1917 / 65 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Delanntmachung⸗

Ben⸗ 1 Absatz 1 der Reichskanzlerbekanntmachung vom 258. A 1915 Segbh. unzuverlässiger Personen * Handel ist dem Eisenhändler Drto Wilhelm König Crim⸗ mltschau ter Handel wit den nachstehend aufge 817192 Gegenständen des Kriegsbedarss bis a⸗f weitenes unter a91 worden: Kupfer, Messing, Tombak, Bronze, Roiguß, Neusilber, Alp. k“, Alfenid sowie allen anderen Kupferlegterungen in unber⸗ Feitetem und vorgearbeitetem Zustande sowie als Altmaterial und Abfal, famner: Nickel, in Erzen, Neben⸗ und Zwischen⸗ veodukten, Lezierungen in unverarbeltetem und vorgearbeitetem Zustar de und in Ferligfabrikaten sowie als Altmaterial und Abfall, Sinn, Atuminium, Haulblei, unverarbeitet und vorgearbettet, sowie als Atmaterial und Abfall, Autimon, metallrich und chemisch, sowie in Erzen und Hütter zwischen piodukten und Leglerungen sowie als Alt. Hw aierial vnd Abfall. Weuer die uübrigen von König gehandelten . 3 B. Alteisen, Brucheisen und Etsenschrot, Drehspäne aus Fisen und Stahl sowie Zmk. rimmitschau, den 10. März 1917. Der Stadtrat. Gewerbeamt. Dr. Schäffe

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 25 September 1915 ist den Handelsleuten Leib Mtrenbura, Leib Schoß, Schmuel Pschenitzli und Jacub Schimmke⸗ witz her der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis t worden. 8

Zwickau, den 12. Münz 1911/¼.

Der Rat der Stadt Zwickau. Oberbürgermeister Keil.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter 8 Nr. 5758 eine Bekanntmachuna, betreffend Liquidation

französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917. Berlin W. 9, den 15. März 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 dem Geheimen Registrator im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Rechnungsrat Grimmel in Berlin beim Uevertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen. ““ Ministerium ver geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste zu Berlin.

Die in der Genossenschaft der Ordentlichen Mitglieder der Königlichen Akahemie der Künste, Sektion für die bildenden des Gropheters Professors Peter Halm in München und die in 1„Henossenschaft der Ordentlichen Mitalieder der Akademie der Künse, Seklion für Musik, erfolgten Wahlen des Komponisten Professors Otto Paubmann in Berlin, des Komponisten Musikdrektors Sigmund von Haus⸗ egger in Hamburg und des Tonkünstlers Professors Felir Woyrsch in Altona zu Ordentlichen Mitgliedern der Königlichen Akademie der Künste ist vom Herrn Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten bestätigt m.

Bekanntmachung.

Unsere Verfügung vom 13 Nevember 1916, wonach dem Schank⸗ irt Reinbold Traue von hier, Queeln burgernraße Nr. 11, der Hanecel mit Knochen, Schwänzen, Rippen und Rinder⸗ töpfen untersagt worden war, heben wir hiermit wieder auf. Halberstadt, den 8. März 1917. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Moldenhauer.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Sallv Dreyer hierselbst, Börsenstraße 4, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Vererdnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 der Dandel mit Tabak, Zigarren, Zigaretten, Waschersatzmitteln und sonnigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untertagt worden.

Königsberg i. Pr., den 10. März 1917. Der Polizeipräsident. von Wehrs

ntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betrestend Kernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGPl. S. 603), habe ich dem Agenten Jultus Bremler bierselbst, Schönhauser Allee 114, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs und des täglichen Bedarfs wegen Uaqzuverlässigleit in bezug auf diesen Handelsbetrteb untersagt.

Berlin, den 7. März 1917.

Der Poltzeipräsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

8 Auf Grund der Bundekratsverordnung vom 23. Sepfemb⸗r 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlätsiger Personen vom Pandel (RGBl. (8 603], in Verbindung mit Ziffer 1 und 3 der Ausführungsbestimmungagen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 baben wir den Bäckermeistern Albert Henning, bier, Seestraße 7, wohnbaft, und Adolf Kunow, bier, Ferdinandstroße 9, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage die Hersteilung Gund den Verkauf von Backware wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbedetrieb vom 16. März 1917 ab untersaat. Dieselben hahen die durch das Nerfahren verursachten baren Aus⸗ lagen. zm sbesonbere die Gebahren für die im § 1 der Verordnung rorgeschriebene äffentliche Bekanntmachung, zu erstatten Neurnppin, den 12. März 1917.

Die Polizeiverwattung. Warzecha.

