Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 2A1. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: — Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls
von Mackensen Nichts Neues.
Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph.
UMInsere Truppen standen gestern beiderseits des Csobanyos⸗ Tales in heftigem Kampfe. Nördlich des Tales erstürmten ie in zwei Kilometer Breite und eineinhalb Kilometer Tiefe die feindlichen Gräben auf dem Solyomtar. Ein bald darauf südlich des Tales einsetzender russischer Gegenstoß gegen unsere Magyaros⸗Stellung brach im Sperrfeuer zusammen; der Feind flüchtete in seine Gräben zurück. Die Zahl der eingebrachten Gefangenen beträgt fünfhundert. Unsere Verluste sind sehr gering
Südöstlich von Dorna Watra stießen unsere Aufklärungs⸗ abteilungen bis zur vierten russischen Linie vor.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Nichts zu melden.
Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Wien, 25. März. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet:
4 Oestlicher Kriegsschauplatz. Westlich von Luck auf unserer Seite günstig verl Stoßtruppsunternehmen. Sonst nichts von Belang.
Italienischer Kriegsschauplatz.
— Auf der Karst⸗Hochfläche drangen unsere Sturm⸗ Hatrouillen gestern früh bei Kostanjevica in die erste feind⸗ iche Befestigungslinie ein, vertrieben die italienischen Posten und kehrten befehlsgemäß wieder in unsere Stellung zurück. Nachmittags war der Artilleriekampf auf der Hochfläche sehr lebhaft. Im Gebiet des Stilfser Jochs wiesen unsere Truppen einen Angriff der Italiener auf den Monte Scorluzzo unter beträchtlichen Verlusten des Feindes ab.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Bulgarischer Bericht. Sofia, stabes vom 24. März.
Nazedonische Front. Zwischen Ohrida⸗ und Prespa⸗See sowie in der Gegend von Bitolia von Zeit zu Zeit lebhaftes Feuer der feindlichen Artillerie. Auf der uͤbrigen Front schwache Artillerie'ätigkeit. Eine englische Kompagnie, die gegen unsere Posten am Nordostufer des Dojransees vorzurücken versuchte, wurde durch Feuer verfagt.
Im Vardartale und in der Gegend von Drama lebhafte
Fliegertätigkeit. Rumänische Front. Sofia, 25. März. hericht vom 25. März.
Nichts zu melden. (W. T. B.) Bulgarischer Heeres
Mazedonische Front: Am Ostufer des Ohrida⸗ Sees Patrouillenscharmützel. Auf beiden Ufern des Prespa⸗ Sees schwaches Artilleriefeuer. Der Gegner beschoß mit starkem Artilleriefeuer Tschervena⸗Stena und die Dörfer Tarnova und Magareve. Hier gingen bulgarische und deutsche Truppen vor und nahmen den ersten feindlichen Graben, aus dem die Franzosen flohen.
Auf der übrigen Front schwache Artillerietä Vardartale Fliegertätigkeit.
Auf der rumänischen Front Ruhe.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 25. März. (W. T. B.) Bericht vom 24. März.
In Persien seitens des Feindes keine Tätigkeit außer dem Angriff, den wir, wie gemeldet, am 21. März abgeschlagen haben. Ein Angriff, der von drei feindlichen Kavallerie⸗ regimentern, die von Artillerie und Maschinengewehren unter⸗ stützt waren, in der Umgegend von Bane ausgeführt wurde, wurde abgeschlagen. Unsere Trupyen verfolgen den Gegner.
Tigrisfront. Lage unverändert. Zwei Schwadronen -en Kavallerie wurden durch das Feuer unserer Euphrat⸗ lotille zerstrent, die ihnen schwere Verluste beibrachte. Bei dieser Gelegenheit nahmen wir einen Offizier und 11 Soldaten gefangen und erbeuteten Kriegsmaterial und Vieh.
Kaukasusfront. Auf dem rechten Flügel versuchte eine feindliche Kompagnie einen überraschenden Angriff gegen unsere Stellung, wurde aber abgeschlagen.
K.ve ersgighzi Der Feind nähert sich zögend unserer ung.
Kein wichtiges Ereignis auf den übrigen Fronten.
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
Konstantinopel, 26. März. (W. T. B.) Heeresbericht vom 25. März.
In Persien ist Die Russen blieben untätig.
Tigrisfront. Auf dem linken Flügel Artilleriekampf. Ein feindlicher Infanterieangriff scheiterte in unserem Feuer.
Euphratfront. Der Feind hat das rechte Ufer wieder geräumt, auf das er zuvor übergegangen war.
Sinaifront. Starke feindliche Kavallerie näherte sich unseren Posten, zog sich aber ohne Kampfberührung wieder
rück.
2 Kaukasusfront. Auf dem linken Flügel wurden An⸗ griffe einiger femdlicher Erkundungspatrouillen abgewiesen. Auf dem rechten Flügel führten unsere Erkundungspatrouillen einen Angriff durch, besetzten eine wichtige Stellung eines vor⸗ geschobenen seindlichen Postens und erbeuteten einiges Material.
