1917 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Käufer eine vorschrifts mäßige Anzeige aus dem bei dem Verband erhältlichen Aufkaufsheft dem Vorstand des Verbandes ein⸗ zureichen ist. Die Anzeige ist spätestens bei der Uebernahme des Viehes zu erstatten, auch dann, wenn das Geschäft schon zu einem früheren Zritpunkte abgeschlossen worden ist.

2) Der Verkäufer kann eine Abschrift der Anzeige ver⸗ langen; eine Abschrift der Anzeige muß der Käufer behalten und mindestens ein Jahr lang, vom Tage des Kaufabschlusses ab gerechnet, aufbewahren.

Linke Seite.

3) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, ihre Rechnung in der Provinz Brandenburg oder in Berlin getätigten Viehankäufe Buch zu führen. In das Buch, das mit fortlaufender Seitenzahl versehen sein muß, sind ein⸗ zutragen: sämtliche Angaben über den Kaufabschluß, die die

Anzeige an den Verband enthält, sowie die Angaben über den

hat nach folgendem Muster zu

Weiterverkauf der Tiere. Die Anlage des Buches

geschehen:

des Kauf⸗

abschlusses Kreis Stück

Gegenstand des Kaufes

Kennzeichen Preis für den Einkaufsprels Zentner

dder Tiere ““ V üüinc Mark Pfg.

Rechte Seite.

I

he Kahdiers

Wohnort

Verkaufspreis für den Zentner

Mark Mark V Pfg.

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Das Buch ist auf Verlangen sederzeit dem Vorstande des Verbandes oder einem von ihm Beauftragten zur Einsicht vorzulegen.

4) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nunmehr vnnachsichlich verfolgt und auf Grund der Bekannt⸗ machung über die Errichtung von Preisprüfunge stellen und die Verso gungsregelung (RSBl. S. 607) und §8 4, 11 der Satzung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten sowie Geldstrafe bis zu 1500 bestraft werden.

Berlin, den 23 Februar 1917.

randenburg⸗Berliner Viehhandelsverband Der Vorsitzende. Gosling, Regierungsrat.

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Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

betreffend Feenhaltung unzuverlätsi er Personen vom Han del (RG Al. S. 603), in Verbindung mit Z ffer 1 der Ausführen sbestimmu’ gen des Herrn Ministers für Hand l und Gew rbe vom 27. September 1915 rabe sch dem Kaumenn Syornitz, Firma Sasse in Wittstock, Königür , eurch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegennänden des täglichen Bedarfs, ins⸗ b-sondere Nahrungs⸗ und Futte mit eln, Heiz⸗ und Leucht⸗ stof en, oder mit Gegenständen des Kriegsbedanss sowie jede mitkelbare oder unmitt bare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlä sisketit in beiug auf diese Handelsbetriebe untersagt. 11“

Kyritz, den 16. April 1917. Der Landrat. Dr. von Winterfeld.

Preußen. Berlin, 18 Apvril 1917.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ nd Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus⸗ chuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Das Königliche Staatsminist ner Sitzung zusammen.

Das Eragebnis der sechsten Kriegsanleihe beträgt, wie „W. T. B.“ mitteilt, nach den bis jetzt vorliegenden Mel⸗ dungen ohne die zum Umtausch angemeldeten älteren Kriegs⸗

anleihen 12 770 000 000 ℳ. Kleine Teilanzeigen stehen

noch avs. Ueberdies sind die Zeichnungen der Feldtruppen, für welche die Zeichnungsfrist erst im Mai abläuft, in der

Summe nur zuͤm Teil enthalten. Schon jetzt steht außer

Zeech daß durch die Gesamtzeichnungen auf alle sechs

Tieteeglehen die Summe von 60 Milliarden überschritten

wird.

Das Ergebnis der bisher erfolgreichsten dritten Kriegs⸗ anleihe ist um 700 Millionen geschlagen. Diese gewaltige

Kraftäußerung erbringt den klaren Beweis dafür, wie

ungebrochen Deutscheand auch auf wirtschaftlichem Gebiet

nach fast drei Kriegsjahren dasteht. See legt zugleich ein glänzendes Zeugnis ab für die unerschütterliche Entschlossenheit des deutschen Volkes, den Krieg siegreich durchzuführen, und

für seine sichere Zuversicht auf einen vollen E.

In holländischen Blättern wird darüber Klage geführt, daß der norwegische Dampfer „Camilla“, der für die belgische Unterstützungekommission fuhr, durch deutsche See⸗

streitkräfte versenkt worden sei, und dann behauptet, dies sei zweifellos außerhalb des Sperrgebiets geschehen. Wie nenig diese Behauptung berechtiat ist, geht nach einer Mit⸗ teilung des „W. T. B“ daraus hervor, daß der Kapitän des Schiffes dem Kommandanten des deutschen U⸗Bootes auf dessen

Frage, warum er durch das Sperrgebiet fahre, erklärt hat: ch alaubte, es würde gut gehen.“

Es ist bisher in allen Fällen festgestellt worden, daß die Schiffe der belgischen Unterstützungskom⸗ mission, die in der letzten Zeit leider zahlreich zu Schaden gekommen sind, hieran selbst die Schuld tragen. Wenn sie

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außerhalb des Sperrgebiets bleiben und sich dort den Maß⸗ nahmen des Prisenrechts nicht widersetzen, können sie stets in

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voller Sicherheit fahren.

