bildlich. Es hat dem Feas. sehr schwere Verluste beigebracht, durch welche
1 ie augenblickliche Ruhe bedingt zu ein scheint.
Die Truppe sieht weiteren Kämpfen voll Vertrauen auf
ihr Können entgegen. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. 9
— Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 23. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz.
Unser gestern gemeldeter Vorstoß an der Bieriezina kostete dem Feinde starke blutige Verluste. Sonst nichts zu
melden. 86 Italienischer Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. 8
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Oestlich des Ohrida⸗Sees scheiterte abermals ein fran⸗ zösischer Angriff. Der Stelbvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
1“
——.
Bulgarischer Bericht. Sofia, 22. März. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 22. März.
Mazedonische Front: Zowischen Ohrida⸗ und Prespa See murde ein schwacher feindlicher Angriff leicht abgeschlagen. Oestlich des Prespa⸗Sees, bei der Straße Bitolia — Resna, Artillerietätigkeit und Patrouillengefechte. Auf der Höhe 1248 nördlich von Bitolia machten die Fran⸗ zosen dauernd Gegenangriffe, um die ihnen gestern ent⸗ rissenen Gräben wieder zu nehmen. Sie wurden aber jedesmal mit blutigen Verlusten abgewiesen. Die hier den Fran⸗ zosen entrissene Beute vermehrte sich um drei Maschinen⸗ gewehre und eine große Menge Gewehre, Munition und anderes Kriegsmaterial. Gefangene versichern, daß im Augenblick des Angriffs die französischen Soldaten allein ge⸗
esen seien. Auf der übrigen Front schwaches Artillerie⸗ euer. Fliegertätigkeit auf der ganzen Front. 8 Rumänische Front: Ruhe.
Sofia, 23. März. (W. T. B.) Amtlicher Beri 23. März.
Mazedonische Front. wischen Ohrida⸗ und Prespa⸗See wurde ein schwächlicher feindlicher Angriff ab⸗ geschlagen. In der Gegend von Bitolia von Zeit zu Zeit kurzes feindliches Trommelfeuer. Auf der übrigen Front schwaches Artilleriefeuer. Im Wardartal, nächst der unteren Struma und am Gestade des Aegäischen Meeres Flieger⸗ tätigkeit. Bei Drama hat der deutsche Leutnant von Esch⸗ wege sein sechstes feindliches Flugzeug abgeschossen. Führer und Beobachter des Flugzeuges, zwei Leutnants, wurden ver⸗ wundet gefangen genommen.
Rumänische Front. Nichts zu melden.
Türkischer Bericht.
onstantinopel, 22. März. (W. T. B.) Amtlicher ericht vom 22. März. Persische Front: Die russischen Gefangenen, deren Gefangennahme wir gestern gemeldet haben, bestehen aus einem Oberstleutnant, drei Offizieren und 7 Soldaten.
Königliche Schauspiele. Sonntag:
Opernhaus. 80. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Richard⸗Wagner⸗Zyklus. Elfter Abend: Parsifal. Ein Bühnenweih⸗ festspiel in drei Akten don Richard Wagner. Anfang 6 ½ Uhr. Schauspielhaus. 82. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ geboben. Die Märchentante. Lusftspiel in drei Akten von Otro Franz Gensichen. In Szene gesetzt von Herrn Oberregisseur Paotrv. Anfang 7 ½ Uhr.
Montag: Opernhaus. 81. Abonne⸗ mentsvorstellung Dienst⸗ und Freivlätze sind aufgehoben. Richard Wagner⸗ Zyklus. Zwölfter Abend: Parsifal. Ein Bühnenweihfestspiel in drei Aufzügen von Richard Wagner. Anfang 6 ½ Uhr.
Buntschuh.
Donnerstag Gabriel Borkman. Freitag: Othello.
Sonntag, kleinen Preisen: Minna helm. — Abends 7 ½ Ubr: Montag bis Freitag: Sonnabend: Gawan.
Sonntag, Nachmtttags 7 ½ Uhr: Die Ratten.
Montag, Der G'wissenswurm.