Bekanntmachung.⸗

Gemäß 8. 1 der Bundesratsbekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlssiger Hersonen vom Handel vom 25. Sptember 1915 der dazu erganger en Ausführungsanweifung vom 27. September 191 wird hiermit der Händlerm Katharina Przvbyll in Nakel so⸗

wie allen im G schäft thi,en Personen der Handel mit Petro⸗ leum untersagt. Die Genannte hat die Kosten der Bekannt⸗

machung im Wilsitzer Kreisblatt sowie im Deut Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger zu tragen. Wirtsitz, den 2. März 1917. Der Landrat. J. V.: Dr. von Buchka, Regieru

G 86ꝭ́5D— Auf Grund der Bundesrateverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Bäckermeister Arp in Lägerdorf vom 12. d. M. ab der Handel mit Backwaren jeder Axt bis auf weiteres wegen Unzuverlässigreit in bezug auf seinen Handelebetrieb untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung hat der Betroffene zu tragen.

Itzehoe, den 8. März 1917.

Der Königliche Landrat. Pahlk

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Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Leopold Bär, geboren am 22. März 1879 in Bingen, wobnhaft in Frankfurt a. M., Wittelsbacherallee Nr. 431, mird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täalichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Ait, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Uzuuoerlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 12. März 19117.

Der Polizeipräsident. J. B.: von Kleunck.

Belanntmachung.

Durch Bescheid vom 6. Märtz 1917 habe ich dem Kaufmann Gustav Resch hierselbst, Chrinopbstraße Nr. 2, den Handel mit Fäkal⸗ und Kunstdünger sowie die Vermittlertätigkeit hterfür untersagt.

Essen, den 6. März 1917.

Die städtische Poluetverwaltung. Der Obertbürgermeister. J. V.: Ratb.

Nichtamtliches.

Pr

In der am 15. März unter dem Vorsitz des Staats⸗ sekretärs des Reichsjustigamts, Wirklichen Geheimen Rats Dr. Lisco abgehaltenen Plenarfitzung des Bundesrats wurde dem Eutwurf eines Gesetzes, betreffend die Herabsetzung von Mindeststrafen im Militärnrafgesetzbuch, die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Reichsstempelagesetzes, der Ennwurf em er Ab⸗ änderung zu den Grundset gh. Kagzlet⸗ und, Unterbeamter llert Ulu, den Kommunalbehörden usm. mit Militranwartett und Inhabern des Anstellungs⸗ scheins vom 20. Juni 1907, eine Ergänzung der Verordnung, betreffend Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1873 üder die Kriegsleistungen, vom 1. April 1876, der Entwurf einer Verordnung über die Invalidenversicherung bei der freiwilligen Krieaskrankenpflege und der Entwurf einer Verordnung, be⸗ treffend Aenderung der Vergütungssätze für Naturalverpftegung während der Dauer des Krieges. Demnächst wurde übver ver⸗ schiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Zu der Versenkung des norwegischen Dampfers „Storstad“ erfährt das „Wolffsche Telegraphenbureau“ an zuständiger Stelle folgendes:

Die Behauptung Reuters, daß der Dampfer, der nach der eng⸗ lischen Behauptung im Dienste der Relief Commission fuhr, im Be⸗ sitze eines Fretgeleitscheins des deutschen Konsuls in Buenos Atres ge⸗ wesen ist, ist vollkommen unwahrscheinlich. „Storstad“ konnte keinen in Buenos Aires deutscherseins ausgestellten Frrigelettschein haben, da der deutsche Konsul oder Gesandte in Buenos Aires noch gar nicht zur Ausstellung von Freigelettscheinen für Schiffe der Rellef Commttsion berechtigt ist, die Verhandlungen darüber vielmehr noch schweben. Ferner steht jetzt durch Berichte der norwegischen Presse fest, daß der

ampfer 80 Stemetlen westfüdwest Fastnetfeuer, also innerbalb des Sperr⸗ gevtets, versenkt worden ist. Es ist deshalbd auch gänzlich unerheblich, ob ein Fretgeleitschein für das Schiff ausgestellt war und ob es die vorgeschriebenen Abzeichen der Relief Commission geführt hat. Jedes Schiff, auch mit diesem Abzeichen, ist verpflichtet, die Sperrgebiets⸗ zone zu meiden, und setzt sich der Gefahr der Versenkung aus, wenn es dies nicht tut. Die Relief Commission ist von den deutschen Behörden bereits am 1. Febrvar amtlich vor den Gefahren des Sverrgebiets durch ihre Schiffe gewarnt worden. Die nach der Meldung von „Lloyds“ innerhalb des Sperrgebiets stattgebabte Ver⸗ senkung des Schiffes ist daher dem Verschulden des Schiffskapitäns zuzuschreiben.

Am gestrigen Tage ist eine Bekanntmachung in Kraft ge⸗ reten, durch die alle Treibriemen beschlagnahmt werden, die unter Verwendung von Leder, Gummi, Gummiregenerat, Balata, Guttapercha, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Wolle, Kunstwolle, Kamelhaar, Mohair, Alpaka, Kaschmir und sonstigen Haaren, Hanf, Flache, Jute und anderen Pflanzenfasern her⸗ gestellt sind. riemen, Transportbänder, Elevatorgurte sowie lederne Rund⸗ und Kordelschnüre angesehen. Nicht be⸗ troffen werden lediglich Papierriemen, die nicht mehr als 10 vom Hundert der vorgenannten Faserstoffe enthalten sowie die Treibriemen, deren Gesamtmenge bei ein und demselben Besitzer nicht mehr als 5 kg beträgt.

