Verlangen Proben ocer verwendeinen Papiers unverzöglich kostenlos em⸗
Der Krirgswirtsch estell⸗ 1 des bestellten stelle sind auf ihr zusenden.
§ 4 ea 8 8 8100 va 11 der Bekanntmachung üßer 20. Junt 1916 (Reichs⸗Gesetz l. S. 534) fin entsprechende Anwendung. (Reichs⸗Gesetzel. S. 534) finden
§ 5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für
Zeitungen, die auf anderem b — als maschinenglattem, holzhaltigen Druck⸗
§ 6 8 Die Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungegewerbe kann üsahʒen von den vorstehen den Bestimmungen zulassen; die Vor⸗ chriften des § 12 Satz 2 bis 4 der Bekanntmachuna über Druck⸗
papter vom 20. Junt 1916 (Reichs⸗Hesetzdl. S. 1 sprechende Anwendüng. Geiche⸗Besetel. E. 534) finden enm
§ 7 Wer den Vorschriften des §1 zuwider Druckpapier in 2 8 b ten 7 1 2 größeren Mengen beziebt, als für ihn von der Kiiegswirtschaftsstelle 8 das
deutsche Zertungsgewerbe festgesetzt weree, oder den nach § 4 ent⸗
spr chend anwendbaren Vorschriften der §§ 6 und 10 de
1 8 1 r Bekannt⸗
en über Druckpapier vom 20. Junt 1916 (Reiche⸗Beseubl. ö.534) zuwiderhandelt, wird mit Gefaͤnanis dis zu sechs Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu zehntausfend Mark bestraft.
8 Die Bekanntmachung tritt 3. 1. Berlin, den 30. März 1917. Der Stellhertreter des Reichsk Dr. Helfferich.
———
April 1917 in Kraft
lers.
Bekanntmachung über Druckpapie Vom 31. März 1917.
Fenn dr Ferosdpung. des Bundesrats über Druck⸗
om 18. Apr 2 S. 306
Uheben deen pril 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 306) wird § 1
Verleger und Drrcker von Z ungen, die auf masch nenglattem holzhalttgen Druckrapter gedruckt werden, sowie all⸗ beaesF Pe⸗ sonen, die unbedrucktes Papier der ger annten Art im Betrieb ihres Femxerbe8 herieben, dürfen in der Z it vom 1. April 1917 bis 88 EE1“ ee nnr Mengen heziehen, die für sie
Kriegewerischuftsstelle für das deut - Berlin festgesetzt werden. ““ 9
Die F stsetzung geschieht nach folgenden Grundsätzen: on Verlegern und Druckern von Zeitungen darf die gleiche Menge bezogen werden, deren Bezug auf Grund des § 1 der Be⸗ F.s hage 128) Ee vom 21. Dezember 1916 (Reichs⸗ etzbl. S. der Zett vom 1. Jan 1917 br 31. Phan 58 vnfenst war. heg “ 98 gleiche gilt von den sonstigen Personen, die unbedruchktes maschinenglatt’8, holzhaltiges Druckpapier im Betrieb thres Gewerbes bezieben, abgesehen von Verlegern und Druckern von Druͤckwerken Bächer, Sammelwerk⸗, Einzelwerke Jugendschriften usw.), Musikalien, Zeettschriften und sonstigen veriodisch erscheinenden Druckschriften. Für diese Verleger und Drucker gelten die Besummungen der Bekannt⸗ machung über D. uckpapier vom 30. März 1917.
Im übrigen bleiben die Fe a u des § 1 88 2 und 3 der Bekanntmach üb⸗ Hrugoanie N1s (Renche⸗Gesetbl. E. 114) übserdne
pier v Fin 9 be vapier vom 21. Dezem ber 1414) unverändert in Geltung.
§ 4
Die Vordrucke, auf denen die Anzeigen nach § 12 der B kannt⸗ mach ing üer Druckpapiet vom 19. April 1916 “ zür das Deaunsche Reich S. 84) grstattet werden müssen, sind vomn 1. April gewerbe gegen Imn senrun 1' eisege für das deutsche Zeitungs⸗ zehn Pfennig für die Ueberfemn ehn Pfennig für zehn Stück zuzüglich
u“ 8 8 5 8 n. 1 Die Bestimmungen treten am 1. April 1917 in Kraft.
Berlin, den 31. März 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helffelich. dj
F
Bekanntmacu
Zum Stellvertreter des Reichskomzissars für die Kohlen⸗ verteilung (vgl. Bekanntmachung von 28 Februar 1917, Reichsanzeiger Nr. 52) ist der Leiter 5 Kriegskohlengesell⸗
schaft in Berlin, Bergrat Stutz ernannt vorden.