Tigrisfront: Die Lage ist unverändert. Singifront: Ebenfalls kein wichtiges Ereignis. Kaukasusfront: Kein bemerkenswertes Ereignis außer gelechten von Patrouillen von Aufklärern auf dem rechten gel.
In Galizien ließen die Russen vor unserer Front drei Minen springen, ohne irgendwelchen Schaden in unseren Stellungen anzurichten. Im Gegenteil wurden ihre Stellungen durch die Minenwirkung zerstört. “
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
Konstantinopel, 23. März. (W. T. B.) Bericht. Die Lage
Persische und Tigrisfront. verändert.
Kaukasusfront. Eine unserer Erkundungsabteilungen drang auf den rechten Flügel in die feindliche Stellung ein und nahm einen Teil der von Jägern besetzten Gräben ein, den sie gegen einen vom Feinde in Stärke eines Bataillons ausgeführten Gegenangriff hielt. Im Verlauf dieser. Unter⸗ nehmung machten wir einige Gefangene und fügten dem Feinde schwere Verluste zu. Nur auf einem Abschnitt des linken Flügels schwaches Artilleriefeuer. Ein von den Russen auf einem Punkt gegen unsere Vorposten gemachter Angriff wurde abgeschlagen.
Sinai⸗Front. Nichts von Bedeutung. 8
Mazedonische Fron:. Unsere Truppen, die am 21. März bei der Abweisung des feindlichen Angriffs zwischen Ohrida⸗ und Prespa⸗See zusammengewirkt hatten, eroberten an der mazedonischen Front nach späteren Meldungen die zuvor vom Feinde genommenen Gräben zurück und machten einige Ge⸗ fangene, wobei sie ihm zugleich schwere Verluste zufügten.
1 Der Stellvertretende Oberbefehlshaber
Amtlicher
ist un⸗
Der Krieg zur See.
Bergen, 23. März. (W. T. B.) Der Dampfer „Bergsti“ von Cardiff nach Bordeaux mit Kohlen unterwegs, ist versenkt worden. Drei Mann sind umgekommen.
Ymuiden, 23. März. (Meldung der Niederländischen Telegraphen⸗Agentur.) Der Dampftrawler „Ocean IV.“ hat das Rettungsboot des amerikanischen Dampfers „Healdton“ mitgebracht, das mit 20 Insassen gekentert war. In dem Boot befand sich der einzig Ueberlebende dieser 20 Mann, ein Norweger, dem es geglückt war, das Boot umzudrehen. Er ist verwundet und es sind ihm Arme und Beine erfroren. Er wurde ins Rote Kreuz⸗Spital gebracht.
Paris, 23. März. (W. T. B.) Amtlich. Das Panzer⸗ schiff „Danton“ ist am 19. März im Mittelländischen Meer torpediert worden und untergegangen. 296 Mann sind ums Leben gekommen, 806 gerettet worden.
Barlamentsbericht.*)
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
der heutigen (91.) Sitzung des Reichstags, welcher
der Staats⸗ und Kriegsminister von Stein, der Staais⸗
minister, Staatssekretär des Reichsschazamts Graf von
Roedern und der Staatssekretär des Reichsjustizamts
Dr. Lisco beiwohnten, beantragte die zeschäftsordnungs⸗
Montag: Zum ersten Male: Dienstag: Faust, erster Teil.
Mittwoch: Tobias Buntschuh. un) Sonnabend:
Kammerspiele. Nachmittags 2 ½ Uhr:
Das Konzert.
Volksbühne. (Theater am Bülomplatz.) (Untergrundbahn Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt.
kleinen Preisen: Rose Bernd. — Abends
Dienstag und Donnerstag:
Gewähr.
Tobdias Dentsches Künstlertheater. (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Die beiden Klingsberg. — Abends 7 ⅞ Uhr: Der Kammersänger. Drei Szenen von Frank Wedekind. — Hierauf: Comtesse Mizzi. Komödie von Arthur Schnitzler. — Nachher: Erster Klasse. Bauernschwank in einem Akt von Ludwig Thoma. Montag und folgende Tage: Der Kammerfänger. — Comtesse Mizzi. — Erster Klasse.
Lessingtheuter. Sonntag, Nachmitt. 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Char⸗ lotte Stieglitz. — Abends 7 ½ Uhr: Liebe. Eine Tragödie in vier Akten von Anton Wildgans.
