1917 / 81 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

sierung aller materiellen Hilf’ quellen

Verfügung stellen, um K ie em itertal z8 liesein und auf die reichlichste, aber sparsamste und mi 1semste Mit den anderen Be dürfnisien der Nattonen zu dienen. me weitere Folge des Krlege⸗ zunandes würde die sofortige voliständige Ausruüstung der Flotte, namentlich mit Mitteln sein, um die seind⸗ lichen U⸗Boote hu bekämpfen und ferner eine sofortige Heeresvermebrung um mindestene 500000 Mann mit der Ermächtigung, die Streitmacht den Be⸗ dürfnissen entsprechend weiter zu vermehren (Nach der Ansicht des Praͤsidenten sollten die Soldaten nach dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht ausaehoben welden.) Wie hatten keinen Streit mit dem deutschen Volke. Die deutsche Regierung begann den Krieg ohne Initsativpe, Kenntnis und Balligung des Volkes. Der Keieg wurde beschlossen von den Machthabern, provoziert und geführt im Interesse der Dynastten und einer kleinen Geuppe ehrgetziger Männer, die gemehnt sind, ihre Landsleute als Werkzeuge zu benutzen. Die Empfindung der Amerikaner ist, daß unsere Hoffnung auf den künftigen Weltfrieden eine Be⸗- kräftigung erfahren bat durch die wunderbaren ermutigenden Ereignisse in Rußland. Dort haben wir einen würdigen Teiinebmer am Ebren⸗

8 8

1 5 mit dem Elend des V. vee bzacten die 3 . edner zur Sprache, daß die jetzige Reaierungepolttik durchaus un. e

beamten laufende Kriegsbeihilfen nach folgenden Sätzen zu 1) Das Pöstaämt Berlin N. 58 bisher Danziger⸗ nügend set. Schließlich griff der Ministerproͤsident Rfbor in die Debatte bewilligen, und zwar Straße 3 wird in die neuen Diensträume des reichseigenen ein und erk ärfe, die Festsetzung des öchtpreises sei notmendic. Es 3 des, Eherswalder Straße 6,/8 versegt. sei jedrch besser, im jetzigen Ant age einen Höchstpreis nicht festn⸗

Gebäͤuf g 98 1,&, legen, sondern es der Regterung zu überlassen, an der Hand eines K. Das Postamt Berlin N. 28 (Swinemünder Straße 96) Gesetzes je noch der Konjunktur die Pretse jeweilig fenzusetzen. Man wir⸗

Deutsches Reich. Aekanntmachung, folgende Aenderungen i

v. 8 vv en- S9 gerubt: betglenn E11““ rcjah. 1917 rat und vortragenden Rat im Reichs⸗ 12122 8 postamt Feyerabend zum Geheimen Oberpostrat, 82 Dislenigen Studierenden, welche beabsichtigen, sich an hiesiger

den Oberpostrat Wiegelmesser in Bres Universität immatrikulieren zu lassen, wollen sich in der Zeit vom postdirektor, Breslau zum Ober. ss, April 5. Mai d. J. auf dem Universitäts⸗ zum Oberpostrat,

bis zum den Postrat Kuppe in Cöln Universitätsverwaltungsgebäude, Zimm er ständigen Hilfsarbeiter im

Vom 22. April ab treten

1) Vom 1. April 1917 ab sind allen (auch den höh 9 heren) 1 1b Postverhältnissen ein:

planmäßig angestellten männlichen und weiblichen Staats⸗ hen

Gruxpe 1] Gruype 2 Gruppe; mit einem jährlichen Dienst⸗ einkommen

als Vollpostamt aufgehoben. müsse die Preissteigerung auf allen Gebiefen jeweils in Erwöagung 3) Dort verb eibt eine Postzweigstelle mit Paketannahme ziehen 8 auch 5 Flage der Futtermittel nicht aus dem Auge von mehr von mehr unter der Bezeichnung Berlin N. 28. 1 lassen. Er gebe zu, daß die Frage der Getreideversorgung sebr ernst als 2300 als 480] 4) Die Postzweigstellen Berlin N. 103 (Putbuser s

ein Vierteljahr verflossen ist, polizeiliche pder bis 4800 bis 7800„ Swaße 20) und Berlin N 106 (Greifenhagener Straße 74)

militärische Führungszeugnisse) melden. Reichsdeutsche monatlich n aufgehoben. welche ein Reifezeugnis nicht besitzen, jedoch mindestens das. 1 g- In der Senefelder Straße 30 und in der Schönhauser stzweigstellen mit Paketannahme 1

sekretariat, den Postrat Kraiger en r. 85, während der Vormittagsstunden von 9 bis 11 Uhr Reichspostamt,

unter Abgabe ihrer Papiere in Ürschrist (Reifezeugnis, Abgangezeugnisse die Oberpostinspektoren Schüler in Cöln und Frey in

aller früher besuchten Universitäten und, falls seit dem A bis zu Leipzig zu Posträten zu ernennen.