An den übrigen Fronten nichts We entliches
Amtlicher
die Lage unverändert.
fene
25. März. (W. T. B.) Bericht des General⸗
Der Krieg zur Se
Kopenhagen, 24. März. (W. T. B.) Nach Lloyds⸗ listen sind vom 1. bis 15. März 110 Schiffe als Total⸗ verlust bezeichnet; das macht für den Tag durchschnittlich 6,1 Schiffe. Der durchschniuliche tägliche Schiffsverlust vor dem Kriege betrug nach Lloyds für die gesamte Welttonnage 2,2 Schiffe.
Christiania, 24. März. (W. T. B.) Der Bergener Dampfer „Malmanger“ (5400 To. oder 1441 To.), von New York nach Avonmouth unterwegs, ist am 22. März 5 Meilen westlich von Fastmouth durch eine Mine oder einen Torpedo zum Sinken gebracht worden.
Christiania, 24. März. (Meldung des Norwegischen Telegrammbureaus.) Wie das Ministerium des Aeußern bekannt gibt, ist der Stavangerer Dampfer „Ebenäs“ am 22. März, 9 Uhr früh, von einem deutschen U⸗Boot 10 Meilen südlich Peterhead versenkt worden. Der Kapitän und 6 Mann sind gerettet, die übrigen werden vermißt. Der hiesige Dampfer „Frisk“ und der Bergener Dampfer „Blomvaag“ sind versenkt worden; von ersterem sind 7 Mann in Yarmouth eingetroffen, die übrigen werden vermißt.
Wien, 24. März. (W. T. B.) Wie ein Funkspruch vom Vertreter des „K. K. Telegr.⸗Korr.⸗Bureaus“ aus Madrid be⸗ richtet, meldet das Blatt „ABC“ aus San Sevbastian: Zwei spanische Seeleute, die der Mannschaft eines norwegischen Dampfers angehörten, der am 16. d. M. auf der Fahrt von Cardiff nach Venedig mit einer Ladung von 5000 Tonnen Kohlen in der Nähe der französischen Küste von einem Unterseeboot versenkt wurde, berichten u. a., daß sich in dem Hotel, in dem sie zurzeit untergebracht sind, außerdem Mannschaften von 20 gleichfalls von Unterseebooten versenkten Schiffen befinden. Ferner teilt „A B C“ aus Bilbao mit, daß am letzten Sonntag in der Nähe der englischen Küste der in Bilbao beheimatete spanische Dampfer „Gracia“ (2956 Tonnen) von einem Unterseeboot versenkt worden ist.
Ymuiden, 24. März. (Meldung der „Nederlandsch Telegraaf Agentschap“.) Der niederländische Dampfer „Amstelstroom (1413 Br.⸗Reg.⸗To.), der am Donnerstag⸗ abend von Ymuiden nach London abfuhr, ist versenkt worden. Der Dampfer war außer mit Stückgütern mit 800 Körben Fischen für die englische Regierung beladen. Ein Scheveninger Fischerfahrzeug hat in Hoek van Holland neun Mann der Besatzung des „Amstelstroom“ gelandet.
Lugano, 24. März. (W. T. B.) Wie aus gut unter⸗ richteter Quelle aus Brindisi verlautet, sind in den letzten vier Wochen in Saloniki zehn Dampfer überfällig. Der Verpflegungs⸗ und Munitionsnachschub nach Saloniki leidet dadurch sehr stark.
Berlin, 25. März. (W. T. B.) Außer den im Laufe des Monats März bereits veröffentlichten Schiffsverlusten haben unsere U⸗Boote in den letzten Tagen 25 Dampfer, 14 Segler und 37 Fischerfahrzeuge mit einem Ge⸗ samttonnengehalt von 80 000 Br.⸗R.⸗T. versenkt. Ferner wurde am 9. März von einem unserer Unterseeboote im Kanal ein englischer Doppeldecker durch Geschütz⸗ feuer vernichtet.
Die versenkten Schiffe setzen sich zusammen aus:
1) Engrische Schiffe.
Die bewarfneten Dampfer „Brika“ (3549 t), „Deupark“ (1980 t), das englische Bewachungs ahrzeug „Granzon“ mit Herings⸗ logger „G. M. 34“ im Schlepp; die Dampfer „Glyvnymel (1394 t), „Memnon’ (3203 t) und das Lazarettschiff „Asturtas“ (12 002 t). Der Segler „Sir Joseyh“ vnd die Fischerfahrzeuge „Robert“, „Rivind“, „Jessamine“, „Gratia“, Lent Lilly“, „Hyvacinth“, „Case“, „In ernose“, Nelly’, „Ena“, „Kestrel“, „Reindeer“, „Forget me not“, „Try“ und „Avance“.
2) Französische Schiffe.
