In Ziffer 1 71
rung des Gesetzes vom 13.
folgende Bestimmung eingefügt:
Wird außerhalb des Kaampfgebiets zur Herstellung einer Befestigungsanlage oder im Interesse 88 b en S .r zur Freilegung des Schußfeldes, ein Bauwerk oder ein sonst wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks beschädigt oder erstört, so ist das Grundstück insoweit als zu militärischen wecken überwie Das gleiche gilt, wenn die eschädigung oder Zerstörung zwar innerhalb des Kampfaebiets, aber außerhalb einer Gefechtshandlung und im Interesse einer bereits vorhandenen dauernden Befestigungsanlage erfolgt ist. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
8
sen anzusehen.
und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 4. April 1917. (Siegel) Wilhelm. 8 1 Gelfferich.
Bekanntmachung zur Ergänzung der Ausführungs bestimmungen z
ovember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1292).
vom 23. 23. No 1 Vom 8 April 1917.
Auf Grund des § 3 der Verordnung des
bestimme ich:
I § 2 Absatz 2 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des ööööe die ung von Chlor inn zur Beschwer na. n denwa en vom 23. November 1916 (Reiche⸗ bl. S. 1292 —2 Ralemaen Zesas. ovembe (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1292) „S weir die Einfahr gus Oesterreich⸗Ungarn erfalgt, 82 9 8* Fücengn; nochten e en heee.
durch ein B scheinigung des Verbandes öst hische Seideni dust ieller in Wi n.* 8 ber 11 1 Die Bestimmurg trilt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. April 1917. 8
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
“ Bekanntmachung. 8 Das Geschäftslokal der Reichshauptkasse befi sich vun d cv Ete nastehe “ ostalis eibt die Reichshauptkasse weiterhi i Pestcge Sh 19. chshauptkass eiterhin bei dem Berlin, den 10. April 1917.
Reichs bankoirektorium. Havpenstein. Schneider.
Bekanntmachung. 8
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10 Fe⸗ hbiuar 1916 (AGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
“ 358. Liste. .“
gas Kreis Zabern. 1 achlaßmasse: Die Nachlaßmasse der am 14. Februar 1911. ab In verstorbenen Witwe August Schoen, 8.,8 geb. he. Zwangsverwalter: Bürgermeister Greßmann in Zabern.) Die durch den Erlaß vom 14. Juni 1916 I. Z. 1746 angeordnete staatliche Zwangsverwaltung des zur Nachloßmasse gebörenden Hausbesitzes in Zabern geht in die EET über. Dagegen bleibt die Zwangsverwalzung des gleichfalls zum Nachlaß geboͤrenden Haush sitzes in Artkiich (Anordnungserlaß vom 10. Mai 1915 I. A. 7760) mit Bürgermeister Brunner als Zwangsve walter gesondert fo 1besteben.
Straßburg, den 31. März 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Inn J. A.: Dittmar. 8
1““
8 8
der Verordnung, betreffend die Ausfüh⸗ 3 Juni 1873 über die Kriegsleistungen, vom 1. April 1876 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 137) wird als Abs. 2
Verordnung des Bundesrate über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren
Bundesrats über oie Verwendumg von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren vom 23. November 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 1291)
Spinnpapier odee Papiergarn, und zuar nur unter Bei⸗
Spinnparir und Papiergorn, die solchen Natronzellstoff enthalten, unterliegen der Bekanntmachung. 1
schlagnahm t. zusehen is, ist nicht der Zweck entscheidend, für den es bezogen ist sondern der 5
von der Bekanntmachung nicht betroffen.
