haben sie bei einer Bankanstalt, die an einem anderen Orte ihren Sitz hat, hinterlegt. Es unterliegt keinem Bedenken, wenn diese Anleihestücke zum Zwecke der Entrichtung der Kriegsabgabe bei den staallichen Annahmestellen am Sitze der betxeffenden Banken durch diese für Rechnung ihrer den eingereicht werden, sofern es sich um Annahmestellen des für die Erhebung der Kriegsabgabe zuständigen Bundesstaats handelt. Dagegen muß es dabei verbleiben, daß die selbständigen Reichsbank⸗ anstalten und das Kontor für Wertpapiere als Annahmestellen nur für solche Steuerpflichtigen gelten, die am Sitze dieser Anstalten wohnen oder hier ihren Sitz haben. Die Reichs⸗ bankanstalten werden die Annahme der von einer an ihrem Sitze ansässigen Firma für Rechnung eines an einem anderen 1 nhe ansässigen Steuerpflichtigen eingelieferten Wertpapiere ab⸗ lehnen. 8 Die Hebestellen sind in geeigneter Weise zu benachrichtigen. Berlin, den 28. Februar 1917. G Der Finanzminister. J. A.: Heinke.
An sämtliche Königliche Regierungen und an die Königliche Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern.
Bekanntmachung.
Das Verzeichnis der Vorlesungen an der hiesig⸗n Universität für
as am 16. April 1917 beginnende Sommersemester 1917 ist von
heute ab bei dem Oberpedell im Universitätsgebäude für 50 ₰, bei Zusendung für 70 ₰, zu haben. Berlin, den 7. März 1917.
Der Rektor der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. E. Bumm.
Tagesordnung
ür die 47. Sitzung des Bezirkseisenbahnraots B am 21. März 1917 in Königsberg (Pr).
Mufßebung verschiedener veralteter Ausnabmetarife. i.
Wied reinführung des Ausnahmetariss 2r in seinem ursprünglichen
1 Umfange.
Abstandnahme von einer Erhöhung der Koblenfrachten nach den
Direkttonsbezirken Danzio und Königsberg.
Aufhebung des Seehafenausfuhrtarifs S 3 bezw. Verallgemeinerung dieses Tarifs. b
Völlige und teilmweise Aufhebung der Salzausnahmetarife 3a, 3&ͤ, 3 b, 3i, 3 und 3f.
Bromberg, den 1. März 1917.
Königliche Eisenbahndirektion. Halke.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Heinrich Stechmann bier, Neuestraße Nr. 18, haben wir heute auf Grund der Bekanntmechung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 den Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.
Harburg, den 5. März 1917. 8 vI1I W11“ Die Polizeidirektion. Tilemann.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. März 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten, wie „W. T. B.“ meldet, heute vormittag den Vortrag des Generalstabs.
ZgyWwischen Seiner rrzaae. dem Kaiser und König und Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe hat, wie „W. T. B“ meldet, aus Anlaß des Aufenthalts des Fürsten an der Westfront kürzlich der nach⸗ stehende Depeschenwechsel stattgefunden: An des Kaisers Majestät! Großes Hauptquartier. Eure Kaiserliche Majestät bitte ich, an der Front weilend, in ehrerbietigster Verebrung melden zu dürfen, daß mir soeben der Kommandierende General des 7. Armeekorps von Frangois aufs neue seine dauernde Zufriedenheit mit meinen an diesem Tetle der Front kämpfenden lsppischen Landeskindern zu meiner großen Freude gemeldet hat. Es sind dieselben Truppen, die mit ihren westfälischen und badischen Kameraden am 25. Ja⸗ nuar dieses Jah es auf dem Westufer der Maas, im Abschnitt des Kommandierenden Generals von Frangoss, die französischen Gräben auf Höhe 304 gestürmt haben und sich diesen wertvollen Gelände⸗ gewinn trotz aller seither wiederholten wütenden Versuche des Feindes nicht haben entreißen lassen. Angefeuert von dem Sieges⸗ bewußtsein aller deutschen Stämme und ihrer Fürsten, das sich in CEurer Majestät so ruhmvoll verkörpert, werden meine braven Landeskinder, wie ich mich auch an anderen Teilen der Westfront, von denen ich soeben hier eingetroffen bin, zu meiner freudigsten Genugtuung habe überzeugen dürfen, ihre beschworene Pflicht un⸗ erschütterlich bis zum letzten Blutstropfen und bis zum endgültigen Siege treu erfüllen. Dazu schenke uns Gott aber vor allem Eurer Majestät dem Vaterlande so unersetzliche und kostbare Gesundheit, die wir vom Allmächtigen erflehen. Meine Lipper rufen mit mir: Lange lebe unser geliebter edler Kaiser und oberster Feldherr! Leopold Fürst zur Lippe.
Seine Majestät der Kaiser antwortete: Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht Fürst zur Lippe, im Felde. b Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht danke Ich wärmstens für die Mich bocherf euende Meldung über die hervorragende Leistung und glänzende Haltung, durch welche aufs neue Ihre lippischen Landeskinder sich in schweren Kämpfen ausgezeichnet haben. Ich bitte Eure Hochfürstliche Durchlaucht, ihnen allen Meinen Kaiser⸗ lichen Dank und Anerkennung zu übermitfeln, und bin gewiß, daß sie auch ferner in angestammter Treue tap fer und fest ihre Pflicht
tun werden. u Wilhelm I. R.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr sowie die Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.