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Liebe.
John Nürnberg.
Zu von Barn⸗ Gawän.
Sir g'piel
3 Uhr: Zu
Montag: Rigoletto.
Dienstag: Martha oder Der Markt zu Richmond.
Mittwoch: Jugend.
Donnerstag: Die Meistersinger von
Freitag: Don Juan.
Sonnabend: Lonjumeau.
Komische Oper. (An der Weiden⸗ dammer Brücke.) Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Heimat. Die Dose verwe. Majestät. Deutsches in rei Presber und Leo Walther Stein. sangstexte von Rudolf Presber. von Gilbert.
Montag und folgende Dose Seiner Majestät.
Theater des Westens. (Station:
kommission, die vom Amtsgericht Berlin Mitte beim Neic, tage nachgesuchte Genehmigung zur Fortsetzung einer Wide klage gegen den Abgeordnet n Behrens zu versagen. 8
Abg. Behrens (d⸗ F.) bat um Erteilung der Genehmigrne damit der betreffende Streit endlich zum Abschluß komme, nicht n wieder auf längere Zeit binausgeschoven werde, wodurch er, Rednn „ventuell um die Möglichkeit gebracht werde, gewisse Zeugen nl Beweismittel für sich ins Feld zu führen.
Der Referent Abg. Junck (nl.) betonte demgegenüber, daß ba Interesse des Reichstags höher stehe als das noch so wichtih Interesse eines einzigen. .
Die Genehmigung wurde versagt.
Hierauf trat das Haus in die erste Beratung des Ge⸗ 69 entwurfs, betreffend Herabsetzung von Mindeftstraftt des Militärstrafgesetzbuchs.
Zur Begründung des Gesetzentwurfs ergriff der Staatz⸗ und Kriegsminister, General von Stein das Wort, desen Rede übermorgen im Wortlaut mitgeteilt werden wird.
8 Handel und Gewerbe.
In der heutigen Sitzung des Zentralausschusse der Reichsbank besprach der Vorsitzende, Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Havenstein, die Uebersicht üder den letzten Monat und führte aus, daß die Lage der Reicht⸗ bank befriedigend sei.
Der Verwaltungsbericht für 1916 gelangte mit der Bilam und der Gewinnherechnung zum Vortrage. Das von dem Deputierten zur Prüfung der Bilanz auf Grund der Büchen entworfene Gutachten wurde von den Mitgliedern des Zentral ausschusses vollzogen und dem Reichsbankdirektorium überreich
(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Zweiten Beilage)
Wwohlfahrtspflege.
Seine Majeßät der Kaiser und König hat, wie „W. T. B⸗ berichtet, das Protektorat über den „Reichseverband Ot⸗ preußenhilfe“ übernommen.
Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen de im Kriege Gefallenen sind von den Deutschen Nordamerikap durch die „Sammlung Riesenfahne Vaterland“ weitere 35 000 % zugegangen. Insgesamt hat diese Sammlung der Nationalstiftun bisher einen Betrag von nicht ganz ½ Million Mark gebracht.
Ferner ist der Nationalstiftung u. a. von der deutschen Industrte wiederum eine namhafte Spende zugegangen: die Vereiniaten Kammerich' und Balter u. Schneevogl'schen Werke, Aktim gesellschaft, haden ihr 50 000 ℳ überwiesen.
Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Deidesheim (Pfeal stiftete Reichsrat Buhl 200 000 ℳ für Kriegsfürsorgezweckt wovon 100 000 ℳ für die Nationalfonds für Hinterbli bene ud 100 000 ℳ für die bayerische Invalidenfürsorge bestimmt sind.
Verkehrswesen.
