8 Streitigkeiten, die sich aus der Anwendurg der Vorschriften in Abs. 1 bis 3 ergeben, enischeidet endgültig die höbere Vern altunge⸗ behörde des Bezirkes, in dem sich die Kartoffeln zur Zeit befinden.
Artikel II Diese Verordnung tritt mit dem 26. März 1917 in Kraft. en 24. März 1917.
1.“ Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über den Verkehr mit Zentrifugen und But 8 8 maschinen. . Vom 24. März 1917.
Aunà uf Grund des § 18 der Bekanntmachung über Speise⸗ fette vom 20. Juli 1916 (Reichs⸗GesetzbIl. S. 755) in Ver⸗ bindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl.
.402) wird verordnet: 49
Zentrifugen im Sinne dieser Verordnung sind Maschinen, die — Schleuderverfahren die Milch in Sahne (Rahm) und Magermilch rennen.
Die Vorschriften dieser Verordn uvna gelten auch für Teile und Ersatzstücke von Zentrifugen und Buttermaschinen.
2
—
Wer Zentrifugen oder Butterme schinen Eigertum oder zur Benupung entgeltlich oder unentgeltlich erwerben will, bedarf dazu eines Bezugscheme.
Der Bemgschein wird auf Antrag von dem für den Ort der ge⸗ werblichen Niederlassung oder, in Ermangelung einer solchen, für den Wohnsitz des Erwerbers zustaändigen Kommun’loerband nach Prütung des Berxürfnisses erteilt. Er muß den Namen derjenigen Person ar⸗ geben, für die er erteilt st. Er ist nicht übertragbat. Die Nicht⸗ übertragbarkeit ist auf ihm kenntlich zu machen.
83
Die Akgabe und der Ewerd (§ 2 Abs. 1) von Zentrifugen oder ee gasega darf nar gegen Aushändigung des Bezugsscheins er⸗ olgen.
G Der Veräußerer hat die emp angenen Bezuascheine durch deutlichen Vermerk (Loch n nder der leichen) ungültg zu machen, zu sammeln und am 1. jedes Monaits an den Kommunalverband abzuliefern, in dessen Bezirk er sei e gewerbliche Niederkassung oder, in Ermangelung einer solchen, seinen Wohnsitz hot.
Wer im Betriebe Hines Gewerbes Zentrifugen oder Butter⸗ maschtnen abgint oder deren Abgabe vermittelt, hat über den Bestard und die Arg ibe eder die Vermitttung der Abgabe Bücher zu führen. Die HBüche mössen e seh n lassen, welch Vorräte an Zent ifungen und Buttemachnen vo banden sint, narn urd von wem sie be⸗ zogen, sowie wann und an wen sis abgegeben oder vemittelt sind.
WMie im Ab. 1 bezeichneten Personen haben einen Abdruck dieser Verordnung in thren Geschäftsräumen sichtbar auszuhängen.
5
Die von dem zuständigen Kommunalve band oder der Walizei beauftragten oder zugezogenen Perionen sind befngt, in die Gescha e⸗ räume, in denen Zentrifugen rder Buttermaschinen aufhewahrt oder feilgebalten werden, jederzeit einzulreten, vaselbit Besichtigungen vor⸗ zunehmen und die Bücher sowmie sonsttge Geschäftsaufzrichnungen der im § 4 Abf. 1 bezeichneten Personen einzusehrn. Dte Unternebmer
sind verpflichtet, den Feauftragten ds Kommunalverbandes oder der Poltzei etwa weiter erforderliche
Ge ift verbotenx..
Anskünfte zu geben.
die fü einen größenen Krets von Personen Zentrif gen ode Buttermaschinen zur Veräußerung oder Benutzung anzubieten: Zentrifugen oder Buttermaschinen in Schaufenstern au⸗ zustellen. 9 er Handel mit Zentrifugen und Buttermaschinen er⸗ ziehen ist verboten.
Es ist verboren, am Orte der gewerblichen Niederlossung von Hans zu Haus oder außerbalb des Ories der gewerblichen Nieder⸗ lassung Zentrifugen oder Buttermaschinen feilzubieten oder Be⸗ stellungen bei anderen Personen als bei Kaufleuten, die mit solchen Gegennänden Handel treiben, aufmsuchen.
Die Kemmunalverbände können anordnen, daß Versonen, die Zentrifugen oder Buttermaschinen im Besitze haben, sie dem Kom⸗ munalverband oder einer von ihm bestimmen Stelle anzeigen. Sie können die hiernach erforderlichen Bestimmungen mUeffen.
Die Reicksstelle für Speisefette kann weitere Bestimmungen über den Verkehr mit Zentrifugen und Buttermaschmnen treffen und Aus⸗ nahmen zulassern.
Die Landeszentralbehörden können Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung erlassen. 8—
0
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung oder die auf Grund dieser Verordnunng getroffenen Bestrmmungen werden nach § 35 Nr. 4 der Bekanntmachung über Speisefette vom 20. Jult 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 755) mit G⸗sänagnis bis zu einem Jahre und mit Geldnraße bis zu zehntausend Mark oder mit emer dieser Strafen bestraft. 8,
PDiese Verordnung tritt mit dem Berlin, den 24. März 1917. r Präsident des Kriegsernä 3 von Batocki.
