1917 / 100 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Dampfer „Zenobia“ (4000 Br.⸗Reg.⸗To.) mit Kohlen von England nach Italien; am 17.4. ein unbekannter, tief beladener Dampfer von etwa 3500 Br.⸗ Reg.⸗To.; am 18. 4. der bewaffnete englische Dampfer „Rinaldo“ (4321 Br.⸗Reg.⸗To.) mit Kohlen wahrscheinlich für Italien. Die versenkten Segler hatten hauptsächlich Schwefel nach italienischen Häfen geladen. 1 Nach eingetroffenen Ergänzungsmeldungen befanden sich unter den am 16. April bekanntgegebenen U⸗Booterfolgen im Mittelmeer noch folgende Dampfer: Der bewaffnete eng⸗ lische Dampfer „Britannia“ (3129 Br.⸗Reg.⸗To.) mit Baumwolle von Alexandrien nach Liverpool, der bewaffnete englische Dampfer „Calliope“ (3829 Br.⸗Reg⸗To.) mit 5100 t Kohlen von Cardiff nach Malta, der bewaffnete englische Dampfer „Trefuses“ (2642 Br.⸗Reg.⸗To.) mit 4000 t Kohlen von Cardiff nach Alexandrien, der bewaffnete englische Dampfer „Tremorvah“ (3674 Br.⸗Reg.⸗To.) Dier Chef des Admiralstabes der Marine.

Kopenhagen, 26. April. (W. T. B.) Das Ministerium des Aeußern teilt mit, daß nach einer Meldung der Vereinigten Dampfschiffahrtsgesellschaft der Dampfer „Ydun“ auf der Reise von Frederikshavn nach Christiania mit Reisenden und Ladung von einem deutschen Kriegsschiff aufgebracht

und nach einem deutschen Hafen übergeführt worden ist.

„London, 26. April. (Reutermeldung.) Die amerika⸗ nischen Blätter berichten: Der Kapitän des amerikanischen Dampfers „Mongolia“ (13 639 Br.⸗Reg.⸗To.) meldete, daß sein Schiff von einem deutschen U⸗Boot durch Geschütz⸗ feuer zum Sinken gebracht worden ist.

Wohlfahrtspflege.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen stiftete, wie dem „W. T. B.“ aus Weimar herichtet wird, aus Anlaß der Taufe seines zweiten Sohnes 1 00 000 für die Woblfahrt des Landes; die Summe soll zur Förderung wohltätiger und gemein⸗ nütziger Zwecke dienen.

Bevölkerungspolitisch nutzbringende Stiftungen.

Die Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungspolitik teilt mit: Obwohl der Kiieg alle verfügbaren Kräfte in den Dienst der militärischen und Organisationen gestellt hat und man glauben sollte, daß das Denken und Wollen der Menschen und die zur Verfügung stehenden Mittel gänzlich durch diese Maßnahmen in Anspruch genommen seien, zeigt sich doch die erfreuliche Tatsache, daß in größerem Umfange und mit viel größerer Häufigkeit Mittel für wohltätige Zwecke aufgewendet werden. Wir denken hier garnicht an die Liebesgaben, die in der ersten Zeit des Krieges überreich und auch jetzt noch über Erwarten reichlich geflossen sind, sondern wir denken an die Fülle von Stiftungen, von denen man jetzt fast täglich lesen oder hören kann. Es ist dies nicht nur ein Zeichen dafür, wie tief die Zeit die Gemüter gepackt hat. Naturgemäß sind diese Stiftungen fast ausnahmslos der Linderung der aus dem Kriege und seinen Folgen entspringenden Not gewidmet und sollen entweder der Kriegswaisen⸗ und Witwenfürsorge oder der Fürsorge für die in ihrem Erwerbe hehinderten oder beschränkten Kriegsverletzten dienen. Es hat den Anscheln, als wenn die Art der Stiftungen auch eine andere wäre als in Friedenszeiten. Viel mehr als sonst scheinen auch Personen, die nicht zu den sehr begüterten gehören, die Urheber solcher Stiftungen zu sein. Daraus darf man schließen, wie sehr es dem einzelnen Stifter Herzenssache ist, zur Lin⸗ derung der Folgen des Krieges beizutragen. Dabei bleibt nun eines verwunderlich, daß garnicht oder nur in verschwindendem Maße Stiftungen gemacht sind für einen Zweck, der eigentlich seit Monaten den Geist unseres Volkes beschäftigt und der wieder und immer wieder in der Tagespresse bebandelt wird, wir meinen, daß bisher ver⸗ schwindend wenig Stiftungen sich in den Dienst der Be⸗ völkerungspolitikstellten. Es fehlt an Stiftungen, die den Kriegs⸗ waisen, die heranwachsen, die Gründung eines eigenen Haushalts ermög⸗ lichen, es fehlt an Stiftungen, welche die Begründung eines selbständigen Erwerbes unter der Voraussetzung der Gründung einer Familie erleichtern, und es fehlt vor allen Dingen in fast sämtlichen Kriegsstiftungen, die gemacht wurden und es sind nicht wenige, die dafür in Betracht kommen —, die Bestimmung, daß aus ihren Mitteln in erster Linie kinderreiche Fn ien oder die Abkömm⸗ linge aus kinderreichen Familien bedacht werden sollen. Dies ist umso erstaunlicher, als man seit Monaten fast täglich in den Zeitungen von Beratungen und Verhandlungen darüber liest, wie dem Geburtenrückgang entgegenzuwirken und wie der Verringerung der Bevölkerung durch den Krieg entgegen⸗ zutreten sei. Nicht laut genug kann daher die Stimme erhoben werden: Ihr alle, die Ihr Aiest aus warmem Herzen von Eurem Hab und Gut hergebt, um Stiftungen zu machea, die die haften Folgen des Krieges lindern wollen, Ihr alle denkt daran, wie Ihr durch von Euch zu neffende Beftimmungen Eure Gaben in den Dienst dessen stellt, was vor allem dem deutschen Volke nottut: in den Dienst der Erhaltung und Mehrung seiner Volkskraft.

