1917 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Koönigs ist der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin Professor Dr. Paul M. Meyer zum ordentlichen Honorarprofessor in der juristischen Fakultät derselben Universität sowie 8 der bisherige außerordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin Geheime Medizinalrat Dr. Hans Virchow, Erster Prosektor am Anatomischen Institut, der bisherige außerordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Bonn vr. Friedrich Heiderich, Abteilungsvorsteher und Erster Prosektor am Anatomischen Institut, der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fatultät der Universität in Bonn Professor Dr. Eduard Firmenich⸗Richartz und der bieherige Privat⸗ dozent in der philosophischen Fakultät der Universität zu Göttingen Professor Dr. Hugo Willrich zu ordentlichen Honorarprofessoren Fakultäten ernannt worden.

in den angegebenen

betreffend Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über Sicherstellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer vom 7. Jult 1915 (Gesetzsamml. S. 111). Vom 4. März 1917. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: 8 Einziger Paragraph. Die Geltungsdauer der Verordnung, betreffend Sicher⸗ stellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer, vom 7. Juli 1915 (Gesetzsamml. S. 111) wird auf das Jahr 1917 erstreckt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift ind beigedrucktem Königlichen Iasiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. März 1917.

(Siegel) Wilhelm. von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Frhr. von Schorlemer.

Lentze. von Loebell. Helfferich. von Stein. . (SGraf von Roedern.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Herstellung einer ein gleisigen Staatseisenbahn von Wornmnditt nach Schlobitten sowie des zweiten Gleises auf mehreren

Staatseisenbahnstrecken. 1

Vom 2. März 1917.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteianungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) n der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetz⸗

amml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsver⸗ fahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Her⸗ stellung einer eingleisigen Staatseisenbahn von Wormditt nach Schlobitten sowie des zweiten Gleises auf folgenden Staatsbahn⸗ strecken Anwendung findet:

von Rastenburg über Angerburg nach Goldap und weiter über

Butlkuhnen— Blindgallen nach Süittkehmen;

von Bartenstein nach Korschen einschließlich einer unmittel⸗

baren Glei verbindung von Korschen an die Bahn Barten⸗

stein- Heilsberg; von Pogegen vach Laugszargen und von Ciersk über Schmentau nach Riesenburg.

Zur Ausführung der vorbezeichneten Staatsbahnstrecken ist das Recht zur Entziehung und dauernden Beschrankung des Grundeigentums verliehen worden:

für die Eisenbahnlinie Wormditt— Schlobitten durch Aller⸗

8 höchsten Erlaß vom 14. Juli 1914 (Gesetzsamml. S. 151);

für die Eisenbahnlinte Rastenburg Angerburg durch Aller⸗

höchsten Erlaß vom 23. Mat 1898 (Gesetzsamml. S. 99);

für die Eisenbahnlinte Angerburg- Goldap durch Alerhöchsten Erlaß vom 17. Aprtl 1895 (Gesetzsamml. S. 151);

für die Eisenbahnlinie Goldap Buttkuhnen— Blindgallen durch

1 Allerhöchsten Erlaß vom 30. Jult 1912 (Gesetzsamml. S 204);

für die Eisenbahnlinie Blindgallen- Sezittkehmen durch Aler-

höchsten Erlaß vom 5 Jutt 1913 (Gesetzsamml S. 363);

für die Eisenbahnlinte Bartenstein- Korschen durch Allerhöchste Kenzessions⸗ und Bestätigungsurkunde für die Ostpreußische EE“ vom 2. November 1863 (Gesetzsamml. für die Eisenbahnlinie Pogegen Laugszargen durch Allerhöchsten

Erlaß vom 6. Junt 1900 (Gesetzsamml. S. 151);

für die Eisenbahnlinse Czerek.- Schmentau —Ritsenburg durch Allerhöchsten Erlaß vom 8. Jult 1916 (Gesetzsamml. S. 1 3) den 2. März 1917. Das Staatsministerium. 8

von Breitenbach. Beseler. Sydow. on Trott zu Solz. Frhr. von Schorlemer. Lentze. von Loebell. Helfferich. Graf von Roedern.

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18 Berlin,

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 17. März 1917.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, nachher hielt der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen eine Sitzung ab. 8

Ein nicht geringer Teil der englischen Handelsflotte, nicht weniger als 63 Prozent, ist in diesem Kriege seiner eigentlichen Bestimmung entzogen worden und wird für die Zwecke von Heer und Flotte verwendet. Die Mannschaften solcher Schiffe, obwohl im Marinedienst stehend, tragen keine Uniformen, sind aber durch besondere Abzeichen ausage⸗

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ausgestellt, vermöge deren der Inhaber vom Heeresdienst een bleibt, solange er im Marinedienst beschäftigt ist. Die Abzeichen müssen aber zurückgegeben werden, wenn der Mann ausscheidet oder wenn sein Schiff nicht länger im Dienst der Marine ist. Solange aber das Schiff zur Verfügung der Admiralität steht, ist die Mannschaft der an Bord von Kriegs⸗ schiffen geltenden Mannszucht unterworfen und die Abzeichen vertreten gewissermaßen die Uniform.

