E.“
Handel mit sömtlichen Leberemilteln, auch mit Hefe, auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernbastung unuverlässiger Personen vom pandel vom 23. Seplember 1915 (Reichsges tzblatt Seute 603) auch im Kleinbandel bis auf weueres untersagt. — Die von der Ano dnung Betroffene hat die Kosten der Bekanut⸗ machung zu t agen. “
habe ich 1em Güteracenten Max Behrendt bierselbst w gen Un⸗ zuverlässigkeit im P erdehandel den Handel mit Pferden unter⸗ saagt. — Per von der Anorrnung Betroffene hat die Kosten der offent ichen Bekanntmochm g zu nagen.
ist aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nach eesf ihrer Studien auf dem Institute ein Stipendium für
durch Besuch aus⸗ ntige . Auch die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen erfolgt nur an Schüler der in dn r-e Ir sder 2 eines dieser Institute gewesen sind, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Relibion und der
zu weiterer Ausbildung (auf Reisen, nstitute usw.) zu verleihen.
wärtiger
Deutschland vom
Staçdte an solche, welche
Schüler
unterstützten
Nationalität nach dem freien Ermessen des Kuratoriums.
Be werbungen sind bie einschließlich 30. Juni d. J. — das Zhar⸗ Dabei sind folgende
1) ein kurzer, selbstgeschriebener Lebenslauf, in welchem besonders
Kurato ium der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Stipendien, lottenburg 2, Fasanenstraße Nr. 1, zu richten. Sch iftstuͤcke beizufügen:
der Studiengang hervorgehoben wird;
2) eine Beächeinigung der Reife zum Wettbewerb, mit der zu be⸗ zeugenden Tatsache, daß der Bewerber mindestens ein halbes
Jahr der Anstalt angehört hat;
3) eine Auskunft des Vorstands der Anstalt, daß diese vom
Staate unterstützt wird.
Den Bewerbungen für Komponisten ist eine selbständige Kom⸗ 1 eidesstattlicher Verssche⸗ rung, daß die Arbeit ohne fremde Beihilfe ausgeführt
position nach freier Wahl, unter worden ist, beizufügen.
Ausnahmsweise können
daß sie diese Bedingungen erfüllen, ein Stipendium oder eine Unter⸗
stützung empfangen, wenn das Kuratorium auf Grund eigener Prüfung
ihrer Befähigung sie dazu für geeignet erachtet.
G „Die Verleihung des Stipendiums und der Unterstützungen für
ausübende Tonkünstler erfolgt auf Grund einer Ende September d. J.
in Charlottenburg durch das Kuratorium abzuhaltenden Prüfung.
Charl ttenburg, den 11. April 1917. 8
8 Der Vorsitzende des Kuratoriums.
8 Dr. Kretzschmar. .
Bekanntmachungen
“
1
Das bevorstehende Studienhalbjahr unserer Universität nimmt mit dem 16 April seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntnis bringen, machen wir die.⸗
jenigen, welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginn des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Nachteilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor⸗ esungen erwachsen müssen. In Ansehung derjenigen Studierenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeitsatteste die Wohl⸗ at der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich be⸗ werben wollen, bemerken wir, daß den gesetzlichen Vorschriften zufolge derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung nnerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfange es Semesters eingereicht werden Bonn, den 10. April 1917.
Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. 8 Ribbert.
Immatrikulation für das bevbvorstehende Studien⸗
findet vom 16. April bis zum 7. Mai d. F.
statt. Später können nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studierenden noch immatrikuliert werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung nit gültigen Verhinderungs gründen zu entschuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulatton haben 1) diejenigen Studierenden, welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugnis und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimationspapiere sowie einen Ausweis über die erforderliche Schulbi dung, 2) diejenigen, welche von anderen Uni⸗ versitäten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangszeugnis von jeder früher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Reifeprüfung be⸗ standen, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Ok⸗ tober 1879 immatrikuliert werden. Inländerinnen jedoch nur nach vorberiger Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.
Ebenso bedürfen Ausländerinnen in jedem Falle zur Im⸗ matrikulation ministerieller Genehmigung.
Inländerinnen mit dem Lehrerinnenzeugnis für mittlere und hohere Mädchenschulen, welche das Universitatsstudium mit dem Fie der Prüfung für das höhere Lehramt (pro facultate docendi)
eninnen wollen, haben zum Zwecke ihrer Immattikulation eine von dem Diektor der wissen schaft ichen Prüfungskommission ausgestellte Bescheinigung darüber vorzul gen, daß binsichtlich ihrer Vorbildung und ihrer prak ischen Lehr ätigteit die Voraussetzungen für die Zu⸗ lassung zur ermähnten Prüfung gemäß den Mmistertalverfügungen vom 3 April 1909 und 11. Oktober 1913 zutreffen. 8
Bonn, den 10. April 1917.
Die Immatrikulationskommifsion.
Ribbert.
8 *
Bekanntmachung. Dem Kaufmann Czeslaus Winiarsli in Markowitz ist der Handel mit Kolonialworen, Fruchtsäften, Spirr⸗ tuosen und Räucherwaren ouf Grund der Bundestat’berord⸗ nung zur Fernhaltung unzuverlässigen Parsonen vom Handel vom 23. September 1915 (Reschs esetzblolt Seite 603) auch im Kie n⸗ handel bis auf westeres untersagt. — Der von der Anordnung Be⸗ troffene hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.
