Nbnigreich vrenhen
getn⸗ Majestät der Köni . g haben Allergnädi eruht: den hisherigen ordentlichen Professor “
Innsbruck Fahdbzn ordentlichen Profess
zinalrat und den Regierungsrat Dr.⸗ “ sowie dem Regierungsrat Hartmann Mitglied der Kloste ganatneh in Hannover,
schneider in Münster i.
gierungsrat zu verleihen. A11X1“X“
des Königs ist
akademie in Brandenburg a..
das Staatsministerium bestätigt worden.
De llschaf 11“ s Gesellschaft
weiterung und der dauernden Sicherstellung des Betriebes der Funkengroßstation 5s. 8 11]
für drahtlose
markungen Nauen, Kienberg, Börnicke, Grünefeld, Paaren und der unmittelbar angrenzenden “ “ Grundeigentum nach Maßgabe des Gesetzes über die Ent⸗ eignung von Grundeigentum vom 11. Junt 1874 (Gesetzsamml. S. 221), soweit nötig, dem Eigentümer zu entziehen oder soweit dies ausreicht, dauernd zu beschränken. u Berllin, den 31. März 1917.
8
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Masestät
des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach.
8
8 v““ für Handel und Gewerbe.
er Gewerbeinspektor Albrecht in Arnsberg ist zum
öö . g läs; Fentersci bean dee / rberats und vorübergehenden Verwaltung
werbeinspektion Trier I versetzt worden. 1ö“
Der Gewerbeinspektor Dr. Ulrichs in Cöln⸗Süd ist zum 1. April d. Is. nach Arnsberg versetzt und mit der Wohr⸗ nehmung der Geschäfte des gewerbetechnischen Hilfsarbeiters bei der Königlichen Regierung in Arnsberg beauftragt worden.
——
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die ; . weise Verwaltung russischer Unternehmungen, 8 4 März 1915 (RSBl. S. 133) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89, habe ich nach Zustimmung des Heirn Reichs⸗ kanzlers über das in Deutschsand b findliche Vermögen der Fnh F & “ tn Reval die Zwangsverwaltung ange ordnet. (Verwalter: Direklor Hugo Franken in Berlin, Behren⸗ straße 14 16.) Sog veg R
1 Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. A.: Hagen. Ninisterium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenbeiten.
Bei dem Ministerium der geistlichen und Unterrichte⸗ angelevenheiten ist der Sek etär bei der Köntglichen Ansiedlungs⸗ kommission für die Prooinz Westpreußen und Posen Georg Sawade zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Dem Stiftungs gutspächter Gustav Naumann in Pehritzs 1 Kreis Delitzsch, ist der Charakter als Königlicher beigelegt worden. 1
Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.
8 Bekanntmachung.
Die Immatrikulationen bei der hiesigen Universität für das kommende Sommersemester beginnen am 13. April und ees mit dem 5. Mai d. J.
eder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungskarte zu ver⸗ sehen. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei dieser Gelsgenh 1“ 8. 4 Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen zw sämtliche Zeugnisse im Original: 1“ 1) Die Studierenden, welche die Universitaͤtsstudien erst beginnen: a. Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Reife⸗ “ einer höheren Lehranstalt, welches für die ulassung zu den ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate vorgeschrieben ist. Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufsstudium (Phar. mazie) der Nachweis der Reife für die Prima einer neun⸗ stufigen höheren Lehranstalt, so reicht das auch für die 1 1“ Sue .Ausländer: ausreichende Legitimationspapiere, Paß ꝛc. und amtliche über eme Schuthigpung, Heboe unter a. bezeichneten im wesentlichen gleichwertig ist. „ 2) Die Studierenden, welche von einer anderen Universität kommen: die zu 1 geforderten Zeugnisse und ein Abgangszeugnis jeder der früher besuchten Universitäten.
. 3) Außerdem hat jeder eine sorgfältig ausgefüllte Personalkarte mit den Zeugnissen abzugeben. Formulare sind bei dem Pförtner zu haben.
B. Sonstige männliche Angehörige des Deutschen Reichs, welche ein Reifezeugnis nicht jedoch dasjenige Maß der Schulbildung erreicht haben, welches für die Er⸗ langung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst vor⸗ geschrieben ist, können mit besonderer Erlaubnis der unterzeichneten Kommission auf vier Semester immatrikuliert und bei der philosophischen Fakultät eingetragen werden. Die Gesuche sind unter Beifügung der Zeugnisse persönlich an den Unibersitätssekretär ab⸗ zugeben. Formulare dazu können bei dem Oberpedell in Empfang enommen werden. Reichsinländerinnen bedürfen in diesem Falle der Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.
G. Angehörgge der zurzest mit dem Deutschen Reich im Kriegs⸗ zustand befindlichen Staaten sind von der Immatritulation sowie von der Zutassung als Hörer ausgeschlossen. 8 “ Berlin, den 26 März 1917. 8
Die Immatrikulationskommission.
