Jahres⸗
Ausst⸗bender 4 v. H. leistung
Betrog Zinsen ℳ ℳ ℳ ℳ
4) Shdwestafrikanischen Schutzgebtet. 1917 § 736 700 349 468 52 500 † 401 968 1918 8 684 200 347 368 54 600 401 968 1919 8 629 600 345 184 56 8001 401 984 1920 8 572 800 342 912 59 000 401 912 1921 8 513 800 340 552 61 4001 401 952 1922 § 452 400 338 096 63 800 1 401 896 1923 § 388 600 335 544 66 400 401 944 1924 8 322 200 332 888 69 000 401 888 1925 8 253 200 330 128 71 800 401 928 1926 8 181 400 327 256 74 700 101 956
Berlin, den 16. März 1917. 8 Der Reiche kanzler. Im Auftrage: Kalkmann.
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über eine zweite Bestande aufnahme von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren.
Für die Erfüllung der der Reschsbekle idungsstelle ob⸗ liegenden Aufnaben ist die Ermittlung der im Deut'chen Reiche gegenwärtig vorhandenen Vorräte an Weh⸗, Würk⸗ und Strick⸗ waren ertorderlich.
Auf Geund des § 8 Absatz 6 der Bundesr atsverordnung über bie Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wrk, Strick⸗ mnd Schuhwaren vom 10. Jun 23. Dezember 19,6 und des § 2 Absotz 1 der Bekonntmochung des Reichekanzkers über Be⸗ zugsscheine vom 31. Oktober 1916 wird deshalb folgendes be⸗ limmt:
1.
Am 26. März 1917 ist n allgemeine B⸗Eandsaufnahme der nachnehend in G urp. 1 bis VIII beechneten Waren verzunehmer, gleichvi I, ob si bezu esch wöofl chtig si d oter nicht.
Die hbei der ersten Bestandsauf abme ver ReccZhskekleidungsstelle bereite gemelbeten und am Beg un des 26. März 1917 noch auf Lager befindlich n Bestände sind wi der mitzumeide.
Grupp⸗ 1 A: Steoff⸗ uer Obe kleidurg.
1. Steffe zur Oork sdang u* eiaer Breite von 30—100 cm, Sioffe zur Ob ril den, für Männer und Knaben mit einer Bre te uber 100 cm, richie Gew ke zur O erkl irung für Fa en und Mädchen mit einer Breite von 30 — 100 cm, dichte Gewebe zu. Orertecdang für Frauen und Mädchen mt ine Kite ü gr 100 cm, undichte Gere e zaor Obe k. ung für Frauen und Märchen mt iner eneite vo 30—100 cm, undech e G⸗wmebe zu. Oe eidang für Frauen und Mädchen mit einer Brette uüber 100 cm.
e Iu: Waösckest ffe, mternoffe ufw.
R-ür 2a⸗ zab:
Tilgung
Lfde. Rr.
Seo & eS bS
Männer und Knahen mit
Wächest ffe und Fut erste sse mit einer Breite von 30 bies
100 cgm, Mäch unff⸗ und Futterstoffe mit einer Breite üb r 100 cm, oben icht gerannte dicht⸗Gew be mit ein⸗r Mindendrreite von 30 cm; bhierzu g hören in hesondere Gardinen⸗, De⸗ toraaone, Läuer, Mödel, T rpivoffe und dergl. Druppe 11 A; Mä nere hertlaidang (auch Beuufekle dung) 1. ock für Männer (auch Fracke, J⸗cken, Joppen
11n dergl.), 3. Hosen für Maänner, .“ b 4. Mantel une Umbäng“ für Männer. “ 11 : Barschen⸗ und Knah n⸗Oberkleidung (asch Berafs⸗ idurng. 1. Ganse Burschen⸗ und Knabenanzüge, . 2. Röcke für Burschen und Knaben (auch Jacken, Joppen, Kuirl, BPlisen und dergl.), W ften ü Burschen und Knahen, 1 8 Hosen für Burschen und K aben, Mantel und Un häͤnge fur Berschen vund Knaben, Kritel für Knaben unt r 3 Jahrtn. Fauen⸗ und Madchen⸗Oberkleidung (auch Berufe⸗ Ferdung). Fauenkleider (auch Jacken kleider), Bluten fur Frauen und Mävschen (auch Strickzacken), Rocke für Fraun u d Mäochen, Mantel und Umhange fur Frauen und Mädchen, Mäech n. und Kinderkteider. “ IV A;: Schlaf öck⸗, Schuüzzen, Tücher und Decken. Schaf öcke und Morgenjacken für Mänvrer Mergen öce und Morgenjacken für Srauen, Hau sa ünen, Ze schürzen, Kopf., Hals⸗ und Uaschlagetücher, lchock n, oben nicht genannte Decken, deren Stöckaewich steigt, und zwar Rsedeckern, Sch afdecken, lauch Watlache) und Kraak nhausbecen. IV B;: Unter öcke, Korsetts und Mieder. U terrocke fur Fraue , Uaterröcke fur Madchen, Korseti’s und Mieder für Frauen, Korselts und Mierer für Mä chen, b Ugt ataihen für Frauen und Mä chen. 8 NvA: Uaternäsch⸗ für Mä nex und Kvaben. Her den für Männer ([auch Ober⸗, Sport⸗ und N. cht⸗ hemden), 8 I1I1 Unterhemden für Männer (auch Uaterjacken), U merhosen für Männer, 1 Hemden für Knaben lauch Ober, Spert⸗ und Nacht
Sr-H9 90
·*
e gebo
2 bemden), *
8
Unierhemden für Knaben (auch Unterjacken),
Unterhofen für Knaben,
HOem' holen für Männr und Knaber.