Strelno, den 7. Arril 1917. Der Landrat. Dr. Kicckebusch.
PHhasemach n e. Der Kaufmanrsfrau Volerie Witt in Strelno ist der
7. April 1917. Der Landrat. Dr. Kieckebusch.
Bekanntmachun o “ Auf Erund der Bundesratsverordnung vom 23. Sepiember 1915
Elogau, den 2. April 1917. “ Dr. Soetbeer.
preußische Staatsangehörige, ohne
Rat in das Ministerium berufen,
Uebertritt 1898 befördert. und Herzens begabt hat Gruhl sich als Schulmann und Ver⸗ waltungsbeamter durch die Klarbeit seines Urteils, die ruhige J Sicherbeit seines Wesens, die Redlichkeit und Festigkeit seines Charakters ausgezeichnet und bei seinen Vorgesetzten und Mit⸗ arbeitern Schülern wollen trauen ““ derer gewonnen,
Bekanntmachung.
Eente 1916 vom 6. Jult 1916, Reichsgesetzblatt Seite 800 und 811 verstoßen.
Handelsbetriebes als unzuverlässig erwiesen.
lichen Bekanntmachung sind von L ndenthal zu erstatten. “ Hirschberg, den 26. März 1917.
Die Poltzeiverwaltung. Hartun . . 8
Bekanntmachung.
an einem solchen Handel wegen Unzuverlä sigkelt in bezug auf diesen
Gewerbebetrieb untersagt. Frantfurt a. M., den 11. April 1917. 1 Der Poltzeipräsident. J. V.:
8
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) über die Fernbaltung unzu⸗ vetlälsiger Personen vom Handel hahe ich dem Metzgermeister Wilhelm Papen, geboren am 1. März 1884 in Geilenkirchen, zutzeit Düsseldorf, Gerretheimerstraße 40, wohnhaft, die Aus⸗ ühung des Handels mit Nahrungs⸗ und G füt das gesamte Reichsgebiet verboten. 8
Düsseldorf, den 11. April 1917.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermelster.
Bekanntmachung.
Der Ehefrau des Wirtes Richard Schmidt, Viktoriastraße Nr. 2 bter, ist gemöß § 1 der Bekanntmochung des Bundesrats vom 23. September 1915, betr ffend Kernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Lebensmitteln und Gegen⸗ ständen des täglichen Gebrauchs untersagt worden. — Die Kosten der Bekanntmachung hat Frau Richard Schmidt zu erstatten. “
Wald, den 31. März 1917. “ Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeiste
Bekanntmachung.
Dem Ackergehilfen Gustav Hammerstein, wohnhaft hier, Schlagbaumerstraße 142 b, ist gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23 S ptember 1915, betreffend Fernhaltung unzu⸗ verläͤssiger Peisonen vom Handel, der Handel mit Lebens⸗ mitteln untersagt worden. — Dite Kosten der Bekanntmachung hat Hammerstein zu erstatten. 1
Wald, den 4. April 1917. † I8
Die Polizeiverwallung. Der Bürgermeister: Heinrich.
““
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. April 1917.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Rech⸗
nungswesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.
Am 8. April d. J., dem Ostersonntag, verstarb hier nach kurzer Kronkheit im 84 Lebensjahre der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Gruhl, früher vortragender Rat im Ministersum der geistlichen und Unterrichteangelegenheiten.
Emil Gruhl war geboren in Fraustadt in der Provinz Posen am 5. August 1833 als Sohn emes Tischlermeisters. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Lissa und der Universitäten Breslau und Berlin bestand er hier im Jahre 1856 die Prüfung für das höhere Lehramt, hauptsächlich für die Fächer Mathematik und Physik. Das Pobejahr legte er am Gymnasium in Lissa ab und war dann seit dem Jahre 1857 als ordentlicher Lehrer an den Gymnasien in Lyck und Greifswald, seit 1864 als erster Oberlehrer und Prorektor an der Realschule, dem jetzigen Realgymnasium in Hagen in Westfalen tälig. Im Jahre 1868 wurde er zum Direktor der Realschule 1. Brdnung in Mülheim ag. d. Ruhr, im Jahre 1878 zum Direktor der Real⸗ schule 1 Ordnung in Barmen gewählt. Von dort kam er 1882 als Prooinzialschulrat in das Provinzialschulkollegium in Berlin. Nachdem er vom Frühjohr 1893 bis 1894 vertretungs⸗ weise als Hilfsarbeiter im Kaltusministerium beschäftigt morden war, wurde er im Herbst 1894 als vortragender dem er bis zu seinem in den Ruhestand, dem 1. April 1904 angehört Zum Geheimen Oberregierungsrat wurde er im Jahre
hohe Anerkennung brachte er ein entgegen, das ihm gelohnt wurde.
gefunden. Lehrern und wahrhaft väterliches Wohl⸗
durch unbedingtes Ver⸗ So hat er sich die Herzen aller
auf die zu wirken er berufen war.
zu seinem Tode tätig.
