1917 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 May 1917 18:00:01 GMT) scan diff

(4GBl. S. 89), habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über den Nachlaß der am 5. Januar 1917 in Bonn Auguste Löhnis die Zwangsverwaltung ange⸗ ordnet. (Verwalter: Justizrat Heinrich Gottschalk in Bonn, Wilhelmstraße 9.) h1.““ :“ 8 Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky. 8

Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Dem Stiftsgutspächter Otto Tribukait in Bachmann, Kreis Memel, ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.

. Bekanntmachung.

Dem Handelsmann (Geschäftsagent) Ferdinand Mackerodt in Zettz, Nordstr. 3, ist der Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit durch uns entzogen, nachdem die ent⸗ sprechende Verfügung des hiesigen Magistrats unzuständigkeitshalber erledigt ist. Die Kosten der Veröffentlichung hat der Handelsmann Mackerodt zu tragen.

Zeitz, den 22. Mai 1917.

Die Polizeiverwaltung. Kelp.

Bekanntmachung. Der Händlerin Ehefrau Anna Grau, geb. Kruse, in Oestrich, Fabrfkstraße 12, habe ich auf Grund der Bundesrats⸗ vetordnung vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) den Handel mit Lebensmirteln und Seife wegen Unzuverlässigkeit dis auf weiteres untersagt. DOortmund, den 14. Mai 1917.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung. 5 Dem Schuhmacher Heinrich Gerner in Oestrich, Fabrik⸗ straße 4, babe ich auf Grund der Bundesrateverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (ℳSBl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und Seife wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Dortmund, den 14. Mat 1917. 88 Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung. .

Dem Bäckermeister Heinrich Hagenkötter in Mengede Dortmunder Straße 8, habe ich auf Grund der Bundesratsverord⸗ nung vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) den Handel mit Back⸗ und Konbditorwaren wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 14. Mai 1917. 8

Deerr Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Dem Wirt Heinrich Menken in Mengede, Harsemann⸗ straße 2, habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebens⸗, Futter⸗ und Duüͤngmitteln sowie sonstigen Gegenständen des räglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. 8 8

Dortmund, den 14. Mai 1917.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Fleischermeister Otto Niemann in Bodelschwingh, Haberlandstraße 38, habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Fleisch und Fletschwaren sowie Lebens⸗ mitteln jeder Art wegen Uazuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Dortmund, den 14. Mai 1917. Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

8 6

. Bekanntmachung. Den Händler Leo Borgsmüller in Habinahorst, Kror⸗ prinzenttraße Nr. 54, habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Dortmund, den 15. Mai 1917. Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Dem Händler Andreas Karolewicz in Sodingen babe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) den Handel mit Backwaren wegen Unzuver⸗ lässigkett bis auf weiteres untersagt. Dortmund, den 15. Mai 1917. 8 1 Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

2 *

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Boöͤcker Hubert Berborst in Habing⸗ horst, Kroaprinzenstraß: 86, habe ich auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Backwaren wegen Uazuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Dortmund, den 15. Mai 1917.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Mai 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hat im Laufe der Woche die an der Westfront kämpfenden Druppen besucht. Wie „W. T. B.“ mitteilt, weilte Seine

Mafestät bei zahlreichen an den Schlachten bei Arras, an der Aisne und in der Champagne teilnehmenden Truppen, in Lazaretten und bei den Armeeführern und Führern der Heeres⸗

gruppen Kronprinz Rupprecht und Deutscher Kronprinz. Die

Rückkehr ins Große Hauptquartier erfolgte gestern früh.

In der am 24. Mai 1917 unter dem . des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abge⸗ haltenen Plenarsitzung des Bundesrats fanden dessen Zu⸗ stimmung: die Gesetzentwürfe über die Feststellung des Reichs⸗ haushaltsetats und des Haushaltsetats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1917 nach den Beschlüssen des Reichstags, der vom Reichstag in veränderter Fassung angenommene Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Aenderung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen, der Entwurf einer Bekannt⸗ machung zur Erleichterung der Einzahlung auf Aktien und der Entwurf einer Bekanntmachung über die Zahlung des Bar⸗ gebots bei Zwangsversteigerungen.

Die deutsche Regierung veröffentlicht nachste Denkschrift über weitere Maßnahmen gegen Mißbrauch feindlicher Lazarettschiffe: 4