Trotz der Beschlaanahme bleibt die weitere Ver⸗

wendung der Treibriemen, die sich bei Inkrafttreten der Be⸗ kanntmachung in Gebrauch befinden, zu ihrem bestimmungs⸗

gemäßen Zweck im bisherigen Beiriebe erlaubt.

Die Veräußerung und Lieferung der beschlagnahmten 1

Treibriemen ist jedoch, soweit sie sich bei Inkrafttreten der Be⸗ kanntmachung im Besitz eines Händlers oder Berbrouchers be⸗ finden, nur an die Kriegsleder Aktiengesellschaft in Berlin, im

für die Besetzung der mit leren,

Mandelöl usw.

„Lohnentfettung“, Berlin XW.⸗ gemeldet werden.

Als Treibriemen werden auch Fallhämmer⸗

gebühren für Patente und von Gebrauchsmuster ausschließlich dem Patentamt uübertragen.

E4““ 1“ ZII übrigen nur dann sig, wenn der Erwerber von der Riemeng Freigabestelle in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 102 3/9 einen auf ihn ausgestellten Bezugsschein erhalten hat. †8 Veräußerung von Treibriemen, die sich im Besitze eines Her stellers befinden, darf nur nach den näheren Bestimmungen der Riemen⸗Freigabestelle erfolgen. Auch die Abfälle der 8 schlaägnahmten Treibriemen sallen unter die Beschlagnahme Sie dürfen zur Wiederherstellung und Ausbesserung von Treit⸗ riemen in eigenen Betrieben verwendet werden. Ihre Vep⸗ äußerung ist jedoch nur an bestimmte in der Bekanntmachung bezeichnete Stellen zulässig.

Gleichzeitig mit der Beschlagnahme ist eine Bestande⸗ erhebung aller Treibriemen angcordnet worden. Die Meldungen über den am 15. März 1917 vorhandenen Be⸗ stand sind bis zum 15. April und, soweit Betriehbe mehr als 300 Treibriemen in Benntzung haben, bis zum 30. Apeil an die Riemen⸗Freigabestelle auf den amtlichen Meldescheinen zu richten. Ebenso muß jeder Meldepflichtige ein Lagerbuch über seine Vorratsmengen an Treibriemen führen.

Der Wortlaut der Bekanntmochung, deren einzelne Bestim mungen für alle in Betracht kommenden Kreise von Wichtigkeit sind, ist bei den Polizeibehörden einzusehen 116“

Am gestrigen Tage ist eine Bekanntmachung, betressend Bestandserhebung und Lagerhuchführung von Drogen und Erzeugnissen aus Drogen in Kraft ge treten. Hierdurch wird für eine große Anzahl von Drogen und Drogenerzengnissen, die in der Bekanntmachung im einzelnen aufgeführt sind, eine Meldepflicht eingeführt, sobald die Vorräte eine bestimmte, bei den einzelnen Sioffen in der Bekannt⸗ machung vermerkte Menge übersteigen. Die Meldungen sind für die am 15. März und 15. Sepliember eines jeden Jahrez vorhandenen Bestände bis zum 1. April und 1. Ob tober zu erstatten. Die erste Meldung ist demnach bis zum kommenden 1. April an die Medtzinalahteiluag des Königlich Preußischen Kriegsministeriums in Berlin za richten. Gleichzeitig ist angeordnet worden, daß über eine he stimmte kleinere Anzahl der meldepflichtigen Drogen und Drogenerzeugnisse ein Lagerbuch zu führen ist. Eine Beschleg nahme der Drogen ist nicht erfolgt, so daß der Handelsverkehr mit ihnen unbeschränkt ist.

Der Wortlaut der Bekanntmachung, durch früheren Bestimmungen über Bestandserhebung und Lager buchführung von Drogen oder Erzeugnissen aus Drogen vom 20. Januar 1916 aufgehoben werden, ist bei den Polizes⸗ behörden einzusehen.

Die Bekanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, insbesondere Knochenfetten, und anderen fetthaltigen Stoffen vom 15. Februar 1917 schreibt im

u. a. vor, daß dem Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische

Oele und Fette G. m. b. H. alle durch Pressung oder mit

Wasser, Dampf oder Löfungsmitteln gewonnenen (extrahierten

Oele, Fette, Oel⸗ und Fettsäuren anzumelden und auf Ver⸗ langen abzuliefern sind. Diese Meldepflicht bezieht sich

wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, nicht nur auf die⸗ senigen Oeie, die jetzt noch in den Fabriken gewonnen werden,

sondern auch auf sämtliche bereits im Handel oder im Besitz von Kommunen befindlichen Oele und Fette,. Oel⸗ und Fettsäuren, besonders auch auf Haselnußöl, Die Meldungen sind unter Angabe des Ein standspreises an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Abteilung 4, Berlin W. (Mauerstr. 53) zu

richten.