Der Oberbefehlshaber in den Marken, von Kessel veröffentlicht folgende Bekanntmachung Arbeitshilfe in der Land⸗ und Forstwirtschaft:

§ 1. Wäonlichen und weiblichen Personen, die in der Lard⸗ oder Forstwirsschaft beschäftist sind, ist verboaren, ohne schriftliche Genebm'gung des Amtsvorstehe s (in den Staͤdten des Bürper⸗ meister) in eine ond re als land⸗ oder fo stwirlschaftliche Be⸗ schäftiaung überzutreterv. Ebenso dürfen in Landgemeinden und Guts⸗ beznten juge dliche Personen, die in einem Arbei sverhälinis bisher überhaupt noch nicht gestanden haben, ohr e sch iftliche Genehmtgung des Amisvorneheres eine andere als land⸗ orer fo stwutschaftliche Be⸗ schäfngung nicht annehmen. De Genehmtgung ist nur zu e teilen, sefern turch Annabme einer anderen Arbeit das paterländische Interesse an der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung nicht beemträchtigt wird.

§ 2. Jede männliche oder weibliche Person ist verpflicheet, auf Aufford rung der zuständigen Behär e im Betirk ihrer Wohnsitz⸗ oder einer Nochbargemen de (Hutsbezurt) gegen den jewei s am Ort⸗ üblich n Lohn ein⸗ ihren K ästen und Fäͤbigkeiten entspr chente land⸗ oder forstwirtsch ftliche A beit inso veit zu übernehmen, als es ohne wesentl sche Schä igung ihter eigenen Verhäͤltniss“ geschehen kann.

§ 3. Die Auff rderungen erfolgen in den Städten durch den Bürgermeister, im übrigen durch den Amtsvorst her. Sie dürsen nur ergehen, wenn sie und dingt erforder lich sind, um den Ertraog des Bodens, insbesondere die Bestellung der Felder eder die Einbringung der Ernte sicherzustellen. Unter dieser Voraussetzung ist eine Heran⸗ ziehung auch an Sonntagen zulässig.

§ 4. Zeugnisse von Kreis⸗ oder anderen beamteten Aerzten befresen, soweit sie die Unfähegkeit zu der aufgetragenen Arbeit be⸗ scheinigen, ohne weiteres von der Verpflichtung zur Arbeitshilfe.

§ 5. Gegen die Verweigerung der Genehmigung 1) sowie gegen die Her nziehung zur Arbeit und gegen die Festsetzung der Entlohnung 2) steht die Beschwerde an den Landrat und gegen dessen Bescheid die weitere Beschwerde an den Regierungepräsidenten offen. Die Beschwerde hat keine aufschtebende Wirkung⸗ Tie Ent⸗ scheidung des Regierungsp äastdenten ist endgültig.

§ 6. Wer dem Verbate des § 1 zuwiderbandelt oder einer auf Grund des § 2 erlassenen Aufforderung ohne augreichenden Grund nicht n chkommt, wi d mit Gesängnis bis zu einem Jahre, bei Vorlt'gen milternter Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bestraft.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit dem 18. April 1917 für die Landkreise der Prodinz Brandenburg in Kraft, mit Ausnahme folgender Bezirle:

a. im Kreise Teltow: Stadt Cöpenick, Landgemeinden Berlin⸗ Biriittz, Berlir⸗Friedenau, Berlir⸗Grunewald, Berlia⸗Johannis⸗ thal, Berlin⸗Lanknitz, Berlin⸗Lichterfelde, Berlin⸗Marrendorf, Berlin⸗Martenfelde, Berlin⸗Ntederschöneweide, Berlin⸗Schmar⸗ gendorf, Berlin⸗Steglitz, Berlin⸗Tempelhof, Berlin⸗Teptow, Nikolassee, Wannsee, 3 hlendorf, Gutsbezirke Berlin⸗Dahlem, Berlin⸗Heerstraße und Grunewald⸗Forst, im Kreise Niederbarnim; Amtsbezrke Berlin⸗Ober⸗ schöneweide, Berlir⸗Pankow, Berlin⸗Reinickendorf, Berlin⸗ Tegel, Berlin⸗Weißensee, und Landgemeinde Berlin⸗Stralau.

Mit dem 15. Oktober 1917 tritt die Verordnung außer Kraft.