mit dem Rang der Räte erster Klasse aus⸗
—
Der Mebhl⸗ und Futtermittelhändler Ambrostus Linden⸗ thal, hier, Lichte Burgstaße 6, wohnhaft, hat wiederholt gegen die Bekaontmachu g über Urztzetreide und Mebl aus der Erate 1916 vom 29. Juni 1916, Reichs esetzblatt Se t 782, und die Verordnung über F ttermittel vom 5. Oktober 1916, Reichzgesetzblatt Seite 1108, sowie g⸗gen die Pekanntmachungen über Gerste und Hafer aus der
Dem Metzgermeister Johann Stetter, geboren am 15. Of⸗ tober 1868 in Rohrbach, Bez.⸗Amt Envingen, wohnhaft in Frank⸗ furt g. M., Eschersheimerlandstraße Nr. 86, Geschaͤrtslokal eber da, wird bierdurch der Handel mit Gegenständen des täalichen Bedarfs, insbesendere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung
Regierung Rußlands Kenntnis erhalten. entnommen, daß Rußland nicht die Absicht verfolgt, andere Völker zu beherrschen, ihnen ihr nationales Erbe wegzunehmen und gewaltsam fremdes Gebiet 8 besetzen, daß es vielmehr einen
Völker, ihr Schicksal selbst zu bestimmen, herbeiführen will. Auch im Die Ruhestand war er als Vorsitzender des Kuratoriums der unter dem Allerhöchsten Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin stehenden Luisenstistung bis In dieser Eigenschaft wurde er bei der Einweihung des neuen Stiftungsgeväudes in Dahlem im Mai des Jahres 1907 durch die Verleihung des Charakters als Wieklicher Geheimer Ober⸗ regierungsrat gezeichnet. Sein Andenken wud in hohen Ehren bleiben.
Dite holländische Presse beklagt sich heftig über zahlreig’ angeblich unberechtigte Versenkungen holländischer Panfnch von Dampfern der belgischen Unterstützungskommission dur deutsche U⸗Boote in den letzten Wochen. Hierzu wird — „W. T. B.“ festgestellt:
zr Dampfer „Haelen“ der belgischen Unterstützungt, kommission ist am 17. März d. J. in der freien Fahrrinne nach
1 800 „ Prisenrecht angebalten worden. Er versuchte, sich der prisenrechtlichen Durch diese Handlungen hat er sich in der Ausüb ung des
Auf Grund § 1 des Gesctzes zur Ferbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, Reichsgesetzblatt Seite 603, wird der gesamte Handelebetrieb des Lindenthal wegen der vorerwähnten Ver⸗ gehen vom 29. Marz 1917 ab geschlossen. — Die Kosten der amt⸗
Untersuchung durch die Flucht zu entziehen, bis er durch Beschicßung zum Stoppen gezwungen wurde. Dieser Fall liegt also nath internationalem Recht durchaus einwandftek.
Der Tankdampfer „La Campina“ ist innerhalb des Spen⸗ gebiets versenkt worden. Das gleiche gilt von dem Dampfer der belgischen Unterstützungskommissien „Trevier“, einem unbekannten kleinen holländischen Tankdampfer, der nach England fuhr, um Benzta zu holen, dem holländischen Fischdampfer „Tres Fratres⸗ dem Dampfer „Amselstroom und dem Dampfer „Hestia“, der am 31. März aus einem englischen Convoi heraus auf der Fahrt nach England abgeschossen wurde.
Der Tankdampfer „Healton“ ist nach einer Zeitungg. meldung beit der Doggerbank untergegangen. Nach den bisher ein⸗ gegangenen Meldungen kommt ein deutsches U⸗Boot für den Angii nicht in Frage. Aber seibst wenn dies der Fall wäre, märe die Ver⸗ senkung im Sperrgebiet erfolgt.
Was enblich den „Dampfer „Feistein“ der belgischen Unta⸗ stützunaskommissivn anbelangt, so ist er am 31. März auf eine Mine gelaufen, und zwar allem Anschein nach in dem englischen Misvenfeld, das nordöstlich von Terschelling liegt.
Hiernach sind sämtliche uns vorgeworfenen Fälle darauf zurückzuführen, daß die Schiffsführer alle Warnungen vor den Gefahren des Sperrgebiets unberücksichtigt gelassen haben oder, wie im Falle „Healen“, versucht haben, sich der Ausübung des Prisenrechts zu entziehen. Die holländische Presse würde sich ein Verdienst erwerben, wenn sie dieser sachlichen Darlegung Rechnung tragen würde. 6 8
Ein Berliner Blatt bringt in seiner Abendausgabe vom 14. April d J. die Nachricht, daß nach Mitteilung des Kriegs⸗ ernährungsamts die Beschlagnoahme auf dem Lande be⸗ deutende Ueberschüsse über die Bestandsangaben zu⸗ tage gefördert hätten. Die Nachricht ist, wie „W. T. B.“ mit⸗ teilt, in dieser Form unrichtig. Dem Vertreter des Blattes ist auf seine diesbezügliche Aafrage vom Kriegs⸗ ernährungsamt mitgeteilt worden, daß zwar in einzelnen Be⸗ zirken nach weiter fortgeschrittenem Ausdrusch von den Revi⸗ soren ein Mehrbetrag an Getreide gegenüber der Bestands⸗ aufnahme vom 15. Februar d. J. festgestellt sei, daß sich das Ergebnis der Nachprüfungen aber noch nicht im ent⸗ ferntesten überse gen lasse. Mit einem Mehrertrag ist von vornherein gerechnet worden. “
“ S
Mit besonderer Bekanntmachung hat der Präsident des Kriegsernährungsamts die Einführung der kommunalen Fleischzusatzkarten vom 16. April 1917 ab formell ange⸗ ordnet, nachdem in seinem Auftrage bereits seit Wochen von den Kommunalverbänden die hierzu nötigen Vorarbeiten im Gange waren und jetzt abgeschlossen sind.