v: Unternäche fur Frouen, Mädchen und Kinder. 8 Hempen für Frauen (auch N chthemden und Nachtjacken), Unterhemden für Frauaen (auch Unterjacken), Beinkieider far Frauen, 11 Hem en für Madchen und Kinder (auch N chthemden und Umerben den für Märchen und Kinder (auch Unterj cken), Beinkleider für Mü chen u d Kinder, E1I1ö1“ 1uu“ 8 Hem bosen für Frauen und Mäaͤtchen,
NBuarphemten.
NS⸗ Strä pfe und S cen.
Mänexurbmyse und Mäannersocken,
„rau nit ümpfe,
Kaobern ümpfe und Kindersocken.
vSs: Krtt un, Pauemäsche, Taschentücher und Bereuchen (eaten),
Fefje bezüne, Tiichtüche (Tischd gen vergl. Gruppe 1IV A % Pundt cher (auch Bade uche:), ““ Wischtucher (auch Scheuerrüchet),
*
Sho EA”
Neseor Neassg .
8
82
g
88 8
Blusen
v1 ““
VIII: Handschuhe. Winter⸗ und Herbsthandschube für Männer, oben nicht genannte Handschuhe für Möaner, 8. rauenhanksch be, 4. Kinderbandschehe.
Tie in Gerppe 1 bis VIII aufg⸗führten W b⸗, Whk. und Strickwaren sind ven ber Beuandea fnahme bet offen, ale Ediel, ob sie aus Schatwelle, Mobhaer, KNamelhaor, Apaka, Koschmir oder sonsttt en Turhanen, Kanstwolle, Paummell, Kurstoaumwelle, Kun stse de, Natursetde, Bestfasern, Popiergarnen oder sonsttoen Pfla zenfasern, aus Abfählen odee Mischungen der genarrten Srinn vi N g. oder aus der Zusammensetzung verschiedener Sioffe het⸗ geste ud.
Auf den Webstühlen aufgesvannte Setten sind nicht zu me der. Someit der Schußfaren am Beginn des 26. März 1917 bere ts durch⸗ geschlagen ist, muß das entssandene Gewebe gemeldet werder, wern es unte Gruppe I A oder 1 B fäallt.
Abgepeßt gestickte Kleiber und Blkusen (balbfertige Kleider und Blulen) sind nach Metern als Stoff zu melden. Alle Steoffe, welche bereits behufs Heruellung von Kleteung stücken zugeschnitter sind, ad nicht in Grubppe I A ober 1 B, sondern in den entsprechenden Gruppen I1 kis VIII ale fertige Kle dungestücke anzamelden.
Von der Meldepflicht auegeneommen sird:
1. diejernigen Waren und Voträte, die durch behördliche Be⸗ kanntmachung beschlagnahmt si d, die sich im Eigen um der deu schen Milttär⸗ oder Marine⸗ behörde befinden, oder über ie Lieferungs oder Herttellunos⸗ v rträre mit einer deulschen Miluär⸗ oder Marinebeh brde bestehen,
. die im G. brauche befindlichen Gegerstände,
. Vorräte, die sich in den Haushaltungen be Rnden und deren gewerbsmäßige Verwe tung nicht in Aussicht genommen ift.
§ 3.
Meldepflicht bestebt für die mit Beginn dez 26. März 1917 vor⸗ handenen Vorräle der in H 1 verzeichneten Warengruppen.
Zur Meldung verrflichtet sid alle natürlichen urd juristischen Peron n, alle werrtschaftlichen Bet iere, all⸗ öff ntiich echtlichen Körve schaften und Verbä de, die Eigentom oder Gewahrsam an meld pfl chti en Gegenständen haben oder bei denen sich sosche unter Zolla sicht befin en. Di⸗ nach Begenn des 26. Marr 1917 ein effenden, aber vor diesem Ta e abo sindten Vo räte si d von dem Empfänger sofo t nach Engang der Wye zu welden.
