1917 / 104 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1917 18:00:01 GMT) scan diff

om 17. Mai 1907 Es hat im vorliegenden Buche eine velköpfende Erläuterung erfahren, die auf jede Lie Hinterbliebenen⸗ beftndunc betrefferd. Frage tlace Auskunfr gidt. Die Ausführunge. ö des peeunischen Krigsministers vem 1. Juni 1907 Mai 1912 sind im Worllart unmittelbar Uinter den weh nen Paragrapven des Gesezes abgedruckt und auch die jablreichen 28 rend des Krieges ergangenen Verordnungen und Erlasse des 4 mege ministeriums, soweit sie für die Allgemeinheit von Interesse Iee ganz oder auszugsweise Ziedergegeben. Bei der Cr⸗ der Gesetzesdeftimmungen dat der Verfasser die 8 hiend „der Kriegejabre von der Versorgungsabtellung 3 Hinterdliebene im Kriegeministerium dei der Hand⸗ hn zung des Gesetzes gemachten Erfahrungen ausgiebig verwertet. eben der Versorgung der Hinterbliebenen ouf Grund des Militärhinterbliebenengesetzes sind in einem Anhang zu § 19 die zur Ausgteichugg von Härten des wesetzes zu ge⸗ üeehdem widerruflichen Zuwendungen aus Ko⸗pitel 84 a des riegejabreserats, ferner die Versorgung nach dem Fürsorgegesetz für militärische Luftfahrer vom 29. Jun 1912 und nach dem Gesetz über die Kriegsversorgung von Zivilbeamten vom 4. August 1914 be⸗ handelt. Bei den zablreichen Berübrungspunkten, die zwischen der militärischen Hinterbliebenenversoraung und der Sozialversicherung bestehen, sind auch die An prüche der Hinterbliebenen nach der Reichs⸗ versicherungt ordnung und dem Versicherungegesetz für Angestellte kurz vssgestellt. Im übrigen sei auf die besonders eingehende Erörterung er die Gewährung von Gnadengebührnissen (zu § 29) und Kriegs⸗ elterngeld (zu § 22) hingewi sen, die namentlich für die Ortspolizei⸗ behöroen und amtlichen Fürsorgestellen von Weit sein dürfte.

Das Wesen und die Aufgaben der Kriegshinter⸗ bliebenenfürsorae im Deutschen Reiche, in Verbindung mit Dr. Grosse, Abteilungsvorstand der stellrertretenden Inten⸗ dantur ds XVIII. Armeekorps, Dr. Kraus, Letter der städtischen Fürsorgeamts für Kriegshinterbliebene in Frankfurt a. M., und D. Schlosser, Geheimem Kirchenrat, herauegegeben von Büvger⸗ meister Dr. Luppe, Frantfurt a. M. Meit Formularanhanc. IV und 64 Seiter. Verlag von B. G. Teubner, Leipzig. Geh. 1,50 ℳ. Dieses Buch entbält eine systematische Darstellung des Gesamtgebiete der Krtegshinterbliebenenfürsorge. Auslübrlich sind die eintelnen Zweige derselben: die Renienfürsorge des Reicks, die Gesundheitsfürsorge, die Erwerksfürfore für erwachsene Hir terbliebene (Berufeberatung, Berufsausbildung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsbeschaffung) und schließlich die Erziehungsfürsorge für Krieverwaisen behandelt. Einige

ormulare, wie sie für die Arbeit des störtischen Fürsorgeamts für tiegehinterbliet ene in Frankfurt a. M. verwendet werden, sind als Aahang heigegeben. Zur Eiafüͤhrung in die wichtigen Aufgaben der Frrehabinte li benenfüeforge, 8 sondere auch zur Belebrung der Vertrauensmänner, die von den örtlichen Fürsorgeanstalten zu per⸗ pflichten sind, ist das Buh sehr beeignet. 8 68 1 „Kriegsbeschädlgtenfürsorge und Versorgung der Hinterbltebenen von Kriegsteilnehmern, auf Grurd der M litärversor ungsge etze und der sozialpolitischen Versicherungsgesetze gemeinperständlich dargestelt von G. Sackel, Londkankenkassen⸗ rendant in Stallupönen. 70 Seiten. Alt nburg, S.⸗A., Stephan Geibels Verlag. Preis 60 ₰. In der hier gegebenen syst⸗mali⸗ schen Darstellung wied in etster Linie die Fürsorge für die Kriegs⸗ beschädigten und im Anschluß daran die Nersorgung der Hinttt⸗ bliebenen von Kriegsteilnermern emschleeßlch der Leistungen der Kranken⸗, Javalider⸗ und Hinten bliebenen⸗, Unfall⸗ und Angestellter⸗ vpersicherung an die Kriegstellnehmer und ihre Angehörigen unter Heranziehung der einschlaͤgig⸗n Gesetz⸗sbestimmungen, Bundesrats⸗ verordnungen, Mini ecialerlasse, E tschetdungen des Reichsversiche⸗ rungsamts und unter Anfügung ven Rententabellen g⸗meinverständlich behandelt. Ein Nachtag unterrichtet roch gonz kurz über die wesent⸗ 8 lichsten Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Jult 1916, betreffend Kapitalabfindung an Stelle von Kriegsversorgunz. Wie ethalte ich al⸗ Kriegsbeschädigter oder als Kriegerwitwe ein Kapiteil an Stelle dere Kriegsver⸗ sorgung? Ges tz über Kapira'abfindung an Et lle von Kerge⸗ versorgung, erläut rt ven F. Meier, Ma or im Krtege min’ sterium (Remenabtetlung). 40 Seiten. Verlog don Gerhord Stall ng, Oldenburg i. Gr. Pr.is 50 Gesetz über Kapital⸗ abfindung an Stelle von Kriegsversorgung (Kapifal⸗ 1 abfindungsgesetz) vom 3. Jalt 1916, T⸗xtausgabe mit Eirleitung, Kernworten, Armerkungen und alphabetischm J⸗ baltsverzeichns sowie mit den Ausfübrurgsbestimmungen von, 8. Zul 1916, bearbeitet von M. Hahn, Erstem Staastanwalt in Müncher. 20 Seiter. Verlag voan Emil Roth in Eießen. Preis 40 Auf Grund des im Tiiel dieser beiren Schriften genannten Gesetzes wird unter ge⸗ wissen Voraussetzungen eine Kapitalabfindung an Stelle der K iiegezulage und der Verstümmelung ulage, nicht aber für die ente selbst gewährt, so daß neben der Kapital⸗ bfindung stets noch eine laufende Rente zahlbar bleidt. Bei dem Anutrage des Reichstages hondelte es sich uriprünglich nur um eine Kapi alabfindung zwecs Ansi dlu g auf eigner Scholle. Das Gesetz brochte aber eine Erweiterung des ursprüngl chen Zieles, iadem es neben dem Erwerb ländlicher und Lärtnerischer Betriebe auch den einer städtischen Heimstärte gewährte. Feraer soll es ermöglichen, schon vorhandenen Grundbesit füt den Beschäti len selbst ober für seine Angehörigen zu festigen und zu stärken. Dazu gehört z. B. das Ab⸗ floßen von Schulden oder die sonstige Verbesserung vo⸗ Sckuldrerhältnissen, der Aufbau oder die Wi⸗ derberstellung von Get äuden, die Vergrößerung zu kleinen Besitzes, die Vervollständigung landwirtschaftlichen Inventars Welchen Weg ein Antragsteller einschlogen muß, um eine Kapital⸗ abfindung zu erhalten, welche Vorbedingungen für ihre Bewilligung erfüllt sein müssen, und in welcher Höbe sie in den verschiedenen Lebensaltern gewährt werden kann, darüber geben die gemeinverständ⸗ lichen Erläuterungen des Gesetzes iga dem kleinen Buche des in der Rentenabteilung des preußischen Kriegsministerkums tätigen Majors Meter erschöpfende Auskunft. Sie werden nicht nur für Renten⸗ mpfänger und Kriegerw twen, sondern auch für die beratenden Ein⸗ .— der Kriegsbeschädigtenfüsorge wie für die Kommunen (an die 3. B. die Anträge der Witwen in erster Instanz gerichtet werden) on Interesse sein. Die vom Eisten Staateanwalt Habn besorgte Textausgabe bietet einen zuverlässgen Abdruck des Kopitalabfinduncs⸗ gesetzes und der Ausführungsbestimmungen vom 8. Juli 1916, zu den einzelnen Paragrapben des Gesetzes kurze Anmerkungen mit Hinweisen auf ergänzende Vorschriften usw., eine Tabelle zur Berechnung der Foͤhe der Kapitalabfindung und eine Einleitung, die einen Ueberblick ber den Zweck und Inhalt des Gesetzes gewähit.

