jestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Ministerialrat Dr. Lentze in Straßburg den Amts⸗ rang der Räte zweiter Klasse zu verleihen.
8 Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.
Auf Grund der Bekanntmachuna, betreffend Liquidation französischer Uaternehmungen, vom 14. März 1917 wird die Liquidation nachstehender Firmen usw. angeordnet:
1) der Ftrma Ch. Mieg u. Co., Spinneret und Weberei, Mäl⸗ hausen i. E. (Liquidator: Justtzrat Burg in Mülhausen),
2) des in Deutschland befiadlichen Vermögens der Union des Gaz in Paris, insbesondere ihrer Beteiligung am Gaswerk Straß⸗ burg t. E. (Lquidator: Universitätsprofessor Dr. jur. Rehm in Syaßzurg i. E.),
3) der Saline und Fabrik chemischer Produkte in Duß, A. G. (Liquidator: Hüttendirektor A. D. Camillo Schultze in St. Martins⸗ baun bei Metz), 1
4) der Soc'été anonyme des méscaniques Verdol, Sitz in Lvon, Filiale Elberfeld (Liqutdatr. Kaufmann Hugo Jocodv in Elberfeld),
5) des in Deutichland befindlichen Vermögens der Comragnie
des Christalleries de Bacca af (2. qutdatoe: Duektor Dr. Gusta Hitte in Berlin NW. 7, Do otheenstraße 44),
6) der Firma Emanuel Polak atné in Berlin, Unter den Linden 14, sowie des in Deutschland befindlichen Vermögens des Kaufmanns Emanuel P. lak in Paris (Liquidator: Ditektor Dr. Gustav Hirte in
Berlim NW. 7, Dorotheenttraße 44),
7) des in Deutschland befindlichen Vermösgens der Société des Etablissements Léon Gaumont in Paris (Lquldator: Staotvei⸗ ordneter Otto Mosgau in Charlottenburg, Fasanenstraße 20), “
8) der Firma Barbedienne Leblanc in Berlin, Charlott nstraß 55 (Llqutdator: Kommerztenrat Albert Dzialoszyastt in Berlin, Haus⸗ vogteivplatz 6/7), —
9) der deutschen Eelalr⸗Gesellschaft m. b. H. in Bersin, Friedrich⸗
straß 22 (Liqurdstor: Handelsrichter Franz Hennschke in Berlin W. 66, Wilhelmstraßze 44),
10) der Firma „Les Successeurs de G. Montessny“ in Berlin⸗ Weißensee, Langhansstraße 132 (Liquldator: Handelsrichter Martin LCoose in Cha lottenburg, Sybelnrae, 66), 8
11) der Firma Mestre & Blatgé G. m. b. H. in Berlirn, Kock⸗ traße 18 (Lqutdator: Handelsrichter John Gutismann in Berlin⸗
Grunemwald, Königsallee 7 a), 12) der Firma Seiama G. m. b. H. in Berlin S0. 16, Köpenicker raß. 126 (Lrquidaror: Handelesrichter Carl Fuchs in Berlin W. 50, Ansbacher Snraße 20),
13) der Firma Literaria. Filmgesellschaft m. b. H. in Berlir⸗ vempelhof, Obeclandstraße 27/28 (Liqutdator: Stadtverordneter Otto Nosgau in Charlottenburg, Fasanenstraße 20), 8
14) des in Deuszschland befindlichen Vermägens der Firma Soe 616 Anonyme le Kbedive in Paris (Lrqutdatos: Bücherrevisor Emme ich Kleemann in Wrezbaden], G
15) des in Deutschsang befindlichen Vermögens der französischen Staatsangehörigen J. H. Lautens und A. M. de Labarre (Liquldator: Bücherrepisor Emmerich Kleemann in Wierbaden),
16) der französischen Beteiligung an der Herzogenrather Spiegel⸗ glas⸗ und Spiegelfabrik Bicheroux, Lambotte & Co., G. m. b. H. in Herzogenrath (Liquldator: Oberbüurgermeister a. D., Generaldirektor Haumann in Coöln), 8
17) der in Deutschland befindlichen Kommissionslager fol⸗ gender Juwelenfirmen:
a. Leo u. Ernest Sachs & Co. in Paris,
b. Alfred Deitz in Paris,
c. M. Hahn & Co. in Paris,
d. O. Hahn & Co. in Paris,
» Melik Minassiantz Febres in Paris
Adam Levht in Paris,
Porid & Grosgogeat in Paris,
.Joseph Asscher & Cie. in Parts,
S. Gutllon in Parts,
.Rich. Fischoff in Parts,
Aram M. Minasstantz in Paris,
m. Leonhard Rosenthal F Hres in Paris,
n. Charles Alzschüler in Paris,
0. Appelt & Heiches in Paris, 8
p. C. N. Rosenau in Paris (L'qutdalor zu a bis p: „Bankier Georg Motler grafenstraße 45.)
erlin, den 26. März 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Helfferich
Bekanntmachung, 8 betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, b ui britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) habe ich. die Liquidation nachstehender Firmen usw. angeordnet:
der Agentur der Firma Elder Dempster & Co. Ltd. in Hamburg
(Aqurdator: Kaufmann Richard Beselin in Hamburg, Schauen⸗
burgerstroße 15), 1 8 der Deutschen Spredittonsgesellschaft m. F. H. in Hamburg (Liqui⸗
dator: Rechtsanwalt Dr. Ahrens in Hamburg, Mönckeberg⸗
straße 7),
der Aktienbeteiligung der Firma C. Czarnikow Ltd. in Lendon an der Zöcker⸗Handels⸗Unson A. G. in Hamburg (Liquwator:
“ Dr. A. Nöldeke in Hamburg, Br hms⸗ Berlin, den 23. März 1917. ˖...
Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquières.
Bekanntmachung, 1 betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation
britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation der in Deutschland befind⸗ lichen Kommissionslager folgender Juwelenfirmen: va. Wakely⸗& Whreler in vondon, 8 b. Neresheimer & Co. in London, c. Backes & Smrauß in London, “ d. Arolpbe Cohen & Sogs in Birmingham, e. Moore & Gallop in Londen, f. Wm. L reott & Co. in Londen, angeordnet. (Liquidator: Bankier Georg M Markgrafenstraße 45.) 1““ Berlin, den 27. März 19117. 4 Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonqulbres.
—
betreffend Liquidation
5
gesetzes vom 22. VII. 1913 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 583) werden die in der nachstehenden Liste aufgeführten, im Ausland sich aufhaltenden Personen, die der vom Kaiser angeordneten Aufforderung zur Rückkehr (Kaiserliche Verordnung vom 1. II. 1916, Reichs⸗Gesetzbl. S. 83) keine Folge geleistet haben, der elsaß⸗lothringischen Staatsangehörigkeit, soweit sie diese noch besitzen, hiermit für verlustig erklärt. Straßburg, den 21. März 1917. 3 Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. Frhr. von Tschammer, Staats etrelä
Andre, Marie geb. Runge, geb. 3. 6. 1856 zu Vor⸗ . Molsvpeim, Witwe, letzter Wohnort Schirmeck, Kr. Mole⸗ 238) Andre, Sasanna, geb. 13. 12. 1888 zu Schirmeck, Kr. Molsheim, ohne Beruf, letzter Wchnort ScyirmecF. 239) Blum, Lazatus, geb. 15. 10. 1861 zu Quatzenbeim, Kr. Straßburg⸗
Land, Rentner, letzter Wohnort Strasburg i. E., mit Ehefrau Luzle
geb. Blum, geb. 6. 5. 1878. 240) Borel, Lydio, geb. Wuchter, geb. 17. 10. 1861 zu Mülhausen t. E., Wirwe, Rentnerin, letzter Wohnort Mülyausen i. E. 241) Borel, Yvonne, geb. 14. 6.1892 in Mülhausen i. E., ohne Beruf, letzter Wonnort Mülhaufen 1. E. 242) Brossard, Smon Germann, geb. 20. 2. 1864 zu Coure, Dep. du Rhone ⅛s a kreich), Fabrikant, letzter Wohnort Schirmeck, Kr. Malsheim, mit Evefrau Karoline geb. Dey, geb. 6. 6. 1874, sowie Töchtern Germaine, Leb. 26. 1. 1901, und Genoveva, a⸗r. 4. 2. 1903. 243) Dietsch, Klara gev. Stre ßaut, g⸗b. 8. 5. 1846 zu Markuch, Kreis Rabpoltsweiler, Witme, ohne Beruf, letzter Wohnort Leberau, Kreis Rappoltaweiler. 24 4) Gibo, S sanna Johanno, geb. 5. 9. 1894 zu Dornach, ohne Beruf, jetzter Wobnort Mülhausen i. E. 245) Haeffely, Luise, ger. 7. 6. 1853 zu Wülbausen j. E., Reninerin, letzter Wohnort Mülhausen f. E. 246) Hartmann, Jehann, geb. 2. 5. 1847 zu Wü hausen i. E., Eigentümer, letzter Wohnort Mülhausen i. E., mit Ebefrau Ellse geb. Zimmermann, geb. 3. 10. 1866. 24 7) Heißler, Peter, geb. 6. 4. 1848 zu Moosch, Kreis Thann, Oberpostschaffner a. D., letzter Wohnort Mülhausen 1. G., mit Ehefrau Barbara geb. Sonntag, verwitwete Lachner, geb. 3. 2. 1858. 248) Hugues, Einst, geb. 1. 4. 1855 zu Valencienn⸗g (Frankresch), Dampfsägewerksbesitzer, letzter Wohnort Wisch, Kreis Melsheim, mit Ehefrau Marte aev. Bourniq te, geb. 2. 12. 1858. 24 9) Lentz, Hetnrich, geb. 3. 3. 1847 zu Paris, Reuntner, lrtzter Wobnort Mulhausen 1. E., mit EChefrau B tiana geb. Wennina, geb. 1. 11. 1846. 250) Metzger, Jusline geb. Lang, deb. 3 2. 1856 zu Parng, Witwe, ohne Beruf, setz'er Wohnort Co mar t. E. 251) Meyer, Alfons, geb. 25 4. 1863 zu Sand, Kr. Erstein, Kaufmann, l'tzter Wohnort Müthaufen 1. E., mit Ehefrau Mathilde eb. Müller, geb. 20. 8. 1871. 252) Mevyver, Klarissa geb. Zündel, geb. 21. 11. 1849 zu Moskau, Witwe, letzte Wohnort Mül⸗ hausen i. C. 253) Rev, Josepb, geb. 12. 1. 1861 zu Nieder⸗ magstatt, Kr. Mulbausen t. E., Pfarter, letzter Wohnort Hegenheim, Kr. Mülkaufent. E. 254) Rietsch, Sabine geb. Renker, geb. 15. 8. 1848 zu Zähringen, B.⸗N. Freiburg f. B., Witwe, ohne Beruf, letzter Wohnort Maxskirch, Kr. Rappoltsweiler. 255) Staedelin, Cölesttn, geb. 16. 5. 1850 zu Kembs, Kr. Mülhausen i. E., Landwirt, lezter Wohn⸗ ort Kembs. 256) Wagner, Marie geb. Häbig, geb. 6. 3. 186 zu Ensisheim, Kr. Gebweiler, Witwe, ohne Beruf, letzter Wohnort Schlettstadt. 2577) Wagner, Renafe, geb. 9. 2. 1887 zu Schlett⸗ stadt, ohne Beruf, letzter Wohnort Schlettstadt. 258) Wagner, Marie Therese, geb. 24. 1. 1884 zu Schlettsadt, ohne Beruf, letzter Wohnort Schlettstadt. 259) Würty, Johann Julian, geb. 29. 4. 1846 zu Mühaufen i.
geb. 18. 5. 1853.
