Verwendung von Muscheln hergenellt sind, auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel untersagt.
Hamburg, den 5. März 1917.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.
Justus Strandes.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 46 und 47 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten
Nummer 46 unter
Nr. 5750 eine Bekanntmachung über die freiwillige Ge⸗ richtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in Heer und Marine, vom 8. März 1917, unter —
Nr. 5751 eine Bekanntmachung über die staatliche Ge⸗ nehmigung zur Ausgabe von Teilschuldverschreibungen und Vorzugsaktien, vom 8. März 1917, unter
Nr. 5752 eine Bekanntmachung über Vereinfachungen im Patentamt, vom 9. März 1917, unter Nr. 5753 einer Wekanntmachung, betreffend die Zahlung patentamtlicher Gebühren, vom 8. März 1917, und unker
Nr. 5754 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be⸗ W“ über den Verkehr mit Kakaoschalen, vom 9. März 917.
Nummer 47 unter
Nr. 5755 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit eisernen Flaschen, vom 8. März 1917, unter
Nr. 5756 eine Bekanntmachung über die Sicherung der Ackerbestellung, vom 9. März 1917, und unter
Nr. 5757 eine Bekanntmachung der Fassung der Bekannt⸗ machung über die Sicherung der Acker⸗ und Gartenbestellung, vom 9. März 1917. “
Berlin W. 9, den 10. März 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt.
Königreich Preußen. “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen Dr. 1igan. Per, zum Se Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald zu ernennen und em Steuersekretär Herzberg in Breslau bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Rechnungs⸗ rat zu verleihen.s
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors der Lerhcne in Schöningen (Braunschweig) Dr. Heinrich Hamel zum Direktor der Realschule in Neukölln durch das Staatsministerium be⸗ stätigt worden.
Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der medizinischen Universität zu Breslau Dr. Professor beigelegt worden.
en Fakultät der Fritz Heimann ist das Prädikat
Bekanntmachung.
Auf Grund der 1915, betreffend
b Handesras ergeeä a⸗ peamn 23. September
5. ernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), babe ich dem Kaufmann Max ve enae Getreide⸗ und Furagehandlung in Berlin⸗Schöneberg (Posthezuk Berlin⸗Friedenau), Rubensstraße 37, durch Verfügung ““ ⸗ f Ieezet en, Leder und
ren aller Art wegen Unzuverlässigkeit
Handelsbetrieb untersagt. 1 1 ün “
Berlin, den 7. März 1917. Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.
Lebensmitteln
Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 12. März 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern und gestern die Vorträge des Chefs des Marinekabinetts und des Generalstabs. Vorgestern empfingen Seine Majestät den Fürsten Blücher von Wahlstatt.
Der Chef des österreichisch⸗ungarischen Generalstabes General der Infanterie Arz von Straußenburg ist, wie „W. T. Z.“ meldet, gestern zur Besprechung über Operationen im deutschen Großen Hauptquartier eingetroffen.
11““ 8 8
Die englische Regierung hält es für zweckmäßig, wäöchent⸗ liche Ausweise zu veröffentlichen, die das Ein⸗ und Aus⸗ laufen von Schiffen in englischen Häfen den Zahlen der im U⸗Bootkrieg versenkten Schiffe gegenüberstellen. Tabei zeigt sich denn, daß die Zahl der in der Woche ein⸗ und ausgelaufenen Schiffe in die Tausende geht — für die erste Märzwoche erreich sie rund 2500 Schiffe — während nur eine ganz geringfügig Ziffer, in jener Woche 21, als versenkt gemeldet wird. Angesichts eines solchen Verhältnisses muß man die Frage aufwerfen: Wenn
ist kaum zu verstehen, weshalb sich das englische Parlament fast täglich über die „U⸗Bootdrohung“ unterhält, warum Minister und Admirale immer wieder den schweren Ernst der Lage betonen, warum Einfuhrverbote in solcher Zahl erlassen werden, daß die Industrie und der Handel Englands und die Aus fuhr seiner Verbündeten nach England auf das schwerste betroffen werden, warum das englische Volk zu drakonischen Einschränkungen aufgerufen wird. So hat, wie gemeldet, noch am 9. März der englische Marineminister Sir Edward Carson in einer Nede über die schwere Schädigung der englischen Schiff⸗ fahrt durch den U⸗Bootkrieg Klage geführt. Die Aufgabe der englischen Marine, die ihre Aufmerksamkeit allen Meeren der Welt zuwenden müßte, sei schwer und die Lage ernst. Mittel zur Bekämpfung der „barbarischen“ Methoden des Feindes seien bis jetzt noch nicht gefunden worden und daher sei die Mitwirkung des ganzen Landes notwendig, um die Schwierigkeiten des Moments zu überwinden.