Es wird weiter darauf aufmerksam gemacht, daß auf

Grund obiger Verordnung u. a. öl⸗, fett⸗, öl⸗ oder fettsäure

haltige oder tranhaltige Klär⸗ und Bleichmassen anmelde pflichtig sind.

Der Kriegsausschuß für Oele und Fette macht darauf auf⸗ merksam, daß auf Grund der Bundesrateverordnung vom 25. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 29) alle ver⸗ dorbenen oder sonst für die menschliche Ernährung nicht ge⸗ eigneten, ganz oder zum Teil aus tierrschen Stoffen hergestellten Konserven, Würste sowie sonstigen Fleisch⸗ und Fett waren, die in gewerblichen oder Handelsbetrieben anfallen, der Beschlaägnahme unterliegen und an den Kriegs⸗ ausschuß für Oele und Feite abgeliefert werden müssen.

Der Kriegsausschuß hat die Wahrnehmung gemacht, daß recht erhebliche Mengen von verdorbenen Fischen, z. B. Brat⸗ heringen, Salzheringen, verdorbenenen Räucherwaren usw. im Handel sind. Auf Grund der oben angezogenen Bundesrats verordnung müssen alle diese verdorbenen Nahrungsmittel un verzüglich dem Kriegsausschaß für Oele und Fette, Sektion

7 (Unter den Linden 68a), an

Dem „Wolffschen Telegraphenbureau“ wird mitgeteilt, daß nur solche Verträge in ihrem rechtlichen Bestande gesichert sind, die nach den von der Reichsstelle für Gemüse und Obst her⸗ ausgegebenen Mustern abgeschlossen werden. Denn es wird. voraussichtlich schon in kürzester Zeit eine Bekanntmachung mit Gesetzeskraft erscheinen, wonach alle Lieferungsverträge für Gemüse und Obst der Schriftform, und soweit sie nicht

von der Reichsstelle selbst abgeschlossen sind, ihrer Genehmigung.

bedürfen. gelten.

Dies soll auch für bereits abgeschlossene Verträgs Die Reichsstelle wird aber nur solche Verträge ge⸗

nehmigen, die den von ihr herausgegebenen Mustern genauß

sprechen.

Der für den 20. März 1917 in Aussicht genommene

Termin für das Inkrafttreien der Zentralisierung der 9g

Aaleinfuhr ist laut Mitteilung des „W. T. B.“ auf denß 1. April 1917 verlegt worden.

Zur Förderung des bargeldlosen Zahlungs

verkehrs mit der Patentamtskasse hat der Bundesrat

am 8. März 1917 eine Verorduung erlassen, durch die das Patentamt ermächtigt wird, außer der im § 9 des Paten gesetzes für die Entrichtung von Gebühren allein vorgesehenen Barzahlung andere Zaalungskormen zuzulassen und, rechts⸗ verbindliche Bestimmungen darüber zu treffen; zugleich ist die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit der Zahlung von Jahres Verlängerungsgebühren sur

welche die

Auf diese Weise soll der mit der Ueberweisung von Geld bisher verbundenen Gefahr, ner⸗ Verzögerung ader Versehen er Bank⸗ oder Poststellen Rechtsverluste zu erleiden, ah⸗ geholfen und die Rechtsunsicherheit, die aus der Möglichkeit der gerichtlichen Nachprüfung der Auffassung des Patentamts über die Rechtswirkung der Gebührenzahlung folgt, beseitigt werden. Es steht zu hoffen, daß die beteiligten Kreise nunmehr im weitesten Umfange sich der bargeldlosen Zahlungsformen be⸗ bienen werden, um die Gebühren an das Patentamt zu ent⸗ richten. Bestimmungen der vorgesehenen Art sind nom Patent⸗ amt erlassen und im Reichsanzeiger (Nr. 61 vom 12. März 19170) veröffentlicht worden.

Die „Darmstäͤdter Zeitung“ veröffentlicht nachstehenden Erlaß Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs anläßlich seines fünfundzwanzigjährigen Regierungsjubiläums:

An Meine Hessen in Heer und Flotte!

Purch Gottes Gnade ist es Mir heute vergönnt, die fünfund⸗ wonziaste Wiederkehr Meines Regierungcantritts zu begehen. Dieser Gevenktag fällt in eine ernste Zeit, die von jedem an seiner Stelle volle Hingabe an die heilige Sache des Vaterlandes fordert. Ihr, an die des Kalsers Ruf zu den Fahnen ergangen ist, habt Euch der schweren Aufgabe des Krieges gewachsen gezetat.

Mit Pank und Anerkennung gedenke Ich daher heute Meiner unter den Waffen stehenden Landeskinder, die vor dem Feinde und in der Heimat unsere Epre und unser Dasein schützen. Dankbarkeit er⸗ fullt Mich zugleich für die Tapferen, die ihr Leben für das Vaterland gelossen haben. Dag Los shrer Hinterbliebenen sowie der durch Ver⸗ muͤndung und Krankheit Geschädigten zu lindern, betrachte Ich, ge⸗ stsh JI Mitarbeit Meines Volkes, als Meine vor⸗ nehmft⸗ Pflicht.