Gannge ugg 8 Alff Grund der Verosdnim, beyrefferb die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 342. Liste. Städtischer Grundbesitz. Kreis Schlettstadt. — Gemeinde Schlettstadt. Miethaus Hammergasse 11 (55 qm) des Georg Klein, Straßen⸗ und Brückenbautnspektor in Lyon (Verwalter: Rechtsanwalt Cramer in Schleitnadt.) Straßburg, den 23. März 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern
smar. 6
Bekanntmachung.
unzuyverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (R.⸗G.⸗Bl. S. 603) ist dem Prokuristen der Firma Pasquay, Karl Kleinschmitz in Metz, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Metz, den 16. März 1917. Der Kaiserliche Polizeidirektor. Stadler.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Forstkassenrendanten Fincke in Swinemünde, Finke
in Clausthal, Lose in Torgau, Metzger in Ortelsburg, Scholz in Stepenitz und Stegmann in RNikolarken den
Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
8
Ministerium für Handel und Gewerbe.
—Der Berginspektor Rußel] ist zum Bergwerksdirektor des Steinkohlenhergwerks Gladbeck und der Bergassessor Dr. Pilz zum B rginspektor bei demselben Werk ernannt worden.
616111A4A2A2“₰“
Der Witwe des Bäckermeisters Karl! Fütterer, Therese geborene Ing⸗lmann, in Hildesheim ist der Handel mir Back⸗ waren wieder gestattet.
Hildesheim, den 23. März 1917.
Die Polizetoirektion.
8
Dr. Gerland v” Bekanntmachung.
Dem Materialwarenhändler Karl Gille, bier, ist der Materialwarenhandel in dem Hause Katharinenstraße 10 hier⸗
8 1e“ 1“ 1u“ 1“ 1 “ 8 1 46 ““ 1““ 85
Beschluß, betreffend Ausbürgerungen. G Auf Grund des 8§ 27 des Reichs⸗ und Staatsangehörigkeits⸗
487) ist für die folgende
T
E., Kaufmann und Generalagen’, letzter Wohnort Mülhausen t. E., mit Ehefrau Elise geb. Bloesch,
Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrots zur Fernhaltung
selbst auf Grund der Bekanntmachung vom (Reiche⸗Gesetzblatt Seite 603) untersagt.
2
23. E Resseat 1915
Sangerhausen, den 22. März 1917. 8
n 1 Bekanntmachung. Gemäß § 1 der Belanntmachung des Bundesrats zur Fern⸗
haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September
1915 — RGBl. S. 603 — ist: 1) der Händlerin Nelly Nöth
lichs in Rheydt, HPauptstraße Nr. 154/156, Lebensmitteln, ausschließlich Muscheln, müse, 2) der Händlerin, Ehefrau Tont Schläger, geb. Küppers, in Rheydt, Kaiserstraße 88, Lebensmitteln, ausschließlich Obst
der Handel mit Obst und Ge⸗ Gertrud der Handel mit und Gemüse, 9) der
Ehefrau des Josef Peters, Agnes geb. Robertz, in Rheydt,
Parkstraße 48, der Handel mit Nahrungsmtitteln und Gegen⸗ ständen des täglichen Gebrauchs für das Reichsgebiet unter⸗ sagt worden. — Die von der Anordnung Betroffenen haben die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.
Rheydt, den 9. März 1917. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
Bekanntmachung. 8 Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der PVerordnung des Bundesrats vom
23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzu⸗
verlässiger Personen vom Handel habe
ich dem Schremner Josef
Scheffer, geboren am 19. November 1888 in Endorf, Kreit Arns⸗
berg, zurzeit Düsseldorf,
Karlplatz 18, wohnhaft, die Aus⸗ rlplatz
übung des Handels mit Ledensmitteln, Leucht⸗ und
Brennstoffen
sowie Seife für das gesamte Reichsgebiet
verboten.
Düsseldorf, den 23. März 1917. Die Pollzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. März 1917.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen sowie der Aus⸗ schuß „für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
Mit Rücksicht auf verschiedene Anfragen wird darauf hin⸗ gewiesen, daß bei der Entrichtung der nach dem Kriegssteuer⸗
gesetz vom 21. Juni 1916 zu zahlenden Kriegs abgabe auch Stück⸗
sowohl der 5 proz.
Fall außer Kraft gesetzt wird.
forderungen und
Abs. 3 des Gesetzes) bereits berückfichtigt.
drucke zu kostenfrei verabfolgt.