Berlin, den 1. April 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Helfferi.
sddes Haushalts der Sch ais er 1 2 b hutzgebiete für das Rechnungs vom 30. März 1917, und unter chnungsjahr 1917,
psekanntithachung, betreffend Aenderung E.“ vr 20. März
. — 5 8 Vom 30. März 1917.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das
vom 8 Okiober 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 347) und iwesen Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des yfel⸗ protestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 321) 8 auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 26.2
lum Postprotestauftrage hinter „Betrag des beigefü ten Wechsels“ einzunagen „nebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom Naze der ersten Vorzeigung, nämlich vom ab“. Der Zeitpunkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, ist nicht anzugeben, wenn die Post die ernte Voriciuag des W chsels bewirkt. Hat der Auftr g⸗ geber die Einziehung der Zinsen verlangt, so wird der Wechsel nur gegen Bezahlung der Wechsessumme und der Zinsen aueg händigt, bei Nichtzahlung auch nur der Zinsen aber wegen des nicht gezahlten Betrags Proten mangels Zablung erboben.
C. Als Zahlungetag gilt der Fälligkeitstag des Wechsels oder, wenn dieser ein Sonn⸗ oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Faͤllt der Schlußtag der Frist zur Voreeigung des Wechsels auf einen Sonn⸗ oder Feiertag, so wird der Wechsel am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeizt. Die Postverwaltung behält sich vor, die Vorzeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 31. Juli 1917 (Ab’. 8) abläufr, auf mehrere vorbergehende Tage zu verteilen.
2) Die Aenderungen treten sofort in Kraft. 86
Berlin, 30. März 1917. 1““ Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke.
Bekanntmachung,
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation der britischen Beteiligung an der Bleicherei, Färberei und Appreturanstalt, A.⸗G., in Bamberg angeordnet. (Liquidator: Fabrikant Franz Behr sen. in
Professor E. Schmalenbach in Cöln.)
Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H.
26. November 19 Unterne
1,57 ha Acker und Wiesen, Gart ,des Barth Mazie Etienne August,
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
des Reichshaushalts für das 30. März 1917, unter
8 Pfandbriefen (Zwischenscheinen) und bungen
Kreditanstalten von der Reichsstempelabgabe, vom 29. März 1917.
65 u. 66 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten
— 5775 8 5 . vz
1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 271), betreffend die Fristen WrSfc. Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, wird die P. ordnung vom 20. März 1900 wie folgt geändert.
1) Im § 182a „Postprotest“ erhält der Abs. V unter B und 6 folgende Fassung:
B. stprotestaufträge mit Wechseln, t zahlbar 8 erst an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung
vorgezeigt: 8 3 a. wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 8 30. Juli San i einschließlich 28. Juli 1917 ein⸗ “ 6 am 31. Ju 917; 1 wenn der Zahlungstag des Wechsels nach dem 28. Juli 1917 eintrist, am zweiten Werktage nach dem “ 8 e die Verlängerung der Fristen des Wechsel⸗ und eck⸗ 788 der Vorschreft des vorhergehenden Satzes besteht, kann der Auftraggeber verlangen, daß ein davon betroffener Wechsel mit dem Prstorotestauftrage schon am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt und, wenn auch diese Vorzeigung oder der Versuch dazu erfolgles bleibt, prot stiert werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk Ohne die verlängerte Protestfrist’' auf der Rückseite des Postprotestauftrags auszudrücken. Auch kann die Post damtt betraut werden, für solche Wechsel neben der Wechselsumme auch die für die verlängerte Frist vom Tage der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechsel⸗ zinsen einzuziehen und im Nichtzahlun sfalle deswegen Protest zu
erheben. Wird hiervon Gebrauch gemacht, do ist in den Vordruck
30. März 1917, und unter die in Elsaß⸗Lothringen
Bamberg.) Berlin, den 19. März 1917. 1 Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquidbres.
8
Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation briti⸗ scher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation der Firma W. J Peters & Co. G. m. b H. in Rodenkirchen angeordnet. (Liquidator:
Beerlin, den 28. März 1917.
Der Reichekanzler. Im Auftrage: von Jonquidères.
— Bekanninachae betreffend Anmeldung von Saftpressereien.
Auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 fordern wir die Hersteller von Fruchtsäften und Fruchts’rupen auf, uns ihren Betrieb unverzüglich anzumelden. Die Fragebogen sind bei uns anzufordern und innerhalb 5 Tagen ordnungsmäßig ausgefüllt zurückzusenden. 8
Hartrie.
89
effend die zwangsweise ternsHures vom
4 e st für die folgende
die Zwang 8 ngeörönet 8
qqEEEEvefiͤz.
Kreis Hagenau. — Femeinde Uhlweiler.
Bekann'machu
— der Norn⸗Hv.
„ Auf Grund Lunzösisut⸗ Verwaltung f eG8.