haltigem Spin papter ist lediglich Verarbeitu 8 8as stattet (§ 4 Ziffr 2). ch ng zu Paplergarn ge
dies giit insbesondere von der Verwendung zu Kabelumwicklung sowie zur Herstellung von Seilen mit Drahteinlagen und von Garnen mit Fasetrei lage. 8
waren vom 23. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. C. 1292) vom 8. April 1917, und unter eceeersah⸗ 9
Militärtransportordnung, vom 4. April 1917.. 18 Berlin W. 9, den 10. April 1917. 8 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Direktor eines Realprooymnasiums Dr. Otto Bundt zum Realgymnasialdirektor zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors Friedrich leitstät an dem städtischen Lyzeum in Peine zum Direktor des städtischen Lyjeums II in Dortm durch das Staats⸗ ministerium benätigt worden. 8 11“
“
6 Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtoerordnetenversammlung in Küstrin getroffenen Wahl den Gerichtsassessor Dr. jur. Ernst Schlitzberger aus Cassel, Prhe juristischer Hiifsarbeiter bei der Stadtverwaltung in Neukölln, als besoldeten Beigeordneien (zweiten Bür ermeister) der Stadt Küstrin für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Dem Hilfsarbeiter im Ministerium für Handel und Ge⸗ werbe, Regierungebaumeister Schwarz ist unter Belassung in diesem Dienstverhältnis die planmäßige Stelle eines Regie⸗ runasbaumeisters bei der Bergwerksdirektion in Saarbrücken verliehen worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Der bieherige Privatdozent, Professor Dr. Oskar Wa⸗ gener in Greifswald ist zum außerordentlichen Professor in
der 18 Fakultät der Universität in Marburg ernannt worden.
Dem Realgymnasialdirektor Dr. Otio Bundt ist die Direktion des Realgymnasiums in Goldap übertragen worden.
Kriegsministerium.
“ Erläuterungen zur Bekanntmachung (Nr. W. III. 4000/12. 16. K⸗R⸗A.), betreffend Beschlag nahme von Natron⸗(Sulfat⸗) Zellstoff, Spinnpapier und Papiergarn.
Nur Natvep⸗ (Sulfat⸗) Z Uste ff ist von der Befanntmachun ketroffen. Besch äntkt ist jedoch nicht die Leserung, sendern nur 9 Verarreitung. Verabertet wer en darf Natronzelst ff ledeg’ich zu
mischung von mi destens dem giechen Gen icht Sufsitzellstoff. Auch Natronellstoff, der aus dem Auslande ein efubrt ist, sowie
1 Von noͤtronzellstoffhaltigen Papieren sind lediglich Spinnpapiere be⸗ Für die Frage, ob ein Papier als Spinnpapier an⸗
Zweck, zu dem es seiner Natur noch bestimmt ist. Reines Sulfitzelltoffpapter und daraus hergestellte Garne sind
III. 88 Hinsichtlich Verarbeitung und Verwendung von natrontellstoff⸗
Jegliche andere Verarbeitung und Verwendung ist verboten;
IV.
„Nr. 5808 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Aus⸗ führungsbestimmungen zur Vexordnung des Bundesrats über die Verwendung von Chlorz nn zur Beschwerung von Geiden⸗
Nr. 5809 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der
Meldescheine für die im § 3 Ziffer 4b der Bekanntmachung bon geschtleheren Melbe ngen sind unter Est. 11472 bei der Vordr deag, waltung der Kriegs⸗Robftoft⸗Abteilung des Kriegsamts, Berlin SW. b Verl. He emannstr. 10, einzufordern. 9
Berlin, den 10. April 1917.
Kriegsministerium. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung.
Kriegsamt. 6“ Koeth.
EEö11“;
betreffend die Fernhaltung unzuverlä siger Personen vom (RGBl. S. 603), habe ich dem Kaufmann Max Pinn in B na Mohrenstr. 16, und der Firma Max Piyn durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Segenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Web⸗ Wirk⸗ und Strickwaren der Arr, wegen Unzuverlässigkeit nh bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Berlin⸗Schöneberg, den 31. März 1917.
Der Polizetpräsident zu Berlin, Krieswucheramt. J. A.: Machatlus,
Bekanntmachung. Auf Grund der Bunresratsverordnung vom 23. September
(RGBI. S. 603), babe ich dem Milchhändler Gustav Karge Berlin, Große KFrankfurterstraße 69, durch Verfügung vom h ut gen Tage den Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzuverlä figteit in bezug auf diesen Handelsbetrieh untersagt.
Berlin⸗Schö eberg, den 2. April 1917. Der Polizeipräsident zu Berlin, Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung. 8 8*
Auf Grund der Bundesratsverordnung vam 23. Teptember 1915 betreffend Fernhaltung unzuve rlässiger Pasoren vom Leen dh005, Gesetzb'att Seite 603), ist dem Handelsmann Hermann Hempe in Luckenwalde durch Verfügung vom beutigen Tage der Handel mit Material, und Kolontalwaren und Gemüse wegen Unzuverlär sigkeit in bezug auf dies n Hande sbetrieb untersagt.
Luckenwalde, den 19. März 1917.