In der Anweisung über die Ausgabe und den Gebrauch der Abzeichen, die von einem unserer U⸗Boote einem englischen Dampfer abgenommen wurde, findet sich nun, wie „W. T. B. mitteilt, folgende Stelle: „Die Abzeichen dürfen nicht ge⸗ tragen werden, wenn das Schiff in neutrale Gewässer oder Häfen gelangt, und der Kapitän muß sie dann einsammeln und verwahrt halten, bis das Schiff wieder abfährt.“ In Wirk⸗ lichkeit sind Schiff und Mannschaft Bestandteile der Kriegs⸗ marine. In neutralen Häfen aber geben sie sich den Anschein, harmlose Mitglieder der Handelsflotte zu sein, um die Vorteile zu genießen, die Handelsschiffen gegen⸗ über Kriegsschiffen in Kriegszeiten zukommen. Mit vollem Recht hat Holland dem bewaffneten englischen Handels⸗ dampfer „Princeß Melita“ das Einlaufen in den Nieuwe Waterweg verweigert, bis er sein Geschütz mit der Lafette über Bord geworfen hatte, weil bewaffnete Handelsdampfer Kriegs⸗ schiffen gleichzustellen sind. Handelsdampfer unter den Befehlen der englischen Admiralität sind nicht minder als Kriegsschiffe anzusehen und das Ablegen der Kriegsdienstabzeichen während eines Aufenthalts in neutralen Gewässern und Häfen mutet an wie das Benehmen von Franktireurs, die bald mit der Büchse auf der Lauer liegen, bald sich als friedlicher Bürger ausgeben, die niemand ein Leid antun können.

Nach § 2 der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und In⸗ habern des Anstellungsscheins sind die mittleren, Kanzlei⸗ und Unterbeamtenstellen bei Kommunen und Kommunalverbänden, die weniger als 3000 Einwohner haben. für Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins nicht vorgesehen.

Infolge des Krieges, insbesondere mit Rücksicht auf seine lange Dauer, wird die Zahl der zur Versorgung der Kriegs⸗ beschädigten zur Verfügung stehenden Stellen nicht ausreichen. Wie „W. T. B.“ mitteilt, soll daher eine Vermehrung dieser Stellen dadurch erzielt werden, daß die Anstellungs⸗ grundsätze in Zukunft bei der Besetzung der mittleren, Kanzlei⸗ und Unterbeamtenstellen in sämtlichen Kommunen und Kom⸗ munalverbänden mit mindestens 1000 Einwohnern Anwendung zu finden haben. Die hinzutretenden Stellen der Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern werden in der Hauptsache den Inhabern des Anstellungsscheins für den Unterbeamten⸗ dienst zugute kommen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1917 ab wird ein im preußischen Finanzministerium herausgegebenes Finanz⸗ Ministerial⸗Blatt erscheinen, das durch die Post, den Buch⸗ handel und durch R. von Deckers Verlag, Berlin SW. 19, Jerusalemer Straße 56, zum Preise von jährlich 12 zu beziehen ist. Es ist dazu bestimmt, in seinem amtlichen Teil die nachgeordneten Behörden und Beamten und die sonst in Betracht kommenden Stellen 1 persönliche Angelegenheiten, wichsigere allgemeine Bestimmumngen sorbie über Anordnunagen und Entscheidungen aus dem gesamten Geschäftsbereiche der Finanz⸗, Steuer⸗ und Zollverwaltung zu unterrichten. Im nichtamtlichen Teile werden neben Mitteilungen, die für die Beamtenschaft und die sonstigen Leser von Wert sind, gelegent⸗ lich auch Tagesfragen behandelt werden.

—— 1 ““

Das Oberkommando in den Marken hat unter dem 16. d. M. (Sekt. O Nr. 165 241) eine Bekanntmachung er⸗ lassen, in der den Verarbeitern von Tuchen zur Her⸗ stellung von Bekleidungsstücken für Offiziere, Beamte der Heeresverwallung und solche Unteroffiziere, die ihre Uniformen aus eigenen Mitteln beschaffen müssen, eine bis zum 25. d. M. einzureichende Meldung über ihren Durchschnittsverbrauch und ihren Bestand an derartigen Tuchen sowie über die dafür gezahlten Er⸗ werbspreise vorgeschrieben wird. Die Bekanntmachung trifft daneben noch nähere Bestimmungen über die Ausgabe von Tuchen der bezeichneten Art durch die Kriegs⸗ und Reservebekleidungsämter sowie über die Ver⸗ pflichtungen, deren Uebernahme von den Verarbeitern vor der Ausgabe solcher Tuche in Zukunft gefordert wird. Die Bekanntmachung wird im vollen Wortlaut in den Regierungs⸗Amtsblättern veröffentlicht. Außerdem sind Abdrücke davon beim Oberkommando in den Marken, Kriegs⸗ Rohstoff⸗Stelle, Berlin W. 10 (Viktoriastraße 25), zu erhalten; ebenda werden auch die Formulare für die von den Ver⸗ arbeitern auszufüllenden Melde⸗ und Verpflichtungsscheine aus⸗ gegeben (Dienststunden 8 bis 4). Den Interessenten ist an⸗ zuraten, sich umgehend genaue Kenntnis von den für sie wichtigen Bestimmungen zu verschaffen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg ist gestern morgen in Wien eingetroffen, um Seiner Majestät dem Kaiser seine Aufwartung zu machen und dem Minister des Aeußern Grafen Czernin sowie dem Ministerpräsidenten Grafen Clam⸗Martinic einen Gegenbesuch abzustatten.

