I
Deutsches Reich.
Seine Majestaät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: — den Geheimen Postrat und vortragenden Rat im Reichs⸗ postamt Feyerabend zum Geheimen Oberpostrat,
den Oberpostrat Wiegelmesser in Breslau zum Ober⸗ ostdirektor, 8 8 in Cöln zum Oberpostrat, den Postrat Kraiger zum ständt ilf iter i macaepeamd g 3 ständigen Hilfsarbeiter im ie Oberpostinspektoren Schüler in Cöln und Frey i Leipzig zu Posträten zu ernennen. Ursg h
1 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen expedierenden Sekretär in der Reichskanzlei Walter den Charakter als Hofrat zu verleihen.
8— —
Dem Oberpostdirektor Wiegel ist die st⸗ direktorstelle in Münster (Westf), T für Oberposträte
„dem Oberpostrat Kuppe eine Stelle ETöö”“] in Breslau, en Post äten Schüler und Frey sind Postratstellen in Frankfurt (Oder) und Cöln übertragen worden. s
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die ng weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗ neh die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
349. Liste. Städtischer Grundbesitz. Kreis Schlettstadt. — Gemeinde Barr.
Wohnhaus und Nebengebäude, Hofraite, Greße Dunkelg sse 18, 1,40
Wohnhaug und Nehen geäude, Hof gite, Groß⸗ 20, 1,70 8
der Witwe Gourlaux, geb. Waller, in Meyenac (Herwalter Amtsgersch'ssekretär Mönch in Bar).
Straßburg, den 28. März 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. .
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
350. Liste.
“ Städtischer Grundbesitz. Kreis Straßburg⸗Stadt. — Gemeinde Straßburg. Mietshaus Wo der Fuchs den Enten predigt 15, Miershaus Hechten⸗ e⸗ 5 v2 Ergen⸗ epacn a. D., Edefrau, Marte geb. enter, in oatarlteresure Sadae (Verwalter: Bü Dr. Schwander in Erihhar. . (Pervelteeiec 8 Straßburg, den 29. März 1917. Ministerium für Elsoß⸗Lothringen Abteilung des Innern J. A.: Dittmar. üans
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
351. Liße.
Ländlicher Grundbesitz.
AKirreis Altkirch. — Gemeinde Dürlinsdorf.
Wohnbaus, Hof und Garten (15,37 a) nebst den auf dem Grund⸗ b⸗-sisg deßadlichen beweglichen Sachen der Witwe des Notars Ludwig Munsch, Clemenkine Vikiorine geb. Enderlin, und die Erden des in Auxerre verstorbezen Notars Ludwig Munsch, nämlich: a. der Notar Gustap Adolt Munsch, b. der Notar Paal Leo Munsch, c. Luzian Munsch, d. Mathtide Munsch, e. Georg Munsch, f. Johann Munsch, Wohnort unbekannt, in beendigter Gätergemeinschaft (Verwalter: Geschäftsagent Kuntz⸗ mann in .
Straßburg, den 29. März 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. X A.: Dittmar.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Gewerberäten Dr. Ezimatis in Breslau, Dr. Borgmann in Schleswig, Müller in Gum⸗ binnen, Dr. Löwenstein in Cassfel und Kattentidt in Arns⸗ berg den Charakter als Geheimer Regierungsrat sowie den Regierungssekretären Todt in Posen und Wiede⸗ mann in Liegnitz aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhe⸗ tand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen 1
“ . “ ““ Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Im Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind der Eisen⸗ bahnobersekretär Jaeger, der Regierungssekretär Winter und der retär Rüdiger zu Geheimen erxpedierenden Sekretären und Kalkulatoren ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Farstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien —g 2. a m. —— in Oppeln ist zum 7 zu besezen. Bewerbungen müssen
bis zum 28. April d. J. eingehen. ““
Pfr). 8 8 8
Bekanntmachung, betreffend die Immatrikulation auf der Universität Halle⸗Wittenberg für das Sommerhalbjahr 1917.