C1“
oder Zwischenscheine der neuesten sechsten Kriegsanleihe, und zwar Anleihe wie der 41 2ͥ proz. Schatzanweisungen zum Nennwerte an Zahlungsstattangenommen werden. Das Gleichegilt von den Schuldbuchforderungen, und zwar ohne Rücksicht auf die bei der Zeichnung übernommene Sperreverpflichtung welche für diesen Da der Zeichnungspreis nur 98 ℳ für 100 ℳ Nennwert — bei Schuldbuchforderungen mit Sperre⸗ verpflichtung nur 97,80 ℳ — beträgt, bietet also die Ver⸗ wendung der Zeichnung zur Bezahlung der Kriegsabgabe für den Steuerpflichtigen nicht zu unterschätzende Vorteile. In dem Annahmewert der Schuldverschreibungen, Schuldbuch⸗ Schatzanweisungen der Kriegsanleihen ist ferner die Verzinsung der Abgabe vom 1. Juli 1917 ab (§ 1 Auch soweit die Ausreichung der Stücke erst später erfolgt, werden somtt den Steuerpflichtigen Schwierigkeiten nicht entstehen. Die Annahmestellen für Wertpapiere sind bei jeder Bank zu er⸗ fragen; bei Zeichnung von Schuldbuchforderungen genügt ein Antrag bei der Reicheschuldenverwaltung (Schuldbuchangelegen heiten) in Berlin SW. 68 (Oranienstraße 92/94) auf Ueber⸗ tragung der Schuldbuchforderung oder eines entsprechen⸗ den auf volle 100 ℳ lautenden Teiles derselben auf das Konto der Reichskasse für Kriegsabgabe. Vor⸗ den Anträgen werden den Steuerpflichtigen Auch die noch unter Sperre befindlichen Schuldbucheintragungen der früheren Kriegsanleihen können bei der Entrichtung der Kriegsabgabe zum Nennwert verwendet werden. Ueber den Annahmewert der eingelieferten Stücke oder Zwischenscheine bezw. über die übertragenen Schuldbuch⸗ forderungen werden den Antragstellern (Einlieferern) Beschei⸗ nigungen ausgestellt, die zur Bezahlung der Kriegsanleihe zu verwenden sind.
8 Rhammm der Ausfuhr⸗ und Durchfuhryerbote für Waren des 10. Abschnitts des Zolltarifs.
Durch die Bekanntmachung vom 26. März 1917, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren des 10. Abschnitts des Zolltarifs (Waren aus tierischen oder pflanzlichen Schnitz⸗ oger Formerstoffen), im heutigen „Reichs⸗ anzeiger“ sind insbesondere folgende Bekanntmachungen über Ausfuhr- und Durchfuhrverbote ersetzt, soweit sie Waren dieses Abschnitts zum Gegenstande haben: 8
RNechsanzeigers
August 191141 . 4. Septem ber 1914 65. November 1914 9. Januar 1915 . Februar 1915 5. März 1915 24. Juni 1915 . Jult 1915 3. Oktober 1915 8. November 1915 Januar 1916
“ 1916
8. März 1916 .April 1916 8. Juli 1916 z. August
1916 6. Oktober
Bekanntmachung vom
82 „ 2 2 2 „ 9 „ 2 2 2 2 2 9 „
1913 . 1 .
„ „
ZZE11““ 13“;
9 1916 — 1 Nov mber 1916 8 Im übrigen ist zu der Bekanntmachung noch fol bemerken: Zu Ziffer II: Die hier genannten Gegenstände sind von dem Verbot unter Ziffer 1 ausgenommen. Daaegen unterliegen auch sie zutreffendenfalls allgemeinen Aus⸗ fuhr⸗ und Durchfuhrverboten, wie dem für Waren in Verbindung mit Kautschuk oder Regenerat, vaom 21. Juni 1916
.
atir nicht mehr veröffentlicht werde.
geichsanzeiger Nr. 144), für Waren, zu deren Herstellung upfer, Zinn, Aluminium, Blei, Antimon, Nickel, Zink oder nen Legierungen und Verbindungen verwendet worden sind, am 22 Oktober 1915 (Reichsanzeiger Nr. 251) und 4. Inli 916 (Reichsanzeiger Nr. 156), für Uniformstücke, Heeres⸗ warüstungsstücke und Teile davon, vom 24. November 1914 geichsanseiger Nr. 277), für Geräte usw. zum Gebrauche bei er Krankenpflege und in den Laboratorien usw., vom 1. Sep⸗ eaber 1915 (Reichsanzeiger Nr. 206).
Zu Ziffer IV: Dem Ausfuhrperhote neu unterstellt sind urch die Bekanntmachung unter anderen folgende Waren: Nachahmungen von Glfenbein, Schildpatt oder Perlmutter aus Zellhhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Stoffen, in Platten oder
Stücken, auch zu Waren erkennbar vorgearbeitet, aus den Nrn. 601, 603, 605, — Waren, ganz oder teilweise aus den vorgenannten Nachahmungen,
aus den Nru. 602, 604, 606,
Werkzzugstiele aus Hickorpbolz oder Eschenholz, aus Nr. 628a,
vbe Hofssohlen aus Nr. 628 ,
hbearbeitete Holzsohlen aus Nr. 629 des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses.
Wir machen auf den dieser Nummer dieses Blattes beigelegten zufruf des Brandenburgischen Provinzialausschusses ner Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der in Kriege Gefallenen aufmerksam. Der Vorstand besteht us dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, von der schulenburg, als Vorsitzendem, dem Wirklichen Geheimen Rat von Buch, Hauptritterschaftsdirektor, als Schatzmeister, dem undesdirektor von Winterfeldt, Vorsitzendem der Kriegs⸗ schädigtenfürsorge der Provinz Brandenburg, als Schrift⸗ fürer. Bei der außerordentlichen Wichtigkeit dieser Stiftung it zu hoffen, daß dem Provinzialausschuß reiche Spenden gließen werden.
Großbritannien und Irland.