29
20.
März 1917 in Kraft.
ee““ betreffend die Prägung von Zehnpfennigstücken “ aus Zink. 8
Vom 22. März 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Der Reichekanzler wird ermöchtigt, außerhalb der im § 8 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reiche Gesetzbl. S. 507) für die Prögeng von Nickei⸗ und Kupfermünzen bestimmten Gienze zum Ersotze für einzuziebende Zehr piennirfrücke aus Nickel Zebr pfennig stücke aus Zink bis zur Cöhe von 10 Melllenen Mark berstellen zu lassen. Im ühsigen firden auf diese Muüurzen rie für die Zehnpeennig⸗ stücke aus Nichel geltenden VBorschrisftrn mit folgenden Maßgaben entsprechende Anwen ung:
8) aus einem Kllrgramm Zink werden 210 Zehnpfennigstücke
ausgebracht; h sie waxgn guf der Schriftfeite über der Bhl 10 die Umschrift „Deutsches Reich und umer bdieser Zahl das Wart „Pfennig in r Stiellung, darunter die
sind,
c) das Münzzeichen fällt weg: d) die Vertetlung der Prägungen auf die einzelnen Münz⸗ stätten kann unter Heranztehung von Privatprägeantalten in Abweichung von dem im Bundesratsbeschlusse vom 21. Dezember 1888 — § 674 der Protokolle — bemimmten Vertellungsmaßstab erfolgen. 5 2 Die Zehnpfennigstücke aus Zink sind nach Friedensschluß außer Kurs zu setzen. 1 Die hierzu erforderlichen näheren Bestimmungen erläßt der Bundesrat. Berlin, den 22. März 1917.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Roeder
. Bekannimachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation briti⸗ scher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liguidation des inländischen Vermögens der Firma The German Bottle Seal Company Ltd in London angeordnet. (Liquidator: Kaufmann F. A. Helm in Hamburg, Raboisen 5/13.)
Berlin, den 26. März 1917.
“ Der Reichskanzler.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Albert Strauß in München, Ohlmüller⸗ sttaße 27, wurde vom stellv. Generaltommando I. PF. .⸗K. wegen Unzuverlassigleit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt md die Schließung seines Geschäfts angeordnet.
Mäünchen, den 26. März 1917.
Der Kommandierende General. von der Tann.
Bekanntmachung.
Wir brirgen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß durch Ver⸗ fügung vom 24. März 1917 dem Kaufmann Paul Reinhard Matthes, Letpzig⸗Gohblie, Kaiser Friedrich⸗Str. 42, der Handel mit Hegenständen des tägltchen Bedarfe, ins⸗ besondere mit Waschmitreln jeder Art, Bleich⸗ und Stärke⸗ ersjatzmitteln, Schmiertran und Fischtran, auf Grund des § 1 der Bundeeratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Ur⸗ zuverlässigkelt unterfagt worden ist.
Leiphig, am 24. März 1917.
Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Dittrich.
Bekanntmachung.
Dem Privatter Ludwig Ockenfuß in Pforzheim, Stadtieil Dillmweißenstein, wird gemß § 1 der Bundesratsverordaung vom 23. September 1915, § 1 der Verordnung Eroßherzoglichen Pein⸗ meriums des Innern vom 14. Oktober 1915 der Handel mir allen Gegenständen des 1üglichen Bedarfs untersagt.
Pforzheim, den 26. März 1917.
Großherzogliches Beuirksamt. Naumann.
Die von beute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 61. des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5782 eine Bekanntmachung üver die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohn⸗ sitz haben, vom 26. März 1917, unter
Nr. 5783 eine Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, vom 26. März 1917, unter
Nr. 5784 eine Bekanntmachung über Kartoffeln, 24. März 1917, unter
Nr. 5785 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Zentrifugen und Buttermaschinen, vom 24. März 1917, und unter
Nr. 5786 eine Bekanntmachung, betreffend die Prägung von Zehnpfennigstücken aus Zink, von 22. März 1917.
Berlin W. 9, den 28. März 1917.
Kaiserliches Postzeitungsamt.
vom
Krüer.