„Diejenigen Studierenden, welche beabsichtigen, sich an hiesiger Universität immatrikulieren zu lassen, wollen sich in der Zeit vee 16. April bis zum 5. Mai d. J. auf dem Universitäts⸗ Universitätsverwaltungsgebäude, Zimmer r. 85, während der Vormittagsstunden von 9 bis 11 Uhr unter Abgabe ihrer Papiere in Urschrift (Reifezeugnis, Abgangszeugnisse aller frü er besuchten Universitäten und, falls seit dem Abgange von der Schule oder von der letzten Universität 6 als ein Vierteljahr verflossen ist, polizeiliche oder militärische Führungszeugnisse) melden. Reichsdeutsche, welche ein Reifezeugnis nicht besitzen, jedoch mindestens das⸗ jenige Maß der Schulbildung erreichten, welches für die Er⸗ langung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst vorgeschrieben ist, haben die für ihre Aufnahme erforderliche be⸗ sondere Genehmigung bei der Immatrikulationskommission, und zwar ebenfalls unter Ueberreichung ihrer Papiere im Universitätssekretariat, nachzusuchen. Sie können jedoch nur bei derphilosophischen Fatultät, und zwar zunächst auf vier Semester, einge⸗ Fzäghr werden. Für reichsinländische Frauen gelten die gleichen Bestimmungen, nur ist zu ihrer Immatrikulation, falls sie nicht im Besitze eines Reifezeugnisses oder der vorgeschriebenen Vor⸗ bildung für das Studium welches zum Berufe der Oberlehrerin führt, sind, in jedem einzelnen Falle die Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten erforderlich. Ausländer — es kommen für die Immatrikularion nur solche in Frage, die den gegen Deutschland kriegführenden Staaten nicht angehören — können immatrikuliert werden, wenn sie sich über den Besitz einer Schulbildung ausweisen, welche der von den Reichsdeutichen geforderten (Reifezeugnis einer neunklassigen höheren Schule) im wesentlichen gleichwertig ist. Nur den Ausländern, die Landwirtschaft studieren wollen, kann das Vorlegen eines Reifezeugnisses erlassen werden, wenn ihre Schulbildung derjenigen gleichwertig ist, welche von den Reichsdeutschen ohne Reifezeugnis gefordert wird. Später eingehende Immatrikulationsanträge werden nur aus⸗ nahmsweise und bei ausreichender Entschuldigung genehmigt werden. Halle (Saale), den 20. März 1917. 8 1n Der Rektor der Königlichen vereinigten - Halle⸗Wittenberg. Dr. Ad. Schmidt.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiher Personen vem Handel (R Bl. S. 603) in Verbindung mit Ziffer 1 und 3 der Ausführungs⸗ bestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, haben wir dem Bäckermeister Ernst Prager, dier, Wichmannstratze 15, wohnhaft, durch Verfügung vom beutigen Tage die Herstellung und den Verkauf von Backware wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb vem 2. April d. J. ab untersagt. — Derselbe hat die durch das Ver⸗ fahren verursachten baren Auslagen, insbesonder e die Gebübren für die im § 1 der Verordnung vorgeschriebene öffentliche Bekannt⸗ machun g, zu erstatten.
Neuruppin, den 30. März 1917. “
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundecateyerorduung! om 23. September 1915,
betreffend Fernb⸗ltung unzuverlässi er Persbönen vom Han el (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 603) habe ich dem Feerseheasr 891228 8 Wicr⸗ mannsdorf durch Ve fügung vom heutigen Tage den Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln sowie den Handel mit Muhlenerzeugnissen und deren Herstellung wegen Un⸗ zuverlässi keit in brzug auf diesen Handelebetrieb mit sofortiger nns untersagt. — Die Kosten des Verfahrens hat Bolze zu ragen. Templin, den 31. März 1917.
Der Landtat. von Arnim, Geheimer Regierungsrat.
t. FPaanntmabnng. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Personen vom Handel vom 23. September 1915 und des § 58 der
Verordneng über Brotgetreide und Mehl. vom 29. Junt 1916 wird
die Windmühle von Romanus in Prussendorf bei Spören und
der Bäckereibetrieb desselben geschlossen und dem Inhaber
Friedrich Romanus der Handel mit Getreide, Mehl und
Zrot untersagt. — Die Kosten dieser Bekanntmachung sind von
dem Betroffenen zu erstatten.
Bitterfeld, den 2. April 1917. Der Königliche Landrat. Freiherr von Bodenhausen.
Bekanntmachung.
Dem Händler Johann Ulrich und der Witwe Ann Ulrich, beide in Dorrmund, Zimmerstr. 37, wohnhaft, üsen wir auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sep⸗ tember 1915 sowie der bierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers fur Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 bis auf weiteres die gewerbsmäßige Abgabe von Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt. — Fe e der amtlichen Bekanntmachung sind von dem Betroffenen zu erstatten.
Dortmund, den 28. März 1917. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Kienitz.
Niicchtamtliches.
Dentsches Reich. Preußen. Ber lin, 4. April 1911. Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗
sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Justizwesen, die und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Ver⸗ kehr, für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungs⸗ wesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Aus⸗
schüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sitzungen.
Der Königlich preußische Finanzminister hat unter dem „März d. J. folgenden Erlaß über laufende Kriegs⸗ ihilfen an die nachgeordneten Behörden gerichtet:
84 F dn. Haggenhung 82 Verceihee egr 2 un un es vom sember 1916
(TI 11748 Ih wird bestimmt: üaas
sprechen,
ersichtlich zu machen.