2300 sei und noch dem Friedensschluß noch ernster werden würde. Er be⸗ zweifle nicht, daß man die nächste Ernte erreichen werde, nur wisse er nicht, wieviel Getreide sich in Frankreich befinde. Deshalb mösse de Regtierung auf die Einführung der Anmeldepflicht bestehen. Es sei deshalb nicht notwendig, daß das Gesetz, wie es verschiedene Ab⸗

geordnete vorgeschlagen hätten, an den Ausschuß zurückgebe.

Nach dieser versteckten Stellung der Vertrauensfrage ging die Kammer zur Aussprache über den Gesetzesartikel über. Vor Schluß der Sitzung gab der Arbeitsminister Bourgeois

5. m Abgange von der Schule oder von der letzten Universität 8⸗

5 1.“

8 Steine Majestat der Kaiser haben Allergnädigst geruht: em Geheimen expedierenden Sekretär in der Reichs kanzlei Walter den Charakter als Hofrat zu verleihen.

jenige Maß der Schulbildung erreichten, welches für die Er g; 27 d langung d erechti injährig⸗freiwill zenst den unverbeirateten Beamten 10, nichts ke 1278 werden Postzwei venser rieben ist, errchtigung sür E eöö den verheirateten Beamten ohne . K richts 55 der Bezeichnung Berlin N. 103 und Berlin N. 106 ein⸗ sondere Genehmigung bei der Immatrikulationskommission, und zwar Kinder 15 12 nichts gerichtet. 8 1s 11““ ebenfalls unter Ueberreichung ihrer Papiere im Universitätssekretariat, u“ mit 27 23 1 1 2 2 0

8 nachzusuchen. Sie können jedoch nur bei derphilosophischen

„Dem Oberpostdirektor Wiegelmesser ist die Oberpost⸗ direktorstelle in Münster (Westf.), Stelle für Oberposträte

dem Oberpostrat Kuppe eine

Cess eng Hene ng in Breslau,

. en Post äten Schüler und Frey sind Postratstellen in Fr nkfurt (Oder) und Cöln übertragen G

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwan gs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom b 26. Novem ber 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗ neh die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

349. Liste.

Städtischer Grundbesitz. Kreis Schlettstadt. Gemeinde Barr.

Wohr haus und Nebenge

gebäude, Hofraite, Greße Dunkelg sse 18, 1,40

Wohnhaug und Neber gedäude, Hoftaite, 8e9ß. Hunkerga 20, 1,70 1

der Witwe Gourlaux, geb. Waller, in Meyenac (Herwalter. Amtsersch ssekretär Mönch in 1161“

Straßburg, den 28. März 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. 11111616A6AXAX“

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwan swei 2 Verwaltung französischer Unternehmungen, w 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

350. Liste.

Städtischer Grundbesitz.

b ööee Gemeinde Straßburg. etshaus Wo der Fuchs den Enten predigt 15, Miershaus gen⸗ 88e.n nn En, Ee gent Lepsn a. D., See as Srehen.

enter, in oatarlier sure Sasa 2 : Bürg is Dr. Schwander in Er h ar,). fier⸗ Hörget wrisies Straßburg, den 29. März 1911.x. .“ 88 Ministerium für Elsaß⸗Lothringen Abteilung des Innern AN.: Deitmatut. 8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Fnterneh ung8n vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 8

351. Liste.

Ländlicher Grundbesitz. 8 Kreis Altkirch. Gemeinde Dürlinsdorf. ohnhaus, Hof und Garten (15,37 a) nebst den auf dem Grund⸗ beäe sitz befiadlichen beweglichen Sachen der Wcnf. des Nota’ 8 Ludwig Munsch, Clementine Vikiorine geb. Enderlin, und die Erben des in Auxerre verstorbenen Notars Ludwig Munsch, nämlich: a. der Notar Gustavn Adolf Munsch, b. der Notar Paual Leo Munsch, c. Luztan Munsch, d. Mathtide Munsch, e. Georg Munsch, f. Johann Munsch, Wobnort unbekannt, in beendigter Gütergemeinschaft (Verwalter: Geschäftsagent Kuntz⸗ mann in Pfirt).

Straßburg, den 29. März 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Inn 1 J. A.: Dittmar. 8 Whern

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗ und Gewerberäten Dr. Ezimatis in Breslau, Dr. Borgmann in Schleswig, Müller in Gum⸗ binnen, Dr. Löwenstein in Cassel und Kattentidt in Arns⸗ berg den Charakter als Geheimer Regierungsrat sowie

den Regierungssekretären Todt in Posen und Wiede⸗ mann in Liegnitz aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhe⸗ stand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Im Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind der Eisen⸗ bahnobersekretär Jae ger, der Regierungssekretär Winter und der Polizeisekretar Rüdiger zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. .

Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Dembto Zbitzko und Grudschütz mit dem Amtssitz in Oppeln ist zum 1. Juli 1917 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 28. April d. J. eingehen.