Eine Verordnung der ungarischen Regierung verfügt die Wiedereinführung der Sommerzeitrechnung vom 16. April bis 17. September 1917. Die neue Zeit⸗ rechnung beginnt am 16. April, 2 Uhr Morgens, und endet am 17. September um 3 Uhr Morgens. 8

Großbritannien und Irland. Im Unterhause gab der Finanzminister Bonar, Lamw am Ende der Sitzung in Beantwortung einer Anfrage betreffs der Abdankung des Kaisers von Rußland und der Ernennung des Großfürsten Michael zum Regenten, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, folgende Erklärung ab: Von der hritischen Botschaft in St. Petersburg sei ein Tele⸗ gramm eingelaufen, das festtelle, daß die frühere Meldung vnon der

Ahdankung des Zaren vnd der Ernennug des Grotzfürsten Micharl zum R. genten nicht ganz geraa zu sein scheine. Die Abdantang d

zum Regenten zufrieden zu geben. General Belajew erklärte jedoch, er könne seinen Soldateneid

Zaren und die Ernennung des Regenten seien noch nicht ausgeführ worden, obwohl das Exekutidkomttee einen dabingehenden Beschlu⸗ gefaßt habe. Ferner teilte Bouar Law mit, er habe ein weltere, Telegramm erhalten, wonach der Aufenthaltsort des Zaren un. bekannt sei. . 8 Im Laufe der Sitzung fragte der Unionist Hunt, ob die niederländische Regierung sich weigere, einem britischen Handels⸗ schiff die Benutzung holländischer Häfen in der gewöhnlichen Weise zu gestatten, wenn das Schiff mit einem Geschütz gegen U⸗Bootsangriffe bewaffnet sei. Lord Robert Cecil antworiete bejahend und fügte hinzu, daß die britische Regierung mit der niederländischen über den Gegenstand verhandle.

Der Erste Lord der Admiralilät Carson äußerte sich wie „Aftenposten“ meldet, im Aldwynklub über Englands Lage bezüglich der Zufuhren von Lebensmitteln auf dem Seewege sehr ernst und sagte:

Die deutschen U.Bogote hätten allein im Februar eine halbe Million Tonnen versenkt. Selbst wenn die Deutschen ihr Ve⸗ nichtungswerk nicht in dem gleichen Maßstabe fortsetzen könnten würden weitere Einfuhreinschränkungen nötig werden. Seine Auf⸗ fassung der Lage sei keineswegs pessimistisch, er wolle nur dem Nolte die Wahrheit sagen, damtt es sich seine eigene Meinung bilden

Frankreich.

Dem „Journal des Débats“ zufolge hat Frankre während des Krieges 2,5 Milliarden Gold an die Be von England gelangen lassen, während Rußland, Ita und England ihrerseits zusammen nur den gleichen Bet überwiesen haben. Das genannte Journal fordert, daß Verbündeten gleichmäßig den gesamten Goldbestand zusamn werfen und jeder Stagt je nach Beteiligung für seine G ausgaben einstehe. Ferner sollten die Vereinigten Stac von Amerika den Verbündeten neuen Kredit gewähren, schließlich solle England seinerseits Frankreich einen Kredit öffnen zur Regelung der Zahlungen für englische Kohle andere englische Erzeugnisse.

Die Regierung fordert obiger Quelle zufolge einen Kredit von zwei Millionen für Prämien bei Kaperun oder rechtmäßig festgestellter Zerstörung deutsch U⸗Boote.

Rußland.

Die Revolution wurde nach Meldungen der „Times“ am Donnerstag voriger Woche mit Straßenkundgebungen ein⸗ geleitet, die die Behörden nicht zu unterdrücken vermochten. Am Freitag und Sonnabend kam es zu Straßenkämpfen, die sich om Sonntag wiederholten und einen viel größeren Umfang annahmen, als an den vorhergehenden Tagen. Das schöne Wetter hatte die Bevölkerung aus den Häusern gelockt, und die vergeblichen Versuche, die Straßen freizuhalten, scheinen zu den ersten Befehlen geführt zu haben, auf die Menge zu feuern. Am Montag früh wurden alle Brücken über die Newa für den Verkehrgeschlossen, und es hieß, daß am Nordufer des Flusses Unruhen ausgebrochen seien. Am Dienskaͤg war der Straßenkampf in vollem Gange. Panzerauto⸗ mobile, die alle in den Händen der Revolutionäre zu sein schienen, wechselten Schüsse mit Maschinengewehren, die von regierungs⸗ treuen Truppen bedient wurden. Das Passieren der Straßen wa mit Lebensgefahr verbunden. boten sich freiwillig Journalisten und Setzer an, um ein täg⸗ liches Nachrichtenblatt herauszugeben, das die Bevölkerung üver die Vorfälle auf dem Laufenden halten sollte. Die erste revolutionäre Zeitung erschien am Montag abend.

die Lebensmittelfrage zu beraten, und alle Mitalieder, die das Taurische Palais erreichen konnten, waren beisammen. Es gingen Gerüchte um, daß Protopopow zurückgetreten sei und daß die Bestätigung davon am nächsten Tage nach der Rück⸗ kehr des Kaisers zu erwarten stünde. Am Montag früh wurde