1. April 1917 ab sind allen (auch den höheron planmäßig angestellten männlichen und weiblichen Suen beamten laufende Kriegsbeihilsen nach folgenden Säten n bewilligen, und zwar
(Gruxpe 1 V Grurxpe 2 Grupp mit einem jäahrlichen Dienst, einkommen
von mehr von als 2300 als
monatlich ℳ ℳ
8 — nichts nich 12 23 35
bis zu 2300 ℳ
10,
Uei nre hekrabeiz. Beamten den verheirateten Beamten ohne 8 Kinder. 2 15 Beamten mit 1 Kinde. 27 Bramten mit 2 Kindern . 40 Beamten mit 3 Kindern . Beamten mit 4 Kindern 8 Beamten mit 8 5 Kindern für jedes folgende Kind erhöht sich die Steigerung pregressiv um monatlich 1. ℳ, d. b. in Gruppe 1 auf 17, 18, 19 usw., in Gruppe 2 auf 16, 17, 18 ufw., in Gruppe 3 auf 15, 16, 17 usw. ℳ. Die Beihilfe beträgt also bei Kindenn
102 93
öö
als 2300 oder 4800 ℳ sind die Beihilfen gegebenenfalls bie zur Erreichung deejenigen jährlichen Gesamtbetrages an Diens⸗
würden, wenn sie den höchsten Gehaltssatz der vorangehen Gruppe bezögen.
Beispiel: Ein Beamter mit 5 zu berücksichtigenden Kindem und einem Diensteinkommen von 2300 ℳ (Gruppe 1) würde mit der Beihilfe von jährlich 1020 ℳ zusammen 3320 ℳ er⸗ halten. Er rückt am 1. Oktober 1917 in einen Satz van 2350 ℳ, damit zugleich in Gruppe 2, und erhielte hier bei der gleichen Kinderzahl nur eine Beihilfe von 924 ℳ, insgesamt jährlich 3274 ℳ, gegen bisher also 46 ℳ weniger. Zm Ausgleich wäre die on sich in Gruppe 2 zuständige Beihilfe um 46 ℳ, mithin auf 970 ℳ, zu erhöhen.
Wegen der Beamten mit mehr als 7800 ℳ Einkommen vgl. die entsprechend anzuwendende Vorschrift unter I 2 des Runderlasses vom 22. Dezember 1916.
.3) Verwitwete und geschiedene Beamte ohne zu berück⸗ sichtigende Kinder, die einen eigenen Hausstand führen, sind in Zukunft den kinderlos verheirateten Beamten gleichzustellen.
4) Nach den gleichen Grundsätzen (Nr. 1 bis 3) ist bei den ständig gegen Entgelt beschäftigten — außerplanmäßigen — männlichen und weiblichen Staatsbeamten und den Lohm⸗ angestellten höherer Ordnung zu verfahren mit der Maßgabe, daß für diese die Einkommensarenzen jeder der 3 Gruppen auf einen um 300 ℳ höheren Betrag festgesetzt werden (2600 5100. 8100 ℳ).
.5) Die Kriegsbeihitfen sind wie bisher zu verrechnen, nämlich für die sämtlichen Beamten bei den außerplanmäßigen Ausgaben und fur die Lohnangestellten höherer Ordnung bei Denjenigen Titeln des Haushalts, bei denen die Löhne nac⸗ gewiesen werden. Es ist anzuordnen, daß in den der Haupo⸗ buchhalterei des Finanzministeriums einzureichenden Kassen⸗ abschlüssen die Höhe der allmonatlich gezahlten Beihilfen von jetzt ab genau ersichtlich zu machen ist. Dies hat auch in den Jahresabschlüssen für das Rechnungsjahr 1916 zu geschehen⸗ Dagegen sind die nach den Runderlassen vom 22. September und 9. November 1915 (I. 8200, P. 1294 usw.) bis zum 15. April zu erstattenden Anzeigen über den Jahresbetrag der gezahlten laufenden Kriegsbeihilfen nicht mehr erforderlich.
6) Im übrigen bleiben die bestehenden Vorschriften über 88 Pi entden Kriegsbeihilfen in Kraft (vgl. jedoch folgende Nr. II).
II. In Ergänzung der Bestimmung unter Nr. 2 des Runderlasses vom 31. Januar 1917 (I. 238 usw.), be⸗ treffend Inanspruchnahme von Unterstützungsmitteln für militärisch verwendete Beamte und zur Beseitigung von Zweifeln, wird bemerkt, daß den zum Heeresdientt einberufenen Beamten, soweit sie nur Gemeinen⸗ oder Gefreitenlöhnung beziehen und trotz Berücksichtigung der ihnen von der Millitärverwaltung gewährten Bezüge ein⸗ schließlich der Ersparnisse an Kost, Quartier, Bekleidung usw. geidlich schlechter stehen als die nicht eingezogenen Beamten mit den Kriegsbeihilfen, von Amts wegen in Höhe des etwaigen Unterschtedsbetrages laufende Kriegsbeihilfen zu gewähren sind. Auch diese Kriegsbeihilfen sind vom 1. April 1917 ab weiter bei den außerplanmäßigen Ausgaben zu verrechnen und in den Kassenabschlüssen ebenso nachzuweisen, wie es unter Nr. 5 dieses Erlasses vorgeschrieben ist.