Die Polizeiverwaltung. Mannkopff.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Kurt Woellert, hier, Wildenbruchstroß⸗ 6 ist auf Grund der Bundesratsperorrnung vom 23. September cnc⸗ der Handel mit rohen Naturerzeugnisfen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und mit allen Gegensständen des Krie bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Frankfurt a. Oder, den 4. April 1917.
SDie Polizeiverwaltung. Dr. Trautmann.
“
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Hugo Max Weber, bier, Kaiser Wilhelm⸗ straße 19, ist durch Anordnung vom heutigen Tage gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Hand el mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarfs, insbesondere Textilien und Textilersatzstoffen, wegen Kettenhandels untersagt worden.
Forst (Lausitz), den 5. April 1917. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Otto Schultz.
—,—
4 .
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Joseph Gillarek, bier, Lindenplatz 6b, ist durch Anordnung vom heutigen Tage gemäß § 1 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 der Hangel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs und des Krieaäsbedarfs, inebesondere mit Textilien und Textilersatzstoffen, wegen Ketter handele untersagt worden. 1 1X1X1X“ Forst (Lausitz), den 5. Apeil 1917.
Diie Polizeiverwaltung. J. V.: Otto
“
Schultz.
44“
Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernbaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sept⸗mber 1915 und der dazu ergangenen Ausführungsb stimmungen pom 27. September 1915 ist dem Händler Peter Körfe, in Oberhausen, Köntgstraße 101, durch Verfüzung vom 20. März 1917 der Handel mit Nabhrungs⸗ und Futtermitteln aller Art und mit sonnigen Gegenständen
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915
1915, betieffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handei
Pamen, daß sich die Mannschaft noch
robatin, der seine Entlassung
„Atas Emtl Schwarz, Henriette geb. Weber, gatfenzan rechtskräftige Versügung vom 1. Februar 1917 der biutt Nahrungs⸗Genußmitkeln BV“ eliicen Berarzs untersagt worden.
büe „den 4. April 1917. .“
Die Stadtpoltzeiverwaltung. Der Buͤrgermeister. Schullz. “ 8. .“ “
dem Kohlenhändler Wilbelm Meyer und seiner Ehefrau, „ geb. Busch, beide in Crefeld, Münkerstraße 61, habe
bandel mit Heiz⸗ und Leuchtstoffen untersagt.
9' Fosten dieser Untersagung treffen Ebepaar Wilheim
pet als Gesamtschuldner. v 11““
Ctefeld, den 30. März 1917. 8“
poltzeitverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.:
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 11. Frrll 191 7.
der kommandjerende General der Luftstreitkräfte, General⸗ ttnant von Höppner widmet Seiner Königlichen pheit dem Prinzen Friedrich Karl von Preußen, Shleg. T. B.“ meldet, folgenden Nachruf:
E Hohenzoller ist als Fliener gefall n! Unerwartet ist Priaz ledrich Karl von Preußen den schweren Wunden, die er im Luft⸗ uvf erhalten hatte, in englischer Gefangenschaft am 7. April 1917
fechaa glübender Begeistereng widmete sich der Prinz der jungen gffe, uvm in iht dem deurschen Vaterlon de zu dienen und die Herr⸗ uft in der Lust zu erämpfen. Sein hobes fliege isches Könven,
keine Schwieriskeiten kennender Schneid Ueßen große Er⸗ e dorch ihn für die Flegertruppe erwarten. Gehärt’ t durch Heldentod der Besten, kämpfen die deusschen Luftstrett
d stark!
je norwegische Zeitung „Morgenavisen“ brachte Mitte icz eine Meldung, nach welcher der Steuermann des kpedierten norwegischen Dampfers „Skaien“ erzählt hätte, Besotzung wäre in die Boote gegangen, worauf das U⸗Boot rangekkommen wäre und zunächst auf die Boote, dann auf den dampfer geschossen hätte. G 1 Der Kommandant des inzwischen zurückgekehrten U⸗Bootes edet hierzu, wie „W. T. B.“ mitteilt, daß die Aussagen zbetreffenden Steuermanns frei erfunden seien. Auf den umpfer wäre erst nach Ablauf einer halben Stunde gefeuert orden, von den Booten wäre bei dem hohen Seegang über⸗ zupt nichts zu sehen gewesen. Hieraus geht hervor, daß die ampferbesatzung, wenn sie das auf den verlassenen Dampfer sichtete Feuer auf die Rettungsboote bezogen hat, sich un⸗ ütig viel Zeit genommen hat, um sich von der gefährdeten jele des Dampfers zu entfernen. Das U⸗Boot mußte an⸗ Ablauf einer halben stunde in Sicherheit gebracht hätte. Andernfalls trifft die annschaft selbst die Schuld für ihre Gefährdung.