Fatultät, und zwar zunächst auf vier Semester, einge⸗ bkagen werden. Für reichsinländische Frauen gelten die gleichen Bestimmungen, nur ist zu ihrer Immatrikulation, falls sie nicht im Besitze eines Reifezeugnisses oder der vorgeschriebenen Vor⸗ bildung für das Studium welches zum Berufe der Oberlehrerin führt, sind, in jedem einzelnen Falle die Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten erforderlich. Ausländer es kommen für die Immatrikulalion nur solche in Frage, die den gegen Deutschland triegführenden Staaten nicht angehören können immatrikuliert werden, wenn sie sich über den Besitz einer Schulbildung ausweisen, welche der von den Reichsdeutichen geforderten (Reifezeugnis einer neunklassigen höheren Schule) im welentlichen gleichwertig ist. Nur den Ausländern, die Landwirtschaf: studieren wollen, kann das Vorlegen eines eerg e werden, 88 ihre Schulbildun derjenigen achwertig ist, welche von Reichsdeutschen ohne Reifezeugni 7 1g 1 den Reichsdeutschen ohne keifezeugnis Später eingehende Immatrikulationsanträge werden nur aus⸗ nahmsweise und bei ausreichender Entschuldigung genehmigt werden. Halle (Saale), den 20. März 1917. Der Rektor der Königlichen vereinigten Friedrichs⸗Universität Halle⸗Wittenberg. ““ Dr. Ad. Schmidt.

1 3 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrateverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverläfsiger Perfonen vom Handel (RH Bl. S. 603) in Verbindung mit Ziffer 1 und 3 der Ausführungs⸗ hestimmungen des Herrn Minifters für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915, kaben wir dem Bäckermeister Ernst Prager, dier, Wichmannstratze 15, wohnhaft, durch Verfügung vom heutligen Tage die Herstellung und den Verkauf von Backware wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb vem 2. April d. J. ab untersagt. Derselbe hat die durch das Ver⸗ sigre 88 Auslagen, insbesonder e die Gebübren für

e im er Veriordnung vorgeschriebene öffentliche Bekannt⸗ machun g, zu erstatten. gesch 1“ ruppin, den 30. März 1917. Die Polizeivermwaltung. Warzecha.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundeceatet rorduung pom 23. September 1915 betreffend Fernbeltung unzuverlässi er Perftnen vom Handel (Reichs⸗ Gesesblatt Seite 603) habe ich dem Muͤhlenbesitzer Bolze in Viet⸗ mannsdorf durch Ve fügung vom heutigen Tage den Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln sowie den Handel mit Muhlenerzeugnissen und deren Herstellung wegen Un⸗ zuverlässt keit in bezug auf diesen Handelebetrieb mit sofortiger En ang untersagt. Die Kosten des Verfahrens hat Bolze zu ragen. .“

Templin, den 31. März 1917. .

Der Landrat. von Arnim, Geheimer Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. September 1915 und des § 58 ber Verordnung über Brotgetreide und Mehl vom 29. Juat 1916 wird die Windmühle von Romanus in Prussendorf bei Spören und der Bäͤckereibetrieb desselben geschlossen und dem Inhaber Lö“ 5 hit itreide⸗ Mehl unn d Srot untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung sind v dem Betroffenen zu erstatten. 85

Bitterfeld, den 2. April 1917.

Der Königliche Landrat. Freiherr von Bodenhauser

Bekanntmachung.

Dem Händler Johann Ulrich und der Witwe Ann Ulrich, beide in Dortmund, Zimmerstr. 37, wezahctt, hehe wir auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sep⸗ tember 1915 sowie der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 bis auf weiteres die gewerbsmäßige Abgabe von Lebensmitteln aller Ant wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung sind von dem Betroffenen

zu erstatten. Dortn nd, den 28. März 1917.

Aiicchtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. April 1911.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Ver⸗ kehr, für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungs⸗ wesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Aus⸗ schüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen Eemee

Der Königlich preußische Finanzminister hat unter dem 28. März d. J. folgenden Erlaß über laufende Kriegs⸗ beihilfen an die nachgeordneten Behörden gerichtet:

I. In Abänderung und Ergänzung der Vorschriften unter Nr. I 1 und 7 des Runderlasses vom 22. Dezember 1916

(J. 11748 Il) wird bestimmt:

Bramten mit 2 Kindern. Beamten mit 3 Kindern . Beamten mit 4 Kindern Beamten mit 8 5 Kindern für jedes folgende Kind erhöht sich die Steigerung pregressiv um monatlich 1 ℳ, d. b. in Gruppe 1 auf 17, 18, 19 usw., in Gruppe 2 auf 16, 17, 18 usw., in Gruppe 3 auf 15, 16, 17 usw. ℳ. „Die Beihilfe beträgt also bei 6 Kindein .““ 102 93 75

2) Den Beamten mit einem Diensteinkommen von mehr als 2300 oder 4800 sind die Beihilfen gegebenenfalls bie zur Erreichung desjenigen jährlichen Gesamtbetrages an Dienso⸗ einkommen und Kriensbeihtlfen zu zahlen, den sie erhalten würden, wenn sie den höchsten Gehaltssatz der vorangehenden Gruppe bezögen.