Bark Selly“, Schoner La Marne“, „Eugoône Robert“, „Anais“, „Madeleine“, „Davoust“, die Segler „Adieu Va“, „Marie Lonxise“ aus Feeamp, „Marie Loutse“ aus St. Malo, „Americain“, die Lotsenschoner „Marta YPoonne“ und „Cordounan“. Die Fischerfahrzeuge Petit Jean“, „Henry Louis“, „Dieu de Garde“, „Nozal“, „Nupella“, „Louss XIV.“, „Peutisen“, „Ac de Maria“, „Junliette, „Camille Emile“, „L. R. 1289˙, „L. R. 1329˙, „Madeleine“, „Felicite“, „Madonna“ und „Entente Cordiale“.
3) Der italienische Dampfer „Medusa“ etwa 1000 t).
4) Norwegische Schiffe. Die Dampfer „Solferino“ (1155 T.), „Wilfred“ (1121 T.), „Girta (1824 T.), „Blaamanden“ (954 T.), „Ronaid (3021 T.), „Expedit“ (680 T.), „Friek“ (1138 T.), „Einar Jarl“ (1849 T.) und der Segler „Efeu“ (etwa 500 T.).
5) Die amerikanischen Dampfer „Illinois“ (5225 T.) und „Citv of Memphis“ (5252 T.), der spanische Dampfer „Vivina“ (3034 T.) und der holländische Dampfer „La Campime“ (2557 T.). . 6) An Schiffen, deren Namen beim Nachtangriff oder weil sie keinen Namen an der Bordwand fühiten, nicht festgestellt werden konnten, wurden vernichtet: ein unbekannter beladener Dampfer von etwa 3000 T., aus einem Convoy heraus durch Torpedo⸗ schuß, ein englischer bewaffnerer Dampfer von etwa 3000 T., ein Dampfer von 3500 T., ein Tantdampfer von etwa 3000 T.⸗, ein Dampfer von etwa 8000 T., ein nor⸗ wegischer Dampfer von etwa 2500 T., ein Dreimast⸗ xchuner von 300 T. sowie 3 englische und 2 französische Fischkutter.
Mit vorstehenden Schiffen sind, soweit bisher bekannt, u. a. etwa 34 000 T. Kohlen, in der Hauptsache nach Frank⸗ reich bestimmt, 3000 T. Brennöl, 3300 T. Erz von Huelva nach Westhartlepool unterwegs, 3300 T. Getreide und 9900 T. Lebensmittel, abgesehen von den mit den Fischerfahrzeugen versenkten Fischen, vernichtet.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
„ „ 4 2 Der Krieg in den Kolonien.
Das Rätsel der Kriegsmaterial versorgung Deutsch⸗Ostafrikas.
Angesichts der unlängst vom Reichskolonialamt veröffentlichten Einzelheiten über die erfolgreichen Kämpfe unserer Schutztruppe in Deutsch⸗Ogafrika, die es immer weeder verslanden hat, den Feinden trotz ihrer großen Uebermacht empfindliche Niederlagen beizubringen, und die noch beute deutsches Land erfolgreich verteidigt, erhebt sich in Deutschland von neuem die Froge, wie es möglich ist, doß den deutschen Helden in Afrika trotz ununterbrochener, mehr als weieinhalbjähriger Kriegführung noch nicht die Munition und das sonstige zur Keiegführung not⸗ wendige Material ausgegangen ist. ben doch die Feinde nicht nur eine Ueberzahl an Menschen gegen das deutsche Schutzgebiet in den Kampf geführt, sie besitzen auch von Anfang an die Möglichkeit, alle Hilfsmittel neuzeitlicher Kriegführung, die sie in Afrika ver⸗ wenden, stets nach Belteben zu ergänzen. Das deutsche Schutzgebie aber hat keine Munitionsfabriken und ist dazu angeblich von de
8 8 Welt abgeschnitten, da die englische Flotte es sich zur gestellt hat, alle Zufuhren abzuschneiden. Ohne möglichkeit des so notwendigen toten Materials selbst der größte Heldenmut der Besatzung nicht auf d Dauer Widerftand leisten können. Wie also es unsen Schutztrappe möglich gewesen, die in einem solchen Kriege kurzer Zeit verbrouchten Vorräte an Kriegsmaterialien wieder zu er gänz n? Die Löͤsung dieses Rätsels liegt dartn, daß deutsche Schiffe es verstanden haben, die englischen Sperr linien mehr als einmal zu durchbrechen; dem Wagem deutscher Seeleute gelang es, unserer Schutzttappe die Zafuh eg m⸗ bringen, deren sie zur Fortsetzung ihrces heldenmütigen Widerstandes . “ vetichn 8
on im F bruar 1915 glag von einem deutschen Hafen Führung des Oberleutnants z. S. d. R. Cbristtansen Dampfer ab. Seine 6““ aus 'W Maschinern gewehren, mehreren Millionen Patrnen, Geschütze mit Munttion und Maschtnenausrüstung für den Kreuze „Königsberg⸗ sowie P oviant, Bekleidungs⸗ und Sanitat ausrüstungen. Im April durchbrech der Dampfer glücklich die Ket der englischen Bewachungsschiffe und lief in die Mansa⸗Bucht Deutsch⸗Ostafrika ein. Erst beim Einlaufen wurde er von dem eng lischen K euzer „Hvacinth“ verfolat und beschossen; das Schiff gertet teilweise in Brand und sank auf flachem Wesser; dennoch war eine Bergung der kostbaren Ladung zu rechter Zeit möglich ohne daß die Feinde dies hätten verhindern können.