Mitgliedern der Duma die Grundlagen eines Gesetzentwurfs zur Monopolisierung des Nach kurzer Debatte wurde
heit (Kadetten) hat nach einer Beratung über die auswärtige
Oesterreich⸗Ungarn. Der Kaiser hat an den Kriegsminister Freiherrn von erbeten hatte. laut Meldung 8 „W. T. B.“ folgendes Handsch reiben gerichtet:
Ihrer Bitte um Enthebung vom Posten Meines Kriegsministers Gnaden willfahrend, ernenne ich Ei: zum Armeekommandanten d spreche Ihnen in dankbarer Würdigung Ihrer Verdienste Meine sondere belrbende Anerkennung aus.
Der Kaiser hat ferner an den Führer der an der Ein⸗ ahme des Stochod⸗Brückenkopfes Tovoly beteiligten Truppen, Beneral der Kavallerie Frhin. von Hauer, folgende Depesche esandt:
Ich habe die Meldung über den gioben Erfolg bei Tobolv, der
verbündeten Truppen ebenso wie der Föhrurg durch Ew. Exzellenz hober Ehre gereicht, mit besenderer Befrierigung zur Kenntnis erowmen vund spreche den am Kampfe beleiligten österreschisch⸗ ngarischen Troppen Meine Anerkennung aus.
— Die österreichisch⸗ungarische Regierung hat ach einer Reutermeldung Schweden um die Wahrnehmung er Jateressen Oesterreich⸗Ungarns in Amerika ersucht.
Großbritannien und Irland. Der Hafen von Liverpool ist wegen Minengefahr r den Verkehr gesperrt.
ich ja zugleich als Vertreter der Demokatie an der Resierung teil⸗ nehme, Die Regierung wird demnachst eine Erklärung peröffentlichen, doß Rußland auf jeden Plan von Gebietserweite ungen verz chtet, aber die eroberte Freiheit aufs äußerste verteidig’n wird.“
Die Versammlung jubelte Kerenski zu und sprach ihm ein⸗ stimmig ihr Vertrauen aus. 1
— Nach einer Meldung des „Temps“ ist eine sogenannte Sonderarmee gebildet worden, die sich bereits an der Front befindet. Der Deputierte Effremoff erklärte namens der Vertreter der Sonderarmee, sie habe der provisorischen Regie⸗ rung den Eid geleistet und werde sie gegen jeden Einfluß, wo⸗ her er auch kommen möge, verteidigen; sollten sich die Be⸗ ziehungen zwischen der provisorischen Regierung und den anderen Parteien zuspitzen, so würde sich die Sonderarmee auf die Seite der Regierung und der Duma stellen. Den Arbeiter⸗ vertretern und den St. Petersburger Bataillonen wurde eine entsprechende Erklärung abgegeben.
— Der Landwirtschaftsminister Schinagrew hat vor
Getreidehandels dargelegt. der Vorschlag des Ministers ein⸗ stimmig angenommen.
— Der Kongreß der Partei der nationalen Frei⸗ Politik der provisorischen Regierung, wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, einen Beschluß angenommen, in dem der Konoreß sein voll⸗s Vertrauen in die auswärtige Politik der Regierung ausdrückt, die auf die Treue für die abgeschlossenen Bündnisse gegründet sei. Der Kongreß ruft ganz Rußland auf, sich um die Regierung zu scharen und ihr die Möglichkeit zu gewähren, den Krieg bis zum Siege und zu einem dauerhaften Frieden fortzusetzen, der die Freiheit der Völker und den Sieg der Demokraten über den Bund der reaktionären Mong ’chien sichert.
— Die Mitglieder des Rates der Arbeiterdelegierten in ganz Rußland wurden für den 20. April zu einer Reichs⸗ versammlung einberufen, in welcher der Zusammenschluß sämt⸗ licher Volksparteien Rußlands und ein einheitliches Partei⸗ programm im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen zu der konstituierenden Versammlung aufgestellt werden soll. Der Justizminister Kerenski setzt sich sehr für ein einheitliches Vorgehen sämtlicher Arbeitergruppen und für ihre Einigung auf ein festes Gegenwartsprogramm ein.