NFuinreieerereenm
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Regierungsrat Dr. Pischel zum Ge⸗ heimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt a. O. getroffenen Wahl den bisherigen Stadtrat Ludwig Behnke daselbst als besoldeten Beigeordneten (zweiten Bürgermeister) der Stadt Franksurt a. O. auf die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
Der Aktiengesellschaft für Anilin⸗Fabrikation, Wolfener Farbenfabrik in Wolfen, Kreis Bitterfeld, wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetz⸗ samml S. 221) hiermit das Recht verliehen, die in den Gemarkungen
Gutsbezirk Greppin, Kartenblatt Nr. 2 Parzelle Nr. 2, 3, 8., 9, 10, 11, 14, 376/13, 704,/4, 1394/12, 1397/22 usw, 1398,20 usw., 1399 22, 119, 120, 432/117, 118, 430/115, 116, 205/115, 252/114, 566/114. 562/103, 565/113, 570/111, 563/104, 555/106, 554/110, 553/107, 552/108, 548/2 549/3, 551/6, 547/1, 550/4, 587/103, 258/93, Gemeindebezirk Wolfen, Gemarkung Wolfen, Kartenblatt 2 Parzelle Nr 849/63, 850/65, 1146,42, 848/60, 1147,44, 1148/46, 1151/52, 1152/54, 847/54, 1314 147, Gutsbe irk Wolsfen, Gemarkung Wotsfen, Kartenblatt 2 Par⸗ zelle Nr. 66 1135 gelegenen Grundstücke, die für die Vergrößerung shres für Heereslieferungen tätigen Fabrikbetriebes zur Herstellung von Salpeter und Salpetersäure erforberlich sind, nötigenfalls im
Berlin, den 22. März 1917. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner M “ des Königs. ö1“ Das Staatsministerium.
8 Zugleich für den Mimister des Innenn⸗ von Breitenbach. Dr. Sydow. 1
Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.
Der Rittmeister Freiherr von Stenglin ist zum Direktor L ndgestüüts Wickrath ernannt worden.
Domänen
Kriegsministerium
Der Mililärintendanturregistrator Laß von der Inten⸗ dantur des Militärverkehrswesens ist zum Geheimen Registrator
im Kriegsministerium ernannt worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung neuversä ver Personen vom Handel vom 23. Seprember 1915 (RGBI. S. 603) ist dem Handelsagenten Meinhard Adam in Charlritenburg Ancbacher Straße 6, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, me⸗ besondere mit Blechdosen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. b Berlin⸗Schöneberg, den 17. März 1917. Krie zwuch ramt. J. A.: Dr. Fald.
Bekanntmachung. 6“
Auf Grund der Bandekratkverordnung dom 23. September 1915, betreffend Kernba tung unzuverlässiger Personen vom Handel (R iche⸗ gesetzblatt Seite 603 , hade ich dem Bäckermeister und Müblen⸗ besitzer Wilhelm Doebler in Heßen bagen durch Verrügurg vom beutigen Tae den Handel mit Nahrungs und Funter⸗ mitteln, inebesendere mit Back⸗ und Kondikorwaren, sowee mit Mühlenerzeugnissen wegen Unzuverlässigkeit in bezug arff diesen Handelsetrieb vom 25. März d. J. ab untersagt. — DTi Kosten der Bekanntmachung dat Doebler zu erstakten. 1
Templin, den 20. März 1917. 8
Der Laadrat. von Arnim, Geheimer Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Den Eheleuten Milchhändler Karl Forczyk und Marigz gek. Kullik ia Sterkrade, Fiichtestraße 50, ist auf Grund des §§ 1 und 2 der Vero dnung vom 23. S⸗ptember 1915 über die Fern⸗ belitang unzuverlä siger Pasonen vom Hand l und der A slübhrnngen bestmmangen zu dieser Verordnung dem 27. Septemder 1915 de Handel mit Mlch und Mllchvodukien aller Irt wegen Un⸗ zuverlä sigkeit in bezug auf den Handel mit diesen Lebens mitteln für das Gebiet des Deutschen Reichs von heute ad unt Auferlegung der durch das Verfahren erwachsenen Kosten untersag worder. 8
Sterkrade, den 21. März 1917.
Die Polizeiverwaltung.
V
Der Bängermeister. Z. V.: Der Beigeordnete: Dr. Heuser.
82 la
1““
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
—
Preußen. Berlin, 29. März 1917. 1
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr sowi die vereiniaten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handch und Verkehr Sitzungen.
Der Haager „Nieuwe Courant“ schreibt, es sei ihr gelungen, den wahren Hergang der Ereignisse mit der Dampfer „Prinzeß Melita“ zu ersfahren. Diese Dar stellung sei von Wichigkeit, da in der deutschen Presse Hollant vorgeworfen sei, daß es durch die Nichtinternierung des Dampfers seine Neutralitätspflicht vernachlässigt babe.