Drei Garderegimenter und verschiedene Linienregimenter hatten sich den Abgeordneten angeschlossen. Das Arsenal war durch auf⸗ ständische Truppen besetzt und Maschinengewehre, Gewehre und Munition waren unter das Volk verteilt worden. Später hatten die Führer der Duma eine Konferenz mit den Abgeordneten. Die aufständischen Truppen, deren Zahl auf 30 000 angegeben wird, hatten beschlossen, ein Komitee von zwölf Mir gliedern des fortschrittlichen Blocks und der Sozialisten zu wählen. Die Aufgabe dieses Komitees sollte hauptsächlich sein, die Fühlung zwischen Volk und Heer herzustellen. Der Präsident der Duma Rodzianko telegraphierte an den Keaiser, daß allgemein eine neue Regierung gefordert werde, daß diese Forderung sofort erfüllt werden müßte und daß die Verantwortung für einen weiteren Aufschub dem Souverän zufallen würde. Abschriften dieses Telegramms wurden an die kommandierenden Generale an der Front ge⸗ sandt. Die aufständischen Soldaten besetzten die Gerichts⸗ gebäude und plünderten das Ministerium des Innern und die Bureaus des Stadtkommandanten. Früh Morgens wurden die Gefüngnisse genommen und alle Gefangenen freigelassen. Der reaktionäre Präsident der Ersten Kammer wurde auf Be⸗ sehl des Komitees fesgenommen, weil er sich weigerte, die Erste Kammer einzuberufen. Nach den letzten Berichten haben sich die sozialistischen Mitglieder des Komitees von diesem los⸗ gesagt, weil ihnen dessen Forderungen zu gemäßigt waren.

Als das Duma⸗Komitee auf das erste dringende Tele⸗ aramm keine Antwort von dem Zaren erhielt, ermächtigte es Rodzianko, eine letzte Warnung zu telegraphieren. Auch diese blieb unbeantwortet. Darauf beschloß das Haus nach einer langen Debatte, in deren Verlauf die Führer der Sozialisten ihre vollständige Zustimmung erklärten und ihren Austritt aus der Bewegung zurückzogen, eine provisorische Regierung zu bilden.

Der Ministerrat forderte Rodzianko auf, einer Sitzung im Mariapalast beizuwohnen. Hier fand er alle Minister bei⸗ sammen und teilte ihnen mit, die Duma habe in Uebereinstim⸗ mung mit dem Volk beschlossen, eine provisorische Regierung zu bilden, da sie kein anderes Mittel sehe, die Ordnung in der Haupt⸗ stadt wieder herzustellen, das Land vor Anarchie zu bewahren und Rußland in die Lage zu versetzen, bis zum Siege durch⸗ zuhalten. Die meisten Minister schienen bereit, sich zu ergeben und sich mit der Ernennung des Großfürsten Michael Der Kriegsminister

nicht brechen und er würde den er andere Befehle vom Zaren Rücktehr in das Taurische Palais beschloß die Dumakommission einstimmig, eine provisorische Regierung einzurichten, und befahl, die früheren Minister zu verhaften.

Kampf fortsetzen, bis erhielte. Nach Rodziankos

Inzwischen hatten mehr als hundert Offiziere ihre Dienste der 82 9 Abgeordnete Oberst Engel⸗

Die Druckereien streikten. E⸗h

Die Dumakommission hatte sich versammelt, um über

bekannt, daß die Duma auf zwei Monate vertagt werden solle.