. Dr. deSg Fi 6 in or in der medizinischen leichzeite Friedrich Wilhelme⸗Universität in . gleichzertiger Verleihung des Charakters als Geheimer Medi⸗
von Müller in Rotenburg zum
Verwaltungsrat und
b 1 und den Regierungs⸗ und Gewerbeschulräten Dr. Thöne in Hannoper 1n Snahe⸗
W. den Charakter als Geheimer Re⸗
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majest 1 1 g Seiner Majestät die Wahl des Oberlehrers an der Fmer⸗
ear 8 H., Professors Dr. Walt Michaelis zum Rektor der Krcherschutg⸗ 8 Roßleben dunch
3 Telegraphie in Berlin wird hierdusch zum Zwecke
5 das Recht verliehen das für die Anlage und deren Betrieb “ der 22
—
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
8 und Forsten.
Versetzt worden sind: der Regierungs⸗ und Geheime Regierungsrat Herrmann in Danzig noch (Forstinspeklion Breelau Glatz), in ben. nach Alt Ruppin.
ie
Forstmeisters Kurzhals in Friedrichsihal nach ausgeführt worden. Dem
worden. b Erpannt worden sind: der Hegemeister Lehmpfuhl in
Hegemeister Gleim in
Wewelsberg. Ministerium des Innern. G
„Dem Landrat Dr. von Müller ist das Landratsamt im Kreise Rotenburg, Bezirk Stade, übertragen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
1 8 der Hauptverwaltung der Staatsschulden sind ernannt rden: „ der Rendant der Staatsschuldentilgungskasse, Geheimer Rechnungsrat Dölberg zum Dirigenten der Kontrolle der Staatspapiere, der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Ge⸗ heimer Rechnungsrat Hahn zum Rendanten der Staatsschulden⸗ tilgungskasse, der Buchhalter, Rechnungsrat Louis zum Oberbuchhalter der en eetsenesicth h eeahe der Buchhalter Braun zum Geheimen evxpedierend „ h “ ie Kassensekretäre Petrick, Karl Müller I. und Fischer zu Buchhaltern und 1b
sekretären.
Bekanntmachung.
88
Auf Grund der Bekaontmachvng des Stellvertreters des Reiche⸗ karzlers zu⸗ Fernhaltung unzup rlä siger Personen vom Handel vom 23. Septemb r 1915 (Reicheceser bl. S. 603) ist dem Bäck rmeiser Paul Stock in Ahlbeck (Se b d) durch Bekanntmocha g vom 24. März 1916 rie Herstellung von Backwaren aus Mehl und der Kleinhandel mit Backwaren auf die DPauer eines Monais vam 1. April 1917 ab wegen Unzuvenlässigkeit unter sagt worden. Die Kosten dier Bekanntmachung trägt der Betroffene.
Swiemünde, den 24. März 1917. .
Der Landrat. von Puttkamer.
Bekanntmachung.
„Dem Kartoffelhändler Wilbelm Frank, gebnren am 22. Juli 1867 in Urrnech, Kilie Dieburg, wohrhaft in Frankfurt a. M., Waldschmidtstrape 60, Geschä tslofa ebenda, nierd hierdu chrer Handel mit Gegenstaänden des täglichen Beparfs, insbesondere Nahrungs. und Futtehmitreln aller Art, ferner roben Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Luchtstoffen, sowie jegliche mittelbare oder unmitt [bare Beteitigung an einem soichen Hardl wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebelrieb untersagt. v “
Frankfurt a. M., den 29. März 1917.
9 Der Polizeipräsident. J. V.: von Klen ck.
Bekanntmachung.
Der Schankwirtin WMarie Jordan, geb. Schwiewagen, ge⸗ boren am 9. Septembr 1883 in Hatd (B⸗.⸗Amt P ssau), wohnhaft in Frankfurt a M., Zeil N*. 43, Gschäftslokal ebenda, wird bierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesonde e Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen, 8b “ oder unmittelbane Beteiligung an einem solchen Handel we gen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. 8ö Frankfurt a. M., den 29. März 1917.
Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck
Bekanntmachung.
Dem Milchkänd er Johannes Bieber, gebaoren am 12. Fe⸗ bruar 18t6 in Erdhausen, Kreis Biede kopf, wohnhaft in Frankf⸗ furt c. M., Maein erlandstraße Nr. 288, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täclichen Bedarfs, insbef ndere Nahrungs⸗ und Futtermitteln allr Art, ferner robhen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoften, sowie jegliche mittelbere oder unmittelbare Bereiligung an einem s lchen Handel wegegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frantfurt a. M., den 31. März 1917.
Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 Ahs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich dem Kaufmann Ernst Gappisch, geboren am 21. Januar 1878 in Tauhenheim, Kreis Meißen in Sachsen, zurzeit Düsseldorf, Remscheiderstraße 6, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, für das gesamte Reichsgebiet verboten. 28 8 Düsseldorf, den 29. März 1917. 8 Deie Polizeiverwaltung. 8 Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.