Vaerräte, die mit Beginn des 26. März 1917 uch nicht im Ee⸗ wahrsam des Eigentümers befu den haben, sied sowohl von dem Figentümer, als auch von dem jenigen zu melden, der sie zu dieser Zeit in G wahrsam hat.
N ben dem jnt en, ter die Ware in Gewah sam hat, jst auch derjenige zur Meldung verpflichtet, der sie ei em Lagerhalter oder Spediteur zur Verfügung einee Dritten übergeben bat.
In der E gentömer ein Reichsausländer, so ist außer dem Namen und Wohnoe t desselben alch se ne Staatsa geh rigkeit anzugeben.
SEre heure und Lagerhalter, melche wissn orer dn Umfänden vach anredmen mwüss n, das sie melderfl chtig⸗ Vo räte in Gewahrlam hibern, ürd verpflchte, die zur Vornabme der Meldong erforberl chen Uusfüntte bei den Ab endern oder den Empfängern dieser Gegenstände oder bei ihren Au trag ebern einzuholen. Wir“ diese Au kunft den Spe iternen oder L gerh ltern nicht erteilt, oder erscheint sie ihner nicht glaubdaft, so sind sie verpflichtet, dies der Reichsbekletdungszstelle anzuzetgen.
§ 5
Die Meldungen dürfen nur auf den bierfür vorgeschriebenen amtl chen Meldescheinen erstattet werden. Für jede der in § 1 ver⸗ zeichneten Waren ruppen werden besondere Veordrucke ausoegeben.
Diwe M ldeich ine mössen spitestens am 7. April 1917 bet den Amtestellen eingereicht sein, pie ser den Ha eszentralvevoͤrden oder kg- 24 ihnen bezeichneten 2eoeden mit der Einsammlung beauf⸗ raft Nnd. I
Mitseikungen irgendwelcher Art dürfen auf den Meldescheinen nicht vermerkt werden.
Die R i Lsbekletdungsstelle bebält sich vor, Muster der angemel⸗ deten Waren einzutordern. 1
6.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Be börden werden uüber die Ausfuhrung der Bestandsaufnahme weitere Ausführungsbestimmungen erlassen.
Wer den Vorschelften der § § 1, 3, 4 und 5 oder den nach § 6 dieser B kanntmachung erlassenen Ausfuhrungebestimmungen zuwtder⸗ handelt, wird nach § 20 Nummer 1 der Bundesratsverordnung über die Regeluna des Vertebrs mit Weh, Wnk., Snick. un d Schöoh⸗ waren vom 10. Junt 23. Dez mber 1916 mu Gefängnis bis zu sechs Monaten orer mit Gerdstrafe bis zu fünfzehntauseno Mark bestraft.
Berlin, den 15. März 1917.
Reichs bekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, 8 Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Bekanntmachung über Preise der Speisekarpfen und Speiseschleie der Ernte 1917.
Die derzeitigen; Schwierigkeiten der Beschaffung von Besatzmaterial, Futtermitteln, Kunstdünger, Fischereigeräten, Hilfskräften usw. lassen als notwendig erscheinen, schon jetzt den Teichwinten die Preise anzugeben, die für Speisekarpfen und Speiseschleien im Herbst 1917 zu erwarten sind, damit sie in der Lage sind, für richtige Bewirtschaftung ihrer Teiche Sorge zu tragen. Es kann für Herbst 1917 ein Preis für 50 kg frei Eisenbahr wagen der Abgangestation bei Speisekarpfen von 160 ℳ und bei Speiseschleien 185 ℳ für den Erzeuger in Aussicht gestellt werden. Die endagültige Preisfestsetzung wird erst im Herbst 1917 auf Grund der Ernte erfolgen können.
Berlin, den 26. Februar 1917.
Kisegsgeielh ait r eratdermertang w. b. .
Königreich Preußen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtiaung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenver sammlung in Remscheid getroffenen Wahl den bieherigen Gerichtsassessor Rüchard Gertenbach in Lennep als besoldeten Brigeordneten der Stadt Remscheid für 8 gesetliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Perwaltung britischer Unternehmungen, vom 22 Dezember 1914 (ℛG BI S. 556) und 10. Februar 1916 (N+GBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen des englischen Staatsangehörigen, Zioilingenieurs William Lindley und seiner
Ehefreu
Berin, den 18. Mäc 1917. 8 8 2 Lusensky.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Fersten.
