1917 / 78 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung. 2

Den Milchhändlereh leuten Max Brunostirsten und sei er Fbe⸗ frou Lina Kiz sten in de heitro koiß tit auf Grund der Bekanntmachung des Reichekmilers vom 23. Sepren ber 1915 zur Ferndollung unzuven⸗ laässiger Person n vom Handel in Verdorung mit Zͤffer I der Aus⸗

ünrunge derorenung des Köntglich sächsischen Mintstertums des Innern terzu vom 9. Oknober 1915 der Handel mit Mi auf die aguer von 8 Monaten untersagt wordben.

27. Mänz 1917. 8

Die Königl che Amtshauptmannschaft Freiherr von Finch, Amtehaupt

8* 8

Leipzig, den

Bekanntmachung.

Dem Händler Max Nachmann in Pforzbeim wird § 1 der Bunderratererordum g vom 23. September 1915, § 1 der Verordnung Gr. Mmtßertums des Innern vom 14 Ottober 1915 der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs untersagt.

Pforzheim, den 27. März 1917. 1.“

Großherzogliches Bezirkkamt. Naumann.

Bekanntmachung.

Dem Häandler Samuel Traub und dessen Ebefreu, Bertha

Traub, ger. Daube, in Pforzheim werd gemäß § 1 der Bundek⸗

ratsverordnung vom 23. Seprembe. 1915, § 1 der Verordnung Gr.

Mtnisteriums des Innern vom 14. Okiober 1915 der Handel mit

allen Gegenstanden des taglichen Bedarfs untersagt. Pforsheim, den 27. März 1917.

Großbherzogliches Bezirkgamt. Naumann.

Bekanntmachung.

Der Schuhwaren und Lederhändlerin Auausta Schwarzkopf, Louis, in Saarburg, Lang straße 54, ist ayf Grund der erordrung des Bundesrats zur Fer haltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der biereu erlassenen Aus⸗ ftimmungen durch Beschloß vom 19. Februar 1917 der andel mit Schuhwaren und Leder, Schusterwerkzeugen und Zutaten für das Reichegebiet untersagt worden. Die Augusta Schwarzkopf hat die Kosten der Veröffentlichung zu tragen.

Saarburg, den 15. März 1917.

Der Kaiserliche Kreisdtrektor des Kreises Saarburg i. L. Krieger.

——

Bekanntmachung.

Dem Sprakgebilfen Peter Makembe in Hamburg, Dammtorwall 115, wird der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Sevtember 1915 zur Fernhaltung unzuverlä figer Personen vom Handel untersagt. ““

Hamburg, den 26. März 1917.

Die Deputatton für Pandel, Schlffahrt und Gewerbe. Justus Strandes. v

1 E11“

Bekanntmachung.

Dem Händler Karl Wilhelm Fiitz Hustede in Ham burg, Herdernraße 15, Hs. 8 I, wird der Handel mit allen Gegen⸗ ständen des täglichen Wedarfs, irsbesondere wit Lebene⸗ metrein, auf Grund der Bekanntmachung vom 23 September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel untersagt. .““ Hamburg, den 26. März 1917. v11 Die Deputanton für Handel, Scheffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 62. des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5787 das Gesetz über eine weitere Kriegsabgabe der Reichsbank für 1926, vom 27. März 1911. 6 Berlin W. 9, den 30. März 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer..

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 63 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5788 eine Bekanntmachung über den Anbau von Früh⸗ gemüse auf Tabakfeldern, vom 29. März 1917 Berlin W. 9, den 31. März 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Präsidenten der Königlichen Eisenbahndirektion in Saarbrücken, Wirklichen Geheimen Oberbaurat Breusing zum Ministerialdirektor im Ministerium der öffentlichen Ar⸗ beiten und

den Oberregierungsrat Otto Marx, Mitglied des König⸗ lichen Eisenbahnzentralamts in Berlin, zum Geheimen Re⸗ gierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten zu ernennen sowie

dem Senatspräsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Wirk⸗ lichen Geheimen Oberregierungsrat Heinsius aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirk⸗ licher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz und

dem Berghauptmann und Oberbergamisdigektor Krümmer in Bonn den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberbergrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen.

deen Archivar, Archivrat Dr. Richard Knipping in Koblenz zum Staatsarchivar zu ernennen sowie dem Bärgermeister von Garßen in Goslar den Charakter

als Geheimer Regierungsrat, 1 8 8 dem Oberlehrer an der Dberrealschule in Hagen, Professor Dr. Glatzel und dem Oberlehrer am Gymnasium in Hirsch⸗ berg in Schlesten, Professor Dr. Reimann den Charakter als

