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die Königliche Geschäftsstelle des Reichs- u. Stantsanzeigers
Anzeigen nimmt an:
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Inhalt des amtlichen Teiles: Zekanntmachung, betreffend Aus⸗ und Durchfuhrverbote
Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über die Verwendung von Steinnußmehl als
Backstreumehl. Bekanntmachungen, betreffend Liquidation britischer Unter⸗
nehmungen.
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betreffend Ab⸗ änderung der Bekanntmachung über Abgabebescheinigungen vom 21. November 1916. 8 Bekanntmachungen, betreffend Zwangsverwaltung französischer Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbot. .
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 113 Gesetzblalts.
18 8
des Reichs⸗
Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Stand
sonstige Personalveränderungen. Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbot
Erste Beilage: Bekanntmachung, betreffend die vom 3. bis 9. Juni d. J. zu Kriegswohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Samm⸗ lungen und Vertriebe von Gegenständen.
Bekanntmachung.
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 6. Dezember 1916 (Reichsanzeiger Nr. 288), betreffend das Aus⸗ und Durchfuhrverbot für Waren des 2, 3. und 4. Ab⸗ schnitts des Zolltarifs, bringe ich nachstehendes zur öffent⸗ lichen Kenntnis: 4 I. In der unter Ziffer III der Bekannimachung vom 6. Desember 1916 enthaltenen Freiliste ist zu streichen: Gips (schwefelsaurer Kalk) aus Nr. 228 des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses.
II. Bis zum 22. Juni 1917 zum Versand aufgegebener Gips ist zur Ausfuhr freizulassen. b Berlin, den 15. Juni 1911. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wiedfeldt.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungspräsidenten a. D., Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Dr. von Borries in Minden den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, dem Geheimen Rechnungsrevisor beim Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Geheimen Rechnungsrat Weinhold den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Oberbahnassistenten a. D. Fentf chel in Liegnitz den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer a. D. Haffner in Hanweiler, Landkreis Saarbrücken, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern, dem Amtsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretär Gosky in Düsseldorf, dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Pfuhl in Breslau, den Oberbahnassistenten a. D. Ballke in Mülheim, Ruhr, Kloppert in Wesel, Pagel in Essen⸗Bergeborbeck, Raß in Görlitz und dem Cisenbahnassistenten a. D. Scheidler in Essen⸗Borbeck das Verdienstkreuz in Gold, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Kreß in Gonzen⸗ heim, Obertaunuskreis, Krüger in Dittersbach, Kreis Walden⸗ burg, Reußner in Liegnitz, den Eisenbahnzugführern a. D. Mai in Neisse, Michalske und Speer in Breslau das Ver⸗ dienstkreuz in Silber, dem bisherigen Eisenbahnaushelfer Nieuwenhuis in Wanne, Landkreis Gelsenkirchen, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, V dem Eisenbahntelegraphisten a. D. Köhler in Bochum, dem Eisenbahngehilfen a. D. Altmann in Neudorf, Kreis Bunzlau, den Eisenbahnwagenmeistern a. D. Bünten in Buch⸗ holz, Landkreis Düsseldorf, und Görgens in Sterkrade, Kreis Dinslaken, dem Eisenbahnpackmeister a. D. Wendler in Görlitz, dem Eisenbahnwagenaufseher a. D. Schieron in Breslau, dem engegnseamgessfhte a. D. Simonis in Essen⸗Dellwig, den Eisenba nweichenstellern a. D. Drescher in Liebau, Kreis Landes⸗ ut, und Vogtin Sommerfeld, Kreis Krossen, den Bahnwärterna. D. ickel in Sechshelden. Dillkreis, Schrimpf in Schweben, Kreis Fulda, Siegemund in Kreisau, Landkreis Schweidnitz, und Smolka in Trebnitz i. Schl., dem Eisenbahnschranken⸗ wärter a. D. Wiesner in Jannowitz, Kreis Schönau, dem Eisenbahnhilfsschrankenwärter a. D. Fassunge in Mittel angenöls, Kreis Lauban, dem bisherigen Essenbahnvorstell⸗ macher Kirchner in Breslau, dem bisherigen Eisenbahnwagen⸗ vorschreiner Glock in Obecrursel, Obertaunuskreis, dem bis⸗
herigen Eisenbahnschlosser Vahrenholt in Hattingen, dem bisherigen Eisenbahnkesselschmied Schubert in Breslau, den bisherigen Eisenbahnwerkhelfern Heinisch in Lauban und Melde in Breslau und dem bisherigen Eisenbahnstrecken⸗ arbeiter Koch in Langenselbold, Landkreis Hanau, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie
dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Kriwat in Bochum das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung 8 über die Verwendung von Steinnußmehl als Back⸗ streumehl. 8
“ Vom 13. Juni 1917.
Auf Grund des § 20 a der Verordnung über die Bereitung von Backware vom 26. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 413) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 28 September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1084) und 18. Januar 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 68) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: Artikel I Alußer den im § 11 der Bekanntmachung über die Be⸗ reitung von Backware vom 26. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 413) in der Fassung vom 28. September 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl S. 1084) genannten Stoffen darf auch technisch reines Steinnußmehl ohne mineralische Zusätze als Streumehl ver⸗ wendet werden. nene G Artikel II.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 8 Berlin, den 16. Iuni 191 1. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki. Betanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen. Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation des der Witwe Ida König in Düsseldorf gehörigen Hausgrundstücks, Lindemannstraße 20, angeordnet. (Liquidator: Bankdirektor Walter Bürhaus in Berlin, den 11. Juni 19117. ““ Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquières
8
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“ Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation des dem englischen Staatsangehörigen Dr. Henry Wright gehörigen, in Dresden, Stärkengasse 32, belegenen Grundstücks angeordnet. (Liqui⸗ dator: Dr. Johann Böhmig in Dresden, Johann⸗Georgen⸗ Allee 3 I.)