hardt von der Garde, der 1 1 von St. Petersburg ernannt murde. Später kam eine Abopdnung der Offiziere des Preobrathenskij⸗Re⸗ aiments, um der Duma die Unterstützung der ganzen Preobrashenskij⸗Garde anzubieten. Somit hatten sich so gut wie alle Gardekorps und Reservebataillone der Duma angeschlossen. Sonntag abend begab sich der Minister des Innern Protopopow nach der Duma, um sich zu er⸗ geben. Der General Knorring, der sich weigerte, der Aufforderung der Duma zu folgen, und sich in seinem Hause mit dem Revolver verteidigte, wurde erschossen. Später ergab sich das Marineministerium. Der Präsident der Ersten Kammer, der Erzbischof Pitirim und Stürmer sind im Dumagebäude gefangen gesetzt. Die gesamte Garnison von St. Petersburg ist zu der provisorischen Regierung über⸗ gegangen. Der Post⸗, Telegraphen⸗ und Telephon⸗ verkehr ist unter der Kontrolle der provisorischen Regierung. 22 Mitglieder des Reichsrates, darunter Gutschkow und Fürst Trubetzkoj, richteten ein Telegramm an den Kaiser, worin sie die Umstände darlegten, die das Volk zur äußersten Verzweiflung getrieben und den Sturz der Regierung zur Folge gehabt hätten. Die Beibehaltung dieser alten Regierung würde einen vollständigen Umsturz von Gesetz und Recht, die Nieder lage im Kriege und das Ende der Dynastie bedeuten. Nur ein vollständiger Bruch mit der Vergangenheit, die sofortige Einberufung des Parlaments und die Ernennung von Mi⸗ nistern, die das Vertrauen der Nation genießen und in voller Uebereinstimmung mit der Duma regieren, könne Rettung ngen. 8 Ueber die Rolle, die die Arbeiterabgeordneten bei der Revolution spielten, meldet der „Times“⸗Korrespondent, daß die Beziehungen zwischen dem Exekutivkomitee der Duma, das die ganze Nation vertrete, und der Arbeitervertretung, die sich ausschließlich für Berufsinteressen einsetze, aber in einer Krise, wie diese, eine enorme Macht entwickeln könne, zu nicht geringer Besorgnis Anlaß gegeben habe. Die ge⸗ mäßigten Abgeordneten rechneten mit der Möglichkeit eines Konflikts zwischen der provisorischen Regierung und der Arbeiter⸗ vertretung und die Folgen eines solchen Konflikts hätten außer⸗ ordentlich schwer sein können. Glücklicherweise sei diese Gefahr, wenigstens vorläufig, dank dem Einfluß des Abgeordneten Kerenski abgewendet worden. Das von der Reichsduma eingesetzte Exekutivkomitee besteht aus folgenden Personen: dem Vorsitzenden der Reichs⸗ duma Rodzianko, dem Führer der sozialdemokratischen Reichs⸗ dumafraktion Tscheidse, dem Führer der Arbeitspartei Kerenskij, dem Kadettenführer Miljukow, dem Ange⸗ hörigen der Oktobristenfraktion Obersten Engelhardt, dem Vize⸗ präsidenten der Reichsduma, Kadetten Konowalow, dem Kosakenoffizier Karaulow, dem ersten Reichsdumasekretär Dimitrijukowo, dem zweiten Reichsdumasekretär Rschewskij, dem Oktobristenführer Schidlowskij, dem Kadetten Ne⸗ krassow, dem Führer der gemäßigten Oktobristen Fürsten Lwow und dem Führer der Linksnationalisten Schulgin. Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ veröffentlicht das Exekutivkomitee die folgende Liste des neuen nationalen Kabinetts: Fürst Lwom wird Ministerpräsident und Minister des Innern, Miljukow Minister des Aeußern, Kerenskij Justizminister, der Vize⸗ präsident der Reichsduma Uckrasow Verkehrsminister, Konowalow Mivister für Handel und Industrie der Pro⸗ fessor an der Universität Moskau Manuilomw Minister für üöffentlichen Unterricht, das Mitglied des Reichsrats und früherer Präsident der dritten Reichsduma sowie Präsident der ver⸗ einigten Ausschüsse der mobilisierten Jadustrie Gutschkomw Kriegs⸗ und interimistisch Marineminister, der Abgeordnete von St. Petersburg Schinagrew Ackerbauminister, der Ab geordnete von Kiew Terestchenko Finanzminister und der Abgeordnete von Kasan Godnow Staatskontrolleur. Die provisorische Regierung veröffentlicht folgende Proklamation: Mitbürger! Der provisorische Vollzugsausschuß der Reich duma hat, unterstützt von der Garnison und den Einwohnern der Hauptstadt, jetzt vollständig den schädlichen Einfluß der alten Regierung gebrochen, soraßer jetzt zur festen Organisation der ausführenden Macht schreiten kann. In diesem Augenblick ernennt der provisorische Ausschuß folgende Minister des ersten nationalen Kabinetts, deren frühere öffentliche und politische Tätigkeit ihnen das Vertraven des Landes sichert. (Hier folgen die oben gemeldeten Namen.) Die neue Regierung will ihre Politik auf folgen den Gꝛrundsätzen aufbauen: 1) Allgemeine unmsttelbare Amnestie für alle Personen, die Verbrechen politischer oder religiöser Natur begangen haben, darunter auch terroristische Handlungen, Militärrevolten und Verbrechen gegen die Landwirtschaftsgesetze. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Vereins⸗ und Versammlungsgfreiheit sowie Streikrecht mit Aus⸗ dehnung dieser Rechte auf die Militärpersonen innerhalb der Grenzen, die die militärischen und technischen Verhältnisse estatten. Fbfchea;fung aller aus sozialen, religiösen und nationalen

Gründen begründeten Einschränkungen.

Unmittelbare Vornahme von Vorbereitungen zur Einberufung einer konstitutionellen Versammlung, die auf dem allgemeinen Stimmrecht beruhend, eine Regierung ein⸗ richten und die Verfassung annehmen soll. 1 Die Polijeiinstitutton wird durch eine National⸗ milit mit gewählten Chefs, die der Leitung der Selbstver⸗ waltung unterstellt sind, ersetzt. 1

Die Kommunalwahlen finden auf Grund des allgemeinen

Wahlrechts statt. die an der revolutionären Bewegun 8. eters⸗

genommen haben, sollen nicht entwaffnet, sondern in St.

burg versammelt werden.

Abschaffung aller Einschränkungenfürdie Soldaten hinsichtlich der sozialen Rechte, die andere Mitbürger besitzen, doch nur unter der Bedingung einer strengen mnlitärischen Disziplin im aktiven Dienst. 1

Die provisorische Regierung legt Gewicht darauf, hinzuzufügen, daß sie nicht beabsichtigt, den Kriegszustand zu benutzen, um die Durch⸗ führung der oben genannten Reformen außzuschieben.