Die militärischen Versorgungsansprüche und ihre Abfindung durch das neue Kapitalabfindungs⸗ gesetz. Von Corbinian Halm, Magistralssekretär, Geschäfte⸗ führer der amtl. Auskunsts⸗ und Hilfsstelle für Kriegsteilnehmer, deren Angehörige und Hinterbliebene in Aschoffenburg. 15 Seiten. Verlag der C. Krebsschen Buchhandlung, Aschoffenburg. Preis 20 ₰. Reichsgesetzliche Versorgung der Krieg’-⸗

eilnebhmer und threr Hinterbliebenen, en⸗

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schließlich der Kavpitalabfindung, in übersichtlicher

Parstellung nebst zahlreichen Beisptelrn. 15 Seiten. Verlog von Ferdinand Hirt u. Sohn, Leipug. Preis 30 B. Peie Schriften enthalten kurze, gemeidverßändliche Belehrungen dar⸗ über, welche Ansprüche den Kriegebeschädigten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen nach den militärischen Pensiensocesetzen zusteber, und in weschen Fällen sie für einen Teil der mieilärischen Bezüge eine einmalige Kapitglabfindungssumme erhalten kännen, mit zahl⸗ reichen ausgeführten Beispielen und übersichtlichen Tabellen über die sos⸗ der Renten⸗ urd Alfindungssummen. Soweit bei der Ver⸗ orgung den Kriegsbeschädioten und Hinterbliebenen auch die Zivil⸗ versorgung, nämlich die Arbeiter⸗ und Angestelltenversicherung somse die Pensionsverhältniffe der Staats⸗ und Gemeindebeamten in Be⸗ tracht kommen, sind in der an zweiter Stelle genannten Hirtschen Schrift auch diese kurz berüͤckfichtigt. Wer hat Afinch auf Altersrente? Mit Tabellen zum Ablesen der zur Erfällung der Wartezeit erforderlichen Markenzahl. .“ d.22 88 8 988

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jahr herabgesetzt, sondern auch eine Erweiterung der Leistungen an die

drahtlosen Telegraphie haben sich die Stationen sehr verändert. So

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Erläutert auf Grund des Reichsgesetzes vom 12. Juni 1916 von Landesrat Seelmann, Vorstandsmirulted der randesversicherungs⸗ anstalt Oldenburg. 31 Seiten. A ten burg, S.⸗A., Stephan Geibels Perlag. Prets 60 . Geset, betresfend Renten in der Invalidenversicherung, vom 12. Juni 1918, Textausgabe mit Einleitung, Kernworten und Anme kurgen, bearbeiet von M. Hahn, Erstem Staatsanwalt in Mürchen. 8 Seiten. Verlag von Emil Roth in Sr Preis 20 4. Der Verfasser der erstgenonnten Schrift gibt eine eingehende Erläuterung der durch das neue Eesetz etwas verwickelter gewordenen gesetzlichen Bestimmungen und legt gemeinverständlich dar, wer nunmehr Anspruch auf Alters⸗ rente hat, und wer einen solchen Anspruch noch erwerben kann. Das geltende Recht ist im Zusan menhange dargestellt, nicht in der Form eines Kommentars. Ein zweiter Teil der Schrift enthält einen Abdruck des neuen Gesetzes und seiner Begründung sowie den nach diesem berichtigten Wortlaut jener Bestimmungen der Reichs⸗ versicherungsvordnung und Tabellen, aus denen abgelesen werden kann; wievtel Beiträge nach dem Lebensalter der einzelnen Versicherten zur Erfüllung der Wartezeit erforderlich sind. ie Schrift ist geeignet, die Durchführung des neuen Gesetzes zu er⸗ Uichtern. In der en zweiter Stelle genannten Textausgabe des Reichsgesetzes vom 12. Juni 1916, das nicht nur die Grenze für den Beginn des Bezugs einer Alzersrente auf das vollendete 65. Lebens⸗

Pinterbliebenen gebracht hat, sird den einzelnen Bestimmungen einige kurze Bemerkungen über deren Tagweite beigefügt; ein zusammen⸗ hängender Ueberblick über die in Kraft getretenen Neuerungen ist als Einleitung dem Gesetzestext voraus geschictkt.