Nach dem gerannten Blatt hat sich das bewaffnete Hondelssckisf „Prinzeß Melita“ das offenbor ais Probeschff gedeocht war, sobalk⸗ es an die Grenze der Hohettsgewässer kam, an das dort liegende nieders ländische Wachtschaff gewandt und gerra. t, ob es so, wie es set, in dem Wrterweg ugelassen werden würde. Der Kommandart des Wacht⸗ schtffes antwortete, daß er keine Entscheidung zreffen könne, doß er abetz die „Meltna“ nach Hock von Holland bringen werde, domit die dortigen Behöoörden über den Fall ertscheiden. In Hoet von Holland an gekommen, wurde dem Dampfer mitgeteilt, deoß er als ein Fahrze gz das in eine Linie mit Kriegsschiffen gleichgestehten Fahrzeugen zu stellen sei, nicht zugelassen werden köone, und es wurde ihm besohlen, die niederländischen Hoheitegemässer sofort zu verlassen, was auch geschehen ist. Die „Prinzeß Meltig“ ist also während thres ganzen ersten Aufentbalts in den niedenländischen Hoheitsgen äfsern unter niederländischer Eskorte und Bewachung gewesen. Sie hat vom ersten Augenblick unter direkter Aufsicht gesanden und es kang desbalb nicht gesagt werden, daß sie gegen die Neutralttätserklärunge auf deren Verletung nach Artikel 3 die Strase der Internterung steht, verstoßen hat. Die Lage des Schiffes kann infolgedessen nicht mit der er deutschen U⸗Boote verglichen mwerden, die um zu untersuchen, ob ihr Aufentbalt im niederländischen Rechtsgebict einer Havarie oder einem Zustand der Eee zuzuschrerben sel, die sie gegen ihren Willen auf niederländisches Gebiet getreben haben, oder aber, ob sie davon überrascht wurden, als sie sich be eits in holländischen Hobeitegen ässern kefander. nommen werden konnte, dann warden sie freigelossen, wie z. B.
mußte die Internierung folgen, wie dieser Tage bei den Bovoter „U 30 uunbd U p6. 6
Zu dieser Meldung des „Nieuwen Couxant“ wird laut Mitteilung des „W. T. B.“ von zuständiger Stelle bemerkt:
Der „Nieume Courant“ ist schlecht unterrichtet, wenn er den Köntglichen Beschluß vom 30. Jult 1914 zur Anwenhung bringen will. Pieser Beschluß ist durch die bolländische Neutra stätserklarungt vom 4. August 1914 ersetzt worren, fowel bemwaffnete Scheffe Krlegfücrender in Fiage tommen, we vbie bpolländtschs Regierung selbst trer im DOrangebuch (Oktober 1915 bis Zuli 1916) veröffentlichten Note au die deutsche Regierung vom 3. April 1918 über die Inteknierung deß reurschen U⸗Bootes „U. C. 8' ausdrücklich hervorgehoben bat. Nach der holländischen Neulralitätserklärung aber bätte 1ie „Prinzeß Me⸗ lita“ nicht ausgefordert werden dürfen, wieder abzufahnen, sonderu hätte sofort interntert werden müssen.
in
als seit langer Zeit“, erktärte der Minister, „können wir heute
[Heereslettung hat die aber leinen
Früblingssehnen geht es derch das Land; bauend auf uns selbst und
entgegenstellen.
Kämpfen auf allen Fromen.“
abend die Schlußsitzung ihrer außerordentlichen Tagung ab. Der Präsident von Fuchs wies in einer Ansprache darauf
Landes Fronten, jedoch blicke das Volk voll Vertrauen und Siegee⸗ eeen auf Heer und Führer. Hindenburg werde den ersehnten
den König aus.
der von der Staatsratsabteilung für innere Angelegenheiten emberufenen Landestagung berichten Warschauer Bläätter,
srrachen über die Einrichtungen der lokaten Kommissarrn, dee die Me⸗ prösentanten und Vertrauensmänner des Staatsrats sind und zweschen
die Büdung der Armee unter den gegebenen Perhältnissen ouch vom [At il
sollen beibehalten 1der Provinz.
Pilzurski. In seiner Schlußrede betonte Lempickt, unter gllen Lze⸗
innerhalbll
8 bn. b 22 Ohn in 2 ebe inen 8 8 dg. 1b 8 18 1 der niederländtischen Gebiete angetroffen und aufgebrocht wurden h. 2 ine Arm’e gebe es keinen Stagt. Jas Land erfläte sich for
Wenn das erste ange⸗ ein † deutsches U⸗Boot an der Mündung der Schelde, wenn nicht, 0
Die britische Admiralität meldet die Versenkung des britischen Hospitalschiffes „Asturias“ in der Nacht vom 20. zum 21. März und behauptet, daß sie ohne Warnung er⸗ folgt sei. Hierzu wird durch „W. T. B.“ festgestellt, daß die „Auurias“ auf Grund der von der deutschen Regierung am 1n erlassenen Erklärung versenkt worben ist, in der es hieß:
„Anpeverseits kann die deutsche Regkerurg richt länger zulaßsn, daß die britische Regierung ihre Truppen und ihre Munstionstrane⸗ vorte nach dem Haunptkriegsgebiet unter dem heuchletischen Pec⸗ mantel dre Roten Kreuzes ungefäöhrdet beförrert; sit erklärt daber, bdaß sie don nun an kein feindliches Latoretschff iun dem Seegebit dulsen wird, dot zwischen den Lnsen Flamboroungh Head und Ter⸗ chelling einerseite, Ouefsant und Landsend andererseits liegt. Soßten in diesem Seegebtet nach einer angemeff nen Frist noch feindliche Lazareteschtffe angetroffen werden, so würden sie als kriegführende an⸗ gesehen und ohne weiteres angegriffen werden.“
Nach dieser generellen Warnung gehörte ein Frevelmut ondergleichen dazu, Verwundete, Kranke und Pflegepersonal in dem erklärten Sperrgebiet der Gefahr des Untergangs auszu⸗ setzen. Es wäre übrigens ein merkmnürdiger Zufall, wenn die öngländer gerade bei der „Asturias“ von ihrer Gepflogenheit, Lazarettschiffe zum Trans port von Truppen und Munition zu benuzen, abgewichen sem sollten, gehen uns doch dauernd Beweise zu, daß unsere Gegner nach wie vor ihre Hospital⸗ schiffe zu Kriegszwecken mißbrauchen. 8 1“
— ——
Bayern.