je deutsche Regierung bat in ibrer Denkschrift über den Miß⸗ 18 denthe Lazarettschiffe vom 29. Januar 1917 nachgewiesen, daß die feindlichen Regierungen, namentlich die brittsche, ihre Lazarett⸗ schiffe nicht nur zum Zwäcke der Hilfeleistung für Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige, sondern auch für militärische Zwecke benutzt und dadurch das Haager Abkommen über die Anwendung der Genfer Konvention auf den Seekeieg schwer verletzt haben. Aus diesem Grunde hat die deutsche Regserung ein bestimmtes Seegebiet in dem südlichen Teile der Nordsee und dem enalischen Kanal für feindliche Laza etischiffe als gesperrt erklärt mit der Wirkung, daß in deesem Gebiete derartige Seehe als kriegführende angesehen und ohne weiteres angegriffen werden. 8 8 Sowen gufen. feindlichen Mächte über die Denkschrift geäußert haben, in von ihnen, wie nicht anders zu erwarten war, der Miß⸗ brauch der Lazarettschiffe geleugnet worden. Auffallenderweise ist man dabet brttischersetts nichz folgerschtg vorgegaogen, indem die britische Admiralität in ihrer Kundgebung nur die Peförderung von Truppen auf Lazarettschiffen bestritten, die britische Regierung seldit dagegen auch die Besörderung von Munttion geleugnet hat. Gegen⸗ üter den zahlreichen, von der deutschen Regierung vorgelegten Beweisstücken fönnen solche Kundgebrngen der Feinde keinerlei Be⸗

deutung beanspruchen. 1

Inzwischen bet die Deutsche Regierung weitere Beweise für die Benutzung feindlicher Lazarettschiffe zu militärtschen Zwecken erhalten; von diesen sollen folgende als besonders bezeichnend hervorgehoben

werden: 1) Der Kommandant des deutschen Unterseeboots U. . ..

melder dienstlich, daß er im Februar 1917 auf einer 16tägtgen Unterrehmung im nördlichen Aegäischen Meere bei Tage nur

Lazarettschiffe gesehen hat. 1, 1 2) Auezug aus dem Kriegstagebuch des Kommandos eines

deutschen Unterseeboots. Datum und Zeit

22. Februar 1917

7 Uhr 18 Min. Vm.

8 Uhr 05 Min. Vm.

Vorkommnisse

5*

Angabe des Orts

Länge 320 ,00ꝙꝗqN Breite = 4⁰ 560 0

Mit Kurs 40 von 5 s˖;deer Küste abgehalten, 1 1“ da ein Lazarettschiff 1““ ““ in Sicht kommt. 9 Uhr 10 Min.

Lazarettschiff meldet den Standort des Boocotes. (Aufge⸗ 8 angener Funkspruch.)

IGM Unterschrift. 3) Nach der dienstlichen Meldung emes deutschen Marineoffiziers

hat das sranzösische Lazarettschiff „Lafayette“ am 16. März 1917 mit einer Ladung Munition fur Saloniti den Pafen von Bordeaux verlassen.

8 Aussage des in Mazedonien in Kriegsgefangensch⸗ft geratenen Unteroffizters Marc Pomade vom 176. französischen Infanterie⸗ regiment, III. Bataillon, 11. Kompagnie:

Le vapeur „Le Canada“ était employé dans le temps des combats des Dardanelles comme vapeur hôpital; mais c'était connu et on en parlait beaucoup dans l'armée qu'il portait des munitions. Le grand paquebot „La France“, quoique vapeur hôpital, 6tait employé à Salonique au trans- port des munitions; il est à supposer qu'il ne porte plus de munitions maintenant. Certains transports français changene trs souvent leur nom; une fois ils font le voyage comme baüteau hopital, et une autre fois servent de transports.

Jai vu aux Dardanelles passer des automobiles de la croix rouge anglaise qui transportaient des munitions jusqu'aux tranchées; souvent elles revenaient sans porter des blessés.

Uskub, 6 mars 1917.

gez. Maro Pqamadehe

Diese Aussage hat der Unteroffiziter vor dem Feldjustizbeamten eines deutschen Oberkommandos vorschriftsmäßig beeidet.

Aus dem vorstehenden Material ergibt sich, daß der militärische Verkehr mit Saloniti zu einem sehr bedeutenden Teile dunch feind⸗ liche Lazarettschiffe vermittelt wird, daß ferner feindliche Lazarettscheffe den militärischen Nachrichtendienst versehen, daß endlich diese Schiffe häufig, und zwar besonders im Mittelmeer, zur Munitionsbesörderung benutzt werden.

III.

Bereits in der Denkschrift vom 29. Januar 1917 sind zahlreiche Beweise für den Mißbrauch feindlicher Lazaretischiffe im Mittelmeer beigebracht worden; vergl. die Anlagen Nr. 6, 7, 8, 11, 15, 17, 21, 22, 23. Da auch nach dem neuen Beweismaterial die feindlichen Psfeudo⸗Lazarettschtffe gerade im Mittelmeer ihr Unwesen treiben und dadurch gewichtige militärische Interessen Deutschlands und seiner Verbündeten in völkerrechtswidriger Weise schädigen, sieht sich die Deutsche Regterung nunmehr gezwungen, den Verkehr der feindlichen Lazareitschiffe auch in dem durch ihre Ertlärung vom 31. Januar 1917 als Sperrgebtet bezeichneten Teile des Mittelmeeres, und zwar grundsätzlich mit Einschluß der Fahrrinne für Griechenland mit allen Kräften zu verhindern. Sollten daher in diesem Seegebiet nach einer angemessenen Frist noch fe noliche Lazarettschiffe angetroffen werden, so würden die deutschen Seestreitkräfte sie gleichfalls als kriegführente ansehen und ohne weiteres angreifen.