— Der „Times“ zufolge werden Stadt und Distrikt von Odessa von einem revolutionären Ausschuß ver⸗ waltet, dem auch Abgeordnete der Armee, der Flotte und der Arbeiter angehören. Diese Körperschaft wird das Kom⸗ missariat genannt. Alle Beamte der früheren Gemeinde⸗ verwaltung sind abgesetzt; die meisten befinden sich in Haft.
Spanien. “
Das Amtsblatt gibt die Neutralitätserklärung Spaniens im deutsch⸗amerikanischen Streitfalle bekannt.
— Lyoner Blätter melden, der Minister der öffentlichen Arbeiten hätte erklärt, die spanische Regierxung habe bisher nur den Verkauf zweier kleiner Schiffe gestattet. Der Verkauf größerer Schiffe ohne vorherige amtliche Ermäch⸗
tigung sei unzulässig. Schweiz.
Infolge Abbruchs der diplomatischen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und Oesterreich⸗Ungarn übernimmt die Schweiz die Vertretung der österreichisch⸗ungarischen Interessen in Paris, die bisher von den Vereinigten Staaten wahrgenommen wurde, sowie die Vertretung der italienischen und französischen Interessen in Wien, die bisher ebenfalls die diplomatischen Vertreter der Vereinigten
Staaten besorgten. Bulgarien.
Die bulgarische Regierung hat Londoner Blätter⸗ meldungen zufolge die diplomatischen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika abgebrochen.
— Der deutsche Gesandte Graf von Oberndorff ist am Sonntag mit kurzem Urlaub nach Berlin abgereist. Während
Legationsrat Freiherrn von Richthofen geleitet.
Amerika.
Nach einer Meldung des Bureaus „Nadio“ aus New York hat der Landesverteidigungsrat den ehemaligen Präsidenten der belgischen Hilfskommission Hoever zum Lebensmittel⸗ kontrolleur gewählt.
seiner Abwesenheit wird die Gesandtschaft vom
nkspruch Poldhu vom 8. April erwähnten Handstreich elen. Die Angaben dieses Funkspruches sind indessen völlig unzutresfsend. Weder bei Lamhardzyte noch in der dortigen Gegend uͤberhaupt drangen die Franzosen in unsere Stellungen ein. Ebenso wenig hat das diese Stellung haltende Regiment auch nur einen einzigen Toten verloren. Der vom gleichen Funkspruch erwähnte deutsche Handstreich auf einen kleinen französischen Posten südlich des Kanals von Paaschendaele hat überhaupt nicht stattgefunden, konnte von also auch nicht mit Handgranaten abgewlesen werden.
Der Turm der Kathedrale von Ypern von den Engländern durch Sprengun letzten Tagen wurde verschiedentlich der beschossen und stark beschädigt.
wurde anscheinend umgelegt. In den
om von St. Quentin
—.——
Großes Hauptquartier, 11. April. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Räumlich begrenzte Kampfbandlungen nördlich der Scarpe bei Givenchy⸗en⸗Gohelle, Farbus und Fampoux führten keine Aenderung der Lage herbei. 1
Zu beiden Seiten der Straße Arras —Cambrai setzten gestern nachmittag nach heftigem Feuer die Engländer starke Kräfte in breiter Front zu neuen Angriffen ein; sie sind ver⸗ lustreich abgewiesen worden.
Seit heute früh sind dort und zwischen Bullecourt und Quéant weitere Kämpfe entbrannt.
Zwischen der Straße Bapaume —-Cambrai und der Oise spielten sich nur kleine Gefechte vor unseren Linien ab.
St. Quentin wurde wie an den Vortagen mit Granaten und Schrapnells beschossen, ebenso La Före. 1
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Von Vailly bis Reims nimmt die Artillerieschlacht täglich an Heftigkeit zu.
Ein französischer Handstreich gegen unsere Gräben Berry⸗au⸗Bac wurden durch raschen Gegenstoß vereitelt.
Heeresgruppe Herzog Albrecht.
Keine wesentlichen Ereignisse.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls 1““ Prinz Leopold von Bayern. 3 An Aa, Düna, Stochod, Zlota Lipa und vielfach rege Artillerietätigkeit der Russen. “
1115156“
Dnjestr
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph
des Generalfeldmarschalls
Heeresgruppe von Mackensen
nichts Wesentliches. Mazedonische Front. Nichts Neues.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. 6
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. 8 Wien, 10. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Oestlicher und Italienischer Kriegsschauplatz.