Die Zusatzkarte lautet über dieselbe Höchstmenge wie die Reichsfleischkarre, wobei bekanntlich durch besondere Maßnahmen des Kriegsernährungsamts die Verbilligung des Zusatzfleisches in gewissem Umfange und die Sicherstellung der Zusapfleisch⸗ menge seibst bewirkt worden ist.
Hiernoch gelangen die Nichtselbstversorger zu derselben Wochenhöchstmenge von 500 g wie die Selbstvensorger. Für Personen, die sich nur terlweise aus der Hausschlachtung ver⸗ sorgen, teilweise aber Fleischkarten beziehen, ist durch eine be⸗ sondere Bestimmung Vorsorge getroffen, daß auch ihnen durch teilweise Bewilligung der Zusatzkarten jene Höchstmenge er⸗ reichbar wird.
Auf dem Lande herrscht vielfach Ueberfluß an Kupfer⸗ und Nickelgeld, weil die Landbeoölkerung nicht immer in der Lage ist, das angesammelte Kleingeld wieder in den Ver⸗ kehr zu bringen. Um den Umlauf des Kleingeldes zu fördern, hat die Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung ihre Pon⸗ anstalten a gewiesen, an den Schaltern und durch die Land⸗ briefträger einstweilen Kleingeld in jeder beliebigen Höhe in Zahlung zu nehmen oder es gegen Papiergeld umzutauschen.
Hamburg.
Der Senat hat vorgestern der Bürgerschaft einen Antrag unterbreitet, wonach in Rücksicht auf die Erfahrungen der Kriegszeit der Senat der Meinung ist, daß die unter anderen Verhältnissen eingeführte Verteilung der wahl⸗ berechtigten Bürger auf zwei nach dem Einkommen getrennte Wählergruppen angesichts der heute veränderten Sachlage nicht ferner beizubehalten sein werde. Um eine Aenderung des Wahlgesetzes schon jetzt vorzubereiten, damit sie alsbald nach Beendigung des Krieges bei den Bürgerschafts⸗ wahlen angewendet werden könne, sollen Vorarbeiten in die Hand einer aus Mitgliedern des Senates und der Bürger⸗ schaft gevildeten Kommission gelegt werden. Von den ver⸗ einigten Liberalen war bereits vor einiger Zeit eine ent⸗ prechende Anregung ergangen.
Oesterreich⸗ungarn.
„K. K. Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ ist zu folgender
n Das
Mit bedeutenden Eigenschaften des Geistes Verlautbarung ermächtigt: Die Regierung der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie hat von der am 11. April laufenden
Jahres veröffentlichten Erklärung der provisorischen
Sie hat hieraus
dauerhaften Frieden auf Grund des Rechts der
österreichisch- ungarische Regierung hat hieraus
ersehen, daß die provisorische russische Regierung ein Ziel zu erreichen wünscht, das sich mit jenem deckt, das der K. und K. Minister des Jahres gewährten Interpiew als das Kriegsziel der österreichisch⸗ ungaxrischen Monarchie bezeichnet hat. gestellt werden, daß die österreichisch⸗ungarische Regierung und die provisorische russische Regierung in gleicher Weise einen sür
beide Teile ehrenvollen Frieden anstreben — einen Frieden,
Aeußern in einem am 31. März laufenden
Es kann demnach fest⸗
welcher, wie es in dem Friedensangebot Oesterreich⸗Ungarns
Ausdruck zu bringen. Da nach unseren früberen Aeußerungen die
und seiner Verbündeten vom 12. Dezember 1916 heißt, Dasein, e Entwicklungsfähigkeit der kriegführenden Staaten sichert. Die damals ausgesprochene Ueberzeugung der Ver⸗ hündeten, daß ihre Rechte und begründeten Ansprüche sich mit jenen der anderen Nationen widerspruchslos pereinigen lassen bürden, besteht heute nach der Erklärung der provisorischen russischen Regierung in verstärktem Maße fort,
Da hiermit der ganzen Welt und insbesondere den Völkern Rußlands klar vor Augen geführt erscheint, daß Rußland nicht mehr gezwungen ist, für seine Verteidigung und für die Freiheit seiner Völker zu kämpfen, kann es bei dieser Gleichheit der Ziele der Regierungen der Verbündeten und der provisorischen Regierung Rußlands nicht schwer sein, den Weg der Ver⸗ ständigung zu finden — dies um so weniger, als Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn in Uebereinstimmung mit den ihm verbündeten Monarchen den Wunsch hegt, in Zukunft mit einem in seinen inneren und äußeren Lebensbedingungen gesicherten und zu⸗ friedenen russischen Volk in Frieden und Freundschaft zu leben.