Der „Hilfsdampfer Marte“ lief als zweites Scheiff zu Be. inn des Jahres 1916 unter Führung des Leutnants z. S R. Sörensen nach Ostafrika aus. Auch seine Ladung bestand in erster Linie aus Munition und Krtiegsmaterial, mehreren tausend Gewehren, pielen Millionen Patronen, Artiller iemunition sowie mehreren Geschützen, Feldtanonen und Feld haubitzen; ferner brachte er Radlafetten für die Geschütze des Kreuzers „Königsberg“, um diese auf dem Lande besser verwerten zu können sowie eine große Menge Untforme und fonstige Ausrüstungsgepensiärnde für Europäer und ein geborene Soldaten; außerdem hatte er in großem Um fange Material zur Herstellung weiterer Munition nach dem deutschen an Bord. Ebenso wie dem Oberleutnant Christiansen glüche es dem Leutnant Sörensen, sein Schiff durch die Kette der englischen Schiffe in der Norosee und den atlantischen Gewässern sowie an der afrikanischen Küste hindurch zu bringen, obwohl er kurz vor dem Einlaufen in einer Entfernung von nur 15 Seemeilen an einem „aufpassenden“ engttsschen Kreuzer vorbeifuhr. Mitte März kam die „Marie“ in der Sudi⸗Bucht an, wo dis Ende März die Ladung vollständig gelöscht wurde. Anfang April wurde der Daapfer, nachdem er bereits zur Wiederausfahrt gerüstet und ales seeklar gemacht war, von englischen Kriegsschiffen entdeckt und mit einem Hagel von Geschossen üherschüttet, ohne daß ein Mann don der Besatzung getötet oder verwundet wurde. Als die englischen Kreuter sich zurückgezogen hatten, ging die Besatzung sosort an die Ausbesserung des Schiffes. 5 Tage sräter erfolgte eine weite Beschießung, und zwar diesmal mit 15 cm⸗Franaten, bei der dat Schiff uͤber 100 Treffer erhielt. Wenn die Engländer annahmen, es durch den Hagel von Granaten für die weitere Dauer des Krtieges unbrauchbar gemacht zu haben, so wurde diese Hoffnung an der Arbeitt⸗ kraft und dem Willen der deutschen Besatzung zuschanden. Nach un⸗ ermüdlicher schwerer Arbeit war das Schiff trotz der erlittenen schweten Beschädigungen bereits am 22. April wieder in einiger mapen seetuchttgem Zustande, veoließ in der darauffolgenden Nacht die Sudi⸗Bucht und gelangte glücklich durch die englische Sperrlinie hindurch in den Indischen Ozean. Am 14. Mat 1916 lief die „Marte“ vorbet an englischen Kreuzern, die in der Sundastraße einen holländischen Küstendampfer durchsuchten, in Tandjong Prio (Batavia) ein. Zum ersten Mile während des Krieges konnte eursche Seeleute zutreffende Nachrichten über Deutschlands Helden⸗ kampf noch Holländisch⸗Indten bringen.
Die A’fgabe der beiden Blockzdebrecher wurde trotz alle Schwierigke ten und Gefabren in vollem Umfange gelöst: Die Schut truppe in Deutsch⸗Ostafrika hatte nun wieder Kriegsmateral, um ihren heroischen Kampf zur Verieidigung deutschen Etgentums und deutscher Kultur gegen eine von allen Seiten heranstürmende Ueber⸗ macht fortzusetzen! (W. T. B.)
Arfgch Ergänzunge aber häl
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
8 2 8 3
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 82. Abonne⸗ mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgeh ben. Richard Wagner⸗Zyklus. 13. Abend: Parsifal. Ein Bühnenweih⸗ festspiel in drei Aufzügen von Rechard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Stiedry. Anfang 6 Uhr.
Schauspielhaus. 84. Abonnementsveorstellung. Dienst⸗ und Freipläße sind aufgehoben. Wildenbruch Zyklus vaterländische Werke. Dritter Abend: Die Quitzows. Vaterländisches Drama m. vdier Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Regie: Herr Regisseut
Dr. Bruck. Anfang 7 Uhr. 1
Mittwoch: Opernhaus. 83. Ahbonnementsvarstellung. Dienft und Freiplätze sind aufgehoben. Richard⸗Wagner⸗Zyklus. 14. Abend: Varsifal. Ein Bühnenweihfestspiel in drei Aufzügen von Richard Wagner. Anfang 6 Uhr.