Infolge der Abwesenheit des australischen Premier⸗ maisters Hughes und wegen anderer Umstände hat die kiichskriegskonferenz sich bisher nicht ernstlich mit den alfragen beschäftigt. Wie der „Nieuwe Rotterdamsche zourant“ meldet, ist in konservativen Kreisen eine Bewegung Gange, um auf die Konferenz einen Druck zugunsten der (enführung von Schutzzöllen auszuüben. Vorgestern wurde im Interhause eine Versammlung von 50— 60 unionistischen Mit⸗ sedern beider Häuser abgehalten, die eine Entschließung mahm, in der die Regierung aufgefordert wird, die Beschlüsse e- Pariser Konferenz und den Bericht der Balfourschen Kom⸗ ission dem Reichskriegskabinett und der Reichskriegskonferenz erzulegen.
— Der Finanzminister Bonar Law teilte in der vode
sttrigen Sitzung des Unterhauses mit, daß infolge einer ferabvsetzung der Löhne der Arbeiter in den Vickerschen Naschinenfabriken in Barrow ein Ausstand entstanden sei.
Das Unterhaus verhandelte in der gestrigen Sitzung iber die Blockadepolitik.
Laut Pericht des „W. T. B.“ äußerte sih der Abg. Hewins ler oie Schwierigkeiten der indnekten Blockade auf dem Wege über e Neutralen, die auf feindlichen Einfluß zurückzufübren seten. Er tb zu, daß die Lage sich gebessert habe, verlangte aber ver sirkte Zusammenarbeit des Auswärtigen Amts und der Ad⸗ alität und hedauerte, daß Handelsabkommen geschlossen worden en. Der Abg. Bellatrs bezeichnete es als einen un⸗ kundlichen Akt, daß von fkandinapischer Seite die Export⸗ In gleicher Weise wandte Vorgehen in bezug auf bewaffnete erdelsschiffe und erklärte, England sei berechtigt, eine neue oktrtn für Europa auezustellen, wenn dadurch der Krieg brendet erden könnte. England tönne die Nordsee schließen oder die Prifen⸗ eichte aufbeben oder mit den Vereinigten Staaten, die sich jetzt it den Verbünderen vereinigter, ein Abkommen keffen, um den nejit an die Neutralen einzu chränken. Der Abg. Peto tadelie henfalls den holländischen Standpunkt betöglich bewaffneter Handele⸗ hiffe und erklärte, Holland könne logische weise eine schärfere Ein⸗
nkung soner Lebensmitteleinfohr nicht beanstanden, da es nicht, die andere Neatvale, alles tue, was in sewer Macht stebhe, und was tas abgemeire Völterrecht hinsichtlich der Verteidigung von Handels⸗
chisten zweitel r’ verlange.
DTer Bockademig stee Lold Robert Cecil gab hierauf eine jebersicht über seine Tätigkeit seit seiner Ernennung und schildente e Schritte, die getan wurden, um Reibungen zwischen dem Aus⸗ wättigen Amt und der Aomiralität zu vermeiden. Er erwähnte die trrichtong der Abteilung für Außenbandel im Auswärtigen Amt, die ch mit der Aufsftellung der Sch varzen Listen befasse, und deren Unt r⸗ chungen den gewoltigen Umfang der Organ sation des deutschen undels gezeigt hätten. „Die e Abteilung“, fuhr Lord Cecil It, „hat eine schwierige Aufgabe zu erledigen, die sie, se ich glaube, gut erfüllt. Ich arbeite in bestem Ein⸗ nehmen mit dem Krtiegshandelsamt und hoffe, daß die ktormationen, die gesammelt worden sind, für den Wiederaufbau ch dem Kriege von größtem Nutzen sein werden. Ferner haben wir ie Finanzabtetlung, die darauf zu achten hat, daß seindliche Händler Londoner Geldmarkt nicht für ihre Zweck⸗ ausnutzen. Dte bei atem wichtigste Maßnahme des Blockad ministeriums war die Auf⸗ lung des Grundsares und des Systems der Rattonierung. Die tonterung rurch Abkommen mit Stellen in neutralen Ländern ist von em Wert und die Rationlerung durch Abkommen in weit wilksamer, dungsloser, und weit besser vom Gesichtspunkt der Blokade aus, als zwangsweise Rationierung. Das däntsche Aokommen ist vom Ge⸗ lepunkt der Blockade aus ein vollständiger Erfolg gewesen. Es währte uns den größtmöglichen Vorteit, indem es uns eine Körper oft gab, die den gesamten Handel Dänemarks verteitt, und mit der die Rattonierung fesigefetzt haben, die für die Blockade, die wir
chführen müssen, wesentlich ist. Das System der Vhrsicherunge eine, das wir mir Amerika eigeschlagen haben, ist sehr wirksam ge⸗ in, um die Schwierigkeiten zu verringern, die vordem mit Amerika be⸗ den. Es gab uns genaue Kenntnis voder Ausfuhr aus Amerika nach ttralen Ländern und setzte uns in ren Stand, ohne Parteilichkeit tUage echtigkeit die Vorratssendungen an diese Neutralen zu regeln. ꝗ Ergehnis dieser und anderer einschränkender Maßnahmen war, die Ueberseceinfuhr in feindliche Länder döaasäee agfgehört hat.“ d Cecil gah sodann eimelne Zahlen über die Einfuhr nach Skan⸗ nabien und Holland vor dem Kriege und heute, und er klätte, se Zahlen bewiesen, dosß von den in Frage koͤmmenden Arꝛitela dem Wege über diese Neutralen an den Feind nichts durchgelange. ih glaube aber“, fuhr er dann fort, „daß wir, wenn wir alle Etin⸗ r, vom Schmuggel abgesehen, verhindert haben, noch immer nicht „getan haben, um die Blockade Deutschlands vollstaͤndig zu machen. kommt die Frage der beimischen rzeugung in den an Deutschland senden neutralen Ländern hinzu, und dies ist ein schwieriges lem. Mit der direkien Blockade war die Sache ganz einfach, jetzt müssen wir uns mit der indirekten Blockade auf dem Wege die Neutralen befassen. Wtr hatten den Grundsatz der fortgesetzten se voll und gam zur Anwendung gebracht und alle Waren an⸗ sasten, die an letzter Stelle für den Feind bestimmt waren. Infolge risser internationaler Schwierigkeiten hat es bis letzthin eintge en gegeben, bei denen wir keinen vollen Grfolg gehabt haben, und einzige Mittel, den Handel in diesen Waren zu verhindern oder