Der Geheime Justizrat und vortragende Rat im Justiz⸗ ministerium Georg Güthe, Ehrendoktor der Universität Breslau, is Ee von längerem Leiden durch den V Tod erl 111“ 11A14“ ’
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Sein Heimgang bedeutet für das Justizministerium einen
außerordentlich schweren Verlust und wird in allen Kreisen der Rechtswissenschaft mit großer Trauer empfunden werden. Der Ver⸗ orbene, der am 15. Jun 1868 geboren war, war als Amtsrichter in
und dann als Landprichter in Berlin tätig. Im Jalste 908 wurde er hier zum Kammergerichtsrat ernannt. Im Februar 1913 wurde er als Hilfsarbeiter in das Justiz⸗ ministerium berufen, in dem er am 19. Mai desselben Jahres zum vortragenden Rat aufrückte Er hat hier ebenso wie in seinen früheren richterlichen Stellungen dem Staate sehr wert⸗ volle Dienste geleistet. Mit einem scharfen Verstande waren bei ihm ganz ungewöhnliche Kenntnisse auf allen Gebieten des Rechtes verbunden, die ihn besonders zu gesetz⸗ geberischen Arbeiten befähigten. Mit einer seltenen Hingebung hat er sich ohne Rücksicht auf seine Gesundheit den ihm über⸗ tragenen Aufgaben gewidmet. Seine große Arbeitskraft er⸗ möglichte es ihm, sich daneben noch seinen schon früh begonnenen umfangreichen schriftstellerischen Arbeiten zu widmen. Sein Kommentar zur Grundbuchordnung und der nach dem Tode von Jaeckel von ihmz fortgeführte Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesez werden stets zu den wertvollsten Schöpfungen der Rechtswissenschaft ge⸗ hören. Als im November 1915 ihn plötzlich schwere Er⸗ krankung aus seinem rastlosen Streben herausriß, war er besonders auf dem Gebiete der Kriegsverordnungen tätig, wofür er noch vor kurzem durch Verleihung des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet worden ist. Sein liebens⸗ würdiges, anspruchsloses Wesen, sein heiteres und treues Gemüt haben ihm die herzlichste Zuneigung seiner Vorgesetzten und Mitarbeiter erworben. Sein Tod hat ein arbeitsreiches besen viel zu früh geendet und eine schmerzliche Lücke hinter⸗ lassen.
Wie sehr der uneingeschränkte Unterseebootkrieg auch die Verringerung der neutralen Schiffahrt verursacht, geht aus den Statistiken über Schiffahrtsverkehr der neutralen Häfen hervor. In der Woche vom 25 Februar bis 3. März 1917 liefen nach dem „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ im Rotterdamer Hafen nur 7 Schiffe gegen 57 in der gleichen Woche des Vorjahres ein. Für 1914 war die Zahl noch 197 Schiffe Nach dem „Algemeen Handelsblad“ kamen in derselben Woche in Amsterdam nur 5 Schiffe gegen 26 im Jahre 1916 an. “
8 1“ u“ 1““
Die „Neue Zürcher Zeitung“ hat in ihrer Ausgabe vom 29. Januar 1917 (Nr. 170) eine Zuschrift von deutschfeind⸗ licher „lettischer Seite“ veröffentlicht, in der u. a. behauptet wird, in den letzten neun Monaten seien 2000 Letten oder 2 Prozent der lettischen Bevölkerung wegen „Hochverrats“ hingerichtet worden. Damit diese ungeheuerliche Nachricht glaubwürdiger erscheine, wird die im deutschen Okku⸗ pationsgebiete sélbst herausgegebene „Mitauische Zeitung“ (ohne Angabe eines Datums) als Quelle genannt. Ange⸗ stellte Ermittlungen haben, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, ergeben, daß die „Mitauische niemals eine derartige Mitteilung gebracht hat. Die Wahrheit ist, daß im gesamten in Betracht kommenden Etappen⸗ gebiete einschließlich des Gouvernements Libau seit 1. April 1916 32 Letten wegen Krieggsverrats zum Tode verurteilt werden mußten; von diesen sind 26 hinaerichtet worden. Die Behauptung der angeblich „lettischen Seite“ in der „Neuen Zürcher süttns. beruht also — so bedauerlich es ist, daß in den angeführten 26 Fällen mit der vollen Strenge des Kriege⸗ rechts eingeschritten werden mußte — auf freier Erfindung.