Keine besonderen Ereignisse. “
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Südlich des Ohrida⸗Sees holten unsere Sto einige Franzosen aus den feindlichen Gräben. 1 Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
“
Türkischer Bericht. Konstantinopel, 9. April. (W. T. B.) Amtlicher
Heeresbericht. Aus dem Jrak und von der Kaukasusfront sind be⸗ An der Sinaifront über⸗
sondere Ereignisse nicht gemeldet. flogen feindliche Flieger unsere Stellungen und warfen Bomben. Als Ziel wählten sie unsere Lazarette. In einem Lazarett
— Der Präsident der Republik Cuba, Menocal, hat
die Erklärung des Kriegszustandes mit Deutschland
unterzeichnet. Die cubanische Regierung hat drei internierte deutsche
Schiffe beschlagnahmt. Die Mannschaften sind verhaftet worden. b” 8
wurde ein verwundeter Soldat getötet.
In Rumänien versuchte ein feindliches Erkundungs⸗ kommando in die Stellungen unserer Truppen einzudringen. An der Wachsamkeit unserer Truppen scheiterte dieser Versuch vor unserer Front.
Konstantinopel, 11. April. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht vom 10. April Abends.
Kaukasusfront. Auf unserem rechten Flügel machte eine unserer stärkeren Erkundungsabteilungen einen erfolagreichen Ueberfall in die feindliche Linte. Der Feind verlor 15 Tote und zwei Gefangene; außerdem erbeuteten wir 34 Tiere. Auf unserer Seite keine Verluste. 1 “
Irakfront. Seit zwei Tagen hat die Gefechtstätigkeit an Lebhaftigkeit wieder zugenommen. Auf dem rechten Tigrisufer warf unsere Nachhut die feindliche Vorhut zurück und sicherte dadurch ihrem Gros die freie Bewegungsmöglich⸗ keit zum planmäßigen Einnehmen einer neuen Stellung. Auf dem linken Tigrisufer stehen unsere Truppen in Gefechtsberührung mit dem Gegner. Am gestrigen Tage fand lebhaftes Artillerie⸗ und Infanteriefeuer statt Auf dem nördlichen Dialaufer drängten unsere vorgeschobenen Truppen eine feindliche Kavalleriedivision 15 km weit z rück, wo sie erneut Widerstand leistete. Weiter nordöstlich hatte ein durch Artillerie und Maschinengewehre stütztes feindliches Kavallerieregiment die Diala schritten. Dieses Regiment wurde von un über den Fluß zurück eworsen. Da es dem gelang, seine erste Uebergangestelle zum Rückzug zu be⸗ nutzen, ertranken viele feindliche Reiter im Dialafluß. An der persischen Grenze östlich Rewanduz 8een es unsern Truppen, nicht nur den Angriff der an ahl überlegenen Russen abzuwehren, sondern auch durch Gegenangriff den Doͤrfer Hermies und Boursies er⸗ Feind 20 km weit in östlicher Richtung zurückzutreiben. Verluste. Aus den Kämpfen Von unserer mazedonis en Front wird lebhafter
der Nähe von Lombardzyte feindliche Artillerietätigkeit — 1“ die in dem vom u“
1““
Nach zuverlässigen Nachrichten sind in dem sonst verkehrs⸗ eichen Hafen von Havre, wie „W. T. B.“ mitteilt, in der Poche vom 18. bis 24. März nur fünf Dampfer aus ebersee angekommen, gegenüber täglich etwa 20, also wöchent⸗ ch etwa 140 Dampfern im Januar 1917.
Rußland. 111“
Der Kriegsminister Gutschkow hat von W. T. B. ver⸗
breiteten Petersburger Depeschen zufolge, nachdem er nähere inzelheiten über die Niederlage am Stochod erhalten Hatte, die sofortige Verabschiedung der Befehlshaber des dortigen Abschnittes, des Generols Lech und des Korps⸗ ommandeurs Generals Januschewski, wegen Pflichtversäum⸗ ais angeordnet.
