1917 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Die am 1. April 1917 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld werden van den bekannten amtlichen Einlösestellen vom 21. März ab

eingelöst.

Die am 1. April 1917 fälligen Zinsen der in das Preußische Staateschulbbuch und in das Reichs⸗

chuldbuch eingetragenen Forderungen werden durch die Post, durch Gutschrift auf Reichsbankairokonto, bei der Staate schuldentilgungskasse und bei der Reichebankhauptkasse vom 19. März ab, bei den Zahlstellen außerhalb Berlins vom 21. Marz ab gezahlt.

Berlin, den 15. März 1917.

Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung.

8 Der Gaftwirtsfrau Marie Taffel, geb. Sontowski, in Döbhlau, Ostpr. in Vertretung ihres im Felde stehenden Che⸗ mannes in auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung 8 nzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) und der hierzu ergangenen Aus übrungsbe stimmungen vom 27. Septec ber 1915 w gen Unzuverlätsgkeit im Gewerbebetri be der Handel mit alkoholischen Getränken, Wein, Bier, äamilichen alkoholfreien Getränken, Zigarren, Ziga⸗ retten, Tabak und sämtlichen Viktualien untersagt und die Schließung des ganzen Handelsbetriebes bis auf iteres angeordnet. Die Kosten der Bekanntmachung hat die etroffene zu erstatten. Osterode, den 2 März 1917.

Der Landrat. J. V.: Bloedhorn, Kreissekretär

Bekanntmachung

Gemäß § 1 der Bekauntmnochung des Bundetrots zur Fern⸗

altung urzuy rlössiger Persunen vom Hondel rom 23. September 915 (Reschs Gesttzblatt Nr. 129) ist dem Kaumonn Karl Voß, eboren am 10 Septen her 1877 in Wrssom, Kreie Lovenbung i. Pomm., und in Bromberg, Lindenstroße Nr. 3, wohr haft, die Auesüutung des Handels mit Gegenständen des täslichen Bedarzs, inebesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie roben Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchttoffen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs verboten worden. Der von vorstebem em Verbot Betroffene hat die Kosten dieser Bekanntmachung zu tragen.

Bromberg, den 8. März 1917.

Slädtische Poltzeivermaltung. Wolff.

8 Bekaunntmachung.

Gemaäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrat r haltuno unzuherlössiter Per o en dom Handel vom 1a- en ebe⸗ 1915 (Reichs G sepblart Rr. 129, ist der verebel Kaufmwann Frau Augune Veß, geboren am 14. November 1873 in Zuld chow, Kreis Laue burg j Pomm, und in Bromberg, Lie denstroße Nr. 3, wohn⸗ haft, rie Ausübung des Handels mit Gegenständen des täulichen Be darfs, zbesondere mit Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, und mit Gegenständen des Kriegs⸗ beparfs verboten worden. Die von vor tehendem Verbot Be⸗ troffene hat die Kosten dieser Bekanntmachung zu tragen. ““ Bromberg, den 8. März 1917.

Städtische Polizeiverwaltung. Wol

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der B kanntmaochung des Bund at⸗ haltung unzuverlässiger Personen 85 1915 (Reichs. Gesetbsatt Nr. 129) ist der Witwe Auguste Halfpap eroren am 12 September 1858 in Neuendorf, K eis Lauenburg „Pomm, und in Bromberg, Schwerenst oße Nr. 13, wohnhaft, die Aueübung des Handels mit Gegennänden des täglichen Bedarfe, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie roben Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Lererttsn; und r 1“ des Kriegsbedarfs

oten worden. Die von vo stehendem T 1— die Kosten dieser Bekam tmachung 8. trapen. v.“ Bromberg, den 8. März 1917.

Städtische Polizeiverwaltung. Wolff.

Fern⸗ 23. September

Belanntmachung. Der Kaufmannewitwe Jobanna Kuttner in TX 8 Mocker, Grauderzerstraße Nr. 95, und dem Kaufmann Fern; Rosenberg, „3. Zt. Thorn, Altst. Markt 15, ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersaagt. ie Kosten der Bekanntmachung kragen die Genannten zur Hälfte. Thorn, den 15. März 1917.

Die Poltzeiverwaltung. Hasse.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmochung zur Fernhaltung unzu⸗ werlässi zer Personen vem Handel vom 23 September 1915 (Reichs. Gesetzbpl. S. 603) baben wir dem Handelsmann Wilhelm Zahn, dier, Langenstratze 21, den Handel mit Milch vom heutigen Fage ab wegen Unzuverlässiakeit des Hande treib nden in bezug auf diesen Handelsbettievd unter agt. Er brachte Vallnich in den Verk hr, der er bis zu 60 % Leitu gswasser zugesetzt batte. Die baren Aus⸗ lagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der oben ange⸗ führten Verordnung vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, fall dem von der Anordnung Betroffenen zur Last. 1

Görlitz, den 7. März 1917.

Die Polizeirerwaltung. Viebeg.

8

*%

Bekanntmachung.