Beispiel: Ein Beamter mit 5 und einem Diensteinkommen von 2300 mit der Beihilfe von jährlich 1020 zusammen 3320 er⸗ halten. Er rückt am 1. Oktober 1917 in einen Satz von 2350 ℳ, damit zugleich in Gruppe 2, und erhielte hier bei der gleichen Kinderzahl nur eine Beihilfe von 924 ℳ, insgesamt jährlich 3274 ℳ, gegen bisher also 46 weniger. Zum Ausgleich wäre die on sich in Gruppe 2 zuständige Beihilfe um 46 ℳ, mithin auf 970 ℳ, zu erhöhen.

Wegen der Beamten mit mehr als 7800 Einkommen vgl. die entsprechend anzuwendende Vorschrift unter 12 des Runderlasses vom 22. Dezember 1916.

,3) Verwitwete und geschiedene Beamte ohne zu ber sichtigende Kinder, die einen eigenen Hausstand führen, in Zukunft den kinderlos verhelrateten Beamten gleichzustelle

4) Nach den gleichen Grundsätzen (Nr. 1 bis 3) ist be den ständig gegen Entgelt beschäftigten außerplanmäßigen männlichen und weiblichen Staatsbeamten und den Lohn⸗ angestellten höherer Ordnung zu verfahren mit der Maßgabe, daß für diese die Einkommensgrenzen jeder der 3 Gruppen auf einen um 300 höheren Betrag festgesetzt werden (2600, 5100, 8100 ℳ). 1 5) Die Krieasbeihi fen sind wie bisher zu verrechnen, nämlich für die sämtlichen Beamten bei den außerplanmäßigen Ausgaben und fur die Lohnangestellten höherer Ordnung bei Denjenigen Titeln des Haushalts, bei denen die Löhne nach gewiesen werden. Es ist anzuordnen, daß in den der Haup buchhasterei des Finanzministeriums einzureichenden Kassen abschlüssen die Höhe der allmonatlich gezahlten Beihilfen von jetzt ab genau ersichtlich zu machen ist. Dies hat auch in den Jahresabschlüssen für das Rechnungsjahr 1916 zu geschehen. Dagegen sind die nach den Runderlassen vom 22. September und 9. Novemher 1915 (I. 8200, P. 1294 usw.) bis zum 15. April zu erstattenden Anzeigen über den Jahresbetrag der gezahlten laufenden Kriegsbeihilfen nicht mehr erforderlich,

.6) Im übrigen bleiben die bestehenden Vorschriften über die laufenden Kriegsbeihilfen in Kraft (vgl. jedoch folgende Nr. II).

II. In Ergänzung der Bestimmung unter Nr. 2 des

Runderlasses vom 31. Januar 1917 (I. 238 usw.), be⸗ treffend Inanspruchnahme von Unterstützungemitteln für militärisch verwendete Beamte und zur Beseitigung von Zweifeln, wird bemerkt, daß den zum Heeresdienft einberufenen Beamten, soweit sie nur Gemeinen⸗ oder Gefreitenlöhnung beziehen und trotz Berücksichtigung der ihnen von der Millitärverwaltung gewährten Bezüge ein⸗ schließlich der Ersparnisse an Kost, Quartier, Bekleidung usw. geldlich schlechter stehen als die nicht eingezogenen Beamien mit den Kriegsbeihilfen, von Amts wegen in Höhe des etwaigen Unterschtedsbetrages laufende Kriegsbeihilfen zu gewähren sind. Auch diese Kriegsbeihilfen sind vom 1. April 1917 ab weiter bei den außerplanmäßigen Ausgaben zu verrechnen und in den Kassenabschlüssen ebenso nachzuweisen, wie es unter Nr. 5 dieses Erlasses vorgeschrieben ist. Bei den im Dienste des Heeres oder der Flotte stehenden Beamten mit höheren militärischen Bezügen bleiben die Be⸗ stimmungen unter Nr. 2 des Runderlasses vom 31. Januar 1917 wegen der danach zu zahlenden Zuwendungen (Unter⸗ stützungen) in Kraft. und Abschlüssen besonders getrennt von den Kriegsbeihilfen ersichtlich zu machen.