— Der Justizminister Kerenski, der Vertreter der Demo⸗ ratie in der provisorischen Regierung, hat in einer allgemeinen Versammlung der Soldatenvertreter in St. Petersburg eine Rede gehalten, in der er laut Bericht der St. Petersburger Telegraphenagentur sagte: 8
Er wolle den Ausbreuungen gewisser Kreise die zwischen ihm und der russischen Demokratte dadurch — nd Mißtrauen zu säen suchten, daß si⸗ das boshafte Gerucht in Umlauf setzten, der Minister set geuen die ehemaligen Anbänger des
Die Verarbeitung von Popserrundgarn (in Webereien, Seilereien und Bindfade f⸗briker) unterliegt keiner Beschränkung (§ 4 Zffer 3). Die Bekanntmachung regelt vielmehr lediglich den Abfluß vom garnereugenden Betriebe. In näherer Ausführuong beret han benakraa 1 8 Die Lieferbeschränkung gilt ledialich für den Hersteller. Für den Zwische handler sowohl wie für den Zwirner, 5 88 Her⸗ steller der Garne in, ist die Lieferung unb schränkt. 8 2) 1n. Lieferung an einen fremden Bet ieb 8 er rurch Ueberfübrung nach einem eigenen garnverarbeitern 5 aüag 688 1 1 4 genen g beitenden Betriebe ) Garn, welches zu Bindfäden und zu Seilerwaren verarbe ist, ist kei, Garn im Snne der Bekanntmachung. Bind äden, sowert es sich nicht um unpoliertes einfaches oder gezwir s Garn hard li', und Seile unterlie⸗gen nithen nicht den Lieferheschränkung n des § 3 Ziffer 4a der Bekanntmachurg. Doagegen ist die Garnlieserung von der Spinnerei zum Zweck der Herst⸗llung von Bindfäden urd Seilerwaren an die Be⸗ “ ve ce. age ch seng 82 es fn um Lieferung an einen ren den o e U’berführung nach einem eigenen g itent Beae baden eg. ach 2)ö 9 garnverarbeitenden ) Beltehig (das heißt, nicht zur Erküllung von Auftrögen d Heeret⸗ oder Ma inebebörken) geitefert werden dürfen nur 8 888 G Hundert Gewschtet ilen der Gesamtli ferung an nationzellstoffbaltigem Pariergarn (die Lieferung von natronzellstoffreiem Paviergaen sche det für die Buechnung aus), während 80 vom Hundert der Gesamtlieferung nur zur Erfüllung von Auftragen der Heeres⸗ und Ma inebehörden geliefert werden dürsen. En darf also jewetlig die b-liebig gelleferte Men e nicht mehr als 20/80, d. i. ¼ der bis zu rem gleichen Zettpunkt zur Errüllang von Aafträgen der Heeres⸗ und Marlnebehörden gelieferten Menge betragen.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zmangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (NGBl. S 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (GBl. S. 89) ist für die folgenden Uater nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
esamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen der Witwe Teutsch, Lutse Henriette Pp tvsfin gf Groh, in Nancy (Zwanasverwa ter: Notar Wün sch in Bischweiler) Die durch rie Erlasse vom 17. Februar 1915 I. A. 2175 und 10. Juni 1915 I. A. 9938 angeordneten Grundnückezwangs⸗ verwaltangen der Wutme Teutsch gehen in die vo stehend an geordnete Zwargsverwaltung des EGesamtvermögens über.
Straßburg, den 2. April 1917. Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. “ J. A.: Dittmar.
des käglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigk it in be⸗ug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden unter Auferlegung der durch das Verfahren entsteheaden Kosten. Obe hausen, den 5. April 1917. 8 8 Die städtische Polizeiverwaltung. Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
“
pekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern⸗ haltung unzuderlaͤssir Personen vom Handel vom 23. September 1915 — RG Bl. S. 603 — ist dem Konditor Albert Stappmanns in Rheydt, Augustzuraße Nr. 35, der Handel mit Konditor⸗ waren für das Reschsgebtet untersagt worden. — Der von der Anordnung B troffene hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen. Rheydt, den 8. März 1917.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
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Bekanntmachung.