Jene Veröffentlichungen der Regierung scheinen vor⸗ nehmlich dazu bestimmt zu sein, die öffentliche Meinung in England und nicht zum wenigsten im neutralen Aus land zu beruhigen. Man hat auch schon neutrale Bericht erstatter versammelt, um ihnen zu zeigen, wie lebhaft und ungestört es in englischen Häfen zugeht. In England selbst verfangen diese Darstellungen indessen schon nicht mehr. Die englische Wochenschrift „Truth“ tadelt „solche künstlich auf⸗ gebauschten Statistiken“, die die Küstenschif fahrt und die Kriegsschiffe mitzählen und offenbar auch solche Schiffe, die mehrere englische Häfen anlaufen, jedesmal von neuem rechnen, vorausgesetzt, daß auch mit diesen Einrechnungen die Ziffer wirklich stimmt.
Man muß, wie auch die „Truth“ ganz richtig sagt, daran festhalten: Der U⸗Bootkrieg ist ein Krieg gegen den Handel zur See, und zwar ausschließlich gegen den Ueberseehandel. Legt man ihn zugrunde, dann freilich kommt ein ganz anderes Zahlenverhältnis heraus, als bei den offiziell ver⸗ lautbarten englischen Ziffert. Vor allem muß immer wiederholt werden, daß es nicht auf die Zahl der Schiffe, sondern auf den Frachtraum ankommt, der der englischen Handelsflotte entzogen wird. Mögen jetzt auch unter den Ver⸗ hältnissen des Krieges mehr Schiffe kleineren Umfanges der Seefahrt zugeführt werden, um die vorhandenen Lücken aus zufüllen, so kann man doch auch jetzt sagen, daß es wesentlich die Schiffe von 1500 bis 2000 Tonnen und darüber sind, di im Ueberseeverkehr zählen.
Im Januar 1917 sind rund 3 3 Millionen Tonnen Fracht⸗ raum in englischen Häfen eingelaufen. Rechnet man sie zu einem Durchschnitt von 3000 Tonnen, so handelt es sich in einem Monat um einen Eingangsverkehr von 1100 Schiffen gegen rund 2500 Schiffen tn der Woche nach der amtlichen englischen Meldung. Maßgebend wird aber, wie gesagt, das Verhältnis des Frachtraums sein. Schon heute läßt sich über⸗ sehen, daß die im Februar versenkte Tonnage einen Prozentsatz des englischen Seeverkehrs darstellen wird, der auch weit reichenden Erwartungen bei und Feind genügen kann. Die englischen Angaben über den versenkten Frachtraum e falsch und bleiben weit hinter der Wirklichkeit zurück.