In der Kammer der Reichsräte machte gestern der Kriegs⸗ minister Generalleutnant von Hellingroth bei Berotung der kriegswirtschaftlichen Anträge Mitteilungen über die mili⸗ tärische Lage.
Nachdem der Kriegeminister dem Referenten seinen Dank fär seine anerkennenden Worte an die Armee und deren Fühter ausgesprochen hatte, gab er lout Bericht des „W. T. B.“ der Versicheruna Ausdeuck, daß die Trunpen mit stolzer Zuversscht und dem festen Gefühl innerer Ueberlegenheit den Aufgaben ent⸗ gegenbhckten, die die Zukanft ihnen stellen werde. „Freudiger,
den kommenden Grelgnissen entgegenehen. Im Westen scheint die im Schützengraben erstarrte Kriegführung ihren Meister gefunden zu hbaben. Ein gentaler Schachzug unf rer obersten Pläne des Feindes du chkreuzt und uns des Handels wi de gegeben. Im Oen mt ites gestürzt, Neues noch nicht aufgebaut, ein dichter Schleier liegt urer der Zukunt. Auf und Unter dem Mee es pie el unsere U⸗Boote ihre schwere Arbeit, die den zihen Willen Englands biechen foll und brechen wird. Wie ein
auf Gottes Beistand, trotzen wir den Stürmen, die noch über uns hinweg⸗ brausen werden. Nur der Schwache wird klemmütig und verzagt, wenn sich vor ihm Hindernisse türmen; des S arken Kräfte wachsen und spannen sich, je wuchtiger die Wirserstände werden, die vch semem Willen Der Glaube an uns selbst wird uns Kraft verlethen, Seger zu bhleiben in den Entfagungen der Hermat und in den (Dir Rede des Kriegsministers hinter eß einen tiefen Eindruck im Hause.)
Der Minister des Innern von Brettreich verlas eine Allerhöchste Volschaft, wonach der Landtag bis auf weiteres vertagt wird. Der Präösident Fürst Fugger schloß die Tagung mit einem Hoch auf Seine Majestät den König und dem Wunsch, daß der Wiederzusammentritt unter glücklichem Frieden erfolge.
— Die Kammer der Abgeordneten hielt gestern
hin, daß die Arbeiten des Parlaments ausschließlich darauf gerichtet waren, der Kriegsnot entgegenzuarbeiten, die schwierige Lage der Bevölkerung zu erleichtern und der Wohlfahrt des zu dienen. Noch tobe das Völkerringen auf allen
Frieden bringen. So konne man getrost der Zukunft ent⸗
In der vorgestrigen Sitzung der Deputiertenkammer, in der über die Einberufung der Jahresklasse 1918 verhandelt wurde, schlug der Admiral Bienaimé, wie Lyoner Blätter berichten, vor, die Rekrutierung der wahlberechtigten Eingeborenen Madagaskars durchzuführen, worauf der Ab⸗ geordnete Deguise erwiderte, viel nöliger als dies sei es, von allen Verbündeten gleichmäßige Kraftanstrengung zu fordern, sowie die Aufstellung neuer Kontingente. Daraufhin wurden verschiedene Zusatzanträge eingebracht, besonders bezüglich der Freilassung, bezw. späteren Einberufung der Ackerbauern.
Per Kriegsmintster Painlevé erklärte, das Obe kommando se domit eir deistanden, daß die Ackerbauern von 1918 erst am 1. Mai eir berufen würden, obschon schweie Störung karstelle; es sei unmöglich, einen späteren Z itpunkt anzusetzen, er müßse soast die Vertrauensf age stellen. Brizon rief dem Mizister zu: „Sie werden in Frankresch eine Hungersnot herbei⸗ führen“, was zu lebhaften Protestrufen vnd Lärm, sonders auf der Rechten, Anleß gak. Patnlebé betonte sodann, daß die Frage der gemeinsamen Kraftauftrenaungen unter den VPerbündeten äußerst heitel sei, was man bei den Erörte⸗ rungen in Erwägung ziehen müfse.
schuldig sei; das gann Kabinett erkläre sich mit Painleré solldarisch. Der von der Regierung bͤ kämpfte Zusatzantrag Gatchards wegen sväterer Einbeufung der Ackerkauern wurde daraufhin milt 347 gegen 106 Siimmen abgrlehnt; mehrere andere Zusatzanträge wurden zurückg zogen. Brizon sorderte, die Ackerkauern sollten eist am 1. Novd mber 1918 in vie Kampfeinheiten eingereiht werden unter der Bedingung, deß sie bis dahin ausschließlich la dwirtschafrliche Arbeiten b sorgter. Der Antrag wurde cbaeleb’ t, ebenso ein anderer Antrag Priton, der bdie Freilassung der Klassen 1890/1891 der Territorialarmee fordert. Betzen erklärte unter hettigem Potest des Kriesminthers und des Mmisterprͤsidenter, die Re gierung verstehe es nicht, Generalen zu befehlen, und rief sodann noch, wenn man schon dabei sei, solle man alle Jahr sklassen bis 1925 einberufen.