Geheimer Studienrat, b dem Rendanten der Ritterakademie und des St. Johannis⸗ stifts in Lieanitz Junggebauer, dem Sekretär Münscher bei den Francheschen Stiftungen in Halle a. S., dem Konsistorial⸗ 8-s Brünjes in Hannover und dem Rendanten der öniglichen Wassen⸗ und Schulanstalt Bunzlau Blache den

fabrik zu Düsseldorf⸗Derendorf werd auf Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, die in der beiligenden Karte in roter und gelber Farbe gekennzeichneten, in den Gemeinden:

gelegenen Grundflächen, die für den in der Lüneburger Heide

e Fethefse dringend erforderlich sind, nötigenfalls im W 1s Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. 8

Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 8 8

auf Grund des § 1 der Bekanntmach des Bundesrats

Der Rheinischen Metallwaren⸗ und Maschinen⸗ Grund des hiermit

ambostel, Brockhöfe, Dreilingen, Eimke, Ellerndorf, Lintel (Gut). Wichtenbeck, Kreis Uelzen, und Schmar⸗ beck, Kreis Celle Land, Regierungsbezirk Lüneburg,

legenen Artillerie⸗Schießplatz bei Unterlüß im öffentlichen Wege der

Berlin, den 17. März 1917. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung 8 des Königs. Das Staatsministerium. Dr. von Breitenbach. Dr. Zugleich für den Minister des Janern: Dr. Frhr. von Schorlemer.

Seiner

Sydow.

von Stein.

8 1“ 1 Dem Deutschen Reich (Reichsmarineverwaltung) wird hierdurch das Recht verliehen, die zur Anleagung emes Flugplatzes erforderlichen, in den Gemarkungen Scheuen und Harßen des Landkreises Celle belegenen, auf dem beiliegenden Plan blau umzogenen Grundflächen, soweit nötig, im Wege der Enteignung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu erwerben. Berlin, den 22. März 1917. Auf Grund Alerhöchster Ermächtigung S. des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach.

iner Majestät

89* Der Deutsch⸗Luxemburgischen Bergwerks⸗ und Hütten⸗Aktiengesellschaft, Abteilung Dortmunder nion in Dortmund, der unterm 6. März 1917 die klein⸗ bahngesetzliche Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Er⸗ weiterung und Aenderung der Privatanschlußhahn ihres Werkes an den Staatsbahnhof Dorstfeld erteilt worden ist, wird auf ihren Antrag das Enteign ungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage nach dem der Genehmigung zugrunde gelegten Plan in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums hiermit v 1“ ttowo, Preußen er] Jeoseph, G=nt

Staatsministerium.

Dem Staatsarchivar, Archivrat Dr. Knipping ist die Staatsarchivarstelle in Osnabrück übertragen worden.

Der Archivassistent Dr. Gustgs Kling ist bei dem Staats⸗ archiv in Koblenz als Asph⸗ —9 gestellt worden.

Dem Oberstaatsanwalt, Geheimen Oberfustizrat Dr. Hupentz in Frankfurt a. M., den Amtsgrrichtsräten Levison in M. Glad ach, Drucker in Cöln⸗Mülheim a Rh. und Herzig in Suarlouts ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Der Amtsrichter Dr. Cattien in Guhrau ist nach Ostrowo versetzt. 3 8 In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht der Rechts⸗ anwast Punge bei dem Landgericht III in Berlin.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Punge und der Gerichtsassessor Dr. Paul Thürling bei dem Landagericht I in Berlin, der früb Gerichtsassessor Dr. von Löbbecke bei dem 2.

Duisburg. 1

Ministerium für Handel und Gemwerbe.

Der Gewerbeassessor Reuter in Dortmund ist zum Ge werbeinspektor ernannt worden.

Dem Gewerbeassessor Dr. Beyer in Berlin ist eine plan⸗ mäßige Hilfsarbeiterstelle verliehen worden.

Früulein Charlotte Strehl ist zur Königlichen Gewerbe⸗ lehrerin an der Handels⸗ und Gewerbeschule für Mädchen in Posen ernannt worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (ℳSBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma John Fowler & Co. Ltd. in Leeds die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet. (Verwalter: Bücherrevisor Mosen⸗ hauer in Magdeburg.)

Berlin, den 27. März 19117.

ꝑDer Minister für Handel und

J. A.: Hagen.

Bekanntmachung.

Der Firma Hans Brusch, Bauwarengroßhandlung, und idrem Jnhaber Kaufmann Hans Brusch, Le pzteer Straße 14, ist auf Grund der Bundeerteverordnung vom 23. Sepumber 1915 der Handel mit Terrilten und Terxtilersatstoffen wie solche in de: Bu desratsverordnung, betreffend Keitenhandel, vom 8. Febrcar 1917 näher beie cheet sind, insbesondere auch mit Lumpen und Stoffabsällen, wegen Uazuverlässigkeit untersagt worden.