Alg erneutes äußeres Zeschen Meiner Anerkennung für die ruhm⸗ voflen Krieastaten Metner Pessen babe Ich heute das „Kriegsehren⸗ zeichen in Eisen“ gestiftet. Ich will es hessischen Staatsangebörigen, bie sich bet andauernder Betätigung in vorderster Kampflinie durch Tapferkeit ausgezeichnet und ihr Blut vergossen haben, auf Vor⸗ schlag ihrer Vorgesetzten und auf Grund besonders ergehender Be⸗ stimmungen verlethen.

Mit Meinem Volk weiß Ich Mich eins in der festen Zuversicht, raß die Söhne des Hessenlandes, wie sie des alten Ehrennamens der blinden Hessen“ bisher sich würdig gezeigt haben, so auch fernerhin in Pfl chttreue und Tapferkeit dam beitragen werden, den deutschen Wassen den Sieg, unserem geliebten deutschen Vaterlande einen ehren⸗ vollen Frieden zu erringen.

Darmstadt, den 13. März 1917.

X“ Großbritannien und Irland.

Der Finanzminister Bonar Lamw teilte gestern nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ im Unterhause mit, daß der Kaiser von Rußland abgedankt habe und der Großfürst Michael Alexandrowitsch zum Regenten ernannt worden sei. Der Minister bemerkte:

Es sei eine wirkliche Erleichterung für Großbritannien, daß die Bewegung nicht auf die Erlargung eines Feiedens hinztele, sondern daß im Gegenteil die Unzufriederheit sich nicht gegen die Regterung richte, weil sie den Krieg weiterfübre, sondern piefmehr, weil sie ihn nicht mit der Wieksamkeit und Energie weiterführe, die das Volk erwart’t. Bonar Law erwähnte sodann, daß nach eingegangenen Nachrichten der Verlust an Menschenleben nicht schwer gewesen sei, und betonte, daß der Wechsel mit verhältnismäßiger Ruhe bewirkt worden set.

Der Finanzminister brachte einen Ergänzungskredit non 64 Millionen Pfund ein, und zwar 18 Millionen Pfund für Weizen, 23 Millionen für Anleihen an Verbündete und Dominions und 23 Millionen für Munition und Schiff⸗ fahrt. Der Staatssekretär für Jadien Chamberlain bean⸗ tragte, die kürzlich von Indien dem Reiche angebotenen 100 Millionen Pfund anzunehmen. Chamberlain erinnerte dabei an die militärischen Dienste der indischen Truppen in Frankreich, Aegypten, am Suezkanal, in Mesopotamien und betonte die unvergleichliche Freigebigkeit der indischen Fürsten, die Flugzeuge, Kriegsmaterial, Ambulanzen und Geld zur Unterstützung Notleidender gegeben hätten.

Auf einem Mahle zu Ehren des zur Reichskonferenz nach England gekommenen Premierministers von Neu⸗Fund⸗ land Edward Morris sagte Viscount Milner, wie „W. T. B.“ meldet:

Die Entwicklung der Hilfsquellen des Reichs set ein Haupt⸗ grundsatz in der jetzigen Zeit des neuen Aufbauens, wobei das ganze Reich als eine wirtschaftliche Einbeit zu betrachten sei. Die Be⸗ deutung des Krieasrats sei noch nicht völlig erkannt worden; er sei ein Exekutivrat für das ganze Reich, mit der Bekugnis zur Ent⸗ scheidung von Fragen, die jeden Teil des Rrichs berühren. Die Zeit werde kommen, da die Leitung der Reichsangelegenheiten in den Händen einer Regierung liegen werde, die alle Dominten vertrete und ihnen allen verantwortlich sei. Das gegenwärttge Kabinett sei in höherem Sinne dem ganzen Reiche gegenüber verantwortlich süc die Kriegführung. Desbhalb lege es Wert auf den Rat und auf das Vertrauen der überseelschen Dominien. 8

Frankreich.

In der vorgestrigen Sitzung der Kammer interpellierte Abgeordnete Anglais die Regierung über das Flug⸗ wesen.

Lyoner Blättern zufolge sagte Anglais, die Leitung des fran⸗ zösischen Flugwesens weise einen Dualismus auf: an der Front die Flieger, im Landesinnern ein Organismus, der die Herstellung von Flugzeugen betreibe. Ueberall berrsche Anachie und nirgends Ver⸗ antwortl chkeit. Das System gestatte keine Kontrolle. In einigen Flugzeugfabriken werde nachts nicht gearbeltet, da einige Hundert Spezialisten von der Fiont noch nicht feeigrlassen worden seten. Im französischen Heere seien zwölf Fluczeugmodehe im Gebrqauch. Die Herstellung erfolge nicht schnell genug. Eine Norbedingung sür den Sieg sei eine serlenweise Erzeugung neuer Ftugzeugtypen. Gegeuwärlig sesen mindestens sechs Monote notwendig, um einen neuen Typ herauszubringen. Deutschland set in dieser Beziehung entscht den überlegen. In Frankresch habe man über ein Jahr gebraucht, um einen deuen besseren Mosor bei den zuständigen Stellen durchzusetzen. Noch heute stelle man 80pferdige Moigren ber, während alle Welt wisse, daß einzig Motoren mit über 120 Pferdekraften nützlich selen. Zahlresch: Fieger seien efn Opfer dieser Unzulänglichtelten geworvdin. In Verdun und an der Gomme hätte nur eune ganz geringe Ueberlegenheit der französischen Flugzeuge über die deutschen der französischen Armee gestattet, Der Generalissimus habe dies persönlich in einem Berichte zugegeben. Analals verlangte sobann eine Geheimsitzung und erklärte, kesne volitische Hebakte herbeiführen zu wöllen, sonhern lediglich eide Er⸗ örterung aller viesbe glichen Wäagen. Der Pezsident Deschanel