8

Der Hauptausschuß der Gesellschaft für Volksbil⸗ dung hielt am 21. d. M. unter dem Vorsitz des Prinzen Heinrich zu Schoenaich⸗Carolath eine Sitzung ab. Die Gesellschaft gab im verflossenen Jahre 479 947 aus, u. a. für Volksbüchereien 143 000 ℳ, für Kriegsbüchereien 125 000 ℳ, für vaterlän⸗ dische Vorträge 20 600 ℳ, für örtliche Bildungszwecke 25 000 ℳ. Seit Beginn des Krieges gab die Gesellschaft für die Truppen im Felde und in den Lazaretten rund 800 000 Bücher unentgeltlich ab. Vaterländische Vortragsabende wurden in Groß Berlin von der Gesellschaft seit Beginn des Krieges ins⸗ gesamt 694 veranstaltet, im Winter 1916/17 196. Die Friedens⸗ arbeit der Gesellschaft erfuhr manche Ginschränkungen, konnte aber im verflossenen Jahre ungestörter fortgesetzt werden als in den beiden ersten Krlegsjahren. Der Haushaltungsplan für 1917 sieht eine Ausgabe von 630,500 vor; davon sollen aut⸗ gewandt werden für Volksbüchereien 250 000 ℳ, für Kriegs⸗ büchereien 150 000 ℳ, für Vorträge und vaterländische Vor⸗ tragsabende 40 000 ℳ, für Lechtbilder, Bildwerfer und das Wanderkino 85 000 ℳ, für Verbreitung ö Schriften und Lehr⸗ und Uebungsbücher für Kriegsverlenre 25 000 ℳ. Die von der Gesellschaft verwalteten Stiftungen (Abegg⸗, Rickert⸗ und Schulze⸗ Delitzsch⸗Stiftung) haben ihre Tätigkeit: Verbreitung von gemein⸗ nützigen Schriften, Unterstützung unbemittelter Volksbüchereien und Versorgung von Kriegebeschädigten mit Lehr⸗ und Uebungsbüchern, in erböhtem Umfange sortgesetzt. Der Vorsitzende hob besonders bervor, daß die Gesellschaft auch erhöhte ee und warme An⸗ erkennung von vielen Seiten gefunden habe. Die diesjährige Haupt⸗ versammlung wird wieder in Berlin stattfinden und u. a. über Volks⸗ und Fugendheime verhandeln.

Noch einer He; von „W. T. B.“ aus Weißenfels hat der Kommerzienrat Nolle dieser Stadt zur Errichtung einer Säuglingskrippe, die in einem ebenfalls von Nolle geschenkten Gebäude errichtet wird, 100 000 zur Verfügung gestellt. Für gemein⸗ sützige Zwecke scherkten die Schuhfabrikanten Wenzel u. Lewin⸗ sohn 10,000 ℳ.

8 Hatgeig Manns fand

Verkehrswesen.

Es liegt Anlaß vor, darauf hinzuweiseu, daß Auf⸗ oder Einklebungen irgendwelcher Art außer auf Post⸗ karten sowie Abschnitten von un Paketkarten auch auf Umschlägen usw. zu Briefen, Drucksachen, Geschäfts⸗ papieren und Warenproben nach dem nichtfeindlichen Ausland (einschließlich der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten bis auf weiteres nicht angebracht werden dürsen. Das Verbot gilt auch für Zettel mit der Aufschrift der Sendungen.

1ö16“

Vom Reichs⸗Kursbuch erscheint Anfang Juni eine neue Ausgabe zum Preise von 2,50 ℳ. Bestellungen nehmen fümiliche Postanstalten und Buchhandlungen entgegen. Der Postbezug für mehrere aufeinanderfolgende Ausgaben ist zurzeit aufgehoben.

um Postvertrieb aus Deutschland nachdem General⸗ Warschau sind forlan widerruflich alle Tages⸗ zeitungen in deutscher oder fremder Sprache, alle Zeitschriften in deutscher Sprache sowie eine beschränkte Auswahl von fremdsprachigen Zeitschriften zugelassen worden. .

Theater und Musik

Lessingtheater. dreiaktiges Drama „Madame Legros-

rung im Lessingtheater eine geteilte

Zischer kämpften zum Schluß den

bei solchen Gelegenheiten üblichen, wenig erquicklichen Kampf. Mit

keiner der beiden streitenden Parteien kann man sich bedingungs⸗

los einverstanden erklären. Es ist zuzugeben, daß der hauptsächlich

als Erzähler erfolgreiche Verfasser in einigen Szenen seines Dramas

Sinn für das Bühnenmäßige bewiesen hat; Spannungen werden er⸗

zeugt, Gegensätze werden geschaffen, Massenszenen geschickt verwendet,

und auch auf bildmäßige Wirkungen wird Bedacht genommen. Sieht

man näber zu, so merkt man bald, daß Mann bei keinem geringeren

als Schiller in die Lehre gegangen ist, dessen dramatischen

Werken er mancherlei Motive entnahm, um sie auf seine Art

zu verwerten. Aber seine psvchopathologische Art ist von dem ge⸗

sunden Sian Schillers so grundverschieden, daß man durch solche

Aehnlichkeiten nur unangenehm berührt wird. Die Hauptgestalt der Madame Legros trägt die ins Krankhafte verzerrten Züge der Jungfrau