Bei den im Dienste des Heeres oder der Flotte stehenden Beamten mit höheren militärischen Bezügen bleiben die Be⸗ stimmungen unter Nr. 2 des Runderlasses vom 31. Januvar 1917 wegen der danach zu zahlenden Zuwendungen (Unter⸗ stützungen) in Kraft. Diese Zuwendungen sind in den Büchem und Abschlüssen besonders — getrennt von den Kriegsbeihilfen —
Im dem englischen Funkspruch von Carnarvon vom 1. April berichtet der Oberbefehlshaber in Ost⸗ afrika, daß seit der Regenzeit die klimatischen Verhältnisse,
vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel besonders in der Küstengegend, jede ausgedehntere Tätigkeit
verbieten. Diese Umstände würden dazu benutzt, die britischen Streitkräfte neu zu ordnen, die Transportverhältnisse für dee
zukünftige Kriegsführung umzugestalten und die Eisenbahnen
und Wege zu erneuern, die von den deutschen Streitkräften bei ihrem Rückzuge zerstört worden seien. Wie „W. T. B.“ mitteilt, ist diese Mitteilung in Verbindung mit den Nachrichten aus
Südafrika, die von schwersten Verlusten des Expeditionskorpe ein glattes Ein geständnis des völligen Miß⸗ lingens des britischen Angriffs auf die deutsche Kolonie, deren endgültige und vollständige Eroberung bereits für das vergangene Jahr fest in Aussicht gestellt worden war
2) Den Beamten mit einem Diensteinkommen von mehe!¹
einkommen und Kriengsbeihilfen zu zahlen, den sie erhalten
[verbots,
sondern die Regterung zu zwingen,
Vom 22. April ab treten folgende Aenderungen in Postverhältnissen ein: ) Das Pöstäamt Berlin N. 58 — bisher Danziger⸗ gtraße 3 — wird in die neuen Diensträume des reichseigenen Gebäudes, Eberswalder Straße 6/8 verlegt.
2) Das Postamt Ber lin N. 28 (Swinemünder Straße 96) wird als Vollpostamt aufgehoben.
3) Dort verbeibt eine Postzweigstelle mit Paketannahme unter der Bezeichnung Berlin N. 28.
4) Die Postzweigstellen Berlin N. 103 (Putbuser Straße 20) und Berlin N 106 (Greifenhagener Straße 74) werden aufgehoben.
5) In der Senefelder Straße 30 und in der Schönhauser Alle 127 a werden Postzweigstellen mit Paketannahme unter der Bezeichnung Berlin N. 103 und Berlin N. 106 ein⸗
den
4
*“*“ Da die bisherige Bezeichnung der Truppen der K. K. Landwehr nicht mehr dem ganzen Wesen ent⸗ spricht und geeignet ist, in jenen Teilen, die die K. K. Landwehr und ihre Organisation nicht kennen, eine fasche Auffassung über diese hervorzurufen, machte der Kaiser von dem ihm gllein gesetzlich zustehenden Rechte, die Organisation zu bestimmen, Gebrauch und befahl, die Umbenennung der Truppen der K. K. Landwehr in K. K. Schützen Dieser Allerhöchste Befehl macht nun⸗ mehr der unrichtigen Beurteilung ein Ende und kennzeichnet die Truppen der K. K Landwehr unzweideutig als Truppen erster Lmie. In der Stellung der K. K. Landwehr zu den anderen Teilen der gesamten bewaffneten Macht tritt natur⸗ gemäß keine Aenderung ein.
Großbritannien und Irland. Das Ministerium für den nationalen Hilfsdienst teilt mit,
E“ “
daß Henderson und Milner, die beauftragt sind, eine
Untersuchung über die Tätigkeit des Ministeriums anzustellen, die Aufgabe haben, die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Ministerium für den nationalen Hilfsdienst und dem Arbeitsministerium über die Einberufungen zum Heeres⸗ dienst zu schlichten.
— Bei einem Mahl im Unterhause zu Ehren der Mit⸗ glieder der Reichskonferenz hielt der General Smuts
eine Rede, in der er die großen Leistungen Englands und
aͤller großen Kolonien anerkannte, die Grundsätze der Gleich⸗ heit und Freiheit hervorhob, auf denen das englische Reich be⸗ ruhe, im Gegensatz zu Deutschland, das noch immer Macht für und dann dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ortfuhr:
Von den Enden Asiens bis zum anderen Ende der Welt sehen wir die ganze Welt gegen Deutschland stehen; wenn die Vereinigten
1 Staaten beute den Keieg gegen Deut schland nicht beginnen, so werden
sie es morg n tun muͤssen. Wenn wir weiter unseren Ausganasvunkt von unseren erhabenen Grundsätzen nehmen, dann ist Deutschland sten jeßt moral sch und politisch geschlager. Unsere Lage ist allerdings chwierig, und ich verhehle nicht, daß schwere Aufgaben vor uns
1 liegen. Deutschland kann nicht mehr lange aushalten und wird den
Höbepunkt seiner Leistungen in diesem Sommer erreichen. Seine U⸗Bootsleistungen mahnen uns zur Vo sicht, aber ich bin überzeugt,
se werden den Krieg nicht zu Ende bringen; sie werden uns Un⸗ 15 qvemlichkeiten verursachen, aber keine Niederlage beibringen. Ich
meine vielmehr, wir werden in diesem Sommer den Mißerfolg der Unterseeboot⸗bedrohurg erleben und früber, als die meisten denken, abermais von Frie den reden hören. Dunch den Geist, den ich hier gefunden habe, füble ich mich stark ermutigt; er ist das Unter⸗ pfand für den denkbar größten Triumph.