Schauspielbaus. 85. Abonnementsvorstellung. Die reiche Frau. Lustspiel in drei Aufzugen von Max Dreyer. In Szene gesetzt von Herrn Oberregisseur Patry. Anfang 7 ½ Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Hella Mosgau mit Hrn. Leutnant Ulrich Wankel (Charlostenburg).
ööu.“ Pr. U. von Oertzen mit Frl. Margarethe von Sudern (Salow).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Wilhelm Grafen ver Hohenau (z. Zt. Berlin). 8 4
Gestorben: Hr. Ferdinand von Kleist⸗Rheinfeld (Rbeinfeld, Westrr. — Hr. Oberst z. D. Curt von Bvern (Cassel). Fr. Ottütte von Schlichtegroll, geb. von Schlichtegroll (Stralsund). Fr. Litte von Lagow, geb. von Hellvorff (Eifenach). Fr. Anm von Hagen, geb. Scheibe (Sanatorium im Schwarzwald).
NVerantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbrtz Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedition Rechnungsrat engering in Berlin. Verlag der Expedition (Mengerinc) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstast, Berlin, Wilhelmstraße 32,
Sieben Beilagen ““
u.
sowie bie 1409. 98
usgabe der Peutschen Verlustlisten,
Reichsanzeiger und Königlich Preußi
Varlamentsbericht.)
Deutscher Reichstag. Nachtrag. 90. Sitzung vom 23. März 1917.
Die Rede des Staatssekretärs des Reichsjustizamts
Lisco, die vorgestern wegen verspäteten Eingangs des senogramms nicht mitgeteilt werden konnte, hat folgenden Vortlaut:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat seine Rede begonnen sit den Worten, daß ein Niedergang der Rechtspflege zu kon⸗ atieren sei, und daß der Gesetzentwurf, der von den verbündeten
erungen dem Reichstag vorgelegt ist, betreffend Vereinfachung Rechtspflege, eigentlich den Namen haben sollte „Beseitigung der
enigen Rechtsgarantien, die überhaupt für das Volk noch vor⸗ inden sind“. Ich glaube, daß diese Auffassung des Herrn Abgeord⸗ ten Stadthagen von der großen Mehrheit dieses Hauses nicht
lt wird (Sehr richtig!), daß ein Niedergang der Rechtspflege ahrend des Krieges in keiner Weise zu konstatieren ist. (Erneute lastimmung.) Im Gegenteil, die Gerichte, die in ihrem Personal
ich die Einberufungen zum Heere stark dezimiert waren, haben im
elgroßen Maße ihre Pflicht getan und haben dem Volke — das
nd von allen Seiten dieses hohen Hauses anerkannt werden, ab⸗ sehen natürlich von dem Abgeordneten Stadthagen — das hohe uut einer guten Rechtspflege wahrend des Krieges erhalten. Und für können wir unseren Richtern nur dankbar sein. (Sehr richtig!)
Was den von dem Herrn Abgeordneten Stadthagen erwähnten ell betrifft, in welchem der Oberreichsanwalt zwei Leute — ich
eiß die Namen augenblicklich nicht — in Schutzhaft genommen ben soll, so liegt die Sache so: diese beiden Männer waren von in Oberreichsanwalt in Anklagezustand versetzt und dann von dem stündigen Senat des Reichsgerichts zu Gefängnisstrafen verurteilt
sie sind nicht freigesprochen worden; wohl aber ist die Strafe, idie gegen sie erkannt war, durch die erlittene Untersuchungshaft
r verbüßt erachter worden. Es hat desbhalb der Vorsitzende des erichts den Angeklagten mit Recht eröffnet, sie seien frei. Die gwetlagten sind dann in militärische Schutzhaft genommen worden,
d zwar hat dies der Oberreichsanwalt bewirkt auf Grund eines
suchens des Oberkommandos in den Marken, das seinerseits die
irische Schutzhaft gegen die beiden Angeklagten angeordnet hatte. umfe von der sozialistischen Arbeitsgemeinschaft.) Jawohl, das Pperkommando in den Marken hatte die Anordnung getroffen, sie in buthaft zu nehmen, sobald sie aus der Untersuchungshaft ent⸗ sen würden, sei es, wann es sei. Diesem Ersuchen des Ober⸗ undos hat der Oberreichsanwalt selbstverständlich stattgegeben. Zurufe von der sozialistischen Arbeitsgemeinschaft.) — söstperstigplich stattgegeben. Die Angeklagten sind darauf der
8 1
itärischt sBehörde zugeführt und nach Berlin in Schutzhaft über⸗
tt worden. Nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1916, betreffend Verhaftung oder Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegs⸗ standes hat den Angeklagten wegen der über sie verhangten Schutz⸗ ft die Beschwerde an das Reichsmilitärgericht zugestanden. Der schwerdeweg ist ihnen durch dieses Gesetz, das vom Reichstag selbst gebracht war und dem die verbündeten Regierungen zugestimmt en, eroffnet worden. Ob die Beschwerde eingelegt ist, welchen folg sie gehabt hat, vermag ich nicht anzugeben. Die Tätigkeit des kerreichsanwalts hat sich hier auch darauf beschränkt, pflichtmäßig fdem Wege des behördlichen Zusammenwirkens Leute, deren Ver⸗ ftung der Militärbefehlshaber angeordnet hatte, dem Militär⸗ ehlshaber zum Zwecke der Vollziehung des Haftbefehls zur Ver⸗ pung zu stellen. Selbstverständlich konnten die Leute, sobald sie in utzhaft genommen, die Rechtsmittel ergreifen, die ihnen nach dem isetz zustanden.