* Bikunmntmbsvhunnnn
Gemäß § 1 Absf. 1 und 2 der Nerbrdnung des Bundezrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel habe ich dem Geschäfts ührer Ewald Merges, geboren am 31. August 1879 in Neuß, zurzeit Düsseldorf, Frtedrichftraße 81, wohnhaft, die Ausübung des e. eeeeeee täglichen Be⸗darfs, ins⸗ esonhere mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, für das gesamt Reichs ebiet verboter. . Düsseldorf, den 29. März 1917.
Die Pollzeiverwalkung.
E. Bumm. Dr. Wollenberg.
Thelem ann.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. 88
orstrat, reslau der Forstmeister Lehnpfuhl
2 seit Kriegsausbruch aufgeschobenen Versetzungen des Forstmeisters Hackel in Hollweg nach Jakobshagen und des Hollweg sind
Forstmeister Kam lah in Thorn ist die kommissarische Verwaltung der Oberförsterstelle Neu Thymen übertragen
Fürstenfelde zum Forstkassenrendanten in Cassel (unter Ueber⸗ tragung der Kasse für Gahrenberg und Kirchditmold), der Obernkirchen zum Revierförster in
die Diätare Kühn, Sudrow und Hagen zu Kassen⸗
8
Bekanntmachung. 82
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verorduung des Bundesrats 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fanboltarate ber verläffiger Prsonen vom Handel babe ich dem Päckermeister Huben⸗ Zimmermann, geboren am 5. Mai 1874 in Kevyenburg, Rat Frkelenz, zurzeit Düsseidorf, Achenbachtrraße 155, wohnhat, zü Ausübung des Handels mit Fleisch und Fleischwaren ses das gesamte Reichsgebset verboten. h.
Düsseldorf, den 30. März 1917.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.
Durch Bescheid vom 22. Februar 1917 habe ich, dem
Wilbelm Buscher und dessen 5
Prosperstraße Nr. 60, den Handel mit Lebens⸗ und Futter!
mitteln und die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den 28. März 1917.
ebßger
Bekanntmachung.
Der Firma Theunissen u. Klein in Dortmund, Baüg⸗ traße 57 —59, haben wir auf Grund der Verordnung des Bundet⸗ rats vom 23. September 1915 sowie der hierzu erlassenen Aut, führunosbestimmungen des Herrn Ministens für Handel und Gewahe vom 27. September 1915 bis auf weiteres die gewerbsmäßige Abgabe von Nahrungsmitteln aller Art in dem von ihr geführten Hotel „Lindenbof' mwegen Unzuverläfsigkeit untersagt, Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung sind von der Betrofferen zu erstatten.
Dortmund, den 30. März 1917.
Die Polizeiverwaltung. J. A.: Kieni
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ läfsiger Persor en vom Handel vom 23. September 1915 und der datu ergangenen Ausführunasbestimmungen vom 27. Sevptember 1915 ist der Ehefrau des Ferdinand Schönfelder in Oberhausen der Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfz wmeren erwiesener Unzuverlässigfeit untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekanntmachung hat die von der Anordnung Betvoffene zu erstatten.
Oberhaufen, den 23. März 1917.
Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermelster. J. V.: Dr. Neikes.
Bekanntmachung.
Dem Händler Peter Steinbach sowie dessen Ebefrau und Tochter in Schlebusch⸗Manfort, Kreis Solingen, ist auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Ferr halfung urzuder⸗ läfsiger Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 und Ziffer! der dazu ergangenen Aus ührungshbenimmungen des Reich karzlas vom 23. Se ptember 1915 der Handel mit Lebens⸗ und Futtermiltteln, Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie Heiz⸗ und Leuchtstoffen untersagt worden. Die Kosten für die Veröffentl chung hat Steinbach zu tragen.
Opladen, den 23. März 1917. .
Der Landrat. Lucas.
8 Bekanntmachung.
Dem Händler Peter Knops in Straelen habe ich den Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr ffend Fein⸗ halteng unzuperlässtzer Pasonen vom Hanrel, untersagt. — Die Kosten der Befannt nech ng hat der Betroffene zu tragen.
Geldern, den 28. März 1917.
Der Landrat, von Kessele
Bekanntmachung. 1
Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt semace⸗ 8 e.