Der Ehefrau Philippine Mebling, geb. Webnert, ge⸗ boren am 30 Sepien ber 1876 in Obbach (Zeꝛirksamt Schweinkurt), wohrhaft in Frankfurt a. M., Sternstraße Nr. 36, Geschäftslokal Oederweg Nr. 25, niid hierduch der Handel mit Gegenfänden des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art, ferner rohen Natuxerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstof en, sowie jegliche mittelbare oder unmitt⸗Ibare Beteiligung an einem folchen Handel wegen Uazuverlä sigkeit in bezug auf diesen G werbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 13. März 1917.

Der Polizeipräfident. J. V.: von Klenck.

111““

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Max Rothschild, geboren am 15. Mat 1870

Hersseld, mwohnbaft in Frantfurt a. M., g. r. 10, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗

hedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗

an einem solchen Ha Gewerbebetrieb untersagt. * nur eine von ihm vertriehene Ioliermasse.

Frankfurt a. M., den 14. März 1917. 3 Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck. 3 Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Hermann Bethge, bier,

des Herrn Ministers für Handel und

Bekanntmachung sind von dem Betroffenen zu erstatten. Dortmund, den 14 März 1917. Die Poltzeiverwaltung. J. A.: Kienitz.

——

der Preußischen Gesezsammlunga enthält unter Nr. 11 568 das Gesetz,

(Gesetzsamml. S. 111), vom 4. März 1917, und unter

nach Schlobitten sowie des zweiten Gleises auf mehreren bahnstrecken, vom 2. März 1917.

Berlin W. 9. den 16. März 1917. Kiünigliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. März 1917.

„Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg ist, wie „W. T. B.“ mitteilt, gestern aus Wien hierher zurückgekehrt.

In der am 17. März 1917 unter dem Vorsitz des Staats⸗ sekretärs des Reichsjustizamts, Wirklichen Geheimen Rats Dr. Lisco abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh die Zustimmung erteilt. Der Entwurf einer Be⸗ kanntmachung, betreffend Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr von Rubeln, und der Entwurf einer Bekanntmachung über die Erichtung von Herstellunas⸗ und Vertriebsgesellschaften in der

Schuhindustrie gelangten zur Annahme.

Die aünstigen Bedingungen, unter denen auch die sechste Krieagsan lethe aufnelegt ist, geben erneut Veranlassung, auf die großen Vorzüge und Vorteile des Reichsschuldbuchs für alle diejenigen hinzuweisen, die ihr Geld nicht nur hochver⸗ zinslich sondern auch dauernd anlegen wollen. Verluste, die dem Effektenbesitzer durch Diebstahl, Verbrennen usw. drohen, sind ausgeschlossen; Zinsen werden auf die bequemste, allen Wünschen der Gläubiger rechnungtragende Weise bei Post⸗ sendungen portofrei schon vor dem Fälligkeitstermin gezahlt; der Gläubiger erspart sich jede Verwaltung des Kapitals, die die Reichsschuldenverwaltung kostenfrei übernimmt.

Daß die Erkenntnis hiervon in immer weitere Kreise drinat, beweist die ungeheure Vermehrung, welche die Reichs⸗ schuldbuchkonten seit Kriegsbeginn erfahren haben. Ende Juli 1914 besfanden deren 30 146, während sie jetzt auf 982 247 angewachsen sind.

Dazu hat das Reich auch noch die Portokosten für die an die Schuldbuchinteressenten gerichteten Schreiben, welche bisher als portopflichtige Dienstsachen versandt werden mußten und die deshalb von den Empfängern zu tragen waren, auf eigene Rechnung übernommen, sodaß nunmehr alle Schreiben besonders also auch die zahlreichen Benachrichtigungen über erfolgte Eintragung in das Schuldbuch portofrei über⸗ sandt werden. Nach alledem können wir die Zeichnung der 6 Kriegsanleihe überhaupt und besonders auch zwecks Ein⸗ tragung in das Reichsschuldbuch nicht dringend genug empfehlen.

Hierbei soll erneut darauf hingewiesen werden, daß erhebliche Verzögerungen in der Zusendung der Benachrichti⸗ gungen bei der großen Zahl der Anträge unvermeidlich sind, daß also beim nicht rechtzeitigen Eingang von Benachrichti⸗ gungen kein Grund zur Beunruhigung vorliegt. Sobald die Vermittlungsstelle den Eintragungsantrag an die Reichs⸗ schuldenverwaltung eingereicht hat, wird er unbedingt und in der Reihenfolge mit den sonstigen Anträgen erledigt. Dem Gläubiger entstehen aus einer Verzögerung keine Nachteile; vor allem findet die Zinsenzahlung auf jeden Fall pünktlich statt.

Im Februar sind durch U⸗Boote und Minen, soweit festaestellt, 781000 Brutto⸗Register⸗Tonnen Fracht raum versenkt worden. Davon entfallen mindestens ½ Million Tonnen auf englische Schiffe; mit voller Genauig⸗ keit läßt sich diese Zahl nicht ermitteln, weil nicht bei allen versenkten Schiffen die Flaage auszumachen gewesen ist.