1l 4 mung —
—
her in Paris (Verwalter: RNotar von der Way in Truchters⸗
Straßburg, den 26. März 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung J. A.: Dittmar.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 64
Nr. 5789 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung Rechnungsjahr 1917, vom
Nr. 5790 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung
Nr. 5791 eine Bekanntmachung über die Befreiung von fen ( 1 und Kommunalschuldverschrei⸗ (Zwischenscheinen) inländischer öffentlich⸗rechtlicher
Berlin W. 9, den 31. März 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
— --——
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern
Nummer 65 unter Nr. 5792 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom
Nr. 5793 eine Bekanntmachung über Druckpapi M. 1927, chung Druckpapier, vom cher 66 unter tr. 5794 das Gesetz zur Aenderung des Reichsstempel⸗ 886, kem 3 ach 1017, und untke 9 arn 57959 eine Bekanntmachung über Herstellung von fett⸗ Hartkäse, vom 30. März 1917. Fe 8 in W. 9, den 1. April 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
hönigreich Preußen.
den Mät der König haben Allergnädigst geruht:
Cöln, Geheiten der Königlichen Oberzolldirektion in finanzrat zu Ananzrat Grieben zum Geheimen Ober⸗
dem Regke sowie Dr. von Sandt, Aachen,
mit dem Range irklicher
betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
sekretär Roedern seinen herzlichen Dank wunsch zu dem schönen Erfolge ausgesprochen.
Nachrichten über Verhaftung der in haltenden Chinesen erfährt „ daß diese sich unbelästigt frei bewe Beschäftigung nachgehen dürfen.
ddeem Geheimen Karzleisekretär im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten Keip in Berlin bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzleirat, dem Eichamtsrendanten Lecke in Berlin, dem Steuer⸗ sekretär Gißel in Meegenhain, dem Eisenbaynrechnungsrevisor Grunow in Halle (Saale), den Eisenbahnobersekretären Beyer in Halle (Saale), Trosse in Berlin, Kuhn in Altona, Arndt in Magdeburg, Wiegmann in Münster (Westf.) und Reichardt in Hannover, dem Oberbahnmeister Barden⸗ heuer in Wiesbaden und dem Eisenbahnobergütervorsteher Rozynski in Essen⸗Rüttenscheid bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Der bisherige Oberbibliothekar bei dem Reichsgericht in Leipzig Dr. Hans Schulz ist zum Oberbibliothekar bei der Universitätsbibliothek in Halle ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Spezialkommissionsbureauvorsteher, Ebeling aus Lauenburg i. P. ist zum Registrator und
der Ansiedlungskommissionssekretär Breuhahn
Obersekretär Geheimen
aus
im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.
Finanzministerium.
Sangerhausen der Steuersekretär Scholz aus Essen, in Kyritz
Steuersekretär Schwartz aus Charlottenburg, in Namslau der Steuersekretär Stober aus Breslau, in Briesen der Regierungs⸗ sekretär Klettke aus Marienwerder, in Dortmund III der Regierungssekretär Pecht aus Arnsbera, in Grimmen der Regierungssekretär Beulshausen aus Hannover, in Heiligen⸗ beil der Regierungssekretär Kaffka aus Gumbinnen, in Samter der Regierungssekretär Kliche aus Posen.
Der Rentmeister Walter bei der Königlichen Kreiskasse
in Koschmin ist nach Krotoschin versetzt.
. Versetzt sind ferner: die Katasterkontrolleure, Steuer⸗
inspektoren Hanckel von Schmiedeberg nach Lüneburg und
Lags Müller von Lüneburg als Regierungslandmesser nach achen.
kontrolleur in Schmiedeberg.
Errrichtungsurkunde. Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten und des Evangelischen Oberkirchenrats sowte nach Anhörung der Beteiligten wud durch die unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt: 4 1u.. der evangelischen Stadtkirchengemeinde Neu⸗ 8 Diözese Kölln⸗Land II, wird eine 15. Pfarrstelle er⸗
Diese Urkunde tritt am 1. April 1917 in Kraft. 1 Berlin, den 14. März 1917. NPoisdam, den 19. März 1917. ( (L. 8)
Königliches Konsiorium der Provinz Königliche Regierung, Abteilung Brandenburg, Abteilung Berlin. für Kirchen⸗ und ECesawesen.— Steinhaufen. von Bardeleben. 1
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Numm der Preußisch en Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 570 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1917, vom 30. März 1917. Berlin W. 9, den 31. März 1917.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. April 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie „W. T. B.“ meldet, an den Reichskanzler Dr. von Beth⸗ mann Hollweg folgendes Telegramm gerichtet: Mein lieber Bethmann!