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In einem französischen Funkspruch sind der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge wahrheitswidrige Angaben über die von der deutschen Regierung angeorbnete Heran⸗ ziehung kriegsgefangener Franzosen zur Arbeit im westlichen Operationsgebiet verbreitet worden. Diese Maßregel wurde getroffen, weil ungefähr 30 000 deutsche Kriegs⸗ gefangene seit langen Monaten bei elenden Lebensverhä tnissen in empörender Behandlung zu härtesten, völkerrechtswidrigen Arbeiten dicht hinter den französischen Linien und größtenteils im deutschen Feuer gezwungen werden. Der französische Funkspruch sucht die erschütternden beeidigten Bekundungen deutscher Heeres⸗ angehöriger, die selbst im französischen Operationsgebiet gearbeitet haben, durch die Mitteilung zu entkräften, daß der Vorsitzende des internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf, Ador, die deutschen Kriegsgefangenen im Operations⸗ gebiet besucht und sehr günstige Eindrücke gewonnen habe. Zweifellos haben die französischen Behörden zu diesem Zweck ein Potemkinsches Lager eingerichtet, um so Herrn Ador und den Neutralen Sand in die Augen zu streuen.
Weiter gibt der französische Funkspruch einen verleumderisch entstellten Bericht über die deutsch⸗französischen Ver⸗ handlungen wegen der Kriegsgefangenen im Operationsgebiet. Die Tatsachen sind folgende:
Mit einer Note vom 21. Dezember 1916 wurde die französische Regierung aufgefordert, alle deutschen Kriegs⸗ gefangenen im Operationsgebiet mindestens 30 km hinter der Front in guten Lagern zu vereinigen und nicht näher an der Feuerlinie zu beschäftigen. Für den Fall der Weigerung oder des Ausbleibens einer Antwort wurbe 5 15. Januar die Ueberführung ee exe Franzosen in das deutsche Operationsgebiet zur Arbeit unter gleichen Verhältnissen angedroht. Die Note wurde der ftaigästscben Regierung sofort nach Paris telegraphiert, war also dort —
knapp 1 Prozent des englischen Seeverkehrs vernichtet wird, dann!
8 8
11“
entgegen vPbeen Behauptung — 5, Januar 7 hekannt. Die vom 15. Janna tiert französische Antmwort gelangte erst nach Menmer es Gegenmaßregel entsprechend der Ankündigung bereits ein⸗ ges zt hatte. Der Inhalt der Antwort war graßenteils un⸗ besriedigend. Die französische Regierung hat die deutsche Forderung nicht erfüllt, sondern sich ledlich bereit erklärt die kriegsgefangenen Deutschen 20 Kilometer hinter die Front zurückzunehmen. Dort sind si
sie aber vor dem Feuer weittragender Geschütze noch nicht genügend gesichert Fliegerangriffen besonders gend gesichert und
ffen ausgesetzt. Diese rtkla genügt selbstwerständlich nicht zur Arfbebung — maßregel, besonders da mit Versprechungen der franzö⸗ sischen Regierung in Kriegsgefangenenangelegenheiten fehr schlechte Erfahrungen gemacht worden find. süis diesen Gründen muß die deutsche Regierung zunächst die restlose Erfüllung ihrer Forderung verlangen, ehe sie die Ver⸗ oeltungsmaßregeln aufhebt. Dieser Standpunkt wurde der französischen Regierung Anfang Februar eröffnet. Dabei wurde ihr angeboten, das ganze Operationsgebiet beiderseitig von Kriegsgefangenen völlig zu räumen. Dieses Angebot be⸗ weist allein, daß die deutsche Regierung die französischen Kriegsgefangenen nicht, wie der französische Funkspruch be⸗ hauptet, aus „Mangel an Arbeitskräften“ im Operationsgebiet beschäftigt. Seitdem hat die französische Regierung sich nicht geäußert; sie zieht vor, ihre Landeskinder lieber dem eigenen Feuer auszusetzen, um die deutschen Kriegsgefangenen desto länger quälen zu können.