Das Ergebnis übertrifft die vor dem 1. Februar gehegten Erwartungen hei weitem. Man hatte, was zu verschweigen kein Anlaß mehr vorliegt, auf 600 000 t monatlich gerechnet auf Grund des damaligen Seeverkehrs nach Abzug eines ge wissen Anteils neutralen Schiffsraums, der, wie man an⸗ nahm, dem Sperrgebiet fernbleiben würde Tatsächlich ist der weit überwiegende Teil der neutralen Schiffe, die auf England fahren, ausgeblieben. Unter Berücksichtiaung der dadurch hervorgerufenen Einschränkung des englischen Seeverkehrs wären die Erwartungen der Marine schon erfüllt worden, wenn rund 525 000 t verserkt worden wären. Statt dessen beläuft sich die Zahl auf 781 000 t. Das Mehr von 256 000 t be⸗ deutet also, daß die Erwartungen um nahezu 50 Prozent über⸗

troffen worden sind.

stoffen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung ndel w gen Unzuvertässigkeit in bezug auf diesen Ausgenommen von dem Verbot in

Mänsterstr. 119, haben wir auf Geund der Verordnung des Bundesrats vom 23 Sep⸗ tember 1915 sowie der hierzu erlassenen A sfüb ungsbeßimmungen Gewerhe vom 27. September 1915 den Handel mit Lebensmilteln aller Art megen Unzu⸗ verlässiskeit bvis auf weiteres untersagt. Die Kosten der amtlichen

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8

hetreffend Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über Sicherstellung des kom⸗ munalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer vom 7. Juli 1915

Nr. 11 569 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Herstellung einer eingleisigen Staatseisenbahn von Wormditt

Stellt man die Februarausbeute von 781 000 t dem a. lischen Seeverkehr gegenüber, der im Januar 1917 an 3 300 000 t im Einlauf und rund 3,7 Millionen t im Augla betrug, so sieht man alsbald, wie unsinnig die von der 9 lischen Admiralität allwöchentlich veröffentlichten Ziffern 5 die den englischen Hafenverkehr mit den versenkien Sösße vergleichen und die den Anschein erwecken sollten, als 8 nur etwa 1 Prozent des englischen Verkehrs getroffen wer

Man kann berechnen, daß ein gesamter Frachtraum annähernd 9 ½ Millionen t erforderlich gewesen ist, um 8 Seeverkehr der englischen Häfen im Januar 1917 zu bestre Davon waren knapp 2 ½% Millionen t neutraler Schiffsr n Rechnet man, daß von diesem nur 80 Prozent gleich 2 M. lionen t ausgeblieben sind, und rechnet damm die versentte Räume von 780 000, so ergibt sich, daß der auf Englanz fahrende Frachtraum im Monat Februar überschläglich em Verminderung von etwa 30 Prozent erfahren hat.

Unter diesen Umständen wird eine unscheinbare Notiz me ständlich, die durch die emallschen Zeitungen vom 8. Ma gegangen ist. Von jeher wurden am 7. jedes Monats m. Zahlen der englischen Außenhandelostatistil nebst denjenigg des Seeverkehrs veröffentlicht und erschienen dann am se genden Tage auszugsweise in den Zeitungen. Am 8. Ma heißt es jetzt, daß infolge der Ueberlastung des Personat und von Schwierigkeiten des Drucks die Veröffentlichung R Ziffern des Außenhandels und Seeverkehrs für den f bruar nur mit einer Verspätung von etlichen Tagen erfolnes könne. Der Februar, der erste Monat des uneingeschräneen U-Bootkrieges, ist der erste Kriegsmonat, in dem sich solche ereignet. Es gewinnt fast den Anschein als habe man siü nicht rechtzeitig darüber schlüssia werden können, wie man dal Bild der Zahlen retouchieren soll.

Interessant ist übrigens auch, daß die Ziffer der im ahe bruar versenkten Schiffe mit 781 000 t bei weitem höher in als die Ziffer der Neubauten des ganzen Jahres 1916. Die belaufen sich auf etwa 580 000 t. ö“

Das aus dem Auslande eingeführte Mehl unterlicg nicht der Beschlagnahme für die Kommunalverbände der Bekanntmachung vom 29. Juni 1916, Reichs⸗Geseeh S. 613). Wenn auch größere sowie geschäftsmäßig eingefühn Mengen der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft abzuliefern sind, ¹ doch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß gewisse Mena dieses Mehles in den freien Handel gelangen. W. W. T. B.“ mitteilt, lehren jedenfalls zahlreiche hierüber ve liegende Klagen daß erhebliche Mengen Mehl und Brot marke frei zu hohen Preisen gehandelt werden. Hierin ist eine w denkliche Störung der allgemeinen gleichmäßigen Versoram der Bevölkerung begründet. Es erschien daher erforderti Maßnahmen hiergegen in die Wege zu leiten Durch We ordnung des Reichskanzlers ist demnach bestimmt warda daß die Kommunalverbände für die Abgabe von Weize oder Rogaenmehl, das aus dem Auslande stammt oder al ausländischem Getreide ermahlen ist, sowie für Brot, ganz oder teilweise aus solchem Mehl hergestellt ist, Höcht preise festzusetzen haben. Soweit Höchstpreise für die A gabe von inländischem Mehl und Brot festgesetzt sind, gelte sie bis auf weiteres auch für die genannten ausländische