Ich danke Ihnen für die Meldung von der Annahme der
uen Steuern durch den Reichsiag, der sich damit im Einver⸗ nehmen mit den verbündeten Regierungen von neuem zu dem Grundsatz bekannt hat, daß fur dauernde Ausgahen laufende Ein⸗ nahmen zu schaffen find. So bleißen die soliren Grundlagen unserer Finanzen auch während des Krieges erhalten, und insbesondere werden die Mehrausgaben für die Verzinsung der Kriegs⸗ anleihen durch neue Einnahmequellen sichergenellt. Durch die Be⸗ willigung der neuen Steuern hat der Reichstag wiederum aller Welt kundgetan, daß das deutsche Volk alle Lasten willig auf sich nimmt, die erforderlich sind, um unseren Paseinekampf siegreich zu “ Zukunft unseres geliebten Baterle e diese Opfer lohnen, das ist meine unerschütter liche Zuversicht. Eott mit 8 “
Wilhelm I. R.
1 Majestät der Kaiser dem Staats⸗ des Reichsschatzamtes, Staatsminister Grafen von und seinen wärmsten Glück⸗
Gleichzeitig hat Seine
2*
Im Gegensatz zu den in der feindlichen resse auftauchenden in Deutschland sich auf⸗ C. B.“ von zuständiger Seite, †
ungehindert ihrer
den Charakter Vräsidenten oß 8 eheimer Oberregierungs Ie erster Klasse, 68 g 1 88 -
Posen zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator
Z3u Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt: in Pr. Eylau der Steuersekretär Loth aus Königsberg, in
der Steuersekretär Behrend aus Belz'g, in Perleberg der
Bestellt ist: der Katasterlandmesser Bruns zum Kataster⸗
er 9.
Mit dem 1. April ist eine Bekanntmachung (W. IV. 2000/2. 17. KRA.), betreffend Beschlagnahme und Be⸗ standserhebung von Kunstwolle und Kunstbaum⸗ wolle aller Art in Kraft getreten. Durch diese Bekannt⸗ machung werden sämtliche vorhandenen Kunstwollen und Kunstbaumwollen aller Art eeinschließlich karbonisierter, auch zusammengestellter aus gemischten und gewolften wollenen und halbwollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textilindustrie und in Mischungen untereinander oder mit anderen tierischen oder pflanzlichen Spinn⸗ stoffen aller Arten beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die Veräußerung und Lieferung, soweit es sich um Kunstwollen oder deren Mischungen mit anderen tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen handelt an die Kriegs⸗ mollbedarf Aktiengesellschaft in Berlin und, soweit es sich um Kunstbaumwollen oder deren Mischungen mit anderen pflanz⸗ lichen Spinnstoffen handelt, an die Kriegs⸗Hadern⸗Aktiengesell⸗ schaft in Berlin erlaubt. Sollte die Veräußerung der beschlag⸗ nahmten Bestände nicht bis zum 1. Mai 1917 an die vor⸗ bezaichneten Stellen erfolgt sein, so haben die Besitzer mit der Süasena gt rechnen. Die Verarbeitung der beschlag⸗ nahmten Gegenstände ist lediglich der Kriegswollbedarf Aktiengesellschaft und der Kriegs⸗Hadern⸗Aktiengesellschaft sowie den Personen oder Firmen erlaubt, welche die Gegenstände von einer der beiden Gesellschaften zur Verarbeitung erhalten haben. Sind die Kunstwollen oder die Kunstbaumwollen oder die Ab⸗ fälle, aus denen sie hergestellt sind, nach einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Reichsauskande eingeführt worden, so sind sie von der Beschlagnahme aus genommen.
Gleichzeitig ist für alle Kunstwollen und Kunstbaum⸗ wollen, auch soweit sie von der Beschlagnahme nicht betroffen sind, eine Meldepflicht angeordnet worden, sofern die Ge⸗ samtmengen bei einer Person 100 kg betragen. Die Meldungen haben monatlich an das Webstoff Meldeamt in einer besonders vorgeschriebenen Weise zu erfolgen, und zwar die erste Meldung für den Bestand am 1. April bis zum 15. April. Ueber alle meldepflichtigen Mengen ist außerdem ein Lagerbuch zu führen, aus dem jede Veränderung in den Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtich sein muß.
Gleichzeitig ist eine Bekanntmachung (W. IV. 2500/2.17. KRA.) erschienen, durch die Höchstpreise für Kunstwollen aller Art festgesetzt werden. Dieser Bekanntmachung ist eine Ueber⸗ sichtstafel beigefügt, aus der sich die verschiedenen Preise für die einzelnen Arten und Klassen der Kunstwollen ergeben.
Der Wortlaut beider Bekanntmach ist bei den Polizeibehörden einzusehen. “
Am 1. April ist eine Bekanntmachung in Kraft getreten, durch die Höchstpreise für Naturrohr (Glanzrohr, Stuhl⸗ rohr, Korbrohr, Malakkarohr), Peddigrohr, Flechtrohr, Rohr⸗ schienen, Rohrbast, Rohrabfall (Bruchpeddig, Let aha deg Weiden, Weidenstöcke, Weidenschiene und Weidenrinde fest⸗ gesetzt werden. Die einzelnen für die verschiedenen Sorten be⸗ stimmten Preise ergeben sich aus der Höchstpreistafel in der Bekanntmachung, die noch einige weitere Bestimmungen über die Art der Berechnung der Preise enthält.
„Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizei⸗ behörden einzusehen. “ “
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel hat den §§ 7 und 8 Abs. 1 seiner Bekanntmachung über die Streckung der Heeresnäharbeiten vom 2. Fe⸗ bruar 1917 (O.⸗Nr. 155 21 1) folgende Fassung gegeben:
§ 7. Die Ausweishücher gelten für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Branden burg.
Zuständige Kriegsbekleidungsämter sind für den Bereich des Gardekorps das Kriegebekleidungsamt des Gardekorps in Berlin, Lehrterstraße 57, für den Bereich des III. Armeerorps das Kriegs⸗ bekleidungsamt des III. Armeekorps in Spandau.
Der Bereich des Gardekorovs umfaßt die Städte Berlin, Char⸗ lottenburg, Berlin⸗Lichtenberg, Neukölln, Berlm⸗Schöneberg, Berlin⸗ Wilmersdorf und Cöpenick; die Landgemeinden Arblershof, Berlin⸗Britz, Berlin⸗Buchbolz, Berlin⸗Friedenau, Berlin⸗ Friedrichsfelde, Friedrichshagen, Berlin⸗Grunewald, Berlin⸗Hohen⸗ schönbausen, Berlin⸗Heinersdorf, Berlin⸗Johannisthal, Berlin⸗ Lankwitz, Berlin⸗Lichterfelde, Berlin⸗Mariendorf, Berlin⸗ Niederschöneweide, Berlin⸗Niederschönbausen, Berlin⸗Oberschöne⸗ weide, Berlin⸗Pankow, Berlin⸗Reinickendorf, Berl'n⸗Rosenthal, Berlin⸗Schmargendorf, Berlin⸗Steglitz, Berlin⸗Stralau, Berlin⸗ Tegel, Berlin⸗Tempelhof, Berlin⸗Treptow, Berlin⸗Weißensee, Berlin⸗Wistenau, Zehlendorf, Berlin⸗Marienfelde; die Guts⸗ bezirke Berlin⸗Dahlem, Plötzensee und Heerstraße. .
Der Bereich des III. Armeekorps umfaßt die übrige Provin Brandenburg. 1
8. Kein Arbeitgeber darf Personen mit Heeresnäharbeiten beschäftigen, die nicht im Besitze eines für den Bereich des Ober⸗ kommandos in den Marken geltenden Ausweisbuches sind, oder die ausweislich ihres Ausweisbuches (vergl. § 9) bereits von einem anderen Abeitgeber mit Heeresnä harbeiten beschäftigt werden.
, Oesterreich⸗Ungarn. 8 Der Kaiser hat den sechzehn im Banjalukaer Hoch⸗ verratsprozeß zum Tode Verurteilten die Todesstrafe nach⸗ gesehen, und zwar wurden acht, darunter die ehemaligen Land⸗ tagsabgeordneten Vasilj Grgjic und Matija Popovic zu lebens⸗ länglichem, schweren Kerker, fünf zu zwanzigjähriger, zwei zu sechzehnjähriger und einer zu fünfzehnjähriger schwerer Kerker⸗ strafe begnadigt. t
— Der amerikanische Botschafter in Wien Penfield und
seine Gemahlin werden in einigen Tagen zu einem kurzen
Besuche nach Washington reisen. Der „Neuen Freien Presse“
8 zufolge wird der Bolschafter über die Schweiz und Frankreich
einer Berufung des Staats⸗
nach Washington fahren, um Die Anwesenheit des Bot⸗
sekretärs Lansing zu entsprechen.
schafters in der Bundeshauptstadt wird vom Staatssekretariat
dringend verlangt, weil sie nötig ist, um seinen Rat in An⸗ gelegenheiten, die mit dem Kriege in Zusammenhang stehen, einzuholen. Die „Wiener Allgemeine Zeitung“ betont, um etwaigen Mißdeutungen vorzubeugen, daß die Reise des ameri⸗ kanischen Botschafters keine Veränderung in den Beziehungen zwischen Oesterreich⸗Ungarn Amerika bedeutet. Der diplomatische Verkehr bleibt weiter aufrecht erhalten und wird von unserem Geschäftsträger in Washington und dem amerikanischen Geschäftsträger in Wien mit beiden Regierungen besorgt.