Der Zentralverein für deutsche Binnenschiffahn hält am 28. d. M., Abends 6 ½ Uhr, im Festsaal der Handelskamme in Berlin eine Sitzung seines Großen Ausschusses ab. Auf de Tagesordnung steht die Erörterung des Schiffahrtskanals vom Nieden rhein zur Schelde. Berichterstatter sind die Herren Oberingenien M. Valentin, M.⸗Gladbach, und Königlicher Baurat Hentrch I. Beigeordneter der Stadt Crefeld. sind als Gäste willkommen.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
2
Thaliatheater. (Dresdenerstr. 7278 Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu d mäßigten Preisen: Blondinchen. Abends 7,25 Uhr: Das Vagabunder mädel. Possenspiel mit Gesang und T. in drei Akten von Jean Kren und B hard Buchbinder. E“ von Alfn Schönfeld. Musik von Gilbert. Montag und folgende Tage: Da Vagabundenmädel.
Der Postiillon von
Zirkus Busch. Sonntag: 2 gro Vorstellungen. Nachmittags 3 ½ Uhf Die Geier⸗Prinzessin. Abeng 7 ¼ Ubr: Die versunkene Stadt. Riese Pracht⸗Wasser⸗Pantomime in einem Vo piel und vier Akten, nach der Vtnet Legende frei bearbeitet von Paula Buse — Außerdem in beiden Vorstellungen Das glänzende März⸗Programn (Nachmittags hat jeder Erwachsene
Abends 7 ½ Uhr:
Akten von Rudolf Se2 Ge⸗ Musik
Tage: Die
Freunde der Binnenschiffahg,
Ünsichtnahme in ihre Bücher, soweit sie sich auf die
Schauspielhaus. 83. Abonnementsvor⸗ stellung. Die Jourualisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustav Frevtag. 25 Herr Oberregisseur Patry. Anfang
2
Opernhaus. Dienstag bis Sonntag: Richard⸗Wagner⸗Zyklus: Parsifal.
Schauspielhaus. Dienstag: Wilden⸗ bruch⸗Zvklus. 3. Abend: Die Quitzows. — Mittwoch: Die reiche Frau. — Donnerstag: Könige. — Freitag: Doktor Klaus. — Sonnabend: Die reiche Frau. — Sonntag: Könige.
Die Ausgabe der April⸗Abonnements⸗ karten für je 27 Vorstellungen im König⸗ lichen Opernhause und Königlichen Schau⸗ spielhaufe findet an der Königlichen Theaterhauptkasse gegen Vorzeigung der Abonnementsverträge von 9 ½ —-1 Uhr siatt, und zwar: am 29. d. M. für den 1. Rang, das Parkett und den 2. Rang des Königlichen Opernhauses und am 30. d. M. für den 3. Rang des König⸗ lichen Opernhauses und für alle Platz⸗ gattungen des Königlichen Schauspiel⸗ hauses. Der für die ausgefallene 70. Vorstellung im Opernhause gezablte Abonnemeutsbetrag gelangt zur Anrech⸗
Deutsches Theater. (Dirertion: Max Reinhardt.) Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Zu klemen Preisen: Kabale und Liebe. — Abends 7 Uhr: J Gabriel
Mittwoch und Freitag: der lügt! Sonnabend: Macbeth.
Berliner Theuter. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Auf Flügeln des Gesanges. Abends 7,20 Uhr: Die tolle Komteß. Operette in drei Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo. Montaog und tolle Komtes.
Theater in der Königgrützer Straße. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Kameraden. — Abends 7 ½ Uhr: Totentanz, I. Teil. Drama in vier Akten von August Strind⸗ berg. Uebersetzt von Emil Schering.
Montag: Toten anz, II. Teil.
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Erpgeist.
Mittwoch und Freitag: I. Teil.
Komödienhaus. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Der siebente „“ — ends 7 ½ Uhr: Die verlorene Tochter. Lustspiel in drei Aufzügen von Ludwig Fulda.
Montag und folgend Tage: Die ver⸗
Weh’' dem,
folgende Tage: Die
Totentanz,
Borkman.
Dienstag: Die Sorina. Freitag: Peer Gynt.
Schillerthegter. o. (Wallner⸗ theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Johannisfeuer. Abends 7 ½ Uhr: Will und Wiebke. Lustspiel in vier Akten von Fedor von Zobeltitz.
Montag: Götz von Berlichingen.
Dienstag: Der Herr Senator.
Mittwoch und Sonnabend: Die Kammerwahl. 1
Donnerstag: Der Herr im Hause.
Freitag: Alt⸗Heidelberg.