von Orleau s. Der ehrsamen kleinen Bürgersfrau, von der man erfährt, daß sie kürzlich ein totes Kind zur Welt brachte, fällt vor der Baͤstille Anno 1789 ein Zettel in die Hand, den ein seit einem Menschenalter dort Eingekerkerter zum Fenster hinauswarf. Der Gefangene beteuert darin seine Unschuld und fleht um seine Befreiung. Der Bürgersfrau, die bisher friedlich ihren bäuslichen Pflichten nachging, bemächtigt sich nun der Wahn, sie habe die Sendung, „den Unschuldigen m befreien“. Ihrem Gatten zum Trotz sucht sie die Nachbarn aufzuwiegeln und vertraut sich, da das nichts fruchtet, einem jungen leichtsinnigen Chevalier an, der um den Preis ihrer Ehre bereit ist, ihren Wunsch zu erfüllen. Dieser dem Lord Le cester ähnelnde Höfling hält Wort, denn er ist ein Begünstigter Marie Antoinettes. In einem Parke (vgl. „Maria Stuart*) führt er die Zusammenkunft der Madame Legros mit der Königin 1. der die Buͤrgersfrau zunoͤchst leidenschaftlich ihre Meinung saagt. Aber diese Königin von Heinrich Mauns Gnaden ist anders ge⸗ artet als die Schillersche Elisabeth; die Begegnung mit der Bürgersfrau ist für sie ein angenehmer Nervenkitzel, so daß sie schließlich die Befreiung des Gefangenen anordnet und der Akademie die Weisung ertellen läßt, Madame Legros mit dem Tugendpreis zu krönen. Im dritten Alt sieht man die festlich geklesidete Madame Legros nach ber Be⸗ freiung des Unschuldigen und nach dem feierlichen Staatsakt von der Menge, die sie nun wie eine Heilige verehrt, nach Hause geleitet (val. wiederum „Jungfrau von Orleans“, Krönungsakt); sie steht eatgeistert da, „—es rührt sie nicht das allgemeine Glück“, denn auch ihr ist das Herz verändert und gewendet. Ihr leidenschaftlicher Trieb, den zu befreien“, ist gestillt. Das Volk aber verlangt von ihr weitere Taten, es gilt noch mehr Unschuldige aus Kerkerbaft zu befreien. Man rüstet sich zum Sturm auf die Bastille. Aber Madame Legros, vor deren Augen der bisher ihrer Ehre nach⸗ stellende, pun plötzlich zur Tugend bekehrte Chevalier von der auf⸗ geregten Mengse erschlagen mird, schließt sich dem Volkshaufen nicht an. Sie bleibt bei ihrem polternden, dem Musikus Miller nahe verwandten Gatten im sorgfälrig verschlossenen Heim zurück, während draußen die ersten Sturmzeichen der Revolution sich lärmend regen. Die Aufführung dieser absonderlichen Schillerparaphrase war ohne Tadel. Es war nicht die Schuld der Darsteller, wenn sie die blutleeren, konstruterlen Gestalten der krausen Handlung nicht ganz mit Leben erfüllen konnten. Lina Lossen wirkte als Madame Legros mehr durch ihre sympathische Persönlichkeit als ducch die Fähigkeit, die krankhafte Seelenverfassung der Titelgestalt überzeugend wieder⸗ zugeben. Der von dem geschichtlich überlieferten Wesen der Marie Antoivette in diesem Drama so stark abweichende Charakter der Königin gab einer neuen Darstellerin, Emilia Unda, Gelegenheit, sich als geschmackvolle, zart andeutende Künstlerin einzuführen. Bruno Ziener als Legros, Kurt Götz als Chevalier, die Damen Grüning und Carlsen, die Herren Schroth, John und andere in den wichtigeren Nebenrollen zeichneten sich ebenfalls aus. mit geschickter Hand Viktor Barnowsky.

ei seiner gestrigen Erstauffü Aufnahme. Beifallspendende und

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Rigoletto“ mit den Damen Hansa, von Scheele⸗Müller, Birken⸗ ström und den Herren Kirchner, Groenen, Schwegler, Hahich, Krasa Bachmann und Funck in den Hauptrollen aufgeführt. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß.

Im Königlichen Schauspielhause gebt morgen Wilden⸗ bruchs Trauerspiel „Die Karolinger“ mit den Damen Durieux und Schlüter, den Herren Kraußneck, Sommerstorff, Clewing, Engels, von Ledebur, Mühlhofer, Vespermann in den Hauptrollen in Szene.

Im Deutschen Opernhause findet am nächsten Sonntag, Abends 6 ½ Uhr, eine Aufführung der „Meistersinger von Nürnberg’ zugunsten der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen stalt. Di⸗ vehenn ist folgende: Hans Sachs: Julius vom Scheidt, Pogner: Emnst Lehmann, Becka esser: Eduard Kandl, Kothner: Jacques Bilk, Walter von Stolzing: Rudolf Laubenthal, Eva: Nelly Merz, David: Gustav Werner, Magdalena: Luise Marck⸗Lüders. Dirigent ist der Kapellmeister

Rudolf Krasselt. Mannigfaltiges.

Unter dem Titel Denkwürdige Stätten aus Nord⸗ frankreich sind bei B. G. Teubner in Leipzig 12 Karten nach Originallithographien von Karl Lotze erschienen (Mappe 1 ℳ, Einzel⸗ karte 10 ₰). Die Bilder des feldgrauen Graphtkers führen uns in jene durch Geschichte, Sage nnd Kunst gleich bedeutungsvolle Landschaft Frank⸗ reichs, die nun für uns auch durch die Champagne⸗ und Argonnen⸗ kämpfe, durch die Monate währende Sommeschlacht ewig denkwürdig ist. Manche der Stätten, die hier von Künstlerhand festgehalten wurden, sind inzwischen den sie umtobenden Kämpfen zum Opfer ge⸗ fallen; um so dankbarer dürfen wir dem jungen Zeichner sein, der trot des Grauens der Schlachten den riffel führte. Die Karten, mit denen 1eJsac ein Stück Kunst⸗ und Kulturgeschichte von mtttelalterlicher Romantik an bis zu der Zeit des zterlichen

werden nicht nur elne wer

Die Spielleitung führte

vlle erung für unsere f die an den Kämpfen um diese bedeutungsvolle Stätt⸗ teilgenommen haben, sein, sie sind auch für jeden, dem all diese Namen aus den Heeresberichten bekannt sind, den die weltbewegenden Ereignisse auf den Schlachtfeldern Nordfrankreichs erschüttert haben, von bleibendem Wert.