Zu der gestrigen Nachricht, daß dem bewaffneten englischen Dampfer „Prinzessin Melita“ das Einlaufen in den neuen Wasserweg verboten worden ist, wird dem „W. T. B.“ folgendes mitgeteilt:
Ueber die Stellungnahme Hollands gegenüber hewaffneten Handelsschiffen gibt dos von der holländeschen Regierung im Oktober 1915 veröffentlichte Orargebech Auskunft. Hiernach vertritt die holländische Regierung den Standpunkt, daß es aus Gründen der Neutralität ihre Pflicht sei, bewaffnete Handelsschiffe unter die durch Artikel 4 der niederländischen Neutralitäts⸗ e—erean als den Kriegsschiffen gleichgestellten Fahrzeuge zu rechnen. G
Als Fahrzeugen, die den Kriegsschiffen gleichgestellt sind, ist be⸗ waffneten Handelsschiffen somtt der Zutritt zu den niederländischen Hoheite gewässern grundsätzlich verboten. Ausnahmen werden nur in den in der Neutralitätserklärung ausdrücklich aufgeführten Fällen, Havarie oder Scenot, gestattet. Mangel an Wasser oder an Bord ausgebrochene Krankheit sind dagegen keine Gründe, die das Einlaufen, in niederländisches Rechtsgebiet recht⸗ fertigen. Das aus solchen Gründen einlaufende Kriegs⸗ oder be⸗ waffnete Handelsschiff verletzt die Neutralität Hollands und zwingt dadurch die bolländische Regierung zur sofortsgen Internierung von Schiff und Mannschaft, sobald sie festgestellt hat, daß das Einlaufen nicht durch Havarie oder Seenot notwendig geworden ist. Ein solches Schiff würde nur dann nicht zu internieren sein, wenn es, wie bei den verschtedenen Fällen des Berühbrens holländischer Gewässer durch deutsche Unterseeboote, unabsichtlich in die hohländischen Hoheits⸗ gewässer geraten wäre. Denn dann läge eine Verletzung des Artikels 4, der klar und bestimmt die Absicht des Einlaufens voraussetzt, nicht vor.
Der Reichshülsenfruchtstelle ist bekannt geworden, daß zahlreiche industrielle Werke Anbauverträge über Hülsenfrüchte im Austausch gegen schwefelsaures Ammoniak abschließen. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, sind derartige Verträge insofern wertlos, als durch sie die gesetzliche für Hülsenfrüchte bestehende Ablieferungspflicht nicht aufgehoben wird. Die betreffenden Werke erhalten also die Hülsenfrüchte nicht. Die Landwirte ihrerseits müssen sich bei dieser Rechtslage die Frage vorlegen, ob sie sich nicht durch den Abschluß derartiger Tauschverträge zivilrechtlich schadensersatzpflichtg machen. Sie müssen ebensogut wie die betreffenden industriellen Werke eigentlich wissen, daß die gesetzlich angeordnete Beschlagnahme durch der⸗ artige Vereinbarungen nicht aufgehoben wird. Aehnliche Tauschverträge sollen auch über bereits vorhandene, aus der letztjährigen Ernte stammende Hülsenfrüchte geschlossen werden. Vor der Lieferung von Hülsenfrüchten auf Grund derartiger Abkommen kann nur erneut dringend gewarnt werden, da die Reichshülsenfruchtstelle alle ihr bekannt werdenden Fälle mit allen Mitteln strafrechtlich verfolgen wird.
Anbauverträge über Hülsenfrüchte können nur mit der Reichshülsenfruchtstelle oder mit deren Genehmigung abge⸗ schlossen werden. Die Anbauer erhalten beim Abschluß von derartigen 5 ägen mit der Reichshülsenfruchtstelle als Prämie
88
, 8. 3 * 8 11“ 5 * Thomasphosphatmehl für den Hektar der vertraglich gebundenen Fläche. Sämtliche Landwirtschaftskammern und Kommissionäre der Reichshülsenfruchtstelle sind ermächtigt, der⸗ axtige Verträge für die Reichshülsenfruchtstelle abzuschließen. Kommunalverbänden ist der Abschluß von Anbauverträgen ebenfalls gestattet, aber nicht für größere Mengen als 1 kg auf den Kopf ihrer zu versorgenden Bevölkerung. Diese Ver⸗ träge bedürfen zudem zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Reichshuülsenfruchtstelle
Durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Februar ds. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 153) ist bestimmt, daß inländischer Schwefelkies vom 20. Februar ds. ab an die Kriegschemikalien⸗Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, in Berlin W. 9. (Köthenerstr. 1— 4) zu liefern ist. Nach § 1 der auch hierfür maßgebenden Aus⸗ führungsbestimmungen über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 1196) sind die Er⸗ zeuger von Schwefelkies verpflichtet, ihre gesamte Monats⸗ erzeugung bis zum 10. Tage des nächsten Monats unter An⸗ gabe der Menge des Schwefelgehalts und der physikalischen Beschaffenheit der genannten Stelle anzuzeigen. Die Anzeige hat erstmalig bis zum 10. März 1917 über die in der Zeit vom 20. bis zum 28. Februar 1917 erzeugten Mengen zu ei⸗ folgen.