Techuik. Die kleinsten Radiostationen. Mit der Entwicklung der

weiß die „Umschau“, Franksurt a. M., zu berichten, daß sich in Amerika radiotelegraphische Stationen im Gebrauch befinden, die so eingerichtet sind, daß sie auf den Anhängewagrn eines Motorrads ober sogar auf Tragtieren untergebracht werden kön en. Die Eng⸗ länder besitzen sogar Sattelradiostationen. In Frankreich soll eine Taschenempfangstation in Benutzung sein, die vicht größer ist, wie eine gewöhnliche Taschenuhr. Sie soll aus einem Telephor⸗ empfänger, einem sehr empfindlichen Kristalldetektor und den nötigen Verbindungsdrähten besteben. Durch eine Anzahl Klam mein sei sie leicht an der inneren Hand fläche anzuhringen. Es soll mit dieser Taschen⸗ uhrstation möglich sein, uberall in Paris die Signale der Eifelturm⸗ station aufzunebmen. Es sei dazu nur nötig, den kleinen Apparat an eine Gas⸗ oder Woͤsserleitung oder an einen Telephondraht anzuschließen. Aber auch auf größere Entsernungen soll diese kleine Radiostation den Empfang von Nachrichten ermöglichen. Mit ihrer Hilfe sollen roch 600 km von Paris entfernt Nachrichten aufgenommen sein. Während aber sonst die Länge der Empfangsdrähte zwei Meter betrug, mußte hier ein 65 m lan ger Draht als Empfangsdraht benutzt werden. Der kleine Apparat soll Empfindlichkeit mit Beständigkeit vereinen und so eingerichtet sein, daß sel’ st während des Abhörens eine Regelung möglich ist. Man könnte aus diesen Mitteilungen den Schluß ziehen, daß Engländer, Franzosen und Amerfkaner besondere Fortschritte auf diesem Gebiet zu verzeichnen hätten. Aber dieser Schluß durfte vor⸗ eilig sein, denn cs seblt uns zurz it jegliche Veranlassung, das, was wir auf ihm errelcht haben, unseren Feinden mitzuteilen.

Theater und Mufik.

Konigliches Opernhaus. 8 1 Der G neralmusitdirettor Dr. Mar von Schillings dirigierte gestern selbst als Ehrengast seine Oper „Mona Lisa“, und man hatte so Gefegenheit, die persönliche Auff. ssung des Komponisten von seiner Mussk kennen zu lernen. Auffallend war das Bestreben, die Steigerungen außerordentlich kräfng bervertreten zu lassen, und auf dor andern Seite, die lyprischen Stellen sehr zart zu behandein. Was die Steigerungen betrifft, so war gestern die Wirkung, da der Schall⸗ deckel des Orchesterraumes beseitigt worden war, fant allzu stark; die Stimmen wurden milunter von den Tonfluten vollständig verschlungen. Im üpbrigen hinterließ das Werk in der vortrefflichen Wiedergabe der Köoniglichen Oper den gleichen Eindruck, wie einst bei der Erst⸗ aufführung. Frau Kemp in der Titelpartie, die Herren Bischoff und Unkel in den mannlichen Hauptrohllen boten fesselnde Leinungen. Sie und der Komponist wunden durch lebhaften Beifall ausgezeichnet.

1 Theater des Westens.

Im Theater des Westens wurde gestern die Sommerspielzeit mit der Erstaufföhrung der dreiakrtigen Operette „Stolze Thea“, Text von Georg Okonkowstt, Musit von axr Gabriel, eröffnet. Versasser und Komponist, deren Zusammenwirken man schon aus der „Schönen Kubanerin“ kenn’, haben auch bei ibrem neuen Werk auf gefällige Unterbaltungskunst hinge⸗ arbeitet, sind aber dabet von bem löblichen Streben erfüllt gewesen, Geschmacklosigkeiten und Nebertretbungen zu ver⸗ rmeiden. Die Handlung entwickelt sich folgerichtig. Thea, die schöne Tochter des Kommerzienrats Othepraven, will den jungen Grafen Löningen heiraten, obwobl sie ihn richt liebt, wäbrend sie den An⸗ trog eints sie liebenden wackeren jungen Mannes, Werner Andresen, zurückmeist. Der finonzielle Zusammenbruch ihres Vaters macht aber ihren hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Daß sie, nachdem sich ibr Stolz noch emmal aufgebäumt bat, zul⸗tzt doch die Gattin Werner Andresens wird, ist leicht zu erraten. Ueber⸗ haupt fehlt der Handlung die Spannung und, was noch schwerer wiegt, der zechte Humor, dessen einziger Vertreter der Onkel des jungen Grafen, ein nur der Kochkunst huldigend er Junggefelle, ist. Max Gabriels Ma sik durchdringt die Handlung nicht, sondern um⸗ giht sie nur mit einem Rahmen, dessen anabeskenreiche Zier Lieder, Zwiegesänge und Tanzweisen bilden, von denen einige gestern wieder⸗ holt werden mußten. Eine muosikolisch von dem Kapel meister Hauke, darstellerisch von dem Oberregisseur Franz roß sorgfältig vorbe eitete Aufführung verhall der Operette m let haftem Erfole. Alice von Blumentbal (Tbea) und Viktor Panger (Andresen) waren ein sympatbisches ernstes Liebespaar, dem sich in Pepi Zampa und Reinhold Pasch ein zweites, munteres bivzugefellte. In der Rolle des der Gastronomie ergebenen Grafen lieferte Fronz Groß wirderum den Beweis seiner bewunderungswürdigen Wandlungs⸗ fähigkeit. Einen Sondererfola errang sich Lotte Müller in einer netten Kinderrolle. Auch Hella Thornegg sowie die Herren Freiburg und Brückner sind mit Anerkennung zu nennen.

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Im Königlichen Opernhause wird morgen, Donnerstag, „Martha“ in der Neueinstudierung zum ersten Male wiederbolt. Den Lvonal singt Herr Tino Pattiera von der Hofoper in Dresden als Gast. In den übrigen Hauptrollen sind die Damen Dux, Leizner, die Herren Schwegler, Bachmann und Krasa beschäft igt. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß.