Auf Grund des § 9 des Gesetzes über den Belagerungs⸗ zustand bestimmt der Oberbefehlshaber in den Marken, General oberst von Kessel, für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, im Anschluß an die Bekanntmachung

des Reichskanzlers vom 6. Dezember 1916 (Reichsanzeiger Nr. 288) folgendes:

§ 1. Die Aue⸗ und Durchfuhr von Sprechmaschinen⸗ (Phono⸗ grapben⸗, Grommophor⸗, Diktiermaschinen⸗ usw.) Platten und Walzen, somie jeder Versuch einer solchen Aus⸗ oder Durchfuhr ist ach im Falle der Erte luag einer besonderen Aus⸗ oder Durchfuhr⸗ erlaubnis v rboten, solange die Pletten oder Walzen nicht von einer der vom stellvertretenden Generalkommando des Gardekorps ge⸗ vildeten Prüf ngsstellen für Schallplatten geprüft und mit dem Z -lässakeitev merk versehen sind.

§ 2. Prü ungsstellen der im § 1 bezeichneten Art befinden sih in den men der Odeen⸗Werke G. m. b. H., Berlin⸗W ßens e, Leder⸗ straße 20/25, der Beka⸗Rekord Akt. Ges., Berlin S0. 36, peidelberger⸗ stroß: 75/76, und der Homophen „Compagn e G. m. b. H., Berlin C. 2, Klosterst aße 5766. Dee Versender haben die zur Aus⸗ uhr bestimmten S preo masckhinenplatten und ⸗walzen noch iher Waͤhl an eine der im Aks. 1 gerannten Adressen umer der Aufschrist „Prüfung stell⸗ für Schallplat en beim Gardekorps“ zu senden. Von der Prufungsstelle wird dann Tag und Stunde der Prüfung milget i t.

88 3. Zuwiderhandlungen gegen § 1 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bt No lie en mildernder Umstaͤnde mit Haft oder mit Gelostrafe bis zu 1500 bestraft.

1 88 4. Diese Bekanntmacheng tritt mit dem 20. April 1917 Kraft. 1A“ A“ .““

Generaloberst ü ber

Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Viktoria Luise ist, wie „W. T. B.“ meldet, auf Schloß Blankenburg heute nacht 1 ½ Uhr von einer gesunden Prinzessin glücklich entbunden worden. .“

Oesterreich⸗Ungarn. ““ Der Minister ohne Portefeuille Dr. Baernreither und der Handelsminister Dr. Urban haben, wie die Wiener Blätter erfahren, ihre Entlassung angeboten. In deutschen Parteikreisen wird dieser Schritt mit den Meldungen begründet, daß die Einberufung des Reichsrates für den Mai erfolgen soll, daß es aber maßgebende politische Kreise mit Rücksicht auf die Vorgänge auf dem Gebiete der auswärtigen Politik nicht für zeitgemäß erachten, durch An⸗ wendung des § 14 die sogenannten Voraussetzungen für die Einberufung zu schaffen, weshalb von den in Erwägung gestellten Kaiserlichen Verordnungen über die neue Geschäfts⸗ ordnung des Reichsrates, die Neuordnung der nationalen Ver⸗ hältnisse in Böhmen sowie über die Festsetzung einer Verkehrs⸗ sprache abgesehen werden wird. Die beiden Minister waren in das Kabinett mit Zustimmung der deutsch⸗bürgerlichen Partei eingetreten. Da in mehreren Beschlüssen des deutsch⸗nationalen Verbandes und der christlich⸗sozialen Vereinigung die Voraus⸗ setzungen für die Einberufung des Reichsrates verlangt worden waren, sahen sich die beiden Minister zum Rücktritt veranlaßt.

Einer weiteren Blättermeldung zufolge hat auch der Mi⸗ nister für Galizien Dr. Bobrzynski seinen Rücktritt ange⸗ boten, weil die Regelung der Frage der Sonderstellung Galiziens nicht in der vom Polenklub beschlossenen Form erzie t ist. In einzelnen Blättern wird darauf hingewiesen, daß der Polenklub noch keinen engültigen Beschluß gefaßt hat, und es deshalb nicht unwahrscheinlich ist, daß der Rücktritt Bobrzynskis noch nicht als unabänderlich anzusehen ist.

Unter Führung des Höchstkommandierenden in Albanien, Generals der Infanterie Trollmann, traf vorgestern nacht eine aus 34 Mitgliedern bestehende albanische Abordnung in Wien ein, um dem Kaiser Karl die Huldigung Albaniens darzubringen. In dieser Abordnung sind sämtliche Teile des Okkupationsgebiets und alle drei Glaubens⸗

bekenntnisse des Landes vertreten.

Der Generalgouverneur, General der Infanterie von Beseler hat eine Verordnung über die Währung im Generalgouvernement Warschau erlassen, die am 26. April in Kraft tritt. Laut Meldung des „W. T. B.“ hört danach der Rubel im Generalgouvernement auf, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein; an seine Stelle tritt die polnische Mark. Es ist verboten, Rechts⸗ geschäfte, die Geldzahlungen zum Gegenstand haben, in Rubeln abzuschließen, Zablungen in Rubeln zu leisten, prioate und öffentliche Urkunden auf Rubel auszustellen. Der Umrechnungskurs ist auf ein Rubel gleich 2,16 festgesetzt: der polnischen Mark steht die Reichsmark gleich. Für Zu⸗ widerhandlungen wird eine Geldstrafe bis zu 100 000 polnischen Mark und Gefängnis bis zu fünf Jahren festgesetzt.