Um den nötigen Ausgleich für die billigere Herausgabe des Verbrauchszuckers der Kommunalverbände zu ermöglichen, wurde durch Entschließung des Kriegsernährungsamts, wie „W. T. B.“ mitteilt, bestimmt, daß der für die Her⸗ stellung von Schokolade und Süßigkeiten durch die Zuckerzuteilungsstelle für das deutsche Süßigkeitengewerbe in Würzburg zugeteilte Zucker künftig mit einem von den Schokolade⸗ und Zuckerwarenfabriken voraus einzuzahlenden Sonderzuschlag von 30 ℳ für den Doppelzentner über den allgemeinen Industriezuckerzuschlag von 5,80 ℳ für den Doppel⸗ zentner hinaus belegt wird. Ferner wurden die Gebühren für die Zuteilung auf künftig 30 ₰ für den Doppelzentner fest⸗ gesetzt. Durch diesen Sonderzuschlag wird der Rohstoff für Zuckerwaren um etwa die Hälfte des seitherigen Preises ver⸗ teuert. Die zuckerverarbeitende Industrie der Süßwaren⸗ fabrikation muß also künftighin mit dieser Grundlage für ihre Erzeugnisse rechnen.
— —— 1
Hamburg.
Die Bürgerschaft bewilligte in ihrer gestrigen Sitzung,
wie „W. T. B.“ meldet, einstimmig weitere 20 Millionen
Mark für Kriegsausgaben. Der gesamte bisher be⸗ willigte Betrag erreicht damit 205 Millionen.
““ Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser und die Kaiserin sind gestern nach Bada⸗
pest abgereist. . Großbritannien und Irland.
Das Kabinett verhandelte vorgestern über die irische Frage, kam aber, dem „Manchester Guardian“ zufolge, zu feinem Beschluß. Das Blatt bezweifelt, daß die Debalte im Unterhaus zu einem Resultat führen wird.
— Der Chef der Rekrutierungsabteilung des Departements für den nationalen Hilfsdienst erklärte gestern in einer Rede, daß man beabsichtige, am 24. März einen nationalen Hilfsdiensttag abzuhalten. Die freiwillige Anwerbung wird am 31. März abgeschlossen werden. 1“ .“
Frankreich.
Der englische Arbeitsminister Hodge ist vorgestern in Begleitung hoher englischer Beamter in Paris eingetroffen, um mit der französischen Regierung verschiedene F kommerzieller und industrieller Art zu besprechen.
Rußland.
In der Reichsduma verteidigte in der Interpellations⸗ debatte wegen der Verhaftungen der sozialistischen Mitglieder des Hauptausschusses des riegs⸗ industriekomitees der Vizepräsident des Hauptausschusses Konowalew die Verhafteten und erklärte, russischen Blättern zufolge, die Behauptung der Regierung, die Verhafteten hätten für Einführung der Republik gearbeitet, für unwahr. Die Verhafteten hätten ihre Pflicht gegenüber dem Lande getan und hätten unter den Arbeitern keine aufreizende Agitation getrieben. Der Redner schloß unter dem Beifall der Linken, es sei nicht verboten, sich mit politischen Fragen zu beschäftigen. Der russische Bürger habe zwar keine Rechte, sei aber trotzdem kein Sklave. Das Vorgehen der Regierung gegen die Arbeiter sei nur ein neues Glied in ihrem Kampfe gegen die bürgerliche Gesellschaft. Kerenski, der Führer der Arbeitergruppe, erklärte, es handle sich bei der Interpellation nicht allein um die verhafteten Arbeiter⸗ führer, sondern namentlich darum, daß jeder Russe das Recht haben müsse zur freien Meinungsäußerung, zur politischen Betätigung und zur Versammlungsfreiheit.
Italien.
Das Marineministerium hat, dem „Corriere della Sera“ zufolge, beschlossen. in Zukunft von täglichen Veröffent⸗ lichungen der Versenkungen durch U-⸗Boote abzusehen. Die Zahl der versenkten Schiffe werde zukünftig zu Beginn einer jeden Woche bekannt gegeben.
— In der vorgestrigen Sitzung der Kammer wandte sich der Sozialist Labriola gegen die Antwort der Entente auf Wilsons Friedensvorschlag.
Wie „W T. B.“ mitteilt, bedauerte Labriola, daß in dem ganzen Dokument von einem Selbsthestimmungsrecht der Völker keine Rede set, und sagte, sicherlich sei es die Pflicht der Entente, Serbien wieder herzustellen, ober die Wiederherstelug dürfe nicht zu eigem Groß⸗ serbien auf Koßen anderer Balkanvölker führen. Vor allem müsse sich Italien hüten, Rußland zu einer überrogenden Stehung in Europa zu verhelfen. Die Anerkennung der zussischen Ansprüche auf Konstantinopel hätte viel Schaden, besenders die Feindschaft Bulgariers, verursacht. Der schwerste Irrtum aber set gegenüber Polen begangen worden, das man dem Zaren wieder ausliefern wolle.
Spanien. Die auswärts perbreiteten Nachrichten, daß die spanische Regierung d
8 Niederlande. der niederländische Ueberseetrust, noch
lines Teiles der Handelsflotte
in Bilbao an England gestailet kabe,
dung des „W. T. B.“ nicht zutreffend. Die diesen Verkauf nicht gestattet. v1XX“
Jas „Haager Korrespondenz Bureau“ melbet, daß weder rust. die Reedereien für die neug Regelung der holländischen Schiffahrt, nach der 58 .-1ö b.- Häfen anzulaufen brauchen,
egierung irgend we ne ständniss — g irg sche neue Zugeständnisse
— Der englische Handelsdampfer „Prin
Melita“, der vorgestern abend, weil er 2e 9 1. — in See gehen mußte, ist laut Meldung des „W. T. B.“ gestern früh, nachdem er Geschütz und Lafette über Bord ge⸗ worf en hatte, noch einmal in den Nieuwen Waterweg einge⸗ fahren und hat die Reise nach Rotterdam fortgesetzt.