Der kanadische Premierminister Borden, der darauf das Wort ergriff, sagte:
„Wenn tirgend jemand von uns mutlos ist, so möge er Vertrauen schöpsen bei den Maͤnnern in den Schützengräben. Wenn ihm einen Augenblick das Herz schwach wird, so möge er zu den Verwundeten ins Hospital gehen, um sich wieder aufzurichten. Die Deut chen sechten verzweifelt in dem von ihrer militärischen Autokratie hervor⸗ geufenen und genährten Glauben, daß wir Deutschland zu zerschmettern und seiner nationalen Existenz ein Ende zu machen brabsichtigen. Keine
solch⸗Absicht hat jemals bei dem britischen Volke bestanden. Aber das
deuische Volk muß, bevor der Krieg endet, belehrt werden, daß ein milnärischer Angriff weder ein rechtmäßiges noch ein vorteilhaftes Unternehmen ist, daß eine Weltherrschaft unmoglich ist und daß Verträge geheiligt sind sowie daß das öffentliche Gewissen der Welt
die schrecklichen Methoden der Barbarei nicht dulden will. Möge
Deutschland sein Haus so in Ordnung bringen, daß man sich auf die Veränderung seiner Ideale und Ziele verlafsen kann, möge es dos Uebel wieder gutmachen, das es angerichtet hat, und ent⸗ sprechende Bürgschaften für die Zukunft geben. So, aber nicht anders, tann es Frieden haben.
— Die Verlustlisten in der „Times“ vom 26. März
enthalten die Namen von 132 Offizieren und 1941 Mann.
3 Frankreich. 8 In der vorgestrigen Sitzung der Deputiertenkammer wurde der Handelsminister Clementel wegen des Einfuhr⸗ dessen Wirkungen auf den Handel Frankreichs katastrophal seien, von dem Abgeordneten Stegfried inter⸗ hellert Der Handelsminister bat sich für die Antwort
eit aus. Die Kammer erörterte sodann den Gesetzesantrag bezüglich Festsetzung von Höchstpreisen für Getreide. Der Berichterstatter des Ausschusses Boret verlangte, wie Voner Bläͤtter berichten, daß die in großer Zahl eingelaufenen Zusatz⸗ und Gegenanträze an den Ausschuß zurückverwiesen würden. Boret forderte die Regierung auf, sich klar zu äußern, was sie gegen jene Landwirte zu unternehmen gedenke, die große Getreidevorräte auf⸗ gestapelt und nicht angemeldet hätten. Der Ackerbauminister ernand Davpid erwiderte, die Land wirte würden von den neuen öchstpreisen keinen Vorteil haben, sondern das Getreide würde zum alten Preise beschlagnahmt werden. Verschiedene Abgeordnete, darunter Navarre, warsen der Regierung vor, ihre Gesetzesanträge eien unwirksom. Man müsse Gewißhett haben, daß nunmehr alle verstecten Vorräte zum Vorschein kämen. Der Ackerbauminister David betonte, die Regterung werde auch über die Mühlen eine carse Kontrolle ausuben. Der Minister für Veipflegung, iolette, erklärie sodann, daß die Gemeinden des De⸗ dartements Haute⸗Saone eine Zeitlang nicht mit Lebens⸗ mitteln versorgt werden konnten, da es unmöglich gewesen wäre, su den alten Höchstpreisen Getreide zu bekommen. Er habe daraufhin die Beschlagnahme angeordnet. Der Abg. Navarre erklärte noch, die Getreibebesitzer würden die Voräte nicht zu 40 Franken für den Doppelzentner berausgehen, da sie gewiß seien, 09 big 60 zu erhalten. Der Ackerbauminister David erwiderte, man brauche nur den Versuch zu machen, die Höchstpreise abzuschaffen, man würde sehen, wie dann die Preise in die Höhe schnellten. Navarre forderte die Kammer auf, das Gesetz nicht zu erörtern, Energie gegen diejenigen zu zeigen,
der