Meine Herren, die sämtlichen Herren Redner sind auf die Be⸗ lüsse der Haushaltskommission zu Nr. 665 der Drucksachen ein⸗ hangen und haben empfohlen, die dortigen Resolutionen anzunehmen. se in den Anträgen des Ausschusses zu Nr. 1 bis 3 angeregten agen der Bekämpfung des Kriegswuchers und der Erfassung scherischer oder doch übermäßiger Gewinne bei Kriegsgeschaften rch Einziehung oder durch Begründung eines Anspruchs auf Heraus⸗ ee solcher Gewinne an die Allgemeinheit sind wiederholt Gegen⸗ nd der Erwägung der Reichsleitung gewesen. Die Reichsleitung diesen widerwärtigen Erscheinungen des Kriegswuchers und der stigen Ausnutzung der Verhältnisse zur Erzielung hoher Ge⸗ ne durch den Ausbau der Hochstpreisgesetzgebung und, soweit Sstpreise nicht bestimmt sind, durch die Verordnung gegen sige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 entgegengetreten; auch Verordnung zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24.“ Juni 16 kommt hier in Betracht. Die Strafen, die durch die Ver⸗ nung vom Juli 1915 vorgesehen waren, schienen schon reichlich Hbemessen. Demnächst fanden hier im Dezember 1915 die mehr⸗ bähnten Verhandlungen über den Kriegswucher statt, bei denen,⸗ die Einziehung der wucherischen Gewinne zugunsten der „Ma⸗ neinheit angeregt wurde. Damals habe ich bereits — und es hat nwennsich mich recht entsinne, auch der damalige Herr Kriegs⸗ bür getan — meine Zweifel ausgesprochen, ob, es möglich sein dde, auf dem Gebiet des Zivilrechts Bestimmungen zu treffen,
r. Uber⸗
lnach solche Gewinne für den Fiskus einzuziehen wären. Es haben
Anschluß an jene hier erfolgten Anregungen sehr eingehende domisfarische Beratungen zwischen den beteiligten Ressorts über Frage stattgehabt, diese haben aber lediglich dahin geführt, den geregten Gedanken durch eine Verschärfung der im Höchstpreisgesetz 88 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung angedrobten 8 in der Weise zu verwirklichen, daß die Strafe sich nach der gemachten oder erstrebten übermaßigen Gewinnes richtet. dch die Bundesratsverordnung vom 23. März 1916 ist die Mindest⸗
“ Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und sekretäre.
Erste Beilage
Berlin, Montag, den 26. März
—— ——— — ——
strafe auf den doppälten Betrag, um den der Höchstpreis überschritten worden ist, und wo es an Höchstpreisen fehlt, auf das Doppelte des übermäßigen Gewinnes festgesetzt worden, und es ist ferner bestimmt, daß auf eine Strafe in Hüove dieses Mindestbetrages zu erkennen ist, wenn dieser 10 000 ℳ übersteigt. In diefem Falle ist sonach eine „Strafe angedroht, die hinter dem erzielten oder erstrebten Gewinne nicht zurückbleiben kann. Es wurde damals angenommen, daß diese Vorschriften ausreichende Handhaben bieten würden, um dem Kriegs⸗ wucher wirksam entgegentreten zu können, und daß sie zugleich dazu führen, dem Wucherer den Gewinn in vollem Umfange im Wege der Strafe zu entziehen und ihn der Allgemeinheit zuzuführen. Meine Herren, inzwischen sind in allen größeren Bundesstaaten Kriegswucheramter errichtet worden, und auch seitens dieser Kriegs⸗ wucherämter wird in sehr ernster und entschiedener Weise gegen alle derartigen Preistreibereien und wucherischen Geschäfte vorgegangen. Darüber hinaus nun noch zivilrechtliche Ansprüche auf Herausgabe des übermäßigen Gewinns oder ein Einziehungsrecht zu begründen,
lcbhnö I
im Schützengraben, bei eisiger Kälte, bei glühender Hitze, in Lehm und Dreck, in Nässe und Regen, wenn nach wochenlangem höllischen Trommelfeuer der rasende Feind zum Sturme rcannte und an unsrer Helden sieghaster
8 ehr sich blutige Schädel h ste?