Frankfurt a. Oder, den 27. März 1917.

. Die Polizeiverwaltung. Trautman

Bekanntmachung.

Mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 9. März 1917 ist der Milchbändlerin Frau Anna Ahlbrand, Er. Pahlstraße 22,

des Bäckereigewerdes untersagt

4

23. Sep'e ber 1915 und der Aazsühranzkanweisung vom 27. Sep.

Umter 1915 detz Hardel mit Mrich untersagi. Tie Krsten der Beibsfelicheng Frägt die Genannte.

Hannoder, den A. März 1917. Städtische Poltzewerwaltung. Fink.

Bekanntmochung.

Dem Bäcker und Wirt Fritz Schulte in Bornholte babe ich cuf Frund der Bundesralsve ordnurg vom 23. S ptember 1915 zur Kernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel den Beirzed

ö

Wiedenbrück, den 28. März 1917. Der Landrat. Klein.

——

Bekanntmachung.

Den Ebeleuten Heinrich Krips in Wann .

straße 25, jetzt wohnhaft in Ntederdecsen, Kreis Minden, hade ich auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Seprtember 1915 (⁴5SBl. S. 603) und der dazu ergangenen Auesfüvrunge demtmmungen des Herrn Ministers füär Handel und Gewerde vom 27. September 1915 den Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt. u“ Gelsenkirchen, den 29. März 1917. 8

Der Könlgliche Landrat. J. V.: Scheder, Kreiesekretär

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnnng zur Fernhaltung unzuver lässiger Personen vom Handel dom 23. September 1915 und der dozu ergan enen Ausfübrungsbestimmungen vem 27. September 1915 ist dem Kaufmann Ernst Legrand in Oberhausen der Handel mit Nahrungs⸗ und Fuattermitteln aller Art und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen er⸗ wiesener Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten der Bekanntmachung hat der Genannte zu erstatten. Oberhausen, den 23. März 1917. Städtische Poltzeiverwaltung. 8

Der Oberbürgermeifier. J. V.: Dr. Neikes.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, in Verdindung mit Ziffer 1 der Ausführangsbestimmungen des Herru Mmisters für Handel und ewerbe vom 27. Geptember 1915 in dem Milchhändler Franz Jaschick in Oherhausen, Ginblecktraße 53, durch rechtekrä tige Verfügung vom 23. März 1917 der Handel mit Milch wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten dteser Bekanntmachung hat der von der Anordnung Betroffene zu tragen.

Oberhausen, den 30. März 1917.

Städtische Polizeiverwaltunng.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.

8 8 8

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Ppreunßzezn. Berlin, 31. März 19117. Nach einer hier vorliegenden Meldung vom 29. d M. sei das Besinden Seiner Königlichen Hoheit des Prinzer Friedrich Karl von Preußen so befriedigend, wie man s hoffen könne. Der Zustand der Wunde gebe zu guten Erwartungen Anlaß. 3

Am 29. März d. J. starb in Berlin nach Vollendung des 88. Lebensjahres der Wirkliche Geheime Rat und Berghaupt mann a. D. Freiherr v. d. Heyden⸗Rynsch.

Der Verstorbene wurde am 23. Februar 1829 zu Dortmund geboren. Nach Ablegung der vorgeschriebenen Staateprüfungen frat er als Gerichtsassessor im Jahre 1856 in Keziehung zum preußt schen Bergbau und wurde 1863 als Berghypothekenrichter mi dem Titel Berarot am Oberbergamt zu Dortmund angestellt 1865 wurde er als Hilfsarbester in die Bergableilung des Ministeriums für Handel and Gewerbe berufen und nahm dor als Geheimer Obe bergrat bis zum Jahre 1884 die wichtigen Geschäste des einzigen rechtskundigen vortragenden Rates wahr. Sodann leitete er als Berghauptmann und Oderberg amtsdirekror das Königliche Oberbergamt zu Halle. 1896 trat er in den Ruhestand, wobei ihm der Stern zum Noten Adterorder zweiter Klasse mit Eichenlanb verliehen wude. Bei Gelegenbei seines 80. Geburtstages wurde ihm der Charalter als Wirk licher Geheimer Rat mit dem Titel Exzellenz verliehen. Während seiner 40 jährigen Amtszeit hat der Verstorbene dem preußischen Berabau bervorragende Dienste geleistet und namentlich auf dem Bebiete der damais noch in den Anfüngen begriffenen bergrechtlichen Wissenschaft sichere Grundlagen ge⸗ schaffen. Als Berghanptmann in Halle hat er insbesondere dem Gedeihen des jungen Kalibergbaues warme Försorge gewidmet. Auch nach seinem Ansscheiben aus dem Staats bienst blieb er in enger Fühlung mit dem Bergbau als Kellvert etender Vorsitzender des Schiedsgerichts der Sektion IV der Knapp⸗ schaftsberufs genossenschaft in Halle und in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Harpener Bergbauaktien gesellschaft. 8