1) der auf Grund Ahberhechster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 17. Janvar 1917, betreffend die Verleihung des Ent ignurge⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reiche Marineverwaltung) für die Er⸗ rschtung öffentl cher Aniogen in der Gemarkung Bleckede im Krtie kurg Nr. 4 S. 22, ausgegeken om 27. Januar 1917;
2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153 ergangene Erxlaß des Staatsministeriums vom 4. Feb uar. 1917, betreffend die Verlerhung des Ent⸗ignungs⸗ rechts an die Stadt Borlkenham zur Erweiserung des Kommunal⸗ friedhofs, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung in Liegritz Nr. 7 S. 66, ausgegeben om 17. Febrnar 1917;
3) der auf Grund Allerhöchster Ermächttgung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 6. Fepruar 1917, berreffend die Verleibung des Enteignungs⸗ rechts an die Grube Legpold bei Edderitz Aktiengesellschaft zur Ver⸗
Anschlußbahnbofs der Grube auf die westliche Seite der Srecke, durch das Amtsblatt der Köntgl. Recterung in Merseburg Nr. 8 S. 46, ausgegeben am 24. Februar 1917.
Nichtamtliches Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. April 1917.
Seine K. und K. apostolische Majestät der Kaiser Karl und Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Zita trafen heute, begleitet vom Chef des K. u. K. Generalstabes, General der Infanterie Arz von Straußenburg und vom Minister des Auswärtigen Grafen Czernin, wie „W. T. B.“ meldet, im deutschen Großen Hauptquartier ein, um Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin einen Besuch abzustatten.
G .
„Im Anschluß an den kürzlich veröffentlichten Erlaß Seiner Maäjestät des Kaisers und Königs an den Generalfeldmarschall von Hindenburg anläßlich der großen Heeresbewegungen im Westen wird nachfolgendes, an den Chef des Feldeisen⸗ bahnwesens gerichtetes Schreiben des Generalfeld⸗ marschalls von Hindenburg bekannt, das die Tätigkeit der Eisenbahntruppen und ⸗behörden, denen ein großer Teil
des Erfolges an dem ungestörten Verlauf der Truppen⸗
Ehefrau in Essen⸗ Borbec,
Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath
1schlagnahme
Bleckede, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Lünt⸗
legung des östlich der Eisenrahnstrecke Bitterfelt —Leipzig gelegenen
8
bewegungen zuzuschreiben ist. anerkennend hervorhebt. D Schreiben lautet nach „W. T. B.“:
Die große Heeresbewegung auf dem westlichen Kriegsschau⸗ platz konnte von Seiner Majestät nur im festen Vertrauen in das steis bewöhrte Können der Eisenbahntruppen und der Militär⸗ eseabahnb hörden befohlen werden. Ihre Arbeit moßte sich im engsten Zusammenhang mit den von der Obersten Führung beab ⸗ sichtiaten Maßaahmen vollztehen. Bitz zum letzten Tage sollte die Twopbe in den aufzugebenden Linien schlagfertg bleiben. Nichts an brauchbarem Kriegsgerät sollte dem nachfolgenden Gegner in die Hände fallen. Material im Werte vieler Millionen mußte ge⸗ borgen werden. Auch nach dem Verlafsen der alten Stellungen sollte die Truxpe sich, stets kampfbereit, auf ein lückenlos ausgebautes Zu⸗ bringernetz stützen koͤnnen. Mein Vertranen in die Leistunasfähigkeit der Eisenbahnbehörden und ⸗truppen ist nicht geräuscht worden. Ihr Anteil am Gelingen der schwierigen Overation ist groß. Ihnen allen gilt meine Anerkennung und mein Dank.
von Hindenburg.
Ein Schreihen ähnlichen Inhalts ist von dem Führer der Heeresgruppe, Seiner Königlichen Hoheit dem Kron⸗ prinzen Rupprecht von Bayern, an den Chef des geldeisenbahnwesens gerichtet worden.
as
Am 1. April ist eine Nachtragsbekann machung zu der Bekangtmachung (Nr. Ch. II. 888/7. 16. KRA.) vom 8 August h 16, betreffend Höchstpreise und Beschlag⸗ nahme von Leder, in Kraft getreten, durch die der Verkehr mit den bei einer Gerherei, Zurichterei oder Gerbereiveretnigung beschlagnahmten Lederarten in neuer Weise geregelt wird. Die bisher den beauftragten Lieferern der Heeres⸗ und Marineverwaltungen gewährte Erlaubnis, gegen den Ausweis einer amtlichen Beschaffungsstelle be⸗ schlaanahmtes Leder kaufen zu dürfen, ist in Wegfall gekommen. Ia Zukunft ist die Veräußerung oder Ablieferung von beschlagnahmtem Leder nur noch gestattet entweder auf Grund einer schriftlichen Anweisung des Lederzuweisungs⸗ amts der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich preußischen Keiegsministeriums oder von einer Gerberei an die für sie zuständige Gerbervereinigung fuür Heeres⸗ oder Marinebedarf oder von einer Gerberei oder Gerber⸗ vereiiigung auf unmittelbare Bestellung bestimmter, in der Bekanntmachung bezeichneter Beschaffungsstellen der Heeres⸗ und Marineverwaltung, oder f Grund eines
auf vom Lederzuweisungsamt der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung ausge⸗ stellten Freigabescheins. Die Anweisungen des Lederzuweisungs⸗ amts an die Firmen werden lediglich auf Grund amtlicher Feststellung des Bedarfs amtlicher Beschaffungsstellen erteilt und haben vor allen anderen Lieferungsverpflichtungen der Gerbereien den Vorrang.
Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. 1X“
Am 1. April 1917 ist eine neue Bekanntmachung, be⸗ treffrndd Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Garne (Spinn⸗ und Webverbot) Nr. W. II. 2700/2. 17. KRA, in Kraft getreten, die das bisher geltende Spinn⸗ und Webverbot (Nr. W. II 1700/2. 16 KRA) nebst seinen Nach⸗ trägen ersetzi. Sie unterscheidet sich von der früheren Be⸗ kanntmachung im wesentlichen dadurch, daß ein Teil der⸗ jentgen Baumwollspinnstoffe und Garne, die bisher noch beschlagnahmefrei waren, nunmehr ebenfalls der Be⸗ unterworfen wird. So ist von jetzt an jeglicher Webereikehricht beschlagnahmt, ferner Kreppgarne, Frotteegarne und geschmelzte Garne sowie sämtliche baum⸗ wollenen Ketten, die nicht durch einen nach dem 1. Juli 1916 ausgestellten Freigabeschein freigegeben worden sind. Ferner haben Baumwollspinnereien und Zwirnereien künftig nicht mehr das Recht, Baumwollseile und Spindelschnüre für den Bedarf ihres eigenen Betriebes herzustellen. Endlich kommt die durch § 9 der bisherigen Bekanntmachung für Baumwoll⸗ spinnereien und ⸗webereien angeordnete Arbeitseinschränkung in Fortfall. 1
Die Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H, Berlin SW. 68 (Kochstraße 6, 1)
fordert auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 die Hersteller von Fruchtsäften und Fruchtsirupen auf, ihre Betriebe
unverzüglich anzumelden. Die Formulare sind von der Kriegs⸗ gesellschaft einzufordern und sofort ordnungsmäßig ausgesüllt zurückzusenden. 6
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser hat dem Königlich preußischen General⸗ obersten Herzog Bernhard von Sachsen⸗Meiningen und Hildburghausen, à la suite des Kaiser Franz⸗ Garde⸗Grenadierregiments Nr. 2, dessen Chef Kaiser Karl ist, anläßlich seines gestrigen 50 jährigen Dienstjubiläums, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Glückwunschtelegramm gesandt:
In ernster Zeit, aber erhobenen Gemütes die unübernefflichen Kriegstaten der deutschen Heere verfolgend, mit welchen Euere Hoheit durch vielfache Beziehungen verbunden sind, begehen Ste heute das halbhundertjährige Militärdienstjubiläum. Zu dieser für einen Soldaten außerordentlich schönen Feier sende ich Ihnen meine innigsten Glückwünsche. Ich drücke im GEeiste wärmstens Euerer Hobeit Hand, indem ich Sie hierbei auch als lieben Kameraden des im Kampf bewährten Kaiser Franz Garde⸗ grenadierregiments herzlich begrüße.
— Der ästerreichische Justizminister Dr. Freiherr von Schenk hat, wie „W. T. B.“ meldet, sein Amt in die Hände des Kaisers zurückgelegt. .“
Großbritannien und Irland. 18
Nach einer Meldung des „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ ist eine Kommission zur Untersuchung der Ver⸗ waltung des Ministeriums für den nationalen Hilfsdienst eingesetzt worden. Der Kommission gehören Milner und Henderson an. 8 6 Rußland. Nach einer Radiomeldung ist die Umgebung des Kaiser⸗ vaares von Zarskoje Sselo nach der Peter Paule⸗Festung ge⸗ bracht worden. Der Kaiser und die Kaiserin seien vollständig isoliert und ihre Bewachung verschärft worden.
— Der Ministerpräsident Fürst Lwoff hat, dem „Daily Chronicle“ zufolge, nachstehende Erklärung abgegeben:
Man braucht wegen der zeitweiligen Unoldnung, die die Re⸗ volutton mit sich bringt, nicht besorgt zu sein. Sie ist eine unver⸗
ꝙ 2
meldliche Phase und unbedeutend im Vergleich zu der Größe der ein⸗
eetretenen Veränderung. Die überwälttgende Mehrheit des russischen Volkes hat das neue Reaime begrüßt, ohne ibre gewohnte Arbett 9 unt rthrechen. Wie haben angefangen m arbeiten, wie noch nie zupor. Seit Beginn des Krieges haben wir gewünscht, daß die Keaste der Nation frei kämen. Das ist jetzt der Fall, vnd de auge⸗ häufte Energie wird nicht nur im Jubel verrauchen, jondern auch der dringenden Aufgabe des Augenblicks gewidmet sein, nämlich ein starkes Rußland iu schaffen, das imsftande ist, die Aufgaben durchzu⸗ führen, die es ü ernahm, als 18 die deutsche Herangforberung annahm. In Armee und Volk herrscht ein neuer Geist und neues Vertrauen auf den Sieg. Wir glanden jetzt, das wiro den Krieg gewinnen. Weun die alte Regierung nicht g⸗stürzt worden wäre, hätten wir keine Hoffnung auf den Sieg aehabt. Rußland stand am Ranve des Untergange. Das zussische Bolk, das welz, daß es imstande sein wird, in der konstituierenden Persammlung seinen Willen zu äußern, ist sich seine: Verantworklichkeit und Macht bewußt geworden. Wir kennen jetzt für uns selbst sprechen. Unfere Sache ii die unserer Verbündeten, und wir sind fest entschlossen, als freies Volk den Kampf für die Fretheit zu Ende zu kämpfen.