Im Königlichen Schauspielhause wird worgen Hans Müllers Schauspiel „Könige“, in den Hauptrollen mit Frau Thimig und den Herzen Kraußneck und Clewing besetzt, gegeben. Spielleiter ist Dr. Lruck.

In der Volksbüöhne (Theater am Bülowplatz) geht am Diensrag, den 8. d. M., Gerhart Hauptmanns „Elga: als letzte Erstaufführung in dieser Spielzeit zum ersten Male in Szene.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater findet am Mittwoch, den 2. d. M., dte 450. Aufführung des Singspiels „Das Dreimäderlbaus“ statt. Die gesamte En nahme dieses Abends wird von dem Direktor Friedrich zugunsten der Verwundeten und

In der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche veranstaltet der Organist Walter Fischer morgen, Donnerskag, Abends von 6—7 Uhr, ein Orgelkonzert, bei welchem die Opern⸗ und

Konzerisängerin Elisabelh Schaumburg (Alt) und Lilli Tischer Violine) mitwirken. Das P ogramm enthält Orgelmufik von Bach, Rob. Schumanrn, Brahms und Liszt sowie Gesänge von Bach und Beethoven und Wiolinmusik von Richaud Strauß. Eintrittskarten zu 1 und 50 sind bei Bote u. Bock, A. Wertheim (Leipziger Straße) und Abends am Eingang der Kirche zu haben.

Mannigfaltiges.

8 eldenkämpfe und Untergang unseres Kreujergeschwaders

wird der Kapitänleurnant a. D. van Bebber in der „Urania“ am Sonnabend, den 5. Mat, sprecher. Der Vortrag verwertet eigene Erlebnisse und stützt sich auf eine große Zahl eigener Aufnahmen, die durch solche des Reichsmarinenmts vervollständigt worden sind. Beginnend mit der Entwicklung Tsingtaus und den Schick⸗ salen dieser Siedelung während der chinesischen Revoluttons⸗ wirren, wird der Vortrag eine zusamꝛnenhängende Uebersicht über unser Kreuzergeschwader, vor allem über so ne Kämpfe im gegenwärtigen Wel ketege geben. Die Beschiefung von Papete, der Rubmestag von Coronel und die Verzweiflungsschlocht bei den Falklandstnseln gegen scchsfache Uebermacht wie auch die Kreuzerfahrten der einzelnen Aus⸗ landskreuzer finden eingehende Darstellung und Würdigung. Der Vortrag wird am Montag, den 7. Mai, noch einmal wiederholt werden.

Cöln, 1. Mal. (W. T. B.) Die Kölnische Zeitung“ be⸗ richtet: Gestern nachmittag hat sich infolge Unvorsichtigkeit einer Arbeiterin in der Sprengkapselfabrik in Troisdorf eine schwere Explosion ereignet, bei der dresßig Arbeiterinnen tödlich verunglückien. Der Betrieb erleidet keine Störungen. S8

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London, 1. Mat. (W. T. B) London er Zeitungen ver⸗ öffentlichen eine Zuschrift des Oberbürgermeisters, worin er an die Londoner appelliert, es als Chrenfache zu betroschten, die frei⸗ willigen Lebensmittelrationen nicht zu Üü berschreiten. Der Vorrat an Brotgetreide und Mehl in Erigland wird immer kleiner. Wenn die freimillige Enthaltsamkeit nicht größer wird, wird England genötigt sein, Zwangsmaßregeln einzuführen, und es wird angeordnet werden, sowohl brotlose, wie fleisch⸗ und kartoffellose Tage einzuhalten. Diese Warnung ist zu diinglich, um vernach ä sigt zu werden, und beruht auf dern Ergebnis der Unter⸗ suchung, die das Ernährungsamt über den Worrat an Brotgetreide und Mehl im ganzen Vereinigten Königreich angestellt hat. Es ist wenig Aussicht, daß dieser Vorrat vermehrt werde, so lange die An⸗ griffe der Unterseeboote sich besonders gegen Gecreideschiffe richten.

Kopenhagen, 1. Mai. (W. T. B.) Der erste Transport russischer invaltder Kriegsgefangener trifft morgen vor⸗ mittag aus Deutschland in dem Farackenlager bei Helsingör ein. Es hardelt sich vorläafig um 150 R ssen, die mit einem Hospttal⸗ schiff von Stettin bierher üͤbergefuhrt werden. Man bofft, daß wöchent⸗ lich ein Transport von G fa genen von Deutschkand abgehen kann, bis die festgesetzte Zahl von 1200 errescht ist. Der ersse Gefangenen⸗ transport aus Rußland wird Mittwoch im Barackenlager Hald bei Viborg in Jütland erwartet. Eh handelt sich hierbei ebenfalls um 150 Gefangere, namentlich Oesterrelcher. Im gonzen sollen in diesen Barackenlagern 1200 deutsche und österreichische Kriegsinvalide aus Rußland Unterkunft finden.

Malmö, 1. Mai. (W. T. B.) „Berlingske Tidende“ meldet aus Malmö: Beim Dragonerregiment in Ystad waren in letzter Zeit Anzeichen von Unruhe zu beobachten. Um Kundgebungen zu vermeiden, erklärte sich der Regim entskommandeur bereit, eine Soldatenabordnung zu empfangen, um deren Klagen und Wünsche anzuhören. Die Soldaten wählten eine Abordnung von 10 Mann, die dem Kommandanten eine lange Reihe von Wünschen vortrugen, darunter humanere Behandlung der Soldaten durch die Offiziere, Verdoppelung der Löhnung, reichlicheres Essen, Freilassung eines wegen Unrubestiftung verhafteten Soldaten. Der Kommandeur lehnte die Erfüllung dieser Wünsche ab. 8 114““

Theater.

Künigliche Schauspiele. Donnerst. Opernhaus. 116. Abonne⸗ mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgeht ben. Martha. Romantisch⸗komische Oper in vier Aften von Friedrich von Flotow. Text (teilweise nch dem Plane des Saint Georges) von Wilhelm Friedrich. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von 78⸗ Nen Herr Regisseur Hertzer. Chöre: Herr Professor Rüdel.

Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielbaus. 118. Abonnementsvorstellung. Könige. Ein Schauspiel in drei Aufzügen von Hans Müller. In Szene gesetzt von Heirn Regisseur Dr. Zruck. Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag: Opernhaus. 117. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freipsätze sind autgehoben. Mida. Oper in 4 Akten (7 Bildern) von G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 119. Abonnementsvorstellung. Der neue Herr. Schaufpiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wilder bruch. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten. b

Verlobt: Fil. Georgie von Reden mit Hrn. Oberleutnant z. S. Heinrich Ancker (Hannover, z. Zt. Beckenried, Schweiz). Frl. Marie von Below mit Hrn. Stud. theol. Werner Dirksen (Serpenten).

Verehelicht: Hr. Generaloberst, Generaladjutant und Ober⸗ befehlshaber in den Marken Gustay von Kessel mit Frl. Käthe von Vorstell (Berlin).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Wilhelm Grafen von Hochberg⸗ Krutsch (Schloß Goray).

Gestorben: Hr. Gereralleutnant z. D. Kurt von Henning auf Schönhaff (Wiesboden). Hr. Geheimer Kommerzienrat Emil de Greiff (Crefeld). Fr. Luise Bchwartze, verw. Wollank, geb⸗ Berg (Groß Gllienicke).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg,

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedition, Rechnungsrat Mengering in Berlin. b

Verlag der Expedition (NMengering) in Berlin. 8

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,

Berlin, Wilhelmstraße 3233.

Sieben Beilagen

und die Iunhaltsangabe Nr. 17 zu Nr. 5 des Bffentlichen Anzeigers

1

Genesenden der Berliner Garnisou der Könliglichen Kom⸗

mandantur überwiesen. T111A“

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le bie 1441. Ansgabe der

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itschen Reichsanzeiger und Königlich Preüßiis chen Staatsanseiger.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. x90 Sitzung vom 1. Mai 1917, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Am Regierungstische: die Staatsminister Dr. Sydow und Dr. Lentze.

Präsident Dr. Graf von Schwerin Sitzung um 12 ½¼ Uhr.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs eines Wohnungsgesetzes, und zwar zunächst die all⸗ gemeine Besprechung, fort. 8

Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Ich habe bereits in der ersten Lesung anerkannt, daß der Regierungsentwurf wesentliche Fortschritte im Wohnungswesen brachte. Die Kommission hat die Vorlage noch in einigen Punkten verbessert, es ist aber bedauerlich, daß es nicht gelungen ist, die Bestimmung aus dem Artikel 1 zu beseitigen, wonach die Ortspolizeibehörde die Festsetzung von F

eröffnet die

8 Fluͤchtlinien verlangen kann, wenn die Rücksicht auf das Wohnungsbedürfnis die Festsetzung fordert. Die fortschrittliche Volkspartei hat beantragt, diese Be⸗ zu streichen, obenso die 113“ daß die Ortspolizei⸗ behörde in dem vorhin angeführten Falle der Finverständniserklärung der Kommunalaufsichtsbehorde bedarf. Wir werden für diese Anträge stimmen, weil wir in dem Beschluß der Kommission einen Eingriff in die Selbstverwaltung erblicken. Redner kritisiert noch mehrere andere Bestimmungen der Vorlage bezw. der Kommissionsbeschlüsse und beschäftigt sich dann mit dem Bürgschaftssicherungsgesetz, mit dem die Regierung erfreulicherweise ihren prinzipiellen Standpunkt ver⸗ lassen habe, nur für ihre eigenen Beamten und Arbeiter Wohnungen zu bauen. Wir werden aber trotz aller Bedenken für die Vorlage stimmen.

Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow:

Meine Herren, die Erklärungen der Redner aus dem Hause, die bisher gesprochen haben, geben die erfreuliche Gewißheit, daß auf allen Seiten dieses hohen Hauses die Absicht besteht, das Gesetz im wesentlichen so, wie es augenblicklich vorliegt, zu verabschieden. Ich kann nur dankbar begrüßen, daß durch die eingehende Arbeit der Kommission und das verständnisvolle Entgegenkommen, das alle Teile dieses hohen Hauses einander bewiesen haben, die vielen Schwierig⸗ keiten, die in der Sache liegen und auch in den hier gehörten Reden zum Ausdruck gebracht sind, soweit überwunden sind. Die Regierung, die, glaube ich, auch selbst dazu beigetragen hat, eine solche allgemeine Verständigung zu erzielen, ist sich der Wichtigkeit der zur Verab⸗ schiedung stehenden Vorlagen vollkommen bewußt; sie ist sich aber auch bewußt, daß es sich hier um einen ersten Schritt handelt, zu dessen wirksamer Gestaltung Maßnahmen der Staatsbehörden wie auch der Gemeindeverwaltungen nötig sind. Zur erfolgreichen Ausge⸗ staltung des Kleinwohnungswesens aber ist natürlich besonders die Beschaffung von hinreichenden Mitteln geboten. In allen diesen Punkten hofft die Königliche Staatsregierung, daß sich in Zukunft die Erwartungen erfüllen werden, welche sie jetzt an das Gesetz knüpft. Gerade wegen dieser Wichtigkeit, die die Königliche Staatsregierung diesem Gesetze als einem ersten Schritte beimißt, legt sie auch hohen Wert darauf und um dies zu erklären, habe ich hauptsächlich das Wort genommen —, daß dieses Gesetz durch die beiden Häuser des Landtags in den nächsten Wochen noch zur Verabschiedung gelangt, mag die Vertagungsfrage gelöst werden, wie sie will.

Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Die Stellung meiner Freunde hat gestern schon der Kollege Pohlmann dargelegt. Den Orts⸗ polizeibehörden wird bezüglich der Fluchtlinien und der Bebauungs⸗ pläne eine große Macht gegenüber den Gemeindeverwaltungen gegeben. Die Wohnungspolitik der Gemeinden wird in diesem Gesetz im Gegensatz zu der bisherigen Gesetzgebung bedeutend eingeschränkt; die Rechtsmittel dagegen reichen nicht aus, denn in letzter Instanz werden die Anordnungen der Polizei nur von dem Minister selbst kontrolliert. Ein Kommissar des Ministers des Innern hat in der Kommission erklärt: Wenn eine Stadtgemeinde mit Königlicher Polizeiverwaltung beantragen wird, die Baupolizei oder die Fluchtlinienpolizei auf sie zu übertragen, so wird der Minister des Innern, e gen von Groß Berlin und Potsdam, einen solchen Antrag wohlwollend prüfen

und, wenn nicht besondere Gründe entgegenstehen, ihm stattgeben.