sich gegen Hollands
Die Deputiertenkammer hat laut Meldung des „W. T. B.“
„₰„
zu verringern, wäre ein Abkommen mit den beteiligten neutralen Stagaten. Norwegen zum Betspiel. wünschte eine große Megge Kupfer für elektrische Betriebe. Das in Korwegen selbst erꝛeugte Kupfer besaß nicht die erforderliche Qualität. Norwegen wünscht also Kupfer don uns. Wir trafen Abmachungen, nach welchen Nor⸗ wegen als Gegenleistung für unsere Kupferlleferungen seinen Handel mit Deutschland auf ein gewisses Maß beschränken soll. Dieser Art sind unsere Handelsabkommen, und diese Art der Verhand⸗ lungen scheinen mit das einzige Mittel zu sein, das Problem nu lösey.“ Lord Ceell ging sodann auf die Amegung des Abgeo dneten Bellairs ein, doß Engkand alle Lebensmittelladungen beschla nahmen solle, falls nicht alle neutralen Staaten die Ausfuhr landwirtschaft⸗ licher Produkte nach Deutschlond einstellten, und erklärte: „Eine solche Maßregel würde sich mit unseren ausgesprochenen Ansichten über die Rechte der kleinen Nationen schwer beitragen. Ueberdies würde die einzige Wirkung sein, daß die gesamte landwirtschaftliche Produktton solcher Länder dann nach Deutschland gehen würde, wäbrend unter den jetzigen Bedingungen unser Anteil aus Dänemark langsam steigt und wir, was Holland anbetrifft, beinahe die wieder vor dem Kriege bestehenden Verhölinisse erreicht haben. Ich habe niemals behauptet, daß ich mit der Blockade Wunder wirken würde, aber ich würde das Haus und das Land täuschen, wenn ich nicht saate, daß jetzt als Er gebnis der Blockade in Deutschland sehr großer Mängel an Nahrunge⸗ mitteln und ein sehr erheblicher Mangel an anderen Dingen, wie Wolle, Baumwolle, Schmierölen und anderen Bedarfsartikeln herrscht. Ob der Krieg durch die Blockade zu Ende gebracht wird, ist eine andere Sache, aber ich kann sagen, daß, wenn wir die Endschlacht zu kämpfen baben werden, die Wirkung unserer Blockade sehr ins Ge⸗ wicht fallen wird.“
— Die Verlustlisten in der „Times vom 19.— 21. März enthalten die Namen von 298 Offizieren und 5080 Mann.
Frankreich.
en vom Senat zurückgekehrten Gesetzentwurf angenommen, der die Regierung ermächtigt, ehemaligen Untertanen feindlicher Länder die Nationalisierung zu entziehen. Sodann wurde mit 432 gegen 39 Stimmen, der Forderung des Kriegs⸗ ministers entsprechend, beschlossen, zwischen dem 12. und 15. April die Jahresklasse 1918 auszuheben.
In der Debatte der Kammer über die Einbe⸗ rufung des Jahrgangs 1918 erklärte der Kriege⸗ minister Painlevé obiger Quelle zufolge, die Kammer werde begreisen, daß er wegen der Maßregeln, die zum Teil ver⸗ handelt würden, zum Teil schon in voller Ausführung seien, zum Zwecke einer engeren Verbindung der verbündeten Streitkräfte die nötige Zurückhaltung bewahre. Nachdem der Minister die Notwendigkeit der erwähnten Einberufung dar⸗ gelegt hatte, sagte er:
Frankreich ist Manns genug, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen. Wir treten in den eutscheidend n Abschnitt des Krieges ein, aber ent⸗ scheiderd heißt nicht furz. Zum ersten Mal hat die stolze deutsche Armes zugestehen müssen, daß thre westliche Front nicht uer chütterlich ih, aber so glückverheißend die Anfänge des Frühlimgsseidzugs auch seien, — es würde kindisch sein, die Rückwärtsbewegung der Deuischen als einen Verzicht aufzufassen. Diese Beweagurg beweist mehr die Stärfe der en lischen und französischen Heere und die Klughest in ihrem Zufammenwirkea ais eine Schwächung der deutschen Herre. Diese Ruckwärtsbewegung beweist, daß das reutsche Heer es nötig hat, sich für die schwere Schlacht zu sammeln. Deutschland saßt alle Energie im Heere und im Innern zu einer verzweifelten Anstrengung zusammen mittels der Movilmachung aller Kräfte von Mann und Welb und durch die verabscheunagswüroige Härte des Arbeitszwangs für Bürger der von ihm besetzten Länder. Deutschland hat alle seine Sögone, die die Waffen tragen können, auf das Schlachtfeld geschickt; nurch eine eiserne Organisation hat Deutschland es trotz der Leiden und der Verzwerflung seiner Bevölkerung durchgesetzt, seine Heere so zahlreich und so vorzüglich ausgerüttet zu erhalten. Das ist das Krieuswerkzeur, das wir besiegen müssen. Aber die Hilssquellen der Verbün deten sind so ungeheuer und der Heldenmut unserer Soldaten ist so gesteigert, doß wir dieses Ziel erreichen werden, sofern wir uns keiner Täuschung üer den dazu nötigen Kraflaufwand hingeben. Die französische Ener ie wird unerschätterlich sein. Wenn das Vethängnis es will, daß der Jahrgang 1918 seinen Teil zu deesen blutigen Ernten beitrage, so möchten wir nicht, daß er uns in dem ensscheidenden Augen⸗ blick fevle, wo er sein Gewicht in die Wagschale werfen müßte.