— Das „Reichsgesetzblatt“ veröffentlicht eine Kniserliche Verordnung, betreffend Abänderung und Ergänzung des Unter⸗ haltsbeitragsgesetzes, wodurch verschiedenen Wün her der Be⸗
und den Vereiniaten Staaten von
gegenwärtigen
vöikerung wegen Besserstellung der Angehörigen der Eingerückten Rechnung getragen wird. Die Vergronung be⸗ stimmt u. a., daß nunmehr die Frauen der Eingerückten eine zwischen 10 und 25 Proz. abgestufte Erhöhung des Unter⸗ haltsbeitrags erhalten sollen. Der durch die Verordnung er⸗ wachsene Mehrauswand würde 400 Millionen Kronen betragen.
— Im ungarischen Abgeordnetenhause ist folgender von den Abgeordneten der Opposition, darunter Apponyi, Aladar Zichy, Michael Karolyi, Vazsonyi, Julius Justh, Stefan Rakovzski usw. unterfertigter Antrag eingebracht worden:
Das Haus möge ertlären, unser Lmd und unsere Monarchie hat nicht dem russischen Volke, sondern dem russischen Absolbt smus den Krieg erklärt. Wenn uns auch heute das Ringen der Waffen die russische Armee als Gegner gegenüberstellt, so ist es doch unser ehrlicher Wunsch, daß das russische Volk unter allen Um⸗ ständen im Genusse der erkämpften verfassungsmäßigen Fretheiten verbleibe. Als verfassungsmäßtge Vertreter der ungarischen Nation verwahren wir uns gegen die im Auslaͤnde vervrelteten tendenziösen Voraussetzungen, als ob die Waffen des für seine ver⸗ fassungsmäßigen Fresheiten kämpfenden ungarischen Volkes irgend einmal dazu verwendet werden könnten, daß in Rußland die Willkür⸗ herrschaft wiederhergestellt werde.
Der Präsident beantragte am Freitag den Antrag der oppositionellen Parteien auf die Tagesordnung zu stellen. (Allgemeine Zustimmung) Der Finanzminister Teleszky führte laut Bericht des „W. T. B.“ aus:
Im Namen der Regierung stimme ich dem Antrage des Präst⸗ denten zu, umsomehr, als die Regierung mit der in dem jetzt vor⸗ gelesenen Antrage zum Ausdruck gelangten Auffassung vollig über⸗ einstimmt. In der Monarchie gibt es keinen Menschen, der sich in die inneren Angelegenheiten Rußlands einzumengen bestrebt wäre. In erster Reihe wünschen wir einer das Vertrauen des ganjen ru sischen Volkes besitzenden Regierung gegenüberzustehen, mit der wir einen ehrlichen Frieden abschlteßen können. Wir wünschen, daß die russische Nation dauernd die Segnungen einer friedlichen Entwicklung genießen möge. (Langanbaltender Beifall.)
Die Führer sämtlicher Parteien betonten sodann mit Genugtuung die Einmütigkeit des ganzen Hauses in dieser Frage und hoben hervor, daß dieser den Zentralmächten auf⸗ gezwungene Krieg weiter gesührt werden würde, bis ein ehr⸗ licher Frieden erkämpft sei, daß man sich aber am Friedens⸗ tisch einfinden wolle, wenn die Gegner ihre Eroberungsgelüste aufgegeben hätten. Hierauf beschloß das Haus, den Antrag
zur Verhandlung auf die Tagesordnung zu stellen. 8 Polen.
In der letzten Sitzung des Verfassungsunteraus⸗ schusses des provisorischen Staatsrates wurden die Artikel über die Rechte des Königs in Gesetzgebung, Ver⸗ waltung, Heerführung, zur Regelung der internationalen Be⸗ ziehungen, über seine Gnadenrechte, betreffend Titel⸗ und Ordensverleihungen, und seine Dotationsansprüche gemäß einem von Professor Cybichowski vorgelegten Entwurfe besprochen und angenommen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhaus hatte der Finanzminister Bonar Law am 19. März erklärt, daß die täglichen Kriegskosten far England für die Zeit vom 11. Februar bis zum 31. März sich auf 7 260 000 Pfund Sterling belaufen würden. Wie „W. T. B.“ mitteilt, versuchte der Minister diese Erklärung durch den Zusatz abzuschwächen, daß große besondere Zahlungen in diesen Zeitraum gefallen seien, die die durchschnittlichen Kosten um mehr als eine Million Pfund täglich erhöhten. Für die Periode vom 1. April 1916 bis 31. März 1917 würden sich die durchschnittlichen Ausgaben auf etwa 6 Millionen Pfund belaufen.
Rußland.
Die Unterhandlungen zwischen der provisorischen Regierung und dem Arbeiter⸗ und Soldatenkomitee über die Einbe⸗ rufung der konstituierenden Versammlung sind, dem „Petit Parisien“ zufolge, noch nicht abgeschlossen. Die Regierung glaubt, daß die Wahlen Mitte des Sommers möglich sind, das Komitee wünscht eine frühere Wahl. Die Schwierig⸗ keiten sind aber sehr groß. Die Form, unter der die Armee an den Wahlen teilnimmt, ist noch nicht festgelegt. Die politische Lage bleibt verworren, und das Arbeiter⸗ und Soldatenkomitee kontrolliert alle Handlungen der Regierung, deren Beschlüsse de facto von dem Komitee gebilligt sein müssen, ehe sie bekannt gegeben werden können.