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Erzeugmsse. Um den Kommunalverbänden die Möalichle

zu geben, sich über die Vorräte an ausländischem Mehl ihren Bezirken zu unterrichten, ist eine Anzeigepflicht für dieß jenigen emgeführt, die ausländisches Mehl in Gewahrsak haben oder auf Grund von Verträgen die Lieferung solche Mehles verlangen können. Dies gült nicht für Mehl, das zum Verbrauch im eigenen⸗Haushalt oder der eigenen Wirtschaßt bestimmt oder der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft abzuliefern ist Mehl, das der Anzeigepflicht unterliegt, ist dem Kommunal verband bei Meidung der Enteignung auf Verlangen käuflichge zu überlassen. In der Verordnung ist vorgesehen, daß daß Präsident des Kriegsernährungsamts Ausnahmen zulassen kam

Es ist danach Vorsorge getroffen, daß markenfreies Meth oder Brot, wenn es überhaupt in den Handel kommt, an des Verbraucher nur zu kommunalen Höchstpreisen abgese werden darf. Auf der anderen Seite hat der Kommunalz verband die Mögoglichkeit, das ausländische Mehl an sich ziehen und es zweckentsprechend beispielsweise für Gastwin schaften oder Konditoreien zur Speise⸗ und Kuchenbereitung für Massenspeisungen in Fabriken und dergleichen zu verz wenden. M

bn DSeeit dem Erscheinen der Bekanntmachung des Bundesratt betreffend Bestimmungen zur Ausführung des § 7 des Gesetzet für den vaterländischen Hilfsdienst, vom 1. März 1917 werden das Kriegsamt und die Kriegsamtstellen mit Eingaben einzelner Betriebe oder ganzer Betriebsgruppen überflutet, in dener man nachweisen will, daß die betreffenden Betriebe kriegs wichtig seien und die in ihnen beschäftigten Personen daher von der Meldepflicht ausgensmmen oder doch von ihr aus zunehmen seien.

Offenbar liegt hier ein Mißverständnis über die Trag weite dieser Verordnung zugrunde. Die Bedeutung der im § 5 enthaltenen Aufzählung beschränkt sich ausschließlich auf die Registrierung und die ihr dienende Meldepflicht der Hulfs⸗ dienstpflichtigen. Keineswegs aber will und soll sie abschließend den Kreis derjenigen Tätigkeiten be⸗ grenzen, die als vaterländischer Hilfsdienst im Sinnt des § 2 des Gesetzes zu betrachten sind. Die Registrierung der Hilfe dienstpflichtigen hat den Zweck, die Heranziehung zum Hilssdienst vorzubereiten. Sie braucht daher Personen nicht zu erfossen, die bereits im Hilfsdienst tätig sind. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, war es daher im Interesse der Verminderung des Schreibwerks und der den Ortsbehörden zufallenden Arbeitslast zweckmäßig, ge wisse Kategorien von Personen von der Meldepflicht auszu⸗ nehmen, deren Beschäftiaung im vaterländischen Hilfsdienst ganz unabhängig von öztlichen Verhältnissen außer allem Zweifel steht. Die betreffenden Tätigkeiten sind im § 5 Ziffern 1—10 aufgezählt. In Ziffer 11 ist außerdem den Kriegsamt⸗ stellen die Befugnis übertragen, darüber hmaus einzelne, in ihren Bezirken befindliche kriegswichtige Betriebe (also nicht ganze Berufe oder Betriebsgruppen) als solche zu bezeichnen und damit von der Meldepflicht auszunehmen. Ob und inwie⸗ weit die Kriegsamtstellen von dieser ihrer Befugnis Gebrauch machen wollen, haben sie vorbehaltlich etwa ergehender An⸗ weisungen von seiten des Kriegsamtes nach pflichtmäßigem Er⸗ messen zu entscheiden. Em rechtlicher Ansptuch der einzelnen Betriebe auf eine Erklärung im Sinne des § 5 Ziffer 11 be⸗ steht nicht.

weiteren Festste

4

Alle Hilfsdienstpflichtigen, die in den im § 5 Ziffer 1 10

ählten oder gemäß Ziffer 11 durch Perfügung der aüsgeacczele bezeichneten Betrieben beschäftigt sind demnach in die Listen nicht aufzunehmen und von der Melde⸗ pflicht befreit. Aber auch nur sie. Alle anderen nach dem Zunt 1857 und vor dem 1. Januar 1870 gebarenen, nicht

24 landsturmpflichtigen männlichen Deutschen sind melde⸗

müicag., aus aber, daß eine Tätigkeit nicht allgemein ader

ders von der Meldepflicht ausgenammen ist, folgt keines⸗ gae. daß sie nicht kriegswichtig set, oder anders ausgedrückt daß die in ihr Beschäftigten nicht als im naterländischen Hilfs⸗ dienst stehend zu gelien ——2 Es gibt zweifellos Betriebe verschiedenster Art, die kriegswichtig sind und dach in diese Aufzählung nicht aufgenommen sind (z. B. Presse, Speditions⸗ betriebe, Banken, Rechtsanwaltschaft u. a.). Die Entscheidung, ob eine hilfsdienstpflichtige Person bereits im Hilfsdienst tätig ist, steht nach wie vor allein dem Feststellungsausschuß zu. Sie bänat auch nicht allein davon ab, ob der Betrieb an und für sich kriegs wichei im Sinne des 8 2 ist, sondern auch von der

ung, ob die Zahl der in ihm beschäftigten Personen nicht das Bedürfnis übersteigt.