IV.

Um den feindlichen Mächten die ungefährdete Wegschaffung ihrer Verwundeten und Kranken aus Saloniki zu ermöglichen, wird die in der deutschen Erklärung vom 31. Januar 1917 erwähnte griechische Fahrrinne für den Verkehr von Lazarettschiffen unter folgenden Be⸗ dingungen freigegeben: 8

1) die Lazarettschiffe müssen den Hafen Kalamota im Pele⸗ ponnes anlaufen und mit einer bestimmten, der Deutschen Reaierung bekanntgegebenen Geschwindigkeit zwischen Gibraltar und Kalamata laufen;

feg die Namen der Lazarettschlffe sowie ihre Ankunfts⸗ und Abfahrtszeiten in Kalamata und Gibraltar müssen in jedem einzelnen Falle mindestens 6 Wochen vorher angemeldet werden;

3) für jede Fahrt muß von dem Vertreter der neutralen Regierung, die Deutschlands Interessen in dem Flaggenstaat wahr⸗ nimmt, eine ausdrückliche Erklärung abgegeben werden, daß das Lazarettschiff nur Verwundete, Kranke und Pflegepersonal an Bord

ne andere Ladung als Stoffe zur Pflege der Ver⸗ en mit sich fuhrt.

8.

I8 8— 8

Auf Grund dieser Maßnahmen können die Verwundeten und Kranken auf den griechischen Bahnen nach dem Hafen von Kalamata geschafft und von dort durch Lazarcttschiffe abgeholt werden.

5

Der frühere amerikanische Botschafter in Berlin Gerard hat sich, wie „W. T. B.“ mitteilt, bemüßigt be⸗ funden, die von der deutschen Obersten Heeresleitung im Ayril und Mai 1916 durchgeführte Verpflanzung Liller Ein wohner aufs Land zum Gegenstand einer seiner deutsch⸗ feindlichen Reden zu machen. Die Gründe der Maßnahme sind so oft wiederholt erläutert, ihre völkerrechtliche Unanfecht⸗ barkeit so oft dargelegt und ihr Nutzen zum Wohle der Be⸗ völkerung selbst so zwingend nachgewiesen, daß darüber weitere Worte nicht zu verlieren sind. Nur soweit Gerard in seinen Auslassungen neue wahrheitswidrige Angaben macht, sollen seine Anwürfe nicht unwidersprochen bleiben. Dahin gehört vor allem die Behauptung, daß die Liller Männer und Frauen das Land für das deutsche Heer und die deutsche Zivilbevölkerung bearbeitet hätten. Die Bevölkerung der deutschen Heimat hat an der Getreideernte des besetzten Ge⸗ biets keinen Anteil gehabt; diese ist vielmehr allein den Ein⸗ wohnern des okkupierten Nordfrankreichs zugute gekommen. Wo zur Ernährung der deutschen Soldaten Erntebestände entnommen wurden, sind diese in gleicher Höhe den französischen Landeseinwohnern aus eutschland wieder zugeführt. Gerards Behauptungen gehören daher in das Reich böswilliger und verleumderischer Erfindung. Wenn Gerard sich weiter dahin aus⸗ läßt, daß es allein den Anstrengungen des Papstes, des Königs von Spanien und des Präüsidenten Wilson gelungen sei, die Rückführung der Liller Verpflanzten zu erzwingen, so wird bemerkt, daß die Rückführung nicht auf Grund eines derartigen Druckes erfolgte, sondern weil den be⸗ troffenen Personen von vornherein die Zusicherung gegeben war, daß sie nach Beendioung der Ernte und Neubestellung des Landes in ihre Heimatsorte entlassen werden würden. Daß gleichwohl ein Teil der Verpflanzten auf eigenen Wunsch in den neuen Arbeitsorten verblieben ist, beweist, wie wenig die Leute unter der deutschen Maßnahme zu leiden gehabt haben.

Zu Meldungen norwegischer Blätter über beabsichtigte Einschränkungen des deutschen Sperrgebiets im Nörd⸗ lichen Eismeer erfährt „Wolffs Telegraphenbureau“ von zu ständiger Seite, daß das Sperrgebiet nicht eingeschränkt worden ist. Dagegen schweben allerdings Verhandlungen mit dem Ziel, die Fischerei in einem Teile der Sperrzone zu schonen.