Nach Meldungen amerikanischer Nachrichtenagenturen hat die amerikanische Regierung die Abberufung ihres Gesandten in Bruüssel und der Mitglieder des amert⸗ kanischen Hilfskomitees mit schweren Vorwürfen gegen die deutsche Regierung begründet. Die amerikanische Regierung hat sich agugenscheinlich bei ihrer Beschiußfassung über vie Richtigkeit der ihr übermittelten und die Grundlage für ihre Entschließung bilvenden Nachrichten in einem Irrtum befunden. Sie behauptet, daß man ihrem Gesandten nach Apbruch der diglomatischen Beziehungen die diplomatischen Vorrechte und die Immunität genommen und ihm das Recht, mit seine Regierung zu vertehren, veriag, habe. Sein aus dem Haag kommenher Kurier sei verhaftet worden. b 1“ 1 8 Das „Wolffsche Telegraphenbureau“ ist in der Lage, fest⸗ zustellen, vaß die Behauptung von der Verhaftung des amerikanischen Kuriers nicht ben Patsachen ent. spricht. Einen besonderen Kurier der ameritanischen Gesand schaft in Beüssel hat es nie gegeben. Diese bedlenze sich vies mehr ausschließlich des Kuriers der hohländischen Gesandt

bvom

schaft, dessen Dieuft selostverständlich durch den Abbruch der

divlomatischen Beziehungen zwischen Deutscht 8 gten Staaten von Amerska in keiner Pe er, e. er amerikanische Gesandte Whitlock hat nach Abbiwch Ler Fezlehungen die Geschaͤfte der Gesandtschaft im Aufnage seiner Negierung dem spanischen Gesandten übergeben. Infolgedessen

edigte dieser fortan alle amerikanischen Angelegenheiten, so daß direkter Telegrammverkehr des amerikanischen Ge andien mit ner Regierung nicht mehr erforderlich war. Durch diese Rege⸗ ig wurde Herr Whitlock nach dem Abbruch der diplomatischen ziehung ebenso gestellt wie der Kaiserliche Botschafter in Wa⸗ naton, dem nach Abbruch der Beziehungen die amerikanische Re⸗ rung jeden Telegrammverkehr mit Berlin unterband. Im übrigen d dem amerikanischen Gesandten in Beüssel auch nach Ab⸗ bruch der Beziehungen sämtliche für ihn eingegangenen Tele⸗ tamme, auch solche in verabredeter Sprache, ausgehändigt rden. Er wurde zudem ausdrücklich ermächtigt, sich in ptigen Angelegenheiten der Vermittlung seines spanischen legen zu bedienen. Herr Whitlock hat von dieser Ermächti⸗ ug wiederholt Gebrauch gemacht. Die Immunität ist dem erikanischen Gesandten in keiner Hindicht je genommen rden, und bis zur Ueberschreitung der Grenze wird er weiter⸗ für seine Person als Gesandter behandelt werden. Entgegen der Behauptung von amerikanischer Seite, daß 1b deutschen Behörden den eingegangenen Verpflichtungen zu⸗ er die Mitglieder des Hilfskomitees an ihrer Tätigkeit ver⸗ ndert hätten, ist festzustellen, daß die amerikanischen Mit⸗ der seit Abbruch der Beziehungen ihre Tätigkeit unbehindert gesetzt haben. Alle Verpflichtungen hinsichtlich des Er⸗ drungswerks sind von deutscher Seite voll eingehalten worden. Was die Versenkung der Kommissionsschiffe anbelangt, so d die Ermittlungen darüber, ob talsächlich eine Torpedierung ch deutsche L⸗Boote vorliegt, noch nicht abgeschlossen. Eine ngehende Anfrage des spanischen Gesandten in Brüssel, die tvor wenigen Tagen erfolgte, konnte daher noch nicht be⸗ vortet werden. Es steht lediglich fest, daß der Dampfer

„Storstad“ trotz der ihm auf den Cap Verdischen Inseln zu⸗

geg y“ das AS. nicht zu befahren,

dies an hat, bis er in der Irischen See, also im S gebiet, torpediert wurde.

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1“

Sachsen⸗Meiningen.

Seine Hoheit der Herzog vollendet

Lebens jahr⸗ sein

morgen

SHSeßerreich⸗ ungarn.