Bekanntimachung. Gemäß der Vorschriften in 8 44 des Kommumaladgahe gesetzes vom 14. Juli 1883 (Gesetzsammlung Seite 152) befannt, deß dae der Kteiseinkemmensteuerpfise unterliegende Reineinkommen aus dem anstedlung alischen Grundbesitze für das Rechnungssa 1. in den Kreisen der Provinz Westpreußen N, Hundertteile, 2.O½ im den Kreisen der Previnz Posen 240,76 Hunderite des Grundsteuerreinertraas bemwägt. Berlin, den 16. März l917. Der Minister für Domänen und Jorsten
3. D. Freiherr von Falkenhausen. 8
Krieasministerium. Wohltätig keit.
Aus den für 1916 fäcligen Zinsen der voen dem ü sorbenen Geheimen Kommerzienrat Salomon Lachma gegründeten Stiftung werden 25 Invaliden aus den Krie⸗ 1864, 1866, 1870/71 mit Geldgeschenken von je 51 ℳ bede werden.
Berlin, den 22. März 1917.
Kriegsministerium, Versorgungs⸗ und Justizdepartement.
J. A.: Lange.
8
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnurg vem 23. September 18 betreffnd Frnhaliun g vn uverlä siger Peronen vom Hag RHBl. S 603, hebe ich dem Koausfwann G stav Leminse Berlin, Lessinaftr. 41, duarch Bafßgurg vm heutnen Toge Handel mit Web⸗, Wirk. und Strichwaren wegen Unze lässigkeit in bezug auf diesen Handelebetrieb untersagt.
Berlin, den 12. März 1917.
Der Poltzeiprästtent. J. P.: Machatins
Bekanntmachung.
Auf Grund der BundeLratsverordnung vom 23. September 11 betr ffend Fernbaltung ue mverlä’sigr Prsonen vom Handel Reichs Sesetzblatt Seite 603 in Verdieung mit Zisser 1 un der Ausführungsbestimmungen des Herrn Miaisters für Handel us Gewe be vom 27. September 1915 haben wie dem inñ Prenz Vm centstraße Nr. 395 6 wohnha f⸗ Schläͤchtermeister Narl Korche und seiner Ehefrau Else Korchan, geborenen Köpke, durch Ver fügung vom heatigen Tage den Handel mit Fleisch und Fleisc⸗ waren wegen Unzverlässigk t in bezug auf diesen Handelsdetried vom 19. März d. J. ab untersagt. 88
Ptenzlau ren 15. März 1917. —
Die Poltzeiverwaltung. Dr. Schreiber
Bekanntmachung.
Gemaß § 1 der Bundesratsverordnung über die Fernbaltung unzuversärsiger Personen vom Han el vom 23. September 1915 — Reichs⸗Gesetzbl. Seite 603 brarup fedee Schlachten und der Handel mit Fleisch⸗ waren wegen Unmwvetlässigkeit untersagt worden⸗
Schleswig, den 16. März 1917.
Der Köatgliche Landtat. J. V.: Selge.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1. (RFBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen von Dandel wird dem Barbter Robert Hönneknöoel, Remscheir Oberbölterf ldernraße 3, der Handel mit Lebensmitteln aller Art unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt
Remscheid, den 2. März; 1917.
Der Oberbürgermeister. Hertwig.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September! (RSBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlä sier Personen Handel wird vem Reisenden Heinrich Schürmann, Remscheit Nocdstraße 186, der Handel mit Lebensmitteln aller Art unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichang untersagt.
Rems heid, dei 2. März 1917. Der Oberbürgermeister. Hertwig.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich Vreußen. Berlin, 22. März 1911.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll sitzung; porher hielten bdie vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizmesen, der Augschuß für Handel und debr 2 2 zwes Ausschüsse für Rechnungewesen und für Hgahel und Perkehr sowie der Ausschuß für Rechnungswesen Sitzungen
Der englische Maxineminister Carson führle in seiner
Anfaug März im Albdwich⸗Klub gehaltenen Rehe
„ Der Feind kann mit seinen II.Booten unz erheblichen Schaden zufügen und fügt ihn uns zu, und nicht vur mst I. Uogolen, sondern guch mit Mine’n, die er überall hat „ ½2 teen, wie zoiche⸗ sogar in der Umehunag beg „Kap rer guten Hb Acen und an ben Küsten Inviens gesonben pu per⸗
alische Minister pflegtn, wie „W. T. B“ bemarkt, feindliche Erfolge nur dann oͤff eipzugestehen und laut ece g wenn sie bei 1- Chag h 9