Unter lebhaftester Erregung ve Kammer auf Mittwoch.
RNußland.
Die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, daß der Grundsatz eines bie zum vollkommenen Siege fortgesetzten Krieges, der am Sonntag und Montag einmütin zum Ausdruck gebracht worden sei, keinen Zweifel über die Absicht der Armee und des Volkes lasse, die Erob rung der inneren Freiheit durch den äußeren Sieg zu verstärken. Selbst die radi⸗ kalsten Elemente unter den Arbeitern bestätigten, wie die Agentur behauptet, diese Notwendigkeit, höchstens mit dem Unterschiede, daß sie keine Annexionen erstrebten. Von der Nordfront zu⸗ rückgekehrte Regierungsvertreter hätten mitgeteilt, die Soldaten seien fest entschlossen, keinen Fuß breit des notionalen Bodens aufzugeben. Aus Reval und Sebastopol werde berichtet, daß die Einigkeit unter allen Gliedern der Flotte sester sei als jemals.
— Der zum Oberbefehlshaber ernannte General Alexe⸗ jew hat, der „Times“ zufolge, angeordnet, daß alle Regi⸗ menter oder andere größere Truppenverbände aus Offizieren und Mannschaften zusammengesetzte Aueschüsse haben müssen, die bei Uneinigkeiten interner und disziplinarer Natur als Versöhnungsrat auftreten sollen. Diese Ausschüsse werden gewählten Komitees von Offizieren und Mann⸗ schaften untergeordnete sein, die den Stäben in den Haupt, quartieren der verschiedenen Fronten zugeteilt werden sollen Diese letzteren werden auch als Informationsqueben für alle. die Armee betreffenden Angeltnenhenen dienen. Generalt Alexejew hat ferner eine Kommission ernannt, die die Offiziere sür die Propagandatätiakeit vorbereiten und sie unterweisen mwerden, wie sie in Fällen aufzutreten haben, wo die neuen Maßregein nicht gut verstanden werden. Alexejew, der alles tue, um die neue Regierung zu unterstützen, hoffe, daß die Aus⸗ schüsse ihm dabei von Nutzen sein werden.
Nach einer „Reutermeldung“ ist aus den St. Peters⸗ burger Regimentern, die bei der Revolution eine Rolle
gegensehen. Die Rede klang in ein Hoch auf Seme Majestät
gae
Ppolen.
Ueber den Verlauf des zweiten Verhandlungstags,
5
wie folgt:
Die Staatsratsmitalieder Lempicki und Wrendypezyoncki
und Staatsrat ein Bindeglied berstellen und den Boden zur Uebernahme der Regiernnesgewalt vorbereiten. Der Obenrst Sitorski sprach über die Wchtiakeit der polnischen Heereebildung. erklärte das in Polen verbreitete Gerucht, daß die Notwendts⸗ teit riner polnischen Armee dae emzige Molty für die Proklomatton des pomnschen Sraates gekildet habe, für unmahr und rechtfertigte Standpunkte des Rechts aus. Mlynargki sprach über den der Ges llichaft on der staatebitbenden Arben und schhoß mu dem Ruf: Die Legienen gls Ked es der Armee werden. Weiter sprachen die Pertreter aus Resolutionen wurden dem Sraaterat Wünsche
vorgetragen, auch bemüiuglich der Bildung eines Heeres im Wege der Rekrutierung. bei fam es zu einer spontanen Kundgebung für eavor.
rarungsgegenttänden rage die Frage der polnischen Armee
auf die L aicnen ols Kadres und
üie 9 v itz ä- Se. gea zur Rekrutterung. 8
ewarte den Uebergang von der
Großbritannien und Irland.