Berlin, den 11. Juni 1917. 8 Der Reichskanzler. “ Auftrage: von Jonquières
Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation des dem britischen Staatsangehörigen Max Meinhardt in Coventry bei Birming⸗ ham zustehenden Miteigentums an den Grundstücken Blatt 1180, 1181, 1182, 1183, 3559 und 4030 des Grundbuchs von Gera angeordnet. (Liquidator: Bücherrevisor Ernst Wucher in Gera.)
Berlin, den 11. Juni 1917. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquiè res
8
Bekanntmachung
der Reichsbekleidungsstelle, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über Abgabebescheinigungen vom 21. November 1916.
Vom 11. Juni 1917. 8 „Auf Grund des § 3 Abs. 3 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Bezugsscheine vom 31. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1218) wird folgendes bekannt gemacht:
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Die Bekanntmachung der Relchsbekleidungsstelle über Abgabe⸗ bescheintgungen vom 21. Novembder 1916 (Reichsanz. Nr. 276, Mit⸗ teilungen der Reichebekleidungsstelle Nr. 1 S. 2) wird in folgenden Punkten abgeändert:
1) An gemeinnützige Fürsorgevereinigungen darf in Zukunft die Genehmigung zur Erteilung von “ nicht mehr gegeben werden. Soweit bisher auf Grund der Bekanntmachung vem 21. November 1916 gemeinnützigen Fürsorgevereinigungen von den nach der genannten Bekanntmachung zuständigen Behörden die Ge⸗ nehmigung zur Erteilung von Abgabebescheinigungen gegeben ist, be⸗ halten sie diese, und zwar widerruflich, auch weiterhin. Sie sind verpflichtet, auch in Zukunft die in der Bekanntmachung vom 21. No⸗ vember 1916 aufgeführsen Bedingungen einzuhalten.
2) Die Aufsicht über diese gemeinnütz'gen Fürsorgevereinigungen daraufbin, ob sie die in der Bekanntmachurg vom 21. November 1916 näher bezeichneten Bedingungen einhalten, wird von den gleichen Be⸗ hörden ausgeübt, denen für den Bezirk, in dem diese Vereinigurgen ihren Sitz haben, die Ausrertigung der Bezugsscheine obliegt (8§ 12, 18 der Bundesratsverordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirf⸗, Strick⸗ und Schubwaren vom 10. Junt 1916/23. De⸗ zember 1916, Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420).
3) In Zukunft steht nur noch der Reichsbekleidungsftelle, nicht mehr den in der Bekanntmachung vom 21. November 1916 für zu⸗ ständig erklärten Behörden, das Recht zu, die den gemeinnützigen Frtsig asetasgengen gegebene Genehmigung zur Erteslung von
bgabebescheinigungen zu widerrufen. Anträge auf Widerruf der Genehmigung sind daber an die Reichsbekleidungsstelle, Abteilung E für Ersatzstoffe in Berlin W. 50, Nürnbergee Platz 1, zu richten.
4) Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffe lichung in Kraft.
Berlin, den 11. Juni 1917. ““
. Reichsbekleidungsstele.
N Geheimer Nat Dr. Beutler, e
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ichskommissar für bürgerliche Kleidung
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RSBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. b
446. Lisfte.
7
8 *
Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse des am 12. April 1917 per⸗ storbenen Bankdirektors Julius Cheistian Buttermann in Metz (Zwangsverwalter: Bürgermeister Dr. Foret in Metz). 8
Straßburg, den 7. Juni 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
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J. A.: Dittmar.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
447. Liste.
Nachlaßmassen: Die Nachlaßmusse des am 19. Mai 1913 ver⸗ storbenen ehemaligen Notars Josef Hippolyt Gustav Hennequin in Wallersberg (Zwangsverwalter: Notar Hübsch in Wallerz⸗ berg). — Die Grundstuͤcke des Erblassers, für welche durch den Erlaß vom 3. August 1915 I. A. 13 465 Sonderzwangs⸗ verwaltung eingerichtet ist, werden von der hier angeordneten Zwangsverwaltung über die Nachlaßmasse erfaßt, und die bis⸗ herige Sonderzwangsverwaltung gelangt hierdurch zur Aufhebung.
Straßburg, den 7. Juni 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekangtmachung. . Dem Bäckermeister Geilsdorf in Neuensalz ist der Handel mit Lebensmitteln wieder gestattet worden. Plauen, den 13. Juni 1917.
Die Königliche Amtshauptmannschaft. “ Dr. Mehnert.
“ Bekanntmachung. Dem Kausmann Max Holländer in Hamburg,
Königstraße 31, Wohnung Andreasstraße 33, wird der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmaochung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel untersagt. 8
*Hamburg, den 12. Juni 1917. 4“
Die Depuatation für Haudel, Schiffahrt und Gewerbe. 8 JFustus Strandes. 8
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