Kaiser empfing gestern nachmittag in Anwesenheit

Kaiserin im Schlosse Laxrenburg eine Abordnung ller Schichten der Bevölkerung

1

1 Bosniens und der berzegowina unter Führung des Landeschefs Sarkotic, 1 in einer Ansprache laut Meldung des „W. T. B.“ u. a. agte:

„Der Feind, der am Gelingen seiner verwerflichen Pläne verzage, ersuche darch Ausstreuung der böswilligsten Unwahrheit und durch abüllte Bekanntgabe seiner auf willkürliche territoriale Verände⸗ uungen htnanslaufenden Kriegsziele zu erreichen, was er im offenen tampfe nicht errin en könne. Bosnien und die Herzegowina weise den Gedanken an eine Trenrurg von den Geschicken der Monarchie ssch. Die bos ische Bevölkerung sei für eine unzertrennlsche da sgemeinschaf mit der Mon archie, da diese allein volle Ent⸗ stung ihrer Heimat zu Fcchern vermöge.

Der Kuiser hob in seiner Erwiderung den bewährten denmut der bosnisch⸗herzegowinischen Truppen und die pferwilligkeit der bosnischen Bevölkerung dankend hervor und

er werde bestrebt sein, daß das mit seiner Krone für nmer vereinigte Land im Frieden einer gedeihlichen Ent⸗ clung entgegengehe.

Der Kaiser empfing ferner eine Abordnung des sterreichischen Flottenvereins, die für die Uebernahme 21 Protektoralts dankte. In seiner Erwiderung sagte der niser u. a.:

1. Die jetzige Zeit beweist, welche Bedeutung die Freiheit der ere für das Vaterland besitzt. Diese darf uns nie wieder verloren

Wir rürfen nicht abseits steben, wenn es gilt, die Schätze der zu heben, sobald die Friedensstunde schlägt, wofür die Handels⸗ nen erstarkt rüstet.

1— Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht das Statut einer sterministeriellen Kommission für Kriegs⸗ und Ueber⸗ igswirtschaft und eine Verordnung über die Errichtung

mnes Generalkommissariats für Kriegs⸗ und Uebergangs irtschaft im Handelsministerium. Die Schaffung beidexr

institutionen bezweckt die Vermeidung ungesunder Spe⸗ on, Schonung der Valuta und Verhütung der schwemmung der Märkte durch ausländische Fabri⸗ in der Uebergangszeit nach dem Kriege sowie affung einer einheitlichen Organisation zur Beschaffung ndischer Rohstoffe. Die Kommission soll das Zusammen

n der einzelnen Ressorts sichern und die Möglichkeit der

ellung einheitlicher Richtlinien für die Verwaltung geben. 1 Vorsitz in der Kommission führt der Handelsminister. as Generalkommissariat bezweckt die Neuordnung und Ver⸗

Enfachung des Verwaltungsapparats innerhalb des Handels emisteriums. Angegliedert ist ein Hauptausschuß für Kriegs⸗ nd Uebergangswirtschaft.

86 Großbritannie In der vorgestrigen Verhandlung des Unterhauses über ne Erklärung des Finanzministers Bonar Law, in welcher die Bestimmungen der von ihm eingebrachten Militär⸗ Penstbill als absolut notwendig bezeichnete, die Härte der euen Bestimmungen namens der Regierung bedauerte, aber e mit Hinweis auf den Auefall von 100 000 Mann gegen⸗ Per der bereits im August für die Frühjahrsoffensive in Aus⸗ t genommenen Heeresstärke für unbedinat erforderlich er⸗ därie, bringt der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ noch sol⸗ rende Einzelheiten: Asqutth sprach sich dagegen auf, daß die Million als un⸗ lich befundener Männer noch einmal gemustert würde, um aufs *e für untauglich erklärt zu werden. Bonar Law erwiderte, er eerde bei dem Army Councl darauf dringen, so gründlich zu unter Cern, deß kein Umauglicher fär taualich erktärt werden tönnte; das rwy Couneil sei 6 heser Hinsicht klüger geworden. In der Debatte weiselten einige Abgeordnete, kaß das Versprechen einer genaueren etersuchung seitens des Army Council viel wert set. Churchil! Peeß seine Aeußerungen zur Sache mit dem Wunsche, die Re· zung möchte nach Ostern, falls das Haus es verlange, eine ge⸗ me. Bespiechung der Fragen des Mannschastsbedarfs und des Eistsraums im Unterhause zulassen. Bonar Law ehob keinen aspruch dagegen. Die Verlustlisten vom 23. und 24. d. M. enthalten Namen von 101 Offizieren und 2077 Mann.

„Sp

Frankrei

Im Senat wurde vorgestern der vom Kriegsminister Painlevyé eingebrachte Antrag augf Einberufung der Jahresklasse 1918 an den Heeresausschuß verwiesen. So⸗ hann begann die Erzrterung der Kriegskredite für das kommende Vierteljahr.