Der Erste Lord der Admiralität Sir Fbard Carson, der an der vorgestrigen Unterhausdehatte üͤber die Hlockade tilnahm, erklärte dem „Algemeen Handelsblad“ zusolge, daß e Admiralität mit der bisherigen Politik des Blockade⸗ ministers vollständig übéreinstimme. Die Purchführung der Blockade könne nicht ahne Varbehalt der Flotte überlassen werden. Pas mwürde hedeuten, daß die Flotte tun köhne, was sie wolle, und daß England gegen jeder mann Krieg führen würde. Das einzig Richtige sei, daß die Polhik der Admi⸗ ralität die des Foreign Osffice und die Politik beider die des gesamten Kabinetis sei.
gespielt haben, eine Armee zusammengestellt worden, die daernd in St. Peters burg in Garnison bleiben wird. In einer Ver⸗ sammlung der Delegierten der Offiziere und Mann⸗ schaften der Garnison St. Petersburg und der Onseeflotte, die in der Duma abgehalten wurde, wurde eine Entschließung angenommen, in der gefordert wird, daß zwischen den Offizieren und Mannschaften brüderliche Eintracht herrscht. Es wird eine in diesem Sinne gehaltene Adresse an die ver⸗ schiedenen Fronten abgesandt werden. An der südwestlichen Front hat der General Brussilow persönlich den Truppen den Eid auf die neue Regierung abgenommen.
— Die gemischten Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ komitees haben dem Lyoner „Républicain“ zufolge, beschlossen, einen Sonderausschuß zur engeren Fühlungnahme mit der provisorischen Regierung zu ernennen.
Die „Times“ meldet aus Riga, daß die Berichte aus Dorpat wenig befriedigend sind. Die doctigen Revolutionäre haben eine eigene Miliz und eine eigene provisorische Regierung gebildet, die sich um die Vorschriften der städtischen Miliz und der provisorischen Regierung in St. Petershurg nicht kümmert. Es in infosgsdessen ein Zustand von Anarchie entstanden, der zum Blutvergießen und Zerstörung von Eigentum führte.
Spanien.
Die spanische Regierung hat dem „Matin“ zufolge einen Vertreter ernannt, der mit der englischen und der fran⸗ öfischen Regierung bezüglich eines Abkammens unterhandeln folh das nach Moglichkeit den gegenseitigen Bedarf an Bodenprodukten und fertiggestellten Waren regeln soll.
Die Arbeiterdelegierten erörterten gestern in einer Geheimsitzung den Generalstreik!. Wies der „Temps“ meldet, widerfetzte sich die Madrider Sektion: eine Einigun sel bisher gicht erzielt worden, doch hoffe der Ministerpräsiden Romangnes, die Arbeiterklasse werde davor zurückschrecken, schwere Störungen im Wirtschaftsleben hervorzurufen.
Niederlande.
britischen Negierung bekannt, der zufolge vom 1. April ab das von England für abgeschlossen erklärte See⸗
Das Unterhaus nahm mit 341 gegen 62 Stimmen eine Entschliebung an, we che die von der Kanferenz der Vertreter aller Parteten 78 ohlenen eeahien dut hist, die verschiehene Fragten ber Wahireform betresfen und Frauen stim mnre. t gfurcorrph. — Die Verlustliste Unrher „Ti. 1es“ m 22. d. M. enthäͤlt
die Namen von 55 Sifigieren und 1860 Mar⸗ Iu
Von diesem Daium an wird es mit
gebiet erweitert wird. Damun Auznohme der dänischen und niederländischen Territorial⸗
zwösser ein Gebiet umfessen, dos folgen de maßen begrenzt ist:
in Norden durch den Parollelkreis von 56 Grad nändlicher reite 8g 7.
ste von Jaͤtland liegt, im
Westen durch die Verbindungslinte Breite und rad
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dies für die Instnuktionsperiode eine
Hier griff der Mmisterpräsident Ribot ein und sagte, der Kriegem snister wisse, was er dem Lond
Das Ministerium des Peußern giht eine Mitteilung der
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einem Punkte, der drei Seemeilen von der
geräumt.
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östlicher Länge, 54 Grad 45 Minuten nördlicher Breite und 4 Grad 30⸗‧Minuten östlicher Länge sowie 53 Grad 23 Mi⸗ nuten nördlicher Breite und 5 Grad 1 Minnte östlicher Länge,
im Süden durch die Linie, die darch den letztgenannten und
einen in 53 Grad 25 Minuten nördlicher Breite und 5 Grad 5 Sekunden östlicher Länge gelegenen Punkt vertäuft und dann im Osten der Grenze der niederländisch en Territorialgewässer
Im Ständerat kam der sechste Neutralitätsbhericht des Bundesrats zur Behandlung, wobei auch die Kohlen⸗ und Eisenfrage besprochen wurde. Wie „W. T. B.“ meldet, wandten sich verschiedene Redner gegen die vielfach herrschenden falschen Auffassungen hinsichtlich der Verpflichtungen Deutsch⸗ lands in der Kohlenfrage, wobei der Bundesrat Hoffmann erklärte, daß die Schweiz im Verhältnis zu anderen Ländern bezüalich der Kohlenzufuhr günstig gestellr sei, obwohl die von deutscher Seite zugesagte Kohlenmenge nicht erreicht worden sei. Der Redner stellte fest, daß alle Mächte die strikte und loyale
Beobachtung der Neutralitätspflichten durch die Schweiz an⸗
erkennen, und gab der Erwartung Ausdruck, daß auf die schwierige Lage der Schweiz nach Möglichkeit Rücksicht ge⸗ nommen werde. v 1 Dänemark. Nach einem Telearamm des dänischen Gesandten in Washington wird die Uebertragung der dänisch⸗west⸗ indischen Inseln an die Vereinigten Stuaten von Amerika am 31. März erfolgen. 18
Schweden. 8 Der Käönig konferierte vorgestern abend mit Swartz, Eden, Branting, Trygger und Lindman.