Ostafrika und

verlas hierauf die eingebrachten Tagesordnungen. Die Regierung

die von den Erklärungen

nahm die des Grafen Eynge an, Wund darauf vernaut, doß

der Regierung Kenatnis nimmt ur sie das enge Zusammenarbeiten der verschiedenen Zweige des Flugdienstes verwuaklichen und alle Formen des Lufi⸗ krieges nachdrücklich steinern werde. Der Ariegominister Llautey erklärte, er sei der Ansicht, daß es besser wäre, wenn eine Debatte nicht stattfände. Man solle warten, bis die getroffenen Maßnahmen itre Ergebnisse gezeitigt häuen. Dem Redner auf das technische Gebiet zu folgen, lehne er ab, auch nicht in geheimer Sitzung, weil dien die nationale Verterdigung gefährden könnte. Pie Worte General Llauteys wurden mit lebhaftem Widerspruch aufge⸗ nommen. Einige Abgeordnete forderten cinen Ordnungsruf, andere sahen in seinen Worten eine Beleidigung der Kammer. Die Proteste dauerten trotz der Bitten des Präsidenten Deschanel an.

Der Abgeordnete Renaudel brachte einen Antrag auf Geheimsitzung ein, der angenommen wurde. Die Sitzung wurde um 3110 Uhr aufgehoben. Um 34311 Uhr Abends wurde die öffentliche Sitzung wieder aufgenommen. Mehrere Abgeordneie beantragten die einfache Tagesordnung mit Rücksicht darauf, daß der Kriegsminister in der Geheimsitzung nicht das Wort genommen habe und sich nicht mehr auf der Bant der Regierung befinde. Der Abgeordnete Eynac schloß sich der einfachen Tagesordnung an, da diese Tagesordnung dem Sinne nach mit seiner beantragten übereinstimme, und forderte zum Beweis der einmütigen Geschlossenheit zwischen den Kammermitgliedern und der Regierung die Annahme der einfachen Tagesordnung. Hierauf wurde die einfache Tagesordnung einstimmig ange⸗ nommen und die Sitzung geschlossen.

Laut „Expreß de Lyon“ brachte der Finanzminister Ribot in der Kammer einen Antrag auf Eröffnung eines Nachtrags kredits von 20 500 000 Franes für 1917 ein, um den Zivilangestellten des Staates Teuerungszulagen auszahlen zu önnen, und ferner einen Antrag, betreffend einen Nachtrags⸗ kredit für die Eisenbahner, dessen Höhe noch unbekannt ist.

Aus dem Bericht, den Peret als Mitglied des Budget⸗ ausschusses der Kammer zu den neuen Kreditforderungen aus⸗ gearbeitet hat, geht dem „Temps“ zufolge hervor, daß die Ge⸗ samtausgaben vom Kriegsausbruch bis Ende Juni ein⸗ schließlich 3,8 Milliarden Anleihen an Verbündete rund 87 Milliarden betragen. Der Budgetausschuß schließt sich der Forderung Ribots an, daß Frankreich sparen müsse, richtet aber die Aufforderung in allererster Linie an die Regierung selbst. Es sei bedauerlich daß die Landesproduktion nicht mehr gefördert und mit den Einschränkungen des Verbrauchs zu lange gewartet worden sei. Am Vorabend entscheidender Ereignisse dürfe man die Stimmung des Landes nicht herabdrücken. Nach Schätzung Perets stehen der Regierung seit Kriegsausbruch bis Ende Juni 73,5 Milliarden zur Verfügung, von denen Ende Februar 64,4 realisiert waren. Der Betrag umfaßt an Hauptposten 12,1 Milliarden Steuern, 18,5 Schatzscheine für Landesver⸗ teidigung, 21,7 Kriegsanleihen, 5,9 in England untergebrachte Schatzscheine, 2 Vorschüsse der Bank von Frankreich. Von den Schatzscheinen seien Ende Februar 14,5 Milliarden im Umlauf gewesen.

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ ist der Kriegsminister Liautey infolge der Ereignisse in der Kammer von seinem Amte zurückgetreten.