unter
anderem aus:
v11“
mlich e dr sehh gent bas zu emt⸗ WWI1“ 1u66* 2b ne
8 deulsche Minenkriegführung dazu
us deutsche Flußkanonenboot „Psingtau“
ist dem Schlach er Lund in No der⸗
ICEF
Ausschuß für Justizwesen, die vereinigten
mung’, im Golf von
1“
gfentlichen Meinung einen Begriff davon zu machen, vor welch feneure und schwierige Aoabe die englische oge gestell däre, die dag ganze Weltmeer zu bewachen hätte. Wir haben arund, uns zu diesem Engeständnie deutscher Minen⸗ rolge zu beglückwünschen. Dis Engländer haben in diesem erlege schon so manche Enttäuschung und Ueberraschung er⸗ ahren, von denen sie sich nichts haͤtten träͤumen lassen, als sie bemerkenswerter Unterschätzung der ihnen drohenden Ge⸗ ahren in 8. Krieg veEhn. 898 cerden ich vielleicht noch heiter wundern, wo überall in der weiten Welt deutsche Mi
henglüschen Häfen und Küsten liegen. Melf süche Mlbhen
6“ 4 5 8 .““ “ Das „. Bureau“ verbreitet die Nachricht, daß nenk vor Canton uf dem Whampoa, dem Fluß, wo es seit seiner Abrustung ei Ausbruch des Krieges lag, von der bisher an Vord ver⸗ nebenen Wachtbesatzung in die Luft gesprengt und versenkt zuärde. Wie das „W. T B.“ hierzu bemerkt, klingt se Nachricht nicht unwahrscheinlich. Wenn auch übern n Abbruch der Beziehungen zu Deutschland seitens der jnesischen Regkerung noch immer keine zuverlässigen Nach⸗ chten vorliegen, so ist doch mit dieser Möglichkeit eit naerer Zeit stündlich zu rechnen. Ehenso wie bei 9. uten Krise mit den Vereiniaten Staaten die Vernichtung nseres in Honolulu internierten Kanonenbootes „Geter“ n Gebot militcrischer und politischer Voraussicht war, enso wäre es gerechtfertigt, wenn sich jetzt der stellver⸗ etende Kommandant der „Tsingtau“ zu einer Vernichtung e Fahrzeuges entschlossen hätte. Andernfalls würde es, Ule China unter dem Druck der Entente auf die Seite serer Feinde tritt, diesen als wertvolles Mittel zur Be⸗ mpfung der deutschen Interessen in China ausgeliefert worden n. Der Name des Kanonenbootes ruft die Erinnerung wach seinen letzten heldenmütigen Kommandanten, Kapitän nant von Möller, der nach Abrüstung seines Schiffee ch Batavia ging und von dort mit fünf deutschen Reservisten fÜeinem alten Segelschoner, von ihm „Weddigen“ genannt, ne denkwürdige Odyssee über den Indischen Ozean nach abien unternahm. Die „Isingtau“ und ihr Kommandant d nun beide zur Ruhe gebettet; beide haben ihre Pflicht b zum äußersten erfüllt, und die Namen beider werden der Erinnerung des deutschen Volkes unvergessen fortleben.
JZusamm enfassu ng
Ausgfuhr⸗ und Durchfuhrverbote für Waren des 7. Abschnitts des Zolltarifs.
Durch die Bekanntmachung vom 20. März 1917, betreffend „Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren des 7. Ab nitts des Zolltarifs (Kautschukwaren), im heutigen Reichs eiger sind insbesondere folgende Bekanntmachungen üben sfuhr⸗ und DPurchfuhrverbote ersetzt, soweit sie Waren dieses schnitts zum Gegenstande hahen:
v.“ Nummer des Reichsanzeigers
eonvberausgabe 289
vom 12. Septem ber 1014 Pkiober 1914 20. Oktober Iot4 249 30. November 1914 9. “ „ 8. Junt 163. Die Bekanntmachung vom 21. Juni 1916 (Reichsanzeiger 144), betreffend das Verbot der Ausfuhr aller Waren in bindung mit Kautschuk oder Regenerat, bleibt bestehen. 86 8— 3 4 8
88 8
Nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen (Ver nung über Hülsenfrüchte vom 29. Junt bie 14. Pezember 6 und Bekanntmachung über Saataut von Hülsenfrüchten 20 n 6. Januar 1917) war der Verkehr mit Hülsenfrucht tgaut weder durch Höchstpreise, noch durch sonstige eim⸗ änkende Bestimmungen erschwert, wenn es nachweislich zum nüseanbau bestimmt war. Wie durch „W. T. B“ mitgeteilt d, hat diese Freiheit zu erheblichen Mißbräuchen gesührt,
ggem auch Hülsenfrüͤchte, die niemals zu Gemüsesaataut be⸗
umt sind, unter dieser Bezeichnung zu unerhört hohen, Preisen glich zu Speisezwecken gehandelt worden sind.