„Die deutsche See“, das dramatische Spiel von Geor

Engel mit der Musik von Paul Scheinpflug, das am 24. d. M. unter der Spielleltung Fritz Friedmann⸗Frederichs im Zirkus Busch mit großem Erfolge aufgefuͤhrt wurde, ist bisher täglich vor ausver. kauften Häusern wiederholt worden. Die Leitung der „Ehrenbei⸗ hilfe für die Marine“ hat sich infolgedessen entschlossen, die Festspiele bis einschließlich 4. Mai zu verlangern. Am morgigen Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr, 1228 eine Schülervorstellung, am Sonntagnochmittag (3 Uhr) eine ondervorstellung, zu der hn Er⸗ wachsene ein Kind frei einführen kann, statt. Die Abendvor tellungen beainnen um 7 ½ Uhr. Der Vorverkauf findet bei A. Wertheim, Bote u. Bock, dem „Invalidendank“ und an den Zirkuskassen für alle

Vorstellungen statt.

irschberg, 26. April. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht Acbe 1“ Papierfabrik in Petersdorf im Rsesengebirge zum größten Teil nitedergebrannt. Der angerichtete Schaden ist sehr erheblich. Der Betrieb der Fabrik, die etwa hundert Arbeiter beschäftigte, wurde eingestellt. Man vermutet, daß der Brand durch das Heißlaufen eines Lagers verursacht wurde.

Regensburg, 26. April. (W. T. B.) Ihre Königliche Hoheit bie . Herzogin 92. von Basürmber hat der Goldankaufsstelle in Regensburg einen herrlichen welen. schmuck von hohem Werte zur Veräußerung übergeben lassen.

Kopenhagen, 26. April. (W. T. B.) „Politiken“ meldet aus 8 5 ckh 98 Die Stadt war gestern der Schauplatz förmlicher Straßenkämpfe zwischen der Polizei und einer nzahl un⸗ ruhiger Elemente. Die Unruhen dauerten von 9 Uhr Abends bis Mitternacht. Der Straßenbahnverkehr mußte eingestellt werden. Die Polizei versuchte lange, die Menge zu beruhigen und zum Auseinandergehen zu bewegen, jedoch erfolglos. Zuletzt wurde ein Polizeibeamter von einem Stein getroffen, was die Veranlassung zum Zusammenstoß wurde. Die Polizei erhielt Verstärkungen und versuchte, die Straßen u räumen, mußte aber ihren Angriff gegen die Volksmenge wieder⸗ 8 bis diese schließlich zerstreut und die Ruhe wiederhergestellt Mehrere Personen wurden durch Säbelhiebe schwer verletzt.

Ueber „die Sonne und ihre Flecken“ spricht der Direktor Dr. F. S. Archenhold unter Vorführung zahlreicher Lichtbilder am Dienstag, dem 1. Mai, Abends 7 Uhr, im großen Hörsaal der Treptower Sternwarte. Außerdem werden in den nächsten Tagen folgende Vorträge gehalten: Sonnabend, den 28. d. M., Nachmittags 2 Uhr: „Aegypten und der Nil“ (farbiger Lichtbilder⸗ vortrag); Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: „Unsere Flotte“ (farbige Lichtbilder), 5 Uhr neuer Vortrag: „Japan, Land und Leute (farbige Lichtbilder und Kino), Abends 7 Uhr: „Das bayerische Hoch⸗ land und die Königsschlösser“ (Kino); Mittwoch, den 2. Mat, Nach⸗ mittags 5 Uhr: „Japan, Land und Leute“.

wurde.

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26. April. (W. T. B.) Lont Meldung der „Agenzia heute früh zwischen 11 Ur 30 Min. und 11 Uhr Lreizo ein Erdbeben

Rom, Stefani“ wurde 40 Min. in den Provinzen Perusia unoc wahrgenommen. In einigen Gemeinden der Provinz Arezio wurde Sachschaden angerichtet, jedoch obne Menschenopfer. Nur die Ge⸗ meinde Monterchi hatte außer Sachschaden Menschenverluste

zu beklagen.

—.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Theater.

mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Rigoletto. Oper in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text von Piave. Must⸗ kalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Ober⸗ regisseur Droescher. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 113. Abonnementsvorstellung. Die Karolinger. Trauerspiel in fünf Akten von Ernst von Wildenbruch. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 112. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benagug. des Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 7 ½ Uhr. ec 1

Schauspielhaus. 114. Abonnementsvorstellung. enst.⸗ un Freiviche sind aufgehoben. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vor⸗ gängen von Ernst von Wildenbruch. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten. 3

Hildegard sin Quadt Wvkradt⸗Hüchtenbruch mit Hrm Hemsetehe⸗ 8 Lühe (Altenburg,

Verlobt: Oberleutnant z. S. Hans Adalbert von der S.⸗A.).

Verehelicht: Hr. Emmi von Bülow (Wittmoldt bei gierungsassessor Carl Achatius von Kitzing mit rl. Modeste Schneider (Schleswig). Hr. Domänenpächter rnold Karbe mit Frl. Marlene Gropius (Patzlow bei Seehausen-—Labes, ee leutnant Art Freud

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kapitänleutnant Artur von Freuden⸗ reich (Wilhelmshav n). Eine Tochter: Hrn. Dr. jur. Egon von Rieben (Berlin⸗Grunewald). S 8

Gestorben: Hr. Wirklicher Geheimer Rat Reinhold Gadow ste benh 8 Hr. Konteradmiral z. D. Alfred Gruner (Berlin⸗ Friedenau). Hr. Konrad Frhr. von der Goltz (Weißer Hirsch bei Dresden). Hr. Landrat a. D. Dr. jur. August Graf von Kospotb (Kritschen, Kr. Oels). Verw. Fr. Oberregterun grat Olga Vormbaum, geb. Zimmermann (Berlin). Fr. Minna Büxenstein, geb. Gericke (Berlin).

Leutnant Hermann Otto Sieveking mit Frl. Plön, Holstein). Hr. Re⸗

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Der Vorsteher der Erpedition. echnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. 8

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. 2 Berlin, Wilhelmstraße 32. 1 bbl(etnschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 3)

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Königliche Schauspiele. Sonnab.: Opernbaus. 111. Abonne⸗

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Wauflus an.

86. Sitzung vom 26. April 1917, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die zung um 214 Uhr mit der Mitteilung, daß er Seiner Kö⸗ llichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Leopold und Seiner gjesttt dem Kaiser und König wegen des Ablebens des inzen Friedrich Karl, der den Heldentod erlitten hat, das Bei⸗ des Abgeordnetenhauses übermittelt und daß der Prinz drich Leopold und Seine Majestät den Dank dafür aus⸗ prochen e (Die Mitglieder hören diese Kundgebung hend an.