In einer Kanferenz der im Hauptquartier in Mohileff ein⸗ getroffenen Minister wurde der „Times“ zufolge beschlossen, ein Kriegskabinett nach britischem Muster zu bilden, dem der Kriegsminister, der Premierminister, die Minister des Auswärtigen, der Finanzen, der Eisenbahnen, der Landwirt⸗ schaft und ferner der Justiz angehdhren sollen.
Das Arbeiter⸗ und Soldatenkomitee verlangt nach einer Meldung des „Temps“ von der Regierung, daß sie die Frage der Friedensziele prüfe und ihre Ansicht und die der verbündeten Mächte hierüber veröffentliche.
— Der Kriegsminister Gutschkow hat bekannt gegeben, daß alle konfessionellen Sonderbestimmungen in der Armee abgeschafft sind. Es können in Zukunft auch Per⸗ sonen, die nicht zur griechisch⸗orthodoxen Kirche gehören, zu Offizieren befördert werden und die Militärschulen besuchen. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind nur Personen deutscher Abstammung, die nach dem 1. Januar 1880 naturalisiert wurden.
— Die Zentralkommission des Städtebundes hat den Ge⸗ meindeverwaltungen einen Gesetzentwurf zur Begutachtung vorgelegt, der eine neue Organisation der Gemeinden auf der Grundlage des allgemeinen Stimmrechts vorsieht.
— Vorgestern morgen zogen, wie die „St. Petersburger Tele⸗ graphen⸗Agentur“ meldet, unter dem Vortritt von Musikkapellen und roten Fahnen, große Mengen von Truppen und Menschen vor die Duma, wo sie Kundgebungen veran⸗ stalteten und erklärten, das neue Regime unterstützen zu wollen. Nachmittags erschien eine außerordentlich große Menge von Frauen vor der Duma, um zugunsten der Gleichheit der Frauenrechte einzutreten. Auf die dabei gehaltenen Reden antworteten der Präsident Rodzianko und die Ab⸗ geordneten Skobeleff und Tscheidze. Rodzianko erklärte, daß die Frage der Gleichheit der Frauenrechte der kon⸗ stituierenden Versammlung zur Entscheidung vorgelegt werden würde, und versprach die Unterstützung der Duma für eine günstige Entscheidung dieser Fragen.
— Der Korrespondent der „Times“ meldet aus Odessa, daß die revolutionäre Bewegung in Südrußland sich mit Ruhe und ohne Blutverlust ausbreite. Insbesondere in Odessa habe sich der Uebergang von Truppen und Bevölkerung zur neuen Regierung ohne Reibung vollzogen. Der Gouverneur sei in seinem Amte belassen, aber der Bürgermeister durch einen Anhänger der Revolution ersetzt worde
8 5 †
82 8 Italien. GG
Der König ist nach einer 14 tägigen Reise, auf der er die Flotte und die Kriegshäfen am Adriatischen Meere samt ihren Verteidigungsanlagen besichtigt und sodann in Rom verweilt hat, ins Kriegsgebiet zurückgekehrt. In Rom halte er lange Besprechungen mit den Ministern über die augenblicklich wichtigsten Fragen der Kriegsführung und der äußeren und inneren Politik.
— Blättermeldungen zufolge ist die Ausgabe von Ein⸗ und bvedt mehcer bis zur Höhe von 300 Millionen be⸗ chlossen worden. Gleichzeitig wird der Schatzminister ermächtigt, während der Kriegsdauer die Silbermünzen aus dem Umlauf zurückzuziehen. Ein weiteres Dekret kündigt gleichzeitig Strafen für alle die an, die Silbermünzen zurückhalten.
Spanien.
Da die Reeder dem Staate nicht die 100 000 geliefert haben, die dieser braucht, um die Frachtsätze erniedrigen zu können, hat der Seetransportausschuß, der „Frankfurter Zeitung“ zufolge, beschlossen, Schiffe bis zur Höhe der ve langten 100 000 Tonnen zu beschlagnahmen. .“
Niederlande.