Eö113“*“

zu berücksichtigenden Kindern (Gruppe 1) würde

8*

In dem englischen Funkspruch 9 vom 1. April berichtet der Oberbefehlshaber in Ost⸗ afrika, daß seit der Regenzeit die klimatischen Verhältnisse,

von Carnarvon

verbieten. Strreitkräfte neu zu ordnen,

besonders in der Küstengegend, jede ausgedehntere Tätigteit Diese Umstände würden dazu benutzt, die britischen reitk m die Transportverhältnisse für die zukünftige Kriegsführung imzugestalten und die Eisenbahnen und Wege zu erneuern, die von den deutschen Streitkräften bei ihrem Rückzuge zerstört worden seien. Wie „W. T. B.“ mitteilt, ist diese Mitteilung in Verbindung mit den Nachrichten aus Südafrika, die von schwersten Verlusten des Expeditionskorps sprechen, ein glattes Ein geständnis des völligen Miß⸗

U.

lingens des britischen Angriffs auf die deutsche

Kolonie, deren endgültige und vollständige Eroberung bereits für das vergangene Jahr fest in Aussicht gestellt worden war.

8

. K. Landwehr nicht mehr

(Unterseeboot-bedrohurg erleben und früber, (abermals von Fri den reden hören. (gefunden habe, pfand für den denkbar größten Triumph.

Diese Zuwendungen sind in den Büchem

Oesterreich⸗Ungarn. 88 bisherige Bezeichnung der Truppen der dem ganzen Wesen ent⸗ spricht und geeignet ist, in jenen Teilen, die die K. K. Landwehr und ihre Organisation nicht kennen, eine fasche Auffassung über diese hervorzurufen, machte der Kaiser von dem ihm ollein gesetzlich zustehenden Rechte, die Organisation zu bestimmen, Gebrauch und befahl, die Umbenennung der Truppen der K. K. Landwehr in K. K. Schützen Dieser Allerhöchste Befehl macht nun⸗ mehr der unrichtigen Beurteilung ein Ende und kennzeichnet die Truppen der K. K Landwehr unzweideutig als Truppen erster Lmie. In der Stellung der K. K. Landwehr zu den

Da die

Panderen Teilen der gesamten bewaffneten Macht tritt natur⸗

gemäß keine Aenderung ein.

Großbritannien und Irland. 8

Das Ministerium für den nationalen Hilfsdienst teilt mit, daß Henderson und Milner, die beauftragt sind, eine Untersuchung über die Tätigkeit des Ministeriums anzustellen, die Aufgabe haben, die Meinun gsverschiedenheiten zwischen dem Ministerium für den nationalen Hilfsdienst und dem Arbeitsministerium über die Einberufungen zum Heeres⸗ dienst zu schlichten.

Bei einem Mahl im Unterhause zu Ehren der Mit⸗ glieder der Reichskonferenz hielt der General Smuts eine Rede, in der er die großen Leistungen Englands und aͤler großen Kolonien anerkannte, die Grundsätze der Geeich⸗ heit und Freiheit hervorhob, auf denen das englische Reich be⸗ rahe, im Gegensatz zu Deutschland, das noch immer Macht für gethe halte, und dann dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ortfuhr:

Pon den Enden Astens bis zum anderen Ende der Welt sehen wir die ganze Welt gegen Deutschland stehen; wenn die Vereinigten Staaten heute den Keieg gegen Deut schland nicht beginnen, so werden sie es mworg n tun muüssen. Wenn wir weiter unseren Ausganasvunkt von unseten erhabenen Grundsötzen vehmen, dann ist Deutschland chon jeßt moral sch und politisch geschlager. Unsere Lage ist allerdings chwierig, und ich verhehle nicht, daß schwere Aufgaben vor uns liegen. Deutschland kann nicht mehr lange auehalten und wird den Höbepunkt seiner Leistungen in diesem Sommer erreichen. Seine U.Bootsleistungen mahnen uns zur Vo sicht, aber ich bin überzeugt, sse werden den Krieg nicht zu Ende briagen; sie werden uns Un⸗ bqemlichkeiten verursachen, aber keine Niederlage beibringen. Ich meine vielmehr, wir werden in diesem Sommer den Mißerfolg der als die meisten denken, Durch den Geist, den ich hier fürle ich mich stark ermutigt; er ist das Unter⸗

Der kanadische Premierminister Borden, der darauf das Vort ergriff, sagte:

„Wenn tygend jemand von uns mutlos ist, so möge er Vertrauen söpsen bei den Männern in den Schützengraben. Wenn ihm einen Angenblick das Herz schwach wird, so möge er zu den Verwundeten ins Hospital gehen, um sich wieder aufzurichten. Die Deut chen sechten verzweifelt in dem von ihrer militärischen Autokratie hervor⸗ gerufenen und genährten Glauben, daß wir Deutschland zu zerschmettern und seiner nationalen Existenz ein Ende zu machen beabsichtigen. Keine sosch⸗Absicht hat jemals bei dem britischen Volke bestanden. Aber das deuische Volk muß, bevor der Krieg endet, belehrt werden, daß ein milnärischer Angriff weder ein rechtmäßiges noch ein vorteilhaftes Uneernehmen ist, daß eine Weltherrschaft unmöͤglich ist und daß Verträge geheiligt sind sowie daß das öffentliche Gewissen der Welt die schrecklichen Methoden der Barbarei nicht dulden will. Möge Deutschland sein Haus so in Ordnung bringen, daß man sich auf ie Veränderung seiner Ideale und Ziele verlassen kann, möge es das Uebel wieder gutmachen, das es angerichtet hat, und ent⸗ sprechende Bürgschaften für die Zukunft geben. So, aber nicht anders, kann es Frieden haben.