Da hierdurch auch vielfach wertvolles, für eine Steigerung Hülsenfruchtanbaues dringend benötigtes Saatgut seiner dbenimmung entzogen worden ist, haben sich der Stell⸗ kreter des Reichskanzlers und der Präüsident des Kriegs⸗ hrungsamts veranlaßt gesehen, auch derartiges Saatgut Gemüseanbauzwecken den strengeren Kontroll⸗ esschriften der oben ermähnten Saatgut⸗Verordnung vom anuar 1917 zu unterstellen.
Nach den im „Reichs⸗Gesetzblott“ veröffentlichten Bekannt⸗ chungen dürfen nunmehr Hülsenfrüchte auch zu Gemüse⸗ auzwecken nur abgesetzt werben, wenn sie von der Reiche senfruchtstelle förmlich freigegeben sind, und zwar ürfen dieser Freigabe auch diesenigen Mengen, welche bereits im Handel befinden. Alle Händler müssen des⸗ b derartige Anträge sofort bei der Reichshülsenfruchtstelle eichen. An Höchstpreise ist das Gemüsesaatgut allerdinge h jetzt nicht gebunden. Es dürfen aber mit Hülsenfrucht⸗ zut zu Gemüseanbauzwecken nur diejenigen Händler sich assen, welchen nach § 1 der Verordnung über den Handel Sämereien vom 15. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. 1277) eine Erlaubnis zum Betriebe des Handels mit mereien erieilk ist, oder die nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 er Verordnung ohne besondere Erlaubnis den Handel mit ereien betreiben dürfen. ““ Grundsätzlich finden ferner auch auf derartiges Gemüse⸗ aut die Bestimmungen der Verordnung vom 6. Janugr 7 über Saatkarten (88 5, 6) Anwendung. Nur wenn es um Mengen von bis 125 Gramm handelt, kann das Ge⸗ esaatgut ohne Saatkarte ausgehändigt werden. Zuwider⸗ lungen gegen diese Vorschriften stehen unter den hohen afen, die in der Saatverordnung vom 6. Jauuar 1917 an⸗ oht sind.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
herhalten, der englischen
sich in
1 Artilleriefeuer zu Gefechten von Erkundungstrupps.
S
Kriegsnachrichten.
Verlustreiches Nachrücken der Engländer und Franzosen im geräumten Gebiet.
In Regen und Schneetreiben versuchten Engländer und ranzosen den Deutschen über das geräumte und zerstörte ebiet zu folgen. Das Tempo ihres Vormarsches wird
durch dhe deutschen Kavallerie- und Infanteriesicherungen bestimmt. Bei den Versuchen, die deutsche Postenkette zu zerreißen, erlitten die Engländer in dem ihnen unbekannten Gelände schwere Verluste. Bei einem Dorfe südlich von Arras lagen auf engstem Naume 52 tote Engländer. An einer zweiten Stelle lagen 200 tote Engländer dicht bei einander. Zwei Mataillone, die in einem riesigen gesprengten Straßentrichter sich festzusetzen versuchten, wurden von der deutschen Artillerie unter schweres Vernichtungsfeuer ge⸗ nommen. Unter dem einschlagenden Granathagel blieb ein großer Teil tot am Platze. Der Rest ging eilig zurück. Auch sonst fünten die deutschen Batterien, die genau ein⸗ geschossen sind und aus gut vorbereiteten Beobachtungsstellen das geräumte Gelände weithin überschauen, den nachrückenden Verbüundeten schweren Schaden zu. Auffahrende Batterien der Verbündeten litten in gleicher Weise wie Truppenansamm⸗ lungen auf den Straßen und schanzende Infanterie unter dem schweren deutschen Feuer. Die Franzosen hatten am 20. versucht, mit starken Artillerieabteilungen Roupy nord⸗ östlich Ham zu besetzen, mußten es jedoch am Nachmittag wieder räumen. Ein Angriff, den sie mit 2 Bataillonen aus der Gegend von Leury Clamesy nordöstlich Soissons versuchten, scheiterte unter schweren Verlusten. Auf den Höhen westlich der Maas, wo allen französischen Ableugnungsversuchen zum Trotz die genommenen Gräben sämtlich in deutschem Besitz verblieben, ist die Beute auf 8 Offiziere, 546 Mann, 33 Maschinen⸗ und Schnelladegewehre und 3 Minenwerfer ge⸗ stiegen. (W. T. B.)
Berlin, 21. März, Abends. (W. T. B.) 1 Außer Gefechten im Somme⸗Oise⸗Gebiet keine be⸗ sonderen Ereignisse. Im Osten gelang ein eigener Vorstoß an der Beresina in vollem Umfange. Nördlich von Monastir ist wieder gekämpft worden.