“ Amerika. 8 Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ ist der aus Demokraten und Republikanern bestehende vereinigte Ausschuß des amerikanischen Kongresses überein⸗ gekommen, eine Aenderung der Geschäftsordnung des Senats in der Richtung zu empfehlen, daß jede Debatte mit Zweidrittel⸗Mehrheit geschlossen werden kann. 1X“
Kriegsnachrichten. 8
Außer lebhaftem Artilleriefener und reger Patrouillen⸗ tätigkeit kam es am 6. März lediglich am Cauerie ehceiher zu größeren Kampfhandlungen. Die Franzosen mühen sich hartnäckig, die hier am 4. verloren gegangenen Stellungen zurückzunehmen. Den ganzen Tag über lag starkes feind⸗ liches Artilleriefeuer unter Fliegerbeobachtung auf den neuen deutschen Stellungen und dem Hintergelände. Dem von 5 Uhr 30 Minuten bis 7 Uhr währenden Trommelfeuer solgte ein Angriff, der jedoch im Vernichtungsfeuer der deutschen Batterien und Minenwerfer größtenteils nicht zur Entwicklung kam. Wo der Feind vorbrach, wurde er durch Maschinengewehr⸗ und Infanteriefeuer abgewiesen. Nachts wiederholte sich das starke Artilleriefeuer noch mehrfach, doch kamen weitere Angriffe im wirkungsvollen Abwehr⸗ feuer nicht zur Durchführung. Deutsche Patrouillen stießen bis zu den feindlichen Gräben vor und stellten schwere blutige Verluste der Franzosen fest. Die eroberten neuen Stellungen sind restlos in deutscher Hand. Da die Franzosen ihre Wieder⸗ eroberung bereits am 6. März, 1 Uhr Vormittags, durch Funkspruch gemeldet haben, sie in Wirklichkeit jedoch allen Ver⸗ suchen zum Trotz nicht gelingen will, so sieht sich der französische Funkdienst zu einer Verschleierung genötigt. Der Eiffelturm fabelt am 6. März, 4 Uhr Nachmittags, von deutschen Wieder⸗ eroberungsversuchen, von denen schon deswegen nicht die Rede sein kann, weil die Deutschen von dem am 4. März eroberten Gelände keinen Fuß breit aufgegeben haben. (W. T. B.)
——
Berlin, 7. März, Abends.
Vom Westen und handlungen gemeldet.
( ) ften stade este ürsgeren
Großes Hauptquartier, 8. März. Westlicher Kriegsschauplatz.
„Nuar in der Champagne heftiges Artilleriefeuer; die übrigen Fronten blieben bei dunstigem Wetter und Schnee⸗ treiben im allgemeinen ruhig.
Bei Erkundungsvorstößen zwischen Somme und Oise wurden 17 Engländer und Franzosen sowie mehrere Maschinen⸗ gewehre eingebracht.
.“ Oestlicher Kriegsschauplatz.
Keine Gefechtshandlungen von Bedeutung. Zwischen Wilejka und Molodeczno kam durch Bombenabwurf ein russischer Eisenbahnzug zur Entgleisung. v“
Mazedonische Front. Nördlich des Dojran⸗Sees Vorpostengeplänkel.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
1
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 7. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher und südöstlicher Kriegsschauplatz
Unverändert. vX“
Italienischer Kriegsschauplatz.
An der Tiroler Ostfront fanden in mehreren Ah⸗ schnitten Gefechte mit günstigem Ausgang für unsere Waffen statt.
Eine feindliche Abteilung, die gegen unsere Stellungen an der Mündung des Masabaches vorging, wurde vertrieben. Zwei Nachtangriffe der Italiener auf unsere Costabella⸗ Stellungen scheiterten am zähen Widerstand unserer Truppen. Ein feindlicher Angriffsversuch gegen den Monte Sief brach schon in unserem Sperrfeuer zusammen. Die dortige Sprengung, die unseren Stellungen galt, hat nur die italienischen beschädigt.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutant.
AMAulgarvischao Bevicht:—— Sofia, 7. März. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 6. März.
Mazedonische Front. Schwache Artillerietätigkeit auf der gesamten Front. Westlich von Bitolia Patrouillen⸗ geplänkel. Unsere Posten nahmen eine französische Patrouille gefangen. Im Vardaptale Tätigkeit der Flugzeuge. In der Ebene von Gerres lebhafte Patrouillentätigkeit. Eine eng⸗ lische Kompagnie mit Maschinengewehren rückte gegen das Dorf Köpri vor, wurde aber von dem Feuer unserer Posten epfangen und mußte in Richtung auf das Dorf Kumli
iehen.
ist nach einer Mel⸗
1““ C 1111“X“ 1“
Rumänische Front. Zwischen Tulcea und dem Meere
Feuerwechsel zwischen Wachabteilungen und Patrouillengefechte
auf dem zugefrorenen Arm des St. Georgskanals.