Eine Amsterdamer Presseagentur meldet, daß sich der Kaiser im Hauptquartier befindet. Die Kaiserin und der Großfürst⸗Thronfolger Alexei sind in Kraßnoje⸗Sselo. Letzterer ist nach einer Meldung des „Schwedischen Tele⸗ graphenbureaus“ zum Kaiser ausgerufen worden. Der Großfürst Michael werde bis zur Mündigkeitserklärung des Kaisers die Regentschaft führen. Entgegen dieser Meldung und den Mitteilungen Bonar Laws im enalischen Unterhause verbreitet das „Reutersche Bureau“ ein Petersburger Tele⸗ gramm vom 16. März, wonach der Kaiser zu⸗ gunsten des Groß fürsten Michagel abgedankt und seinen Tron⸗ rechten entsagt habe. Das Oberkommando über die Armeen

jetzt zum Kommandanien

im Felde habe der Kaiser dem Großfürsten Nikolaus

Die Deputiertenkammer erörterte gestern die Inter⸗ pellationen über die Wirtschaftspolitik der Regte⸗ rung. Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, gab der Minister des Aeußern Sonnino folgende Erklärung ab:

Um sogleich der Erwarjung der Kommer zu entsprechen, deren Aufmerksamkeit in diesem Augendlick besonders auf die großen Ereig⸗ nisse in Rußland gerichtet sein muß, beeile ich mich, zu erklären, daß nach den aus allen Quellen bieher eingelaufenen Nachrichten die ganze Bewegung, die sich in den letzten Tagen in Petersburg und Moskau entwickelt hat, im Hinblick auf den Krieg nicht auf ein Nachlassen, sondern auf eine immer stärkere Fortsetzung der militärischen Operationen gerichtet ist. Die Recierung bat gestern durch die Presse die bisher gemeldeten Einzelheiten mit⸗ geteilt. Ich kann dem heute nichts hinzufügen, noch könnte ich auf irgendeine Frage über diesen Gegenstand antworten. Wir koͤnnen und dürfen uns nicht unter irgendwelcher Form in die Fragen ein⸗ mischen, die sich auf die innere Verfassung des verbündeten Reichs benehen, noch in die Streitigkeiten seiner nationalen Parteten. Ich bitte die Kammer, gerade im Jateresse der großen Ziele, die ihr be⸗ sonders am Herzen liegen, sich jeder mittelbaren oder unmittelbaren Kundgebung sorgfällig zu enthalten, die sich nicht in dem einfachen und beißen Wunsche zusammenfassen läßt, daß das große verhündete Reich, dem heute eine so große Mission für den Triumph der Ge⸗ rechtigkeit und der Zioilisation der Welt zufällt, basd seinen völligen inneren Frieden wiedersinde in der einmütigen Absicht, mit allen Kräften den gemeinsamen Feind an der Grenze zu

lagen.

8 Si. Ereignisse folgen sich schnell in diesen Kriegezeiten. Der hinterlistige, von Deutschland und seinen Verbündeten im ver⸗ gangenen Dezember gemachte Friedensvorschlag ist Gegenstand der Prüfung der Kammer während ihrer letzten Sitzungs⸗ periode gewesen. Dann kam die Note Wilsons vom 18. Dezember, die, sicherlich erfült von einem bohen Gefühl der Menschenliebe, jede der beiden kriegführer den Gruppen aufforderte, die Bedingungen zu formultieren, unter denen sie Frieden geschlossen hätt n. Die Mittelmächte antworteten sofort auf die amerikanische Mitteilung. ohne indessen eine Bedingung zu nennen, und indem sie nur auf ihrem ersten Vorschlag einer Zasammenkunft der Kriegführenden be⸗ standen, auf der man darüͤber beraten sollte. Die verbündeten Regierungen brachten am 30. Dezember durch Vermittlung der interessierien neutralen Regierungen ihre gemelnsame Antwort auf den Vorschlag der Mittelmächte vom 12. Dezember zur Kenntnis, der allein darauf abzielte, in der öffentlichen Meinung unserer im Krtege befind⸗ lichen Länder Zwietracht hervorzurufen und die der neutralen zu ver⸗ witren, während er versuchte, den öffenrlichen Geist in Deutschland und bei seinen Verbündeten zu stärken. Am 12. Januar antworteten Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn durch Vermittlung der neutralen Regierungen auf unsere gemeinsame Mitteilung durch eine Note, deren springender Punkt immer das Fehlen jeder genauen Angabe der Friedensbedingungen ist. Denn von den Behauptungen braucht man gar nicht zu sprechen, welche die geschichtlich gewordene Tatsache des von den Mittelmächten 1914 willkürlich unternommenen Angriffes ent⸗ stellen sollen. Dann kam die wicht’ge Botschaft Wilsons vom 22. Januar an den amerikanischen Senat, in der der Präsident seime Gedarken über die zukünstigen irternationalen Re⸗ gelungen zum Schutze der Menschheit gegen neues Kriegs⸗ unglück auseinandersetzte. Der Präsident erkannte an, daß man dies alles nicht einmal teilweise erreichen kann, wenn die Friedens⸗ bedingungen, die dem gegenwättigen Kampf ein Ende machen, nicht den edlen Forderungen der Billigkeit, der Zwilisation und der Achtung vor den Nationalitäten und den kleinen Staaten Genüge leisten, Forderungen, die übriger s schen in der Antwort der Verbündeten auf die erste Note skizziert waren. Aber Wilson erklärt nicht, wie man all das erreichen könne. Was seine Hypothese ein 8 Friedens ohne Sieg anbetrifft, so wäre sie gleichbedeutend mit der Verleugnung der Ursprünge dieses Krieges und mit einer Verkenaung der von Jtalien und seinen Verbündeten verkündeten Ziele, und hier ist es am Platze, wieder einmal zu bekräfrigen, daß Italien kein Ziel der Vorherr⸗ schaft oder der Unterd ückung verfolat, sondern daß es durch die Tapferteit seiner Kinder für die Befreiung seiner fremdem Joche unterworsenen Landsleute kämpft sowie für die Erokerung seiner von der Natur geleichneten Grenzen, für die rechtmäßige Sicherheit seiner Küsten im Adrtatischen Meer und für die Wahrung seiner Lebens⸗ interessen im Mittelmeer.