11“*“ 8 LEE“ 111A“ Noch immer sind viele Hinterbliebene von Kriegsteil⸗ nehmern der Ansicht, daß ihnen infolge des Todes eines An⸗ gehörigen die etwa zustehenden Versorgungsgebührnisse ohne weiteres bewilligt werden. Sie veranlassen daher zunächst nichts, sondern warten ruhig ab. Erst nach einiger Zeit, wenn ihnen außer der Todesnachricht keinerlei weitere Mit⸗ teilung zugegangen ist, erkundigen sie sich nach dem Verbleib ihrer Gebührnisse. Abgesehen davon, daß auf diese Weise die Angelegenheit verzögert wird, können damit auch Nachteile für sie verbunden sein, da manche Gebührnisse, wie zum Beispiel die Zuwendungen auf Grund des Arbeitseinkommens des Ver⸗ storbenen, erst von dem Zeitpunkt des Antrags ab bewilligt werden dürfen. . Erneut wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Er⸗ langung der Versorgungsgebührnisse die Stellung eines Antrags seitens der Hinterbliebenen notwendig ist. Man wende sich in jedem Falle nach dem Eintreffen einer Todesnachricht so bald als möglich an die amtliche örtliche Fürsorgestelle für Kriegs⸗ hinterbliebene oder an die Ortspolizeibehörde. Diese Stellen leiten die Anträge weiter und sind gern bereit, den Hinter⸗ bliebenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

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3 1A“ e1I1“ ““ 8 Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von

Kessel hebt wegen Herausgabe neuer Bestimmungen des Kriegsministeriums (Kriegsamt) seine Bekanntmachung vom 22. Februar 1917 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in den Betrieben der Kriegswirtschaft (Ta 156 748) auf und bestimmt 8 Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg folgendes:

I. Beschäftigung von Ausländern.

Die Beschäftigung von Ausländern ist verboten:

1) ausnahmslos in denjenigen Teilen der nachstehend auf⸗ geführten Betriebe, wesche die gefährdetsten sind, und in denjenigen Tetlen dieser Betriebe, deren Zerstörung zur Vernichtung oder Still⸗ legung der ganzen Anlage führen würde:

a. Laftschiffbau,

b. Unrerseebotwerften,

c. Sprenastoffabe iken,

d. Betriebe zur Erzeugung von Nahkampfmitteln (Minen⸗ werfer, Granatenwecser, Ladungswerfer, Wurfminen, Wurf⸗ granaten, Handgranaten, Gewebrgranaten usw.),

e. Betriebe zur Cönnguns von Leucht⸗ und Signalmunitjon.

Die Entscheidung darüber, welche Teile die gefährdeisten sind, bezw. bei welchen Teilen die Zerstörung zur Vernichtung oder Stillegung dec ganzen Anlagen fuͤhren würdr, mifft im Landet⸗ polizeibezirk Berlin die Kommandontur Berlin, in der übrigen Provinz Brandenburg das Stellvertretende Generalkommando des III. Armen⸗ korpe, gegebenenfalls unter Zuziehung der Kriegsamtsstelle des Obe⸗ kommandos in den Marken.

2) für die kriegswirtschaftliche Industrie in leitenden Stellungen und Konstruktionsbureaus.

Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn außer sicherer Be⸗ wahrung im Betriebe oder einwandfreier Bürgschaft oder Un⸗ möglichteit gleichwertigen Ersatzes noch besondere Gründe vor⸗ liegen. In diesen Fällen ist für die Weiterbeschäftigung oder Neueinstellung des betreffenden Ausländers unverzüglich unter Darstellung der Verbältnisse ein begründeter Antrag beim Stell⸗ vertretenden Generalkommando des III. Armeekorps bezw. bei der Kommandantur Berlin einzureichen, die dann die Stellungnahme des Kriegsministeriums Kriegsamt einzuholen haben. Bis zum Eingang der Genehmigung darf der Ausländer seine Tätigkeit in der bisherigen Welse ausüben, aber keine neue beginnen.

II. Beschäftigung von feindlichen Ausländern und solchen Personen, die den Vorschriften für feindliche Ausländer unterworfen sind.

Die Beschäftigung von feindlichen Ansländern und solchen Per⸗ sonen, die den Vorschriften für feindliche Ausländer unterworfen sind, in Betrieben bezw. Teilen von Betrieben, in denen Erzeugnisse bergestellt werden, die im Interesse der Landesverteidigung geheim zu halten sind, bedarf, soweit sie nicht durch I verboten ist, stets von Fall zu Fall beso Genehmigung .

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111““

Veoerschläge nicht angenommen habe.

Die Genehmigun g. hierzu und dte Entscheidung darüber, . n. bezw. Teile von Betricben unter diese e Becn mht im Landespolizeibezirk Berlin die Kommandantur rlin, in der übrigen Provinz Brandenburg das Stellvertretende Generalkommando des 1II. Armeefo ps.

III. Allgemeines. .—Auße dem hat im Lan despolizeibezirk Berlin die Kommandantur Berlin, in der übrigen Provinz Brandenburg das Stellvertretende Geveralkommando des III. Armeekorps die Befugt is, auch in anderen Fällen wie in I und II bei Vorliegen besonderer Verhältnisse die