Es wird also für Groß Berlin ein Ausnahmezustand geschaffen. Die Stadt Berlin ist aber mit ihren Sachverständigen wohl in der Lage, diese Aufgaben selbst zu lösen. Diese Ausnahme muß die schwersten Bedenken der Berliner Abgeordneten erregen, und es wird ihnen schwer gemacht, für ein solches Gesetz zu stimmen. Ich bitte die Regierung deshalb, in Zukunft eine Revision ihrer Anschauung vor⸗ zunehmen und nochmals zu prüfen, ob Groß Berlin ausnahmsweise

behandelt werden soll. Läßt die Regierung für Berlin nicht dasselbe gelten wie für das übrige Land, so muß eine große Verstimmung ein⸗ treten. Diese Beschränkung der wird keine guten Folgen haben. . 1—

8 Abg. Itschert (Zentr.) regt einige redaktionelle Aenderungen im geltenden Baufluchtliniengesetz an, wo es mit der heutigen Gesetz⸗ gebung nicht übereinstimmt.

Die Diskussion wird geschlossen. Die Abstimmung über Art. 1 wird ausgesetzt, bis die soeben angekündigten Anträge Itschert vorliegen. Der Rest der Vorlage, auch Art. 6, wonach

zur Förderung der gemeinnützigen Bautätigkeit ein Betrag von 20 Millionen dem Staate zur Verfügung gestellt wird,

gelangt ohne Debatte nach den Kommissionsvorschlägen zur Annahme. Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs ber die staatliche Verbürgung zweiter Hypotheken (Bürgschaftssicherungsgesetz) auf Grund der Vorschläge der gleichen Kommission. Der Entwurf ermächtigt den Finanzminister, zwecks Förderung der gesunder Kleinwohnungen diese Bürg⸗ haft zu übernehmen. Die Hypotheken müssen an meinnützige Bauvereinigungen unter Ausschluß der Künd⸗ rkeit auf die Dauer von mindestens zehn Jahren gewährt ein. Das gewährte Darlehen soll 90 Prozent der Selbstkosten nicht übersteigen und in der Regel mit 1 ½ Prozent getilgt werden. Die Gesamthöhe der zu übernehmenden Bürgschaften darf das Fu nbehn fache (Vorlage: das Zehnfache) der jeweils Bürgschaftssicherung nicht übersteigen.

*) Ohne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und Staatssekretäre. v“

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Berlin, Mittwoch, den 2. Mai

Es liegt hierzu der Antrag der Abgg. Aronsohn und Gen. (fortschr. Volksp.) vor, die Beschränkung auf gemein⸗ nützige Bauvereinigungen zu streichen, eventuell hinter „Bau⸗ vereinigungen“ einzuschieben: und an solche Grundeigentümer, die sich in jeder Hinsicht den gleichen Bedingungen unterwerfen, wie die gemeinnützigen Bauvereinigungen (Kontrolle, Verhält⸗ nis von Mieter zu Eigentümer usw.).

Abg. Dr. Arendt (freikons.): Es handelt sich hier nicht um Unterstützungen, sondern um Fürsorge für den Wohnungsbau. Dabei ist es nicht wesentlich, ob dieser Bau von gemeinnützigen Gesellschaften oder von wem sonst ausgeführt wird. Hat man Bedenken gegen den DHauptantrag, so gibt der Eventualantrag jede erforderliche Gewähr.

er Antrag beschneidet nicht etwa die Befugnisse der Regierung, sondern erweitert sie. In vielen Fällen wird der Kleinwohnungsbau von Arbeitgebern oder Arbeitern selbst ausgeführt; können die Arbeiter den Bau ihrer Wohnungen selbst in die Hand nehmen, selbst den Bauherrn spielen, so können sie dadurch eine große Verbilligung des Baues bewirken; warum soll also nicht auch hier durch Erleichterung der Hypothekenbeschaffung Staatshilfe eintreten? Bleibt es bei der Vorlage, so wird man solche „gemeinnützige“ Bauvereinigungen ins Leben rufen, die vollkommen überflüssig sind, nur Kosten und Scherereien verursachen, während praktisch alles auf dasselbe heraus⸗ kommt. Hauptsache ist doch, daß unserer Arbeiterklasse Kleinwohnun⸗ gen zur Verfügung gestellt werden. Je mehr Wege dazu gangbar sind, desto besser.

Finanzminister Dr. Lentze:

Meoine Herren! Ich möchte Sie bitten, entgegen dem Vorschlage des Herrn Abgeordneten Dr. Arendt, dem Antrage Nr. 575 Ihre Zu⸗ stimmung nicht zu erteilen. Die Frage, die in diesem Antrage behandelt wird, ist in der Kommission sehr ausführlich nach allen Seiten be⸗ handelt worden. (Sehr richtig!) Es waren sehr viele Freunde für diesen Antrag in der Kommission. Aber die Bedenken, die bei der Königlichen Staatsregierung gegen die Annahme des Antrages be⸗ standen, waren so schwerwiegend, daß die Kommission schließlich in der Mehrzahl sich davon überzeugte, daß der Antrag nicht an⸗ nehmbar sei.

Meine Herren, wenn die Staatsregierung dazu übergeht, zu⸗ gunsten des Kleinwohnungsbaues die Bürgschaft des Staates für zweite Hypotheken zu übernehmen, so geht sie darin außerordentlich weit. Sie belastet den Staat mit einem sehr großen Risiko, das die Staatsmittel möglicherweise in erheblichem Umfange in Anspruch nehmen kann. Eine solche Uebernahme eines Risikos läßt sich dann begründen, wenn die Ziele, die dabei erstrebt werden, gemeinnützige sind; sie läßt sich aber nicht begründen, wenn schließlich den Vorteil ein Privatmann hat. Infolgedessen ist es ausgeschlossen, daß die Staatsregierung die Uebernahme einer Bürgschaft zugunsten eines Privatmannes ausspricht, wenn das Ziel, das der Privatmann hat, auf Gewinn hinausgeht. Meine Herren, das gewöhnliche Baugewerbe ist ja auf Gewinnerzielung abgestellt; es ist ein Gewerbe, wie jedes andere und muß dem Gewerbetreibenden einen entsprechenden Nutzen abwerfen. Es ist nicht angängig, daß der Staat einem Gewerbetreiben⸗ den mit seinem Kredit und mit seiner Bürgschaft unter die Arme greift, damit der Gewerbetreibende einen besonderen Gewinn erzielt. Also die Fragestellung der Nr. 1 in dem Antrage Nr. 575 ist damit von vornherein erledigt und ausgeschlossen.