Charlottenburg. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Kater Lampe. — Abends 7 ½ Uhr: Alt⸗Heidelberg. Schauspiel in 5 Akten von Wilhelm Mever⸗Förster.
Montag: Die Kammerwahl.
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Johannes,
Mittwoch: Alt⸗Heidelberg.
Freitag: Zum ersten Male: Hinter Mauern.
Mittwoch, Nachmittags 2 ¾ Uhr: Maria Stuart.
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 — 37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Die Entführung aus dem Serall. — Abends 6 ½ Uhr: Die Meister⸗ singer von Nüruberg. Oper in drei
lorene Tochter.
Akten von Richard Wagner.
Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Ein Walzertraum. Abends 7 ½ Uhbr: Die Fahrt ins Glück. Operette in drei Akten von Franz Arnold und Ernst Bach. Musik von Gilbert.
Montag und folgende Tage: Die Fahrt ins Glück.
Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 2. 9 König Ottokars Glück und
unde.
Theater am Nollendorfplatz. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Blaue Jungens. Abends 7 ½ Uhr: Die Gulaschkanone. Volksstuck mit Gelang und Tanz in drei Akten von Hermann Haller vnd Willt Wolff. Musik von Walter Kollo.
Die
Montag und folgende Gulaschkanonc. b
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, E— 3 ¼ Uhr: Die Großstadt⸗ uft.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Nachmittags 5 Uhr: Zu er mäßigten Preisen: Neu einstudiert: Als ich noch im Flügelkleide — Abends 7 ½ Uhr: Hie schöne Cubauerin. Mustikalisches Lustspiel in drei Akten von Georg Okonkowski. Musik von Max Gabriel.
Montag und folgende Tag
Tage:
Cubanerin.
Die schen⸗
angehöriges Kind unter 10 Jahren frei am allen Sitzplätzen, jedes weitere Kind zah halbe Preise.) 8
Montag und folgende Tage: 2† versunkene Stadt und das glänze März⸗Programm.
Familiennachrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Recht anwalt Erich von Mosch (Berili Wilmersdorf).
Gestorben: Hr. Senatspräsident a. D. Geheimer Oberjustizrat Gotthold Loewen
berg (Breslau). — Hr. Gebeimer Kon merzienrat Michael Herz (Posen).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbur Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Der Vorsteher der Expedition, Rechnungsrat Mengering in Berl⸗
Verlag der Expedition (Mengerint in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei m
Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstraße .
Sechs Beilagen
sowie bie 1407. u. 1408. Ausga der Deutschen Verlustlisten.
6 chen Reichsanze
ℳ
1“
I. In der Woche vom 11. bis 17. 1) öffentliche Sammlungen, 2) II. Zurückgezogene Erlaubnis.
Vertriebe von Gegenständen.
Erste Beilage
8
den
Amtliches.
Königreich Preusen
Ministerium des Innern.
Berlin, Sonnabend
24. März
März 1917 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtspfle
2 8
iger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
4
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Kriegswohlfahrtszweck
telle, an die die Mittel abgeführt werden sollen
Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird
—
1] Verband deutscher Konditoren⸗Innungen, SW. 47. . 2 Preußischer Landesausschuß der Deutschlandsspende füfr Sauglinge, und Kleinkinderschutz, Berliu
1]/ König Wilbelmstiftung für .
2 Dr. Rohmer Heilscher, Lucle, Frankfurt a. M. 8
v1“““ “ 1“ z] Gevossenschaft deutscher Bühnen Berlin 4 Ministerialdirektor Dr. Schmidt
Perthes, A.⸗G.,
5] Verlagsbuchhandlung Friedr. Andreas
8 8
1] Dr. jur. Seidel, Berlin Friedenau (U Boot,Verein)
Berlin, den 22. März 1917.
Unterstützung von Witwen und Waisen der Verbandsmitgliede Förderung der Säuglings⸗ und Kleinkinderfürsorge
Zum Besten der U⸗Boot⸗Sp
um Besten der Stiftungszwecke
. . Zum Besten des Zentralkomitees der deutschen Vereine Roten Kreuz und des österreichischen Roten Kreuzes
Zum Besten der Unterstaͤtzungskasse der Genossenschaft erlin. Kriegefürsorge
Zum Besten des Zentralkomitees de vom Roten Kreuz
1. Genehmigte Veranstaltungen: 1) Sammlungen.
Vertriebe von Gegenständen. n. Bildermappen.
b. Gedichtsammlunge
vom Deutsches
c. Postkarten. Ueber
d. Druckschriften.