Im Einverständnis mit dem Heeresausschuß beantragte der Kriegsminister die Einberufung des Jahrganges 1918 für die Tage zwischen dem 12. und 15. April.
— Der Ausschuß für Ausnahmen von den Ein⸗ fuhrverboten ist gestern vormittag zusammengetreten. Wie die „Agence Havas“ meldet, soll er eine sofort zu veröffent⸗ lichende Liste derjenigen Waren vorbereiten, die ohne besondere Ausnahmebewilligung eingeführt werden dürfen.
Rußland.
Die Großfürsten Nikolaus Nikolajewitsch, Niko⸗ laus Michaelowitsch, Alexander Michaelowitsch, Boris Wladimirowitsch, Sergius Michaelowitsch, Georg Michaelowitsch, Demetriues Konstantinowitsch, die Prinzen Gabriel Konstantinowitsch und Igor Konstantinowitsch und der Herzog Alexander von Oldenburg haben der provisorischen Regierung, laut Meldung des „W. T. B.“ mitzeteilt, daß sie sich vollständig der Anschauung anschlössen, die in der Abdankungs⸗ urkunde des Großfürsten Michael Alexandrowitsch dargelegt sei, und den festen Entschluß gefaßt hätten, die provisorische Regierung in jeder Weise zu unterstützen. Betreffs ihrer Apanagegüter erklärten sie, daß diese in Uebereinstimmung mit der obengenannten Urkunde jetzt Staatseigentum seien.
— Der Kriegsminister Gutschkow hat Telegramme aus Wladiwostok und Archangelsk erhalten, in denen mit⸗ geteilt wird, daß die Garnisonen in diesen Häfen, die sibirische Flotte und die Flotte im Eismeer die provisorische Regierung anerkannt haben. “
Spanien.
Die große Teuerung infolge maßloser Ausfuhr droht nach einer Meldung der „Fran Forher Zeitung“ schlmme Folgen zu haben. Die hungernden erbitterten Arbeiter mit Einschluß der Eisenbahner kündigen den Generalstreik an. Wie die „Agence Havas“ meldet, hat gestern vormittag ein Arbeiter⸗ ausschuß geheime Beschlüsse gefaßt, die Abends einer General⸗ versammlung von Abordnungen aller Arbeiter⸗ kreise Spaniens mitgeteilt werden sollten. Der Zivil⸗ gouverneur von Madrid ist zurückgetreten.
Niederlande.
Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ ist in der Lage, mitzuteilen, duß die englische Regierung über die zukünftige Untersuchung holländischer Schiffe in Halifax noch keinen endgültigen Beschluß gefaßt hat. Die den Getreide⸗ schiffen, die am 17. März aus Amsterdam oder Rotterdam ausfuhren, erteilt Erlaubnis, direkt nach Halifax zu gehen,
“
Reederkreisen die Möglichkeit, daß dies noch geschehen wird, nicht für ausgeschlossen. 8.
“ Norwegen.
»Nach einer Meldung der „Nationaltidende“ hat der Fischereidirektor für Norwegen die Aufmerksamkeit der Re⸗ gierung darauf gelenkt, daß die, deutsche Sperrzone im nördlichen Eismeer die Fischerei an der Finnmarkenküste im Eismeere erschwere. Allein das Ergebnis der Finnmarken⸗ fischerei habe im Vorfahre
bracht. “ Türkei. 8
Kammer hat bei der B deutsch⸗türkischen Abkommen der Minister des Aus⸗ wärtigen Messimi Bei eine Rede gehalsen, in der er die Beeinträchtigungen der Finanz⸗ und Wirtschaftspolitik durch die Kapitulationen schilderte und hervorhob, wie unverträglich sie mit der Neugestaltung der Türkei durch die Verfassung gewesen seien. Laut Bericht des „W. T. B.“ führte der Minister aus:
Tatsächtich konnte die osmanische Nation, die durch ihren Helden⸗ mut und 'hre Opferwilligkeit bewiesen hat, wie hoch sie ihre innere Selbständiskeit und äußere Unabhäng gkeit einschätzt, die schweren Fesseln nicht freiwihig lange ertragen, die die Koptkulationen ihrem Willen zum Fortschritt anlegter. Deshalb sind diese von der Geschichte und von der Natur verunteilten Ausnabmegesetze durch das Karserliche Irade vom 26. Angust 1914 abgeschafft worden. Ihre Aufhebung wurde den Botschaften amtlich bekannt gegeben und dann durch zwei von der Renterung verkündiate Wesetze endgültig gemacht. Seit⸗ dem sind die völterrechtlichen Gꝛundsätze auf die Beziehungen der
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worden. greifen die Regierurgen, um Meiaungsverschiedenbeiten bei ihrer Anwendung zu verhüter, zu Sonderobkommen, um ihre Beziebungen zu anderen Nationen zu regeln. So wurden denn auch die Ueber⸗ Fhatchamen, für die wir die Genehmigung der Kammer erbitten, ge⸗ chlossen. Beztehungen zwischen Deutschland und uns auf die Grundlage der Gegenseitigkeit und Gleichheit. Bei threr Ausarbeitung sind wir von denelben Eerundlagen ausgegangen, wie gänzlich selbständige und un⸗ abhän ige Völter in glescher Lage.