Am 22. März ist der Abg. Freiherr von Marenholtz m.), am 13. d. M. der Abg. Mathis (nl.) gestorben. Ferner nachträglich bekannt geworden, daß der Abg. Imbusch entr.) bereits im November 1916 bei einem Sturmangriff ullen ist. Der Präsident widmet der Gewissenhaftigkeit Pflichttreue der Verstorbenen ehrende Worte, und das üs ehrt ihr Andenken durch Erheben von den Plätzen.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung (Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung des Isführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge⸗ bbuche vom 20. September 1899. Danach sollen zur jerlegung von Wertpapieren auch die öffentlichen Spar⸗ en als Hinterlegungsstellen benutzbar sein.

Die Vorlage wird auf Antrag des Abg. Dr. Wolff brki (kons.) der Gemeindekommission überwiesen.

Der Antrag der Abgg. Fritsch u. Gen. (nl.):

„Die Regierung wird ersucht, dahin zu wirken, daß die seit ungerer Zeit betriebenen Vorarbeiten zur Schaffung einer deut⸗ hen Einheitskurzschrift für den Verkehrsgebrauch einen möglichst scheunigten Fortgang erfahren“ dHnach der Begründung durch den Abg. Fritsch ohne weitere atte angenommen.

[Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. Alt⸗ ff (nl.) u. Gen::

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Anordnungen treffen, daß die im Disziplinarwege gegen Beamten verhängten trafen nach Ablauf einer angemessenen Frist in den Persanakase elbscht werden.“

Die Petitionskommission hat den Antrag mit dem Zu⸗ daß er sich auch auf die Lehrer bezieht, angenommen. In Verbindung damit werden beraten der Antrag der

gg. Bartscher (Zentr.) und Delius (fortschr. Volksp.):

„die Königliche Stgatsregierung zu ersuchen, Anordnungen treffen, daß von nachteiligen Eintragungen in den Personal⸗ kten den Beamten Kenntnis und Gelegenheit zur Aeußerung ge⸗ ben und ihnen auf Wunsch auch Einsicht in ihre Personalakten

währt wird,“ ahije der Antrag der Abgg. Ju st⸗Harburg (nl.) u. Gen::

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Anordnungen zu

beffen, daß den Beamten von ungünstigen Mitteilungen oder Ein⸗

agungen zu ihren Personalakten über ihr dienstliches und außer⸗ enstliches Verhalten in geeigneter Weise Kenntnis und Gelegen⸗ kit zur Aeußerung gegeben, sowie daß ihnen auf Verlangen ge⸗ attet wird, von der Eintragung Einsicht zu nehmen.“ b Die Abg. Bartscher, Delius und Dr. Liep⸗ un-Teltow (nl.) beantragen zu dem Kommissionsantrag. den Antrag Althoff hinter den Worten „angemessenen die Einschaltung: durch Entfernung aller Vermerke. Abg. Haenisch (Soz.): Wie in der Frage der Arreststrafe die Unterbeamten, die endlich aufgehoben worden ist, so sollte in der Frage der Personalakten die Regierung umlernen. Die eststrafe war nur noch ein überflüssiges Ueberbleibsel aus alter Es können auch tüchtige Beamte wegen einer Bagatelle eine plinarstrafe erhalten, dadurch sind sie aber Jahrzehnte hindurch rend ihrer ganzen Laufbahn geschädigt. Andererseits steht in den ponalakten nichts davon, wenn ein Beamter sich besondere Ver⸗ te erworben hat, die Personalakten geben also ein einseitiges Bild dem Charakter und der Leistungsfähigkeit der Beamten. Bei⸗ Versetzung eines Beamten lernt der Vorgesetzte ihn nur aus den vnalakten kennen, und der Vorgesetzte wird umnvwillkürlich gegen Beamten voreingenommen, wenn in den Personalakten eine viel⸗ tt Jahrzehnte lang zurückliegende Disziplinarstrafe steht. Die berwaltung löscht die Disziplinarstrafe nach fünf Jahren aus den

Llonalakten, und das könnte auch in der preußischen Verwaltung

lich sein. Ebenso berechtigt ist das Verlangen, daß die Personal⸗ den Beamten offen gelegt werden. Wo das geschehen ist, hat gute Erfahrungen damit gemacht. Die Kommission hat den ag auch auf die Lehrer ausgedehnt, denn die Lehrer dürfen nicht cthter gestellt werden als die Beamten. Ich hoffe, daß das Haus Antrag annehmen und dann auch die Regierung ihm zustimmen

Geheimer Oberregierungsrat von Gröning: Ich habe namens Staatsregierung zu erklaren, daß sie dem Antrage Althoff, der in Kommission zuruückverwiesen werden soll, durchaus wohlwollend übersteht und bereit ist, innerhalb der einzelnen Ressorts Er⸗ ngen eintreten zu lassen, wie dem Verlangen des Antrages ent⸗ chen werden kann. Was die Offenlegung der Dienstakten angeht, t auch dieser Punkt in der Kommission besprochen worden. Die jerung mußte sich damals auf den Standpunkt stellen, daß sie in der Lage ware, dazu Stellung zu nehmen, und auch heute ich mich namens der Regierung nicht äußern, ich glauhe aber ieser Stunde schon sagen zu können, daß dieser Antrag für das e Beamtenverhältnis von außerordentlicher Tragweite ist und ihm win sämtlichen Ressorts die größten Bedenken entgegenstehen.