die mit dem Elend des Volkes soeckallerten. Wiederholt hrachten die Redner zur Sprache, daß die jetzige Reaierungepolttik durchaus ung e⸗ nügend set. Schließlich griff der Ministervräsident Rfbot in die Debatte ein und erk ärte, die Festsetzung des Köchstpreise tz sei notwendicg. Es sei jedech besser, im jetzigen Ant age einen Höchstpreis nicht fest)u⸗ legev, sondern es der Regterung zu überlassen, an der Hand eines Gesetzes je nech der Konjunktur die Pretse jeweilig fenzusetzen. Man müsse die Preissteigerung auf allen Gebieten jeweils in Erwägung ziehen und auch die Frage der Futtermittel nicht aus dem Auge lassen. Er gebe zu, daß die Frage der Getreideversorgung sebr ernst sei und noch dem Friedensschluß noch ernster werden würde. Er be⸗ zweifle nicht, daß man die nächste Ernte erreichen werde, nur wisse er nicht, wieviel Getreide sich in Frankreich befinde. Deshalb müösse dee Regierung auf die Einführung der Anmeldepflicht bestehen. sei deshalb nicht notwendig, daß das Gesetz, wie es verschiedene Ah⸗ geordnete vorgeschlagen hätten, an den Ausschuß zurückgede. „Niach dieser versteckten Stellung der Vertrauensfrage ging die Kammer zur Aussprache über den Gesetzesartikel über. Vor Schluß der Sitzung gab der Arbeitsminister Bourgeois eine Erklärung über den Wiederaufbau der augenblicklich besetzten Geviete ab und erklärte, die Regierung beschäftige sich jetzt schon eingehend mit der Lösung dieser für die Entwicklung Frankreichs äußerst wichtigen Frage. “
Rußland. 8
Die Wahlen zur konstituierenden National⸗
versammlung werden dem „Algemeen Handelsblad“ zu⸗ folge nach dem allgemeinen Wahlrecht statifinden. Dies ist ahber mit technischen Schwierigkeiten verbunden, da die Wähler⸗ listen unvollständig sind. Außerdem muß man auf das Wahl⸗ recht der im Felde stehenden Soldaten Rücksicht nehmen. Wie „W. T. B.“ meldet, werden Personal⸗ veränderungen in der Heeresleitung geplant. Die Notwendigkeit großer und tiefgreifender Veränderungen wird allgemein zugegeben. Viele Offiziere sind, nachdem die Mann⸗ schaften darüber abgestimmt hatten, entlassen worden. Die Gründe waren teils Unfähigkeit, teils reaktionäre Gesinnung, teils ihr deutscher Name.
Die Petersburger Garnison gibt bekannt, daß alle Soldaten und Offiziere, die nicht in bestimmter Frist ihren regelmäßigen Regimentsdienst wieder aufnehmen, als Partei⸗ gänger des alten Regimes und als Landesverräter zu be⸗ trachten seien.
Spanien.
Einer amtlichen Mitteilung zufolge herrscht in ganz Spanien Ruhe, der Eisenbahnverkehr ist regelmäßig. Wie Lyoner Blätter melden, habe der Ministerpräsident Graf Romanones erklärt, daß im Falle der Aufrechterhaltung der Ordnung die kürzlich verhafteten Arbeiter sämtlich wieder freigelassen werden
würden. Schweiz.
Gegenwärtig werden in Bern nach einer Meldung der Schweizerischen Depeschen⸗Agentur Verhandlungen zur Erneuerung des deutsch⸗schweizerischen Wirtschafts⸗ abkommens geführt, die voraussichtlich mehrere Wochen dauern werden. Deutscherseits werden die Verhandlungen von den Mitgliedern der Handelsabteilung der deutschen Gesandt⸗ schaft geführt. Ihr Ergebnis wird erst nach dem Abschluß mitgeteilt werden. ““
Kongreß, die er persönlich verlas, laut Meldung des „Reuter⸗ schen Bureaus“:
„Ich habe den Kongreß zu einer außerordentlichen Session ein⸗ berufen, weil sofort ein ernster politischer Entschluß gefaßt werden muß, wokür ich verfassungsrechtlich die Verantwortung nicht uͤbernehmen kann. Ich unterbreitete Ihnen am 3. Februar eine außerordentliche Anzeige der deutschen Regterung, daß sie beabsichtige, ab 7. Februar alle rechtlichen und humani’ären Beschränkungen be⸗ seite zu setzen und alle Schiffe, welche versuchten, die feindlichen Häfen zu erreichen, dusch U⸗Boote zu versenken; das schien in einer frühe en Kriegtphafe das Kriegsziel der deutschen U⸗Boote zu sein, aber seit April 1916 legte die deutsche Regierung den Kommandanten der U 1 gewisse Beschränkungen auf, gemäß dem uns gegebenen Ver⸗ prechen.