Beschäftiaung von Ausländern zu verbieten. Diese Bestimmung gilt

auch für Betriebe nicht kriegswirtschaftlicher Natur. 1 1V. Meldevorschriften. 3 ““ Arbeitgeber von Betrieben der Kriegswirtschaft, die feindliche Auslnder und solche Personen, die den Vorschriften für seindliche Ausländer unterworfen sind, beschäftigen, haden eine genaue Liste über diese zu führen und deren Abschrift der Ortspolizeibehörde, in deren Bezirk sich die Arbettsstelle befindet, umgehend einzu⸗ senden. Veränderungen in der Liste sind unverzüglich, längstens innerhalb 24 Stunden der betreffenden Polizeibehörde mit⸗ zuteilen. Sie haben ferner eine Kontrolle der bei ihnen beschäftigten feindlichen Ausländer und solcher Personen, die den Vorschriften für feindliche Ausländer unterworfen sind, insofern auszuüben, als sie deren Fernbleiben von der Arkbeitsstelle, größere Verspitungen oder zu frühes Verlassen der Arbeitsstelle, undotmäß'ges Benehmen oder sonstige andere Verstöße gegen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit der für die Arbeitsstelle zuständigen Polizeibehörde (im Landespolizeibezirk Berlin der Kommandantur ooer dem zu⸗ ständigen Polizeirevier) umgehend mitzuteilen haben.

Arbeitgeber, die Arbeitskräfte aus der Schweit, Holland, Däne⸗ mark, Norwegen oder Schweden beschäftigen, haben diese innerhalb 24 Stunden noch Beginn der Beschäftigung der Ortspolizeibebörde zw cks Durchführung des Ausweiszwanges zu melden und derselben Behörde alle verdächtigen Wahrnehmungen umgehend anzuzeigen.

8 V. Straf⸗ und Einführungsbestimmungen. Zuwiderbandlungen gegen die Bestimmungen unter I und II sowie gegen Anordnungen, die auf Grund der Ziffer II erlessen sind, werden nach § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Norliegen mildernder Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bestraft. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter IV werden mit Gelostrafe bis zu 60 ℳ, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft. fhe9 vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. Juni 1917 n raft.

8. Oesterreich⸗Ungarn.

Auf Einladung des Präsidenten Sylvester traten gestern Vertreter der Parteien des österreichischen Abge⸗ ordnetenhauses zu einer Sitzung zusammen, in der der Ministerpräsident Clam Martinic, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, der Hoffnung Ausdruck gab, daß die Tagung des Ab⸗ geordnetenhauses einen Verlauf nehmen werde, der das An⸗ sehen der Monarchie im Auslande noch erhöhen werde. Die Regierung werde dem Hause gleich beim Zusammentritt eine Reihe von Vorlagen unterbreiten, und zwar u. a. ein Vereinsgesetz, eine Lehrerdienstordnung, ein Ge⸗ setz über Fürsorgeerziehung und Iugendstrafrecht, eine Novelle zur Gewerbeordnung hinsichtlich der Nachtarbeit der Frauen, Jugendlichen und Kinder und der Heimarbeit, ferner das vorläufige Budget bis Ende 1917, eine Vorlage über die Kriegsgewinnsteuer, eine Mümzprägevorlage und die auf Grund des § 14 erlassenen Verordnungen. Die Sozial⸗ versicherungsvorlage und die anderen sozialpolitischen Vorlagen seien noch nicht fertiggestellt, würden aber dem Hause bald zugehen. Der Ministerpräsident erörterte sodann auch die Frage der Geschäftsordnung und der Zensur der Reden, erkannte das Recht des Hauses, selbständig zu entscheiden, was es für not⸗ wendig erachte, an und regte die Einsetzung eines Zensur⸗ beirats an.

Im Laufe der Beratung beankragte der Abgeordnete Fink, in der ersten Sitzung einen 26gltedrigen Ausschuß zur Beschlußfassung über die neue Geschäftsordnung einzusetzen. Bis zur Erledigung der Arbeiten dieses Ausschusses solle das Haus keine Arbeitssitzungen abhalten. Dieser Antrag fand die Zustimmung der Ob⸗ männer. Bezöüglich der Zensurfrage wurde von allen Seiten auf das entschiedenste betont, daß man sich mit allen Mitteln dogegen wehren müsse, daß Reden von außenstehenden Organen zensiert würden. Bezüglich der Präsidentenfrage erklärte der Abgeordnete German, daß der Polenkluh die Abstimmung freigegeben habe. Die Vertreter der deut chen Sozialdemokraten, der Slowenen, Tschechen und Ruthenen erktärten, daß ihre Klubs noch keinen Beschluß gefaßt hätten, wiesen jedoch auf die in ihren K ubs gegen die Person des Kandidaten des Deutschen Nationalverbandes, Abgeordneten Dr. Groß, herrschende Abneigunag hin. Der Abgeordnete Wassilko beantragte, die großen Parteien sollten mit dem Deutschen Nationalverbande in neue Beratungen eintreten, um vielleicht doch einen Bewerber aus findig zu machen, der dem ganzen Hause genehm wäre. Die Redner des Nationalverbandes und der Christlichsoztalen Vereinigung erklärten, an der Kandidatur Groß festzuhalten.

Der Abgeordnete Ritter von Abrahamowicz ist der „Neuen Freien Presse“ zufolge aus dem Präsidium des Polen⸗ klubs, dessen Obmannstellvertreter er seit einer Reihe von Jahren gewesen ist, ausgetreten.

Die Grafen Apponyi und Andrassy sind zur Audienz beim König berufen worden.