Abg. Bartscher (Zentr.): „Vor Tische las mans anders’ ieses Wort wird man erinnert, wenn man die Worte des Re⸗ ingskommissars zum Antrag Althoff hört. In der Kommission on fünf Regierungsvertretern, die nacheinander aufmarschierten, doßen und ganzen eine völlig ablehnende Haltung gegenüber diesem age eingenommen worden. Ich freue mich, 19 die eingehende missionsverhandlung die Regierung zu einer nochmaligen Prüfung laßt und zu dieser heutigen wohlwollenden Erklärung geführt „Da der Gegenstand in die Kommission zurückverwiesen werden kann ich nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß auch die neuer⸗ Beratung zu einem befriedigenden Ergebnis führen wird. Was eiter jetzt zur Beratung stehenden Anträge Bartscher⸗Delius und mnann⸗Teltow anbekrifft, so läge es, nach der Dar⸗ g des Regierungsvertreters nch. hierbei die ganze Frage des eenrechts aufzurollon, welches chon vor mehr als 50 Jahren

*) Ohne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und htssekretärt. Ss B c

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versprochen worden, aber bis heute nicht in die Erscheinung getreten ist, während man andererseits dazu übergegangen ist, Disziplinarmittel gegen die Beamten gesetzlich festzulegen. Ich widerstehe aber dieser Versuchung und beschränke mich auf die Begründung unseres An⸗ trages. Das jetzige Verfahren, wonach die Personalakten in aller Heimlichkeit geführt werden und den Beamten keine Möglichkeit der Einsicht in dieselben gegeben ist, ihnen von nachteiligen Eintragungen eine Mitteilung nicht gemacht wird, hat in der Beamtenschaft viel böses Blut gemacht. Unter diesen Umständen wissen die Beamten vielfach überhaupt nicht, daß ihre Vorgesetzten Nachteiliges in die Akten hineinschreiben, sie stehen diesen Eintragungen wehrlos gegen⸗ über und haben nicht die Möglichkeit der Verteidigung, die doch jedem Angeschuldigten, jedem Verbrecher eingeräumt ist. Ich darf ein be⸗ sonders krasses Beispiel nach der „Breslauer Zeitung“ vom 31. März zitieren. Ein Revisor glaubte bei einem revidierten Beamten Schreib⸗ krampf wahrzunehmen und schrieb einen darauf bezüglichen Vermerk in die Personalakten. Dieser Vermerk stand dem betreffenden Be⸗ amten später bei seiner Beförderung immer wieder im Wege; durch einen Zufall bekam er davon Kenntnis und konnte nun durch ein kreisärztliches Zeugnis nachweisen, daß keine Spur von Schreib⸗ krampf bei ihm vorhanden war. Darauf ist dann dieser Vermerk ge⸗ löscht worden. Solche Fälle ließen sich dutzendweise anführen. Auch die Vorgesetzten sind Menschen und können irren, zumal sie, besonders bei großen Behörden, mit vielen Hunderten von Beamten, die Verhältnisse der einzelnen gar nicht kennen können. Nicht selten kommen bei solchen Vermerken auch andere als rein dienstliche Ge⸗ sichtspunkte, nämlich gesellschaftliche, soziale, religiöse und politische ins Spiel. Ganz in meinem Sinne hat sich über diese Frage schon am 17. Januar 1913 der Abg. Dr. Schröder⸗Cassel ausgesprochen. Hierher gehört auch die folgende Erwägung. Gewiß ist es die vor⸗ nehmste Pflicht der Beamten, dem Publikum nach jeder Richtung entgegenzukommen; es kommt aber auch vor, daß jemand aus dem Publikum sich den Beamten gegenüben ungebührlich benimmt. Wird eine solche Ungebühr von einem sozial höherstehenden, von einem ge⸗ bildeten Flegel begangen, so soll man dem Beamten nicht verübeln, wenn er den Betreffenden in angemessener Weise darauf aufmerksam macht; in solchen Fällen dürfen also nicht ungünstige Vermerke in die Per⸗ sonalakten der Beamten kommen, daß sie sich einer Ungebühr gegen das Publikum schuldig gemacht hätten. Die Personalakten der unteren und mittleren Beamten, in die nur sehr selten einmal etwas Gutes eingetragen wird, bilden im wesentlichen nur eine Aufzählung von kleineren Versehen und Venstößen, deren sie sich schuldig gemacht haben, und geben uns ein ganz falsches Bild von der Persönlichkeit. Der gestellte Antrag erscheint danach durchaus berechtigt. Soweit er den Beamten Kenntnis von den nachteiligen Eintragungen, ihnen die Möglichkeit geben will, sich dazu zu erklären, ist ein entsprechenden Antrag von mir schon 1913 vom Hause angenommen worden. Ob die Gelegenheit zur Aeußerung durch schriftliche Erklärung oder durch mündliche zu Protokoll gegeben werden soll, kann in das Ermessen der Beamten gestellt werden. Das Reichskolonialbeamtengesetz sta⸗ tuiert ausdrücklich, daß bei solchen nachteiligen Eintragungen den Beamten Gelegenheit zur Aeußerung gegeben sein muß. Das ist immerhin etwas, und hoffentlich wird unsere Kommission mindestens den gleichen Vorschlag machen. Unsere dritte Forderung, daß die Beamten von den Personalakten Kenntnis nehmen, rechtfertigt sich damit, daß ein Vorgesetzter sehr wohl der Meinung sein kann, daß eine Eintragung nicht nachteilig ist, die gher gleighwohl den * amten in seiner ganzen Laufbahn beeintvlichzigen 1cen. Alle Dunkelheiten müssen aus den Akten beseitigt werden. Wir halten daher unseven Antrag für besser als den nationalliberalen, der nur von nachteiligen oder ungünstigen Eintragungen spricht. Wird hier das Prinzip der Oeffentlichkeit durchgeführt, so wird viel Mißtrauen in der Beamtenschaft verschwinden. (Beifall.)