„Der französische Funkspruch erhebt am Schlusse Klage darüber, daß bereits Mitte Dezember französische Kriegs⸗ gefangene für die im Operationsgebiet zu bildenden Kom⸗ vnneen bestimmt seien. Dies ist völlig unzutreffend; die für den Fall der Gegenmaßregel in Betracht kommenden Kriegs⸗ gefangenen wurden vielmehr erst kurz vor dem mitgeteilten Zeitpunkt ausgesondert. Daß ihr Abtransport erfolgen mußte, ist lediglich Schuld der französischen Regierung. “
lange vor dem
Während die nach den Weisungen des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette hergestellte Seife (sogenannte K A. Seife) festen Höchstpreisen unterliegt — 50 g K. A. Seife 20 ₰, 250 g K. A. Seifenpulver 30 ₰3 — werden für andere, noch im Handel befindliche Seifen zum Teil ganz außerordentlich hohe Preise gefordert. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, sind diese Preise durch die Er⸗ zeugungskosten der Ware, die fast allgemein vor dem Juli 1916 hergestellt wurde, in keiner Weise gerechtfertigt. Der Handel muß aufs dringendste davor gewarnt werden, weiterhin für höchstpreisfreie Seifen unangemessene Preise zu verlangen. Abgesehen davon, daß er sich der Gefahr einer Bestrafung wegen Kriegswucher aussetzt, wird er, wenn die Warnung fruchtlos bleibt, damit zu rechnen haben, daß das Interesse der Verbraucher zwangsweise durch Festsetzung von mäß igen Höchst⸗ preisen für alle Seifen gewahrt wird.
18 8
Ddie Kriegsamtsstelle in den Marken teilt mit, daß in Ergänzung ihrer Ausführungsanweisung vom 10. Februar 1917 zu der Bekanntmachung des Oberkommandos in den Marken vom 3. Februar 1917 angeordnet wird, daß in den Gemeinden, in denen sich Garnisonkommandos nicht befinden, die verfügbaren Transportmittel auf Aufforderung der Orts⸗ polizeibehörde den Bahnhofsvorständen der Staatsbahnen, Neben⸗ und Kleinbahnen zur Zwangsentladung und Zwangs⸗ zuführung von den Gespannhaltern zur Verfügung zu stellen sind. v “
(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
Kriegsnachrichten.
mpfe an der Westfront
Bei der Höhe 185 entspannen sich erneut hartnäckige Kämpfe. In einem glänzend vorgetragenen Angriff gelang es den Deutschen, die Champagne Ferme mit den an⸗ schließenden Grabenstücken zurückzuerobern. Die Franzosen legten darauf ein mehrstündiges Trommelfeuer auf die zer⸗ schossenen Grabenreste, und in einem gegen Abend ange⸗ setzten Gegenstoß gelang es ihnen, sich in diesen Teilen sowie in einzelnen Grabenstücken des vordersten Grabens am Südwest⸗Rand der Höhe einzunisten. Bei diesen wechsel vollen Kämpfen verloren sie außer schweren blutigen Ver⸗ lusten 1 Offizier und 55 Mann an Gefangenen. Der deutsche Vorstoß im Cauriéêres⸗Walde, der, wie gemeldet, 6 Offiziere und 200 Mann an Gefangenen einbrachte, wurde nach kurzer Artillerievorbereitung unternommen. Ueberraschend brachen die Sturmabteilungen in die französischen Gräben ein. Wo die Verteidiger Widerstand leisteten, wurden sie niedergemacht. Die übrigen warfen die Gewehre von sich und ergriffen eiligst die Flucht, sodaß die Sturm⸗ trupps ungehindert die feindliche Stellung zerstören und die Unterstände sprengen konnten Weitere kleine Vorstöße wurden mit bestem Erfolg bei Flirey und in der Gegend von Prunay gemacht, die insgesamt 29 Gesangene eintrugen. Feindliche Erkundungsvorstöße scheiterten in der Gegend von Buequoy, südlich der Avre und in der Gegend von Avocourt. Hier verloren Engländer und Franzosen 20 Gefangene und 2 Schnelladegewehre. Bei diesen Vorstößen erlitten die An⸗ greifer empfindliche Verluste, an einer einzigen Stelle südlich der Avre, wo die Engländer vorübergehend in ein deutsches Grabenstück gedrungen waren, ließen sie 30 Tote zurück. (W. T. B.)