Die neue deutsche Politik ließe jede Beschränkung fallen. Schiffe aller Art wurden skrupellos und ungewarnt versenkt, obhne daß man daran dachte, den an Bord befindlichen Personen zu Hilfe zu kommen, und neutrale und befreundete Schiffe wurden ebenso wie Schiffe von Kriegführenden, selbst Hospitalschiffe, die mit einem Freigeleit von der deutschen Regierung verseben waren, mit derselben Mitleids⸗ und Peinzipienlosigke t versenkt. Das Völterrecht hat sich mühsam entwickelt mit Resultaten, die dürftig genug warer. Aber die deutsche Regierung hat auch dieses Minimum an Recht unter dem Vorwande der Wiedervergeltung und Notwendigkeit aufgehoben, weil sie keine Waffen beseß, die auf der See verwendet werden können, außer denjentgen, die nicht angewendet werden dürfen, wie Deutschland sie jent anwendet, nämlich ohne Berücksichtigung aller Erwägungen der Menschlichkeit oder Abmachungen, auf denen der Weltgeerkehr begründet ist.
Ich denke jetzt nicht an die materiellen Verluste, so ernst sie sind, sondein nur an den allgemeinen Unterganl von Nichtkämpfern, Män⸗ nern, Frauen und Kindern. Der gegenwärtige deutsche Krieg gegen den Handel ist ein Krieg gegen die Menschlichtett und gegen alle Na⸗ tionen. Jede Nation muß sich selbst entscheiden, wie sie dieser Heraus⸗ forderung begegnen will. Unsere Wahl muß mit Mäßigung getroffen werden, entsprechend unserem Charakter und unseren Motiven als Nation. Wir müssen uns von übergroßer Erregung frei halten. Unser Motiv ist nicht Rache oder das P.inzip brutaler Gewalt, sondern wir treten für die Menschenrechte ein. b 8
Als ich im letten Februar vor dem Kongreß sprach, glaubte ich, daß eh genügen werde, unsere neutralen Rechte durch Bewaffnung der Schiffe zu sichern. Aber eine bewaffnete Neutralität erscheint gegen⸗ wättig veühg. Es ist unmöglich, Schiffe gegen die Angriffe der deutschen U⸗Boote zu vertesdigen. Es entspricht der gewöhnlichen Klugheit zu versuchen, sie zu zerstören, bevor sie ihre Absicht erkennen lassen. Die deutsche Regierung leugnet das Recht der Neutralen, in der Sperrzone überhaupt Waffen anzuwenden, um die Rechte zu ver⸗ teidigen, die kein moderner Jurift jemals bestritten bat.
Deutschland zeiat an, daß die Eskorten zum Schutze der Schiffe wie Ptraten behandelt werden würden. Angesichts solcher Anmaßung ist die bewaffnete Neutralität mehr als unnütz. Wenn wir uns dem unterwürfen, würden wir unsere beiligsten nationalen Rechte verletzen lassen. Ohne Zaudern den Gehoten meiner konstitutionellen Pflicht gehorchend, rate ich dem Kongreß zu erklären, daß die jüngste Handlung der deutschen Regierung tatsächlich nichtg weniger als der Krieg gegen die Regierung und das Volk der Vereinigten Staaten ist, und förmlich den Kriegs⸗ zustand anzunehmen, der Amerika auferlegt ist, und so⸗ fortige Maßregeln zu ergreifen, nicht nur um das Land in den vollständigen Verteidigungszustand zu versetzen, sondern auch seine Hilfsquellen zu verwenden, um Deutschland zu zwingen, die Bedingungen zur Beendi⸗ gung des Krieges anzunehmen. DVer Kriegszustand wird ein enges Zusammenwirken mit den anderen Deutschland bekämpfenden Regierungen herheiführen, indem wir ihnen liberale Finanz⸗ kredite gewähren und ihnen die Organisation zur Mobili⸗
8 Amerika. 8 Der Präsident Wilson sagt in seiner Botschaft an den
sierung aller materiellen Hilf’quellen des Landes jur Verfügung stellen, um K ie,em terial 18 liesein und auf die reichlichste, aber sparsamste und n tsemste WMt den anderen Be-⸗ dürfnisien der Nattonen zu dienern. Eme weitere Folge des Krlege⸗ zunandes würde die sofortige vollständige Ausrüstung der Flotte, namentlich mit Mitteln sein, um die feind⸗ lichen U⸗Boote zu bekämpfen und ferner eine sofortige Heeresvermehrung um mindestens 500000 Mann mit der Ermächtigung, die Streitmacht den Be⸗ dürfnissen entsprechend weiter 5 vermehren. (Nach der Ansicht des Preͤsidenten sollten die Soldaten nach dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht auscehoben weiden.) Wiec ha keinen Streit mit dem deutschen Volke. Die deutsche Regierung begann den Krieg ohne Initsalive, Kenntnis und Billigung des Volkes. Der Krieg wurde beschlossen von den Machthabern, provoziert und geführt im Interesse der Pynastien und einer kleiaen Geupye ehrgeiziger Männer, die gewohnt sind, ibre Landsleute als Werkzeuge zu benutzen. Die Empfindung der Amerikaner ist, daß unsere Hoffnung auf den künftigen Weltfrieden eine Be⸗ kräftigung erfahren bat durch die wunderbaren ermutigenden tasb⸗ in Rußland. Dort haben wir einen würdigen Tellnebmer am Ehren⸗ bunde (wörtlich: fit partner for league honour). Wie stehen im Begriffe, den Kampf mit dem natürlichen Feinre der Freiheit auf⸗ zunehmen und werden nötigenfalls die ganze Kraft der Nation aut⸗ wenden, um seine Machtansprüche zu vereiteln. Wir beabsichtigen keire Eroberungen, wir sind nur einer der Vorkämpfer der Menschen⸗ rechte und werden zufrieden sein, wenn diese Rechte gesichert sind.“
Der Präsident erklärt ferner, daß Oesterreich⸗Ungein tat⸗ sächlich nicht im Seekriege gegen amerikanische Bürgee begriffen sei; er wolle die Erörterung über die Beziehungen mit Wien qaufschieben. Zum Schluß sagt Wilson, Amerika werde für dit teuersten Güter kämpfen, nämlich für die Demokratie, die Rechte und die Freiheiten der kleinen Nationen.