WartIhr dabei im einsamen Anlerseeboot,
weit draußen im unendlichen Meer, in Sturm
und Drang, in Not und Tod, auf erfolgreicher Jagd nach dem Engländer?
Wart Ihrd abei, wenn unsere Flugzeug und Zeppeline sich trutzig und verwegen den feindlichen Geschwadern enigegenwarfen zum, Schutz unserer Kinder, Frauen und Greise, „ unserer blühenden Städte und Dörfer?
So seid wenigstens jetzt dabei
wenn es gilt, im sichern Schoß der Heimat ohne Gefahr für Leib und Leben am großen Ziele mitzuwirken. Es geht der Enischeidung entgegen! Wer Kriegsanleihe zeichnet, ver⸗ kürzt den Krieg, beschleunigt den Frieden. Wer aber jetzt noch dem Vaterland engherzig sein Geld vorenthält, demselben Vaterland, dem
nsre Söhne, Brüder und Väter ihr Leben
opfern, der hilft unsern Feinden.
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Die 6. Kriegsanleihe eine Ehren⸗Arkunde, die jeder besitzen muß.
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terscheint mir nicht unbedenklich, s wiewohl t solche Maßnahmen be⸗ istechend erscheinen.“ Der Unternehmungsgeist, dessen wir zim Kriege⸗ besonders bedürfen, könnte leicht, gelahmt werden; mand darf, auch nicht übersehen, daß die hohen Preise, die in der ersten Kriegszeit für Kriegslieferungen gezahlt wurden, vielfach Schnelligkeitsprämien waren. Inzwischen hat die Kommission zur Prüfung solcher Liefe⸗ rungen ihre Arbeit aufgenommen. Sollten sie zu Ergebnissen führen, die weitere Maßnahmen erwünscht erscheinen lassen, so werden sol he erwogen werden. (Zurufe von der sozialistischen Arbeitsgemeinschaft.) Sollten die verbündeten Regierungen Ihnen einen derartigen Ge⸗ setzesvorschlag unterbreiten, so werden Sie, meine Herren, selbst die großen Schwierigkeiten ermessen können, die richtige Formulierung für diesen gesetzgeberischen Gedanken zu finden. Jedenfalls, meine Herren, wird die Sache ernsthaft weiter verfolgt werden, und ich werde Ihnen später Mitteilung darüber machen, zu welchen Ergeb⸗ nissen wir gekommen sind. (Zurufe von der sozialistischen Arbeits⸗
inf f† gemein chaft “
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tsanzeiger. Eö
Meine Herren, nach Nr. 4 soll der Herr Reichskanzler ersucht werden, zu veranlassen, daß die Pfändharkeit von Lohn⸗, Gehalts⸗ und ähnlichen Ansprüchen noch weiter eingeschränkt werde, als das durch die Bekanntmachung vom 17. Mai 1915 geschehen ist. Darunter soll dann auch, wie von einem der Herren Vorredner hervorgehoben wurde, das Ruhegehalt fallen, welches den im Privat⸗ dienst angestellten Personen zusteht, das bisher von der Beschlag⸗ nahme noch nicht befreit war. Meine Herren, in dieser Beziehung kann ich dem hohen Hause mitteilen, daß gestern der Bundesrat eine im Reichsgesetzblatt zu veröffentlichende Bekanntmachung beschlossen hat, welche bestimmt, daß Ruhegehälter der im Privatdienst angestellt gewesenen Personen Pfändung nur insoweit unterworfen sind, als der Gesamtbetrag die Summe von 2000 ℳ für das Jahr über⸗ steigt. Es sollen also die Beamten und die im Privatdienst an⸗ gestellt gewesenen Personen, wenn sie im Ruhestand leben, betreffs ihres Ruhegehalts ebenso dastehen, wie die Arbeiter betreffs ihres Lohnes. Ich glaube, daß damit den Wünschen im wesentlichen schon Rechnung getragen ist. Ob es möglich sein wird, nun über diesen Betrag von 2000 ℳ betreffs aller Beteiligten noch hinauszugehen, ob es insonderheit möglich sein wird, den pfändungsfreien Betrag allgemein zu erhöhen, oder ob man etwa eine Regelung treffen soll, wie sie bei öffentlichen Beamten besteht, das muß weiterer Erwägung vorbehalten bleiben. Sie können aber versichert sein, daß auch diese Sache ernsthaft im Auge behalten wird.