— Der Minister des Aeußern Graf Czernin richtete an den Bürgermeister von Wien ein Schreiben, in dem er zu⸗ nächst herzlichen Dank für die ihm gewidmeten Worte ausspricht und sodann fortfährt: Das Bewußtsein, daß die Bevölkerung Wiens und, wie ich glaube, die der ganzen Monarchie meine Politik billigt, gibt mir die Sicherheit, auf dem eingeschlagenen Wege fortzuschreiten. Das furchtbare Drama des Weltkrieges nähert sich seinem Ende und dieses Ende wird ein für die Monarchie ehrenvoller Frieden 8 sein, weil die 3 Völker Oesterreich⸗Ungarns in fast dreijährigem Ringen bewiesen haben, daß sie niemals zu besiegen oder zu vernichten sind. Vor ihrer Kraft und Größe verblaßt der Heroismus der Antike. Die heutige Generation wird in der Geschichte fort⸗ leben. Noch Geschlechter ferner Jahrhunderte werden mit Erfurcht und Bewunderung von denen sprechen, die im furcht⸗ barsten Kriege aller Zeiten Dasein und Ehre der Monarchie erfolgreich verteidigt und deren Entwicklung für alle Zukunft gesichert haben. 1 b 8
— Im ungarischen Magnatenhause erklärte Minister⸗ präsident Graf T 9 in Beantwortung einer Interpellation
rafen Anton Sigray: 1 88 L1 Frage, disih auf die Vereinigten Staaten be⸗ ziebt, anbelangt, so hatten wir Gelegenbeit, unseren Standpunkt zum
Vereinigten Staaten zu unserem Bedauern erklärten, daß sie sich mit Deutschland im Kriegszustand befinden, mußte daraus die röͤtige Folgerung gezogen werden. Wir mußten naturlicherweise die diplo⸗ matischen Bezichungen zur Union abbrechen. Das ist die präzise, konkrete Talsache, die einer weiteren Deutung n. cht bedarf. Ich würde einen Fehler begehen, wenn ich daran irgendwelche Deutungen oder en fnüpfie. Glosc 4 E eignisse im russischen Reiche betrifft, so sind diesbezüglich Aeußerungen des deutschen Reschskanzlers erfolgt. Es wurden ferner ortentierende Aeußerungen durch den Mtnister des Aeußern im Wege d Presse gemacht. Auch eine Erklärung der un artschen Regterung ersolgte, als in Verbindung mit den russischen Ereignissen ein im ungarischen Abgeordnetenhause eirn⸗ gebracht wurde, wobei infolge metner Kranktheit der Finanz⸗ minister sich namens der ungarischen Regierung äußerte. S glaube daber, daß es in dieser Hinsicht einer weiteren Mit⸗ tellung nicht bedarf. Die Lage ist ganz klar: Es fällt Snge; ein, sich in ianere Angelegenheiten des russischen Rei es einzumischen. Die Enignisse, die sich im Innern Rußlands abspielen, rufen in unserer Auffassung von den Zäelen der Mo archie und dem Charakter dieses Krieges sewie in den Absichten der Monarchte und der Verbündeten, betreffend die Krieg⸗ fübruna, keinerlei Ve änderung hervor. Ich gloube, daß, wenn ich jetzt durch ügendeine neue Aeußerung die volltg klaren 2 wiederbole, die namens der verbünketen Mächte bereits erfolgten, i dadurch unsere Stellung nicht stä ken, söondein nur schwächen 1 daß ich auch daburch die Sache des uns allen vor Augen stehenden Friedens nicht fö dern, sondern sie im Gegenteil vielleiche kem. promittieren würde. Irfolgedessen bitte ich das Haus, sich mit dieser Aeußerung zu begnügen und meine Antwort zur Kenntnis zu nehmen. Das Haus nahm daraufhin die Antwort des Grafen Tisza zur Kenntnis. 1 In einer außerordentlich zahlreich besuchten Konferenz der nationalen Arbeitspartei Ungarns hielt der Minister⸗ präsident Graf Tisza eine Ansprache, in der er zunächst gewisse Bemerkungen der Opposition, die in den letzten Sitzungen des Abgeordnetenhauses gefallen waren, als unwürdig und un⸗ parlamentarisch zurückwies und darauf laut Bericht des .T. B.“ ausführte: 7 Oie 1“ 5* hat mit den heiligften Interessen des Landes ein unwürdiges Spiel getrreben, indem sie den Anschein 8s wollte, als wäre in Ungarn das Parlament nicht lauter und korrekt. Das gründliche Verfahren, das in ollen Inkompatibilitätsangelegen⸗ heiten durchgeführt wurde, hat das Gegenteil bewiesen. Ueber Konzentrationspläne erklärte Tisza, daß er . Zusammenwuken aller wertpollen Kräfte des Lan des durchaug nicht ablehnend gegenüber stehe, aber ein Fuszmmenwirken nur zafa fůür möglich halte, wenn alle Elemerte wirklich harmonisch 8 ee arbeiten wollten. Doch die heutige Opposition wünsche die vü zentration nicht aus dem Grunde, um eine Vereinigung aler Kräf e herbeizuführen, sondern sie wolle Desorganisation und Zerstörung der heute eben g .e hes Majorität, weil diese homogen, 1 1 d unbeuafam sei. 8 ftart, es9, ne, acee hssenze übergehend, führte der Minister⸗ präsident aus, man habe diese Froge mit einer anderen verwechseit, nämlich mit der großen Wahrheit, daß Lehren aus Fesee ge⸗ zegen werden müßten, und daß die Nation nach vem rvieg⸗ große Dank’ sschuld abzutragen hade. Dies hätien der Mimstervräst e und seine Pattei stets mit größter Entschiedenheit betont, doch se er gegen die unendlich kurzsichtige Auffassurg Söö Sen. die einfach in dem radikalen Wablrecht ein Erfordern et abi Zeit erblicke. Graf Tisza führte sodaun an der Hand 688 üh en aus, mit der Wabhkrechtsfrage in Preußen stehe es ganz an eitses Ungarn, dorct bestehe ein vollkommen vexaltetes welches nicht ganz vier Prozent der erwach senen 1 1 Bevölkerung, nämlich 290 000 Personen, eine entscheidende 8 8 bet dee Wahlen einräume. Ungarn aber habe vor vier “ eine Wabhlreform durchgeführt, welche trotz des Kriegszu 8. während dess n die Aufstellung der Listen keine Etomeneg konnte, eine Zefap.stenans bon 1. 00 h. ie vor vier Jahren geschaffene Wahlr form“, sagte Isz0, „,b 8* gewaltigen Schritt vIe smher 9 g 1ö ebe einem Terrorismas weichen, sondern müsse Wege v alen Rralpolitik bleiben, weilche nicht fagt, daß “ zohl nie vermehrt weiden dart, aber dagegen Einspruch e⸗ 69 b unter dem Terrorismos von Schlagworten so radikale Verän vungen durchgeführt werden, daß sie die Lebenswurzel der ungarischen Natio Ministerpräsident besprach sodann die FNtqgang 8. Abgeordnetenhauses und sagte: „Nachdem das Parlamen Fehe Nufgabe erledigt hatte, gachsecg veereeeg elaezelt eeten lassen, damit die Mitglieder arlamentz Gelegenbe E Übrigen Obliegenbelten zu erfullen. Demgeg nüber
aber kein Grund vorhanden. Die innervolitische Lage des Landes ist völlig beruhigend. (Zustimmung.) Unsere Feean. 8244 sst gottlob so fest und beruhigend, wie sie nach menschlichen e in einem so großen vhethaupi nicht fester und beruhigender
kann.“ (Lebhafte Eljenrufe.) 85 Feeee se in Rußland köͤnnen moͤglicherweise einen erfreulichen und heilsamen Einfluß in der Richtung üben, daß sie uns dem Frieden näher brirgen. Sicherlich kommt es auch der Oppositien nicht in den Sinn, zu glauben oder vorauszusetzen, daß die Fiamme des in Rußland ausgebrochenen Bzandes zu uns schlagen könnte. Wenn es auf Erden einen Staat ,88 ¹, dessen konstitutonelles Lehen als gesichert bemachtet eee⸗ kann, und dessen versassungsmäßigen König eine Besoran 8 vor revolutionären Bewegungen unter keinen Umständen 8 uwandeln vermag, so ist dies Ungarn. (Anhaltende, lebhafte Zustimmung un⸗ Eljenrufe, stürmische Rufe: Fs lebe der König !:*). Wenn ahber die Opposition, so fuhr Eraf Tieza fort, d⸗ halb die Permanenz des Abgeordnetenhauses wünsche, weil He glaube, daß die russischen Ereignisse den Frieden näher bringen könnten, so müsse er darauf verweisen, daß die Ausnützung einer solchen Lage nirgends auf der Welt die Aufgobe eines Parlaments sti. Der Ministerpräftdent sprach dann die Hoffnung aus, das Parlament werde im Junt den Faden normaler „Verhand⸗ lungen wieder aufrehmen können, und schloß, er könne im eigenen und im Namen semer Ministerkollegen versichern, daß, wenn irgend ein verfassungsmäßiger Faktor ihnen sein Vertrauen emzöge, die Regierung ohae Murren mit ruhigem E elbsih wußtsein und erhobenen Hauptes auf dem Wegze der selbstlosen Erfüllung der Pflichten gegen König und Baterzand in der Lage weiterschreiten werde, in die eine solche polftische Veräͤnderung sie hringen würde. (Zustimmung.) Bis dahin aber“, sagte Graf Tisza, „und so lange 78 verfassungsmäßigen Faktoren uns ior Vertrauen schenken, werden 5 unsere Pflichs erfüllen und dafür sorgen, daß die Lebensinteressen der ungarischen Nation keinen Abbruch erleiden.
Die Worte des Ministerpräsidenten wurden mit anhaltenden begeisterten Eljenrusen aufgenommen. “
Polen. “ ““ Im großen Sitzungssaale des Warschauer Stabtschlosses machte Dienstag vormittag der deutsche Generatgouverneur, General der Infanterie von Beseler in Anwesenheit des österreichisch⸗ungarischen Generalgouverneurs, E“ Kuk, zahlreicher Vertreter der Behörden beider General⸗ gouvernements sowie von Offizieren des polnischen Hilfskorps dem Provisorischen Staatsrat Mitteilung von der Uebergabe des polnischen Hilfskorps an den Generalgouverneur von Warschau. Zunächst gab General von Beseler laut Meldung des „W. T. B.“ Kenntnis von einem Telegramm Seiner Majestät des Deutschen Kaisers an den Kron⸗ marschall, das folgenden Wortlaut hat: 1 .
Großes Hauptquartier, 9. April 1917.