Es könnte sich also nur darum handeln, ob man nicht auf die Frage Nr. 2 eingehen könnte. In der Frage Nr. 2 ist ausdrücklich gesagt, daß dieselben Bedingungen bei der Bürgschaftübernahme Platz greifen müßten, welche auch bei Bürgschaften für gemeinnützige Bau⸗ vereinigungen die Voraussetzung wären. Es ist ja denkbar, daß auch ein Privatmann die Verpflichtung übernimmt, Kleinwohnungen zu

bauen, deren Verzinsung nicht mehr als 4 % betragen darf, und wenn das Kapital hierzu nicht mehr verwendet werden soll, es zu anderen ge⸗ meinnützigen Zwecken zu verwenden. Aber, meine Herren, das ist doch in der Praxis außerordentlich schwierig durchzuführen. Man muß doch immer bedenken, daß dieses Privatkapital nicht von dem übrigen Kapital des Bauunternehmers getrennt ist; es ist lediglich ein Teil desselben, und darum läßt es sich kaum oder fast gar nicht in der Praxis überwachen, ob schließlich die Bewirtschaftung dieser Klein⸗ wohnungen tatsächlich auch gemeinnützig ist oder nicht. Es ist un⸗ bedingt notwendig, daß ein Zweckvermögen besteht, daß also eine be⸗ stimmte Summe für den Kleinwohnungsbau bestimmt ist und genau nachgeprüft werden kann, ob die aus dieser Summe hergestellten Kleinwohnungen in ihrem Ertrage nun auch als gemeinnützig an⸗ gesehen werden können oder nicht, ob also die Verwendung dieses Kapitals in gemeinnütziger Weise erfolgt ist.

Nun haben sowohl der Herr Abgeordnete Dr. Arendt wie der Herr Abgeordnete Pohlmann ausgeführt, es wäre dringend erwünscht, daß nicht allein die gemeinnützigen Bauvereinigungen neue Klein⸗ wohnungen schüfen, sondern daß auch Privatleute solche Wohnungen erstellten. Das muß ich unbedingt zugeben. Die gemeinnützigen Bau⸗ vereinigungen können den Bedarf von Kleinwohnungen allein nicht decken. Aber ich glaube, das Hindernis, welches die Herren in der Fassung des Gesetzes erblicken, besteht in Wirklichkeit gar nicht. Schon der Herr Abgeordnete Dr. Arendt hat eben darauf hingewiesen, es stände ja dem einzelnen durchaus frei, eine G. m. b. H. zu gründen. Gerade auf diesen Weg möchte ich ganz besonders hinweisen. Hat ein Privatmann die Absicht, Kleinwohnungen zu erbauen und für diesen seinen Zweck die Bürgschaft des Staates zu erhalten, dann steht es ihm jederzeit frei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Eine solche Gründung ist ja bekanntlich außerordentlich einfach; wenn der betreffende Privatmann sein Geld dazu hergeben will, zweigt er einen ganz kleinen Teil davon ab und läßt einen zweiten Privatmann in die Gesellschaft eintreten als Gesellschafter; in Wirklichkeit ist er der alleinige Inhaber. Aber wir haben dann dem Staate gegenüber ein Zweckvermögen, das nach dem Gesetz über die beschränkte Haftung vollständig selbständig perwaltet wird. Es kann bei ihm jederzeit kontrolliert werden, ob seine Verwendung gemein⸗ nützig ist. Die Voraussetzung, daß sie gemeinnützig ist, muß unbedingt für die staatliche Bürgschaft bestehen bleiben.

* Ich muß deshalb erkläten, daß ein Bedürfnis zur Anmahme des Antrages Nr. 575 selbst in der Fragestellung 2 nicht vorliegt. Das⸗ selbe kann erreicht werden, wenn ein Privatunternehmer eine Ge⸗

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sellschaft mit beschränkter Haftung gründet. Ich möchte Sie des⸗ halb bitten, bei dem Beschlusse der Kommission zu verbleiben.

Im übrigen möchte ich nicht unterlassen, meiner besonderen Freude darüber Ausdruck zu geben, daß sämtliche Redner, welche sich bisher zu den beiden Gesetzentwürfen geäußert haben, ihre Zu⸗ stimmung dazu erklärt haben, daß jetzt der Staat dazu übergehen will, sich bei der Herstellung von Kleinwohnungsbauten mit Kapital und mit Bürgschaftsübernahme zu beteiligen. Der Staat hat damit anerkannt, daß die Herstellung von Kleinwohnungen eine Aufgabe ist, die der staatlichen Unterstützung würdig ist und bedarf, und daß der Staat auf diesem Wege zweifellos fortfahren muß. Die Summen, die in diesen beiden Gesetzen bereitgestellt werden, mögen vielleicht gering erscheinen; ich möchte aber bemerken, daß sie mäßig gegriffen werden mußten, weil es sich um einen ersten Versuch handelt. So⸗ bald sich herausgestellt hat, daß sich dieser Versuch bewährt, und der Weg, der hier beschritten werden soll, der richtige ist, wird die Staatsregierung nicht säumen, weitere Mittel für dieselben Zwecke zur Verfügung zu stellen. Denn die Staatsregierung hält die Her⸗ stellung von gesunden Kleinwohnungen für ein dringendes Erforder⸗ nis der Zukunft. (Bravo!)

Die Anträge Aronsohn werden abgelehnt, die Vorlage nach den Ausschußvorschlägen im einzelnen angenommen.