Meine Herren, dann ist gesprochen worden über die Verordnung vom 18. Januar d. J. über wirtschaftliche Maßnahmen und über den unverschuldeten Rechtsirrtum. Meine Herren, der Herr Abge⸗ ordnete Dove hat bereits anerkannt, daß an sich diese Verordnung dem augenblicklichen Bedürfnissen genügt. Die Beschränkung auf die Verordnungen, die auf Grund des Paragraphen 3 des Ermächtigungs⸗ gesetzes ergangen sind, ist allerdings beabsichtigt gewesen. In der Begründung der Vorlage, die seinerzeit dem Bundesrat vorgelegt worden, ist ausdrücklich gesagt:
Ein dringendes Bedrüfnis, darüber hinauszugehen, besteht zur⸗ zeit nicht. Insbesondere besteht ein Bedürfnis zu gesetzgeberischen Maßnahmen nicht, soweit es sich um Verbote der Militärbefehls⸗ haber handelt, denn die Rechtsprechung steht auf dem Standpunkt, daß auf diesem Gebiete wie auch bei manchen anderen Blankettstraf⸗ gesetzen der Irrtum über das Verbot und seine Bedeutung als Irrtum über einen Tatumstand zu behandeln und gemäß Para⸗ graph 59 des Strafgesetzbuchs zu berücksichtigen sei.
Die Begründung bezieht sich dabei auf ein Urteil des Reichsgerichts. Diese Rechtsprechung des Reichsgerichts ist bis jetzt ganz konstant geblieben, und auch das bayerische oberste Landesgericht kommt betreffs der Berücksichtigung des Rechtsirrtums, wenn auch mit einer etwas anderen Begründung, zu dem gleichen Resultat wie das Reichsgericht. So lange also in der Rechtsprechung der obersten Gerichte diese Grundsätze weiter befolgt werden, dürfte kaum Veranlassung vor⸗
dor
ber
liegen, an eine Veränderung der Bundesratsverordnung heranzu⸗ gehen. Aber auch diese Sache wird im Auge behalten werden.
Bevor ich mich zu den übrigen Resolutionen äußere, glaube ich zunächst die Begründung abwarten zu sollen. Nur zu den Ausfüh⸗ rungen des Herrn Abgeordneten Warmuth hinsichtlich des dreijährigen Rechtsstudiums noch einige Worte.
Ich halte es für selbstverständlich, daß den Kriegsteilnehmern, den Studierenden sowohl wie den Referendaren, alles zugute kommt, was ihnen vernünftigerweise gewährt werden kann. Aber das Ziel muß auch im Auge behalten werden: wenn jene Herren nachher Richter werden wollen, Verwaltungsbeamte, Rechtsanwälte, so müssen sie auch die erforderlichen Kenntnisse haben und müssen diese bei der Ablegung der Prüfungen nachweisen. Diese Kenntnisse sind nun einmal nötig, um in jenen Berufen tätig zu sein, aber betreffs der Aneignung jener Kenntnisse, der Fristen, die dem einzelnen zu stellen sind bis zur Ablegung der Prüfung, werden immerhin manche Er⸗ leichterungen eintreten können.
Ich bin in dieser Hinsicht kürzlich mit dem preußischen Herrn Justizminister in Verbindung getreten. Bei Gelegenheit der Be⸗ ratung des Etats der Justizverwaltung im preußischen Ahbgeordneten⸗ hause hat bereits der preußische Herr Justizminister mitgeteilt, daß dem Reichstag voraussichtlich bald ein Gesetzentwurf, betreffend Abkürzung des dreijährigen Rechtsstudiums der Kriegsteilnehmer, zu⸗ gehen werde. Ich nehme danach an, daß auch ich mich demnächst mit
dieser Angelegenheit zu befassen haben werde. Dem Reichstag wird
selbstredend eine solche Vorlage erst zugehen können, nachdem die
Reichsleitung mit den übrigen Bundesregierungen ins Benehmen ge⸗
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treten ist.
8 8 91. Sitzung vom 24. März, Vormittags 11 Uhr (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Am Bundesratstische: der Staats⸗ und Kriegsminister, General von Stein, der Staatsminister, Staatssekretär des Reichsschatzamts Graf von Roedern und der Staats⸗ sekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco.
Nach Erledigung des ersten Punktes der Tagesordnung, worüber in der vorgestrigen Nummer d. Bl. zberichtet ist, tritt das Haus in die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Herabsetzung von Mindeststrafen des Mi⸗ litärstrafgesetzbuches ein.
Preußischer Kriegsminister General v. Stein:
Meine Herren! Die Begründung für den Entmwurf des vor⸗ liegendsn Gesetzes ist so eingehend gegeben, daß ich darauf nicht zu⸗ rückgreifen, sondern nur auf meine Erfahrungen aus der Praxis als Truppenführer mich berufen will. Die meisten Gerichtsherren und Gerichte haben es da draußen unter der eigentümlichen Verhältnissen dieses besonderen Krieges oft schwer empfunden, daß sie durch die Mindestgrenzen der Strafen gebunden waren. (Hört, hörtt) Verhältnisse, die dort draußen eine veränderte Lage herbeigeführt haben, liegen eben in diesen ganz absonderlichen Eigenarten der Kriegsform,
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