Laut Bericht ds „W. T. B.“ schlägt der Finanzausschuß des Senats vor, den Krerit von 110 Milltoner, der von der Kammer für Entschädtgungen an die Schützengrabentruppen ange⸗ nommen worden war, zu kürzen, da die Verteilung von der Kammer nicht festgelegt worden sjeif. Wenn man auch Sonderentschätizungen an die Truppen gern gewähre, solle man doch abwarten, bis ein be⸗ sonderer Antrag, der augenblicklich dem Parlament vorliege, zur Er⸗ örterung gelangt sei. Der Abgeoldnete Monis interpelllerte sodann über die Schließung einer Kupfersulphatfahrik, wodurch dem Wein⸗ bau großer Schaden zugefünt worden set. Der Ackerbaumtnister Dapid erklärte zur Beruhigurg, daß die Einfuhr von Kupfer⸗ sulphat nicht verboten werden n ürve.

Der Senat nahm einstimmig den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die provisorischen Budgetzwölftel für das zweite Vierteljahr 1917, an.

Die Deputiertenkammer hat vorgestern mit 293 Stimmen den Sozialisten Greussier gegen den Links⸗ republikaner Beauregard an Stelle Violettes zum Vize⸗ präsidenten gewählt. Die Abgeordneten Molle und Ancel haben

einen Interpellationsantrag über den Erlaß des Einfuhr⸗

verbots eingebracht. 8 Rußland. v“

Der frühere Kaiser und seine Familie befinden sich nach Meldungen der „Times“ noch in Zarskoje Selo. Sämtliche Großfürsten und anderen Mirglieder des Hauses Romanow haben der provisorischen Regierung den Treueid geleistet. Der Zarin⸗Mutter hat die Regierung erlaubt, sich in der Krim niederzulassen.

Die früheren Minister Fürst Galitzin und Gorempkin sind wieder in Freiheit gesetzt worden.

8 Die provisorische Regierung hat der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge beschlossen, bis zur Entscheidung der Apanagengüterfrage durch die konstituierende Ver⸗ sammlung alle derartigen Güter als Nationaleigen⸗ tum zu erklären, deren Einkünfte der Staatskasse zufließen. Die provisorische Regierung hat ferner die Bildung einer Kommission zur Regelung der polnischen Ange⸗ legenheiten angeordnet. Die Kommission wird fest⸗ zustellen haben, an welchen Orten und in welchem Zustand sich die Güter befinden, die zu össent⸗ lichen Regierungseinrichtungen Polens gehören, und festsetzen, wie sie zu erhalten und zu verwalten sind, bis sie dem polnischen Staat wieder übergeben werden. Sie soll serner die Be⸗ ziehungen zwischen dem Staat und der römisch⸗katholischen Kirche festsetzen und soll Bestimmungen betreffs der Kriegs⸗ gefangenen und der Mobilifierten polnischer Abstammung aus⸗ arbeiten, die sich unter der Herrschaft der feindlichen Mächte befinden. Das Mitglied der ersten Duma, Alexander Lednitzki ist zum Präsidenten der Kommission ervannt worden. Die prooisorische Regierung hat sich auch mit der litauischen Frage beschäftigt. Dem „Allgemeen Handelsblad“ zufolge wurde für Litauen ein besonderer Rat ins Leben gerufen, um die verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und Bildungefragen zu lören. Es wurden für diesen Rat 24 Mitglieder ernannt; die Hälfte davon sind Litauer, sieben Mitglieder sind Russen, davon sechs Weißzussen, zwei sind Polen und drei Juden. Demnächst wird em Aufruf an das litauische Volk erwartet, in dem es aufgefordert werden soll, in St. Petersburg einen allgemeinen Landtag zu halten. Die Regierung hat ferner, wie „Reuter“ meldet, beschlossen, alle Regierungsämter, auch die Ministerstellen, den Frauen zugänglich zu machen.

Der Minister des Innern hat die sofortige Auf⸗ hebung der Zensur über alle im Auslande in fremden Sprachen erschemenden Zeitungen angeordnet.

Eine Meldung des „Petit Parisiten“ besagt, der General Alexeieff habe sich entschlosen, an allen Front⸗

abschnitten Ausschusse aus Offizieren, Soldaten und Ver⸗

tretern der sozialen Organisationen, Semstwos und Städte⸗ verbände zur Stärkung der Disziplin zu bilden. Die von dem

Ausschusse der Soldatenvertreter beschlossenen Reformen seien unverzüglich eingeführt worden, und die Arbeiervertreter in

der Duma sollten künftig an der ganzen Front Zutritt haben.