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat das Gesetz, betreffend die Ver⸗ längerung der Legislaturperiode des Parlaments bis zum 30. November, mit 286 gegen 52 Stimmen in zweiter Lesung angenommen.

Die Verlustlisten in der „Times“ vom 11. d. M. ent⸗ halten die Namen von 104 Offizieren und 1370 Mann.

8 Frankreich.

Die Regierung hat beschlossen, eine außerordentliche Gesandtschaft auszuschicken, um den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika aus Anlaß seines Eintritts in den Krieg an der Seite der Verbündeten zu be⸗ grüß n. An der Spitze der Gesandtschaft stehen der siell⸗ vertretende Ministerpräsident Viviani, Marschall Joffre, Vize⸗ admiral Chocheprat und der Deputierte Marquis Dechambrun.

Rußland.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ ist der General Alexejeff, eiastweiliger Oberbefehls⸗ haber aller russischen Armeen, am 16. April endgültig zum Oberbefehlshaber ernannt worden.

Die provisorische Regierung hat über die Ein⸗ stellung der Ausführung der Gesetze, betreffend den Landbesitz und die Landnutzung österreichischer, ungarischer und deutscher Einwanderer, laut Mitteilung des Deutsch⸗Russischen Vereins in Berlin am 11./24. März folgendes beschlossen:

Die Ausführung folgender Gesetze bis zu deren Nachprüfung durch die Konmnuterende Versammlung oder in dem von diesen fest⸗ gesetzten Wege der G setzgebung einzustellen:

1) 2. Februar 1915, betreffend den Landbesitz und die Land⸗ notzung einiger Kat, gorien russischer Untertanen aus der Zall ötter⸗ reichischer, ungarischer oder deutscher Einwanderer (Sammlung der Gesene usfw. vom Jah e 1915, Artikel 350).

2) 2. Februar 1915, bemeffend die Einstellung des Landbesitzes und der Landnutzung öserreichischer, ungarischer oder deutscher Ein⸗ wanderer in den Genzgebieten (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 1915, Artikel 351).

3) 13. Dezember 1915, betreffend einige Aenderungen und Er⸗ gänzungen der Gesetze vom 2. Februar 1915, betreffend den Land⸗ besitz und die Landnutzurg von Untertanen der mit Rußland krieg⸗ führenden Mächte sowie österreichiich r, ungarischer oder deutscher Einwonderer: Abschnitte B und C sowie der Abschnitt D (hinsichttich der Einwenderer) (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 1915 Artikel 2749). 1

4) 10. Juli 1916, betreffend einige Maßnahmen zur Aufrecht! erhaltung der Wtrtschaft auf den der Liqurdatton unterliegenden Kolonisten rundstücken (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 1916 Artikel 1685). 1

5) 15. Juli 1916, betreffend die Ergänzung des Artikels 4 des Gesetzes vom 2. Februar 1915, betreffend die instellung des Land⸗ besitzes und der Landnutzung österreichischer, ungarischer oder deutscher Einwanderer in den Grenzgebieten (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 1916, Artikel 1713).

6) 19. A gust 1916, betreffend die Aenderung, Erlä terung der Gesetze vom 13. Dezember 1915, betreffend eirn ice Aenderungen und Ergänzungen der Gesetze vom 2. Febrrar 1915 betreffend den Lar dbesitz und die Landnutzung von Untertanen der mit Rupland Krieg führenden Mächte sowie österreichischer, ungarischer oder deutscher Enwanderer: Artikel 1 sowie die Ait kel 2, 3 und 4 (hinsich lich der Einwanderer) des Abschnitts 11 (Sammlung der Ee sebe vom Jahre 1916, Artikel 1967).

7) 19. Auaum 1916, hetreffend einige Aenderungen und Er⸗ gänzungen der Gesesze vom 2. Februar und 13. Dezember 1915, be sreffend die Maßhaher zur Verminderung des auslandischen Land⸗ besitzes und der Landnutzung im Russischen Reiche (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 1916, Artikel 1869).

8) 8. September 1916, betreffend die Erweiterung der Wirksam⸗ keit der den feindlichen Landbesitz und die Landnutzung einschränkenden

Ergänzung und

Gesetze vom 2. Februar und 13. Dezember 1915 auf das Gouverne⸗ 2

ment Chakow und die Kreise Kainsk (Gouvernement Tomek) -vr vga. Jlchhe esttiehenen Abschnitte vin- 1v sor n nsichtlich der Einwanderer) (Sam r Gesetze vom Jahre 1916, Artikel 1955). 6 8

9) 20. Oktober 1916, betreffend die Einfübrung einer besonderen Ordnung der Aufhebung des Besitzes von Nadjel⸗Grundstücken, öter⸗ reichischer, unga ischer und deut cher Einwanderer im Kreise Kainsk 0. Sv. Lomnat nn⸗ in r Kreisen Tjukalinsk und Ischim

. rnemen obolsk. (Sa e usw.