Abg. Dr. Liepmann⸗Teltow (nl.): Wenn Herr Haenisch meinte, es kämen nur die schlechtesten Zeugnisse und die Strafvermerke in die Personalakten, so irrt er; auch die guten Eigenschaften, die Belohnungen und Auszeichnungen werden den Personalakten einver⸗ leibt. Auch von den Qualifikationsurteilen werden Vermerke in den Akten behalten, und gerade die sind ein Grund, weshalb wir einen be⸗ sonderen Antrag eingebracht haben. Die Geheimhaltung der Personal⸗ akten stellt eine Ungerechtigkeit dar, die leicht zu ungerechter Behandlung führen kann; aber wir sollten das Kind nicht mit dem Bade aus⸗ shtg. Es ist nur gerecht, wenn man den Beamten die Möglich⸗ feit gibt, sich über eine ungünstige Eintragung zu äußern; aber mit der Offenlegung der Akten überhaupt erweisen wir der Beamten⸗ schaft und dem Staatsinteresse keinen Dienst. Bei der Beurteilung der Geeignetheit des Einzelnen zur Beförderung oder zur Wahrneh⸗ mung eines Postens muß die vorgesetzte Stelle sich offen über seine bisherige Führung und über seine Talente äußern können, der Vor⸗ gesetzte muß da frei von der Leber spreochen können. Das würde bei Offenlegung der Akten nicht zugängig sein, und die Folge wäre, daß zwei Arten von Akten nebeneinander herlaufen würden, die offi⸗ ziellen und jene anderen Schriftstücke, welche eben die ganz offenen Urteile enthalten würden. Ich hoffe, daß durch die Zurückverweisung in die Kommission eine Einigung der verschiedenen Ansichten zu⸗ stande kommen wird, die der Beamtenschaft zum Nutzen gereicht, ohne daß das dienstliche Interesse eine Gefährdung erleidet.

Abg. Delius (fortschr. Volksp.): Mit der Zurückverweisung an die Kommission bin ich einverstanden und bitte um baldigste Er⸗ ledigung, damit nicht ehwa die ganze Sache wegen Schlusses der Session unter den Tisch fällt. Die heutige überraschende Erklätung der Regierung dürften wir als einen erfreulichen Schritt auf dem Wege der Neuorientierung begrüßen. Ich empfehle Ihnen auch die Annahme meines Antrages, der dem Kommissionsantrag hinzu⸗ fügen will: durch Entfernung aller Vermerke. Die Offenlegung der Personalakten soll namentlich den unteren und mittleren Beamten zugute kommen; natürlich ist sie auch für die höheren Beamten er⸗ wünscht. .

Abg. Wallbaum (kons.): Meine politischen Freunde halten eine nochmalige Kommissionsberatung nicht für notwendig, wollen ihr aber nicht widersprechen, nachdem sie von verschiedenen Seiten be⸗ antragt worden ist.

Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.): Auch wir wollen uns der abermaligen Kommissionsberatung nicht widersetzen.

Abg. Adolf Hoffmann (Soz. Arb.⸗Gem.): Daß die Mehr⸗ heit des Hauses ebensowenig wie die Regierung umlernen will, be⸗ weist der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission, man will damit die Sache verschleppen, weil man es nicht riskiert, den Wünschen der Beamten mit einem glatten „Nein“ entgegenzutreten. Die Be⸗ amten sind den schwarzen Listen der geheimen Disziplinarakten auf Gnade und Ungnade preisgegeben. Ein solcher Zustand ist eines Kulturstaates, wie es doch Preußen sein will, nicht würdig.

Nach weiterer Geschäftsordnungsdebatte, an der sich die Abgg. Wallbaum, Schmiljan, fortschr. Volksp.) und Lüdicke 8 beteiligen, wird der Antrag Althoff mit den sämtlichen dazu gestellten Anträgen der auf 28 Mit⸗ glieder verstärkten Gemeindekommission überwiesen.

Es folgen Petitionsberichte.

Der Zentralverband der Feeeee Deutschlands in Berlin bihtet um Aufhebung der Gesindeordnung. Die Gesindeordnungen in

111“

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Staatsanzeiger.

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Die Petitionskommission schlägt vor, die Petition der Staats⸗ regierung als Material zu überweisen und folgende Entschließung an⸗ zunehmen: „Die Staatsregierung wolle baldmöglichst den Entwurf einer Gesindeordnung für Preußen als Aasfdran e.c zum Bürger⸗ lfher Gesetzbuch unter Aufhebung der bisherigen Gesindeordnungen orlegen.

Berichterstatter Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.) empfiehlt diesen Antrag zur Annahme.

Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) beantragt namens der Sozialdemo⸗ kraten, die Petition der Staatsregierung 2 Berücksichtigung zu über⸗ weisen. Der Kommissionsbeschluß geht ihm nicht weit genug, er hebt die veralteten Bestimmungen der Gesindeordnung nicht auf. Die bis⸗ herigen Gesindeordnungen mit dem Züchtigungsrecht der Herrschaften tragen einen mittelalterlichen Charakter, sie passen nicht in unsere moderne Zeit hinein. Die Erklärung der Regierung in der Kom⸗ mission, eine Neuregelung der Rechtsverhältnisse des Gesindes könne zurzeit nicht in Aussicht gestellt werden, da die gesetzgeberischen Vor⸗ arbeiten sehr viel Zeit kosteten, sei lediglich eine Ausflucht. Wir haben in Hesaßen nicht weniger als 18 verschiedene Gesindeordnungen. Man sollte doch endlich den alten Schutt wegräumen und eine Ord⸗ nung beseitigen, die ein Ausnahmegesetz, eine Rechtlosmachung der Dienstboten bedeutet.

Abg. Paul Hoffmann (Soz. Arb.⸗Gem.); Wenn die Re⸗ gierung für die Ausarbeitung des Fideikommißgesetzes Zeit gehabt hat, so kann sie auch für die Regelung dieser Materie Zeit haben.

Abg. von Oertzen ffreikons.): Wir sind alle darin einig, daß die Gesindeordnung für die heutigen Verhältnisse nicht paßt und mög⸗ lichst bald abgeändert werden muß. Wir meinen aber, daß das Ge⸗ sinde wegen der Kompliziertheit der Verhältnisse nicht pure unter das Bürgerliche Gesetzbuch gestellt werden kann. Es gibt viele Fälle, die eine möglichst schnelle Erledigung fordern, und darum muß eine be⸗ sondere Regelung dieser Verhältnisse eintreten. In solchen einzelnen Fällen muß die Polizei eingreifen. Ich bin der Ansicht, daß bald⸗ möglichst an den Erlaß einer neuen Gesindeordnung herangegangen werden muß.

Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (fortschr. Volksp.): Ich kann dem Abg. Hirsch nicht recht geben, daß mit dem Kommissionsbeschluß die veralteten Bestimmungen der Gesindeordnung aufrecht erhalten werden. Ein Ausführungsgesetz zur Bürgerlichen Gesetzgebung unter Aufhebung der bisherigen Gesindeordnungen kann doch nicht ein veraltetes Gese genannt werden. Wir haben die Absicht, ein neues modernes ge zu schaffen. sind aber nicht nur die Dienstnehmer, sondem au die Dienstgeber interessiert. Es ist also notwendig, daß für beihe Seiten klares Recht geschaffen wird. Darin liegt eine Verbesserung und ein Fortschritt. Es könnten z. B. die Streitigkeiten beiden Teilen durch Schiedsgerichte geschlichtet werden. Ich kann Ihnen nur die Entschließung der Kommission zur Annahme empfehlen.

Abg. Lieber (nl.): Wir wünschen keineswegs die Sache dur den Kommissionsbeschluß auf die lange Bank zu schieben, sondern da mit der reiner Tisch gemacht und die Gesindeordnungen aufgehoben werden. Alle Bestimmungen der Gesindeordnung I heben, ist nicht möglich, da sie nicht nur Nachteile, sondern auch Vör⸗ teile für die Dienstboten enthalten.

Abg. Herold (Zentr.): Die heutige Gesindeordnung entspricht nicht mehr der neuzeitlichen sozialen Auffassung; es muß möglichst

zeine andere an ihre Stelle treten. Das Gesinde unter die Gewerhe⸗

ordnung zu stellen, geht in manchen Fällen nicht.

Die Diskussion wird geschlossen und der Kommssionsantrag in seinen beiden Teilen unter Ablehnung des sozialdemokratischen Mir⸗ trages angenommen.

Der Bund deutscher Militäranwärter in Berlin bittet um Ab⸗ schaffung der Arreststrafen für Unterbeamte. Die Kommission schlägt vor, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung in ibm⸗ weisen. 8

Abg. Ad. Hoffmann (Soz. Arb.⸗Gem.): Es wiederholt sith hier derselbe 5 ang wie vorhin. Man will den Beamten, die an der Grenze ihr Leben opfern, nicht vor den Kopf stoßen. Es ist überhaupt ein unwürdiger Zustand, daß man Beamte mit Arreststrafen belegen kann. (Zurufe.) Erlauben Sie, es bedurfte erst eines 88 gesetzes, daß in Preußen die Arreststrafen aufgehoben wurden. hat aber sehr lange gedauert, bis die preußische Regierung ad absurdum geführt wurde. b

Abg. Delius (fortschr. Volksp.): Die Arreststrafen sind nicht durch das Reichsgesetz abgeschafft worden, sondern durch einen Be⸗ schluß der preußischen Staatsregierung. Die Petition ist viel früher gestellt worden, die ganze Materie ist also erledigt.

Abg. Ad. Hoffmann (Soz. Arb.⸗Gem.): Die preußische Re⸗ gierung hat die Arreststrafe nur abgeschafft, weil sie wußte, ein Feich chses eingreifen würde, wenn nicht Wandel geschaffen würde. (Lachen.)

Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission.

Der Verband der katholischen Arbeitervereine in Berlin ersucht um Ergänzung des Knappschaftskriegsgesetzes. Es genüge nicht, daß die zum Kriegsdienst einberufenen Mitglieder der Knappschaftsvereine von der Verpflichtung zur Zahlung von Anerkennungsgebühren befreiz werden, wenn ihnen die in Kriegs⸗, Sanitäts⸗ oder ahnlichen Diensten verbrachte Zeit sowie die auf die Entlassung aus diesen Diensten folgenden zwei Monate auf die Wartezeit und auf das Dienstalter an⸗ gerechnet werden, auch wenn ihnen die Fortsetzung der Mitgliedschaft nach ihrer Rückkehr aus dem Kriegsdienst bezw. die Erhaltung der erworbenen Ansprüche ermöglicht werde, es müsse vielmehr eine Be⸗ stimmung darüber erlassen werden, daß die einberufenen Bergleute während der Zeit ihrer militärischen Dienstleistungen wirkliche Mit glieder der Pensionskassen hleiben. Auch genüge es nicht, daß Erhaltung der erworbenen Ansprüche an den Knappschaftsverein ohne Zahlung von Anerkennungsgebühren nur den zum Kriegsdienst bezw vor der Mobilmachung zu einer Uebung einberufenen Mitgliedern vorbehalten bleibe, es müssen vielmehr auch den Hinterbliebenen Hinte bliebenenbezüge gewährt werden.

Abg. Hus (Soz.) beantragt, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, während die Kommission nut stebermeisung zur Erwägung beantragt und außerdem eine Ent⸗ schließung, wonach tunlichst, und zwar baldmöglichst, dem Abgeordneten⸗ hause eine Denkschrift über die mit den Knappschaftskriegsgesetzen und in deren Ergänzung mit der Durchführung der Petition voraussichtlich verbundene finanzielle Belastung der Knappschaftspensionskassen vor 8 zulegen. Der Hinweis der Regierung auf die eventuelle finanzielle Belastung der Knappschaftspensionskassen sei nicht durchschlagend, auch die Bergleute gehören zu denen, die unter dem Granatenkagel ver⸗ bluten und denen der Reichstag gestern durch seinen Haushaltsaug⸗ schuß den Dank des Vaterlandes ausgesprochen hat.

Abg. Brust (Zentr.) bittet, es bei dem Kommissionsbeschlusse zu lassen. Für weitergehende Beschlüsse müsse man erst die nölt Unterlagen zaben.

Gebeimer Rat Reuß: Ich bitte Sie, den Antrag Hus ,— und hei dem Kommissionsdeschluß stehen zu bleiben. e ung

der Knappschaftsvereine während des Krieges ist schon eime außöert hohe, und wir wissen nicht, wis hoch sie später sich enh wird.

Abg. Schrade (freikons.) spricht sich benfalls für Kenf⸗ E Die Belastung nach dem Antrage der 8

sei ehenso unüdersehbar, wie die Lösung der Deckungsftage.

Preußen sollen aufgehoben und die Dienstboten unter die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Gewerbeordnung.

gestellt n

Abg. Hué (Soz.): Das Gesetz will doch den em 8 die in den Knappschaftskassen sichern. Warum sollenmn,.