Abg. Heß (Zentr.) hat einen Antrag eingebracht, der die Re⸗ gierung zur Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Förderung des Kleinwohnungswesens auffordert, und er führt dazu aus: Der Krieg hat uns gezeigt, daß das Hauptproblem, welches in Zukunft der Lösung harrt, das Bevölkerungsproblem ist. Gerade das Rückgrat der ganzen Bevölkerungspolitik aber ist das Wohnungsproblem. Der Landesrat Professor Schmidtmann von der Kölner Handelshoch⸗ schule weist in einer Denkschrift eindringlich darauf hin, daß die Schaffung von gesunden Kleinwohnungen die wichtigste der Maß⸗ nahmen ist, der sich der Staat in nächster Zukunft zu unterziehen habe. Eine Hinausschiebung in fernere Zeit erträgt diese Aufgabe nicht mehr; es muß energisch zugepackt werden, das liegt im Interesse des ganzen Volkes, der Familie, der Gemeinden, im Interesse von Staat und Reich. Die Frage schreit geradezu nach ihrer Lösung Deshalb sind wir zu unserem Antrage gekommen. Von der Be⸗ deutung des Gegenstandes ist ja auch die Staatsregierung durch⸗ drungen. Wir bitten Sie deshalb, nicht zögernd und zaghaft vorzu⸗ gehen, sondern fest zuzugreifen. Es gilt die Lösung der Wohnungs⸗ rage nicht bloß in den Großstädten und Industriezentren, es gilt ihre Lösung auch auf dem platten Lande. Wir wären in diesem Punkte gern mit besonderen Anträgen zum Wohmungsgesetz hervo getreten, haben uns das aber im Interesse des Zustandebringens der Vorlage versagt. Wir hätten gern auch beantragt, in dem Gesetz die Frauemwelt als heranziehbar zur Wohnungsaufsicht ausdrücklich zu begeichnen: auch davon haben wir aus dem gleichen Grunde abgesehen. Namentlich für das Kleinwohnungswesen sind Frauen als Aufsichts personen ganz besonders geeignet, denn diese Tätigkeit erfordert sehr viel Feingefühl, sehr viel Verständnis für die Notstände des Lebens, auch für die psychologischen Momente in der Lebensführung; für alles dies ist nach meiner langjährigen Erfahrung die Frauenwelt ganz be⸗ sonders geeignet.

Die von der 17. Kommission zu den beiden Gesetzentwürfen beantragten Entschließungen (Berücksichtigung kinder⸗ reicher Familien, allmähliche weitere Besserung des Wohnungs⸗ wesens durch Verkehrs⸗ und Tarifpolitik, durch Ueberlassung von fiskalischem Terrain, allgemeines Baugesetz, Ausbau des Erbbaurechts usw.) werden angenommen, die dazu einge⸗ gangenen Petitionen für erledigt erklärt.

He erfolgt die zurückgestellte Abstimmung über Art. 1. des Wohnungsgesetzes. Die Anträge Itschert werden ange⸗ nommen, die Anträge Aronsohn auf Beseitigung der Mit⸗ wirkung der Polizei bei der Festsetzung von Fluchtlinien „mit Rücksicht auf das Wohnungsbedürfnis“ vereinigen nur eine leine Minderheit auf sich. Art. 1 wird in dieser Fassung an⸗ genommen. .

Die Beratung kehrt hierauf zu dem Antrage Heß zurück.

Abg. Adolf Hoffmann (Soz. Arb.⸗Gem.): Die Aus⸗ nahmebestimmungen des Wohnungsgesetzes zwingen meine Partei, gegen das Gesetz zu stimmen. Wir werden aber für jede Klein⸗ wohnungspolitik eintreten, wenn wir sie auch nicht als das einzige Mittel ansehen, um die Bevölkerungspolitik zu heben. Die erste Pflicht einer gesunden Bevölkerungspolitik wäre es, diesem entsetz⸗ lichen und scheußlichen Kriege ein Ende zu machen, erst dann werden sich die Väter und Mütter dazu verstehen können, einer größeren Zahl von Kindern das Leben zu geben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die in den Munitionsfabriken beschäftigten Frauen und Mädchen infolge dieser Arbeit nicht mehr werden gebären können. Darum muß, wie gesagt, Frieden gemacht werden.

Der Antrag Heß wird mit großer Mehrheit angenommen.

Damit ist die zweite Beratung des Wohnungsgesetzes und⸗ des Bürgschaftssicherungsgesetzes beendet.

Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. Aronsohn u. Gen.:

„die Staatsregierung zu ersuchen, für die Kriegszeit inner⸗ halb der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschaft Schlichtungs⸗ stellen im Sinne des § 13 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezembeer 1916 und für die Angestellten, ebenso wie dies für die Arbeiter geschehen ist, Ausschüsse mit den Befugnissen der §§ 11—13 desselben Gesctzes einzurichten.“

Dieser Antrag war seinerzeit durch Mehrheitsbeschluß der Kommission überwiesen worden, ohne daß dem Begründer das Wort erteilt war; in einer späteren Sitzung war beschlossen worden, diesen Gegenstand von neuem auf die Tagesordnung zu setzen.

Zur Begründung des Antrages erhält nunmehr das Wort

Abg. Delius sfortschr. Volksp.): Bei der Beratung des Hilfs⸗ djensteesetes wurde beantragt, auch die staatlichen Arbeiter, 5cege. die Eisenbahnarbeiter, unter dies Gesetz zu stellen. Die Reichs⸗ regierung hat sich dagegen erklärt, aber die Versicherung abgegeben, daß der Eiséenbahnminister die Arbeiterausschüsse weiter ausbauen würde.“ Der entsprechende Antrag der Sozialdemokraten wurde mit 139 gegen 138 Stimmen abgelehnt. Der Eisenbahnminister hat nun in der Tat die Befugnisse der Ausschüsse erweitert. Es können jetzt schon bei 50, statt früher bei 100 Eisenbahnarbeitern, Ausschüsse gebildet werden, und wo diese Zahl nicht reicht, können mehrere Be⸗ triebe Arbeiterausschüsse bilden. Die Seeäf der Arbeiterausschüsse sind erweitert worden. Das hat in den Kreisen der Eisenbahnarbeiter eine gewisse Befriedigung hervorgerufen. Es sind neuerdings 50 bis 60 neue Arbeiterausschüsse gebildet worden, die Wählbarkeit zu den Ausschüssen ist vom 30. auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt worden, die Arbeiter brauchen nicht mehr fünf Jahre, sondern nur drei im Staats⸗ betriebe tätig gewesen zu sein, um in den Ausschuß gewählt zu

werden. Außerdem sind Arbeiterausschüsse für die Direktionsbezirke