Werden Hilfsdienstpflichtige durch den Einberufungs⸗ ausschuß herangezogen, die nach ihrer Auffassung bereits im vaterländischen Hilfsdienst tätig sind, so haben sie die Möglich⸗ keit, den Feststellungsausschuß anzurufen. Und es braucht nicht einmal die Heranziehung abgewartet zu werden. Denn nach den Verfahrensvorschriften können die Feststellungsaueschüsse von jedem, der ein unmittelbares berechtigtes Interesse hat, angerufen werden. Erst diese Entscheidung des Ausschusses, gegen die Beschwerde an die Zentralstelle zulässig ist, stellt fest, ob die Tätigkeit, die jemand hisher ausgeübt hat, als vater⸗ ländischer Hilfsdienst zu betrachten ist oder nicht.

Hilfsdienstpflichtigen, die sich zur Verwendung im besetzten Gebiet bereit erklärt haben, wird, wie W. T. B.“ mitteilt, auch freie Eisenbahnfahrt (IV. Klasse) gom Wohnort zur Kriegsamtstelle gewährt. Als Ausweis zur Erstattung des Fahrgeldes gilt der Abmeldeschein der Polizei⸗ oder Ortsbehörde des letzten Wohnortes. Das Fahrgeld ist zunächst von dem Hilfsdienstpflichtigen zu verauslagen und wird nach Eintreffen bei der Kriegsamtstell dies er zurüuͤck⸗ erstattet. 8 8

Um die Elektrizitätsversorgung Deutschlands entsprechend dem wachsenden Bedarf zu gewährleisten, ist durch Verfügung des Kriegsamts bei der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung eine Sektion Elektrizität (KNA., Et.) und im Zusammenhang damit die Flektrizitäts wirtschaftsstelle (Ews.) gegründet worden. Peiter der Sektion El ist Professor Kübler. Die Geschäftsstelle der Ews ist: Berlin SW. 11 (König grätzer Straße 28]). Zuschriften usw. sind zu richten: An die Esektrizitäts wirischafts⸗ stelle, Berlin SW. 11, Königgrätzer Straße 28. Telegramm⸗ usschrift: Eltstelle Berlin. Fernruf: Berlin, Kurfürst 9886 und 9887.

Der Bedarf der staatlichen Industrie und der Privat⸗ udusttie an Werkzeugmaschinen, Werkzeugen und onstigen Gegenständen für den unmittelbaren und ittelbaren Heeresbedarf kann im allgemeinen aus dem

Inlande gedeckt werden. Für Käufe dieser Art im neutralen Auslande ist daher auf Erteilung einer Einfuhrbewilligung nicht zu rechnen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine solche erwirkt werden, wenn vor Einleitung von Kauf⸗ verhandlungen Abt. W. R. IV. des Waffen⸗ und Munitions⸗ beschaffungsamts befragt wurde.

8

Der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr.Helfferich hat dem Arbeitsausschuß der Kriegswitwen⸗ und Woisenfürsorge in Berlin auf eine diesbezügliche Eingabe laut Meldung des „W. T. B.“ mitgeteilt, daß im Bereiche der Verwaltungen des Reichs⸗ und der preußischen Ressorts der Arbeits⸗ lohn der Kriegshinterbliebenen, insbesondere der Kriegerwitwen, grundsätzlich nur nach der Leistung

ohne Rücksicht auf Rentenbezüge bde⸗ messen wird Voll leistungsfähige Kräfte werden also ganz genau so entlohnt, wie solche, die über keine Rente verfügen. Dies ist schon deshalb ganz selbstverständlich, weil ja die Hinterbliebenenrente mit der Lei stungsfähiateit der Hinterbliebenen in gar keinem Zusammenhange steht. Es darf wohl erwartet werden, daß auch in privaten Betrieben in gleicher Weise ver⸗ fahren wird.

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungsurkunde, betreffend eine Anleihe der Stadigemeinde Danzig, veröffentlicht. 11

8 .“

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Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst vollendet morgen sein 390. Lebensjahr. 8 8 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser empfing vorgestern nachmittag den deutschen Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, den deutschen Unterstaatssekretär von Stumm und den deutschen Legations⸗ sekretüur Grafen Zech⸗Burkersroda sowie den bayerischen Gesandten Freiherin von Tucher zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens in Audienz. Gestern empfing der Kaiser den Botschafter in Berlin Prinzen zu Hohenlohe⸗ Schillingsfürst in besonderer Audienz.

Ein Erlaß des Gesamtministeriums ordnet für Oester⸗ reich vom 16. April bis 17. September 1917 die Wieder⸗ einführung der Sommerzeit an.