Das Komitee der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ abgeordneten in St. Petersburg hat ein aus sechs Mit⸗ gliedern bestehendes Bureau eigerichtet, das alle im Exekutiv⸗ komitee zur Behandlung gelangenden Fragen zu bearbeiten hat. Das Bureau hat bereits beschlossen, in allen russischen Industrie⸗ zentren Schiedsgerichte zu errichten, die in erster Instanz über Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern entscheiden werden. Außerdem soll ein Zentralschiedsgericht geschaffen werden, das als zweite Instanz auftreten wird.

Am Mittwoch veranstolteten, wie die „St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur“ meldet, vor dem Taurischen Palast mehrere Regimenter der Petereburger Garnison, an die der Dumapräsident Rodzianko und der Adgeordnete Tscheidse Ansprachen hielten, Kundgebungen für den Krieg. An dem gleichen Tage kam in St. Petersburg eine Ab⸗ ordnung der Schwarzenmeerflotte und der Besatzung von Sebastopol, der Arbeiter der Stadt und der Regimenter des Schwarzen Meerbezirks an, die den Auftrag hatte, die provisorische Regierung der Duma und die Ad⸗ geordneten der Arbeiter und Soldaten zu begrüßen und ihnen zu danken. Der Präsident der Abordnung teilte mit, daß die Stärke der Schwarzenmeerflotte die gleiche sei und sich nicht verrinaert habe, denn die Flotte, die Besatzungen der Städte des Sudens und die Werftarbeiter wollien Krieg bas zum äußersten, bis zum vollständigen Sieg auf der gunzen Linie und ein großes, freies Rußland. Die Schwarße Meer⸗

sie eine konstimierende Versammlung einberuft, devor sie fest legt, wie Rußland leben soll. Nachdem Gurschkerd gedankt haute, wurde die Abordnung von Rodzianko und den Mit⸗ gliedern der Duma empfangen. Neue Neden wurden ge⸗

wechselt, und Rodzianko sagte unter anderem, daß dieser

Krieg dis zum vollkommenen Siege geführt werden müsse, denn ohne ihn würde Rußland nicht frei sein, weil dir in den letzten Tagen niedergeworsen

Der Dumaabgeordnete Ramot, den die provisoresche Regierung und der Geveral Nanski deeuftragt delten, die verschiedenen estländischen Orte zu desuchen, bverächzet, der St. Petersburger Tel daß alle Mißverständnisse, su

Deutschen dann den Russen das ausferlegen mürden, was ser

dier aber erkitten die Franzosen die schmersten Vertuste

u““

Soldaten und Offizieren sich erhoben hätk seien, daß die Ordnung überall wiederhergestellt d da die Soldaten, sich vexeit erklärt, hätten, ihr Leben föür die Verteidsanmg der Freiheit und des Vaterlandes zu ogfern und entschlossen seien, den Köieg bis zum siegreichen Euche durchzuführen. Die Garnison von Dorpat habe einstimmig eine Entschließung angenommen, der provisorischen Negietmnag ihre Ergebenheit auszudrücken, indem sie sich bereit erklärte, sie zu unterstützen, da sie im gegenwärtigen Angenblick die einzig rechtmäßige Regierung des russischen Staates sei, und da sie das Vertrauen habe, daß die Regierung mit dem russischen Noik und unterstützt von dem Nat des Ab⸗ geordnetenausschusses der Arbeiter und Soldaten die neu errungene nationale Freiheit befestigen und Rußland 1 über seigen äußeren Erbfeind führen werde, der imn Bollwerk der Reaktion und Gewalt gewesen sei. Angesichts der Gefahr, die Rußland durch diesen Feind drohe, sei die Garnison überzeugt, daß die Arbeiterschaft St. Petersburgs und goanz Rußlands der Front Verteidigungsmittel und Krieasvorrat im Ueberfluß zuströmen lassen werde. Der Abgeordmete Ramot hebt hervor, daß die ganze estländische Bevölkerung die Nachricht von der Beseitigung des alten Negimes mit Begeisterung auf⸗ genommen und versprochen habe, die neue provisorische Regie⸗ rung einmütig zu unterstützen.

Lyvoner Blätter melden, daß sich in Finnland eine provisorische Regierung gebildet habe, deren Mitglieder in der Mehrzahl sozialistisch seien.

(Fortfetzung in der Zweiten Becloage.)

Kriegsnachrichten.

Berlin, 30. März, Abends. (W. T. B.) Nördlich von Roisel und südlich von Ripont pagne) lebhafte Gefechtstätigkeit Im Osten nichts Wesentliches.