Euer Hochwohlgeboren und dem Provisorischen Siaatsrate danke Ich bestens für die vertrauensvoll an Mich FEeeis geae. graphische Bitte bezüglich des polnlschen Heeres. Im mit Meinem hohen Verbündeten, Seine: Majestät Kahjer vil erblicke Ich in der Bileung des polnischen Heeres die nehc 8 Grundlage für den Aufbau Ihres Sigates und boffe, 1 binnen kurzem mit Ihrer tatkräftigen Mitwirkung zum Heil Ihres Vaterlandes aufgestellt werden wird. Wilhelm 1. R.
Darauf verlas der Generalgouverneur eine Bek anntgabe an den Staatsrat, die besagt: 1) Das polnische Hilfskorps wird unverzüglich dem General⸗ gouverneur von Warschau, General der Infanterie von Beseler, 12h2 eben, um im Simnne der Vereinbarungen der balden Obersten Octresleitungen als Stamn. für das aufzustellen e polnische Heer zu Iench Das polnische Hilfskorps bildet zunächst in seiner geger⸗ rärter en Zusammensetzung die Kader der Hointschen e-Sene. lusscheiden der zsterreichischen und ungartschen Staatsangebör gen aus dem polnischen Heere wund Gegenstand späterer Verein⸗ barungen sein⸗ 8 Dann erteilte General von Beseler dem ästerreichisch⸗unga⸗ rischen Generalgouverneur, Feldzeugmeister Kuk das Wort zur Verlesung folgenden “ Befehls Seiner K. u. K. Apostolischen Majestät: vas “ des volnischen Hilsskorps! 88 Ich stelle das polntsche Hilfskorps für Zwecke der volnischen Armee dem mit der Aufstellung derselben betrauten Heeh. gouverneur von Warschau zur Verfügung. Tie Uebergabe erfolg nach den zwischen den beiden Oberften Heeresleitungen ö. Vereinbarungen. Ern eist Euch würdig der großen, für die 89 1. geschichte entscheid nden Zest, in der das polaische Reich als B⸗ l⸗ werk aber dländischer Religion und Gesittung zu neuem Leben auf⸗ erstanden ist, und windet frischen Lorbeer um den ruhmgekrönten polnischen Adler! Möge Euch die heilige u““ Czenstochau in allen efahren beschtrmen; Meine Armaee wird Eurer in vielen gemeinsamen Kämpfen bewährten Tapfer keit ein treres Gedenken bewahren. Karl m. p.
Der Generalgouverneur von Beseler brachte darauf folgenden Tagesbefehl an das Kommando des Se2. schen Hilfs korps zur Verlesung. der unverzüglich Heßseschen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften bekanntgegeben
N. werdin se. der Vereinbarungen Deutschlands und nnge Ungarrs scheidet das poinische Puft korpz mit dem 2 ahe aug dem öst rreichisch⸗ungarischen Hteresverbande gus und 1 üls meinen Befehl, um dem Wunsche des polnischen Volkes unter Mitwirtung des Previsorischen Staatstats für s “ 5 Polen den Stamm für die unverzüglich aufzustellende voln sche? Lee zu bilden. Polnische Kameraden! Jetzt heißt es zunächst, fürm gon Schlachtfelde in zaͤber Ausbi dungsarbett Eure Landeleute zu 1 gen Soldaten heranzubilden, um dadurch Eurem Vaterlande, 5 8 g reich Polen, ein Kriegswerkzeug in die Hand zu geben, 1““ ruhmvollen Tradttionen der polnischen Hecre Zühen würdig ist. ““ auf Euren Gehorsam und Eure Diseip! und begrüße Euch. —
See wies der Generalgouverneur in einer e Ansprache auf die Wichtigkeit der Heeresbildung für den werdenden polnischen Staat hin und richtete an den Peen rischen Staatsrat die Bitte um tatkräftige Mitarbeit und 12 1 klärung des polnischen Volkes über die Bedeutung der hierbei zu ergreifenden Maßregeln. Polen müsse sein Heer 8 im Augenblick des Friedensschlusses fest gegründet ie 8 dazustehen. Der Kronmarschall von Niemojows i statte namens des Staatsrats beiden Generalgouverneuren üen Dank ab und sprach die Bereitschaft des Staatsrats zur Mit⸗ arbeit aus.
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(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Kriegsnachrichten. 8 Berlin, 14. April Abends. (W. T. B.)
S der tillerieschlacht längs der Aisne und in d aen ee ist in unverminderter Heftigkeit im
e. B 8. Osten nichts Besonderes.