Graf Tisza bezeichnete in einer Beratung der Nationalen Arbeitspartei, wie das „Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ bureau“ berichtet, als hauptsächlichsten Grund seines Rücktritts seine Haltung in der Wahlrechtsfrage, die er in einer ein⸗ gehenden Rede begründete. Er erklärte, daß der König seine 8. be. Er werde auch auf den Bänken der Opposition bezüglich aller Erfordernisse der Kriegs⸗ führung die neu zu bildende Regierung unbedingt unter⸗ stützen, seinen grundsätzlichen Standpunkt in der Wahlrechts⸗

frage aber unentwegt vertreten.

8 Großbritannien und Irland. Der Unterstaatssekretär des Krieges Mac Pherson teilte

vorgestern im Unterhause über die Unternehmungen

im südlichen Palästina laut Bericht des „W. T. B.“ folgendes mit:

Wie bereits bekannt, endeten die Unternehmungen vom 17. bis 19. April nach heftigem Kampfe mit der Eroberung vorgeschobener türkischer Stellungen in der Nähe von Gaza. Wrr sind jetzt in enger Fuhlung mit den seindlichen Hauptßellungen, die die Siadt zwischen

der See und Scheik Abbas auf einer Fronr von 14 000 Yards schützen. Diese Stellung ist durch

eine Reihe von Schanzen und Gräben bis nach Abuhareira, elf Meilen füdöstlich von Gaza, ausgedehnt worden. Ver⸗ stärkte türkische Streitkräffe machten sich die natürlichen Hindernisse zunutze, und ihre Hauptstellung vor Goza ist von große“ Stärke, mwährend ihre liake Flanke dauch zerklüft tes wasse loses Land geschützt

gebiet.

ist. Infolge dieser Umstände sind unsere Fortschritte notwendiger⸗ weise dort nur langsam gewesen, und seit dem 19. April haben keine ernsien Kämpfe stangefunden, aber wir haben andauernd Gelände gewonnen und die bei Gaza eroberten Stellungen eingerichtet und befestigt. 1 8

„— Bei einem zu Ehren des Generals Smuts von Süd⸗ afrikanern in London gegebenen Festmahl hielt dieser eine Rede, in der er nach einer Reutermeldung unter anderem sagte:

Deutschland habe vor dem Kriege bearsichtigt und beabsichtige wahrscheinlich noch, ein großes zentralafrikanrsches Reich zu errichten, das nicht nur Kamerun und Ostafrita, sondern auch die portugiesischen Kolonien und den Lanzen Kongo umfassen würde. Deutschland würde dann die Möglichkeit haben, eine der mächttigsten Armeen aufzustellen, die die Welt je gesehen habe. Es sei eine ernste Frage für das brirische Reich geworden, ob es zugeben dürfe, daß die Entwickrung sich in dieser Richtung vollztehe, damit nicht eine Gefahr für Afrika und sogar für Europa entstehe. Er hoffe, daß als eins der Ergebnisse dieses Krieges eine Vereinbarung zwischen den an Zentralafrika interessierten Völkern getroffen werden würde, durch die die mllitärische Ausbildung der Em⸗ geborenen völlig verboten wird. Eine andere Frag⸗, die Zentral⸗ afrika betreffe, sei die Aufteilung des Gebiets nach dem Kriege. Großbritannien sei in der glücklichen Lage, einen durchgebenden Verbindungeweg von Aegypten zum Kap zu besitzen. Seine Wege an die atlantische und inische Küste seien zwar nicht bedroht, ader niemand wisse, was nach dem Kriege mit diesen Vecbindungen geschehen werde. Er hoffe, man werde sich vor Augen halten, daß Ostafrika Großbritannien nicht nur dte vorher erwähnte Ueberland⸗ verbindung von einem Ende des Kontinent zum anderen gegeben, sondera ihm auch einen Seeweg um das Kap und durch das Rote Meer gesichert habe. Es sei eine große Genuptuung fur die Südafrikaner, daß die südafrikantschen Truppen einen so großen Anteil an der Sicherung dieser außerordentlich wertvollen Verbindung hätten.

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1 8

2 E1“ 8 Frankreich. 11 7 EEu -

In der Deputiertenkammer wurden am Dienstag nach der Rede des Ministerpräsidenten Ribot die Interpellationen über die Versorgungsfrage erörtert. ie Pariser Blätter berichten, kritisierte der Abgeordnete Compêre⸗Morel lebhaft die Regierung, besonders den Verpflegungsminister Violette, wegen des Zauderns und Tastens in der Ver⸗ sorgung und forderte die Einführung der Fleisch⸗ und der Milchkarte. Der Abgeordnete Levasseur erklärte, die Frage der Kohlenversorgung sei durchaus mangelhaft gelöst. Die Abgeordneten Bluyssen und Desmenil führten aus, daß die Kohlenversorgung in der Umgebung von Paris noch schlechter sei als in der Hauptstadt. Die Abgeordneten Hennessy, Cherpy und Faisant brachten einen Gesetzes⸗ antrag ein, wonach das Militärgesetzbuch durch einen Para⸗ graphen ergänzt werden soll, demzufolge gegen Korpsführer und Generale, die wissentlich oder fahrlässig Fehler gemacht haben, Strafmaßnahmen ergriffen werden sollen. Die Begründung des Antrages hebt in scharfer Sprache hervor, bisher sei noch kein Fall zur Kenntnis des französischen Volkes gekommen, daß ein für einen militärischen Mißerfolg verant⸗ wortlicher Führer bestraft worden sei.