16
erickgeiogene Erkanhni. Zum Besten der Mannschaften der Unterseeboote I
“
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des § 17 des Viehseuchengesetzes vom Juni 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 519) wird hierdurch zu⸗ eich in Ausführung der §§ 83 bis 85 meiner viehseuchen⸗ lizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 (Reichs⸗ und Staats⸗ zeiger Nr. 105) folgendes bestimmt:
Serum, das zur Impfung gegen Rotlauf der Schweine slimmt ist, darf nicht aus der Erzeugungsanstalt abg⸗geben oder Einfuhr aus dem Auslande zugelassen werden, beoor es einer atlichen Prüfung noch den Vorschriften der §§ 2 dis 10 unter⸗ Irfen und für brauchbar erklärt ist.
Die Impfung von Schweinen gegen Rotlauf mit Serum, dos cht 8 Grund dieser staatlichen Prüfung für brauchbar ertlärt ist, verboten.
Für jede Anstalt ist vom Regferungspräsidenten ein Sach.
stländiger zu bestimmen, der nach den Vorschriften der §§ 3 bis 10 der stgatlichen Prüfung mitzuwtrken hat.
Die Anstalt hat dem Sachverständigen von jeder zur Herstellung Serums erforderlichen Blutentnahme Nachricht zu geben und n auf Verlangen zu gestatten, der Blutentnahme beizuwohnen.
im übrigen sind ibm jederzeit der Zutritt zur Anstalt und die ie Herstellung von m beziehen, zu gewähren.
§ 3.
Die Pferde oder sonstigen Tiere, aus deren Blut Serum ge⸗ nen werden soll, müssen mit Nummern bezeichnet und mit einem ltdaren Kennzeichen (Ohrmarke, Hautbrand, Hufbrand, Farbzeichen, parschnitt), das diese Nummer trägt, versehen sein. Die nach § 84 der viehseuchenpoltzeilichen Anordnung vom 1. Mal 2 zu führende Liste über die Herstellung der Impfstoffe muß gende Angaben enthalten: 1. die Kontrollnummer des Serums, die Nummer und die Art der Kennzeichnung der Pferde oder sonstigen Tiere, von denen das Serum stammt, den Tag der Blutentnahme, die Menge des dabei gewonnenen Blutes, die Menge des aus dem Blute hergestellten Serums, die Art und Menge des aus dem Serum zugesetzten Kon⸗ servierungsmittels, das Ergebnis einer etwaigen Wertigkeitsbestimmung des Serums in der Anstalt, den Tag der Entnahme und der Absendung der Proben, den Tag des Ginganges des Bescheides der Prüfungsstelle und das Prüfungsergebnis, den Tag der Abfüllung und der den Namen des Abgehmers und bei beanstandetem Serum dessen weitere Behandlung.
§ 4.
Spbhald Serum der Prüfung unterworfen werden soll, ist bei — Sachverftaͤndigen (§ 2) die Einleitung des Prüfungsversuches zu ragen.
Ist das zu prüfende Serum in verschiedenen Behältern auf⸗ wohrt, und ist es nicht nachweislich von demselben Tiere dei einer vtentnahme gewonnen, so hat der Sachverständige zu untersuchen dnach Anhörung der Anstalt darüber zu entscheiden, ob und in⸗ weit nach Maßgabe einer in der Anstalt etwa angestellten Vor⸗ sung und der etwa vorgenommenen Mischungen verschiedenartiger
10. 11.
Abgabe des Serums sowie
Sera die Gleichwertigkeit der in den vorschiedenen Behältern auf⸗ bewahrten zu prüfenden Sera als nachgewiesen a zuseben ist.—
Von j dem „leichwertigen Serum hat der Sachverstän ige vier Proben zu je 5 cem zu entnermen. Ist das Serum in versche nen Behälten untergebracht, so ist die Probenentnahme so einzurichten, daß die Proben Serum aus allen Behältern enthalten.