Weitere schwere feindliche Fliegerverluste.
Bei wechselnder und meist mäßiger Sicht war am Freitag die feindliche Flugtätigkeit wieder in der Gegend über Arras besonders lebhaft. Unter Einsatz stärkster Kräfte versuchte der Gegner, Einblick in die Verhältnisse hinter unserer Front zu gewinnen. Der Versuch ist ihm übel bekommen. Aus einem englischen Jagdgeschwader, das in Stärke von 7 hrach wurden von unseren Kampffliegern in der Gegend c Lens nicht weniger als 4 Füns eeuge herausgeschossen. Die Insassen von dreien, sämtlich englische Offiziere, wurden gefangengenommen; das vierte Flugzeug konnte noch nicht
Vilkers8⸗Einsitzern nördlich Arras durch⸗
gefunden werden. Im ganzen verloren die Engländer im Luftkampf hinter unseren Linien 5, hinter den ihren 4 Flug⸗ zeuge. Zwei weitere Flugzenge murden hinter den feindlichen Linien zu beschleunigter Landung gezwungen. Uinsete Flugabwehrkanonen holten außerdem hinter unseren Linien einen Caudron Doppeldecker herunter; die Insassen sind tot. Zusammen macht das 12 feindliche Flugzeuge an einem Tage. Leutmant Albert schoß bei Suippes, Vizefeldwebel Manschott bei Betrupt je einen Fesselballon ab, die brennend abstürzten. Leumant Frei⸗ herr von Richthofen besiegte östlich Roclincourt seinen 25., Leutnant Schaefer nördlich Lens seinen 7. Gegner. Wir verloren durch das Feuer feindlicher Abwehrkanonen ein Flug⸗ zeug östlich Galfingen.
Berlin, 10. März, Abends. (W. T. B.) Bei dunstigem Wetter im Ancre⸗Gebiet Vorfeldgefechte, in der Champagne Abends auflebende Gefechtstätigkeit Im Osten nichts Besonderes.
Großes Hauptquartier, 11. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Im Vorfeld unserer neuen Ancre⸗Front kum es gestern zu lebhaftem Artilleriekampf und bei Irles zu Infanterie⸗ gefechten, nach denen die Nachhutabteilungen befehlsgemäß auf die Hauptstellung auswichen.
Zwischen Avre und Oise blieben nach heftigem Feuer einsetzende französische Vorstöße erfolglos.
In der Champagne erneuerten die Franzosen Abends ihre Angriffe gegen unsere Stellungen auf dem Südhang der Höhe 185 und beiderseits der Champagne Fe. Sie sind trotz Einsatzes starker Kräfte und erheblicher Munition überall blutig abgewiesen worden.
Oestlicher Kriegsschauplatz. In räumlich beschränkten Abschnitten lebte zeitweilig die Gefechtstätigkeit auf. Mazedonischen Front ist die Lage unverändert. Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.
Berlin, 11. März, Abends. (W. T. B.)
An der Ancre, zwischen Avre und Oise, in der Cham⸗ pagne und beiderseits der Maas war die Feuertätigkeit
Osten ist nichts Besonderes gemeldet.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Sehr klare Sicht hatte an vielen Stellen der Front ge⸗ steigerte Tätigkeit der Fernwaffen und Flieger zur Folge.
Besonders stark war das Feuer im Ancre⸗Gebiet zwischen Bucquoy und Le Transloy, lebhaft in mehreren Abschnitten längs der Aisne und in der Champagne.
Südlich von Ripont griffen die Franzosen heute morgen Teile unserer Stellungen an; sie wurden abgewiesen.
Durch Luftangriffe unserer Flieger verloren die Gegner 16 Flugzeuge und 2 Fesselballons, durch Abwehr⸗ feuer 1 Flugzeug.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei vielfach reger Artillerie⸗ und Vorfeldtätigkeit noch keine größeren Kampfhandlungen.