In der vorgestern unter dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. Groß abgehaltenen Vorstandssitzung des Deutschen Nationalverbandes wurden zunächst die in letzter Zeit er⸗ lassenen Kundgebungen der slawüschen Parlamentsparteien ein⸗ gehend erärtert, desgleichen Aeußerungen der Presse, die zu manmigfachen Mißdeutungen Anlaß gegeben haben. Ale Er⸗ gebnis wurde nach den „Deutschen Rachrichten“ einstimmig

1) Der Vorstand des Deutschen Nationalverbandes erklärt, daß die von slawischer Sette vorgebras Einmände gegen die Reuordnung der Dinge in Desterreich in Widerspruch mit den unbedingten Er⸗ fordernifsen des für die Zukunft stehen. 8

2) Der Vorstand des Deutschen Nationalverbandes erklärt gegen⸗ über verschtedenen grundlosen Behauprungen, daß der Verdand an den Vereinbarungen der gemeinsamen Richtlinien treu festhält und un⸗ erschütterlich und einmütig auf dem Standpunkte verharrt, daß die Neuordnung der Dinge in Oesterreich ehestens Püichers werden muß, damit die so notwendige und vom Verband stets geforderte Ein⸗

berufung des Reichsrates nicht weiter verzögert wird.

Der Tschechische Verband, der vorgestern seine erste Plenarsitzung abhielt, faßte einen Beschluß, worin es laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“ heißt:

Der Bervand gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß die fincnitellen und wirtschaftlichen Fragen die Einberufung des Reichsrats erforderlich machen, ferner, daß die Frage des tschechisch⸗ deutschen Streites nur auf Grund gegenseitiger Verhandlungen und gegenseitigen Uebereinkommens gelöst werden kann, zu denen die tschechtschen Parteien stets bereit waren und noch bereit sind. Eben deshalb macht der Berband mit allem Nachdruck auf die Verant⸗ wortung aller derjenigen aufmerksam, die zu einem anderen Vorgehen bei der Lösung der nationalvolitischen Angelegenbeiten geraten haben. Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Regierungs⸗ verordnung, wonach die Einfuhr von Waren aller Art in beiden Staaten der Monarchie nur mit Erlaubnis des be⸗ treffenden Finanzministers erfolgen kann.

In der Landestagung, die von der Abteilung für innere Angelegenheiten am Freitag nach Warschau berufen worden war, waren, Blättermeldungen zufolge, etwa tausend Abgeordnete aus allen Teilen des Landes erschienen. Zu⸗ gegen waren die Mitglieder des Staatsrats, darunter der Kronmarschall Hiemifowski und dessen Stellvertreter Pamorski, Graf von Hünten Czapskt Graf von Kwileckt. Vertreter der Regierung und der städtischen und sonstigen Einrichtungen Warschaus. Während der Ansprache des Stadtpräsidenten von Petrikau, Rudnicki, erhoben sich alle Versammelten und brachien dem Staatsrate eine eindrucksvolle Huldigung dar. Graf Rostwo

rowski erklärte in seinem Bericht über die ollgemeine politische Lage u. a. daß der Staatsrat zwar nicht als Regierung, aber als einzige Vertretung der offiziellen polnischen Politik anzu⸗ sehen sei. Der Staatsrat werde sich alle Mühe geben zur Regierung zu werden oder aus sich eine Regierung hervor⸗ zubringen, die entsprechende ausführende Gewalt besäße. Zur Heeresfrage betonte Graf Rostworowski, der Staatsrat trete an die Bildung eines Heeres in der Ueberzeugung heran, daß es gegen Rußland gerichtet und nicht „neutral“ sein werde, Pilsudski sprach über die nationale Armee, Dzierzdbicki über die Organisierung des polnischen Finanzwesens. Am Nach⸗ mittage referierte der Hauptberichterstatter des Landtags⸗ und Verfassungsausschusses, Professor Buzek, über die Gründung von Staaten und das Mitglied des Staatsrates Studnichki über die jetzige Umsturzbewegung in Rußland. 88

Rußland. Das Abdankungsmanifest des Kaisers Nikolaus hat nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗

agentur“ folgenden Wortlaut: 2 Wir 2 Gottes Gnaden MNikolaus II., Kaiser aller Russen,

r von Polen, Gr ßherzog von Finnland usw. tun unseren gerreuen En. hierdurch vachsches kund: In den Tagen des roßen Kampfis agegen den zußeren Feind, der sich sest dret ahren bemüht, unser Vaterland zu unterfochen, hat Golt Rußland eine neue Prüfung schicken wollen. Innere Schwieriakeiten drohen eine veghEbenbsvolh Röckwirkung auf den enpgürtigen Ausgang des hartnäcigen Kreges ausmüben. Tie Zukunft Raßlands, die Ehre unserer Armee, das Glück des Bolkes und die ganze Zukunft unseres seueren Vaterlandes verlangen, daß der Krieg um jeden Preis bis zum siegreichen Ende geführt wird. Der grausame Feind macht seine letzten Anstrengungen, und der Augen⸗ blick jst nohe, wo unser tapferes Heer in Uebereinstimmung mit vnseren glorreichen Verbündeten den Feind endgültig zu Boden strecken wind. In diesen für das Leben Rußlands entschetdenden Fagen bielten wir es für eine Gewissenspflicht, unserem Volk⸗ die enge Fereinigung und die Organisation aher seiner Kräfte, um einen schnellen Sleg zu verwerklichen, erleschtern zu müssen. Deshalb haben wir in Uebereinstimmung mit der Tuma des Reichs es für gut erkannt, der Krone des russischen Staates zu entsagen und die oberste Gewalt niederzulegen. Da wir uns nicht von unserem geliebten Sohn trennen wollen übertragen wir unsere Erbfolge auf unseren Bruder den Großfürsten Michael Alexandrowirsch, den wir bei seiner Besteiaung des Thrones des russischen Staates segnen. Wir beauftragen unseren Bruder, in voller U beremmnstimmung mit den nationalen Vertretern zu regieren die gesetzmäßigen Ein⸗ richtungen aufrechtzuerhalten urd auf sie im Namen des vyiel. geltebten Vaterlandes einen unverletzlichen Eid zu leisten. Wir sorvern alle treuen Söhne des Vaterlandes aut, ihre heilige Vater⸗ landspflicht zu erfüllen, dem Jaren im schweren Augeablick nationaler Prüfungen zu geborchen und ihm mit den Vertretern des Volkes be⸗ hilflich zu sein, den russischen Staat den Weg des Glückes und des Ruhmes zu führen. Go—t schütze Rußland!