f d strigen Die Schlacht bei Arras ließ im Laufe des gestrige Tages an Heftigkeit nach. Besonders im der Scarpe war das Artilleriefeuer schwächer. e . Scarpe griff der Gegner in der Gegend on 5 vof. Quéaut am Tage —— — “ sceg Panzerwagen an. Es gelang ihm, 1 ser eis ewaadessen, er wurde jedoch unmittelbar unter blungen Verlusten wieder geworfen und auf der seser ga in seine Ausgangsstellung zurückgejagt. Einem 18. ihens auf Bullecourt vorgetragenen Angriff war 25 gac 8. 8. erfolg beschieden. Die deutschen Truppen schlugen Fer her⸗ den vorherigen Schlachttagen auch gestern mit außerordentlich
ähigkeit und Ausdauer. 8 Zäihigke geräumten Gelände zwischen Arras vnd Soo tens nahmen die feindlichen Angriffe einen heftigeren g Südlich St. Quentin griffen die Franzosen nach Artilleriefeuer unsere Stellungen an. Der Angriff 1 8 in unserem Feuer unter blutigen Verlusten für den Fein Hen 2 Offiziere und 75 Mann an Gefangenen in -. 882 zurücklassen mußte. Im Abschnitt zwischen den St. Quentin—Savy und St. Quentin— Essigny 1 ve-. sich am Nachmittage das Arttleriefeuer zu be 8 ht⸗ licher Stärke und schwoll gegen 6 Uhr zum heftigen Trommelfeuer an. Der bald darauf gegen 8 Stellungen zwischen den genannten Straßen . Ebense heftige Infanterieangriff wurde unter schweren Verlusten b. 1 zähem Ringen abgeschlagen. An zwei Stellen “ 8 deutschen Truppen zum Gegenstoß über. Die Zah der a gebrachten Gefangenen wurde bereits gemeldet. 5 Gegend von Margival und Vauvxaillon lebhafteres Arti 3 2 feuer. Der Gegner schanzte hier und klärte gegen un 8 Linien auf. Hierbei nahmen wir ihm 8 Gefoangene ab. 888 10 Uhr Vormittags ab wuchs das Artilleriefeuer 1e wSg⸗ mit starkem Minenwerferfeuer an der Aisne⸗Front Sweeas du größter Heftigkeit an, ohne daß besondere Feea eees — solgten. Erkundungsversuche von braunen Franzosen in der 1 füdlich Cerny, einer französischen Kompagnie östlich vhn Pe. v. und von Turkos in der Gegend von Sapignenl ersti 8 beim Einsetzen unseres Infanterie⸗ und 85 feuers in den Anfängen. Gefangene und Ths ec en ade⸗ gewehr blieben in unserer Hand. In ge. weass Hangn pagne dauerte der gestern sehr lebhafte Artillerie amp 1. die Nacht hindurch an. Feindliche Erkarüerns878 bsbh 2. nach kurzer, sehr starker Feuervorbereitung gegen 8 me n unternommen wurden, sind an einer Stelle im Nah andf⸗ sonst durch Sperrfeuer abgewiesen worden. Unsere v brachten an drei verschiedenen Stellen 16 Gefangene aus den feindlichen Gräben zurück.
Großes Hauptquartier, 15. April. (W. Westlicher Kriegsschauplatz. 8 8
Heeresgruppe Kronprinz Rupprech Bei Dirxmude und südlich von Ypern zeitweilig rege Te Schlachtfeld von Arras kam es infolge Verschiebung unserer Kampflinie nördlich der Scarpe nur zu kleinen, für den Feind verlustreichen Gefechten. 8 Von der Scarpeniederung bis zur Bahn Cambrai wurde gestern vormittag heftig gekämpft. In 8 5 Massen griffen englische Divisionen mehrmals an; ste wurden sie unter blutigsten Verlusten iasgsorses. Außer seinen großen Opfern büßte der bareee. ,. aü Nachstoß unserer Truppen noch 300 Gefangene und 20 N schmengewehre ein.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Von Soissons bis Reims und in der westlichen Champagne tobt die Artillerieschlacht vür
Französisches schweres Flachfeuer zerstörte in 8 Gebäude.
mehrere
Heeresgruppe Herzog Albrecht. 8 In wenig schni ebhaftes schützfeuer. Eigene In wenigen Abschnitten lebhaftes Ge ch gene “ an der Nordosrfront von Verdun und bei Ban de Sapt in den Vogesen brachten Gefangene und Beute. 1 8 1 Im Artois, an der Aisne, in der X“ und südlich der Vogesen sehr rege Fliegertätigkeit. 1 6 Englanver, Franzosen und Amerikaner ve rloren in Luftkämpfen 17, durch Abschuß von der Erde 4 Flug⸗ euge, außerdem 2 Fesselballöone. Hizttmeister Freiherr von Richthofen schoß seinen 44., Leutnant Schäfer seinen 18. und 19. Gegner ab. 8 Aus 3 Fluggeschwadern, die gestern Freiburg angriffen, wurden 3 englische Flieger zum Absturz gebracht. Oestlicher Kriegsschauplaßz. Die Lage ist unverändert. Mazedonische Fronk. Außer Störungsfeuer im Cerna⸗Boge lichen Ereignisse. 1 Der Erste Generalquartiermeister.
Berlin, 15. April Abends. (W. . B.) An der Scaxpe geringe, nördlich der Straße Bapaume— ambrat lebhaste Gefechtstätigkeit. 8— 8 Der zeitweilig zu äußerster Heftigkeit gesteigerte Artüllerie⸗ kampf längs der Aisne und im Westteil der Champagne dauert an. .“ “ “ Im Osten nichts Wesentliches.
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Großes Hauptquartier, 16. April. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz s neie 1 dem Nordufer der Scarpe hn unser Vernichtungs⸗ senen e nes Angriffswellen nieder, so daß der Sturm nicht
Durchführung kam. 88 8 8 ;8 “ von Croisilles brachte unser Feuer
einen starken Angriff der Engländer verlustreich zum
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Von der Scarpe bis Bullecourt sind wiederholte starke
1 14 „ SNS22 or prS* ta 6; wollte die Opposttton, daß das Parlament dauernd tage;
Angriffe der Engländer verlustreich gescheitert.
Scheitern.