1“

Die provisorische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung der Einberufung der Verfassunggebenden Versammlung angeordnet und laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ für den 7. Juni die erste Sitzung des mit der Ausarbeitung der Wahlordnung beauftragten Ausschusses festgesetzt.

Der Vollzugsausschuß des Arbeiter⸗ und Soldatenrats

hat beschlossen, auf den 1. Juni einen Kongreß von Ver⸗ tretern der Arbeiter⸗ und Soldatenräte ganz Rußlands und der Organisationen der Frontarmeen einzuberufen. . „— Der finnische Landtag hat obiger Quelle zufolge in zweiter Lesung die Gesetzentwürfe, betreffend die Gewerbe⸗ und Gemeinderechte russischer Untertanen, mit einem Zusatz angenommen, der die Ausdehnung dieser Gesetze auf alle russischen Bürger ohne Rücksicht auf ihr Glaubensbekenntnis und ihre Volkszugehörigkeit vorsieht.

„Stockholms Tidningen“ erfährt, daß der Ausschuß der Ausständigen in Raumo einen Vermittlungsversuch des Senats gut heiße, nach dem die Sozialisten zwölf neue Plätze im Gemeinderat erhalten sollen. In den letzten Tagen hatten die Uebergriffe der Ausständigen sich gehäuft; die Ausstände der finnischen Landarbeiter greifen täglich weiter um sich.

Italien.

Vorgestern hat in Rom ein Ministerrat stattgefunden, an dem außer Arlotta, der sich in Washington befindet, alle Minister teilnahmen. Wie der „Corriere della Sera“ meldet, befaßte sich der Ministerrat mit der Frage der Wieder⸗ eröffnung der Kammer. Doch dürfte noch kein Beschluß gefaßt sein. Vermutlich werden die Sitzungen am 12. Juni wieder aufgenommen werden. Der Minister des Innern Orlando erstattete ausführlichen Bericht über seine Reise nach Paris und London. ..“

8

Niederlande. J

Das Ministerium des Aeußern teilt nach einer Meldung des „Haager Korrespondenzbureaus“ mit, daß die deutsche Regierung für die Zerstörung des niederländischen Dampftrawlers „Derika B. M. 265“ am 8. Februar und des niederländischen Segelfischerfahrzeuges „Marian Sch. 235“ am 9. Februar Schadenersatz angeboten hat. Beide waren am Morgen des 31. Januar, also ehe die An⸗ kündigung des verschärften U⸗Bootkrieges im Haag bekannt war, ausgefahren und befanden sich zurzeit ihrer Anhaltung, ohne von den deutschen Maßregeln etwas zu wissen, im Sperr⸗

Belgien.

In englischen und französischen Zeitungen sowie in der Presse neutraler Länder sind in den letzten Tagen Nachrichten verbreitet worden, wonach auf den Befehl des General⸗ gouverneurs in den besetzten Gebieten Belgiens bei den Banken alle Stahlkammern zwangsweise geöffnet worden seien. So habe der Gouverneur von Antwerpen den Befehl erhalten, sämtliche Stahlkammern öffnen zu lassen. Die belgischen Arbeiter hätten sich aber ge⸗ weigert, die Oeffnung vorzunehmen; es seien deshalb aus Deutschland technisch vorgebildete Arbeiter herbeigeholt worden, aber auch diesen sei die Oeffnung der Fächer nicht gelungen.

Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, sind diese Nachrichten von Anfang bis zu Ende frei erfunden und entbehren jeder tatsächlichen Grundlage. Weder der Gouverneur von Antwerpen, noch irgend eine andere militärische oder zivile

Dienststelle haben einen Befehl zur zwangsweisen Oeffnung der

Stahlkammern erteilt. Alle Stahlkammern, einschließlich der im Eigentum seindlicher Staatsangehöriger stehenden, bei sämtlichen Banken Belgiens sind unberührt.

E11“

Luxemburg. EE“ Nach mehrwöchigen Verhandlungen ist ein neues Koali tionsministerium gebildet worden. Wie „W. T. B.“ meldet, wird der bisherige Generaldircktor der Finanzen

Kauffmann Ministerpräsident; an seiner Stelle übernimmt

Dr. Calmes, ordentlicher Professor an der Universität Frank⸗ furt a. M., das Portefeuille der Finanzen. Der bisherige Generaldirektor des Innern Moutrier übernimmt das Departement der Justiz und des Unterrichts, der Distrikts⸗ kommissar Kohn wird Generaldirektor des Innern und der Kammervizepräsident, Ingenieur Faber, Generaldirektor der öffentlichen Arbeiten. Kauffman wird die auswärtigen An⸗ gelegenheiten und den Lebensmitteldienst übernehme 1““ 2 8 BE1111“ MNorwegen.