Nach der Probenentnahme sind die die Proben enthaltenden Ee⸗ fäße von dem Sachverständigen zu plombieren. Ebenso sind die Be⸗ bälter, in denen sich das zu prüfende Secum befindet, mit einer Plombe zu verschließen. Die Behälter sind in einem von der Anstalt zuc Verfügung zu stellenden Raum unter Mitverschluß des Sach⸗
verständigen aufzubewahren.
Vor der Probenentnahme (§ 4) hat die Anstalt dem Serum 0,5 v. H. Pbenol zuzusetzen. Statt des Phenols kann auch ein anderes Konservterungémiltel, z. B. Trikresol, zugesetzt werden. Die zugesetzte Menge muß ausreschen, um die Haltbarmachung sicher⸗ zustellen (vgl. Anlage II unter 2 letzter Absotzz)h.
Die Anstalt hat die Serumproben mit einem Begleitschreiben nach dem Muster der Anlaage 1 an die Prüfungsnelle (§ 7) zu senden. Auf den die Proben enebaltenden Gefätzen ist die Fontroll⸗ nummer des Serums (ogl. § 3 Assf. 2 Nr. 1) anzugeden. Der Ja. halt des Begleitschreibens ist von dem Sachverständigen auf setne Richtigkeit zu prüfen. Die Begleitschreiden sind von ihm gegen⸗ zuzeichnen.
1
Die staatliche Prüfung der Proden erfolat his auf weiteres für die Erzeugungsanstalten in den Provinzen Ost. und Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Posen, Schlesien, Sachsen und Schleswig⸗ Holstein in dem hygsenischen Institute der Tterärztlichen Hochschule m Berlin, im ührigen in dem Jastitute für experimentelle Therapie in Frankfurt a. M.
Der Verband Der Landesausschuß
U⸗Boot⸗Spende
Die Genossenschaft Mtimnistertaldtrektor Dr. Schmidt. die Mittel verfügt Setne Majestät der Kaiser und Köatg
Preußischen Landesvereins Rotes Kreuz
en — 917,
Bis 30. September Bis 15. April 1917, Preußen.
Vom 1.—3. Juni 1917, Preußen. von Geldspenden in Form eines Opfertages.
Die Stiftung
88
und österreichisches
Rotes Kreuz, je zur Hälfte
“
Bis 15. April 1917, Preußen. Bis 30. September 1917, Preußen. Verwendung der
Bis 30. September 1917, Preußen. längerung eier bereits erteilten E laubnis. — Vertrieb des Werkes: „Der große Krieg al Erlebnis und Erfahrung“ 1
Zentralstelle für Angelegenheiten freiwilliger Gaben Kaiserliche Marine in Kiel
an die
Sammlung
Ver⸗
schriften im § 86 Abf. 2 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom
1. M i 1912 u babz em
verschluß versetzen sein.
610
Der Sackverständige hat über jede anzufertigen, aus der ersichtlich sind:
die Kontrollnummer des Serums, S die Nummem und die Fennzeichnung der Pferde oder sonstigen Tiere, von denen das zur Prüfung gesteilte Serum stammt, 3. der Tag der Blutentnahme, 4. die Menge des zur Prüfung angemeldeten Serums. der Tag der Entnahme und der Absendung der Proben. 6. der Tag des Engangs des Bescheites der Prüfungsstelle und dessen wesentlicher Inhalt, der Tag der Abfüllung des Serums, 3 her beanstandetem Serum dessen weitere Behandlung. F m.
Die Kosten der staoctlichen Prüfung einschlieflich der dem Sach⸗ verß zu zahlenden Vergutung fallen den Erzeu ungsanstalten zur Last.
Bis auf weiteres ist an die P üfungsstellen für jedes Liter der Gesamtmenge des von einer Anstali gleichtettig zur P üfung gestellten gleichwertinen Srrums eine Gebühr von 1 ℳ, mindenens aber eine Gebühr voen 100 ℳ für die Gesamtp üfung u enm’ chten. Werden von einer Anstalt mehr als 250 Liter Serum auf einmal zur Prüfung gestellt, so beträat die Gebühr nur 75 Pf. für 1 Liter, mindestens aber 250 ℳ für die Gesamtprüfung.