1916, Artikel 2361.) mmlung der Gesetze usw. vom Jahre „10) 26. Okiober 1916, betreffend einige Aenderungen und Er⸗ gänzungen der bestehenden Gesetze betreffend die Einschränkung des e 68 Sen na. Abschnitte A (hinsichtlich nderen un

1916, re 1 2406). (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre 11) 25. Ottober 1916, betreffend die Ordnung der Liquldierun industrieller Untern hmungen, welche auf der Enteignung eeee. Seasgsheg 1öe * Einwanderer gelegen sind b er Einwanderer). (Samm d 2 usw.

Bee 18 88* ( ung der Gesetze usw. vom

2) 28. Januar 1917, betreffend die Ordnung der Anfechtun der Beschlusse über die Aufhebung des Besitzes von Radsel⸗Seunde stücken deutscher, österreichischer und ungarischer Einwanderer im Kreise 8. f VII ve; 1.“ Kreisen Tjukalinsk und

es Gouvernements Tobolsk (Samml Gesetze 6 vom Jahre 1917, Artikel 196). ““

13) 6. Februar 1917, betreffend die Ausdehnung der den Land⸗ besitz und die Landnutzung feindlicher Etnwanderer beschränkenden Ge⸗ llberan ogjg⸗ Gegenden (Sammlung der Gesetze vom Jahre 1917,

14) 8. Februar 1917, betreffend die Bestätigung und Erläuterun des Sinnes der den feindlichen Landbesitz und die hlcs hn Fhst Shh. ,. und 13. Dezember 1915

n er Einwanderer), (Sam d sw. S 212). v11616“

15) 8. Februar 1917, betreffend die Höhe der Vergütun 8 e 8 fise e 8 Fenoöernemehi dömst

e Narjel⸗Hrundstücke (Sammlur saa le neih 219”9 (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre Zwischen dem Arbeiter⸗ und Soldatenrat und der Petersburger Fabrikantenvereinigung ist dem Blatte „Politiken“ zufolge ein Abkommen über Einführung des acht⸗ stündigen Arbeitstages und eines Schiedsgerichts für Arbeitsstreitigkeiten getroffen worden. In den Werk⸗ stätten der finnischen Staatsbahnen wird vom 21. April ab der achtstündige Arbeitstag eingeführt, Sonnabends wird nur 7 Stunden gearbeitet. Die Löhne werden derart erhöht, daß sie trotz des kürzeren Arbeitstages die gleiche Höhe behalten wie früher; auch in einer großen Anzahl von Privatbetrieben in Finnland wird der Achtstundentag eingeführt.

Die Abgeordneten der französischen und eng⸗ lischen Arbeiterverbände und Plechanow trafen g dem Kongreß der Arbeiter⸗ und Soldatenabgeord⸗ neten ganz Rußlands ein und wurden vom Präsidenten Fscheidse mit einer Ansprache begrüßt, in der er der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge sagte:

Rußland erlebt heute seine schönsten Tage, denn es sieht seine besten Männer zurückgekehrt aus der Verbannung. Vor uns steht unser großer Lehrmeister Plechanow, der sein Wort gegeben hatte, erst dann wieder nach Rußland zurückzukehren, wenn Nikolaus II. ge⸗ n en gesere 18 Feh f Feinsdegst worden. Vor uns

ehn die besten Stretter Frankreichs und Englands für die . kratischen Ideale, die wir warm begrüßen. 1

Der französische Delegierte Morel Cochin, Mitglied der Deputiertenkammer, antwortete, die französischen Arbeiter ent⸗ böten dem russischen Volke den Gruß Frankreichs, das die Nachricht von der Befreiung seines Verbündeten be⸗ geistert aufgenommen habe. Der englische Sozialistenvertreter O*'Grady erklärte:

Die Engländer haben schon lange darauf gewartet, ihren großen Verbündeten das Joch des Despotismus abwerfen zu sehen, und freuen sich, Rußland in Fretheit zu sehen. Wir sind sicher, daß die russische Revolution in der ganzen Welt widerhallen wird. Künftig wir Seite an Seite für Niederwerfung des Unterdrückers ämpfen.

Hierauf bestieg Plechanow unter andauernden Ovationen die Tribüne und hielt eine Ansprache, in der er eine Uebersicht über die Geschichte seiner Verbannung gab und über alles, was er für die Entwicklung des Sozialismus in Rußland getan habe. Sodann bat er, dem französischen Volke Beifall zu

spenden, das vor vielen Jahren als erstes das Banner der

Freiheit entfaltet hätte.

Niederlande.