Der Großfürst Michael Alexandrowitsch hat, dem „Ritzauschen Bureau“ zufolge, nachstehende Proklamation

rlassen: 8 urch meines Bruders Willen wurde mir eine schwere Aufgabe auferlegt, indem mir während eines Krieges ohne Seitenstuͤck und unter inneren Unruhen der kaiserliche Thron übertragen wurde. Beseelt von dem gleichen Gedanken, der das ganze Volk erfüllt, daß das b des Vaterlandes allem vorangehe, faßte ich den fenen Entschluß, die

öchste Macht nur unter der Böinägnc anzunehmen, daß dies der

ille des Volkes ist, indem das Volk durch ein Plebisztt, ausgedrückt durch seine Repräsentanten in einer konstituierenden Versammlung, die Regierungsform und die neue Verfassung des russischen Stoates Indem ich den Segen des Höchsten heradflehe,

festsetzen muß. 2 den era⸗ ich e 1 schen Mitbürgern anheim, sich der Regierung ese h.sge ahemn asn gebildet und mit aller

unterzuordnen, die auf Initiative der

Ma 8 und Autorität ausgerüstet ist, bis die durch eine allgemetne, direkie, gleiche und geheime Abstimmung gewählte konstituierende Ver⸗- sammlung durch ihren Beschluß über die Regierungsform den Volks⸗ willen auegedrückt hat.

Die provisorische Regierung hat der „St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“ zufolge nachstehendes Telegramm an ihre Vertreler im Aus lande gerschtet; v

Die von der „St. Petersburger Telegraphenagentur’ über⸗

mittelten Nachrichten haben Ihnen schon die Greignisse der letzten Tage und den Fall des alten politischen Regimes Rußlands be⸗ fonntgemacht, Fas kläglich vor der dur seine Sorglosigkeit, seine Mäpbräuche und seine strätlich, Nichtvoraussicht hervorgerufenen Volksenkrüstung zusammenbrach. Die Einmütigkeit des Grolls, welche die heute in Verfall ge atene Ordnung der Dinge unter allen gefunden

genten der Nation dervorgerufen hgtte⸗ erleichterte die Keisemerklich

ürzte sie ab. Da alle diese Elemente sich mit hewunderungs⸗

1

folgender Beschluß gefaßi:

El U

ürdiger Begeisterung um die Fahne der Revolutton eschart und die eaede⸗ söhnene und an Feca. Unterstützung gebracht hat, hat

““ I11“

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die nationale Bewegung nach Verlauf von 1— acht Tagen einont

b se⸗ jakeit der Purch⸗ entscheidenden Sieg davon geiragen. DPiese hnell 8b . führung e” es glücklicherweise, die Zahl der 8— e bältniffe zu deschränken, wie ste in den Annaten . von ähnlicher Weits und solcher Schwere unerdört BII“ Hurch eine Akte, daciert Pstoc, den 13. Märtz dan zichtete Kaiser. Nikolaus. 11. ür sich felbst A mr Großfürsßt. Thronfylger Aleret Nikolajewitsch Peunstes de fürsten eicad Al randrowitich auf den Törvp. 8 Füiluna din, die ibm von dieser Afie gemacht warde va ete der Großfürst Michael Alerandrowitsch durch 8. Ge. datiert Petersburg, den 16. März, seinerseits darauf, die h. *2* walt zu übernehmen, his zu dem Augenblück, wo eige eamsttan 52 Versawmlung, gebüldet auf der Grundlage des allg rechts, die Form der Regierung und die neuen Grundgesetze: uefätt festassetzt haben wird. Durch diese be Acze fordene der Großt 8 Michael Alexandrowitsch die russischen Bürger auf, dfich hat 82 endgültigen Bekundung des nationalen Willens der Autord a provisorischen Regserung zu unterwerfey, die auf die 8 Reichsouma hin gebildet ist und alle M ach vollkommenheit s Die Zusammensetzung dee provisorisorischen gde gierung und ihr politisches Programm dekanntgegeben und dem Ausland übermittelt 8 Regierung, wesche die Macht übernimmt n Augenbli 8. schwersten äußeren und inneren Krise, die Rußland im iner Geschichte durchgemocht hat, ist sich der ungeheugen erantwortlichkeit, die ihr zufallt, vollkommen bewußt. b wid sich zu allererst bemühen, den niederdruückenden Fehleen abzuhelfen, welche ihr die Vergangenheit hinterlassen hat, um Oronung und Ruhe im Lande

zu sichern edich h notwendigen Bedingungen vorzubereiten, damit der Wealls der Rotlon sich frei üder ihr mkünftiges Ge chie aussprechen kann.