Nach einer Meldung der ‚Neederlandsch Telegraaf Agentschap“ wird amtlich unter Berufung auf die vom Marine⸗ departement am 7. März über den Vorfall mit dem Dampfer „Prinzeß Melita“ gemachte Mitteilung erklärt:
Es kann in bezug auf die in der Presse aufgeworfenen Fragen über den tatsächlichen Heraang mitgeteilt werden, daß die setner⸗ zeitigen Commun quég die Talsachen genau so wiedergegeben hbaben, wie sie sich zugetragen haben. Das Schiff hat sich Hoek van Holland genähert, weil das Untersuchungsfahrzeug wegen Schnee⸗ sturms sich auf die Küste zuruückgezogen hatte. Dadurch, daß der „Prinzeß Melita“ der Befehl erteilt wurde, das niederländische Hobeitsgebiet sofort bei Strafe der Internierung im Falle der Nichtbesolgung des Befebls zu verlassen, handelte das Unter⸗ suchungsfahrzeug gegenüber diesem Schiff, daß sich direkt nach einem, niederlaͤndischen Hafen begab, so wie hereits in früheren
ällen gegenüber kriegführenden Schiffen beider Parteten, die in das Füneh,gegee einliefen, von seiten der niederländischen Wachtschiffe gehandelt worden war. Als am nächsten Tage die „Prinzeß Melita“ um Zulassung ersuchte, weil sie einen Kranken landen wollte, sei diesem Ersuchen aus Erwägungen der Menschlichkeit und aus dem Grunde stattgegeben worden, weil das Völkerrecht auch Kriegsschiffen die Einfehrt in einen sicheren Hafen zur Ausschiffung von Kranken und Verwundeten erlaubt. Bei der dritten Ankunst der „Prinzeß Mellta“ war das Schiff, das Konone und Lasette von Bord enifernt hatt⸗, kein hewaffnetes Handelsschiff mehr und wurde deshalb wie jedes unbewaffnete Handelsschiff behandelt.
Norwegen.
Die Regierung hat nach einer Meldung des „Norwegischen Telegraphenbureaus“ ihre Gesandtschaft in St. Petersburg ermächtigt, mit der provisorischen russischen Regierung in Verbindung zu treten.
Lrurket
Der Großwesir Talaat Pascha verlas in der Kammer ein Dekret, das die Schließung der 3. Tagung der
3. Gesetzgebungsperiode anordnet und den Beginn der nächsten
1 78 Tonnen
* 8
Tagung auf den 1. November anberaumt. Vor der Ver⸗ lesung des Dekrets, das den Mätgliebvern des Parlaments die Kaiserliche Befriedigung ausspricht für die Tätigkeit, die sie in der Verabschiebung von den die Lebensinteressen des Landes berührenden Gesetzen bewiesen haben, hob der Kammerpräsident Hadji Adil Bey die geleistete gesetgeberische Arbeit hervor und wies namentlich auf die Neuordnung auf dem Gebiete des Rechtswesens und auf die klürkisch⸗deulschen Kon⸗ ventionen hin. 1 1 „Vieiteicht“, sagte der Präsident laut Bericht des „W. T. B.“, „werden wir uns noch einmal im Laufe des Welefrieges versammeln, „ber bis dahrn werden mwir mit Gottes Hilfe Zeugen voch vleler Heldentaten und Erfolge unserer Nation seig. Unsere Natton ist Gesahren gewöhnt; sie bat manche Unglücksfälle erfahren, aber an was sie sich niem ls gewöhnen wird, das ist die Erniedrigung. Wir können es ertragen, in Armut und Unglück zu lehen, aber wir kͤnnen es nicht gtragen, unser Leben mit Niedrigkeit verknürft zu sehen. Wohl sind einige Punkte unseres Vater⸗ landes heute von den Füßen des Feindes zertreten, gver wir würdigen die für das gemetnsame Ziel mit Unterstügung unf. rer
Tmppen in Galizten, m der Hobrudscha, in Ramänien und in Wir ertragen die Verluste, die wir
Mazedonien erzielten Erfolge. eilitien haben, mit Ruhe, Mut und voll Zuversicht und erfüllen unsere milttärische Pflicht gegen das Vaterland. Wir zweifeln nicht, daß dieser gebeiligte Boden bald mit Gottes Hilfe vom Feinde befreit sein wird. . 1
Der Präsident würdigte schließlich nicht nur das Verhalten der Armee, sondern auch das der übrigen Bevölkerung, die mit Opfermut im Hinterland trotz aller Schwierigkeiten ihren Arbeiten obliege.
Bulgarien.