8 1 7. März. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 7. März.
Mazedonische Front. Auf der ganzen Front schwaches Artillerie⸗- und Maschinengewehrfeuer. 8eghe Fon pagnie versuchte westlich des Dojran⸗Sees gegen unsere Posten vorzugehen, wurde aber durch unser Feuer zurück⸗ getrieben.
Rumänische Front. Oestlich von Tulcea näherte sich eine russische Kompagnie auf dem zugefrorenen St. Geo rgs⸗ Kanal unseren Posten, wurbe aber durch Gewehr⸗ und Artillerie⸗ feuer zerstreut.
“ 8 EEETEEEEE b Tuürkischer Bericht.
„Konstantinopel, 6. März. (W. T. B.) Amntlicher Heeresbericht vom 6. März. „Tiarisfront. Am 5. März Morgens griffen die Eng⸗ länder mit zwei Kavallerieregimentern, sechs Panzerautomobilen und zwei Kanonenbooten vom Lande und vom Flusse aus unsere Vorposten westlich von Azizie, 80 km südöstlich von Bagdad an. Der Angriff wurde mit schweren Ver⸗ lusten für den Feind zurückgeschlagen; wir nahmen einen Offizier und drei Soldaten gefangen. Nachmittags wiederholten die Engländer ihren Angriff mit Infanterie, aber auch dieser Angriff hatte dasselbe Ergebnis wie der vorhergehende. Nachdem unsere Vorposten ihre Aufgabe durchgeführt hatten, wurden sie in der Nacht befehlsgemäß in ihre Hauptstellung zurückgenommen. Von den anderen Fronten ist kein Ereignis von Be⸗ deutung gemeldet worden.
—
Konstantinopel, 7. März. (W. T. B.) Antliccher visüe Nhee.. 2*8 7. März. 8
Tigris⸗Front. Die Engländer nähern sich z5. unseren Stellungen. 8 8 sch Fhen
Kaukasus⸗Front. Erkundungspatrouillen.
Sinai⸗Front. Versuche der Engländer, gegen unseren rechten Flügel vorzugehen, wurden durch unsere Vorposten zu⸗ rückgewiesen. Ein feindliches Fluazeuggeschwader machte einen Bombenangriff auf die Station Tel el Chema, es gelang ihm aber nicht, Schaden zu verursachen. Unsere Luftabwehr⸗ geschütze schossen ein feindliches Flugzeug ab, dessen Führer und
eobachter gefangen genommen wurden.
Galizische Front. In der Umgebung von Dzikie⸗ lany schlugen unsere Truppen im Laufe eines Bombenkampfes den Angriff eines russischen Bataillons ab und fügten ihm schwere Verluste zu.
An den anderen Fronten kein Ereignis.
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
Nur an einigen Stellen Gefechte von
Der Krieg zur See.
Berlin, 7. März. (W. T. B.) Im Mittelmeer wurden persenkt 8 Dampfer und 7 Segler mit zusammen über 40 000 Tonnen, darunter am 19. Februar ein schwer beladener Dransportdampfer von etwa 8000 Tonnen bei Porto d'Anzio, am 20. Februar der nor⸗ wegische Dampfer „Doxavore“, 2760 Tonnen, mit Stuüͤckgut von Genua nach London, am 22. Februar vier italienische Segler mit Kohlen und Lebensmitteln nach Italien, am 24. Februar südlich von Kreta ein mit einem 15 cm⸗ Geschütz bewaffneter, von Fischdampfern gesicherter Trans⸗ portdampfer von etwa 8000 t und der griechische Dampfer „Mioulis“, 2918 t, mit Baumwollsaat nach England, am 25. Februar der bewaffnete englische Dampfer „Clan Farquhar“, 5858 t, mit Baumwolle, Tee und Jute nach England, am 27. Februar der bewaff⸗ nete englische Dampfer „Brodmore“, 4071 t, mit ge⸗ frornem Fleisch nach England. Ein Kapitän und zwei Ma⸗ schinisten wurden gefangen genommen.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Paris, 7. März. (W. T. B.) Der Marineminister teilt mit: Der Torpedobootszerstörer „Cassini“, der dem Patrouillendienst im Mittelländischen Meere zugeteilt war, ist am 28. Februar, um 1 Uhr Morgens, von einem feindlichen Unterseeboot torpediert worden. Die Pulverkammer explodierte, worauf das Boot in weniger als zwei Minuten versank. Der Kommandant, 6 weitere Offiziere und 100 Unteroffiziere und Mannschaften sind um⸗ gekommen; 2 Offiziere und 32 Unteroffiziere und Mann⸗ schaften sind gerettet worden.
FVarlamentsbericht.*) Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses
der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (76.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer bei⸗ wohnte, stand zunächst der Antrag der Abgg. Gerlach (Zentr.)
und Genossen zu Beratung,
die Köntgliche Staatsregferung zu ersuchen, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, mehr als bisber 1) die Seefischeret, insbesondere in der Ostsee und deren Haffen, Bodden und Wieken zu fördern, 2) die Erzeugnisse der Seefischerei möglichst als Frischware der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Den gleichen Gegenstand betrifft der Antrag der Abgg. Aronsohn und Genossen (fortschr. Volksp.),
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, mehr als bisber der Förderung der Küsten⸗ und Binnenfischeret ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und vor allem ausreichende Mittel zur völligen Ausnutzung der vorhendenen Fischgewässer bereltzustellen.