Die provisorische Regierung hat beschlossen, die Todes⸗ strafe abzuschaffen.
Gestern sind alle Minister mit dem Fürsten Lwoff an der Spitze im Hauptquartier in Mohileff eingetroffen und vom General Alexejef, dem ganzen Generalstab der Garnison, Vertretern des Semstwos der Stadt und einer zahl⸗ reichen Menschenmenge empfangen worden. Die Minister Miljukow und Kerenski hielten Ansprachen und wurden mit lebhaften Kundgeburgen begrüßt.
— Der Minister des Aeußern Miljukow hat als Ant⸗
wort auf eine Frage wegen der Zukunft Finnlands dem Kopenhagener Blatte „Politiken“ folgendes Telegramm ge⸗ andt: Die Pläne der provisorischen Regierung bezüglich Finnlands sind in dem Manttest zum Ausdruck gekommen, das am 21. März veröffent⸗ licht worden ist. Dadurch wurde die Verfassung Finnlands bestätigt. Alle einschränkenden Maßnahmen, die in den letzten 30 Jahren getroffen worden sind, sind aufgehober. Ferner ist eine Amnestie für alle Ver⸗ brechen und Vergehen volitischer und religtöser Art erlassen. Der finnische Landtag ist zum 4. April einberufen, um die Entscheidung über die Regterungsform des Landes zu treffen. Der Landtag erhält das Recht der Gesetzgebungsinitiative und Handlunasfreiheit bezüglich des Budgets Finnlande. Er wird jederzeit die Regierungsform ändern können, wenn die neuen Verhältnisse oder die Forderungen der Zeit dies wünschenswert machen. Die Selbstverwaltung Finnlands, die in aller Zukunft vollkommen unantastbar sein wird, wird allen Miß⸗ verständnissen ein Ende machen und Gewähr bieten für gute Be⸗ ziehungen zu Rußland, was auch der aufrichtige Wunsch der pro⸗ visorischen Regierung ist.
— Der Ausschuß der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ abgeordneten von St Petersburg, wo die Mehrzahl der
— 1.
Fabriken und Werkstätten vereinigt ist, die für die nationale
Verteidigung arbeiten, hat, wie die „St. Petersburger Tele⸗ graphenagentur“ meldet, einstimmig eine Entschließung an⸗ genommen, die in der Arbeiterzeitung vom 31. März ver⸗ öffentlicht wird. Sie enthält zwei Punkte: die Befestigung der politischen Freiheit, die durch die Revolution errungen ist, und die unbedingte Notwendigkeit, alle Streitigkeiten beizu⸗ legen, welche die Sache des alten Regimes begünstigten und die Munitionserzeugung ungünstig beeinflussen, die für den
ugenblick unerläßlich ist, um den deutschen!d
Militarismus zu besiegen, dessen Bestreben dahin geht, die Autokratie wieder herzustellen⸗ 8
— Der Prasident der Duma Rodzianko teilte, obiger Quelle zufolge, Mitgliedern der Duma mit, an der Front bleibe nach Nachrichten von dort nichts zu wünschen übrig. Ein Durchbrechen der Froͤnt komme nicht in Frage, und zunächst sei eine entscheidende Operation mit Rücksicht auf das Tauwetter nicht zu erwarten. .
Ueber die Notwendigkeit, den Krieg energisch fortzusetzen, bestehe, wie der „Daily Telegraph“ aus St. Petersburg erfährt, in dem Komitee der Soldaten⸗ und Arbeiterabgeordneten keine ernstliche Meinungsverschiedenheit mehr. Man sei sich nur noch nicht uͤber die Kriegsziele im klaren. Das Auf⸗ geben aller offensiven Absichten, heißt es in der Meldung weiter, sei für die sozialistischen Parteien offenbar nicht gleichbedeutend mit der Wiederherstellung des status quo in Europa. Die Aufrichtung einer polnischen Republik würde natürlich bedeuten, daß Posen und Westgalizien den Mittelmächten verloren gehen würden, und angesichts des Erwachens des ukrainischen Elementes könne man auch kaum annehmen, daß die ukrainische Bevölkerung sich damit abfinden werde, daß ein Teil des Volkes unter öster⸗ reichischer Herrschaft bleibe. Auch die armenischen Demokraten würden sich wahrscheinlich nicht in die Wiederherstellung der türkischen Herrschaft in Armenien fügen. Die Zurückweisung imperialistischer Angriffslust schließe den Irredentismus nicht aus und ebensowenig das Recht jeder Nation, ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen, sei also nicht gleichbedeutend mit dem Sichschicken in die jetzigen politischen Verhältnisse in Europa.