Der Budgetausschuß des Stortings beantragt nach

einer Meldung der „Nationaltidende“, die Regierung zur Auf⸗ nahme einer neuen Staatsanleihe von 80 Millionen Kronen zu ermächtigen. Der Ausschuß weist auf die große Anleihe von 300 Millionen hin, die norwegische Banken de Entente bewilligt haben und erklärt, es wäre nun an der Zeit daß die Regierung diese ausländischen Anleihen in Norwegen einschränke, da sowohl der Staat als auch die Gemeinden in Norwegen nun gezwun aufzunehmen.

Amerika.

Nach einer Reutermeldung teilte der Staa ssekretä Lansing mit, daß Personen, die die sozialistisch Friedenskonferenz in Stockholm besuchen wollen, keine Pässe erhalten würden.

Der Präsident der Republik China hat nach einer Havas⸗ meldung den Premierminister Tuanschijui abberufen un Wutinfang mit der Bildung eines neuen Kabinetts betraut

Kriegsnachrichten.

Berlin, 24. Mai, Abends. (W. T. B.)

Erhöhte Artillerietätigkeit ist nur aus der westli

pagne gemeldet. 8 An der gesamten englischen Front war die Gefechts tätigkeit am 23. Mai gering. Vorfeld⸗ und Patrouillenkämpf verliefen für uns günstig. Die aufklärende Sicht des Nach mittags benutzten die Engländer, um schweres Feuer au einzelne Frontabschnitte und besonders auf französische Ort⸗ schaften hinter der deutschen Front zu legen. Außer dem

Trümmerhaufen verwandelt wird, hatten vor allem auch

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üblichen Feuer auf St. Quentin, das mehr und mehr in einen

Courcelette und das von Einwohnern aus dem geräumten Gebiet

übervolle Douai zu leiden, das volle 15 km hinter der deutschen Front liegt. Auch dieser Stadt scheinen die Engländer das

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Schicksal von Bapaume, Peronne und Quentin zugedacht zu

haben.

An der Aisnefront versuchten die Franzosen die ihnen

am 18. Mai von den Posenern entrissene Stellung in der

Gegend von Braye wieder zu erobern. Das deutsche Ver⸗ nichtungsfeuer auf die sich sammelnden Sturmtruppen vereitelte bis zum Abend jeden Angriffsversuch. Erst bei Einbruch de

Dunkelheit nach 10 Uhr vermochten die Franzosen ihre In

fanterie in das deutsche Maschinengewehr⸗ und Granatfeuer vorzutreiben. Der Angriff brach unter schweren französischen Verlusten vollständig zusammen, bevor die Angriffswell

en die

deutschen Gräben erreicht hatten.

Weeiter östlich setzte bereits am Vormittage starkes Störungs feuer am Chemin⸗des⸗Dames ein, das 5 Uhr Nachmittags nördlich Craonelle zum Trommelfeuer anwuchs.

Der 9 Uhr

Abends folgende Angriff wurde glatt abgeschlaaen. Im deutschen

Feuerregen flüchteten die Franzosen über deckungsloses Gelände in die Ausgangsgräben zurück, wobei sie abermals schwerste Verluste erlitten.

„Ansammlungen in den französischen Gräben im Höhen⸗ gelände der Champagne nördlich Prosnes wurden unter Ver⸗

nichtungsfeuer genommen.

Außer der im Heeresbericht gemeldeten erfolgreichen Patrouille im Walde von Apremont wurden auch in der Gegend der Combrehöhe durch ein erfolgreiches Patrouillen⸗ Naissttet Getäncht 0

28.

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Großes Hauptquartier, 25. Mai. (W. x. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Im Wytschaete⸗Abschnitt und nordöstlich von Ar

mentières stießen nach starker Feuerwirkung englische Er⸗

kundungsabteilungen vor; sie wurden im Nahkampf zurück⸗ geworfen.

An der Artois⸗Front nahm Abends das Feuer zu, vornehmlich nordwestlich von Lens und bei Bullecourt.

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Bei Loos drangen englische Kräfte in unseren vordersten 8 Graben, aus dem sie durch Gegenstoß vertrieben wurden. An

einer räumlich begrenzten Stelle wird noch gekämpft.

Nordwestlich von Bullecourt sind Vorstöße mehrerer

englischer Kompagnien vor unserer Stellung gescheitert.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Nördlich von Craonnelle und vwestlich der Straße

Corbeny Pontavert brachen Abends nach lebhaftem Feuer 8

einsetzende Teilangriffe der Franzosen verlustreich zusammen. 161“ westlichen Champagne war die Kampftätia⸗ keit der Artillerie gesteigert. 11“

Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine wesentlichen Ereignisse.

Der gestrige Tag kostete die Gegner 10 Flugzeuge, die

im Luftkampf und durch Abwehrgeschütze zum Absturz gebracht wurden. ““ 8 1““