Abg Gerlach (Zentr.) beantragt, seinen Antrag der ver⸗ stärkten Staate haushaltskommitsion zu überweisen.
Abg. Dr. Rewoldt (freikons.) beantragt, einen noch nicht gedruckt vorliegenden Antrag des Abg. von Boehlendorff⸗ Kölpin, der sich unggfähr mit dem Zentrumsantrag deckt, gleich⸗ falls dem Ausschuß zu überweifer. —
Dasselbe beantragt Abg. Schmilian bezüglich des Antrags der Fortschrittlichen Volkspartei.
Müescecseence
*) Ohne Gewähr. 1“ 8g 11“““ 9
die, wie etwa Balus
Abg. Hausmann (nl.) glaubt, daß das Fischereigesetz die ge⸗ üͤußerten Wünsche e⸗fühen konne, will sich aber e ner Auesschuß⸗ beratung nicht nivrerzetzen.
Nachdem bie Abgg. Dr⸗ Rewoldt (Jreikons.) und Lipp⸗ mann (forischr. Volksp.) dorauf hingewiesen hoben, daß das Fischereigesetz noch nicht in Kraft, die Sache aber dringend sei, merden die drei Annäge der verstärkten Haushaltskommssion überwiesen. 8 Darauf setzt das Haus die Beratung des Haushalts der landwirtschaftlichen Verwaltung fort. Hierzu liegt der von der konservativen, der freikonservasiven und der Zentrumspartei unterstützte Antrag der Abgg. Dr. von Heydebrand und der Lase und Genossen (konf.) vor, „die Köntigliche Staatsregterung zu ersuchen, dahin beim Bundesrat zu wirken, daß 1) der Nabhrungsmittel⸗ erzeugung in der einheimischen Landwirtschaft jede nur mögliche Förderung in sachversrändiger Weise unverzüglich zuteil werde, 2) die mit der Proruktionsförderung von jeber betrauten sachkunigen Be⸗ hörden den erforderlichen Einfluß erbalten, 3) alle Maßnahmen einer Zwangebewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe, weil praktisch undurchfübrbar, unterblaben. Nur bei wirtschaftlichem Uavermögen der Betriebsleiter ist den zuständigen Behörden ein Einschreiten gestat et.“ 1 Abg. Oeser (Fortschr. Volksv.): Meine politischen Freunde werden dem Abs. 1 des Antrags zun immen, dagegen haben sie Bedenken gegen Abs. 2, weil er verhindern zu sollen scheint, was der Staats⸗ komm ssar tun soll. Es ist gestern sehr viel von der landwirtschaft⸗ lichen Produklion als solcher vund von der Verteilung der Komp tenzen und der Ve schiebung innerhalb der Komp tenzen gesprochen worden. Der Landwirtschaft minister hat lebhafte Klage geführt über die Be⸗ einträchtigung der Komp tenzen der landwirtschatlichen Verwaltung. Der Abg. Hoesch hat in seinen interessanten. Darlegungen darauf hwgewiesen, daß gerade das landwirtschaftliche Ressort eine Macht ganz besonderer Art besitzen müsse. Er exemplifizterte auf England, wo unter dem Cinfluß des Kiieges dem landwirtschaftlichen Ressort ein besonderes Maß von Einfluß gesichert set. Es ist doch nicht zu verkennen, daß die staatliche Konftruktion Deutschlands eine ganz andere ist als die Englande. England ist ein einhettliches Vewaltungsgebieft, Deutschland ist in der Ver⸗ waltung in Bundesstaaten zerlegt. Gerabde waͤhrend dieses Krieges haben sich in den Ernährungsflagen bei uns Schwieiig⸗ keiten asßerordentlicher Art ergebden, die zu großen Klagen Anlaß boten. Die Einzelstaaten haben sich deshalb gegen⸗ einander a geschlossern, und jeder von ihnen hat eine Regelung der Ernähzungsfrage von sich aus vo genommen, die nicht immer hoemonen mit der der anderen Bundesstaaten war. Es war nicht möglich, eme einheitliche Regelurg der Ernährungssrage für das ganze Reichegebiet durchzuführen. Solche Einengungen der Kum⸗ petenzen, über die man sich beklagt hat, müssen meines Er⸗ achtes ertragen werden. Es muß eine verantwortliche Stelle vorhanden sem, denn man kann nicht die Verantwortung zwischen den einzelnen beteiligten Ressorts his und her schieben. Allerdings wird dem Landwirt’chafteminister die Uehesicht über die wirtschaftlichen Fragen dadurch erschwert. Wielleicht sind auch manche Vorwürfe, die öff ntlich gegen den Lant wittschaftomtnister erhoben sind, an eine andere Adreffe zu richten. Ueber die Beichwerden des Landwitt⸗ schaftmiaisters, daß ihm die Emgabe der Gewerkschaften au den Reichs⸗ kanzler und ras Kriegsernährunge amt amtlich nicht mitgeteilt und daß ohne sein Wissen im Regierungsbezirk Trier der Anbauzwang für Kartoffeln eingeführt sei, erfahren wir vielleicht noch näheres. Darin kann allerdings eine Gefahr liegen, und ich