Mazedonische Front. g3 pvischen Ochrida⸗ und Prespa⸗See haben sich kleine Gefechte vor unseren Linien abgespielt. Der Erste Generalquartiermeister. 8 Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 10. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Bei dem vorgestrigen Angriff auf die Höhe Magyaros wurden 13 Offiziere und 991 Mann gefangen genommen. Die Beute beträgt 17 Maschinengewehre, 5 Minenwerfer, 1 Granatenwerfer und viel Munition und Kriegsgerät. Versuche des Gegners, die verlorene Stellung zurückzugewinnen, scheiterten in unserem Sperrfeuer.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Geschützkämpfe und Fliegertätigkeit waren im allgemeinen wieder lebhafter. Bei Görz wurde ein Caproni, der nächst St. Andrae niederging, von unserer Artillerie zerschossen.
Auf der Cima di Boccha (südlich des Pelegrino⸗Tales) drangen Abteilungen des Infanterie⸗Regiments Nr. 74 durch Schneetunnels in die feindlichen Stellungen ein und machten einen Offizier und dreißig Mann zu Gefangenen.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Südöstlich von Berat Geplänkel; sonst unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Wien,
meldet: Oestlicher und südöstlicher Kriegsschaupla Keine besonderen Ereignisse. 8
Italienischer Kriegsschauplaz. Die lebhaftere Artillerie⸗ und Fliegertätigkeit hielt nament⸗ lich in einzelnen Abschnitten der küstenländischen Front auch gestern an. 8 In der vergangenen Nacht bewarfen italienische Flieger die Städte Triest, Muggia, Isola und Pirano mit Bomben. Der Gtellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoe fer, Feldmarschallentnant.
11. März. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ 5.
1 Bulgarischer Bericht. - Sofia, 10. März (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom Mäardontsche Front. Schwache Artillerietättakeit an der gesamten Front. In der S. end von Bitokia und Moglena Gewehr⸗, Minen⸗ und Maschinengewehrfeuer. In der Ebene von Serres Patrouillen efechte. Eme englische Kompagnie mit Maschinengewehren versuchte, nach Artillerie⸗ vorbereitung in Richtung auf Ts chiflit Tewsik, füdlich von Serres, vorzurücken, wurde aber durch Feuer zurückgeschlagen. Im Vardartale und an der Küste bei Orfano Rieger⸗ tätigkeit. 8- Rumänische Front. An der gefamten Front zwischen Galatz und Sulina beiderseits Fliegertätigkeit. Wir schossen durch Artilleriefeuer ein feindliches Flugzeug ab, das brennend am Ünken Ufer des Sankt Georg⸗Kanals nordöstlich von Tulcea abstürzte.
8 Salls. . Märg stabsbericht vom 11. März. Mazedonische Front. An der ganzen Front schwache Artillerietätigkeit; der Kampf beschränkte sich auf vereingees Artilleriefeuer, das an gewissen Stellen bei den vorgeschobenen Abteilungen von schwachem wechselseitigen Gewehr⸗ und Maschinengewehrfeuer begleitet war. 8 Rumänische Front. Bei Isaccea und Tulcea Ge⸗ wehrfeuer und vereinzeltes Geschützfeuer. 1
(W. T. B.) Amtlicher General⸗
-’
Türkischer Bericht. 8 10. März. (W. T. B.) Amtlicher
.“ “ I Konstantinopel, Bericht vom 10. März. .“““
Tigrisfront. Seit gestern ist die Kampftätigkeit auf deiden Ufern des Tigris beftia geworden. Ein von fünf feindlichen Bataillonen auf unsere Stellungen am Südufer des Tigris gemachter Angriff wurde unter schweren Ver⸗ lusten für den Gegner durch unser Feuer abgeschlagen. Der Feind blieb zum Teil auf ungefähr achthundert Meter Entfernung vor unseren Stellungen, zum Teil wurde er ge⸗ zwungen, sich zurückzuziehen. 8
Kaukasusfront. Die beiderseitige Patrouillen⸗ und Erkundunastätigkeit war stark. Kein wichtiges Ereignis an den anderen Fronten.