Am 31. Januar veröffentlichte Deutschland zusammen mit Oesterreich⸗Ungarn die Ertlärung der Blockade gegen Groß⸗ britannten, Frankreich und Italien sowie im östlichen Mittelmeer. Diese sogenannte Blockade ist gesetzwidrig in Hinsicht auf die vom Völkerrecht fest⸗ gesetzten Regeln, die als notwendige Bedingung fordern, daß sie vor allem effektiv sei, außerdem durch das gewählte Werkzeug, nämlich Unterseekrieg bis aufs äußerste. Der Beschluß der Mittelmächte ist ein neuer Beweis der Barbaret ihrer Methoden, aber die Ver⸗ bündeten sind entschlossen, dieser neuen Drohung entgegenzutreten; auf der Londoner Marinekonferenz hat man sie vorausgesehen und Vor⸗ kehrungen dagegen getroffen. Der Unterseebootkrieg wird neue Verbrechen gegenüber unschuldisen Opfern bewirken, aber nicht sein Ziel erreichen, den Handel der Verbündeten zum Stillstand zu bringen. Das Völterrecht hat bisber unter bestimmten Umständen ein Recht der Auf⸗ bringung gestattet, aber niemals die blinde Vernichtung von Menschen⸗ leben und Cigentum. Die Neuheit der Untersebostwaffe kann eine weitherzigene Bestimmung der Bedinagungen rechtfertigen, die für eine effektive Blokade zur See notwendig sind, sie kann aber teineswegs ein Recht oder eine Rechtfertigung abgeben, ohne Rücksicht auf Abnangsort oder Bestimmungsolt zu vernichten und zu morden, gleichviel, ob es sich um Neuttrale oder Kriegführende, Bewaffnete oder Nicht⸗ bewaffnete handelt und ohne Unterschied des Geschlechts und Alters. Dies alles führt uns wieder in die grausamsten Zeiten des wilden und prähistorischen Menschen zurück. Die Tatsache, daß ein Staat sich ein solches Recht anmaßt, willkürlich alle schon von idm selbst ge⸗ nehmigten und proklamterten Gesetze und Regeln zu verletzen, dreht die Menschheit mit einem Schlage um mehrere Jahrhunderte auf dem Wege der Zövoilisation zurückzuwerfen, indem sie jeden moralischen Glauben gefäh det und für die Zukunft die praktische Löfung des Problems der Garantien für das Völkerrecht und der Befestigung der Grundlagen jeglichen moralischen Fortschrits ungehener er⸗ schwert. Nicht nur die verbündeten, sondern sogar die neutralen Staaten werden in ihren berechtigten Interessen durch die Ent⸗ scheidung der Mittelmächte bedrobt, und die große Republik von Nordamerila, die besonders auch durch die moralische Seite der Ankündigung gereizt wurde, konnte diese Herausforderung nicht dulden.

Am 3. Februar erklärte der Präsident Wilson die diplomattschen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Deutschen Reiche fuͤr abgebrochen. Spanien, Brasilien und die anderen neutralen Staaten brachten ebenfalls ihre Proteste gegen diesen neuen Anschlag auf das Völkerrecht vor. Ende des verflossenen Monats verkündete Präsident Wilson, indem er vor dem Kongreß die Unmoöͤglichkeit hervorbob, die Rechte der Neutralen durch diplomatische Mittel gegen die ungesetzlichen Verletzungen durch Deutschland zu schützen, die bewaffnete Neutralität der Vereinigten Staaten und forderke neben den Vollmachten die Ermächtigung zur Bewaffnung der Handelsschlfe und die Kredite für die milltärischen Ausgaben. Inzwischen rief die Nachricht von dem Vorgehen Deutsch⸗ lands in Mexiko zu dem Zoecke, Carranza zum Eintritt in en Krieg zu bewegen, einen tiesen Eindruck in der öffentlichen Meinung der Vereinigten Staaten hervor. Auf den gleichzeitig unternommenen vergeblichen Versuch, Japan gegen die Vereinigten Staaten in Be⸗ wegung zu setzen, aatwortete alsbald eine amtliche Verlgutbarung der Reglerung von Tokio, die ihre vollkommene Uebereinstimmung mit den verbündeten Mächten und die herzliche Freundschaft für die nordamerikanische Republik bekräfligte. Nachdem die Regierung der Vereintaten Staaten am 12. März die Bewaffnung der Schiff b'schicssen hatte, machte sie amtlich bekannt, daß an Berd

aller durch die Sperrgeblete fahrenden amerikanischen Kauffahrteischiffe eine bewaffnete Wache zum Schupe dieser Schiffe und des Lebens der Personen an Bord ausgesteht werden würde. Außerdem erkennt se den Handeleschiffen der Kriegführenden das Recht der Bewastnung zu

Niederlande.