empfinde es nach, wenn der Verteter emnes Ressorts gegen. Uebvergriffe der militärischen Macht in zivile Dinge Ein pruch erhebt. Den Zvanaganbau halten auch mane Freundesfür bedentlich. Man kann ei solches Experiment bechstens im Frieden machen, wenn man die Möglichteit dat, einen Mißerfolg wieder auszugleichen. Aber ganz ohne Beeinflassung der Produktion wird es im Kriege icht abgehen⸗ Wenn gewisse Erzeugnisse, die für die Allgemeinheit unbedingt erferderlich sind, fretwilig nicht genügend an⸗ gebaut werden, so könnten vielleicht die Laadwirtschafts⸗ kammern die Erzeuger durch verständige Beeinflussung zum stärkeren Anbau verarlassen. Die Au führungen des Ministers richteten sich an eine Stelle, die im Hause nicht vertreten war; wir bedauern, daß der Präsibent des Kriegsernährungsamts von Batoekt, nicht anwesend war. Wir kennen deshalb nicht die Gegengrü de der anderen Seite und können nicht olf ftiv urteilen. Wir warten ab, wie die Antwort von der anderen Stite erfolgen wird. Wir fürchten aber, daß durch solch: Auseinander⸗ setzungen in der Be ölkernng der Eindruck entsteht, daß, wahrend in dieser schwewen Zeit das Volk darauf vertraut, daß die verantwortlichen Stellen tr ulch und gemeinsam zusammen⸗ arbeiten, um der Not der Bevölkerung zu begegnen, die Aemter nacht gemeinsam arbeiten, sondern ein Amt gegen das andere tälig ist und daß dadurch die Schwierigkeiten entstehen. Darum bedaure ich, daß diese Auseinandersetzungen notwendig waren. Erfreulicher⸗ weise hat der Staatsekommissar Dr. Michaelis gestern gesagt, daß er die Möglichkeit von Reibungen zwischen ihm und einem Ressort nicht sehen könne. Aus den Aeußerungen des Saals⸗ kommissars war der alrpreußische Ton der Verantwert ichkeit und des Pflichtgefuhls zu höten, daß es Sache des Beamten ist, auch in schwierigen Zeiten getreulich eine Auf,abe zu übernehmen.
(Schluß des Blattes.)
Kunst und Wissenschaft.
2 8 In den Festsälen des ECbarlottenburger Ratbauses ist zu wohltätigen Zwecen der Kunftbesitz der Stadt Charlotten⸗ burg ausgestellt. Die Kunstschau ist als solche wenig bemerkens⸗ wert, sie giht aber Anleoß zu abgemeinen Betre chtungen über die Pflege der bildenden Kunst von seiten der Ersßherliner Gemei den. Vielfach wird die Ansicht vertreten, daß in Berlin, wo die welt⸗ berühmten staatlichen Kunstsammlungen ihr Heim haben, es sich sür die Stadtgemeinden erübrige, threrseits mit ungleich geringeren Mittein Kunstwerke zu sammeln. Das ist ein Irrtum. Selbst⸗ versändlich kann niemand verlangen, daß ein zukünfti es städttsches Maseum mit der Nationalgalerie oder mit dem Kaiser Friedrich⸗ Museum in Wettbewerb trete. Eine hädtische Kunstsammlung sollte sich vielmehr in bewußten Gegensotz zur nationalen Galerie stellen und das Oertliche, ꝛein Berlinische in der Kunst pflegen. Alte Malerstädte wie Düsseldorf und München haben durchaus nicht mehr allein die Führung in der Entwicklung der neueren deutschen Kunst. Die Kunstkämpfe der letzten Jahrzehnte wurden vielmehr zum guten Teil auf Berliner Boden, im Keeise der Sezession ausgefochten, und in Groß Berlin wirken auch viele der angesehensten neurren Künstler. Man mag sich zur Sezessiensbewe⸗ gung stehen, wie man will, die Tatfache, daß aus ihrem Kreeise eirne ganze Reihe talentvoller Maler und Bilshauer hervorgegangen ist, die allmäblich zu kbesonnenen und abgeklärten Künstlern heranreiften, ist nicht wegzuleugnen. Viele dieser Künstier sind nun ꝛwar nicht b⸗⸗ deutend genug, als daß Werke von ihnen in der Nationalgalerie Platz finden könnten, in den Rahmen einer sädtlschen Galerie jedoch, die die Künstlerentwicktung auf Berliner Boden im Laufe der letzten Jahrzehnte widerspiegeln soh, würden sie der Art und dem Umfange ihrer Vegaburg nach recht gut passen. Da die Eegenstände einer ftädtischen Sammlung nicht allein künstlerische Werte — diese müssen sie natcrlich unter allen Umständen hahen —, sondern auch ausgesprochen Berlmischen Charatter besitzen sollen, 10 sollten außer jenen Vertretern der in Berlin erfolgten Kunst⸗ entwicklung auch noch die Maler und Ieesn gesammelt werden, check oder Zille, das neue Berlinertum verkörpern.
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