Nachdem der Minister den Sinn dieser Uebereinkomme dargelegt hatte, teilte er mit, habe, den Moslemin in den deutschen Kolonien gewisse Vor rechte einzuräumen, sprach sodann von der Gültigkeitsdauer de verschiedenen Abkommen und hob hervor, daß sie nicht nur di
land und der Türkei verstärken, sondern künftig auch den wirt schaftlichen H. Dasein kämpfenden Nationen ein weites Feld auftun würden,
Interesse aneinander sicherten.
Man werde⸗, Wert dieser Uebereinkemmen, die emscheide de Faktoren seien für den auf beiden Selten bestehenden Wunsch nach einem künftigen Handinbongehen auf dem wirtschaftiichen Gebiete, wie hente auf den Kr egeschauplätzen, niemals hch genug einschätzen tönnen. Die tärkische Geschichte werde Achtung und Hochschätzung zollen, wean sie von diesen Ur kunden rede, die auf per vollen U abbänatgkeit und Gleichberechtt⸗ gung der Türkei, ihrer Stellung unter den Völkern, ihrer vollen Fetheit und Verantwortlichkett beruhten und die die richtige Antwort darauf gäben, daß die Feinde in ihrer ohnmächtigen Wut der Türket das Daseinzrecht bestrittev. Vor einiger Zeit habe die Regierung auch in Wien sprechenser Uebereinkommen unter denselben Bedingungen mit dem zoweiten mächtipen Verkündeten begonren, die gemäß dem von beiden Seiten ausgedrückten Wunsche schnell vorwärts gingen, und er hoffe, sie der Kammer in der nächsten Tagung vorlegen zu können.
Der Berichterstatter des Ausschusses zu den Uebereinkommen dar. Der Abgeordnete Kastamuni beantragte, daß eine Abordnung sich zu dem Sultan begeben möchte, um ihm den Dank des Parlaments für diesen Ab⸗ schluß auszusprechen, und sagte, daß er immer mit Ehrfurcht an den erhabenen Namen des deutschen Herrschers denken werde
der diese Uebereinkommen zuerst unterzeichnet habe.
Serbien. Sämtliche nach Eroberung Serbiens in Cacak aufge⸗ fundenen Wertgegenstände der Belgrader Versatzbank Zaloczna Banka, die sich in Verwahrung des österreichisch⸗ ungarischen Militärgouvernements befanden und einen Wert von ungefähr 4 Millionen Dinars repräsentieren, sind, wie „W. T. B.“ meldet, der Bank ausgefolgt und letzterer ist teilweise die Wiederaufnahme des Betriebes bewilligt worden. Die österreschisch⸗ ungarische Militärverwaltung in Serbien wird die Reaktivierung der serbischen Banken in Belgrad und in der Provinz nach Möglichkeit fördern, da zu hoffen ist, daß die Wiederaufnahme der Tätigkeit dieser Banken die wirtschaftlichen Verhältnisse in Serbien günstig beeinflussen wird. 1 Amerika.
„ 8 ¹ “
Der Präsident Wilson hat dem „Reuterschen Bureau“ zufolge die Ermächtigung zur Rekrutierung für das Marine korps erteilt, um ecs auf die Kriegsstärke von
17 400 Mann zu bringen.
Der deutsche Gesandte in Peking ist nach einer Mel⸗ dung des Reuterschen Bureaus mit dem Personal der Gesandt⸗ schaft nach Schanghai abgereist, wo er sich auf dem holländischen Dampfer „Rembrandt“ nach San Franzisko ein⸗ schiffen wird. Von dort wird er durch die Vereinigten Staaten wahrscheinlich nach Holland weiterreisen. Wie Reuter erfährt, ist den deutschen dip omatischen und konsularischen Beamten in China sicheres Geleit zugesichert worden.
Die Nationalpartei in Transvaal hat ein Unab⸗ hängigkeitsmanifest veröffentlicht, das im Beginn aus der Note der Ententemächte folgenden Satz anführt: „Kein Friede ist möglich, bevor nicht die Wiederherstellung der verletzten Rechte und Freiheiten erfolgt und das Nationalitätenprinzip sowie die Unabhängigkeit kleiner Staaten anerkannt worden ist.“ Das Manifest fährt dann, wie der „Nieuwe Rotter⸗ damsche Courant“ nach der Volkstem (Pretoria) mitteilt, fort: Daß dieses Prinzip die Richtschnur für die Haltung der Köntg⸗ lichen Regierung bei eventuellen Friedensverhandlungen sein wird, ist oftmals durch die englischen Staatsmänner und durch die Presse Groß⸗ britanniens im Laufe des gegenwärtigen Krieges verkͤndet worden 8 aber jetzt hat es zum ersten Male die amtliche Beßätigung durch die Regierung erhalten. Im Auftrage und im Namen der Parteien
welche wir vertreten, geben wir daher die folgende Erklärung ab:
8
wurde zwar vorläufig noch nicht wiederholt, man hält aber in
Türket zu den fremden Regierungen und ihren Unterkanen angewandt Da jedoch diese Grundsetze oft nicht einheitlich sind, so
Zur Erreichung des angegebenen Zweckes stellen sie die
Handelsbeziehungen zwischen den beiden für ihr indem sie den Vertrag schließenden Teilen ein sehr ausgedehntes
fahr der Mmister fort, die Tragweite und den
achtzehn Millionen Kronen einge:⸗
eschlußfassung über die
daß Deutschland eingewilligt
Bande der Freundschaft und des Bündnisses zwischen Deutscha
85
Deutschiand sicherlich 8
Verhandlungen über den Abschluß ent⸗
legte dessen Stellung
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