3Zpbisschen der britischen und der niederländischen Regierung ist einer Amsterdamer Blättermeldung zufolge vereinbart worden, daß in Zukunft alle aus Amerika kommenden, mit Lebensmitteln für Mensch und Tier oder mit Kunstdünger beladenen Schiffe in Halifax untersucht werden. Sie werden keinen Hafen in England anzulaufen brauchen.

Die Niederländische Exportaesellschaft, deren Errichtung von der Regierung in der Ersten Kammer ange⸗ kündigt worden ist und die die Ausfuhr sämtlicher Waren aus Holland unter ihre Kontrolle nehmen soll, wird, wie das Haager Korrespondenzbureau mitteilt, auch nach Friebensschtaß ihre Arbeiten so lange fortsetzen, bis der internationale Verkehr

vieder einigermaßen normal geworden ist.

86 Belgien.

Der Generalgouverneur, Generaloberst Freiherr von Bissing, dessen Befinden schon in letzter Zeit zu wünschen übrig gelassen hatte, hat sich erneut Schonung auferlegen müssen. Seine Majestät der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ meldet, mit seiner Vertretung den Gouverneur von Antwerpen, General der Jafanterie von Zwehl beauftragt.

In der gestrigen Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ bureaus“ über die wallonischen Ministerialbeamten muß es am

Schluß richtig heißen: Aufenthaltsort in Deutschland und

nicht in Berlin. MNNeorwegeu.

Das Mitglied des Storting, Admiral Sparre hat laut Meldung des „Ritzauschen Bureaus“ folgende Interpellation eingebracht: 1

„Was hat die Regierung unternommen und was gedenkt sie zu unternehmen der zurzeit statsfindenden zahlreichen Ver⸗ senkungen norwegischer Handelsschiffe, bei denen Menschenleben ver⸗ loren gehen?“

Griechenland.

Der „Daily Telegraph“ meldet aus Athen, daß die König⸗ liche Gendarmerie und die Behörden der Insel Kephalonia von dort vertrieben seien. Man glaube, daß auf den Inseln Ithaka und Leukas dasselbe geschehen sei. Auf allen jonischen Inseln außer Korfu sei die Herrschaft der Königliche Regierung beendet. v

Für das besetzte Gebiet Rumäniens ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Zeitrechnung neuen Stils (Grego⸗ rianischer Kalender im Gegensatz zum Julianischen Kalender) und die Mitteleuropäische Zeit, und zwar jeweils Sommer⸗ und Winterzeit wie in Deutschland, offiziell eingeführt. Die sogenannten festen Feiertage (Epiphanias, Weihnachten usw., die Termine für Gerichtsferien, Schwurgerichtsverhandlungen usw., fallen somit 13 Tage früher. Ebenso sind bei allen Ur⸗ kunden und Schriftstücken Zeitangaben ausschließlich nach dem Greaorianischen Kalender und der Mitteleuropäischen Zeit an⸗ zugeben. e

Amerika.

Die „Agenzia Americana“ berichtet aus Rio de Janeiro, an offizieller Stelle erkläre man, daß die Beschlagnahme der dort liegenden deutschen Schiffe das einzige Mittel sei, um ihre Zerstörung zu verhindern. Die Regierung werde unver⸗ züglich die endgültige Beschlagnahme und die Einreihung der Schiffe in die brasilianische Handelsflotte verfügen.

Während die Kämpfe im Abschnitt von Arras und die Vorfeldkämpfe im geräumten Gebiet zwischen Arras und Soissons abflauten, ist die Schlacht an der Aisne in breiter Front in ungeheurer Heftigkeit entbrannt. Nach zehn⸗ tägigem, nahezu ununterbrochenem, Tag und Nacht tobendem ZermalmunaFsfeuer warfen die Franzosen ihre Truppenmassen zum Angriff vor. Selbst der stärkste artilleristische Aufwand, tagelanges Vernichtungsfeuer und systematische Vergasung aller Zugangswege ermöglichte es den Franzosen indessen nicht, den geplanten Frontdurchbruch zu erxeichen. Auch ein örtlicher An⸗ fangserfolg, wie die Engländer ihn durch das rasende Feuer ihrer mehrfach gestaffelten Geschützlinien erreichen konnten, blieb den Franzosen an der Aisne versagt. Wo die deutschen vordersten Gräben zertrümmert und unhaltbar geworden waren, wurden die anstürmenden Massen der Franzosen in dahinter liegenden Stellungen erwartet und durch sicherliegendes Feuer in dichten Reihen zusammengeschossen. Unsere beispiellos tapfer kämpfenden Truppen warfen die Sturmwellen der Franzosen an vielen Stellen in erbittertem Nahkampfe mit Bajonett, Kolben und Hand⸗ granaten zurück. Vor einzelnen Abschnitten ist das Gefechtsfeld buchstäblich mit gefallenen Franzosen übersät. Trotz aller Blutopfer kamen die Franzosen über kleine örtliche Vorteile an einigen Stellen, wo sie die Verteidiger zurückzudrängen vermochten, nicht hinaus. Anfangserfolge in der Gegend von Soupir, Beaulne östlich von Vailly und bei Loivre nördlich von Reims wurden durch Gegenstöße größtenteils wieder ausgeglichen. Der Feind erlitt hierbei schwere Verluste an Toten und Gefangenen. Bei Nebenangriffen in der Gegend von Laffaux und Vauxaillon nordöstlich von Soissons wurden ihm im Gegenstoß 300 Ge⸗ fangene abgenommen. Die Schlacht ist auch östlich von Reims in der Champagne entbrannt. 8