Im Storthing ist von dem Abgeordneten für Finmarken eine Anfrage eingebracht worden, welche Maßnahmen die Regierung beabsichtige, um die Interessen der norwegischen Fischer angesichts der letzten Erklärung Deutschlands über ein Sperrgebiet bei Finmarken zu schützen
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Vom „Wolffschen Telegraphenbureau“ verbreiteten Meldungen zufolge wird die von den Verbandsmächten seit längerer Zeit ausgeübte Blockade Griechenlands in den nachsten Tagen aufgehoben. In Griechenland herrscht große Hungersnot unter der ärmeren Bevölkerung. Weil die Lebensmittelzufuhr seit Monaten stockt, sind alle Vorräte verbraucht, wodurch auch die Lage in Mazedonien sich verschlimmert hat, da der Schuffs⸗ verkehr nach Saloniki nicht genügend ist. Der General Sarrail hat sich seit Anfang März darüber mehrmais bei der französischen Regierung beschwert und darauf van Italten einige Traneporte erhalten, die allerdings nur einige Tage reichten. Die Z wilbevölkerung in Saloniki erhält geringe Rationen aus den Militärversorgi gsstellen, da sich keine anderen Möglichkeiten zur Ernährung der Bevölkerung mehr bieten. .
Kriegsnachrichten. Im Westen für uns günstiges Gefecht hei Eroi in - (nordösttich von Bapaume) in der Champagne und auf dem Westufer der Maas lebhafte Feuertätinfeit. Rus dem Osten und von der mazer sind besondere Ereignisse nicht gemeldet.
Zlur Kriegslage im Westen.
8 5. 8 E“ Die deutschen Sicherungstruppen gperieren weiter so ge⸗ schickt, daß die Gegner im unktaren bleiben, ah sie es mit Nachhuten zu tun habden, oger ob sie der deutschen Haupt⸗ macht gegenüber stehen. Die deutschen Sicherungen räumen Dorftrümmer und Stellungen, um den Gegner in den Wirkungsbereich der eigenen Arrillerie zu locken, und nehmen dann m raschem Ansturm die geräumten Positionen wieder, um sie bei erneutem Angriff wiederum preiszugeben. Zwei auf Villersfaucon von Longavesnes her anreitende englöche Schwadranen wurden durch Artillerie⸗, Infanterie- und Maschnengewehrfeuer unter schweren Veriusten zur Umkehr gezwungen. Als dann die Engländer nach Artillerieoorbereitung einen umfassenden Angriff mit In⸗ fanterie, vier Eskadrons und fünf Panzerkraftwagen ansetzten, wichen die deusschen Sicherungen geschickt in verschiedenen Rich⸗ tungen aus, seczten sich wieder fest und brachten dem Feinde durch konzentrisches Feuer die schersien Verluste bei. An anderen Stellen wunden die Angriffe schwächerer Abtenungen ahgswiesen. Von einer füd ich Nurlu aufgefahrenen Batterie urden zwei Geschütze zum Schweigen gebracht wie überhauzt. die Bewegungen und Unte künfte des Feindes nach wie vor durch Artilleriefeuer wirksam gestört werden. Ein mit schwachen Kräften östlich von Auberive unternommener Angriff irug 40 Gefangene ein und brachte den feindlichen Graben in 300 m Ausdehnung in deutsche Hand. Nach plaamäßiger Zerstörung wurde er unbemerkt und ungestört durch den Gegner wieder Dag gen wurden feindliche Stoßtrupps, die in den
Argonnen in de deutschen Stellungen zu dringen versuchten, umgehend wieder hinausgeworfen. In der gleichen Gegend zerstörte eine Minensprengung die feindliche Stellung in erheb⸗
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licher Ausdehnung.
Großes Lauptquartier, 29. März (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Lehhafter Geschützkampf zwischen Lens und Arxas, der auch Nachts anhielt. 8
In einem gestern vor Tagesanbruch sich entsvinnenden Gefecht bei Crolsfilles und Ecoust⸗St. Mein (nondostlich von Bapaume) verloren die Engländer außer zahlreschen Doten durch Vorstoß unserer Sicherungen 1 Offizier und 34 Mann als Gefangene.
In der Champagne schlugen mehrere im Laufe das Tages unternommene Angriffe der Franzosen zur Wiedaer⸗ gewinnung der ihven entrissenen Gräben verlustreich fehl.
Auf dem linken Maas⸗Ufer vereitelts gestarn vnser Ahwehrfeuer sich gegen die Höhe 304 vasbereitazache rgüs zoͤsische Vorstöße; heute morgen scheiterte ein auf hretter Frone
brechender Angriff im Feuer, an einer SCiells drath.
88.9s. . et