In der Sobranje erinnerte der Ministerpräsident Radoslawow an die Vorwürfe und Drohungen, die die Opposition zu der Zeit, als sich Bulgarien den Mittelmächten anschloß, gegen den König und gegen die Regierung gerichtet hat. Nach der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ sagte der Ministerpräsident:
Es naht die Skunde, wo dirjenigen, die diese Beschuldigungen erhoben haben, ihre Worte bereuen werden. Auf jeden Fall bat das bulgarische VBolk seine Einheit verwirklicht, und seine wackeren Truppen verteidigen mit bewunderungswürdiger Tapferkeit ihre Ertungenschaften, den Preis schmerzlicher Opfer, die aber nicht vergeblich sind, da die Regierung alle Makmahmen ergriffen hat, um die Früchte der Siege des Volksheeres zu sichern.
Der „Associated Preß“ zufolge hat Bryan an den Senat und das Haus der Repräsentanten einen Appell gerichtet, in dem er darauf dringt, daß der Versuch gemacht werde, eine Aufhebung des rücksichtslosen deutschen U⸗Boolkrieges herbei⸗ zuführen durch Anwendung des sogenannten Bryanschen Friedensplanes, der die Untersuchung aller Streitigkeiten durch einen internationalen Gerichtshof vorsieht, ehe ein Krieg ausbricht. Bryan hat den Kongreß auch gebeten, die Wünsche des Volkes durch eine Volksabstimmung zu erforschen, falls der Kongreß zu dem Schlusse kommt, daß nur ein Krieg die nationale Ehre wahren könne.
— Am 31. März ist nach einer Meldung der „Times“ auf den dänischen Antillen die amerikanische Flagge ge⸗ hißt worden. Die Inseln werden in Zukunft Virgin Islands of United States heißen.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 2. April, Abends. (W. T. B.) Außer den gemeldeten Gefechten im Somme⸗ und Gebiet keine besonderen Ereignisse. 8
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Bei wechselnder Sicht und Regenschauern nehmen die Kämpfe zwischen Arras und Aisne in der gewohnten Weise ihren Forigang. Zu größeren Zusammenstößen kam es bei Croisilles, an der Straße Fins Gouzeaucourt, bei Sapy, beiderseits der Somme sowie nördlich Soissons. An allen diesen Punkten wurden englische und französische Vorstöße blutig abgewiesen. Besonders groß waren die gegnerischen Verluste bei dem Angriff auf den Holnon⸗Wald. Die außer⸗ ordentlich schwierige, ja gefährliche Lage, in die Engländer und Franzosen durch die deutsche Frontoerlegung gekommen sind, be⸗ weisen die fortdauernden Klagen über die deutschen Zerstörungen und die ängstlichen Stimmen der Militärkritiker, die ständig zur Vorsicht und Behutsamkeit mahnen. Trotz dieser angeblich durch die Entente erzwungenen Operation nahmen die Deutschen im vergangenen Monat an der Westfront 2900 Mann gefangen und erbeuteten 59 Maschinengewehre. Demgegenüber vermögen die englischen und französischen Berichte für die gleiche Zeit noch nicht einmal die Hälfte der Gefangenen zu melden nämlich 1400 Gefangene und eine Beute von 39 Maschinengewehren. An allen Fronten machten die Deutschen und ihre Verbündeten 6900 Gefangene sowie eine Beute von 134 Maschinen⸗ gewehren (ohne Schnelladegewehre) und 60 Minenwerfern. In der Champagne wird südlich Ripont weitergekämpft. Die Franzosen bereiteten hier einen neuen großen Gegenangriff vor. Die Angriffsvorbereitungen wurden jedoch deutscherseits er⸗ kannt und die in den Gräben bereitgestellten Sturmtruppen unter Vernichtungsfeuer genommen. Der Angriff unterblieb bis auf eine Stelle, wo die Franzosen vorbrachen, aber mit Handgranaten zurückgeworfen wurden. Die in die eigenen Gräben Zurückflutenden erlagen größtenteils dem deutschen Verfolgungsfeuer. Französische Patrouillenvorstöße scheiterten südlich Chavonne sowie am Parroyv⸗Walde.
Großes Hauptquartier, 3. April. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
Nördlich von Arras heftiger Geschützkampf; mehrere gegen unsere Stellungen vordringende englische Aufflärungs⸗ abteilungen wurden abgewiesen.
Die gewaltsamen Erkundungen der Engländer und Franzosen im Kampfgebiet nordöstlich von Bapaume und westlich von St. Quentin wurden von starken Kräften ausgeführt. Sie verliefen, wie Beobachtung und Gefangenenaussagen ergaben, für den Feind äußerst verlustreich. Bei Noreuil wurden von uns über 300 Engländer gefangen zurückgeführt, sie gerieten jedoch in englisches Maschinengewehrfeuer, so daß nur 60 unsere Linien erreichten.
Oestlich der Straße Coucy⸗le⸗Chäaäte au — S 2 zersprengte unser Artilleriefeuer beobachtete Truppenansamm⸗ lungen, in der Champagne, füdlich von Ripont, unterband seine vernichtende Wirkung einen sich vorbereitenden Angriff.