Konstantinopel, 11. März. Heeresbericht. Kaukasusfront. Erkundungsabteilungen gegen Flügels wurden vereitelt. Sinai Front. Ein englisches Flugzeng wurde ab⸗ geschossen, sein Beobachter, ein australischer Offizier, wurde ge⸗ fangen genommen. Das wenig beschädigte Flugzeug ist in unserem Besitz. Im Hedschas wurde eine Bande Auf⸗ ständischer, 500 Meharisten, in einen Hinterhalt gelockt und mit schweren Verlusten für sie zersprengt. . An den anderen Fronten kein Ereignis von Bedeutung. Der stellvertretende Oberbefehlsyar
(W. T. B.) Antlicher Angriffsversuche starker feindlicher zwei Stellen unseren linken
8 Der Krieg zur See.
Berlin, 10. März. (W. T. B.). Amtlich. Von zurückgekehrten U⸗Booten sind neuerdings wieder Dampfer und Segelschiffe von zusammen 42177 Brutto⸗ Reg.⸗To. versenkt und eine Prise von 1100 Brutto⸗ Reg.⸗To. mit Salpeter eingebracht worden.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Berlin, 10. März. (W. T. Der italienische Dampfer „Porto di Smirne“ (2576 Br.⸗Reg.⸗To.) die italienischen Segler „Venere“ (290 Br.⸗Reg.⸗To.), „Teresidet“ (212 Br.⸗Reg.⸗To.), „San Vinzenzo (150 Br.⸗Reg.⸗To), „Emacipita“ (50 Br.⸗Reg.⸗To.) sowie der griechische Dampfer „Nikolaos“ (1215 Br.⸗Reg.⸗To.) wurden von unseren Unterseebooten versenkt.
Kopenhagen, 10. März. (W. T. B.) Das dänische “ des Aeußern teilt mit: Die Reederei C. K. Hansen hat von dem Kapitän Petersen, dem Führer des Dampfers „Rosborg“, drahtlich die Mitteilung erhalten, daß Dampfer am 3. März versenkt wurde, und daß 12 Mann der Besatzung gerettet und vom Dampfer „London in Rosvik in Norwegen gelandet worden sind. Sechs Mann sind er⸗ trunken. Die Blätter fügen hinzu, daß der Dampfer mit einer Maisladung von Amerika gekommen sei. Bei Erlaß der deutschen Seesperrenerklärung habe der Dampfer zur Durch⸗ suchung in einem englischen Hafen gelegen. Er sei später frei⸗ gegeben worden und habe trotz der deutschen Erklärung ver⸗ sucht, das Sperrgebiet zu durchfahren. Er hatte 1800 Tonnen Gehalt.
Rotterdam, 10. März. (W. T. B) Im Monat Februar sind nach amtlichen Aufzählungen über 40 englische 8. Küstenbewachungsfahrzeuge verloren gegangen.
Parlamentarische Nachrichten. Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten und Zweiten Beilage. 3
Dem Reichstage sind zu der De afschrift über die wirt⸗ schaftlichen Maßnahmen aus Anlaß des Krieges ein zehnter Nachtrag und eine Geschäftsübersicht des Reichs militärgerichts für das Jahr 1916 zugegangen.
Nr. 9 des „Zentralblatts für das Peutsche Reich. herausgegeben im Reichsamt des Innern am 9 Marz 1917, hat folgenden Inhalt; Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahms von Zivilstandshandlungen. Finanzwesen: Annahme von Kriegsankeihe⸗ Zwischenscheinen bei Entrichrung von Kriegsabgabe. Handenh und Gewerbewesen 3 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Lah⸗ maägen von n.
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