Die Verlustlisten in der „Times“ vom 26. März

enthalten die Namen von 132 Offizieren und 1941 Mann.

1 Frankreich.

In der vorgestrigen Sitzung der Deputiertenkammer wurde der Handelsminister Clementel wegen des Einfuhr⸗ verbots, dessen Wirkungen auf den Handel Frankreichs latastrophal seien, von dem Abgeordneten Stegfried inter⸗ Fülbet Der Handelsminister bat sich für die Antwort eit aus.

Die Kammer erörterte sodann den Gesetzesantrag bezüglich der Festsetzung von Höchstpreisen für Getreide. Der Berichterstatter des nsg anh Boret verlangte, wie woner Blätter berichten, daß die in großer Zahl eingelaufenen Zusatz⸗ und Gegenanträze an den Ausschuß zurückberwiesen würden. Boret forderte die Regierung auf, sich klar zu äußern, was sie gegen jene Landwirte zu unternehmen gedenke, die große Getreidevorräte auf⸗ sefpelt und nicht angemeldet hätten. Der Ackerbauminister Fernand David erwiderte, die Landwirte würden von den neuen Hächttpreisen keinen Vorteil haben, sondern das Getreide würde sum alten Preise beschlagnahmt werden. Verschi dene Abgeordnete, runter Navarre, warsen der Regierung vor, ihre Gesetzesanträge eien unwirksom. Man müsse Gewißheit haben, daß nunmehr alle disteckten Vorräte zum Vanschein kämen. Der Ackerbauminister

avid betonte, die Regterung werde auch über die Mühlen eine scarfe Kontrolle ausüben. Der Minister für Verpflegung, Viplette, erklärie sodann, daß die Gemeinden des De⸗ partements Haute⸗Saone eine Zeitjang nicht mit Lebens⸗ mitteln versorgt werden konnten, da es unmöglich gewesen wäre, zu den alten Höchstpreisen Getreide zu bekommen. Er habe deraufhin die Beschlagnahme angeordnet. Der Abg. Navarre aklärte noch, die Getreidebesitzer würden die Vorräte nicht zu 40 Franken für den Doppelzenkner herausgeben, da sie gewiß seien, 00 big 60 zu erhalten. Der Ackerbauminister Dapib erwiderte, man bnuche nut den Versuch zu machen, die Höchstpreise abzuschaffen, man würde sehen, wie dann die Preise in die Höhe schnellten. avarre forderte die Kammer auf, das Gesetz nicht zu erörtern, bondern die Regterung zu zwingen, Energie gegen diejenigen zu zeigen,

eine Erklärung über den Wiederaufbau der augenblicklich besetzten Geviete ab und erklärte, die Regierung beschäftige sich jetzt schon eingehend mit der Lösung dieser für die Entwicklung Frankreichs äußerst wichtigen Frage. 8

Rußland.

Die Wahlen zur konstituierenden National⸗ versammlung werden dem „Algemeen Handelsblad“ zu⸗ folge nach dem allgemeinen Wahlrecht statifinden. Dies ist aber mit technischen Schwierigkeiten verbunden, da die Wähler⸗ listen unvollständig sind. Außerdem muß man auf das Wahl⸗ recht der im Felde stehenden Soldaten Rücksicht nehmen.

Wie „W. T. B.“ meldet, werden Personal⸗ veränderungen in der Heeresleitung geplant. Die Notwendigkeit großer und tiefgreifender Veränderungen wird allgemein zugegeben. Viele Offiziere sind, nachdem die Mann⸗ schaften darüber abgestimmt hatten, entlassen worden. Die Gründe waren teils Unfähigkeit, teils reaktionäre Gesinnung, teils ihr deutscher Name.

Die Petersburger Garnison gibt bekannt, daß alle Soldaten und Offiziere, die nicht in bestimmter Frist ihren regelmäßigen Regimentsdienst wieder aufnehmen, als Partei⸗ gänger des alten Regimes und als Landesverräter zu be⸗ trachten seien.

Spanien.

Einer amtlichen Mitteilung zufolge herrscht in ganz Spanien Ruhe, der Eisenbahnverkehr ist regelmäßiag. Wie Lyoner Blätter melden, habe der Ministerpräsident Graf Romanones erklärt, daß im Falle der Aufrechterhaltung der Ordnung die kürzlich verhafteten2 beiter sämtlich wieder freigelassen werden würden. 3 Schweiz.