Sowest wegen der an die Tierärztliche Hochschule in Berlin zu zahlenden Vergütung schon jetzt besondere Vereinbarungen getroffen sind, behält es dabei sein Bewenden.
12 Die über diese Anerdnung hinausgehenden Vorschriften der
Prüfung eine Aufzeichnung
Die endgültige Regelung bleibt vorbehalten. § 8. 1
Für die Prüfung der Sera in der Peüfungsstelle und für die Beurieilung des Peüfungsergebnisses gelten die in der Anlage II gegebenen Vorschriften.
Von dem Ausfalle der Prüfung ist der Erzeugungsanstalt sofort durch Schreiben nach dem Muster der Anlage III Nachricht zu geben. Ist das zu prüfende Serum zwar nicht tauglich, kann es aber durch eine besondere Behandlung brauchbar gemacht werden, so ist in dem Begleitschreiben genau anzugeben, in welcher Weise die Brauchharmachung zu erfolgen hat.
Abschrift des Schreibens ist dem Sachverständigen zu übersenden.
Serum, das noch dem Prüfungsergebnisse schlechthin untauglich
ist, ist unter Kontrolle des Sachverständigen zu vernichten.
Serum, das nach dem P üfungsergebeisse zwar zunzeit untauglich 1 ist, aber brauchbar gemacht werden kann, ist zum Zwecke der Brauch. barmachung in der Anzalt freizugeben, sofern nicht von der Anstalt die Brauchbarmachung abgelehrf wird. In diesem Fall ist das Serum wie untaugliches zu vernichten. Andernfalls hat der Sach⸗ verständige in geeigneter Weise darüber zu wachen, daß die Brauch⸗ barmachung in der vorgeschriebenen Weise erfolgt. Nach der Brauch barmachung hat er eine nochmalige Prüfung des Serums nach den für die erste Puüfung bestimmten Regeln zu veranlassen.
Serum, das tauglich befüunden ist, ist zu. Abgabe freizugeben.
Dle Entfernung der Plomden von den Bebältern, in denen das
Serum bis dahin aufbewahrt war (§ 4 Abs. 4), darf nur unter Kontrolle des Gachverständigen erfolgen.
77—88 meiner viehseuchen poltzeitichen Anordnung vom 1. Mai 1912 über den Verkehr mit Viehseuchenerregern und ühber die Her⸗ stellung und Verwencung von Impfstoffen bleiben auch für Rotlauf⸗ serum unberührt.
Die beamteten Tierärzte sind ferner befugt, nach näherer An⸗ ordnung der Regierungspräsidenten von dem im Ves kehre bestadl chen Rotlaufserum und von den Rotlaufkulturen, die zur Impfung gegen Rotlauf der Schweine verwendet werden sollen, Proben zu Unter⸗ suchangszwecken zu entnehmen. Zu diesem Zweck ist ihnen das Be⸗ treien der Räumlichkeiten, in denen Rotlausserum oder kulturen feilgehalten oder aufdewahrt werden, sowte auch die Rä mlichkeiten, in denen Rotlaufkulturen hergestellt werden, während der üblichen Geschäftszelten zu gestatten. “
§ 13.
Bei der Einfuhr von Rotlaufserum aus dem Auslande bleibt vorbebalten, das Untersachungsverfabren von Fall zu Fall zu regeln. Bis zur Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit verbleibt das Serum im Gewahrsam der Zohbehörde.
8 14. 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung ten Strafvorschriften des § 76 des Viehseuchengesetzes vom 26. (Reichs.Gesetzbl. S. 519). d ,
8
§ 1 Abs. 2 tritt drei Monote nach übr ige Teil der Anordnung sofort in Kiaft.
Berlin, den 26. Februar 1917.
88 19
unterliegen den Juni 1909
Bei dem Versand und der Kennzeichnung der Gefäße, in denen
das Rotlaufserum in Verkehr gebracht werden soll Vor ⸗ v1 v
1A““
11“”“
Die Gefäße müssen überdies mu Pombem
9 8