——
Auf den Höhen nördlich Monastir, wo die Franzosen verlustreichen Stürmen an die Stellungen der Mittelmächte herangearbeitet hatten, wurden sie durch einen Gegenstoß um die kleinen mit so schweren Opfern er⸗ kämpften Vorteile gebracht. Sie wurden von den Hängen des wichtigen Beohachtungshügels 1248 hinuntergeworfen und ebenso aus den Stellungen, die sie sich nördlich Snegooo erkaämpft hatten, wieder vertrieben. Es blieb ihnen nichte anderes übrig, als auch das von ihnen noch gehaltene Graben⸗ stück von 1 Kilometer Länge zwischen diesen beiden Punkten freiwillig zu räumen. Alle Versuche, die verlorenen Stellungen durch mehrfache nächtliche Angriffe wieder zu nehmen, miß⸗ langen verlustreich bei dem glänzenden Zusammenwirken von Artillerie und Infanterie sowie der einheitlichen Besehlsführung auf seiten der Mittelmächte.
— ——
Großes Hauptquartier, 22. März. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
Zwischen Lens und Arras kam es nach lebhaftem
Im Landstrich beiderseits von Somme und HOise ver⸗ liefen Zusammenstöße vorgeschobener Ahteilungen für uns aünstig. Bei Chivres und Missy auf dem Norduser der Aisne sind französische Bataillone zurücgeworfen mworden,
Auf dem linken Maaoellser wurde vurch Feuer auf die feindlichen Gräben ein sich vorberettender Angriff medergehalten
Von Vorstößen in die französischen Linien am Aisne⸗ Marne⸗Kanal, nordöstlich von Verdun, bei St. Mihlel⸗ und am Westhang der Vogesen im Plaine⸗Tal brachten unsere Sturmtruppe 40 Gefangene zurück.
seindliche Flugzeuge sind abgeschossen worden. Dag von Prinz Friedrich Carl von Preußen
geführle Flugzeug ist von einem Fluge über die seindlichen
Linien zwischen Arras und Peronne nicht zurückge ke v 2
Oestlicher Kriegsschauplatzz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. 8 Bei Saberesinag, östlich von Lida, drangen unsere Stoßtrupps in 4 km Breite über die vorderen russischen Gräben bie zur zweiten Stellung durch, zerstörten Nachts die Verteibigungsanlagen und kehrten mit 225 Ge⸗ fangenen, 2 Revolverkanonen, 6 Maschinen gewehren und 14 Minenwerfern zurück. 8
Front des Generalobersten 1 h“ Erzherzog Joseph und bei der Heeresgrupe des Generalfeldmarschallo von Mackensen
lebte die Gefechtstätigkeit auf.
Mazedonische Front. 86 4
Die von unseren Truppen am 20. 3, gewonnenen Höhen
nördlich von Monastir waren gestern das Ziel starker franzosischer Angriffe, die sämtlich feh schlugen.
Gleichen Mißerfolg hatte ein schwächerer Vorstoß in der
Seen⸗Enge.
116“
Der Grste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Oesterreichtscheungarischer Bericht. Wien, 21. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Auf keinem der drei Kriegsschauplätze Greignisse von
Der
Zelang. hh bea Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoeler, Feldmarschalleumaun,
1 8 “
Bulgarischer Bericht. 1ö“ Sofia, 20. März. (W. T. B.) Heeresbericht März.
Mazedonische Front. Zwischen dem Ohrida⸗ und Prespasee wurden mehrere neue feindliche Angriffe zurück⸗ geschlagen, fünf französische Maschinengewehre fielen in unsere hand. Im Westen von Bitolia versuchte der Feind nach heftiger Artillerievorbereitung zweimal, unsere Stellungen bei Tschervena Stena anzugreifen, wurde aber durch Feuer ab⸗ gewiesen, wobei er ziemlich große Verluste erlitt. Ebenso scheiterte ein Angriff gegen die Höhe 1248 und deren östliche Abhänge an dem eisernen Widerstand der bulgarischen und deutschen Truppen. Bei dieser Gelegenheit erbeuteten die Deutschen ein seindliches Maschinengewehr. An zahlreichen Stellen wurde der Feind gezwungen, sich fluchtartig zurückzuziehen. Im Nordosten von Bitolia und im Knie der Tscherna lebhaftes Artilleriefeuer während des ganzen Tages und eines Teils der Nacht. Im Norden vom Dojran⸗See versuchten drei englische Kompagnien gegen unsere vorgeschobene Stellung bei Drestakandjali vorzugehen, wurden aber durch Feuer abgewiesen. Lebhafte Fliegertätigkeit im Wardar und Struma⸗Tal. Auf dem übrigen Teil der Front Feuerwechsel zwischen vorgeschobenen Posten und Patrouillen⸗ tätigkeit.
Mumäntsche Front. Es ist nichts von Bedeutung zu melden.