Auf dem Gebiet der äußeren Politik wid das Kavinett, in welchem mir das

Minineriam des Aeußern üder tragen worden ist, die internationalen Verrflichtungen . von dem gefallenen Regime übernommen worden ünd, und 8*¾ Jot Rußlands ehren. Wir werden sorgfältig die Behiehungen r jegen. die uns mit den anderen defreundeten und verbündeten Nattonen verbinden, und wir vertrauen darauf, daß diese Beziehungen noch innizer und noch dauerhafter werden unter dem neuen Regimte in Rußland, das entschlossen ist, sich leiten za lassen von den dne. kratischen Grundsätzen der Achtung, die man keinen und ben Völkern schuldet, der Freiheit ihrer Entwicklung, dem guten Ein⸗

5 . er den Nationen. 8 ve.n hae ne Eie⸗ dem Minister des Aeußeren den Won laut die ses Telegramms mitzuteilen. Millukon. Die provisorische Regierung hat den Abgeordneten Rodit⸗ scheff zum Minister für finnlaͤndische A⸗ ngelegenheite n ernannt und ihm befohlen, vorgestern Nacht nach Helsingsors ab⸗ zureisen. Auf Befehl der provisorischen Regierung leß der Chef der Ostseeflotte Admiral Nepenin den bisherigen General⸗ gouverneur von Finnland Seyn sowie den Bizepräsidenten des Verwaltunasdepartements des Senats Borop itinoff verhaften. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, sind der Fün st Golitzin, Goremykin und der frühere Kommandant der Truppen in St. Petersburg sowie die früheren Minister und Generale Suchomilow, Bielalem, Protopopow, Stscheglovitow, Maklakow, Makarow und Kurlow in der Peter⸗Paul Festung interniert worden. Die anderen Persouen, die hohe Stellungen bekleideien und die gefanugen genommen worden sind, bleiben vorläufig im Dumagebäunde. 1e, ze. den zuletzt Verhafteten befindet sich der ‚zeneral Rennenkampf. ö“ ne⸗ —— sdes Exekutivkomitees hin erkannte die Duma an, daß, um den Krieg zu einem siegreichen Ende zu führen, es unerläßlich sei, die Drdnung wieder⸗ herzustellen und bdie g me Arbeit hinter 1 Frant wiederaufzunehmen. Es wurde einstimmig beschlossen, ie Gewalt des Eretutivkomitees der Duma anzuerkennen für alle Angelegenheiten, die mit der Verwaltung des russischen Staats zusammenhängen bis zur Einberufung einer gesetz⸗ den Bersammlung. 8 . zwischen dem Erekutivkomitee der Duma und den Abgeordneten der Arbeiterverbände Rußlands dauerte bis vorgestern früh. Varis er ——— zufolge wurde schließlich ein Abkommen bezüglich der Mes⸗ gangspertode getroffen, die der Wahl der konstituterenden sammlung vorhergehen soll. Das Erekutivkomitee bestand auf der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung im Interesst der Fortführung des Krieges. bevor die Nemmahken scstaden

sollen.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 17. März Abends. (W. T. B.) 8

An der Artois⸗Front, von der Apre bis zur Sise und auf dem östlichen M aas ufer zeitweilig lebhafte Gefechts⸗ tätigkeit. 1 8

sIm Osten bei anhaltender Kälte nichts Besonderes. In Mazedonien wurden französische Angriffe zwischen Ohrida⸗ und Prespa⸗See sowie nordwestlich von Monastir abgewiesen; nördlich der Stadt wurde Abends noch gekämpft.

An der Westfront verlief der Tag im allgemeinen ruhig. Erst gegen Abend lebte das Artilleriefeuer, besonders im Front⸗ abschnitt zwischen La Bassée und Arras, auf. Hier kam es zu einer Anzahl von Patrouillenkämpfen, die für die deutschen Truppen erfolgreich verliefen. Auch beiderseits der Anere fanden im allgemeinen nur Vorfeldkämpfe statt, die uns Ge⸗ fangene einbrachten. Das femdliche Artilleriefeuer beiderseus der Ancre war gering, und zeitweise schwieg es gänzlich, ein Beweis, daß die Engländer bemüht sind, ihre Artillerie um⸗ zugrunpieren. In der Gegend zwischen Avre und Oise nahm der Gegner einiges von uns geräumte Gelände in „Besitz⸗ nachdem wir ihm beim Vorgehen empfindliche Verluste hei⸗ gebracht hatten. In der Gegend füdlich von Lassigny wurden deutlich drei zum Angriff bereit gestellte franzüsische Kom⸗ pagnien erkannt. Die deutschen Geschütze versprengten sie unter schwersten Verlusten durch einen heftigen irbet

Großes Hauptquartier, 18. März. (W. T. B)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Zwischen La Bassée Kanal üe; der war die Gefechtstätigkeit rege. Bei Loos holten untere. totztrzghes 18 888 den englischen Linten. Beiderseits vöom Arras drangen feindliche Erlundungsadteilungen von Ba

stärke gegen unsere Stellungen vor; meist wurden sis dum