— Der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge hat eine Versammlung von Offizieren der Ukraine in Kiew einen Antrag angenommen über den Zusammenschluß und die Vereinigung der Ukraine mit einem föderativen und freien Rußland.
Italien.
„Giornale d'Italia“ berichtet, daß der General Cadorna am Sonnabend an einem vichtigen Ministerrat teil⸗ genommen hat, in dem er einen genauen Bericht über die Lage der Verteidigung und der Bewaffnung des italienischen Heeres erstattete. 8
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1 Dänemark. 1 “
Der russische Gesandte in Kopenhagen, Baron Bux⸗ höweden hat, der „Nationaltidende“ zufolge, seinen Abschied eingereicht. Ueber seinen Nachfolger ist noch keine Entscheidung
getroffen. Norwegen.
In der Storthingsitzung am 29. März kam die Interpellation des Abgeordneten Lund zur Verhandlung, welche Maßnahmen die Regierung zu ergreifen gedenke, um angesichts der neuen deutschen Sperrzone vor Finn⸗ marken die Interessen der Fischer zu wahren. 1
Laut Bericht des „W. T. B.“ ertlärte Lund, er hoffe, die Note sei so zu verstehen, daß die Fischer auf dem Meere fischen könnten und daß die Note nur die Schiffahrt nach Archangelsk betreffe. Die Fischer befürchteten die Vernichtung der ganzen Füischerei, die für die Finnmarkenbezirke so bedeutunasvoll sei. Auch der Dampferverkehr an der Finnmarkenküste sei durch das neue Sperrgebiet bedroht, da bie Dampfer oft wegen der Wilterungsverhältmsse außerhalb der Hoheite⸗ grenze fahren müßten. Der Minister des Aeußern führte aus, die neue Sperre vor Finnmarken sei seitens der deutschen Regierung entspechend den früheren Sperrgebietserklärungen in der Nordsee und im Mittelmeer erklärt worden. Gegen diese Sperrgebietserklärungen habe die norwegische Regierung früher zusammen mit anderen Neu⸗ tralen Einspruch erhoben. Als Antwort auf die letzte Note des deutschen Gesandten habe die Regieruna eine Note überreicht, in der sie an den früheren Protest erinnerte und gegen die neue Er⸗ klärung Einspruch erzob. Die Regtierung wolle die Hoffnung nicht aufgeben, daß die Berechtigung der Auffassung der norwegischen Regierung von den keiegführenden Parteien aner⸗ kannt werde. Der Handelsminister gab Aufschlüsse üͤder den Fang im Eismeer und die gewöhnliche Fischerei in Finnmarken und sprach dte Hoffnung aus, daß es gelingen möge, eine zufriedenstellende Regelung zu erlangen. Die Sozialdemokraten Gansdal und Tönder waren von der Antwort des Ministers des Aeußeren unbe⸗ friedigt. Auch der Interpellant erklärte sich nicht von ihr be⸗ friedigt. Der Präsident Mowinkel führte aus, die Regierung habe nicht anders handeln können, als geschehen und wie es zwischen freundlich gesinnten Nationen gebräuchlich sei.
(Fortsetzung in der Ersten
MKriegsnachrichten. Berlin, 31. März, Abends. (W. T. B.)
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Ein Gefecht mit den Engländern bei Henin sur Cojeu (füdöstlich von Arras) verlief für uns günstig; bei Angriffen auf der Hochfläche von Vregny (nordöstlich von Soissons) erlitten die Franzosen eine blutige Schlappe. 8
Im Osten bei Tauwetter nichts Wesentliches.
Großes Hauptquartier, 1. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. WC
Zwischen Lens und Arras sind in breiter Front ge⸗
führte Vorstöße starker englischer Erkundungsabteilungen ge⸗ heitert.
b Angriffe mehrerer Bataillone auf das von uns gehaltene Dorf Henin sur Cojeul (südöstlich von Arras) wurden ab⸗ gewiesen.
gwischen der Straße von Peronne nach Gouzeaucourt und der Niederung des Omignon⸗Baches haben die Eng⸗ länder in verlustreichen Gefechten ihre Linien um 2 bis 3 km. vorgeschoben.
Längs der von Soissons nach Nordosten führenden Straße fanden gestern unsere Batterien und Maschinengewehre beim Vorgehen und Zurückfluten französischer Angriffstruppen, die keinerlei Vorteile errangen, lohnende Ziele.
Eigene Erkundungsvorstöße nördlich von Reims brachten uns ohne Verlust eine Anzahl Gefangener.
Nachts versuchten feindliche Abteilungen südwestlich von Combres, östlich von St. Mihiel und im Parroy⸗Walde in unsere G worden.
Oestlicher Kriegsschauplatz
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