Gegenwärtig werden in Bern nach einer Meldung der Schweizerischen Depeschen⸗Agentur Verhandlungen zur Erneuerung des deutsch⸗schweizerischen Wirtschafts⸗ abkommens geführt, die voraussichtlich mehrere Wochen dauern werden. Deutscherseits werden die Verhandlungen von den Mitgliedern der Handelsabteilung der deutschen Gesandt⸗ schaft geführt. Ihr Ergebnis wird erst nach dem Abschluß mitgeteilt werden. AAAA“

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Der Präsident Wilson sagt in seiner Botschaft an den

Kongreß, die er persönlich verlas, laut Meldung des „Reuter⸗ schen Bureaus“:

„Ich habe den Kongreß zu einer außerordentlichen Session ein⸗ berufen, weil sofort ein ernster politischer Entschluß gefaßt werden muß, wofür ich verfassungsrechtlich die Verantwortung nicht uübernehmen kann. Ich unterbreitete Ihnen am 3. Februar eine außerordentliche Anzeige der deutschen Regterung, daß sie beabsichtige, ab 7. Februar alle rechtlichen und bumani’ären Beschränkungen be⸗ seite zu setzen und alle Schiffe, welche versuchten, die feindlichen Hafen zu erreichen, durch U⸗Boote zu versenken; das schien in einer frühe en Kriegepbase das Kriegsziel der deutschen U⸗Bovote zu sein, aber seit April 1916 leate die deutsche Regierung den Kommandanten der U 12. gewisse Beschränkungen auf, gemäß dem uns gegebenen Ver⸗ prechen.

Hie neue deutsche Politik ließe jede Beschränkung fallen. Schiffe aller Art wurden skrupellos und ungewarnt versenkt, obne daß man daran dachte, den an Bord befindlichen Personen zu Hilfe zu kommen, und neutrale und befreundete Schiffe wurden ebenso wie Schiffe von Kriegführenden, selbst Hospitalschiffe, die mit einem Freigeleit von der deutschen Regierung verseben waren, mit derselben Mitleids⸗ und Peinzipienlosigfe t versenkt. Das Völterrecht hat sich mühsam entwickelt mit Kesultaten, die dürftig genug waren. Aber die deutsche Regierung hat auch dieses Minimum an Recht unter dem Vorwande der Wiedervergeltnung und Notwendigkeit aufgehoben, weil sie keine Waffen beseß, die auf der See verwendet werden können, außer denjentgen, die nicht angewendet werden dürfen, wie Deutschland sie jent anwendet, nämlich ohne Berücksichtigung aller

Erwägungen der Menschlichkeit oder Abmachungen, auf denen der

Weltgeerkehr begründet ist.

Ich denke jetzt nicht an die materiellen Verluste, so ernst sie sind, sondein nur an den allgemeinen Untergan von Nichtkämpfern, Män⸗ nern, Frauen und Kindern. Der gegenwärtige deutsche Krieg gegen den Handel ist ein Krieg gegen die Menschlichkeit und gegen alle Na⸗ tionen. Jede Nation muß sich selbst entscheiden, wie sie dieser Heraus⸗ forderung begegnen will. Unsere Wahl muß mit Mäßigung getroffen werden, entsprechend unserem Charakter und unseren Motiven als Natijon. Wir müssen uns von übergroßer Erregung frei halten. Unser Motiv ist nicht Rache oder das P. inzip brutaler Gewalt, sondern wir treten für die Menschenrechte ein.

Als ich im letzten Februar vor dem Kongreß sprach, glaubte ich, daß es genügen werde, unsere neutralen Rechte durch Bewaffnung der Schiffe zu sichern. Aber eine bewaffnete Neutralttät erscheint gegen⸗ wältig unnütz. Es ist unmöglich, Schiffe gegen die Angriffe der deutschen U⸗Boote zu verteidigen. Es entspricht der gewöhnlichen Klugheit zu versuchen, sie zu zerstören, bevor sie ihre Aksicht erkennen lassen. Die deutsche Regierung leugnet das Recht der Neutralen, in der Sperrzone überhaupt Waffen anzuwenden, um die Rechte zu ver⸗ teidigen, die kein moderner Jurist jemals bestritten bat.

Deutschland zeigt an, daß die Eskorten zum Schutze der Schiffe wie Ptraten behandelt werden würden. Angesichts solcher Anmaßung ist die bewaffnete Neutralität mehr als unnütz. Wenn wir uns dem unterwünen, würden wir unsere beiligsten nationalen Rechte verletzen lassen. Ohne Zaudern den Geboten meiner konstitutionellen Pflicht geborchend, rate ich dem Kongreßzu erklären, daß die jüngste Hanblung der deutschen Regierung tatsächlich nichts weniger als der Krieg gegen die Regierung und das Volk der Vereinigten Staaten ist, und förmlich den Kriegs⸗ zustand anzunehmen, der Amerika auferlegt ist, und so⸗ fortige Maßregeln zu ergreifen, nicht nur um das Land in den vollständigen Verteidigungszustand zu versetzen, sondern auch seine Hilfsquellen zu verwenden, um Deutschland zu zwingen, die Bedingungen zur Beendi⸗ gung des Krieges anzunehmen. Der Kriegszustand wird ein enges Zusammenwirken mit den anderen Deutschland bekämpfenden Regierungen herbeiführen, indem wir ihnen liberale Ffasea- kredite gewähren und ihnen die Organisation zur Mobili⸗