Sofia, 21. März. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 21. März. —
Mazedonische Front: Zwischen Ohrida⸗ und Prespa⸗ See Ruhe. Auf der Tschervena Stena östlich vom Prespa⸗ See und in der Gegend von Tarnova, westlich von Bitolia, wurden zwei feindliche Angriffe, die nach heftiger Artillerie⸗ vorbereitung unternommen wurden, mit blutigen Verlusten für den Feind abgewiesen. Nördlich von Bitolia versuchte der Feind nach langer Vorbereitung durch Trommelfeuer zum Angriff über⸗ üugehen, wurde aber gleich anfangs durch unser Vernichtungs⸗ feuer angehalten. In diesem Abschnitt gelang es am Nach mittag bulgarischen und deutschen Truppen, durch einen durch heftiges Artilleriefeuer unterstützten Gegenangriff die Franzosen aus früher verlorenen Gräben zu verjagen. Alle Gegenangriffe der Franzosen wurden abgeschlagen. Zwei französische Maschinen⸗ gewehre, 10 Schnelladenewehre und 28 französische Gefangene wurden eingebracht Im Cernabogen unterhielt der Feind mehr mals heftiges Trommelfeuer. Oestlich der Cerna in der Um⸗ gegend von Budimirtzi versuchten zwei feindliche Kompagnien vorzugehen, wurden aber durch Feuer verjögt. Auf der übrigen Front nur von Zeit zu Zeit das gewöhnliche Artälleriefeuer. Längg des Bahnhofes und der Bahnlinie Dolni — Poroj — Budkovo für uns günstige Patrouillen⸗ scharmützel. Wir rieben eine englische Pat euille von 8 Mann und einen Offizier auf. Auf der ganzen Front levhafte Fliegertätigkeit. “ “
Rumänische Front: Ruhe. 1
Töürkischer Bericht.
Konstantinopel, 20 März. (W. T. B.) Amtliche Heeresbericht des Hauptquartiers. 1 3
Kaukasusfront. Auf dem rechten Flügel Zusammen⸗ stöße von Erkundungsabteilungen zu unseren (Gunnen. Auf dem linken Flügel wurde eine feindliche Er kundungsabteilung verfagt
Sonst kein nennenswertes Ereign’s von den Fronten.
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anderer
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber. 8 Der Krieg zur See.
Hongkoug, 20. März. (Reutermeldung) Dos denische Kgnonenboot „Tfingtau“ ist gesprengt worden und in Whampoa⸗Fluß mergegangen
Nerlin, 21. März. (W. D. B) Mit der Vernichtung des Schiffes der Danton Klasse haben sich die Verlüste unserer Feinbe an Kriegsschiffen (ausschleßlich Hüss⸗ freuzer vnd Hllfsschlffen!) auf rund 850 000, Tonnen Wasserverdrangung erböht. Das ist soosel Kriegsschiff⸗ fonnengehalt, wie Rußland und Jopan zusammen zu Veginn des Krieges besaßen, oder nur 60 000 Tonnen wegiger a18 der Ponnengehalt der Flolte der Verelnigten Staaten, der delitt⸗ gröstten der Welt zu Anfang des Krieges.
London, 21. März (Reutermeldung) Das fran zöfische Segelschlff „Jules Gomes“ ist am 190. März. versenkt worden.
London, 91. März. (W. T. B.) Die Admiraiität. meldet: Zwei Minensucher stießen auf Minen und sind gesunken. In einem Falle kehr Opfer, Uim zweiten sim 14 Mann ertrunken
Lissfabon, 21. März. (W. T. B.) Nach einer amt⸗ lichen Meldung haben zwei deutsche U⸗Boote gestern bie ver Fischerfahrzeuge „Rita Gegunda“, „Flor de Avril“, „Genora bel Rosarto“ und „Restaurador“ angegrissen
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und versenkt.
Parlamentsbericht.*)
Der Bericht üher bie gestrige Gitzung des Relchstag sowle der Schlußhericht über die gestrige Seitzung dee Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
In der heutigen (85.) Gitzung des Hauses der Ab⸗ geordnelen wurbe die gestern abgebrochene Besprechung der Vetition der östlichen und nördlichen Pororte von BVBerlin um Schaffung eines Lastenausgleichs, die nach einem Antrag der Gemeindekommission der Staatsregierung zur Erwägung, nach einem Antrag der Abgg. Bredt (freikonf), Hausmann (nl.), Linz (Zentr.) und Preuß (kons.) der Staatsreglerung zur Berücksichtigung überwiesen werden soll, fortgesetzt. forigssett ,, o nche. Volnp)): Wie hälten uns ege längers Eespre bung ersport, wenn es sich nur um den Antrag der Kon mssiom handelte und wenn nicht die Petenten durch mächtige Freunt eckeicht hätien, daß ein Antrag zuf Berücksichtgung 1
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*) Ohne Gewähr