Während die deutschen Stellungen an der Aisne und in der Champagne unter schwerstem Trommelfeuer lagen, drangen an den verschiedensten Stellen deutsche Stoßtrupps in die fran⸗ zösischen Gräben vor und brachten Gefangene ein. Bei einer dieser gelungenen Unternehmungen fiel auch ein französischer Befehl in unsere Hände, der in klarster Weise uns die Ziele zeigt, die die französische Oberste Heeresleitiung mit dem am 16. d. M. endlich erfolgten Angriff in der Gegend nördlich Reims erreichen wollte. Unsere Linie läuft dort, bei Berry⸗au⸗ Bac die Aisne überschreitend, im allgemeinen längs des Aisne Marne⸗Kanals bis in die Gegend südlich von Courcy, und zwar zunächst nördlich, dann südlich des Kanals.

Der gefundene Befehl sagt, daß das französische XXXII. Korps, auf beiden Seiten der Aisne vorgehend, am ersten Tage nach Durchbruch der deutschen Linie vorstoßen solle bis in die Linie Auménancourt—Brienne —Evergnicourt Pro viseur —Prouvais. Südlich des XXXII. Korps hatte die 37. Division den Auftrag, zunächst ebenfalls nach Durch⸗ bruch der deutschen Stellungen bis an die Suippes zwischen Orainville und Merlet vorzudringen, dann nach Osten einzuschwenken und südlich Auménancourt Anschluß an den rechten Flügel des XXXII. Korps zu gewinnen. Im An⸗ schluß an die 37. Division sollte die 14. Division das Fort Brimont und die östlich anschließenden Stellungen nehmen. In dem in unsere Hände gefallenen Befehl folgen dann noch Einzelanordnungen für die Truppen der betreffenden Divisionen.

Die Absicht der Franzosen war also, auf diesem Teil des weiten Gefechtsfeldes der Aisne —Champagne eine groß⸗ zügige, nach Osten gerichtete Umfassungsbewegung gegen den Teil der deutschen Stellung bei Brimont aus⸗ zuführen. Aussagen von Gefangenen, die weiter nördlich ge⸗ macht wurden, beweisen, daß auch dort ähnlich weite An⸗ griffsziele gegeben waren.

Wie sieht es nun in Wirklichkeit am Tage nach Beginn des französischen Angriffs aus? Wohl ist unsere erste deulsche Linie durch das zehn Tage hindurch anhaltende ununter⸗ brochene französische Feuer aller Kaliber nur noch eine Trichter⸗ stellung, wohl sind an einzelnen Stellen die Franzosen in diese frühere erste Linie eingedrungen, was aber umsoweniger Wunder nehmen kann, als die deutschen Truppenführer dort in richtiger Erkenntnis der Lage und um das wertvolle Menschenmaterial nach Möglichkeit zu schonen, die frühere erste Linie, wenn überhaupt, so nur ganz dünn besetzt hatten. An vielen Stellen ist es im Laufe des Nachmittags des 16. bereits gelungen, den eingedrungenen Gegner durch glänzende Gegenangriffe wieder hinauszuwerfen. Abgesehen von für die Gesamtlage bedeutungslosen Einbuchtungen der früheren ersten und zweiten Linie, befindet sich die deutsche Stellung in der an⸗ gegebenen Gegend fest in unserer Hand. Von den weit⸗ gesteckten Zielen, die die französische Oberste Heeresleitung ihren Korps und Divisionen für den ersten Angriffstag des Kampfes an der Aisne gesteckt hatte, und die über 10 km hinter die vorderste deutsche Stellung wiesen, ist nichts erreicht. Die angreifenden Truppen haben ihren Mißerfolg mit den schwersten Opfern bezahlen müssen, während die schon erwähnten vorausschauenden Maß⸗ nahmen deutscher Truppenführung die deutschen Verluste wesentlich eingeschränkt haben. 1’

Gegner verwendeten Panzerkraftwagen

keit. Sonst keine Ereignisse von

Berlin, 17. April, Abends. (W. T. B) „Nach dem verlustreichen Scheitern ihres Durch⸗ bruchsstoßes haben die Franzosen an der Aisne den großen Angriff nicht erneuert. In der Champagne wird den Tag über beiderseits von Auberipe erbittert gekämpft. An den übrigen Fronten nichts Wesentliches.

Großes Hauptquartier, 18. April. (W. T. B.) 8 Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprech Auf dem Kampffeld in ei

von Arras hat in einzelnen Ab⸗ schnitten die Artillerietätigkeit wieder lebhafter eingesetzt.