Sobald Wilson nach Verlesung seiner Botschaft den Kon⸗ greß verlassen hatte, brachte der Vorsitzende der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Repräsentantenhauses, Flood, eine Resolution ein, durch die der Kriegszustand
zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland
erklärt und der Präsident ermächtigt wird, gegen Deutschland Krieg zu führen. Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten beider Häuser wurde die Sitzung vertagt. b
18
Kriegsnachrichten.
Berlin, 3. Mpril henbs. (W. I5“
Im Westen lebhafte Gefechtstätigkeit südwestlich von
St. Quentin und nordöstlich von Soissons, im Osten am mittleren Stochod.
Trotz Wind und Regenschauer war die Flegertätigkeit an der Westfront rege. Die deutsche Ueberlegenheit in der Luft, die in erster Linie eine solche der Flugzeug⸗ führer und Beobachter ist, erhellt nicht nur aus der Zahl der neuerdings abgeschossenen Flugzeuge, sondern auch aus der erfolgreichen Durchführung der eigenen und der Abwehr der feindlichen Luftaufklärung. So wurden durch Flieger Ansammlungen starker englischer Infanterie⸗ massen in den Mulden bei Savy und Roupy festgestellt und daraufhin unter Vernichtungsseuer genommen. Gefangene schildern die Verluste als außerordentlich schwer. Der An⸗ griff, der bereits durch Artilleriefeuer eingeleitet war, unterblieb. Des weiteren wurden an der ganzen Front wischen Arras und Soissons englische und französische Er⸗ sehsgsssee die zum Teil von starken Kräften unter⸗ nommen wurden, blutig ahgeschlagen. So mußten sich die Gegner bei Boursies sowie füdlich des Omignonbaches zurückziehen. Gegen die Linie Francilly —Dallon griffen Engländer und Franzosen gemeinsam mit starken Kräften an. Sie erlitten durch Artilleriefeuer und im Nahkampfe große Verluste. Ebenso scheiterten wiederholte Angriffe gegen Epine de Dallon. Nicht besser gelangen die in den Abendstunden und während der Nacht versuchten Vorstöße. Angriffe beider⸗ seits der Straße Bapaume —Cambrai und bei Neuville scheiterten in gleicher Weise wie ein dreimaliger Angriff nördlich Epehy. Das gleiche Schicksal teilte ein Angriff auf Ronssoy sowie An⸗ griffe bei Le Verquier, die nach starker Artillerievorbereitung angesetzt wurden. 1 1I“
Großes Hauptquartier, 4. April. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. “ Von Lens bis Arras war auch gestern der Feuerkampf
lebhaft. Westlich von St. Quentin und zwischen Somme und Oise setzten die Franzosen ihre heftigen Erkundungsangriffe fort. Mit blutigen Opfern erkauften sie Boden, der von uns schrittweise preisgegeben wurde. 8
Bei Laffaux, an der von Soissons nach Nordosten führenden Straße, scheiterten nach starkem Feuer einsetzende französische Vorstöße.
In und bei Reims erkannte Batterien, Befestigungs⸗ arbeiten und Verkehr wurden von uns unter Feuer genommen.
g feindliche Flugzeuge und 2 Fesselballons sin
8 5 von unseren Fliegern abgeschossen worden.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Front des Generalfeldmarschalls “ Prinz Leopold von Bayern. 1“ Zwischen Meer und Pripjet war die Artillerietätigkeit in mehreren Abschnitten rege.
Am mitileren Stochod wurde der von den Russen auf dem Westufer gehaltene Brückenkopf von Toboly von unseren Truppen, denen beträchtliche Beute in die Hand fiel, genommen.
Beiderseits der Bahn Zloczow —Tarnopol steigerte sich zeitweilig der Geschützkampf.
An der
8 S.neeiszörgen 8 8 roöͤherzog Josep.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen ist die Lage unverändert.
Nach Ueberweisung der Resolution an die