bunde (wörtlich: fit partner for league honour). Wie stehen im

Begreiffe, den Kampf mit dem naturlichen Feinre der Freiheit auf zunehmen und werden nötigenfalls die ganze Kraft der Nation auf⸗ wenden, um seine Machtansprüche zu veretteln. Wir beabsichttgen keine Eroberungen, wir sind nur einer der Vorkämpfer der Menschen⸗ rechte und werden zufrieden sein, wenn diese Rechie gesichert sind.“ Der Präsident erklärt ferner, daß Oesterreich⸗Ungarn tat⸗ sächlich nicht im Seekriege gegen amerfkanische Bürgee begr issen sei; er wolle die Erörterung über die Beziehungen mit Wien aufschieben. Zum Schluß sagt Wilson, Amerika werde für die teuersten Gültee käͤmpfen, nämlich für die Demokratie, die Rechte und die Freiheiten der kleinen Nationen. Sobald Wilson nach Verlesung seiner Botschaft den Kon⸗ greß verlassen hatte, brachte der Vorsitzende der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Repräsentantenhauses, Flood, eine Resolution ein, durch die der Kriegszustand zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland

erklärt und der Präsident ermächtigt wird, gegen Deutschland

Krieg zu führen. Nach Ueberweisung der Resolution an die Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten beider Häuser wurde die Sitzung vertagt. 8 11““

b Kriegsnachrichten.

Berlin, 3. Ppril Ahenbs. (W . B) m Westen lebhafte Gefechtstätigkeit südwestlich von St. Quentin und nordöstlich von Soissons, im Osten am mittleren Stochod.

Trotz Wind und Regenschauer war die Fliegertätigkeit an der Westfront rege. Die deutsche Ueberlegenheit in der Luft, die in erster Linie eine solche der Flugzeug⸗ führer und Beobachter ist, erhellt nicht nur aus der Zahl der neuerdings abgeschossenen Flugzeuge, sondern auch aus der erfolgreichen Durchführung der eigenen und der Abwehr der feindlichen Luftaufklärung. So wurden durch Flieger Ansammlungen starker englischer Infanterie⸗ massen in den Mulden hei Savy und RNoupy festgestellt und daraufhin unter Vernichtungsseuer genommen. Gefangene schildern die Verluste als außerordentlich schwer. Der An⸗ griff, der bereits durch Artilleriefeuer eingeleitet war, unterblieb. Des weiteren wurden an der ganzen Front zwischen Arxas und Soissons englische und französische Er⸗ Unbragsvorsisze, die zum Teil von starken Kräften unter⸗ nommen wurden, blutig ahgeschlagen. So mußten sich die Gegner bei Boursies sowie südlich des Omignonbaches zurückziehen. Gegen die Linie Francilly Dallon griffen Engländer und Franzosen gemeinsam mit starken Kräften an. Sie erlitten durch Artilleriefeuer und im Nahkampfe große Verluste. Ebenso scheiterten wiederholte Angriffe gegen Epine de Dallon. Nicht besser gelangen die in den Abendstunden und während der Nacht versuchten Vorstöße. Angriffe beider⸗ seits der Straße Bapaume —Cambrai und bei Neuvllle scheiterten in gleicher Weise wie ein dreimaliger Angriff nördlich Epehy. Das gleiche Schicksal teilte ein Angriff auf Ronssoy sowie An⸗ griffe bei Le Verquier, die nach starker Artillerievorbereitung angesetzt wurden. t 11I

Großes Hauptquartier, 4 April. (GW. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Von Lens bis Arras war auch gestern der Feuerkampf

lebhaft. „Westlich von St. Quentin und zwischen Somme und Oise setzten die Franzosen ihre heftigen Erkundungsangriffe fort. Mit blutigen Opfern erkauften sie Boden, der von uns

schrittweise preisgegeben wurde. Bei Laffaux, an der von Soissons nach Nordosten

führenden Straße, scheiterten nach starkem Feuer einsetzende

französische Vorstöße. In und bei Reims erkannte Batterien, Befestigungs⸗ arbeiten und Verkehr wurden von uns unter Feuer genommen.

9 feindliche Flugzeuge und 2 Fesselballons sind von unseren Fliegern abgeschossen worden.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Zwischen Meer und Pripjet war die Artillerietätigkeit in mehreren Abschnitten rege.

Am mittleren Stochod wurde der von den Russen a . dem Westufer gehaltene Brückenkopf von Toboly von unseren Truppen, denen beträchtliche Beute in die Hand fiel, genommen. 1

Beiderseits der Bahn Zloczow —Tarnopol steigerte sich zeitweilig der Geschützkampf. 3

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Front des Generalobersten Erzherzog Joseph und bei der

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen

ist die Lage unverändert.