2 ˙Im Vorfeld unserer Linien beiderseits der Somme spielen sich täglich Gefechte unserer Posten mit Vortruppen des Gegners ab; das Feuer nahm bei St. Quentin, dessen Kathedrale mehrere Treffer erhielt, zeitweilig zu.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. 88 Auf dem Schlachtfeld an der Aisne ruhte gestern

vormittag der Kampf; der Franzose führte seinen Durchbruchs⸗

stoß nach dem Mißerfolg des Vortages unter Wirkung der erlittenen Verluste mit den abgekämpften Divisionen nicht fort.

Erst in den Abendstunden setzten Teilangriffe des Gegners ein. Auf dem Beaulner Rücken, an den Höhen von Craonne und nordwestlich des Waldes von La Ville⸗ aux⸗Bois brachen seine Sturmwellen im Feuer zusammen oder wurden im Nahkampf zurück⸗ geworfen.

Auch bei Le Godat und Courcy am Aisne⸗Marne⸗ Kanal sind seindliche Angriffe abgewiesen worden.

Die am frühen. Morgen einsetzenden Angriffe der Franzosen in der Champagne brachen nach stärkster, seit Tagen bereits gesteigerter Feuerwirkung in etwa 20 km Breite vor. Der auch dort vom Feinde erstrebte Durchbruch wurde in unseren Riegelstellungen aufgefangen. Im Gegen⸗ angriff wurden den dort kämpfenden französischen farbigen Divisionen bereits erreichte Waldstücke zwischen Moron⸗ villers und

Auberive wieder entrissen und ihnen an 500 Gefangene und eine Anzahl von Maschinengewehren ab⸗ genommen. 1t

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Bei den Kämpfen am 16. April sind von den 8 es ur unser Feuer zerstört worden. Am gleichen Tage wurden in Luftkämpfen und durch Abwehrkanonen 18 feindliche Flugzeuge abgeschossen. An mehreren Stellen griffen die Flieger durch Bombenabwurf und Maschinengewehrfeuer in den Infanteriekampf ein. 8 2 Die Gefangenenzahl hat sich auf über 3000 erhöht. Heeresgruppe Herzog Albrecht. 8 Auf dem linken Mosel⸗Ufer und füdwestlich von Mül⸗ hausen vorübergehend rege Feuertätigkeit. 8 Nördlich von Münster in den Vogesen holten Stoßtrupps 10 Gefangene aus den französischen Gräben.

Oestlicher Kriegsschauplat Die Lage ist unverändert.

Mazedonische Front.

Westlich von Monastir warf kraftvoller Angriff unserer Truppen die Franzosen aus den Stellungen auf der Ervena Stena, die in etwa 1 km Breite bei den Märzkämpfen in Feindeshand geblieben waren. Gegenstöße wurden ab⸗ geschlagen, über 200 Gefangene mit mehreren Maschinen⸗ gewehren und Minenwerfern einbehalten.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Ein englisches Munitionslager unter dem Roten Kreuz.

Seit 14 Tagen wurde von den deutschen Beobachtern auf der Plus Douve⸗Ferme südöstlich von Wulverghem die Genfer Rote Kreuz⸗Flagge festgestellt. Der auffällig starke Verkehr von Wagen und Förderbahnen zur Ferme erregte Mißtrauen. Die Straße wurde unter Feuer genommen. Dabei ging ein Schuß in die Ferme mit der Roten Kreuz⸗Fahne hinein. Die Wirkung war für alle, die Englands Kriegführung kennen, nicht überraschend; das Lazarett erplodierte. Ein riesiges Muritionslager flog in die Luft. Die gewaltige Rauchsäule war bis weit hinter die deutschen Linien bei Gardie und Warneton zu sehen. (W. T. B.)

8 Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 17. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Auf allen drei Kriegsschauplä 5 die übliche Gefechtstätig⸗ elang. b Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht. Sofiga, 16. April. (W. T. B.) Amtlicher Bericht. Mazedonische Front: Auf der ganzen Front ziemlich schwache Kampftätigkeit, die durch sehr schwaches Artilleriefeuer charakterisiert war. Nur im Cernabogen und auf dem

rechten Wardarufer lebhaftes Artilleriefeuer mit Unter⸗

brechungen. 8 Rumänische Front: Bei Tulcea wenig Artilerie⸗ und Maschinengewehrfeuer. Oestlich von Isaccea vereinzelte

Kanonenschüsse.

Türkischer Bericht. Konstantinopel, 16. April. (W. T. B.) Amtlicher

Bericht.

IJrakfront: Auf dem rechten nur Patrouillengefechte. Auf dem linken leichtes Infanterie⸗ und Artilleriefeuer. Nördlich der Diala Ruhe. Unser Flugzeug⸗ führer Hauptmann Schutz schoß einen feindlichen D decker ab, der in der Nähe unserer Stellungen ahstürzte feind⸗

liche Besatzung ist