Vorgestern nachmittag wurde im Haag eine Versammlung von Interessenten der Schiffahrt nach Amerika abgehalten, der der Chef des Marinestabs beiwohnte. Das Verbot, nach B.“ meldet,

Amerika auszufahren, bleibt, wie „W. T. vorläufig bestehen.

Das Ministerium des Aeußern teilt mit, daß vom 1. April an alle Schiffe innerhalb eines Umkreises von zehn Meilen vom Leuchtturm von Udstre fahren können, ohne der Gefahr 1

ohne Warnung versenkt zu werden, ausgesetzt zu sein.

Durch früheren Storthingsbeschluß hatte tegierung die Ermächtigung zur Aufnahme einer Staatsanleihe von 129 Millionen Kronen erhalten. Da hiervon nur noch 20 Millionen unverbraucht sind, wurde, wie „W. T. B.“ meldet, im heutigen Staatsrat vorgeschlagen, dem Storthing die Aufnahme einer Staatsanleihe von weiteren 80 Million Kronen vorzuschlagen.

Türkei.

Der Senat genehmigte vorgestern das mit der Bagdad⸗ bahngesellschaft abgeschlossene Abkommen über den Bau der Taurus⸗ und Amanusstrecke der Bagdadbahn.

Im Verlaufe der Erörterungen des Budgets des Bautenministeriums nahm die Kammer einen Antrag des Abgeordneten von Diabekir an, wonach die Regierung er⸗ mächtigt wird, einen Zusatzkredit von 1 Million Pfund für den Bau einer Zweiglinie der Bagdadbahn von Ras⸗Ul⸗Ain nach Diabekir aufzunehmen. Der Finanz⸗ minister erklärte sich mit diesem Antrag einverstanden, fügte jedoch hinzu, er betrachte den Antrag für die Kriegsdauer als undurchführbar, da das Kriegsministerium anderen Zweiglinien den Vorzug gegeben habe.

Bulgarien.

Die Regierung hat in der Sobranje das mit der Be⸗ triebsgesellschaft der orientalischen Eisenbahnen abgeschlossene Abkommen über die Ablösung des Betriebsrechts der Eisen⸗ bahnlinie Mustapha Pascha- Dedeagatsch eingebracht. Die Ablösung erfolat gegen eine Gesamtsumme von 25 Millionen Francs.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 16. März, Abends. (W. T. B.) Im Westen und Osten nur vereinzelt lebhaftere Gesechts⸗

Im Westen war das Artilleriefeuer in Flandern der See und stellenweise zwischen der belgisch⸗französischen Grenze und Arras lebhafter. Hier drangen deutsche Erkundungs⸗ truppen bis in die ersten Häuser von Arras vor. Sie stellten schwere Beschädigungen der feindlichen Stellungen durch deutsches Artilleriefeuer fest und kehrten ohne eigene Verluste mit Ge⸗ fangenen in die deutschen Linien zurück. Nördlich der Somme war das Artilleriefeuer im allgemeinen schwächer als in den ver⸗ gangenen Tagen und verstärkte sich erst gegen Abend an einigen Stellen. Vorfühlende englische Patrouillen sowie der Angriffs⸗ versuch zweier englischer Kompagnien in der Gegend von Grevillers wurden unter schweren Verlusten abgewiesen. Weitere schwere Verluste erlitten die Engländer bei dem im verwüsteten und verschlammten Gelände schwierigen Versuche, Truppen⸗ körper über das deutscherseits geräumte Gebiet nachzuziehen. Das schwere Artilleriefeuer und die Vorfeldkämpfe zwischen Avre und Oise dauern an. Auf den vorderen deutschen Stellungen lag Minenfeuer.

Die verlustreichen vergeblichen Versuche der Franzosen in Mazedonien nehmen ihren Fortgang. Anscheinend ist den Franzosen die Frühjahrsoffensive auf dem Balkan von der Entente übertragen; anders läßt sich das rücksichtslose Opfern von Menschen nicht erklären.

Großes Hauptquartier, 17. März. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Zwischen dem Kanal von La Bassée und der Ancre lebhafte Feuertätigkeit; an mehreren Stellen sind englische Er⸗ kundungstrupps zurückgewiesen worden. 1 8 Zwischen Sailly und dem St. Pierre⸗Vaast⸗Walde haben englische, zwischen Beuvraignes und Lassigny fran⸗ zösische Abteilungen in Gräben, die von uns plangemäß auf⸗ gegeben waren, sich festgesetzt. b An der Aisne⸗Front Vorfeldunternehmungen, die uns

35 Gefangene einbrachten. Se In der Champagne zeitweilig starkes Artilleriefeuer:; der Vorstoß einer französischen Kompagnie westlich von Tahure scheiterte. Zwischen Maas und Mosel holten unsere Stoßtrupps

an vier verschiedenen Punkten Gefangene aus den feindlichen Linien; bei einem gelungenen Handstreich nahe Moncel an der Lothringer Grenze wurden 20 Franzosen gefangen genommen.

Unsere Flieger brachten durch Luftangriff 4 Fessel⸗ ballons der Gegner brennend zum Absturz. Oestlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse.

Mazedonische Front. ö Nördlich von Monastir sind neue Kämpfe im Gange. Oestlich des Dojran⸗Sees hat ein englisches Bataillon den vor unserer Sicherungslinie liegenden Bahnhof Porol besetzt. 8 8g Der Erste Generalquartiermeister. 8 Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 16. März (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts zu melden.