mäß §1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernbaltung unzuverlässig r Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 — RGHBl. S. 603 — ist 1) dem Johann Breithor, Fuhrunter⸗ nehmer, früher Fabrikant, in Rheydt, Limite strase Nr. 154, 2) dem essn. Senrbes e eeypt. Köagigstraß: Nr. 96, er Handel m. ebensmitteln und egenstä 1 5 s täglichen Gebrauchs für das E1111“ hüͤheren Katsers nich; stre g genug. „Wenn ich den öu — Die von der Anordnung Betroffenen haben die Kosteen der Be⸗ en triaß Pan lowstsch nicht verhaftet habe, so g⸗schab dus, weil er rannsmachung zu tragen⸗ — ie Verschwörung gegen⸗ den Gürstling der Katserlichen Famiste, Rheydt, den 26. März 1917. Raspuin, angezettelt hatte; wenn ich den General Iwanow, der ver⸗ „ . März . ucht hatte, mit Truppen auf St. Peters urg zu marschieren, um 8 Die Polizeiverwaltung. Hort die Rebolution zu unterdrücken, vicht verbafiet hahe, so tat ich das, Se Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer. 6 Generat alt und krank ist 1edse geng⸗ ihn in . 86 8 getötet hätte. Was die Gefangenen in Zarskeje Sseto andelangt, so habe Die sich beim Schneiden ergebenhen Abfälle sind, soweit sie . 8 ch sie hesucht, um Euch 6 sogen, voß die sie bewachenden Soldaten spinnfähig si d, als Spinrpapier anzusehen. Sie dürfen also, wenn “ Bekanntmachung. “ nir versp ochen baben, nur meinen Befehlen zu geborchen. Außerdem sr Fv. Usteffraltig sins, nur zu Paptergarn verarbeiret werden. Aaf Grund der Bundetratsverordnung zur Fernbaltung un⸗ Ut der Kommandant von Zatzioje Sselo mein Freund, zu dem ich So en sie zu anderen Gegenständen als zu Part rgarn verarbeitet zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und volles Veurauen habe. Ich werde, fuhr Kerenskt fort, meinen wegenn so ist hierzu die Genehmtgung der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung der dazu ergangenen Ausführunasbestimmung des Herrn Ministers Posten nicht verlassen, bis die Sicherheit daför besteht, daß das einzige einzuholen. für Handel nd Ge erb vom 27 September 1915 ist der Ehefrau volitische Regime in Rußland die demokratische Republit ist, und daß 8 28 fa 8 ö5 “ A“ 8 *b 9 8
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Kriegsnachrichten.
Berlin, 10. April abends. (W. T. B.) Auf dem Säd⸗ ufer der Scarpe sind nach starkem Feuer neu einsetzende
englische Angriffe gescheitert. 8 8 An der 1.“ hält lebhafter Artilleriekampf an.
Im Osten und in Mazedonien teine größeren Gefechts⸗ handlungen.
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Auf demselben alten Kampfgelände zwischen Lens und Arras, das schon im Jahre 1915 heiß umstritten war haben . die Engländer auf die seit 1915 dort gehaltenen Stellungen ein Ende macker, zum Angriff angesetzt. Durch stärksten Einsatz aller mechanischen Zaietracht Kampfmittel und größter Munitionsmengen konnten sie einen örtlichen Erfolg erzielen, wie er erfahrungsgemäß im Stellungs⸗ kriege stets durch Anhäufung von Artillerie und Truppen an einem bestimmten Punkte anfäaglich erzielt wird. Der be⸗ absichtigte Durchbruch der Engländer ist indessen trotz unge⸗ heurer blutiger Opfer vollkommen gescheitert. Die deutschen Truppen haben trotz erheblicher Verluste im Trommelfeuer und Sperrfeuer der englischen Uebermacht den wirksamsten Wider⸗
stand entge engesetzt.
Zwischen Arras die Kämpfe den gleichen Bei der Erstürmung der lüten die Engländer sehr schwere in der Nacht zum 9. April in wurden tote Franzosen eingebracht,
Dem Inbhaber der Firma J. Mainzer, Kaufmann Max Paul Mainzer in Plauen, ist der kommtsionsweise bet iebene Handel mit Garnen gemäß der Bekonn!machung des Bundebrats vom 23. S ptember 1915 untersagt worden.
Plauen, 31. März 1917.
Der Stadtrat. Mette.
V. Paxierflachgarn darf ledigli u Pa nd erar von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 72 werden. 88 A1AA“ des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter N. 5807 eine Verordnung, betreffend Ergänzung der ffer I 71 der Verordnuna, betreffend die Ausführung des 3 vom 18. Juni 1873 über die Kriegsleistungen, vom 1876 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 137), vom 4. April 1917,
im geräumten Gebiet
und Vailly zeigten in den letzten Tagen.
Charakter wie
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