Die Kämpfe um Höhre 304

Die Verluste der Kanadier, die ebenso wie die andenen englischen Hilfstruppen anscheinend immer dahin geschickt werden, wo große Verluste zu erwarten sind, waren bei den viermaligen vergeblichen Angriffen östlich Nreurille St. Bnat sehr erheblich Der erste Angriff brach Abends nach schmenem Artillerie- und Minenfenet vor. Nochdem die Sturmirnppen zurückgeflutet, wurde der Angriff im Laufe der Nucht mach dreimal wiederholt, jedesmal mit dem gleichen negutinen Resultat. Zahlreiche Tote hängen in den deutsthen Deabe⸗ verhauen. Den Flüchtenden murden moch 14 Gesongene üb⸗ genommen. Zwischen Arras und Soissons umterschieden sich die Kämpfe wenig von denen der leßten Tage. Muf Mun⸗ marschwegen, auf den vom Feind beßzetzten Ortschaften, nauf Truppenansammlungen und zahtreichen Swellen, wo der Feind schanzte, lag deutsches Zershrungsseuer. Zu den gestern gemeldeten Kämpfen in der Gegend von Hühe 304 ii ergänzend henzuzufügen, daß der Französische Furbspruch vom 29. d. M., 4 Uhr 30 Minmen Nachmittags, ver die Wirder⸗ eroberung der von den Deutschen am 18. d. M. genammenen Grabenstücke meldet, völlig aus der Luft gegriffen ist. Die Kampfhandlungen spielten sich folgenbermaßen ab. Nach mehrtägiger Artillerievorbereitung gegen die

Stellungen am Walde von Apocourt und bei der Hühe 30 i sowie gegen das rückmwärtige Gelünde steigerte der Franzose am 28. d. M. Nachmittogs das Feuer zu größter Hestistkatt. Mach starken Feuerüberfällen griff er 12 Uhr Nacius und 1 Uhr Vormittags die Avocourt⸗Wald⸗Siellungen m oimn 3090 m. Breue an und wurde durch Iufanterie⸗ und Antilleriefmernfeuer glatt abgemiesen. Am 29. d. M., 4 Uhr Vormittags, belegte Ver Feind Höhe 304 und die östlich danon neugenommene Stellung mit Trommelfeuer schwerster Kaliber und ging 4 Uhr 45 Mi⸗ nuten Vormittogs gegen die ihm an dieser Stolle am 18. und 19. d. M entrissenen Grubenteile mit stuarlen Muszan in 800 m Brreite um Angriff vor. Der in daltzten Kolonnen geführte Angriff vram auch hier in unserom sofort einseßzenden Infanterie⸗, Maschinengewehr⸗ und Artillerir⸗ sperrfeuer unter schwersten Vertusten zusummen. rn mwurde gestern bereits mitgeteilt, dah Lin Grubenftück srch 1 ½ Stunden lang in französeschem Besitz befund. Gorude Eingedrungenen murden im Gegenstoß frantul und von beiden Flanken genackt. Wans sich wehrm, murde im Gruhoen nieder⸗ gemacht. Die zu entkommen versuchten, murden im flankieranden Maschinengewehrhagel und durch Abriegelungefouaer dar Artihlerie faßt bis auf den letzten Mann vernichtet. Sait dem Verlust der Grüben am 18. und 19. März hut ver Frunzie nicht meniger als ochtmal durch rößere und Kleinere Muorstösee vergehlich versucht, die erkitiene Stylunmne mett zu machen. Im allen diesen Kämpfen, die den Franzvosen schmere Ulutigr Omser kosteten, dlieden die dentschen Verluste auffallend gering.

Großes Hauptounrtier, 31. März. (W. T. B) Westlicher Kriegsschunplutz. Ein nächtlicher Vorstoß onglischer Abteilungen beidersvits von Loos scheiterte im Nahkammf. Lebhafm Artilleriemirtung begleitem daen Angriff englischer Bataillone zu beiden Seiten der Struße Pervounne⸗Fetnbw.

Bei Metz en⸗Comturr wurde der Feind ahgewiesen, weiter füdlich erreichte er Hendicourt und Ste. Emilze.

Dir in Gefechten nurdöstlich von In der Champugne wurnde um die Hohen füdlich von Räpont hurtnäckig gekämuft. Auf Den Flügeln seines Angriffsstreifens murde der Franzose ub⸗ gemiesen: in der Mine drangen seine Snrnttrpen für einige Stumden in unsere Grüben, nie dann durch vie Sibs irums der im Angreff und zuhen Ambharrwen bewährzaen dort stehenden Dintsivn vom Feinde winder gesäubert wurden.

Oestlicher Kriegesscheuplutz. Front des Genernlfeldmurschullr Prinz Levpold von Buyeyn. In Abschnitten, eese Pet an der Scchtschnern am Stochod und uan der Zlota Lipher mühe eie üüee bene der rufstschen Artillorie zu. Fegen .fon Sesnüche Jagdabteilungen sind zurückgemiesen wurden.

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