Im Verlauf des gestrigen Ministerrats teilte der Minister⸗ präsident Briand den Rücktritt des Kriegsministers

Lyautey mit und legte dem Präfidenten Poincaré ein Dekret

zur Unterschrift vor, das dem Admiral Lacaze interimistisch das Kriegsministerium anvertraut. Heute früh findet ein neuer Ministerrat statt, der sich mit der durch den Rücktritt Lnauteys geschaffenen Lage befassen wird.

111“”“

Nach Mitteilungen der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ haben sich die Dumaabgeordneten Pepelajem und Taskin gestern auf Befehl des Exekutivkomitees nach Kron⸗ stadt begeben, dessen Garnison sich zur Verfügung des Komitees gestellt hat. Pepelajew wurde zum Kom⸗ mandanten von Kronstadt ernannt.

Die Stadtverwaltungen von Moskau, Kasan, Charkow und Odessa haben der „Frankfurter Zeitung“ zufolge telegraphisch ihren Anschluß an den Petersburger Wohl⸗ fahrtsausschuß erklärt und sich als Ausschüsse der inneren Befreiung Rußlands konstituiert. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, kam es in Moskau aus Anlaß der Revolution zu großen Freudenkundgebungen. Dort hat sich ein Militär⸗ komitee konstituiert, um mit Unterstützung einer Artillerie⸗ brigade, fünf Infunterteregimenter und Tausender von Miliz⸗ truppen die Ordnung aufrechtzuerhalten. Der Militärkommandant

von Moskau sowie mehrere tausend Gendarmen und Polizei⸗

beamte sind verhaftet worden. Die politischen Gefangenen wurden freigelassen.

Während non russischer Seite neuere Nachrichten nicht vorliegen, meldet das „Reutersche Bureau“, daß die Revolutionäre eine provisorische Regierung ein⸗ gesetzt hätten und Rodzianko im Namen des Militär⸗ komitees der Duma an die Marine⸗ und Armee⸗ kommandanten aller Fronten ein Manifest gesandt habe, in dem er sie bittet, ruhig zu bleiben, aber den Kampf gegen den Feind fortzusetzen, während das Komitee den Frieden im Innern aufrecht erhält.

Die Arbeiterführer der Duma haben an die Arbeiter verschiedene Aufrufe gerichtet, in dem sie sie auffordern, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Arbeit wieder aufzu⸗ nehmen, damit die Kämpfer an der Front den Kampf fort⸗ setzen könnten. 8 Italien.

In der vargestrigen Sitzung der Deputiertenkammer exwiderte der Verkehrsminister Arlotta auf die vor einigen Tagen von dem Abgeordueten Crespi gemachten Angriffe wegen der Schiffsfrachten und des Schiffsraums. nüst den Verlauf der Sitzung berichtet „W. T. B.“, wie olgt:

gder Minister Axlotta erklänte, bereits im vergangenen Oktober sei die Getreidefrage für Italten plötzlich sehr beunruhigend geworden, sodaß ein gut Teil der Schiffe, die eigentlich füär den Kohlentransport bestimmt waren, für die Getretdezuuhr hätten verwendet werden müssen. Gleichzeitig bätte der Kahfentransport infolge der dringend notwendigen Einfuhr von Merallen weiter eingeschränkt werden müssen. Bezüglich der Ablehnung des Mietsvertrags für Eschiffe zur Baumwollzufuhr, weswegen er von ECrespi vor einigen Tagen per⸗ sönlich anpeltissen worden war, erklörte Arlorta schließlich, daß der Vorschlag nicht nut von ihm, sondein auch ven fünf anderen Ministern verworfen worden set. Im An⸗ schlub daran kam es zu einem länzzeren Wortwechfel zwischen Arlotta und Erespt, der von Uaemenden Zweschenrusen, besonders von den

1Sozialiftenbäͤnken aus, hegleitet war.

Schließlich erg er präsident Boselli unter allgemeiece Aufmerhsamkleit das Wort und hat die Kammer, die unangenehme Gärkerung scsort cnzustellen. Die polizische Sette der Frage könne einfach darauf zurückgeführt werden. ob die Regierung recht oder umreecht gchandelt habe, als sie den Bor⸗ schlag Crespis nicht angennmmen habe. Dies sei der Haupspunkt, auf den die Kammer klar und deutlich durch eine politische Ab⸗ stimmung antworten müsse, der die Reglerung die Bedeutung einer Vertrauensfrage beimesse.

Darauf wurde die Sitzung auf kurze Zeit vertagt. Bei Wiederaufnahme der Sitzung erklärte der Präsident, daß na der Geschäftsordnung zur Sache vorliegende Anträne an sine Kommisston verwiesen werden müßten. Auf diese Weise wurde die politische Abstimmung vermieden. Ver Kammer lagen zwei Vorschläge auf Untersuchung des Vorgehens der Regierung in der strittigen Frage vor. Einer war von Eugenio Chiesa eingebracht, der vor Aufhebung der Sitzung erklärte, die Kammer müsse volles Recht haben, zur Sache die volle Wahr heit zu erfahren.

ʒSchweden.

Zwischen Schweden und Rußland ist ein Handels⸗ abkommen getroffen worden. Wie die „Nationaltidende“ he⸗ richtet, erbält Schweden danach 40 000 Sack Kaffee, die zurzeit für russische Rechnung in Schweden lagern, und gibt die Er⸗ laubnis zur Ausfuhr nach Rußland für die gleiche Menge. Schweden erhält ferner aus Rußland Mineralöl und Kleesamen und verpflichtet sich, die Waren nicht an Rußlands Feinde weiter auszuführen. Ueber die Zugeständnisse Schwedens ver⸗ lautet weder in der schwedischen noch in der russischen Presse etwas. Die letztere nennt jedoch das Abkommen für beide

Parteien befriedigend.

Norwegen. Einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge ist 1900

arbeitslosen norwegischen Seeleuten in England die

Ausreise von den englischen Behörden verweigert.

Türkei. Auf Grund eines der Kammer unterbreiteten Gesetz⸗ entwurfs wird im Kriegsministerium ein Kriegseisenbahn⸗ amt errichtet, dem der Betrieb der hisher dem Pakuf⸗ ministerium unterstehenden Hedschasbahn sowie aller französischen und englischen Gesellschaften angehörenden Eisenbahnen, Straßen⸗ bahnen und Hafenanlagen in Syrien und im Wilajet Smyrna anvertraut wird, die seit Kriegsheginn van der Regierung beschlagnahmt waren und nunmehr angekauft werden sollen.

Amerika.

Der „Associated Preß“ zufolge hat die vom amerikani⸗ schen Staatsdepartement den fremden Regierungen über⸗ sandte Mitteilung über die Bewaffnung der amerikani⸗ schen Handelsschiffe folgenden Wortlaut:

„Im Hinblick auf die Bekanntmachung der Kaiserlich deutschen Regierung vom 31. Januar 1917, daß alle Schiffe mit Emschluß derjenigen der Neutralen, die in bestimmten Zonen der hohen See angetroffen werden, versenkt werden würden, ohne Vorsorge für die Sicherhett der an Bord befindlichen Persfonen zu treffen und ohne Uwersuchung anzustellen, bat die Regierung der Vereinigzen Staaten beschlossen, auf alle amerikanischen Handelsschiffe, die durch die ge⸗ sverrten Gebiete fahren, eine bewaffnete Wache zu verbringen, zum Schutze der Schiffe und des nebens der an Bord befindlichen Personen.“

Weiter meldet die „Associated Preß“, ab andere neutrale Regierungen bewaffnete amerikanische Schiffe in ihren Häfen zulassen wollen, sei eine Frage, die sie entscheiden müßten es werde aber in Wafhington nicht erwartet, daß Ein⸗ wendungen erhoben werden würden. Holland sei der einzige Neutrale, der seine Häfen bewaffneten Handelsschiffen ver⸗ schlossen hat. Die Beamten des Staatsdepartements hätten keine Aufklärung darüber geben wollen, ob alle amerikanischen Schiffe Waffen haben müßten, oder ob sie ohne Waffen fahren könnten, wenn sie dies wünschten. Vorher habe das Marine⸗ departement gleichfalls verweigert, Richtlinien hierüber an⸗ zugeben.

Asien.

Der chinesische Minister des Aeußern hat den Ge⸗ sandten der Verbündeten in Peking der „Agence Havas“ u⸗ folge mitgeteilt, daß die Regierung dem deutschen Ge⸗ sandten, dem Personal der Gesandtschaft und den deutschen Konfuln in China die Pässe zugestellt habe.

Wie „W. T. B.“ meldet, hat das Marineamt in Washington die Mitteilung erhalten, daß die in Schanghai liegenden deutschen Handelsschiffe mit Beschlag belegt und die Besatzungen unter Bewachung an Land gebracht worden seien. Reuter erfährt, daß die Zahl der Schiffe dreizehn beträgt mit einem Gehalt von insgesamt 35 000 t.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 15. März, Abends. (W. T. B.) Vom Westen und Osten ist nichts Befonde

Großes Hauptquartier, 16. März. (W.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Keine größeren Kampfhandlungen.

Im Ancre⸗Gebiet, beiderseits der Somme und zwischen Avre und Oise Vorfeldgefechte, bei denen Gefangene gebracht wurden.

Auch bei Arras, in den Argonnen, auf dem Ostufer der Maas, bei der Chambrettes Fe. und im Walhe von Apremont sowie nördlich des Rhein —-Marne⸗Kanals gelang es unseren Stoßtrupps, 4 Offiziere, über 50 Manm und einige Maschinengewehre aus den feindlichen Gräben zu holen.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei neu einsetzendem Frostwetter nichts von Bedeutung.

Mazedonische Front.

Stiarke französische Kräfte griffen tagsuher wiederhal unsere Stellungen nordwestlich vnd n von Monastir m. Westlich von Nizopole drang der Feind in gerimge Breite in den vordersten Graben, im übrigen scheiterten die durch heftige Feuerwellen eingeleiteten Angriffe an der vortreff lichen Haltung der Grabenbesatzung und im wirkungsvollen Abwehrfeuer der Artillerie. 1“